21.10.2014 Aufrufe

Abteilung Internationales • EU-Programme • ERASMUS Antrag auf ...

Abteilung Internationales • EU-Programme • ERASMUS Antrag auf ...

Abteilung Internationales • EU-Programme • ERASMUS Antrag auf ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Abteilung</strong> <strong>Internationales</strong> • <strong>EU</strong>-<strong>Programme</strong> • <strong>ERASMUS</strong><br />

Sonstige Informationen<br />

Kostenlose<br />

Sprachkurse<br />

Kostenpflichtige<br />

Sprachkurse<br />

Vor oder nach<br />

dem Auslandsstudium<br />

Es wird kein Zuschuss für die<br />

Dauer des Sprachkurses<br />

gezahlt.<br />

Eine Verlängerung der<br />

Stipendienl<strong>auf</strong>zeit erfolgt nicht!<br />

Der Kurs muss im gleichen<br />

akademischen Jahr liegen, in<br />

dem Sie auch Ihr <strong>ERASMUS</strong><br />

Auslandsstudium absolvieren.<br />

Das akademische Jahr der<br />

<strong>EU</strong> umfasst den Zeitraum vom<br />

01. Juni bis 30. September<br />

des Folgejahres. Sprachkurse<br />

vor dem 01. Juni bzw. nach<br />

dem 30. September des<br />

Folgejahres können nicht<br />

bezuschusst werden.<br />

Es werden Sprachkurskosten<br />

bis zu einem Betrag von<br />

maximal € 200,00 pro Kurs erstattet.<br />

Während<br />

des Auslandsstudiums<br />

Diese Kurse sind finanziell<br />

nicht förderbar.<br />

Eine Verlängerung der<br />

Stipendienl<strong>auf</strong>zeit erfolgt nicht!<br />

Es werden Sprachkurskosten<br />

bis zu einem Betrag von<br />

maximal € 200,00 pro Kurs erstattet.<br />

Der Sprachkurs muss<br />

spätestens am Ende des<br />

akademischen Jahres (d.h.<br />

per 30. September)<br />

abgeschlossen sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!