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Infobroschüre - Berufskolleg Leverkusen

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Bildungsgang<br />

Wirtschaftsgymnasium<br />

Kaufmännischer Assistent/<br />

Kaufmännische Assistentin<br />

und Allgemeine Hochschulreife<br />

am Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für<br />

Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong><br />

Infobroschüre<br />

aktualisierte Neuauflage 2009


Inhalt<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Seite<br />

1 Das Städtische <strong>Berufskolleg</strong> stellt sich vor ..............................................................3<br />

2 Die Doppelqualifikation als besonderes Profil der gymnasialen Oberstufe<br />

am <strong>Berufskolleg</strong> .......................................................................................................5<br />

2.1 Die Allgemeine Hochschulreife.......................................................................................... 5<br />

2.2 Kaufmännischer Assistent: Unterricht und Betriebspraktika ................................................ 5<br />

2.3 Weitere Abschlussmöglichkeiten ....................................................................................... 6<br />

2.4 Zukunftsperspektiven....................................................................................................... 6<br />

3 Wechsel in andere Bildungsgänge am <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong>.............................6<br />

4 Die Unterrichtsorganisation.....................................................................................7<br />

5 Das Fächerangebot ..................................................................................................7<br />

5.1 Die Aufgabenfelder .......................................................................................................... 7<br />

5.2 Lernbereiche und Stundentafel......................................................................................... 7<br />

6 Grundsätze der Leistungsbewertung.......................................................................9<br />

6.1 Beurteilungsbereich „Klausuren“ ....................................................................................... 9<br />

6.2 Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ ...................................................................... 10<br />

6.3 Ermittlung der Kursabschlussnoten ................................................................................. 10<br />

6.3.1 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen mit Klausuren .................................................. 10<br />

6.3.2 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen ohne Klausuren................................................ 10<br />

6.4 Facharbeit und besondere Lernleistung........................................................................... 11<br />

6.5 Notenstufen und Punkte ................................................................................................ 11<br />

6.6 Termine für die Wahlen der Kurse und Abiturprüfungsfächer............................................ 11<br />

7 Versetzung und Wiederholung...............................................................................12<br />

7.1 Versetzung von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 ...................................... 12<br />

7.2 Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 ............................................................ 12<br />

8 Abschlüsse..............................................................................................................13<br />

8.1 Erwerb der Fachhochschulreife....................................................................................... 13<br />

8.2 Erwerb des Abiturs ........................................................................................................ 15<br />

8.3 Erforderliche Mindestpunktzahlen ................................................................................... 18<br />

8.3.1 Nachzuweisende Kurse .................................................................................................. 18<br />

8.3.2 Weitere einbringbare Kurse ............................................................................................ 18<br />

8.3.3 Erforderliche Mindestpunktzahl....................................................................................... 18<br />

9 Durchführung der Abiturprüfung ...........................................................................19<br />

9.1 Schriftliche Prüfung ....................................................................................................... 19<br />

9.2 Mündliche Prüfung......................................................................................................... 19<br />

9.3 Gesamtqualifikation ....................................................................................................... 20<br />

9.4 Berechnungsbeispiel für eine Abiturkombination .............................................................. 21<br />

9.5 Wiederholung der Abiturprüfung..................................................................................... 22<br />

10 Berufsabschlussprüfung.........................................................................................23<br />

10.1 Zulassung und Wiederholung ......................................................................................... 23<br />

10.2 Prüfungsbestandteile und Nachprüfung........................................................................... 23<br />

10.3 Notenbildung................................................................................................................. 24<br />

10.4 Abschluss und Berechtigung........................................................................................... 24<br />

10.5 Unterrichtsorganisation nach der Zulassung zur zweiten Teilprüfung................................. 24<br />

10.5.1 Klausuren...................................................................................................................... 25<br />

10.6 Durchführung des zweiten Teils der Berufsabschlussprüfung............................................ 25<br />

10.6.1 Feststellung der Vornoten .............................................................................................. 25<br />

10.6.2 Schriftliche Prüfung ....................................................................................................... 25<br />

10.6.3 Mündliche Prüfung......................................................................................................... 25<br />

10.6.4 Praktische Prüfung......................................................................................................... 26<br />

10.7 Vergabe des Abschlusses „Kaufmännische Assistentin“ bzw. „Kaufmännischer Assistent“ ... 26<br />

11 Praktika ..................................................................................................................26<br />

12 Schulversäumnis ....................................................................................................27<br />

12.1 Grundsätzliche Regelungen ............................................................................................ 27<br />

12.2 Schulversäumnis bei Klausuren....................................................................................... 28<br />

12.3 Entschuldigungen .......................................................................................................... 28<br />

12.4 Dokumentation der Fehlzeiten im Klassen- und Kursbuch................................................. 28<br />

Anhang<br />

2


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

1 Das Städtische <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong><br />

und der Bildungsgang des Wirtschaftsgymnasiums<br />

Das Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong> gehört wie alle <strong>Berufskolleg</strong>s zur<br />

Sekundarstufe II. Der Besuch eines <strong>Berufskolleg</strong>s setzt immer den Besuch der Sekundarstufe I<br />

voraus.<br />

Das <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong> (BKL) ist ein kaufmännisches <strong>Berufskolleg</strong>. Im dualen System werden<br />

hier Auszubildende (u.a. Bankkaufleute, Bürokaufleute / Kaufleute für Bürokommunikation, Einzelhandelskaufleute,<br />

Industriekaufleute, Arzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte) unterrichtet.<br />

Darüber hinaus befindet sich an der Schule noch die Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung<br />

Produktion) als Institution der Weiterbildung. Der Bildungsgang an der Fachschule kann<br />

im Anschluss an die bzw. parallel zur Berufsausbildung besucht werden; er endet mit dem Abschluss<br />

als staatl. geprüfte(r) Betriebswirt/in.<br />

Neben diesem ersten Bereich der Berufsschule stellen die vollzeitschulischen Bildungsgänge den<br />

zweiten Schwerpunkt des <strong>Berufskolleg</strong>s für Wirtschaft und Verwaltung dar. Am <strong>Berufskolleg</strong> können<br />

die Schülerinnen und Schüler nach der Fachoberschulreife die Höhere Handelsschule sowie die<br />

einjährigen Berufsfachschulen besuchen. Mit der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk oder<br />

der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums steht ihnen der Bildungsgang Kaufmänn.<br />

Assistent(in) im Wirtschaftsgymnasium offen.<br />

Seit dem Schuljahr 2004/05 gibt es am BKL die Möglichkeit, das Abitur zu erwerben. Das Profil<br />

zeichnet sich durch seine wirtschaftlichen Schwerpunkte aus, die in Fächern wie BWL, Volkswirtschaftslehre,<br />

Wirtschaftsinformatik oder Betriebsorganisation vermittelt werden. Daneben gibt<br />

es auch die klassischen Fächer wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Sport, Religion und Naturwissenschaften.<br />

Das Abitur, das erworben wird, ist voll gültig und berechtigt zu jedem Studium<br />

(im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen der Hochschule). Daneben wird eine kaufmännische<br />

Ausbildung nach Landesrecht vergeben (Kaufmännischer Assistent bzw. Kaufmännische Assistentin).<br />

Die entsprechende Prüfung erfolgt im Anschluss an das Abitur; Abitur plus Ausbildung dauern<br />

somit insgesamt 3¼ Jahre und damit nur unwesentlich länger als die klassische gymnasiale Oberstufe.<br />

Diese Doppelqualifikation macht es möglich, zum einen die uneingeschränkte Studierfähigkeit<br />

zu erwerben und zum anderen bereits die Grundlage für einen späteren Ausbildungsberuf in<br />

einem kaufmännischen Bereich legen zu können.<br />

Diese Kombinationsmöglichkeit („Abi<br />

plus“) ist die Besonderheit des Abiturs<br />

an einem <strong>Berufskolleg</strong>.<br />

Aus diesem Grund ist das<br />

Wirtschaftsgymnasium<br />

Nordrhein-Westfalen eine immer<br />

beliebtere Alternative zum traditionellen<br />

Gymnasium.<br />

Im Juni 2007 konnten die ersten Absolventinnen<br />

und Absolventen in festlichem Rahmen ihr Abiturzeugnis<br />

entgegennehmen.<br />

Der Bildungsgang endet also mit einer Doppelqualifikation<br />

bestehend aus:<br />

Berufsabschlussprüfung<br />

Abiturprüfung.<br />

3


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Aus der Möglichkeit zur Doppelqualifikation folgt, dass der Bildungsgang erst mit der Berufsabschlussprüfung<br />

vollständig abgeschlossen ist. (Natürlich kann man die Schule auch „nur“ mit dem<br />

Abiturzeugnis verlassen!)<br />

Die integrierte Gesamtprüfung (Doppelqualifikation) besteht also eigentlich aus zwei Teilprüfungen:<br />

1. Teilprüfung: Abitur<br />

2. Teilprüfung: Berufsabschlussprüfung<br />

Die Prüfungsfächer der integrierten Prüfung beziehen sich auf zwei unterschiedliche KMK-<br />

Vereinbarungen (diejenige zur allgemeinen Hochschulreife und diejenige zur gegenseitigen Anerkennung<br />

von Assistentenbildungsgängen). Bei der zweiten Teilprüfung werden die in der ersten<br />

Teilprüfung (Abitur) erbrachten Prüfungsleistungen angerechnet.<br />

Die Berufsabschlussprüfung ist die höherwertige Prüfung, auf sie wird als erste Prüfungsteilleistung<br />

die Abiturprüfung angerechnet.<br />

Mit der Berufsabschlussprüfung nach dem Abitur ist die Aufnahme eines Studiums an der Fachhochschule<br />

unmittelbar möglich. Das sonst nach dem Abitur nachzuweisende einschlägige Praktikum<br />

entfällt und wird durch die Berufsabschlussprüfung ersetzt.<br />

Deshalb findet die Berufsabschlussprüfung vor Beginn des jeweiligen Wintersemesters rechtzeitig<br />

statt. Die Abiturprüfung berechtigt zusätzlich zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums in<br />

allen Fächern an Universitäten.<br />

Der Bildungsgang Kaufmänn. Assistent(in) im Wirtschaftsgymnasium am BKL ist ein geschlossener<br />

Bildungsgang. In der Jahrgangsstufe 11 werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen<br />

Anforderungen der Arbeit eines Abiturbildungsgangs vertraut gemacht; ein Schwerpunkt liegt dabei<br />

auf der Aneignung von Methodenkompetenz. Neben den ihnen vertrauten Fächern lernen die<br />

Schülerinnen und Schüler die Inhalte und Arbeitsformen der ihnen neuen Fächer wie z.B. Betriebswirtschaftslehre<br />

mit Rechnungswesen kennen. Darauf aufbauend bereiten die Schülerinnen<br />

und Schüler sich in den Jahrgangsstufen 12 und 13, der so genannten Qualifikationsphase, systematisch<br />

auf die Abiturprüfung vor. Die Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 fließen überwiegend<br />

in die Abiturleistungen ein. Die Abiturprüfung selbst legen die Schülerinnen und Schüler<br />

am Ende der Jahrgangsstufe 13 ab, anschließend erfolgt die Berufsabschlussprüfung.<br />

Das Bildungsziel des Wirtschaftsgymnasiums besteht darin, studien- und berufsbezogene Qualifikationen<br />

zu vermitteln, wobei der Unterricht wissenschaftspropädeutischen und berufspragmatischen<br />

Anforderungen zu entsprechen hat (vgl. § 1 Abs. 2 Anlage D APO-BK).<br />

Die Höchstverweildauer im Bildungsgang ist auf maximal vier Jahre beschränkt. Eine Jahrgangsstufe<br />

kann also bei Bedarf wiederholt werden.<br />

Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 des Wirtschaftsgymnasiums ist der Sekundarabschluss<br />

I – Fachoberschulreife – mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen O-<br />

berstufe (Qualifikationsvermerk).<br />

• Schüler der Hauptschulen und Realschulen erhalten mit dem Sekundarabschluss I die Berechtigung<br />

zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn sie in allen Fächern befriedigende oder<br />

bessere Leistungen erbringen. Sollten die Schülerinnen und Schüler in einem der Fächer<br />

Deutsch, Mathematik und Englisch die Note ausreichend erhalten, so wird ihnen der Qualifikationsvermerk<br />

nur dann erteilt, wenn sie mindestens in einem anderen dieser Fächer die<br />

Note gut oder sehr gut erzielen und somit ein Ausgleich stattfinden kann. Bis zu zwei ausreichende<br />

Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe<br />

der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern<br />

ausgeglichen werden. Jedes Fach kann nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.<br />

4


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

• Auch Gesamtschüler benötigen die Fachoberschulreife (FOR) mit Qualifikationsvermerk für<br />

die gymnasiale Oberstufe. Wegen der etwas komplizierten Regelungen, die zwischen G- und<br />

E-Kursen unterscheidet, lassen die Schülerinnen und Schüler sich am besten bei ihrer Schule<br />

darüber beraten, unter welchen Bedingungen sie den sogenannten Q-Vermerk erwerben<br />

können.<br />

• Das Gymnasium erteilt mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 neben dem Sekundarabschluss<br />

I die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.<br />

• Schüler der Höheren Handelsschule benötigen nach § 3 Abs. 3 der Anlage D APO-BK den<br />

Abschluss des Bildungsgangs mit Erwerb der vollen Fachhochschulreife, also inklusive des<br />

Praktikums gemäß der Anlage C APO-BK. Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler<br />

Sprachkenntnisse in Englisch ab Klasse 5 und in Französisch oder Spanisch von Klasse 7-<br />

10 gehabt haben; wenn dies nicht der Fall war, müssen sie durchgängig versetzungsrelevanten<br />

Unterricht in Französisch oder Spanisch an der Höheren Handelsschule gehabt haben.<br />

Schülerinnen und Schüler mit den genannten Voraussetzungen können unmittelbar in die<br />

Qualifikationsphase ab der Jahrgangsstufe 12 eintreten.<br />

Sonderregelungen gelten für den Besuch muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts oder eine<br />

Feststellungsprüfung in der Sprache des Herkunftslandes.<br />

Wenn die Schülerinnen und Schüler zu uns kommen, sollten sie nicht älter als 20 Jahre sein und<br />

sie dürfen noch keine Berufsausbildung absolviert haben.<br />

2 Die Doppelqualifikation als besonderes Profil des Abiturbildungsgangs am<br />

<strong>Berufskolleg</strong><br />

Der Bildungsgang des Wirtschaftsgymnasiums vermittelt, wie bereits erwähnt, sowohl die Allgemeine<br />

Hochschulreife als auch eine Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung.<br />

Auf beide Bereiche wird nun noch etwas genauer eingegangen.<br />

2.1 Die Allgemeine Hochschulreife<br />

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wirtschaftsgymnasiums erwerben die Schülerinnen und Schüler<br />

die allgemeine Hochschulreife. Diese befähigt und berechtigt sie zum Studium aller Fächer an<br />

sämtlichen Universitäten und Hochschulen. Es handelt sich also in keiner Weise um ein eingeschränktes<br />

Abitur, sondern ist als Abschluss einem traditionellen Gymnasium voll gleichgestellt und<br />

gleichwertig. Dass dabei in hohem Umfang berufsbezogene Kompetenzen vermittelt werden, führt<br />

sogar dazu, dass das Wirtschaftsgymnasium als besonders attraktive Schulform gilt und Absolventinnen<br />

und Absolventen erfahrungsgemäß gute Berufschancen haben.<br />

2.2 Kaufmännischer Assistent<br />

Der Unterricht im Bildungsgang setzt schwerpunktmäßig an den fachlichen Anforderungen und<br />

Inhalten am Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung an. Durch die wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung<br />

z. B. mit betriebswirtschaftlichen Problemstellungen, den Systemen der Finanzbuchhaltung<br />

sowie der Kosten- und Leistungsrechnung und der Wirtschaftspolitik erwerben die<br />

Schülerinnen und Schüler zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, welche die Grundlagen für die<br />

Abschlussprüfung als Kaufmännischer Assistent in diesem speziellen Berufsfeld darstellen. Damit<br />

haben sie bereits einen Berufsabschluss und eine wichtige Grundlage für ein späteres Studium<br />

sowie für die Vertiefung ihrer Kenntnisse im Rahmen einer Tätigkeit oder Ausbildung bei<br />

Banken, Versicherungen, Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie, der<br />

Industrie oder des Handels. Wegen der berufspragmatischen Ausrichtung des Bildungsgangs sind<br />

Praktika integriert; diese werden weiter unten noch erläutert.<br />

5


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

2.3 Weitere Abschlussmöglichkeiten<br />

• Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 11<br />

Wenn die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 12 versetzt worden sind, wird ihnen<br />

bei Verlassen des Wirtschaftsgymnasiums mit ihrem Abgangszeugnis der schulische Teil<br />

der Fachhochschulreife zu erkannt (vgl. hierzu VV 13.51 zu § 13 Abs. 5 Anlage D APO-BK).<br />

Der erworbene schulische Teil der Fachhochschulreife bleibt bei Rücktritt aus der Jahrgangsstufe<br />

12, erstes Halbjahr, erhalten. In Verbindung mit einer Berufsausbildung in diesem Berufsfeld<br />

sind sie dann zur Aufnahme eines Studiums an einer einschlägigen Fachhochschule<br />

berechtigt. Allerdings wird dieser Abschluss nur in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland anerkannt.<br />

• Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 12<br />

Schülerinnen und Schülern, die das Wirtschaftsgymnasium vor dem Abitur verlassen, kann<br />

nach § 13 Abs. 5 Anlage D bei entsprechenden Leistungen vom Ende der Jahrgangsstufe 12<br />

an der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Die volle FHR und damit die<br />

Studienberechtigung an Fachhochschulen des Landes NRW wird zuerkannt, wenn nach der<br />

Schule entweder eine Berufsausbildung oder ein einjähriges Praktikum im Berufsfeld Wirtschaft<br />

und Verwaltung absolviert wird. Das Zeugnis gilt als schulischer Teil der FHR in Baden-<br />

Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />

Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt sowie in Schleswig-Holstein.<br />

2.4 Zukunftsperspektiven<br />

Mit seiner Doppelqualifikation aus allgemeinbildenden und berufsbezogenen Kompetenzen bildet<br />

der Bildungsgang eine hervorragende Grundlage für:<br />

• Ein Studium an deutschen und ausländischen Universitäten und Fachhochschulen in allen<br />

Fachbereichen<br />

• Den Einstieg in das Studium eines wirtschaftswissenschaftlichen Fachs<br />

• Die gehobene Beamtenlaufbahn in allen öffentlichen Einrichtungen<br />

• Die Berufsausbildung mit gleichzeitigem oder anschließendem Studium an Fachschulen,<br />

Akademien und Hochschulen.<br />

3 Wechsel in andere Bildungsgänge am <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong><br />

Parallel zum beschriebenen Abiturbildungsgang wird am <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong> auch die zweijährige<br />

Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) angeboten.<br />

Diese Schulform bereitet qualitativ auf eine kaufmännische Ausbildung vor und vermittelt<br />

den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 können die Schülerinnen<br />

und Schüler ohne zeitliche Einbuße in die Höhere Berufsfachschule wechseln, wenn dies<br />

fachlich vertretbar ist und dort Plätze zur Verfügung stehen. Um ihre schulischen Möglichkeiten<br />

vollständig zu berücksichtigen, ist ein derartiger Wechsel nur nach einer intensiven Beratung möglich.<br />

Die Schulzeit im Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife/ Kaufmänn. Assistent(in) im Wirtschaftsgymnasium<br />

wird auf die Höhere Berufsfachschule angerechnet.<br />

6


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

4 Die Unterrichtsorganisation<br />

Die Schülerinnen und Schüler werden überwiegend im Klassenverband unterrichtet. In der Jahrgangsstufe<br />

11 wird der Klassenverband bei Bedarf lediglich in der 2. Fremdsprache und in den<br />

Fächern Religion und Philosophie aufgelöst. Dies gewährleistet während der Einführungsphase eine<br />

enge Anbindung an den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin und erleichtert die Einarbeitung<br />

und Eingewöhnung in die neue Schulform. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 kommt es zur Belegung<br />

der Leistungskurse und damit einer Aufteilung. Auch im Differenzierungsbereich kommt es z.<br />

T. zur weiteren Auflösung des Klassenverbandes. Den Großteil ihres Unterrichts verbringen die<br />

Schülerinnen und Schüler jedoch während ihrer gesamten Oberstufenzeit im Klassenverband.<br />

Vorteilhaft an dieser Unterrichtskonzeption ist, dass die Klasse sich aus Schülerinnen und Schülern<br />

zusammensetzt, die überwiegend aus Real- und Hauptschulen sowie Gesamtschulen der Umgebung<br />

kommen und somit das <strong>Berufskolleg</strong> <strong>Leverkusen</strong> neu kennen lernen und sich eingewöhnen<br />

möchten. Dies ist der Fall, da das Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong> als<br />

eine Schule der Sekundarstufe II keine Sekundarstufe I führt. Das heißt, auch alle Mitschüler/innen<br />

kommen an eine neue Schule mit einem neuartigen Fächerangebot und einer neuen Lernumgebung.<br />

Somit gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Startbedingungen.<br />

5 Das Fächerangebot<br />

5.1 Die Aufgabenfelder<br />

In unserem Abiturbildungsgang sind analog zur gymnasialen Oberstufe die Fächer verschiedenen<br />

Aufgabenfeldern zugeordnet. Für die Abiturprüfung wird jeweils ein Fach aus den Aufgabenfeldern<br />

verbindlich gewählt. Dabei werden die folgenden Fächer angeboten (in Klammern die Aufgabenfelder,<br />

denen sie angehören):<br />

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Angebot (Aufgabenfeld 1)<br />

Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch<br />

Gesellschaftswissenschaftliches Angebot (Aufgabenfeld 2)<br />

Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Betriebsorganisation, Volkswirtschaftslehre, Gesellschaftslehre<br />

mit Geschichte, Philosophie<br />

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld 3)<br />

Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Biologie<br />

Die Unterrichtsfächer Religion und Sport sind keinem dieser Aufgabenfelder zugeordnet. Falls Religion<br />

als Unterrichtsfach abgewählt wird, müssen entsprechende Stunden in dem Ersatzfach Philosophie<br />

belegt werden.<br />

5.2 Lernbereiche und Stundentafel<br />

Die Stundentafel ist in drei Lernbereiche unterteilt:<br />

Berufsbezogener Bereich<br />

Berufsübergreifender Bereich<br />

Differenzierungsbereich<br />

Der berufsbezogene Lernbereich umfasst mehr als zwei Drittel der Wochenstunden und stellt damit<br />

den fachlichen Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft am Wirtschaftsgymnasium dar.<br />

7


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Der berufsübergreifende Bereich lehnt sich thematisch an den Inhalten des berufsbezogenen Bereiches<br />

an. Im Differenzierungsbereich stehen Fächer zur individuellen Gestaltung des Stundenplans<br />

zur Verfügung. Hier können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Wünsche<br />

und Neigungen ihren Stundenplan beeinflussen. Die genaue Zusammensetzung des Stundenplans<br />

ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Ziffern hinter den Fächern geben die Wochenstundenzahl<br />

an. Je nach Wahl ihrer Leistungskurse haben die Schülerinnen und Schüler die Fächer<br />

Mathematik oder Englisch fünf- bzw. dreistündig.<br />

11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 141)<br />

BERUFSBEZOGENER LERNBEREICH<br />

Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen 5 5 5 5 5 5 --<br />

Mathematik 3 3 5(3) 5(3) 5(3) 5(3)<br />

Englisch 3 3 3(5) 3(5) 3(5) 3(5) --<br />

Betriebsorganisation 2) 2 2 3 3 2 2 (4) 1,2<br />

Volkswirtschaftslehre 3 3 2 2 2 2 --<br />

Wirtschaftsinformatik 2) 4 4 2 2 2 2 (4) 1,2<br />

Biologie 2 2 2 2 3 3 --<br />

Zweite Fremdsprache 3) 3 3 3 3 3 3 --<br />

Betriebspraktika -- -- --4) --4)<br />

-- --<br />

(30)9<br />

BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH<br />

Deutsch 3 3 3 3 3 3 --<br />

Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />

2 2 2 2 2 --<br />

Religionslehre (ev. oder rk.) 2 2 2 2 2 2 --<br />

Sport 2 2 2 2 2 2 --<br />

DIFFERENZIERUNGSBEREICH<br />

Wahlfach Philosophie 2 2 2 2 2 2 --<br />

WOCHENSTUNDEN 36 36 36 36 36 36 (38)<br />

1) Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es<br />

verbleiben dann noch ca. 4 Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht<br />

an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann. Dies entspricht einem Jahreswochenstundenvolumen<br />

(12 x 38 = 456 Stunden, umgerechnet auf ein Schuljahr) von etwas mehr<br />

als elf Stunden. Damit ergibt sich eine Gesamtwochenstundenzahl von 119 Stunden (3 x 36 h + 11 =<br />

119 h).<br />

2) Für die Akzentuierung „Betriebsorganisation“ müssen die Fächer Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik<br />

durchgängig belegt werden. Das Fach Wirtschaftsinformatik wird in der Jahrgangsstufe 14 fortgesetzt<br />

(Fach der beruflichen Abschlussprüfung). Das erste Leistungsfach kann Mathematik oder Englisch<br />

sein.<br />

3) Ist die zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens 12<br />

Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten. Die zweite Fremdsprache<br />

kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie<br />

in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.<br />

4) In der Jahrgangsstufe 12 ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen.<br />

8


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Hinweis zur zweiten Fremdsprache<br />

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache<br />

erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem<br />

Differenzierungsbereich zugewiesen. Die Verpflichtung ist dann erfüllt, wenn schon in der Sekundarstufe<br />

I durchgehend versetzungswirksamer Unterricht in einer zweiten Fremdsprache<br />

stattfand, und zwar entweder von der Klasse 7 bis 10 oder von der Klasse 9 bis 11.<br />

6. Grundsätze der Leistungsbewertung<br />

Grundsätzlich gibt es zwei Beurteilungsbereiche:<br />

9<br />

- Beurteilungsbereich „Klausuren<br />

- Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“<br />

Seit dem Schuljahr 2007/2008 wird an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen auch das<br />

Arbeits- und Sozialverhalten auf allen Zeugnissen bescheinigt. Über die Kategorien und das<br />

Verfahren informiert die im Anhang beigefügte Handreichung.<br />

6.1 Beurteilungsbereich „Klausuren“<br />

Klausuren sind schriftliche Arbeiten. Die folgende Übersicht informiert über die Fächer, in denen<br />

(in jedem Halbjahr zwei) Klausuren geschrieben werden.<br />

Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13<br />

BWL mit Rechnungswesen BWL mit REWE Erstes Leistungskursfach (Eng-<br />

Deutsch Deutsch lisch oder Mathematik)<br />

Mathematik Mathematik BWL mit Rechnungswesen<br />

Englisch Englisch Drittes Abiturfach<br />

Weitere Fremdsprachen (z.B. weitere Fremdsprachen (z.B. Fremdsprachen<br />

Spanisch) Spanisch) In 13/2 nur in den beiden LK-<br />

Wirtschaftsinformatik Fächern, dem 3. Abiturfach<br />

Weitere Fächer nach Wahl Betriebsorganisation sowie ggf. in der neu einset-<br />

Andere Fächer, wenn sie 3. zenden Fremdsprache (z.B.<br />

oder 4. Abiturfach sein sollen Spanisch) jeweils 1 Klausur!<br />

Die Wahl von weiteren Klausurfächern erfolgt durch Bekanntgabe an den Fachlehrer bzw. die<br />

Fachlehrerin. Diese erstellen dann eine Liste und geben sie an die Bildungsgangleitung weiter. Die<br />

einmal getätigte Wahl gilt für ein Schulhalbjahr. Für die Klausurwahl in Klasse 12 gelten besondere<br />

Regelungen: Soll ein Fach 3. oder 4. Abiturfach werden, muss es ab Klasse 12 Klausurfach<br />

sein. Es ist daher empfehlenswert, über die Pflichtklausuren hinaus in mindestens zwei<br />

zusätzlichen Grundkursfächern Klausuren zu schreiben.<br />

Am Ende der Jahrgangsstufe 12 müssen sich die Schülerinnen und Schüler für das dritte oder vierte<br />

Abiturfach entscheiden. Im 3. Abiturfach müssen auch in der Jahrgangsstufe 13 Klausuren geschrieben<br />

werden, im 4. Abiturfach entfallen die Klausuren im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe<br />

13. sofern es sich nicht um die in der Jahrgangsstufe 11 neu begonnene zweite Fremdsprache<br />

handelt. Anzahl und Dauer der Klausuren kann man der folgenden Tabelle entnehmen.<br />

11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2<br />

Anzahl je Klausurfach 1-2 2 2 2 2 1<br />

Dauer je Klausur (Unterrichtsstunden)<br />

Grundkurse 2-3 2-3 2-3 2-3 3 3<br />

Leistungskurse 2-3 2-3 4-5 4-5 4-5 4-5<br />

Die Klausur in der Jahrgangsstufe 13.2, die auf eine schriftliche Abiturprüfung vorbereitet, muss<br />

den Anforderungen der Abiturprüfung entsprechen.<br />

Pro Woche werden maximal 3 Klausuren geschrieben. An einem Tag darf nur eine Klausur geschrieben<br />

werden.


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für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

6.2 Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“<br />

Im Abiturbildungsgang sind Leistungen, die fortlaufend im Unterricht erbracht werden, ebenso<br />

bedeutsam wie die Klausuren. Dies berücksichtigt der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“.<br />

Sonstige Leistungen sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen und<br />

mündlichen Leistungen, mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit. Über die genauen Anforderungen<br />

informiert zu Beginn des Schuljahrs die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer. Beispiele für<br />

Unterrichtsleistungen aus diesem Beurteilungsbereich sind:<br />

• Schriftliche Übungen/ „Tests“<br />

• Mündliche Leistungen während des Unterrichts<br />

• Protokolle<br />

• Materialsammlungen<br />

• Referate u. ä.<br />

• Praktische Übungen (z.B. in Sport)<br />

Pro Schulhalbjahr sind zwei schriftliche Übungen zulässig (in der Jahrgangsstufe 13.2 nur eine).<br />

Tests dauern maximal dreißig Minuten, lediglich bei der Vorlage von Arbeitsmaterialien kann sich<br />

die Bearbeitungszeit auf max. 45 Minuten erhöhen. Tests sind keine „verkappten“ Klausuren! Sie<br />

dürfen nur an Tagen geschrieben werden, an denen keine Klausuren stattfinden.<br />

6.3 Ermittlung der Kursabschlussnoten<br />

In der Mitte des Halbjahres (genauer Termin wird von der Schulleitung festgelegt) werden die<br />

Schülerinnen und Schüler von ihrem Fachlehrer bzw. ihrer Fachlehrerin in über ihren bis dahin erreichten<br />

Leistungsstand unterrichtet. Diese Quartalsnoten dürfen nicht mehr geändert werden und<br />

fließen jeweils in die Kursabschlussnote ein.<br />

6.3.1 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen mit Klausuren<br />

Die Abschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten der beiden Beurteilungsbereiche „Klausuren“<br />

und „Sonstige Leistungen“ gebildet. Bei der Ermittlung der Endnoten bleibt der/dem Lehrerin/Lehrer<br />

jedoch ein pädagogischer Beurteilungsspielraum, der durch die jeweiligen Noten der<br />

beiden Beurteilungsbereiche begrenzt wird. Eine rein rechnerische Bildung der Abschlussnote ist<br />

unzulässig.<br />

6.3.2 Kurs-Abschlussnoten in Halbjahreskursen ohne Klausuren<br />

Die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ ist auch die Kursabschlussnote.<br />

10


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für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

6.4 Facharbeit und besondere Lernleistung<br />

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 können die Schülerinnen und Schüler eine Facharbeit (umfangreiche<br />

schriftliche Hausarbeit) und/oder eine besondere Lernleistung (z. B. Beitrag zu einem<br />

Landeswettbewerb) erstellen. Beide Leistungen unterscheiden sich:<br />

Eine Facharbeit kann in einem Leistungskursfach erstellt werden, also in BWL/Rewe, Englisch<br />

oder Mathematik. Sie hat einen ähnlichen Stellenwert wie eine Kursabschlussnote in einem<br />

Leistungsfach. Die Facharbeit wird nach § 8(2) der APO BK mit Punkten bewertet und<br />

als eigenständige Leistung neben der Kursabschlussnote ausgewiesen. Ziel ist es, beispielhaft<br />

zu lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man sie schreibt. Zur Facharbeit gehören<br />

die Themen- und Materialsuche, die Arbeitsplanung, das Ordnen der Materialien, die<br />

Erstellung des Texts und evtl. die Präsentation der Arbeitsergebnisse. Die Facharbeit soll einen<br />

Umfang von 8-12 DIN A 4-Seiten haben. Die Facharbeit ist im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe<br />

12 oder im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 anzufertigen. Die LK-Lehrer/innen<br />

informieren zuvor die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs über die inhaltlichen und<br />

formalen Anforderungen. Den Termin für die Themenstellung sowie für die Abgabe der<br />

Facharbeit legt die Schulleitung fest.<br />

Die besondere Lernleistung bezieht sich auf den Abiturbereich. Entsprechend wird sie wie eine<br />

Abiturleistung in einem Prüfungsfach berücksichtigt. Eine besondere Lernleistung muss im<br />

Rahmen eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht werden. Als besondere<br />

Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den Bundesländern geförderten<br />

Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden<br />

Projekts gelten. Im Rahmen der besonderen Lernleistung sind max. 15 Punkte erreichbar,<br />

die vierfach gewertet werden und im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen<br />

Punktzahl angerechnet werden können. Nähere Informationen sind erhältlich bei Klassenlehrerin<br />

bzw. -lehrer.<br />

6.5 Notenstufen und Punkte<br />

Bei der Kurs-Abschlussnote erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Note entsprechend der<br />

herkömmlichen Notenstufe 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend). Gegebenenfalls wird eine Tendenzangabe<br />

(plus oder minus) angefügt. Diese Endnote wird ab der Jahrgangsstufe 12.1 in ein<br />

Punktesystem umgesetzt, das zur Berechnung der Gesamtqualifikation und damit der Abiturdurchschnittsnote<br />

dient. Der Punkteschlüssel sieht so aus:<br />

sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ung.<br />

+ 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6<br />

15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0<br />

Punktwerte von 4 (Note 4-) oder weniger gelten als Defizite. In den Jahrgangsstufen 12 und 13<br />

führen defizitäre Leistungen über eine festgelegte Anzahl hinaus dazu, dass die Jahrgangsstufe<br />

wiederholt werden muss bzw. keine Zulassung zur Abiturprüfung möglich ist.<br />

6.6 Termine für die Wahlen der Kurse und Abiturprüfungsfächer<br />

Die Leistungskurse werden zu Beginn der Klasse 12 endgültig festgelegt, am Ende der Klasse 11<br />

findet aus schulorganisatorischen Gründen eine Vorwahl statt, die in den ersten beiden Wochen<br />

des Schuljahrsbeginns noch geändert werden kann. Das 3. und das 4. Abiturfach werden zu Beginn<br />

der Jahrgangsstufe 13 festgelegt. Damit legen die Schülerinnen und Schüler verbindlich fest,<br />

was ihr drittes (schriftliches) und was ihr viertes (mündliches) Abiturfach sein soll.<br />

11


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für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

7 Versetzung und Wiederholung<br />

7.1 Versetzung von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12<br />

Eine Versetzung findet nur von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 statt. Im Einzelnen<br />

gelten folgende Bestimmungen:<br />

♦ Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in der Jahrgangsstufe 11.2.<br />

♦ Die gesamte Leistungsentwicklung während des Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten<br />

Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen.<br />

♦ Versetzungswirksam sind Leistungen in allen Fächern des berufsbezogenen und berufsübergreifenden<br />

Lernbereichs.<br />

♦ Leistungen in der 2. Fremdsprache sind nur versetzungsrelevant, wenn diese belegt werden<br />

müssen.<br />

♦ Leistungen im Differenzierungsbereich sind nicht versetzungswirksam.<br />

♦ Schülerinnen und Schüler werden versetzt, wenn sie in allen versetzungsrelevanten Kursen<br />

mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben oder wenn ihre Leistungen nur in einem<br />

Fach mangelhaft sind.<br />

Im Umkehrschluss heißt das, dass bei zwei oder mehr mangelhaften Leistungen oder bei einer<br />

ungenügenden Leistung nicht versetzt wird.<br />

Im Falle von zwei mangelhaften Leistungen kann die Versetzung auch durch eine Nachprüfung<br />

erreicht werden. Diese Nachprüfung findet in einem der beiden Fächer mit mangelhafter Leistung<br />

statt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler das Fach, in dem sie diese Nachprüfung ablegen<br />

wollen. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung und in einem Fach mit Klausuren auch aus einer<br />

schriftlichen Prüfung. Die Nachprüfung ist bestanden, wenn ihre Gesamtleistung mindestens mit<br />

ausreichend bewertet wird. Ggf. erhalten die Kandidaten dann ein neues Zeugnis mit der Note<br />

ausreichend in dem zuvor mangelhaften Fach und werden versetzt.<br />

Im Fall einer ungenügenden Leistung in einem Fach ist eine Nachprüfung ausgeschlossen.<br />

Bei Nichtversetzung können die Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 11 einmal wiederholen.<br />

7.2 Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13<br />

Wenn Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase für das Abitur nicht mehr erfolgreich<br />

mitarbeiten können, können die Schülerinnen und Schüler zu zwei Zeitpunkten in die darunter liegende<br />

Jahrgangsstufe zurücktreten.<br />

♦ Wiederholung am Ende der Jahrgangsstufe 12.2: die Schülerinnen und Schüler wiederholen<br />

dann die Stufen 12.1 und 12.2.<br />

♦ Wiederholung am Ende der Jahrgangsstufe 13.1: die Schülerinnen und Schüler wiederholen<br />

dann die Stufen 12.2 und 13.1.<br />

Dabei ist zwischen einer freiwilligen und einer zwingenden Wiederholung zu unterscheiden.<br />

Eine freiwillige Wiederholung ist möglich, wenn die Leistungen im Leistungskurs-Bereich oder im<br />

Grundkurs-Bereich so problematisch sind, dass die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet erscheint.<br />

Allein der Wunsch, durch eine Wiederholung den Notendurchschnitt zu verbessern, ist<br />

nicht ausreichend für eine Wiederholung.<br />

12


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für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Eine zwingende Wiederholung ist erforderlich, wenn die Leistungen am Ende von 12.2 oder am<br />

Ende von 13.1 eine Zulassung zur Abiturprüfung unmöglich machen. Dies ist jeweils in folgenden<br />

Fällen gegeben:<br />

♦ Die Schülerinnen und Schüler haben in mehr als zwei Leistungskursen vier oder weniger<br />

Punkte erreicht.<br />

♦ Die Schülerinnen und Schüler haben in mehr als sechs Grundkursen vier oder weniger Punkte<br />

erreicht.<br />

♦ Die Schülerinnen und Schüler haben einen Leistungskurs oder einen Pflicht-Grundkurs mit<br />

null Punkten abgeschlossen.<br />

♦ Die Schülerinnen und Schüler können die Mindestpunktzahl für die Zulassung zur Abiturprüfung<br />

(Leistungskurs-Bereich: mindestens 70 Punkte, Grundkurs-Bereich: mindestens 110<br />

Punkte) nicht mehr erreichen.<br />

Mit der Wiederholung werden die im ersten Durchgang erzielten Leistungen unwirksam. Nur beim<br />

Verlassen des Bildungsgangs kann der schulische Teil der Fachhochschulreife auch auf der Basis<br />

der Leistungen des ersten Durchgangs bescheinigt werden.<br />

Eine Wiederholung ist grundsätzlich nur möglich, wenn dadurch die Höchstverweildauer von vier<br />

Jahren nicht überschritten wird. Das heißt, in den drei Jahren ist insgesamt nur eine Wiederholung<br />

möglich.<br />

8. Abschlüsse<br />

8.1 Erwerb der Fachhochschulreife<br />

Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Wege, wie die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang<br />

die Fachhochschulreife erwerben können.<br />

Die erste Option ist die „kleine FHR“, die die Schülerinnen und Schüler schon mit der Versetzung in<br />

die Jahrgangsstufe 12 erlangen. Durch den erfolgreichen Abschluss der Stufe 11 erwerben sie den<br />

schulischen Teil der FHR, der allerdings erst durch eine anschließende mindestens zweijährige<br />

Berufsausbildung die volle FHR ermöglicht. Damit ist es möglich, an einer einschlägigen FH in<br />

NRW und einigen weiteren Bundeslängern (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland)<br />

zu studieren. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn der Schüler / die Schülerin den Bildungsgang<br />

verlässt.<br />

Die zweite Option entsteht nach Absolvierung der Jahrgangsstufe 12 bzw. 13. Auch hier wird bei<br />

Verlassen des Bildungsgangs der schulische Teil der FHR erworben, der in diesem Fall auch schon<br />

mit einem einschlägigen einjährigen Praktikum – das in der Regel im Berufsfeld Wirtschaft und<br />

Verwaltung absolviert wird – zur Studierberechtigung an Fachhochschulen führt. Diese „große“<br />

schulische FHR ermöglicht das Studium in NRW und zahlreichen weiteren Bundesländern (Baden-<br />

Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen,<br />

Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Diese schulische FHR wird<br />

nicht durch die Versetzung erworben, sondern durch die in zwei aufeinander folgenden Halbjahren<br />

gesammelten Notenpunkte. Dabei kommen in Frage die Kurshalbjahre<br />

12.1 und 12.2,<br />

12.2 und 13.1 oder<br />

13.1 und 13.2.<br />

13


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Dabei müssen bestimmte Mindestpunktzahlen erreicht werden.<br />

Grundkursbereich<br />

Es werden aus den beiden Kurshalbjahren<br />

(s.o.) 11 Grundkurse abgerechnet. Dabei<br />

mindestens 55 Punkte (bei max. 165 P.<br />

möglich) zu erzielen.<br />

Leistungskursbereich<br />

In den beiden Kurshalbjahren (s.o.) werden<br />

jeweils 2 LK-Kurse belegt und pflichtweise<br />

eingebracht, also 2 Kurse BWL mit Rechnungswesen<br />

und 2 Kurse des anderen Leistungsfachs<br />

(Englisch oder Mathematik).<br />

Einbringungspflichtige Kurse, die auf jeden Erzielt werden müssen dabei insgesamt mindestens<br />

Fall eingebracht werden, sind Deutsch, Eng- 40 Punkte (bei max. 120 P. möglich) bei doppelter<br />

lisch, Mathematik und Biologie mit jeweils 2<br />

Gewichtung der Kurse. Beispiel: Im ersten ge-<br />

Kursen, also insgesamt 6 Kurse (nicht 8, da Halbjahr erzielt die Schülerin bzw. der Schüler in<br />

entweder Englisch oder Mathematik ja auch einem LK-Fach 6 Punkte, im zweiten Halbjahr 9.<br />

LK-Fach ist und daher im LK-Bereich erfasst Erzielt werden dadurch 30 Punkte (6+9 mal zwei).<br />

wird).<br />

Im anderen LK-Fach sind es im ersten Halbjahr<br />

Die restlichen 5 Kurse können aus den ein- 7 Punkte, im zweiten nur 4. Dies ergibt 22 Punkte<br />

bringungsfähigen Fächern frei gewählt werden,<br />

dabei werden die besten Kurse heran-<br />

(7+4 mal zwei). Insgesamt sind in beiden Fächern<br />

zusammen 52 Punkte erzielt, damit ist<br />

gezogen.<br />

die 40-Punkte-Pflicht erfüllt.<br />

Vorsicht bei Defizit-Kursen: In 7 der<br />

11 Kurse müssen 5 oder mehr Punkte erreicht<br />

worden sein. Und ein mit 0 Punkten<br />

bewerteter Kurs kann gar nicht eingebracht<br />

werden, weil er als nicht belegt gilt.<br />

Vorsicht auch hier bei Defizit-Kursen: 2 der 4<br />

LKs müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen<br />

werden, es sind also maximal 2 LK-Defizite<br />

zulässig. Ein 0-Punkte-Kurs gilt erneut als nicht<br />

belegt und kann nicht eingebracht werden.<br />

Die maximal möglichen 165 Punkte aus dem GK-Bereich sowie die maximal möglichen 120 Punkte<br />

aus dem LK-Bereich ergeben zusammen 285 Punkte; dies entspräche der Durchschnitssnote 1,0.<br />

Die minimal zum Bestehen erforderlichen 95 Punkte ergäben die Abschlussnote 4,0. Die weiteren<br />

Werte für die Bildung der Durchschnittsnote (D-Note) lauten:<br />

14


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Punkte D.-Note Punkte D.-Note Punkte D.-Note<br />

96-100 3,9 153-157 2,9 210-214 1,9<br />

101-106 3,8 158-163 2,8 215-220 1,8<br />

107-112 3,7 164-169 2,7 221-226 1,7<br />

113-117 3,6 170-174 2,6 227-231 1,6<br />

118-123 3,5 175-180 2,5 232-237 1,5<br />

124-129 3,4 181-186 2,4 238-243 1,4<br />

130-134 3,3 187-191 2,3 244-248 1,3<br />

135-140 3,2 192-197 2,2 249-254 1,2<br />

141-146 3,1 198-203 2,1 255-260 1,1<br />

147-152 3,0 204-209 2,0 261-285 1,0<br />

Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife<br />

8.2 Erwerb des Abiturs<br />

Die Abiturprüfung im Bildungsgang Kaufmänn. Assistent(in)/Allgemeine Hochschulreife hat einen<br />

besonderen Charakter. Das besondere Merkmal des Bildungsgangs ist, dass die Abiturprüfung, mit<br />

der z.B. am Gymnasium die Schulzeit endet, hier nur einen Teil der gesamten Abschlussprüfung<br />

darstellt.<br />

Die Abschlussprüfung des Bildungsgangs setzt sich aus zwei Teilleistungen zusammen:<br />

1. Abiturprüfung<br />

2. Berufsabschlussprüfung<br />

Am Ende der Jahrgangsstufe 13 legen die Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfung und ggf.<br />

auch die Berufsabschlussprüfung ab. denkbar. Die folgenden Übersichten informieren über die<br />

möglichen Abiturfachkombinationen unseres Wirtschaftsgymnasiums (entsprechend Anlage D 12,<br />

Akzentuierung Betriebsorganisation).<br />

15


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Variante 1:<br />

Abiturprüfung<br />

1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Mathematik<br />

2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach):<br />

Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />

3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch<br />

4. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch 5) , Englisch 5) , zweite<br />

Fremdsprache 6) , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre oder Biologie<br />

Berufsabschlussprüfung<br />

Erste Teilprüfung 7)<br />

Prüfungsfächer:<br />

1. Mathematik<br />

2. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />

3. Deutsch oder Englisch<br />

4. Deutsch 8) oder Englisch9)<br />

oder zweite Fremdsprache7)<br />

oder Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />

oder Religionslehre<br />

oder Volkswirtschaftslehre<br />

oder Biologie oder Chemie oder Physik<br />

(schriftlich)<br />

(schriftlich)<br />

(schriftlich)<br />

(mündlich)<br />

Zweite Teilprüfung<br />

Prüfungsfächer:<br />

5. Betriebsorganisation (schriftlich)<br />

6. Wirtschaftsinformatik (schriftlich)<br />

Praktische Prüfung<br />

Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden.<br />

Variante 2:<br />

Abiturprüfung<br />

1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Englisch<br />

2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />

3. Prüfungsfach (Grundkursfach): Deutsch oder Mathematik<br />

4. Prüfungsfach (Grundkursfach):<br />

Deutsch 6) oder Mathematik 6) , zweite Fremdsprache 7) , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre,<br />

Volkswirtschaftslehre oder Biologie<br />

16


Berufsabschlussprüfung<br />

Erste Teilprüfung 7)<br />

Prüfungsfächer:<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

1. Englisch<br />

2. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />

3. Deutsch oder Mathematik<br />

4. Deutsch 8) oder zweite Fremdsprache 6) oder<br />

Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />

oder Religionslehre<br />

oder Volkswirtschaftslehre<br />

oder Biologie oder Chemie oder Physik<br />

oder Mathematik 8)<br />

(schriftlich)<br />

(schriftlich)<br />

(schriftlich)<br />

(mündlich)<br />

Zweite Teilprüfung<br />

Prüfungsfächer:<br />

5. Betriebsorganisation (schriftlich)<br />

6. Wirtschaftsinformatik (schriftlich)<br />

Praktische Prüfung<br />

Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden.<br />

5)<br />

6)<br />

soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt<br />

Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt<br />

oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet<br />

wurde.<br />

7)<br />

gemäß § 32 APO-BK Anlage D aus der Abiturprüfung angerechnet<br />

8)<br />

soweit nicht bereits als schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung gewählt<br />

Bei allen Varianten müssen die Schülerinnen und Schüler die folgenden Bedingungen beachten:<br />

Das dritte und vierte Abiturfach müssen in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 durchgängig belegt worden<br />

sein.<br />

Das dritte Abiturfach muss ab Jahrgangsstufe 12.1 bis Jahrgangsstufe 13.2 Klausurfach sein. Das<br />

vierte Abiturfach muss ab Jahrgangsstufe 12.1 bis Jahrgangsstufe 13.1 Klausurfach sein. Das dritte<br />

und vierte Abiturfach legt die/der Schüler/in zu Beginn der Jahrgangsstufe 13.1 fest.<br />

Die im Abitur erbrachten Leistungen werden auf die Berufsabschlussprüfung angerechnet. Anrechenbare<br />

Leistungen aus der Abiturprüfung sind:<br />

1. BWL mit Rechnungswesen<br />

2. Mathematik oder Englisch<br />

3. Deutsch oder Mathematik oder Englisch<br />

17


8.3 Zulassung<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Die Zulassung zum Abitur erfolgt endgültig nach Abschluss des dritten Quartals der Jahrgangsstufe<br />

13. Die Schülerinnen und Schüler werden zur Abiturprüfung zugelassen, wenn sie folgende Bedingungen<br />

erfüllen:<br />

8.3.1 Nachzuweisende Kurse<br />

Aus den Jahrgangsstufen 12 und 13 müssen die Schülerinnen und Schüler 24 Grundkurse und 8<br />

Leistungskurse nachweisen. Dazu zählen auch die Kurse der vier Abiturfächer (Leistungs- und<br />

Grundkurse) aus der Jahrgangsstufe 13.2. Unter den nachzuweisenden Kursen müssen sein:<br />

• 4 Kurse Deutsch<br />

• 4 Kurse Mathematik<br />

• 4 Kurse aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, darunter 2 Kurse des Faches<br />

Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />

• 4 Kurse Biologie<br />

• 4 Kurse der aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprache (Wenn die Schülerinnen<br />

und Schüler in der Sekundarstufe I keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten<br />

haben, müssen die Schülerinnen und Schüler zusätzlich einen Kurs der 2. Fremdsprache<br />

aus der Jahrgangsstufe 13 einbringen.)<br />

Hinweis: Häufig wird bei der Fremdsprache nur an Englisch gedacht. Statt Englisch können aber<br />

auch die vier Kurse der neu einsetzenden Fremdsprachen Französisch oder Spanisch bzw. die fortgeführte<br />

Fremdsprache Französisch für die Gesamtqualifikation gewählt werden (vgl. hierzu § 15<br />

Abs. 2 und 3 der Anlage D APO-BK). Wählen die Schülerinnen und Schüler allerdings eine andere<br />

Fremdsprache als Englisch, müssen sie in der Berufsabschlussprüfung (wenn sie nicht Mathematik<br />

als Abiturfach gewählt haben) eine schriftliche Prüfung in Englisch ablegen.<br />

In Sport können die Schülerinnen und Schüler höchstens drei Grundkurse einbringen.<br />

8.3.2 Weitere einbringbare Kurse<br />

Wenn nach Erfüllung der Mindestbedingungen gemäß APO-BK weitere einbringbare Kurse verbleiben<br />

(auffüllbar, bis 22 Grundkurse erreicht sind), können weitere Kurse, welche die Bedingungen<br />

von Grundkursen erfüllen, aus dem berufsbezogenen Lernbereich und dem Differenzierungsbereich<br />

eingebracht werden. 2 Grundkurse der 24 einzubringenden Grundkurse gehören zum Abiturbereich.<br />

8.3.3 Erforderliche Mindestpunktzahl<br />

Die nachzuweisenden Kurse müssen die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus mit bestimmten<br />

Mindestleistungen abgeschlossen haben. Die Kurse in den vier Abiturfächern aus der Jahrgangsstufe<br />

13.2 werden dabei nicht einbezogen. In den verbleibenden 22 Grundkursen und 6 Leistungskursen<br />

müssen die Schülerinnen und Schüler folgende Mindestpunktzahlen erreichen:<br />

• In 16 der 22 Grundkurse müssen die Schülerinnen und Schüler mindesten 5 Punkte erreicht<br />

haben.<br />

• In 4 der 6 Leistungskurse müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Punkte erreicht<br />

haben.<br />

18


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

• Keinen Leistungskurs und keinen Pflicht-Grundkurs dürfen die Schülerinnen und Schüler mit<br />

0 Punkten abgeschlossen haben.<br />

• In allen 22 Grundkursen müssen die Schülerinnen und Schüler in der Summe mindestens<br />

110 Punkte erreicht haben.<br />

• In allen 6 Leistungskursen müssen die Schülerinnen und Schüler in der Summe mindestens<br />

70 Punkte erreicht haben. Dabei werden die erzielten Leistungen gewichtet - die Punktzahlen<br />

der Kursabschlussnoten aus den Jahrgangsstufen 12.1 und 12.2 zählen doppelt und die<br />

Punktzahlen aus der Jahrgangsstufe 13.1 zählen dreifach.<br />

9 Durchführung der Abiturprüfung<br />

Die Abiturprüfung wird im letzten Quartal der Jahrgangsstufe 13 durchgeführt. Über die Zulassung<br />

zur Prüfung entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss in seiner ersten Konferenz. Nach der<br />

Bekanntgabe der Zulassung und dem Ende der Abiturprüfung findet kein Unterricht mehr statt.<br />

Die Abiturprüfung findet in den vier Prüfungsfächern statt.<br />

9.1 Schriftliche Prüfung<br />

Die beiden Leistungskurse und das 3. Abiturfach werden schriftlich geprüft.<br />

Fächer<br />

Bearbeitungszeit<br />

1. Leistungskurs Englisch oder Mathematik 4 ¼ Zeitstunden<br />

2. Leistungskurs Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />

4 ¼ Zeitstunden<br />

3. Prüfungsfach der/dem Schülerin/Schüler bestimmtes<br />

Von<br />

Fach im Rahmen der zulässigen Varianten<br />

für die Abiturprüfung<br />

3 Zeitstunden<br />

Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Leistungskursen werden seit dem Abitur 2009<br />

auch am <strong>Berufskolleg</strong> zentral gestellt, ab 2010 auch im dritten Prüfungsfach. Die Aufgaben beziehen<br />

sich auf das zentrale Curriculum, das im Unterricht der Jahrgangsstufe 12 und 13 abgedeckt<br />

wird.<br />

9.2 Mündliche Prüfung<br />

Das gewählte 4. Prüfungsfach ist verpflichtendes Fach der mündlichen Prüfung.<br />

Die drei Fächer der schriftlichen Abiturprüfung können Fächer der mündlichen Prüfung sein. Das ist<br />

der Fall, wenn das Ergebnis in einer schriftlichen Prüfungsarbeit erheblich von der jeweiligen Vorleistung<br />

(um 4 Punkte und mehr) abweicht oder wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet<br />

ist. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung<br />

melden, um die Bewertung in dem jeweiligen Fach und damit die Durchschnittsnote auf dem<br />

Abiturzeugnis zu verbessern.<br />

Wenn die Schülerinnen und Schüler in der Abiturprüfung in einem Fach schriftlich und anschließend<br />

mündlich geprüft werden, werden das Ergebnis der schriftlichen Arbeit und das Ergebnis der<br />

mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet.<br />

Nach Beendigung der mündlichen Prüfung stellt der allgemeine Prüfungsausschuss die Prüfungsergebnisse<br />

fest und errechnet die Gesamtpunktzahl für den Abiturbereich.<br />

19


9.3 Gesamtqualifikation<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Das Bestehen der Abiturprüfung ist an eine Gesamtqualifikation gebunden. Diese Gesamtqualifikation<br />

besteht aus drei Bereichen:<br />

Bereich Mindestpunktzahl Höchstpunktzahl<br />

Grundkurs-Bereich: 22 Kurse * 5 Punkte * 1 22 Kurse * 15 Punkte * 1<br />

22 GK aus 12.1 bis 13.1 in<br />

einfacher Wertung<br />

= 110 Punkte = 330 Punkte<br />

Leistungskurs-Bereich:<br />

4 LK aus 12.1 und 12.2 in 4 Kurse * 5 Punkte * 2 4 Kurse * 15 Punkte * 2<br />

doppelter Wertung<br />

+<br />

2 LK aus 13.1 in dreifacher 2 Kurse * 5 Punkte * 3 2 Kurse * 5 Punkte * 3<br />

Wertung<br />

Abitur-Bereich:<br />

4 Kurse der Abiturfächer<br />

aus 13.2 in einfacher Wertung<br />

+<br />

4 Prüfungsergebnisse in<br />

vierfacher Wertung<br />

= 70 Punkte = 210 Punkte<br />

4 Kurse * 5 Punkte * 1 4 Kurse * 15 Punkte * 1<br />

4 Ergeb. * 5 Punkte * 4 4 Ergeb. * 15 Punkte * 4<br />

= 100 Punkte = 300 Punkte<br />

Gesamtpunkte 280 Punkte 840 Punkte<br />

Durchschnittsnote 4, 0 1,0<br />

Die Schülerinnen und Schüler haben die Abiturprüfung bestanden, wenn sie folgende Bedingungen<br />

erfüllen:<br />

1. Im Abiturbereich haben die Schülerinnen und Schüler mindestens 100 Punkte erreicht. Die<br />

Mindestpunkte im Grundkurs-Bereich und Leistungskurs-Bereich haben sie bereits für die Zulassung<br />

zur Abiturprüfung nachgewiesen.<br />

2. In mindestens zwei Fächern des Abitur-Bereichs haben die Schülerinnen und Schüler jeweils<br />

mindestens 25 Punkte erreicht. Dabei muss mindestens eines dieser Fächer ein Leistungsfach<br />

sein.<br />

Auf dem Abiturzeugnis wird eine Durchschnittsnote ausgewiesen, die sich aus der Punktzahl der<br />

Gesamtqualifikation ergibt. Dabei wird die Punktzahl nach folgender Tabelle in die Durchschnittnote<br />

umgerechnet:<br />

20


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Punkte Durchschnitts- Punkte Durchschnitts- Punkte Durchschnittsnote<br />

note<br />

note<br />

840-768 1,0 616-600 2,0 448-432 3,0<br />

767-751 1,1 599-583 2,1 431-415 3,1<br />

750-734 1,2 582-566 2,2 414-398 3,2<br />

733-717 1,3 565-549 2,3 397-381 3,3<br />

716-701 1,4 544-533 2,4 380-365 3,4<br />

700-684 1,5 532-516 2,5 364-348 3,5<br />

683-667 1,6 515-499 2,6 347-331 3,6<br />

666-650 1,7 498-482 2,7 330-314 3,7<br />

649-633 1,8 481-465 2,8 313-297 3,8<br />

632-617 1,9 464-449 2,9 296-281 3,9<br />

280 4,0<br />

9.4 Berechnungsbeispiel für eine Abiturfachkombination<br />

Dem Beispiel liegt folgende Abiturfachkombination zugrunde:<br />

1. Abiturfach: Englisch<br />

2. Abiturfach: BWL mit Rechnungswesen<br />

3. Abiturfach: Mathematik<br />

4. Abiturfach: Gesellschaftslehre mit Geschichte<br />

Der/die Schüler/in hat in der Sekundarstufe I keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache<br />

erhalten. Deshalb muss zusätzlich zu den 4 Kursen der fortgeführten Fremdsprache Englisch<br />

1 Kurs der neu einsetzenden Fremdsprache aus der Jahrgangsstufe 13 eingebracht<br />

werden.<br />

Die dunkel unterlegten Kurse werden nicht mitgerechnet. Entweder sind sie dem Abiturbereich<br />

zugeordnet oder die/der Schüler/in kann diese Abschlussnoten nach eigener Wahl ausschließen.<br />

Die Gesamtqualifikation entspricht einer Abitur-Durchschnittsnote von 3,1.<br />

Leistungskurs-Bereich (6 Leistungskurse ohne Kurse aus 13.2)<br />

Fächer<br />

Gewichtete Kurs-Abschlussnoten der Jahrgangsstufen<br />

12.1 12.2 13.1 13.2 Summe<br />

Englisch 8 * 2 9 * 2 9 * 3 9 61<br />

BWL mit Rewe 6 * 2 7 * 2 6 * 3 7 44<br />

Gesamtpunktzahl im Leistungskurs- Bereich 105<br />

Grundkurskurs-Bereich (22 Grundkurse ohne Kurse aus 13.2)<br />

Fächer<br />

Gewichtete Kurs-Abschlussnoten der Jahrgangsstufen<br />

12.1 12.2 13.1 13.2 Summe<br />

21


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

3. und 4. Abiturfach<br />

Mathematik 10 11 10 10 31<br />

Gesellschaftslehre 7 8 7 6 22<br />

Gesamtpunktzahl im Leistungskurs-Bereich 105<br />

Weitere Pflichtkurse (noch 9 Kurse)<br />

Deutsch 5 6 7 7 25<br />

Spanisch (1 Kurs aus 8 7 6 5 6<br />

13)<br />

Biologie 6 5 6 7 24<br />

Freie Kurse (noch 7 Kurse)<br />

Volkswirtschaftslehre 7 8 8 8<br />

Religion 10 9 10 10 39<br />

Sport 11 12 12 11 35<br />

Wirtschaftsinformatik 8 8 9 8<br />

Gesamtpunktzahl im Grundkurs-Bereich 182<br />

Abiturbereich (drei schriftliche, eine mündliche Prüfung)<br />

Fach 13.2 Punkte der Prüfung Summe<br />

Englisch 9 8 * 4 =3 41<br />

BWL mit Rewe 7 5 * 4 =2<br />

27<br />

Mathematik 10 7 * 4 =20<br />

38<br />

Gesellschaftslehre 6 8 * 4 =3 38<br />

Gesamtpunktzahl im Leistungskurs-Bereich 144<br />

Ergebnis der Gesamtqualifikation<br />

(Summe der drei Bereiche: Leistungskurs,<br />

Grundkurs, Abiturprüfung)<br />

431<br />

9.5 Wiederholung der Abiturprüfung<br />

Werden in der Abiturprüfung die Mindestanforderungen nicht erreicht, so ist die Prüfung nicht bestanden.<br />

Die Abiturprüfung kann in der Regel nach einem Jahr einmal wiederholt werden. Bis zur<br />

Wiederholungsprüfung nimmt die/der Schüler/in am Unterricht des nächsten Jahrgangs teil. Die<br />

Leistungsbewertungen aus dem ersten Durchgang der Jahrgangsstufe 13 werden ungültig.<br />

22


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

10 Berufsabschlussprüfung<br />

Der Unterricht geht für diejenigen, die sich der Berufsabschlussprüfung unterziehen, gemäß Stundentafel<br />

bis zur Berufsabschlussprüfung weiter, und zwar mit jeweils vier Wochenstunden in Wirtschaftsinformatik<br />

und Betriebsorganisation. Diese werden am BKL in Form von Abendunterricht<br />

erteilt.<br />

Nach Klasse 13 findet auch das zweite Praktikum statt. Art und Umfang der Praktika sind im Abschnitt<br />

11 (Praktika) dargestellt.<br />

10.1 Zulassung und Wiederholung<br />

Zur Berufsabschlussprüfung werden die Schülerinnen und Schüler zugelassen, wenn sie in allen<br />

Fächern der Jahrgangsstufe 13, mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache, in nicht mehr als zwei<br />

Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht haben. Wenn eine Leistung mit „ungenügend“ bewertet<br />

wurde, können sie nicht zur Berufsabschlussprüfung zugelassen werden. Die Noten, die dann ja in<br />

Punkten vorliegen, werden zu diesem Zweck in „glatte“ Noten zurückgerechnet. Außerdem müssen<br />

die Praktikumsbescheinigungen vorliegen und das Praktikum als erfolgreich gewertet werden.<br />

Wenn sie nicht zugelassen werden, können die Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 13<br />

ggf. wiederholen (aber nur, wenn dadurch die Höchstverweildauer von vier Jahren nicht überschritten<br />

wird). Bei einer Wiederholung zählen dann die neu vergebenen Noten, und am Ende des<br />

Wiederholungsjahres können die Schülerinnen und Schüler dann zugelassen werden, wenn die<br />

oben genannten Anforderungen erfüllt sind.<br />

Wer nicht zur Berufsabschlussprüfung zugelassen wird, kann dennoch an der Abiturprüfung teilnehmen<br />

(aber natürlich nur, wenn er nach den dort geltenden Bedingungen zugelassen ist).<br />

10.2 Prüfungsbestandteile und Nachprüfung<br />

Die Berufsabschlussprüfung hat zwei Teile. Der erste Teil erfolgt schon im Rahmen der Abiturprüfung,<br />

nämlich in den Fächern BWL mit Rechnungswesen, Mathematik oder Englisch sowie<br />

Deutsch oder Mathematik oder Englisch. Diese Fächer werden nicht noch einmal geprüft, sondern<br />

mit der Abiturprüfung abgedeckt.<br />

Im zweiten Teil kommen dann Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik zum Zuge.<br />

Nach Abschluss der Prüfung stellt der allgemeine Prüfungsausschuss fest, ob die erste Teilprüfung<br />

der Berufsabschlussprüfung bestanden ist. Dafür werden die Prüfungsergebnisse in Noten zurückgerechnet.<br />

Auf dieser Grundlage entstehen die Abschlussnoten (Vornoten werden doppelt gewichtet,<br />

die Prüfungsergebnisse einfach).<br />

Wird die erste Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung nicht bestanden, können die Schülerinnen<br />

und Schüler gemäß § 26 der Allgemeinen Verfahrensbestimmungen für die Abschlussprüfungen<br />

zur Nachprüfung zugelassen werden.<br />

23


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

10.3 Notenbildung<br />

Für die zusätzliche Prüfung in Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik gilt: Die Vornoten<br />

werden aus den Leistungen der Jahrgangsstufen 13 und 14 gebildet. Die Prüfungsaufgaben ergeben<br />

sich aus dem Unterricht in Klasse 13 bzw. in der vierteljährigen Klasse 14. Die Lehrerin bzw.<br />

der Lehrer in Betriebsorganisation oder Wirtschaftsinformatik erstellt einen Prüfungsvorschlag,<br />

dieser wird von der Bezirksregierung geprüft. Prüfungszeit: je drei Zeitstunden.<br />

Weichen Vornote und schriftliche Prüfung um nicht mehr als eine Note ab, findet keine mündliche<br />

Prüfung statt. Die Note wird dann gebildet aus Vornote und Prüfungsnote, wobei die Vornote doppelt<br />

zählt.<br />

Eine mündliche Prüfung gibt es bei einer Abweichung um zwei Noten. Ausnahme: Vornote 5, Prüfungsnote<br />

4: auch dann mündliche Prüfung.<br />

Zur Aufgabenstellung und zur Durchführung vgl. die Regelungen zur Abiturprüfung.<br />

10.4 Abschluss und Berechtigungen<br />

Der Abschluss erfolgt durch ein Zeugnis. Bei nicht bestandener Prüfung gibt es ein Abgangszeugnis,<br />

es sei denn, die Klassenstufe wird wiederholt. Ansonsten werden die Schülerinnen und<br />

Schüler bei bestandener staatlicher Berufsabschlussprüfung berechtigt, die Berufsbezeichnung<br />

„Staatlich geprüfte Assistentin“/ „Staatlich geprüfter Assistent“ in der jeweiligen Fachrichtung zu<br />

führen.<br />

10.5 Unterrichtsorganisation nach der Zulassung zur 2. Teilprüfung<br />

(Berufsabschlussprüfung)<br />

Nach der Abiturprüfung beginnt ein weiteres Betriebspraktikum von 12 Wochen. In den 12 Wochen<br />

Betriebspraktikum ist eine Ferienzeit von 4 Wochen unberücksichtigt. Das bedeutet, dass die Praktikumszeit<br />

16 Wochen einschließlich der Ferien beträgt. Die 360 Stunden Praktikumszeit können<br />

auch in nur 9 Wochen absolviert werden, wenn im Praktikum 40 Stunden pro Woche (und nicht nur<br />

30, wie sonst vorgesehen) abgeleistet werden.<br />

Während der Praktikumszeit findet in den Schulwochen Unterricht statt und zwar in den Fächern<br />

1. Betriebsorganisation und<br />

2. Wirtschaftsinformatik<br />

Der Unterricht beginnt nach der Abiturprüfung und dauert 12 Schulwochen, wobei in der Regel<br />

vom Unterricht in den Sommerferien abgesehen wird, so dass der schulische Block sechs Wochen<br />

vor Ferienanfang beginnt und sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahrs endet. Der Unterricht<br />

wird an zwei Abenden in der Woche mit dann jeweils vier Unterrichtsstunden durchgeführt.<br />

Die Aufteilung der Arbeitszeit im Praktikum erfolgt also dergestalt, dass<br />

30 Wochenstunden im Betrieb (30 Std. x 12 Wochen = 360 Std.)<br />

und 8 Wochenstunden Unterricht (8 Std. x 12 Wochen = 96 Std.)<br />

erteilt werden. Das sind insgesamt: 456 Std.<br />

Diese Gesamtzeit von 456 Std. muss zur Vergabe des Abschlusses "Kaufmänn. Assistent(in)" in<br />

voller Höhe nachgewiesen werden, da dies nach den KMK-Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung<br />

von Assistenten-Bildungsgängen zwingend vorgeschrieben ist.<br />

24


10.5.1 Klausuren<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

In der Jahrgangsstufe 14 ist in den Fächern Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik jeweils<br />

eine Klausur zu schreiben.<br />

10.6 Durchführung des 2. Teils der Berufsabschlussprüfung<br />

10.6.1 Feststellung der Vornoten<br />

Der 2. Teil der Berufsabschlussprüfung findet immer im September eines Jahres statt und ist spätestens<br />

bis zum 30.09. eines jeden Jahres abgeschlossen, um die Zulassung zum Wintersemester<br />

an einer Hochschule (15.10.) sicherzustellen. Der genaue Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung wird<br />

durch die obere Schulaufsicht festgelegt. Eine Woche vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung<br />

stellt der Prüfungsausschuss die Vornoten in den Fächern<br />

• Wirtschaftsinformatik<br />

• Betriebsorganisation<br />

erneut fest. Die Vornoten sind hierbei auf der Basis des Unterrichts in der Jahrgangsstufe 13<br />

und 14 zu bilden (§35, (1)). In allen anderen Fächern gelten die Abschlussnoten der Jahrgangsstufe<br />

13 als Vornoten.<br />

10.6.2. Schriftliche Prüfung<br />

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben der Fächer Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik<br />

beziehen sich auf den Unterricht der Jahrgangsstufen 13 und 14. Die Prüfungsvorschläge sind<br />

von der Lehrkraft zu erstellen, die den Schüler zuletzt unterrichtet hat. Die Prüfungsvorschläge<br />

sind der oberen Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungsdauer<br />

beträgt 3 Zeitstunden.<br />

10.6.3. Mündliche Prüfung<br />

Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss fest, ob eine mündliche<br />

Prüfung durchgeführt werden muss.<br />

Wenn Prüfungsleistung und Vornote übereinstimmen, findet keine mündliche Prüfung statt. Bei<br />

einer Notenabweichung von 1 Note findet eine Prüfung auf Antrag statt. Bei einer Notenabweichung<br />

von 2 Noten ist immer eine mündliche Prüfung anzusetzen. Der Ansatz von mündlichen<br />

Prüfungen ist für alle Prüfungsfächer der Berufsabschlussprüfung festzustellen, sowohl für die<br />

Fächer der 1. Teilprüfung (Abitur) wie für die Fächer der 2. Teilprüfung (§38,1).<br />

Eine mündliche Prüfung findet auch dann statt, wenn die Vornote mangelhaft ist und die<br />

schriftliche Prüfungsarbeit ausreichend.<br />

Für die Gestaltung der mündlichen Abschlussprüfung gelten im 2. Prüfungsteil ausdrücklich die<br />

gleichen Bedingungen wie bei der Abiturprüfung (§ 13,2).<br />

Nach Abschluss der mündlichen Prüfung stellt der Fachprüfungsausschuss die Abschlussnote<br />

fest. Die Vornote wird doppelt gewichtet, die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung<br />

je einfach (§ 39,3).<br />

25


10.6.4 Praktische Prüfung<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

In der praktischen Prüfung soll die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass er Arbeiten<br />

nach bestimmten Verfahren durchführen kann, die Gegenstand der Berufsabschlussprüfung<br />

waren. Die Prüfung dauert 6 Zeitstunden. In die Prüfung können Erfahrungen aus dem Betriebspraktikum<br />

einfließen. Die Teilgebiete der praktischen Prüfung beziehen sich auf die Fächer<br />

des berufsbezogenen Lernbereichs. Dabei kann die Anfertigung von Arbeitsberichten vorgesehen<br />

werden. Diese sollen Ausführungen zu Arbeitsverfahren und Arbeitsergebnissen enthalten.<br />

In der Prüfung findet auch ein Prüfungsgespräch statt.<br />

Über die Note entscheidet der Fachprüfungsausschuss auf der Grundlage des Vorschlags der<br />

Fachprüferin bzw. des Fachprüfers.<br />

10.7 Vergabe des Abschlusses "Kaufmännische Assistentin“ bzw. „Kaufmännischer<br />

Assistent"<br />

Nach Abschluss der Prüfungen stellt der allgemeine Prüfungsausschuss die Endnoten aus den<br />

beiden Teilprüfungen fest.<br />

Die Prüfung ist bestanden,<br />

• wenn alle Fächer mindestens ausreichend benotet werden oder<br />

• wenn in einem Fach die Note mangelhaft und in den übrigen Fächern mindestens die Note<br />

ausreichend erzielt wurde (§ 39)<br />

Die Entscheidung bezieht sich dabei auf die Fächer der Stundentafel und nicht allein auf die<br />

fünf Prüfungsfächer.<br />

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis, wer die Prüfung nicht bestanden<br />

hat, ein Abgangszeugnis, wenn er die Schule verlässt.<br />

11 Praktika<br />

Wie oben bereits dargestellt, sind Praktika in den Bildungsgang integriert. Dabei handelt es sich<br />

um zwei Praktikumsabschnitte. Das erste Praktikum im Umfang von vier Wochen findet nach<br />

der Jahrgangsstufe 11 statt, das zweite Praktikum im Umfang von 12 Wochen nach der Abiturprüfung.<br />

Die genauen Termine für die beiden Praktika legt die Schulleitung fest.<br />

Das Betriebspraktikum von zwölf Wochen erfolgt mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden<br />

in Form des Unterrichts an der Schule, wobei der Schulanteil auch geblockt werden kann.<br />

Dieses entspricht einem Jahreswochenstundenvolumen (12 x 38 = 456 Stunden, umgerechnet<br />

auf ein Schuljahr) von etwas mehr als elf Stunden. Damit ergibt sich eine Gesamtwochenstundenzahl<br />

von 119 Stunden (3 x 36 h + 11h = 119 h).<br />

Die Praktika müssen der Praktikumsverordnung entsprechen. Diese sieht u.a. vor, dass die<br />

Praktika einschlägig sind, also im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung abgeleistet werden.<br />

Die Praktika werden im Unterricht – vorwiegend in Betriebsorganisation – schon ab der Jahrgangsstufe<br />

11 vorbereitet. Dabei werden im Regelfall im Unterricht, vorwiegend im Fach Betriebsorganisation,<br />

geeignete Praktikumsbetriebe ausgewählt, Grundlagen des Bewerbungsverfahrens<br />

und der Tätigkeit in Betrieben besprochen und die eigentlichen Bewerbungen um Praktikumsplätze<br />

geschrieben. Die Verantwortung für den Nachweis eines Praktikumsplatzes liegt<br />

bei den Schülerinnen und Schülern, allerdings gewährt die Schule bei der Suche und der Vorbereitung<br />

in der beschriebenen Weise Unterstützung.<br />

Während des Praktikums besuchen Lehrer/innen ihnen zugeteilte Schüler/innen mehrfach an<br />

ihrem Praktikumsplatz. Anschließend wird ein Praktikumsbericht verfasst, der auch bewertet<br />

26


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

wird. Für diesen Bericht gelten besondere Regelungen, die von den Klassenlehrerinnen bzw.<br />

Klassenlehrern bekannt gemacht werden. Die Bewertung des Praktikumsberichts wird im Zeugnis<br />

der Jahrsgangsstufe 13.1 ausgewiesen.<br />

Weil die Praktika integraler Bestandteil des Bildungsgangs sind, muss ihre erfolgreiche Absolvierung<br />

von den Schülerinnen und Schülern nachgewiesen werden, um die angestrebten Abschlüsse<br />

zu erreichen.<br />

12 Schulversäumnis<br />

12.1 Grundsätzliche Regelungen<br />

Für den Bildungsgang gelten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Schulordnung (ASchO)<br />

und der Schulordnung des Städtischen <strong>Berufskolleg</strong>s für Wirtschaft und Verwaltung (BKL) folgende<br />

Grundregeln bei Schulversäumnis:<br />

• Schülerinnen und Schüler, die durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren<br />

zwingenden Gründen (zum Beispiel Unfall oder Todesfall in der Familie) verhindert sind,<br />

die Schule zu besuchen, benachrichtigen die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag.<br />

Die Benachrichtigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich (telefonisch) erfolgen.<br />

• Bei einem längeren Schulversäumnis ist der Schule spätestens nach einer Woche eine<br />

Zwischenmitteilung vorzulegen.<br />

• Unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses – also am ersten Tag des Schulbesuchs<br />

nach dem Schulversäumnis, spätestens jedoch nach einer Woche – ist der Klassenleitung<br />

eine Entschuldigung vorzulegen. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt das<br />

Schulversäumnis als unentschuldigt.<br />

• Eine Schülerin oder ein Schüler, die von der Klassenleitung mit einer Attestpflicht belegt<br />

sind, muss dieses Attest in Abweichung zu o.g. Regelung bereits ab dem ersten Krankheitstag<br />

einholen und sofort an die Schule weiterleiten.<br />

• Bei allen Schülerinnen und Schülern ermittelt die Klassenleitung monatlich die gesamte<br />

Fehlzeit. Nachgewiesene Vorstellungsgespräche, Musterungen, o.Ä. kommen dabei nicht<br />

zur Anrechnung.<br />

• Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler wiederholt unentschuldigt, berät die Klassenkonferenz<br />

über eine disziplinarische Maßnahme. Tritt auch nach Erteilung dieser Maßnahme keine<br />

Änderung im schülerischen Verhalten ein, werden unverzüglich im Rahmen von Lehrerkonferenzen<br />

die Schritte „Androhung der Entlassung“ und „Entlassung von der Schule“<br />

eingeleitet.<br />

• Die Entlassung von der Schule kann bei volljährigen, nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen<br />

und Schülern auch ohne Konferenzbeschluss zur Androhung der Entlassung erfolgen,<br />

wenn im Verlauf eines Monats insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt<br />

versäumt wurden.<br />

• Die Schülerin oder der Schüler hat die Pflicht, versäumten Unterrichtsstoff selbstständig<br />

nachzuarbeiten. Es ist Aufgabe der Schülerin oder des Schülers, sich nach dem Unterrichtsstoff<br />

der versäumten Stunden zu erkundigen. Bei einer nur eintägigen oder auf einzelne<br />

Stunden beschränkten Erkrankung kann erwartet werden, dass die Schülerin oder<br />

der Schüler den für eine Leistungsüberprüfung erforderlichen Unterrichtsstoff bis zur<br />

nächsten Unterrichtsstunde präsent hat.<br />

• Eine Verspätung von mehr als 20 Minuten gilt als Versäumnis und muss entsprechend bei<br />

der Klassenleitung schriftlich entschuldigt werden.<br />

• Wiederholte Verspätungen werden aufaddiert und auf dem Zeugnis ausgewiesen.<br />

27


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

12.2 Schulversäumnis bei Klausuren<br />

Die Entschuldigungen für das Fehlen bei angesetzten Leistungsüberprüfungen (Klausuren) sind<br />

besonders gründlich zu überprüfen. Grundsätzlich gilt die Regel, dass in diesen Fällen nur eine<br />

Entschuldigung Dritter (zum Beispiel Bescheinigung des Arztes, Musterungsbescheid o.Ä.) anerkannt<br />

wird. Erfolgt die Entschuldigung nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt das Schulverssäumnis<br />

als unentschuldigt. Die Nichtteilnahme an der Leistungsüberprüfung gilt dann als schuldhaft<br />

nicht erbrachte Leistung und geht als ungenügende Leistung in die Endzensur ein.<br />

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler bei einer Klausur entschuldigt, so wird ein Nachschreibtermin<br />

angeboten. Zum Schluss eines Quartals oder Halbjahres kann ein zentraler Nachschreibtermin<br />

festgesetzt werden.<br />

12.3 Entschuldigungen<br />

Schülerinnen oder Schüler entschuldigen sich grundsätzlich erst bei der Klassenleitung. Kurslehrer<br />

können sich über erbrachte Entschuldigungen über den Entschuldigungsordner der Klasse<br />

im Beratungszimmer informieren.<br />

12.4 Dokumentation der Fehlzeiten im Klassen- und Kursbuch<br />

Alle Lehrerinnen und Lehrer, die im Klassenverband unterrichten, überprüfen zu Beginn ihres<br />

Unterrichts die Anwesenheit laut Klassenbuch. Die Fehlzeiten werden im Klassenbuch dokumentiert.<br />

Kurse, die nicht im Klassenverband unterrichtet werden, müssen die Fehlzeiten in einem eigenen<br />

Kursbuch dokumentieren. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei der Kursleitung<br />

unaufgefordert zu entschuldigen. Für das Entschuldigungsverfahren gilt ein besonderes<br />

Entschuldigungsformular (siehe Anlage).<br />

Versäumnisse und Verspätungen werden im Wochen- und Monatskalender des Klassenbuchs<br />

wie folgt eingetragen:<br />

Eintragungen im Wochenplan des Klassenbuchs<br />

Eintragung<br />

Schmitz P<br />

Schmitz E<br />

Schmitz A<br />

Bedeutung<br />

Aus persönlichen Gründen beurlaubt<br />

Entschuldigtes Fehlen<br />

Entschuldigtes Fehlen mit Attest<br />

Eintragungen im Monatskalender des Klassenbuchs<br />

Eintragung<br />

V 10 10 Minuten Verspätung<br />

28<br />

Bedeutung<br />

5 5 Stunden unentschuldigtes Fehlen<br />

5 5 Stunden Fehlen aus nicht zu vertretenden Gründen<br />

(zum Beispiel Musterung); diese Stunden gehen nicht<br />

in die Gesamtwertung ein<br />

A 5 5 Stunden Fehlen mit Attest<br />

P 5 5 Stunden Fehlen aus persönlichen Gründen<br />

5 5 Stunden unentschuldigtes Fehlen


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Handreichung<br />

zur<br />

Dokumentation des Arbeits- und Sozialverhaltens<br />

in den Bildungsgängen<br />

des Städtischen <strong>Berufskolleg</strong>s für<br />

Wirtschaft und Verwaltung,<br />

<strong>Leverkusen</strong>.<br />

Überarbeitete Fassung<br />

Gültig ab Januar 2009<br />

29


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Arbeits- und Sozialverhalten beurteilen - Überfachliche Kompetenzen<br />

fördern<br />

Ausbildungsfähigkeit und Studierfähigkeit, eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung und Teilhabe am<br />

gesellschaftlichen Leben erfordern über Wissen und Kenntnisse hinaus übergreifende soziale Kompetenzen,<br />

Einstellungen und die Verfügung über angemessene Verhaltensweisen.<br />

Fachliche Defizite und unbefriedigende Lernfortschritte haben nicht selten ihre Ursache in einer unzureichenden<br />

Entwicklung selbstständiger Arbeitsweisen und Kompetenzen. Individuelle Förderung muss deshalb neben<br />

fachlichen Aspekten im engeren Sinn auch altersangemessene Arbeits- und Sozialkompetenzen in den<br />

Blick nehmen und zu stärken suchen.<br />

Deshalb ist die Entwicklung des Arbeits- und Sozialverhaltens zu beobachten und zu beurteilen. Diese Beurteilungen<br />

dienen als Grundlage für Beratung und Förderung. Im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern<br />

und mit Eltern ist zu überlegen, welche Fördermöglichkeiten in Schule und Unterricht bestehen und wie diese<br />

durch Eltern unterstützt werden können.<br />

Vorgaben und praktische Umsetzung<br />

a) Bewertungsstufen<br />

Die einzelnen Teilkategorien werden mit den Notenstufen<br />

bewertet.<br />

- sehr gut (= entspricht den Anforderungen im besonderem Maße)<br />

- gut (= entspricht den Anforderungen in vollem Maße)<br />

- befriedigend (= entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)<br />

- unbefriedigend (= entspricht den Anforderungen noch nicht)<br />

Die Note unbefriedigend wird an unserer Schule grundsätzlich ohne weitere Kommentierung erteilt. Soweit<br />

die Zeugniskonferenz jedoch beschließt, diese Note zu kommentieren, erfolgt die Kommentierung aufgrund<br />

der Beurteilungsbausteine, die die Schulkonferenz am 18.09.2008 beschlossen hat. Unabhängig davon gilt in<br />

Konferenzen, ebenso wie bei Fachnoten, eine mündliche Begründungspflicht für die Noten des Arbeits- und<br />

Sozialverhaltens. Auf erkennbare Defizite sollen die Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig, nicht erst im Rahmen<br />

der Notenvorgabe, hinweisen.<br />

Auch über weitere ergänzende Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten kann die Zeugnis- und Versetzungskonferenz<br />

entscheiden, wenn sie dies im Einzelfall für geboten ansieht. Auch hier sollen die Formulierungsbausteine<br />

des Schulkonferenzschlusses vom 18.09.2008 angewendet werden. Es ist sinnvoll und<br />

wünschenswert, diese Möglichkeit vor allem für förderliche Hinweise zugunsten des Schülers/der Schülerin<br />

zu nutzen. Die Aufnahme solcher Bemerkungen kann auf Antrag eines Lehrers/einer Lehrerin oder eines<br />

Schülers/einer Schülerin erfolgen.<br />

b) Bildungsgänge<br />

Das Arbeits- und Sozialverhalten wird nur in Vollzeitbildungsgängen der Berufsfachschulen der Anlagen B, C<br />

und D der APO/BK ausgewiesen.<br />

Bei Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Noten auf die letzten beiden Schulhalbjahre.<br />

c) Verfahren<br />

In unserem <strong>Berufskolleg</strong> übernimmt entweder die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Aufgabe, die<br />

Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten vorzuschlagen.<br />

Es ist also ausdrücklich nicht erforderlich, dass alle Lehrkräfte einer Klasse in die vorbereitenden Konferenzlisten<br />

zusätzlich zu ihren Fachnoten drei Teilnoten für das Arbeits- und Sozialverhalten eintragen. Die Zeug-<br />

30


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

nis- oder Versetzungskonferenz entscheidet über die jeweils im Einzelfall zu erteilenden Noten und Aussagen<br />

auf der Grundlage des Vorschlags der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.<br />

Dazu werden die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ihre Vorschläge bereits einige Tage vor der Konferenz<br />

machen, damit Diskrepanzen im Urteil und deren Ursachen in Abstimmungsgesprächen geklärt werden<br />

können. Nicht sachgerecht ist die rechnerische Festsetzung einer Durchschnittsnote, weshalb bei Beurteilungen<br />

über den Einzelfall in der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz entschieden werden muss.<br />

Um eine einheitliche und transparente Beurteilung zu gewährleisten, geben die nachfolgenden Indikatoren<br />

Hinweise für die Lehrerinnen und Lehrer, die in die Bewertungen und Entscheidungen zur Bewertung einfließen<br />

sollen. Im Einzelnen stellen sich für die Lehrerin und den Lehrer folgende Fragen:<br />

• Welche Indikatoren soll ich den einzelnen Kompetenzbereichen zugrunde legen?<br />

• Welche Beobachtungsaspekte kann ich daraus ableiten?<br />

• Wie habe ich die Beobachtungen im Einzelfall dokumentiert?<br />

• Welche Aspekte habe ich bereits durch die Fachnote beurteilt?<br />

Grundsätzlich gilt, dass Aspekte, die im Bereich der sonstigen Leistungen schon gewertet wurden, nicht ein<br />

zweites Mal berücksichtigt werden sollen. Das gilt vor allem für die mündliche Beteiligung am Unterricht, die<br />

Fertigung von Hausaufgaben, für Projektarbeiten oder bewertete Gruppenarbeiten. Die der Bewertung<br />

zugrundeliegenden Indikatoren sind im Folgenden beschrieben.<br />

Indikatoren für die Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens<br />

Die Beurteilung des Arbeitsverhaltens erfolgt in den folgenden Kompe-tenzbereichen:<br />

• Leistungsbereitschaft<br />

• Zuverlässigkeit und Sorgfalt<br />

• Sozialverhalten<br />

Die Schülerinnen und Schüler<br />

Leistungsbereitschaft<br />

• arbeiten konzentriert, auch über einen längeren Zeitraum<br />

• strengen sich auch bei ungeliebten Aufgaben und Anforderungen an<br />

• fragen nach und verlangen Klärung, wenn sie eine Aufgabe oder einen Arbeitszusammenhang nicht<br />

verstehen<br />

• erkennen Schwierigkeiten, fragen nach, holen sich Unterstützung ohne frühzeitig aufzugeben<br />

• suchen neue Aufgaben und zeigen Initiative<br />

• zeigen Interesse an neuen Themen und Aufgabenstellungen und nehmen diese in Angriff<br />

Zuverlässigkeit und Sorgfalt<br />

Die Schülerinnen und Schüler<br />

• erscheinen pünktlich zum Unterricht und zu vereinbarten Terminen<br />

• halten Absprachen gewissenhaft und zuverlässig ein<br />

• erledigen Aufgaben vollständig und termingerecht<br />

• führen Hefte und Arbeitsunterlagen ordentlich und nach den vereinbarten Vorgaben<br />

• halten Lern- und Arbeitsmaterialien in ordentlichem Zustand bereit.<br />

• gehen mit Büchern, Materialien, Geräten usw. verantwortungsbewusst und sachgerecht um<br />

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für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Sozialverhalten<br />

Die Note für das Sozialverhalten fasst die bisherigen drei Kompetenzbereiche zusammen. Die Bewertung des<br />

Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf deren Verhalten im weiteren schulischen<br />

Kontext (Unterricht, Unterrichtsgänge, Klassenfahrten etc.), jedoch nicht auf deren Verhalten im privaten<br />

Bereich.<br />

Zur Konkretisierung und Beurteilung des Sozialverhaltens können u. a. folgende Indikatoren herangezogen<br />

werden:<br />

Die Schülerinnen und Schüler<br />

• nehmen verantwortungsbewusst Aufgaben und Pflichten für die Klasse/Gruppe wahr.<br />

• erkennen unterschiedliche Ideen an; tragen dazu bei, eine gemeinsam getragene Lösung zu finden<br />

• halten vereinbarte Regeln ein und beachten Höflichkeitsformen situationsangemessen<br />

• erkennen Leistungen anderer an, hören angemessen zu und lassen andere ausreden<br />

• hören zu, wenn Kritik an der eigenen Leistung oder dem eigenen Verhalten geübt wird, und sind<br />

bereit, sich mit der Kritik sachlich auseinanderzusetzen<br />

• nehmen Konflikte mit anderen wahr, sprechen diese angemessen an und versuchen sie mit friedlichen<br />

Mitteln zu lösen.<br />

Ein positives Sozialverhalten ist nicht mit Konfliktvermeidung um jeden Preis gleichzusetzen. Kompetenzen<br />

zeigen sich vielmehr darin, eigene Standpunkte in der Sache engagiert, im Umgang jedoch respektvoll und<br />

ohne persönliche Verletzungen zu vertreten.<br />

Zusätzlich kann auf dem Zeugnis schulisches Engagement ausgewiesen werden<br />

Viele Schülerinnen und Schüler engagieren sich in besonderer Weise. Die Schule unterstützt dieses Engagement<br />

dadurch, dass der besondere Einsatz in der Schule und die Bereitschaft, mehr als nur das unbedingt<br />

Geforderte einzubringen, auch anerkannt und gewürdigt werden. Dem trägt Rechnung, das außerunterrichtliche<br />

Engagement auf dem Zeugnis zu dokumentieren.<br />

Das Schulgesetz legt in § 49 Abs. 2, Nr. 3 fest, dass neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnisse<br />

und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz<br />

weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen<br />

Bereich aufgenommen werden.<br />

Die Verwendung von freien oder Standardformulierungen ist hier jeder Klassenkonferenz freigestellt. Eine<br />

Abstimmung in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist nicht verpflichtend vorgesehen. Die Würdigung des besonderen<br />

Engagements in der Schule ist auf allen Zeugnissen möglich. Auf Abschluss-, Abgangs- und Bewerbungszeugnissen<br />

kann es allerdings von besonderer Bedeutung sein; dabei können auch Tätigkeiten aus<br />

früheren Schuljahren bescheinigt werden.<br />

Gewürdigt werden z. B. das Engagement und die Verantwortungsübernahme in folgenden Bereichen:<br />

• Beteiligung an der Schulmitwirkung (Klassensprecherin / Klassensprecher, Schülersprecherin /<br />

Schülersprecher, Mitarbeit in der Schülervertretung und Übernahme von Aufgaben im Rahmen der<br />

Schulmitwirkung auch ohne „Amt“)<br />

• Übernahme besonderer Aufgaben bei Projekten der Schule (z. B. in der politischen Bildung)<br />

• Mitgliedschaft in der Theatergruppe;<br />

• Teilnahme an überschulischen Wettbewerben<br />

• Ausbildung zum Streitschlichter;<br />

• Mitarbeit in der Schülerzeitung;<br />

• Übernahme von Tutorentätigkeiten;<br />

• Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von regionalen und überregionalen Projekten;<br />

• Mitarbeit beim Zusammenwirken mit außerschulischen Partnern und Institutionen<br />

Auf dem Zeugnis werden solche Aktivitäten nicht im Detail qualifiziert, sondern nur kurz dokumentiert.<br />

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für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Ein Antrag auf Würdigung des Ausweises Ehrenamtlichen Engagements auf dem Zeugnis ist<br />

möglich<br />

Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers kann ehrenamtliche Tätigkeit in gemeinnützigen oder kirchlichen<br />

Organisationen, Verbänden oder Einrichtungen auf jedem Zeugnis dokumentiert werden. Bei Abschluss-,<br />

Abgangs- und Bewerbungszeugnissen empfiehlt es sich besonders. Entsprechend dem Gesetzeswortlaut<br />

geschieht dies unter Einbeziehung früherer Schuljahre, wobei mit den Schülerinnen und Schülern<br />

abzusprechen ist, welche Bemerkungen aus früheren Zeugnissen aufgenommen werden sollen. Eine Abstimmung<br />

in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist nicht notwendig.<br />

Der Ausweis ehrenamtlichen Engagements auf Zeugnissen erfolgt aufgrund vorzulegender Bescheinigungen,<br />

z.B. kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinigungen (z.B. freiwillige Feuerwehr, DRK, Sportverein).<br />

1.) Schulgesetz (SchulG)<br />

§ 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn<br />

(2) Soweit in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt ist, werden neben den<br />

Angaben zum Leistungsstand in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn aufgenommen:<br />

1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,<br />

2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen „sehr gut“, „gut“,<br />

„befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu Grunde gelegt werden und die nach Entscheidung der Zeugnis-<br />

oder Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung ergänzt werden können; die Schulkonferenz<br />

entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten an der Schule<br />

durch Beschreibungen ergänzt werden sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung<br />

auf,<br />

3. nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen über besondere<br />

Leistungen und besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen<br />

Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche<br />

Tätigkeiten in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen gewürdigt werden.<br />

In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich Bemerkungen nach dieser Nummer auch auf<br />

die gesamte Schullaufbahn.<br />

2.) Ausbildungs- und Prüfungsordnung <strong>Berufskolleg</strong> (APO-BK)<br />

§ 9 Zeugnisse , Laufbahnbescheinigungen, Zertifikate<br />

(4) Die Zeugnisse und Laufbahnbescheinigungen enthalten neben den Noten für die Fächer Noten für das<br />

Arbeitsverhalten in den Bereichen Leistungsbereitschaft sowie Zuverlässigkeit/Sorgfalt und eine Note für das<br />

Sozialverhalten. Den Noten gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG werden folgende Notenstufen zu Grunde<br />

gelegt, die in die Zeugnisse aufgenommen werden:<br />

1. Die Noten „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den<br />

Anforderungen in besonderem Maße entspricht,<br />

2. die Note „gut“ soll erteilt werden , wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den Anforderungen<br />

in vollem Maße entspricht,<br />

3. die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den<br />

Anforderungen im Allgemeinen entspricht und<br />

4. die Note „unbefriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich<br />

den Anforderungen noch nicht entspricht.<br />

Die Schulkonferenz kann beschließen, dass die Note „unbefriedigend“ zu begründen ist. Die Note für die<br />

Bereiche Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Sozialverhalten werden von der Klassenlehrerin<br />

oder dem Klassenlehrer oder von einer von der Schule zu bestimmenden Lehrkraft vorgeschlagen<br />

und von der Klassenkonferenz abschließend festgelegt; sie können nach Entscheidung der Klassenkonferenz<br />

im Rahmen der von der Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze durch eine Beschreibung ergänzt<br />

werden (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG). Bei Abschluss und Abgangszeugnissen beziehen sich die Noten auf<br />

die letzten beiden Schulhalbjahre.<br />

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für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

(5) Die Zeugnisse und Laufbahnbescheinigungen enthalten außerdem die Angaben gemäß § 49 Abs. 2<br />

Nr. 1 und 3 SchulG. Abweichend von § 49 Abs. 2 Nr. 1 SchulG enthalten Abschusszeugnisse und Abgangszeugnisse<br />

nur die unentschuldigten Fehlzeiten. Die Angaben beziehen sich bei Abschluss- und Abgangszeugnissen<br />

auf die letzen beiden Schulhalbjahre.<br />

(6) In den Bildungsgängen gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 und Abs. 8 SchulG werden in den Zeugnissen<br />

abweichend von § 49 Abs. 2 SchulG keine Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, in<br />

den Bildungsgängen gemäß § 22 Abs. 7 Nr. 2 und Abs. 8 SchulG darüber hinaus auch keine Angaben zu<br />

Fehlzeiten ausgewiesen.<br />

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Hausordnung<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Städtisches <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung<br />

I. Vorbemerkungen<br />

Als Konkretisierung der Vorgaben des Schulgesetzes NRW gibt sich das Städtische <strong>Berufskolleg</strong> eine<br />

eigene Hausordnung, die den störungsfreien Ablauf des Unterrichts gewährleistet und das Zusammenleben<br />

im Schulgebäude und den Aufenthalt auf dem Schulhof regelt.<br />

II. Regelungen zum Ablauf des Unterrichtes<br />

1. Vor dem Unterrichtsbeginn versammeln sich alle Schüler und Schülerinnen auf dem Schulhof und in<br />

der Pausenhalle. Erst mit dem ersten Klingelzeichen werden die Klassenräume aufgesucht. Ab 07:30<br />

Uhr ist die Schule für Schüler zugänglich.<br />

2. Schülerinnen und Schüler gehen gemeinsam mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin in den Unterrichtsraum.<br />

Während der Pausen ist kein Aufenthalt in den Klassenräumen gestattet. Vor allen Dingen in<br />

den DV-Fachräumen ist jeglicher Aufenthalt ohne Lehrer nicht gestattet.<br />

3. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer/ die Fachlehrerin nicht anwesend sein, meldet<br />

der Klassensprecher/ die Klassensprecherin oder sein Stellvertreter/ seine Stellvertreterin dies im<br />

Sekretariat.<br />

4. Der Wechsel von einem Klassenraum in einen anderen zwischen zwei aufeinander folgenden Unterrichtsstunden<br />

ist mit Rücksicht auf die Arbeit in den übrigen Klassen ruhig durchzuführen.<br />

5. Das Verlassen der Klassenräume während des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung<br />

des jeweiligen Lehrers oder Lehrerin gestattet.<br />

6. Verspätungen stören den Unterricht in erheblichem Maße und sind zu vermeiden. Der Schüler hat<br />

auch Verspätungen zu entschuldigen. Verspätungen werden im Klassenbuch als Fehlzeiten vermerkt.<br />

7. Das Essen und Trinken ist während des Unterrichts generell in allen Fachräumen untersagt. In Absprache<br />

mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin darf in normalen Klassenräumen das Trinken erlaubt<br />

werden. Die Getränkeautomaten sollen nur während der Pausenzeiten genutzt werden.<br />

8. Im Städtischen <strong>Berufskolleg</strong> gilt ein umfassendes Verbot der Nutzung von Handys und anderen e-<br />

lektronischen Kommunikationsmitteln durch Schülerinnen und Schüler im gesamten Gebäude (also<br />

auch in den Fluren). Handys müssen zu Unterrichtszeiten grundsätzlich abgeschaltet sein. Eine Nutzung<br />

von Handys ist ausschließlich zu Pausenzeiten auf dem Schulhof erlaubt.<br />

35


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

III. Regelungen zum Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude<br />

1. Für Fahrräder stehen Fahrradständer auf dem Schulhof als Abstellplätze zur Verfügung.<br />

Schülerinnen und Schüler die mit dem die PKW anreisen, werden auf die Parkbucht in der Alsenstraße<br />

verwiesen. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen am Dhünnufer gegenüber dem Kombibad Calevornia.<br />

Schülerinnen und Schüler sollten wegen der geringen Parkmöglichkeiten unbedingt mit den öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln anreisen. Es ist darauf zu achten dass in den Anliegerstraßen der Parkraum<br />

bewirtschaftet ist und weitergehend nur Parkplätze für Anwohner mit Berechtigungsausweis und<br />

Kurzparkerplätze zur Verfügung stehen.<br />

Fahrzeuge, die die Zufahrtwege für Feuerwehr, Unfallwagen und Lieferanten versperren, werden<br />

kostenpflichtig abgeschleppt.<br />

2. Das Gelände der Schule soll von Schülern und Schülerinnen nur für wichtige Erledigungen verlassen<br />

werden. Wer den Schulhof verlässt, verliert Haftungs- und Unfallschutzversicherung.<br />

3. Im Unterricht nicht benutzte Gegenstände (Kleidungsstücke, Sturzhelm u. a.) gehören an die Garderobenhaken.<br />

Für die in den Klassenräumen und an den Garderoben befindlichen Gegenstände übernimmt<br />

die Schule keine Haftung.<br />

4. In den Pausen gehen die Schüler und die Schülerinnen grundsätzlich auf den Schulhof oder in die<br />

Pausenhalle.<br />

5. Um Diebstähle zu vermeiden, werden die Klassenräume zum Pausenbeginn abgeschlossen.<br />

6. Für die Sauberkeit in den Klassenräumen, im Schulgebäude, außerhalb der Klassenräume und dem<br />

Schulgelände sind die Schülerinnen und Schüler mit verantwortlich (Tafeldienst, Hofreinigungsdienst).<br />

Es gibt an allen Standorten der Schule einen täglichen Reinigungsdienst. Kehrgeräte befinden<br />

sich im Hauptgebäude im Keller des Trakts A. Am Standort Kerschensteinerstr. im Hausmeisterbüro<br />

und am Standort Hardenbergstr. im Treppenhaus des Altgebäudes. Für Abfälle (Papier, Becher,<br />

Zigarettenkippen u. a.) stehen Behälter bereit.<br />

7. Nach Unterrichtsschuss sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.<br />

8. Die Einrichtungen der Schule müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Grob fahrlässige oder vorsätzliche<br />

Beschädigungen führen zu einer Schadensersatzpflicht der Eltern oder des volljährigen Schülers<br />

gegenüber der Schule. Darüber hinaus werden Schulordnungsmaßnahmen eingeleitet.<br />

9. Fundsachen sind bitte beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.<br />

IV. Rauchverbot und Alkoholverbot<br />

In Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes gilt in der Schule ein absolutes Rauchverbot sowohl<br />

für Schülerinnen und Schüler als auch für die Beschäftigten des <strong>Berufskolleg</strong>s. Das Städtische <strong>Berufskolleg</strong><br />

ist eine rauchfreie Schule. Das Verbot bezieht sich sowohl auf alle Gebäudeteile als auch<br />

für das Schulgelände. Das für alle öffentlichen Dienststellen erlassene Rauchverbot durch den Oberbürgermeister<br />

der Stadt <strong>Leverkusen</strong> gilt uneingeschränkt in allen Gebäuden unseres <strong>Berufskolleg</strong>s.<br />

Es besteht generell Alkoholverbot. Lediglich bei öffentlichen Veranstaltungen kann je nach ihrem<br />

Charakter eine Ausnahme durch die Schulleitung erfolgen. Spirituosen sind immer verboten.<br />

Peters<br />

Oberstudiendirektor<br />

Stand: Dezember 2008<br />

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Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Anlage zur Hausordnung des<br />

Städtischen <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung<br />

Als Ergänzung zu den in der Hausordnung enthaltenen Regelungen wird auf folgende Pflichten der Schüler/Schülerinnen<br />

besonders hingewiesen:<br />

Pflicht zur Pünktlichkeit<br />

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht<br />

Von der Teilnahmepflicht ist der Schüler/die Schülerin befreit bei:<br />

Krankheit<br />

Die Schule ist spätestens am 2. Tag zu benachrichtigen<br />

Bei Beendigung des Schulversäumnisses ist eine schriftliche Entschuldigung<br />

vorzulegen<br />

Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen<br />

eine Zwischenmitteilung vorzulegen<br />

Bei begründetem Zweifel, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen<br />

versäumt wird, kann ein ärztliches Attest verlangt werden<br />

Vorherige Beurlaubung<br />

Durch Klassenlehrer, Schulleiter, Schulaufsicht<br />

In allen anderen Fällen fehlt der Schüler/die Schülerin unentschuldigt, höhere Gewalt ausgenommen.<br />

Verstöße gegen die Pflicht zur Pünktlichkeit und Teilnahme können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.<br />

Dazu gehören:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Verweis<br />

Überweisung in eine parallele Lerngruppe<br />

vorübergehender Ausschluss vom Unterricht<br />

Entlassung von der Schule<br />

Beschädigt ein Schüler/eine Schülerin schuldhaft Schuleigentum, so ist er/sie zum Schadenersatz verpflichtet!<br />

Im Übrigen wird von den Schülern und Schülerinnen „unterrichtsbezogenes Verhalten“<br />

erwartet. Dazu gehört auch:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

sich auf den Unterricht vorzubereiten<br />

im Unterricht mitzuarbeiten<br />

die gestellten Aufgaben auszuführen<br />

die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten<br />

Aktivitäten wie Essen, Trinken, Kaugummi kauen, Walkmann hören, telefonieren (Handys sind abzuschalten)<br />

u. ä. stören den Unterricht und sind zu unterlassen.<br />

37


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Belehrung<br />

Name, Vorname<br />

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, folgende Punkte zur Kenntnis genommen zu haben<br />

und mich an diese zu halten:<br />

Ich melde mich am ersten Tag meines Fernbleibens vom Unterricht noch am selben<br />

Morgen telefonisch in der Schule ab. (Sekretariat)<br />

Spätestens eine Woche nach meinem Fernbleiben lasse ich meiner Klassenlehrerin eine<br />

schriftliche Entschuldigung in Form eines privaten Geschäftsbriefes zukommen. Sollte<br />

die Form nicht entsprechend in Anlehnung an DIN 5008 erfolgen, kann die Entschuldigung<br />

auch zurückgewiesen werden.<br />

Wenn ich mehr als zwei Tage dem Unterricht fernbleibe, MUSS ich eine ärztliche Bescheinigung<br />

bzw. einen begründeten und nachvollziehbaren Nachweis über meine Fehlzeit<br />

einbringen. Unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses – also am ersten<br />

Tag des Schulbesuchs nach dem Schulversäumnis, spätestens jedoch nach einer Woche<br />

– ist der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eine Entschuldigung vorzulegen. Nach<br />

Ablauf der oben genannten Frist gilt das Schulversäumnis als unentschuldigt.<br />

Werde ich ab einem mir mitgeteilten Zeitpunkt dazu von meinem/r Klassenlehrer/in verpflichtet,<br />

muss ich ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Fehltag als Entschuldigung<br />

vorlegen.<br />

Mit ist bewusst, dass wiederholte Verspätungen zu unentschuldigten Fehlstunden aufaddiert<br />

und auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Eine Verspätung von mehr als 20<br />

Minuten gilt als Versäumnis und muss entsprechend schriftlich bei der Klassenleitung<br />

entschuldigt werden.<br />

Ich wurde darüber belehrt, dass ich nach 20 unentschuldigten Fehlstunden vor der Lehrerkonferenz<br />

der Schule Rechenschaft über mein Versäumnis ablegen muss und mein<br />

Fernbleiben zur Schulentlassung führen kann.<br />

Ich wurde ebenfalls über die sogenannte „20-Tage-Regelung“ belehrt, die bedeutet,<br />

dass ich nach 20 Tagen unentschuldigten Fehlens von der Schule verwiesen werde.<br />

Die Entschuldigungen für das Fehlen bei angesetzten Leistungsüberprüfungen (Klausuren)<br />

werden besonders gründlich überprüft. Grundsätzlich gilt die Regel, dass ich in diesen<br />

Fällen nur durch Vorlage einer Entschuldigung Dritter (z.B. durch Bescheinigung eines<br />

Arztes, Musterungsbescheid, o.Ä.) entschuldigt bin. Erfolgt die Entschuldigung nicht<br />

oder nicht rechtzeitig, so gilt das Schulversäumnis als unentschuldigt. Die Nichtteilnahme<br />

an der Leistungsüberprüfung gilt dann als schuldhaft nicht erbrachte Leistung und<br />

geht als ungenügende Leistung in die Endzensur ein.<br />

Dieses Blatt wird mir in Kopie ausgehändigt und im Original in meine Schülerakte eingefügt<br />

und bei Unregelmäßigkeiten herangezogen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

38


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

[Absender]<br />

Ort, Datum<br />

Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung Herr/Frau [Name Klassenlehrer/in]<br />

Entschuldigung für mein Fehlen am .... / vom........ bis<br />

[bzw. bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern: „Entschuldigung für das Fehlen meines<br />

Sohnes/meiner Tocher ...]<br />

Sehr geehrte/r Herr/Frau _____________________,<br />

ich entschuldige mich für mein Fehlen am ................./ vom ........ bis .........<br />

(Hier Angabe des Grunds des Fehlens, z.B. „Krankheit“)<br />

Ich versichere Ihnen, dass ich den versäumten Unterrichtsstoff selbständig sofort nachholen<br />

werde.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Name)<br />

39


Städtisches <strong>Berufskolleg</strong><br />

für Wirtschaft und Verwaltung, <strong>Leverkusen</strong>, Wirtschaftsgymnasium<br />

Herausgeber:<br />

Städt. <strong>Berufskolleg</strong> für Wirtschaft und Verwaltung <strong>Leverkusen</strong><br />

Bismarckstraße 211 und Hardenbergstraße 35<br />

Telefon (0214) 373-410<br />

Homepage: www.berufskolleg-leverkusen.de<br />

E-Mail: info@berufskolleg-leverkusen.de<br />

Ihre Ansprechpartnerin:<br />

Beate Marx, Bildungsgangleitung Wirtschaftsgymnasium<br />

Telefon (0214) 373-418<br />

E-Mail: marx@berufskolleg-leverkusen.de<br />

Die Informationen in dieser Broschüre wurden sorgfältig zusammengetragen, gültig im rechtlichen<br />

Sinn sind aber ausschließlich die Regelungen des Schulgesetzes NRW und der APO-BK.<br />

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