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Gemeindenachrichten - Taiskirchen im Innkreis

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<strong>Gemeindenachrichten</strong> <strong>Taiskirchen</strong> i. I.<br />

Wo man <strong>im</strong> Ortsgebiet plakatieren darf<br />

Alle Vereine und Privatpersonen werden<br />

darauf hingewiesen, dass Plakatieren nur<br />

innerhalb der Ortstafeln und nur auf<br />

Flächen, die für das Anschlagen von Druckwerk<br />

vorgesehen sind, erlaubt ist.<br />

Das Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen<br />

Flächen <strong>im</strong> Ortsgebiet ist nur mit Zust<strong>im</strong>mung<br />

der Straßenmeisterei und Gemeinde<br />

und auf privaten Flächen mit Zust<strong>im</strong>mung des<br />

Grundbesitzers möglich.<br />

Die Verantwortlichen der Vereine werden<br />

ersucht, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen.<br />

Außerhalb des Ortsgebietes ...<br />

… ist das Plakatieren bzw. das Aufstellen von Plakatständern<br />

ausnahmslos nur mit Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I.<br />

gestattet (schriftliches Ansuchen an BH Ried notwendig).<br />

Illegale Plakatierungen außerhalb des Ortsgebietes werden von der BH Ried mit Strafen belegt!<br />

Seite 8

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