thermische sanierung betriebe 1/27 - Kommunalkredit Public ...
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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
1/<strong>27</strong><br />
Zielgruppe 3<br />
1. Wer kann eine Förderung in Anspruch nehmen? .......................................................................3<br />
2. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine Förderung der<br />
„Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? ..................................................3<br />
3. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ beantragen? .............................................................................................................3<br />
4. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle Einrichtungen eine<br />
Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? ........................3<br />
5. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ beantragen? .............................................................................................................3<br />
6. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />
beantragen? ....................................................................................................................................3<br />
Förderungsfähigkeit des Objekts 4<br />
7. Was ist ein förderungsfähiges Objekt?........................................................................................4<br />
8. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt werden,<br />
förderungsfähig? ............................................................................................................................4<br />
9. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden?.........................................................4<br />
10. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird? ......................4<br />
11. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ beantragt werden?...................................................................................................4<br />
12. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen? ..........................4<br />
Antragsstellung und Abwicklung 5<br />
13. Wann muss der Förderungsantrag gestellt werden? .................................................................5<br />
14. Kann ein Antrag auch nach dem 30. September 2011 gestellt werden? ..................................5<br />
15. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen? ............................................................................5<br />
16. Bis wann muss ich meine Maßnahme umsetzen? ......................................................................5<br />
17. Wo stelle ich den Förderungsantrag? ..........................................................................................5<br />
18. Welche Unterlagen werden für die Online-Einreichung benötigt?............................................5<br />
19. Wie erfolgt die Förderungsbearbeitung? .....................................................................................6<br />
20. Was ist eine „De-minimis“ Förderung?........................................................................................7<br />
21. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen? .............................................7<br />
Der Energieausweis 8<br />
22. Wer darf Energieausweise erstellen?...........................................................................................8<br />
23. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?....................................8<br />
24. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B. Büro und<br />
Produktionshalle)? .........................................................................................................................8<br />
25. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis? .................10<br />
26. Wie berechne ich den tatsächlichen Heizwärmebedarf bei Gebäudekategorie 12?..............14<br />
Berechnung der Förderung 15<br />
<strong>27</strong>. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für die Gebäudekategorie 1-11? ..............................15<br />
28. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für Gebäudekategorie 12?........................................17<br />
29. Gibt es Zuschläge zur Förderung? .............................................................................................18<br />
30. Gibt es eine Höchstgrenze für anerkennbaren Kosten? ..........................................................18<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
2/<strong>27</strong><br />
Förderungsfähige Kosten 19<br />
31. Welche Maßnahmen werden gefördert? ....................................................................................19<br />
32. Welche Kosten müssen angegeben werden? ...........................................................................21<br />
33. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert?....................................22<br />
34. Kann ich auch Eigenleistungen zur Förderung einreichen? ...................................................22<br />
35. Können auch Lagerentnahmen gefördert werden? ..................................................................22<br />
36. Wird die Mehrwertsteuer gefördert?...........................................................................................22<br />
37. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />
förderungsfähig? ..........................................................................................................................22<br />
38. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />
Förderungsantrages durchgeführt wurden? .............................................................................22<br />
Endabrechnung und Auszahlung 23<br />
39. Welche Unterlagen benötige ich für die Endabrechnung? ......................................................23<br />
40. Wie sind die Endabrechnungsunterlagen zu übermitteln?......................................................23<br />
41. Wann wird die Förderung ausbezahlt? ......................................................................................23<br />
42. Kann ich auch Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen? ....................................24<br />
43. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?...............................................................24<br />
44. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert?.................................24<br />
45. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt wurde? .....24<br />
46. Was ist bei Contracting zu beachten?........................................................................................24<br />
47. Was ist bei Generalunternehmerzuschlägen zu beachten?.....................................................24<br />
Förderung durch das Land Salzburg 25<br />
Förderung durch das Land Tirol <strong>27</strong><br />
Kontakt <strong>27</strong><br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />
<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />
Fax: 01/31 6 31-104, Email: kpc@kommunalkredit.at<br />
Förderungen zur Thermischen Sanierung für Betriebe:<br />
Telefon: 01/31 6 31-712<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
3/<strong>27</strong><br />
Zielgruppe<br />
1. Wer kann eine Förderung in Anspruch nehmen?<br />
Die Förderung richtet sich an Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße.<br />
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen<br />
Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, erfasst werden.<br />
2. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine<br />
Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />
Ja. Bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Flächen besteht<br />
grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass<br />
Antragsteller und Rechnungsadressat ident sind, und somit der Vermieter die<br />
Sanierungskosten trägt.<br />
3. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen<br />
Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />
Grundsätzlich ja. Als Abgrenzung zur Wohnbauförderung müssen jedoch mindestens elf<br />
Betten (es zählen auch Zustellbetten) vermietet werden. Als Nachweis darüber ist eine<br />
Bestätigung der Gemeinde oder des Tourismusverbandes als PDF-Dokument bei der<br />
Antragsstellung hochzuladen.<br />
4. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle<br />
Einrichtungen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />
beantragen?<br />
Ja. Zusätzlich ist bekanntzugeben, ob es sich um eine Körperschaft, einen Verein oder<br />
konfessionelle Einrichtung gewerblicher Art handelt.<br />
5. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen<br />
Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />
Ja, sofern zumindest Teile des zu sanierenden Gebäudes betrieblich genutzt werden.<br />
6. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für<br />
Betriebe“ beantragen?<br />
Gemeinden selbst können nur dann als Antragsteller auftreten, wenn der von der Sanierung<br />
betroffene Betrieb (z. B. Mehrzweckhalle, Schwimmhalle) marktbestimmt geführt wird. Als<br />
Nachweis darüber ist der Gemeinderatsbeschluss als PDF-Dokument bei der<br />
Antragsstellung hochzuladen. Weiters besteht die Möglichkeit eine Förderung zu<br />
beantragen, wenn das zu fördernde Objekt im Besitz einer ausgelagerten Immobilien-<br />
Gesellschaft ist und von dieser saniert wird.<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
4/<strong>27</strong><br />
Förderungsfähigkeit des Objekts<br />
7. Was ist ein förderungsfähiges Objekt?<br />
Ein betrieblich genutztes Gebäude, dessen die Baubewilligung vor dem 01.01.2001 erteilt<br />
wurde.<br />
8. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt<br />
werden, förderungsfähig?<br />
Ja. Jedoch sind Maßnahmen, die sowohl privat als auch gewerblich genutzte Objekte<br />
betreffen, nur im Ausmaß der gewerblichen Nutzung förderungsfähig. Die entstandenen<br />
Kosten für die als Wohnraum genutzten Gebäudeteile, werden proportional von den<br />
gesamten umweltrelevanten Kosten von der KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind die<br />
gesamten Kosten für den gewerblich und den privat genutzten Gebäudeteil anzugeben. Die<br />
notwendigen Energieausweise müssen für die jeweiligen Zonen (z. B. Büro und Wohnung)<br />
getrennt berechnet und können als PDF-Dokument auf der Online-Plattform hochgeladen<br />
werden.<br />
9. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden?<br />
Nein. Es können nur Sanierungsmaßnahmen an bestehenden und bisher beheizten<br />
Bauteilen gefördert werden. Kapazitätsausweitungen (Vergrößerung des beheizten<br />
Raumvolumens) werden proportional von den gesamten umweltrelevanten Kosten von der<br />
KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind jedoch die gesamten Sanierungskosten (z. B.<br />
inklusive Dämmung des Zubaus) anzugeben.<br />
10. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird?<br />
Das Gebäude kann nur als „Thermische Sanierung“ gefördert werden, wenn mehr als 50%<br />
vom Altbestand (statisch relevante Bauteile) bestehen bleibt. Sollten 50% oder mehr abgerissen<br />
und neu errichtet werden, gilt das gesamte Gebäude als Neubau.<br />
11. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen<br />
Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragt werden?<br />
Nein. Die <strong>thermische</strong> Sanierung von zur Wohnnutzung vermieteten Flächen ist im Rahmen<br />
der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe nicht förderungsfähig.<br />
12. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen?<br />
Nein. Die Förderungsaktion „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ gilt ausschließlich<br />
für betriebliche Objekte im Inland.<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
5/<strong>27</strong><br />
Antragsstellung und Abwicklung<br />
13. Wann muss der Förderungsantrag gestellt werden?<br />
Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> Consulting<br />
(KPC) elektronisch über die Online-Plattform eingereicht werden. Hierbei ist zu beachten,<br />
dass die Planung abgeschlossen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen<br />
sollten. Sobald Sie uns Ihren Antrag samt der erforderlichen Unterlagen über die Online-<br />
Plattform übermittelt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.<br />
14. Kann ein Antrag auch nach dem 30. September 2011 gestellt werden?<br />
Die Antragstellung für Projekte zur Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> ist auch über den<br />
30.09.2011 hinaus möglich.<br />
15. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen?<br />
Nachdem Sie das E-Mail über die erfolgreiche Einreichung von der KPC erhalten haben,<br />
können Sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.<br />
16. Bis wann muss ich meine Maßnahme umsetzen?<br />
Die Festlegung der Fertigstellungsfrist für ein gefördertes Projekt erfolgt in Abhängigkeit von<br />
der Projektgröße und in Abstimmung mit dem Antragsteller. Der Umsetzungszeitraum sollte<br />
jedoch nicht mehr als zwei Jahre betragen. Bei rechtzeitiger Beantragung ist in begründeten<br />
Fällen eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist möglich.<br />
17. Wo stelle ich den Förderungsantrag?<br />
Förderungsanträge für die „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ können nur<br />
elektronisch über die Online-Einreichplattform der KPC gestellt werden:<br />
www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />
18. Welche Unterlagen werden für die Online-Einreichung benötigt?<br />
Im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ müssen ab dem 28.03.2011<br />
sämtliche Förderungsanträge inklusive der erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form<br />
über die Online-Plattform eingereicht werden.<br />
Bitte beachten Sie, dass wir elektronische Dokumente ausschließlich im PDF-Format akzeptieren<br />
können. Um lange Wartezeiten beim Hochladen der Dokumente zu vermeiden, speichern<br />
Sie bitte sämtliche Seiten eines Energieausweises in einem Dokument und scannen<br />
Sie Unterlagen in geringer Auflösung, um so die Dateigröße zu minimieren.<br />
Umfassende Informationen, die Sie bei der Einreichung Ihrer Antragsunterlagen unterstützen,<br />
finden Sie auf der Homepage unter<br />
www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
6/<strong>27</strong><br />
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bemaßte aussagekräftige Pläne<br />
Beschreibung der geplanten Sanierung<br />
Auflistung der geplanten Maßnahmen, Baubeschreibung, Zeitplan zur<br />
Projektumsetzung.<br />
Beschreibung der geplanten Kombinationsprojekte<br />
Energieausweise<br />
Berechnung des Heizwärme- und Kühlbedarfs des Gebäudes gemäß ÖNORM H 5055<br />
und Richtlinie 2002/91/EG unter Verwendung validierter Software. Weitere<br />
Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Der Energieausweis“.<br />
Diese Energieausweise müssen vom Aussteller unterschrieben sowie vollständig sein (inkl.<br />
Bauteilliste und U-Wertberechnung) und sind jeweils vor und nach der Sanierung des<br />
Gebäudes zu berechnen.<br />
Abhängig von den Gebäudezonen sind die entsprechenden Energieausweise zu berechnen<br />
und vollständig hochzuladen. Hierbei wird unterschieden zwischen:<br />
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (Kategorie 1-11): Diese werden erstellt für<br />
alle Bürogebäude, Kindergärten und Hochschulen, höhere Schulen und Hochschulen,<br />
Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, Gaststätten, Veranstaltungsstätten,<br />
Sportstätten und Verkaufsstätten.<br />
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (Kategorie 12 / sonstige Gebäude): Diese<br />
werden erstellt für Produktionshallen, beheizte Lagerhallen und Werkstätten.<br />
Energieausweis für Wohngebäude: Wenn zusätzlich zur gewerblich genutzten Fläche<br />
ein Wohnbereich besteht, kann ein eigens für diesen Bereich erstellter Energieausweis<br />
vom Bestand und nach der Sanierung übermittelt werden.<br />
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf nach Aufforderung der KPC vorzulegen.<br />
19. Wie erfolgt die Förderungsbearbeitung?<br />
1. Schritt : Antragsstellung<br />
Nach elektronischer Einreichung über die Online-Plattform wird der Förderungsantrag<br />
von der KPC zunächst auf formale und inhaltliche Vollständigkeit geprüft. Eventuell<br />
fehlende Unterlagen werden schriftlich nachgefordert.<br />
2. Schritt: Antragsprüfung<br />
Sobald die Unterlagen vollständig sind, wird der Förderungsantrag beurteilt und ein<br />
Förderungsvorschlag erstellt. Der Antragsteller wird schriftlich über das Ergebnis der<br />
Beurteilung informiert.<br />
3. Schritt: Förderungsvertrag<br />
Die Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im In- und Ausland berät<br />
anschließend über die Förderungsvorschläge und empfiehlt dem Lebensminister die<br />
Förderungszusage oder -ablehnung des Projektes. Im Falle einer positiven Entscheidung,<br />
wird der Förderungsvertrag an Sie versendet. Innerhalb der folgenden drei Monate<br />
ist der Vertrag anzunehmen, damit dieser Rechtsgültigkeit erlangt.<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
7/<strong>27</strong><br />
4. Schritt: Förderungsauszahlung<br />
Nach der erfolgten Projektumsetzung sind alle Endabrechnungsunterlagen innerhalb<br />
eines Jahres an die KPC zu übermitteln. Wurden alle Bedingungen entsprechend<br />
dem Förderungsvertrag erfüllt, wird die Förderung auf das bekanntgegebene Konto<br />
überwiesen.<br />
20. Was ist eine „De-minimis“ Förderung?<br />
Eine „de-minimis“-Förderung ist eine Förderung, die vereinfachten Bedingungen unterliegt,<br />
da sie seitens der EU als nicht wettbewerbsverzerrend angesehen wird. Ein Unternehmen<br />
kann „de-minimis“-Beihilfen im Gesamtausmaß von EUR 200.000,- innerhalb von drei<br />
Steuerjahren zugesichert bekommen.<br />
Eine "De-minimis"-Förderung sollte beantragt werden, wenn:<br />
innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr als 200.000 Euro an Förderungen im Rahmen<br />
von "De-minimis" (wie z.B. vom Land und anderen Bundesförderungsstellen) zugesichert<br />
wurden,<br />
die zu erwartende Förderungssumme für das Projekt unter 200.000 Euro liegt und das<br />
Projekt mit hohen Kosteneinsparungen verbunden ist.<br />
Ob bereits gewährte Förderungen „De-minimis“- Förderungen waren, ist üblicherweise aus<br />
den Förderverträgen ersichtlich.<br />
21. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen?<br />
Landesförderung können zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden. Informationen<br />
über Landesförderungen, die von der KPC abgewickelt werden, erhalten Sie unter<br />
www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.<br />
Weitere Bundesförderungen, z. B. von der Österreichische Hotel- und Tourismusbank<br />
(ÖHT), dem ERP-Fonds, der Austrian Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder der<br />
Wohnbauförderung können leider nicht zusätzlich beansprucht werden.<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
8/<strong>27</strong><br />
Der Energieausweis<br />
22. Wer darf Energieausweise erstellen?<br />
In den Erlässen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde festgelegt, welche<br />
Gruppe von Gewerbetreibenden dazu berechtigt ist einen Energieausweis zu erstellen. Dazu<br />
zählen beispielsweise Baumeister, Ziviltechniker, Architekten und Zivilingenieure. Weiters<br />
bieten viele Energieberater dieses Service an. Nützliche Informationen dazu finden Sie auf<br />
der Homepage der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />
23. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?<br />
Sollten Energieausweise für den privaten Wohnteil des Gebäudes vorliegen, so können diese<br />
bei der Antragstellung übermittelt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Da es eine<br />
Höchstgrenze für die anerkennbaren Kosten gibt (vgl. Frage 30), kann die Berücksichtigung<br />
des Heizwärmebedarfs des privaten Wohnteils unter Umständen zu einer höheren Förderung<br />
führen.<br />
24. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B.<br />
Büro und Produktionshalle)?<br />
Bei der Antragstellung sind separate Energieausweise jeweils für den Zustand des<br />
Gebäudes vor und nach der Sanierung erforderlich:<br />
für alle von einem Heizsystem versorgten und zur Sanierung vorgesehenen<br />
Gebäudezonen welche sich auf einem Grundstück befinden.<br />
für die komplette Zone innerhalb eines Gebäudes, auch wenn Teile dieser Zone nicht<br />
saniert werden. Ausgenommen sind nicht zur Sanierung vorgesehene thermisch<br />
getrennte Gebäudetrakte.<br />
Zubauten welche im Zuge der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> errichtet werden, sind im<br />
Energieausweis zu berücksichtigen und der entsprechenden Zone zuzuordnen.<br />
Ein eigener Energieausweis ist nicht erforderlich für ein auf dem Grünstück befindliches<br />
Gebäude, das zur Gänze nicht saniert wird und für welches daher auch keine Förderung<br />
beantragt wird.<br />
Details zu den Zonierungsvorgaben für den Energieausweis können Sie der OIB-Richtlinie 6<br />
und dem Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ entnehmen<br />
(www.oib.or.at).<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
9/<strong>27</strong><br />
Beispiel:<br />
Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Wie in der Grafik ersichtlich, besteht das<br />
erste Gebäude aus drei Zonen, das zweite Gebäude ist eine Lagerhalle.<br />
Szenario 1:Wenn Gebäude 1 und 2 saniert werden, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />
getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Das bedeutet:<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />
Gebäude 2 / Gebäudezone „Lagerhalle“: Energieausweise für sonstige Gebäude<br />
Gebäudekategorie 12 vor und nach der Sanierung<br />
Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 23)<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />
der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />
proportional in Abzug gebracht).<br />
Szenario 2: Wenn nur Gebäude 1 saniert wird, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />
getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Für Gebäude 2 ist<br />
kein Energieausweis notwendig, da es sich hier um eine thermisch getrennte Zone (kein<br />
freier Wärmestrom zwischen den Zonen möglich) handelt und Gebäude 2 nicht saniert wird.<br />
Das bedeutet:<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />
Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 23)<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />
der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />
proportional in Abzug gebracht).<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
10/<strong>27</strong><br />
25. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis?<br />
Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 11:<br />
Seite 1 des Energieausweises<br />
Art des Energieausweises<br />
(wichtig: gemäß ÖNORM H5055<br />
„Nicht-Wohngebäude“)<br />
Baujahr<br />
Gebäudeart<br />
Eigentümer (des Gebäudes)<br />
Ersteller des Energieausweises<br />
Unterschrift des<br />
Erstellers des Energieausweises<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
11/<strong>27</strong><br />
Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 11:<br />
Seite 2 des Energieausweises<br />
Beheiztes Bruttovolumen (wichtig bei<br />
Kapazitätsausweitung)<br />
Charakteristische Länge (l C )<br />
LEK Wert (bei Gebäudekategorie 1-11<br />
nicht relevant)<br />
Berechnungen:<br />
links Referenzklima und<br />
rechts Standortklima<br />
Heizwärmebedarf [kWh/a] (Verbrauch<br />
am Standort)<br />
Spezifischer Heizwärmebedarf<br />
HWB* [kWh/(m³a)]<br />
Kühlbedarf am Standort [kWh/(m³a)]<br />
Spezifischer Kühlbedarf<br />
KB* [kWh/(m³a)]<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
12/<strong>27</strong><br />
Beispiel für Gebäudekategorie 12:<br />
Seite 1 des Energieausweises<br />
Art des Energieausweises<br />
(wichtig: gemäß ÖNORM H5055<br />
„Nicht-Wohngebäude“)<br />
Baujahr<br />
Gebäudeart<br />
Eigentümer (des Gebäudes)<br />
Ersteller des Energieausweises<br />
Unterschrift des<br />
Erstellers des Energieausweises<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
13/<strong>27</strong><br />
Beispiel für Gebäudekategorie 12:<br />
Seite 2 des Energieausweises<br />
Beheiztes Bruttovolumen (wichtig bei<br />
Kapazitätsausweitung)<br />
Charakteristische Länge (l C )<br />
LEK Wert (Anforderungswert)<br />
Aufstellung der U-Werte der Einzelbauteile<br />
(die internen Wärmegewinne<br />
sowie die Lüftungswärmeverluste sind<br />
mittels einer eigenen Berechnung bekanntzugeben)<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
14/<strong>27</strong><br />
26. Wie berechne ich den tatsächlichen Heizwärmebedarf bei Gebäudekategorie 12?<br />
Für Bauwerke der Gebäudekategorie 12 (gemäß OIB Richtlinie 6) sind keine standardisierten<br />
Werte (Defaultwerte) zulässig. Wesentliche Einflussfaktoren des Heizwärmebedarfs sind<br />
die internen Gewinne und die Lüftungsverluste. Die Berechnungen dieser Werte sind zusätzlich<br />
zum Energieausweis vom Energieberater oder Ziviltechniker durchzuführen und über die<br />
Online-Plattform als PDF hochzuladen.<br />
Die tatsächlich nutzbaren internen Gewinne innerhalb der Heizperiode sind von der Nutzung<br />
des Gebäudes abhängig (z. B. Anzahl der Personen, Art und Volllaststunden der Maschinen).<br />
Es sind ausschließlich die Volllaststunden innerhalb einer Heizperiode, sowie die tatsächliche<br />
Abwärme (nicht Leistung) zur Berechnung heranzuziehen.<br />
Beispiele für die Berechnung der internen Gewinne:<br />
2 x Drehbank Wärmeabgabe je 10 kW 3.000 h/a => 60.000 kWh/a<br />
40x Leuchtstoffröhren Wärmeabgabe je 10 W 1800 h/a => 720 kWh/a<br />
5 Personen (leicht Arbeit) Wärmeabgabe je 320 W 3000 h/a => 4.800.kWh/a<br />
Summe nutzbare interne Gewinne:<br />
65.520 kWh/a<br />
Die tatsächlichen Lüftungswärmeverluste innerhalb der Heizperiode sind von der Nutzung<br />
des Gebäudes abhängig (z.B. Art und Volllaststunden der Entlüftung, Dichtheit der Fenster).<br />
Beispiele für die Berechnung der Lüftungswärmeverluste:<br />
Lüftungswärmeverluste durch hygienischen Mindestluftwechsel:<br />
Lüftungswärmeverluste durch undichte Fenster und Türen:<br />
Lüftungswärmeverluste durch mechanische<br />
Lüftung ohne Wärmerückgewinnung:<br />
Gesamtlüftungswärmeverlust innerhalb der Heizperiode :<br />
26.816 kWh/a<br />
11.160 kWh/a<br />
22.848 kWh/a<br />
60.824 kWh/a<br />
Die solaren Gewinne sowie die Transmissionswärmeverluste sind von der Nutzung des Gebäudes<br />
unabhängig und werden dem Energieausweis entnommen.<br />
Der tatsächliche Heizwärmebedarf wird anhand dieser ermittelten Werte und der im Energieausweis<br />
angegeben Werte von Seiten der KPC berechnet.<br />
Zugrundeliegende Formel:<br />
Q h =(Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />
Q h<br />
Q T<br />
η<br />
Q s<br />
Q i<br />
Heizwärmebedarf<br />
Transmissionswärmeverluste<br />
Ausnutzungsgrad<br />
solare Wärmegewinne<br />
interne Wärmegewinne<br />
Version 10/2011
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
15/<strong>27</strong><br />
Berechnung der Förderung<br />
Die Förderungshöhe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß<br />
der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-<br />
Richtlinie (Stand 2010 / ÖNORM H5055/ Richtlinie 2002/91/EG) für die jeweilige Gebäude-<br />
Kategorie.<br />
<strong>27</strong>. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für die Gebäudekategorie 1-11?<br />
Erläuterungen zu den Gebäudekategorien finden Sie unter Frage 18 (erforderliche Unterlagen).<br />
Der Förderungssatz bezieht sich auf die anerkennbaren umweltrelevanten<br />
Investitionskosten.<br />
Gebäudekategorie 1-11<br />
Förderungssatz<br />
erforderliche Unterschreitung der OIB-Anforderungen für<br />
Heizwärme- und Kühlbedarf<br />
HWB*<br />
KB*<br />
35 % 45 % 30 %<br />
30 % 25 % 20 %<br />
20 % 15 % 10 %<br />
15 %<br />
Halbierung des ursprünglichen spezifischen Heizwärmebedarfs<br />
(HWB*) durch die Sanierung<br />
Die Anforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (2010)<br />
werden wie folgt ermittelt:<br />
OIB-Anforderung für den<br />
spezifischen Heizwärmebedarf:<br />
OIB-Anforderung für den<br />
spezifischen Kühlbedarf:<br />
HWB* = 8,5 x (1+2,5 / l c ), jedoch. max. 30kWh/m³a<br />
l C = charakteristische Länge laut Energieausweis<br />
KB* = 2 kWh/m³a<br />
Die Förderungsermittlung erfolgt entsprechend dem geltenden Beihilferecht, die angegebenen<br />
Förderungssätze verstehen sich als Maximalwerte.<br />
Förderungsberechnung bei Unterschreitung der OIB - Anforderungen<br />
Der Heizwärmebedarf (HWB*) kann für Ihr Gebäude anhand der Formel: 8,5*(1+2,5 / l c )<br />
errechnet werden. Liegt beispielsweise die charakteristische Länge (l c ) nach der<br />
Sanierung bei 1,9 dann errechnet sich anhand der Formel für Ihr Gebäude 8,5*(1+2,5 /<br />
1,9) ein Wert von 19,68 kWh/m³a.<br />
Der Kühlbedarf (KB*) liegt laut OIB-Richtlinie für jedes Gebäude bei 2 kWh/m³a.<br />
Dem Fallbeispiel folgend bedeutet dies:<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
16/<strong>27</strong><br />
Variante 1: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 45 %<br />
HWB* ≤ 10,82 kWh/m³a und KB* ≤ 1,4 kWh/m³a = 35 % Förderungssatz<br />
<br />
<br />
Variante 2: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 25 %<br />
HWB* ≤ 14,76 kWh/m³a und KB* ≤ 1,6 kWh/m³a = 30 % Förderungssatz<br />
Variante 3: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 15 %<br />
HWB* ≤ 16,72 kWh/m³a und KB* ≤ 1,8 kWh/m³a = 20 % Förderungssatz<br />
Wenn Sie nun anhand der Formel 8,5*(1+2,5 / l c ) die OIB–Anforderung für Ihr Gebäude errechnet<br />
haben, können Sie prüfen um wie viel Prozent der HWB* nach Sanierung (laut Energieausweis)<br />
die OIB–Anforderung unterschreitet. Wo die wichtigsten Angaben im Energieausweis<br />
zu finden sind, kann den grafischen Darstellungen im Absatz „Der Energieausweis“<br />
entnommen werden.<br />
Vereinfacht können Sie den möglichen Förderungssatz zudem anhand nachfolgender Grafik<br />
ermitteln: Mit der charakteristischen Länge und dem HWB* (laut Energieausweis nach Sanierung)<br />
können Sie rasch Ihren Förderungssatz ermitteln. Wird zum Beispiel wieder 1,9 l c angenommen<br />
liegt Ihr Projekt, wie im Beispiel erkennbar, im Bereich der 30 %-igen Förderung.<br />
Förderungsberechnung bei Halbierung des Heizwärmebedarfs<br />
Für Gebäude, die den maximalen Heizwärmebedarf von 30 kWh/m³ nicht erreichen bzw. die<br />
15 %-ige Unterschreitung der OIB-Anforderungen nicht erfüllen (z. B. denkmalgeschützte<br />
Gebäude), besteht trotzdem die Möglichkeit einer Förderung, wenn der ursprüngliche Heizwärmebedarf<br />
durch die Sanierung um 50 % reduziert wird. Der Förderungssatz beträgt in<br />
diesem Fall 15 %.<br />
Beispiel:<br />
HWB* 70 kWh/m³a vor Sanierung - HWB* 35 kWh/m³a nach Sanierung = 15 % Förderung.<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
17/<strong>27</strong><br />
28. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für Gebäudekategorie 12?<br />
Erläuterungen zu den Gebäudekategorien finden Sie unter Frage 18 (erforderliche Unterlagen).<br />
Bei Gebäuden der Gebäudekategorie 12 (z. B. Fabrikationsstätten, Lagerhallen) sind der<br />
LEK Wert (laut Energieausweis) und die tatsächlichen internen Gewinne und Lüftungsverluste<br />
anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die für die Berechnung zugrundeliegenden Daten<br />
ebenfalls übermittelt werden müssen. Wie diese Berechnung erfolgt wird unter Frage 26 erläutert.<br />
Für Gebäude der Kategorie 12 ist keine Berechnung der OIB-Anforderung erforderlich. Die<br />
jeweiligen Mindestanforderungen für die LEK-Werte können der unten angeführten Tabelle<br />
entnommen werden. An welcher Stelle im Energieausweis diese Angaben zu finden sind,<br />
entnehmen Sie bitte dem Absatz „Der Energieausweis“.<br />
Gebäudekategorie 12<br />
Förderungssatz<br />
maximal zulässiger LEK-Wert<br />
35 % 19,8<br />
30 % <strong>27</strong>,0<br />
20 % 30,6<br />
15 %<br />
Halbierung des ursprünglichen LEK-Wertes durch<br />
die Sanierung<br />
Die entsprechenden Nachweise zur Erreichung der Förderungsbedingungen sind durch Vor-<br />
des Erstellers des Energieausweises über<br />
lage eines Energieausweises zu führen.<br />
Im Zuge der Endabrechnung ist eine Bestätigung<br />
die tatsächliche Ausführung des Projekts zu erbringen. Details dazu finden Sie unter Frage<br />
39 (Endabrechnungsunterlagen)<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
18/<strong>27</strong><br />
29. Gibt es Zuschläge zur Förderung?<br />
Ja. Es gibt zwei Möglichkeiten um einen Zuschlag zur Förderung zu erhalten:<br />
Zuschlag für das österreichische Umweltzeichen<br />
Werden überwiegend (mehr als 50 % der gedämmten Flächen) Dämmstoffe, die mit dem österreichischen<br />
Umweltzeichen ausgezeichnet sind, verwendet, wird ein Zuschlag von 5 % auf<br />
den Förderungssatz, bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Der Nachweis<br />
darüber ist bei der Endabrechnung durch die Übermittlung des Umweltzeichens Zertifikats zu<br />
erbringen.<br />
Zuschlag für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen<br />
Werden überwiegend (mehr als 50 % der gedämmten Flächen) Dämmstoffe aus nachwachsenden<br />
Rohstoffen verwendet, wird ein Zuschlag von 10 % auf den Förderungssatz, bis zu<br />
den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Zu den Dämmstoffen aus nachwachsenden<br />
Rohstoffen zählen Dämmstoffe aus:<br />
Flachs<br />
Hanf<br />
Schafwolle<br />
Holzfasern (Holzfaserdämmplatten mit einer Rohdichte
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
19/<strong>27</strong><br />
Förderungsfähige Kosten<br />
31. Welche Maßnahmen werden gefördert?<br />
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten<br />
Gebäuden, Verschattungen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung wie:<br />
Dämmung der Außenfassade<br />
förderungsfähig<br />
Dämmmaterial und Dämmarbeiten sowie<br />
Konstruktionen, die zur Anbringung des<br />
Dämmmaterials notwendig sind; Putzarbeiten,<br />
Fassadenreinigung, Malerarbeiten, kleine<br />
Maurerarbeiten (z.B. bei Fenstertausch),<br />
Holzriegelkonstruktionen mit Wärmedämmung,<br />
Fensterbleche, Fensterbänke, Fassadenanschlüsse,<br />
gedämmte Fassadenelemente<br />
(Sandwichpaneele), Gesimse/Fensterfaschen,<br />
Abschneiden von Balkonen,<br />
Dämmung von bestehenden Balkonen,<br />
De- und Widermontage von bereits vorhandenen<br />
Aufbauten (z.B. Solaranlangen),<br />
wenn dies zur Anbringung der Wärmedämmung<br />
erforderlich ist, Maßnahmen zur Vermeidung<br />
von Wärmebrücken (z. B. Überdämmung<br />
im Sockelbereich, etc.)<br />
Nicht förderungsfähig<br />
hinterlüftete Fassadenschalungen (Alu-,<br />
Eternit-, Holzfassaden), Beschriftungen,<br />
Kunstmalereien, Verzierungen, Putzausbesserungen<br />
und Malerarbeiten ohne Wärmedämmung,<br />
Spenglerarbeiten (Dachrinnen, -<br />
abläufe, o.ä.), Blitzschutz, Elektroinstallationen,<br />
umfangreiche Mauerarbeiten bei Zuoder<br />
Umbauten, Innenausbauten, Neukonstruktion<br />
von Balkonen<br />
Dämmung oberste bzw. unterste Geschossdecke<br />
förderungsfähig<br />
Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Estrich,<br />
Dampfbremsen<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Dämmungen und Estrich zwischen beheizten<br />
Geschossen, Trittschalldämmung, Bodenbelag,<br />
Unterbeton/tragende Decke, Rollierung,<br />
Fußbodenheizung<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
20/<strong>27</strong><br />
Keller<br />
Förderungsfähig<br />
Perimeterdämmung, Grabungen für die Perimeterdämmung,<br />
innenliegende Wärmedämmung<br />
bei erdberührenden Wänden und<br />
Fußböden, Wärmedämmung zu unbeheizten<br />
Räumen<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Trockenlegung, Abdichtung, Kanalarbeiten<br />
Dämmung des Daches<br />
Förderungsfähig<br />
Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Lattung,<br />
Sparrenaufdopplung zur Anbringung der<br />
Wärmedämmung, Schalungen (auch Innenund<br />
Dachschalung), Dampfbremsen, Dachpappe,<br />
Unterspannbahnen, Firstentlüftungen,<br />
Dachflächenfenster, bei Flachdächern<br />
der Aufbau ab tragender Decke (inkl. Abdichtungen,<br />
Dichtfolie, Bitumen, Schüttung),<br />
Hochzüge<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Dacheindeckung, Dachstuhlkonstruktion,<br />
Sparren, Spenglerarbeiten (außer Fassadenanschlüsse<br />
und Attikaverblechung),<br />
Windbretter, Stirnbretter, Bodenbelag bei<br />
Flachdächern (z.B. Waschbetonplatten,<br />
Gründach), Attikakonstruktionen, Dachgeschoßausbauten<br />
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren<br />
Förderungsfähig<br />
Austausch von Fenstern und Außentüren,<br />
Sanierung und Tausch bestehender Verglasungen,<br />
Rahmen und Dichtungen, Fensterbänke,<br />
Fensteranschlüsse und damit verbundene<br />
Verblechungen, Verputzarbeiten,<br />
Malerarbeiten (auch innen, im Ausmaß des<br />
Fensterbereiches), Sanierung von bestehenden,<br />
beheizten Wintergärten, gedämmte<br />
Tore<br />
Nicht förderungsfähig<br />
automatische Antriebe (Türschließer), Aufpreis<br />
für bruchsicheres Glas, Innentüren und<br />
Innenfenster, Neubau von Wintergärten, Tore<br />
von unbeheizten Räumen (Garagen, Lagerhallen)<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
21/<strong>27</strong><br />
Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes<br />
Förderungsfähig<br />
bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende<br />
Systeme, die zumindest 50 % der<br />
transparenten Flächen Richtung<br />
Süd/West/Ost verschatten, Außenjalousien,<br />
Rollläden, Markisen, Regelung der Verschattungssysteme<br />
Nicht förderungsfähig<br />
innen liegende Verschattung (Jalousien,<br />
Gardinen, Rollos)<br />
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der<br />
<strong>thermische</strong>n Sanierung des Gebäudes<br />
Förderungsfähig<br />
Zentrallüftungsgeräte, Regelung der<br />
Lüftungsanlage<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Lüftungskanäle<br />
Allgemeinkosten<br />
Förderungsfähig<br />
Planungskosten (auch Energieberatung) jedoch<br />
bis maximal 10 % der Baukosten, Baustellengemeinkosten<br />
(Gerüst, Baustelleneinrichtung/-reinigung)<br />
Nicht förderungsfähig<br />
alle Maßnahmen die nicht die Gebäudehüllfläche<br />
betreffen (Außenanlagen, Bepflanzungen,<br />
Asphaltierungen), Entsorgungskosten,<br />
Drainagen / Trockenlegungen, Elektro-,<br />
Sanitär- und Heizungsinstallationen, Gebühren,<br />
Verbrauchsmaterial<br />
32. Welche Kosten müssen angegeben werden?<br />
Es ist wichtig, dass die Kosten für die gesamte <strong>thermische</strong> Sanierung (ggf. inklusive Zubau<br />
und Wohnung) angegeben werden. Die Kosten für Zubau und Wohnung werden von den gesamten<br />
umweltrelevanten Kosten von der KPC proportional in Abzug gebracht. Ein Trennen<br />
der Kostenpositionen z. B. in Wohnung und Gewerbe ist daher nicht erforderlich.<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
22/<strong>27</strong><br />
33. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert?<br />
Die Kosten für den Energieausweis können wie alle anderen Planungsleistungen im Zusammenhang<br />
mit einer der angeführten Maßnahme gefördert werden. Planungsleistungen<br />
können bis zu einer Höhe von maximal 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt<br />
werden.<br />
34. Kann ich auch Eigenleistungen zur Förderung einreichen?<br />
Eigenleistungen des Antragstellers können als förderungsfähige Kosten anerkannt werden,<br />
sofern sie in der Bilanz aktiviert werden. Leistungen von verbundenen Unternehmen (Verschränkung<br />
> 50 %) sind nur im Eigenleistungsansatz förderungsfähig. Ausschlaggebend ist<br />
die Firmenstruktur zum Einreichzeitpunkt bzw. bei Auftragsvergabe.<br />
Zum Nachweis der Eigenleistungen sind ab Beginn des Projektes täglich detaillierte Aufzeichnungen<br />
zu führen über:<br />
Name der ausführenden Person<br />
Art der Tätigkeit<br />
geleistete Stunden für das Förderungsprojekt<br />
verrechneter Stundensatz<br />
35. Können auch Lagerentnahmen gefördert werden?<br />
Ja. Material aus eigenen Lagerbeständen kann aber nur in der Höhe des Einkaufpreises anerkannt<br />
werden. Die Höhe des Einkaufspreises ist durch entsprechende Rechnungen nachzuweisen.<br />
36. Wird die Mehrwertsteuer gefördert?<br />
Nein. Steuern, Abgaben und Gebühren können nicht gefördert werden.<br />
37. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />
förderungsfähig?<br />
Ja, die Sanierungsmaßnahmen können auch von einem Unternehmen durchgeführt werden,<br />
dessen Firmensitz sich im Ausland befindet. Der Standort des geförderten Objekts muss allerdings<br />
im Inland liegen. Die Rechnungen sind jedenfalls in deutscher Sprache vorzulegen.<br />
38. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />
Förderungsantrages durchgeführt wurden?<br />
Maßnahmen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages durchgeführt wurden, sind<br />
nur förderungsfähig, wenn es sich um immaterielle Leistungen für das Förderungsobjekt, wie<br />
z. B. die Erstellung des Energieausweises oder Planungsleistungen, handelt. Lieferungen<br />
und Leistungen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages getätigt wurden, können<br />
nicht gefördert werden. Ein Baubeginn vor Antragseingang führt zu einer Ablehnung.<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
23/<strong>27</strong><br />
Endabrechnung und Auszahlung<br />
39. Welche Unterlagen benötige ich für die Endabrechnung?<br />
Annahmeerklärung zum Förderungsvertrag<br />
Diese wird Ihnen gemeinsam mit dem Förderungsvertrag zugesandt und ist unterzeichnet<br />
und vom Gericht, Notar, von der Gemeinde oder vom Kreditinstitut beglaubigt bzw.<br />
bestätigt innerhalb von drei Monaten zu retournieren.<br />
Endabrechnungsformular<br />
Dieses Formular wird Ihnen ebenfalls gemeinsam mit dem Förderungsvertrag zugesandt.<br />
Zusätzlich ist es über den Link „Auszahlung“ unter<br />
www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung abrufbar. Bitte füllen Sie das<br />
Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es.<br />
Rechnungskopien<br />
Es sind alle erforderlichen und das geförderte Projekt betreffenden Rechnungen zu<br />
übermitteln. Aus den Rechnungen müssen einerseits der genaue Leistungszeitraum und<br />
andererseits die detaillierten Kostenpositionen hervorgehen, damit deren<br />
Förderungsfähigkeit geprüft werden kann. Pauschalrechnungen (z. B von<br />
Generalunternehmern) können nicht anerkannt werden, etwaige<br />
Generalunternehmeraufschläge sind gesondert auszuweisen.<br />
Zahlungsbelege in Kopie<br />
Für alle zur Förderung eingereichten Rechnungen müssen Zahlungsbelege vorgelegt<br />
werden. Alternativ dazu kann auf dem Endabrechnungsformular die vollständige<br />
Bezahlung der Rechnungen von Kreditinstitut bzw. Steuerberater bestätigt werden.<br />
Technisches Datenblatt zur Endabrechnung<br />
Auf diesem wird vom Antragsteller sowie vom Ersteller des Energieausweises bestätigt,<br />
dass die Maßnahmen so umgesetzt wurden, wie das Projekt ursprünglich geplant und zur<br />
Förderung eingereicht wurde.<br />
Falls es bei der Umsetzung zu Abweichungen gekommen ist, ist ein neuer<br />
Energieausweis basierend auf den tatsächlich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zu<br />
übermitteln.<br />
40. Wie sind die Endabrechnungsunterlagen zu übermitteln?<br />
Alle Endabrechnungsunterlagen sind entweder per E-Mail (kpc@kommunalkredit.at), per Fax<br />
(01/31 6 31-104) oder auf dem Postweg zu übermitteln. Es ist zu beachten, dass alle erforderlichen<br />
Formulare unterschrieben sein müssen. Bitte geben Sie die von der KPC vergebene<br />
Antragsnummer an, da diese für die Zuordnung der Unterlagen unbedingt erforderlich ist.<br />
41. Wann wird die Förderung ausbezahlt?<br />
Nach Umsetzung der Maßnahme(n), Einlangen und Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen<br />
wird die Förderung als einmaliger Zuschuss auf das angegebene Konto<br />
überwiesen.<br />
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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
24/<strong>27</strong><br />
42. Kann ich auch Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen?<br />
Nein. Aus den Rechnungen müssen die detaillierten Kostenpositionen hervorgehen, damit<br />
deren Förderungsfähigkeit geprüft werden kann. Pauschalrechnungen (z. B von Generalunternehmern)<br />
können nicht anerkannt werden, etwaige Generalunternehmeraufschläge sind<br />
gesondert auszuweisen.<br />
43. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?<br />
Zur Sicherstellung der Einhaltung des dauerhaften Umwelteffekts werden stichprobenartige<br />
Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.<br />
44. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert?<br />
Sollte es sich um eine Verzögerung der Fertigstellung bis maximal zwölf Monate handeln, ist<br />
ein formloser Antrag auf Fristverlängerung bei der KPC zu stellen. Sollte eine längere Nachfrist<br />
notwendig sein, ist eine ausführliche Begründung der Verzögerung zu übermitteln. Der<br />
Antrag muss von der KPC erneut der Umweltförderungskommission zur Entscheidung vorgelegt<br />
werden.<br />
45. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt<br />
wurde?<br />
Wenn es bei der Umsetzung zu Abweichungen gekommen ist, so ist ein neuer Energieausweis<br />
basierend auf den tatsächlich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zu übermitteln. Die<br />
Änderungen sind im technischen Datenblatt zur Endabrechnung bekannt zu geben.<br />
46. Was ist bei Contracting zu beachten?<br />
Antragsteller ist der Contractor oder der Contracting-Kunde, wobei dieser förderungsfähig<br />
sein muss. Der Contracting-Vertrag ist zur nachhaltigen und dauerhaften Sicherstellung des<br />
Umwelteffekts langfristig, zumindest für die Dauer von zehn Jahren, abzuschließen.<br />
Der Vorteil aus der Förderung der beantragten Maßnahme muss dem Contracting-Kunden<br />
zu Gute kommen.<br />
Es ist zu beachten, dass spätestens bei der Endabrechnung der aktuelle und unterzeichnete<br />
Contracting-Vertrag bei der KPC vorliegen muss.<br />
47. Was ist bei Generalunternehmerzuschlägen zu beachten?<br />
Der Generalunternehmerzuschlag (GU-Zuschlag) gilt als immaterielle Leistung. Er ist für alle<br />
Leistungen (auch Planungsleistungen) zulässig, ist aber gemeinsam den sonstigen immateriellen<br />
Leistungen mit maximal 10 % der gesamten Investitionskosten begrenzt.<br />
Erfolgt die Abrechnung eines geförderten Projekts zur Gänze oder teilweise auf Basis von<br />
Generalunternehmerrechnungen, so sind zusätzlich die Rechnungen der Sub-Unternehmer<br />
vorzulegen, aus welchen einerseits die Kosten ohne den GU-Zuschlag sowie andererseits<br />
die konkreten Leistungen hervorgehen, um deren Förderungsfähigkeit gemäß Abschnitt 6<br />
des Handbuches für die Umweltförderung im Inland überprüfen zu können (siehe Link<br />
„Rechtliche Grundlagen“ unter<br />
www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung.<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
25/<strong>27</strong><br />
Förderung durch das Land Salzburg<br />
Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) umfassende<br />
Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>en von Betriebsbauten. Die KPC ist mit der Abwicklung dieser<br />
Förderung betraut. Wenn sich das zu sanierende Objekt im Land Salzburg befindet, so<br />
besteht die Möglichkeit, ergänzend zur Umweltförderung im Inland (UFI) eine Förderung des<br />
Landes Salzburg zu erhalten.<br />
Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen<br />
Hand und Gebietskörperschaften sowie Beherbergungs<strong>betriebe</strong> mit mehr als zehn Betten.<br />
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die neben der Förderung im<br />
Rahmen von KLUP und UFI von anderen Förderungssystemen des Landes Salzburg, insbesondere<br />
der Wohnbauförderung, erfasst werden sowie Maßnahmen der Gemeinden, die<br />
entsprechende Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) erhalten.<br />
Gefördert werden umfassende energetische Sanierungen, das sind zeitlich zusammenhängende<br />
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen<br />
eines Gebäudes, mit Projektstandort im Land Salzburg. Es ist zu beachten, dass für eine<br />
Förderung des Landes Salzburg mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen umgesetzt<br />
werden müssen (vergleiche § 1b Abs. 2 Salzburger Wohnbauförderungs-<br />
Durchführungsverordnung – WFV i.d.g.F.):<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches,<br />
Dämmung der Außenwände,<br />
Dämmung der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens,<br />
Verbesserung des Wärmeschutzes durch Sanierung oder Austausch von Fenstern<br />
und Außentüren,<br />
Sanierung des energetisch relevanten Haustechniksystems (Heizungsanlage, Lüftungssystem<br />
mit Wärmerückgewinnungsanlage).<br />
Voraussetzung für eine Landesförderung ist die elektronische Antragstellung vor Baubeginn<br />
bzw. vor Liefertermin bei der KPC. Mit der Online-Einreichung eines Antrages für die Sanierungsoffensive<br />
2011 für Betriebe wird gleichzeitig auch die Förderung aus dem Klima- und<br />
Umweltpakt beantragt und bearbeitet. Ergänzend zu den Antragsunterlagen für die Bundesförderung<br />
sind folgende Unterlagen elektronisch über die Online-Plattform einzureichen:<br />
<br />
<br />
Energieausweise des Landes Salzburg (vor und nach Sanierung für<br />
Betriebsgebäude),<br />
eine technische Beschreibung für die geplante Sanierung des energetisch relevanten<br />
Haustechniksystems wie Heizungsanlage oder Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnungsanlage<br />
inkl. Anlagenschema und Berechnung der Energieeinsparung.<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
26/<strong>27</strong><br />
Die Förderung wird abhängig von der jährlich erzielten Emissionsreduktion an CO 2 gemäß<br />
folgendem Pauschalförderungssatz ausbezahlt:<br />
<br />
300 Euro / Tonne CO 2 -Emissionsreduktion pro Jahr<br />
Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 20.000 Euro.<br />
Die CO 2 -Emissionsreduktion wird von der KPC ermittelt. Die Gesamtsumme aller für dieses<br />
Projekt erhaltenen Förderungen darf 60 % (und allfällige Zuschläge) der gemäß Allgemeiner<br />
Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EG Nr. 800/2008) ermittelten umweltrelevanten<br />
Mehrinvestitionskosten nicht übersteigen.<br />
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THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
<strong>27</strong>/<strong>27</strong><br />
Förderung durch das Land Tirol<br />
Neben dem Management der Umweltförderungen des Bundes übernimmt die <strong>Kommunalkredit</strong><br />
<strong>Public</strong> Consulting 2011 auch das Förderungsmanagement für das Tiroler Wirtschaftsförderungsprogramm<br />
im Auftrag des Landes Tirol. Die Antragstellung der Tiroler Landesförderung<br />
erfolgt automatisch mit dem Antrag der Umweltförderung des Lebensministeriums.<br />
Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, die in Besitz einer aufrechten<br />
Gewerbeberechtigung für den zur Sanierung beantragten Standort sind, sowie Betreiber touristisch<br />
bzw. freizeitwirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen. Details können dem<br />
Informationsblatt entnommen werden.<br />
Vorraussetzung für die Landesförderung ist die erzielte Sanierungsqualität, bzw. das Ausmaß<br />
der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß<br />
OIB-Richtlinie (Stand 2010) für die jeweilige Gebäudekategorie.<br />
Dabei müssen in der Gebäudekategorie 1-11 die Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie für<br />
den Heizbedarf (HWB) um mindestens 25 % und den Kühlbedarf um mindestens 20 % unterschritten<br />
werden. Der Kühlbedarf (KB) ist mit max. 2 kW/m³a begrenzt. Bei der Gebäudekategorie<br />
12 muss der LEK-Wert um mindestens 25 % unterschritten werden.<br />
Dies entspricht den Voraussetzungen für einen Förderungssatz von 30 % in der Umwelt-<br />
Förderung, darüber hinaus gelten die Förderungsvoraussetzungen der Umweltförderung:<br />
www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />
Die Förderung beträgt maximal 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten und wird als<br />
„De-minimis" Förderung vergeben.<br />
Kontakt<br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />
<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />
Fax: 01/31 6 31-104, Email: kpc@kommunalkredit.at<br />
Förderungen zur Thermischen Sanierung für Betriebe:<br />
Telefon: 01/31 6 31-712<br />
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