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Balje / Kindergartensatzung

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Benutzungs- und Gebührensatzung des Kindergartens der Gemeinde <strong>Balje</strong><br />

6<br />

(4) Die Gebühren sind so lange zu zahlen, bis das Kind ordnungsgemäß im<br />

Kindergarten abgemeldet ist. Die Gebühren sind auch dann in voller Höhe zu<br />

entrichten, wenn das Kind aus irgendwelchen Gründen der Einrichtung fernbleibt.<br />

(5) Vorübergehende Schließung des Kindergartens aus zwingenden Gründen (z.B.<br />

übertragbare Krankheiten nach dem Bundesseuchengesetz und andere) und<br />

während der Sommer- und Weihnachtsferien berechtigt nicht zur Kürzung der<br />

Gebühren.<br />

§ 9<br />

Veranlagung und Fälligkeit<br />

(1) Über die Höhe der Gebühr wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Sie ist zum 05.<br />

eines jeden Monats in den jeweiligen Teilbeträgen der Jahresgebühr an die<br />

Samtgemeindekasse Nordkehdingen zu entrichten.<br />

(2) Rückständige Gebühren unterliegen der Betreibung im Verwaltungszwangsverfahren.<br />

§ 10<br />

Elternmitarbeit<br />

Am Anfang des Kindergartenjahres werden Elternvertreter gewählt. Eltern können<br />

zur Mitarbeit bei der Betreuung der Kinder zugelassen werden.<br />

§ 11<br />

Schlussbestimmungen<br />

Die Satzung über die Benutzung des Kindergartens <strong>Balje</strong> vom 28.11.1995, zuletzt<br />

geändert durch 1. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung des<br />

Kindergartens <strong>Balje</strong> vom 28.09.2000 sowie die Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde <strong>Balje</strong> vom<br />

28.11.1995, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung der Satzung über die<br />

Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde <strong>Balje</strong><br />

vom 17.02.2000 tritt am 31.07.2003 außer Kraft.<br />

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.08.2003 in Kraft.<br />

21730 <strong>Balje</strong>, 10. März 2003<br />

Gemeinde <strong>Balje</strong><br />

Bürgermeisterin<br />

Grell<br />

Diese Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 18/2003 vom 15. Mai 2003 bekannt gemacht.

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