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thermische sanierung betriebe 1/27 - Kommunalkredit Public ...

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

1/<strong>27</strong><br />

Zielgruppe 3<br />

1. Wer kann eine Förderung in Anspruch nehmen? .......................................................................3<br />

2. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine Förderung der<br />

„Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? ..................................................3<br />

3. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ beantragen? .............................................................................................................3<br />

4. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle Einrichtungen eine<br />

Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? ........................3<br />

5. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ beantragen? .............................................................................................................3<br />

6. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />

beantragen? ....................................................................................................................................3<br />

Förderungsfähigkeit des Objekts 4<br />

7. Was ist ein förderungsfähiges Objekt?........................................................................................4<br />

8. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt werden,<br />

förderungsfähig? ............................................................................................................................4<br />

9. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden?.........................................................4<br />

10. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird? ......................4<br />

11. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ beantragt werden?...................................................................................................4<br />

12. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen? ..........................4<br />

Antragsstellung und Abwicklung 5<br />

13. Wann muss der Förderungsantrag gestellt werden? .................................................................5<br />

14. Kann ein Antrag auch nach dem 30. September 2011 gestellt werden? ..................................5<br />

15. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen? ............................................................................5<br />

16. Bis wann muss ich meine Maßnahme umsetzen? ......................................................................5<br />

17. Wo stelle ich den Förderungsantrag? ..........................................................................................5<br />

18. Welche Unterlagen werden für die Online-Einreichung benötigt?............................................5<br />

19. Wie erfolgt die Förderungsbearbeitung? .....................................................................................6<br />

20. Was ist eine „De-minimis“ Förderung?........................................................................................7<br />

21. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen? .............................................7<br />

Der Energieausweis 8<br />

22. Wer darf Energieausweise erstellen?...........................................................................................8<br />

23. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?....................................8<br />

24. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B. Büro und<br />

Produktionshalle)? .........................................................................................................................8<br />

25. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis? .................10<br />

26. Wie berechne ich den tatsächlichen Heizwärmebedarf bei Gebäudekategorie 12?..............14<br />

Berechnung der Förderung 15<br />

<strong>27</strong>. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für die Gebäudekategorie 1-11? ..............................15<br />

28. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für Gebäudekategorie 12?........................................17<br />

29. Gibt es Zuschläge zur Förderung? .............................................................................................18<br />

30. Gibt es eine Höchstgrenze für anerkennbaren Kosten? ..........................................................18<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

2/<strong>27</strong><br />

Förderungsfähige Kosten 19<br />

31. Welche Maßnahmen werden gefördert? ....................................................................................19<br />

32. Welche Kosten müssen angegeben werden? ...........................................................................21<br />

33. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert?....................................22<br />

34. Kann ich auch Eigenleistungen zur Förderung einreichen? ...................................................22<br />

35. Können auch Lagerentnahmen gefördert werden? ..................................................................22<br />

36. Wird die Mehrwertsteuer gefördert?...........................................................................................22<br />

37. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />

förderungsfähig? ..........................................................................................................................22<br />

38. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />

Förderungsantrages durchgeführt wurden? .............................................................................22<br />

Endabrechnung und Auszahlung 23<br />

39. Welche Unterlagen benötige ich für die Endabrechnung? ......................................................23<br />

40. Wie sind die Endabrechnungsunterlagen zu übermitteln?......................................................23<br />

41. Wann wird die Förderung ausbezahlt? ......................................................................................23<br />

42. Kann ich auch Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen? ....................................24<br />

43. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?...............................................................24<br />

44. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert?.................................24<br />

45. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt wurde? .....24<br />

46. Was ist bei Contracting zu beachten?........................................................................................24<br />

47. Was ist bei Generalunternehmerzuschlägen zu beachten?.....................................................24<br />

Förderung durch das Land Salzburg 25<br />

Förderung durch das Land Tirol <strong>27</strong><br />

Kontakt <strong>27</strong><br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />

<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />

Fax: 01/31 6 31-104, Email: kpc@kommunalkredit.at<br />

Förderungen zur Thermischen Sanierung für Betriebe:<br />

Telefon: 01/31 6 31-712<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

3/<strong>27</strong><br />

Zielgruppe<br />

1. Wer kann eine Förderung in Anspruch nehmen?<br />

Die Förderung richtet sich an Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße.<br />

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen<br />

Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, erfasst werden.<br />

2. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine<br />

Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />

Ja. Bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Flächen besteht<br />

grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass<br />

Antragsteller und Rechnungsadressat ident sind, und somit der Vermieter die<br />

Sanierungskosten trägt.<br />

3. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen<br />

Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />

Grundsätzlich ja. Als Abgrenzung zur Wohnbauförderung müssen jedoch mindestens elf<br />

Betten (es zählen auch Zustellbetten) vermietet werden. Als Nachweis darüber ist eine<br />

Bestätigung der Gemeinde oder des Tourismusverbandes als PDF-Dokument bei der<br />

Antragsstellung hochzuladen.<br />

4. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle<br />

Einrichtungen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />

beantragen?<br />

Ja. Zusätzlich ist bekanntzugeben, ob es sich um eine Körperschaft, einen Verein oder<br />

konfessionelle Einrichtung gewerblicher Art handelt.<br />

5. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen<br />

Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />

Ja, sofern zumindest Teile des zu sanierenden Gebäudes betrieblich genutzt werden.<br />

6. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für<br />

Betriebe“ beantragen?<br />

Gemeinden selbst können nur dann als Antragsteller auftreten, wenn der von der Sanierung<br />

betroffene Betrieb (z. B. Mehrzweckhalle, Schwimmhalle) marktbestimmt geführt wird. Als<br />

Nachweis darüber ist der Gemeinderatsbeschluss als PDF-Dokument bei der<br />

Antragsstellung hochzuladen. Weiters besteht die Möglichkeit eine Förderung zu<br />

beantragen, wenn das zu fördernde Objekt im Besitz einer ausgelagerten Immobilien-<br />

Gesellschaft ist und von dieser saniert wird.<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

4/<strong>27</strong><br />

Förderungsfähigkeit des Objekts<br />

7. Was ist ein förderungsfähiges Objekt?<br />

Ein betrieblich genutztes Gebäude, dessen die Baubewilligung vor dem 01.01.2001 erteilt<br />

wurde.<br />

8. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt<br />

werden, förderungsfähig?<br />

Ja. Jedoch sind Maßnahmen, die sowohl privat als auch gewerblich genutzte Objekte<br />

betreffen, nur im Ausmaß der gewerblichen Nutzung förderungsfähig. Die entstandenen<br />

Kosten für die als Wohnraum genutzten Gebäudeteile, werden proportional von den<br />

gesamten umweltrelevanten Kosten von der KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind die<br />

gesamten Kosten für den gewerblich und den privat genutzten Gebäudeteil anzugeben. Die<br />

notwendigen Energieausweise müssen für die jeweiligen Zonen (z. B. Büro und Wohnung)<br />

getrennt berechnet und können als PDF-Dokument auf der Online-Plattform hochgeladen<br />

werden.<br />

9. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden?<br />

Nein. Es können nur Sanierungsmaßnahmen an bestehenden und bisher beheizten<br />

Bauteilen gefördert werden. Kapazitätsausweitungen (Vergrößerung des beheizten<br />

Raumvolumens) werden proportional von den gesamten umweltrelevanten Kosten von der<br />

KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind jedoch die gesamten Sanierungskosten (z. B.<br />

inklusive Dämmung des Zubaus) anzugeben.<br />

10. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird?<br />

Das Gebäude kann nur als „Thermische Sanierung“ gefördert werden, wenn mehr als 50%<br />

vom Altbestand (statisch relevante Bauteile) bestehen bleibt. Sollten 50% oder mehr abgerissen<br />

und neu errichtet werden, gilt das gesamte Gebäude als Neubau.<br />

11. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen<br />

Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragt werden?<br />

Nein. Die <strong>thermische</strong> Sanierung von zur Wohnnutzung vermieteten Flächen ist im Rahmen<br />

der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe nicht förderungsfähig.<br />

12. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen?<br />

Nein. Die Förderungsaktion „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ gilt ausschließlich<br />

für betriebliche Objekte im Inland.<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

5/<strong>27</strong><br />

Antragsstellung und Abwicklung<br />

13. Wann muss der Förderungsantrag gestellt werden?<br />

Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> Consulting<br />

(KPC) elektronisch über die Online-Plattform eingereicht werden. Hierbei ist zu beachten,<br />

dass die Planung abgeschlossen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen<br />

sollten. Sobald Sie uns Ihren Antrag samt der erforderlichen Unterlagen über die Online-<br />

Plattform übermittelt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.<br />

14. Kann ein Antrag auch nach dem 30. September 2011 gestellt werden?<br />

Die Antragstellung für Projekte zur Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> ist auch über den<br />

30.09.2011 hinaus möglich.<br />

15. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen?<br />

Nachdem Sie das E-Mail über die erfolgreiche Einreichung von der KPC erhalten haben,<br />

können Sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.<br />

16. Bis wann muss ich meine Maßnahme umsetzen?<br />

Die Festlegung der Fertigstellungsfrist für ein gefördertes Projekt erfolgt in Abhängigkeit von<br />

der Projektgröße und in Abstimmung mit dem Antragsteller. Der Umsetzungszeitraum sollte<br />

jedoch nicht mehr als zwei Jahre betragen. Bei rechtzeitiger Beantragung ist in begründeten<br />

Fällen eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist möglich.<br />

17. Wo stelle ich den Förderungsantrag?<br />

Förderungsanträge für die „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ können nur<br />

elektronisch über die Online-Einreichplattform der KPC gestellt werden:<br />

www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />

18. Welche Unterlagen werden für die Online-Einreichung benötigt?<br />

Im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ müssen ab dem 28.03.2011<br />

sämtliche Förderungsanträge inklusive der erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form<br />

über die Online-Plattform eingereicht werden.<br />

Bitte beachten Sie, dass wir elektronische Dokumente ausschließlich im PDF-Format akzeptieren<br />

können. Um lange Wartezeiten beim Hochladen der Dokumente zu vermeiden, speichern<br />

Sie bitte sämtliche Seiten eines Energieausweises in einem Dokument und scannen<br />

Sie Unterlagen in geringer Auflösung, um so die Dateigröße zu minimieren.<br />

Umfassende Informationen, die Sie bei der Einreichung Ihrer Antragsunterlagen unterstützen,<br />

finden Sie auf der Homepage unter<br />

www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

6/<strong>27</strong><br />

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bemaßte aussagekräftige Pläne<br />

Beschreibung der geplanten Sanierung<br />

Auflistung der geplanten Maßnahmen, Baubeschreibung, Zeitplan zur<br />

Projektumsetzung.<br />

Beschreibung der geplanten Kombinationsprojekte<br />

Energieausweise<br />

Berechnung des Heizwärme- und Kühlbedarfs des Gebäudes gemäß ÖNORM H 5055<br />

und Richtlinie 2002/91/EG unter Verwendung validierter Software. Weitere<br />

Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Der Energieausweis“.<br />

Diese Energieausweise müssen vom Aussteller unterschrieben sowie vollständig sein (inkl.<br />

Bauteilliste und U-Wertberechnung) und sind jeweils vor und nach der Sanierung des<br />

Gebäudes zu berechnen.<br />

Abhängig von den Gebäudezonen sind die entsprechenden Energieausweise zu berechnen<br />

und vollständig hochzuladen. Hierbei wird unterschieden zwischen:<br />

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (Kategorie 1-11): Diese werden erstellt für<br />

alle Bürogebäude, Kindergärten und Hochschulen, höhere Schulen und Hochschulen,<br />

Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, Gaststätten, Veranstaltungsstätten,<br />

Sportstätten und Verkaufsstätten.<br />

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (Kategorie 12 / sonstige Gebäude): Diese<br />

werden erstellt für Produktionshallen, beheizte Lagerhallen und Werkstätten.<br />

Energieausweis für Wohngebäude: Wenn zusätzlich zur gewerblich genutzten Fläche<br />

ein Wohnbereich besteht, kann ein eigens für diesen Bereich erstellter Energieausweis<br />

vom Bestand und nach der Sanierung übermittelt werden.<br />

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf nach Aufforderung der KPC vorzulegen.<br />

19. Wie erfolgt die Förderungsbearbeitung?<br />

1. Schritt : Antragsstellung<br />

Nach elektronischer Einreichung über die Online-Plattform wird der Förderungsantrag<br />

von der KPC zunächst auf formale und inhaltliche Vollständigkeit geprüft. Eventuell<br />

fehlende Unterlagen werden schriftlich nachgefordert.<br />

2. Schritt: Antragsprüfung<br />

Sobald die Unterlagen vollständig sind, wird der Förderungsantrag beurteilt und ein<br />

Förderungsvorschlag erstellt. Der Antragsteller wird schriftlich über das Ergebnis der<br />

Beurteilung informiert.<br />

3. Schritt: Förderungsvertrag<br />

Die Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im In- und Ausland berät<br />

anschließend über die Förderungsvorschläge und empfiehlt dem Lebensminister die<br />

Förderungszusage oder -ablehnung des Projektes. Im Falle einer positiven Entscheidung,<br />

wird der Förderungsvertrag an Sie versendet. Innerhalb der folgenden drei Monate<br />

ist der Vertrag anzunehmen, damit dieser Rechtsgültigkeit erlangt.<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

7/<strong>27</strong><br />

4. Schritt: Förderungsauszahlung<br />

Nach der erfolgten Projektumsetzung sind alle Endabrechnungsunterlagen innerhalb<br />

eines Jahres an die KPC zu übermitteln. Wurden alle Bedingungen entsprechend<br />

dem Förderungsvertrag erfüllt, wird die Förderung auf das bekanntgegebene Konto<br />

überwiesen.<br />

20. Was ist eine „De-minimis“ Förderung?<br />

Eine „de-minimis“-Förderung ist eine Förderung, die vereinfachten Bedingungen unterliegt,<br />

da sie seitens der EU als nicht wettbewerbsverzerrend angesehen wird. Ein Unternehmen<br />

kann „de-minimis“-Beihilfen im Gesamtausmaß von EUR 200.000,- innerhalb von drei<br />

Steuerjahren zugesichert bekommen.<br />

Eine "De-minimis"-Förderung sollte beantragt werden, wenn:<br />

innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr als 200.000 Euro an Förderungen im Rahmen<br />

von "De-minimis" (wie z.B. vom Land und anderen Bundesförderungsstellen) zugesichert<br />

wurden,<br />

die zu erwartende Förderungssumme für das Projekt unter 200.000 Euro liegt und das<br />

Projekt mit hohen Kosteneinsparungen verbunden ist.<br />

Ob bereits gewährte Förderungen „De-minimis“- Förderungen waren, ist üblicherweise aus<br />

den Förderverträgen ersichtlich.<br />

21. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen?<br />

Landesförderung können zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden. Informationen<br />

über Landesförderungen, die von der KPC abgewickelt werden, erhalten Sie unter<br />

www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.<br />

Weitere Bundesförderungen, z. B. von der Österreichische Hotel- und Tourismusbank<br />

(ÖHT), dem ERP-Fonds, der Austrian Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder der<br />

Wohnbauförderung können leider nicht zusätzlich beansprucht werden.<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

8/<strong>27</strong><br />

Der Energieausweis<br />

22. Wer darf Energieausweise erstellen?<br />

In den Erlässen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde festgelegt, welche<br />

Gruppe von Gewerbetreibenden dazu berechtigt ist einen Energieausweis zu erstellen. Dazu<br />

zählen beispielsweise Baumeister, Ziviltechniker, Architekten und Zivilingenieure. Weiters<br />

bieten viele Energieberater dieses Service an. Nützliche Informationen dazu finden Sie auf<br />

der Homepage der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />

23. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?<br />

Sollten Energieausweise für den privaten Wohnteil des Gebäudes vorliegen, so können diese<br />

bei der Antragstellung übermittelt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Da es eine<br />

Höchstgrenze für die anerkennbaren Kosten gibt (vgl. Frage 30), kann die Berücksichtigung<br />

des Heizwärmebedarfs des privaten Wohnteils unter Umständen zu einer höheren Förderung<br />

führen.<br />

24. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B.<br />

Büro und Produktionshalle)?<br />

Bei der Antragstellung sind separate Energieausweise jeweils für den Zustand des<br />

Gebäudes vor und nach der Sanierung erforderlich:<br />

für alle von einem Heizsystem versorgten und zur Sanierung vorgesehenen<br />

Gebäudezonen welche sich auf einem Grundstück befinden.<br />

für die komplette Zone innerhalb eines Gebäudes, auch wenn Teile dieser Zone nicht<br />

saniert werden. Ausgenommen sind nicht zur Sanierung vorgesehene thermisch<br />

getrennte Gebäudetrakte.<br />

Zubauten welche im Zuge der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> errichtet werden, sind im<br />

Energieausweis zu berücksichtigen und der entsprechenden Zone zuzuordnen.<br />

Ein eigener Energieausweis ist nicht erforderlich für ein auf dem Grünstück befindliches<br />

Gebäude, das zur Gänze nicht saniert wird und für welches daher auch keine Förderung<br />

beantragt wird.<br />

Details zu den Zonierungsvorgaben für den Energieausweis können Sie der OIB-Richtlinie 6<br />

und dem Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ entnehmen<br />

(www.oib.or.at).<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

9/<strong>27</strong><br />

Beispiel:<br />

Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Wie in der Grafik ersichtlich, besteht das<br />

erste Gebäude aus drei Zonen, das zweite Gebäude ist eine Lagerhalle.<br />

Szenario 1:Wenn Gebäude 1 und 2 saniert werden, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />

getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Das bedeutet:<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />

Gebäude 2 / Gebäudezone „Lagerhalle“: Energieausweise für sonstige Gebäude<br />

Gebäudekategorie 12 vor und nach der Sanierung<br />

Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 23)<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />

der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />

proportional in Abzug gebracht).<br />

Szenario 2: Wenn nur Gebäude 1 saniert wird, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />

getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Für Gebäude 2 ist<br />

kein Energieausweis notwendig, da es sich hier um eine thermisch getrennte Zone (kein<br />

freier Wärmestrom zwischen den Zonen möglich) handelt und Gebäude 2 nicht saniert wird.<br />

Das bedeutet:<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />

Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 23)<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />

der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />

proportional in Abzug gebracht).<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

10/<strong>27</strong><br />

25. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis?<br />

Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 11:<br />

Seite 1 des Energieausweises<br />

Art des Energieausweises<br />

(wichtig: gemäß ÖNORM H5055<br />

„Nicht-Wohngebäude“)<br />

Baujahr<br />

Gebäudeart<br />

Eigentümer (des Gebäudes)<br />

Ersteller des Energieausweises<br />

Unterschrift des<br />

Erstellers des Energieausweises<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

11/<strong>27</strong><br />

Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 11:<br />

Seite 2 des Energieausweises<br />

Beheiztes Bruttovolumen (wichtig bei<br />

Kapazitätsausweitung)<br />

Charakteristische Länge (l C )<br />

LEK Wert (bei Gebäudekategorie 1-11<br />

nicht relevant)<br />

Berechnungen:<br />

links Referenzklima und<br />

rechts Standortklima<br />

Heizwärmebedarf [kWh/a] (Verbrauch<br />

am Standort)<br />

Spezifischer Heizwärmebedarf<br />

HWB* [kWh/(m³a)]<br />

Kühlbedarf am Standort [kWh/(m³a)]<br />

Spezifischer Kühlbedarf<br />

KB* [kWh/(m³a)]<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

12/<strong>27</strong><br />

Beispiel für Gebäudekategorie 12:<br />

Seite 1 des Energieausweises<br />

Art des Energieausweises<br />

(wichtig: gemäß ÖNORM H5055<br />

„Nicht-Wohngebäude“)<br />

Baujahr<br />

Gebäudeart<br />

Eigentümer (des Gebäudes)<br />

Ersteller des Energieausweises<br />

Unterschrift des<br />

Erstellers des Energieausweises<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

13/<strong>27</strong><br />

Beispiel für Gebäudekategorie 12:<br />

Seite 2 des Energieausweises<br />

Beheiztes Bruttovolumen (wichtig bei<br />

Kapazitätsausweitung)<br />

Charakteristische Länge (l C )<br />

LEK Wert (Anforderungswert)<br />

Aufstellung der U-Werte der Einzelbauteile<br />

(die internen Wärmegewinne<br />

sowie die Lüftungswärmeverluste sind<br />

mittels einer eigenen Berechnung bekanntzugeben)<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

14/<strong>27</strong><br />

26. Wie berechne ich den tatsächlichen Heizwärmebedarf bei Gebäudekategorie 12?<br />

Für Bauwerke der Gebäudekategorie 12 (gemäß OIB Richtlinie 6) sind keine standardisierten<br />

Werte (Defaultwerte) zulässig. Wesentliche Einflussfaktoren des Heizwärmebedarfs sind<br />

die internen Gewinne und die Lüftungsverluste. Die Berechnungen dieser Werte sind zusätzlich<br />

zum Energieausweis vom Energieberater oder Ziviltechniker durchzuführen und über die<br />

Online-Plattform als PDF hochzuladen.<br />

Die tatsächlich nutzbaren internen Gewinne innerhalb der Heizperiode sind von der Nutzung<br />

des Gebäudes abhängig (z. B. Anzahl der Personen, Art und Volllaststunden der Maschinen).<br />

Es sind ausschließlich die Volllaststunden innerhalb einer Heizperiode, sowie die tatsächliche<br />

Abwärme (nicht Leistung) zur Berechnung heranzuziehen.<br />

Beispiele für die Berechnung der internen Gewinne:<br />

2 x Drehbank Wärmeabgabe je 10 kW 3.000 h/a => 60.000 kWh/a<br />

40x Leuchtstoffröhren Wärmeabgabe je 10 W 1800 h/a => 720 kWh/a<br />

5 Personen (leicht Arbeit) Wärmeabgabe je 320 W 3000 h/a => 4.800.kWh/a<br />

Summe nutzbare interne Gewinne:<br />

65.520 kWh/a<br />

Die tatsächlichen Lüftungswärmeverluste innerhalb der Heizperiode sind von der Nutzung<br />

des Gebäudes abhängig (z.B. Art und Volllaststunden der Entlüftung, Dichtheit der Fenster).<br />

Beispiele für die Berechnung der Lüftungswärmeverluste:<br />

Lüftungswärmeverluste durch hygienischen Mindestluftwechsel:<br />

Lüftungswärmeverluste durch undichte Fenster und Türen:<br />

Lüftungswärmeverluste durch mechanische<br />

Lüftung ohne Wärmerückgewinnung:<br />

Gesamtlüftungswärmeverlust innerhalb der Heizperiode :<br />

26.816 kWh/a<br />

11.160 kWh/a<br />

22.848 kWh/a<br />

60.824 kWh/a<br />

Die solaren Gewinne sowie die Transmissionswärmeverluste sind von der Nutzung des Gebäudes<br />

unabhängig und werden dem Energieausweis entnommen.<br />

Der tatsächliche Heizwärmebedarf wird anhand dieser ermittelten Werte und der im Energieausweis<br />

angegeben Werte von Seiten der KPC berechnet.<br />

Zugrundeliegende Formel:<br />

Q h =(Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />

Q h<br />

Q T<br />

η<br />

Q s<br />

Q i<br />

Heizwärmebedarf<br />

Transmissionswärmeverluste<br />

Ausnutzungsgrad<br />

solare Wärmegewinne<br />

interne Wärmegewinne<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

15/<strong>27</strong><br />

Berechnung der Förderung<br />

Die Förderungshöhe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß<br />

der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-<br />

Richtlinie (Stand 2010 / ÖNORM H5055/ Richtlinie 2002/91/EG) für die jeweilige Gebäude-<br />

Kategorie.<br />

<strong>27</strong>. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für die Gebäudekategorie 1-11?<br />

Erläuterungen zu den Gebäudekategorien finden Sie unter Frage 18 (erforderliche Unterlagen).<br />

Der Förderungssatz bezieht sich auf die anerkennbaren umweltrelevanten<br />

Investitionskosten.<br />

Gebäudekategorie 1-11<br />

Förderungssatz<br />

erforderliche Unterschreitung der OIB-Anforderungen für<br />

Heizwärme- und Kühlbedarf<br />

HWB*<br />

KB*<br />

35 % 45 % 30 %<br />

30 % 25 % 20 %<br />

20 % 15 % 10 %<br />

15 %<br />

Halbierung des ursprünglichen spezifischen Heizwärmebedarfs<br />

(HWB*) durch die Sanierung<br />

Die Anforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (2010)<br />

werden wie folgt ermittelt:<br />

OIB-Anforderung für den<br />

spezifischen Heizwärmebedarf:<br />

OIB-Anforderung für den<br />

spezifischen Kühlbedarf:<br />

HWB* = 8,5 x (1+2,5 / l c ), jedoch. max. 30kWh/m³a<br />

l C = charakteristische Länge laut Energieausweis<br />

KB* = 2 kWh/m³a<br />

Die Förderungsermittlung erfolgt entsprechend dem geltenden Beihilferecht, die angegebenen<br />

Förderungssätze verstehen sich als Maximalwerte.<br />

Förderungsberechnung bei Unterschreitung der OIB - Anforderungen<br />

Der Heizwärmebedarf (HWB*) kann für Ihr Gebäude anhand der Formel: 8,5*(1+2,5 / l c )<br />

errechnet werden. Liegt beispielsweise die charakteristische Länge (l c ) nach der<br />

Sanierung bei 1,9 dann errechnet sich anhand der Formel für Ihr Gebäude 8,5*(1+2,5 /<br />

1,9) ein Wert von 19,68 kWh/m³a.<br />

Der Kühlbedarf (KB*) liegt laut OIB-Richtlinie für jedes Gebäude bei 2 kWh/m³a.<br />

Dem Fallbeispiel folgend bedeutet dies:<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

16/<strong>27</strong><br />

Variante 1: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 45 %<br />

HWB* ≤ 10,82 kWh/m³a und KB* ≤ 1,4 kWh/m³a = 35 % Förderungssatz<br />

<br />

<br />

Variante 2: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 25 %<br />

HWB* ≤ 14,76 kWh/m³a und KB* ≤ 1,6 kWh/m³a = 30 % Förderungssatz<br />

Variante 3: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 15 %<br />

HWB* ≤ 16,72 kWh/m³a und KB* ≤ 1,8 kWh/m³a = 20 % Förderungssatz<br />

Wenn Sie nun anhand der Formel 8,5*(1+2,5 / l c ) die OIB–Anforderung für Ihr Gebäude errechnet<br />

haben, können Sie prüfen um wie viel Prozent der HWB* nach Sanierung (laut Energieausweis)<br />

die OIB–Anforderung unterschreitet. Wo die wichtigsten Angaben im Energieausweis<br />

zu finden sind, kann den grafischen Darstellungen im Absatz „Der Energieausweis“<br />

entnommen werden.<br />

Vereinfacht können Sie den möglichen Förderungssatz zudem anhand nachfolgender Grafik<br />

ermitteln: Mit der charakteristischen Länge und dem HWB* (laut Energieausweis nach Sanierung)<br />

können Sie rasch Ihren Förderungssatz ermitteln. Wird zum Beispiel wieder 1,9 l c angenommen<br />

liegt Ihr Projekt, wie im Beispiel erkennbar, im Bereich der 30 %-igen Förderung.<br />

Förderungsberechnung bei Halbierung des Heizwärmebedarfs<br />

Für Gebäude, die den maximalen Heizwärmebedarf von 30 kWh/m³ nicht erreichen bzw. die<br />

15 %-ige Unterschreitung der OIB-Anforderungen nicht erfüllen (z. B. denkmalgeschützte<br />

Gebäude), besteht trotzdem die Möglichkeit einer Förderung, wenn der ursprüngliche Heizwärmebedarf<br />

durch die Sanierung um 50 % reduziert wird. Der Förderungssatz beträgt in<br />

diesem Fall 15 %.<br />

Beispiel:<br />

HWB* 70 kWh/m³a vor Sanierung - HWB* 35 kWh/m³a nach Sanierung = 15 % Förderung.<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

17/<strong>27</strong><br />

28. Wie erfolgt die Förderungsberechnung für Gebäudekategorie 12?<br />

Erläuterungen zu den Gebäudekategorien finden Sie unter Frage 18 (erforderliche Unterlagen).<br />

Bei Gebäuden der Gebäudekategorie 12 (z. B. Fabrikationsstätten, Lagerhallen) sind der<br />

LEK Wert (laut Energieausweis) und die tatsächlichen internen Gewinne und Lüftungsverluste<br />

anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die für die Berechnung zugrundeliegenden Daten<br />

ebenfalls übermittelt werden müssen. Wie diese Berechnung erfolgt wird unter Frage 26 erläutert.<br />

Für Gebäude der Kategorie 12 ist keine Berechnung der OIB-Anforderung erforderlich. Die<br />

jeweiligen Mindestanforderungen für die LEK-Werte können der unten angeführten Tabelle<br />

entnommen werden. An welcher Stelle im Energieausweis diese Angaben zu finden sind,<br />

entnehmen Sie bitte dem Absatz „Der Energieausweis“.<br />

Gebäudekategorie 12<br />

Förderungssatz<br />

maximal zulässiger LEK-Wert<br />

35 % 19,8<br />

30 % <strong>27</strong>,0<br />

20 % 30,6<br />

15 %<br />

Halbierung des ursprünglichen LEK-Wertes durch<br />

die Sanierung<br />

Die entsprechenden Nachweise zur Erreichung der Förderungsbedingungen sind durch Vor-<br />

des Erstellers des Energieausweises über<br />

lage eines Energieausweises zu führen.<br />

Im Zuge der Endabrechnung ist eine Bestätigung<br />

die tatsächliche Ausführung des Projekts zu erbringen. Details dazu finden Sie unter Frage<br />

39 (Endabrechnungsunterlagen)<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

18/<strong>27</strong><br />

29. Gibt es Zuschläge zur Förderung?<br />

Ja. Es gibt zwei Möglichkeiten um einen Zuschlag zur Förderung zu erhalten:<br />

Zuschlag für das österreichische Umweltzeichen<br />

Werden überwiegend (mehr als 50 % der gedämmten Flächen) Dämmstoffe, die mit dem österreichischen<br />

Umweltzeichen ausgezeichnet sind, verwendet, wird ein Zuschlag von 5 % auf<br />

den Förderungssatz, bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Der Nachweis<br />

darüber ist bei der Endabrechnung durch die Übermittlung des Umweltzeichens Zertifikats zu<br />

erbringen.<br />

Zuschlag für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

Werden überwiegend (mehr als 50 % der gedämmten Flächen) Dämmstoffe aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen verwendet, wird ein Zuschlag von 10 % auf den Förderungssatz, bis zu<br />

den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Zu den Dämmstoffen aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen zählen Dämmstoffe aus:<br />

Flachs<br />

Hanf<br />

Schafwolle<br />

Holzfasern (Holzfaserdämmplatten mit einer Rohdichte


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

19/<strong>27</strong><br />

Förderungsfähige Kosten<br />

31. Welche Maßnahmen werden gefördert?<br />

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten<br />

Gebäuden, Verschattungen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung wie:<br />

Dämmung der Außenfassade<br />

förderungsfähig<br />

Dämmmaterial und Dämmarbeiten sowie<br />

Konstruktionen, die zur Anbringung des<br />

Dämmmaterials notwendig sind; Putzarbeiten,<br />

Fassadenreinigung, Malerarbeiten, kleine<br />

Maurerarbeiten (z.B. bei Fenstertausch),<br />

Holzriegelkonstruktionen mit Wärmedämmung,<br />

Fensterbleche, Fensterbänke, Fassadenanschlüsse,<br />

gedämmte Fassadenelemente<br />

(Sandwichpaneele), Gesimse/Fensterfaschen,<br />

Abschneiden von Balkonen,<br />

Dämmung von bestehenden Balkonen,<br />

De- und Widermontage von bereits vorhandenen<br />

Aufbauten (z.B. Solaranlangen),<br />

wenn dies zur Anbringung der Wärmedämmung<br />

erforderlich ist, Maßnahmen zur Vermeidung<br />

von Wärmebrücken (z. B. Überdämmung<br />

im Sockelbereich, etc.)<br />

Nicht förderungsfähig<br />

hinterlüftete Fassadenschalungen (Alu-,<br />

Eternit-, Holzfassaden), Beschriftungen,<br />

Kunstmalereien, Verzierungen, Putzausbesserungen<br />

und Malerarbeiten ohne Wärmedämmung,<br />

Spenglerarbeiten (Dachrinnen, -<br />

abläufe, o.ä.), Blitzschutz, Elektroinstallationen,<br />

umfangreiche Mauerarbeiten bei Zuoder<br />

Umbauten, Innenausbauten, Neukonstruktion<br />

von Balkonen<br />

Dämmung oberste bzw. unterste Geschossdecke<br />

förderungsfähig<br />

Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Estrich,<br />

Dampfbremsen<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Dämmungen und Estrich zwischen beheizten<br />

Geschossen, Trittschalldämmung, Bodenbelag,<br />

Unterbeton/tragende Decke, Rollierung,<br />

Fußbodenheizung<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

20/<strong>27</strong><br />

Keller<br />

Förderungsfähig<br />

Perimeterdämmung, Grabungen für die Perimeterdämmung,<br />

innenliegende Wärmedämmung<br />

bei erdberührenden Wänden und<br />

Fußböden, Wärmedämmung zu unbeheizten<br />

Räumen<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Trockenlegung, Abdichtung, Kanalarbeiten<br />

Dämmung des Daches<br />

Förderungsfähig<br />

Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Lattung,<br />

Sparrenaufdopplung zur Anbringung der<br />

Wärmedämmung, Schalungen (auch Innenund<br />

Dachschalung), Dampfbremsen, Dachpappe,<br />

Unterspannbahnen, Firstentlüftungen,<br />

Dachflächenfenster, bei Flachdächern<br />

der Aufbau ab tragender Decke (inkl. Abdichtungen,<br />

Dichtfolie, Bitumen, Schüttung),<br />

Hochzüge<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Dacheindeckung, Dachstuhlkonstruktion,<br />

Sparren, Spenglerarbeiten (außer Fassadenanschlüsse<br />

und Attikaverblechung),<br />

Windbretter, Stirnbretter, Bodenbelag bei<br />

Flachdächern (z.B. Waschbetonplatten,<br />

Gründach), Attikakonstruktionen, Dachgeschoßausbauten<br />

Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren<br />

Förderungsfähig<br />

Austausch von Fenstern und Außentüren,<br />

Sanierung und Tausch bestehender Verglasungen,<br />

Rahmen und Dichtungen, Fensterbänke,<br />

Fensteranschlüsse und damit verbundene<br />

Verblechungen, Verputzarbeiten,<br />

Malerarbeiten (auch innen, im Ausmaß des<br />

Fensterbereiches), Sanierung von bestehenden,<br />

beheizten Wintergärten, gedämmte<br />

Tore<br />

Nicht förderungsfähig<br />

automatische Antriebe (Türschließer), Aufpreis<br />

für bruchsicheres Glas, Innentüren und<br />

Innenfenster, Neubau von Wintergärten, Tore<br />

von unbeheizten Räumen (Garagen, Lagerhallen)<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

21/<strong>27</strong><br />

Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes<br />

Förderungsfähig<br />

bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende<br />

Systeme, die zumindest 50 % der<br />

transparenten Flächen Richtung<br />

Süd/West/Ost verschatten, Außenjalousien,<br />

Rollläden, Markisen, Regelung der Verschattungssysteme<br />

Nicht förderungsfähig<br />

innen liegende Verschattung (Jalousien,<br />

Gardinen, Rollos)<br />

Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der<br />

<strong>thermische</strong>n Sanierung des Gebäudes<br />

Förderungsfähig<br />

Zentrallüftungsgeräte, Regelung der<br />

Lüftungsanlage<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Lüftungskanäle<br />

Allgemeinkosten<br />

Förderungsfähig<br />

Planungskosten (auch Energieberatung) jedoch<br />

bis maximal 10 % der Baukosten, Baustellengemeinkosten<br />

(Gerüst, Baustelleneinrichtung/-reinigung)<br />

Nicht förderungsfähig<br />

alle Maßnahmen die nicht die Gebäudehüllfläche<br />

betreffen (Außenanlagen, Bepflanzungen,<br />

Asphaltierungen), Entsorgungskosten,<br />

Drainagen / Trockenlegungen, Elektro-,<br />

Sanitär- und Heizungsinstallationen, Gebühren,<br />

Verbrauchsmaterial<br />

32. Welche Kosten müssen angegeben werden?<br />

Es ist wichtig, dass die Kosten für die gesamte <strong>thermische</strong> Sanierung (ggf. inklusive Zubau<br />

und Wohnung) angegeben werden. Die Kosten für Zubau und Wohnung werden von den gesamten<br />

umweltrelevanten Kosten von der KPC proportional in Abzug gebracht. Ein Trennen<br />

der Kostenpositionen z. B. in Wohnung und Gewerbe ist daher nicht erforderlich.<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

22/<strong>27</strong><br />

33. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert?<br />

Die Kosten für den Energieausweis können wie alle anderen Planungsleistungen im Zusammenhang<br />

mit einer der angeführten Maßnahme gefördert werden. Planungsleistungen<br />

können bis zu einer Höhe von maximal 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt<br />

werden.<br />

34. Kann ich auch Eigenleistungen zur Förderung einreichen?<br />

Eigenleistungen des Antragstellers können als förderungsfähige Kosten anerkannt werden,<br />

sofern sie in der Bilanz aktiviert werden. Leistungen von verbundenen Unternehmen (Verschränkung<br />

> 50 %) sind nur im Eigenleistungsansatz förderungsfähig. Ausschlaggebend ist<br />

die Firmenstruktur zum Einreichzeitpunkt bzw. bei Auftragsvergabe.<br />

Zum Nachweis der Eigenleistungen sind ab Beginn des Projektes täglich detaillierte Aufzeichnungen<br />

zu führen über:<br />

Name der ausführenden Person<br />

Art der Tätigkeit<br />

geleistete Stunden für das Förderungsprojekt<br />

verrechneter Stundensatz<br />

35. Können auch Lagerentnahmen gefördert werden?<br />

Ja. Material aus eigenen Lagerbeständen kann aber nur in der Höhe des Einkaufpreises anerkannt<br />

werden. Die Höhe des Einkaufspreises ist durch entsprechende Rechnungen nachzuweisen.<br />

36. Wird die Mehrwertsteuer gefördert?<br />

Nein. Steuern, Abgaben und Gebühren können nicht gefördert werden.<br />

37. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />

förderungsfähig?<br />

Ja, die Sanierungsmaßnahmen können auch von einem Unternehmen durchgeführt werden,<br />

dessen Firmensitz sich im Ausland befindet. Der Standort des geförderten Objekts muss allerdings<br />

im Inland liegen. Die Rechnungen sind jedenfalls in deutscher Sprache vorzulegen.<br />

38. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />

Förderungsantrages durchgeführt wurden?<br />

Maßnahmen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages durchgeführt wurden, sind<br />

nur förderungsfähig, wenn es sich um immaterielle Leistungen für das Förderungsobjekt, wie<br />

z. B. die Erstellung des Energieausweises oder Planungsleistungen, handelt. Lieferungen<br />

und Leistungen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages getätigt wurden, können<br />

nicht gefördert werden. Ein Baubeginn vor Antragseingang führt zu einer Ablehnung.<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

23/<strong>27</strong><br />

Endabrechnung und Auszahlung<br />

39. Welche Unterlagen benötige ich für die Endabrechnung?<br />

Annahmeerklärung zum Förderungsvertrag<br />

Diese wird Ihnen gemeinsam mit dem Förderungsvertrag zugesandt und ist unterzeichnet<br />

und vom Gericht, Notar, von der Gemeinde oder vom Kreditinstitut beglaubigt bzw.<br />

bestätigt innerhalb von drei Monaten zu retournieren.<br />

Endabrechnungsformular<br />

Dieses Formular wird Ihnen ebenfalls gemeinsam mit dem Förderungsvertrag zugesandt.<br />

Zusätzlich ist es über den Link „Auszahlung“ unter<br />

www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung abrufbar. Bitte füllen Sie das<br />

Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es.<br />

Rechnungskopien<br />

Es sind alle erforderlichen und das geförderte Projekt betreffenden Rechnungen zu<br />

übermitteln. Aus den Rechnungen müssen einerseits der genaue Leistungszeitraum und<br />

andererseits die detaillierten Kostenpositionen hervorgehen, damit deren<br />

Förderungsfähigkeit geprüft werden kann. Pauschalrechnungen (z. B von<br />

Generalunternehmern) können nicht anerkannt werden, etwaige<br />

Generalunternehmeraufschläge sind gesondert auszuweisen.<br />

Zahlungsbelege in Kopie<br />

Für alle zur Förderung eingereichten Rechnungen müssen Zahlungsbelege vorgelegt<br />

werden. Alternativ dazu kann auf dem Endabrechnungsformular die vollständige<br />

Bezahlung der Rechnungen von Kreditinstitut bzw. Steuerberater bestätigt werden.<br />

Technisches Datenblatt zur Endabrechnung<br />

Auf diesem wird vom Antragsteller sowie vom Ersteller des Energieausweises bestätigt,<br />

dass die Maßnahmen so umgesetzt wurden, wie das Projekt ursprünglich geplant und zur<br />

Förderung eingereicht wurde.<br />

Falls es bei der Umsetzung zu Abweichungen gekommen ist, ist ein neuer<br />

Energieausweis basierend auf den tatsächlich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zu<br />

übermitteln.<br />

40. Wie sind die Endabrechnungsunterlagen zu übermitteln?<br />

Alle Endabrechnungsunterlagen sind entweder per E-Mail (kpc@kommunalkredit.at), per Fax<br />

(01/31 6 31-104) oder auf dem Postweg zu übermitteln. Es ist zu beachten, dass alle erforderlichen<br />

Formulare unterschrieben sein müssen. Bitte geben Sie die von der KPC vergebene<br />

Antragsnummer an, da diese für die Zuordnung der Unterlagen unbedingt erforderlich ist.<br />

41. Wann wird die Förderung ausbezahlt?<br />

Nach Umsetzung der Maßnahme(n), Einlangen und Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen<br />

wird die Förderung als einmaliger Zuschuss auf das angegebene Konto<br />

überwiesen.<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

24/<strong>27</strong><br />

42. Kann ich auch Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen?<br />

Nein. Aus den Rechnungen müssen die detaillierten Kostenpositionen hervorgehen, damit<br />

deren Förderungsfähigkeit geprüft werden kann. Pauschalrechnungen (z. B von Generalunternehmern)<br />

können nicht anerkannt werden, etwaige Generalunternehmeraufschläge sind<br />

gesondert auszuweisen.<br />

43. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?<br />

Zur Sicherstellung der Einhaltung des dauerhaften Umwelteffekts werden stichprobenartige<br />

Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.<br />

44. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert?<br />

Sollte es sich um eine Verzögerung der Fertigstellung bis maximal zwölf Monate handeln, ist<br />

ein formloser Antrag auf Fristverlängerung bei der KPC zu stellen. Sollte eine längere Nachfrist<br />

notwendig sein, ist eine ausführliche Begründung der Verzögerung zu übermitteln. Der<br />

Antrag muss von der KPC erneut der Umweltförderungskommission zur Entscheidung vorgelegt<br />

werden.<br />

45. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt<br />

wurde?<br />

Wenn es bei der Umsetzung zu Abweichungen gekommen ist, so ist ein neuer Energieausweis<br />

basierend auf den tatsächlich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zu übermitteln. Die<br />

Änderungen sind im technischen Datenblatt zur Endabrechnung bekannt zu geben.<br />

46. Was ist bei Contracting zu beachten?<br />

Antragsteller ist der Contractor oder der Contracting-Kunde, wobei dieser förderungsfähig<br />

sein muss. Der Contracting-Vertrag ist zur nachhaltigen und dauerhaften Sicherstellung des<br />

Umwelteffekts langfristig, zumindest für die Dauer von zehn Jahren, abzuschließen.<br />

Der Vorteil aus der Förderung der beantragten Maßnahme muss dem Contracting-Kunden<br />

zu Gute kommen.<br />

Es ist zu beachten, dass spätestens bei der Endabrechnung der aktuelle und unterzeichnete<br />

Contracting-Vertrag bei der KPC vorliegen muss.<br />

47. Was ist bei Generalunternehmerzuschlägen zu beachten?<br />

Der Generalunternehmerzuschlag (GU-Zuschlag) gilt als immaterielle Leistung. Er ist für alle<br />

Leistungen (auch Planungsleistungen) zulässig, ist aber gemeinsam den sonstigen immateriellen<br />

Leistungen mit maximal 10 % der gesamten Investitionskosten begrenzt.<br />

Erfolgt die Abrechnung eines geförderten Projekts zur Gänze oder teilweise auf Basis von<br />

Generalunternehmerrechnungen, so sind zusätzlich die Rechnungen der Sub-Unternehmer<br />

vorzulegen, aus welchen einerseits die Kosten ohne den GU-Zuschlag sowie andererseits<br />

die konkreten Leistungen hervorgehen, um deren Förderungsfähigkeit gemäß Abschnitt 6<br />

des Handbuches für die Umweltförderung im Inland überprüfen zu können (siehe Link<br />

„Rechtliche Grundlagen“ unter<br />

www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung.<br />

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

25/<strong>27</strong><br />

Förderung durch das Land Salzburg<br />

Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) umfassende<br />

Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>en von Betriebsbauten. Die KPC ist mit der Abwicklung dieser<br />

Förderung betraut. Wenn sich das zu sanierende Objekt im Land Salzburg befindet, so<br />

besteht die Möglichkeit, ergänzend zur Umweltförderung im Inland (UFI) eine Förderung des<br />

Landes Salzburg zu erhalten.<br />

Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen<br />

Hand und Gebietskörperschaften sowie Beherbergungs<strong>betriebe</strong> mit mehr als zehn Betten.<br />

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die neben der Förderung im<br />

Rahmen von KLUP und UFI von anderen Förderungssystemen des Landes Salzburg, insbesondere<br />

der Wohnbauförderung, erfasst werden sowie Maßnahmen der Gemeinden, die<br />

entsprechende Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) erhalten.<br />

Gefördert werden umfassende energetische Sanierungen, das sind zeitlich zusammenhängende<br />

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen<br />

eines Gebäudes, mit Projektstandort im Land Salzburg. Es ist zu beachten, dass für eine<br />

Förderung des Landes Salzburg mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen umgesetzt<br />

werden müssen (vergleiche § 1b Abs. 2 Salzburger Wohnbauförderungs-<br />

Durchführungsverordnung – WFV i.d.g.F.):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches,<br />

Dämmung der Außenwände,<br />

Dämmung der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens,<br />

Verbesserung des Wärmeschutzes durch Sanierung oder Austausch von Fenstern<br />

und Außentüren,<br />

Sanierung des energetisch relevanten Haustechniksystems (Heizungsanlage, Lüftungssystem<br />

mit Wärmerückgewinnungsanlage).<br />

Voraussetzung für eine Landesförderung ist die elektronische Antragstellung vor Baubeginn<br />

bzw. vor Liefertermin bei der KPC. Mit der Online-Einreichung eines Antrages für die Sanierungsoffensive<br />

2011 für Betriebe wird gleichzeitig auch die Förderung aus dem Klima- und<br />

Umweltpakt beantragt und bearbeitet. Ergänzend zu den Antragsunterlagen für die Bundesförderung<br />

sind folgende Unterlagen elektronisch über die Online-Plattform einzureichen:<br />

<br />

<br />

Energieausweise des Landes Salzburg (vor und nach Sanierung für<br />

Betriebsgebäude),<br />

eine technische Beschreibung für die geplante Sanierung des energetisch relevanten<br />

Haustechniksystems wie Heizungsanlage oder Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnungsanlage<br />

inkl. Anlagenschema und Berechnung der Energieeinsparung.<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

26/<strong>27</strong><br />

Die Förderung wird abhängig von der jährlich erzielten Emissionsreduktion an CO 2 gemäß<br />

folgendem Pauschalförderungssatz ausbezahlt:<br />

<br />

300 Euro / Tonne CO 2 -Emissionsreduktion pro Jahr<br />

Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 20.000 Euro.<br />

Die CO 2 -Emissionsreduktion wird von der KPC ermittelt. Die Gesamtsumme aller für dieses<br />

Projekt erhaltenen Förderungen darf 60 % (und allfällige Zuschläge) der gemäß Allgemeiner<br />

Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EG Nr. 800/2008) ermittelten umweltrelevanten<br />

Mehrinvestitionskosten nicht übersteigen.<br />

Version 10/2011


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

<strong>27</strong>/<strong>27</strong><br />

Förderung durch das Land Tirol<br />

Neben dem Management der Umweltförderungen des Bundes übernimmt die <strong>Kommunalkredit</strong><br />

<strong>Public</strong> Consulting 2011 auch das Förderungsmanagement für das Tiroler Wirtschaftsförderungsprogramm<br />

im Auftrag des Landes Tirol. Die Antragstellung der Tiroler Landesförderung<br />

erfolgt automatisch mit dem Antrag der Umweltförderung des Lebensministeriums.<br />

Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, die in Besitz einer aufrechten<br />

Gewerbeberechtigung für den zur Sanierung beantragten Standort sind, sowie Betreiber touristisch<br />

bzw. freizeitwirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen. Details können dem<br />

Informationsblatt entnommen werden.<br />

Vorraussetzung für die Landesförderung ist die erzielte Sanierungsqualität, bzw. das Ausmaß<br />

der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß<br />

OIB-Richtlinie (Stand 2010) für die jeweilige Gebäudekategorie.<br />

Dabei müssen in der Gebäudekategorie 1-11 die Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie für<br />

den Heizbedarf (HWB) um mindestens 25 % und den Kühlbedarf um mindestens 20 % unterschritten<br />

werden. Der Kühlbedarf (KB) ist mit max. 2 kW/m³a begrenzt. Bei der Gebäudekategorie<br />

12 muss der LEK-Wert um mindestens 25 % unterschritten werden.<br />

Dies entspricht den Voraussetzungen für einen Förderungssatz von 30 % in der Umwelt-<br />

Förderung, darüber hinaus gelten die Förderungsvoraussetzungen der Umweltförderung:<br />

www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />

Die Förderung beträgt maximal 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten und wird als<br />

„De-minimis" Förderung vergeben.<br />

Kontakt<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />

<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />

Fax: 01/31 6 31-104, Email: kpc@kommunalkredit.at<br />

Förderungen zur Thermischen Sanierung für Betriebe:<br />

Telefon: 01/31 6 31-712<br />

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