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Imster Stadtzeitung - ubuntu-Imst

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Verwaltung<br />

Stadtamt | Hauptverwaltung | Tel. 05412 6980-0 | wwww.imst.tirol.gv.at<br />

Kinderpass<br />

Für jedes Kind einen eigenen Pass<br />

Am 15. Juni 2012 werden noch bestehende<br />

Kindermiteintragungen im Pass der Eltern von<br />

Gesetzes wegen ungültig. Jedes Kind benötigt dann<br />

für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es<br />

nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes<br />

zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung<br />

im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt<br />

nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger<br />

gültig sein sollte.<br />

Personenbezogene Daten - Fingerabdrücke<br />

Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der<br />

Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme<br />

gegen den Kinderhandel eingeführt. Ein Reisepass<br />

kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder<br />

Bezirkshauptmannschaft und etlichen Gemeinde-<br />

/Stadtämtern (siehe Liste im Anhang) beantragt werden.<br />

Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem<br />

Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild<br />

gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch<br />

die Fingerabdrücke erfasst.<br />

Gültigkeitsdauer<br />

Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder<br />

bleiben gleich: Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird<br />

ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer<br />

ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass<br />

mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.<br />

Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass<br />

für jeweils zehn Jahre ausgestellt. Der Reisepass<br />

für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten<br />

Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen<br />

Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30<br />

Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.<br />

Weiterführende Informationen zur Passausstellung:<br />

www.help.gv.at. Weiterführende Informationen zu<br />

Reiseinformationen: www.bmeia.gv.at.<br />

Hier können Sie einen Pass beantragen<br />

BH <strong>Imst</strong>, Stadtplatz 1. Öffnungszeiten Passabteilung:<br />

Montag, 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:30 Uhr;<br />

Dienstag - Donnerstag, 08:00 - 12:00 Uhr und nachmittags<br />

nach Vereinbarung; Freitag: 08:00 - 12:00<br />

Uhr.<br />

Bei der Stadtgemeinde <strong>Imst</strong> gelangt<br />

mit sofortiger Wirkung die Stelle eines/r<br />

Maurers/in- bzw.<br />

Zimmererpoliers/in und<br />

Facharbeiters/in im Baugewerbe<br />

für den Städtischen Bauhof <strong>Imst</strong><br />

zur Neubesetzung.<br />

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem<br />

Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz. Die<br />

wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden<br />

(Vollbeschäftigung). Als generelle Anstellungserfordernisse<br />

werden einwandfreier Leumund, Fleiß und<br />

Verlässlichkeit, abgeleisteter Präsenz-/Zivildienst<br />

oder Befreiung vorausgesetzt. Weitere Voraussetzung<br />

ist eine Lenkerberechtigung der Führerscheingruppe<br />

C bzw. die Bereitschaft, diese Lenkerberechtigung<br />

innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn<br />

zu erwerben.<br />

Schriftliche Bewerbungen sind ehest möglich,<br />

längstens jedoch bis zum Freitag, dem<br />

06.04.2012 unter Anschluss folgender Unterlagen<br />

beim Stadtamt <strong>Imst</strong>, Rathausstraße 9, 6460 <strong>Imst</strong><br />

oder e-Mail: gemeinde@imst.tirol.gv.at, einzureichen:<br />

Lebenslauf mit Lichtbild, Geburtsurkunde,<br />

Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung<br />

(nicht älter als 3 Monate, kann nachgereicht<br />

werden), Nachweis über die Schulausbildung, allfällige<br />

Dienstzeugnisse, Nachweis über geleisteten Präsenz-/Zivildienst<br />

oder Befreiung und Kopie des Führerscheins.<br />

Bürgermeister<br />

Stefan Weirather<br />

14 STADTZEITUNG IMST

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