Antragsbuch - FDP NRW
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
Antragsübersicht Stand 27.04.2012<br />
Antrags-Nr. Antragssteller Antragsinhalt<br />
Keine Wiederherstellung der Tarifein-<br />
A 12-2-01 Kreisverband Köln<br />
heit – Regelung des Streikrechts<br />
A 12-2-02 Kreisverband Siegen-Wittgenstein Einkommensteuer vereinfachen<br />
A 12-2-03 Kreisverband Siegen-Wittgenstein Mehrwertsteuersätze vereinfachen<br />
A 12-2-04 Kreisverband Siegen-Wittgenstein Gemeindefinanzierung überarbeiten<br />
A 12-2-05 Kreisverband Siegen-Wittgenstein Wettbewerb in der privaten Krankenkasse<br />
erhöhen<br />
A 12-2-06 Kreisverband Siegen-Wittgenstein Änderung der Abstimmungsregelung<br />
im EZB-Rat<br />
A 12-2-07 Kreisverband Wesel Bezirksverband Neuregelung des Landeswassergeset-<br />
Niederrhein<br />
zes NW notwendig (Dichtheitsprüfung)<br />
A 12-2-08 Kreisverband Wesel Verbot der Fracking-Methode<br />
A-12-2-09 Kreisverband Wesel,<br />
Bezirksverband Niederrhein<br />
Für den Erhalt liberaler Öffnungszeiten<br />
A-12-2-10 Kreisverband Mönchengladbach, Verbesserung der Datensicherheit im<br />
Bezirksverband Niederrhein<br />
Internet<br />
A-12-2-11 Kreisverband Wesel, Bezirksverband<br />
Niederrhein<br />
Weiterbau der BAB 42<br />
A-12-2-12 Kreisverband Bochum Urheberrecht und Neue Medien liberal<br />
gestalten<br />
A-12-2-13 Junge Liberale <strong>NRW</strong>, Kreisverbände<br />
Coesfeld, Gütersloh und Herford<br />
Leistungsschutzrecht verhindern!<br />
A-12-2-14 LFA -Kinder, Jugend, Familie und In- Liberale Kinder- und Jugendpolitik ist<br />
tegration, Junge Liberale <strong>NRW</strong> Chancenpolitik<br />
A-12-2-15 Kreisverband Rhein-Sieg, LFA - Mitwirkungsrechte Minderjähriger in<br />
Kinder, Jugend, Familie und Integration,<br />
Kommunalparlamenten<br />
A-12-2-16 Liberale Frauen <strong>NRW</strong> Die Bezahlbarkeit von Wohnraum und<br />
Energie müssen gewährleistet werden
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-01<br />
Antragstitel: Keine Wiederherstellung der Tarifeinheit – Regelung des<br />
Streikrechts<br />
Antragsteller: Kreisverband Köln<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Keine Wiederherstellung der Tarifeinheit – Regelung des Streikrechts<br />
1. Die <strong>FDP</strong> spricht sich dagegen aus, den Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarif“ durch<br />
gesetzliche Regelung wieder einzuführen. Der entsprechende gemeinsame Gesetzesentwurf<br />
von BDA und DGB wird abgelehnt.<br />
2. Die <strong>FDP</strong> ist der Ansicht, dass die Anwendung konkurrierender Tarifverträge im<br />
Betrieb nur soweit durch gesetzliche Regelung unterbunden werden muss, wie<br />
wegen der Regelung einheitlicher betrieblicher Fragen oder der tariflichen Ausgestaltung<br />
der Betriebsverfassung sachnotwendig eine einheitliche Regelung im<br />
Betrieb gelten muss. Hinsichtlich aller anderen Fragen, insbesondere der Arbeitsbedingungen<br />
soll die vom BAG geschaffene Tarifpluralität unangetastet<br />
bleiben.<br />
3. Die <strong>FDP</strong> ist der Ansicht, dass der Gefahr von Kaskadenstreiks nicht auf der<br />
Ebene des Tarifrechts, sondern auf der Ebene des Arbeitskampfrechtes zu begegnen<br />
ist und begegnet werden muss.<br />
Ein Arbeitskampf von Spartengewerkschaften ist durch gesetzliche Regelung<br />
nur dann zu gestatten, wenn sich gleichzeitig die Gewerkschaften im Arbeitskampf<br />
befinden, die die anderen Arbeitnehmer der Branche oder des Betriebs<br />
vertreten. Es soll ein Anreiz zu Tarifgemeinschaften bewirkt werden.<br />
Generell soll eine Regelung des Streikrechts dahingehend erfolgen, dass Arbeitskampfhandlungen<br />
verboten werden, die nicht von solchen Arbeitnehmern<br />
ausgehen, die in den Anwendungsbereich der angestrebten Tarifverträge fallen.<br />
4. Das Hausrecht des Arbeitgebers darf durch Arbeitskampfmaßnahmen nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Bis zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Juni 2010 galt: Im Falle von<br />
Tarifpluralität im Betrieb (verschiedene Arbeitnehmer im Betrieb sind an konkurrierende<br />
Tarifverträge mit je gleichen Regelungsgegenstand gebunden), gilt nach dem Grundsatz<br />
„Ein Betrieb – ein Tarif“ nur der jeweils speziellste Tarifvertrag. Die anderen konkurrierenden<br />
Tarifverträge galten in dem Betrieb nicht. Mit der Entscheidung des BAG wurde<br />
dieser Grundsatz aufgehoben und es müssen derzeit alle im Betrieb einschlägigen Tarifverträge<br />
nebeneinander angewendet werden. BDA und DGB haben daraufhin gemeinsam<br />
die gesetzliche Wiedereinführung des bisherigen Grundsatzes gefordert.<br />
Die für die Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Tarifeinheit genannten Begründungen<br />
sind aber heute nicht mehr aktuell. So ist früher zu Recht der hohe administrative<br />
Aufwand bei der Anwendung verschiedener Tarifverträge ins Feld geführt worden. Dieses<br />
Argument ist angesichts der umfassenden Präsenz von EDV-gestützten Personalbrechnungssystemen<br />
heute nicht mehr tragfähig.<br />
Der bisherige Grundsatz dieser Tarifeinheit entspricht auch nicht dem liberalen Verständnis<br />
von Tarifautonomie. Bei den – bei gleichem Anwendungsbereich – verdrängten<br />
Tarifverträgen von Gewerkschaften, handelte es sich häufig um Tarifverträge von Min-
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Seite 2 Antrag Nr. A 12-2-01<br />
derheitsgewerkschaften, in denen sich Arbeitnehmer aus freien Stücken (und wahrscheinlich<br />
in bewusster Abkehr von der Mehrheitsgewerkschaft) zusammengeschlossen<br />
haben und denen es gelungen war, mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeberverband<br />
Tarifverträge zu schließen. Solche Gewerkschaften und ihre Arbeitnehmer werden mit<br />
dem Grundsatz der Tarifeinheit zum Verzicht auf ihre Tarifverträge gezwungen (Eingriff<br />
in die Tarifeinheit). Wenn die Arbeitnehmer der Minderheitsgesellschaft in den Genuss<br />
von Tarifverträgen kommen wollen, mussten sie dann der Mehrheitsgewerkschaft beitreten,<br />
deren Auffassung sie augenscheinlich nicht teilen. Es ist kein Grund ersichtlich,<br />
warum nicht jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Anwendung „seines“ Tarifvertrages haben<br />
sollte.<br />
Die Tarifpluralität führt nur am Rande zu Problemen bei der Tarifanwendung bei der<br />
Geltung konkurrierender Tarifverträge im Betrieb: Normen, die das betriebliche Zusammenleben<br />
an sich regeln oder die unmittelbar die Betriebsverfassung abweichend vom<br />
Betriebsverfassungsgesetz gestalten, vertragen in der Tat keine Tarifpluralität; insofern<br />
muss – beschränkt auf solche Fallkonstellationen - im ganzen Betrieb eine einheitliche<br />
Regelung gelten. Für diesen Bereich müsste der Gesetzgeber auf jeden Fall Festlegungen<br />
treffen, was nun im Betrieb im Falle von Tarifkonkurrenz gelten soll.<br />
Im Übrigen aber ist die Wiederherstellung des Grundsatzes der Tarifeinheit entbehrlich.<br />
Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit schlägt sich aber bereits heute und zukünftig<br />
im Arbeitskampfverhalten konkurrierender Gewerkschaften in der Deutschen<br />
Wirtschaft nieder. Die sogenannte Berufsgruppen- oder Spartengewerkschaften belegen<br />
die zunehmende Entsolidarisierung der Gesellschaft, die zu Lasten der schwächeren<br />
Arbeitnehmer geht. In den Spartengewerkschaften organisieren sich die Arbeitnehmer<br />
in Schlüsselpositionen, die im Fall eines Arbeitskampfes sehr schnell sehr hohen<br />
Schaden im Unternehmen anrichten können.<br />
Zudem haben neue Entwicklungen bei der Streikpraxis und zu permissive richterliche<br />
Rechtsfortbildung die Kampfparität zugunsten der Gewerkschaften nachhaltig verändert.<br />
Das – bisher ausschließlich richterrechtlich geregelte – Streikrecht ist deshalb reformbedürftig.<br />
Die großen Gewerkschaften haben z.B. in der Entwicklung in den vergangenen<br />
Jahren unter Billigung der Gerichte zunehmend Dritte in ihren Arbeitskampf einbezogen<br />
und zwar auch als „Täter“, nicht nur als „Opfer“. Beispiele sind die sogenannten<br />
„Flashmobs“ im Einzelhandel (fremde Aktivisten stören oder verwüsten Einzelhandelsgeschäfte<br />
nach Aufruf durch Verdi) oder sogenannte „Sympathiestreiks“ oder „Unterstützungsstreiks“<br />
von Arbeitnehmern in Unternehmen, deren Tarifbedingungen gerade<br />
nicht verhandelt werden.<br />
Auch die Zulässigkeit des Tarifsozialplanstreiks, bei dem die neuere BAG-<br />
Rechtsprechung seit 2007 den Gewerkschaften ein Streikrecht zugebilligt hat, obwohl<br />
eine Betriebsänderung zugleich Gegenstand von Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen<br />
mit einem Betriebsrat ist, gehört bei einer Neuregelung des Arbeitskampfrechtes<br />
kritisch hinterfragt.<br />
Bei Spartengewerkschaften ist zudem die strukturelle Unterlegenheit der Arbeitnehmer<br />
der Tarifverhandlungen nicht mehr gegeben. Die <strong>FDP</strong> sollte deshalb Lösungsansätze<br />
unterstützen, denen zufolge Spartengewerkschaften oder konkurrierenden Minderheitsgewerkschaften<br />
der Arbeitskampf nur in dem räumlichen und zeitlichen Umfang zusteht,<br />
in dem auch die Gewerkschaften ein Arbeitskampf führen, die die restlichen Arbeitnehmer<br />
der jeweiligen Branche oder des jeweiligen Unternehmens vertreten (je nach dem,<br />
ob ein Flächentarifvertrag oder ein Haustarifvertrag angestrebt wird). Mit einer solchen<br />
Lösung wäre das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG<br />
nur in weit geringerem Maße tangiert als mit der Wiedereinführung der Tarifeinheit. Die<br />
Spartengewerkschaften könnten mit ihrer ohnehin gegebenen Stärke jederzeit Tarife<br />
aushandeln. Nur beim größten Druckmittel „Streik“ müssten sie auf die anderen Arbeitnehmer<br />
der Branche oder des Unternehmens warten und so in gewisser Weise Rücksicht<br />
auf sie nehmen.
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Seite 3 Antrag Nr. A 12-2-01<br />
Im Zuge einer Neuregelung wäre zudem zu überlegen, ob der Arbeitskampf nicht kraft<br />
gesetzlicher Regelung auf das zurückgeführt wird, was er nach dem historischen Verständnis<br />
in Deutschland war: Die kollektive Störung der eigenen Arbeitsverhältnisse der<br />
betroffenen Arbeitnehmer durch Zurückhalten der Arbeitsleistung, um die Verbesserung<br />
der Arbeitsverhältnisse zu erreichen. Andere Ziele, wie fremdnütziger Streik oder systemwidrige<br />
Instrumente wie der Bruch des Hausrechts oder wie Störung des Eigentums,<br />
insbesondere durch Nichtarbeitnehmer, sollten hingegen nicht zulässig sein.<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-02<br />
Antragstitel: Einkommensteuer vereinfachen<br />
Antragsteller: Kreisverband Siegen-Wittgenstein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die Bundesregierung und das Präsidium der Bundespartei werden aufgefordert, das<br />
Einkommensteuerrecht spürbar zu vereinfachen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Umsetzung eines zentralen Wahlkampfversprechens. Umsetzung des Koalitionsvertrags<br />
(Seite 12): „Wir werden das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger<br />
Bürokratie befreien.“<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-03<br />
Antragstitel: Mehrwertsteuersätze vereinfachen<br />
Antragsteller: Kreisverband Siegen-Wittgenstein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Tatbestände zu reduzieren, bei denen der<br />
ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewendet werden kann, und ggf. den normalen<br />
Mehrwertsteuersatz zu senken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Koalitionsvertrag<br />
vereinbarte Kommission unverzüglich einzuberufen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
U.a. Umsetzung des Koalitionsvertrags (Seite 14): „Daneben gibt es Handlungsbedarf<br />
bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand.<br />
Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung<br />
bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze<br />
befasst.“<br />
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-04<br />
Antragstitel: Gemeindefinanzierung überarbeiten<br />
Antragsteller: Kreisverband Siegen-Wittgenstein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die Finanzierung der Städte und Gemeinden sowie der Kreise ist grundlegend zu überarbeiten.<br />
Leistungen, die von Bund und Land in der Vergangenheit beschlossen worden<br />
sind und von der kommunalen Ebene zu zahlen sind, werden schrittweise von Bund und<br />
Land zu 100% übernommen (Umsetzung des Konnexitätsprinzips). In zukünftigen Gesetzgebungsverfahren<br />
ist das Konnexitätsprinzip sofort anzuwenden. Darüber hinaus<br />
wird die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission<br />
unverzüglich einzuberufen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
U.a. Umsetzung des Koalitionsvertrags (Seite 14): „Wir werden eine Kommission zur<br />
Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einsetzen.<br />
Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer<br />
und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />
mit eigenem Hebesatz prüfen.“<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-05<br />
Antragstitel: Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung erhöhen<br />
Antragsteller: Kreisverband Siegen-Wittgenstein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Der Bundesgesundheitsminister wird aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen,<br />
dass Versicherte bei einem Wechsel zwischen privaten Krankenversicherungen<br />
ihre angesparten Altersrückstellungen vollständig auf einen gleichwertigen oder<br />
ähnlichen Tarif bei einem neuen Versicherer übertragen dürfen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Bislang verlieren privat Versicherte bei einem Wechsel zu einer neuen Krankenversicherung<br />
ihre angesparten Altersrückstellungen. Daher findet ein Wettbewerb zwischen<br />
den Privatversicherern bei Bestandskunden de facto nicht statt, sondern nur im Neukundengeschäft.<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-06<br />
Antragstitel: Änderung der Abstimmungsregelung im EZB-Rat<br />
Antragsteller: Kreisverband Siegen-Wittgenstein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Satzung der Europäischen Zentralbank<br />
(EZB) so zu ändern, dass bei Abstimmungen im Rat der EZB, bestehend aus den Mitgliedern<br />
des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken<br />
der Mitgliedsstaaten des Euro-Raums, zukünftig in der Regel nicht mehr nach Köpfen,<br />
sondern nach den eingezahlten Anteilen der Anteilseigner der EZB entsprechend abgestimmt<br />
wird.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Die Anteilseigner der EZB werden entsprechend ihren Anteilen an Gewinnen und Verlusten<br />
der EZB beteiligt. Daher sollten Abstimmungen, die Verluste nach sich ziehen<br />
könnten (bspw. der Ankauf von Staatsanleihen), auch von einer Mehrheit der Anteilseigner<br />
der EZB getragen werden.<br />
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-07<br />
Antragstitel: Neuregelung des Landeswassergesetzes NW notwendig<br />
(Dichtheitsprüfung)<br />
Antragsteller: Kreisverband Wesel, Bezirksverband Niederrhein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen und an die <strong>FDP</strong>-Landtagsfraktion <strong>NRW</strong> weiterleiten:<br />
Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> unterstützt nachhaltig die Bemühungen der <strong>FDP</strong>-<br />
Landtagsfraktion <strong>NRW</strong> zur Neuregelung des Landeswassergesetzes zur sog.<br />
Dichtheitsprüfung der privaten Kanalanschlüsse. Eine landesweite Pflichtprüfung<br />
wird abgelehnt.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Mit Mehrheit hat sich der Umweltausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen<br />
dafür ausgesprochen, dass die Prüfpflicht der privaten Kanalanschlüsse nach §<br />
61 a Landeswassergesetzt NW aufgehoben wird. Das zuständige Umweltministerium<br />
<strong>NRW</strong> hat daraufhin eine neue Regelung für Anfang 2012 angekündigt. Die<br />
<strong>FDP</strong>-Landtagsfraktion <strong>NRW</strong> setzt sich für einen Verzicht einer generellen Prüfungspflicht<br />
für alle privaten Hauseigentümer ein und hat dazu einen entsprechenden<br />
Vorschlag im Landtag <strong>NRW</strong> eingebracht. Im Sinne einer Kosten sparenden<br />
Lösung für alle Mieter und Eigentümer unterstützt der <strong>FDP</strong>-<br />
Bezirksverband die Bemühungen der <strong>FDP</strong>-Landtagsfraktion für eine bürgerfreundliche<br />
Lösung.<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-08<br />
Antragstitel: Verbot der Fracking-Methode<br />
Antragsteller: Kreisverband Wesel<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die Fracking-Methode ist ein Verfahren, mit dem unter großem Druck ein Gemisch aus<br />
Millionen Liter Wasser, Sand und teilweise hochgiftigen Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten<br />
gepresst wird, um dieses so aufzubrechen. Durch diese Methode will man<br />
sehr tief gelegene Erdgasvorkommen erreichen und fördern. Auch Teile des Kreises<br />
Wesel sind als Explorationsgebiet für solche Förderungen vorgesehen.<br />
Der Landesparteitag möge beschließen, unabhängig von dem inzwischen durch die<br />
Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten, die sog. Fracking-Methode zu untersagen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Aus unserer Sicht birgt diese Methode folgende Gefahren:<br />
Sie bindet erhebliche Mengen an Ressourcen, z. B. Wasser, welches an anderen Stellen<br />
dringend gebraucht wird.<br />
Sie verursacht giftige Abfallprodukte, wie z. B. Methan, welches dazu beitragen kann,<br />
bestimmte Bohrregionen zu kontaminieren.<br />
Dadurch entstehen Umweltgefahren für die Flüsse und damit für die Trinkwasserversorgung<br />
in Deutschland. Lebensräume für Mensch und Tier könnten in Mitleidenschaft<br />
gezogen werden.<br />
Weitere Begründung mündlich<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-09<br />
Antragstitel: Für den Erhalt liberaler Öffnungszeiten<br />
Antragsteller: Kreisverband Wesel, Bezirksverband Niederrhein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die <strong>FDP</strong> fordert die Landesregierung auf, die bisherigen Ladenöffnungszeiten (Montag<br />
bis Samstag zwischen 00:00 und 24:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte<br />
grundsätzlich geschlossen bleiben. An maximal vier Sann- oder Feiertagen<br />
dürfen die Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr für bis zu fünf Stunden geöffnet<br />
sein.) beizubehalten.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Die liberalen Ladenöffnungszeiten haben sich in der Praxis voll und ganz bewährt.<br />
Verbraucher und Einzelhändler sollen auch künftig selbst entscheiden, wann sie einkaufen<br />
oder ihre Geschäfte öffnen wollen. Die Arbeitswelt hat sich ebenso wie das Einkaufsverhalten<br />
in den vergangenen Jahrzehnten verändert. Die liberalisierten Ladenöffnungszeiten<br />
haben zur Belebung der Innenstadt beigetragen und sind ein nicht zu unterschätzender<br />
Wirtschaftsfaktor für den Kreis Wesel. Unsere örtlichen Einzelhändler stehen in einem<br />
harten Wettbewerb, insbesondere mit dem zunehmenden Internethandel. Der Evaluierungsbericht<br />
der Landesregierung hat gezeigt, dass die Freigabe der Ladenöffnungszeiten<br />
zu keinen relevanten Beeinträchtigungen in familienpolitischer, gesundheitlicher oder sonstiger<br />
soziologischer Hinsicht geführt hat. Die bestehenden gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen<br />
gelten auch für die Arbeitnehmer im Einzelhandel. Zudem gibt es Tarifverträge,<br />
die klare Arbeitszeitregelungen enthalten und sozialverträgliche Lösungen bei Spätöffnungsarbeit<br />
ermöglichen.<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-10<br />
Antragstitel: Verbesserung der Datensicherheit im Internet<br />
Antragsteller: Kreisverband Mönchengladbach, Bezirksverband<br />
Niederrhein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, auf eine Optimierung des Datenschutzes im<br />
Internet sowie der Überwachung und Verfolgung etwaiger Verstöße und auf eine zeitnahe<br />
Verabschiedung und Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie bzw. -verordnung hinzuwirken.<br />
Dazu gehört nach Meinung der <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> insbesondere das Recht auf Löschung aller<br />
und/oder bestimmter personenbezogener bzw. im Rahmen der Mitgliedschaft gespeicherter<br />
Daten aus sozialen Onlinenetzwerken.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Die unzureichende Datensicherheit virtueller Netzwerke und elektronischer Suchmaschinen<br />
ist in den vergangenen Jahren verstärkt ins öffentliche Bewusstsein getreten; Betreiber sozialer<br />
Netzwerke speichern höchstpersönliche Daten umfassend, dauerhaft und unwiderruflich.<br />
Das Datenmaterial etwa, das Facebook über einen Nutzer sammelte, der im vergangenen<br />
Jahr seinen Herausgabeanspruch gegen das Unternehmen in Bezug auf das gespeicherte<br />
Material geltend machte, umfasste 1.222 DIN A4-Seiten. Das Ausmaß der Datenspeicherung<br />
und -nutzung durch die Netzwerkbetreiber ist den Nutzern im Zeitpunkt der Einwilligung in<br />
die Datenverwendung – meist im Rahmen von AGB – oft nicht bewusst, ein Widerruf de<br />
facto nicht möglich. Selbst durch Löschen des Accounts werden auf der Plattform Facebook<br />
gespeicherte Daten nicht gelöscht.<br />
Gespeichert und verwendet werden nicht nur benutzerbezogene Daten, welche die Benutzer<br />
selbst preisgegeben haben. Mittels Social Plugins gelingt es Facebook wie anderen<br />
Dienstleistern, auch ohne Einwilligung des Nutzers oder dessen Mitgliedschaft in einem<br />
Netzwerk Cookies auf Privatrechnern zu speichern. Durch das Auslesen solcher Cookies<br />
und der IP-Adresse werden Konsumverhalten und Vorzüge des Nutzers analysiert und individuelle<br />
Profile erstellt.<br />
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll den Bürger vor derartigen Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigungen<br />
durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen schützen. Die Erhebung,<br />
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist daher nur unter engen Voraussetzungen<br />
oder mit ausdrücklicher und informierter Einwilligung des Betroffenen zulässig.<br />
Dem „Düsseldorfer Kreis“ der obersten Aufsichtsbehörden zufolge sind ohne eine ausdrückliche<br />
Einwilligung insbesondere die biometrische Gesichtserkennung, die direkte Einbindung<br />
von Social Plugins, die personenbezogene Profilbildung sowie die fortlaufende Speicherung<br />
der Daten auch nach Beendigung der Mitgliedschaft in einem Netzwerk rechtswidrig. Die<br />
Beachtung dieser Vorschriften seitens nichtöffentlicher Anbieter wird durch die Datenschutzbehörden<br />
der Länder überwacht und kann im Zweifel durch Zwangsgelder durchgesetzt<br />
werden. Zuwiderhandlungen können ordnungs- und strafrechtlich sanktioniert werden. Der<br />
Betroffene hat einen Anspruch auf Auskunft, Benachrichtigung, Berichtigung und gegebenenfalls<br />
auf Löschung unrichtiger Daten (§§ 33 ff. BDSG). Entsteht im durch die Speicherung<br />
oder Nutzung der Daten ein Schaden, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen (§<br />
7 BDSG). Damit sind die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung des Datenschutzes im<br />
Internet geschaffen.<br />
Die Umsetzung des Datenschutzes erweist sich in der Praxis jedoch als schwierig. Häufig ist<br />
eine Trennung der Verantwortungsbereiche des eigenverantwortlich handelnden Nutzers auf<br />
der einen sowie des Netzwerkbetreibers, des Webseitenbetreibers und cookieverwendenden<br />
Drittanbieters kaum möglich. Welche Datennutzungen im Einzelfall zulässig sind, ist rechtlich<br />
weitgehend nicht abschließend geklärt. Erschwert wird die Durchsetzung des Datenschutzes<br />
durch den grenzüberschreitenden Bezug der Nutzungsverhältnisse und infolge die Anwend-
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 2 Antrag Nr. A 12-2-10<br />
barkeit unterschiedlicher Rechtsordnungen sowie die Zuständigkeit verschiedener Behörden<br />
und Gerichte.<br />
Das fortbestehende Schutzbedürfnis sollte die Bundesregierung veranlassen, die geltende<br />
Rechtslage zu optimieren, den Aufsichtsbehörden konkretere Rechtsgrundlagen zu schaffen<br />
und schärfere wie effektivere Sanktionsmittel an die Hand zu geben. Stattdessen setzt das<br />
Bundesinnenministerium auf einen gewinnbringenden Dialog mit Facebook. Allerdings gehen<br />
befürchtete Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts nicht ausschließlich von diesem<br />
Unternehmen aus. Zudem haben sich Gespräche der Regierung Schleswig-Holsteins als<br />
ergebnislos erwiesen.<br />
Die EU-Kommission hat Ende vergangenen Jahres einen Entwurf einer Datenschutzverordnung<br />
veröffentlich, der die Datensicherheit der Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten im<br />
wesentlichen durch drei Maßnahmen erhöhen soll: Die Informationspflichten der Betreiber<br />
über das Ausmaß der Datenspeicherung und deren Verwendung sollen erhöht, Verstöße<br />
drastisch sanktioniert und die Portabilität der Daten beim Wechsel zu konkurrierenden Anbietern<br />
gewährleistet und so der Wettbewerb gefördert werden. Ergänzt werden soll die Verordnung<br />
durch eine Datenschutzrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Behörde<br />
zu instituieren, die Datenmissbrauch verhindern und Verletzungen strafrechtlich verfolgen<br />
soll.<br />
Zur Optimierung des Datenschutzes, zur Gewährleistung des Rechts auf informationelle<br />
Selbstbestimmung sowie zur Stärkung des internationalen grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs<br />
muss es das Ziel der <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion als der Vertreterin der Freiheits-<br />
und Persönlichkeitsrechte sein, darauf hinzuwirken, dass<br />
• rechtliche Unsicherheiten über die Zulässigkeit der Speicherung und Nutzung von – auch<br />
nicht unmittelbar personenbezogenen – Daten durch klarere Rechtsnormen überwunden<br />
werden,<br />
• die Anforderungen an die Informationspflicht sowie die Transparenz im Sinne des<br />
EU-Richtlinienentwurfes erhöht werden,<br />
• den Aufsichtsbehörden effektivere Mittel zur Verhinderung und Bekämpfung rechtswidriger<br />
Datennutzung zur Verfügung gestellt werden und Verstöße schärfer sanktioniert werden<br />
können,<br />
• das Erlassverfahren der EU zugunsten einer europaweit einheitlichen Rechtslage zeitnah<br />
umgesetzt wird.<br />
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-11<br />
Antragstitel: Weiterbau der BAB 42<br />
Antragsteller: Kreisverband Wesel, Bezirksverband Niederrhein<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Die Landtags- und Bundestagsfraktion der <strong>FDP</strong> wird aufgefordert, die Landes- und Bundesregierung<br />
aufzufordern, den Weiterbau der Bundes-Autobahn A 42 mit der Fortsetzung<br />
B 528 in Kamp-Lintfort bis zur B 510 zeitnah weiter zu führen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Das Verkehrsministerium hat den Weiterbau der Bundesautobahn A 42 mit der Verlängerung<br />
als Bundesstrasse B528 bis zum Anschluss an die Bundesstrasse B510 erstmal<br />
auf Eis gelegt. Die Stadt Kamp-Lintfort ist im Umbruch durch die künftige Schließung<br />
des Bergwerkes WEST. Es werden mehr als 2000 Arbeitsplätze wegfallen. In diesem<br />
Zusammenhang ist eine Planung schon weit fortgeschritten, auf dem augenblicklich<br />
noch von dem Bergwerk WEST genutzten Kohlenlagerplatz einen Logistikstandort in<br />
Verbindung des LOGPORT' s einzurichten.<br />
Die vorhandene Bahnanbindung des Bergwerkes ist eine ideale Voraussetzung fair<br />
dieses Vorhaben. Auch die Hafengesellschaft LOGPORT in Duisburg ist an diesem<br />
Plan sehr interessiert, da ihr vorhandenes Gelände keinen weiteren Ausbau zulässt.<br />
Der Platz hier in Kamp-Lintfort bietet gute Verkehrsanbindungen für einen Logistik-<br />
Standort. Mit der Bahnanbindung und dem jetzigen Autobahnende der A 42 ist eine sehr<br />
gute Anbindung in östlicher Richtung und mit der Friedrich-Heinrich-Allee nach Süden<br />
zur A 40 gegeben. Da aber die Stadt Kamp-Lintfort ihre Hauptausdehnung in westlicher,<br />
nördlicher und östlicher Richtung hat, müssen alle Lkws aus diesen Richtungen<br />
zwangsläufig durch die Stadt fahren. Eine auch jetzt schon bei den LKW-Fahrern gerne<br />
genutzte Abkürzung von der Autobahn A 57 mit der Abfahrt Rheinberg führt zwangsläufig<br />
durch die Stadt. Dieses Verkehrsaufkommen der LKW ist jetzt schon ein sehr großes<br />
Problem.<br />
Die <strong>FDP</strong> in Kamp-Lintfort hält daher den Weiterbau der B 528 bis zur B 510 für sehr<br />
wichtig, und sie muss daher vorrangig weiter ausgebaut werden. Damit kann der LKW-<br />
Verkehr aus der sonst überforderten Innenstadt herausgehalten werden.<br />
Der Bund und das Land <strong>NRW</strong> können einer im Umbruch befindlichen Stadt Kamp-<br />
Lintfort, in der auch noch zukünftig ein großer Studentenverkehr durch die neue Hochschule<br />
Rhein-Waal hinzukommen wird , im künftigen Strukturwandel nicht im Regen<br />
stehen lassen.<br />
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-12<br />
Antragstitel: Urheberrecht und Neue Medien liberal gestalten<br />
Antragsteller: Kreisverband Bochum<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Netzpolitik ist Wirtschaftspolitik<br />
Die <strong>FDP</strong> steht für eine zukunftsorientierte Netzpolitik, die den Schutz der Bürgerrechte<br />
und die Freiheit im Internet als ihre zentrale Aufgabe sieht. Deshalb ist die <strong>FDP</strong> die Partei,<br />
die für eine liberale und zukunftsweisende Netzpolitik steht und sich schon immer für<br />
eine solche eingesetzt hat. Dabei wurde stets anerkannt, dass eine liberale Netzpolitik<br />
auch eine liberale Wirtschaftspolitik ist. Gerade wegen dieses langjährigen Engagements,<br />
ist die <strong>FDP</strong> das Original, wenn es um die Themen Netzpolitik und Neue Medien<br />
geht. Netzpolitik gewinnt mehr und mehr an Bedeutung, gerade weil es auch Wirtschaftspolitik<br />
ist. Die <strong>FDP</strong> behauptet diese Kompetenz in der politischen Auseinandersetzung<br />
und wird auch zukünftig kompetent dieses Thema besetzen.<br />
Auf Drängen der <strong>FDP</strong> wurde das Prinzip „Löschen statt sperren“ durchgesetzt und eine<br />
staatliche Zensurinfrastruktur verhindert. Ebenso wurde allein durch den Widerstand der<br />
<strong>FDP</strong> eine Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gestoppt und das<br />
„Quick-Freeze“-Modell vorgelegt, welches nun in Europa die Grundlage für eine Anpassung<br />
der restriktiven EU-Richtlinie werden muss.<br />
Mit der rasanten Entwicklung der Neuen Medien und daraus entstehenden Anforderungen<br />
sieht die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> grundlegenden Veränderungsbedarf bei urheberrechtlichen<br />
Regelungen. Um hierzu den nötigen breiten gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen,<br />
wurde auf Anweisung der liberalen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-<br />
Schnarrenberger, die Unterzeichnung des ACTA-Abkommens gestoppt.<br />
Allerdings wird immer stärker kritisiert, dass dieser Ausgleich angesichts der technischen<br />
Entwicklung des Internetzeitalters den gegenwärtigen Anforderungen nicht mehr<br />
gerecht wird. Inzwischen ist ein praktisch kosten- uns aufwandsloses Kopieren durch<br />
den Nutzer möglich. Neue Trägermodelle haben sich entwickelt und neue Vermarktungsmodelle<br />
haben Einzug gehalten.<br />
Das geltende Urheberrecht stellt den normalen Nutzer vor teilweise schwere Situationen.<br />
Hunderttausende Abmahnungen aus Urheberechtsgründen jährlich zeigen dies<br />
deutlich. Vor diesem Hintergrund muss der Schutz immaterieller Güter überdenkt und<br />
an die Medienrealität angepasst werden. Dafür gibt die <strong>FDP</strong> hiermit den Startschuss.<br />
Im bisher geltenden Urheberrecht stehen bei Verstößen die Schadenersatzansprüche<br />
der Rechteinhaber in keinem Verhältnis zum im Einzelfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen<br />
Schaden. Daher setzt sich die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> für eine Reformierung der rechtlichen<br />
Bestimmungen weg von einem starren Verfahren hin zu mehr Freiraum im digitalen<br />
Diskurs ein. Vorbild soll dafür das Fair-Use-Copyright-System sein, dass sich in<br />
einer Anpassung der Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts wieder<br />
finden soll.<br />
Dazu gehört für die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> vor allem eine Öffnung der bestehenden Tatbestände,<br />
die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien aus kulturellen, politischen<br />
und edukativen Gründen stärker als bisher gestattet, solange kein direkter finanzieller<br />
Vorteil mit der Nutzung verbunden ist und sie grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> bekennt sich dabei deutliche zu den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers:<br />
In der Europäischen Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des<br />
Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sind<br />
Ausnahmetatbestände vorgesehen, die deutlich mehr Flexibilität bieten als die deut-
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am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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schen Regelungen. Indem Deutschland sich diesen Vorgaben öffnet, schaffen wir mehr<br />
urheberrechtlichen Freiraum, einen gerechteren Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern<br />
und vereinheitlichen den Schutzstandard für geistiges Eigentum in Europa.<br />
Aktuell plant die Bundesregierung ein sogenanntes "Leistungsschutzrecht“ für Verleger,<br />
welches für die Nutzung von automatisiert erstellten "Snippets“, also verlinkte Überschriften<br />
samt kurzem Textanriss, eine Zahlungsverpflichtung an eine Verwertungsgesellschaft<br />
einführen soll. Dieses Vorhaben lehnt die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> vehement ab, da dieser<br />
nationale Alleingang Kernelemente des Internets einschränkt und der Rechtsprechung<br />
des Bundesgerichtshofs widerspricht. Darüber hinaus betont die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> ein Grundideal<br />
liberaler Politik, welches sich für den Abbau von Bürokratismus einsetzt. Eine<br />
Schaffung einer weiteren Verwertungsgesellschaft würde jedoch ein unnötiges und<br />
überflüssiges mehr an Bürokratie bedeuten.<br />
Provider dürfen nicht zu „Hilfssherrifs“ der Rechteinhaber gemacht werden. Die <strong>FDP</strong>-<br />
<strong>NRW</strong> begrüßt die jüngste Rechtsprechung der EuGH, nach der sowohl Zugangsprovider<br />
als auch Anbieter sozialer Netzwerke nicht zu flächendeckenden Vorkontrollen im<br />
Netz gezwungen werden dürfen.<br />
Eine solche Kontrollpflicht ist nicht von rechtstaatlichen Befugnissen gedeckt. Sie unterliegt<br />
auch keiner rechtstaatlichen Kontrolle. Aufgrund dieser Folgen ist die Idee einer<br />
umfassenden Providerhaftung - schon allein wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr<br />
- abzulehnen.<br />
Instrumente mit sehr weitgehenden Bürgerrechtseingriffen, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung,<br />
sind keine verhältnismäßigen Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen.<br />
Eine Anwendung muss daher ausgeschlossen werden.<br />
Das Internet hat viele neue Wege zur Verbreitung von kulturellen Werken geschaffen.<br />
Creative Commons Lizenzen bieten eine neue Möglichkeit Bilder, Musik und Videos zu<br />
verbreiten. Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> begrüßt diese neue Entwicklung. Allerdings halten wir an der<br />
Idee des schützenswerten Einfalls fest. Liberale setzten auf die Kreativität der Menschen.<br />
Kreativität als Leistung ist aber anreizlos, wenn Einfälle nicht geschützt und so<br />
wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Dazu gibt es auch mittlerweile ausreichende<br />
technische Möglichkeiten und Beispiele aus anderen Ländern zeigen wie Inhalteanbieter<br />
sehr erfolgreiche Geschäftsmodelle für das Internet und die Vermarktung<br />
ihrer Inhalte entwickelt haben. Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> fordert deshalb Verlage und andere Anbietern<br />
von Inhalten auf, ihr kreatives, wirtschaftliches Potential zu nutzen und nicht die<br />
Aufgabe und den Einzug von Geldern für die Verbreitung von Inhalten auf den Gesetzgeber<br />
abzuwälzen.<br />
Auch im Bereich staatlich finanzierter Inhalte müssen neue Möglichkeiten der Zugänglichmachung<br />
geprüft werden. Dabei setzt die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> auf die beteiligten Akteure. So<br />
kann z.B. eine „open access“-Veröffentlichung zu Bedingung staatlicher Förderung gemacht<br />
werden. Starre gesetzliche Regelungen sind hier aber kontraproduktiv und werden<br />
den praktischen Bedürfnissen nicht gerecht. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk<br />
sollte prüfen, inwieweit seine Produktionen im Rahmen der Lizenzen verwendeter<br />
externer Bestandteile unter einer möglichst freien Lizenz veröffentlicht werden können.<br />
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erfolgt mündlich<br />
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-13<br />
Antragstitel: Leistungsschutzrecht verhindern!<br />
Antragsteller: Junge Liberale <strong>NRW</strong>, Kreisverbände Coesfeld, Gütersloh<br />
und Herford<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Wir sind das Original: Die <strong>FDP</strong> steht für eine zukunftsorientierte Netzpolitik, die den<br />
Schutz der Bürgerrechte und die Freiheit im Internet als ihre zentrale Aufgabe sieht.<br />
Deshalb wurde auf Drängen der <strong>FDP</strong> das Prinzip „Löschen statt sperren“ durchgesetzt<br />
und eine staatliche Zensurinfrastruktur verhindert. Ebenso wurde allein durch den Widerstand<br />
der <strong>FDP</strong> eine Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung<br />
gestoppt und das „Quick-Freeze“-Modell vorgelegt, welches nun in Europa die Grundlage<br />
für eine Anpassung der restriktiven EU-Richtlinie werden muss.<br />
Für die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> hat der gegenseitige Respekt vor geistigen Leistungen einen hohen<br />
Stellenwert. Der grundsätzliche Gedanke des Urheberrechts, wonach der Erschaffer<br />
eines Werkes lediglich das Recht zur Nutzung, nicht aber den Besitz am Werk, übertragen<br />
kann, halten wir daher weiterhin für geeignet, den Herausforderungen moderner<br />
Kommunikation gerecht zu werden. Dennoch stellt das geltende Urheberrecht den normalen<br />
Nutzer vor teilweise schwere Situationen. Hunderttausende Abmahnungen aus<br />
Urheberrechtsgründen jährlich zeigen dies deutlich. Daher sind Änderungen auf Grundlage<br />
der derzeitigen Regelungen erforderlich. Um hierzu den nötigen breiten gesellschaftlichen<br />
Diskurs zu ermöglichen, wurde auf Anweisung der liberalen Bundesjustizministerin<br />
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Unterzeichnung des ACTA-<br />
Abkommens richtigerweise gestoppt.<br />
Die aktuellen Planungen der Bundesregierung ein sogenanntes "Leistungsschutzrecht“<br />
für Verleger, welches für die Nutzung von automatisiert erstellten " Snippets“, also verlinkte<br />
Überschriften samt kurzem Textanriss, eine Zahlungsverpflichtung an eine Verwertungsgesellschaft<br />
einführen soll, sind bei diesem Prozess nicht hilfreich. Dieses Vorhaben<br />
lehnt die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> vehement ab, da dieser nationale Alleingang Kernelemente<br />
des Internets einschränkt und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht.<br />
Vielmehr stellt dieser Vorstoß eine protektionistische Regelung für veraltete<br />
Geschäftsmodelle dar.<br />
Um die Interessen von Vervielfältigern und ähnlichen Beteiligten an der Wertschöpfungskette<br />
zu gewährleisten, müssen die Möglichkeiten vertraglicher Regelungen zwischen<br />
Urhebern und Verwertern ausgeschöpft werden. Alle urheberrechtlich schützbaren<br />
Arten von Werken sollen den gleichen Schutz genießen.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
erfolgt mündlich<br />
BESCHLUSS:
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Antragstitel: Liberale Kinder- und Jugendpolitik ist Chancenpolitik<br />
Antragsteller: LFA-Kinder, Jugend, Familie und Integration, Junge Liberale<br />
<strong>NRW</strong><br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft und das Fundament unserer Gesellschaft.<br />
Kernanliegen liberaler Kinder- und Jugendpolitik ist demnach aus unserer Sicht, Kindern<br />
und Jugendlichen die Chancen zu eröffnen, größtmögliche Freiheit und ein Höchstmaß<br />
an Entfaltungsmöglichkeiten zu erlangen. Gerade in der Kinder- und Jugendpolitik ist<br />
Chancengerechtigkeit für uns das wichtigste Gut. Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> verfolgt hierbei einen<br />
Ansatz, der sich an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientiert. Unser Ziel<br />
ist es, kind- und jugendgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und die Bedingungen<br />
des Aufwachsens zu verbessern. Wir wollen jungen Menschen die Chance geben, nach<br />
ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu leben. Die Partizipation von Kindern<br />
und Jugendlichen soll deshalb gestärkt werden. Sie sollen sich zu eigenständigen und<br />
verantwortungsbewussten Personen entwickeln.<br />
Ein rein problembasiertes Politikverständnis lehnen wir klar ab. Denn die politische Konkurrenz<br />
neigt im Gegensatz zu uns dazu, Kindern- und Jugendlichen schnell den altersgemäßen<br />
Status abzuerkennen. Flankiert und befördert wird dies von einer zunehmend<br />
jugendfeindlichen medialen Berichterstattung, die einzelne Problemfälle in Extreme<br />
hochspielt (Alkoholismus, Gewalt, verrohte Sexualität) und so auf Kosten des Ansehens<br />
einer ganzen Generation Auflagezahlen und Einschaltquoten steigert. Kinder wollen ihre<br />
Kindheit erleben und ausleben. Jugendliche sind Heranwachsende und wollen dementsprechend<br />
behandelt werden. Denn Kinder und Jugendliche haben das Recht auf (Be-<br />
)Achtung ihrer jeweiligen Interessen und Belange in der Gesellschaft. Den veralteten<br />
Ansatz, wie er noch in Teilen der Gesetzgebung schlummert, dass Kinder nur kleine<br />
Erwachsene seien, sehen wir als widerlegt an. Kinder sind wertvoll und schützenswert.<br />
Liberale Kinder und Jugendpolitik will jungen Menschen die Chance geben, nach ihren<br />
eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu leben. Freiraum ist die liberale Antwort.<br />
Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> begreift Kinder- und Jugendpolitik als Chancenpolitik und Zukunftspolitik<br />
zugleich. Wir sind die Lobby der Kinder und Jugendlichen und setzen uns mit Nachdruck<br />
für sie ein. Dabei ist es unerheblich, welche Voraussetzungen Kinder mitbringen,<br />
ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Kinder mit Behinderung sollen von Anfang<br />
dazu gehören, Unterstützung und Förderung da wo nötig bekommen und mit ihren Altersgenossen<br />
gemeinsam groß werden. Kinder sind ein Gewinn – für die Eltern und die<br />
Gesellschaft. Sie sind eine unschätzbare Bereicherung. Damit Kindern von Anfang an<br />
die bestmöglichen Chancen ermöglicht werden können, sind neben den Eltern bzw.<br />
Erziehungsberechtigten auch die Gesellschaft und die Politik gefordert. Denn: Kindes-,<br />
Eltern und Gemeinwohl bedingen einander. Eine kinderfreundliche Gesellschaft ist eine<br />
menschlichere Gesellschaft. Weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe<br />
handelt, müssen sie gemeinsam für die notwendigen Rahmenbedingungen sorgen.<br />
Diese Aufgabe leitet sich aus dem besonderen Schutz des Staates ab, unter dem Kinder<br />
und Jugendlichen stehen. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz äußert sich dies durch<br />
das Recht auf Förderung der Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen<br />
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Insbesondere sind hier das Recht<br />
und die Pflicht der Eltern, die Pflege und Erziehung der Kinder, die es zu leisten gilt, zu<br />
nennen, wobei die staatliche Gemeinschaft über diese Aufgabenerfüllung wacht.<br />
Zu diesen Rahmenbedingungen gehört insbesondere auch die Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf, die gewährleistet sein muss. Die in vielfältiger Weise besondere Abhängigkeit<br />
der Kinder von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten begründet aber darüber<br />
hinaus den besonderen Schutz und die besondere Förderung von Kindern und Eltern,<br />
bzw. Erziehungsberechtigten, durch den Staat.
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Diese Maxime werden aus Sicht der <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> am besten so nah wie möglich an der<br />
Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen umgesetzt. Aus diesem Grund ist für uns gerade<br />
die Kommune vor Ort sehr entscheidend. Hierbei darf die Frage der Ausgestaltung<br />
durch die Politik aber nicht „auf dem Rücken der Kinder“ diskutiert werden und insofern<br />
nicht von der Haushaltslage abhängen. Land und Bund müssen deshalb sowohl den<br />
Rahmen festlegen, als auch die Finanzierung gemäß des Konnexitätsprinzips sicherstellen,<br />
d. h., wer 1 bestellt, der sollte die konzeptionellen Auswirkungen geprüft haben<br />
und die Finanzierung garantieren, sicherstellen. Alleine schon, weil die Entwicklung von<br />
Kindern und Jugendlichen von ihrem Umfeld abhängig ist, verbietet sich ein zentralistischer<br />
Ansatz, der ohne Anlass den Erziehungsauftrag der Eltern unterminiert.<br />
Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> tritt dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen schon früh gesellschaftliche<br />
Werte wie Toleranz, Zivilcourage und Verantwortung füreinander wieder stärker<br />
vermittelt werden. Wenn diese Werte gelebt werden, profitiert das alltägliche Miteinander<br />
und etliche Missstände können nicht so leicht entstehen, zumindest aber schnell<br />
erkannt, thematisiert und eingedämmt werden.<br />
Der Instrumentenkasten der Kinder- und Jugendpolitik muss aus einer Mixtur aus Spielund<br />
Freiräumen (für Eltern und Kinder zur persönlichen Entwicklung), Hilfen und Aufklärung<br />
sowie als letzte Option auch Sanktionen bestehen. Für diese Ziele und Instrumente<br />
ist das pluralistische und partnerschaftliche Zusammenspiel von freien, öffentlichen und<br />
privat-öffentlichen Trägern sinnvoll. Darüber hinaus ist eine Trägervielfalt zu gewährleisten.<br />
Eine Dominanz von religiös geprägten oder politisch gefärbten Trägern auf einem<br />
Aufgabengebiet oder in einer Region gilt es zu vermeiden.<br />
Die Sicherstellung von Chancengerechtigkeit, die Vermeidung von Entwicklungsrückständen<br />
und das Wecken und Nutzen von Potenzialen sind überdies nicht nur moralisch<br />
geboten, sondern vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und<br />
des demografischen Wandels volkswirtschaftlich absolut notwendig. Auch müssen alle<br />
politischen Entscheidungen im Sinne einer Generationenbilanz auf die Auswirkungen<br />
auf die unterschiedlichen Generationen abgeprüft werden.<br />
Gesellschaftliche Herausforderungen<br />
Frühkindliche Betreuung<br />
Kinder sind zumeist gewünschte Kinder. Für die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> gilt auch deshalb ohne jeden<br />
Zweifel, dass die überwältigende Zahl der Eltern-Kind-Beziehungen intakt ist. Der<br />
Staat muss hier also nicht intervenieren, gleichwohl ist es seine Pflicht, auch diese Eltern<br />
bzw. Erziehungsberechtigten zu unterstützen. Es müssen Modelle forciert und<br />
optimiert werden, die frühestmöglich helfen und die Familien unterstützen, wie z. B. die<br />
in Nordrhein-Westfalen existierenden Familienzentren.. Mit der Einführung von Familienzentren<br />
im Jahr 2006 hat die von der <strong>FDP</strong> mitgetragene Vorgängerregierung einen<br />
wesentlichen Schritt in der Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder hin zu<br />
einem umfassenden Dienstleistungsnetzwerk für Familien gemacht. Familienzentren<br />
sind Treffpunkte für Familien und bieten ein niedrigschwelliges Angebot der Beratung,<br />
der Bildung und der Unterstützung. Inzwischen ist ein breites und regional dichtes Feld<br />
zertifizierter Familienzentren entstanden, das weiter ausgebaut wird. Zurzeit gibt es rund<br />
2.700 Tageseinrichtungen für Kinder, die sich zu Familienzentren weiterentwickelt haben<br />
oder auf dem Weg sind, Familienzentrum zu werden. Familienzentren als Knotenpunkte<br />
im sozialen Netz eines Stadtteils sollten weiter ausgebaut und entwickelt werden.<br />
In Stadteilen mit besonderen sozialen Problemen müssen Kinder und Familien in<br />
besonderer Weise gefördert werden, um spätere Benachteiligungen auszuschließen<br />
und um möglichen Krisen in der Familie präventiv zu begegnen. Deshalb setzen wir uns<br />
für ein Programm „Familienzentrum plus“ ein, mit dem an zu identifizierenden Brennpunktstandorten<br />
bestehende Familienzentren ihre Beratungs- und Sozialarbeit weiter<br />
intensivieren können. Auch die Eltern-AG - ein Empowermentprogramm für mehr Elternkompetenz<br />
in Problemfamilien nach dem sachsen-anhaltinischen Vorbild - ist ein<br />
gutes Beispiel für ein niederschwelliges Angebot zur Stärkung von Eltern mit schwieri-
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gen Lebensbedingungen. Dies gilt auch deswegen, weil Kinder heute seltener Geschwister<br />
und auch weniger Verwandte haben. Nicht nur weil soziale Kontakte sinnvoll<br />
und wichtig sind, verbringen Kinder heute also mehr Zeit in pädagogischen Institutionen.<br />
Ein weiterer Grund hierfür ist, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer wichtiger<br />
wird und gestärkt werden muss.<br />
Aus diesen Gründen setzen wir uns für die Weiterentwicklung der Angebote von Kindertagesstätten<br />
ein. Hierzu gehört die Stärkung von Betriebskindergärten, die sowohl die<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch eine größtmögliche Nähe arbeitender Eltern<br />
bzw. Erziehungsberechtigter zu ihrem Kind ermöglichen. Die Zahl von Integrativen<br />
Kindertagesstätten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam 1 betreut<br />
werden, gilt es zu erhöhen.<br />
Um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der ab<br />
dem Jahr 2013 besteht, erfüllen zu können, müssen weitere Anstrengungen von Bund,<br />
Land und Kommunen unternommen werden. Die im Jahr 2007 kalkulierte Versorgungsquote<br />
von 35 Prozent gilt es in punkto Bedarfsgerechtigkeit noch einmal zu überprüfen.<br />
Die <strong>FDP</strong> setzt sich dafür ein, dass der Ausbau der Betreuungsplätze weiter so planvoll<br />
vorangetrieben wird, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu erreichen. In diesem Zusammenhang<br />
sollte geprüft werden, inwieweit auch private Träger von Kindertageseinrichtungen,<br />
insbesondere sogenannte Betriebskindergärten, finanziell wie freigemeinnützige<br />
Träger gefördert werden können, wenn sie den gleichen Qualitätsstandards<br />
genügen.<br />
Zudem befürworten wir die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Änderung<br />
des Baurechts, mit der Kitas auch in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt werden.<br />
Doch auch bis dies erreicht ist, muss die Gesellschaft dem Ausspruch „Kinderlärm ist<br />
Zukunftsmusik“ Geltung verschaffen. Denn: Kinderlärm darf nicht als Störung empfunden<br />
werden. Ein Recht auf eine kinderlose Nachbarschaft darf es eben so wenig geben<br />
wie das Recht auf eine rentnerlose Nachbarschaft. Für eine bestmögliche Betreuung<br />
und Bildung ist Wohnortnähe vielmehr eine zentrale Bedingung. Kinder gehören weder<br />
an den Rand der Wohngebiete noch der Gesellschaft, sondern in deren Mitte!<br />
Im Zuge des Ausbaus von Kitas muss allerdings klar sein, dass es ein hohes Anforderungsprofil<br />
an deren Träger gibt. Dies betrifft pädagogische, didaktische und räumliche<br />
Mindestanforderungen genauso wie die klare Forderung nach politischer Neutralität.<br />
Die vom Landtag <strong>NRW</strong> in der Drucksache 15/51 vom 16. Juli.2010 beschlossenen Eckpunkte<br />
hinsichtlich der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sieht die <strong>FDP</strong> <strong>NRW</strong><br />
als wichtige Prüfsteine an. Nichtsdestotrotz gehen wir mit unserer Forderung nach einer<br />
Platzgarantie ab Geburt in den Kitas über die Diskussionspunkte hinaus.<br />
Die Finanzierung von KiBiz-Einrichtungen muss auch für kleine Einheiten, wie beispielsweise<br />
Elternvereine möglich sein. Starthilfen für private und betriebliche Kindertagesstätten<br />
werden von uns begrüßt. Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> fordert überdies, dass verschiedene<br />
Stundenmodelle in jeder Kommune angeboten werden müssen. Diese sollen zusätzlich<br />
flexibler gestaltet werden, als vom KiBiz bisher vorgesehen. Beim jetzigen Zeitmodell<br />
(25/35/45) ist zudem keine Zeit für die Vor- und Nachbereitung eingerechnet; das heißt,<br />
dass nur die Zeit der reinen Anwesenheit der Kinder berechnet und bezahlt wird. Im<br />
Bewusstsein, dass eine qualitätsvolle Betreuung mit einer gerechten Bezahlung einhergeht,<br />
muss die Zeit für Vor- und Nachbereitung fortan berücksichtigt werden. Ebenso<br />
sollen die Schlüssel der Mittelzuweisungen angesichts der Steigerung der Personalund<br />
Sachkosten der vergangenen Jahre regelmäßig überprüft werden.<br />
Auch ist die Bedarfsgerechtigkeit in der Betreuung zu erhöhen. Es muss das Ziel sein,<br />
dass jede Familie die passende Betreuungszeit für ihr Kind erhält. Wenn zum Beispiel<br />
ein Arbeitsplatzwechsel eine kurzfristige Veränderung mit sich bringt, muss auch dies<br />
unbürokratisch möglich sein. Eltern müssen in ihrer näheren Umgebung stets eine Einrichtung<br />
finden können, die ihnen das für ihren persönlichen Betreuungsbedarf optimale
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Angebot bietet. Eine Profilbildung von Seiten der einzelnen Kindertagesstätten ermöglicht<br />
es, die verschiedensten Bedarfszeiträume abzudecken.<br />
Ebenfalls im Sinne der Kinder muss die Praktikabilität von Vertretungslösungen im<br />
Krankheitsfall, der Einsatz von Ergänzungskräften und die Qualifizierung sowie Weiterbildung<br />
sichergestellt werden. Es müssen Instrumentarien entwickelt werden, um hier<br />
Engpässe qualitätsvoll zu überbrücken.<br />
Diese dauerhafte Qualität ist darüber hinaus auch der Grundstein, um Sprachfördermaßnahmen<br />
weiter auszubauen und das Sprachstandsfeststellungsverfahren zu optimieren.<br />
Im Bewusstsein, dass der frühkindlichen Bildung ganz besondere Bedeutung zukommt,<br />
sollen die Leitungspersonen von mehrgruppigen Kinderbetreuungseinrichtungen in Zukunft<br />
über einen Hochschulabschluss verfügen, der neben der Erziehungskompetenz<br />
auch bildungswissenschaftliche Kenntnisse beinhaltet. Gleichzeitig sollen, um das vorhandene<br />
Know-How zu sichern, auch gleichwertige 1 Qualifikationen – zum Beispiel<br />
langjährige Berufspraxis – anerkannt und regelmäßige Fortbildungen für das gesamte<br />
Personal angeboten werden. In diesem Zusammenhang halten wir es für wünschenswert,<br />
wenn künftig im Rahmen der Vermittlung dieses Berufsbildes beide Geschlechter<br />
gleichermaßen angesprochen werden. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass<br />
auch die Eltern in die Arbeit in den Kindertagestätten mit einbezogen werden. Wo nicht<br />
bereits geschehen, sind Möglichkeiten für elterliches und ehrenamtliches Engagement<br />
zu schaffen.<br />
Des Weiteren ist es wichtig, dass die Sprachfördermaßnahmen in den frühkindlichen<br />
Einrichtungen intensiviert werden. Denn in Nordrhein-Westfalen weist mittlerweile ein<br />
Drittel aller Kinder im Vorschulalter einen Migrationshintergrund auf. Mehr als ein Drittel<br />
der Kinder mit Migrationshintergrund besucht mittlerweile Kindertagesstätten, in denen<br />
die Mehrzahl der Kinder nicht Deutsch im Elternhaus spricht. Vor allem für diese Kinder<br />
ist es wichtig, dass sie möglichst frühzeitig die deutsche Sprache erlernen. Dabei gilt: Je<br />
früher die Kinder mit der Sprache konfrontiert werden, desto leichter fällt ihnen das Erlernen.<br />
Studien haben gezeigt, dass sich das Verständnis und der Förderbedarf der<br />
deutschen Sprache bei einem Besuch einer Kindertagesstätte von mehr als drei Jahren<br />
erheblich reduzieren. Besonders für Kinder mit Migrationshintergrund ist es daher wichtig,<br />
dass sie so früh wie möglich in eine Kindertagesbetreuungseinrichtung gehen und<br />
ggf. eine Sprachförderung erfahren. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das<br />
flächendeckend vorschulische Sprachtests eingeführt hat. Wir legen Wert darauf, dass<br />
alle Kinder erreicht werden. Deshalb haben die Liberalen bei der Einführung des Tests<br />
im Jahr 2007 darauf geachtet, dass die Sprachstandsfeststellung an die Schulpflicht<br />
gekoppelt und im Schulgesetz sowie im KiBiz festgeschrieben wird. Wir setzen uns für<br />
einen weiteren Ausbau der Sprachfördermaßnahmen ein, Optimierungsmöglichkeiten<br />
beim Sprachstandfeststellungsverfahren müssen genutzt werden.<br />
Der Ausbau von offenen Ganztagseinrichtungen in der Bildung soll den leider bestehenden<br />
Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildung schon früh bekämpfen. Die<br />
vor der Einführung stehenden Bildungs-Chips verfolgen die gleiche Intention. Um Diskriminierungen<br />
und Stigmatisierungen vorzugreifen, ist es aus Sicht der DP <strong>NRW</strong> wichtig,<br />
dass auch nicht-bedürftige Familien die Chips für ihre Kinder erwerben können.<br />
Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Eltern<br />
Ohne jeden Zweifel sind Kinder in aller Regel ein großer Gewinn für die Eltern. Da kein<br />
Armutsrisiko „Kind“ entstehen darf, sind auch die Gesellschaft und der Staat gefordert,<br />
für Chancengerechtigkeit und Perspektiven u sorgen. Dies gilt umso mehr, weil Armut<br />
und die unzureichende Möglichkeit und Bereitschaft, sich auf Bedürfnisse der Kinder<br />
einzulassen, wichtige Faktoren der Kindeswohlgefährdung darstellen. Die zu verzeichnende<br />
abnehmende Erziehungsleistung ist nicht nur in sozial schwachen Milieus zu<br />
beobachten. Leider gibt es auch das Phänomen der Wohlstandsverwahrlosung.
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Hier sind insbesondere Familien Alleinerziehender überproportional gefährdet, da die<br />
Zeit und Kraft raubende alleinige Fürsorge oft eine Aufnahme von Beschäftigung verhindert.<br />
Zudem stellt die alleinige Erziehung der Kinder – insbesondere in sozialen<br />
Brennpunkten – viel zu oft eine Überforderung des Elternteils dar, wodurch Verhaltensund<br />
Leistungsprobleme bei den Kindern entstehen, die dann das Armutsrisiko an die<br />
nächste Generation weiter reichen. Für die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> gibt es keine Qualitätsunterschiede<br />
zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen. Wichtig ist, dass eine gute und<br />
fürsorgliche Betreuung des Nachwuchses gesichert ist – unabhängig vom Geldbeutel.<br />
Hierzu leisten Kinderbetreuungsangebote einen unschätzbaren Beitrag. Deswegen<br />
muss die Attraktivität von Kindertagesstätten und Beschäftigungsverhältnissen als Tagesmutter<br />
gesteigert werden, damit es Eltern erleichtert wird, schnell in ihren Beruf zurückkehren<br />
zu können. Dies gilt umso mehr, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
auch hier der entscheidende Hebel ist. Wir streben daher an, dass ein familienfreundliches<br />
Gesamtkonzept lokaler Kindertagesbetreuung Hand in Hand mit der Kindertagespflege<br />
erarbeitet wird und eine strukturelle Etablierung der Kindertagespflege,<br />
insbesondere in Bezug auf die fachlich-organisatorische Einbindung, erfolgt.<br />
Ziel der <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> ist eine Politik, die Kindern und Jugendlichen Perspektiven für die<br />
Zukunft eröffnet.<br />
Jugendarbeitslosigkeit steht diesem Ziel diametral entgegen und muss an den Wurzeln<br />
bekämpft werden. Unser Ziel kann nur sein, dass kein Jugendlicher die Schule ohne<br />
Abschluss verlässt.<br />
Deswegen begrüßen wir ausdrücklich Schulmüden-Projekte, also Jugendarbeit-<br />
Angebote, 1 die sich an noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche, die den Unterricht nicht<br />
mehr oder nur noch sporadisch besuchen, richten. Solche Projekte müssen hierbei primär<br />
motivieren und jeden Einzelfall zu berücksichtigen, mit dem Ziel, den Schulbesuch<br />
wieder zu ermöglichen.<br />
Auch die Ausbildungsfähigkeit muss nach Beendigung der Schullaufbahn gegeben sein.<br />
Um dies zu erreichen, muss das Prinzip des Förderns und Forderns gelebt werden und<br />
die Schule auf das spätere Leben vorbereiten. Unter Praxisnähe darf Allgemeinbildung<br />
jedoch nicht leiden. Die Wirtschaft darf sich hingegen nicht über fehlende Allgemeinbildung<br />
beklagen, wenn sie gleichzeitig immer kürzere und straffere Lehrpläne fordert.<br />
Hier gilt es, den gesunden Mittelweg zu beschreiten.<br />
Angesichts des demografischen Wandels muss es auch Aufgabe der Wirtschaft sein,<br />
fähige Jugendliche selbst weiterzubilden, wenn nötige Qualifikationen fehlen. Manche<br />
Jugendliche finden zum Teil erst nach einer Phase der Orientierungslosigkeit ihren Weg<br />
in ein geregeltes Erwerbsleben. Hier gilt es, in der Wirtschaft für mehr Akzeptanz von<br />
inhomogenen Erwerbsbiografien zu werben.<br />
Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> fordert zudem die Fortführung des Ausbildungspaktes. Jeder ausbildungswillige<br />
und –fähige Jugendliche muss ein Ausbildungsangebot erhalten, das zu<br />
einem qualifizierten Abschluss führt. Um dieses zu unterstützen, müssen auch neue<br />
Modelle für Weiterbildungen entwickelt werden, um so auch Jugendlichen, die erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt ein Eigeninteresse an Schulabschlüssen und Zusatzqualifikationen<br />
entwickeln, verschiedene Möglichkeiten zu eröffnen und so die Hemmschwellen<br />
abzusenken. Jugendarbeitslosigkeit und Jugendarmut können am besten durch bessere<br />
Bildung und Erziehung bekämpft werden.<br />
Daran anknüpfend begrüßen die nordrhein-westfälischen Freien Demokraten die Idee<br />
von generationenübergreifenden Coachings, also einem gegenseitigen Lernen von Jung<br />
und Alt. Hiervon profitieren<br />
beide Seiten.<br />
In diesem Sinne setzt sich die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> dafür ein, dass die verschiedenen Generationen<br />
respektvoll miteinander umgehen. Neben den zuvor erwähnten Coachings beobachten<br />
wir auch die Entstehung von Wohnprojekten erfreut, die mehrere Generationen
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unter einem Dach beherbergen. Solche Projekte gilt es zu fördern. Ebenso wollen wir<br />
den generationenübergreifenden Austausch lancieren. So profitieren beide Seiten davon,<br />
wenn Jugendliche zum Beispiel im Altenheim helfen und Senioren dies in Kindergärten<br />
tun. Ziel muss sein, dass das gegenseitige Verständnis füreinander dadurch<br />
erhöht wird.<br />
Jugendkultur<br />
Damit dies gelingen kann, müssen die Lebensentwürfe und Freizeitbeschäftigungen der<br />
unterschiedlichen Generationen respektiert werden. Die Jugend repräsentiert eigene<br />
Einstellungen und Lebensentwürfe innerhalb der Gesamtgesellschaft und kreiert Jugendkultur,<br />
die wiederum viele eigene Subkulturen ausbildet. Dies bedeutet, dass auch<br />
Jugendkultur ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft hat. Sie ist nicht minderwertig,<br />
sondern hat einen Eigenwert und bietet vielmehr eine Möglichkeit, sich zu entfalten und<br />
sich auszuprobieren.<br />
Wir wollen der Vielfalt der Jugendkultur den ihr zustehenden Freiraum geben. Dies darf<br />
aber ausdrücklich nicht lediglich auf nur pseudo-moderne Jugend-Discos und Skater-<br />
Bahnen hinauslaufen. Die öffentliche Aufgabe ist es hierbei, ein Umfeld zu schaffen, in<br />
dem eine breit gefächerte Anzahl verschiedenster Freizeitangebote organisiert werden<br />
kann. Diese Unterstützung muss dabei nicht unbedingt finanzieller Natur sein. Denn oft<br />
ist Jugendlichen schon viel geholfen, wenn ihnen Räumlichkeiten beispielsweise für<br />
Musikprojekte oder Hallenkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.<br />
Zugleich sind aber auch Programme wie „Jedem Kind ein Instrument“ oder auch junge<br />
Theater zu begrüßen. Ebenso regen wir Kooperationen von zum Beispiel Jugendzentren<br />
mit Kulturinstitutionen an, um besondere Angebote zu machen oder auch Aktionstage<br />
zu veranstalten.<br />
Computerspiele stehen oftmals im Mittelpunkt der Kritik der politischen Auseinandersetzungen,<br />
1 wenn es zu Amokläufen von jungen Tätern kommt. Resultierend aus der<br />
mangelnden Sachkenntnis und des mangelnden Interesses vieler Politiker, suchen diese<br />
im Medium Computerspiel eine kausale Erklärung für bislang wissenschaftlich nicht<br />
erklärbares Verhalten und finden in den Medien entsprechenden Widerhall, was Jugendliche<br />
frustriert und von einer Politik Abstand nehmen lässt, die sich durch Ignoranz<br />
kennzeichnet. Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> lehnt sowohl den Begriff „Killerspiel“ als auch die Diffamierung<br />
eines wichtigen Bestandteils der Jugendkultur ab. Damit wird das breite Spektrum<br />
der computerbasierten Angebote auf einen kleinen Bereich reduziert, ungeachtet dessen,<br />
dass er zunehmend sportliche Wettbewerbsstrukturen aufweist, die in sozialen<br />
Kontakten entstehen und münden. Der von Medien gezeichnete isolierte, sozial inkompatible<br />
und psychisch angeschlagene jugendliche Computerspielfan ist eine Mär.<br />
Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> wirbt mit Nachdruck für eine kinder- und jugendfreundliche Lebenswelt,<br />
da sie eine menschenfreundliche Lebenswelt ist. Hierzu gehört die Erkenntnis, dass<br />
nicht nur Kinderlärm, sondern auch Jugendlärm Zukunftsmusik ist!<br />
Erleben und Erkunden von Sexualität und sexueller Identität stellt einen wesentlichen<br />
Bestandteil der Jugendzeit dar. Hier erkennt die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> den fragwürdigen Trend,<br />
Jugendsexualität zu skandalisieren, und dadurch das Fehlverhalten einzelner Heranwachsender<br />
als Maßstab einer ganzen Generation zu sehen. Dabei ist das Gegenteil<br />
der Fall, von der sexuellen Verwahrlosung der so genannten „Generation Porno“ kann<br />
keine Rede sein, die Shell-Studie 2010 belegt. Laut dieser repräsentativen Untersuchung,<br />
fände der erste Geschlechtsverkehr zumeist in Beziehungen und dies auch unter<br />
Verwendung eines Verhütungsmittels statt. So habe sich auch der Altersschnitt beim<br />
ersten Geschlechtsverkehr seit den 1990er Jahren nicht verändert, obwohl die biologische<br />
Geschlechtsreife heute bereits im Alter von 12 Jahren stattfindet, und zugleich sei<br />
von Seiten der Jugendlichen ein verstärkter Wunsch nach Familie und Kindern festzustellen.<br />
Handlungsbedarf sieht die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> hingegen bei der Akzeptanz von homound<br />
bisexuellen Jugendlichen. Die Zahl der Selbstmorde, Gewalttaten gegenüber sol-
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chen Jugendlichen und die alltägliche Diskriminierung rufen auch weiterhin zum Handeln<br />
auf.<br />
Prävention vor Intervention vor Sanktion<br />
Netzwerke für Kinder und Eltern<br />
Ein guter Jugendschutz in der Kommune ist die lebensnahe Umsetzung der gesetzlichen<br />
Regelungen durch praktische Maßnahmen vor Ort. Hier ist die breite und aktive<br />
Teilhabe der Bürgergesellschaft erforderlich, denn Kinderschutz geht uns alle an.<br />
Schon vor der Geburt müssen Eltern mit Unterstützungsmöglichkeiten vertraut gemacht<br />
werden. Hier sind Frauenärzte und Hebammen erste Gesprächspartner und ggf. auch<br />
erste „Sozialarbeiter“, zumindest aber gute Kontaktvermittler, um im Sinne eines ganzheitlichen<br />
Ansatzes Hilfen bekannt zu machen. Dem gleichen Ansatz folgend, sollen<br />
durch Begrüßungsteams und überreichte Babybegrüßungspakete alle Eltern mit<br />
Betreuungs und Unterstützungsangeboten bekannt gemacht werden und so die Eigenkräfte<br />
der künftigen Familie von Beginn an gestärkt werden. Die genaue Ausgestaltung<br />
obliegt den Kommunen, während das Land Mindestanforderungen festlegt und die Finanzierung<br />
übernimmt.<br />
Bereits am Lebensanfang des Kindes müssen Präventionsketten mit Frühwarnsystemen<br />
greifen, wie dies zum Beispiel beim sogenannten „Dormagener Modell“ der Fall ist. Bei<br />
solchen Präventionsketten sind unter anderem die Kinderärzte mit den verpflichtenden<br />
U-Vorsorgeterminen und deren Kontakt zu den Jugendämtern wichtige Faktoren dar.<br />
Allerdings sollte auch hier Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, denn aus Aufmerksamkeit<br />
kann sonst rasch Überwachung werden. Wir vertrauen in die Fähigkeiten der Eltern.<br />
Entsprechend haben sie auch ein Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.<br />
Jugendämter sollen sich als Netzwerker vor Ort zu verstehen geben. Sie müssen den<br />
Dialog suchen und interinstitutionelle Präventionsketten aufbauen. Auch klamme Kommunen<br />
müssen über ausreichend Gelder verfügen können und die Aufsichtsbehörden<br />
haben diese kommunale Pflichtaufgabe zu respektieren. Es ist falsch, wenn man erst<br />
dann tätig werden kann, wenn es schon zu handfesten Problemen gekommen ist. Prävention<br />
ist in jeder Hinsicht sinnvoller.<br />
In diesem Netzwerk können auch Ziele verfolgt werden, die dem Kindeswohl dienen 2<br />
und nicht unter dem Aspekt der Kindeswohlgefährdung stehen, sondern Einfluss auf<br />
das Lebensumfeld haben. Dank der zahlreichen Gesprächspartner können Dinge wie<br />
allgemeine Gesundheitsfürsorge (beispielsweise Ernährung und Sport) frühkindliche<br />
Bildung und Sprachförderung thematisiert und in Aktionen und Kampagnen der Gesprächspartner<br />
gefördert werden. Unser Ziel ist die Schaffung einer kinder- und jugendfreundlichen<br />
Kultur des Aufwachsens.<br />
Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> begrüßt das 2009 eingeführte Meldeverfahren zwischen Kinderärzten<br />
und dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (Liga). Dieses verpflichtet Kinderärzte<br />
Rückmeldung über Kinder zu geben, die an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen<br />
haben. Das Liga erstellt damit eine Negativliste und spricht daraufhin im ersten<br />
Schritt Eltern/ Sorgeberechtigte und gegebenenfalls im weiteren Schritt Jugendämter<br />
an, um sicherzustellen, dass alle Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.<br />
Darüber hinaus unterstützen wir den vorbildhaften Vorstoß einiger Kita-Betreiber, bei<br />
denen Eltern bei der Anmeldung die U-Unterlagen ihres Kindes vorlegen müssen. Dies<br />
ermöglicht den Kitas einerseits eine auf das Kind abgestimmte Betreuung und begründet<br />
sich andererseits durch das Kindeswohl.<br />
Ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe
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Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist das SGB VIII, in dem die Struktur und Zusammenarbeit<br />
in der Kinder und Jugendhilfe beschrieben wird. In der Jugendhilfe spielen<br />
neben den staatlichen Einrichtungen die freien Träger eine wichtige Rolle. Um die<br />
Vielfalt auch wirklich zu gewährleisten, muss dabei aus Sicht der <strong>FDP</strong> <strong>NRW</strong> bei gleicher<br />
Leistung aber ein Vorrang für freie und privatwirtschaftliche Träger diskutiert werden.<br />
Die Einrichtungen bieten Alltagshilfe, leisten Erziehungsberatung und sind im Konfliktund<br />
Fürsorgefall Anwalt des Kindes. Hilfe endet dabei nicht mit der Volljährigkeit, so<br />
begleiten sie als Partner der Jugendämter und Gerichte den Jugendlichen ggf. auch<br />
weiter auf dem Weg in die eigenverantwortliche Lebensführung. Ein Zeitpunkt, der nicht<br />
durch willkürlich gesetzte Altersgrenzen festgelegt werden kann und der stets der Einzelfallbetrachtung<br />
bedarf.<br />
Das Verhältnis der Einrichtungen mit den Eltern und Kindern muss partnerschaftlich und<br />
darf nicht hierarchisch sein. Betroffene dürfen keine Scheu empfinden, sich an die<br />
Dienstleistungs- und Beratungseinrichtung Jugendamt zu wenden. Dies gilt insbesondere<br />
für die Kinder und Jugendlichen selbst, die künftig auch stärker die Möglichkeit haben<br />
sollen, Hilfe und Unterstützung einzufordern. Hier hat ein Image- und Mentalitätswandel<br />
zu erfolgen. Streetworker sind dabei die Brückenbauer zwischen persönlicher Ansprache<br />
und strukturell unterstützter Hilfe.<br />
Jugendhilfe ist polyzentrisch aufgebaut. Viele Stellen arbeiten hier Hand in Hand,<br />
manchmal ohne dies bewusst zu verfolgen. Demzufolge ist eine wirksame Abstimmung<br />
der Tätigkeit der verschiedene Akteure von großer Bedeutung, um die mit dem Jugendlichen<br />
gesetzten Ziele zu erreichen. Entsprechend geht es um die Verhinderung isolierter<br />
Fachplanung, denn eine kohärente Jugendhilfeplanung muss stets vom Kind und<br />
nicht von den einzelnen Systemen aus gedacht werden und im Kontext von gesamtstädtischer<br />
und sozialräumlicher Sozial- und Entwicklungsplanung stehen. Denn diese<br />
Sozialraumorientierung ermöglicht eine bedarfsorientierte Unterstützung der Kinder- und<br />
Jugendhilfe, da die Belastungskonstellationen stadtteilbezogen und kleinräumig in ihrer<br />
Intensität und Ausprägung variieren. Auch die Schnittstellen müssen besonders in den<br />
Blick genommen, z.B. der Übergang von der Kita zur Schule.<br />
Die Jugendhilfe lebt von den Menschen, die für sie tätig sind. Von dies n wird von der<br />
Gesellschaft oftmals aber die sprichwörtliche Quadratur des Kreises erwartet. Sensibel<br />
und streng zugleich, nachsichtig und kompromisslos sollen die Personen sein, die zudem<br />
auch noch Grenzen setzen und Freiraum respektieren müssen. Die Mitarbeiter<br />
sind oftmals aufgrund akuter Sparzwänge am Rand ihrer Belastungsgrenze und stehen<br />
stets zwischen den Fronten, die durch das Erziehungsrecht und Kindeswohl aufgebaut<br />
sind. Fehler, die hier begangen werden, schlagen sich rasch in der Biografie des Kindes<br />
nieder und begleiten es ein Leben lang. Aus diesem Grund kann rechtzeitige Vorsorge<br />
Folgekosten verhindern. Beispielsweise erspart eine ambulante Hilfemaßnahme eine<br />
teure Unterbringung. Alle Maßnahmen müssen bezüglich des Erfolgs evaluiert werden.<br />
Auch Fallversuche müssen gemeinsam mit allen Hilfestationen, die die Kinder dort<br />
durchlaufen haben, analysiert werden. Dies muss auch eine Kostenbetrachtung implizieren<br />
und gilt insbesondere 1 für im Ausland durchgeführte Maßnahmen. Das Geld ist<br />
allenthalben knapp. Allein daraus wird die Verpflichtung, es zielgerichtet und sinnvoll<br />
einzusetzen, deutlich. So sind zum Beispiel teure Ferienfreizeiten sehr zu hinterfragen.<br />
Die Ausgestaltung, nicht aber die Existenz von Ferienprogrammen muss überprüft werden.<br />
Hier steht auch das Land Nordrhein-Westfalen in der Verantwortung. Mittels der obersten<br />
Landesjugendbehörde hat es die Tätigkeit der öffentlichen und freien Jugendhilfe<br />
anzuregen und zu fördern und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung<br />
ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung seitens des<br />
Landes <strong>NRW</strong> durch den Kinder- und Jugendförderplan ist möglichst langfristig zu sichern<br />
und zu steigern. Die angestrebte Erhöhung der Mittel ist zu begrüßen. Der<br />
Schwerpunkt sollte hierbei auf der Strukturförderung liegen. Allerdings sollten auch hier<br />
die verausgabten Gelder hinsichtlich ihrer Effizienz einer stetigen Prüfung unterliegen.
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Hingegen sieht die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> den Schwerpunkt der Jugendfürsorge in den Kommunen<br />
so nah wie möglich bei den Kindern- und Jugendlichen. Das Land sollte allerdings eine<br />
landesweite Koordinierungsstelle nach dem Vorbild der Landschaftsverbände schaffen,<br />
um den gemeinsamen Austausch und die Netzwerkbildung zu befördern. Überdies sind<br />
solche Koordinierungsstellen auch regional und/oder lokal im Sinne eines ganzheitlichen<br />
Ansatzes sinnvoll, ohne dadurch unnötige bürokratische Wasserköpfe zu produzieren.<br />
Erziehung im Jugendstrafrecht<br />
Kern des deutschen Jugendstrafrechts ist der Erziehungsgedanke. Am Erziehungsgedanken<br />
sind danach zum einen die Rechtsfolgen auszurichten, zum anderen ist auch<br />
das Jugendstrafrecht so zu gestalten, dass der Erziehungsgedanke möglichst umfassend<br />
zur Geltung kommt, aber auch bei den Jugendlichen ankommt. Dazu gehören<br />
auch eine zeitnahe Verhandlung und ggf. auch das Einsetzen der Strafe. Nicht die Tat<br />
allein, sondern die Persönlichkeit ist zu betrachten, jeder Fall individuell zu bewerten.<br />
Strenge und Nachsichtigkeit sind demzufolge die Handlungsmaximen. Das Umfeld des<br />
Jugendlichen ist in der Frage, ob dieser künftig ein Problemfall oder unauffällig sein<br />
wird, von entscheidender Bedeutung und entsprechend zu analysieren. Insofern ist dies<br />
im Konfliktfall stets in die Besserungsbemühungen einzubeziehen. Für uns gilt also klar<br />
die Prämisse „Prävention vor Repression“.<br />
Partizipation von Kindern und Jugendlichen<br />
Gesellschaftliche Teilhabe<br />
Jugendlichen die Möglichkeit zur Partizipation am politischen Prozess zu geben, ist von<br />
zentraler Bedeutung für ein demokratisches, politisches Gemeinwesen. Dies bietet die<br />
konkrete Möglichkeit der Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Vorgängen, die<br />
junge Menschen betreffen. Echte Partizipation muss gelebt, gefördert und stärker fokussiert<br />
werden. Schein-Partizipation, bei welcher Jugendliche zwar eingebunden werden,<br />
ihre Stimme aber nicht von Bedeutung ist und übergangen wird, lehnen wir ab.<br />
Partizipation soll auf allen Ebenen stattfinden, vor allem aber auf Landesebene und in<br />
der Kommune, wo tagtäglich Entscheidungen anstehen, die das Leben darin lebender<br />
Jugendlicher direkt beeinflussen.<br />
In diesem Sinne begrüßen wir die von der nordrhein-westfälischen <strong>FDP</strong>-<br />
Landtagsfraktion angestoßene Stärkung des Kinder- und Jugendrates in <strong>NRW</strong> (KiJu Rat<br />
<strong>NRW</strong>). Mit dem KiJu Rat <strong>NRW</strong> besteht eine erste Struktur der Jugendselbstvertretung<br />
auf Landesebene. Dieser Rat soll nun bei allen Entscheidungsverfahren, die Kinder und<br />
Jugendliche unmittelbar betreffen, einbezogen werden.<br />
Zugleich muss auch der Jugend-Landtag, der primär die Aufgabe hat, Demokratie zu<br />
erklären und sie praxisnah zu vermitteln, fortgeführt und weiter ausgebaut werden. Auch<br />
auf kommunaler Ebene sollen solche Formate, also Jugend-Stadträte und Jugend-<br />
Kreistage, eingeführt und gestärkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere private<br />
und finanzierte Initiativen zur politischen Bildung wie „Jugend debattiert“ wichtig und<br />
begrüßenswert. Um die Mitwirkungsrechte von minderjährigen Wahlberechtigten auf<br />
kommunaler Ebene zu verbessern, will sich die <strong>FDP</strong> dafür einsetzen, die Gemeindeordnung<br />
für <strong>NRW</strong> entsprechend zu ändern.<br />
Kinder- und Jugendliche müssen gezielt persönlich für die Mitarbeit und Teilhabe 1 geworben<br />
werden. Dazu muss eine breit angelegte Kampagne für diese Partizipationsmöglichkeiten<br />
gestartet werden. Derlei Projekte und Kampagnen dürfen unter keinen<br />
Umständen zu Elite- und Parteiprojekten verkommen und müssen deshalb in den Schulen<br />
verankert werden, um allen Schülern entsprechende Kompetenzen zu vermitteln.<br />
Dabei müssen zunächst die Lehrer angehalten werden, aktiv für externe Projekte zur<br />
politischen Bildung zu motivieren.
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Kinder- und jugendfreundliche Kommunen<br />
Bei der Stadtplanung müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt<br />
werden. So muss es Platz für kinder- und jugendaffine Orte geben. Dies beinhaltet<br />
Spielplätze genauso wie Bolzplätze. Bereits im Planungsstadium sollten hier Kinderund<br />
Jugendliche nach ihren Bedürfnissen befragt und aktiv einbezogen werden. Das<br />
bereitgestellte Angebot ist dabei im Dialog zu hinterfragen. Eine begrüßenswerte Methode<br />
der Stadtplanung stellt hierbei die Spielleitplanung dar, um Ansprüche und Bedürfnisse<br />
von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spielflächen<br />
festzuschreiben und dabei auch informelle Spiel und Aufenthaltsflächen erfassen und<br />
künftig berücksichtigen zu können.<br />
Wichtig ist dabei die Schaffung einer offenen und einladenden Struktur. So sind Öffnungszeiten<br />
und<br />
Zugangsbarrieren wie zum Beispiel für Bolzplätze hingegen oft kontraproduktiv und zu<br />
sehr von der<br />
Gedankenwelt Erwachsener geprägt.<br />
Jugendliche brauchen überdies ein gutes Mobilitätsangebot. Gerade für die Jugend ist<br />
dabei ein gut organisierter und leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr wichtig.<br />
Die Kommunen sind deswegen aufgerufen, insbesondere gute Nachtverbindungen<br />
gerade an Wochenenden anzubieten, damit Jugendliche sicher und günstig nach Hause<br />
kommen können und somit auch das Leben in ländlichen Gebieten attraktiver wird.<br />
Junge Generation und Ehrenamt<br />
Kinder- und Jugendliche sind nicht zu unterschätzen. Sie wollen und können sich aktiv<br />
in die Gesellschaft einbringen. Ein wichtiger Bereich ist hier die Gewinnung dieser für<br />
das Ehrenamt, denn in diesem Altersbereich kann die Grundlage für lebenslanges Engagement<br />
gelegt werden.<br />
Ehrenamtsmarketing ist für die Gewinnung Ehrenamtlicher dabei unerlässlich. Die <strong>FDP</strong><br />
setzt sich zum einen für eine stärkere Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ein. Jeder<br />
Ehrenamtliche soll ein ausführliches Zeugnisausgestellt bekommen, welches genaue<br />
Informationen über die Tätigkeit an sich, den Erfolg des Ehrenamts, die persönliche<br />
Entwicklung des Ehrenamtlichen und absolvierte Fortbildungen gibt, genauso wie<br />
besondere Herausforderungen unterstreicht. Ein professionelles Format ist dabei wünschenswert.<br />
Ein solches Zeugnis wird ausgestellt, wenn man regelmäßig im Monat eine<br />
ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. Dieses Zeugnis soll bei einem öffentlichen Festakt nach<br />
einem Jahr ehrenamtlicher Arbeit überreicht werden, um die Würdigung erneut zu unterstreichen.<br />
Um Missbrauch auszuschließen, wird halbjährlich das Zeugnis erneuert.<br />
Zum anderen fordert die <strong>FDP</strong> eine Kostendeckung von +/- 0 für die geleistete Arbeit.<br />
Das heißt, kein Ehrenamtlicher muss neben seiner Arbeitskraft und –zeit zusätzlich<br />
finanziellen Input geben.<br />
Den Weg dorthin können Freiwilligendienste ebnen, die wir stärken wollen. So sind das<br />
Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bzw. das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie der<br />
Europäische Freiwilligendienst (EFD) eine besondere Form des gesellschaftlichen Engagements.<br />
Weitere Optionen wie zum Beispiel das FSJ „Politik und Demokratie“ sind<br />
landesweit auszubauen. Vor allem müssen insgesamt mehr Stellen geschaffen werden,<br />
um die große Nachfrage der Bewerber auch zu stillen.<br />
Um Ehrenamt und freiwilliges Engagement dauerhaft zu stärken, sind aus Sicht der<br />
<strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> Aktionswochen ein untaugliches Mittel, da sie nur punktuell wirken können<br />
und deren Effekt schnell verpufft. Hingegen kann die Berufung von Botschaftern für<br />
Zivilcourage, Toleranz und Engagement dann sinnvoll sein, wenn echte Vorbilder von<br />
Kindern und Jugendlichen gewonnen werden können.
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Ein weiteres Modell soll die „soziale Tätigkeit“ für junge Menschen, die nach der Schule<br />
1 keinen Ausbildungs oder Studienplatz bekommen haben, oder für Menschen, die auf<br />
ALG II angewiesen sind. Diese Tätigkeit soll aus Attraktivitätsgründen nach dem derzeitigen<br />
Zivildienstmodell bezahlt werden. Die Menschen bekommen das Angebot, eine<br />
soziale Tätigkeit auszuführen. Schulabgängern soll diese Tätigkeit auf ihr Studium angerechnet<br />
werden und sie muss ein Jahr lang ausgeübt werden. Danach werden die<br />
Zahlungen eingestellt. Dabei muss ein regelmäßiger Nachweis um eine Bemühung um<br />
einen Ausbildungs- oder Studienplatz erbracht werden. Menschen, die Hartz IV beziehen,<br />
werden bis zum Berufseinstieg für diese Tätigkeit bezahlt. Die Eingliederungsvereinbarung<br />
soll dabei bestehen bleiben. Die <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> sieht dies als eine Möglichkeit an,<br />
neue soziale Zugänge zu schaffen und eventuelle Berufsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />
Chancenreiche Zukunft<br />
Eine kohärente Kinder- und Jugendpolitik ist ein Gebot der Chancengerechtigkeit und<br />
eine zentral gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die<br />
Zukunft erfolgreich zu gestalten. Wir müssen dem Nachwuchs die Chance geben, später<br />
für sich, sein direktes Umfeld und die Gesellschaft insgesamt Verantwortung zu<br />
übernehmen. Denn schon ein Sprichwort sagt: "Sind die Kinder klein, müssen wir ihnen<br />
helfen, Wurzeln zu fassen. Sind sie aber groß, müssen wir ihnen Flügel schenken."<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
erfolgt mündlich<br />
BESCHLUSS:
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 6. Mai 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-15<br />
Antragstitel: Mitwirkungsrechte Minderjähriger in Kommunalparlamenten<br />
Antragsteller: Kreisverband Rhein-Sieg, LFA -Kinder, Jugend, Familie und<br />
Integration<br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Der Landesparteitag der <strong>FDP</strong>-<strong>NRW</strong> bittet die Landtagsfraktion darauf hinzuwirken, dass<br />
bei der nächsten Überarbeitung der Gemeindeordnung <strong>NRW</strong> die Mitwirkungsrechte von<br />
minderjährigen Wahlberechtigten in Kommunalparlamenten gestärkt werden.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Die Gemeindeordnung <strong>NRW</strong> sowie das Kommunalwahlgesetz <strong>NRW</strong> sehen seit einigen<br />
Jahren das aktive Wahlrecht ab einem Alter von 16 Jahren vor. In den Rat einer Gemeinde<br />
können Bürgerinnen und Bürger jedoch erst ab einem Alter von 18 Jahren gewählt<br />
werden.<br />
Die Rechtsvorschriften sind dabei so streng gefasst, dass noch nicht einmal eine Mitgliedschaft<br />
in Ausschüssen des Rates für Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 16.<br />
und 18. Lebensjahr möglich ist.<br />
Dies führt zum Beispiel dazu, dass minderjährige Schülersprecher im Schulausschuss<br />
einer Stadt weder als reguläre Ausschussmitglieder oder sachkundige Bürger, noch als<br />
beratende Mitglieder oder sachkundige Einwohner an der Gremienarbeit beteiligt werden<br />
können.<br />
Angesichts eines zurückgehenden Interesses dieser Altersgruppe an kommunalen<br />
Wahlen und einer damit einhergehenden sinkenden Wahlbeteiligung sehen wir eine<br />
Möglichkeit zur Steigerung der Aufmerksamkeit durch eine Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten.<br />
BESCHLUSS:
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65. ordentlicher Landesparteitag der <strong>FDP</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
am 14. April 2012 in Gütersloh<br />
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Seite 1 Antrag Nr. A 12-2-16<br />
Antragstitel: Die Bezahlbarkeit von Wohnraum und Energie müssen<br />
gewährleistet werden<br />
Antragsteller: Liberale Frauen <strong>NRW</strong><br />
Der Landesparteitag möge beschließen:<br />
Wohnraum und Energie müssen bezahlbar bleiben. Ein wichtiger Faktor dabei sind die<br />
Strompreise. Um hier freien Wettbewerb zwischen den Anbietern zu gewährleisten fordern<br />
wir die Liberalisierung des Stromnetzes.<br />
B e g r ü n d u n g :<br />
Die Liberalisierung des Strommarktes wurde in Deutschland vor zwölf Jahren durchgeführt.<br />
Trotzdem ist seither ein signifikanter Anstieg der Strompreise zu verzeichnen. Die<br />
Strompreise für Haushaltskunden, einschließlich aller Steuern und Abgaben sind seit<br />
1998 durchschnittlich um ca. 40% gestiegen. Mit dem Beschluss des Bundestags eine<br />
Energiewende herbeizuführen kam es zu weiteren Preissteigerungen. Ziel liberaler<br />
Energiepolitik muss es deshalb sein Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit<br />
trotz Energiewende zu gewährleisten. Etwa 80 Prozent des Stromangebotes<br />
und ein Großteil des Handels wird aktuell von vier Produzenten (E.On, RWE,<br />
EnBW und Vattenfall) kontrolliert. Neben den vier großen Stromproduzenten gibt es nur<br />
wenige unabhängige Konkurrenten. Diese verfügen in der Regel über keine eigenen<br />
Stromnetze und sind daher auf die Netze der großen Unternehmen angewiesen für<br />
deren Nutzung sie eine Nutzungsgebühr entrichten müssen. Problem hierbei sind überhöhte<br />
Netzpreise der großen Energieversorger, die günstigere Preise von unabhängigen<br />
Konkurrenten verhindern, und letztendlich von den Verbrauchern und Bürgern bezahlt<br />
werden müssen, da für Privathaushalte die Netznutzungsentgelte etwa ein Viertel<br />
des Strompreises ausmachen.<br />
Die EU-Richtlinie 96/92/EG zum Elektrizitätsbinnenmarkt wurde mit dem novellierte<br />
Energiewirtschaftsgesetz des Jahres 1998 in nationales Recht umgesetzt. Die EU34<br />
Richtlinie 2003/54/EG von 1998 zur Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarktes wurde<br />
im novellierten Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 in nationales Recht umgesetzt.<br />
Die Richtlinie 2009/72/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13.<br />
Juli 2009 hebt die Richtlinie 2003/54/EG auf und schreibt den Mitgliedsstaaten eine<br />
noch vollständigere Öffnung der Elektrizititätsmärkte bis 3. März 2011 vor. Den EU-<br />
Staaten werden dabei drei Konzepte zur Auswahl gestellt, von denen sie eins zwecks<br />
Verstärkung der Entflechtungsvorschriften in ihr nationales Recht integrieren müssen.<br />
Am 4. August 2011 trat das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften<br />
(EnWGÄndG) mit dem die Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/42 EG umgesetzt<br />
werden in Kraft.<br />
Trotz der Umsetzung der EU Richtlinien für eine Liberalisierung des europäischen<br />
Strommarktes verhindern in Deutschland hohe Netznutzungsgebühren günstigen Strom.<br />
Für eine Stärkung des Wettbewerbs fordern die LIBERALEN FRAUEN deshalb eine<br />
Liberalisierung der deutschen Stromnetze und verweisen dabei auf die 2009 im Koalitionsvertrag<br />
von CDU, CSU und <strong>FDP</strong> vereinbarten Zusammenzuführung der Übertragungsnetze<br />
in eine Netz-AG. Durch die klare Trennung des Stromnetzes von Erzeugung<br />
und Vertrieb wird der Interessenkonflikt effektiv aufgelöst. Nur durch gleiche Chancen<br />
für alle Marktteilnehmer kann ein fairer und freier Wettbewerb gewährleistet werden.<br />
BESCHLUSS: