Folder Leben & Vorsehen - Uniqa
Folder Leben & Vorsehen - Uniqa
Folder Leben & Vorsehen - Uniqa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong><br />
Grundfähigkeitsversicherung
Unverhofft kommt oft!<br />
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was es für Sie bedeutet, wenn Sie<br />
Alltägliches nicht mehr wie gewohnt ausüben können?<br />
Grundlegende Fähigkeiten, wie Gehen oder Sprechen, können durch Krankheit,<br />
Unfall oder Kräfteverlust schwer beeinträchtigt werden. Für Sie und Ihre Familie kann<br />
solch ein Verlust, abgesehen von den körperlichen und psychischen Beschwerden,<br />
hohe finanzielle Belastungen bedeuten.<br />
Mit der Leistung aus <strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong>, der Grundfähigkeitsversicherung von<br />
UNIQA, unterstützen wir Sie finanziell z.B. bei<br />
• Einkommensverlust<br />
• medizinischer Pflege<br />
• Kosten für Haushaltshilfen<br />
• u.v.m.<br />
Was bietet Ihnen die Grundfähigkeitsversicherung?<br />
<strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong> Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
und bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie keiner<br />
beruflichen Tätigkeit nachkommen. Bei Verlust von Grundfähigkeiten erhalten Sie<br />
• eine Grundfähigkeitspension, maximal bis zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr oder<br />
• im Pflegefall eine lebenslange Pflegerente, wenn Sie das Pflegevorsorgepaket<br />
gewählt haben.
Unsere Leistung.<br />
Ihr Anspruch.<br />
Die Höhe Ihres Anspruchs richtet sich nach einem klar definierten Grundfähigkeitskatalog und lässt sich in<br />
zwei Leistungsgruppen zusammenfassen.<br />
• 50 % der vereinbarten Pensionsleistung bei Verlust einer Grundfähigkeit im Bereich der oberen oder unteren Extremitäten<br />
• 100 % der vereinbarten Pensionsleistung bei<br />
• Seh-, Gehör- oder Sprachverlust<br />
• Pflegebedürftigkeit<br />
• Verlust von mindestens zwei Grundfähigkeiten der oberen oder unteren Extremitäten<br />
Der Anspruch besteht nur dann, wenn der Verlust der Grundfähigkeit durch medizinische Maßnahmen nicht behebbar ist.<br />
Grundfähigkeitskatalog*<br />
Sehen<br />
Die versicherte Person ist blind<br />
oder hochgradig sehbehindert<br />
und dies kann nicht durch<br />
medi zinische Maßnahmen oder<br />
optische Hilfsmittel korrigiert<br />
werden. Eine hochgradige Sehbehinderung<br />
liegt vor, wenn die<br />
Sehschärfe des besseren Auges<br />
nach optimaler Korrektur mit<br />
medizinischen oder optischen<br />
Hilfsmitteln 3/60 (0,05) oder<br />
weniger beträgt, oder das Gesichtsfeld<br />
des besseren Auges<br />
nach optimaler Korrektur mit<br />
medizinischen oder optischen<br />
Hilfsmitteln 10 Grad oder<br />
weniger beträgt.<br />
Sprechen<br />
Die versicherte Person kann aus<br />
medi zinischen Gründen nicht<br />
sprechen oder ist unfähig ein<br />
verständliches Wort zu sagen.<br />
Hören<br />
Ein Gehörverlust liegt vor, wenn die<br />
Hörschwelle auf beiden Ohren in allen<br />
Frequenzen um 80 Dezibel abweicht.<br />
Dies muss auch dann der Fall sein,<br />
wenn die versicherte Person z.B.<br />
ein Hörgerät oder Implantat trägt.<br />
80 Dezibel sind ungefähr gleichbedeutend<br />
mit der Lärmentwicklung<br />
einer Hauptverkehrsstraße in 10 Meter<br />
Entfernung.<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Die Pflegebedürftigkeit der ver sicherten<br />
Person wird nicht anhand der gesetz lichen<br />
Pflegestufen, sondern anhand eines<br />
einfachen Punktesystems fest gestellt.<br />
Erreicht die versicherte Person aufgrund<br />
dieses Systems 4 Pflegepunkte, dann gilt<br />
sie als pflegebedürftig.<br />
* Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den<br />
Versicherungsbedingungen zu <strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong> (435).<br />
Gebrauch der oberen<br />
Extremitäten<br />
Gebrauch der Hände: Die versicherte<br />
Person kann keinen Stift benützen und<br />
damit 5 Wörter schreiben – weder mit<br />
der rechten noch mit der linken Hand.<br />
Gebrauch der Arme: Die versicherte<br />
Person kann die Arme nicht bis auf<br />
Schulterhöhe heben oder einen<br />
5 Kilogramm schweren Gegenstand<br />
5 Meter weit tragen.<br />
Gebrauch der unteren<br />
Extremitäten<br />
Gehen: Die versicherte Person kann<br />
selbstständig keine 400 Meter auf<br />
ebenem Boden zurücklegen.<br />
Treppensteigen: Die versicherte<br />
Person kann selbstständig keine<br />
Treppe mit 12 Stufen hinauf oder<br />
hinunter gehen.
Zusatzoptionen<br />
So wird Ihre Grundfähigkeitsversicherung<br />
zum richtigen Allroundtalent!<br />
• Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
Ihre <strong>Leben</strong> & <strong>Vorsehen</strong> Grundfähigkeitsversicherung kann vor Vollendung des 33. <strong>Leben</strong>sjahres, ohne neuerliche<br />
Gesundheitsprüfung, in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.<br />
• Pflegevorsorgepaket<br />
Mit diesem Paket können Sie ohne neuerliche Gesundheitsprüfung in eine Pflegeversicherung umsteigen. Der Umstieg<br />
ist nach Ablauf der Grundfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Dabei profitieren Sie von folgenden<br />
Vorteilen: Im Pflegefall sind Sie abgesichert und erhalten eine lebenslange Pflegerente. Dies gilt auch dann, wenn Sie<br />
während des Bezugs der Grundfähigkeitspension zum Pflegefall werden. Sie erhalten also eine Grundfähigkeitspension,<br />
maximal bis zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr und anschließend auch eine lebenslange Pflegerente.<br />
Beispiel für die Umwandlung in eine Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung<br />
Beispiel 1 (ohne Pflegevorsorgepaket)<br />
• Der Masseur Max Muster schließt mit 22 eine Grundfähigkeitsversicherung<br />
ab.<br />
• Mit 32 nutzt Herr Muster die Umwandlung in die Berufsunfähigkeitsversicherung.<br />
• Mit 35 erleidet Herr Muster einen Bandscheibenvorfall.<br />
Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben und erhält eine<br />
Berufsunfähigkeitspension.<br />
Beispiel 2 (mit Pflegevorsorgepaket)<br />
• Maria Müller ist Tischlerlehrling und schließt mit 15 eine<br />
Grundfähigkeitsversicherung mit Pflegevorsorgepaket ab.<br />
• Mit 23 verletzt sie sich bei einem Sportunfall und kann ab<br />
diesem Zeitpunkt keine Stiege mit 12 Treppen steigen.<br />
Sie erhält eine Grundfähigkeitspension in der Höhe von 50 %.<br />
• Mit 67 nutzt Frau Müller die Option auf Umwandlung in eine<br />
Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.<br />
• Zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr beginnt für Frau Müller die Pflegerentenversicherung.<br />
Wie erreichen Sie uns am besten?<br />
• Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen<br />
telefonisch rund um die Uhr unter +43 (0) 50677-670.<br />
2943 – 10m – 06.2013<br />
• Wenn Sie persönlichen Kontakt wünschen, wenden<br />
Sie sich bitte an eine/n unserer BetreuerInnen oder<br />
einen unserer ca. 400 Standorte in Österreich.<br />
Den nächsten Ansprechpartner finden Sie am leichtesten<br />
auf www.uniqa.at unter „Standortsuche“.<br />
UNIQA Österreich Versicherungen AG, A -1029 Wien, Untere Donaustraße 21<br />
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at<br />
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien, DVR: 0018813