Kassenleiterin_Klein
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per Boten<br />
Gerda und Jürgen Kremser<br />
Bottenhorner Weg 40<br />
60489 Frankfurt<br />
Frankfurt, den 19. Januar 2011<br />
An die<br />
Gerichtskasse Frankfurt am Main<br />
Amtsgericht Frankfurt am Main<br />
60256 Frankfurt<br />
Gerichtskosten 3 K 898/09 des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main<br />
Pfändungs- und Überweisungsbeschluß A 5 – 401190 260 3+ 18<br />
Sehr geehrte Frau Kempf,<br />
namens der beiliegenden Vollmacht meines Sohnes Martin Kremser lege ich hiermit in der obigen<br />
Gerichtskostensache sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschluß<br />
Erinnerung bzw.<br />
Einspruch bzw.<br />
Beschwerde bzw.<br />
Widerspruch<br />
ein und beantrage umgehend die Gerichtskostenforderung sowie den Pfändungs- und<br />
Überweisungsbeschluß aufzuheben.<br />
Begründung:<br />
Wegen der mit Ihnen geführten Korrespondenz verweise ich auf die folgende Internet-Seite:<br />
http://gruenguertel.kremser.info/?page_id=1325 (= diverse Gerichtsverfahren/Abfallgebühren).<br />
Zunächst habe ich in der vorliegenden Angelegenheit von Ihnen eingegangenen Mahnung vom<br />
02.08.2010:<br />
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Gerichtskasse_zu_3K898_09.pdf<br />
am 22.09.2010 wie folgt geantwortet:<br />
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Gerichtskasse100922.pdf<br />
Daraufhin hat der Richter Wiegand am 27.09.2010 geschrieben:<br />
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Wiegand_100927.pdf<br />
und sie haben am 05.10.2010 geschrieben, daß Sie nunmehr die Angelegenheit meines Sohnes<br />
Christian Kremser abgegeben haben. (Warum nicht auch die aller anderen Erben, um die es bisher<br />
in der ganzen Korrespondenz ging?)<br />
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/AntwortGerichtskasse_101005.pdf<br />
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In der Angelegenheit meines Sohnes Christian Kremser ist uns zwar keine weitere Mitteilung<br />
zugegangen, statt dessen gehen Sie jetzt gegen mein Sohn Martin vor.<br />
Wir aus unserer Internet-Seite hervorgeht, hatten wir keine Klage betreffend Abfallgebühren<br />
eingereicht. Dazu bestand auch keine Notwendigkeit, weil die Stadt Frankfurt uns niemals einen<br />
Widerspruchsbescheid hat zukommen lassen.<br />
Die Durchführung der Klage durch den Richter Wiegand und die Einberufung und Durchführung einer<br />
mündlichen Verhandlung gegen unseren Willen (aus Protest unsererseits in Abwesenheit) war<br />
deswegen rechtswidrig.<br />
Mit Ihrer Gerichtskosteneintreibung wollen Sie uns nachträglich zur Anerkennung des von uns nicht<br />
beantragten Gerichtsurteils zwingen, und zwar mit den sich daraus für uns ergebenden nachteiligen<br />
Rechtsfolgen.<br />
Vermutlich haben Sie nicht von Anfang an – wie sonst üblich - die Gerichtskosten geltend gemacht,<br />
weil Sie die Ablehnung Ihres Gerichtsverfahrens durch unsere Verweigerung der Gerichtskosten<br />
verhindern wollten.<br />
Im übrigen haben wir auch nie zugestimmt, daß der Richter Wiegand als Einzelrichter entscheidet; ein<br />
derartiger Beschluß der 3. Kammer ist auch nicht erfolgt.<br />
Unklar ist wie Sie und Ihre <strong>Kassenleiterin</strong> <strong>Klein</strong> sich die Kontonummer meines Sohns, die in Ihrem<br />
Pfändungs- und Überweisungsbeschluß aufgeführt wird, beschafft haben. Die Kontonummer meines<br />
Sohnes taucht in keinem gerichtlichen Zusammenhang auf. Woher hatte Sie diese, obwohl Ihnen<br />
keine Betreibungskosten entstanden sind???<br />
Hochachtungsvoll,<br />
gez. Gerda und Jürgen Kremser<br />
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