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Arbeitszeugnis - Traum-Projekt

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<strong>Arbeitszeugnis</strong><br />

I. Allgemeines<br />

1. Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung.<br />

Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung<br />

(GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.<br />

2. Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an<br />

verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer<br />

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.<br />

B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte<br />

der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Wenn der ehemalige Mitarbeiter<br />

seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat uns<br />

sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet hat, kein Zeugnis mehr erteilen zu<br />

müssen, kann Verwirkung eingetreten sein (LAG Düsseldorf, DB 95, 1135:<br />

elf Monate).<br />

Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d. h. der Arbeitgeber<br />

darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe<br />

z. B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurückerhalten.<br />

3. Auf eine gebührende äußere Form ist zu achten.<br />

Insbesondere ist das Zeugnis<br />

? maschinenschriftlich auf Geschäftspapier<br />

(soweit im Betrieb vorhanden) abzufassen,<br />

? zu unterschreiben (Zeugnis ist Chefsache!) und<br />

? mit Ausstellungsdatum zu versehen.<br />

Diese gravierenden Mängel müssen vermieden werden:<br />

? nachträgliche Korrekturen,<br />

? Verwendung eines Bleistifts,<br />

? „Geheimzeichen“<br />

(z. B. kursive Schrift, Ausrufe- und Fragezeichen, Unterstreichungen).<br />

4. Auf Erteilung und Berichtigung des Zeugnisses kann der Arbeitnehmer vor<br />

den Arbeitsgerichten klagen.<br />

...


- 2 -<br />

5. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere<br />

schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I<br />

BGB). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar<br />

2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen<br />

Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden<br />

kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis<br />

erteilt hat.<br />

II.<br />

Inhalt des Zeugnisses<br />

1. Die Formulierung steht grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers.<br />

2. Das Zeugnis muss wahr (Unterrichtung des neuen Arbeitgebers) und<br />

wohlwollend (Fortkommen des Arbeitnehmers soll nicht erschwert werden)<br />

sein.<br />

3. Das einfache Zeugnis beschränkt sich neben persönlichen Daten auf Art<br />

und Dauer der Beschäftigung (reine Tatsachenangaben).<br />

4. Das qualifizierte Zeugnis, das nur auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers<br />

zu erteilen ist, beinhaltet daneben auch die Beurteilung von<br />

Führung und Leistung.<br />

5. Bei nur kurzer Beschäftigung besteht auch nur Anspruch auf ein kurz gefasstes<br />

Zeugnis.<br />

6. Bei wissentlich unwahren Angaben kann sich der Aussteller auch gegenüber<br />

dem neuen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.<br />

III.<br />

Zeugnismuster<br />

1. Einfaches Zeugnis<br />

Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />

wurde seit dem .................... als kaufmännische(r) Angestellte(r) in unserer<br />

Abteilung .................... beschäftigt.<br />

Herr/Frau .................... wurde zunächst mit den Aufgaben eines(r) .............<br />

....... betraut. In der Folgezeit wurden ihm/ihr auch nachfolgende Arbeiten<br />

.................... zugewiesen. Insbesondere wurde er/sie auch mit vertraulichen<br />

Aufgaben wie .................... betraut.<br />

...


- 3 -<br />

Das Arbeitsverhältnis ist mit dem .................... (Datum) im Wege gegenseitigen<br />

Einvernehmens beendet worden./Das Arbeitsverhältnis ist zum .........<br />

........... durch ordentliche Kündigung der Firma/der/des Angestellten beendet<br />

worden.<br />

(Datum)<br />

Firma (Unterschrift)<br />

Für Angestellte nach vorausgegangener Ausbildung<br />

Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />

wurde als Kaufmann/-frau im Einzelhandel ausgebildet.<br />

Er/Sie bestand am .................... die Abschlussprüfung und wurde seit dem<br />

.................... als kaufmännische(r) Angestellte(r) in unserer Abteilung .........<br />

........... beschäftigt.<br />

Herr/Frau .................... wurde zunächst mit den Aufgaben eines(r) .........<br />

........... betraut. In der Folgezeit wurden ihm/ihr auch nachfolgende Arbeiten<br />

.................... zugewiesen. Insbesondere wurde er/sie auch mit vertraulichen<br />

Aufgaben wie .................... betraut.<br />

Das Arbeitsverhältnis ist mit dem .................... (Datum) im Wege gegenseitigen<br />

Einvernehmens beendet worden./Das Arbeitsverhältnis ist zum .........<br />

........... durch ordentliche Kündigung der Firma/der/des Angestellten beendet<br />

worden.<br />

(Datum)<br />

Firma (Unterschrift)<br />

Für einen Auszubildenden<br />

Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />

wurde vom .................... bis zum .................... zum/zur Kaufmann/-frau im<br />

Groß- und Außenhandel ausgebildet. Das Ausbildungsverhältnis ist mit erfolgreichem<br />

Abschluss der Ausbildung beendet worden.<br />

Während der Ausbildungszeit wurde er/sie mit allen Arbeiten eines Kaufmanns<br />

in .................... (Branche) vertraut gemacht. Er/Sie war in dieser<br />

Zeit in den Abteilungen .................... tätig und hat hierbei folgende Fertigkeiten<br />

erworben .................... Hierdurch sind ihm/ihr Kenntnisse auf den<br />

Gebieten .................... vermittelt worden.<br />

(Datum)<br />

Firma (Unterschrift)<br />

...


- 4 -<br />

2. Qualifiziertes Zeugnis<br />

Es empfiehlt sich, bei einem qualifizierten Zeugnis nach folgendem Aufbauschema<br />

zu verfahren:<br />

? Personalien, Beschäftigungszeitraum<br />

? Beschreibung der verschiedenen Arbeitsplätze und<br />

Aufgabengebiete, insbesondere bei Erweiterung und<br />

beruflichem Aufstieg<br />

? Beurteilung von Leistungen, Fortbildung, Vertrauenswürdigkeit,<br />

Sozialverhalten zu Kollegen, Vorgesetzten und Kunden, der<br />

Führungsqualifikation<br />

? Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie<br />

abschließende Formulierungen des Dankes und zur weiteren<br />

beruflichen Entwicklung<br />

Sollten die Leistungen bzw. das Verhalten den Anforderungen nicht gerecht<br />

geworden sein, so ist die entsprechende Wertung wegzulassen.<br />

Für Arbeiter(innen)<br />

Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />

war vom .................... bis zum .................... als .................... in unserer<br />

Firma tätig.<br />

Herr/Frau .................... wurde mit allen im Lager/in der .................... Abteilung/im<br />

Fuhrpark anfallenden Arbeiten beschäftigt. In den letzten Monaten<br />

war er/sie vornehmlich mit folgenden Arbeiten betraut ..................<br />

Diese Arbeiten hat Herr/Frau .................... stets mit Sorgfalt und Umsicht<br />

zu unserer (und der Kunden) Zufriedenheit ausgeführt. Er/Sie war pünktlich,<br />

fleißig und ehrlich sowie (sowohl) bei den Mitarbeitern und Vorgesetzten<br />

(als auch bei unserer Kundschaft) beliebt.<br />

Herr/Frau .................... verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir wünschen<br />

ihm/ihr für den weiteren Lebensweg alles Gute.<br />

(Datum)<br />

Firma (Unterschrift)<br />

...


- 5 -<br />

Für Angestellte<br />

Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />

war in der Zeit vom .................... bis zum .................... bei uns als ...........<br />

......... tätig.<br />

Er/Sie hat in dieser Zeit folgende Tätigkeiten ausgeübt (nur erwähnen, soweit<br />

für Arbeitsverhältnis von Bedeutung) ....................<br />

Seine/Ihre Arbeitsweise war stets einwandfrei/zufriedenstellend.<br />

Er/Sie war verschwiegen, verlässlich, pünktlich, fleißig und ehrlich.<br />

Das Verhalten von Herrn/Frau .................... war vorbildlich.<br />

Er/Sie war wegen seines/ihres aufgeschlossenen Wesens und seiner/ihrer<br />

Hilfsbereitschaft bei Vorgesetzten und Mitarbeitern beliebt.<br />

Herr/Frau .................... scheidet auf eigenen Wunsch mit dem ....................<br />

aus unserer Firma aus. Wir wünschen ihm/ihr für den weiteren Lebensweg<br />

alles Gute.<br />

(Datum)<br />

Firma (Unterschrift)<br />

Für Führungskräfte<br />

Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />

war in der Zeit vom .................... bis zum .................... in unserem Hause<br />

als .................... tätig. Er/Sie war der Geschäftsleitung direkt unterstellt.<br />

Schwerpunkte dieser Führungsposition waren (ausführliche Darstellung)<br />

....................<br />

Während seiner/ihrer Mitarbeit hatte Herr/Frau .................... folgende Aufgaben<br />

zu lösen ....................<br />

Sämtliche ihm/ihr übertragenen Aufgaben sind überlegen, verantwortungsbewusst<br />

und mit dem Blick für das Wesentliche erfüllt worden. Er/Sie verfügt<br />

über Führungseigenschaften und ist belastbar. Sein/Ihr Führungsstil<br />

war kooperativ. Er/Sie war erfolgreich und gerecht in der Personalführung<br />

sowie kollegial im Umgang mit anderen Führungskräften.<br />

Herr/Frau .................... verlässt unser Unternehmen, um einen größeren<br />

Aufgabenbereich zu übernehmen. Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und<br />

wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.<br />

(Datum)<br />

Firma (Unterschrift)<br />

...


- 6 -<br />

IV. Zwischenzeugnis<br />

Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis<br />

verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies<br />

kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht<br />

gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere<br />

Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder<br />

Zivildienst, Elternzeit).<br />

Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.<br />

V. Auskunft<br />

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers<br />

berechtigt, Dritten Auskünfte zu geben, falls diese ein berechtigtes Interesse<br />

haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Auskunftserteilung besteht nicht. Eine<br />

Verpflichtung des Arbeitgebers kann allerdings im Rahmen der Fürsorgepflicht<br />

gegenüber dem Arbeitnehmer bestehen, um diesem in seinem beruflichen<br />

Fortkommen behilflich zu sein.<br />

Wird Auskunft erteilt, muss sie sorgfältig und wahrheitsgemäß sein.<br />

Verweigert der Arbeitgeber die Auskunft, soll hierfür der Grund angegeben<br />

werden, z. B. Auskunft wird grundsätzlich nicht oder nur mit Zustimmung des<br />

Arbeitnehmers erteilt, um sicherzustellen, dass der Außenstehende aus der<br />

Ablehnung keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Schlüsse zieht.<br />

Hinweis:<br />

Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer Kammer - nur erste Hinweise geben und erhebt<br />

daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen<br />

werden.<br />

Haben Sie Rückfragen?<br />

Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen ist<br />

Herr Assessor Stefan Cordes<br />

Tel. (09 21) 8 86-2 17<br />

Fax (09 21) 8 86-2 21 oder<br />

e-mail cordes@bayreuth.ihk.de.<br />

Stand: März 2003

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