Durchführungsbestimmung ASLP Bronze
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Allgemeines<br />
5. Anmeldung zur Atemschutzleistungsprüfung<br />
Die Termine der Atemschutzleistungsprüfung werden vom Hauptausschuss<br />
festgelegt.<br />
Die Anmeldefrist wird mit der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. Die<br />
Anmeldung hat durch den Kommandanten der Feuerwehr anhand des dafür<br />
vorgesehenen Anmeldeformulars zu erfolgen und ist im Dienstweg an den KLFV<br />
zu richten.<br />
Liegen überdurchschnittlich viele Anmeldungen vor, so erfolgt eine<br />
Kontingentierung nach Bezirken, und zwar im Verhältnis der Anzahl der<br />
Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung.<br />
Landesfeuerwehrverband Kärnten Seite 7 von 49