07.10.2014 Aufrufe

Vorlage 133/06 - in Tübingen

Vorlage 133/06 - in Tübingen

Vorlage 133/06 - in Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bürgermeisteramt Tüb<strong>in</strong>gen <strong>Vorlage</strong> <strong>133</strong>/20<strong>06</strong><br />

Gesch. Z.: 62 Datum 27.04.20<strong>06</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

zur Behandlung im:<br />

Geme<strong>in</strong>derat<br />

Vorberatung im:<br />

Südstadtausschuss<br />

Betreff:<br />

Entwicklungsbereich Stuttgarter Straße/ Französisches Viertel<br />

Teilgebiet Königsberger Straße: Flächentauschvertrag mit der GWG<br />

Bezug: <strong>Vorlage</strong>n 244/97, 174/05, 190/05, 7/<strong>06</strong><br />

Anlagen: 1 Bezeichnung: Grunderwerbsplan Stuttgarter Straße/ Königsberger Straße<br />

Beschlussantrag:<br />

1. Die Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen schliesst mit der GWG Tüb<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>en Flächentauschvertrag zur<br />

Neuordnung des Teilgebiets Königsberger Straße ab, bei dem 1.525 qm wertgleich getauscht<br />

werden.<br />

2. Die Universitätsstadt verkauft an die GWG Tüb<strong>in</strong>gen weitere 987 qm zu e<strong>in</strong>em entwicklungsunbee<strong>in</strong>flußten<br />

Wert von 145,- € / qm. Somit ergibt sich e<strong>in</strong> Verkaufserlös für die Stadt <strong>in</strong> Höhe von<br />

143.115,- €.<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Jahr: 20<strong>06</strong> Folgej.:<br />

bei HHStelle veranschlagt:<br />

Städtebaul. Entwicklungsbereich<br />

Ertrag 143.115,- €<br />

Ziel: Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

vorl<strong>133</strong>


- 2 -<br />

Begründung:<br />

1. Anlass / Problemstellung<br />

Am 17.5.2004 wurde vom Südstadtausschuss e<strong>in</strong> Entwicklungskonzept für das Teilgebiet<br />

Stuttgarter Straße / Königsberger Straße beschlossen und seither <strong>in</strong> mehreren Schritten vorangetrieben.<br />

Bevor mit der baulichen Umsetzung des Konzepts begonnen werden kann, s<strong>in</strong>d<br />

noch mehrere vertragliche Regelungen zwischen der Stadt und der GWG erforderlich. Alle<br />

Regelungen bedürfen ebenfalls noch der Zustimmung des Aufsichtsrats der GWG.<br />

Mithilfe dieser Regelungen sollen sowohl Verfahrensaspekte als auch die f<strong>in</strong>anziellen Bestandteile<br />

des Entwicklungskonzepts gesichert und präzisiert werden. Im ursprünglichen<br />

Entwicklungskonzept wurde davon ausgegangen, dass die Stadt von der GWG folgende<br />

Summen vere<strong>in</strong>nahmt:<br />

Grunderwerb 65.340,- €<br />

Ausgleichsbeträge 1.009.000,- €<br />

Summe 1.074.300,- €<br />

H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e 40%ige Beteiligung der GWG an den Kosten für die erforderliche Lärmschutzwand,<br />

die e<strong>in</strong>em ungefähren Betrag von 64.000,- € entspricht. Hierfür erhält die GWG<br />

das Recht, die Tragstruktur der Lärmschutzwand für die angrenzenden Carports zu nutzen.<br />

2. Sachstand<br />

Die Verwaltung beabsichtigt auf dieser Grundlage den Abschluss von drei vertraglichen Regelungen:<br />

a) In e<strong>in</strong>er Rahmenvere<strong>in</strong>barung werden die übergreifenden Aspekte der geplanten Neuordnung<br />

auf der Grundlage des vom Geme<strong>in</strong>derat am 17.05.2004 beschlossenen Entwicklungskonzepts<br />

def<strong>in</strong>iert. Die wesentlichen Inhalte s<strong>in</strong>d<br />

- e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Zeitplan, der e<strong>in</strong>e stufenweise Entwicklung der Höfe vorsieht,<br />

- detaillierte Regelungen zu Abbruch und Entsorgung,<br />

- die f<strong>in</strong>anzielle Beteiligung der GWG an der vorgesehenen Lärmschutzwand mit 40% der<br />

Kosten,<br />

- die geme<strong>in</strong>same Regelung der Innenhöfe und der Parkierung<br />

– sowie die Absicht, e<strong>in</strong>en Bewohnertreff <strong>in</strong> Trägerschaft der Mart<strong>in</strong>-Bonhoeffer-Häuser zu<br />

etablieren.<br />

b) Mit e<strong>in</strong>em Tauschvertrag und Grundstückskaufvertrag werden die für die Entwicklung<br />

notwendigen Eigentumsverhältnisse hergestellt. Bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft<br />

vom Bund im Jahr 1997 wurde e<strong>in</strong>e erste Aufteilung des Geländes zwischen Stadt<br />

und GWG vorgenommen. Mit der vom Südstadtausschuss am 25.9.1997 beschlossenen<br />

<strong>Vorlage</strong> 244/97 hat die Stadt die Grundstücke Flst. 5989/7 und 5989/8 mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche<br />

von 4.430 qm erworben. Die GWG erwarb das Grundstück Flst. 5989 mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche<br />

von 14.017 qm. Die damalige Aufteilung wies der GWG die bestehenden Wohngebäude<br />

mit den notwendigen Umgriffsflächen zu, während die Stadt sich potentielle Neubauflächen<br />

<strong>in</strong> den Höfen 1 und 2 sicherte.<br />

Der nun zum Beschluss vorliegende Flächentausch verfolgt das Ziel, die für die geplante<br />

Entwicklung notwendige öffentliche Erschließung zu sichern und s<strong>in</strong>nvolle Grundstückszuschnitte<br />

für e<strong>in</strong>e zukünftige Parzellierung zu ermöglichen. Die Stadt benötigt für diese Zwekke<br />

von der GWG e<strong>in</strong>e Fläche von 1.525 qm (siehe Anlage 1, hellgraue Textur), während die<br />

GWG Flächen von 2.512 qm erhält (siehe Anlage 1, dunkelgraue Textur). Somit tauschen<br />

Stadt und GWG 1.525 qm Fläche wertgleich, weitere 987 qm werden der GWG zu e<strong>in</strong>em<br />

entwicklungsunbee<strong>in</strong>flussten Wert von 145 €/qm veräußert. Der Kaufpreis beträgt demnach<br />

vorl<strong>133</strong>


- 3 -<br />

143.115,- €.<br />

c) In e<strong>in</strong>em anschliessenden Ablösevertrag werden für alle Grundstücke der GWG die Höhe<br />

der Ausgleichszahlungen festgelegt und die Abz<strong>in</strong>sung für die vorzeitige Ablösung der Ausgleichszahlungen<br />

geregelt. Dieser Ablösevertrag wird derzeit noch erarbeitet und liegt daher<br />

noch nicht zum Beschluss vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich e<strong>in</strong> voraussichtlich<br />

zu zahlender Ausgleichsbetrag der GWG <strong>in</strong> Höhe von ca. 935.000,- € ergeben wird.<br />

In der Gesamtschau würden sich aus dem Tausch-/Kaufvertrag nach Ziffer b) mit E<strong>in</strong>nahmen<br />

<strong>in</strong> Höhe von 143.115,- € und dem Ablösevertrag nach Ziffer c) mit voraussichtlichen<br />

E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> Höhe von 935.000,- € e<strong>in</strong>e Gesamtsumme von ca. 1.078.000,- € ergeben.<br />

Dies entspricht den Ansätzen der ursprünglichen Entwicklungskalkulation für dieses Teilgebiet.<br />

3. Lösungsvarianten<br />

Aus Sicht der Verwaltung bestehen ke<strong>in</strong>e Lösungsvarianten.<br />

4. Vorschlag der Verwaltung<br />

Mit dieser <strong>Vorlage</strong> liegen zunächst der Tauschbeschluss und der Verkaufsbeschluss mit der<br />

GWG vor. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Beschlussantrag zuzustimmen. Die Verwaltung<br />

wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause e<strong>in</strong>en weiteren Beschlussvorlage zum Ablösevertrag<br />

für die Ausgleichsbeträge vorlegen.<br />

5. F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />

Entsprechende E<strong>in</strong>nahmen im Wirtschaftsjahr 20<strong>06</strong><br />

6. Anlagen<br />

Anlage 1: Grunderwerbsplan Stuttgarter Straße/ Königsberger Straße<br />

vorl<strong>133</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!