TV-Ã AWO NRW - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV
TV-Ã AWO NRW - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV
TV-Ã AWO NRW - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(3) An die Stelle der Begriffe Grundvergütung, Vergütungsgruppe und Vergütung treten die Begriffe Entgelt<br />
und Entgeltgruppe.<br />
Niederschriftserklärung zu § 17:<br />
Die Niederschriftserklärung zu § 10 gilt entsprechend.<br />
§ 18 Entgeltgruppe 2 Ü<br />
Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung gelten für Beschäftigte, die<br />
in die Entgeltgruppe 2 Ü übergeleitet oder in die Lohngruppen 1 mit Aufstieg nach 2 und 2a oder in die<br />
Lohngruppe 2 mit Aufstieg nach 2a eingestellt werden, folgende Tabellenwerte:<br />
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6<br />
1548,09 1720,10 1781,90 1864,30 1920,95 1963,18<br />
§ 19 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile<br />
Bezüge für Arbeitsleistungen bis zum 31.12.2007, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, werden nach<br />
den bis dahin jeweils geltenden Regelungen abgerechnet, als ob das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.<br />
Dezember 2007 beendet worden wäre.<br />
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.<br />
§ 20 In Kraft treten, Laufzeit<br />
(2) Der Tarifvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist jederzeit schriftlich gekündigt werden, frühestens zum<br />
31. März 2010. Die §§ 16, 18 einschließlich Anlagen können ohne Einhaltung einer Frist, jedoch nur<br />
insgesamt, schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. März 2010; die Nachwirkung dieser Vorschriften<br />
wird ausgeschlossen.<br />
Berlin, Düsseldorf, den 5. Januar 2008<br />
Unterschriften<br />
Seite 10 von 10