Einwohnergemeinde Horriwil
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<strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Horriwil</strong><br />
Gemeinderat<br />
Hauptstrasse 35, 4557 <strong>Horriwil</strong><br />
www.horriwil.ch<br />
Pressemitteilung des Gemeinderates vom 14. Januar 2010<br />
Anfrage um Erhöhung der Ausnützungsziffer<br />
Dem Gemeinderat wurde eine Anfrage um Erhöhung der Ausnützungsziffer (AZ) für die Realisierung<br />
eines Bauprojekts, Überbauung mit 8 – 9 Wohneinheiten, eingereicht. Um eine Rentabilität<br />
zu erreichen, ersuchen die Grundeigentümer den Gemeinderat um Abklärung der Möglichkeiten<br />
zur Erhöhung der bestehenden AZ.<br />
Im ordentlichen Baubewilligungsverfahren hat die Baukommission keine Möglichkeit, Ausnahmen<br />
zur Erhöhung der AZ zu bewilligen. Eine Erhöhung der AZ bedingt die Änderung der bestehenden<br />
Zonenvorschriften. Dafür ist eine öffentliche Planauflage durchzuführen, mit Genehmigung durch<br />
den Regierungsrat.<br />
Zusammen mit dem Ingenieurbüro W+H AG, Biberist, wurden die Möglichkeiten für die Erhöhung<br />
der AZ für das betroffene Grundstück geprüft. Die Erhöhung der AZ für einzelne unüberbaute<br />
Grundstücke ist nicht sinnvoll und würde vom Kanton auch nicht genehmigt. Gute Aussicht auf<br />
Genehmigung hätte eine Erhöhung der AZ für bestehende Bauzonen entlang der Kantonsstrasse.<br />
Dieses Verfahren wurde in jüngster Zeit in zwei benachbarten Gemeinden erfolgreich durchgeführt.<br />
In <strong>Horriwil</strong> könnte demnach die AZ entlang der Kantonsstrasse (Subingenstrasse, Hauptstrasse,<br />
Hünikenstrasse) für bestehende Bauzonen mit einer aktuellen AZ von 35 % für eine Bautiefe erhöht<br />
werden. Davon ausgenommen werden müssten die Grundstücke entlang der Hauptstrasse,<br />
welche heute der Kernzone zugewiesen sind. Für die Kernzone beträgt die AZ bereits 60 %.<br />
Ebenfalls nicht geeignet ist die Erhöhung entlang der Oekingenstrasse, da dieses Gebiet via<br />
Rainstrasse und nicht entlang der Kantonsstrasse erschlossen ist.<br />
Der Gemeinderat befürwortet die Erhöhung der AZ für Bauzonen entlang der Kantonsstrasse für<br />
eine Bautiefe, weil die Raumplanungsentwicklung eine verdichtete Bauweise in den bestehenden<br />
Bauzonen anstrebt.<br />
Für die Durchführung dieses Verfahrens ist mit Planungs- und Genehmigungskosten von rund<br />
Fr. 8'500.00 zu rechnen. Der Gemeinderat hat deshalb diese Kosten im überarbeiteten Voranschlag<br />
2010 berücksichtigt.<br />
Wahl von Marina Bösiger in den Gemeinderat<br />
Infolge Demission von Dominik Friedli als Gemeinderat per 17.12.2009 hat der Gemeinderat die<br />
bisherige Ersatzgemeinderätin Marina Bösiger als Gemeinderätin gewählt. M. Bösiger wird das<br />
Ressort Finanzen, Versicherungen / Öffentliche Sicherheit, Landwirtschaft übernehmen. Der Gemeinderat<br />
verzichtet vorläufig auf die Neuwahl eines Ersatzmitglieds des Gemeinderats.<br />
Kündigung Beatrix Held als Gemeindeverwalterin per 31. März 2010<br />
Beatrix Held hat ihre Anstellung als Gemeindeverwalterin per 31.03.2010 gekündigt. Die Gemeindeverwalterstelle<br />
wurde mit einem Beschäftigungsgrad von 50 – 80 % neu ausgeschrieben.<br />
Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 4. Februar 2010<br />
Folgende Traktanden werden für die ausserordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag,<br />
04.02.2010, 20.00 Uhr, Mehrzweckgebäude, publiziert:<br />
1. Voranschlag 2010; Beratung und Genehmigung<br />
2. Verschiedenes<br />
Gemeindeverwaltung Tel. 032 614 49 47 Seite 1
Pressemitteilung Gemeinderat 14.01.2010<br />
Voranschlag 2010<br />
Die Gemeindeversammlung vom 10.12.2009 hat den vom Gemeinderat zur Genehmigung beantragten<br />
Voranschlag 2010 abgelehnt. Dieser rechnete bei einem erhöhten Steuerfuss von 138 %<br />
(bisher 130 %) mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 189'063.00.<br />
Der überarbeitete Voranschlag 2010 basiert nun auf einem Steuerfuss von 135 % und weist einen<br />
Aufwandüberschuss von Fr. 186'824.00 aus. Die Informationen zur überarbeiten Vorlage werden<br />
der Bevölkerung in der Botschaft zur Gemeindeversammlung am 28.01.2010 zugestellt (Zustellung<br />
mit dem Anzeiger).<br />
Zusammenkunft mit dem Regierungsrat sowie den Gemeinden des äusseren Wasseramts<br />
Der Regierungsrat lädt eine Delegation der Gemeinden des äusseren Wasseramts zu einer Aussprache<br />
ein. Dabei können die Gemeinden vorgängig Gesprächsthemen einreichen. Der Gemeinderat<br />
<strong>Horriwil</strong> wünscht vom Regierungsrat eine Stellungnahme bzw. Informationen über folgende<br />
Themen:<br />
- Stand Sanierung Pensionskasse<br />
- Stellungnahme zu Kostensteigerungen in den Bereichen Bildung und Soziale Wohlfahrt<br />
- Stand Überprüfung Kant. Finanzausgleich<br />
Quartierplatz Bergacker<br />
Der Gemeinderat hat dem Anwohner, welcher sich über den Zustand des Quartierplatzes im<br />
Bergacker beschwert hat, mitgeteilt, dass die Fällung der Lindenbäume und eine entsprechende<br />
Neubepflanzung anlässlich der Erstellung des Voranschlags 2011 geprüft werden soll.<br />
Der Beschwerdeführer kann diesen Entscheid nicht akzeptieren und hat dem Gemeinderat den<br />
Vorschlag unterbreitet, die Lindenbäume auf eigene Kosten möglichst rasch zu fällen.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen des Anwohners nicht zu. Der Quartierplatz sieht nach der<br />
Fällung der Lindenbäume ohne Vornahme einer geeigneten Ersatzbepflanzung nicht mehr ansprechend<br />
aus. Aus diesem Grund wird am ursprünglichen Beschluss vom 11.12.2009 festgehalten.<br />
18.01.2010/Beatrix Held<br />
Gemeindeverwaltung Tel. 032 614 49 47 Seite 2