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Leseprobe HOAI 2013 1 - Buchhandel.de

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Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume | §§ 33–37 <strong>HOAI</strong> i.V.m. Anlage 10 Seite 1<br />

Anwendungsbereich 3/1<br />

3/1 Anwendungsbereich<br />

3/1<br />

Ausgangspunkte einer je<strong>de</strong>n Honorarberechnung sind die<br />

Bestimmung <strong>de</strong>r Objekte, die durch <strong>de</strong>n Vertragsgegenstand<br />

erfasst sind, und die Überprüfung, ob diese Objekte<br />

einheitlich o<strong>de</strong>r getrennt abzurechnen sind. Je<strong>de</strong>s getrennt<br />

abzurechnen<strong>de</strong> Objekt generiert <strong>de</strong>mnach eine Abrechnungseinheit<br />

auf das Honorar.<br />

Weiter ist festzulegen, welche Maßnahmen an <strong>de</strong>n Objekten<br />

durchgeführt wur<strong>de</strong>n. In Abhängigkeit von <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Maßnahme kann bestimmt wer<strong>de</strong>n, ob ein Zuschlag auf das<br />

Honorar berechnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Gemäß § 34 Abs. 1 <strong>HOAI</strong> umfasst das Leistungsbild Gebäu<strong>de</strong><br />

und Innenräume Leistungen für Neubauten, Neuanlagen,<br />

Wie<strong>de</strong>raufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten,<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.<br />

Erfasste Objekte<br />

Gemäß § 2 Nr. 1 <strong>HOAI</strong> gehören neben fünf weiteren Arten<br />

von Objekten (Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen,<br />

Tragwerke und Anlagen <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung)<br />

Gebäu<strong>de</strong> und Innenräume zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r <strong>HOAI</strong><br />

erfassten Objekten. Die Definitionen <strong>de</strong>r genannten Objekte<br />

fin<strong>de</strong>n sich teilweise in <strong>de</strong>n jeweiligen Leistungsbil<strong>de</strong>rn.<br />

Gebäu<strong>de</strong><br />

Auf die Definition <strong>de</strong>s Begriffs „ Gebäu<strong>de</strong>“ wur<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>r<br />

Abgrenzungsprobleme zu „Ingenieurbauwerken“ verzichtet.<br />

Die Begründung verweist auf die Definition <strong>de</strong>s Begriffs

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