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Einwohnergemeinde Horriwil

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<strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Horriwil</strong><br />

Gemeinderat<br />

Hauptstrasse 35, 4557 <strong>Horriwil</strong><br />

www.horriwil.ch<br />

Pressemitteilung des Gemeinderates vom 14. Januar 2010<br />

Anfrage um Erhöhung der Ausnützungsziffer<br />

Dem Gemeinderat wurde eine Anfrage um Erhöhung der Ausnützungsziffer (AZ) für die Realisierung<br />

eines Bauprojekts, Überbauung mit 8 – 9 Wohneinheiten, eingereicht. Um eine Rentabilität<br />

zu erreichen, ersuchen die Grundeigentümer den Gemeinderat um Abklärung der Möglichkeiten<br />

zur Erhöhung der bestehenden AZ.<br />

Im ordentlichen Baubewilligungsverfahren hat die Baukommission keine Möglichkeit, Ausnahmen<br />

zur Erhöhung der AZ zu bewilligen. Eine Erhöhung der AZ bedingt die Änderung der bestehenden<br />

Zonenvorschriften. Dafür ist eine öffentliche Planauflage durchzuführen, mit Genehmigung durch<br />

den Regierungsrat.<br />

Zusammen mit dem Ingenieurbüro W+H AG, Biberist, wurden die Möglichkeiten für die Erhöhung<br />

der AZ für das betroffene Grundstück geprüft. Die Erhöhung der AZ für einzelne unüberbaute<br />

Grundstücke ist nicht sinnvoll und würde vom Kanton auch nicht genehmigt. Gute Aussicht auf<br />

Genehmigung hätte eine Erhöhung der AZ für bestehende Bauzonen entlang der Kantonsstrasse.<br />

Dieses Verfahren wurde in jüngster Zeit in zwei benachbarten Gemeinden erfolgreich durchgeführt.<br />

In <strong>Horriwil</strong> könnte demnach die AZ entlang der Kantonsstrasse (Subingenstrasse, Hauptstrasse,<br />

Hünikenstrasse) für bestehende Bauzonen mit einer aktuellen AZ von 35 % für eine Bautiefe erhöht<br />

werden. Davon ausgenommen werden müssten die Grundstücke entlang der Hauptstrasse,<br />

welche heute der Kernzone zugewiesen sind. Für die Kernzone beträgt die AZ bereits 60 %.<br />

Ebenfalls nicht geeignet ist die Erhöhung entlang der Oekingenstrasse, da dieses Gebiet via<br />

Rainstrasse und nicht entlang der Kantonsstrasse erschlossen ist.<br />

Der Gemeinderat befürwortet die Erhöhung der AZ für Bauzonen entlang der Kantonsstrasse für<br />

eine Bautiefe, weil die Raumplanungsentwicklung eine verdichtete Bauweise in den bestehenden<br />

Bauzonen anstrebt.<br />

Für die Durchführung dieses Verfahrens ist mit Planungs- und Genehmigungskosten von rund<br />

Fr. 8'500.00 zu rechnen. Der Gemeinderat hat deshalb diese Kosten im überarbeiteten Voranschlag<br />

2010 berücksichtigt.<br />

Wahl von Marina Bösiger in den Gemeinderat<br />

Infolge Demission von Dominik Friedli als Gemeinderat per 17.12.2009 hat der Gemeinderat die<br />

bisherige Ersatzgemeinderätin Marina Bösiger als Gemeinderätin gewählt. M. Bösiger wird das<br />

Ressort Finanzen, Versicherungen / Öffentliche Sicherheit, Landwirtschaft übernehmen. Der Gemeinderat<br />

verzichtet vorläufig auf die Neuwahl eines Ersatzmitglieds des Gemeinderats.<br />

Kündigung Beatrix Held als Gemeindeverwalterin per 31. März 2010<br />

Beatrix Held hat ihre Anstellung als Gemeindeverwalterin per 31.03.2010 gekündigt. Die Gemeindeverwalterstelle<br />

wurde mit einem Beschäftigungsgrad von 50 – 80 % neu ausgeschrieben.<br />

Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 4. Februar 2010<br />

Folgende Traktanden werden für die ausserordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag,<br />

04.02.2010, 20.00 Uhr, Mehrzweckgebäude, publiziert:<br />

1. Voranschlag 2010; Beratung und Genehmigung<br />

2. Verschiedenes<br />

Gemeindeverwaltung Tel. 032 614 49 47 Seite 1


Pressemitteilung Gemeinderat 14.01.2010<br />

Voranschlag 2010<br />

Die Gemeindeversammlung vom 10.12.2009 hat den vom Gemeinderat zur Genehmigung beantragten<br />

Voranschlag 2010 abgelehnt. Dieser rechnete bei einem erhöhten Steuerfuss von 138 %<br />

(bisher 130 %) mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 189'063.00.<br />

Der überarbeitete Voranschlag 2010 basiert nun auf einem Steuerfuss von 135 % und weist einen<br />

Aufwandüberschuss von Fr. 186'824.00 aus. Die Informationen zur überarbeiten Vorlage werden<br />

der Bevölkerung in der Botschaft zur Gemeindeversammlung am 28.01.2010 zugestellt (Zustellung<br />

mit dem Anzeiger).<br />

Zusammenkunft mit dem Regierungsrat sowie den Gemeinden des äusseren Wasseramts<br />

Der Regierungsrat lädt eine Delegation der Gemeinden des äusseren Wasseramts zu einer Aussprache<br />

ein. Dabei können die Gemeinden vorgängig Gesprächsthemen einreichen. Der Gemeinderat<br />

<strong>Horriwil</strong> wünscht vom Regierungsrat eine Stellungnahme bzw. Informationen über folgende<br />

Themen:<br />

- Stand Sanierung Pensionskasse<br />

- Stellungnahme zu Kostensteigerungen in den Bereichen Bildung und Soziale Wohlfahrt<br />

- Stand Überprüfung Kant. Finanzausgleich<br />

Quartierplatz Bergacker<br />

Der Gemeinderat hat dem Anwohner, welcher sich über den Zustand des Quartierplatzes im<br />

Bergacker beschwert hat, mitgeteilt, dass die Fällung der Lindenbäume und eine entsprechende<br />

Neubepflanzung anlässlich der Erstellung des Voranschlags 2011 geprüft werden soll.<br />

Der Beschwerdeführer kann diesen Entscheid nicht akzeptieren und hat dem Gemeinderat den<br />

Vorschlag unterbreitet, die Lindenbäume auf eigene Kosten möglichst rasch zu fällen.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen des Anwohners nicht zu. Der Quartierplatz sieht nach der<br />

Fällung der Lindenbäume ohne Vornahme einer geeigneten Ersatzbepflanzung nicht mehr ansprechend<br />

aus. Aus diesem Grund wird am ursprünglichen Beschluss vom 11.12.2009 festgehalten.<br />

18.01.2010/Beatrix Held<br />

Gemeindeverwaltung Tel. 032 614 49 47 Seite 2

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