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Netzanschlussvertrag Mittelspannungsnetz MS - ÜWAG Netz GmbH

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<strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong> <strong>Mittelspannungsnetz</strong> <strong>MS</strong><br />

Vertragsnummer: NAVS_ONG_<strong>MS</strong>P_xxxxxxx<br />

zwischen<br />

Osthessen<strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Rabanusstraße 14 - 16<br />

36037 Fulda<br />

(<strong>Netz</strong>betreiber)<br />

und<br />

Name/Firma<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Registernummer:<br />

(Anschlussnehmer)<br />

Der Grundstückseigentümer ist mit<br />

Anschlussnehmer:<br />

identisch<br />

nicht identisch<br />

(Anlage 2 Zustimmungserklärung des<br />

Grundstückseigentümers erforderlich)<br />

Für die Anschlussstelle:<br />

Bezeichnung der<br />

Anschlussstelle:<br />

PLZ Ort, Strasse:<br />

Zählpunktbezeichnung:<br />

Anschlussnetzebene:<br />

Messebene:<br />

<strong>Netz</strong>anschlussleistung:<br />

Messeinrichtung/Zählung:<br />

Übergabestation<br />

DE000209<br />

Mittelspannung<br />

XXXX kVA<br />

¼ h registrierende Lastgangzählung (LGZ)<br />

Vers. NAVS ONG <strong>MS</strong>P 102013<br />

wird nachfolgender <strong><strong>Netz</strong>anschlussvertrag</strong><br />

über<br />

den Neuanschluss<br />

die Änderung eines bestehenden <strong>Netz</strong>anschlusses<br />

einen bestehenden <strong>Netz</strong>anschluss<br />

wie er gemäß den vorstehenden Daten beschrieben ist, geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss der elektrischen Anlage des<br />

Anschlussnehmers an das <strong>Netz</strong> des <strong>Netz</strong>betreibers sowie die sich hieraus ergebenden<br />

Rechte und Pflichten.<br />

§ 2 Eigentumsgrenze<br />

Die Anschlussanlage der <strong>ÜWAG</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> endet, sofern nichts anderes zwischen den<br />

Vertragsparteien vereinbart ist, an den Endverschlussklemmen der 20-kV-<br />

Versorgungskabel der <strong>ÜWAG</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Bei Vorliegen anderer Eigentumsgrenzen, werden diese in Anlage 3 zum Vertrag<br />

separat geregelt.<br />

§ 3 Zusätzliche Verträge<br />

Die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme elektrischer Energie, die <strong>Netz</strong>nutzung<br />

sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher<br />

Regelungen.<br />

§ 4 <strong>Netz</strong>anschlusskosten; Baukostenzuschuss; Sonderleistungen; Vertretung<br />

(1) Die Abrechnung des Entgelts für einen neuen <strong>Netz</strong>anschluss bzw. eine<br />

<strong>Netz</strong>anschlussänderung erfolgt auf Basis des vom Anschlussnehmer angenommenen<br />

Angebots für die Herstellung/Änderung des <strong>Netz</strong>anschlusses. Das Entgelt für die<br />

Herstellung/Änderung des <strong>Netz</strong>anschlusses ist vom Anschlussnehmer an den<br />

<strong>Netz</strong>betreiber zu entrichten.<br />

(2) Der <strong>Netz</strong>betreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer einen angemessenen<br />

Baukostenzuschuss zur Deckung der notwendigen Kosten für die Erstellung oder<br />

Verstärkung der vorgelagerten örtlichen Stromverteileranlagen zu verlangen, an denen<br />

die Anlagen des Anschlussnehmers angeschlossen sind.<br />

Im Falle einer Erhöhung der Leistungsanforderung für die Entnahme von elektrischer<br />

Energie über das vereinbarte Maß hinaus, kann der <strong>Netz</strong>betreiber vom<br />

Anschlussnehmer einen weiteren Baukostenzuschuss verlangen.<br />

(3) Vom Anschlussnehmer in Auftrag gegebene Sonderleistungen sind gesondert zu<br />

vergüten.<br />

(4) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem<br />

<strong>Netz</strong>betreiber seine Bevollmächtigung bei Vertragsschluss nachzuweisen.<br />

§ 5 Messeinrichtung<br />

(1) Der Einbau der Messeinrichtung erfolgt am Zählpunkt. Die Messung erfolgt mittels einer<br />

fernauslesbaren registrierenden Lastgangzählung (LGZ). Die Zählwerte werden mit<br />

einer Fernauslesung an den <strong>Netz</strong>betreiber übertragen. Der Anschlussnehmer stellt für<br />

die Fernauslesung der Zählwerte in unmittelbarer Nähe zur Messeinrichtung<br />

unentgeltlich einen technisch geeigneten Kommunikationsanschluss, der ohne<br />

Einschränkungen zum Telefonfestnetz betrieben werden kann sowie die für den Betrieb<br />

erforderliche <strong>Netz</strong>spannung zur Verfügung. Bei fehlendem oder nicht termingerecht<br />

verfügbarem oder gestörtem Anschluss stellt der <strong>Netz</strong>betreiber die ihm dadurch<br />

entstehenden Mehrkosten dem Anschlussnehmer in Rechnung.<br />

(2) Die Anwendung eines vereinfachten Verfahrens zur Abwicklung der <strong>Netz</strong>nutzung<br />

(standardisierte Lastprofile) ist bei Anschluss in Mittelspannung nicht möglich.<br />

(3) § 21b EnWG bleibt unberührt.<br />

§ 6 Betrieb der Anschlussstelle<br />

(1) Für den Betrieb der Kundenanlage ist der Anschlussnehmer verantwortlich.<br />

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(2) Die zuständige Dienststelle des <strong>Netz</strong>betreibers ist die Leitzentrale des <strong>Netz</strong>betreibers.<br />

Der Anlagenverantwortliche des <strong>Netz</strong>kunden ist dem Formular zur Mitteilung des<br />

Anlagenverantwortlichen und der Schaltberechtigten zu entnehmen.<br />

(3) Das diensthabende Personal ist jeweils für den Betrieb seiner <strong>Netz</strong>e berechtigt<br />

Schaltungen durchzuführen und Weisungen auszugeben.<br />

(4) Der <strong>Netz</strong>kunde benennt dem <strong>Netz</strong>betreiber einen Anlagenverantwortlichen, der<br />

Elektrofachkraft ist und über eine Schaltberechtigung verfügt, als Verantwortlichen für<br />

den ordnungsgemäßen Betrieb der Übergabestation und die Schaltberechtigten, die<br />

innerhalb des festgelegten Anlagenbereiches auf Anweisung Schalthandlungen<br />

ausführen dürfen. Die Mitteilung erfolgt schriftlich, für die der <strong>Netz</strong>betreiber das Formular<br />

„Anlagenverantwortlicher und Schaltberechtigte“ zur Verfügung stellt. Änderungen<br />

werden beiderseits sofort aktualisiert und dem Vertragspartner bekannt gegeben.<br />

§ 7 Vertragsdauer; Anpassung des Vertrages; Mitteilung über Eigentumswechsel<br />

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er tritt mit Inbetriebnahme der<br />

Anlage bzw. nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Er kann von<br />

beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt<br />

werden. Der <strong>Netz</strong>betreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem<br />

Anschlussnehmer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu<br />

angemessenen Konditionen und Preisen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch<br />

vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann oder eine Anschlusspflicht<br />

nicht mehr besteht.<br />

(2) Der <strong>Netz</strong>betreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der<br />

Anschlussnehmer wiederholt wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt,<br />

insbesondere nach Ziffer 8 der AGB Anschluss (Anlage 1). § 314 BGB bleibt unberührt.<br />

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.<br />

(4) Wird der Vertrag gekündigt und nicht übergangslos mit einem neuen Anschlussnehmer<br />

ein neuer Anschluss vertrag abgeschlossen, trägt der Anschlussnehmer die Kosten für<br />

die Unterbrechung des <strong>Netz</strong>anschlusses.<br />

(5) Kündigt ein Vertragspartner aus wichtigem Grund, hat der andere Vertragspartner,<br />

sofern er den Kündigungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, für alle<br />

sich daraus ergebenden Folgen einzustehen und den Vertragspartner von Ansprüchen<br />

Dritter freizustellen.<br />

(6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und<br />

energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der<br />

<strong>Netz</strong>betreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraussetzungen von Ziffer 19.1 der<br />

AGB Anschluss (Anlage 1) entsprechend anzupassen.<br />

(7) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem <strong>Netz</strong>betreiber jede Änderung der<br />

Eigentumsverhältnisse an dem versorgten sowie angeschlossenen Objekt unverzüglich<br />

mitzuteilen.<br />

(8) Bei Beendigung dieses Vertrages ist der <strong>Netz</strong>betreiber berechtigt, den <strong>Netz</strong>anschluss zu<br />

demontieren.<br />

§ 8 Allgemeine Bedingungen<br />

(1) Mit Vertragsbeginn werden bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien<br />

bestehende Vereinbarungen über den <strong>Netz</strong>anschluss unwirksam.<br />

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />

stehenden Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln.<br />

(3) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten als<br />

wesentlicher Vertragsbestandteil die beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung (AGB Anschluss)“ (Anlage 1) sowie die<br />

Technischen Anschlussbedingungen des <strong>Netz</strong>betreibers die auf Verlangen<br />

ausgehändigt werden und im Internet unter www.uewag-netz.de abgerufen werden<br />

können.<br />

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(4) Der Anschlussnehmer ist dafür verantwortlich, dass beim Betrieb seiner technischen<br />

Anlagen folgende Bestimmungen, Regeln und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung<br />

eingehalten werden:<br />

die gesetzlichen Vorschriften,<br />

die DIN-Normen,<br />

die VDE-Normen,<br />

die BDEW (VDEW-/VDN)-Richtlinien,<br />

die Vorschriften der Baubehörden,<br />

die Technischen Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen der <strong>ÜWAG</strong> <strong>Netz</strong><br />

<strong>GmbH</strong>,<br />

sowie einschlägige anerkannte Regeln der Technik.<br />

(5) Die beigefügten Anlagen sind wesentliche Vertragsbestandteile.<br />

, den Fulda, den<br />

Osthessen<strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Anschlussnehmer<br />

<strong>Netz</strong>betreiber<br />

Anlagen<br />

Anlage 1:<br />

Anlage 2:<br />

Anlage 3:<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für <strong>Netz</strong>anschluss und Anschlussnutzung<br />

(AGB Anschluss)<br />

Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers (wenn erforderlich)<br />

Plan mit Beschreibung der Eigentumsgrenzen (wenn erforderlich)<br />

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