03.11.2012 Aufrufe

5 Zubringer- und Druckaggregate - Hartwig Paulsen Geräte ...

5 Zubringer- und Druckaggregate - Hartwig Paulsen Geräte ...

5 Zubringer- und Druckaggregate - Hartwig Paulsen Geräte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Pumpen <strong>und</strong> Ventile<br />

Motorpumpengruppen<br />

SMG<br />

Einstrang-<br />

Ölversorgung<br />

<strong>Zubringer</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Druckaggregate</strong><br />

Ölbrenner-<br />

Pumpenblöcke<br />

Pumpensteuerung<br />

Zubehör <strong>und</strong><br />

Ersatzteile<br />

Monarch<br />

Ölbrennerdüsen<br />

Sonderaggregate<br />

Allgemeines<br />

106<br />

www.hptechnik.com<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

I. Angebot:<br />

Die dem Angebot beigefügten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- <strong>und</strong> Maßangaben<br />

u.ä.) sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.<br />

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen <strong>und</strong> anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums-<br />

<strong>und</strong> Urheberrechte<br />

vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller<br />

als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.<br />

II. Bestellung <strong>und</strong> Auftragsannahme, Lieferumfang,Vertragsinhalt<br />

1. Sämtliche Bestellungen, die dem Lieferer vom Besteller unmittelbar oder über Außendienst-<br />

mitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es<br />

sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft. Lieferinhalt <strong>und</strong> Lieferumfang ergeben sich aus<br />

der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers. Soweit eine Auftragsbestätigung nicht<br />

vorliegt, ergibt sich der Lieferumfang aus dem Angebot des Lieferers.<br />

2. Insbesondere bedürfen mündliche Abmachungen, die mit Angestellten oder Vertretern des<br />

Lieferers getroffen wurden, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.<br />

Entsprechendes gilt für Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages. Nachträgliche tech-<br />

nische Änderungen zu bestehenden Verträgen werden mit einer angemessenen Bearbei-<br />

tungsgebühr (abhängig vom Fertigungszustand <strong>und</strong> der Art der Änderung) belegt.<br />

3. Bei Sonderanfertigungen ist der Lieferer zu einer Mehr- oder Minderleistung von bis zu 10 %<br />

berechtigt. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers<br />

<strong>und</strong> werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller den Lieferer von<br />

sämtlichen Ansprüchen frei.<br />

4. Teillieferungen sind zulässig.<br />

5. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im<br />

Hinblick auf Material <strong>und</strong> Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschrittes<br />

ausdrücklich vorbehalten.<br />

6. Fälle von höherer Gewalt entbinden von der Lieferungspflicht. Weitergehende gesetzliche<br />

Befreiungstatbestände von der Lieferungspflicht bleiben unberührt.<br />

III. Preis <strong>und</strong> Zahlung<br />

1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise<br />

<strong>und</strong> Bedingungen. Die Preise gelten ab Werk, zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwert-<br />

steuer. Vereinbarte Preise im nichtkaufmännischen Verkehr sind verbindlich, wenn die Auslie-<br />

ferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. Danach behält sich der<br />

Lieferer bei einer Erhöhung der Gestehungskosten eine entsprechende Erhöhung des Preises<br />

vor. Übersteigt der danach geforderte Preis die zwischen Vertragsabschluss <strong>und</strong> Lieferung<br />

eingetretene Erhöhung der Lebenshaltungskosten um mindestens das Doppelte, hat der<br />

Besteller das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr bleibt<br />

eine Anpassung der Preise bei Erhöhung der Gestehungskosten in entsprechendem Umfang<br />

auch innerhalb des 4-Monats-Zeitraumes vorbehalten. Rücktrittsrecht des Bestellers besteht<br />

nicht. Soweit der Lieferer Preise für den Weiterverkauf angibt, stellen sich diese als eine<br />

unverbindliche Preisempfehlung dar. Bei Aufträgen unter einem Netto-Warenwert von<br />

h 50,00 berechnet der Lieferer einen Mindermengenzuschlag von h 25,00.<br />

2. Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, die vom Lieferer zu Selbstkosten<br />

berechnet werden. Der Lieferer ist berechtigt, die Versandart nach seinem Ermessen frei zu<br />

wählen.<br />

3. Die Rechnungen des Lieferers sind zahlbar<br />

- binnen 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder<br />

- binnen 30 Tagen netto.<br />

Diese Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum.<br />

4. Ist der Besteller Verbraucher, so beginnt die Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Fälligkeit <strong>und</strong><br />

Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung. Der Besteller, der Ver-<br />

braucher ist, gerät außerdem nach Ablauf dieser Zahlungsfristen nur dann in Verzug, wenn er in<br />

der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folgen hingewiesen worden ist.<br />

5. Der Besteller, der nicht Verbraucher ist, kommt nach Ablauf der oben genannten 30-tägigen<br />

Zahlungsfrist in Verzug. Ist der Zugang der Rechnung, deren Datum für den Fristbeginn<br />

maßgebend ist, oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung unsicher, so kommt der<br />

Besteller spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung des Lieferers <strong>und</strong> Empfang der<br />

Leistung des Lieferers in Verzug.<br />

6. Die Forderung des Lieferers ist während des Verzuges mit 5 % über dem jeweiligen Basis-<br />

zinssatz von Bestellern, die Verbraucher sind, zu verzinsen. Der Verzugszinssatz für Besteller,<br />

die nicht Verbraucher sind, beträgt 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendma-<br />

chung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.<br />

7. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Bestellers werden bis dahin nicht<br />

fällige Forderung sofort fällig.<br />

8. Das Recht des Schuldners, das Zurückbehaltungsrecht auszuüben, ist im kaufmännischen<br />

Geschäftsverkehr ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den dieses Leistungs-<br />

verweigerungsrecht gestützt wird, ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entschei-<br />

dungsreif. Ist der Besteller nicht Unternehmer, stehen ihm das Recht der Zurückbehaltung<br />

<strong>und</strong> sonstige Leistungsverweigerungsrechte nach § 320 BGB uneingeschränkt zu, es sei<br />

denn, diese Rechte beruhen nicht auf demselben Vertragsverhältnis. Im zuletzt genannten<br />

Fall kann der Besteller das Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht nur<br />

geltend machen, wenn sein Anspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entschei-<br />

dungsreif ist.<br />

9. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder<br />

rechts kräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.<br />

10. Alle Rechnungen werden in Euro ausgestellt. Für Wechsel <strong>und</strong> Schecks übernimmt der Lieferer<br />

keine Haftung für das rechtzeitige Vorlegen oder die Beibringung der Wechsel- oder Scheck-<br />

protesturk<strong>und</strong>e. Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Außendienstmitar-<br />

beiter/Vertreter des Lieferers sind inkassoberechtigt.<br />

IV. Lieferzeit, Gefahrübergang <strong>und</strong> Entgegennahme<br />

1. Lieferzeiten sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich <strong>und</strong> schriftlich als verbindlich vom<br />

Lieferer bezeichnet sind.<br />

2. Die Lieferung durch den Lieferer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Lieferer<br />

wird dem Besteller unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht statt-<br />

findet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen.<br />

Ein vom Lieferer übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.<br />

3. Voraussetzung für den Beginn der Lieferzeit ist im übrigen die Absendung der Auftrags-<br />

Allgemeines<br />

bestätigung des Lieferers <strong>und</strong> die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen,<br />

Genehmigungen, Freigaben sowie die Erbringung sonstiger vom Besteller geschuldeter<br />

Leistungen, insbesondere vereinbarter Sicherheiten oder Anzahlungen.<br />

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk<br />

verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<br />

5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,<br />

ins besondere von Streik oder Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hinder-<br />

nisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Maßnahmen oder<br />

Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes von<br />

erheblichem Einfluss sind. Entsprechendes gilt auch, wenn die vorstehend genannten Hinder-<br />

nisse bei Zulieferern des Lieferers eintreten <strong>und</strong> der Lieferer die Mitteilung, daß eine Selbst-<br />

belieferung nicht stattfindet, an den Besteller unterlässt. Im übrigen ist der Besteller im Falle<br />

eines vom Lieferer zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann<br />

berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 3<br />

Wochen fruchtlos verstrichen ist <strong>und</strong> der Besteller die ihm selbst obliegenden Verpflichtungen<br />

nicht verletzt hat.<br />

6. Ist ein Versand der bestellten Ware vereinbart, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferers auf<br />

Rechnung <strong>und</strong> Gefahr des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Lieferer<br />

die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht<br />

auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferers auf den Besteller über, wenn frachtfreie<br />

Lieferung vereinbart ist.<br />

7. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat oder wird<br />

der Versand auf Wunsch des Bestellers hinaus geschoben, so geht die Gefahr bereits im Zeit-<br />

punkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die durch die Lagerung entstehenden<br />

Kosten sind in diesen Fällen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Besteller zu<br />

tragen, mindestens jedoch in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monats. Der<br />

Lieferer ist berechtigt, nach Setzung <strong>und</strong> fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist<br />

anderweitig über den Liefergegenstand zuverfügen <strong>und</strong> den Besteller mit angemessen<br />

verlängerter Frist zu beliefern.<br />

8. Vorstehende Bestimmungen über den Gefahrübergang <strong>und</strong> Lieferfristen gelten für Teil-<br />

lieferungen entsprechend.<br />

9. Der Lieferer ist nicht verpflichtet, zu versendende Lieferungen gegen Transportschäden jeder<br />

Art zu versichern oder versichern zu lassen. Er ist jedoch bereit, auf Wunsch des Bestellers<br />

<strong>und</strong> auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- <strong>und</strong> Wasser-<br />

schäden sowie sonstige Risiken zu versichern oder versichern zu lassen.<br />

10. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller unbeschadet der ihm zustehenden Rechte<br />

abzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.<br />

V. Eigentumsvorbehalt<br />

1. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des Öffentlichen Rechtes oder Öffentlich-<br />

rechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:<br />

a. Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung<br />

des Kaufpreises <strong>und</strong> bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbe-<br />

ziehung resultierender Forderungen. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter<br />

Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Besteller ist nur im regelmäßigem Geschäfts-<br />

verkehr des Bestellers gestattet. Keinesfalls darf er die Ware aber im Rahmen des regel-<br />

mäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignen.<br />

b. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kauf-<br />

preis an die Stelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräuße-<br />

rung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese<br />

Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem<br />

Lieferer nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausab-<br />

tretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an<br />

ein Kreditinstitut, vertragswidrig <strong>und</strong> daher unzulässig. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt,<br />

die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prüfen <strong>und</strong> dessen Abnehmer von der Abtretung<br />

zu informieren.<br />

c. Ist die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen<br />

worden, tritt der Besteller hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent<br />

gegenüber seinem Abnehmer an den Lieferer ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages,<br />

den der Lieferer dem Besteller für die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.<br />

d. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Besteller ist der Lieferer sofort unter Übersendung<br />

einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls <strong>und</strong> einer eidesstattlichen Versicherung<br />

darüber zu unterrichten, daß es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferer gelieferte<br />

<strong>und</strong> unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.<br />

e. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Bestimmungen den Betrag<br />

der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als<br />

20 %, ist der Besteller berechtigt, vom Lieferer insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu<br />

verlangen, als die Überschreitung vorliegt.<br />

f. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den<br />

Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt<br />

der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferers gegen den Besteller<br />

angerechnet.<br />

2. Ist der Besteller nicht Unternehmer, juristische Person des Öffentlichen Rechtes oder Öffent-<br />

lichrechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:<br />

a. Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung<br />

des Kaufpreises <strong>und</strong> bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbe-<br />

ziehung resultierender Forderungen. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt<br />

stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung,<br />

Gebrauchsüberlassung) durch den Besteller ist keinesfalls gestattet.<br />

b. Sollte der Besteller eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen<br />

haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder<br />

zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Besteller tritt bereits<br />

jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der<br />

Besteller ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat<br />

der Besteller bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken <strong>und</strong><br />

diesen zu veranlassen, an den Lieferer zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den<br />

verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist<br />

eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig <strong>und</strong> daher unzu-<br />

lässig. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prüfen<br />

<strong>und</strong> dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!