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Netzanschlussvertrag Mittelspannung (PDF 58 ... - Üwag Netz GmbH

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ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong> <strong>Mittelspannung</strong> MS<br />

Vertragsnummer (Anschlussobjekt): XXXXXXXX<br />

Zwischen<br />

ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Heinrichstraße 17/19<br />

36037 Fulda<br />

(<strong>Netz</strong>betreiber)<br />

und<br />

Name/Firma<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Registernummer/Geb.-datum:<br />

(Anschlussnehmer)<br />

Der Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer:<br />

identisch<br />

nicht identisch<br />

(Anlage 3 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich)<br />

Für die Entnahmestelle:<br />

Vers. NAVS UENG MSP 20070201<br />

Bezeichnung der Anschlussstelle:<br />

PLZ Ort, Strasse:<br />

Zählpunktbezeichnung:<br />

Eigentumsgrenze: Gemäß Anlage 2<br />

Anschlussnetzebene:<br />

Messebene:<br />

<strong>Netz</strong>anschlussleistung:<br />

Messeinrichtung / Zählung:<br />

DE000209XXXXX111AAXXXXXXXXXXXXXXX<br />

<strong>Mittelspannung</strong> MS<br />

<strong>Mittelspannung</strong> MS<br />

XXXX kVA<br />

wird nachfolgender <strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong><br />

über<br />

¼ h registrierende Lastgangzählung (LGZ)<br />

den Neuanschluss<br />

die Änderung eines bestehenden <strong>Netz</strong>anschlusses<br />

einen bestehenden <strong>Netz</strong>anschluss<br />

wie er gemäß den vorstehenden Daten und ggf. in Anlage 2 beschrieben ist, geschlossen:<br />

NAVS_UENG_MSP_XXXXXXXX


Seite 2 von 3<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das<br />

<strong>Netz</strong> des <strong>Netz</strong>betreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.<br />

§ 2 Zusätzliche Verträge<br />

Die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme elektrischer Energie, die <strong>Netz</strong>nutzung sowie die Belieferung<br />

mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen.<br />

§ 3 <strong>Netz</strong>anschlusskosten; Baukostenzuschuss; Sonderleistungen; Vertretung<br />

(1) Das Entgelt für die Herstellung/Änderung des o. g. Anschlusses ist vom Anschlussnehmer an den <strong>Netz</strong>betreiber<br />

zu entrichten.<br />

(2) Der für o. g. Anschluss vom Anschlussnehmer an den <strong>Netz</strong>betreiber zu entrichtende Baukostenzuschuss<br />

wegen Herstellung oder wesentlicher Leistungserhöhung ist vom Anschlussnehmer an den <strong>Netz</strong>betreiber zu<br />

entrichten.<br />

(3) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen sind gesondert an den <strong>Netz</strong>betreiber zu vergüten.<br />

(4) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem <strong>Netz</strong>betreiber seine<br />

Bevollmächtigung bei Vertragsschluss nachzuweisen.<br />

§ 4 Messeinrichtung<br />

(1) Die Zählung erfolgt am Zählpunkt (Abnahmestelle) mittels einer fernauslesbaren registrierenden Lastgangzählung<br />

(LGZ). Die Zählwerte werden mit einer Fernauslesung an den <strong>Netz</strong>betreiber übertragen. Der Anschlussnehmer<br />

stellt für die Fernauslesung der Zählwerte in unmittelbarer Nähe zur Messeinrichtung unentgeltlich<br />

einen technisch geeigneten Kommunikationsanschluss, der ohne Einschränkungen zum Telefonfestnetz<br />

betrieben werden kann sowie die für den Betrieb erforderliche <strong>Netz</strong>spannung zur Verfügung. Bei<br />

fehlendem oder nicht termingerecht verfügbarem oder gestörtem Anschluss stellt der <strong>Netz</strong>betreiber die ihm<br />

entstehenden Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung.<br />

(2) Die Anwendung eines vereinfachten Verfahrens zur Abwicklung der <strong>Netz</strong>nutzung (standardisierte Lastprofile)<br />

ist bei Anschluss in <strong>Mittelspannung</strong> nicht möglich.<br />

(3) § 21b EnWG bleibt unberührt.<br />

§ 5 Vertragsdauer; Anpassung des Vertrages; Mitteilung über Eigentumswechsel<br />

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er tritt mit Inbetriebnahme der Anlage bzw. nach<br />

Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von<br />

einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der <strong>Netz</strong>betreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn<br />

er dem Anschlussnehmer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen<br />

Konditionen und Preisen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden<br />

Vertrages annehmen kann oder eine Anschlusspflicht nicht mehr besteht.<br />

(2) Der <strong>Netz</strong>betreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnehmer wiederholt<br />

wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt, insbesondere nach Ziffer 10 der AGB Anschluss (Anlage 1).<br />

§ 314 BGB bleibt unberührt.<br />

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.<br />

(4) Wird der Vertrag gekündigt und nicht übergangslos mit einem neuen Anschlussnehmer ein neuer Anschluss<br />

vertrag abgeschlossen, trägt der Anschlussnehmer die Kosten für die Unterbrechung des <strong>Netz</strong>anschlusses.<br />

(5) Kündigt ein Vertragspartner aus wichtigem Grund, hat der andere Vertragspartner, sofern er den Kündigungsgrund<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, für alle sich daraus ergebenden Folgen einzustehen<br />

und den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter freizustellen.<br />

NAVS_UENG_MSP_XXXXXXXX


Seite 3 von 3<br />

(6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der <strong>Netz</strong>betreiber berechtigt, diesen Vertrag unter<br />

den Voraussetzungen von Ziffer 22.1 der AGB Anschluss (Anlage 1) entsprechend anzupassen.<br />

(7) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem <strong>Netz</strong>betreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an dem<br />

versorgten sowie angeschlossenen Objekt unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 6 Allgemeine Bedingungen<br />

(1) Mit Vertragsbeginn werden bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien bestehende Vereinbarungen<br />

über den <strong>Netz</strong>anschluss unwirksam.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Daten und<br />

Unterlagen vertraulich zu behandeln.<br />

(3) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten als wesentlicher Vertragsbestandteil<br />

die beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung<br />

(AGB Anschluss; MSP)“ (Anlage 1) sowie die Technischen Anschlussbedingungen des <strong>Netz</strong>betreibers<br />

die auf Verlangen ausgehändigt werden und im Internet unter www.uewag-netz.de abgerufen werden können.<br />

(4) Der Anschlussnehmer ist dafür verantwortlich, dass beim Betrieb seiner technischen Anlagen folgende<br />

Bestimmungen, Regeln und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden:<br />

• die gesetzlichen Vorschriften,<br />

• die DIN-Normen,<br />

• die VDE-Normen,<br />

• die VDEW-/VDN-Richtlinien,<br />

• die Vorschriften der Baubehörden,<br />

• die Pehla-Richtlinien Nummer 2, Kriterien 1 – 6,<br />

• die 26. BImSchV bzw. die Nachfolgeregelung,<br />

• die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A1 und BGV A3,<br />

• die Richtlinien der ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

• die <strong>Netz</strong>anschlussregeln der E.ON <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

(5) Die beigefügten Anlagen sind wesentliche Vertragsbestandteile.<br />

, den Fulda, den<br />

ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Anschlussnehmer<br />

<strong>Netz</strong>betreiber<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung (AGB Anschluss; MSP)<br />

Anlage 2: Beschreibung der Anschlussstelle, des <strong>Netz</strong>anschlusses sowie der Eigentumsgrenzen<br />

Anlage 3: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers (wenn erforderlich)<br />

Anlage 4: Besondere Bedingungen (wenn erforderlich)<br />

NAVS_UENG_MSP_XXXXXXXX

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