Abteilung Internationales ⢠EU-Programme ⢠ERASMUS Antrag auf ...
Abteilung Internationales ⢠EU-Programme ⢠ERASMUS Antrag auf ...
Abteilung Internationales ⢠EU-Programme ⢠ERASMUS Antrag auf ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Abteilung</strong> <strong>Internationales</strong> • <strong>EU</strong>-<strong>Programme</strong> • <strong>ERASMUS</strong><br />
Sonstige Informationen<br />
Kostenlose<br />
Sprachkurse<br />
Kostenpflichtige<br />
Sprachkurse<br />
Vor oder nach<br />
dem Auslandsstudium<br />
Es wird kein Zuschuss für die<br />
Dauer des Sprachkurses<br />
gezahlt.<br />
Eine Verlängerung der<br />
Stipendienl<strong>auf</strong>zeit erfolgt nicht!<br />
Der Kurs muss im gleichen<br />
akademischen Jahr liegen, in<br />
dem Sie auch Ihr <strong>ERASMUS</strong><br />
Auslandsstudium absolvieren.<br />
Das akademische Jahr der<br />
<strong>EU</strong> umfasst den Zeitraum vom<br />
01. Juni bis 30. September<br />
des Folgejahres. Sprachkurse<br />
vor dem 01. Juni bzw. nach<br />
dem 30. September des<br />
Folgejahres können nicht<br />
bezuschusst werden.<br />
Es werden Sprachkurskosten<br />
bis zu einem Betrag von<br />
maximal € 200,00 pro Kurs erstattet.<br />
Während<br />
des Auslandsstudiums<br />
Diese Kurse sind finanziell<br />
nicht förderbar.<br />
Eine Verlängerung der<br />
Stipendienl<strong>auf</strong>zeit erfolgt nicht!<br />
Es werden Sprachkurskosten<br />
bis zu einem Betrag von<br />
maximal € 200,00 pro Kurs erstattet.<br />
Der Sprachkurs muss<br />
spätestens am Ende des<br />
akademischen Jahres (d.h.<br />
per 30. September)<br />
abgeschlossen sein.