thermische sanierung betriebe 1/27 - Kommunalkredit Public ...
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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
8/<strong>27</strong><br />
Der Energieausweis<br />
22. Wer darf Energieausweise erstellen?<br />
In den Erlässen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde festgelegt, welche<br />
Gruppe von Gewerbetreibenden dazu berechtigt ist einen Energieausweis zu erstellen. Dazu<br />
zählen beispielsweise Baumeister, Ziviltechniker, Architekten und Zivilingenieure. Weiters<br />
bieten viele Energieberater dieses Service an. Nützliche Informationen dazu finden Sie auf<br />
der Homepage der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />
23. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?<br />
Sollten Energieausweise für den privaten Wohnteil des Gebäudes vorliegen, so können diese<br />
bei der Antragstellung übermittelt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Da es eine<br />
Höchstgrenze für die anerkennbaren Kosten gibt (vgl. Frage 30), kann die Berücksichtigung<br />
des Heizwärmebedarfs des privaten Wohnteils unter Umständen zu einer höheren Förderung<br />
führen.<br />
24. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B.<br />
Büro und Produktionshalle)?<br />
Bei der Antragstellung sind separate Energieausweise jeweils für den Zustand des<br />
Gebäudes vor und nach der Sanierung erforderlich:<br />
für alle von einem Heizsystem versorgten und zur Sanierung vorgesehenen<br />
Gebäudezonen welche sich auf einem Grundstück befinden.<br />
für die komplette Zone innerhalb eines Gebäudes, auch wenn Teile dieser Zone nicht<br />
saniert werden. Ausgenommen sind nicht zur Sanierung vorgesehene thermisch<br />
getrennte Gebäudetrakte.<br />
Zubauten welche im Zuge der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> errichtet werden, sind im<br />
Energieausweis zu berücksichtigen und der entsprechenden Zone zuzuordnen.<br />
Ein eigener Energieausweis ist nicht erforderlich für ein auf dem Grünstück befindliches<br />
Gebäude, das zur Gänze nicht saniert wird und für welches daher auch keine Förderung<br />
beantragt wird.<br />
Details zu den Zonierungsvorgaben für den Energieausweis können Sie der OIB-Richtlinie 6<br />
und dem Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ entnehmen<br />
(www.oib.or.at).<br />
Version 10/2011