Leseprobe HOAI 2013 1 - Buchhandel.de
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Aktuelle Hinweise Seite 1<br />
<strong>HOAI</strong> <strong>2013</strong> – Än<strong>de</strong>rungen im Überblick 1/1<br />
1/1 <strong>HOAI</strong> <strong>2013</strong> –<br />
Än<strong>de</strong>rungen im Überlick<br />
Alle Teile <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> wur<strong>de</strong>n überarbeitet. Die Beratungsleistungen<br />
sind hingegen nach wie vor unverbindlich in<br />
einer Anlage zur <strong>HOAI</strong> aufgeführt und haben daher nur<br />
empfehlen<strong>de</strong>n und keinen preisrechtlichen Charakter.<br />
Anhebung <strong>de</strong>r Tafelwerte<br />
Für alle Leistungsbil<strong>de</strong>r erhöhen sich im Vergleich zur <strong>HOAI</strong><br />
2009 die Honorare für Grundleistungen. In <strong>de</strong>n unteren<br />
Bereichen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Honorartafeln angegebenen anrechenbaren<br />
Kosten sind die Erhöhungen teilweise stark, in <strong>de</strong>n<br />
oberen Bereichen hingegen geringer. Die anrechenbaren<br />
Kosten bei <strong>de</strong>r Flächenplanung wer<strong>de</strong>n nun nicht mehr<br />
anhand von Verrechnungseinheiten, son<strong>de</strong>rn anhand von<br />
Flächen ermittelt.<br />
Erweiterungen in <strong>de</strong>n Grundleistungskatalogen<br />
Die Erhöhungen <strong>de</strong>r Honorare erfolgten jedoch nicht wie<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Novellierung <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> 2009 pauschal bei<br />
gleichbleiben<strong>de</strong>n Leistungsanfor<strong>de</strong>rungen. Im Gegenzug<br />
zu <strong>de</strong>n gestiegenen Honoraren sind die Grundleistungskataloge<br />
unter an<strong>de</strong>rem an heutige technische Gegebenheiten<br />
und Anfor<strong>de</strong>rungen an Dokumentationen und Termineinhaltungen<br />
erweitert wor<strong>de</strong>n.
Seite 2<br />
1/1<br />
Aktuelle Hinweise<br />
<strong>HOAI</strong> <strong>2013</strong> – Än<strong>de</strong>rungen im Überblick<br />
Erweiterungen <strong>de</strong>s Katalogs für Beson<strong>de</strong>re<br />
Leistungen<br />
Die beispielhaft aufgeführten Beson<strong>de</strong>ren Leistungen sind<br />
ergänzt wor<strong>de</strong>n. Ein Honorar für diese Leistungen kann<br />
nach wie vor frei vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Verän<strong>de</strong>rte Prozentsätze von Leistungsphasen<br />
Aufgrund von neu eingeführten und teilweise verschobenen<br />
Grundleistungen wur<strong>de</strong>n auch die Prozentsätze mancher<br />
Leistungsphasen geän<strong>de</strong>rt.<br />
Neue Objektlisten<br />
Die zur Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzonen abgebil<strong>de</strong>ten Objektlisten<br />
wur<strong>de</strong>n neu gestaltet. Zur erleichterten Einordnung<br />
wur<strong>de</strong>n sie nunmehr nach Gebäu<strong>de</strong>typen bzw. Anlagengruppen<br />
sortiert.<br />
Planen und Bauen im Bestand<br />
Fortan kann neben einem Umbauzuschlag wie<strong>de</strong>r die mitzuverarbeiten<strong>de</strong><br />
Bausubstanz angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Zusätzlicher und geän<strong>de</strong>rter Leistungsumfang<br />
Soll <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>s Planers im Gegensatz<br />
zur ursprünglich vereinbarten Leistung geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r erweitert<br />
wer<strong>de</strong>n, enthält die <strong>HOAI</strong> nun eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Abrechnungsregel.
Aktuelle Hinweise Seite 3<br />
<strong>HOAI</strong> <strong>2013</strong> – Än<strong>de</strong>rungen im Überblick 1/1<br />
Neue Schriftformerfor<strong>de</strong>rnisse<br />
Einige Regelungen enthalten nunmehr ergänzen<strong>de</strong> Schriftformerfor<strong>de</strong>rnisse.<br />
Neue Fälligkeitsvoraussetzungen für die<br />
Honorarschlussrechnung<br />
Während bislang zur Fälligkeit <strong>de</strong>s Honorars nur eine<br />
vertragsgerecht erbrachte Leistung und eine prüffähige<br />
Honorarschlussrechnung Voraussetzung waren, muss die<br />
Leistung fortan auch rechtsgeschäftlich vom Auftraggeber<br />
abgenommen wer<strong>de</strong>n.
Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume | §§ 33–37 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 10<br />
Seite 1<br />
Inhalt 3/0<br />
3 Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume<br />
§§ 33–37 <strong>HOAI</strong><br />
i.V.m. Anlage 10<br />
3/0 Inhalt<br />
3/1 Anwendungsbereich<br />
3/2 Grundlagenermittlung<br />
3/3 Vorplanung<br />
3/4 Entwurfsplanung<br />
3/5 Genehmigungsplanung<br />
3/6 Ausführungsplanung<br />
3/7 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3/8 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3/9 Objektüberwachung und Dokumentation<br />
3/10 Objektbetreuung<br />
3/11 Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
3/12 Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
3/13 Umbau- und Mo<strong>de</strong>rnisierungszuschlag
Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume | §§ 33–37 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 10 Seite 1<br />
Anwendungsbereich 3/1<br />
3/1 Anwendungsbereich<br />
3/1<br />
Ausgangspunkte einer je<strong>de</strong>n Honorarberechnung sind die<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Objekte, die durch <strong>de</strong>n Vertragsgegenstand<br />
erfasst sind, und die Überprüfung, ob diese Objekte<br />
einheitlich o<strong>de</strong>r getrennt abzurechnen sind. Je<strong>de</strong>s getrennt<br />
abzurechnen<strong>de</strong> Objekt generiert <strong>de</strong>mnach eine Abrechnungseinheit<br />
auf das Honorar.<br />
Weiter ist festzulegen, welche Maßnahmen an <strong>de</strong>n Objekten<br />
durchgeführt wur<strong>de</strong>n. In Abhängigkeit von <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Maßnahme kann bestimmt wer<strong>de</strong>n, ob ein Zuschlag auf das<br />
Honorar berechnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Gemäß § 34 Abs. 1 <strong>HOAI</strong> umfasst das Leistungsbild Gebäu<strong>de</strong><br />
und Innenräume Leistungen für Neubauten, Neuanlagen,<br />
Wie<strong>de</strong>raufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten,<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.<br />
Erfasste Objekte<br />
Gemäß § 2 Nr. 1 <strong>HOAI</strong> gehören neben fünf weiteren Arten<br />
von Objekten (Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen,<br />
Tragwerke und Anlagen <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung)<br />
Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong><br />
erfassten Objekten. Die Definitionen <strong>de</strong>r genannten Objekte<br />
fin<strong>de</strong>n sich teilweise in <strong>de</strong>n jeweiligen Leistungsbil<strong>de</strong>rn.<br />
Gebäu<strong>de</strong><br />
Auf die Definition <strong>de</strong>s Begriffs „ Gebäu<strong>de</strong>“ wur<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>r<br />
Abgrenzungsprobleme zu „Ingenieurbauwerken“ verzichtet.<br />
Die Begründung verweist auf die Definition <strong>de</strong>s Begriffs
Seite 2<br />
3/1<br />
Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume | §§ 33–37 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 10<br />
Anwendungsbereich<br />
Gebäu<strong>de</strong> nach Musterbauordnung – MBO. Dort wer<strong>de</strong>n in<br />
§ 2 Abs. 2 Gebäu<strong>de</strong> wie folgt <strong>de</strong>finiert:<br />
„Gebäu<strong>de</strong> sind selbstständig benutzbare, über<strong>de</strong>ckte<br />
bauliche Anlagen, die von Menschen betreten wer<strong>de</strong>n<br />
können und geeignet o<strong>de</strong>r bestimmt sind, <strong>de</strong>m Schutz<br />
von Menschen, Tieren o<strong>de</strong>r Sachen zu dienen.“<br />
Diese Definition trifft offensichtlich auch auf einige Ingenieurbauwerke<br />
zu, z.B. auf Tiefgaragen o<strong>de</strong>r Silos, die ebenfalls<br />
die Kriterien von Gebäu<strong>de</strong>n erfüllen. Zur Abgrenzung<br />
von Gebäu<strong>de</strong>n und Ingenieurbauwerken verweist die Begründung<br />
auf „die Möglichkeit einer Negativabgrenzung<br />
zu an<strong>de</strong>ren Objekten, zum Beispiel im Anwendungsbereich<br />
<strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke gemäß § 41 <strong>HOAI</strong>“.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis wird die Abgrenzung von Objekten häufig anhand<br />
<strong>de</strong>r Objektlisten in <strong>de</strong>n Anlagen 10 bis 15 <strong>HOAI</strong> erfolgen,<br />
was z.B. bei Silos noch möglich ist, da diese ausschließlich<br />
in Anlage 12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke und dort<br />
unter <strong>de</strong>r Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke aufgeführt<br />
sind. Insoweit sind Silos <strong>de</strong>n Ingenieurbauwerken zuzuordnen.<br />
Dagegen sind Tiefgaragen sowohl in Anlage 10.2<br />
Objektliste Gebäu<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>r Kategorie Infrastruktur, dort<br />
als „Tiefgaragen mit integrierten weiteren Nutzungsarten“<br />
aufgeführt als auch in Anlage 12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke<br />
unter <strong>de</strong>r Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke als<br />
„eigenständige Tiefgaragen“ und „schwierige eigenständige<br />
Tiefgaragen“. In Einzelfällen wird eine Abgrenzung<br />
zwischen Gebäu<strong>de</strong>n und Ingenieurbauwerken schwierig<br />
bleiben.<br />
Innenräume<br />
Gegenüber <strong>de</strong>n bisherigen Fassungen <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Begriff <strong>de</strong>r „Raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbauten“ durch <strong>de</strong>n Begriff<br />
„Innenräume“ ersetzt. Definiert wer<strong>de</strong>n Innenräume in § 34<br />
Abs. 2 <strong>HOAI</strong>: „Leistungen für Innenräume sind die Gestal-
Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume | §§ 33–37 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 10 Seite 3<br />
Anwendungsbereich 3/1<br />
tung o<strong>de</strong>r Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche<br />
Eingriffe in Bestand o<strong>de</strong>r Konstruktion.“<br />
Keine Eingriffe in Bestand o<strong>de</strong>r Konstruktion<br />
Der in <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> <strong>2013</strong> neu hinzugekommene Hinweis auf<br />
„Eingriffe in Bestand o<strong>de</strong>r Konstruktion“ ist irreführend.<br />
Berücksichtigt man, dass an allen Objekten die in § 2 <strong>HOAI</strong><br />
<strong>de</strong>finierten Arten von Maßnahmen, nämlich<br />
• Neubauten und Neuanlagen,<br />
• Wie<strong>de</strong>raufbauten,<br />
• Erweiterungsbauten,<br />
• Umbauten,<br />
• Mo<strong>de</strong>rnisierungen,<br />
• Instandsetzungen,<br />
• Instandhaltungen,<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n können, was die Formulierung in § 34<br />
Abs. 1 <strong>HOAI</strong> belegt, stellt sich die Frage, ob Leistungen<br />
bei Innenräumen nur dann vorliegen, wenn damit keine<br />
wesentlichen Eingriffe in Bestand o<strong>de</strong>r Konstruktion verbun<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
Sofern Innenräume erstmals, d.h. neu errichtet wer<strong>de</strong>n, ist zu Beginn<br />
<strong>de</strong>r Planung kein Innenraum und somit auch kein Objekt Innenraum<br />
vorhan<strong>de</strong>n. Dennoch können wesentliche Eingriffe in Bestand o<strong>de</strong>r<br />
Konstruktion <strong>de</strong>s bereits vorhan<strong>de</strong>nen Objekts Gebäu<strong>de</strong> notwendig<br />
wer<strong>de</strong>n, damit die neu herzustellen<strong>de</strong>n Innenräume realisiert wer<strong>de</strong>n<br />
können. Die Leistungen bei Innenräumen stehen in diesem Fall in direktem<br />
Zusammenhang mit wesentlichen Eingriffen in Bestand o<strong>de</strong>r Konstruktion<br />
<strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong>s. Eine vergleichbare Konstellation<br />
ergibt sich, wenn bereits vorhan<strong>de</strong>ne Innenräume mo<strong>de</strong>rnisiert o<strong>de</strong>r<br />
umgebaut wer<strong>de</strong>n. Solche Maßnahmen an vorhan<strong>de</strong>nen Innenräumen<br />
können ebenfalls mit o<strong>de</strong>r ohne wesentliche Eingriffe in Bestand<br />
o<strong>de</strong>r Konstruktion <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Innenräume erfolgen. Auch<br />
hier stellt sich die Frage, ob Leistungen bei Innenräumen ausschließlich<br />
dann vorliegen, wenn damit keine wesentlichen Eingriffe in Bestand o<strong>de</strong>r<br />
Konstruktion <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Innenräume verbun<strong>de</strong>n sind.<br />
Beispiel
Freianlagen | §§ 38–40 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 11 Seite 5<br />
Leistungsbild im Überblick 4/2<br />
Anlage 11, Nr. 11.1 Leistungsbild Freianlagen<br />
Tab. 3: Leistungsphase 1, Grundlagenermittlungen<br />
Grundleistungen<br />
a) Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung aufgrund <strong>de</strong>r Vorgaben<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsplanung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
o<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>r Planungs- und Genehmigungsunterlagen<br />
b) Ortsbesichtigung<br />
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf<br />
d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die<br />
Auswahl an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
Anmerkungen<br />
Hier wer<strong>de</strong>n die Voraussetzungen zur planerischen<br />
Lösung <strong>de</strong>r Bauaufgabe ermittelt.<br />
Ergänzt wur<strong>de</strong> die Regelung zur Klärung <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
mit <strong>de</strong>m Verweis auf vor lie gen<strong>de</strong><br />
Planungs- und Genehmigungsunterlagen, da in<br />
bestimmten Fällen Freianlagenplanungen auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage erteilter Planfeststellungen o.ä. Plangenehmigungen<br />
zu erstellen sind.<br />
Neu aufgenommen wur<strong>de</strong>n „Ortsbesichtigungen“<br />
sowohl in Synchronisation mit an<strong>de</strong>ren Leistungsbil<strong>de</strong>rn<br />
als auch mit gebotener fachlicher Notwendigkeit.<br />
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Ergänzt wur<strong>de</strong> die Teilleistung „Erläutern und Dokumentieren“<br />
im Sinne eines planungsbegleiten<strong>de</strong>n Prozesses.<br />
Dies soll <strong>de</strong>n Parteien zu<strong>de</strong>m eine nachvollziehbare Bewertung<br />
von Planungsanfor<strong>de</strong>rungen ermöglichen.<br />
Hinweis für die<br />
Praxis
Seite 6<br />
4/2<br />
Freianlagen | §§ 38–40 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 11<br />
Leistungsbild im Überblick<br />
Tab. 4: Leistungsphase 2, Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)<br />
Grundleistungen<br />
a) Analysieren <strong>de</strong>r Grundlagen, Abstimmen <strong>de</strong>r<br />
Leistungen mit <strong>de</strong>n fachlich an <strong>de</strong>r Planung<br />
Beteiligten<br />
b) Abstimmen <strong>de</strong>r Zielvorstellungen<br />
c) Erfassen, Bewerten und Erläutern <strong>de</strong>r Wechselwirkungen<br />
im Ökosystem<br />
d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich<br />
Untersuchen und Bewerten von Varianten<br />
nach gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen unter Berücksichtigung<br />
z.B.<br />
– <strong>de</strong>r Topografie und <strong>de</strong>r weiteren standörtlichen<br />
und ökologischen Rahmenbedingungen,<br />
– <strong>de</strong>r Umweltbelange einschließlich <strong>de</strong>r natur-<br />
und artenschutzrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
und <strong>de</strong>r vegetationstechnischen<br />
Bedingungen,<br />
– <strong>de</strong>r gestalterischen und funktionalen Anfor<strong>de</strong>rungen,<br />
– Klären <strong>de</strong>r wesentlichen Zusammenhänge,<br />
Vorgänge und Bedingungen,<br />
– Abstimmen o<strong>de</strong>r Koordinieren unter Integration<br />
<strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligter<br />
e) Darstellen <strong>de</strong>s Vorentwurfs mit Erläuterungen<br />
und Angaben zum terminlichen Ablauf<br />
f) Kostenschätzung, z.B. nach DIN 276, Ver gleich<br />
mit <strong>de</strong>n finanziellen Rahmenbedingungen<br />
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<br />
<strong>de</strong>r Vorplanungsergebnisse<br />
Anmerkungen<br />
In <strong>de</strong>r Leistungsphase 2 (Vorplanung) erarbeitet<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer die wesentlichen Teile <strong>de</strong>r Lösung<br />
einer Planungsaufgabe; insbeson<strong>de</strong>re wird<br />
ein Planungskonzept mit zeichnerischer Darstellung<br />
erbracht, die Leistungen an<strong>de</strong>rer, an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligter einbezogen, bereits jetzt<br />
wer<strong>de</strong>n Vorverhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n über die<br />
Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s Objekts geführt und<br />
wird die Kostenschätzung vorgenommen.<br />
Von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung bei Freianlagen ist die<br />
Befassung mit ökosystemaren Strukturen und<br />
Zusammenhängen.<br />
Ergänzt wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb unter <strong>de</strong>m Spiegelstrich 2d<br />
eine beispielhafte offene Aufzählung möglicher<br />
Bedingungen und Leistungsinhalte; insbeson<strong>de</strong>re<br />
ist (nach Bericht „Lechner“) die Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Umweltbelange einschließlich <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>n neuen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
nach <strong>de</strong>m europäischen und nationalen<br />
Natur- und Artenschutzrecht sowie <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>nund<br />
Gewässerschutz geschul<strong>de</strong>t und hat seit gesetzlicher<br />
Einführung bei Freianlagen eine hohe<br />
Be<strong>de</strong>utung.<br />
Diese Leistungspflicht setzt sich in <strong>de</strong>n weiteren<br />
Leistungsphasen 3, 4 und 5 fort.<br />
Das Gebot <strong>de</strong>r Abstimmung und Koordinierung<br />
zwischen <strong>de</strong>n Planungsbeteiligten wird durch eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Ergänzung unter Spiegelstrich 2a<br />
ver<strong>de</strong>utlicht.<br />
Geän<strong>de</strong>rt wird die Handhabung zur Kostenermittlung.<br />
Der Bezug auf die DIN 276 von Teil 4 – einschließlich<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung – wird nur<br />
beispielhaft genannt, da abhängig vom
Freianlagen | §§ 38–40 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 11 Seite 7<br />
Leistungsbild im Überblick 4/2<br />
Tab. 4: Leistungsphase 2, Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) (Fortsetzung)<br />
Grundleistungen<br />
Anmerkungen<br />
Vorhaben auch Kostenermittlungen z.B. nach AKS,<br />
Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen,<br />
o.ä. erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die Anwendung <strong>de</strong>r DIN 276 als Grundlage zur<br />
Bemessung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten für die Honorare<br />
bleibt davon unberührt.<br />
Neu aufgenommen wur<strong>de</strong>n unter Spiegelstrich 2e „Angaben<br />
zum terminlichen Ablauf“, welche jedoch gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Leistungsbild Gebäu<strong>de</strong> offener formuliert sind,<br />
da bei <strong>de</strong>r Herstellung von Freianlagen jahreszeitliche<br />
Bedingungen zu beachten sind und ggf. Abhängigkeiten<br />
zur Erstellung von Gebäu<strong>de</strong>n, Verkehrsanlagen o<strong>de</strong>r<br />
Ingenieurbauwerken bestehen.<br />
Hinweis für die<br />
Praxis<br />
Hinzuweisen ist auf die Ergänzung „Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
Vorplanungsergebnisse“ (Spiegelstrich 2g). Die Durcharbeitung<br />
zeichnerischer Darstellungen kann skizzenartigen<br />
Charakter haben.
Ingenieurbauwerke | §§ 41–44 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 12 Seite 1<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten 5/3<br />
5/3 Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren<br />
Kosten<br />
5/3<br />
§ 42 <strong>HOAI</strong> regelt die Anrechenbarkeit <strong>de</strong>r Kosten zur Ermittlung<br />
<strong>de</strong>s Honorars für die Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken.<br />
Das Honorar für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken<br />
wird nach § 42 Abs. 1 <strong>HOAI</strong> auf Grundlage<br />
von drei Komponenten berechnet:<br />
• anrechenbare Kosten <strong>de</strong>s jeweiligen Objekts i.S.d. § 2<br />
Abs. 1 S. 1 <strong>HOAI</strong> nach § 42 <strong>HOAI</strong><br />
• <strong>de</strong>m Objekt zugehörige Honorarzone nach § 44 Abs. 2<br />
bis 4 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 12, Nr. 12.2<br />
• Honorartafel in § 44 Abs. 1 <strong>HOAI</strong><br />
Das jeweilige Ingenieurbauwerk ist je nach Schwierigkeitsgrad<br />
gemäß § 44 Abs. 2 bis 4 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 12,<br />
Nr. 12.2 einer <strong>de</strong>r fünf Honorarzonen zuzuordnen. Anlage<br />
12, Nr. 12.2 enthält für Ingenieurbauwerke eine Objektliste.<br />
§ 43 <strong>HOAI</strong>, Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke,<br />
umfasst neun Leistungsphasen.<br />
Anrechenbare Kosten<br />
In § 42 <strong>HOAI</strong> wird geregelt, wie die anrechenbaren Kosten<br />
zu ermitteln sind, d.h. welche Kosten<br />
• voll anrechenbar,<br />
• bedingt anrechenbar,<br />
• beschränkt anrechenbar und<br />
• nicht anrechenbar sind.<br />
Voll anrechenbare Kosten<br />
Nach § 42 Abs. 1 S. 1 <strong>HOAI</strong> sind die Kosten <strong>de</strong>r Baukonstruktion<br />
(KG 300 DIN 276-1:2008-12) voll anrechenbar.
Seite 2<br />
5/3<br />
Ingenieurbauwerke | §§ 41–44 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 12<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Bedingt anrechenbare Kosten<br />
Nach § 42 Abs. 1 S. 2 <strong>HOAI</strong> sind die Kosten <strong>de</strong>r Anlagen<br />
<strong>de</strong>r Maschinentechnik, die <strong>de</strong>r Zweckbestimmung <strong>de</strong>s Ingenieurbauwerks<br />
dienen, bedingt anrechenbar, soweit <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer diese Anlagen plant o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Ausführung<br />
überwacht.<br />
Nach § 42 Abs. 3 <strong>HOAI</strong> sind die Kosten für<br />
• das Herrichten <strong>de</strong>s Grundstücks,<br />
• die öffentliche und die nichtöffentliche Erschließung, die<br />
Außenanlagen, das Umlegen und Verlegen von Leitungen,<br />
• verkehrsregeln<strong>de</strong> Maßnahmen während <strong>de</strong>r Bauzeit,<br />
• die Ausstattung und Nebenanlagen von Ingenieurbauwerken<br />
bedingt anrechenbar, soweit <strong>de</strong>r Auftragnehmer diese Anlagen<br />
plant o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Ausführung überwacht.<br />
Die Anrechenbarkeit <strong>de</strong>r bedingt anrechenbaren Kosten<br />
hängt davon ab, ob <strong>de</strong>r Auftragnehmer die aufgeführten Anlagen<br />
o<strong>de</strong>r Maßnahmen plant o<strong>de</strong>r ihre Ausführung überwacht.<br />
Für die Anrechenbarkeit <strong>de</strong>r bedingt anrechenbaren<br />
Kosten nach § 42 Abs. 1 S. 2 <strong>HOAI</strong> und § 42 Abs. 3 <strong>HOAI</strong><br />
reicht es aus, dass eine Bedingung erfüllt ist, entwe<strong>de</strong>r die<br />
Planung o<strong>de</strong>r die Überwachung <strong>de</strong>r Ausführung. Nicht anrechenbar<br />
sind die Kosten nur dann, wenn die Leistungen<br />
<strong>de</strong>r bedingt anrechenbaren Kosten we<strong>de</strong>r geplant wur<strong>de</strong>n<br />
noch ihre Ausführung überwacht wur<strong>de</strong>.<br />
Unter Planung und Überwachung i.S.v. § 42 Abs. 1 S. 2<br />
<strong>HOAI</strong> und § 42 Abs. 3 <strong>HOAI</strong> sind nicht die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Fachplaner gemeint. Die Fachplanungsleistungen<br />
wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n zutreffen<strong>de</strong>n<br />
Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> – unabhängig davon, ob sie<br />
vom beauftragten Objektplaner selbst o<strong>de</strong>r einem Dritten<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n – zusätzlich vergütet. Für die Anrechenbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Kosten nach § 42 Abs. 1 S. 2 <strong>HOAI</strong> und § 42
Verkehrsanlagen | §§ 45–48 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 13 Seite 5<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten 6/3<br />
Beispiele für die Anrechenbarkeit <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung<br />
Beispiele<br />
Beispiel 1:<br />
sonstige anrechenbare Kosten 500.000,00 €<br />
Kosten <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung 200.000,00 €<br />
25 % <strong>de</strong>r sonstigen anrechenbaren Kosten:<br />
0,25 × 500.000,00 € = 125.000,00 €<br />
Betrag, <strong>de</strong>r die 25 % <strong>de</strong>r sonstigen<br />
anrechenbaren Kosten übersteigt:<br />
200.000,00 € – 125.000,00 € = 75.000,00 €<br />
zur Hälfte anrechenbar:<br />
75.000,00 € × 0,5 = 37.500,00 €<br />
Gesamtbetrag <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten:<br />
500.000,00 € + 125.000,00 € + 37.500,00 € = 662.500,00 €<br />
Beispiel 2:<br />
sonstige anrechenbare Kosten 3.000.000,00 €<br />
Kosten <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung 80.000,00 €<br />
25 % <strong>de</strong>r sonstigen anrechenbaren Kosten:<br />
0,25 × 3.000.000,00 € = 750.000,00 €<br />
750.000,00 € > 80.000,00 €<br />
Kosten <strong>de</strong>r Lichtsignalanlage sind vollständig<br />
anrechenbar<br />
Gesamtbetrag <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten: 3.080.000,00 €
Verkehrsanlagen | §§ 45–48 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 13 Seite 1<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone 6/4<br />
6/4 Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
6/4<br />
Zuordnung zu <strong>de</strong>n Honorarzonen<br />
Zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s Schwierigkeitsgrads wird die<br />
Objektplanung (Teil 3 <strong>HOAI</strong>) nach § 5 Abs. 1 <strong>HOAI</strong> fünf<br />
Honorarzonen (I bis V) mit <strong>de</strong>r Staffelung „sehr geringe“,<br />
„geringe“, „durchschnittliche“, „überdurchschnittliche“<br />
und „sehr hohe“ Planungsanfor<strong>de</strong>rungen zugeordnet.<br />
Im Gegensatz zur <strong>HOAI</strong> 2009, die in § 47 Abs. 2 <strong>HOAI</strong> a.F.<br />
die Zuordnung zu <strong>de</strong>n Honorarzonen für Verkehrsanlagen<br />
durch einen Verweis auf die Regelung für Ingenieurbauwerke<br />
in § 43 Abs. 2 bis 4 <strong>HOAI</strong> a.F. vornahm, wird in <strong>de</strong>r<br />
<strong>HOAI</strong> <strong>2013</strong> für die Zuordnung in § 48 Abs. 2 bis 5 <strong>HOAI</strong><br />
wie<strong>de</strong>r wie in <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> 1996/2002 eine geson<strong>de</strong>rte Regelung<br />
getroffen.<br />
Objektliste<br />
Für die Zuordnung zu <strong>de</strong>n Honorarzonen fin<strong>de</strong>t nach § 48<br />
Abs. 5 <strong>HOAI</strong> die Objektliste <strong>de</strong>r Anlage 13, Nr. 13.2 Anwendung.<br />
Diese Objektliste ist im Gegensatz zu <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Objektlisten <strong>de</strong>r früheren Ausgaben <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> in<br />
einer völlig neuen und übersichtlicheren Form aufgestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Bislang erfolgte eine Glie<strong>de</strong>rung nach Honorarzonen,<br />
innerhalb <strong>de</strong>rer die verschie<strong>de</strong>nen zugeordneten Objekte<br />
aufgelistet wur<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Suche nach <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong>n<br />
Honorarzone für das zu planen<strong>de</strong> Objekt musste man<br />
bislang erst die gesamte Auflistung mehrerer Honorarzonen<br />
durchlesen, ehe man die zutreffen<strong>de</strong> Zuordnung gefun<strong>de</strong>n<br />
hatte. In <strong>de</strong>r Objektliste <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> <strong>2013</strong> erfolgt die Auflistung<br />
dagegen in einer Tabelle, die nach Objekten geglie<strong>de</strong>rt<br />
ist. An die Spalte mit <strong>de</strong>n aufgeführten Objekten sind fünf<br />
Spalten mit <strong>de</strong>n Honorarzonen I bis V angefügt, in <strong>de</strong>nen
Seite 2<br />
6/4<br />
Verkehrsanlagen | §§ 45–48 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 13<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
durch ein Kreuz die entsprechen<strong>de</strong> Zuordnung gekennzeichnet<br />
ist. Somit lässt sich die zutreffen<strong>de</strong> Honorarzone<br />
rasch auffin<strong>de</strong>n. Die Zuordnung selbst hat sich gegenüber<br />
<strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> 2009 nicht geän<strong>de</strong>rt.<br />
Ebenso wie die Objektlisten zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren verbindlich geregelten<br />
Abschnitten <strong>de</strong>r Verordnung dient die Objektliste<br />
zu § 48 <strong>HOAI</strong> <strong>de</strong>r praktischen Orientierungshilfe bei <strong>de</strong>r<br />
Zuordnung <strong>de</strong>r konkreten Verkehrsanlage zur jeweiligen<br />
Honorarzone. Nachdrücklich hervorzuheben ist, dass im<br />
Zweifelsfall § 48 Abs.3 <strong>HOAI</strong> maßgebend ist.<br />
Hinweis für die<br />
Praxis<br />
Es wird empfohlen, stets eine Honorarzonenzuordnung<br />
nach § 48 Abs. 3 und 4 <strong>HOAI</strong> vorzunehmen, um die Lage<br />
<strong>de</strong>s Objekts innerhalb <strong>de</strong>r Spreizung zwischen Min<strong>de</strong>stund<br />
Höchstsatz festzustellen und einen objektiv begrün<strong>de</strong>ten<br />
Honorarsatz zu vereinbaren. Die Zahl <strong>de</strong>r<br />
Bewertungspunkte kann auch als Argument für die Abweichung<br />
vom Min<strong>de</strong>stsatz verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Ausführlichkeit kommt <strong>de</strong>r Objektliste jedoch<br />
erhebliche faktische Be<strong>de</strong>utung zu. In <strong>de</strong>r Praxis wer<strong>de</strong>n<br />
die Vertragsparteien wie bisher i.d.R. zunächst nach <strong>de</strong>r<br />
Objektliste in Anlage 13, Nr. 13.2 vorgehen.<br />
Hinweis für die<br />
Praxis<br />
Da die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss über das<br />
zu erwarten<strong>de</strong> Honorar aus finanziellen und betriebswirtschaftlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n einen Überblick haben müssen,<br />
folgt die Notwendigkeit einer Bestimmung <strong>de</strong>r<br />
Honorarzone vor Vertragsabschluss. Eine Än<strong>de</strong>rung ist<br />
i.d.R. bei Verkehrsanlagen nicht zu erwarten.<br />
Ist das konkrete Objekt nicht in <strong>de</strong>r Objektliste nach Anlage<br />
13, Nr. 13.2 aufgeführt, dann ist die Honorarzone durch
Verordnungstext Seite 1<br />
<strong>HOAI</strong> – Inhaltsübersicht<br />
12<br />
Verordnung über die Honorare für<br />
Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
(Honorarordnung für Architekten und<br />
Ingenieure – <strong>HOAI</strong>)<br />
vom 10. Juli <strong>2013</strong> (BGBl. I Nr. 37 vom 16.07.<strong>2013</strong> S. 2276)<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r §§ 1 und 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen<br />
vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1749), die durch Artikel 1 <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes vom 12. November 1984 (BGBl. I S. 1337) geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n sind, verordnet<br />
die Bun<strong>de</strong>sregierung:<br />
Inhaltsübersicht<br />
Teil 1<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1 Anwendungsbereich<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
§ 3 Leistungen und Leistungsbil<strong>de</strong>r<br />
§ 4 Anrechenbare Kosten<br />
§ 5 Honorarzonen<br />
§ 6 Grundlagen <strong>de</strong>s Honorars<br />
§ 7 Honorarvereinbarung<br />
§ 8 Berechnung <strong>de</strong>s Honorars in<br />
beson<strong>de</strong>ren Fällen<br />
§ 9 Berechnung <strong>de</strong>s Honorars<br />
bei Beauftragung von Einzelleistungen<br />
§ 10 Berechnung <strong>de</strong>s Honorars bei<br />
vertraglichen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
Leistungsumfangs<br />
§ 11 Auftrag für mehrere Objekte<br />
§ 12 Instandsetzungen und<br />
Instandhaltungen<br />
§ 13 Interpolation<br />
§ 14 Nebenkosten<br />
§ 15 Zahlungen<br />
§ 16 Umsatzsteuer<br />
Teil 2<br />
Flächenplanung<br />
Abschnitt 1<br />
Bauleitplanung<br />
§ 17 Anwendungsbereich<br />
§ 18 Leistungsbild Flächennutzungsplan<br />
§ 19 Leistungsbild Bebauungsplan<br />
§ 20 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Flächennutzungsplänen<br />
§ 21 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Bebauungsplänen<br />
Abschnitt 2<br />
Landschaftsplanung<br />
§ 22 Anwendungsbereich<br />
§ 23 Leistungsbild Landschaftsplan<br />
§ 24 Leistungsbild Grünordnungsplan<br />
§ 25 Leistungsbild<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
§ 26 Leistungsbild<br />
Landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan<br />
§ 27 Leistungsbild Pflege- und<br />
Entwicklungsplan
Seite 2<br />
12<br />
Verordnungstext<br />
<strong>HOAI</strong> – Inhaltsübersicht<br />
§ 28 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Landschaftsplänen<br />
§ 29 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Grünordnungsplänen<br />
§ 30 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Landschaftsrahmenplänen<br />
§ 31 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplänen<br />
§ 32 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Pflege- und Entwicklungsplänen<br />
Teil 3<br />
Objektplanung<br />
Abschnitt 1<br />
Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume<br />
§ 33 Beson<strong>de</strong>re Grundlagen <strong>de</strong>s<br />
Honorars<br />
§ 34 Leistungsbild Gebäu<strong>de</strong> und<br />
Innenräume<br />
§ 35 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Gebäu<strong>de</strong>n und Innenräumen<br />
§ 36 Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />
von Gebäu<strong>de</strong>n und Innenräumen<br />
§ 37 Aufträge für Gebäu<strong>de</strong> und<br />
Freianlagen o<strong>de</strong>r für Gebäu<strong>de</strong> und<br />
Innenräume<br />
Abschnitt 2<br />
Freianlagen<br />
§ 38 Beson<strong>de</strong>re Grundlagen <strong>de</strong>s<br />
Honorars<br />
§ 39 Leistungsbild Freianlagen<br />
§ 40 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Freianlagen<br />
Abschnitt 3<br />
Ingenieurbauwerke<br />
§ 41 Anwendungsbereich<br />
§ 42 Beson<strong>de</strong>re Grundlagen <strong>de</strong>s Honorars<br />
§ 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke<br />
§ 44 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Ingenieurbauwerken<br />
Abschnitt 4<br />
Verkehrsanlagen<br />
§ 45 Anwendungsbereich<br />
§ 46 Beson<strong>de</strong>re Grundlagen <strong>de</strong>s<br />
Honorars<br />
§ 47 Leistungsbild Verkehrsanlagen<br />
§ 48 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Verkehrsanlagen<br />
Teil 4<br />
Fachplanung<br />
Abschnitt 1<br />
Tragwerksplanung<br />
§ 49 Anwendungsbereich<br />
§ 50 Beson<strong>de</strong>re Grundlagen <strong>de</strong>s<br />
Honorars<br />
§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung<br />
§ 52 Honorare für Grundleistungen bei<br />
Tragwerksplanungen<br />
Abschnitt 2<br />
Technische Ausrüstung<br />
§ 53 Anwendungsbereich<br />
§ 54 Beson<strong>de</strong>re Grundlagen <strong>de</strong>s<br />
Honorars<br />
§ 55 Leistungsbild Technische<br />
Ausrüstung<br />
§ 56 Honorare für Grundleistungen <strong>de</strong>r<br />
Technischen Ausrüstung<br />
Teil 5<br />
Übergangs- und Schlussvorschriften<br />
§ 57 Übergangsvorschrift<br />
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Anlage 1 Beratungsleistungen<br />
Anlage 2 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Flächennutzungsplan<br />
Anlage 3 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Bebauungsplan
Verordnungstext Seite 3<br />
<strong>HOAI</strong> – Inhaltsübersicht<br />
12<br />
Anlage 4 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Landschaftsplan<br />
Anlage 5 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Grünordnungsplan<br />
Anlage 6 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
Anlage 7 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan<br />
Anlage 8 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Pflege- und Entwicklungsplan<br />
Anlage 9 Beson<strong>de</strong>re Leistungen zur Flächenplanung<br />
Anlage 10 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume,<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen, Objektlisten<br />
Anlage 11 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Freianlagen, Beson<strong>de</strong>re Leistungen,<br />
Objektliste<br />
Anlage 12 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Ingenieurbauwerke, Beson<strong>de</strong>re<br />
Leistungen, Objektliste<br />
Anlage 13 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Verkehrsanlagen, Beson<strong>de</strong>re<br />
Leistungen, Objektliste<br />
Anlage 14 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Tragwerksplanung, Beson<strong>de</strong>re<br />
Leistungen, Objektliste<br />
Anlage 15 Grundleistungen im Leistungsbild<br />
Technische Ausrüstung, Beson<strong>de</strong>re<br />
Leistungen, Objektliste