Infobroschüre - Berufskolleg Leverkusen
Infobroschüre - Berufskolleg Leverkusen
Infobroschüre - Berufskolleg Leverkusen
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Bildungsgang<br />
Wirtschaftsgymnasium<br />
Kaufmännischer Assistent/<br />
Kaufmännische Assistentin<br />
und Allgemeine Hochschulreife<br />
am Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für<br />
Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong><br />
Infobroschüre<br />
aktualisierte Neuauflage 2009
Inhalt<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Seite<br />
1 Das Städtische <strong>Berufskolleg</strong> stellt sich vor ..............................................................3<br />
2 Die Doppelqualifikation als besonderes Profil der gymnasialen Oberstufe<br />
am <strong>Berufskolleg</strong> .......................................................................................................5<br />
2.1 Die Allgemeine Hochschulreife.......................................................................................... 5<br />
2.2 Kaufmännischer Assistent: Unterricht und Betriebspraktika ................................................ 5<br />
2.3 Weitere Abschlussmöglichkeiten ....................................................................................... 6<br />
2.4 Zukunftsperspektiven....................................................................................................... 6<br />
3 Wechsel in andere Bildungsgänge am <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong>.............................6<br />
4 Die Unterrichtsorganisation.....................................................................................7<br />
5 Das Fächerangebot ..................................................................................................7<br />
5.1 Die Aufgabenfelder .......................................................................................................... 7<br />
5.2 Lernbereiche und Stundentafel......................................................................................... 7<br />
6 Grundsätze der Leistungsbewertung.......................................................................9<br />
6.1 Beurteilungsbereich „Klausuren“ ....................................................................................... 9<br />
6.2 Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ ...................................................................... 10<br />
6.3 Ermittlung der Kursabschlussnoten ................................................................................. 10<br />
6.3.1 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen mit Klausuren .................................................. 10<br />
6.3.2 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen ohne Klausuren................................................ 10<br />
6.4 Facharbeit und besondere Lernleistung........................................................................... 11<br />
6.5 Notenstufen und Punkte ................................................................................................ 11<br />
6.6 Termine für die Wahlen der Kurse und Abiturprüfungsfächer............................................ 11<br />
7 Versetzung und Wiederholung...............................................................................12<br />
7.1 Versetzung von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 ...................................... 12<br />
7.2 Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 ............................................................ 12<br />
8 Abschlüsse..............................................................................................................13<br />
8.1 Erwerb der Fachhochschulreife....................................................................................... 13<br />
8.2 Erwerb des Abiturs ........................................................................................................ 15<br />
8.3 Erforderliche Mindestpunktzahlen ................................................................................... 18<br />
8.3.1 Nachzuweisende Kurse .................................................................................................. 18<br />
8.3.2 Weitere einbringbare Kurse ............................................................................................ 18<br />
8.3.3 Erforderliche Mindestpunktzahl....................................................................................... 18<br />
9 Durchführung der Abiturprüfung ...........................................................................19<br />
9.1 Schriftliche Prüfung ....................................................................................................... 19<br />
9.2 Mündliche Prüfung......................................................................................................... 19<br />
9.3 Gesamtqualifikation ....................................................................................................... 20<br />
9.4 Berechnungsbeispiel für eine Abiturkombination .............................................................. 21<br />
9.5 Wiederholung der Abiturprüfung..................................................................................... 22<br />
10 Berufsabschlussprüfung.........................................................................................23<br />
10.1 Zulassung und Wiederholung ......................................................................................... 23<br />
10.2 Prüfungsbestandteile und Nachprüfung........................................................................... 23<br />
10.3 Notenbildung................................................................................................................. 24<br />
10.4 Abschluss und Berechtigung........................................................................................... 24<br />
10.5 Unterrichtsorganisation nach der Zulassung zur zweiten Teilprüfung................................. 24<br />
10.5.1 Klausuren...................................................................................................................... 25<br />
10.6 Durchführung des zweiten Teils der Berufsabschlussprüfung............................................ 25<br />
10.6.1 Feststellung der Vornoten .............................................................................................. 25<br />
10.6.2 Schriftliche Prüfung ....................................................................................................... 25<br />
10.6.3 Mündliche Prüfung......................................................................................................... 25<br />
10.6.4 Praktische Prüfung......................................................................................................... 26<br />
10.7 Vergabe des Abschlusses „Kaufmännische Assistentin“ bzw. „Kaufmännischer Assistent“ ... 26<br />
11 Praktika ..................................................................................................................26<br />
12 Schulversäumnis ....................................................................................................27<br />
12.1 Grundsätzliche Regelungen ............................................................................................ 27<br />
12.2 Schulversäumnis bei Klausuren....................................................................................... 28<br />
12.3 Entschuldigungen .......................................................................................................... 28<br />
12.4 Dokumentation der Fehlzeiten im Klassen- und Kursbuch................................................. 28<br />
Anhang<br />
2
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
1 Das Städtische <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong><br />
und der Bildungsgang des Wirtschaftsgymnasiums<br />
Das Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong> gehört wie alle <strong>Berufskolleg</strong>s zur<br />
Sekundarstufe II. Der Besuch eines <strong>Berufskolleg</strong>s setzt immer den Besuch der Sekundarstufe I<br />
voraus.<br />
Das <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong> (BKL) ist ein kaufmännisches <strong>Berufskolleg</strong>. Im dualen System werden<br />
hier Auszubildende (u.a. Bankkaufleute, Bürokaufleute / Kaufleute für Bürokommunikation, Einzelhandelskaufleute,<br />
Industriekaufleute, Arzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte) unterrichtet.<br />
Darüber hinaus befindet sich an der Schule noch die Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung<br />
Produktion) als Institution der Weiterbildung. Der Bildungsgang an der Fachschule kann<br />
im Anschluss an die bzw. parallel zur Berufsausbildung besucht werden; er endet mit dem Abschluss<br />
als staatl. geprüfte(r) Betriebswirt/in.<br />
Neben diesem ersten Bereich der Berufsschule stellen die vollzeitschulischen Bildungsgänge den<br />
zweiten Schwerpunkt des <strong>Berufskolleg</strong>s für Wirtschaft und Verwaltung dar. Am <strong>Berufskolleg</strong> können<br />
die Schülerinnen und Schüler nach der Fachoberschulreife die Höhere Handelsschule sowie die<br />
einjährigen Berufsfachschulen besuchen. Mit der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk oder<br />
der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums steht ihnen der Bildungsgang Kaufmänn.<br />
Assistent(in) im Wirtschaftsgymnasium offen.<br />
Seit dem Schuljahr 2004/05 gibt es am BKL die Möglichkeit, das Abitur zu erwerben. Das Profil<br />
zeichnet sich durch seine wirtschaftlichen Schwerpunkte aus, die in Fächern wie BWL, Volkswirtschaftslehre,<br />
Wirtschaftsinformatik oder Betriebsorganisation vermittelt werden. Daneben gibt<br />
es auch die klassischen Fächer wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Sport, Religion und Naturwissenschaften.<br />
Das Abitur, das erworben wird, ist voll gültig und berechtigt zu jedem Studium<br />
(im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen der Hochschule). Daneben wird eine kaufmännische<br />
Ausbildung nach Landesrecht vergeben (Kaufmännischer Assistent bzw. Kaufmännische Assistentin).<br />
Die entsprechende Prüfung erfolgt im Anschluss an das Abitur; Abitur plus Ausbildung dauern<br />
somit insgesamt 3¼ Jahre und damit nur unwesentlich länger als die klassische gymnasiale Oberstufe.<br />
Diese Doppelqualifikation macht es möglich, zum einen die uneingeschränkte Studierfähigkeit<br />
zu erwerben und zum anderen bereits die Grundlage für einen späteren Ausbildungsberuf in<br />
einem kaufmännischen Bereich legen zu können.<br />
Diese Kombinationsmöglichkeit („Abi<br />
plus“) ist die Besonderheit des Abiturs<br />
an einem <strong>Berufskolleg</strong>.<br />
Aus diesem Grund ist das<br />
Wirtschaftsgymnasium<br />
Nordrhein-Westfalen eine immer<br />
beliebtere Alternative zum traditionellen<br />
Gymnasium.<br />
Im Juni 2007 konnten die ersten Absolventinnen<br />
und Absolventen in festlichem Rahmen ihr Abiturzeugnis<br />
entgegennehmen.<br />
Der Bildungsgang endet also mit einer Doppelqualifikation<br />
bestehend aus:<br />
Berufsabschlussprüfung<br />
Abiturprüfung.<br />
3
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Aus der Möglichkeit zur Doppelqualifikation folgt, dass der Bildungsgang erst mit der Berufsabschlussprüfung<br />
vollständig abgeschlossen ist. (Natürlich kann man die Schule auch „nur“ mit dem<br />
Abiturzeugnis verlassen!)<br />
Die integrierte Gesamtprüfung (Doppelqualifikation) besteht also eigentlich aus zwei Teilprüfungen:<br />
1. Teilprüfung: Abitur<br />
2. Teilprüfung: Berufsabschlussprüfung<br />
Die Prüfungsfächer der integrierten Prüfung beziehen sich auf zwei unterschiedliche KMK-<br />
Vereinbarungen (diejenige zur allgemeinen Hochschulreife und diejenige zur gegenseitigen Anerkennung<br />
von Assistentenbildungsgängen). Bei der zweiten Teilprüfung werden die in der ersten<br />
Teilprüfung (Abitur) erbrachten Prüfungsleistungen angerechnet.<br />
Die Berufsabschlussprüfung ist die höherwertige Prüfung, auf sie wird als erste Prüfungsteilleistung<br />
die Abiturprüfung angerechnet.<br />
Mit der Berufsabschlussprüfung nach dem Abitur ist die Aufnahme eines Studiums an der Fachhochschule<br />
unmittelbar möglich. Das sonst nach dem Abitur nachzuweisende einschlägige Praktikum<br />
entfällt und wird durch die Berufsabschlussprüfung ersetzt.<br />
Deshalb findet die Berufsabschlussprüfung vor Beginn des jeweiligen Wintersemesters rechtzeitig<br />
statt. Die Abiturprüfung berechtigt zusätzlich zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums in<br />
allen Fächern an Universitäten.<br />
Der Bildungsgang Kaufmänn. Assistent(in) im Wirtschaftsgymnasium am BKL ist ein geschlossener<br />
Bildungsgang. In der Jahrgangsstufe 11 werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen<br />
Anforderungen der Arbeit eines Abiturbildungsgangs vertraut gemacht; ein Schwerpunkt liegt dabei<br />
auf der Aneignung von Methodenkompetenz. Neben den ihnen vertrauten Fächern lernen die<br />
Schülerinnen und Schüler die Inhalte und Arbeitsformen der ihnen neuen Fächer wie z.B. Betriebswirtschaftslehre<br />
mit Rechnungswesen kennen. Darauf aufbauend bereiten die Schülerinnen<br />
und Schüler sich in den Jahrgangsstufen 12 und 13, der so genannten Qualifikationsphase, systematisch<br />
auf die Abiturprüfung vor. Die Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 fließen überwiegend<br />
in die Abiturleistungen ein. Die Abiturprüfung selbst legen die Schülerinnen und Schüler<br />
am Ende der Jahrgangsstufe 13 ab, anschließend erfolgt die Berufsabschlussprüfung.<br />
Das Bildungsziel des Wirtschaftsgymnasiums besteht darin, studien- und berufsbezogene Qualifikationen<br />
zu vermitteln, wobei der Unterricht wissenschaftspropädeutischen und berufspragmatischen<br />
Anforderungen zu entsprechen hat (vgl. § 1 Abs. 2 Anlage D APO-BK).<br />
Die Höchstverweildauer im Bildungsgang ist auf maximal vier Jahre beschränkt. Eine Jahrgangsstufe<br />
kann also bei Bedarf wiederholt werden.<br />
Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 des Wirtschaftsgymnasiums ist der Sekundarabschluss<br />
I – Fachoberschulreife – mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen O-<br />
berstufe (Qualifikationsvermerk).<br />
• Schüler der Hauptschulen und Realschulen erhalten mit dem Sekundarabschluss I die Berechtigung<br />
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn sie in allen Fächern befriedigende oder<br />
bessere Leistungen erbringen. Sollten die Schülerinnen und Schüler in einem der Fächer<br />
Deutsch, Mathematik und Englisch die Note ausreichend erhalten, so wird ihnen der Qualifikationsvermerk<br />
nur dann erteilt, wenn sie mindestens in einem anderen dieser Fächer die<br />
Note gut oder sehr gut erzielen und somit ein Ausgleich stattfinden kann. Bis zu zwei ausreichende<br />
Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe<br />
der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern<br />
ausgeglichen werden. Jedes Fach kann nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.<br />
4
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
• Auch Gesamtschüler benötigen die Fachoberschulreife (FOR) mit Qualifikationsvermerk für<br />
die gymnasiale Oberstufe. Wegen der etwas komplizierten Regelungen, die zwischen G- und<br />
E-Kursen unterscheidet, lassen die Schülerinnen und Schüler sich am besten bei ihrer Schule<br />
darüber beraten, unter welchen Bedingungen sie den sogenannten Q-Vermerk erwerben<br />
können.<br />
• Das Gymnasium erteilt mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 neben dem Sekundarabschluss<br />
I die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.<br />
• Schüler der Höheren Handelsschule benötigen nach § 3 Abs. 3 der Anlage D APO-BK den<br />
Abschluss des Bildungsgangs mit Erwerb der vollen Fachhochschulreife, also inklusive des<br />
Praktikums gemäß der Anlage C APO-BK. Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler<br />
Sprachkenntnisse in Englisch ab Klasse 5 und in Französisch oder Spanisch von Klasse 7-<br />
10 gehabt haben; wenn dies nicht der Fall war, müssen sie durchgängig versetzungsrelevanten<br />
Unterricht in Französisch oder Spanisch an der Höheren Handelsschule gehabt haben.<br />
Schülerinnen und Schüler mit den genannten Voraussetzungen können unmittelbar in die<br />
Qualifikationsphase ab der Jahrgangsstufe 12 eintreten.<br />
Sonderregelungen gelten für den Besuch muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts oder eine<br />
Feststellungsprüfung in der Sprache des Herkunftslandes.<br />
Wenn die Schülerinnen und Schüler zu uns kommen, sollten sie nicht älter als 20 Jahre sein und<br />
sie dürfen noch keine Berufsausbildung absolviert haben.<br />
2 Die Doppelqualifikation als besonderes Profil des Abiturbildungsgangs am<br />
<strong>Berufskolleg</strong><br />
Der Bildungsgang des Wirtschaftsgymnasiums vermittelt, wie bereits erwähnt, sowohl die Allgemeine<br />
Hochschulreife als auch eine Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung.<br />
Auf beide Bereiche wird nun noch etwas genauer eingegangen.<br />
2.1 Die Allgemeine Hochschulreife<br />
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wirtschaftsgymnasiums erwerben die Schülerinnen und Schüler<br />
die allgemeine Hochschulreife. Diese befähigt und berechtigt sie zum Studium aller Fächer an<br />
sämtlichen Universitäten und Hochschulen. Es handelt sich also in keiner Weise um ein eingeschränktes<br />
Abitur, sondern ist als Abschluss einem traditionellen Gymnasium voll gleichgestellt und<br />
gleichwertig. Dass dabei in hohem Umfang berufsbezogene Kompetenzen vermittelt werden, führt<br />
sogar dazu, dass das Wirtschaftsgymnasium als besonders attraktive Schulform gilt und Absolventinnen<br />
und Absolventen erfahrungsgemäß gute Berufschancen haben.<br />
2.2 Kaufmännischer Assistent<br />
Der Unterricht im Bildungsgang setzt schwerpunktmäßig an den fachlichen Anforderungen und<br />
Inhalten am Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung an. Durch die wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung<br />
z. B. mit betriebswirtschaftlichen Problemstellungen, den Systemen der Finanzbuchhaltung<br />
sowie der Kosten- und Leistungsrechnung und der Wirtschaftspolitik erwerben die<br />
Schülerinnen und Schüler zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, welche die Grundlagen für die<br />
Abschlussprüfung als Kaufmännischer Assistent in diesem speziellen Berufsfeld darstellen. Damit<br />
haben sie bereits einen Berufsabschluss und eine wichtige Grundlage für ein späteres Studium<br />
sowie für die Vertiefung ihrer Kenntnisse im Rahmen einer Tätigkeit oder Ausbildung bei<br />
Banken, Versicherungen, Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie, der<br />
Industrie oder des Handels. Wegen der berufspragmatischen Ausrichtung des Bildungsgangs sind<br />
Praktika integriert; diese werden weiter unten noch erläutert.<br />
5
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
2.3 Weitere Abschlussmöglichkeiten<br />
• Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 11<br />
Wenn die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 12 versetzt worden sind, wird ihnen<br />
bei Verlassen des Wirtschaftsgymnasiums mit ihrem Abgangszeugnis der schulische Teil<br />
der Fachhochschulreife zu erkannt (vgl. hierzu VV 13.51 zu § 13 Abs. 5 Anlage D APO-BK).<br />
Der erworbene schulische Teil der Fachhochschulreife bleibt bei Rücktritt aus der Jahrgangsstufe<br />
12, erstes Halbjahr, erhalten. In Verbindung mit einer Berufsausbildung in diesem Berufsfeld<br />
sind sie dann zur Aufnahme eines Studiums an einer einschlägigen Fachhochschule<br />
berechtigt. Allerdings wird dieser Abschluss nur in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland anerkannt.<br />
• Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 12<br />
Schülerinnen und Schülern, die das Wirtschaftsgymnasium vor dem Abitur verlassen, kann<br />
nach § 13 Abs. 5 Anlage D bei entsprechenden Leistungen vom Ende der Jahrgangsstufe 12<br />
an der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Die volle FHR und damit die<br />
Studienberechtigung an Fachhochschulen des Landes NRW wird zuerkannt, wenn nach der<br />
Schule entweder eine Berufsausbildung oder ein einjähriges Praktikum im Berufsfeld Wirtschaft<br />
und Verwaltung absolviert wird. Das Zeugnis gilt als schulischer Teil der FHR in Baden-<br />
Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />
Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt sowie in Schleswig-Holstein.<br />
2.4 Zukunftsperspektiven<br />
Mit seiner Doppelqualifikation aus allgemeinbildenden und berufsbezogenen Kompetenzen bildet<br />
der Bildungsgang eine hervorragende Grundlage für:<br />
• Ein Studium an deutschen und ausländischen Universitäten und Fachhochschulen in allen<br />
Fachbereichen<br />
• Den Einstieg in das Studium eines wirtschaftswissenschaftlichen Fachs<br />
• Die gehobene Beamtenlaufbahn in allen öffentlichen Einrichtungen<br />
• Die Berufsausbildung mit gleichzeitigem oder anschließendem Studium an Fachschulen,<br />
Akademien und Hochschulen.<br />
3 Wechsel in andere Bildungsgänge am <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong><br />
Parallel zum beschriebenen Abiturbildungsgang wird am <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong> auch die zweijährige<br />
Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) angeboten.<br />
Diese Schulform bereitet qualitativ auf eine kaufmännische Ausbildung vor und vermittelt<br />
den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 können die Schülerinnen<br />
und Schüler ohne zeitliche Einbuße in die Höhere Berufsfachschule wechseln, wenn dies<br />
fachlich vertretbar ist und dort Plätze zur Verfügung stehen. Um ihre schulischen Möglichkeiten<br />
vollständig zu berücksichtigen, ist ein derartiger Wechsel nur nach einer intensiven Beratung möglich.<br />
Die Schulzeit im Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife/ Kaufmänn. Assistent(in) im Wirtschaftsgymnasium<br />
wird auf die Höhere Berufsfachschule angerechnet.<br />
6
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
4 Die Unterrichtsorganisation<br />
Die Schülerinnen und Schüler werden überwiegend im Klassenverband unterrichtet. In der Jahrgangsstufe<br />
11 wird der Klassenverband bei Bedarf lediglich in der 2. Fremdsprache und in den<br />
Fächern Religion und Philosophie aufgelöst. Dies gewährleistet während der Einführungsphase eine<br />
enge Anbindung an den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin und erleichtert die Einarbeitung<br />
und Eingewöhnung in die neue Schulform. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 kommt es zur Belegung<br />
der Leistungskurse und damit einer Aufteilung. Auch im Differenzierungsbereich kommt es z.<br />
T. zur weiteren Auflösung des Klassenverbandes. Den Großteil ihres Unterrichts verbringen die<br />
Schülerinnen und Schüler jedoch während ihrer gesamten Oberstufenzeit im Klassenverband.<br />
Vorteilhaft an dieser Unterrichtskonzeption ist, dass die Klasse sich aus Schülerinnen und Schülern<br />
zusammensetzt, die überwiegend aus Real- und Hauptschulen sowie Gesamtschulen der Umgebung<br />
kommen und somit das <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong> neu kennen lernen und sich eingewöhnen<br />
möchten. Dies ist der Fall, da das Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong> als<br />
eine Schule der Sekundarstufe II keine Sekundarstufe I führt. Das heißt, auch alle Mitschüler/innen<br />
kommen an eine neue Schule mit einem neuartigen Fächerangebot und einer neuen Lernumgebung.<br />
Somit gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Startbedingungen.<br />
5 Das Fächerangebot<br />
5.1 Die Aufgabenfelder<br />
In unserem Abiturbildungsgang sind analog zur gymnasialen Oberstufe die Fächer verschiedenen<br />
Aufgabenfeldern zugeordnet. Für die Abiturprüfung wird jeweils ein Fach aus den Aufgabenfeldern<br />
verbindlich gewählt. Dabei werden die folgenden Fächer angeboten (in Klammern die Aufgabenfelder,<br />
denen sie angehören):<br />
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Angebot (Aufgabenfeld 1)<br />
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch<br />
Gesellschaftswissenschaftliches Angebot (Aufgabenfeld 2)<br />
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Betriebsorganisation, Volkswirtschaftslehre, Gesellschaftslehre<br />
mit Geschichte, Philosophie<br />
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld 3)<br />
Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Biologie<br />
Die Unterrichtsfächer Religion und Sport sind keinem dieser Aufgabenfelder zugeordnet. Falls Religion<br />
als Unterrichtsfach abgewählt wird, müssen entsprechende Stunden in dem Ersatzfach Philosophie<br />
belegt werden.<br />
5.2 Lernbereiche und Stundentafel<br />
Die Stundentafel ist in drei Lernbereiche unterteilt:<br />
Berufsbezogener Bereich<br />
Berufsübergreifender Bereich<br />
Differenzierungsbereich<br />
Der berufsbezogene Lernbereich umfasst mehr als zwei Drittel der Wochenstunden und stellt damit<br />
den fachlichen Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft am Wirtschaftsgymnasium dar.<br />
7
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Der berufsübergreifende Bereich lehnt sich thematisch an den Inhalten des berufsbezogenen Bereiches<br />
an. Im Differenzierungsbereich stehen Fächer zur individuellen Gestaltung des Stundenplans<br />
zur Verfügung. Hier können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Wünsche<br />
und Neigungen ihren Stundenplan beeinflussen. Die genaue Zusammensetzung des Stundenplans<br />
ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Ziffern hinter den Fächern geben die Wochenstundenzahl<br />
an. Je nach Wahl ihrer Leistungskurse haben die Schülerinnen und Schüler die Fächer<br />
Mathematik oder Englisch fünf- bzw. dreistündig.<br />
11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 141)<br />
BERUFSBEZOGENER LERNBEREICH<br />
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen 5 5 5 5 5 5 --<br />
Mathematik 3 3 5(3) 5(3) 5(3) 5(3)<br />
Englisch 3 3 3(5) 3(5) 3(5) 3(5) --<br />
Betriebsorganisation 2) 2 2 3 3 2 2 (4) 1,2<br />
Volkswirtschaftslehre 3 3 2 2 2 2 --<br />
Wirtschaftsinformatik 2) 4 4 2 2 2 2 (4) 1,2<br />
Biologie 2 2 2 2 3 3 --<br />
Zweite Fremdsprache 3) 3 3 3 3 3 3 --<br />
Betriebspraktika -- -- --4) --4)<br />
-- --<br />
(30)9<br />
BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH<br />
Deutsch 3 3 3 3 3 3 --<br />
Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />
2 2 2 2 2 --<br />
Religionslehre (ev. oder rk.) 2 2 2 2 2 2 --<br />
Sport 2 2 2 2 2 2 --<br />
DIFFERENZIERUNGSBEREICH<br />
Wahlfach Philosophie 2 2 2 2 2 2 --<br />
WOCHENSTUNDEN 36 36 36 36 36 36 (38)<br />
1) Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es<br />
verbleiben dann noch ca. 4 Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht<br />
an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann. Dies entspricht einem Jahreswochenstundenvolumen<br />
(12 x 38 = 456 Stunden, umgerechnet auf ein Schuljahr) von etwas mehr<br />
als elf Stunden. Damit ergibt sich eine Gesamtwochenstundenzahl von 119 Stunden (3 x 36 h + 11 =<br />
119 h).<br />
2) Für die Akzentuierung „Betriebsorganisation“ müssen die Fächer Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik<br />
durchgängig belegt werden. Das Fach Wirtschaftsinformatik wird in der Jahrgangsstufe 14 fortgesetzt<br />
(Fach der beruflichen Abschlussprüfung). Das erste Leistungsfach kann Mathematik oder Englisch<br />
sein.<br />
3) Ist die zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens 12<br />
Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten. Die zweite Fremdsprache<br />
kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie<br />
in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.<br />
4) In der Jahrgangsstufe 12 ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen.<br />
8
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Hinweis zur zweiten Fremdsprache<br />
Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache<br />
erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem<br />
Differenzierungsbereich zugewiesen. Die Verpflichtung ist dann erfüllt, wenn schon in der Sekundarstufe<br />
I durchgehend versetzungswirksamer Unterricht in einer zweiten Fremdsprache<br />
stattfand, und zwar entweder von der Klasse 7 bis 10 oder von der Klasse 9 bis 11.<br />
6. Grundsätze der Leistungsbewertung<br />
Grundsätzlich gibt es zwei Beurteilungsbereiche:<br />
9<br />
- Beurteilungsbereich „Klausuren<br />
- Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“<br />
Seit dem Schuljahr 2007/2008 wird an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen auch das<br />
Arbeits- und Sozialverhalten auf allen Zeugnissen bescheinigt. Über die Kategorien und das<br />
Verfahren informiert die im Anhang beigefügte Handreichung.<br />
6.1 Beurteilungsbereich „Klausuren“<br />
Klausuren sind schriftliche Arbeiten. Die folgende Übersicht informiert über die Fächer, in denen<br />
(in jedem Halbjahr zwei) Klausuren geschrieben werden.<br />
Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13<br />
BWL mit Rechnungswesen BWL mit REWE Erstes Leistungskursfach (Eng-<br />
Deutsch Deutsch lisch oder Mathematik)<br />
Mathematik Mathematik BWL mit Rechnungswesen<br />
Englisch Englisch Drittes Abiturfach<br />
Weitere Fremdsprachen (z.B. weitere Fremdsprachen (z.B. Fremdsprachen<br />
Spanisch) Spanisch) In 13/2 nur in den beiden LK-<br />
Wirtschaftsinformatik Fächern, dem 3. Abiturfach<br />
Weitere Fächer nach Wahl Betriebsorganisation sowie ggf. in der neu einset-<br />
Andere Fächer, wenn sie 3. zenden Fremdsprache (z.B.<br />
oder 4. Abiturfach sein sollen Spanisch) jeweils 1 Klausur!<br />
Die Wahl von weiteren Klausurfächern erfolgt durch Bekanntgabe an den Fachlehrer bzw. die<br />
Fachlehrerin. Diese erstellen dann eine Liste und geben sie an die Bildungsgangleitung weiter. Die<br />
einmal getätigte Wahl gilt für ein Schulhalbjahr. Für die Klausurwahl in Klasse 12 gelten besondere<br />
Regelungen: Soll ein Fach 3. oder 4. Abiturfach werden, muss es ab Klasse 12 Klausurfach<br />
sein. Es ist daher empfehlenswert, über die Pflichtklausuren hinaus in mindestens zwei<br />
zusätzlichen Grundkursfächern Klausuren zu schreiben.<br />
Am Ende der Jahrgangsstufe 12 müssen sich die Schülerinnen und Schüler für das dritte oder vierte<br />
Abiturfach entscheiden. Im 3. Abiturfach müssen auch in der Jahrgangsstufe 13 Klausuren geschrieben<br />
werden, im 4. Abiturfach entfallen die Klausuren im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe<br />
13. sofern es sich nicht um die in der Jahrgangsstufe 11 neu begonnene zweite Fremdsprache<br />
handelt. Anzahl und Dauer der Klausuren kann man der folgenden Tabelle entnehmen.<br />
11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2<br />
Anzahl je Klausurfach 1-2 2 2 2 2 1<br />
Dauer je Klausur (Unterrichtsstunden)<br />
Grundkurse 2-3 2-3 2-3 2-3 3 3<br />
Leistungskurse 2-3 2-3 4-5 4-5 4-5 4-5<br />
Die Klausur in der Jahrgangsstufe 13.2, die auf eine schriftliche Abiturprüfung vorbereitet, muss<br />
den Anforderungen der Abiturprüfung entsprechen.<br />
Pro Woche werden maximal 3 Klausuren geschrieben. An einem Tag darf nur eine Klausur geschrieben<br />
werden.
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
6.2 Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“<br />
Im Abiturbildungsgang sind Leistungen, die fortlaufend im Unterricht erbracht werden, ebenso<br />
bedeutsam wie die Klausuren. Dies berücksichtigt der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“.<br />
Sonstige Leistungen sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen und<br />
mündlichen Leistungen, mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit. Über die genauen Anforderungen<br />
informiert zu Beginn des Schuljahrs die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer. Beispiele für<br />
Unterrichtsleistungen aus diesem Beurteilungsbereich sind:<br />
• Schriftliche Übungen/ „Tests“<br />
• Mündliche Leistungen während des Unterrichts<br />
• Protokolle<br />
• Materialsammlungen<br />
• Referate u. ä.<br />
• Praktische Übungen (z.B. in Sport)<br />
Pro Schulhalbjahr sind zwei schriftliche Übungen zulässig (in der Jahrgangsstufe 13.2 nur eine).<br />
Tests dauern maximal dreißig Minuten, lediglich bei der Vorlage von Arbeitsmaterialien kann sich<br />
die Bearbeitungszeit auf max. 45 Minuten erhöhen. Tests sind keine „verkappten“ Klausuren! Sie<br />
dürfen nur an Tagen geschrieben werden, an denen keine Klausuren stattfinden.<br />
6.3 Ermittlung der Kursabschlussnoten<br />
In der Mitte des Halbjahres (genauer Termin wird von der Schulleitung festgelegt) werden die<br />
Schülerinnen und Schüler von ihrem Fachlehrer bzw. ihrer Fachlehrerin in über ihren bis dahin erreichten<br />
Leistungsstand unterrichtet. Diese Quartalsnoten dürfen nicht mehr geändert werden und<br />
fließen jeweils in die Kursabschlussnote ein.<br />
6.3.1 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen mit Klausuren<br />
Die Abschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten der beiden Beurteilungsbereiche „Klausuren“<br />
und „Sonstige Leistungen“ gebildet. Bei der Ermittlung der Endnoten bleibt der/dem Lehrerin/Lehrer<br />
jedoch ein pädagogischer Beurteilungsspielraum, der durch die jeweiligen Noten der<br />
beiden Beurteilungsbereiche begrenzt wird. Eine rein rechnerische Bildung der Abschlussnote ist<br />
unzulässig.<br />
6.3.2 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen ohne Klausuren<br />
Die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ ist auch die Kursabschlussnote.<br />
10
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
6.4 Facharbeit und besondere Lernleistung<br />
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 können die Schülerinnen und Schüler eine Facharbeit (umfangreiche<br />
schriftliche Hausarbeit) und/oder eine besondere Lernleistung (z. B. Beitrag zu einem<br />
Landeswettbewerb) erstellen. Beide Leistungen unterscheiden sich:<br />
Eine Facharbeit kann in einem Leistungskursfach erstellt werden, also in BWL/Rewe, Englisch<br />
oder Mathematik. Sie hat einen ähnlichen Stellenwert wie eine Kursabschlussnote in einem<br />
Leistungsfach. Die Facharbeit wird nach § 8(2) der APO BK mit Punkten bewertet und<br />
als eigenständige Leistung neben der Kursabschlussnote ausgewiesen. Ziel ist es, beispielhaft<br />
zu lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man sie schreibt. Zur Facharbeit gehören<br />
die Themen- und Materialsuche, die Arbeitsplanung, das Ordnen der Materialien, die<br />
Erstellung des Texts und evtl. die Präsentation der Arbeitsergebnisse. Die Facharbeit soll einen<br />
Umfang von 8-12 DIN A 4-Seiten haben. Die Facharbeit ist im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe<br />
12 oder im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 anzufertigen. Die LK-Lehrer/innen<br />
informieren zuvor die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs über die inhaltlichen und<br />
formalen Anforderungen. Den Termin für die Themenstellung sowie für die Abgabe der<br />
Facharbeit legt die Schulleitung fest.<br />
Die besondere Lernleistung bezieht sich auf den Abiturbereich. Entsprechend wird sie wie eine<br />
Abiturleistung in einem Prüfungsfach berücksichtigt. Eine besondere Lernleistung muss im<br />
Rahmen eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht werden. Als besondere<br />
Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den Bundesländern geförderten<br />
Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden<br />
Projekts gelten. Im Rahmen der besonderen Lernleistung sind max. 15 Punkte erreichbar,<br />
die vierfach gewertet werden und im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen<br />
Punktzahl angerechnet werden können. Nähere Informationen sind erhältlich bei Klassenlehrerin<br />
bzw. -lehrer.<br />
6.5 Notenstufen und Punkte<br />
Bei der Kurs-Abschlussnote erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Note entsprechend der<br />
herkömmlichen Notenstufe 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend). Gegebenenfalls wird eine Tendenzangabe<br />
(plus oder minus) angefügt. Diese Endnote wird ab der Jahrgangsstufe 12.1 in ein<br />
Punktesystem umgesetzt, das zur Berechnung der Gesamtqualifikation und damit der Abiturdurchschnittsnote<br />
dient. Der Punkteschlüssel sieht so aus:<br />
sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ung.<br />
+ 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6<br />
15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0<br />
Punktwerte von 4 (Note 4-) oder weniger gelten als Defizite. In den Jahrgangsstufen 12 und 13<br />
führen defizitäre Leistungen über eine festgelegte Anzahl hinaus dazu, dass die Jahrgangsstufe<br />
wiederholt werden muss bzw. keine Zulassung zur Abiturprüfung möglich ist.<br />
6.6 Termine für die Wahlen der Kurse und Abiturprüfungsfächer<br />
Die Leistungskurse werden zu Beginn der Klasse 12 endgültig festgelegt, am Ende der Klasse 11<br />
findet aus schulorganisatorischen Gründen eine Vorwahl statt, die in den ersten beiden Wochen<br />
des Schuljahrsbeginns noch geändert werden kann. Das 3. und das 4. Abiturfach werden zu Beginn<br />
der Jahrgangsstufe 13 festgelegt. Damit legen die Schülerinnen und Schüler verbindlich fest,<br />
was ihr drittes (schriftliches) und was ihr viertes (mündliches) Abiturfach sein soll.<br />
11
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
7 Versetzung und Wiederholung<br />
7.1 Versetzung von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12<br />
Eine Versetzung findet nur von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 statt. Im Einzelnen<br />
gelten folgende Bestimmungen:<br />
♦ Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in der Jahrgangsstufe 11.2.<br />
♦ Die gesamte Leistungsentwicklung während des Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten<br />
Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen.<br />
♦ Versetzungswirksam sind Leistungen in allen Fächern des berufsbezogenen und berufsübergreifenden<br />
Lernbereichs.<br />
♦ Leistungen in der 2. Fremdsprache sind nur versetzungsrelevant, wenn diese belegt werden<br />
müssen.<br />
♦ Leistungen im Differenzierungsbereich sind nicht versetzungswirksam.<br />
♦ Schülerinnen und Schüler werden versetzt, wenn sie in allen versetzungsrelevanten Kursen<br />
mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben oder wenn ihre Leistungen nur in einem<br />
Fach mangelhaft sind.<br />
Im Umkehrschluss heißt das, dass bei zwei oder mehr mangelhaften Leistungen oder bei einer<br />
ungenügenden Leistung nicht versetzt wird.<br />
Im Falle von zwei mangelhaften Leistungen kann die Versetzung auch durch eine Nachprüfung<br />
erreicht werden. Diese Nachprüfung findet in einem der beiden Fächer mit mangelhafter Leistung<br />
statt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler das Fach, in dem sie diese Nachprüfung ablegen<br />
wollen. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung und in einem Fach mit Klausuren auch aus einer<br />
schriftlichen Prüfung. Die Nachprüfung ist bestanden, wenn ihre Gesamtleistung mindestens mit<br />
ausreichend bewertet wird. Ggf. erhalten die Kandidaten dann ein neues Zeugnis mit der Note<br />
ausreichend in dem zuvor mangelhaften Fach und werden versetzt.<br />
Im Fall einer ungenügenden Leistung in einem Fach ist eine Nachprüfung ausgeschlossen.<br />
Bei Nichtversetzung können die Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 11 einmal wiederholen.<br />
7.2 Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13<br />
Wenn Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase für das Abitur nicht mehr erfolgreich<br />
mitarbeiten können, können die Schülerinnen und Schüler zu zwei Zeitpunkten in die darunter liegende<br />
Jahrgangsstufe zurücktreten.<br />
♦ Wiederholung am Ende der Jahrgangsstufe 12.2: die Schülerinnen und Schüler wiederholen<br />
dann die Stufen 12.1 und 12.2.<br />
♦ Wiederholung am Ende der Jahrgangsstufe 13.1: die Schülerinnen und Schüler wiederholen<br />
dann die Stufen 12.2 und 13.1.<br />
Dabei ist zwischen einer freiwilligen und einer zwingenden Wiederholung zu unterscheiden.<br />
Eine freiwillige Wiederholung ist möglich, wenn die Leistungen im Leistungskurs-Bereich oder im<br />
Grundkurs-Bereich so problematisch sind, dass die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet erscheint.<br />
Allein der Wunsch, durch eine Wiederholung den Notendurchschnitt zu verbessern, ist<br />
nicht ausreichend für eine Wiederholung.<br />
12
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Eine zwingende Wiederholung ist erforderlich, wenn die Leistungen am Ende von 12.2 oder am<br />
Ende von 13.1 eine Zulassung zur Abiturprüfung unmöglich machen. Dies ist jeweils in folgenden<br />
Fällen gegeben:<br />
♦ Die Schülerinnen und Schüler haben in mehr als zwei Leistungskursen vier oder weniger<br />
Punkte erreicht.<br />
♦ Die Schülerinnen und Schüler haben in mehr als sechs Grundkursen vier oder weniger Punkte<br />
erreicht.<br />
♦ Die Schülerinnen und Schüler haben einen Leistungskurs oder einen Pflicht-Grundkurs mit<br />
null Punkten abgeschlossen.<br />
♦ Die Schülerinnen und Schüler können die Mindestpunktzahl für die Zulassung zur Abiturprüfung<br />
(Leistungskurs-Bereich: mindestens 70 Punkte, Grundkurs-Bereich: mindestens 110<br />
Punkte) nicht mehr erreichen.<br />
Mit der Wiederholung werden die im ersten Durchgang erzielten Leistungen unwirksam. Nur beim<br />
Verlassen des Bildungsgangs kann der schulische Teil der Fachhochschulreife auch auf der Basis<br />
der Leistungen des ersten Durchgangs bescheinigt werden.<br />
Eine Wiederholung ist grundsätzlich nur möglich, wenn dadurch die Höchstverweildauer von vier<br />
Jahren nicht überschritten wird. Das heißt, in den drei Jahren ist insgesamt nur eine Wiederholung<br />
möglich.<br />
8. Abschlüsse<br />
8.1 Erwerb der Fachhochschulreife<br />
Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Wege, wie die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang<br />
die Fachhochschulreife erwerben können.<br />
Die erste Option ist die „kleine FHR“, die die Schülerinnen und Schüler schon mit der Versetzung in<br />
die Jahrgangsstufe 12 erlangen. Durch den erfolgreichen Abschluss der Stufe 11 erwerben sie den<br />
schulischen Teil der FHR, der allerdings erst durch eine anschließende mindestens zweijährige<br />
Berufsausbildung die volle FHR ermöglicht. Damit ist es möglich, an einer einschlägigen FH in<br />
NRW und einigen weiteren Bundeslängern (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland)<br />
zu studieren. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn der Schüler / die Schülerin den Bildungsgang<br />
verlässt.<br />
Die zweite Option entsteht nach Absolvierung der Jahrgangsstufe 12 bzw. 13. Auch hier wird bei<br />
Verlassen des Bildungsgangs der schulische Teil der FHR erworben, der in diesem Fall auch schon<br />
mit einem einschlägigen einjährigen Praktikum – das in der Regel im Berufsfeld Wirtschaft und<br />
Verwaltung absolviert wird – zur Studierberechtigung an Fachhochschulen führt. Diese „große“<br />
schulische FHR ermöglicht das Studium in NRW und zahlreichen weiteren Bundesländern (Baden-<br />
Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen,<br />
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Diese schulische FHR wird<br />
nicht durch die Versetzung erworben, sondern durch die in zwei aufeinander folgenden Halbjahren<br />
gesammelten Notenpunkte. Dabei kommen in Frage die Kurshalbjahre<br />
12.1 und 12.2,<br />
12.2 und 13.1 oder<br />
13.1 und 13.2.<br />
13
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Dabei müssen bestimmte Mindestpunktzahlen erreicht werden.<br />
Grundkursbereich<br />
Es werden aus den beiden Kurshalbjahren<br />
(s.o.) 11 Grundkurse abgerechnet. Dabei<br />
mindestens 55 Punkte (bei max. 165 P.<br />
möglich) zu erzielen.<br />
Leistungskursbereich<br />
In den beiden Kurshalbjahren (s.o.) werden<br />
jeweils 2 LK-Kurse belegt und pflichtweise<br />
eingebracht, also 2 Kurse BWL mit Rechnungswesen<br />
und 2 Kurse des anderen Leistungsfachs<br />
(Englisch oder Mathematik).<br />
Einbringungspflichtige Kurse, die auf jeden Erzielt werden müssen dabei insgesamt mindestens<br />
Fall eingebracht werden, sind Deutsch, Eng- 40 Punkte (bei max. 120 P. möglich) bei doppelter<br />
lisch, Mathematik und Biologie mit jeweils 2<br />
Gewichtung der Kurse. Beispiel: Im ersten ge-<br />
Kursen, also insgesamt 6 Kurse (nicht 8, da Halbjahr erzielt die Schülerin bzw. der Schüler in<br />
entweder Englisch oder Mathematik ja auch einem LK-Fach 6 Punkte, im zweiten Halbjahr 9.<br />
LK-Fach ist und daher im LK-Bereich erfasst Erzielt werden dadurch 30 Punkte (6+9 mal zwei).<br />
wird).<br />
Im anderen LK-Fach sind es im ersten Halbjahr<br />
Die restlichen 5 Kurse können aus den ein- 7 Punkte, im zweiten nur 4. Dies ergibt 22 Punkte<br />
bringungsfähigen Fächern frei gewählt werden,<br />
dabei werden die besten Kurse heran-<br />
(7+4 mal zwei). Insgesamt sind in beiden Fächern<br />
zusammen 52 Punkte erzielt, damit ist<br />
gezogen.<br />
die 40-Punkte-Pflicht erfüllt.<br />
Vorsicht bei Defizit-Kursen: In 7 der<br />
11 Kurse müssen 5 oder mehr Punkte erreicht<br />
worden sein. Und ein mit 0 Punkten<br />
bewerteter Kurs kann gar nicht eingebracht<br />
werden, weil er als nicht belegt gilt.<br />
Vorsicht auch hier bei Defizit-Kursen: 2 der 4<br />
LKs müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen<br />
werden, es sind also maximal 2 LK-Defizite<br />
zulässig. Ein 0-Punkte-Kurs gilt erneut als nicht<br />
belegt und kann nicht eingebracht werden.<br />
Die maximal möglichen 165 Punkte aus dem GK-Bereich sowie die maximal möglichen 120 Punkte<br />
aus dem LK-Bereich ergeben zusammen 285 Punkte; dies entspräche der Durchschnitssnote 1,0.<br />
Die minimal zum Bestehen erforderlichen 95 Punkte ergäben die Abschlussnote 4,0. Die weiteren<br />
Werte für die Bildung der Durchschnittsnote (D-Note) lauten:<br />
14
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Punkte D.-Note Punkte D.-Note Punkte D.-Note<br />
96-100 3,9 153-157 2,9 210-214 1,9<br />
101-106 3,8 158-163 2,8 215-220 1,8<br />
107-112 3,7 164-169 2,7 221-226 1,7<br />
113-117 3,6 170-174 2,6 227-231 1,6<br />
118-123 3,5 175-180 2,5 232-237 1,5<br />
124-129 3,4 181-186 2,4 238-243 1,4<br />
130-134 3,3 187-191 2,3 244-248 1,3<br />
135-140 3,2 192-197 2,2 249-254 1,2<br />
141-146 3,1 198-203 2,1 255-260 1,1<br />
147-152 3,0 204-209 2,0 261-285 1,0<br />
Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife<br />
8.2 Erwerb des Abiturs<br />
Die Abiturprüfung im Bildungsgang Kaufmänn. Assistent(in)/Allgemeine Hochschulreife hat einen<br />
besonderen Charakter. Das besondere Merkmal des Bildungsgangs ist, dass die Abiturprüfung, mit<br />
der z.B. am Gymnasium die Schulzeit endet, hier nur einen Teil der gesamten Abschlussprüfung<br />
darstellt.<br />
Die Abschlussprüfung des Bildungsgangs setzt sich aus zwei Teilleistungen zusammen:<br />
1. Abiturprüfung<br />
2. Berufsabschlussprüfung<br />
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 legen die Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfung und ggf.<br />
auch die Berufsabschlussprüfung ab. denkbar. Die folgenden Übersichten informieren über die<br />
möglichen Abiturfachkombinationen unseres Wirtschaftsgymnasiums (entsprechend Anlage D 12,<br />
Akzentuierung Betriebsorganisation).<br />
15
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Variante 1:<br />
Abiturprüfung<br />
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Mathematik<br />
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach):<br />
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch<br />
4. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch 5) , Englisch 5) , zweite<br />
Fremdsprache 6) , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre oder Biologie<br />
Berufsabschlussprüfung<br />
Erste Teilprüfung 7)<br />
Prüfungsfächer:<br />
1. Mathematik<br />
2. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />
3. Deutsch oder Englisch<br />
4. Deutsch 8) oder Englisch9)<br />
oder zweite Fremdsprache7)<br />
oder Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />
oder Religionslehre<br />
oder Volkswirtschaftslehre<br />
oder Biologie oder Chemie oder Physik<br />
(schriftlich)<br />
(schriftlich)<br />
(schriftlich)<br />
(mündlich)<br />
Zweite Teilprüfung<br />
Prüfungsfächer:<br />
5. Betriebsorganisation (schriftlich)<br />
6. Wirtschaftsinformatik (schriftlich)<br />
Praktische Prüfung<br />
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden.<br />
Variante 2:<br />
Abiturprüfung<br />
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Englisch<br />
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): Deutsch oder Mathematik<br />
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):<br />
Deutsch 6) oder Mathematik 6) , zweite Fremdsprache 7) , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre,<br />
Volkswirtschaftslehre oder Biologie<br />
16
Berufsabschlussprüfung<br />
Erste Teilprüfung 7)<br />
Prüfungsfächer:<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
1. Englisch<br />
2. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />
3. Deutsch oder Mathematik<br />
4. Deutsch 8) oder zweite Fremdsprache 6) oder<br />
Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />
oder Religionslehre<br />
oder Volkswirtschaftslehre<br />
oder Biologie oder Chemie oder Physik<br />
oder Mathematik 8)<br />
(schriftlich)<br />
(schriftlich)<br />
(schriftlich)<br />
(mündlich)<br />
Zweite Teilprüfung<br />
Prüfungsfächer:<br />
5. Betriebsorganisation (schriftlich)<br />
6. Wirtschaftsinformatik (schriftlich)<br />
Praktische Prüfung<br />
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden.<br />
5)<br />
6)<br />
soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt<br />
Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt<br />
oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet<br />
wurde.<br />
7)<br />
gemäß § 32 APO-BK Anlage D aus der Abiturprüfung angerechnet<br />
8)<br />
soweit nicht bereits als schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung gewählt<br />
Bei allen Varianten müssen die Schülerinnen und Schüler die folgenden Bedingungen beachten:<br />
Das dritte und vierte Abiturfach müssen in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 durchgängig belegt worden<br />
sein.<br />
Das dritte Abiturfach muss ab Jahrgangsstufe 12.1 bis Jahrgangsstufe 13.2 Klausurfach sein. Das<br />
vierte Abiturfach muss ab Jahrgangsstufe 12.1 bis Jahrgangsstufe 13.1 Klausurfach sein. Das dritte<br />
und vierte Abiturfach legt die/der Schüler/in zu Beginn der Jahrgangsstufe 13.1 fest.<br />
Die im Abitur erbrachten Leistungen werden auf die Berufsabschlussprüfung angerechnet. Anrechenbare<br />
Leistungen aus der Abiturprüfung sind:<br />
1. BWL mit Rechnungswesen<br />
2. Mathematik oder Englisch<br />
3. Deutsch oder Mathematik oder Englisch<br />
17
8.3 Zulassung<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Die Zulassung zum Abitur erfolgt endgültig nach Abschluss des dritten Quartals der Jahrgangsstufe<br />
13. Die Schülerinnen und Schüler werden zur Abiturprüfung zugelassen, wenn sie folgende Bedingungen<br />
erfüllen:<br />
8.3.1 Nachzuweisende Kurse<br />
Aus den Jahrgangsstufen 12 und 13 müssen die Schülerinnen und Schüler 24 Grundkurse und 8<br />
Leistungskurse nachweisen. Dazu zählen auch die Kurse der vier Abiturfächer (Leistungs- und<br />
Grundkurse) aus der Jahrgangsstufe 13.2. Unter den nachzuweisenden Kursen müssen sein:<br />
• 4 Kurse Deutsch<br />
• 4 Kurse Mathematik<br />
• 4 Kurse aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, darunter 2 Kurse des Faches<br />
Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />
• 4 Kurse Biologie<br />
• 4 Kurse der aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprache (Wenn die Schülerinnen<br />
und Schüler in der Sekundarstufe I keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten<br />
haben, müssen die Schülerinnen und Schüler zusätzlich einen Kurs der 2. Fremdsprache<br />
aus der Jahrgangsstufe 13 einbringen.)<br />
Hinweis: Häufig wird bei der Fremdsprache nur an Englisch gedacht. Statt Englisch können aber<br />
auch die vier Kurse der neu einsetzenden Fremdsprachen Französisch oder Spanisch bzw. die fortgeführte<br />
Fremdsprache Französisch für die Gesamtqualifikation gewählt werden (vgl. hierzu § 15<br />
Abs. 2 und 3 der Anlage D APO-BK). Wählen die Schülerinnen und Schüler allerdings eine andere<br />
Fremdsprache als Englisch, müssen sie in der Berufsabschlussprüfung (wenn sie nicht Mathematik<br />
als Abiturfach gewählt haben) eine schriftliche Prüfung in Englisch ablegen.<br />
In Sport können die Schülerinnen und Schüler höchstens drei Grundkurse einbringen.<br />
8.3.2 Weitere einbringbare Kurse<br />
Wenn nach Erfüllung der Mindestbedingungen gemäß APO-BK weitere einbringbare Kurse verbleiben<br />
(auffüllbar, bis 22 Grundkurse erreicht sind), können weitere Kurse, welche die Bedingungen<br />
von Grundkursen erfüllen, aus dem berufsbezogenen Lernbereich und dem Differenzierungsbereich<br />
eingebracht werden. 2 Grundkurse der 24 einzubringenden Grundkurse gehören zum Abiturbereich.<br />
8.3.3 Erforderliche Mindestpunktzahl<br />
Die nachzuweisenden Kurse müssen die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus mit bestimmten<br />
Mindestleistungen abgeschlossen haben. Die Kurse in den vier Abiturfächern aus der Jahrgangsstufe<br />
13.2 werden dabei nicht einbezogen. In den verbleibenden 22 Grundkursen und 6 Leistungskursen<br />
müssen die Schülerinnen und Schüler folgende Mindestpunktzahlen erreichen:<br />
• In 16 der 22 Grundkurse müssen die Schülerinnen und Schüler mindesten 5 Punkte erreicht<br />
haben.<br />
• In 4 der 6 Leistungskurse müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Punkte erreicht<br />
haben.<br />
18
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
• Keinen Leistungskurs und keinen Pflicht-Grundkurs dürfen die Schülerinnen und Schüler mit<br />
0 Punkten abgeschlossen haben.<br />
• In allen 22 Grundkursen müssen die Schülerinnen und Schüler in der Summe mindestens<br />
110 Punkte erreicht haben.<br />
• In allen 6 Leistungskursen müssen die Schülerinnen und Schüler in der Summe mindestens<br />
70 Punkte erreicht haben. Dabei werden die erzielten Leistungen gewichtet - die Punktzahlen<br />
der Kursabschlussnoten aus den Jahrgangsstufen 12.1 und 12.2 zählen doppelt und die<br />
Punktzahlen aus der Jahrgangsstufe 13.1 zählen dreifach.<br />
9 Durchführung der Abiturprüfung<br />
Die Abiturprüfung wird im letzten Quartal der Jahrgangsstufe 13 durchgeführt. Über die Zulassung<br />
zur Prüfung entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss in seiner ersten Konferenz. Nach der<br />
Bekanntgabe der Zulassung und dem Ende der Abiturprüfung findet kein Unterricht mehr statt.<br />
Die Abiturprüfung findet in den vier Prüfungsfächern statt.<br />
9.1 Schriftliche Prüfung<br />
Die beiden Leistungskurse und das 3. Abiturfach werden schriftlich geprüft.<br />
Fächer<br />
Bearbeitungszeit<br />
1. Leistungskurs Englisch oder Mathematik 4 ¼ Zeitstunden<br />
2. Leistungskurs Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />
4 ¼ Zeitstunden<br />
3. Prüfungsfach der/dem Schülerin/Schüler bestimmtes<br />
Von<br />
Fach im Rahmen der zulässigen Varianten<br />
für die Abiturprüfung<br />
3 Zeitstunden<br />
Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Leistungskursen werden seit dem Abitur 2009<br />
auch am <strong>Berufskolleg</strong> zentral gestellt, ab 2010 auch im dritten Prüfungsfach. Die Aufgaben beziehen<br />
sich auf das zentrale Curriculum, das im Unterricht der Jahrgangsstufe 12 und 13 abgedeckt<br />
wird.<br />
9.2 Mündliche Prüfung<br />
Das gewählte 4. Prüfungsfach ist verpflichtendes Fach der mündlichen Prüfung.<br />
Die drei Fächer der schriftlichen Abiturprüfung können Fächer der mündlichen Prüfung sein. Das ist<br />
der Fall, wenn das Ergebnis in einer schriftlichen Prüfungsarbeit erheblich von der jeweiligen Vorleistung<br />
(um 4 Punkte und mehr) abweicht oder wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet<br />
ist. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung<br />
melden, um die Bewertung in dem jeweiligen Fach und damit die Durchschnittsnote auf dem<br />
Abiturzeugnis zu verbessern.<br />
Wenn die Schülerinnen und Schüler in der Abiturprüfung in einem Fach schriftlich und anschließend<br />
mündlich geprüft werden, werden das Ergebnis der schriftlichen Arbeit und das Ergebnis der<br />
mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet.<br />
Nach Beendigung der mündlichen Prüfung stellt der allgemeine Prüfungsausschuss die Prüfungsergebnisse<br />
fest und errechnet die Gesamtpunktzahl für den Abiturbereich.<br />
19
9.3 Gesamtqualifikation<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Das Bestehen der Abiturprüfung ist an eine Gesamtqualifikation gebunden. Diese Gesamtqualifikation<br />
besteht aus drei Bereichen:<br />
Bereich Mindestpunktzahl Höchstpunktzahl<br />
Grundkurs-Bereich: 22 Kurse * 5 Punkte * 1 22 Kurse * 15 Punkte * 1<br />
22 GK aus 12.1 bis 13.1 in<br />
einfacher Wertung<br />
= 110 Punkte = 330 Punkte<br />
Leistungskurs-Bereich:<br />
4 LK aus 12.1 und 12.2 in 4 Kurse * 5 Punkte * 2 4 Kurse * 15 Punkte * 2<br />
doppelter Wertung<br />
+<br />
2 LK aus 13.1 in dreifacher 2 Kurse * 5 Punkte * 3 2 Kurse * 5 Punkte * 3<br />
Wertung<br />
Abitur-Bereich:<br />
4 Kurse der Abiturfächer<br />
aus 13.2 in einfacher Wertung<br />
+<br />
4 Prüfungsergebnisse in<br />
vierfacher Wertung<br />
= 70 Punkte = 210 Punkte<br />
4 Kurse * 5 Punkte * 1 4 Kurse * 15 Punkte * 1<br />
4 Ergeb. * 5 Punkte * 4 4 Ergeb. * 15 Punkte * 4<br />
= 100 Punkte = 300 Punkte<br />
Gesamtpunkte 280 Punkte 840 Punkte<br />
Durchschnittsnote 4, 0 1,0<br />
Die Schülerinnen und Schüler haben die Abiturprüfung bestanden, wenn sie folgende Bedingungen<br />
erfüllen:<br />
1. Im Abiturbereich haben die Schülerinnen und Schüler mindestens 100 Punkte erreicht. Die<br />
Mindestpunkte im Grundkurs-Bereich und Leistungskurs-Bereich haben sie bereits für die Zulassung<br />
zur Abiturprüfung nachgewiesen.<br />
2. In mindestens zwei Fächern des Abitur-Bereichs haben die Schülerinnen und Schüler jeweils<br />
mindestens 25 Punkte erreicht. Dabei muss mindestens eines dieser Fächer ein Leistungsfach<br />
sein.<br />
Auf dem Abiturzeugnis wird eine Durchschnittsnote ausgewiesen, die sich aus der Punktzahl der<br />
Gesamtqualifikation ergibt. Dabei wird die Punktzahl nach folgender Tabelle in die Durchschnittnote<br />
umgerechnet:<br />
20
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Punkte Durchschnitts- Punkte Durchschnitts- Punkte Durchschnittsnote<br />
note<br />
note<br />
840-768 1,0 616-600 2,0 448-432 3,0<br />
767-751 1,1 599-583 2,1 431-415 3,1<br />
750-734 1,2 582-566 2,2 414-398 3,2<br />
733-717 1,3 565-549 2,3 397-381 3,3<br />
716-701 1,4 544-533 2,4 380-365 3,4<br />
700-684 1,5 532-516 2,5 364-348 3,5<br />
683-667 1,6 515-499 2,6 347-331 3,6<br />
666-650 1,7 498-482 2,7 330-314 3,7<br />
649-633 1,8 481-465 2,8 313-297 3,8<br />
632-617 1,9 464-449 2,9 296-281 3,9<br />
280 4,0<br />
9.4 Berechnungsbeispiel für eine Abiturfachkombination<br />
Dem Beispiel liegt folgende Abiturfachkombination zugrunde:<br />
1. Abiturfach: Englisch<br />
2. Abiturfach: BWL mit Rechnungswesen<br />
3. Abiturfach: Mathematik<br />
4. Abiturfach: Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />
Der/die Schüler/in hat in der Sekundarstufe I keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache<br />
erhalten. Deshalb muss zusätzlich zu den 4 Kursen der fortgeführten Fremdsprache Englisch<br />
1 Kurs der neu einsetzenden Fremdsprache aus der Jahrgangsstufe 13 eingebracht<br />
werden.<br />
Die dunkel unterlegten Kurse werden nicht mitgerechnet. Entweder sind sie dem Abiturbereich<br />
zugeordnet oder die/der Schüler/in kann diese Abschlussnoten nach eigener Wahl ausschließen.<br />
Die Gesamtqualifikation entspricht einer Abitur-Durchschnittsnote von 3,1.<br />
Leistungskurs-Bereich (6 Leistungskurse ohne Kurse aus 13.2)<br />
Fächer<br />
Gewichtete Kurs-Abschlussnoten der Jahrgangsstufen<br />
12.1 12.2 13.1 13.2 Summe<br />
Englisch 8 * 2 9 * 2 9 * 3 9 61<br />
BWL mit Rewe 6 * 2 7 * 2 6 * 3 7 44<br />
Gesamtpunktzahl im Leistungskurs- Bereich 105<br />
Grundkurskurs-Bereich (22 Grundkurse ohne Kurse aus 13.2)<br />
Fächer<br />
Gewichtete Kurs-Abschlussnoten der Jahrgangsstufen<br />
12.1 12.2 13.1 13.2 Summe<br />
21
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
3. und 4. Abiturfach<br />
Mathematik 10 11 10 10 31<br />
Gesellschaftslehre 7 8 7 6 22<br />
Gesamtpunktzahl im Leistungskurs-Bereich 105<br />
Weitere Pflichtkurse (noch 9 Kurse)<br />
Deutsch 5 6 7 7 25<br />
Spanisch (1 Kurs aus 8 7 6 5 6<br />
13)<br />
Biologie 6 5 6 7 24<br />
Freie Kurse (noch 7 Kurse)<br />
Volkswirtschaftslehre 7 8 8 8<br />
Religion 10 9 10 10 39<br />
Sport 11 12 12 11 35<br />
Wirtschaftsinformatik 8 8 9 8<br />
Gesamtpunktzahl im Grundkurs-Bereich 182<br />
Abiturbereich (drei schriftliche, eine mündliche Prüfung)<br />
Fach 13.2 Punkte der Prüfung Summe<br />
Englisch 9 8 * 4 =3 41<br />
BWL mit Rewe 7 5 * 4 =2<br />
27<br />
Mathematik 10 7 * 4 =20<br />
38<br />
Gesellschaftslehre 6 8 * 4 =3 38<br />
Gesamtpunktzahl im Leistungskurs-Bereich 144<br />
Ergebnis der Gesamtqualifikation<br />
(Summe der drei Bereiche: Leistungskurs,<br />
Grundkurs, Abiturprüfung)<br />
431<br />
9.5 Wiederholung der Abiturprüfung<br />
Werden in der Abiturprüfung die Mindestanforderungen nicht erreicht, so ist die Prüfung nicht bestanden.<br />
Die Abiturprüfung kann in der Regel nach einem Jahr einmal wiederholt werden. Bis zur<br />
Wiederholungsprüfung nimmt die/der Schüler/in am Unterricht des nächsten Jahrgangs teil. Die<br />
Leistungsbewertungen aus dem ersten Durchgang der Jahrgangsstufe 13 werden ungültig.<br />
22
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
10 Berufsabschlussprüfung<br />
Der Unterricht geht für diejenigen, die sich der Berufsabschlussprüfung unterziehen, gemäß Stundentafel<br />
bis zur Berufsabschlussprüfung weiter, und zwar mit jeweils vier Wochenstunden in Wirtschaftsinformatik<br />
und Betriebsorganisation. Diese werden am BKL in Form von Abendunterricht<br />
erteilt.<br />
Nach Klasse 13 findet auch das zweite Praktikum statt. Art und Umfang der Praktika sind im Abschnitt<br />
11 (Praktika) dargestellt.<br />
10.1 Zulassung und Wiederholung<br />
Zur Berufsabschlussprüfung werden die Schülerinnen und Schüler zugelassen, wenn sie in allen<br />
Fächern der Jahrgangsstufe 13, mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache, in nicht mehr als zwei<br />
Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht haben. Wenn eine Leistung mit „ungenügend“ bewertet<br />
wurde, können sie nicht zur Berufsabschlussprüfung zugelassen werden. Die Noten, die dann ja in<br />
Punkten vorliegen, werden zu diesem Zweck in „glatte“ Noten zurückgerechnet. Außerdem müssen<br />
die Praktikumsbescheinigungen vorliegen und das Praktikum als erfolgreich gewertet werden.<br />
Wenn sie nicht zugelassen werden, können die Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 13<br />
ggf. wiederholen (aber nur, wenn dadurch die Höchstverweildauer von vier Jahren nicht überschritten<br />
wird). Bei einer Wiederholung zählen dann die neu vergebenen Noten, und am Ende des<br />
Wiederholungsjahres können die Schülerinnen und Schüler dann zugelassen werden, wenn die<br />
oben genannten Anforderungen erfüllt sind.<br />
Wer nicht zur Berufsabschlussprüfung zugelassen wird, kann dennoch an der Abiturprüfung teilnehmen<br />
(aber natürlich nur, wenn er nach den dort geltenden Bedingungen zugelassen ist).<br />
10.2 Prüfungsbestandteile und Nachprüfung<br />
Die Berufsabschlussprüfung hat zwei Teile. Der erste Teil erfolgt schon im Rahmen der Abiturprüfung,<br />
nämlich in den Fächern BWL mit Rechnungswesen, Mathematik oder Englisch sowie<br />
Deutsch oder Mathematik oder Englisch. Diese Fächer werden nicht noch einmal geprüft, sondern<br />
mit der Abiturprüfung abgedeckt.<br />
Im zweiten Teil kommen dann Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik zum Zuge.<br />
Nach Abschluss der Prüfung stellt der allgemeine Prüfungsausschuss fest, ob die erste Teilprüfung<br />
der Berufsabschlussprüfung bestanden ist. Dafür werden die Prüfungsergebnisse in Noten zurückgerechnet.<br />
Auf dieser Grundlage entstehen die Abschlussnoten (Vornoten werden doppelt gewichtet,<br />
die Prüfungsergebnisse einfach).<br />
Wird die erste Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung nicht bestanden, können die Schülerinnen<br />
und Schüler gemäß § 26 der Allgemeinen Verfahrensbestimmungen für die Abschlussprüfungen<br />
zur Nachprüfung zugelassen werden.<br />
23
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
10.3 Notenbildung<br />
Für die zusätzliche Prüfung in Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik gilt: Die Vornoten<br />
werden aus den Leistungen der Jahrgangsstufen 13 und 14 gebildet. Die Prüfungsaufgaben ergeben<br />
sich aus dem Unterricht in Klasse 13 bzw. in der vierteljährigen Klasse 14. Die Lehrerin bzw.<br />
der Lehrer in Betriebsorganisation oder Wirtschaftsinformatik erstellt einen Prüfungsvorschlag,<br />
dieser wird von der Bezirksregierung geprüft. Prüfungszeit: je drei Zeitstunden.<br />
Weichen Vornote und schriftliche Prüfung um nicht mehr als eine Note ab, findet keine mündliche<br />
Prüfung statt. Die Note wird dann gebildet aus Vornote und Prüfungsnote, wobei die Vornote doppelt<br />
zählt.<br />
Eine mündliche Prüfung gibt es bei einer Abweichung um zwei Noten. Ausnahme: Vornote 5, Prüfungsnote<br />
4: auch dann mündliche Prüfung.<br />
Zur Aufgabenstellung und zur Durchführung vgl. die Regelungen zur Abiturprüfung.<br />
10.4 Abschluss und Berechtigungen<br />
Der Abschluss erfolgt durch ein Zeugnis. Bei nicht bestandener Prüfung gibt es ein Abgangszeugnis,<br />
es sei denn, die Klassenstufe wird wiederholt. Ansonsten werden die Schülerinnen und<br />
Schüler bei bestandener staatlicher Berufsabschlussprüfung berechtigt, die Berufsbezeichnung<br />
„Staatlich geprüfte Assistentin“/ „Staatlich geprüfter Assistent“ in der jeweiligen Fachrichtung zu<br />
führen.<br />
10.5 Unterrichtsorganisation nach der Zulassung zur 2. Teilprüfung<br />
(Berufsabschlussprüfung)<br />
Nach der Abiturprüfung beginnt ein weiteres Betriebspraktikum von 12 Wochen. In den 12 Wochen<br />
Betriebspraktikum ist eine Ferienzeit von 4 Wochen unberücksichtigt. Das bedeutet, dass die Praktikumszeit<br />
16 Wochen einschließlich der Ferien beträgt. Die 360 Stunden Praktikumszeit können<br />
auch in nur 9 Wochen absolviert werden, wenn im Praktikum 40 Stunden pro Woche (und nicht nur<br />
30, wie sonst vorgesehen) abgeleistet werden.<br />
Während der Praktikumszeit findet in den Schulwochen Unterricht statt und zwar in den Fächern<br />
1. Betriebsorganisation und<br />
2. Wirtschaftsinformatik<br />
Der Unterricht beginnt nach der Abiturprüfung und dauert 12 Schulwochen, wobei in der Regel<br />
vom Unterricht in den Sommerferien abgesehen wird, so dass der schulische Block sechs Wochen<br />
vor Ferienanfang beginnt und sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahrs endet. Der Unterricht<br />
wird an zwei Abenden in der Woche mit dann jeweils vier Unterrichtsstunden durchgeführt.<br />
Die Aufteilung der Arbeitszeit im Praktikum erfolgt also dergestalt, dass<br />
30 Wochenstunden im Betrieb (30 Std. x 12 Wochen = 360 Std.)<br />
und 8 Wochenstunden Unterricht (8 Std. x 12 Wochen = 96 Std.)<br />
erteilt werden. Das sind insgesamt: 456 Std.<br />
Diese Gesamtzeit von 456 Std. muss zur Vergabe des Abschlusses "Kaufmänn. Assistent(in)" in<br />
voller Höhe nachgewiesen werden, da dies nach den KMK-Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung<br />
von Assistenten-Bildungsgängen zwingend vorgeschrieben ist.<br />
24
10.5.1 Klausuren<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
In der Jahrgangsstufe 14 ist in den Fächern Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik jeweils<br />
eine Klausur zu schreiben.<br />
10.6 Durchführung des 2. Teils der Berufsabschlussprüfung<br />
10.6.1 Feststellung der Vornoten<br />
Der 2. Teil der Berufsabschlussprüfung findet immer im September eines Jahres statt und ist spätestens<br />
bis zum 30.09. eines jeden Jahres abgeschlossen, um die Zulassung zum Wintersemester<br />
an einer Hochschule (15.10.) sicherzustellen. Der genaue Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung wird<br />
durch die obere Schulaufsicht festgelegt. Eine Woche vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung<br />
stellt der Prüfungsausschuss die Vornoten in den Fächern<br />
• Wirtschaftsinformatik<br />
• Betriebsorganisation<br />
erneut fest. Die Vornoten sind hierbei auf der Basis des Unterrichts in der Jahrgangsstufe 13<br />
und 14 zu bilden (§35, (1)). In allen anderen Fächern gelten die Abschlussnoten der Jahrgangsstufe<br />
13 als Vornoten.<br />
10.6.2. Schriftliche Prüfung<br />
Die schriftlichen Prüfungsaufgaben der Fächer Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik<br />
beziehen sich auf den Unterricht der Jahrgangsstufen 13 und 14. Die Prüfungsvorschläge sind<br />
von der Lehrkraft zu erstellen, die den Schüler zuletzt unterrichtet hat. Die Prüfungsvorschläge<br />
sind der oberen Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungsdauer<br />
beträgt 3 Zeitstunden.<br />
10.6.3. Mündliche Prüfung<br />
Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss fest, ob eine mündliche<br />
Prüfung durchgeführt werden muss.<br />
Wenn Prüfungsleistung und Vornote übereinstimmen, findet keine mündliche Prüfung statt. Bei<br />
einer Notenabweichung von 1 Note findet eine Prüfung auf Antrag statt. Bei einer Notenabweichung<br />
von 2 Noten ist immer eine mündliche Prüfung anzusetzen. Der Ansatz von mündlichen<br />
Prüfungen ist für alle Prüfungsfächer der Berufsabschlussprüfung festzustellen, sowohl für die<br />
Fächer der 1. Teilprüfung (Abitur) wie für die Fächer der 2. Teilprüfung (§38,1).<br />
Eine mündliche Prüfung findet auch dann statt, wenn die Vornote mangelhaft ist und die<br />
schriftliche Prüfungsarbeit ausreichend.<br />
Für die Gestaltung der mündlichen Abschlussprüfung gelten im 2. Prüfungsteil ausdrücklich die<br />
gleichen Bedingungen wie bei der Abiturprüfung (§ 13,2).<br />
Nach Abschluss der mündlichen Prüfung stellt der Fachprüfungsausschuss die Abschlussnote<br />
fest. Die Vornote wird doppelt gewichtet, die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung<br />
je einfach (§ 39,3).<br />
25
10.6.4 Praktische Prüfung<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
In der praktischen Prüfung soll die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass er Arbeiten<br />
nach bestimmten Verfahren durchführen kann, die Gegenstand der Berufsabschlussprüfung<br />
waren. Die Prüfung dauert 6 Zeitstunden. In die Prüfung können Erfahrungen aus dem Betriebspraktikum<br />
einfließen. Die Teilgebiete der praktischen Prüfung beziehen sich auf die Fächer<br />
des berufsbezogenen Lernbereichs. Dabei kann die Anfertigung von Arbeitsberichten vorgesehen<br />
werden. Diese sollen Ausführungen zu Arbeitsverfahren und Arbeitsergebnissen enthalten.<br />
In der Prüfung findet auch ein Prüfungsgespräch statt.<br />
Über die Note entscheidet der Fachprüfungsausschuss auf der Grundlage des Vorschlags der<br />
Fachprüferin bzw. des Fachprüfers.<br />
10.7 Vergabe des Abschlusses "Kaufmännische Assistentin“ bzw. „Kaufmännischer<br />
Assistent"<br />
Nach Abschluss der Prüfungen stellt der allgemeine Prüfungsausschuss die Endnoten aus den<br />
beiden Teilprüfungen fest.<br />
Die Prüfung ist bestanden,<br />
• wenn alle Fächer mindestens ausreichend benotet werden oder<br />
• wenn in einem Fach die Note mangelhaft und in den übrigen Fächern mindestens die Note<br />
ausreichend erzielt wurde (§ 39)<br />
Die Entscheidung bezieht sich dabei auf die Fächer der Stundentafel und nicht allein auf die<br />
fünf Prüfungsfächer.<br />
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis, wer die Prüfung nicht bestanden<br />
hat, ein Abgangszeugnis, wenn er die Schule verlässt.<br />
11 Praktika<br />
Wie oben bereits dargestellt, sind Praktika in den Bildungsgang integriert. Dabei handelt es sich<br />
um zwei Praktikumsabschnitte. Das erste Praktikum im Umfang von vier Wochen findet nach<br />
der Jahrgangsstufe 11 statt, das zweite Praktikum im Umfang von 12 Wochen nach der Abiturprüfung.<br />
Die genauen Termine für die beiden Praktika legt die Schulleitung fest.<br />
Das Betriebspraktikum von zwölf Wochen erfolgt mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden<br />
in Form des Unterrichts an der Schule, wobei der Schulanteil auch geblockt werden kann.<br />
Dieses entspricht einem Jahreswochenstundenvolumen (12 x 38 = 456 Stunden, umgerechnet<br />
auf ein Schuljahr) von etwas mehr als elf Stunden. Damit ergibt sich eine Gesamtwochenstundenzahl<br />
von 119 Stunden (3 x 36 h + 11h = 119 h).<br />
Die Praktika müssen der Praktikumsverordnung entsprechen. Diese sieht u.a. vor, dass die<br />
Praktika einschlägig sind, also im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung abgeleistet werden.<br />
Die Praktika werden im Unterricht – vorwiegend in Betriebsorganisation – schon ab der Jahrgangsstufe<br />
11 vorbereitet. Dabei werden im Regelfall im Unterricht, vorwiegend im Fach Betriebsorganisation,<br />
geeignete Praktikumsbetriebe ausgewählt, Grundlagen des Bewerbungsverfahrens<br />
und der Tätigkeit in Betrieben besprochen und die eigentlichen Bewerbungen um Praktikumsplätze<br />
geschrieben. Die Verantwortung für den Nachweis eines Praktikumsplatzes liegt<br />
bei den Schülerinnen und Schülern, allerdings gewährt die Schule bei der Suche und der Vorbereitung<br />
in der beschriebenen Weise Unterstützung.<br />
Während des Praktikums besuchen Lehrer/innen ihnen zugeteilte Schüler/innen mehrfach an<br />
ihrem Praktikumsplatz. Anschließend wird ein Praktikumsbericht verfasst, der auch bewertet<br />
26
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
wird. Für diesen Bericht gelten besondere Regelungen, die von den Klassenlehrerinnen bzw.<br />
Klassenlehrern bekannt gemacht werden. Die Bewertung des Praktikumsberichts wird im Zeugnis<br />
der Jahrsgangsstufe 13.1 ausgewiesen.<br />
Weil die Praktika integraler Bestandteil des Bildungsgangs sind, muss ihre erfolgreiche Absolvierung<br />
von den Schülerinnen und Schülern nachgewiesen werden, um die angestrebten Abschlüsse<br />
zu erreichen.<br />
12 Schulversäumnis<br />
12.1 Grundsätzliche Regelungen<br />
Für den Bildungsgang gelten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Schulordnung (ASchO)<br />
und der Schulordnung des Städtischen <strong>Berufskolleg</strong>s für Wirtschaft und Verwaltung (BKL) folgende<br />
Grundregeln bei Schulversäumnis:<br />
• Schülerinnen und Schüler, die durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren<br />
zwingenden Gründen (zum Beispiel Unfall oder Todesfall in der Familie) verhindert sind,<br />
die Schule zu besuchen, benachrichtigen die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag.<br />
Die Benachrichtigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich (telefonisch) erfolgen.<br />
• Bei einem längeren Schulversäumnis ist der Schule spätestens nach einer Woche eine<br />
Zwischenmitteilung vorzulegen.<br />
• Unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses – also am ersten Tag des Schulbesuchs<br />
nach dem Schulversäumnis, spätestens jedoch nach einer Woche – ist der Klassenleitung<br />
eine Entschuldigung vorzulegen. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt das<br />
Schulversäumnis als unentschuldigt.<br />
• Eine Schülerin oder ein Schüler, die von der Klassenleitung mit einer Attestpflicht belegt<br />
sind, muss dieses Attest in Abweichung zu o.g. Regelung bereits ab dem ersten Krankheitstag<br />
einholen und sofort an die Schule weiterleiten.<br />
• Bei allen Schülerinnen und Schülern ermittelt die Klassenleitung monatlich die gesamte<br />
Fehlzeit. Nachgewiesene Vorstellungsgespräche, Musterungen, o.Ä. kommen dabei nicht<br />
zur Anrechnung.<br />
• Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler wiederholt unentschuldigt, berät die Klassenkonferenz<br />
über eine disziplinarische Maßnahme. Tritt auch nach Erteilung dieser Maßnahme keine<br />
Änderung im schülerischen Verhalten ein, werden unverzüglich im Rahmen von Lehrerkonferenzen<br />
die Schritte „Androhung der Entlassung“ und „Entlassung von der Schule“<br />
eingeleitet.<br />
• Die Entlassung von der Schule kann bei volljährigen, nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen<br />
und Schülern auch ohne Konferenzbeschluss zur Androhung der Entlassung erfolgen,<br />
wenn im Verlauf eines Monats insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt<br />
versäumt wurden.<br />
• Die Schülerin oder der Schüler hat die Pflicht, versäumten Unterrichtsstoff selbstständig<br />
nachzuarbeiten. Es ist Aufgabe der Schülerin oder des Schülers, sich nach dem Unterrichtsstoff<br />
der versäumten Stunden zu erkundigen. Bei einer nur eintägigen oder auf einzelne<br />
Stunden beschränkten Erkrankung kann erwartet werden, dass die Schülerin oder<br />
der Schüler den für eine Leistungsüberprüfung erforderlichen Unterrichtsstoff bis zur<br />
nächsten Unterrichtsstunde präsent hat.<br />
• Eine Verspätung von mehr als 20 Minuten gilt als Versäumnis und muss entsprechend bei<br />
der Klassenleitung schriftlich entschuldigt werden.<br />
• Wiederholte Verspätungen werden aufaddiert und auf dem Zeugnis ausgewiesen.<br />
27
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
12.2 Schulversäumnis bei Klausuren<br />
Die Entschuldigungen für das Fehlen bei angesetzten Leistungsüberprüfungen (Klausuren) sind<br />
besonders gründlich zu überprüfen. Grundsätzlich gilt die Regel, dass in diesen Fällen nur eine<br />
Entschuldigung Dritter (zum Beispiel Bescheinigung des Arztes, Musterungsbescheid o.Ä.) anerkannt<br />
wird. Erfolgt die Entschuldigung nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt das Schulverssäumnis<br />
als unentschuldigt. Die Nichtteilnahme an der Leistungsüberprüfung gilt dann als schuldhaft<br />
nicht erbrachte Leistung und geht als ungenügende Leistung in die Endzensur ein.<br />
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler bei einer Klausur entschuldigt, so wird ein Nachschreibtermin<br />
angeboten. Zum Schluss eines Quartals oder Halbjahres kann ein zentraler Nachschreibtermin<br />
festgesetzt werden.<br />
12.3 Entschuldigungen<br />
Schülerinnen oder Schüler entschuldigen sich grundsätzlich erst bei der Klassenleitung. Kurslehrer<br />
können sich über erbrachte Entschuldigungen über den Entschuldigungsordner der Klasse<br />
im Beratungszimmer informieren.<br />
12.4 Dokumentation der Fehlzeiten im Klassen- und Kursbuch<br />
Alle Lehrerinnen und Lehrer, die im Klassenverband unterrichten, überprüfen zu Beginn ihres<br />
Unterrichts die Anwesenheit laut Klassenbuch. Die Fehlzeiten werden im Klassenbuch dokumentiert.<br />
Kurse, die nicht im Klassenverband unterrichtet werden, müssen die Fehlzeiten in einem eigenen<br />
Kursbuch dokumentieren. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei der Kursleitung<br />
unaufgefordert zu entschuldigen. Für das Entschuldigungsverfahren gilt ein besonderes<br />
Entschuldigungsformular (siehe Anlage).<br />
Versäumnisse und Verspätungen werden im Wochen- und Monatskalender des Klassenbuchs<br />
wie folgt eingetragen:<br />
Eintragungen im Wochenplan des Klassenbuchs<br />
Eintragung<br />
Schmitz P<br />
Schmitz E<br />
Schmitz A<br />
Bedeutung<br />
Aus persönlichen Gründen beurlaubt<br />
Entschuldigtes Fehlen<br />
Entschuldigtes Fehlen mit Attest<br />
Eintragungen im Monatskalender des Klassenbuchs<br />
Eintragung<br />
V 10 10 Minuten Verspätung<br />
28<br />
Bedeutung<br />
5 5 Stunden unentschuldigtes Fehlen<br />
5 5 Stunden Fehlen aus nicht zu vertretenden Gründen<br />
(zum Beispiel Musterung); diese Stunden gehen nicht<br />
in die Gesamtwertung ein<br />
A 5 5 Stunden Fehlen mit Attest<br />
P 5 5 Stunden Fehlen aus persönlichen Gründen<br />
5 5 Stunden unentschuldigtes Fehlen
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Handreichung<br />
zur<br />
Dokumentation des Arbeits- und Sozialverhaltens<br />
in den Bildungsgängen<br />
des Städtischen <strong>Berufskolleg</strong>s für<br />
Wirtschaft und Verwaltung,<br />
<strong>Leverkusen</strong>.<br />
Überarbeitete Fassung<br />
Gültig ab Januar 2009<br />
29
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Arbeits- und Sozialverhalten beurteilen - Überfachliche Kompetenzen<br />
fördern<br />
Ausbildungsfähigkeit und Studierfähigkeit, eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung und Teilhabe am<br />
gesellschaftlichen Leben erfordern über Wissen und Kenntnisse hinaus übergreifende soziale Kompetenzen,<br />
Einstellungen und die Verfügung über angemessene Verhaltensweisen.<br />
Fachliche Defizite und unbefriedigende Lernfortschritte haben nicht selten ihre Ursache in einer unzureichenden<br />
Entwicklung selbstständiger Arbeitsweisen und Kompetenzen. Individuelle Förderung muss deshalb neben<br />
fachlichen Aspekten im engeren Sinn auch altersangemessene Arbeits- und Sozialkompetenzen in den<br />
Blick nehmen und zu stärken suchen.<br />
Deshalb ist die Entwicklung des Arbeits- und Sozialverhaltens zu beobachten und zu beurteilen. Diese Beurteilungen<br />
dienen als Grundlage für Beratung und Förderung. Im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern<br />
und mit Eltern ist zu überlegen, welche Fördermöglichkeiten in Schule und Unterricht bestehen und wie diese<br />
durch Eltern unterstützt werden können.<br />
Vorgaben und praktische Umsetzung<br />
a) Bewertungsstufen<br />
Die einzelnen Teilkategorien werden mit den Notenstufen<br />
bewertet.<br />
- sehr gut (= entspricht den Anforderungen im besonderem Maße)<br />
- gut (= entspricht den Anforderungen in vollem Maße)<br />
- befriedigend (= entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)<br />
- unbefriedigend (= entspricht den Anforderungen noch nicht)<br />
Die Note unbefriedigend wird an unserer Schule grundsätzlich ohne weitere Kommentierung erteilt. Soweit<br />
die Zeugniskonferenz jedoch beschließt, diese Note zu kommentieren, erfolgt die Kommentierung aufgrund<br />
der Beurteilungsbausteine, die die Schulkonferenz am 18.09.2008 beschlossen hat. Unabhängig davon gilt in<br />
Konferenzen, ebenso wie bei Fachnoten, eine mündliche Begründungspflicht für die Noten des Arbeits- und<br />
Sozialverhaltens. Auf erkennbare Defizite sollen die Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig, nicht erst im Rahmen<br />
der Notenvorgabe, hinweisen.<br />
Auch über weitere ergänzende Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten kann die Zeugnis- und Versetzungskonferenz<br />
entscheiden, wenn sie dies im Einzelfall für geboten ansieht. Auch hier sollen die Formulierungsbausteine<br />
des Schulkonferenzschlusses vom 18.09.2008 angewendet werden. Es ist sinnvoll und<br />
wünschenswert, diese Möglichkeit vor allem für förderliche Hinweise zugunsten des Schülers/der Schülerin<br />
zu nutzen. Die Aufnahme solcher Bemerkungen kann auf Antrag eines Lehrers/einer Lehrerin oder eines<br />
Schülers/einer Schülerin erfolgen.<br />
b) Bildungsgänge<br />
Das Arbeits- und Sozialverhalten wird nur in Vollzeitbildungsgängen der Berufsfachschulen der Anlagen B, C<br />
und D der APO/BK ausgewiesen.<br />
Bei Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Noten auf die letzten beiden Schulhalbjahre.<br />
c) Verfahren<br />
In unserem <strong>Berufskolleg</strong> übernimmt entweder die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Aufgabe, die<br />
Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten vorzuschlagen.<br />
Es ist also ausdrücklich nicht erforderlich, dass alle Lehrkräfte einer Klasse in die vorbereitenden Konferenzlisten<br />
zusätzlich zu ihren Fachnoten drei Teilnoten für das Arbeits- und Sozialverhalten eintragen. Die Zeug-<br />
30
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
nis- oder Versetzungskonferenz entscheidet über die jeweils im Einzelfall zu erteilenden Noten und Aussagen<br />
auf der Grundlage des Vorschlags der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.<br />
Dazu werden die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ihre Vorschläge bereits einige Tage vor der Konferenz<br />
machen, damit Diskrepanzen im Urteil und deren Ursachen in Abstimmungsgesprächen geklärt werden<br />
können. Nicht sachgerecht ist die rechnerische Festsetzung einer Durchschnittsnote, weshalb bei Beurteilungen<br />
über den Einzelfall in der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz entschieden werden muss.<br />
Um eine einheitliche und transparente Beurteilung zu gewährleisten, geben die nachfolgenden Indikatoren<br />
Hinweise für die Lehrerinnen und Lehrer, die in die Bewertungen und Entscheidungen zur Bewertung einfließen<br />
sollen. Im Einzelnen stellen sich für die Lehrerin und den Lehrer folgende Fragen:<br />
• Welche Indikatoren soll ich den einzelnen Kompetenzbereichen zugrunde legen?<br />
• Welche Beobachtungsaspekte kann ich daraus ableiten?<br />
• Wie habe ich die Beobachtungen im Einzelfall dokumentiert?<br />
• Welche Aspekte habe ich bereits durch die Fachnote beurteilt?<br />
Grundsätzlich gilt, dass Aspekte, die im Bereich der sonstigen Leistungen schon gewertet wurden, nicht ein<br />
zweites Mal berücksichtigt werden sollen. Das gilt vor allem für die mündliche Beteiligung am Unterricht, die<br />
Fertigung von Hausaufgaben, für Projektarbeiten oder bewertete Gruppenarbeiten. Die der Bewertung<br />
zugrundeliegenden Indikatoren sind im Folgenden beschrieben.<br />
Indikatoren für die Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens<br />
Die Beurteilung des Arbeitsverhaltens erfolgt in den folgenden Kompe-tenzbereichen:<br />
• Leistungsbereitschaft<br />
• Zuverlässigkeit und Sorgfalt<br />
• Sozialverhalten<br />
Die Schülerinnen und Schüler<br />
Leistungsbereitschaft<br />
• arbeiten konzentriert, auch über einen längeren Zeitraum<br />
• strengen sich auch bei ungeliebten Aufgaben und Anforderungen an<br />
• fragen nach und verlangen Klärung, wenn sie eine Aufgabe oder einen Arbeitszusammenhang nicht<br />
verstehen<br />
• erkennen Schwierigkeiten, fragen nach, holen sich Unterstützung ohne frühzeitig aufzugeben<br />
• suchen neue Aufgaben und zeigen Initiative<br />
• zeigen Interesse an neuen Themen und Aufgabenstellungen und nehmen diese in Angriff<br />
Zuverlässigkeit und Sorgfalt<br />
Die Schülerinnen und Schüler<br />
• erscheinen pünktlich zum Unterricht und zu vereinbarten Terminen<br />
• halten Absprachen gewissenhaft und zuverlässig ein<br />
• erledigen Aufgaben vollständig und termingerecht<br />
• führen Hefte und Arbeitsunterlagen ordentlich und nach den vereinbarten Vorgaben<br />
• halten Lern- und Arbeitsmaterialien in ordentlichem Zustand bereit.<br />
• gehen mit Büchern, Materialien, Geräten usw. verantwortungsbewusst und sachgerecht um<br />
31
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Sozialverhalten<br />
Die Note für das Sozialverhalten fasst die bisherigen drei Kompetenzbereiche zusammen. Die Bewertung des<br />
Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf deren Verhalten im weiteren schulischen<br />
Kontext (Unterricht, Unterrichtsgänge, Klassenfahrten etc.), jedoch nicht auf deren Verhalten im privaten<br />
Bereich.<br />
Zur Konkretisierung und Beurteilung des Sozialverhaltens können u. a. folgende Indikatoren herangezogen<br />
werden:<br />
Die Schülerinnen und Schüler<br />
• nehmen verantwortungsbewusst Aufgaben und Pflichten für die Klasse/Gruppe wahr.<br />
• erkennen unterschiedliche Ideen an; tragen dazu bei, eine gemeinsam getragene Lösung zu finden<br />
• halten vereinbarte Regeln ein und beachten Höflichkeitsformen situationsangemessen<br />
• erkennen Leistungen anderer an, hören angemessen zu und lassen andere ausreden<br />
• hören zu, wenn Kritik an der eigenen Leistung oder dem eigenen Verhalten geübt wird, und sind<br />
bereit, sich mit der Kritik sachlich auseinanderzusetzen<br />
• nehmen Konflikte mit anderen wahr, sprechen diese angemessen an und versuchen sie mit friedlichen<br />
Mitteln zu lösen.<br />
Ein positives Sozialverhalten ist nicht mit Konfliktvermeidung um jeden Preis gleichzusetzen. Kompetenzen<br />
zeigen sich vielmehr darin, eigene Standpunkte in der Sache engagiert, im Umgang jedoch respektvoll und<br />
ohne persönliche Verletzungen zu vertreten.<br />
Zusätzlich kann auf dem Zeugnis schulisches Engagement ausgewiesen werden<br />
Viele Schülerinnen und Schüler engagieren sich in besonderer Weise. Die Schule unterstützt dieses Engagement<br />
dadurch, dass der besondere Einsatz in der Schule und die Bereitschaft, mehr als nur das unbedingt<br />
Geforderte einzubringen, auch anerkannt und gewürdigt werden. Dem trägt Rechnung, das außerunterrichtliche<br />
Engagement auf dem Zeugnis zu dokumentieren.<br />
Das Schulgesetz legt in § 49 Abs. 2, Nr. 3 fest, dass neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnisse<br />
und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz<br />
weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen<br />
Bereich aufgenommen werden.<br />
Die Verwendung von freien oder Standardformulierungen ist hier jeder Klassenkonferenz freigestellt. Eine<br />
Abstimmung in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist nicht verpflichtend vorgesehen. Die Würdigung des besonderen<br />
Engagements in der Schule ist auf allen Zeugnissen möglich. Auf Abschluss-, Abgangs- und Bewerbungszeugnissen<br />
kann es allerdings von besonderer Bedeutung sein; dabei können auch Tätigkeiten aus<br />
früheren Schuljahren bescheinigt werden.<br />
Gewürdigt werden z. B. das Engagement und die Verantwortungsübernahme in folgenden Bereichen:<br />
• Beteiligung an der Schulmitwirkung (Klassensprecherin / Klassensprecher, Schülersprecherin /<br />
Schülersprecher, Mitarbeit in der Schülervertretung und Übernahme von Aufgaben im Rahmen der<br />
Schulmitwirkung auch ohne „Amt“)<br />
• Übernahme besonderer Aufgaben bei Projekten der Schule (z. B. in der politischen Bildung)<br />
• Mitgliedschaft in der Theatergruppe;<br />
• Teilnahme an überschulischen Wettbewerben<br />
• Ausbildung zum Streitschlichter;<br />
• Mitarbeit in der Schülerzeitung;<br />
• Übernahme von Tutorentätigkeiten;<br />
• Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von regionalen und überregionalen Projekten;<br />
• Mitarbeit beim Zusammenwirken mit außerschulischen Partnern und Institutionen<br />
Auf dem Zeugnis werden solche Aktivitäten nicht im Detail qualifiziert, sondern nur kurz dokumentiert.<br />
32
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Ein Antrag auf Würdigung des Ausweises Ehrenamtlichen Engagements auf dem Zeugnis ist<br />
möglich<br />
Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers kann ehrenamtliche Tätigkeit in gemeinnützigen oder kirchlichen<br />
Organisationen, Verbänden oder Einrichtungen auf jedem Zeugnis dokumentiert werden. Bei Abschluss-,<br />
Abgangs- und Bewerbungszeugnissen empfiehlt es sich besonders. Entsprechend dem Gesetzeswortlaut<br />
geschieht dies unter Einbeziehung früherer Schuljahre, wobei mit den Schülerinnen und Schülern<br />
abzusprechen ist, welche Bemerkungen aus früheren Zeugnissen aufgenommen werden sollen. Eine Abstimmung<br />
in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist nicht notwendig.<br />
Der Ausweis ehrenamtlichen Engagements auf Zeugnissen erfolgt aufgrund vorzulegender Bescheinigungen,<br />
z.B. kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinigungen (z.B. freiwillige Feuerwehr, DRK, Sportverein).<br />
1.) Schulgesetz (SchulG)<br />
§ 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn<br />
(2) Soweit in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt ist, werden neben den<br />
Angaben zum Leistungsstand in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn aufgenommen:<br />
1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,<br />
2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen „sehr gut“, „gut“,<br />
„befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu Grunde gelegt werden und die nach Entscheidung der Zeugnis-<br />
oder Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung ergänzt werden können; die Schulkonferenz<br />
entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten an der Schule<br />
durch Beschreibungen ergänzt werden sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung<br />
auf,<br />
3. nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen über besondere<br />
Leistungen und besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen<br />
Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche<br />
Tätigkeiten in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen gewürdigt werden.<br />
In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich Bemerkungen nach dieser Nummer auch auf<br />
die gesamte Schullaufbahn.<br />
2.) Ausbildungs- und Prüfungsordnung <strong>Berufskolleg</strong> (APO-BK)<br />
§ 9 Zeugnisse , Laufbahnbescheinigungen, Zertifikate<br />
(4) Die Zeugnisse und Laufbahnbescheinigungen enthalten neben den Noten für die Fächer Noten für das<br />
Arbeitsverhalten in den Bereichen Leistungsbereitschaft sowie Zuverlässigkeit/Sorgfalt und eine Note für das<br />
Sozialverhalten. Den Noten gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG werden folgende Notenstufen zu Grunde<br />
gelegt, die in die Zeugnisse aufgenommen werden:<br />
1. Die Noten „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den<br />
Anforderungen in besonderem Maße entspricht,<br />
2. die Note „gut“ soll erteilt werden , wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den Anforderungen<br />
in vollem Maße entspricht,<br />
3. die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den<br />
Anforderungen im Allgemeinen entspricht und<br />
4. die Note „unbefriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich<br />
den Anforderungen noch nicht entspricht.<br />
Die Schulkonferenz kann beschließen, dass die Note „unbefriedigend“ zu begründen ist. Die Note für die<br />
Bereiche Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Sozialverhalten werden von der Klassenlehrerin<br />
oder dem Klassenlehrer oder von einer von der Schule zu bestimmenden Lehrkraft vorgeschlagen<br />
und von der Klassenkonferenz abschließend festgelegt; sie können nach Entscheidung der Klassenkonferenz<br />
im Rahmen der von der Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze durch eine Beschreibung ergänzt<br />
werden (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG). Bei Abschluss und Abgangszeugnissen beziehen sich die Noten auf<br />
die letzten beiden Schulhalbjahre.<br />
33
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
(5) Die Zeugnisse und Laufbahnbescheinigungen enthalten außerdem die Angaben gemäß § 49 Abs. 2<br />
Nr. 1 und 3 SchulG. Abweichend von § 49 Abs. 2 Nr. 1 SchulG enthalten Abschusszeugnisse und Abgangszeugnisse<br />
nur die unentschuldigten Fehlzeiten. Die Angaben beziehen sich bei Abschluss- und Abgangszeugnissen<br />
auf die letzen beiden Schulhalbjahre.<br />
(6) In den Bildungsgängen gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 und Abs. 8 SchulG werden in den Zeugnissen<br />
abweichend von § 49 Abs. 2 SchulG keine Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, in<br />
den Bildungsgängen gemäß § 22 Abs. 7 Nr. 2 und Abs. 8 SchulG darüber hinaus auch keine Angaben zu<br />
Fehlzeiten ausgewiesen.<br />
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Hausordnung<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung<br />
I. Vorbemerkungen<br />
Als Konkretisierung der Vorgaben des Schulgesetzes NRW gibt sich das Städtische <strong>Berufskolleg</strong> eine<br />
eigene Hausordnung, die den störungsfreien Ablauf des Unterrichts gewährleistet und das Zusammenleben<br />
im Schulgebäude und den Aufenthalt auf dem Schulhof regelt.<br />
II. Regelungen zum Ablauf des Unterrichtes<br />
1. Vor dem Unterrichtsbeginn versammeln sich alle Schüler und Schülerinnen auf dem Schulhof und in<br />
der Pausenhalle. Erst mit dem ersten Klingelzeichen werden die Klassenräume aufgesucht. Ab 07:30<br />
Uhr ist die Schule für Schüler zugänglich.<br />
2. Schülerinnen und Schüler gehen gemeinsam mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin in den Unterrichtsraum.<br />
Während der Pausen ist kein Aufenthalt in den Klassenräumen gestattet. Vor allen Dingen in<br />
den DV-Fachräumen ist jeglicher Aufenthalt ohne Lehrer nicht gestattet.<br />
3. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer/ die Fachlehrerin nicht anwesend sein, meldet<br />
der Klassensprecher/ die Klassensprecherin oder sein Stellvertreter/ seine Stellvertreterin dies im<br />
Sekretariat.<br />
4. Der Wechsel von einem Klassenraum in einen anderen zwischen zwei aufeinander folgenden Unterrichtsstunden<br />
ist mit Rücksicht auf die Arbeit in den übrigen Klassen ruhig durchzuführen.<br />
5. Das Verlassen der Klassenräume während des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung<br />
des jeweiligen Lehrers oder Lehrerin gestattet.<br />
6. Verspätungen stören den Unterricht in erheblichem Maße und sind zu vermeiden. Der Schüler hat<br />
auch Verspätungen zu entschuldigen. Verspätungen werden im Klassenbuch als Fehlzeiten vermerkt.<br />
7. Das Essen und Trinken ist während des Unterrichts generell in allen Fachräumen untersagt. In Absprache<br />
mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin darf in normalen Klassenräumen das Trinken erlaubt<br />
werden. Die Getränkeautomaten sollen nur während der Pausenzeiten genutzt werden.<br />
8. Im Städtischen <strong>Berufskolleg</strong> gilt ein umfassendes Verbot der Nutzung von Handys und anderen e-<br />
lektronischen Kommunikationsmitteln durch Schülerinnen und Schüler im gesamten Gebäude (also<br />
auch in den Fluren). Handys müssen zu Unterrichtszeiten grundsätzlich abgeschaltet sein. Eine Nutzung<br />
von Handys ist ausschließlich zu Pausenzeiten auf dem Schulhof erlaubt.<br />
35
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
III. Regelungen zum Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude<br />
1. Für Fahrräder stehen Fahrradständer auf dem Schulhof als Abstellplätze zur Verfügung.<br />
Schülerinnen und Schüler die mit dem die PKW anreisen, werden auf die Parkbucht in der Alsenstraße<br />
verwiesen. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen am Dhünnufer gegenüber dem Kombibad Calevornia.<br />
Schülerinnen und Schüler sollten wegen der geringen Parkmöglichkeiten unbedingt mit den öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln anreisen. Es ist darauf zu achten dass in den Anliegerstraßen der Parkraum<br />
bewirtschaftet ist und weitergehend nur Parkplätze für Anwohner mit Berechtigungsausweis und<br />
Kurzparkerplätze zur Verfügung stehen.<br />
Fahrzeuge, die die Zufahrtwege für Feuerwehr, Unfallwagen und Lieferanten versperren, werden<br />
kostenpflichtig abgeschleppt.<br />
2. Das Gelände der Schule soll von Schülern und Schülerinnen nur für wichtige Erledigungen verlassen<br />
werden. Wer den Schulhof verlässt, verliert Haftungs- und Unfallschutzversicherung.<br />
3. Im Unterricht nicht benutzte Gegenstände (Kleidungsstücke, Sturzhelm u. a.) gehören an die Garderobenhaken.<br />
Für die in den Klassenräumen und an den Garderoben befindlichen Gegenstände übernimmt<br />
die Schule keine Haftung.<br />
4. In den Pausen gehen die Schüler und die Schülerinnen grundsätzlich auf den Schulhof oder in die<br />
Pausenhalle.<br />
5. Um Diebstähle zu vermeiden, werden die Klassenräume zum Pausenbeginn abgeschlossen.<br />
6. Für die Sauberkeit in den Klassenräumen, im Schulgebäude, außerhalb der Klassenräume und dem<br />
Schulgelände sind die Schülerinnen und Schüler mit verantwortlich (Tafeldienst, Hofreinigungsdienst).<br />
Es gibt an allen Standorten der Schule einen täglichen Reinigungsdienst. Kehrgeräte befinden<br />
sich im Hauptgebäude im Keller des Trakts A. Am Standort Kerschensteinerstr. im Hausmeisterbüro<br />
und am Standort Hardenbergstr. im Treppenhaus des Altgebäudes. Für Abfälle (Papier, Becher,<br />
Zigarettenkippen u. a.) stehen Behälter bereit.<br />
7. Nach Unterrichtsschuss sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.<br />
8. Die Einrichtungen der Schule müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Grob fahrlässige oder vorsätzliche<br />
Beschädigungen führen zu einer Schadensersatzpflicht der Eltern oder des volljährigen Schülers<br />
gegenüber der Schule. Darüber hinaus werden Schulordnungsmaßnahmen eingeleitet.<br />
9. Fundsachen sind bitte beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.<br />
IV. Rauchverbot und Alkoholverbot<br />
In Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes gilt in der Schule ein absolutes Rauchverbot sowohl<br />
für Schülerinnen und Schüler als auch für die Beschäftigten des <strong>Berufskolleg</strong>s. Das Städtische <strong>Berufskolleg</strong><br />
ist eine rauchfreie Schule. Das Verbot bezieht sich sowohl auf alle Gebäudeteile als auch<br />
für das Schulgelände. Das für alle öffentlichen Dienststellen erlassene Rauchverbot durch den Oberbürgermeister<br />
der Stadt <strong>Leverkusen</strong> gilt uneingeschränkt in allen Gebäuden unseres <strong>Berufskolleg</strong>s.<br />
Es besteht generell Alkoholverbot. Lediglich bei öffentlichen Veranstaltungen kann je nach ihrem<br />
Charakter eine Ausnahme durch die Schulleitung erfolgen. Spirituosen sind immer verboten.<br />
Peters<br />
Oberstudiendirektor<br />
Stand: Dezember 2008<br />
36
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Anlage zur Hausordnung des<br />
Städtischen <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung<br />
Als Ergänzung zu den in der Hausordnung enthaltenen Regelungen wird auf folgende Pflichten der Schüler/Schülerinnen<br />
besonders hingewiesen:<br />
Pflicht zur Pünktlichkeit<br />
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht<br />
Von der Teilnahmepflicht ist der Schüler/die Schülerin befreit bei:<br />
Krankheit<br />
Die Schule ist spätestens am 2. Tag zu benachrichtigen<br />
Bei Beendigung des Schulversäumnisses ist eine schriftliche Entschuldigung<br />
vorzulegen<br />
Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen<br />
eine Zwischenmitteilung vorzulegen<br />
Bei begründetem Zweifel, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen<br />
versäumt wird, kann ein ärztliches Attest verlangt werden<br />
Vorherige Beurlaubung<br />
Durch Klassenlehrer, Schulleiter, Schulaufsicht<br />
In allen anderen Fällen fehlt der Schüler/die Schülerin unentschuldigt, höhere Gewalt ausgenommen.<br />
Verstöße gegen die Pflicht zur Pünktlichkeit und Teilnahme können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.<br />
Dazu gehören:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Verweis<br />
Überweisung in eine parallele Lerngruppe<br />
vorübergehender Ausschluss vom Unterricht<br />
Entlassung von der Schule<br />
Beschädigt ein Schüler/eine Schülerin schuldhaft Schuleigentum, so ist er/sie zum Schadenersatz verpflichtet!<br />
Im Übrigen wird von den Schülern und Schülerinnen „unterrichtsbezogenes Verhalten“<br />
erwartet. Dazu gehört auch:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
sich auf den Unterricht vorzubereiten<br />
im Unterricht mitzuarbeiten<br />
die gestellten Aufgaben auszuführen<br />
die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten<br />
Aktivitäten wie Essen, Trinken, Kaugummi kauen, Walkmann hören, telefonieren (Handys sind abzuschalten)<br />
u. ä. stören den Unterricht und sind zu unterlassen.<br />
37
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Belehrung<br />
Name, Vorname<br />
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, folgende Punkte zur Kenntnis genommen zu haben<br />
und mich an diese zu halten:<br />
Ich melde mich am ersten Tag meines Fernbleibens vom Unterricht noch am selben<br />
Morgen telefonisch in der Schule ab. (Sekretariat)<br />
Spätestens eine Woche nach meinem Fernbleiben lasse ich meiner Klassenlehrerin eine<br />
schriftliche Entschuldigung in Form eines privaten Geschäftsbriefes zukommen. Sollte<br />
die Form nicht entsprechend in Anlehnung an DIN 5008 erfolgen, kann die Entschuldigung<br />
auch zurückgewiesen werden.<br />
Wenn ich mehr als zwei Tage dem Unterricht fernbleibe, MUSS ich eine ärztliche Bescheinigung<br />
bzw. einen begründeten und nachvollziehbaren Nachweis über meine Fehlzeit<br />
einbringen. Unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses – also am ersten<br />
Tag des Schulbesuchs nach dem Schulversäumnis, spätestens jedoch nach einer Woche<br />
– ist der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eine Entschuldigung vorzulegen. Nach<br />
Ablauf der oben genannten Frist gilt das Schulversäumnis als unentschuldigt.<br />
Werde ich ab einem mir mitgeteilten Zeitpunkt dazu von meinem/r Klassenlehrer/in verpflichtet,<br />
muss ich ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Fehltag als Entschuldigung<br />
vorlegen.<br />
Mit ist bewusst, dass wiederholte Verspätungen zu unentschuldigten Fehlstunden aufaddiert<br />
und auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Eine Verspätung von mehr als 20<br />
Minuten gilt als Versäumnis und muss entsprechend schriftlich bei der Klassenleitung<br />
entschuldigt werden.<br />
Ich wurde darüber belehrt, dass ich nach 20 unentschuldigten Fehlstunden vor der Lehrerkonferenz<br />
der Schule Rechenschaft über mein Versäumnis ablegen muss und mein<br />
Fernbleiben zur Schulentlassung führen kann.<br />
Ich wurde ebenfalls über die sogenannte „20-Tage-Regelung“ belehrt, die bedeutet,<br />
dass ich nach 20 Tagen unentschuldigten Fehlens von der Schule verwiesen werde.<br />
Die Entschuldigungen für das Fehlen bei angesetzten Leistungsüberprüfungen (Klausuren)<br />
werden besonders gründlich überprüft. Grundsätzlich gilt die Regel, dass ich in diesen<br />
Fällen nur durch Vorlage einer Entschuldigung Dritter (z.B. durch Bescheinigung eines<br />
Arztes, Musterungsbescheid, o.Ä.) entschuldigt bin. Erfolgt die Entschuldigung nicht<br />
oder nicht rechtzeitig, so gilt das Schulversäumnis als unentschuldigt. Die Nichtteilnahme<br />
an der Leistungsüberprüfung gilt dann als schuldhaft nicht erbrachte Leistung und<br />
geht als ungenügende Leistung in die Endzensur ein.<br />
Dieses Blatt wird mir in Kopie ausgehändigt und im Original in meine Schülerakte eingefügt<br />
und bei Unregelmäßigkeiten herangezogen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
38
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
[Absender]<br />
Ort, Datum<br />
Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung Herr/Frau [Name Klassenlehrer/in]<br />
Entschuldigung für mein Fehlen am .... / vom........ bis<br />
[bzw. bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern: „Entschuldigung für das Fehlen meines<br />
Sohnes/meiner Tocher ...]<br />
Sehr geehrte/r Herr/Frau _____________________,<br />
ich entschuldige mich für mein Fehlen am ................./ vom ........ bis .........<br />
(Hier Angabe des Grunds des Fehlens, z.B. „Krankheit“)<br />
Ich versichere Ihnen, dass ich den versäumten Unterrichtsstoff selbständig sofort nachholen<br />
werde.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Name)<br />
39
Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />
für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />
Herausgeber:<br />
Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong><br />
Bismarckstraße 211 und Hardenbergstraße 35<br />
Telefon (0214) 373-410<br />
Homepage: www.berufskolleg-leverkusen.de<br />
E-Mail: info@berufskolleg-leverkusen.de<br />
Ihre Ansprechpartnerin:<br />
Beate Marx, Bildungsgangleitung Wirtschaftsgymnasium<br />
Telefon (0214) 373-418<br />
E-Mail: marx@berufskolleg-leverkusen.de<br />
Die Informationen in dieser Broschüre wurden sorgfältig zusammengetragen, gültig im rechtlichen<br />
Sinn sind aber ausschließlich die Regelungen des Schulgesetzes NRW und der APO-BK.<br />
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