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Gemeinsame Tarifbestimmungen von VSB, <strong>TUTicket</strong> und VVR Seite 6<br />

4 Kinder<br />

Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten vom Beginn der gesetzlichen<br />

Schulpflicht an, spätestens aber ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung<br />

des 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet, gilt<br />

der Erwachsenentarif.<br />

Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres werden nur in Begleitung<br />

einer geeigneten Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Mit jedem<br />

Fahrausweis können bis zu 4 oder alle eigenen nicht schulpflichtigen Kinder unter 6<br />

Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.<br />

5 Gruppen<br />

Gruppen ab 10 Personen (im Rufbus- und AST-Verkehr ab 6 Personen), Gruppen mit 6 und<br />

mehr Fahrrädern sowie Schulklassen müssen – unabhängig von den genutzten Fahrausweisen<br />

– spätestens 3 Werktage (Mo-Fr) vor Fahrtantritt bei der Geschäftsstelle eines der beteiligten<br />

Verbünde angemeldet werden. Die Geschäftsstelle klärt mit den betroffenen Verkehrsunternehmen<br />

die Durchführbarkeit und stellt den besonderen Ausweis für Reisegruppen aus.<br />

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn die entsprechende Kapazität vorhanden ist<br />

und nur an den Tagen und in den Zügen und Bussen, welche im ausgegebenen Ausweis für<br />

Reisegruppen eingetragen sind.<br />

Wird eine angemeldete Gruppenreise vor Ausstellung des Gruppenfahrausweises storniert<br />

oder umgebucht, wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 € erhoben. Erfolgt die Stornierung<br />

später <strong>als</strong> 3 Werktage (Mo-Fr) vor Fahrtantritt oder unterlässt der Besteller die Stornierung,<br />

wird eine Aufwands- und Bearbeitungspauschale von 15,00 € erhoben, es sei denn,<br />

der Besteller weist nach, dass ein Bearbeitungsaufwand in dieser Höhe nicht oder zumindest<br />

in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

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