29.10.2014 Aufrufe

Satzung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

Satzung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

Satzung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

a. Auflösung o<strong>der</strong> Austritt. Der Austritt wird nur nach halbjähriger schriftlicher Kündigung in<br />

nachweisfähiger Form zum Jahresende wirksam. Der Eingang <strong>der</strong> Kündigung ist durch den<br />

Lan<strong>des</strong>verband unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Beiträge sowie an<strong>der</strong>e<br />

Zahlungsverpflichtungen sind noch für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten; Erstattungen<br />

werden nicht vorgenommen.<br />

b. Ausschluss aus dem Lan<strong>des</strong>verband. Der Ausschluss kann nur auf Antrag <strong>des</strong><br />

Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong> erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die <strong>Satzung</strong> bzw. die<br />

Interessen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> verstößt o<strong>der</strong> wenn es seine finanziellen Verpflichtungen dem<br />

Lan<strong>des</strong>verband gegenüber trotz Mahnung nicht erfüllt.<br />

2. Über den Ausschlussantrag entscheidet <strong>der</strong> Erweiterte Vorstand nach Anhörung <strong>des</strong> betroffenen<br />

Mitglieds mit Dreiviertelmehrheit <strong>der</strong> anwesenden Stimmberechtigten. Der Beschluss muss in<br />

nachweisfähiger schriftlicher Form unter Angabe <strong>der</strong> Gründe mitgeteilt werden.<br />

3. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach Zugang Einspruch beim Lan<strong>des</strong>verband<br />

erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet <strong>der</strong> nächste Ordentliche Lan<strong>des</strong>verbandstag mit<br />

Dreiviertelmehrheit <strong>der</strong> anwesenden Delegierten.<br />

4. Mit seinem Ausscheiden verliert das bisherige Mitglied alle Rechte und Ansprüche an den<br />

Lan<strong>des</strong>verband.<br />

§ 6 Rechte und Pflichten<br />

1. Je<strong>des</strong> Mitglied hat das Recht, sich zu allen Fragen und Angelegenheiten, die Zwecke, Ziele und<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> berühren, zu äußern.<br />

2. Der Lan<strong>des</strong>verband erhebt von seinen Mitglie<strong>der</strong>n pro Kleingarten bzw. pro Grundstück einen<br />

Jahresbeitrag, <strong>des</strong>sen Höhe vom Lan<strong>des</strong>verbandstag beschlossen wird. Dieser Jahresbeitrag enthält<br />

die Kosten für den Bezug <strong>der</strong> Verbandszeitschrift. Er ist quartalsweise bis zum 15. <strong>des</strong> ersten Monats<br />

zu zahlen.<br />

3. Ist ein Mitglied mit fälligen Beiträgen ganz o<strong>der</strong> teilweise länger als drei Monate inV erzug, ohne<br />

schriftlich Stundung durch den Geschäftsführenden Vorstand erhalten zu haben, ruhen seine Rechte.<br />

4. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> und <strong>der</strong> Vorstandszusammensetzung von Mitglie<strong>der</strong>n sind, ggf. nach <strong>der</strong><br />

Bestätigung durch das zuständige Gericht, unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 7 Organe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong><br />

1. Organe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> sind:<br />

a. <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verbandstag;<br />

b. <strong>der</strong> Erweiterte Vorstand;<br />

c. <strong>der</strong> Geschäftsführende Vorstand.<br />

2. Vor Beschlussfassung ist die Beschlussfähigkeit festzustellen. Beschlüsse in den Organen werden mit<br />

einfacher Mehrheit gefasst, soweit nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist. Hierbei kommt es auf die<br />

abgegebenen Stimmen an. Stimmenthaltungen werden nicht angerechnet, Stimmengleichheit gilt als<br />

Ablehnung.<br />

3. Der Lan<strong>des</strong>verbandstag erhält eine Wahlordnung.<br />

4. Je<strong>des</strong> Organ gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnungen <strong>des</strong> Erweiterten und <strong>des</strong><br />

Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong> sind auf dem <strong>der</strong> Wahl folgenden Ordentlichen Lan<strong>des</strong>verbandstag<br />

zur Kenntnis zubringen.<br />

5. Über die Versammlungen und Sitzungen <strong>der</strong> Organe werden Protokolle gefertigt, die von dem<br />

Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind. Die Protokolle müssen 30 Jahre<br />

aufbewahrt werden.<br />

§ 8 Lan<strong>des</strong>verbandstag<br />

1. Der Lan<strong>des</strong>verbandstag ist das oberste Organ <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>. Ihm gehören an:<br />

a. die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Erweiterten Vorstan<strong>des</strong>;<br />

b. die Delegierten aus den Bezirksverbänden und Bezirksgruppen;<br />

c. die Gastdelegierten aus den angeschlossenen Einzelvereinen <strong>der</strong> Siedler und Eigenheimbesitzer;<br />

diese haben kein Stimmrecht.<br />

2. Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Delegierten <strong>der</strong> Bezirksverbände wird je<strong>der</strong> Kleingarten, beiden<br />

Bezirksgruppen je<strong>des</strong> Grundstück einzeln berücksichtigt. Die Zahl <strong>der</strong> Delegierten <strong>der</strong><br />

Bezirksverbände bzw. <strong>der</strong> Bezirksgruppen wird nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Kleingärten bzw. Grundstücke am<br />

31.12. <strong>des</strong> Vorjahres bemessen. Die angeschlossenen Bezirksverbände <strong>der</strong> Kleingärtner entsenden je

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!