Preisliste 2013 - C-Bergmann
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Preisliste 2013 - C-Bergmann
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Preise, technische Hinweise<br />
Preise, Fracht<br />
siehe auch Seiten 48 ff.<br />
Sämtliche ausgewiesenen Preise sind nur gültig in Verbindung<br />
mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen (siehe<br />
Seite 54 und 55). Mit dem Erscheinen dieser <strong>Preisliste</strong> treten alle<br />
vorher genannten Preise außer Kraft.<br />
Die in der <strong>Preisliste</strong> ausgewiesenen Preise verstehen sich als unverbindliche<br />
Richtpreise ab Werk. Die Zustellung erfolgt durch uns<br />
oder einen von uns beauftragten Frächter. Anfallende Stehzeiten<br />
werden mit EUR 15,35 exkl. Ust. je Viertelstunde gesondert in Rechnung<br />
gestellt. Alle sonstigen Frachtbedingungen entnehmen Sie bitte<br />
der Frachtberechnung Grünprogramm (siehe Seite 48). Quadratmeterpreise<br />
bzw. die Angaben „Stk./m 2 “ beziehen sich immer auf die<br />
verlegte Fläche, verarbeitetes Mauerwerk, etc. unter Einhaltung der<br />
angegebenen Fugen und Versetzzwischenräume. Objektbezogene<br />
Statik wird separat verrechnet.<br />
Verfügbarkeit/Lieferzeit<br />
Alle Produkte, die BLAU ■ gekennzeichnet sind, sind Lagerware. Alle<br />
PINK ▲ gekennzeichneten Produkte werden auf Bestellung produziert.<br />
Lieferzeiten auf Lagerware während Saisonspitzen sind<br />
möglich. Zur Feststellung der Lieferzeit wenden Sie sich bitte an den<br />
Verkaufsinnendienst. Für Terminüberschreitungen resultierend aus<br />
Liefer- oder Ladeverzögerungen werden keine Kosten übernommen.<br />
Legende/Symbole<br />
1. Produkteigenschaften-Symbole: siehe Seiten 56, 57 und 58<br />
2. Für alle Produkte, die mit gekennzeichnet sind, ist eine maschinelle<br />
Verlegung mit einer Verlegemaschine möglich. Vor der erstmaligen<br />
Verlegung eines Produktes bitte rechtzeitig Rücksprache mit<br />
dem Hersteller Ihrer Verlegemaschine halten!<br />
3. Alle Angaben über Gewicht, Bedarf, Palettenmengen etc. sind ca.-<br />
Werte. Form-, Maß-, Gewichts-, technische Änderungen und Preisänderungen<br />
sowie Irrtum und Druckfehler vorbehalten.<br />
Paletten, Verpackung<br />
Für EURO- (ÖBB-) Paletten verrechnen wir EUR 9,50/Stück exkl. Ust.,<br />
für Werkspaletten (100 x 127 cm bzw. 120 x 75 cm bzw. 120 x 52 cm)<br />
EUR 19,90/Stück exkl. Ust. und für Big-Bags EUR 12,50/Stk. exkl. Ust.<br />
Diese Verrechnungsbeträge sind nicht rabattier- und skontierbar.<br />
Getrommelte Ware (Auslieferung üblicherweise in Big-Bags) kann auf<br />
Wunsch auch palettiert werden. Bitte fragen Sie unseren Kundendienst<br />
nach den Kosten.<br />
Einwandfrei wiederverwendbare Leer-Paletten werden im bezogenen<br />
Umfang, bei Rückgabe innerhalb eines Jahres abzüglich einer<br />
Abnützungsgebühr von EUR 1,75 exkl. Ust. vergütet. Rücklieferung<br />
der Leer-Paletten in das Baustoffwerk Weissenböck, Neunkirchen<br />
durch den Kunden. Einwegpaletten (50 x 130 cm bzw. 60 x 130 cm)<br />
werden nicht verrechnet und auch nicht zurückgenommen.<br />
Hinweis zur Verpackungs-Verordnung, gültig ab 1.10.<br />
1993: Weissenböck ist Mitglied der ARA (Altstoff Recycling<br />
Austria), Lizenznummer 914.<br />
Abholvergütung<br />
Bei Selbstabholung gewähren wir unseren Kunden eine Abholvergütung.<br />
Die Zuordnung zu den von uns festgesetzten Zonen ist vom<br />
Bestimmungsort des Kundenlagers abhängig und nicht vom Bestimmungsort<br />
der Ware. Die Zuordnung der Bestimmungsorte (Kundenlager)<br />
zu den Vergütungszonen obliegt uns. Es gelten die von uns<br />
jeweils festgesetzten Vergütungssätze. Wir behalten uns das Recht<br />
vor, die vom Kunden angegebenen Bestimmungsorte mit den tatsächlichen<br />
Bestimmungsorten der Ware zu überprüfen und unrechtmäßig<br />
empfangene Vergütungen nachzuverrechnen. Die Abholvergütungen<br />
entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 48.<br />
Bestellungen<br />
Alle Bestellmengen können über Zustelltouren ausgeliefert werden,<br />
wobei die Bestellung 2 Tage vor Zustelltermin einlangen muss. Bestellungen<br />
über zugweise Lieferung sollten mindestens 3 Arbeitstage vor<br />
Auslieferung schriftlich oder telefonisch bei uns eintreffen. Die Lieferungen<br />
werden möglichst auf den Tag genau ausgeführt, jedoch kann<br />
eine bestimmte Uhrzeit nicht vereinbart werden. Bei Bestellmengen<br />
für Großobjekte ist mind. 2 Wochen vor Auslieferung ein Lieferplan mit<br />
uns zu vereinbaren.<br />
Mischlieferungen<br />
Mischlieferungen sind grundsätzlich zu den vereinbarten Frachtsätzen<br />
möglich, siehe Frachtbedingungen Seite 48.<br />
Zahlungsbedingungen<br />
Eventuell eingeräumte Rabatte beziehen sich auf die Listenpreise der<br />
Waren. Frachtsätze, Kranzuschläge, Paletteneinsätze, Zuschnitte,<br />
Leihgeräte und sonstige Zuschläge sind nicht rabattier- und skontierbar.<br />
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Fakturendatum<br />
mit 2% Kassaskonto oder 30 Tagen netto Kassa.<br />
Materialrückgabe, Reklamationen<br />
Das Material muß vor der Verarbeitung auf Übereinstimmung<br />
mit der Bestellung bzw. den Lieferscheinangaben und auf<br />
Qualität überprüft werden. Reklamationen wegen erkennbarer<br />
Mängel können nach erfolgtem Einbau nicht mehr<br />
anerkannt werden.<br />
Eine Materialrückgabe kann nur in vollen und originalverpackten Paletten<br />
und Gebinden unter Abzug von Transportkosten und 10% Manipulationskosten<br />
erfolgen. Wir behalten uns vor, diese Manipulationskosten<br />
zu erhöhen, wenn Umfang und Zustand der Rücklieferung<br />
dies erfordern. Folgende Voraussetzungen sind unbedingt zu erfüllen:<br />
1) Ankündigung der Retourlieferung; 2) Vorlage des Bezugsnachweises;<br />
3) Einholung unserer Akzeptanz. Auf Bestellung gefertigte Ware<br />
wird generell nicht zurückgenommen.<br />
Gewährleistung, technische Hinweise<br />
Unsere Produkte werden nach dem Stand der Technik und entsprechend<br />
den Vorschriften der einschlägigen ÖNORMEN<br />
hergestellt. Die Produkte des Bereichs „Pflaster“ werden<br />
überdies periodisch von unabhängigen öffentlichen Prüfanstalten<br />
getestet und tragen das „Austria Gütesiegel“.<br />
Unsere Produkte bestehen aus natürlichen Materialien und<br />
Zuschlagstoffen. Daraus resultierende Farbunterschiede sind erwünscht<br />
und beleben die Fläche. Bei der Verlegung von Pflastersteinen,<br />
Platten- und Sichtmauersteinen empfiehlt es sich, die Steine so<br />
zu verlegen, dass die Farben gut durchmischt werden.<br />
Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von im Wasser gelöstem<br />
Kalk, der nach Verdunsten des Wassers auf der Betonoberfläche<br />
abgelagert wird. Diese Ausblühungen beeinträchtigen keinesfalls<br />
die mechanischen Güteeigenschaften der Produkte. Wir können<br />
hiefür keine Gewährleistung übernehmen. Der Gebrauchswert der<br />
Erzeugnisse wird insofern nicht beeinflusst, als zum einen die normale<br />
Bewitterung (weiches Regenwasser löst Calziumcarbonat auf) und<br />
zum anderen die normale Verschmutzung und mechanische Beanspruchung<br />
der Erzeugnisse unter Benützung die Ausblühungen nach<br />
einiger Zeit verschwinden lässt.<br />
Verbundsteine, Platten und dgl., die zu engfugig verlegt sind oder deren<br />
Unterbau nicht ausreichend tragfähig ist, werden infolgedessen - eventuell<br />
bereits beim Abrütteln - Kantenbeanspruchungen ausgesetzt,<br />
denen auch höchstwertige Betone nicht standhalten können. Die Folge<br />
sind Kantenabplatzungen; sie stellen keinen Mangel des Erzeugnisses,<br />
sonderen einen Mangel des Unterbaus bzw. der Verlegeweise<br />
dar. Je nach Erzeugnis richtet sich die Fugenbreite nach dem Steinsystem<br />
und unseren Angaben in den Verlegeanleitungen.<br />
Auf als tausalzbeständig gekennzeichneten Pflastern können Taumittel<br />
eingesetzt werden. Bitte verwenden Sie für Pflasterflächen<br />
erst ein Jahr nach Verlegung Taumittel, da die Frosttausalzwiderstandsfähigkeit<br />
von Betonpflaster sich erst in dieser Zeit (durch Alterung)<br />
wirkungsvoll aufbaut. Die verwendeten Taumittel dürfen jedoch<br />
den Beton nicht angreifen! Lesen Sie deshalb vor Taumittel-Einsatz<br />
aufmerksam dessen Produktbeschreibung, die Auskunft über den<br />
möglichen Einsatzbereich des Taumittels und seine Verträglichkeit<br />
für Beton („zementgebundene Oberflächen“) gibt. Auf allen anderen<br />
Pflastern dürfen keine Taumittel eingesetzt werden. Wir empfehlen<br />
hier z.B. die Verwendung von Streusplitt. Für Gestaltete Flächen<br />
und Wände, die nicht entsprechend unseren Verlege- und Versetzanleitungen<br />
errichtet wurden, schließen wir jede Haftung aus. Siehe<br />
auch S. 3!<br />
CE-konform<br />
Steine ON EN 1338, Platten ON EN 1339.<br />
SERVICE<br />
■<br />
Lagerware<br />
▲<br />
Produktion auf Bestellung (siehe Seite 53)<br />
Tel.: 02635/701<br />
Internet: www.steine.at<br />
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