08.09.2014 Aufrufe

TL 8405-0021 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

TL 8405-0021 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

TL 8405-0021 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>TL</strong> <strong>8405</strong>-<strong>0021</strong> Seite 11<br />

3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />

3.1 Qualitätsprüfungen<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011<br />

3.2 Qualitätssicherungsbedingungen<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Gr<strong>und</strong>lage der in den technischen Unterlagen<br />

festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen<br />

der AQAP-2131, NATO-Qualitätssicherungsanforderungen <strong>für</strong> Endprüfung zur<br />

Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistungen durchzuführen.<br />

Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen sind produktbezogen darzulegen. Der Umfang dieser<br />

Maßnahmen hat sich an den mit der Herstellung verb<strong>und</strong>enen Risiken zu orientieren.<br />

Bescheinigung der Prüfergebnisse<br />

Die Einhaltung der in diesen Technischen Lieferbedingungen gestellten technischen<br />

Forderungen an den Gegenstand in diesen <strong>TL</strong> ist vom Auftragnehmer durch ein Qualitätsprüf-Zertifikat<br />

nach DIN 55 350-18-4.2.2 zu bestätigen, das dem Auftraggeber<br />

vorzulegen ist. Auf Verlangen ist diesem eine Ausfertigung zu überlassen. Sofern<br />

nicht anders angegeben, sind <strong>für</strong> alle eingesetzten Materialien <strong>und</strong> Zutaten die in<br />

den betreffenden <strong>TL</strong> geforderten Qualitätsprüf-Zertifikate vorzulegen.<br />

3.3 Güteprüfung* )<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011.<br />

* ) Sofern die <strong>Beschaffung</strong> durch eine Bekleidungsgesellschaft erfolgt,<br />

gilt nachfolgende Regelung:<br />

Die Güteprüfung ist Bestandteil des Vertrages zwischen Bekleidungsgesellschaft<br />

<strong>und</strong> Auftragnehmer. Darüber hinaus behält sich der B<strong>und</strong> im Rahmen der Qualitätssicherung<br />

im Einzelfall vor, vom Auftragnehmer über die Bekleidungsgesellschaft<br />

Mustermaterialien <strong>für</strong> Prüfzwecke, bzw. Prüfzertifikate anzufordern.<br />

4 VERPACKUNG<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011<br />

Diese Forderungen gelten nur bei unmittelbarer Auftragsvergabe durch das<br />

BMVg/BWB/nachgeordnete Dienststellenbereiche.<br />

Die VerpSt ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.<br />

4.1 Aufmachung<br />

Die Jacke ist zugeknöpft entsprechend der Schachtelgröße zu legen.<br />

4.2 Gr<strong>und</strong>packung = Versandpackung<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011, Abschnitt Bekleidung-, Wäsche- <strong>und</strong> Ausrüstungsstücke<br />

je 10 Jacken der gleichen Versorgungsnummer<br />

4.2.1 Außenmaße der Versandpackung nach DIN 55510-3 (Maximalmaß)<br />

4.2.2 Verschluss<br />

1 000 mm x 600 mm x 150 mm<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011, Abschnitt Bekleidungs-, Wäsche- <strong>und</strong> Ausrüstungsstücke<br />

4.2.3 Kennzeichnung der Versandpackung<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011, Anhang E<br />

4.3 Kennzeichnung der Packmittel<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!