Infoblatt zur Antragstellung - Kommunalkredit Public Consulting
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Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />
Für die Förderungskategorien 1. bis 3. erfolgt eine Abstufung des Förderungssatzes in Abhängigkeit von<br />
der Prioritätenklassifizierung der betreffenden Altlast.<br />
Damit ergeben sich im Überblick folgende Förderungssätze in % der förderungsfähigen Kosten:<br />
Förderungskategorie Priorität I Priorität II Priorität III<br />
1) „De-minimis“ (Antragsteller ist Wettbewerbsteilnehmer<br />
und für die Verschmutzung<br />
Verantwortlicher), maximal 200.000 Euro<br />
Förde-rungsbarwert<br />
2) Antragsteller ist Nicht-Wettbewerbsteilnehmer<br />
und für die Verschmutzung Verantwortlicher<br />
3) Kein für die Verschmutzung Verantwortlicher<br />
feststellbar bzw. <strong>zur</strong> Übernahme der Kosten in<br />
der Lage oder Altlastenanteile vor Ende 1959<br />
65 % 60 % 55 %<br />
65 % 60 % 55 %<br />
95 % 80% 65 %<br />
Der Altlastenbeitrag kann bis zu 100 % gefördert werden.<br />
Erläuterungen <strong>zur</strong> praktischen Bestimmung des Förderungssatzes gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 FRL 2008<br />
siehe „Detailinfo <strong>zur</strong> Ermittlung des Förderungssatzes“ unter<br />
www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung.<br />
Reduktion der Förderung durch Wertsteigerung des Grundstückes:<br />
Gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen entsprechen die<br />
beihilfefähigen Kosten den Kosten der Sanierung abzüglich der Wertsteigerung des Grundstückes.<br />
Daher wird gemäß § 7 Abs. 8 FRL 2008 nach Ermittlung der vorläufigen Förderung der Eigenanteil<br />
(=förderungsfähige Kosten minus Förderung) des Antragstellers mit der geschätzten Wertsteigerung<br />
(entsprechendes Gutachten als Bestandteil des Förderungsansuchens der betroffenen<br />
Liegenschaften durch die Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen verglichen.<br />
Übersteigt die Wertsteigerung den Eigenanteil, so wird die Förderung bereits im Zuge der<br />
Genehmigung um diese Differenz reduziert.<br />
Nähere Bestimmungen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/altlastensanierung (unter<br />
„Weitere Informationen“: Spezielle Förderungsbedingungen).<br />
Version 03/2013 Seite 5 von 9