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Durchführungsbestimmung ASLP Bronze

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Allgemeines<br />

5. Anmeldung zur Atemschutzleistungsprüfung<br />

Die Termine der Atemschutzleistungsprüfung werden vom Hauptausschuss<br />

festgelegt.<br />

Die Anmeldefrist wird mit der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. Die<br />

Anmeldung hat durch den Kommandanten der Feuerwehr anhand des dafür<br />

vorgesehenen Anmeldeformulars zu erfolgen und ist im Dienstweg an den KLFV<br />

zu richten.<br />

Liegen überdurchschnittlich viele Anmeldungen vor, so erfolgt eine<br />

Kontingentierung nach Bezirken, und zwar im Verhältnis der Anzahl der<br />

Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung.<br />

Landesfeuerwehrverband Kärnten Seite 7 von 49

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