Was verstehen wir unter technischer Dokumentation? - Weka Media
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Grundlagen<br />
<strong>Was</strong> <strong>verstehen</strong> <strong>wir</strong> <strong>unter</strong> <strong>technischer</strong> <strong>Dokumentation</strong>? 1)<br />
1) Autor: Carl-Heinz Gabriel<br />
„Technische <strong>Dokumentation</strong>“ ist ein Sammelbegriff für alle Dokumente über technische Prozesse und über die Entwicklung, Produktion, Verwendung,<br />
Instandhaltung und Entsorgung <strong>technischer</strong> Produkte. Sie beinhaltet alle erforderlichen technischen Informationen, die von einem Hersteller/Vertreiber<br />
parallel zum Produktlebenszyklus erstellt werden und die einerseits zum Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Streitfall herangezogen werden und<br />
die andererseits dem Benutzer eines Produkts für den sicheren und <strong>wir</strong>tschaftlichen Umgang damit übergeben werden.<br />
Wo und warum <strong>wir</strong>d welche Bezeichnung verwendet? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über das Bezeichnungs<strong>wir</strong>rwarr.<br />
Das folgende Bild zeigt den Gesamtbereich der technischen <strong>Dokumentation</strong> und seine Unterteilung in die beiden Teilbereiche, die interne und die externe<br />
<strong>Dokumentation</strong>.<br />
Abb. 1: Überblick über die technische <strong>Dokumentation</strong> (siehe auch Richtlinie VDI 4500)<br />
Der Produktlebenszyklus<br />
Jedes Produkt durchläuft in vorgegebenen Schritten einen Produktlebenszyklus, in dem zu verschiedenen Aktivitäten und <strong>unter</strong>schiedlichen Zeiten laufend neue<br />
Informationen anfallen. Diese Informationen und ihre Dokumente sind für die interne und externe technische <strong>Dokumentation</strong> von entscheidender Bedeutung. Als<br />
Beispiel werden hier die Phasen des Produktlebenszyklus in Anlehnung an die Norm DIN ISO 15226 „Technische Produktdokumentation – Lebenszyklus und<br />
Zuordnung von Dokumenten“ herangezogen.<br />
Diese Phasen sind:<br />
Abb. 2: Phasen des Produktlebenszyklus<br />
Alle im Produktlebenszyklus durchgeführten Aktivitäten wie Konkretisierungen, Veränderungen oder Ergänzungen müssen erfasst und vollständig dokumentiert<br />
werden. Jedes Unternehmen legt die Aktivitäten für die interne technische <strong>Dokumentation</strong>, die für sein Produkt erstellt werden muss, nach eigenen und<br />
übergeordneten rechtlichen Forderungen fest und bestimmt, welche Informationen in den einzelnen Phasen des Produktlebenszyklus anfallen und dokumentiert<br />
werden sollten, damit bei der <strong>unter</strong>nehmensinternen Weiterentwicklung des Produkts alle angefallenen Informationen nachvollziehbar erfasst und ausgewertet<br />
werden können.<br />
Abb. 3: Dokumentenfluss beim Durchführen einer Aktivität (nach DIN ISO 15226)
Zu folgenden Schwerpunkten sollten die betriebsinternen Zuständigkeiten, Verantwortungen und Aktivitäten festgelegt und alle Informationen erfasst werden:<br />
Funktionen<br />
(z.B. Einsatzbereich [bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Gebrauch], Leistungsumfang und technische Daten des Produkts)<br />
Sicherheit<br />
(z.B. Einhalten der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherheit)<br />
Umwelt<br />
(z.B. Verzicht auf umweltgefährdende Materialien, z.B. Cadmium und Blei)<br />
Fertigung<br />
(z.B. Fertigungspläne, Gefahrendokumentation für Zwischenprodukte)<br />
Prüfungen<br />
(z.B. produktgerechte und anwendungsbezogene Prüfverfahren)<br />
Service<br />
(z.B. Instandhaltungsintervalle)<br />
Entsorgung<br />
(z.B. wiederverarbeitungsgerechte Materialauswahl und Materialkennzeichnung)<br />
Die interne technische <strong>Dokumentation</strong><br />
Die interne technische <strong>Dokumentation</strong> beinhaltet alle technischen Informationen über ein Produkt, die im Unternehmen verbleiben; diese werden in<br />
<strong>unter</strong>schiedlichen Dokumenten nachvollziehbar festgehalten. Weiterhin umfasst sie alle notwendigen Angaben zu Entwicklung, Fertigung, Qualitätsmanagement,<br />
anwendungsbezogener Prüfung, Instandhaltung, Produktbeobachtung und Entsorgung. Über den Umfang einer internen technischen <strong>Dokumentation</strong> zu einem<br />
Produkt entscheidet immer allein der Hersteller entsprechend den gesetzlichen Forderungen und der Verantwortung gegenüber den Kunden.<br />
Aufgaben der internen technischen <strong>Dokumentation</strong><br />
Aufgabe der internen technischen <strong>Dokumentation</strong> ist es, den Unternehmen in allen Phasen des Produktlebenszyklus aussagefähige Nachweise über ihre Produkte<br />
und deren Eigenschaften zu ermöglichen. Die interne <strong>Dokumentation</strong> ist erforderlich, damit das Produkt entwickelt, geplant, gefertigt und vertrieben werden kann<br />
und damit die Entwicklungsschritte des Produkts nachvollziehbar bleiben. Damit geht vorhandenes Wissen nicht verloren, das für spätere Aufgaben, z.B.<br />
Weiterentwicklung, Erstellen von Werbedokumentation, betriebs<strong>wir</strong>tschaftliche Betrachtungen und externe Produktdokumentationen, benötigt <strong>wir</strong>d. So lässt sich<br />
sicherstellen, dass bei den Verfahren und der Organisation von Dienstleistungen sowohl bei Konzeption, Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Montage und<br />
Prüfung der einzelnen Produkte<br />
die <strong>unter</strong>nehmerischen Erfordernisse berücksichtigt werden,<br />
die rechtlichen Anforderungen aus den verschiedenen Rechtsbereichen erfüllt werden und<br />
der Stand der Technik eingehalten <strong>wir</strong>d.<br />
Die interne technische <strong>Dokumentation</strong> dient der qualitätsgerechten, umweltbewussten und ökonomischen Herstellung von Produkten und umfasst den gesamten<br />
Produktlebenszyklus. Auch <strong>unter</strong> juristischen Gesichtspunkten ist die interne technische <strong>Dokumentation</strong> notwendig, um die Erfüllung der Herstellerpflichten<br />
(Konstruktionspflicht, Produktionspflicht, Organisationspflicht und Produktbeobachtungspflicht) nachweisen zu können. Insbesondere für Produkte, für die eine<br />
Gefahr von gesundheitlichen oder materiellen Schäden nicht auszuschließen ist, ist eine lückenlose <strong>Dokumentation</strong> über die gesamte Produktlebensdauer<br />
unerlässlich, um so die Sorgfaltspflichten des Unternehmens zu erfüllen und <strong>wir</strong>tschaftliche Schäden zu vermeiden.<br />
Beispiele für interne Dokumente<br />
Es folgen einige Beispiele für interne Dokumente, wobei aufgrund der Verschiedenartigkeit der Produkte nur eine Grobstruktur als Anhaltspunkt vorgegeben<br />
werden kann.<br />
Werksnormen, Vorgaben und Regelwerke<br />
(z.B. EG- Richtlinien, relevante Gesetze, Verordnungen, Normen, Unfallverhütungsvorschriften, betriebsinterne Verfahrensanweisungen)<br />
Entwicklungsdokumentation<br />
(z.B. Stücklisten, Zeichnungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen, Produktkenndaten, Produktprüf<strong>unter</strong>lagen, Schaltungs<strong>unter</strong>lagen,<br />
Software<strong>unter</strong>lagen, Testberichte, Erprobungsergebnisse)<br />
Sicherheitsdokumente<br />
(z.B. Risikobeurteilung, Verfahren zur Risikominimierung, konstruktiv, durch technische Schutzmaßnahmen oder durch organisatorische Maßnahmen nicht<br />
abzuwendende Restgefahren)
Betriebsanweisungen für betriebliche Arbeitsplätze<br />
Instandhaltungsdokumentation<br />
(z.B. Ersatzteillisten, Zeichnungen, notwendige Prüf<strong>unter</strong>lagen und Wartungsvorgaben, Demontage- und Montagevorschriften)<br />
Schulungsdokumentation für Verkäufer, Monteure, Servicepersonal<br />
Zulassungsdokumente<br />
(z.B. Abnahmedokumentation der zuständigen Zertifizierungs- oder Klassifizierungsgesellschaften, Qualitätschecklisten, Konformitätsdokumentation,<br />
Umweltschutz- und Entsorgungsnachweise, Werkstoffzeugnisse, Prüfbescheinigungen)<br />
Produktbeobachtungsdokumente<br />
(z.B. Anfahrprotokolle, einsatzbezogene Leistungsprotokolle, Marktberichte [auch Wettbewerbsprodukte], Schadensberichte, Besuchsberichte; die<br />
Produktbeobachtung ist bei der internen technischen <strong>Dokumentation</strong> aufgeführt. Vorgaben zur Produktbeobachtung werden von den zuständigen Bearbeitern<br />
der internen technischen <strong>Dokumentation</strong> erstellt und den Verantwortlichen für die externe technische <strong>Dokumentation</strong> übergeben)<br />
Die externe technische <strong>Dokumentation</strong><br />
Die externe <strong>Dokumentation</strong> umfasst alle technischen Produktinformationen, die von einem Hersteller/Vertreiber für Vertrieb, Anwender und Verbraucher bestimmt<br />
sind. Die Qualität und die Verständlichkeit der externen technischen <strong>Dokumentation</strong> bestimmen, ob und inwieweit die jeweiligen Zielgruppen die angebotenen<br />
Leistungen und Funktionen der Produkte und Prozesse vorteilhaft für sich nutzen können.<br />
Aufgaben der externen technischen <strong>Dokumentation</strong><br />
Die externe technische <strong>Dokumentation</strong> für Marketing/Vertrieb dient dazu, potenziellen Kunden die Eigenschaften, Leistungen und Funktionen darzustellen,<br />
um den Kaufwunsch zu wecken. Dabei sollte darauf geachtet werden, durch die Darbietung keine falschen Sicherheitserwartungen zu erzeugen.<br />
Die externe technische <strong>Dokumentation</strong> für die Nutzung dient dazu, den Kunden/Anwender nach dem Kauf zum korrekten und sicheren bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch anzuleiten. Hierfür sind <strong>unter</strong>schiedliche Bezeichnungen gebräuchlich wie z.B. Begleit<strong>unter</strong>lagen, Betriebsanleitung, Gebrauchsanleitung,<br />
Gebrauchsanweisung.<br />
Dazu gehören:<br />
- technische Beschreibungen<br />
- grundlegende Sicherheitshinweise und handlungsbezogene Warnhinweise<br />
- Anleitungen zu Vorbereitung, Montage/Installation, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung<br />
- Entsorgung<br />
Die externe technische <strong>Dokumentation</strong> muss sachlich richtig, aktuell und vollständig in übersichtlicher und logischer Form alle Informationen bereitstellen, die<br />
zweckentsprechend von ihr erwartet werden, z.B. für Akquisition, Verkauf, Montage, Betrieb, Instandhaltung und Entsorgung.<br />
Die externe technische <strong>Dokumentation</strong> für die Nutzung ist überwiegend Gegenstand dieses Werks und <strong>wir</strong>d in den weiteren Kapiteln konkretisiert.<br />
Bei der Entsorgung ist das Umweltrecht zu befolgen. Die externe technische <strong>Dokumentation</strong> sollte stets für das Ende der Produktnutzung Hinweise enthalten, z.B.<br />
für<br />
eine umweltgerechte Entsorgung der Betriebsstoffe,<br />
eine sichere Demontage und<br />
ein umweltgerechtes Zuführen zum Wiederverwenden oder Entsorgen der Wert- und Gefahrstoffe.<br />
Beispiele für die externe <strong>Dokumentation</strong><br />
Zur externen <strong>Dokumentation</strong> gehören z.B.:<br />
Vertriebs<strong>unter</strong>lagen<br />
(z.B. Produktkatalog, Produktprospekte, Datenblätter, Teilekataloge, Aufstellungspläne, Preislisten, Pflichtenheft, Lastenheft oder technische<br />
Leistungsbeschreibung, Lieferscheine)<br />
Schulungs<strong>unter</strong>lagen für Kunden<br />
Verpackungskennzeichnung<br />
Kennzeichnungen am Produkt<br />
(z.B. Typenschild, Warnhinweise, Kurzanleitungen, Wartungshinweise)<br />
Benutzerinformationen<br />
(z.B. Produktbeschreibung, Montageanleitung, Betriebsanleitungen [Gebrauchsanweisungen, Bedienungsanleitungen], Diagnose<strong>unter</strong>lagen, Wartungs- und<br />
Instandhaltungs<strong>unter</strong>lagen, Entsorgungs<strong>unter</strong>lagen)<br />
Prüfbescheinigungen<br />
Feedbackbogen<br />
Terminologiearbeit gegen Bezeichnungs<strong>wir</strong>rwarr<br />
In diesem Kapitel erfahren Sie<br />
die Bedeutung von terminologischen Festlegungen,<br />
den Unterschied zwischen Betriebsanleitung und Betriebsanweisung und<br />
welche verschiedenen Bezeichnungen für die mit dem Produkt auszuliefernden Informationen verwendet werden.<br />
Leider ist zu beklagen, dass gegen die Grundsätze Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit verstoßen <strong>wir</strong>d, wo Disziplin in der Wahl der Bezeichnungen<br />
angebracht ist. Dadurch entstehen Missverständnisse, Rechtsunsicherheit und auch Kosten für klärende Nachfragen für die Personen, die sich im Rahmen ihrer<br />
Berufstätigkeit mit <strong>technischer</strong> <strong>Dokumentation</strong> auseinandersetzen müssen. Der Ausweg liegt in konsequenter Terminologiearbeit.<br />
Der Unterschied zwischen Betriebsanleitung und Betriebsanweisung<br />
Nicht verwechselt werden darf die Betriebsanleitung mit der Betriebsanweisung. Deshalb ist auch die Abkürzung BA, die man häufig sieht, nicht eindeutig und<br />
sollte nicht verwendet werden. Die ähnlich klingenden Bezeichnungen sind definiert und lassen sich so gut auseinanderhalten.
Betriebsanleitung<br />
Die Betriebsanleitung ist der Teil der externen technischen <strong>Dokumentation</strong>, den der Hersteller mit dem Produkt ausliefern muss. Sie soll den Anwender zum<br />
sicheren Umgang mit dem Produkt anleiten. Die EG-Maschinenrichtlinie legt z.B. folgende Mindestanforderungen an die Betriebsanleitung fest (Auszüge):<br />
Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr<br />
gebracht und/oder in Betrieb genommen <strong>wir</strong>d. Die Betriebsanleitung ist nach den im Folgenden genannten Grundsätzen abzufassen.<br />
Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung:<br />
a) Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein. Die Sprachfassungen, für die der Hersteller oder sein<br />
Bevollmächtigter die Verantwortung übernimmt, müssen mit dem Vermerk „Originalbetriebsanleitung“ versehen sein.<br />
b) Ist keine Originalbetriebsanleitung in der bzw. den Amtssprachen des Verwendungslandes vorhanden, hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter oder<br />
derjenige, der die Maschine in das betreffende Sprachgebiet einführt, für eine Übersetzung in diese Sprache(n) zu sorgen. Diese Übersetzung ist mit dem<br />
Vermerk „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ zu kennzeichnen.<br />
c) Der Inhalt der Betriebsanleitung muss nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung der betreffenden Maschine berücksichtigen, sondern auch jede<br />
vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine.<br />
d) Bei der Abfassung und Gestaltung der Betriebsanleitung für Maschinen, die zur Verwendung durch Verbraucher bestimmt sind, muss dem allgemeinen<br />
Wissensstand und der Verständnisfähigkeit Rechnung getragen werden, die vernünftigerweise von solchen Benutzern erwartet werden können.<br />
Betriebsanweisung<br />
Die Betriebsanweisung gehört zu den vom Arbeitgeber zu erstellenden Anweisungen zum Schutz der Arbeitnehmer. Die Pflicht zur Erstellung von<br />
Betriebsanweisungen ist geregelt in § 20 GefStoffV und in verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.<br />
Anforderungen an die Betriebsanweisung<br />
Eine Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu<br />
machen. In der Betriebsanweisung sind auch Anweisungen über das Verhalten im Gefahrenfall und über die Erste Hilfe zu treffen. Eine Betriebsanweisung ist eine<br />
verbindliche Anweisung im Wortsinn, die der Unternehmer im Rahmen seines Direktionsrechts erlässt. Die Arbeitnehmer werden durch die<br />
Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, diesen Anweisungen zu folgen.<br />
Bezeichnungs<strong>wir</strong>rwarr in Gesetzen, Verordnungen, EG-Richtlinien und Normen<br />
Synonym werden in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Leitfäden die Bezeichnungen „Gebrauchsanweisung“,<br />
„Gebrauchsanleitung“, „Bedienungsanleitung“, „Benutzerinformation“ und andere mehr verwendet. Sie sind unabhängig voneinander entstanden und meinen<br />
weitgehend das Gleiche, wobei die Bezeichnung „Benutzerinformation“ in der Norm EN ISO 12100:2010 Abs. 3.22 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine<br />
Gestaltungsgrundsätze – Risikobeurteilung und Risikominimierung“ (ehemals DIN EN ISO 12100-2 „Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine<br />
Gestaltungsleitsätze“) und in der VDI-Richtlinie 4500-1 „Technische <strong>Dokumentation</strong> – Begriffsdefinitionen und rechtliche Grundlagen“ eine übergeordnete<br />
Bedeutung erhält. Es ist ratsam, in Verträgen zur Lieferung von <strong>technischer</strong> <strong>Dokumentation</strong> konkret zu definieren, was genau gemeint ist.<br />
Gebrauchsanleitung, beigegebene Hinweise, Betriebsanleitung<br />
Das Produktsicherheitsgesetz fordert eine Gebrauchsanleitung, eine Bedienungsanleitung, spricht aber auch von Betriebsanleitung.<br />
Die erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz fordert die Angabe von wesentlichen Merkmalen auf den Produkten oder beigegebenen<br />
Hinweisen. Sie verwendet aber auch den Ausdruck „Gebrauchsanleitung“.<br />
Die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz fordert entsprechend der EG-Richtlinie „Maschinen“ eine Betriebsanleitung.<br />
Sind EG-Richtlinien eindeutiger?<br />
Während die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) eine Betriebsanleitung fordert, die durch die Mindestanforderungen relativ gut erläutert ist, findet sich in der<br />
Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstung (89/686/ EWG) die Bezeichnung<br />
„Informationsbroschüre“, aber auch Gebrauchsanweisung.<br />
Für aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG) und für Medizinprodukte (93/42/ EWG) fordern die Richtlinien eine Gebrauchsanweisung, eine<br />
Gebrauchsanleitung oder Gebrauchsinformationen gemäß Richtlinie 2007/47/EG.<br />
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG verwendet die Bezeichnungen „Besondere Hinweise und Gebrauchsvorschriften, die für gefährliches Spielzeug erforderlich<br />
sind“. An anderer Stelle heißt es „dem Spielzeug beigefügte Unterlagen“, und schließlich werden auch die Bezeichnungen „Gebrauchsanweisungen“ sowie<br />
„technische Unterlagen“, „Gebrauchsanleitung“ und „Sicherheitsinformationen“ verwendet.<br />
Wie ist es bei den Normen?<br />
In den europäischen Normen, die die EG-Richtlinien konkretisieren, finden <strong>wir</strong> ebenfalls die <strong>unter</strong>schiedlichen Bezeichnungen wieder.<br />
Die europäische Norm EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen“ verwendet die Bezeichnungen „Benutzerinformation“, „Begleit<strong>unter</strong>lagen“ und<br />
„Betriebsanleitung“.<br />
Die europäische Norm EN 60204 „Elektrische Ausrüstung von Maschinen“ fordert mitzuliefernde Informationen in Form von Zeichnungen, Schaltbildern,<br />
Schaubildern, Tabellen und Betriebsanleitungen. Anschließend fordert sie die technische <strong>Dokumentation</strong>, die mindestens bestimmte Angaben, eine<br />
Bedienungsanleitung und eine Instandhaltungsanleitung enthalten muss. Eine zu erstellende Geräteliste wiederum muss u.a. Angaben zur technischen<br />
<strong>Dokumentation</strong> enthalten.<br />
Die Normenfamilie DIN EN 60601 „Medizinische elektrische Geräte“ fordert für medizinische Geräte verschiedener Art einheitlich eine Gebrauchsanweisung.<br />
Terminologiearbeit ist notwendig<br />
Die Unklarheit einer Terminologie ist ebenso gefährlich wie der Nebel für die Schifffahrt, ja sogar gefährlicher, weil man sich dieser Unklarheit meistens nicht<br />
bewusst ist. Wer z.B. eine Betriebsanleitung vertraglich zusagt, aber eine Betriebsanweisung abliefert, oder wer von einem Gütesiegel spricht, wenn er die CE-<br />
Konformitätskennzeichnung meint, bei dem sind Missverständnisse und eventuell haftungsrechtliche Probleme vorprogrammiert.<br />
Schon Konfuzius soll gesagt haben: „Wenn du den anderen <strong>verstehen</strong> willst, so ordne die Begriffe.“<br />
Die in der technischen <strong>Dokumentation</strong> verwendete Terminologie muss vor Beginn der Arbeiten und vor dem Abschluss von Verträgen abgestimmt und festgelegt<br />
werden.<br />
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