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TL 5180-0162 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

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Seite 4 <strong>TL</strong> <strong>5180</strong>-<strong>0162</strong><br />

Werden zu den bereits im Wehrmaterial enthaltenen Gefahrstoffen (Gefahrstoffliste<br />

Entwicklungsstand) noch zusätzliche Gefahrstoffe eingebaut, so sind diese anzugeben.<br />

2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />

2.1 Lieferumfang<br />

Die zu liefernde Werkzeugausstattung ist in ihrer Ausführung <strong>und</strong> den dazugehörigen<br />

technischen Unterlagen im Anhang A festgelegt.<br />

2.1.1 Der Anhang A ist bei Angebotsabgabe unbedingt auszufüllen <strong>und</strong> mit einzureichen.<br />

2.2 Werkstoff<br />

Folgende Werkstoff-Mindestqualitäten werden gefordert:<br />

LfdNr. 030 bis 060, Hämmer aus Stahl nach DIN 1193<br />

LfdNr. 030 bis 080, Stiele aus Holz für Hämmer nach DIN 68340, Güteklasse B,<br />

lackiert<br />

LfdNr. 090 bis 130, C 45, Bahnen HRC 52 bis 58, geschliffen <strong>und</strong> poliert<br />

LfdNr. 140 bis 160, C 35, Bahnen HRC 32 bis 40, geschliffen <strong>und</strong> poliert<br />

2.3 Oberflächenbehandlung<br />

Handelsüblich, Lackierungen sind entsprechend der <strong>TL</strong> A-0033 auszuführen.<br />

Für den Aufbewahrungskasten gilt:<br />

Anstrich oder Pulverbeschichtung mit Farbe RAL 6031-F9 abweichend von RAL-F9 entfällt<br />

die Forderung der IR-Reflexion <strong>und</strong> der Glanz darf bis maximal 30 Reflektometerwerte<br />

bei einem Einstrahlungswinkel von 85 o betragen.<br />

Auf 1.3 der <strong>TL</strong> A-0033 wird besonders hingewiesen.<br />

2.4 Kennzeichnung<br />

Der Werkzeugsatz ist nach <strong>TL</strong> A-0032 Teil 1 zu kennzeichnen.<br />

3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />

3.1 Qualitätsprüfungen<br />

Keine besonderen Forderungen.<br />

Zum Nachweis der Einhaltung der technischen Forderungen sind die nachstehenden<br />

aufgeführten Ablieferungsprüfungen vom Auftraggeber durchzuführen. Ergebnisse<br />

sind zu dokumentieren (siehe auch 3.2)<br />

Prüfung auf:<br />

- fachgerechte Ausführung<br />

- Übereinstimmung der Ausführung mit den Fertigungsunterlagen<br />

- Vollständigkeit<br />

- ordnungsgemäße Kennzeichnung<br />

- ordnungsgemäße Verpackung<br />

3.2 Qualitätssicherungsbedingungen<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Gr<strong>und</strong>lage der in den technischen Unterlagen<br />

festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen entsprechend den<br />

Bestimmungen der AQAP-2131, NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung<br />

zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung durchzuführen.<br />

Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen sind produktbezogen darzulegen. Der Umfang dieser<br />

Maßnahmen hat sich an den mit der Herstellung verb<strong>und</strong>enen Risiken zu orientieren.

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