Infoblatt zur Antragstellung - Kommunalkredit Public Consulting
Infoblatt zur Antragstellung - Kommunalkredit Public Consulting
Infoblatt zur Antragstellung - Kommunalkredit Public Consulting
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />
Der Weg zu Ihrer Förderung<br />
1. Erfassung einer Altlast<br />
Der Landeshauptmann gibt die Verdachtsfläche dem Bundesminister für Land- und<br />
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bekannt.<br />
Der BMLFUW beauftragt die Umweltbundesamt GmbH (UBA) mit der Erstabschätzung der<br />
Verdachtsfläche; ggf. erfolgt die Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster.<br />
Erforderlichenfalls führt der Landeshauptmann ergänzende Untersuchungen im Auftrag des<br />
BMLFUW durch.<br />
Das UBA führt auf Basis der Untersuchungen eine Gefährdungsabschätzung durch.<br />
Im Falle einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt schlägt das<br />
UBA dem BMLFUW die Ausweisung in den Altlastenatlas vor.<br />
Das BMLFUW weist die Altlast im Altlastenatlas aus, gibt dies dem Landeshauptmann und der<br />
KPC bekannt.<br />
Das UBA schlägt auf Basis der Untersuchungen und der Gefährdungsabschätzung eine<br />
Prioritätenklasse (1, 2 oder 3) für die Altlast vor.<br />
Der BMLFUW entscheidet über Prioritätenklassifizierung nach Anhörung des<br />
Landeshauptmannes und der Altlastensanierungskommission und benachrichtigt den<br />
Landeshauptmann, die KPC und die Liegenschaftseigentümer.<br />
2. Vom Antrag <strong>zur</strong> Auszahlung<br />
Einreichung des Förderantrages mit den erforderlichen Unterlagen bei<br />
der KPC vor Durchführung der Maßnahmen.<br />
Beurteilung des Förderungsansuchens, insbesondere der<br />
Variantenuntersuchung durch die KPC.<br />
Förderungsvorschlag an die Altlastensanierungskommission<br />
durch die KPC, Möglichkeit <strong>zur</strong> Stellungnahme durch den<br />
Antragsteller.<br />
Beratung in der Altlastensanierungskommission über die<br />
vorgeschlagene Förderung. Bei positiver Entscheidung Genehmigung<br />
der Förderung durch den Bundesminister. Im Falle einer Ablehnung<br />
wird der Antragsteller unter Angabe einer Begründung davon in<br />
Kenntnis gesetzt.<br />
Ausstellung des Förderungsvertrages zwischen BMLFUW (vertreten<br />
durch die KPC) und dem Förderungsnehmer, sofern alle behördlichen<br />
Bewilligungen zum Projekt vorliegen; Vertragsannahme binnen drei<br />
Monaten.<br />
Vorlage der Rechnungsnachweise entsprechend dem Fortschritt der<br />
Maßnahmen durch den Förderungsnehmer und Ausbezahlung durch<br />
die KPC abzüglich eines Deckungsrücklasses.<br />
Nach Abschluss der Maßnahmen Vorlage der Unterlagen <strong>zur</strong><br />
Endabrechnung durch den Förderungsnehmer.<br />
Nach Abschluss der Endabrechnung (wirtschaftliche und technische<br />
Prüfung) können die Restbeträge (inkl. einbehaltener<br />
Deckungsrücklässe) ausbezahlt werden.<br />
Version 03/2013 Seite 8 von 9