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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sorglos-Paket und ... - Telekom

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

<strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> <strong>und</strong> <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus.<br />

1 Vertragspartner<br />

Vertragspartner sind die <strong>Telekom</strong> Deutschland GmbH (im Folgenden<br />

<strong>Telekom</strong> genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht<br />

Bonn HRB 5919) <strong>und</strong> der K<strong>und</strong>e.<br />

2 Vertragsgegenstand<br />

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

<strong>und</strong> der Leistungsbeschreibung. Diese regelt<br />

die Überlassung des <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong>es sowie des <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong>es<br />

Plus.<br />

a) <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong><br />

Mit dem <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> stellt die <strong>Telekom</strong> Deutschland GmbH (im<br />

Folgenden <strong>Telekom</strong> genannt) dem K<strong>und</strong>en ein Installationspaket<br />

für Call & Surf, mit Interneteinweisung <strong>und</strong> ein Sicherheitspaket<br />

zur Verfügung.<br />

b) <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus<br />

Das <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus beinhaltet die Leistungen des <strong>Sorglos</strong>-<br />

<strong>Paket</strong>es sowie den IT Sofort-Service. Der K<strong>und</strong>e kann den IT Sofort-Service<br />

in der Variante Basic oder Comfort wählen.<br />

Bei Abschluss des Vertrages über das <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> bzw. über das<br />

<strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus muss ein bestehendes oder gleichzeitig abzuschließendes<br />

Vertragsverhältnis über ein Call & Surf Produkt der <strong>Telekom</strong><br />

vorliegen. Die zur Nutzung des <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong>s bzw. <strong>Sorglos</strong>-<br />

<strong>Paket</strong>s Plus erforderlichen Anschlüsse <strong>und</strong> Tarife zum Internet sowie<br />

das beim K<strong>und</strong>en benötigte Equipment (Software <strong>und</strong> Hardware)<br />

sind nicht Gegenstand dieses Vertrages<br />

3 Zustandekommen des Vertrages<br />

Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit<br />

Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der<br />

Leistung durch die <strong>Telekom</strong> zustande.<br />

4 Nutzungsrechte<br />

Die <strong>Telekom</strong> räumt dem K<strong>und</strong>en das nicht ausschließliche, nicht<br />

übertragbare, zeitlich begrenzte Recht ein, die Sicherheitsprodukte<br />

auf einem oder mehreren Rechnersystemen zu nutzen. Die Anzahl<br />

der erlaubten Rechnersysteme ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.<br />

Der Einsatz der überlassenen Sicherheitsprodukte<br />

innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationen-Rechnersystems<br />

ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit<br />

zeitgleicher Mehrfachnutzung der jeweiligen Lizenz geschaffen<br />

wird.<br />

Die <strong>Telekom</strong>, ihr Lieferant <strong>und</strong> der Schöpfer der Software bleiben<br />

Inhaber des Urheberrechts <strong>und</strong> daraus abgeleiteter Rechte an der<br />

Software <strong>und</strong> dem Benutzerhandbuch.<br />

Die Software darf weder abgeändert – außer im notwendigen Umfang<br />

im Rahmen einer Fehlerberichtigung oder der bestimmungsgemäßen<br />

Benutzung – zurückentwickelt, weiterentwickelt oder<br />

übersetzt werden. Die teilweise Vervielfältigungen des schriftlichen<br />

Materials für interne Zwecke ist gestattet, soweit dies zur bestimmungsgemäßen<br />

Benutzung der Software erforderlich ist. Gegebenenfalls<br />

benötigte zusätzliche Handbücher sind über die <strong>Telekom</strong><br />

zu beziehen<br />

5 Pflichten <strong>und</strong> Obliegenheiten des K<strong>und</strong>en<br />

5.1 Der K<strong>und</strong>e hat insbesondere folgende Pflichten:<br />

a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat<br />

der K<strong>und</strong>e der <strong>Telekom</strong> die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang<br />

zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten<br />

hat.<br />

b) Die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie<br />

Mängel oder Schäden an den Sicherheitsprodukten sind der <strong>Telekom</strong><br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

c) Bei einem Export der Sicherheitsprodukte ins Ausland sind die<br />

nationalen Ausfuhrbestimmungen <strong>und</strong> bei einer Nutzung im Ausland<br />

die geltenden nationalen <strong>und</strong> internationalen Nutzungsbestimmungen<br />

zu beachten.<br />

d) Nach Beendigung des Vertrages oder der Kündigung einzelner<br />

Lizenzen hat der K<strong>und</strong>e die überlassenen Sicherheitsprodukte<br />

einschließlich sämtlicher Kopien auf den betroffenen Systemen<br />

zu löschen.<br />

e) Der <strong>Telekom</strong> ist für den Computer die Fernbetreuung über einen<br />

Remotezugang zu gestatten <strong>und</strong> die notwendigen Zugangsdaten<br />

zur Einwahl zur Verfügung zu stellen.<br />

f) Der <strong>Telekom</strong> sind vom K<strong>und</strong>en auf seine Kosten die bei ihm benötigten<br />

<strong>Telekom</strong>munikationsanschlüsse einschließlich Equipment<br />

für den Remotezugang bereit zu stellen.<br />

g) Auf Anforderung der <strong>Telekom</strong> ist der Computer an den benötigten<br />

<strong>Telekom</strong>munikationsanschluss bzw. Internet-Zugang für die<br />

Nutzung des Remotezuganges anzuschalten.<br />

h) Der K<strong>und</strong>e hat seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen<br />

in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand<br />

wiederhergestellt werden können. Ist der K<strong>und</strong>e Unternehmer,<br />

so hat er eine tägliche Datensicherung vorzunehmen.<br />

5.2 Verletzt der K<strong>und</strong>e ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig<br />

<strong>und</strong> macht er dieses vertragswidrige Verhalten nicht unverzüglich<br />

rückgängig, so kann die <strong>Telekom</strong> die Nutzung der Leistung<br />

auf Kosten des K<strong>und</strong>en sperren. Der K<strong>und</strong>e bleibt in diesem<br />

Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.<br />

6 Softwareupdates<br />

Die <strong>Telekom</strong> bietet in unregelmäßigen Abständen Aktualisierungen<br />

der Software an. Der K<strong>und</strong>e wird automatisch bei seiner Einwahl<br />

oder per Anzeige (z. B. Pop-Up) über das Vorliegen einer Aktualisierung<br />

informiert. Der Download der Softwareaktualisierung ist zwingende<br />

Voraussetzung für die Sicherstellung, dass der K<strong>und</strong>e die aktuellste<br />

Fassung der Software nutzen <strong>und</strong> von den neuesten Funktionalitäten<br />

Gebrauch machen kann. Die <strong>Telekom</strong> weist darauf hin,<br />

dass die Funktionalität nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist,<br />

wenn die Installation der Aktualisierung unterbleibt. Die <strong>Telekom</strong> ist<br />

in diesem Fall von jeder Haftung freigestellt, sofern sie nachweist,<br />

dass der Mangel bei Installation der jeweils aktuellsten Softwareversion<br />

nicht aufgetreten wäre.<br />

7 Nutzung durch Dritte / Vertragswidrige Nutzung der Software<br />

7.1 Der K<strong>und</strong>e darf die Sicherheitsprodukte einschließlich des Benutzerhandbuchs<br />

<strong>und</strong> des sonstigen Begleitmaterials über den<br />

Rahmen dieses Vertrages hinaus anderen weder veräußern noch<br />

zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder<br />

verleihen.<br />

7.2 Zulässig ist jedoch die Nutzung durch Dritte, denen kein selbständiges<br />

Nutzungsrecht eingeräumt wird <strong>und</strong> die sich hinsichtlich der Art<br />

<strong>und</strong> Weise der Nutzung dem Willen des K<strong>und</strong>en beugen müssen.<br />

Zu dieser Personengruppe zählen insbesondere Mitarbeiter <strong>und</strong><br />

Verwandte des K<strong>und</strong>en.<br />

8 Beanstandungen<br />

Beanstandungen gegen die Höhe der der nutzungsabhängigen<br />

Preise der <strong>Telekom</strong> sind umgehend nach Zugang der Rechnung<br />

bei der in der Rechnung genannten Niederlassung der <strong>Telekom</strong> zu<br />

erheben. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab<br />

Rechnungszugang bei der <strong>Telekom</strong> eingegangen sein. Die Unterlassung<br />

rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; die<br />

<strong>Telekom</strong> wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen<br />

rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche<br />

Ansprüche des K<strong>und</strong>en bei Beanstandungen nach Fristablauf<br />

bleiben unberührt.<br />

9 Zahlungsbedingungen<br />

9.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen<br />

Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen.<br />

Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der<br />

Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser<br />

für jeden Tag anteilig berechnet.<br />

9.2 Sonstige Preise, insbesondere nutzungsabhängige Preise, sind<br />

nach Erbringung der Leistung zu zahlen.<br />

9.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene<br />

Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang<br />

<strong>Telekom</strong>, Stand: 15.11.2013 1


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> <strong>und</strong> <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus.<br />

der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom K<strong>und</strong>en erteilten<br />

SEPA-Lastschriftmandat bucht die <strong>Telekom</strong> den Rechnungsbetrag<br />

nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung <strong>und</strong> der<br />

SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto<br />

ab.<br />

9.4 Ein Aufrechnungsrecht steht dem K<strong>und</strong>en nur zu, soweit seine Gegenforderung<br />

rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem<br />

K<strong>und</strong>en steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes<br />

nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.<br />

10 Gewährleistung<br />

Bei fehlerhafter Ausführung des Installations-Service kann der K<strong>und</strong>e<br />

von der <strong>Telekom</strong> Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist<br />

verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der K<strong>und</strong>e in<br />

Bezug auf den Installations-Service Rückgängigmachung des Vertrages<br />

oder Herabsetzung des Preises <strong>und</strong>, sofern die <strong>Telekom</strong> den<br />

Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.<br />

Die Gewährleistungsrechte stehen dem K<strong>und</strong>en gegenüber der <strong>Telekom</strong><br />

zwei Jahre ab Abnahme der jeweiligen Leistung zu. Ist der<br />

K<strong>und</strong>e Unternehmer, so stehen ihm die Gewährleistungsrechte gegenüber<br />

der <strong>Telekom</strong> ein Jahr ab Abnahme der jeweiligen Leistung<br />

zu.<br />

Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in<br />

Ziffer 13.<br />

11 Änderungen der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (AGB),<br />

Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> Preise<br />

11.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche<br />

Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden <strong>und</strong><br />

dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei<br />

Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren <strong>und</strong> deren Nichtberücksichtigung<br />

die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich<br />

stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche<br />

über Art <strong>und</strong> Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen <strong>und</strong><br />

die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner<br />

können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen<br />

werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der<br />

Durchführung des Vertrages aufgr<strong>und</strong> von nach Vertragsschluss<br />

entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere<br />

der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert <strong>und</strong><br />

eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.<br />

11.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies<br />

aus triftigem Gr<strong>und</strong> erforderlich ist, der K<strong>und</strong>e hierdurch gegenüber<br />

der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv<br />

nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung<br />

von Funktionalitäten) <strong>und</strong> von dieser nicht deutlich abgewichen<br />

wird. Ein triftiger Gr<strong>und</strong> liegt vor, wenn es technische Neuerungen<br />

auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder<br />

wenn Dritte, von denen die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung ihrer Leistungen<br />

notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.<br />

11.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen<br />

Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen<br />

die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten<br />

Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.<br />

Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch<br />

eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die B<strong>und</strong>esnetzagentur<br />

aufgr<strong>und</strong> von Regulierungsvorschriften verbindlich<br />

gefordert wird.<br />

11.4 Nach Ziffer 11.1 bis 11.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der<br />

Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich<br />

durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind,<br />

werden dem K<strong>und</strong>en mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden<br />

schriftlich mitgeteilt. Dem K<strong>und</strong>en steht zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht<br />

zu. Kündigt der K<strong>und</strong>e innerhalb von sechs Wochen nach Zugang<br />

der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen<br />

zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der K<strong>und</strong>e<br />

wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.<br />

12 Verzug<br />

12.1 Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist die <strong>Telekom</strong> berechtigt,<br />

die Leistungen auf Kosten des K<strong>und</strong>en außer Betrieb zu<br />

setzen. Der K<strong>und</strong>e bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen<br />

Preise zu zahlen<br />

12.2 Kommt der K<strong>und</strong>e<br />

a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der<br />

Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder<br />

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt,<br />

mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den<br />

monatlichen Gr<strong>und</strong>preis für zwei Monate erreicht,<br />

in Verzug, so kann die <strong>Telekom</strong> das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung<br />

einer Frist kündigen.<br />

12.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges<br />

bleibt der <strong>Telekom</strong> vorbehalten.<br />

13 Haftung<br />

13.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten<br />

Eigenschaft haftet die <strong>Telekom</strong> für alle darauf zurückzuführende<br />

Schäden unbeschränkt.<br />

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die <strong>Telekom</strong> im Fall der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit unbeschränkt. Wenn<br />

die <strong>Telekom</strong> durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug<br />

geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder<br />

wenn die <strong>Telekom</strong> eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung<br />

für darauf zurückzuführende Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden,<br />

auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine<br />

wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren<br />

Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet <strong>und</strong><br />

auf deren Einhaltung der K<strong>und</strong>e regelmäßig vertrauen darf.<br />

13.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der <strong>Telekom</strong> auf Schadensersatz<br />

(§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist<br />

ausgeschlossen. Die Ziffern 13.1 <strong>und</strong> 13.2 bleiben unberührt.<br />

13.4 Für den Verlust von Daten haftet die <strong>Telekom</strong> bei leichter Fahrlässigkeit<br />

unter den Voraussetzungen <strong>und</strong> im Umfang von Ziffer 13.2<br />

nur, soweit der K<strong>und</strong>e seine Daten entsprechend seiner Verpflichtung<br />

nach Ziffer 5.1 Buchstabe h in geeigneter Form gesichert<br />

hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden<br />

können.<br />

13.5 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes<br />

bleibt unberührt.<br />

14 Vertragslaufzeit / Kündigung<br />

14.1 <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong><br />

Das Vertragsverhältnis über das Sicherheitspaket ist für beide Vertragspartner<br />

zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die<br />

Kündigung muss der <strong>Telekom</strong> oder dem K<strong>und</strong>en mindestens sechs<br />

Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich<br />

zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag.<br />

14.2 <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus<br />

14.2.1 Vertragslaufzeit<br />

Das <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von<br />

zwei Jahren überlassen.<br />

14.2.2 Kündigung<br />

Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum<br />

Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar.<br />

Die Kündigung muss der <strong>Telekom</strong> oder dem K<strong>und</strong>en mindestens<br />

einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich<br />

zugehen.<br />

Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich das<br />

Vertragsverhältnis für die Leistungen<br />

a) Installations-Service mit Interneteinweisung sowie Sicherheitspaket<br />

auf unbestimmte Zeit <strong>und</strong> können jeweils mit einer Frist<br />

von zehn Tagen jederzeit gekündigt werden.<br />

b) IT Sofort-Service jeweils um ein Jahr <strong>und</strong> kann mit einer Frist von<br />

einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.<br />

14.3 Das Recht, aus wichtigem Gr<strong>und</strong> zu kündigen, bleibt unberührt.<br />

14.4 Das Vertragsverhältnis über das enthaltene Sicherheitspaket wird<br />

automatisch beendet, wenn die für den Zugang verwendeten Zugangsdaten<br />

des K<strong>und</strong>en durch Kündigung des Vertragsverhältnisses<br />

über den Internet-Zugang der <strong>Telekom</strong> (Call & Surf) entfallen.<br />

Im Übrigen bleibt das Vertragsverhältnis unberührt.<br />

15 Datenschutz<br />

15.1 Verarbeitet die <strong>Telekom</strong> personenbezogene Daten für den K<strong>und</strong>en,<br />

so darf die <strong>Telekom</strong> die Datenverarbeitung durch Subunternehmer<br />

im In- <strong>und</strong> Ausland auch ohne vorherige Zustimmung des K<strong>und</strong>en<br />

von Subunternehmern vornehmen lassen. Die Subunternehmer<br />

werden dabei die personenbezogenen Daten ausschließlich nach<br />

den Weisungen der <strong>Telekom</strong> verarbeiten <strong>und</strong> Maßnahmen zur Datensicherheit<br />

treffen, die mindestens dem Stand entsprechen, den<br />

die <strong>Telekom</strong> schuldet.<br />

15.2 Der K<strong>und</strong>e muss die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen<br />

Voraussetzungen sicherstellen, insbesondere die Betroffenen entsprechend<br />

informieren.<br />

15.3 Bei Subunternehmern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

wird ein ausreichendes Datenschutzniveau durch die <strong>Telekom</strong><br />

sichergestellt.<br />

<strong>Telekom</strong>, Stand: 15.11.2013 2


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> <strong>und</strong> <strong>Sorglos</strong>-<strong>Paket</strong> Plus.<br />

16 Sonstige Bedingungen<br />

16.1 Die <strong>Telekom</strong> ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer<br />

zu erbringen. Die <strong>Telekom</strong> haftet für die Leistungserbringung<br />

von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.<br />

16.2 Der K<strong>und</strong>e kann die Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus diesem Vertrag nur<br />

nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der <strong>Telekom</strong> auf einen<br />

Dritten übertragen.<br />

16.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges <strong>und</strong> gültiges Preisverzeichnis<br />

ist unter www.telekom.de/agb einsehbar.<br />

16.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches<br />

Recht.<br />

16.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit<br />

diesem Vertrag ist Bonn, soweit der K<strong>und</strong>e Kaufmann, juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />

ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.<br />

<strong>Telekom</strong>, Stand: 15.11.2013 3

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