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Energiequelle Holz - Längerfristig ein renditestarkes Investment

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Vermögensberatung 41<br />

Biomasse-<strong>Holz</strong>heizkraftwerke (BMHKW) als zukunftsträchtige<br />

<strong>Investment</strong>s in der Gesamtschau – vier Argumente zählen<br />

1. Es erfolgt <strong>ein</strong>e attraktive Vergütung über das EEG mit besonderem Upside-<br />

Potenzial auf der Wärmeseite (KWK-Bonus).<br />

2. Es besteht großer Bedarf für Dampf/Wärme aus Biomasse: Das ist langfristig<br />

günstiger und aus Käufersicht vielfach auch umweltpolitisch erwünscht.<br />

3. Die verwendete holzige Biomasse steht nicht in Konkurrenz zur stofflichen<br />

Nutzung.<br />

V K<strong>ein</strong>e Konkurrenz mit stofflicher Nutzung bei verwendeten Landschaftspflegehölzern<br />

und Waldrestholz – beide für die <strong>Holz</strong>wirtschaft nicht geeignet.<br />

V Konkurrenz um diese Biomasse durch andere BMHKW in der Fläche begrenzt<br />

aufgrund vergleichsweise geringer Energiedichte/hoher Transportkosten.<br />

4. Es entstehen langfristig attraktive Assets.<br />

V Die BMHKW erlauben <strong>ein</strong>e Grundlaststromproduktion (weniger subventionsabhängig)<br />

und sind damit für strategische Investoren besonders attraktiv.<br />

V Es besteht die Möglichkeit, nicht nur im EEG-Tarif zu produzieren, sondern<br />

gegebenenfalls „grünen Strom“ und CO 2<br />

-Zertifikate selbst zu besseren Konditionen<br />

zu vermarkten.<br />

im Land verfügbar und fördert den<br />

Wohlstand der Menschen im direkten<br />

Einzugsgebiet <strong>ein</strong>es <strong>Holz</strong>heizkraftwerks.<br />

In den vergangenen Jahren hat deutschlandweit<br />

die Nutzung fester Biomasse<br />

in <strong>Holz</strong>heizkraftwerken spürbar zugenommen.<br />

Allerdings mit erkennbar großen<br />

regionalen Unterschieden. Momentan<br />

liegt der Schwerpunkt dieser Kraftwerke<br />

in Süddeutschland. In vielen<br />

anderen Regionen zwischen Pinneberg<br />

und Passau steht allerdings die thermische<br />

Nutzung von <strong>Holz</strong> noch am Anfang<br />

ihrer Entwicklung.<br />

Unabhängig davon sind die Potenziale<br />

dieser Energietechnik immens. So wird<br />

in den nächsten Jahren die Standortentwicklung<br />

weiter fortschreiten.<br />

Und dies auf Grundlage wirtschaftlich<br />

und zugleich energetisch äußerst sinnvoller<br />

Projekte. Doch auch, weil <strong>Holz</strong>heizkraftwerke<br />

nachweisbar interessante<br />

<strong>Investment</strong>s sind.<br />

Planung, Projektierung<br />

und Bau aus <strong>ein</strong>er Hand<br />

Das Unternehmen Prolignis renewable<br />

Ideas, hat sich vor dem Hintergrund<br />

von <strong>Holz</strong>heiz-Konzepten auf die komplette<br />

Auftragsübernahme von Planung,<br />

Projektierung und Bau sowie auf die<br />

Versorgung und den Betrieb der dazu<br />

benötigten <strong>Holz</strong>heizkraftwerke spezialisiert.<br />

Auf Grundlage des Prinzips der Kraft-<br />

Wärme-Kopplung werden <strong>ein</strong>e ganzjährige<br />

und kostengünstige Produktion und<br />

Lieferung von Energie rund um die Uhr<br />

sichergestellt. Die umweltfreundlichen<br />

Kraftwerke produzieren Prozessdampf,<br />

Heizwärme und Strom. Nicht mehr,<br />

aber auch nicht weniger.<br />

V&S<br />

32. Berliner Steuergespräch<br />

Im Fokus die „Reform der Konzernbesteuerung“ – Termin: 21. September 2009<br />

Im deutschen Steuerrecht gibt es k<strong>ein</strong><br />

geschlossenes Konzept <strong>ein</strong>es „Konzernsteuerrechts“.<br />

Ein Konzern als solcher<br />

mag <strong>ein</strong>e wirtschaftliche Einheit<br />

bilden. Ein Steuersubjekt ist er nicht.<br />

Stattdessen wird jede konzernangehörige,<br />

wirtschaftlich unselbstständige<br />

aber rechtlich selbstständige Kapitalgesellschaft<br />

als eigenständiges Steuersubjekt<br />

behandelt.<br />

In diesem Spannungsfeld zwischen<br />

wirtschaftlicher und rechtlicher Betrachtung<br />

stehen die Regelungen zur körperschaftsteuerlichen<br />

und gewerbesteuerlichen<br />

Organschaft. Sie mildern<br />

die Trennung zwischen den Konzerngesellschaften<br />

ab, ohne aber für steuerliche<br />

Zwecke <strong>ein</strong>e vollständige Einheit<br />

zu schaffen.<br />

Während sie etwa <strong>ein</strong>erseits <strong>ein</strong>e konzernweite<br />

Verlustverrechnung er möglichen,<br />

lassen sie andererseits die steuerliche<br />

Behandlung des konzerninternen<br />

Leistungsaustausches unberührt;<br />

die Gewinnermittlung der <strong>ein</strong>zelnen<br />

Konzerngesellschaften bleibt getrennt.<br />

Mit Blick auf ausländische Gruppenbesteuerungssysteme<br />

wird das deutsche<br />

Organschaftskonzept wegen s<strong>ein</strong>er<br />

strengen Voraussetzungen kritisiert,<br />

insbesondere für das Erfordernis <strong>ein</strong>es<br />

zivilrechtlichen Gewinn abführungs vertrages.<br />

Aber auch die Begrenzung auf<br />

das Inland bei Organgesellschaften<br />

(Sitz und Geschäftsleitung im Inland)<br />

wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen,<br />

europarechtlich hinterfragt und<br />

ist sogar Gegenstand <strong>ein</strong>es Vertragsverletzungsverfahrens.<br />

Vonseiten der<br />

Kommission wird schließlich der Entwurf<br />

für <strong>ein</strong>e Richtlinie erwartet, die<br />

<strong>ein</strong>e konsolidierte Besteuerung in der<br />

EU (CCCTB) vorsieht.<br />

Anmeldung und Informationen:<br />

www.steuergespraeche.de oder<br />

www.berlinersteuergespraeche.de.<br />

Vermögen & Steuern – 8/2009

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