Gemeinde Altikon - TV Altikon
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong><br />
Benutzungsreglement Mehrzweckhalle (MZH)<br />
vom 30. April 2007
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
Art. 1<br />
Allgemeines<br />
Dieses Reglement regelt ausschliesslich den Betrieb als Mehrzweckhalle ausserhalb der<br />
Schulzeiten (z.B. Unterhaltungen, Konzerte, Versammlungen). Es ist eine Ergänzung zum<br />
Reglement zur Benutzung der Schulanlage vom 17. November 2005 der Primarschulpflege<br />
<strong>Altikon</strong>.<br />
Art. 2<br />
Zweck, Geltungsbereich<br />
Die MZH ist in erster Linie für die Primarschule <strong>Altikon</strong> bestimmt. Ausserhalb der Schulzeiten<br />
steht sie für andere Anlässe zur Verfügung.<br />
Art. 3<br />
Zuständigkeit<br />
Für die alleinige Nutzung als Turnhalle ist die Primarschulpflege zuständig. Die Nutzung als<br />
MZH liegt in der Verantwortung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong>. Belegungen die den Schulbetrieb<br />
beeinträchtigen müssen von der Schulpflege bewilligt werden.<br />
Art. 4<br />
Grundsätze der Nutzung<br />
Die MZH dient primär den Bedürfnissen der <strong>Gemeinde</strong>, sowie den ortsansässigen Vereinen<br />
und Gruppen. Auswärtigen und privaten Personen kann in Ausnahmefällen eine Benutzung<br />
gestattet werden.<br />
Veranstaltungen bis 100 Personen finden weiterhin im <strong>Gemeinde</strong>saal statt. Vorproben von<br />
Anlässen in der MZH sollen soweit möglich und sinnvoll ebenfalls im <strong>Gemeinde</strong>saal<br />
abgehalten werden. Notwendige Vorproben in der MZH sollen in der Regel nicht an einem<br />
Sonntag und während den ordentlichen Schulzeiten stattfinden.<br />
Aus Rücksicht auf die Anstösser wird die abendliche Benutzung der MZH, welche länger als<br />
bis 22.00 Uhr dauert, auf 12 Veranstaltungstage pro Jahr begrenzt. Diese Begrenzung<br />
versteht sich als Durchschnittswert pro Jahr, gerechnet über die letzten 24 Monate. Die<br />
Anlässe können bis 02.00 Uhr bzw. längstens 04.00 Uhr dauern.<br />
Die Veranstaltungen sowie die dafür verantwortliche Person werden vorgängig auf der Website<br />
und im Anschlagkasten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> veröffentlicht.<br />
Art. 5<br />
Sorgfaltspflicht<br />
Der Veranstalter ist gehalten, das Gebäude, die Einrichtungen, Mobiliar, Geräte und Geschirr<br />
mit grosser Sorgfalt zu behandeln.
II.<br />
Organisation<br />
Art. 6<br />
Bewilligungen, Reservationen<br />
Gesuche zur Benutzung der MZH sind bei der Gemeindverwaltung einzureichen. Mit dem<br />
Gesuch ist der Verwaltung eine verantwortliche Person zu melden. Die Formulare können auf<br />
der Verwaltung oder über das Internet bezogen werden. Das Einholen von gesetzlichen<br />
Bewilligungen (Wirtschaftsbewilligung, Polizeistundenverlängerung etc.) ist Sache des<br />
Veranstalters.<br />
Reservationen, Bewilligungen und Abrechnungen werden durch die Verwaltung<br />
vorgenommen. Die Verwaltung informiert die Schulpflege und den Hauswart.<br />
Art. 7<br />
Uebergaben<br />
Die Übernahme und Abgabe der MZH ist rechtzeitig mit dem Hauswart abzusprechen.<br />
Art. 8<br />
Einrichten und Reinigung<br />
Das Einrichten der beanspruchten Räume ist Sache des Veranstalters, gleiches gilt für die<br />
Aufräumarbeiten. Das Einrichten und Aufräumen darf den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen.<br />
Alle benützten Räume und Einrichtungen sind im gereinigten Zustand zurückgegeben. Auch<br />
die Umgebung und die Parkplätze müssen ordentlich aufgeräumt werden. Zusätzlicher<br />
Reinigungsaufwand oder Aufräumungsarbeiten werden den Benützern in Rechnung gestellt.<br />
Für fehlendes oder beschädigtes Inventar haftet der Veranstalter.<br />
Einrichtungs-, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten (inkl. Anlieferungen und<br />
Abtransporte) im Freien sind zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr untersagt. Auswärtige<br />
Künstler können ihre Geräte nach dem Auftritt abräumen.<br />
Die Aufräumarbeiten der Räumlichkeiten (WC, Turnhalle, Garderobe etc.) welche für den<br />
Schulbetrieb benötigt werden, sind vor dem nächstfolgenden Schultag abzuschliessen.<br />
Art. 9<br />
Küchennutzung<br />
Für die Benützung der Küche ist vom Veranstalter eine verantwortliche Person zu bestimmen.<br />
Der Hauswart übergibt die Küche inkl. Inventar. Die Kücheneinrichtungen sind nach Anleitung<br />
des Hauswartes zu benützen. Die Küche inkl. Inventar muss in einwandfreiem und gereinigtem<br />
Zustand zurückgegeben werden. Für fehlendes oder beschädigtes Inventar haftet der<br />
Veranstalter.<br />
Unumgängliches Kochen im Freien (z.B. Grillieren etc.) hat unter Berücksichtigung von Art. 13<br />
Abs. 1 zu erfolgen.<br />
Art. 10<br />
Rauchverbot<br />
Das Rauchen ist in allen Räumen des Schulhauses und der MZH untersagt. Der Veranstalter<br />
schafft einen Raucherstand im Freien, wobei jedoch sicherzustellen ist, dass die Vorschriften<br />
von Artikel 13 Abs. 1 eingehalten werden.
Art.11<br />
Parkplätze<br />
Der Veranstalter stellt einen geeigneten Parkdienst (Einweisposten) sicher. In den<br />
Wohnquartieren dürfen keine Autos abgestellt werden. Das Merkblatt über das Parkieren bei<br />
Anlässen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> ist zu berücksichtigen. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Altikon</strong> ist ein<br />
Parkplatzkonzept einzureichen und bewilligen zu lassen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> stellt<br />
entsprechendes Absperrmaterial zur Verfügung.<br />
Die Strasse „Schulweg“ darf nur für Anlieferungen und Abtransporte befahren werden,<br />
ansonsten ist die Strasse für Nottransporte frei zu halten.<br />
III. Sicherheit, Ruhe und Ordnung<br />
Art. 12<br />
Sicherheitsvorschriften<br />
Die gemeldete Kontaktperson ist für die vorschriftgemässe Benutzung der MZH und für die<br />
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.<br />
Die MZH ist gemäss dem Einrichtungsplan einzurichten. Die Abstände sind dabei zwingend<br />
einzuhalten. Abweichungen sind vom Sicherheitsvorstand des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong><br />
bewilligen zu lassen. Fluchtwege und Notausgänge sind immer freizuhalten. Notausgänge sind<br />
während der ganzen Dauer der Veranstaltung unverschlossen zu halten. Die Dekorationen<br />
müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Die MZH ist nach Fertigstellung der<br />
Einrichtung und vor der ersten Publikumsveranstaltung durch den Sicherheitsvorstand des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong> abnehmen zu lassen.<br />
Art. 13<br />
Ruhe und Ordnung<br />
Auf das Einhalten der Nachtruhe wird grossen Wert gelegt. Der Veranstalter (verantwortliche<br />
Person) hat während der Dauer der Veranstaltung für Ruhe und Ordnung in und ausserhalb<br />
der MZH zu sorgen.<br />
Während der Belegung durch Publikum sind die Fenster generell geschlossen zu<br />
halten. Es ist auf die Nachbarschaft entsprechend Rücksicht zu nehmen.<br />
Einrichtungs-, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten im Freien sind zwischen 22.00 Uhr<br />
und 07.00 Uhr untersagt. Anlieferungen und Abtransporte sind in der Zeit vor 22.00 Uhr<br />
anzusetzen. Die Benützung der Flutlichtanlage auf der Spielwiese, sowie bei der<br />
Kugelstossanlage ist generell untersagt. Die Benützung des Flutlichtes auf dem<br />
Pausenplatz ist erlaubt.<br />
Das Nichteinhalten der Nachtruhe kann zur sofortigen Einstellung der Veranstaltung führen.<br />
Art. 14<br />
Hundeverbot<br />
Das Mitführen und Laufenlassen von Hunden ist auf dem gesamten Schulareal verboten.
IV. Kosten<br />
Art. 15<br />
Gebührenverordnung<br />
Für die Benutzung der Räume, Einrichtungen und Geräte ist eine Gebühr zu entrichten. Diese<br />
Gebühr richtet sich nach der Gebührenverordnung im Anhang, welche einen integrierenden<br />
Bestandteil dieses Nutzungsreglementes bildet.<br />
Die Gebühren werden von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung in Rechnung gestellt und sind innert 30<br />
Tagen zu bezahlen.<br />
V. Haftung<br />
Art. 16<br />
Verantwortlichkeit<br />
Allfällige Beschädigungen an den Anlagen sind unverzüglich der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Altikon</strong><br />
zu melden. Der Veranstalter haftet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> gegenüber für alle Schäden, die<br />
nachweisbar durch ihn oder durch Besucher an Räumen, Einrichtungen und Geräten<br />
verursacht wurden.<br />
Allfällige Schäden dürfen nur vom Hauswart oder in Absprache mit der zuständigen Stelle<br />
durch Fachleute behoben werden.<br />
Art. 17<br />
Schäden gegenüber Dritten<br />
Für Personen- und Sachschäden, die den Benutzern, den Nachbarn oder den Zuschauern<br />
erwachsen können, lehnt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> jede Haftung ab. Der Veranstalter hat für den<br />
notwendigen Versicherungsschutz zu sorgen und die entsprechenden Unterlagen der<br />
zuständigen Stelle auf Verlangen vorzuweisen.<br />
Art. 18<br />
Diebstähle<br />
Für Diebstähle lehnt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> jede Haftung ab.<br />
VII. Schlussbestimmungen<br />
Art. 19<br />
Uebertretungen<br />
Die Veranstalter sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Reglements ihren Mitgliedern zur<br />
Kenntnis zu bringen und für deren Beachtung zu sorgen. Bei groben Verstössen kann der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat einem Veranstalter nach vorhergehender Verwarnung vorübergehend oder<br />
dauernd die Benutzung der MZH verweigern.<br />
Art. 20<br />
Beschwerden<br />
Gegen alle Verfügungen und Entscheide der zuständigen Stelle kann innert 30 Tagen bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> schriftlich Beschwerde erhoben werden. Sie hat Antrag und Begründung zu<br />
enthalten.
Art. 21<br />
Inkrafttreten<br />
Dieses Reglement wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Altikon</strong> und der Primarschulpflege <strong>Altikon</strong><br />
genehmigt und tritt am 1. Dezember 2007 in Kraft.<br />
Mit Beschluss vom 30. April 2007 Mit Beschluss vom 24. Mai 2007<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Altikon</strong><br />
Primarschulpflege <strong>Altikon</strong><br />
Der Präsident: Der Schreiber Der Präsident: Der Aktuar:<br />
J. Schönenberger P. Kägi M. Budil P. Herzig:
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
ALTIKON ZH<br />
Gebührenverordnung gem. Art. 15 des Benutzungsreglementes Mehrzweckhalle (MZH)<br />
I. Gebühren<br />
Einheimisch<br />
Auswärtige<br />
Mehrzweckhalle inkl. Bühne und Bestuhlung<br />
pro Anlass (24 Std)<br />
200.00 300.00<br />
Küche inkl. Einrichtung und Geschirr<br />
pro Anlass (24 Std)<br />
50.00 50.00<br />
Abwartspauschale (Uebergabe/Unterstützung/<br />
Schlussabnahme etc.) pro Anlass (24 Std)<br />
100.00 100.00<br />
Entsorgung nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand<br />
Stundenansatz bei Nachreinigung oder bei<br />
zusätzlichem Aufwand<br />
50.00 50.00<br />
Theaterproben im <strong>Gemeinde</strong>saal/MZH pauschal 200.00 200.00<br />
II. Zusätzliche Bestimmungen<br />
Auswärtige<br />
Benutzer<br />
Ausnahmen<br />
Für Benutzer ohne Wohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> oder Institutionen ohne Sitz<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> haben den auswärtigen Tarif zu bezahlen.<br />
Auf schriftliches Gesuch kann der <strong>Gemeinde</strong>rat die Gebühren reduzieren oder<br />
erlassen.<br />
Gemäss Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong> vom 1. Oktober 2007