Netzanschlussvertrag Mittelspannungsnetz MS - ÜWAG Netz GmbH
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<strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong> <strong>Mittelspannungsnetz</strong> <strong>MS</strong><br />
Vertragsnummer: NAVS_ONG_<strong>MS</strong>P_xxxxxxx<br />
zwischen<br />
Osthessen<strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Rabanusstraße 14 - 16<br />
36037 Fulda<br />
(<strong>Netz</strong>betreiber)<br />
und<br />
Name/Firma<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Registernummer:<br />
(Anschlussnehmer)<br />
Der Grundstückseigentümer ist mit<br />
Anschlussnehmer:<br />
identisch<br />
nicht identisch<br />
(Anlage 2 Zustimmungserklärung des<br />
Grundstückseigentümers erforderlich)<br />
Für die Anschlussstelle:<br />
Bezeichnung der<br />
Anschlussstelle:<br />
PLZ Ort, Strasse:<br />
Zählpunktbezeichnung:<br />
Anschlussnetzebene:<br />
Messebene:<br />
<strong>Netz</strong>anschlussleistung:<br />
Messeinrichtung/Zählung:<br />
Übergabestation<br />
DE000209<br />
Mittelspannung<br />
XXXX kVA<br />
¼ h registrierende Lastgangzählung (LGZ)<br />
Vers. NAVS ONG <strong>MS</strong>P 102013<br />
wird nachfolgender <strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong><br />
über<br />
den Neuanschluss<br />
die Änderung eines bestehenden <strong>Netz</strong>anschlusses<br />
einen bestehenden <strong>Netz</strong>anschluss<br />
wie er gemäß den vorstehenden Daten beschrieben ist, geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss der elektrischen Anlage des<br />
Anschlussnehmers an das <strong>Netz</strong> des <strong>Netz</strong>betreibers sowie die sich hieraus ergebenden<br />
Rechte und Pflichten.<br />
§ 2 Eigentumsgrenze<br />
Die Anschlussanlage der <strong>ÜWAG</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> endet, sofern nichts anderes zwischen den<br />
Vertragsparteien vereinbart ist, an den Endverschlussklemmen der 20-kV-<br />
Versorgungskabel der <strong>ÜWAG</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Bei Vorliegen anderer Eigentumsgrenzen, werden diese in Anlage 3 zum Vertrag<br />
separat geregelt.<br />
§ 3 Zusätzliche Verträge<br />
Die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme elektrischer Energie, die <strong>Netz</strong>nutzung<br />
sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher<br />
Regelungen.<br />
§ 4 <strong>Netz</strong>anschlusskosten; Baukostenzuschuss; Sonderleistungen; Vertretung<br />
(1) Die Abrechnung des Entgelts für einen neuen <strong>Netz</strong>anschluss bzw. eine<br />
<strong>Netz</strong>anschlussänderung erfolgt auf Basis des vom Anschlussnehmer angenommenen<br />
Angebots für die Herstellung/Änderung des <strong>Netz</strong>anschlusses. Das Entgelt für die<br />
Herstellung/Änderung des <strong>Netz</strong>anschlusses ist vom Anschlussnehmer an den<br />
<strong>Netz</strong>betreiber zu entrichten.<br />
(2) Der <strong>Netz</strong>betreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer einen angemessenen<br />
Baukostenzuschuss zur Deckung der notwendigen Kosten für die Erstellung oder<br />
Verstärkung der vorgelagerten örtlichen Stromverteileranlagen zu verlangen, an denen<br />
die Anlagen des Anschlussnehmers angeschlossen sind.<br />
Im Falle einer Erhöhung der Leistungsanforderung für die Entnahme von elektrischer<br />
Energie über das vereinbarte Maß hinaus, kann der <strong>Netz</strong>betreiber vom<br />
Anschlussnehmer einen weiteren Baukostenzuschuss verlangen.<br />
(3) Vom Anschlussnehmer in Auftrag gegebene Sonderleistungen sind gesondert zu<br />
vergüten.<br />
(4) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem<br />
<strong>Netz</strong>betreiber seine Bevollmächtigung bei Vertragsschluss nachzuweisen.<br />
§ 5 Messeinrichtung<br />
(1) Der Einbau der Messeinrichtung erfolgt am Zählpunkt. Die Messung erfolgt mittels einer<br />
fernauslesbaren registrierenden Lastgangzählung (LGZ). Die Zählwerte werden mit<br />
einer Fernauslesung an den <strong>Netz</strong>betreiber übertragen. Der Anschlussnehmer stellt für<br />
die Fernauslesung der Zählwerte in unmittelbarer Nähe zur Messeinrichtung<br />
unentgeltlich einen technisch geeigneten Kommunikationsanschluss, der ohne<br />
Einschränkungen zum Telefonfestnetz betrieben werden kann sowie die für den Betrieb<br />
erforderliche <strong>Netz</strong>spannung zur Verfügung. Bei fehlendem oder nicht termingerecht<br />
verfügbarem oder gestörtem Anschluss stellt der <strong>Netz</strong>betreiber die ihm dadurch<br />
entstehenden Mehrkosten dem Anschlussnehmer in Rechnung.<br />
(2) Die Anwendung eines vereinfachten Verfahrens zur Abwicklung der <strong>Netz</strong>nutzung<br />
(standardisierte Lastprofile) ist bei Anschluss in Mittelspannung nicht möglich.<br />
(3) § 21b EnWG bleibt unberührt.<br />
§ 6 Betrieb der Anschlussstelle<br />
(1) Für den Betrieb der Kundenanlage ist der Anschlussnehmer verantwortlich.<br />
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(2) Die zuständige Dienststelle des <strong>Netz</strong>betreibers ist die Leitzentrale des <strong>Netz</strong>betreibers.<br />
Der Anlagenverantwortliche des <strong>Netz</strong>kunden ist dem Formular zur Mitteilung des<br />
Anlagenverantwortlichen und der Schaltberechtigten zu entnehmen.<br />
(3) Das diensthabende Personal ist jeweils für den Betrieb seiner <strong>Netz</strong>e berechtigt<br />
Schaltungen durchzuführen und Weisungen auszugeben.<br />
(4) Der <strong>Netz</strong>kunde benennt dem <strong>Netz</strong>betreiber einen Anlagenverantwortlichen, der<br />
Elektrofachkraft ist und über eine Schaltberechtigung verfügt, als Verantwortlichen für<br />
den ordnungsgemäßen Betrieb der Übergabestation und die Schaltberechtigten, die<br />
innerhalb des festgelegten Anlagenbereiches auf Anweisung Schalthandlungen<br />
ausführen dürfen. Die Mitteilung erfolgt schriftlich, für die der <strong>Netz</strong>betreiber das Formular<br />
„Anlagenverantwortlicher und Schaltberechtigte“ zur Verfügung stellt. Änderungen<br />
werden beiderseits sofort aktualisiert und dem Vertragspartner bekannt gegeben.<br />
§ 7 Vertragsdauer; Anpassung des Vertrages; Mitteilung über Eigentumswechsel<br />
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er tritt mit Inbetriebnahme der<br />
Anlage bzw. nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Er kann von<br />
beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt<br />
werden. Der <strong>Netz</strong>betreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem<br />
Anschlussnehmer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu<br />
angemessenen Konditionen und Preisen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch<br />
vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann oder eine Anschlusspflicht<br />
nicht mehr besteht.<br />
(2) Der <strong>Netz</strong>betreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der<br />
Anschlussnehmer wiederholt wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt,<br />
insbesondere nach Ziffer 8 der AGB Anschluss (Anlage 1). § 314 BGB bleibt unberührt.<br />
(3) Die Kündigung bedarf der Textform.<br />
(4) Wird der Vertrag gekündigt und nicht übergangslos mit einem neuen Anschlussnehmer<br />
ein neuer Anschluss vertrag abgeschlossen, trägt der Anschlussnehmer die Kosten für<br />
die Unterbrechung des <strong>Netz</strong>anschlusses.<br />
(5) Kündigt ein Vertragspartner aus wichtigem Grund, hat der andere Vertragspartner,<br />
sofern er den Kündigungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, für alle<br />
sich daraus ergebenden Folgen einzustehen und den Vertragspartner von Ansprüchen<br />
Dritter freizustellen.<br />
(6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und<br />
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der<br />
<strong>Netz</strong>betreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraussetzungen von Ziffer 19.1 der<br />
AGB Anschluss (Anlage 1) entsprechend anzupassen.<br />
(7) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem <strong>Netz</strong>betreiber jede Änderung der<br />
Eigentumsverhältnisse an dem versorgten sowie angeschlossenen Objekt unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
(8) Bei Beendigung dieses Vertrages ist der <strong>Netz</strong>betreiber berechtigt, den <strong>Netz</strong>anschluss zu<br />
demontieren.<br />
§ 8 Allgemeine Bedingungen<br />
(1) Mit Vertragsbeginn werden bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien<br />
bestehende Vereinbarungen über den <strong>Netz</strong>anschluss unwirksam.<br />
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />
stehenden Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln.<br />
(3) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten als<br />
wesentlicher Vertragsbestandteil die beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung (AGB Anschluss)“ (Anlage 1) sowie die<br />
Technischen Anschlussbedingungen des <strong>Netz</strong>betreibers die auf Verlangen<br />
ausgehändigt werden und im Internet unter www.uewag-netz.de abgerufen werden<br />
können.<br />
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(4) Der Anschlussnehmer ist dafür verantwortlich, dass beim Betrieb seiner technischen<br />
Anlagen folgende Bestimmungen, Regeln und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung<br />
eingehalten werden:<br />
die gesetzlichen Vorschriften,<br />
die DIN-Normen,<br />
die VDE-Normen,<br />
die BDEW (VDEW-/VDN)-Richtlinien,<br />
die Vorschriften der Baubehörden,<br />
die Technischen Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen der <strong>ÜWAG</strong> <strong>Netz</strong><br />
<strong>GmbH</strong>,<br />
sowie einschlägige anerkannte Regeln der Technik.<br />
(5) Die beigefügten Anlagen sind wesentliche Vertragsbestandteile.<br />
, den Fulda, den<br />
Osthessen<strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Anschlussnehmer<br />
<strong>Netz</strong>betreiber<br />
Anlagen<br />
Anlage 1:<br />
Anlage 2:<br />
Anlage 3:<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung<br />
(AGB Anschluss)<br />
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers (wenn erforderlich)<br />
Plan mit Beschreibung der Eigentumsgrenzen (wenn erforderlich)<br />
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