TL 5180-0162 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
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Seite 4 <strong>TL</strong> <strong>5180</strong>-<strong>0162</strong><br />
Werden zu den bereits im Wehrmaterial enthaltenen Gefahrstoffen (Gefahrstoffliste<br />
Entwicklungsstand) noch zusätzliche Gefahrstoffe eingebaut, so sind diese anzugeben.<br />
2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />
2.1 Lieferumfang<br />
Die zu liefernde Werkzeugausstattung ist in ihrer Ausführung <strong>und</strong> den dazugehörigen<br />
technischen Unterlagen im Anhang A festgelegt.<br />
2.1.1 Der Anhang A ist bei Angebotsabgabe unbedingt auszufüllen <strong>und</strong> mit einzureichen.<br />
2.2 Werkstoff<br />
Folgende Werkstoff-Mindestqualitäten werden gefordert:<br />
LfdNr. 030 bis 060, Hämmer aus Stahl nach DIN 1193<br />
LfdNr. 030 bis 080, Stiele aus Holz für Hämmer nach DIN 68340, Güteklasse B,<br />
lackiert<br />
LfdNr. 090 bis 130, C 45, Bahnen HRC 52 bis 58, geschliffen <strong>und</strong> poliert<br />
LfdNr. 140 bis 160, C 35, Bahnen HRC 32 bis 40, geschliffen <strong>und</strong> poliert<br />
2.3 Oberflächenbehandlung<br />
Handelsüblich, Lackierungen sind entsprechend der <strong>TL</strong> A-0033 auszuführen.<br />
Für den Aufbewahrungskasten gilt:<br />
Anstrich oder Pulverbeschichtung mit Farbe RAL 6031-F9 abweichend von RAL-F9 entfällt<br />
die Forderung der IR-Reflexion <strong>und</strong> der Glanz darf bis maximal 30 Reflektometerwerte<br />
bei einem Einstrahlungswinkel von 85 o betragen.<br />
Auf 1.3 der <strong>TL</strong> A-0033 wird besonders hingewiesen.<br />
2.4 Kennzeichnung<br />
Der Werkzeugsatz ist nach <strong>TL</strong> A-0032 Teil 1 zu kennzeichnen.<br />
3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />
3.1 Qualitätsprüfungen<br />
Keine besonderen Forderungen.<br />
Zum Nachweis der Einhaltung der technischen Forderungen sind die nachstehenden<br />
aufgeführten Ablieferungsprüfungen vom Auftraggeber durchzuführen. Ergebnisse<br />
sind zu dokumentieren (siehe auch 3.2)<br />
Prüfung auf:<br />
- fachgerechte Ausführung<br />
- Übereinstimmung der Ausführung mit den Fertigungsunterlagen<br />
- Vollständigkeit<br />
- ordnungsgemäße Kennzeichnung<br />
- ordnungsgemäße Verpackung<br />
3.2 Qualitätssicherungsbedingungen<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Gr<strong>und</strong>lage der in den technischen Unterlagen<br />
festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen entsprechend den<br />
Bestimmungen der AQAP-2131, NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung<br />
zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung durchzuführen.<br />
Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen sind produktbezogen darzulegen. Der Umfang dieser<br />
Maßnahmen hat sich an den mit der Herstellung verb<strong>und</strong>enen Risiken zu orientieren.