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Folder Leben & Vorsehen - Uniqa

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<strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong><br />

Grundfähigkeitsversicherung


Unverhofft kommt oft!<br />

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was es für Sie bedeutet, wenn Sie<br />

Alltägliches nicht mehr wie gewohnt ausüben können?<br />

Grundlegende Fähigkeiten, wie Gehen oder Sprechen, können durch Krankheit,<br />

Unfall oder Kräfteverlust schwer beeinträchtigt werden. Für Sie und Ihre Familie kann<br />

solch ein Verlust, abgesehen von den körperlichen und psychischen Beschwerden,<br />

hohe finanzielle Belastungen bedeuten.<br />

Mit der Leistung aus <strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong>, der Grundfähigkeitsversicherung von<br />

UNIQA, unterstützen wir Sie finanziell z.B. bei<br />

• Einkommensverlust<br />

• medizinischer Pflege<br />

• Kosten für Haushaltshilfen<br />

• u.v.m.<br />

Was bietet Ihnen die Grundfähigkeitsversicherung?<br />

<strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong> Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

und bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie keiner<br />

beruflichen Tätigkeit nachkommen. Bei Verlust von Grundfähigkeiten erhalten Sie<br />

• eine Grundfähigkeitspension, maximal bis zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr oder<br />

• im Pflegefall eine lebenslange Pflegerente, wenn Sie das Pflegevorsorgepaket<br />

gewählt haben.


Unsere Leistung.<br />

Ihr Anspruch.<br />

Die Höhe Ihres Anspruchs richtet sich nach einem klar definierten Grundfähigkeitskatalog und lässt sich in<br />

zwei Leistungsgruppen zusammenfassen.<br />

• 50 % der vereinbarten Pensionsleistung bei Verlust einer Grundfähigkeit im Bereich der oberen oder unteren Extremitäten<br />

• 100 % der vereinbarten Pensionsleistung bei<br />

• Seh-, Gehör- oder Sprachverlust<br />

• Pflegebedürftigkeit<br />

• Verlust von mindestens zwei Grundfähigkeiten der oberen oder unteren Extremitäten<br />

Der Anspruch besteht nur dann, wenn der Verlust der Grundfähigkeit durch medizinische Maßnahmen nicht behebbar ist.<br />

Grundfähigkeitskatalog*<br />

Sehen<br />

Die versicherte Person ist blind<br />

oder hochgradig sehbehindert<br />

und dies kann nicht durch<br />

medi zinische Maßnahmen oder<br />

optische Hilfsmittel korrigiert<br />

werden. Eine hochgradige Sehbehinderung<br />

liegt vor, wenn die<br />

Sehschärfe des besseren Auges<br />

nach optimaler Korrektur mit<br />

medizinischen oder optischen<br />

Hilfsmitteln 3/60 (0,05) oder<br />

weniger beträgt, oder das Gesichtsfeld<br />

des besseren Auges<br />

nach optimaler Korrektur mit<br />

medizinischen oder optischen<br />

Hilfsmitteln 10 Grad oder<br />

weniger beträgt.<br />

Sprechen<br />

Die versicherte Person kann aus<br />

medi zinischen Gründen nicht<br />

sprechen oder ist unfähig ein<br />

verständliches Wort zu sagen.<br />

Hören<br />

Ein Gehörverlust liegt vor, wenn die<br />

Hörschwelle auf beiden Ohren in allen<br />

Frequenzen um 80 Dezibel abweicht.<br />

Dies muss auch dann der Fall sein,<br />

wenn die versicherte Person z.B.<br />

ein Hörgerät oder Implantat trägt.<br />

80 Dezibel sind ungefähr gleichbedeutend<br />

mit der Lärmentwicklung<br />

einer Hauptverkehrsstraße in 10 Meter<br />

Entfernung.<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Die Pflegebedürftigkeit der ver sicherten<br />

Person wird nicht anhand der gesetz lichen<br />

Pflegestufen, sondern anhand eines<br />

einfachen Punktesystems fest gestellt.<br />

Erreicht die versicherte Person aufgrund<br />

dieses Systems 4 Pflegepunkte, dann gilt<br />

sie als pflegebedürftig.<br />

* Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den<br />

Versicherungsbedingungen zu <strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong> (435).<br />

Gebrauch der oberen<br />

Extremitäten<br />

Gebrauch der Hände: Die versicherte<br />

Person kann keinen Stift benützen und<br />

damit 5 Wörter schreiben – weder mit<br />

der rechten noch mit der linken Hand.<br />

Gebrauch der Arme: Die versicherte<br />

Person kann die Arme nicht bis auf<br />

Schulterhöhe heben oder einen<br />

5 Kilogramm schweren Gegenstand<br />

5 Meter weit tragen.<br />

Gebrauch der unteren<br />

Extremitäten<br />

Gehen: Die versicherte Person kann<br />

selbstständig keine 400 Meter auf<br />

ebenem Boden zurücklegen.<br />

Treppensteigen: Die versicherte<br />

Person kann selbstständig keine<br />

Treppe mit 12 Stufen hinauf oder<br />

hinunter gehen.


Zusatzoptionen<br />

So wird Ihre Grundfähigkeitsversicherung<br />

zum richtigen Allroundtalent!<br />

• Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Ihre <strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong> Grundfähigkeitsversicherung kann vor Vollendung des 33. <strong>Leben</strong>sjahres, ohne neuerliche<br />

Gesundheitsprüfung, in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.<br />

• Pflegevorsorgepaket<br />

Mit diesem Paket können Sie ohne neuerliche Gesundheitsprüfung in eine Pflegeversicherung umsteigen. Der Umstieg<br />

ist nach Ablauf der Grundfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Dabei profitieren Sie von folgenden<br />

Vorteilen: Im Pflegefall sind Sie abgesichert und erhalten eine lebenslange Pflegerente. Dies gilt auch dann, wenn Sie<br />

während des Bezugs der Grundfähigkeitspension zum Pflegefall werden. Sie erhalten also eine Grundfähigkeitspension,<br />

maximal bis zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr und anschließend auch eine lebenslange Pflegerente.<br />

Beispiel für die Umwandlung in eine Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung<br />

Beispiel 1 (ohne Pflegevorsorgepaket)<br />

• Der Masseur Max Muster schließt mit 22 eine Grundfähigkeitsversicherung<br />

ab.<br />

• Mit 32 nutzt Herr Muster die Umwandlung in die Berufsunfähigkeitsversicherung.<br />

• Mit 35 erleidet Herr Muster einen Bandscheibenvorfall.<br />

Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben und erhält eine<br />

Berufsunfähigkeitspension.<br />

Beispiel 2 (mit Pflegevorsorgepaket)<br />

• Maria Müller ist Tischlerlehrling und schließt mit 15 eine<br />

Grundfähigkeitsversicherung mit Pflegevorsorgepaket ab.<br />

• Mit 23 verletzt sie sich bei einem Sportunfall und kann ab<br />

diesem Zeitpunkt keine Stiege mit 12 Treppen steigen.<br />

Sie erhält eine Grundfähigkeitspension in der Höhe von 50 %.<br />

• Mit 67 nutzt Frau Müller die Option auf Umwandlung in eine<br />

Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.<br />

• Zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr beginnt für Frau Müller die Pflegerentenversicherung.<br />

Wie erreichen Sie uns am besten?<br />

• Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen<br />

telefonisch rund um die Uhr unter +43 (0) 50677-670.<br />

2943 – 10m – 06.2013<br />

• Wenn Sie persönlichen Kontakt wünschen, wenden<br />

Sie sich bitte an eine/n unserer BetreuerInnen oder<br />

einen unserer ca. 400 Standorte in Österreich.<br />

Den nächsten Ansprechpartner finden Sie am leichtesten<br />

auf www.uniqa.at unter „Standortsuche“.<br />

UNIQA Österreich Versicherungen AG, A -1029 Wien, Untere Donaustraße 21<br />

Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at<br />

Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien, DVR: 0018813

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