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Leseprobe HOAI 2013 1 - Buchhandel.de

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3/1<br />

Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume | §§ 33–37 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 10<br />

Anwendungsbereich<br />

Gebäu<strong>de</strong> nach Musterbauordnung – MBO. Dort wer<strong>de</strong>n in<br />

§ 2 Abs. 2 Gebäu<strong>de</strong> wie folgt <strong>de</strong>finiert:<br />

„Gebäu<strong>de</strong> sind selbstständig benutzbare, über<strong>de</strong>ckte<br />

bauliche Anlagen, die von Menschen betreten wer<strong>de</strong>n<br />

können und geeignet o<strong>de</strong>r bestimmt sind, <strong>de</strong>m Schutz<br />

von Menschen, Tieren o<strong>de</strong>r Sachen zu dienen.“<br />

Diese Definition trifft offensichtlich auch auf einige Ingenieurbauwerke<br />

zu, z.B. auf Tiefgaragen o<strong>de</strong>r Silos, die ebenfalls<br />

die Kriterien von Gebäu<strong>de</strong>n erfüllen. Zur Abgrenzung<br />

von Gebäu<strong>de</strong>n und Ingenieurbauwerken verweist die Begründung<br />

auf „die Möglichkeit einer Negativabgrenzung<br />

zu an<strong>de</strong>ren Objekten, zum Beispiel im Anwendungsbereich<br />

<strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke gemäß § 41 <strong>HOAI</strong>“.<br />

In <strong>de</strong>r Praxis wird die Abgrenzung von Objekten häufig anhand<br />

<strong>de</strong>r Objektlisten in <strong>de</strong>n Anlagen 10 bis 15 <strong>HOAI</strong> erfolgen,<br />

was z.B. bei Silos noch möglich ist, da diese ausschließlich<br />

in Anlage 12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke und dort<br />

unter <strong>de</strong>r Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke aufgeführt<br />

sind. Insoweit sind Silos <strong>de</strong>n Ingenieurbauwerken zuzuordnen.<br />

Dagegen sind Tiefgaragen sowohl in Anlage 10.2<br />

Objektliste Gebäu<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>r Kategorie Infrastruktur, dort<br />

als „Tiefgaragen mit integrierten weiteren Nutzungsarten“<br />

aufgeführt als auch in Anlage 12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke<br />

unter <strong>de</strong>r Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke als<br />

„eigenständige Tiefgaragen“ und „schwierige eigenständige<br />

Tiefgaragen“. In Einzelfällen wird eine Abgrenzung<br />

zwischen Gebäu<strong>de</strong>n und Ingenieurbauwerken schwierig<br />

bleiben.<br />

Innenräume<br />

Gegenüber <strong>de</strong>n bisherigen Fassungen <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Begriff <strong>de</strong>r „Raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbauten“ durch <strong>de</strong>n Begriff<br />

„Innenräume“ ersetzt. Definiert wer<strong>de</strong>n Innenräume in § 34<br />

Abs. 2 <strong>HOAI</strong>: „Leistungen für Innenräume sind die Gestal-

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