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Rechnungserklärung - Stadtwerke Rostock AG

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Rechnungserklärung<br />

Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich<br />

hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt.<br />

Keine Frage: Die Rechnung eines Versorgungsunternehmens "wimmelt" nur so von<br />

Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Und daran läßt sich<br />

leider auch nur wenig ändern - denn vieles davon ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit Sie<br />

trotzdem verstehen, was jeweils genau gemeint ist, haben wir für Sie diesen Service<br />

entwickelt.<br />

Nachfolgend finden Sie eine Musterrechnung. Die verschiedenen Bereiche sind farblich und<br />

mit Buchstaben markiert. Die Erläuterung zu den Buchstaben lesen Sie nach der<br />

Musterrechnung.<br />

Benötigen Sie weitere Informationen zu Ihrer Rechnung?<br />

Unsere Kundenberater im Haus der <strong>Stadtwerke</strong> beantworten Ihre Fragen gern persönlich,<br />

per E-mail, Fax oder am Infotelefon.<br />

Haus der <strong>Stadtwerke</strong><br />

Kröpeliner Straße 32<br />

18055 <strong>Rostock</strong><br />

Info-Telefon 0381 805-2000<br />

FAX 0381 805-2166<br />

E-mail kundenzentrum@swrag.de


Rechnungserklärung<br />

A<br />

In diesem Feld sind das Datum der Rechnungslegung, die Rechnungsnummer, Ihre<br />

persönliche Kundennummer und die dazugehörige Verbrauchsstelle* angegeben. Prüfen Sie<br />

bitte stets diese Angaben, um Missverständnisse auszuschließen. Bei Kontakten mit der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Rostock</strong> <strong>AG</strong> geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Verbrauchsstelle<br />

an.<br />

*Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem der Strom, das Erdgas bzw. die Fernwärme verbraucht wird und sich die<br />

Messeinrichtung befindet<br />

B<br />

In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine<br />

Jahres- oder Schlussrechnung.<br />

C<br />

In diesem Feld finden Sie den in der Rechnung berücksichtigten Verbrauchszeitraum. Das<br />

erste Datum ist das Ablesedatum des Zählers aus der Vorjahres-Verbrauchsabrechnung,<br />

das zweite Datum ist das aktuelle Ablesedatum. Zusätzlich wird der Gesamtverbrauch des<br />

aktuellen Abrechnungszeitraumes für jede Energieart dargestellt und mit dem Verbrauch des<br />

Vorjahres verglichen.<br />

D<br />

In diesem Feld ist der Rechnungsbetrag ausgewiesen – in unserem Beispiel als Forderung.<br />

In der Zeile „Strom“ bzw. „Gas“ sind jeweils die gesamten Verbrauchskosten abgebildet.<br />

Dieser Betrag setzt sich aus dem Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden und dem<br />

jeweiligen Grundpreis für den Abrechnungszeitraum zusammen. In der Zeile „ergibt eine<br />

Forderung“ bzw. „ergibt ein Guthaben“ wird der gesamte Rechnungsbetrag unter<br />

Berücksichtigung der eingezahlten Abschläge ausgewiesen. Bei einem Guthaben wird der<br />

Rechnungsbetrag mit dem Vorzeichen Minus angegeben.<br />

D1<br />

bezahlte Abschläge<br />

In der Zeile „bezahlte Abschläge“ werden alle gezahlten Abschläge ausgewiesen. Dabei sind<br />

alle Abschläge vom Rechnungsdatum der letzten Rechnung bis zum Rechnungsdatum der<br />

aktuellen Rechnung berücksichtigt worden. (Rechnungsdatum, siehe Bereich „A“)<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Zeile mit der Formulierung „Restguthaben“<br />

oder „Restforderung“ angezeigt.<br />

Bei Erscheinen der Formulierung „Restguthaben“ können sich folgende Möglichkeiten<br />

ergeben haben: zu viel gezahlte Abschläge, ein nicht abgerufenes Restguthaben aus der<br />

vorhergehenden Verbrauchsabrechnung und sonstige Ein- oder Überzahlungen.<br />

Bei Erscheinen der Formulierung „Restforderung“ können folgende Möglichkeiten entstanden<br />

sein: nicht gezahlte Beträge aus vorhergehenden Verbrauchsabrechnungen, nicht gezahlte<br />

Rücklast- Inkasso-, Sperr- oder Entsperrgebühren und sonstige nicht gezahlte Rechnungen.


D2<br />

Bei Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, sind zusätzlich noch die uns bekannte<br />

Bankverbindung und das Fälligkeitsdatum an dem das Guthaben bzw. die Forderung<br />

abgebucht bzw. überwiesen wird, aufgeführt. Bitte überprüfen Sie Ihre Bankverbindung auf<br />

Richtigkeit.<br />

Für Kunden ohne Lastschriftverfahren ist die offene Forderung zum Fälligkeitstermin<br />

einzuzahlen. Im Falle eines Guthabens teilen Sie uns bitte rechtzeitig Ihre Bankverbindung<br />

mit, damit wir die Gutschrift zum Fälligkeitstermin überweisen können. Die Erteilung der<br />

Einzugsermächtigung, die Mitteilung der Bankverbindung bei Guthabenüberweisung und<br />

sonstige Änderungsmitteilungen lassen sich bequem online erledigen.<br />

E<br />

In diesem Feld sind die zukünftigen Abschläge, die anteilig auf den zu erwartenden<br />

Jahresverbrauch gezahlt werden, dargestellt. Diese werden anhand des abgerechneten<br />

Verbrauchs und der jeweils gültigen Preise ermittelt. Die aufgeführten Fälligkeiten geben an,<br />

zu welchem Zeitpunkt die Abschläge eingezahlt werden müssen bzw. im Falle der Erteilung<br />

der Einzugsermächtigung abgebucht werden. Gegebenfalls können die Abschläge nach<br />

schriftlicher oder telefonischer Absprache erhöht werden. Mit Hilfe unseres Stromrechners<br />

können Sie den Abschlagsbetrag überprüfen.<br />

F<br />

Zeitraum, in dem Ihr Erdgas- oder Stromverbrauch zu einem feststehenden Preis<br />

abgerechnet wurde. Der gesamte Abrechnungszeitraum kann u. a. aufgrund eines<br />

Jahreswechsels, eines Zählertausches oder einer Preisanpassung in mehrere Abschnitte<br />

aufgeteilt sein.<br />

G<br />

In diesem Bereich wird jeweils die „Differenz“ des Energieverbrauches, für Strom in kWh und<br />

für Gas in m³, dargestellt. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der ermittelten<br />

Zählerstände des in „F“ benannten Verbrauchszeitraumes. Die Zählerstände können z.B.<br />

vom Netzbetreiber oder von Ihnen selbst abgelesen worden sein und werden entweder als<br />

„Versorgerablesung“ oder „Kundenablesung“ bezeichnet. Bei Preisanpassungen oder zum<br />

Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten<br />

auf rechnerische Weise bzw. im Erdgasbereich unter Berücksichtigung von Temperaturdaten<br />

ermittelt und als “geschätzt“ bezeichnet.<br />

H<br />

Der Energieverbrauch muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Kilowattstunden<br />

abgerechnet werden. Stromzähler messen die verbrauchte Energie in kWh. Gaszähler<br />

messen das verbrauchte Erdgas als Volumen in m³. Die Differenz - siehe „G“ - multipliziert<br />

mit dem Wärmeinhalt* ergibt den Verbrauch in Kilowattstunden.<br />

* Wärmeinhalt beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases, den man auch als<br />

Brennwert bezeichnet. Der SWR <strong>AG</strong> wird dieser Wert vom Erdgasvorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach<br />

den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt. Dieser Wärmeinhalt stellt den Umrechnungsfaktor von<br />

Kubikmeter in Kilowattstunden für Erdgas dar und liegt im Durchschnitt bei 11,0 kWh/m³, d.h. 1 m³ Erdgas<br />

entsprechen ca. 11 Kilowattstunden (kWh).


I<br />

In diesem Bereich wird der in Ihrem Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro Kilowattstunde<br />

(Preis für die Grundversorgung oder Sondergaspreis1) mit dem Verbrauch multipliziert. Der<br />

Arbeitspreis zuzüglich Erdgas- und Umsatzsteuer* ergibt den Bruttoarbeitspreis für einen<br />

bestimmten Abrechnungszeitraum.<br />

*Erdgassteuer ist eine Energiesteuer und gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern und<br />

beträgt zz. 0,55 Cent je kWh. Mit dem Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes am 01.08.2006 ist die<br />

Erdgassteuer nicht wie bisher im Arbeitspreis enthalten, sondern separat auszuweisen. Die Erdgassteuer wird mit<br />

dem Netto-Arbeitspreis addiert und auf diese Summe werden 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben.<br />

J<br />

Der Grundpreis ist neben dem Arbeitspreis die zweite Komponente einer<br />

Verbrauchsabrechnung. Er deckt feste Kosten ab u.a. für die Vorhaltung der Leistung, die<br />

Abrechnung, die Ablesung und die Wartung.<br />

Da der Abrechnungszeitraum geteilt sein kann, wird auch der Grundpreis anteilig für jeden<br />

Zeitabschnitt berechnet. Der gesamte Grundpreis für den Verbrauchszeitraum ergibt sich<br />

somit aus der Summe der anteiligen Grundpreise zuzüglich der Umsatzsteuer.<br />

K<br />

In diesem Bereich werden Grund- und Arbeitspreise der einzelnen Zeitabschnitte als<br />

Gesamtbetrag ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag stellt die Grundlage für die Berechnung<br />

des zukünftigen Abschlages dar, den wir für Sie gleich mit angeben.<br />

L<br />

Der Faktor ist ein Umrechnungsfaktor, der bei der Verwendung spezieller Stromzähler – dem<br />

so genannten Wandlerzähler* - zur Anwendung kommt. Bei privaten Haushalten oder<br />

gewerblichen Objekten bis 100.000 kWh Jahresverbrauch beträgt der Faktor 1, das<br />

bedeutet, die gemessene Zählerstandsdifferenz entspricht dem Verbrauch.<br />

*Wandlerzähler werden dann eingesetzt, wenn die Stromstärke zu groß für das Messgerät ist - meist bei<br />

Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch im Jahr. Durch den Wandler wird der Strom<br />

messbar gemacht. Die Zählerstandsdifferenz wird mit dem Wandlerfaktor multipliziert und daraus wird der<br />

tatsächliche Verbrauch in kWh errechnet. Ist zum Beispiel der Faktor 40 angegeben, entspricht der Verbrauch<br />

dem 40-fachen der am Stromzähler angezeigten Zählerstandsdifferenz.<br />

M<br />

Stromsteuer / Arbeitspreis:<br />

Der Arbeitspreis ist der nach Ihrem Vertrag (z.B. nach OSTSEE-STROM) vereinbarte<br />

Strompreis pro Kilowattstunde. Multipliziert mit dem Verbrauch ergibt der Arbeitspreis<br />

zuzüglich Strom- und Umsatzsteuer* den Bruttoarbeitspreis für einen bestimmten Zeitraum.<br />

*Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Sie fließt dem<br />

Bund als Einnahme zu und ist separat auszuweisen. Die Steuer beträgt zurzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde<br />

(20,50 € je Megawattstunde). Die Stromsteuer wird mit dem Netto-Arbeitspreis addiert. Auf diese Summe wird 19<br />

Prozent Umsatzsteuer erhoben.

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