29.10.2014 Aufrufe

Satzung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

Satzung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

Satzung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Der Erweiterte Vorstand wird im Geschäftsjahr min<strong>des</strong>tens dreimal durch den Präsidenten o<strong>der</strong> einen<br />

Vizepräsidenten einberufen und geleitet. Die Einladung ist unter Angabe <strong>der</strong> Tagesordnung zwei<br />

Wochen vorher den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Erweiterten Vorstan<strong>des</strong> zu übermitteln.<br />

3. Der Erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist.<br />

4. Zu den Aufgaben <strong>des</strong> Erweiterten Vorstan<strong>des</strong> gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

a. die Bestätigung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>des</strong> Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong>,<br />

b. die Kontrolle <strong>der</strong> Geschäftsführung,<br />

c. die Bestätigung <strong>des</strong> durch den Geschäftsführenden Vorstand festgesetzten Termins <strong>des</strong> nächsten<br />

Lan<strong>des</strong>verbandstages,<br />

d. die Aussprache und <strong>der</strong> Beschluss über den Vorschlag <strong>des</strong> Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong> zur<br />

Festsetzung <strong>des</strong> Jahresbeitrages sowie eventueller Son<strong>der</strong>beiträge für das folgende<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr,<br />

e. die Aussprache und <strong>der</strong> Beschluss über den Entwurf <strong>des</strong> Haushaltsplanes,<br />

f. die Berufung und Abberufung von Ausschüssen und Kommissionen,<br />

g. die Aussprache und <strong>der</strong> Beschluss zur Führung von Gerichtsprozessen als Musterprozesse,<br />

h. <strong>der</strong> Beschluss über die Aufnahme o<strong>der</strong> den Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

i. Das Protokoll <strong>der</strong> Sitzung ist den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Erweiterten Vorstan<strong>des</strong> innerhalb eines Monats<br />

zuzuleiten und auf <strong>der</strong> nächsten Sitzung zu bestätigen.<br />

§ 10 Geschäftsführen<strong>der</strong> Vorstand<br />

1. Dem Vorstand im Sinne <strong>des</strong> § 26 BGB gehören an:<br />

a. <strong>der</strong> Präsident (1.Vorsitzen<strong>der</strong>),<br />

b. drei Vizepräsidenten (Stellvertreter), von denen einer Eigenheimer o<strong>der</strong> Siedler sein muss,<br />

c. <strong>der</strong> Schatzmeister.<br />

2. Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören an:<br />

a. <strong>der</strong> Präsident (1.Vorsitzen<strong>der</strong>),<br />

b. drei Vizepräsidenten (Stellvertreter), von denen einer Eigenheimer o<strong>der</strong> Siedler sein muss,<br />

c. <strong>der</strong> Schatzmeister,<br />

d. <strong>der</strong> Schriftführer,<br />

e. drei Beisitzer.<br />

3. Der Lan<strong>des</strong>verband wird durch den Präsidenten allein o<strong>der</strong> durch zwei Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>,<br />

davon ein Vizepräsident, vertreten.<br />

4. Der Präsident, im Verhin<strong>der</strong>ungsfall einer <strong>der</strong> Vizepräsidenten, beruft und leitet die Sitzungen <strong>des</strong><br />

Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong>.<br />

5. Der Geschäftsführende Vorstand soll grundsätzlich monatlich o<strong>der</strong> auf Antrag von min<strong>des</strong>tens zwei<br />

seiner Mitglie<strong>der</strong> zusammentreten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>,<br />

darunter <strong>der</strong> Präsident o<strong>der</strong> zwei Vizepräsidenten, anwesend sind.<br />

6. Der Geschäftsführende Vorstand gibt sich innerhalb von zwei Monaten nach Neuwahlen einen<br />

Geschäftsverteilungsplan, in dem die Aufgaben seiner Mitglie<strong>der</strong> beschrieben sind.<br />

7. Zu den Aufgaben <strong>des</strong> Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong> gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />

a. die Führung <strong>der</strong> laufenden Geschäfte;<br />

b. die Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Organe;<br />

c. die Erstattung <strong>der</strong> Jahres- und Kassenberichte;<br />

d. die Aufstellung <strong>des</strong> Haushaltsplanes;<br />

e. die kommissarische Bestellung von Funktionsträgern nach dem Ausscheiden von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong><br />

Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong>.<br />

8. Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, zu seiner Unterstützung Kommissionen einzusetzen.<br />

9. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong> üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ihnen wird<br />

eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt. Entsprechende Beschlüsse sind auf dem<br />

nächsten Ordentlichen Lan<strong>des</strong>verbandstag bekannt zugeben.<br />

§ 11 Rechnungswesen<br />

1. Mittel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglie<strong>der</strong><br />

erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!