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Der Fremdenverkehrsbeitrag in Bayern - Freie Wähler Furth im Wald

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Überstieg danach die Zahl der Übernachtungen die von Art. 6 KAG geforderte Grenze nicht,<br />

liegen wie oben dargestellt die Voraussetzungen für den Erlass der Satzung und somit für die<br />

Erhebung des Beitrags an sich nicht vor. E<strong>in</strong>e dennoch erlassene Satzung ist von der Ermächti-<br />

gungsgrundlage nicht gedeckt und somit rechtswidrig und unwirksam.<br />

Die Rechtswidrigkeit muss <strong>im</strong> Rahmen e<strong>in</strong>es Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 VwGO<br />

geltend gemacht werden, da nur dieser Feststellung gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2<br />

VwGO allgeme<strong>in</strong>e Wirkung zukommt.<br />

<strong>Der</strong> Normenkontrollantrag ist jedoch b<strong>in</strong>nen zwei Jahren nach Bekanntmachung der Satzung<br />

geltend zu machen.<br />

bbb) Abs<strong>in</strong>ken der Zahl unter die erforderliche Grenze<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus stellt sich die Frage, welche Folgen es hat, wenn die Zahl der Übernachtungen<br />

unter die genannte Grenze fällt.<br />

Zunächst wird man auch hier fordern müssen, dass die Klärung dieser Frage, auch nur über ei-<br />

nen gewissen Zeitraum h<strong>in</strong>weg erfolgen kann und e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges Abs<strong>in</strong>ken nicht genügt. Mei-<br />

ner Ansicht nach wird man somit auch hier wohl e<strong>in</strong>en Beobachtungszeitraum von fünf Jahren<br />

heranziehen müssen.<br />

Steht nach diesem Zeitraum jedoch fest, dass die Grenze der Übernachtungen nicht mehr er-<br />

reicht wird, liegen - wie oben dargestellt - die Voraussetzungen für den Erlass der Satzung und<br />

somit für die Erhebung des Beitrags an sich nicht mehr vor. Die Geme<strong>in</strong>de darf nach Ansicht<br />

<strong>in</strong> der Literatur dann den Beitrag nicht mehr erheben 33 . Me<strong>in</strong>er Ansicht nach ist dies auch rich-<br />

tig, da e<strong>in</strong>e Satzung, die von der Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt ist, rechtswidrig und<br />

unwirksam ist.<br />

33 vgl. LexisNexis Fachbuch Wirtschaftsrecht, Kommunales Abgabenrecht, Stichwort: <strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong>, Nr. 2<br />

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