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<strong>ABMELDUNG</strong><br />

Hier findest Du alle Bedingungen, um Dich vom Austria IRONMAN 70.3 St. Pölten 2011 wieder abzumelden!<br />

Abmeldebedingungen/Gebühren regulär<br />

Die schriftliche Abmeldung muss bis zu folgenden Terminen bei uns einlangen:<br />

bis 22.12.2010<br />

von 23.12. 2010 bis 22.02.2011<br />

von 23.02.2011 bis 10.04. 2011<br />

ab 11.04. 2011<br />

75 % Stornogebühr (d.h. 75% werden retour erstattet)<br />

50 % Stornogebühr (d.h. 50% werden retour erstattet)<br />

25 % Stornogebühr (d.h. 25% werden retour erstattet)<br />

Keine Rückerstattung<br />

Es gibt keinen Übertrag des Startplatzes ins nächste Jahr, auf eine andere Person oder auf eine andere<br />

Veranstaltung.<br />

Zusatzleistungen wie Extratickets, DVD oder VIP-Ticket werden bis zum 10 .04. 2011 zur Gänze rückerstattet,<br />

ab dem 11.04.2011 gelten auch für die Zusatzleistungen die 100% Stornogebühr.<br />

Es gilt österreichisches Recht als vereinbart, Gerichtstand ist St. Pölten.<br />

Abmeldung mit Versicherungsfall bei abgeschlossener Versicherung<br />

ACHTUNG: Die Auszahlung des Versicherungsbetrags kann bis zu einem Monat dauern!<br />

Leistungsumfang<br />

Die Rücktrittsabsicherung gilt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bis eine Woche vor dem IRONMAN 70.3<br />

(Stichtag: 13. Mai 2011)<br />

Das Nenngeld kann bis zu einem Betrag von € 200,-- ersetzt werden, wenn die versicherte Person aus einem der<br />

folgenden Gründe an der Sportveranstaltung "Austria IRONMAN 70.3 2011" nicht teilnehmen kann:<br />

1. plötzlich eintretende schwere Erkrankung der versicherten Person<br />

schwer gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod der versicherten Person. Die Erkrankung oder Unfallfolge gilt als<br />

schwer, wenn sich daraus zwingend die Unmöglichkeit der Teilnahme am IRONMAN 70.3 St. Pölten ergibt.<br />

Psychische Erkrankungen, die erstmals auftreten, sind versichert, wenn dadurch ein stationärer Spitalsaufenthalt<br />

oder eine Behandlung durch einen Facharzt der Psychiatrie erforderlich wird.<br />

Beizulegen: Bestätigung über Spitalsaufenthalt bzw. Gutachten von Facharzt der Psychiatrie.<br />

2. Schwangerschaft der versicherten Person<br />

wenn die Schwangerschaft erst nach der Anmeldung zum IRONMAN 70.3 St. Pölten festgestellt worden ist.<br />

Wurde die Schwangerschaft bereits vor der Anmeldung zum IRONMAN 70.3 St. Pölten festgestellt, wird das<br />

Nenngeld NICHT ersetzt.<br />

Beizulegen: Kopie des Mutter-Kind-Passes.<br />

ACHTUNG: Dies gilt nicht für IRONMAN 70.3 St. Pölten Athleten, deren Frau schwanger ist!<br />

3. schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von Familienangehörigen<br />

wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist. Als Familienangehörige<br />

gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder und die Eltern des<br />

versicherten Athleten. Schwiegereltern fallen nicht in diese Regelung!<br />

Beizulegen: Ärztliches Attest der erkrankten Person. Bei unverheirateten Paaren ist ein Meldezettel des<br />

gemeinsamen Wohnsitzes vorzulegen!<br />

4. bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person<br />

an seinem Wohnort in Folge eines Elementarereignisses (z.B.: Feuer, Wasser, Erdbeben, Sturm..) oder Straftat<br />

eines Dritten, welches seine Anwesenheit erforderlich macht.<br />

Beizulegen: Polizeigutachten oder anderes behördliches Zeugnis, das den Grad des Vorfalles bestätigt.<br />

Versicherungsattest.


KEINE RÜCKERSTATTUNG seitens der Versicherung in folgenden Fällen:<br />

wenn<br />

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<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

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nicht alle erforderlichen Unterlagen der Rücktrittsabsicherung bis zum 13. Mai 2011 bei uns<br />

eingelangt sind. Alle nach diesem Datum eintreffenden Abmeldungen werden in der Rückzahlung der<br />

Startgebühr nicht mehr berücksichtigt.<br />

das ärztliche Attest zum Zeitpunkt der Abmeldung älter als 2 Wochen ist,<br />

das ärztliche Attest nicht in deutsch oder englisch an uns gesandt wird,<br />

der Grund der Abmeldung (z.B. Unfall, Operation,Therapie) länger als 2 Monate zum Zeitpunkt der<br />

Abmeldung zurückliegt,<br />

das Leiden zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits bestanden hat,<br />

eine Schwangerschaft bereits bei der Anmeldung zum IRONMAN 70.3 St. Pölten festgestellt wurde,<br />

bei psychischen Erkrankungen kein Nachweis für einen stationären Spitalsaufenthalt vorliegt,<br />

sämtliche Formulare nicht innerhalb einer Woche an Bestzeit Veranstaltungs GmbH übermittelt werden,<br />

der Sachschaden am Eigentum nicht durch eine polizeiliche Sachschadenmeldung bestätigt wird,<br />

das Abmeldeformular bzw. Attest in nicht leserlicher Schrift gesendet wird.<br />

ABMELDEPROZESS<br />

Sollte einer der oben genannten Fälle auf Dich zutreffen, lade bitte das ABMELDEFORMULAR herunter und<br />

sende es entweder per Fax an +43.463-509651-32, per Mail an office@ironman70.3 oder per Post an<br />

Bestzeit Veranstaltungs GmbH<br />

Daniel Gran Straße 48<br />

3100 St. Pölten<br />

Wenn Du keine Versicherung abgeschlossen hast bzw. keiner der oben genannten Fälle auf Dich zutrifft, fülle<br />

bitte nur die erste der drei Seiten aus.<br />

Bitte beachte, dass du zuerst immer den regulären Betrag der Abmeldung bekommst und erst anschließend den<br />

Versicherungsbetrag.

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