Arbeitszeugnis - Traum-Projekt
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<strong>Arbeitszeugnis</strong><br />
I. Allgemeines<br />
1. Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung.<br />
Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung<br />
(GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.<br />
2. Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an<br />
verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer<br />
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.<br />
B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte<br />
der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Wenn der ehemalige Mitarbeiter<br />
seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat uns<br />
sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet hat, kein Zeugnis mehr erteilen zu<br />
müssen, kann Verwirkung eingetreten sein (LAG Düsseldorf, DB 95, 1135:<br />
elf Monate).<br />
Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d. h. der Arbeitgeber<br />
darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe<br />
z. B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurückerhalten.<br />
3. Auf eine gebührende äußere Form ist zu achten.<br />
Insbesondere ist das Zeugnis<br />
? maschinenschriftlich auf Geschäftspapier<br />
(soweit im Betrieb vorhanden) abzufassen,<br />
? zu unterschreiben (Zeugnis ist Chefsache!) und<br />
? mit Ausstellungsdatum zu versehen.<br />
Diese gravierenden Mängel müssen vermieden werden:<br />
? nachträgliche Korrekturen,<br />
? Verwendung eines Bleistifts,<br />
? „Geheimzeichen“<br />
(z. B. kursive Schrift, Ausrufe- und Fragezeichen, Unterstreichungen).<br />
4. Auf Erteilung und Berichtigung des Zeugnisses kann der Arbeitnehmer vor<br />
den Arbeitsgerichten klagen.<br />
...
- 2 -<br />
5. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere<br />
schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I<br />
BGB). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar<br />
2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen<br />
Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden<br />
kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis<br />
erteilt hat.<br />
II.<br />
Inhalt des Zeugnisses<br />
1. Die Formulierung steht grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers.<br />
2. Das Zeugnis muss wahr (Unterrichtung des neuen Arbeitgebers) und<br />
wohlwollend (Fortkommen des Arbeitnehmers soll nicht erschwert werden)<br />
sein.<br />
3. Das einfache Zeugnis beschränkt sich neben persönlichen Daten auf Art<br />
und Dauer der Beschäftigung (reine Tatsachenangaben).<br />
4. Das qualifizierte Zeugnis, das nur auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers<br />
zu erteilen ist, beinhaltet daneben auch die Beurteilung von<br />
Führung und Leistung.<br />
5. Bei nur kurzer Beschäftigung besteht auch nur Anspruch auf ein kurz gefasstes<br />
Zeugnis.<br />
6. Bei wissentlich unwahren Angaben kann sich der Aussteller auch gegenüber<br />
dem neuen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.<br />
III.<br />
Zeugnismuster<br />
1. Einfaches Zeugnis<br />
Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />
wurde seit dem .................... als kaufmännische(r) Angestellte(r) in unserer<br />
Abteilung .................... beschäftigt.<br />
Herr/Frau .................... wurde zunächst mit den Aufgaben eines(r) .............<br />
....... betraut. In der Folgezeit wurden ihm/ihr auch nachfolgende Arbeiten<br />
.................... zugewiesen. Insbesondere wurde er/sie auch mit vertraulichen<br />
Aufgaben wie .................... betraut.<br />
...
- 3 -<br />
Das Arbeitsverhältnis ist mit dem .................... (Datum) im Wege gegenseitigen<br />
Einvernehmens beendet worden./Das Arbeitsverhältnis ist zum .........<br />
........... durch ordentliche Kündigung der Firma/der/des Angestellten beendet<br />
worden.<br />
(Datum)<br />
Firma (Unterschrift)<br />
Für Angestellte nach vorausgegangener Ausbildung<br />
Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />
wurde als Kaufmann/-frau im Einzelhandel ausgebildet.<br />
Er/Sie bestand am .................... die Abschlussprüfung und wurde seit dem<br />
.................... als kaufmännische(r) Angestellte(r) in unserer Abteilung .........<br />
........... beschäftigt.<br />
Herr/Frau .................... wurde zunächst mit den Aufgaben eines(r) .........<br />
........... betraut. In der Folgezeit wurden ihm/ihr auch nachfolgende Arbeiten<br />
.................... zugewiesen. Insbesondere wurde er/sie auch mit vertraulichen<br />
Aufgaben wie .................... betraut.<br />
Das Arbeitsverhältnis ist mit dem .................... (Datum) im Wege gegenseitigen<br />
Einvernehmens beendet worden./Das Arbeitsverhältnis ist zum .........<br />
........... durch ordentliche Kündigung der Firma/der/des Angestellten beendet<br />
worden.<br />
(Datum)<br />
Firma (Unterschrift)<br />
Für einen Auszubildenden<br />
Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />
wurde vom .................... bis zum .................... zum/zur Kaufmann/-frau im<br />
Groß- und Außenhandel ausgebildet. Das Ausbildungsverhältnis ist mit erfolgreichem<br />
Abschluss der Ausbildung beendet worden.<br />
Während der Ausbildungszeit wurde er/sie mit allen Arbeiten eines Kaufmanns<br />
in .................... (Branche) vertraut gemacht. Er/Sie war in dieser<br />
Zeit in den Abteilungen .................... tätig und hat hierbei folgende Fertigkeiten<br />
erworben .................... Hierdurch sind ihm/ihr Kenntnisse auf den<br />
Gebieten .................... vermittelt worden.<br />
(Datum)<br />
Firma (Unterschrift)<br />
...
- 4 -<br />
2. Qualifiziertes Zeugnis<br />
Es empfiehlt sich, bei einem qualifizierten Zeugnis nach folgendem Aufbauschema<br />
zu verfahren:<br />
? Personalien, Beschäftigungszeitraum<br />
? Beschreibung der verschiedenen Arbeitsplätze und<br />
Aufgabengebiete, insbesondere bei Erweiterung und<br />
beruflichem Aufstieg<br />
? Beurteilung von Leistungen, Fortbildung, Vertrauenswürdigkeit,<br />
Sozialverhalten zu Kollegen, Vorgesetzten und Kunden, der<br />
Führungsqualifikation<br />
? Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie<br />
abschließende Formulierungen des Dankes und zur weiteren<br />
beruflichen Entwicklung<br />
Sollten die Leistungen bzw. das Verhalten den Anforderungen nicht gerecht<br />
geworden sein, so ist die entsprechende Wertung wegzulassen.<br />
Für Arbeiter(innen)<br />
Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />
war vom .................... bis zum .................... als .................... in unserer<br />
Firma tätig.<br />
Herr/Frau .................... wurde mit allen im Lager/in der .................... Abteilung/im<br />
Fuhrpark anfallenden Arbeiten beschäftigt. In den letzten Monaten<br />
war er/sie vornehmlich mit folgenden Arbeiten betraut ..................<br />
Diese Arbeiten hat Herr/Frau .................... stets mit Sorgfalt und Umsicht<br />
zu unserer (und der Kunden) Zufriedenheit ausgeführt. Er/Sie war pünktlich,<br />
fleißig und ehrlich sowie (sowohl) bei den Mitarbeitern und Vorgesetzten<br />
(als auch bei unserer Kundschaft) beliebt.<br />
Herr/Frau .................... verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir wünschen<br />
ihm/ihr für den weiteren Lebensweg alles Gute.<br />
(Datum)<br />
Firma (Unterschrift)<br />
...
- 5 -<br />
Für Angestellte<br />
Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />
war in der Zeit vom .................... bis zum .................... bei uns als ...........<br />
......... tätig.<br />
Er/Sie hat in dieser Zeit folgende Tätigkeiten ausgeübt (nur erwähnen, soweit<br />
für Arbeitsverhältnis von Bedeutung) ....................<br />
Seine/Ihre Arbeitsweise war stets einwandfrei/zufriedenstellend.<br />
Er/Sie war verschwiegen, verlässlich, pünktlich, fleißig und ehrlich.<br />
Das Verhalten von Herrn/Frau .................... war vorbildlich.<br />
Er/Sie war wegen seines/ihres aufgeschlossenen Wesens und seiner/ihrer<br />
Hilfsbereitschaft bei Vorgesetzten und Mitarbeitern beliebt.<br />
Herr/Frau .................... scheidet auf eigenen Wunsch mit dem ....................<br />
aus unserer Firma aus. Wir wünschen ihm/ihr für den weiteren Lebensweg<br />
alles Gute.<br />
(Datum)<br />
Firma (Unterschrift)<br />
Für Führungskräfte<br />
Herr/Frau ...................., geboren am ...................., wohnhaft ....................,<br />
war in der Zeit vom .................... bis zum .................... in unserem Hause<br />
als .................... tätig. Er/Sie war der Geschäftsleitung direkt unterstellt.<br />
Schwerpunkte dieser Führungsposition waren (ausführliche Darstellung)<br />
....................<br />
Während seiner/ihrer Mitarbeit hatte Herr/Frau .................... folgende Aufgaben<br />
zu lösen ....................<br />
Sämtliche ihm/ihr übertragenen Aufgaben sind überlegen, verantwortungsbewusst<br />
und mit dem Blick für das Wesentliche erfüllt worden. Er/Sie verfügt<br />
über Führungseigenschaften und ist belastbar. Sein/Ihr Führungsstil<br />
war kooperativ. Er/Sie war erfolgreich und gerecht in der Personalführung<br />
sowie kollegial im Umgang mit anderen Führungskräften.<br />
Herr/Frau .................... verlässt unser Unternehmen, um einen größeren<br />
Aufgabenbereich zu übernehmen. Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und<br />
wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.<br />
(Datum)<br />
Firma (Unterschrift)<br />
...
- 6 -<br />
IV. Zwischenzeugnis<br />
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis<br />
verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies<br />
kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht<br />
gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere<br />
Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder<br />
Zivildienst, Elternzeit).<br />
Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.<br />
V. Auskunft<br />
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers<br />
berechtigt, Dritten Auskünfte zu geben, falls diese ein berechtigtes Interesse<br />
haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Auskunftserteilung besteht nicht. Eine<br />
Verpflichtung des Arbeitgebers kann allerdings im Rahmen der Fürsorgepflicht<br />
gegenüber dem Arbeitnehmer bestehen, um diesem in seinem beruflichen<br />
Fortkommen behilflich zu sein.<br />
Wird Auskunft erteilt, muss sie sorgfältig und wahrheitsgemäß sein.<br />
Verweigert der Arbeitgeber die Auskunft, soll hierfür der Grund angegeben<br />
werden, z. B. Auskunft wird grundsätzlich nicht oder nur mit Zustimmung des<br />
Arbeitnehmers erteilt, um sicherzustellen, dass der Außenstehende aus der<br />
Ablehnung keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Schlüsse zieht.<br />
Hinweis:<br />
Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer Kammer - nur erste Hinweise geben und erhebt<br />
daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher<br />
Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen<br />
werden.<br />
Haben Sie Rückfragen?<br />
Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen ist<br />
Herr Assessor Stefan Cordes<br />
Tel. (09 21) 8 86-2 17<br />
Fax (09 21) 8 86-2 21 oder<br />
e-mail cordes@bayreuth.ihk.de.<br />
Stand: März 2003