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Gastgeber 2014 - am Nord-Ostsee-Kanal!

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42 <strong>Gastgeber</strong> <strong>2014</strong><br />

Informationen für den Gast<br />

Hotelzimmer abbestellen will, unerheblich,<br />

denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom<br />

Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der<br />

Annullierung der Zimmerbestellung auch nicht<br />

ankommen. Für die Ansprüche des Hoteliers/<br />

Gastwirts/Vermieters ist allein entscheidend,<br />

ob er das „abbestellte“ Zimmer anderweitig<br />

vermieten konnte. Nur wenn dem Hotelier<br />

eine anderweitige Vermietung gelingt, wird<br />

der Gast von seinen Vertragsverpflichtungen<br />

befreit.<br />

Selbstverständlich darf der Hotelier/Gastwirt/<br />

Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht<br />

böswillig unterlassen, das heißt, er muss sich<br />

um Vermietung bemühen.<br />

Auf der anderen Seite sollte der Gast aber<br />

keinesfalls versäumen, den Hotelier von<br />

der Nichtinanspruchnahme des gebuchten<br />

Zimmers zu unterrichten. Sonst beraubt er<br />

sich selbst der Möglichkeit, noch aus seinen<br />

Vertragsverpflichtungen befreit zu werden.<br />

Insoweit kann die Frage der möglichst frühen<br />

Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen.<br />

Bei dem Anspruch des Hoteliers/Gastwirts/<br />

Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten<br />

oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche<br />

Leistung abzüglich der ersparten<br />

Aufwendungen handelt es sich nicht um einen<br />

Schadensersatzanspruch, sondern um einen<br />

Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages<br />

geht Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden<br />

Einwendungen durch den Gast rechtlich<br />

nicht von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch<br />

kommt es rechtlich nicht darauf an,<br />

aus welchen Gründen der Gast das reservierte<br />

Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.<br />

Wie Sie dem vorgenannten entnehmen können,<br />

besteht auf der Grundlage der geltenden<br />

Gesetze für den Gast die Verpflichtung, den<br />

vereinbarten Übernachtungspreis abzüglich<br />

ersparter Aufwendungen zu entrichten.<br />

Die vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen<br />

betragen nach der ständigen Rechtsprechung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

0-10 % bei Überlassung von Ferienwohnungen<br />

und Appartements,<br />

20 % bei Übernachtung mit Frühstück,<br />

30 % bei Übernachtung mit Halbpension,<br />

40 % bei Übernachtung mit Vollpension,<br />

des vereinbarten Endpreises inklusive Mehrwertsteuer.<br />

Die Tourist-Informationen erbringen ihre<br />

Vermittlungsleistung im N<strong>am</strong>en und für Rechnung<br />

der beteiligten Leistungsträger und sind<br />

d<strong>am</strong>it nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a,<br />

Absatz 1 BGB.<br />

Änderungen vorbehalten, alle Angaben ohne<br />

Gewähr.<br />

Unser Tip:<br />

Da wir Ihnen einen umfassenden Service<br />

bieten möchten, empfehlen wir Ihnen den<br />

Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.<br />

Was im internationalen Tourismus schon seit<br />

vielen Jahren üblich ist, vergisst man leider<br />

allzu leicht bei individuellen Reisen in Deutschland.<br />

Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt Ihnen<br />

die Stornokosten, wenn Sie Ihren gebuchten<br />

Reiseaufenthalt in einem Hotel, einer Pension<br />

oder auch in einer Ferienwohnung aus versicherten<br />

Gründen (z. B. unerwartete schwere<br />

Krankheit oder Schaden <strong>am</strong> Eigentum) nicht<br />

antreten können oder abbrechen müssen.<br />

Überweisungspolicen zum Abschluss einer<br />

Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie<br />

im Reisebüro, über das Internet oder in den<br />

Tourist-Informationen in Mittelholstein.

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