Der Fremdenverkehrsbeitrag in Bayern - Freie Wähler Furth im Wald
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Überstieg danach die Zahl der Übernachtungen die von Art. 6 KAG geforderte Grenze nicht,<br />
liegen wie oben dargestellt die Voraussetzungen für den Erlass der Satzung und somit für die<br />
Erhebung des Beitrags an sich nicht vor. E<strong>in</strong>e dennoch erlassene Satzung ist von der Ermächti-<br />
gungsgrundlage nicht gedeckt und somit rechtswidrig und unwirksam.<br />
Die Rechtswidrigkeit muss <strong>im</strong> Rahmen e<strong>in</strong>es Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 VwGO<br />
geltend gemacht werden, da nur dieser Feststellung gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2<br />
VwGO allgeme<strong>in</strong>e Wirkung zukommt.<br />
<strong>Der</strong> Normenkontrollantrag ist jedoch b<strong>in</strong>nen zwei Jahren nach Bekanntmachung der Satzung<br />
geltend zu machen.<br />
bbb) Abs<strong>in</strong>ken der Zahl unter die erforderliche Grenze<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus stellt sich die Frage, welche Folgen es hat, wenn die Zahl der Übernachtungen<br />
unter die genannte Grenze fällt.<br />
Zunächst wird man auch hier fordern müssen, dass die Klärung dieser Frage, auch nur über ei-<br />
nen gewissen Zeitraum h<strong>in</strong>weg erfolgen kann und e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges Abs<strong>in</strong>ken nicht genügt. Mei-<br />
ner Ansicht nach wird man somit auch hier wohl e<strong>in</strong>en Beobachtungszeitraum von fünf Jahren<br />
heranziehen müssen.<br />
Steht nach diesem Zeitraum jedoch fest, dass die Grenze der Übernachtungen nicht mehr er-<br />
reicht wird, liegen - wie oben dargestellt - die Voraussetzungen für den Erlass der Satzung und<br />
somit für die Erhebung des Beitrags an sich nicht mehr vor. Die Geme<strong>in</strong>de darf nach Ansicht<br />
<strong>in</strong> der Literatur dann den Beitrag nicht mehr erheben 33 . Me<strong>in</strong>er Ansicht nach ist dies auch rich-<br />
tig, da e<strong>in</strong>e Satzung, die von der Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt ist, rechtswidrig und<br />
unwirksam ist.<br />
33 vgl. LexisNexis Fachbuch Wirtschaftsrecht, Kommunales Abgabenrecht, Stichwort: <strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong>, Nr. 2<br />
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