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Infoblatt zur Antragstellung - Kommunalkredit Public Consulting

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Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />

Für die Förderungskategorien 1. bis 3. erfolgt eine Abstufung des Förderungssatzes in Abhängigkeit von<br />

der Prioritätenklassifizierung der betreffenden Altlast.<br />

Damit ergeben sich im Überblick folgende Förderungssätze in % der förderungsfähigen Kosten:<br />

Förderungskategorie Priorität I Priorität II Priorität III<br />

1) „De-minimis“ (Antragsteller ist Wettbewerbsteilnehmer<br />

und für die Verschmutzung<br />

Verantwortlicher), maximal 200.000 Euro<br />

Förde-rungsbarwert<br />

2) Antragsteller ist Nicht-Wettbewerbsteilnehmer<br />

und für die Verschmutzung Verantwortlicher<br />

3) Kein für die Verschmutzung Verantwortlicher<br />

feststellbar bzw. <strong>zur</strong> Übernahme der Kosten in<br />

der Lage oder Altlastenanteile vor Ende 1959<br />

65 % 60 % 55 %<br />

65 % 60 % 55 %<br />

95 % 80% 65 %<br />

Der Altlastenbeitrag kann bis zu 100 % gefördert werden.<br />

Erläuterungen <strong>zur</strong> praktischen Bestimmung des Förderungssatzes gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 FRL 2008<br />

siehe „Detailinfo <strong>zur</strong> Ermittlung des Förderungssatzes“ unter<br />

www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung.<br />

Reduktion der Förderung durch Wertsteigerung des Grundstückes:<br />

Gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen entsprechen die<br />

beihilfefähigen Kosten den Kosten der Sanierung abzüglich der Wertsteigerung des Grundstückes.<br />

Daher wird gemäß § 7 Abs. 8 FRL 2008 nach Ermittlung der vorläufigen Förderung der Eigenanteil<br />

(=förderungsfähige Kosten minus Förderung) des Antragstellers mit der geschätzten Wertsteigerung<br />

(entsprechendes Gutachten als Bestandteil des Förderungsansuchens der betroffenen<br />

Liegenschaften durch die Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen verglichen.<br />

Übersteigt die Wertsteigerung den Eigenanteil, so wird die Förderung bereits im Zuge der<br />

Genehmigung um diese Differenz reduziert.<br />

Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung (unter<br />

„Weitere Informationen“: Spezielle Förderungsbedingungen).<br />

Version 03/2013 Seite 5 von 9

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