Gemeindenachrichten - Taiskirchen im Innkreis
Gemeindenachrichten - Taiskirchen im Innkreis
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<strong>Gemeindenachrichten</strong> <strong>Taiskirchen</strong> i. I.<br />
Wo man <strong>im</strong> Ortsgebiet plakatieren darf<br />
Alle Vereine und Privatpersonen werden<br />
darauf hingewiesen, dass Plakatieren nur<br />
innerhalb der Ortstafeln und nur auf<br />
Flächen, die für das Anschlagen von Druckwerk<br />
vorgesehen sind, erlaubt ist.<br />
Das Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen<br />
Flächen <strong>im</strong> Ortsgebiet ist nur mit Zust<strong>im</strong>mung<br />
der Straßenmeisterei und Gemeinde<br />
und auf privaten Flächen mit Zust<strong>im</strong>mung des<br />
Grundbesitzers möglich.<br />
Die Verantwortlichen der Vereine werden<br />
ersucht, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen.<br />
Außerhalb des Ortsgebietes ...<br />
… ist das Plakatieren bzw. das Aufstellen von Plakatständern<br />
ausnahmslos nur mit Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I.<br />
gestattet (schriftliches Ansuchen an BH Ried notwendig).<br />
Illegale Plakatierungen außerhalb des Ortsgebietes werden von der BH Ried mit Strafen belegt!<br />
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