Montagehandbuch - fvab.se
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Kapitel<br />
3<br />
Ausschreibung<br />
3.2.5 Beschläge ➔<br />
Beschläge müs<strong>se</strong>n den Anforderungen nach DIN EN 13126 entsprechen.<br />
Sie müs<strong>se</strong>n den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet<br />
und gegen Korrosion geschützt <strong>se</strong>in.<br />
Die Angaben der Beschlaghersteller sind zu berücksichtigen.<br />
Zusatzeinrichtungen wie z.B. Öffnungsbegrenzer etc. sind bei den<br />
einzelnen Positionsbeschreibungen mit anzugeben.<br />
Die Bedienungshöhe des Griffteiles ist entsprechend festzulegen und soll<br />
innerhalb eines Raumes (soweit sinnvoll) einheitlich ausgeführt werden.<br />
Die Fenstergriffe müs<strong>se</strong>n in bezug auf Farbe, Oberfläche etc. wie angegeben<br />
ausgeführt <strong>se</strong>in.<br />
3.2.6 Spros<strong>se</strong>n ➔<br />
Neben der glasteilenden Spros<strong>se</strong> können aufgeklebte Profile mit und ohne<br />
Abstandhalterrahmen im Scheibenzwischenraum (SZR) sowie in den SZR<br />
eingelegte Systeme zum Einsatz kommen<br />
Bei Spros<strong>se</strong>n im Scheibenzwischenraum ist es möglich, dass beim Öffnen<br />
und Schließen sowie bei mechanischen Einwirkungen die innenliegenden<br />
Spros<strong>se</strong>n die Glasoberfläche berühren, dies kann zu Klappergeräuschen<br />
führen.<br />
Bedienungshöhe (von OKF):<br />
Von bis mm<br />
Ausführung Fenstergriffe<br />
keine Spros<strong>se</strong>n<br />
glasteilend<br />
aufgeklebt mit Abstandhalter<br />
aufgeklebt ohne Abstandhalter<br />
Spros<strong>se</strong>n im SZR<br />
Ansichtsbreite<br />
mm<br />
3.3 Allgemeine technische Anforderungen<br />
3.3.1 Maße der Maueröffnungen ➔<br />
Vor Beginn der Fertigung sind die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen<br />
Aufmaßarbeiten vom Auftragnehmer verantwortlich auszuführen<br />
(Meterriss muss vom Rohbauhersteller vorhanden <strong>se</strong>in).<br />
Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der<br />
Auftraggeber unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren.<br />
Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers<br />
gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewie<strong>se</strong>n.<br />
3.3.2 Gerüste ➔<br />
Hinsichtlich der Höhen, der Arbeitslagen, evtl. erforderlicher Umbauten<br />
und des Abstandes zwischen Gerüst und Baukörper ist mit der Bauleitung<br />
rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich sind bei der Benutzung<br />
der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenos<strong>se</strong>nschaft zu berücksichtigen<br />
und – soweit erforderlich – auch die Bestimmungen der Bauaufsicht.<br />
Alle erforderlichen Innengerüste sowie Montagebühnen bis 2m sind vom<br />
Auftragnehmer zu stellen. Die Kosten dafür sind in die Einheitsprei<strong>se</strong> einzurechnen.<br />
Für den Fall, dass der Auftragnehmer ein Gerüst zu stellen hat, ist die<br />
DIN 18451 regelnde Grundlage für ein entsprechendes Angebot. Dazu<br />
enthält die Leistungsbeschreibung eine Leistungsposition.<br />
3.3.3 Entsorgung ➔<br />
Fenster und sonstige Bauteile, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen<br />
Leistung ausgebaut werden müs<strong>se</strong>n, sowie alle anderen Abfälle sind<br />
nach den Vorgaben des Umweltschutzes zu entsorgen.<br />
Lokale Sondervorschriften sind dabei zu beachten. Werden bei den zu<br />
entsorgenden Teilen Schadstoffe festgestellt, ist der Auftraggeber<br />
unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren.<br />
➔<br />
Maßangaben<br />
vollständig<br />
unvollständig<br />
Gerüst bau<strong>se</strong>its vorhanden<br />
Gerüst mit anbieten<br />
Zu entsorgende Bauteile<br />
Anzahl Fenster<br />
Anzahl Türen<br />
Sonstiges<br />
10<br />
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