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Infoblatt zur Antragstellung - Kommunalkredit Public Consulting

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Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />

Der Weg zu Ihrer Förderung<br />

1. Erfassung einer Altlast<br />

Der Landeshauptmann gibt die Verdachtsfläche dem Bundesminister für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bekannt.<br />

Der BMLFUW beauftragt die Umweltbundesamt GmbH (UBA) mit der Erstabschätzung der<br />

Verdachtsfläche; ggf. erfolgt die Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster.<br />

Erforderlichenfalls führt der Landeshauptmann ergänzende Untersuchungen im Auftrag des<br />

BMLFUW durch.<br />

Das UBA führt auf Basis der Untersuchungen eine Gefährdungsabschätzung durch.<br />

Im Falle einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt schlägt das<br />

UBA dem BMLFUW die Ausweisung in den Altlastenatlas vor.<br />

Das BMLFUW weist die Altlast im Altlastenatlas aus, gibt dies dem Landeshauptmann und der<br />

KPC bekannt.<br />

Das UBA schlägt auf Basis der Untersuchungen und der Gefährdungsabschätzung eine<br />

Prioritätenklasse (1, 2 oder 3) für die Altlast vor.<br />

Der BMLFUW entscheidet über Prioritätenklassifizierung nach Anhörung des<br />

Landeshauptmannes und der Altlastensanierungskommission und benachrichtigt den<br />

Landeshauptmann, die KPC und die Liegenschaftseigentümer.<br />

2. Vom Antrag <strong>zur</strong> Auszahlung<br />

Einreichung des Förderantrages mit den erforderlichen Unterlagen bei<br />

der KPC vor Durchführung der Maßnahmen.<br />

Beurteilung des Förderungsansuchens, insbesondere der<br />

Variantenuntersuchung durch die KPC.<br />

Förderungsvorschlag an die Altlastensanierungskommission<br />

durch die KPC, Möglichkeit <strong>zur</strong> Stellungnahme durch den<br />

Antragsteller.<br />

Beratung in der Altlastensanierungskommission über die<br />

vorgeschlagene Förderung. Bei positiver Entscheidung Genehmigung<br />

der Förderung durch den Bundesminister. Im Falle einer Ablehnung<br />

wird der Antragsteller unter Angabe einer Begründung davon in<br />

Kenntnis gesetzt.<br />

Ausstellung des Förderungsvertrages zwischen BMLFUW (vertreten<br />

durch die KPC) und dem Förderungsnehmer, sofern alle behördlichen<br />

Bewilligungen zum Projekt vorliegen; Vertragsannahme binnen drei<br />

Monaten.<br />

Vorlage der Rechnungsnachweise entsprechend dem Fortschritt der<br />

Maßnahmen durch den Förderungsnehmer und Ausbezahlung durch<br />

die KPC abzüglich eines Deckungsrücklasses.<br />

Nach Abschluss der Maßnahmen Vorlage der Unterlagen <strong>zur</strong><br />

Endabrechnung durch den Förderungsnehmer.<br />

Nach Abschluss der Endabrechnung (wirtschaftliche und technische<br />

Prüfung) können die Restbeträge (inkl. einbehaltener<br />

Deckungsrücklässe) ausbezahlt werden.<br />

Version 03/2013 Seite 8 von 9

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