Netzanschlussvertrag Mittelspannung (PDF 58 ... - Ãwag Netz GmbH
Netzanschlussvertrag Mittelspannung (PDF 58 ... - Ãwag Netz GmbH
Netzanschlussvertrag Mittelspannung (PDF 58 ... - Ãwag Netz GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
<strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong> <strong>Mittelspannung</strong> MS<br />
Vertragsnummer (Anschlussobjekt): XXXXXXXX<br />
Zwischen<br />
ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Heinrichstraße 17/19<br />
36037 Fulda<br />
(<strong>Netz</strong>betreiber)<br />
und<br />
Name/Firma<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Registernummer/Geb.-datum:<br />
(Anschlussnehmer)<br />
Der Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer:<br />
identisch<br />
nicht identisch<br />
(Anlage 3 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich)<br />
Für die Entnahmestelle:<br />
Vers. NAVS UENG MSP 20070201<br />
Bezeichnung der Anschlussstelle:<br />
PLZ Ort, Strasse:<br />
Zählpunktbezeichnung:<br />
Eigentumsgrenze: Gemäß Anlage 2<br />
Anschlussnetzebene:<br />
Messebene:<br />
<strong>Netz</strong>anschlussleistung:<br />
Messeinrichtung / Zählung:<br />
DE000209XXXXX111AAXXXXXXXXXXXXXXX<br />
<strong>Mittelspannung</strong> MS<br />
<strong>Mittelspannung</strong> MS<br />
XXXX kVA<br />
wird nachfolgender <strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong><br />
über<br />
¼ h registrierende Lastgangzählung (LGZ)<br />
den Neuanschluss<br />
die Änderung eines bestehenden <strong>Netz</strong>anschlusses<br />
einen bestehenden <strong>Netz</strong>anschluss<br />
wie er gemäß den vorstehenden Daten und ggf. in Anlage 2 beschrieben ist, geschlossen:<br />
NAVS_UENG_MSP_XXXXXXXX
Seite 2 von 3<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das<br />
<strong>Netz</strong> des <strong>Netz</strong>betreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.<br />
§ 2 Zusätzliche Verträge<br />
Die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme elektrischer Energie, die <strong>Netz</strong>nutzung sowie die Belieferung<br />
mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen.<br />
§ 3 <strong>Netz</strong>anschlusskosten; Baukostenzuschuss; Sonderleistungen; Vertretung<br />
(1) Das Entgelt für die Herstellung/Änderung des o. g. Anschlusses ist vom Anschlussnehmer an den <strong>Netz</strong>betreiber<br />
zu entrichten.<br />
(2) Der für o. g. Anschluss vom Anschlussnehmer an den <strong>Netz</strong>betreiber zu entrichtende Baukostenzuschuss<br />
wegen Herstellung oder wesentlicher Leistungserhöhung ist vom Anschlussnehmer an den <strong>Netz</strong>betreiber zu<br />
entrichten.<br />
(3) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen sind gesondert an den <strong>Netz</strong>betreiber zu vergüten.<br />
(4) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem <strong>Netz</strong>betreiber seine<br />
Bevollmächtigung bei Vertragsschluss nachzuweisen.<br />
§ 4 Messeinrichtung<br />
(1) Die Zählung erfolgt am Zählpunkt (Abnahmestelle) mittels einer fernauslesbaren registrierenden Lastgangzählung<br />
(LGZ). Die Zählwerte werden mit einer Fernauslesung an den <strong>Netz</strong>betreiber übertragen. Der Anschlussnehmer<br />
stellt für die Fernauslesung der Zählwerte in unmittelbarer Nähe zur Messeinrichtung unentgeltlich<br />
einen technisch geeigneten Kommunikationsanschluss, der ohne Einschränkungen zum Telefonfestnetz<br />
betrieben werden kann sowie die für den Betrieb erforderliche <strong>Netz</strong>spannung zur Verfügung. Bei<br />
fehlendem oder nicht termingerecht verfügbarem oder gestörtem Anschluss stellt der <strong>Netz</strong>betreiber die ihm<br />
entstehenden Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung.<br />
(2) Die Anwendung eines vereinfachten Verfahrens zur Abwicklung der <strong>Netz</strong>nutzung (standardisierte Lastprofile)<br />
ist bei Anschluss in <strong>Mittelspannung</strong> nicht möglich.<br />
(3) § 21b EnWG bleibt unberührt.<br />
§ 5 Vertragsdauer; Anpassung des Vertrages; Mitteilung über Eigentumswechsel<br />
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er tritt mit Inbetriebnahme der Anlage bzw. nach<br />
Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von<br />
einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der <strong>Netz</strong>betreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn<br />
er dem Anschlussnehmer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen<br />
Konditionen und Preisen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden<br />
Vertrages annehmen kann oder eine Anschlusspflicht nicht mehr besteht.<br />
(2) Der <strong>Netz</strong>betreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnehmer wiederholt<br />
wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt, insbesondere nach Ziffer 10 der AGB Anschluss (Anlage 1).<br />
§ 314 BGB bleibt unberührt.<br />
(3) Die Kündigung bedarf der Textform.<br />
(4) Wird der Vertrag gekündigt und nicht übergangslos mit einem neuen Anschlussnehmer ein neuer Anschluss<br />
vertrag abgeschlossen, trägt der Anschlussnehmer die Kosten für die Unterbrechung des <strong>Netz</strong>anschlusses.<br />
(5) Kündigt ein Vertragspartner aus wichtigem Grund, hat der andere Vertragspartner, sofern er den Kündigungsgrund<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, für alle sich daraus ergebenden Folgen einzustehen<br />
und den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter freizustellen.<br />
NAVS_UENG_MSP_XXXXXXXX
Seite 3 von 3<br />
(6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der <strong>Netz</strong>betreiber berechtigt, diesen Vertrag unter<br />
den Voraussetzungen von Ziffer 22.1 der AGB Anschluss (Anlage 1) entsprechend anzupassen.<br />
(7) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem <strong>Netz</strong>betreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an dem<br />
versorgten sowie angeschlossenen Objekt unverzüglich mitzuteilen.<br />
§ 6 Allgemeine Bedingungen<br />
(1) Mit Vertragsbeginn werden bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien bestehende Vereinbarungen<br />
über den <strong>Netz</strong>anschluss unwirksam.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Daten und<br />
Unterlagen vertraulich zu behandeln.<br />
(3) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten als wesentlicher Vertragsbestandteil<br />
die beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung<br />
(AGB Anschluss; MSP)“ (Anlage 1) sowie die Technischen Anschlussbedingungen des <strong>Netz</strong>betreibers<br />
die auf Verlangen ausgehändigt werden und im Internet unter www.uewag-netz.de abgerufen werden können.<br />
(4) Der Anschlussnehmer ist dafür verantwortlich, dass beim Betrieb seiner technischen Anlagen folgende<br />
Bestimmungen, Regeln und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden:<br />
• die gesetzlichen Vorschriften,<br />
• die DIN-Normen,<br />
• die VDE-Normen,<br />
• die VDEW-/VDN-Richtlinien,<br />
• die Vorschriften der Baubehörden,<br />
• die Pehla-Richtlinien Nummer 2, Kriterien 1 – 6,<br />
• die 26. BImSchV bzw. die Nachfolgeregelung,<br />
• die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A1 und BGV A3,<br />
• die Richtlinien der ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
• die <strong>Netz</strong>anschlussregeln der E.ON <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
(5) Die beigefügten Anlagen sind wesentliche Vertragsbestandteile.<br />
, den Fulda, den<br />
ÜWAG <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Anschlussnehmer<br />
<strong>Netz</strong>betreiber<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung (AGB Anschluss; MSP)<br />
Anlage 2: Beschreibung der Anschlussstelle, des <strong>Netz</strong>anschlusses sowie der Eigentumsgrenzen<br />
Anlage 3: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers (wenn erforderlich)<br />
Anlage 4: Besondere Bedingungen (wenn erforderlich)<br />
NAVS_UENG_MSP_XXXXXXXX