18.10.2014 Aufrufe

Erforderliche Unterlagen zur Eröffnung des Habilitationsverfahrens

Erforderliche Unterlagen zur Eröffnung des Habilitationsverfahrens

Erforderliche Unterlagen zur Eröffnung des Habilitationsverfahrens

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RUPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT HEIDELBERG<br />

MEDIZINISCHE FAKULTÄT MANNHEIM<br />

HABILITATIONSAUSSCHUSS<br />

Stand: 02.05.2012<br />

____________________________________________________________________<br />

Allgemeine Ausführungsbestimmungen<br />

<strong>Erforderliche</strong> <strong>Unterlagen</strong> <strong>zur</strong> Einleitung <strong>des</strong> <strong>Habilitationsverfahrens</strong><br />

Folgende <strong>Unterlagen</strong> (siehe Habilitationsordnung §4 1.-9.) sind dem Habilitationsausschuss<br />

10-fach vorzulegen:<br />

1) das (Arbeits-) Thema der Habilitationsschrift bzw. den Themenbereich einer<br />

kumulativen Habilitation.<br />

2) die ins Auge gefasste Fachbezeichnung,<br />

3) ein maximal 2-seitiges Exposee mit der Darstellung <strong>des</strong> Habilitationsprojektes; die<br />

Darstellung soll in folgende Abschnitte gegliedert sein: Thema, Zusammenfassung,<br />

Stand der Forschung, Fragestellung, Vorarbeiten, geplante Arbeiten, Methoden<br />

sowie Angaben über den vorgesehenen Zeitrahmen und den voraussichtlichen<br />

Zeitpunkt der Zwischenevaluation,<br />

4) eine Publikationsliste (nur Originalarbeiten, Übersichtsarbeiten, Monografien,<br />

Buchbeiträge, keine Abstracts; Vorträge nur im Falle <strong>des</strong> Druckes <strong>des</strong> Textes / mit<br />

der Angabe ob peer-review oder nicht und dem aktuellen Impact Factor). Keine<br />

eingereichten Arbeiten oder Manuskripte in Vorbereitung.<br />

Publikationen mit unmittelbarem Bezug zum Habilitationsthema:<br />

Originalarbeiten mit Erstautorenschaft,<br />

Originalarbeiten mit Koautorenschaft<br />

Publikationen mit indirektem oder keinem Bezug zum Habilitationsthema:<br />

Originalarbeiten mit Erstautorenschaft,<br />

Originalarbeiten mit Koautorenschaft<br />

Sonstige Publikationen<br />

Übersichtsarbeiten, Case reports, Monographien, Buchkapitel, Letters<br />

5) die Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit,<br />

Die Vorleistungen in der Lehre sind semesterweise in absoluten Stundenzahlen<br />

anzugeben. Für den Nachweis der Lehrveranstaltungen als Voraussetzung der<br />

Eröffnung <strong>des</strong> <strong>Habilitationsverfahrens</strong> wird darauf hingewiesen, dass „der pauschale<br />

Nachweis abgehaltener Lehre nicht ausreicht, sondern dass ein detaillierter<br />

Nachweis über die abgehaltenen Vorlesungs- bzw. Seminar- bzw.<br />

Praktikumstudenten, Einbindung in die Pflichtlehre sowie die unterrichteten<br />

Studentenzahlen erforderlich ist.“<br />

6) Tabellarischer Lebenslauf, einschließlich Adresse, Telefonnummer und E-mail.<br />

7) ggf. einen Antrag zu einer gewählten Fremdsprache der Habilitationsschrift


- 2 - - 3 -<br />

8) den Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung aufgrund der Durchführung<br />

einer studiengangsbezogenen Lehrveranstaltung oder / und dem Nachweis der<br />

zertifizierten Teilnahme an der Ausbildung eines Kompetenzzentrums für<br />

Hochschuldidaktik in Medizin (in der Regel Baden-Württemberg Zertifikat, Teile 1<br />

und 2. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Habilitationsausschuss).<br />

9) ein Vorschlag für einen Mentor (idealerweise der Fachvertreter) oder ein Fachmentorat<br />

und gegebenenfalls den Entwurf eines Memorandums gemäß § 5 Abs. 3.<br />

Bei Unklarheiten erhält der Habilitand (hier und im Folgenden ist in allen Formulierungen die<br />

Habilitandin eingeschlossen) einen Termin bei einer der routinemäßigen Sitzungen <strong>des</strong><br />

Habilitationsausschusses, bei dem er sein Projekt persönlich vorstellt.<br />

Der Habilitationssausschuß ernennt den Mentor oder das Fachmentorat, der/das mit dem<br />

Habilitanden und der Fakultät ein Memorandum vereinbart. Mit der Vorlage <strong>des</strong><br />

Memorandums beginnt die Habilitationsphase, in der innerhalb eines Jahres eine<br />

Zwischenevaluation erfolgt.<br />

Zwischenevaluation<br />

Hier berichtet der Kandidat dem Ausschuss in einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Habilitationsprojekts und der Publikations- und Lehrtätigkeit.<br />

<strong>Erforderliche</strong> <strong>Unterlagen</strong> für die Habilitationsprüfung<br />

Nach erfolgreicher Zwischenevaluation und Zulassung <strong>zur</strong> Habilitationsprüfung reicht der<br />

Kandidat folgende <strong>Unterlagen</strong> 10-fach ausgedruckt und zusätzlich 1x elektronisch beim<br />

Dekanat <strong>zur</strong> Weiterleitung an den Habilitationsausschuss ein, wobei der Betreuer der Arbeit<br />

die Gutachter sowie den Berichterstatter aus der Fakultät vorschlägt.<br />

1) vollständiges Publikationsverzeichnis;<br />

2) Dissertationsschrift (Deckblatt);<br />

3) Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang und die bisherige Lehr- und<br />

Forschungstätigkeit ersichtlich sind. Über Art und Umfang der geleisteten Lehrtätigkeit<br />

gemäß § 1 Abs. 3 muss ein gesonderter Nachweis erbracht werden;<br />

4) Personalbogen mit Lichtbild;<br />

5) beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Urkunden;<br />

6) Erklärung über etwaige bisherige Habilitationsanträge und noch laufende<br />

Habilitationsverfahren;<br />

7) Erklärung darüber, ob durch Gerichtsurteil die Ausübung eines fachlich einschlägigen<br />

Berufes untersagt ist;<br />

8) Benennung der 2 Gutachter für die Begutachtung der Habilitationsleistung, von<br />

denen beide nicht der Universität Heidelberg angehören;<br />

9) Erklärung, dass der Kandidat / die Kandidatin mit den vorgeschlagenen Gutachtern<br />

weder gemeinsam publiziert, noch wissenschaftlich gearbeitet hat und dass auch keine<br />

direkten oder indirekten verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen;<br />

10) Führungszeugnis nach dem Bun<strong>des</strong>zentralregistergesetz bei Bewerbern / Bewerberinnen,<br />

die sich nicht im öffentlichen Dienst <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Baden-Württemberg befinden;<br />

11) Angabe <strong>des</strong> Faches oder <strong>des</strong> Teilgebietes <strong>des</strong> Faches, für das von dem Bewerber / der<br />

Bewerberin gemäß § 1 die Habilitation angestrebt wird;<br />

12) Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung aufgrund der Durchführung von<br />

studiengangsbezogenen Lehrveranstaltungen und dem Nachweis der Teilnahme an der<br />

Aus- / Weiterbildung eines Kompetenzzentrums für Hochschuldidaktik in Medizin (im<br />

Regelfall vollständiges Baden-Württemberg Zertifikat – Stufe 1 und 2);<br />

13) Habilitationsschrift (nur 5-fach) in deutscher oder englischer Sprache. In begründeten


Ausnahmefällen kann die Habilitationsschrift auch in einer anderen Sprache abgefasst<br />

werden; eine Ausnahme ist zu beantragen und setzt die Genehmigung <strong>des</strong><br />

Habilitationsausschusses voraus.<br />

14) Versicherung darüber, dass die Habilitationsschrift von dem Bewerber / der Bewerberin<br />

selbstständig und ohne andere als die darin angegebenen Hilfsmittel angefertigt worden<br />

ist.<br />

Der Habilitationsausschuss bestellt zwei Gutachter, von denen beide nicht Mitglied der<br />

Universität Heidelberg sind. Nach Eintreffen der beiden Gutachten und der Stellungnahme<br />

<strong>des</strong> Berichterstatters der Fakultät im Dekanat wird den Mitgliedern der Habilitationskonferenz<br />

angezeigt, dass die Habilitationsschrift im Dekanat ausliegt. Die Auslage der Arbeit im<br />

Dekanat erstreckt sich nach Ankündigung über 14 Tage.<br />

Zum Zeitpunkt der Einreichung der fertigen Habilitationsarbeit benennt der Habilitand drei<br />

Themen für den 10-minütigen Probevortrag vor der Fakultät. Die Themen sollen sich nicht<br />

überschneiden.<br />

Bei positivem Abstimmungsergebnis der schriftlichen Habilitationsleistung in der Sitzung <strong>des</strong><br />

Habilitationsausschusses erfolgt in der Regel in der darauf folgenden Sitzung der<br />

Habilitationskonferenz der mündliche Vortrag <strong>des</strong> Habilitanden (10 Minuten). Über die<br />

mündliche Habilitationsleistung wird anschließend beschlossen. Die venia legendi erhält der<br />

Habilitand erst nachdem er eine Antrittsvorlesung vor der Fakultät gehalten hat.<br />

Zusätzliche Erläuterungen<br />

<strong>Erforderliche</strong> Publikationen <strong>zur</strong> Habilitation:<br />

Bei den Publikationen liegt die Min<strong>des</strong>tanforderung bei 7 Veröffentlichungen in einer<br />

begutachteten Zeitschrift, die im "Science Citation Index" bzw. "Social Science Citation<br />

Index" aufgeführt ist. Der Antragsteller soll Erst-Autor (bzw. "equal contribution author"<br />

oder auch "korrespondierender Autor"; dies ist zu kennzeichnen) sein. Eine<br />

Seniorautorenschaft kann anstelle der Erstautorenschaft treten, falls der Antragsteller<br />

als Leiter einer Forschergruppe die Seniorautorenschaft übernimmt. Fallberichte (case<br />

reports) zählen nicht zu den Originalarbeiten. Bei Publikationen "im Druck / in press"<br />

sind Kopien der Annahmemitteilung (letter of acceptance) und eine Kopie der Arbeit<br />

beizufügen.<br />

<strong>zur</strong> kumulativen Habilitation<br />

Als Kriterien für eine kumulative Habilitation sollen gelten: Ein großes Œuvre an<br />

wissenschaftlichen Arbeiten, darunter min<strong>des</strong>tens 5 thematisch eng benachbarte, aktuell<br />

publizierte Arbeiten mit Erst-/ Letztautorenschaft in hochrangigen Zeitschriften mit peerreview,<br />

die <strong>zur</strong> kumulativen Habilitation zusammengefasst werden sollen. Dies bedeutet,<br />

dass z.B. das alleinige Vorhandensein von 5 Arbeiten der o.g. Spezifikation ohne<br />

weitere erkennbare wissen-schaftliche Publikationstätigkeit für eine kumulative<br />

Habilitation nicht ausreichend ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!