Beschlussvorlage - CDU Rumeln Kaldenhausen
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Der Oberbürgermeister<br />
V/61-23 Steinbicker/3623<br />
Drucksache-Nr.<br />
10-0135<br />
Datum<br />
09.02.2010<br />
<strong>Beschlussvorlage</strong><br />
öffentlich<br />
Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung<br />
Bezirksvertretung Rheinhausen 18.02.2010<br />
Entscheidung<br />
Betreff<br />
Bebauungsplan Nr. 1103 <strong>Rumeln</strong>-<strong>Kaldenhausen</strong> - ehemalige Kirchfeldschule<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Beschlussentwurf<br />
Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Ergebnis der Erörterung im weiteren Verfahren<br />
auszuwerten.<br />
(V/61)
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Drucksache-Nr.<br />
10-0135<br />
Datum<br />
09.02.2010<br />
Finanzielle Auswirkungen im städt. Haushalt -in Euro-: Ja Nein<br />
Gender Mainstreaming-Relevanz<br />
Ja<br />
Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im Kontext der Drucksache, ggf. als Anlage zur<br />
Drucksache. (Dabei müssen z.B. Planungskriterien, Verordnungen, Rechtsgrundlagen, Richtlinien etc., die<br />
dem Vorschlag zu Grunde liegen, genannt werden. Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern<br />
deutlich, ist diese hervorzuheben, zu analysieren und es ist darzulegen, wie die geschlechtsspezifischen<br />
Unterschiede berücksichtigt wurden.)<br />
Nein<br />
Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung entfällt aus folgenden Gründen:<br />
Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im weiteren Verfahren.<br />
D R E S S L E R<br />
Problembeschreibung / Begründung<br />
Ausgangssituation<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Schulgrundstück der ehemaligen<br />
Kirchfeldschule im Ortsteil <strong>Rumeln</strong> – <strong>Kaldenhausen</strong>. Das Plangebiet wird durch die Friedhofallee<br />
im Norden, die Kirchfeldstraße im Osten, das Hallenbad an der Rathausallee im Süden<br />
sowie dem Friedhof im Westen begrenzt.<br />
Der nördliche Teil des ehemaligen Schulgrundstückes liegt nach dem Abbruch einiger Gebäudeteile<br />
brach. Ein Gebäudekomplex im südlichen Bereich des ehemaligen Schulgrundstückes<br />
wird bislang teilweise genutzt (Polizei, Außenstelle des Bezirksamtes Rheinhausen,<br />
Bienenmuseum und Fitnessstudio). Die ehemaligen Schulhof- und sonstige Außenflächen<br />
zwischen den noch vorhandenen Gebäuden und dem Friedhof liegen ebenfalls brach.<br />
Mit der DS 4516 vom 25.10.2002 haben die Bezirksvertretung Rheinhausen und der damalige<br />
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung für den Bereich nördlich und südlich der<br />
Rathausallee ein städtebauliches Rahmenkonzept zur stufenweisen Entwicklung der bis dahin<br />
unbebauten bzw. untergenutzten Flächen beschlossen.<br />
Für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sieht das Konzept die Revitalisierung des<br />
ehemaligen Schulgrundstückes durch die Errichtung von Einfamilienhäusern vor.<br />
Die derzeitigen Nutzungen sind nicht an diesen Standort gebunden und unterliegen kurzfristigen<br />
vertraglichen Bindungen. Damit steht das bereits erschlossene, zentral gelegene ehemalige<br />
Schulgrundstück für eine Überplanung zur Verfügung.<br />
Neben der andauernden Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken in zentraler Lage ist<br />
der gemeinnützige Verein „Wohnen im Ruhestand e.V.“ (WIR) mit dem Ansinnen in zentraler<br />
Lage in <strong>Rumeln</strong> - <strong>Kaldenhausen</strong> ein Wohnprojekt zu realisieren an die Stadt Duisburg herangetreten.<br />
Ziel dieses Wohnprojektes ist es, in zunächst zwei Gebäudekomplexen ca. 25
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Drucksache-Nr.<br />
10-0135<br />
Datum<br />
09.02.2010<br />
altengerechte Miet- und Eigentumswohnungen zu realisieren. Die dem Plan zugrundeliegende<br />
städtische Fläche entspricht aufgrund seiner Zentralität den Anforderungen des Vereins<br />
„WIR“.<br />
Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von zwei miteinander verbundenen<br />
bis zu dreigeschossigen Gebäuden für den genannten altengerechten, barrierefreien<br />
Geschosswohnungsbau im Bereich der Kirchfeldstraße/Friedhofallee, die Schaffung eines<br />
Platzes und ergänzende Einfamilienhausbebauung vor. Wegeverbindungen innerhalb des<br />
Plangebietes dienen der Erschließung und zugleich der fußläufigen Anbindung der angrenzenden<br />
Straßen und Nutzungen auf kurzem Wege.<br />
Der Spar- und Bauverein Friemersheimer beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Verein<br />
„WIR“ den Mietwohnungsbau und die dort vorgesehenen öffentlich zugänglichen Bereiche in<br />
Kooperation mit einer Eigentümergemeinschaft zu realisieren.<br />
Die Umsetzung des Konzeptes setzt die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens voraus.<br />
Am 09.05.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1103 - <strong>Rumeln</strong>-<br />
<strong>Kaldenhausen</strong> - Kirchfeldschule bekannt gemacht.<br />
Der Bebauungsplan wird derzeit in der Prioritätenliste des Bezirkes Rheinhausen an Position<br />
3 geführt.<br />
Weitere Verfahrensschritte<br />
Von der Bezirksvertretung Rheinhausen wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung<br />
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zugleich die Unterrichtung der<br />
Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO<br />
NW) durchgeführt.<br />
Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung werden die Ziele und Inhalte des<br />
beigefügten städtebaulichen Entwurfes erläutert. Die Öffentlichkeit erhält anschließend Gelegenheit<br />
zur Äußerung und Erörterung.<br />
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung<br />
und Auswertung der Bezirksvertretung Rheinhausen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung<br />
und Verkehr, dem Ausschuss für Umwelt und Grünflächen sowie dem Rat der<br />
Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.<br />
Hinweis<br />
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Duisburg ist der Planbereich als „Fläche für den<br />
Gemeinbedarf - Schulgundstück“ dargestellt. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss<br />
des Verfahrens eine entsprechende Berichtigung des FNP.<br />
Anlagen<br />
Städtebaulicher Entwurf und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1103 - <strong>Rumeln</strong>-<br />
<strong>Kaldenhausen</strong> – ehemalige Kirchfeldschule<br />
Ansicht<br />
Prioritätenliste des Bezirkes Bezirksvertretung Rheinhausen