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Preisliste 2013 - C-Bergmann

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Preise, technische Hinweise<br />

Preise, Fracht<br />

siehe auch Seiten 48 ff.<br />

Sämtliche ausgewiesenen Preise sind nur gültig in Verbindung<br />

mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen (siehe<br />

Seite 54 und 55). Mit dem Erscheinen dieser <strong>Preisliste</strong> treten alle<br />

vorher genannten Preise außer Kraft.<br />

Die in der <strong>Preisliste</strong> ausgewiesenen Preise verstehen sich als unverbindliche<br />

Richtpreise ab Werk. Die Zustellung erfolgt durch uns<br />

oder einen von uns beauftragten Frächter. Anfallende Stehzeiten<br />

werden mit EUR 15,35 exkl. Ust. je Viertelstunde gesondert in Rechnung<br />

gestellt. Alle sonstigen Frachtbedingungen entnehmen Sie bitte<br />

der Frachtberechnung Grünprogramm (siehe Seite 48). Quadratmeterpreise<br />

bzw. die Angaben „Stk./m 2 “ beziehen sich immer auf die<br />

verlegte Fläche, verarbeitetes Mauerwerk, etc. unter Einhaltung der<br />

angegebenen Fugen und Versetzzwischenräume. Objektbezogene<br />

Statik wird separat verrechnet.<br />

Verfügbarkeit/Lieferzeit<br />

Alle Produkte, die BLAU ■ gekennzeichnet sind, sind Lagerware. Alle<br />

PINK ▲ gekennzeichneten Produkte werden auf Bestellung produziert.<br />

Lieferzeiten auf Lagerware während Saisonspitzen sind<br />

möglich. Zur Feststellung der Lieferzeit wenden Sie sich bitte an den<br />

Verkaufsinnendienst. Für Terminüberschreitungen resultierend aus<br />

Liefer- oder Ladeverzögerungen werden keine Kosten übernommen.<br />

Legende/Symbole<br />

1. Produkteigenschaften-Symbole: siehe Seiten 56, 57 und 58<br />

2. Für alle Produkte, die mit gekennzeichnet sind, ist eine maschinelle<br />

Verlegung mit einer Verlegemaschine möglich. Vor der erstmaligen<br />

Verlegung eines Produktes bitte rechtzeitig Rücksprache mit<br />

dem Hersteller Ihrer Verlegemaschine halten!<br />

3. Alle Angaben über Gewicht, Bedarf, Palettenmengen etc. sind ca.-<br />

Werte. Form-, Maß-, Gewichts-, technische Änderungen und Preisänderungen<br />

sowie Irrtum und Druckfehler vorbehalten.<br />

Paletten, Verpackung<br />

Für EURO- (ÖBB-) Paletten verrechnen wir EUR 9,50/Stück exkl. Ust.,<br />

für Werkspaletten (100 x 127 cm bzw. 120 x 75 cm bzw. 120 x 52 cm)<br />

EUR 19,90/Stück exkl. Ust. und für Big-Bags EUR 12,50/Stk. exkl. Ust.<br />

Diese Verrechnungsbeträge sind nicht rabattier- und skontierbar.<br />

Getrommelte Ware (Auslieferung üblicherweise in Big-Bags) kann auf<br />

Wunsch auch palettiert werden. Bitte fragen Sie unseren Kundendienst<br />

nach den Kosten.<br />

Einwandfrei wiederverwendbare Leer-Paletten werden im bezogenen<br />

Umfang, bei Rückgabe innerhalb eines Jahres abzüglich einer<br />

Abnützungsgebühr von EUR 1,75 exkl. Ust. vergütet. Rücklieferung<br />

der Leer-Paletten in das Baustoffwerk Weissenböck, Neunkirchen<br />

durch den Kunden. Einwegpaletten (50 x 130 cm bzw. 60 x 130 cm)<br />

werden nicht verrechnet und auch nicht zurückgenommen.<br />

Hinweis zur Verpackungs-Verordnung, gültig ab 1.10.<br />

1993: Weissenböck ist Mitglied der ARA (Altstoff Recycling<br />

Austria), Lizenznummer 914.<br />

Abholvergütung<br />

Bei Selbstabholung gewähren wir unseren Kunden eine Abholvergütung.<br />

Die Zuordnung zu den von uns festgesetzten Zonen ist vom<br />

Bestimmungsort des Kundenlagers abhängig und nicht vom Bestimmungsort<br />

der Ware. Die Zuordnung der Bestimmungsorte (Kundenlager)<br />

zu den Vergütungszonen obliegt uns. Es gelten die von uns<br />

jeweils festgesetzten Vergütungssätze. Wir behalten uns das Recht<br />

vor, die vom Kunden angegebenen Bestimmungsorte mit den tatsächlichen<br />

Bestimmungsorten der Ware zu überprüfen und unrechtmäßig<br />

empfangene Vergütungen nachzuverrechnen. Die Abholvergütungen<br />

entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 48.<br />

Bestellungen<br />

Alle Bestellmengen können über Zustelltouren ausgeliefert werden,<br />

wobei die Bestellung 2 Tage vor Zustelltermin einlangen muss. Bestellungen<br />

über zugweise Lieferung sollten mindestens 3 Arbeitstage vor<br />

Auslieferung schriftlich oder telefonisch bei uns eintreffen. Die Lieferungen<br />

werden möglichst auf den Tag genau ausgeführt, jedoch kann<br />

eine bestimmte Uhrzeit nicht vereinbart werden. Bei Bestellmengen<br />

für Großobjekte ist mind. 2 Wochen vor Auslieferung ein Lieferplan mit<br />

uns zu vereinbaren.<br />

Mischlieferungen<br />

Mischlieferungen sind grundsätzlich zu den vereinbarten Frachtsätzen<br />

möglich, siehe Frachtbedingungen Seite 48.<br />

Zahlungsbedingungen<br />

Eventuell eingeräumte Rabatte beziehen sich auf die Listenpreise der<br />

Waren. Frachtsätze, Kranzuschläge, Paletteneinsätze, Zuschnitte,<br />

Leihgeräte und sonstige Zuschläge sind nicht rabattier- und skontierbar.<br />

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Fakturendatum<br />

mit 2% Kassaskonto oder 30 Tagen netto Kassa.<br />

Materialrückgabe, Reklamationen<br />

Das Material muß vor der Verarbeitung auf Übereinstimmung<br />

mit der Bestellung bzw. den Lieferscheinangaben und auf<br />

Qualität überprüft werden. Reklamationen wegen erkennbarer<br />

Mängel können nach erfolgtem Einbau nicht mehr<br />

anerkannt werden.<br />

Eine Materialrückgabe kann nur in vollen und originalverpackten Paletten<br />

und Gebinden unter Abzug von Transportkosten und 10% Manipulationskosten<br />

erfolgen. Wir behalten uns vor, diese Manipulationskosten<br />

zu erhöhen, wenn Umfang und Zustand der Rücklieferung<br />

dies erfordern. Folgende Voraussetzungen sind unbedingt zu erfüllen:<br />

1) Ankündigung der Retourlieferung; 2) Vorlage des Bezugsnachweises;<br />

3) Einholung unserer Akzeptanz. Auf Bestellung gefertigte Ware<br />

wird generell nicht zurückgenommen.<br />

Gewährleistung, technische Hinweise<br />

Unsere Produkte werden nach dem Stand der Technik und entsprechend<br />

den Vorschriften der einschlägigen ÖNORMEN<br />

hergestellt. Die Produkte des Bereichs „Pflaster“ werden<br />

überdies periodisch von unabhängigen öffentlichen Prüfanstalten<br />

getestet und tragen das „Austria Gütesiegel“.<br />

Unsere Produkte bestehen aus natürlichen Materialien und<br />

Zuschlagstoffen. Daraus resultierende Farbunterschiede sind erwünscht<br />

und beleben die Fläche. Bei der Verlegung von Pflastersteinen,<br />

Platten- und Sichtmauersteinen empfiehlt es sich, die Steine so<br />

zu verlegen, dass die Farben gut durchmischt werden.<br />

Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von im Wasser gelöstem<br />

Kalk, der nach Verdunsten des Wassers auf der Betonoberfläche<br />

abgelagert wird. Diese Ausblühungen beeinträchtigen keinesfalls<br />

die mechanischen Güteeigenschaften der Produkte. Wir können<br />

hiefür keine Gewährleistung übernehmen. Der Gebrauchswert der<br />

Erzeugnisse wird insofern nicht beeinflusst, als zum einen die normale<br />

Bewitterung (weiches Regenwasser löst Calziumcarbonat auf) und<br />

zum anderen die normale Verschmutzung und mechanische Beanspruchung<br />

der Erzeugnisse unter Benützung die Ausblühungen nach<br />

einiger Zeit verschwinden lässt.<br />

Verbundsteine, Platten und dgl., die zu engfugig verlegt sind oder deren<br />

Unterbau nicht ausreichend tragfähig ist, werden infolgedessen - eventuell<br />

bereits beim Abrütteln - Kantenbeanspruchungen ausgesetzt,<br />

denen auch höchstwertige Betone nicht standhalten können. Die Folge<br />

sind Kantenabplatzungen; sie stellen keinen Mangel des Erzeugnisses,<br />

sonderen einen Mangel des Unterbaus bzw. der Verlegeweise<br />

dar. Je nach Erzeugnis richtet sich die Fugenbreite nach dem Steinsystem<br />

und unseren Angaben in den Verlegeanleitungen.<br />

Auf als tausalzbeständig gekennzeichneten Pflastern können Taumittel<br />

eingesetzt werden. Bitte verwenden Sie für Pflasterflächen<br />

erst ein Jahr nach Verlegung Taumittel, da die Frosttausalzwiderstandsfähigkeit<br />

von Betonpflaster sich erst in dieser Zeit (durch Alterung)<br />

wirkungsvoll aufbaut. Die verwendeten Taumittel dürfen jedoch<br />

den Beton nicht angreifen! Lesen Sie deshalb vor Taumittel-Einsatz<br />

aufmerksam dessen Produktbeschreibung, die Auskunft über den<br />

möglichen Einsatzbereich des Taumittels und seine Verträglichkeit<br />

für Beton („zementgebundene Oberflächen“) gibt. Auf allen anderen<br />

Pflastern dürfen keine Taumittel eingesetzt werden. Wir empfehlen<br />

hier z.B. die Verwendung von Streusplitt. Für Gestaltete Flächen<br />

und Wände, die nicht entsprechend unseren Verlege- und Versetzanleitungen<br />

errichtet wurden, schließen wir jede Haftung aus. Siehe<br />

auch S. 3!<br />

CE-konform<br />

Steine ON EN 1338, Platten ON EN 1339.<br />

SERVICE<br />

■<br />

Lagerware<br />

▲<br />

Produktion auf Bestellung (siehe Seite 53)<br />

Tel.: 02635/701<br />

Internet: www.steine.at<br />

53

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