Gastgeber 2014 - am Nord-Ostsee-Kanal!
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42 <strong>Gastgeber</strong> <strong>2014</strong><br />
Informationen für den Gast<br />
Hotelzimmer abbestellen will, unerheblich,<br />
denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom<br />
Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der<br />
Annullierung der Zimmerbestellung auch nicht<br />
ankommen. Für die Ansprüche des Hoteliers/<br />
Gastwirts/Vermieters ist allein entscheidend,<br />
ob er das „abbestellte“ Zimmer anderweitig<br />
vermieten konnte. Nur wenn dem Hotelier<br />
eine anderweitige Vermietung gelingt, wird<br />
der Gast von seinen Vertragsverpflichtungen<br />
befreit.<br />
Selbstverständlich darf der Hotelier/Gastwirt/<br />
Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht<br />
böswillig unterlassen, das heißt, er muss sich<br />
um Vermietung bemühen.<br />
Auf der anderen Seite sollte der Gast aber<br />
keinesfalls versäumen, den Hotelier von<br />
der Nichtinanspruchnahme des gebuchten<br />
Zimmers zu unterrichten. Sonst beraubt er<br />
sich selbst der Möglichkeit, noch aus seinen<br />
Vertragsverpflichtungen befreit zu werden.<br />
Insoweit kann die Frage der möglichst frühen<br />
Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen.<br />
Bei dem Anspruch des Hoteliers/Gastwirts/<br />
Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten<br />
oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche<br />
Leistung abzüglich der ersparten<br />
Aufwendungen handelt es sich nicht um einen<br />
Schadensersatzanspruch, sondern um einen<br />
Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages<br />
geht Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden<br />
Einwendungen durch den Gast rechtlich<br />
nicht von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch<br />
kommt es rechtlich nicht darauf an,<br />
aus welchen Gründen der Gast das reservierte<br />
Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.<br />
Wie Sie dem vorgenannten entnehmen können,<br />
besteht auf der Grundlage der geltenden<br />
Gesetze für den Gast die Verpflichtung, den<br />
vereinbarten Übernachtungspreis abzüglich<br />
ersparter Aufwendungen zu entrichten.<br />
Die vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen<br />
betragen nach der ständigen Rechtsprechung<br />
in der Bundesrepublik Deutschland<br />
0-10 % bei Überlassung von Ferienwohnungen<br />
und Appartements,<br />
20 % bei Übernachtung mit Frühstück,<br />
30 % bei Übernachtung mit Halbpension,<br />
40 % bei Übernachtung mit Vollpension,<br />
des vereinbarten Endpreises inklusive Mehrwertsteuer.<br />
Die Tourist-Informationen erbringen ihre<br />
Vermittlungsleistung im N<strong>am</strong>en und für Rechnung<br />
der beteiligten Leistungsträger und sind<br />
d<strong>am</strong>it nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a,<br />
Absatz 1 BGB.<br />
Änderungen vorbehalten, alle Angaben ohne<br />
Gewähr.<br />
Unser Tip:<br />
Da wir Ihnen einen umfassenden Service<br />
bieten möchten, empfehlen wir Ihnen den<br />
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.<br />
Was im internationalen Tourismus schon seit<br />
vielen Jahren üblich ist, vergisst man leider<br />
allzu leicht bei individuellen Reisen in Deutschland.<br />
Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt Ihnen<br />
die Stornokosten, wenn Sie Ihren gebuchten<br />
Reiseaufenthalt in einem Hotel, einer Pension<br />
oder auch in einer Ferienwohnung aus versicherten<br />
Gründen (z. B. unerwartete schwere<br />
Krankheit oder Schaden <strong>am</strong> Eigentum) nicht<br />
antreten können oder abbrechen müssen.<br />
Überweisungspolicen zum Abschluss einer<br />
Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie<br />
im Reisebüro, über das Internet oder in den<br />
Tourist-Informationen in Mittelholstein.