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Kassenleiterin_Klein

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per Boten<br />

Gerda und Jürgen Kremser<br />

Bottenhorner Weg 40<br />

60489 Frankfurt<br />

Frankfurt, den 19. Januar 2011<br />

An die<br />

Gerichtskasse Frankfurt am Main<br />

Amtsgericht Frankfurt am Main<br />

60256 Frankfurt<br />

Gerichtskosten 3 K 898/09 des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main<br />

Pfändungs- und Überweisungsbeschluß A 5 – 401190 260 3+ 18<br />

Sehr geehrte Frau Kempf,<br />

namens der beiliegenden Vollmacht meines Sohnes Martin Kremser lege ich hiermit in der obigen<br />

Gerichtskostensache sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschluß<br />

Erinnerung bzw.<br />

Einspruch bzw.<br />

Beschwerde bzw.<br />

Widerspruch<br />

ein und beantrage umgehend die Gerichtskostenforderung sowie den Pfändungs- und<br />

Überweisungsbeschluß aufzuheben.<br />

Begründung:<br />

Wegen der mit Ihnen geführten Korrespondenz verweise ich auf die folgende Internet-Seite:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/?page_id=1325 (= diverse Gerichtsverfahren/Abfallgebühren).<br />

Zunächst habe ich in der vorliegenden Angelegenheit von Ihnen eingegangenen Mahnung vom<br />

02.08.2010:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Gerichtskasse_zu_3K898_09.pdf<br />

am 22.09.2010 wie folgt geantwortet:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Gerichtskasse100922.pdf<br />

Daraufhin hat der Richter Wiegand am 27.09.2010 geschrieben:<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Wiegand_100927.pdf<br />

und sie haben am 05.10.2010 geschrieben, daß Sie nunmehr die Angelegenheit meines Sohnes<br />

Christian Kremser abgegeben haben. (Warum nicht auch die aller anderen Erben, um die es bisher<br />

in der ganzen Korrespondenz ging?)<br />

http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/AntwortGerichtskasse_101005.pdf<br />

1


In der Angelegenheit meines Sohnes Christian Kremser ist uns zwar keine weitere Mitteilung<br />

zugegangen, statt dessen gehen Sie jetzt gegen mein Sohn Martin vor.<br />

Wir aus unserer Internet-Seite hervorgeht, hatten wir keine Klage betreffend Abfallgebühren<br />

eingereicht. Dazu bestand auch keine Notwendigkeit, weil die Stadt Frankfurt uns niemals einen<br />

Widerspruchsbescheid hat zukommen lassen.<br />

Die Durchführung der Klage durch den Richter Wiegand und die Einberufung und Durchführung einer<br />

mündlichen Verhandlung gegen unseren Willen (aus Protest unsererseits in Abwesenheit) war<br />

deswegen rechtswidrig.<br />

Mit Ihrer Gerichtskosteneintreibung wollen Sie uns nachträglich zur Anerkennung des von uns nicht<br />

beantragten Gerichtsurteils zwingen, und zwar mit den sich daraus für uns ergebenden nachteiligen<br />

Rechtsfolgen.<br />

Vermutlich haben Sie nicht von Anfang an – wie sonst üblich - die Gerichtskosten geltend gemacht,<br />

weil Sie die Ablehnung Ihres Gerichtsverfahrens durch unsere Verweigerung der Gerichtskosten<br />

verhindern wollten.<br />

Im übrigen haben wir auch nie zugestimmt, daß der Richter Wiegand als Einzelrichter entscheidet; ein<br />

derartiger Beschluß der 3. Kammer ist auch nicht erfolgt.<br />

Unklar ist wie Sie und Ihre <strong>Kassenleiterin</strong> <strong>Klein</strong> sich die Kontonummer meines Sohns, die in Ihrem<br />

Pfändungs- und Überweisungsbeschluß aufgeführt wird, beschafft haben. Die Kontonummer meines<br />

Sohnes taucht in keinem gerichtlichen Zusammenhang auf. Woher hatte Sie diese, obwohl Ihnen<br />

keine Betreibungskosten entstanden sind???<br />

Hochachtungsvoll,<br />

gez. Gerda und Jürgen Kremser<br />

2

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