Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten - Lasi - Osha
Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten - Lasi - Osha
Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten - Lasi - Osha
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7.2 Sicherheitsleitsysteme<br />
Sicherheitsleitsysteme (2.37) geben einen sicheren Fluchtweg vor.<br />
Richtwert<br />
26<br />
Oberkante der Sicherheitsleitsysteme bei Neubauten ≤ 0,4 m über dem Fußboden<br />
Bei bestehenden Gebäuden entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung<br />
Nachrüstung empfehlen<br />
Bei längeren Fluchtwegen ist die Angabe der Fluchtrichtung durch Pfeile mit den Sicherheitszeichen<br />
E01/E02 allein nicht ausreichend. Sie ist in Kombination dieser Sicherheitszeichen<br />
mit E09/E10 „Rettungsweg/Notausgang“ oder durch andere Sicherheitszeichen, z. B.<br />
E13 „Rettungsweg“, zu kennzeichnen. Dabei sind die Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG<br />
„Mindestvorschriften für Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“<br />
in der jeweils geltenden Fassung (Anhang Nr. 1.3 ArbStättV) anzuwenden.<br />
Abb. 7: Sicherheitszeichen<br />
Sicherheitsleitsysteme dürfen nur in Verbindung mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgeführt<br />
werden. Diese sind im Regelfall bodennah anzubringen, um bei möglicher Rauchentwicklung<br />
wirksam zu bleiben.<br />
Der Einsatz <strong>von</strong> bodennahen Sicherheitsleitsystemen kann z. B. erforderlich sein<br />
- wenn Materialien vorhanden sind, die im Brandfall stark Rauch entwickeln können<br />
- bei unübersichtlicher oder mehrgeschossiger Bauweise mit großer Personenbelegung.<br />
Anwendungsfälle können sein: Krankenhäuser, Altenheime, Bahnhofsgebäude, Einkaufszentren,<br />
Veranstaltungsstätten ohne Tageslicht, Flughäfen, U-Bahnanlagen, Hotels.<br />
Die Planung eines Sicherheitsleitsystems sollte durch einen Sachkundigen anhand einer<br />
Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden.<br />
Sicherheitsleitsysteme können bodennahe lichtspeichernde (2.38) oder bodennahe elektrisch<br />
betriebene (2.39) Systeme sein.