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thermische sanierung betriebe 1/27 - Kommunalkredit Public ...

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

8/<strong>27</strong><br />

Der Energieausweis<br />

22. Wer darf Energieausweise erstellen?<br />

In den Erlässen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde festgelegt, welche<br />

Gruppe von Gewerbetreibenden dazu berechtigt ist einen Energieausweis zu erstellen. Dazu<br />

zählen beispielsweise Baumeister, Ziviltechniker, Architekten und Zivilingenieure. Weiters<br />

bieten viele Energieberater dieses Service an. Nützliche Informationen dazu finden Sie auf<br />

der Homepage der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />

23. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?<br />

Sollten Energieausweise für den privaten Wohnteil des Gebäudes vorliegen, so können diese<br />

bei der Antragstellung übermittelt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Da es eine<br />

Höchstgrenze für die anerkennbaren Kosten gibt (vgl. Frage 30), kann die Berücksichtigung<br />

des Heizwärmebedarfs des privaten Wohnteils unter Umständen zu einer höheren Förderung<br />

führen.<br />

24. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B.<br />

Büro und Produktionshalle)?<br />

Bei der Antragstellung sind separate Energieausweise jeweils für den Zustand des<br />

Gebäudes vor und nach der Sanierung erforderlich:<br />

für alle von einem Heizsystem versorgten und zur Sanierung vorgesehenen<br />

Gebäudezonen welche sich auf einem Grundstück befinden.<br />

für die komplette Zone innerhalb eines Gebäudes, auch wenn Teile dieser Zone nicht<br />

saniert werden. Ausgenommen sind nicht zur Sanierung vorgesehene thermisch<br />

getrennte Gebäudetrakte.<br />

Zubauten welche im Zuge der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> errichtet werden, sind im<br />

Energieausweis zu berücksichtigen und der entsprechenden Zone zuzuordnen.<br />

Ein eigener Energieausweis ist nicht erforderlich für ein auf dem Grünstück befindliches<br />

Gebäude, das zur Gänze nicht saniert wird und für welches daher auch keine Förderung<br />

beantragt wird.<br />

Details zu den Zonierungsvorgaben für den Energieausweis können Sie der OIB-Richtlinie 6<br />

und dem Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ entnehmen<br />

(www.oib.or.at).<br />

Version 10/2011

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