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Gemeinde Altikon - TV Altikon

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong><br />

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle (MZH)<br />

vom 30. April 2007


I. Allgemeine Bestimmungen<br />

Art. 1<br />

Allgemeines<br />

Dieses Reglement regelt ausschliesslich den Betrieb als Mehrzweckhalle ausserhalb der<br />

Schulzeiten (z.B. Unterhaltungen, Konzerte, Versammlungen). Es ist eine Ergänzung zum<br />

Reglement zur Benutzung der Schulanlage vom 17. November 2005 der Primarschulpflege<br />

<strong>Altikon</strong>.<br />

Art. 2<br />

Zweck, Geltungsbereich<br />

Die MZH ist in erster Linie für die Primarschule <strong>Altikon</strong> bestimmt. Ausserhalb der Schulzeiten<br />

steht sie für andere Anlässe zur Verfügung.<br />

Art. 3<br />

Zuständigkeit<br />

Für die alleinige Nutzung als Turnhalle ist die Primarschulpflege zuständig. Die Nutzung als<br />

MZH liegt in der Verantwortung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong>. Belegungen die den Schulbetrieb<br />

beeinträchtigen müssen von der Schulpflege bewilligt werden.<br />

Art. 4<br />

Grundsätze der Nutzung<br />

Die MZH dient primär den Bedürfnissen der <strong>Gemeinde</strong>, sowie den ortsansässigen Vereinen<br />

und Gruppen. Auswärtigen und privaten Personen kann in Ausnahmefällen eine Benutzung<br />

gestattet werden.<br />

Veranstaltungen bis 100 Personen finden weiterhin im <strong>Gemeinde</strong>saal statt. Vorproben von<br />

Anlässen in der MZH sollen soweit möglich und sinnvoll ebenfalls im <strong>Gemeinde</strong>saal<br />

abgehalten werden. Notwendige Vorproben in der MZH sollen in der Regel nicht an einem<br />

Sonntag und während den ordentlichen Schulzeiten stattfinden.<br />

Aus Rücksicht auf die Anstösser wird die abendliche Benutzung der MZH, welche länger als<br />

bis 22.00 Uhr dauert, auf 12 Veranstaltungstage pro Jahr begrenzt. Diese Begrenzung<br />

versteht sich als Durchschnittswert pro Jahr, gerechnet über die letzten 24 Monate. Die<br />

Anlässe können bis 02.00 Uhr bzw. längstens 04.00 Uhr dauern.<br />

Die Veranstaltungen sowie die dafür verantwortliche Person werden vorgängig auf der Website<br />

und im Anschlagkasten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> veröffentlicht.<br />

Art. 5<br />

Sorgfaltspflicht<br />

Der Veranstalter ist gehalten, das Gebäude, die Einrichtungen, Mobiliar, Geräte und Geschirr<br />

mit grosser Sorgfalt zu behandeln.


II.<br />

Organisation<br />

Art. 6<br />

Bewilligungen, Reservationen<br />

Gesuche zur Benutzung der MZH sind bei der Gemeindverwaltung einzureichen. Mit dem<br />

Gesuch ist der Verwaltung eine verantwortliche Person zu melden. Die Formulare können auf<br />

der Verwaltung oder über das Internet bezogen werden. Das Einholen von gesetzlichen<br />

Bewilligungen (Wirtschaftsbewilligung, Polizeistundenverlängerung etc.) ist Sache des<br />

Veranstalters.<br />

Reservationen, Bewilligungen und Abrechnungen werden durch die Verwaltung<br />

vorgenommen. Die Verwaltung informiert die Schulpflege und den Hauswart.<br />

Art. 7<br />

Uebergaben<br />

Die Übernahme und Abgabe der MZH ist rechtzeitig mit dem Hauswart abzusprechen.<br />

Art. 8<br />

Einrichten und Reinigung<br />

Das Einrichten der beanspruchten Räume ist Sache des Veranstalters, gleiches gilt für die<br />

Aufräumarbeiten. Das Einrichten und Aufräumen darf den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen.<br />

Alle benützten Räume und Einrichtungen sind im gereinigten Zustand zurückgegeben. Auch<br />

die Umgebung und die Parkplätze müssen ordentlich aufgeräumt werden. Zusätzlicher<br />

Reinigungsaufwand oder Aufräumungsarbeiten werden den Benützern in Rechnung gestellt.<br />

Für fehlendes oder beschädigtes Inventar haftet der Veranstalter.<br />

Einrichtungs-, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten (inkl. Anlieferungen und<br />

Abtransporte) im Freien sind zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr untersagt. Auswärtige<br />

Künstler können ihre Geräte nach dem Auftritt abräumen.<br />

Die Aufräumarbeiten der Räumlichkeiten (WC, Turnhalle, Garderobe etc.) welche für den<br />

Schulbetrieb benötigt werden, sind vor dem nächstfolgenden Schultag abzuschliessen.<br />

Art. 9<br />

Küchennutzung<br />

Für die Benützung der Küche ist vom Veranstalter eine verantwortliche Person zu bestimmen.<br />

Der Hauswart übergibt die Küche inkl. Inventar. Die Kücheneinrichtungen sind nach Anleitung<br />

des Hauswartes zu benützen. Die Küche inkl. Inventar muss in einwandfreiem und gereinigtem<br />

Zustand zurückgegeben werden. Für fehlendes oder beschädigtes Inventar haftet der<br />

Veranstalter.<br />

Unumgängliches Kochen im Freien (z.B. Grillieren etc.) hat unter Berücksichtigung von Art. 13<br />

Abs. 1 zu erfolgen.<br />

Art. 10<br />

Rauchverbot<br />

Das Rauchen ist in allen Räumen des Schulhauses und der MZH untersagt. Der Veranstalter<br />

schafft einen Raucherstand im Freien, wobei jedoch sicherzustellen ist, dass die Vorschriften<br />

von Artikel 13 Abs. 1 eingehalten werden.


Art.11<br />

Parkplätze<br />

Der Veranstalter stellt einen geeigneten Parkdienst (Einweisposten) sicher. In den<br />

Wohnquartieren dürfen keine Autos abgestellt werden. Das Merkblatt über das Parkieren bei<br />

Anlässen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> ist zu berücksichtigen. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Altikon</strong> ist ein<br />

Parkplatzkonzept einzureichen und bewilligen zu lassen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> stellt<br />

entsprechendes Absperrmaterial zur Verfügung.<br />

Die Strasse „Schulweg“ darf nur für Anlieferungen und Abtransporte befahren werden,<br />

ansonsten ist die Strasse für Nottransporte frei zu halten.<br />

III. Sicherheit, Ruhe und Ordnung<br />

Art. 12<br />

Sicherheitsvorschriften<br />

Die gemeldete Kontaktperson ist für die vorschriftgemässe Benutzung der MZH und für die<br />

Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.<br />

Die MZH ist gemäss dem Einrichtungsplan einzurichten. Die Abstände sind dabei zwingend<br />

einzuhalten. Abweichungen sind vom Sicherheitsvorstand des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong><br />

bewilligen zu lassen. Fluchtwege und Notausgänge sind immer freizuhalten. Notausgänge sind<br />

während der ganzen Dauer der Veranstaltung unverschlossen zu halten. Die Dekorationen<br />

müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Die MZH ist nach Fertigstellung der<br />

Einrichtung und vor der ersten Publikumsveranstaltung durch den Sicherheitsvorstand des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong> abnehmen zu lassen.<br />

Art. 13<br />

Ruhe und Ordnung<br />

Auf das Einhalten der Nachtruhe wird grossen Wert gelegt. Der Veranstalter (verantwortliche<br />

Person) hat während der Dauer der Veranstaltung für Ruhe und Ordnung in und ausserhalb<br />

der MZH zu sorgen.<br />

Während der Belegung durch Publikum sind die Fenster generell geschlossen zu<br />

halten. Es ist auf die Nachbarschaft entsprechend Rücksicht zu nehmen.<br />

Einrichtungs-, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten im Freien sind zwischen 22.00 Uhr<br />

und 07.00 Uhr untersagt. Anlieferungen und Abtransporte sind in der Zeit vor 22.00 Uhr<br />

anzusetzen. Die Benützung der Flutlichtanlage auf der Spielwiese, sowie bei der<br />

Kugelstossanlage ist generell untersagt. Die Benützung des Flutlichtes auf dem<br />

Pausenplatz ist erlaubt.<br />

Das Nichteinhalten der Nachtruhe kann zur sofortigen Einstellung der Veranstaltung führen.<br />

Art. 14<br />

Hundeverbot<br />

Das Mitführen und Laufenlassen von Hunden ist auf dem gesamten Schulareal verboten.


IV. Kosten<br />

Art. 15<br />

Gebührenverordnung<br />

Für die Benutzung der Räume, Einrichtungen und Geräte ist eine Gebühr zu entrichten. Diese<br />

Gebühr richtet sich nach der Gebührenverordnung im Anhang, welche einen integrierenden<br />

Bestandteil dieses Nutzungsreglementes bildet.<br />

Die Gebühren werden von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung in Rechnung gestellt und sind innert 30<br />

Tagen zu bezahlen.<br />

V. Haftung<br />

Art. 16<br />

Verantwortlichkeit<br />

Allfällige Beschädigungen an den Anlagen sind unverzüglich der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Altikon</strong><br />

zu melden. Der Veranstalter haftet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> gegenüber für alle Schäden, die<br />

nachweisbar durch ihn oder durch Besucher an Räumen, Einrichtungen und Geräten<br />

verursacht wurden.<br />

Allfällige Schäden dürfen nur vom Hauswart oder in Absprache mit der zuständigen Stelle<br />

durch Fachleute behoben werden.<br />

Art. 17<br />

Schäden gegenüber Dritten<br />

Für Personen- und Sachschäden, die den Benutzern, den Nachbarn oder den Zuschauern<br />

erwachsen können, lehnt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> jede Haftung ab. Der Veranstalter hat für den<br />

notwendigen Versicherungsschutz zu sorgen und die entsprechenden Unterlagen der<br />

zuständigen Stelle auf Verlangen vorzuweisen.<br />

Art. 18<br />

Diebstähle<br />

Für Diebstähle lehnt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> jede Haftung ab.<br />

VII. Schlussbestimmungen<br />

Art. 19<br />

Uebertretungen<br />

Die Veranstalter sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Reglements ihren Mitgliedern zur<br />

Kenntnis zu bringen und für deren Beachtung zu sorgen. Bei groben Verstössen kann der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat einem Veranstalter nach vorhergehender Verwarnung vorübergehend oder<br />

dauernd die Benutzung der MZH verweigern.<br />

Art. 20<br />

Beschwerden<br />

Gegen alle Verfügungen und Entscheide der zuständigen Stelle kann innert 30 Tagen bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> schriftlich Beschwerde erhoben werden. Sie hat Antrag und Begründung zu<br />

enthalten.


Art. 21<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Altikon</strong> und der Primarschulpflege <strong>Altikon</strong><br />

genehmigt und tritt am 1. Dezember 2007 in Kraft.<br />

Mit Beschluss vom 30. April 2007 Mit Beschluss vom 24. Mai 2007<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Altikon</strong><br />

Primarschulpflege <strong>Altikon</strong><br />

Der Präsident: Der Schreiber Der Präsident: Der Aktuar:<br />

J. Schönenberger P. Kägi M. Budil P. Herzig:


<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

ALTIKON ZH<br />

Gebührenverordnung gem. Art. 15 des Benutzungsreglementes Mehrzweckhalle (MZH)<br />

I. Gebühren<br />

Einheimisch<br />

Auswärtige<br />

Mehrzweckhalle inkl. Bühne und Bestuhlung<br />

pro Anlass (24 Std)<br />

200.00 300.00<br />

Küche inkl. Einrichtung und Geschirr<br />

pro Anlass (24 Std)<br />

50.00 50.00<br />

Abwartspauschale (Uebergabe/Unterstützung/<br />

Schlussabnahme etc.) pro Anlass (24 Std)<br />

100.00 100.00<br />

Entsorgung nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand<br />

Stundenansatz bei Nachreinigung oder bei<br />

zusätzlichem Aufwand<br />

50.00 50.00<br />

Theaterproben im <strong>Gemeinde</strong>saal/MZH pauschal 200.00 200.00<br />

II. Zusätzliche Bestimmungen<br />

Auswärtige<br />

Benutzer<br />

Ausnahmen<br />

Für Benutzer ohne Wohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> oder Institutionen ohne Sitz<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altikon</strong> haben den auswärtigen Tarif zu bezahlen.<br />

Auf schriftliches Gesuch kann der <strong>Gemeinde</strong>rat die Gebühren reduzieren oder<br />

erlassen.<br />

Gemäss Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Altikon</strong> vom 1. Oktober 2007

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