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Beschlussvorlage - CDU Rumeln Kaldenhausen

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Der Oberbürgermeister<br />

V/61-23 Steinbicker/3623<br />

Drucksache-Nr.<br />

10-0135<br />

Datum<br />

09.02.2010<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung<br />

Bezirksvertretung Rheinhausen 18.02.2010<br />

Entscheidung<br />

Betreff<br />

Bebauungsplan Nr. 1103 <strong>Rumeln</strong>-<strong>Kaldenhausen</strong> - ehemalige Kirchfeldschule<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Beschlussentwurf<br />

Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Ergebnis der Erörterung im weiteren Verfahren<br />

auszuwerten.<br />

(V/61)


Seite 2<br />

Drucksache-Nr.<br />

10-0135<br />

Datum<br />

09.02.2010<br />

Finanzielle Auswirkungen im städt. Haushalt -in Euro-: Ja Nein<br />

Gender Mainstreaming-Relevanz<br />

Ja<br />

Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im Kontext der Drucksache, ggf. als Anlage zur<br />

Drucksache. (Dabei müssen z.B. Planungskriterien, Verordnungen, Rechtsgrundlagen, Richtlinien etc., die<br />

dem Vorschlag zu Grunde liegen, genannt werden. Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern<br />

deutlich, ist diese hervorzuheben, zu analysieren und es ist darzulegen, wie die geschlechtsspezifischen<br />

Unterschiede berücksichtigt wurden.)<br />

Nein<br />

Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung entfällt aus folgenden Gründen:<br />

Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im weiteren Verfahren.<br />

D R E S S L E R<br />

Problembeschreibung / Begründung<br />

Ausgangssituation<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Schulgrundstück der ehemaligen<br />

Kirchfeldschule im Ortsteil <strong>Rumeln</strong> – <strong>Kaldenhausen</strong>. Das Plangebiet wird durch die Friedhofallee<br />

im Norden, die Kirchfeldstraße im Osten, das Hallenbad an der Rathausallee im Süden<br />

sowie dem Friedhof im Westen begrenzt.<br />

Der nördliche Teil des ehemaligen Schulgrundstückes liegt nach dem Abbruch einiger Gebäudeteile<br />

brach. Ein Gebäudekomplex im südlichen Bereich des ehemaligen Schulgrundstückes<br />

wird bislang teilweise genutzt (Polizei, Außenstelle des Bezirksamtes Rheinhausen,<br />

Bienenmuseum und Fitnessstudio). Die ehemaligen Schulhof- und sonstige Außenflächen<br />

zwischen den noch vorhandenen Gebäuden und dem Friedhof liegen ebenfalls brach.<br />

Mit der DS 4516 vom 25.10.2002 haben die Bezirksvertretung Rheinhausen und der damalige<br />

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung für den Bereich nördlich und südlich der<br />

Rathausallee ein städtebauliches Rahmenkonzept zur stufenweisen Entwicklung der bis dahin<br />

unbebauten bzw. untergenutzten Flächen beschlossen.<br />

Für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sieht das Konzept die Revitalisierung des<br />

ehemaligen Schulgrundstückes durch die Errichtung von Einfamilienhäusern vor.<br />

Die derzeitigen Nutzungen sind nicht an diesen Standort gebunden und unterliegen kurzfristigen<br />

vertraglichen Bindungen. Damit steht das bereits erschlossene, zentral gelegene ehemalige<br />

Schulgrundstück für eine Überplanung zur Verfügung.<br />

Neben der andauernden Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken in zentraler Lage ist<br />

der gemeinnützige Verein „Wohnen im Ruhestand e.V.“ (WIR) mit dem Ansinnen in zentraler<br />

Lage in <strong>Rumeln</strong> - <strong>Kaldenhausen</strong> ein Wohnprojekt zu realisieren an die Stadt Duisburg herangetreten.<br />

Ziel dieses Wohnprojektes ist es, in zunächst zwei Gebäudekomplexen ca. 25


Seite 3<br />

Drucksache-Nr.<br />

10-0135<br />

Datum<br />

09.02.2010<br />

altengerechte Miet- und Eigentumswohnungen zu realisieren. Die dem Plan zugrundeliegende<br />

städtische Fläche entspricht aufgrund seiner Zentralität den Anforderungen des Vereins<br />

„WIR“.<br />

Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von zwei miteinander verbundenen<br />

bis zu dreigeschossigen Gebäuden für den genannten altengerechten, barrierefreien<br />

Geschosswohnungsbau im Bereich der Kirchfeldstraße/Friedhofallee, die Schaffung eines<br />

Platzes und ergänzende Einfamilienhausbebauung vor. Wegeverbindungen innerhalb des<br />

Plangebietes dienen der Erschließung und zugleich der fußläufigen Anbindung der angrenzenden<br />

Straßen und Nutzungen auf kurzem Wege.<br />

Der Spar- und Bauverein Friemersheimer beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Verein<br />

„WIR“ den Mietwohnungsbau und die dort vorgesehenen öffentlich zugänglichen Bereiche in<br />

Kooperation mit einer Eigentümergemeinschaft zu realisieren.<br />

Die Umsetzung des Konzeptes setzt die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens voraus.<br />

Am 09.05.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1103 - <strong>Rumeln</strong>-<br />

<strong>Kaldenhausen</strong> - Kirchfeldschule bekannt gemacht.<br />

Der Bebauungsplan wird derzeit in der Prioritätenliste des Bezirkes Rheinhausen an Position<br />

3 geführt.<br />

Weitere Verfahrensschritte<br />

Von der Bezirksvertretung Rheinhausen wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung<br />

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zugleich die Unterrichtung der<br />

Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO<br />

NW) durchgeführt.<br />

Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung werden die Ziele und Inhalte des<br />

beigefügten städtebaulichen Entwurfes erläutert. Die Öffentlichkeit erhält anschließend Gelegenheit<br />

zur Äußerung und Erörterung.<br />

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung<br />

und Auswertung der Bezirksvertretung Rheinhausen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung<br />

und Verkehr, dem Ausschuss für Umwelt und Grünflächen sowie dem Rat der<br />

Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.<br />

Hinweis<br />

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Duisburg ist der Planbereich als „Fläche für den<br />

Gemeinbedarf - Schulgundstück“ dargestellt. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss<br />

des Verfahrens eine entsprechende Berichtigung des FNP.<br />

Anlagen<br />

Städtebaulicher Entwurf und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1103 - <strong>Rumeln</strong>-<br />

<strong>Kaldenhausen</strong> – ehemalige Kirchfeldschule<br />

Ansicht<br />

Prioritätenliste des Bezirkes Bezirksvertretung Rheinhausen

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