Balje / Kindergartensatzung
Balje / Kindergartensatzung
Balje / Kindergartensatzung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Benutzungs- und Gebührensatzung des Kindergartens der Gemeinde <strong>Balje</strong><br />
6<br />
(4) Die Gebühren sind so lange zu zahlen, bis das Kind ordnungsgemäß im<br />
Kindergarten abgemeldet ist. Die Gebühren sind auch dann in voller Höhe zu<br />
entrichten, wenn das Kind aus irgendwelchen Gründen der Einrichtung fernbleibt.<br />
(5) Vorübergehende Schließung des Kindergartens aus zwingenden Gründen (z.B.<br />
übertragbare Krankheiten nach dem Bundesseuchengesetz und andere) und<br />
während der Sommer- und Weihnachtsferien berechtigt nicht zur Kürzung der<br />
Gebühren.<br />
§ 9<br />
Veranlagung und Fälligkeit<br />
(1) Über die Höhe der Gebühr wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Sie ist zum 05.<br />
eines jeden Monats in den jeweiligen Teilbeträgen der Jahresgebühr an die<br />
Samtgemeindekasse Nordkehdingen zu entrichten.<br />
(2) Rückständige Gebühren unterliegen der Betreibung im Verwaltungszwangsverfahren.<br />
§ 10<br />
Elternmitarbeit<br />
Am Anfang des Kindergartenjahres werden Elternvertreter gewählt. Eltern können<br />
zur Mitarbeit bei der Betreuung der Kinder zugelassen werden.<br />
§ 11<br />
Schlussbestimmungen<br />
Die Satzung über die Benutzung des Kindergartens <strong>Balje</strong> vom 28.11.1995, zuletzt<br />
geändert durch 1. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung des<br />
Kindergartens <strong>Balje</strong> vom 28.09.2000 sowie die Satzung über die Erhebung von<br />
Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde <strong>Balje</strong> vom<br />
28.11.1995, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung der Satzung über die<br />
Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde <strong>Balje</strong><br />
vom 17.02.2000 tritt am 31.07.2003 außer Kraft.<br />
Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.08.2003 in Kraft.<br />
21730 <strong>Balje</strong>, 10. März 2003<br />
Gemeinde <strong>Balje</strong><br />
Bürgermeisterin<br />
Grell<br />
Diese Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 18/2003 vom 15. Mai 2003 bekannt gemacht.