BEGRÃNDUNGEN - Regionaler Planungsverband Region Chemnitz
BEGRÃNDUNGEN - Regionaler Planungsverband Region Chemnitz
BEGRÃNDUNGEN - Regionaler Planungsverband Region Chemnitz
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BEGRÜNDUNGEN
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Zu 2 <strong>Region</strong>ale Raum- und Siedlungsstruktur<br />
Zu 2.1.1<br />
Die Gestaltung ausgewogener Bedingungen für Wirtschaft,<br />
Daseinsvorsorge und Ökologie nach Teilräumen ist ein<br />
Weg raumordnerischer Einflussnahme zur Verringerung<br />
von Strukturschwächen.<br />
Behörden und Träger öffentlicher Belange sollen im Rahmen<br />
ihrer Stellungnahmen- und Genehmigungstätigkeit<br />
sowie sonstiger Einflussmöglichkeiten durch Berücksichtigung<br />
der raumstrukturellen Stärken der Teilräume zu<br />
deren Erhalt beitragen und in geeigneter Weise unterstützen<br />
und/oder bei der Verringerung noch bestehender<br />
Strukturschwächen mithelfen. Dabei sollen wirtschaftliche<br />
Unterstützung und raumordnerische Instrumente gezielt<br />
eingesetzt werden, indem raumbedeutsame Maßnahmen<br />
hinsichtlich vorgenannter Wirkungen bewertet und dementsprechend<br />
abwägend berücksichtigt werden.<br />
Zu 2.1.2<br />
Der regionsübergreifende Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Zwickau bietet – räumlich gesehen – das größte Potenzial<br />
für Entwicklung, Verknüpfung und Zusammenarbeit in den<br />
Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft einschließlich<br />
Forschung, der Kultur, Freizeit und des Umweltschutzes.<br />
Dieses Potenzial zu erschließen und mit Unterstützung der<br />
Verwaltungen für die Schaffung günstiger räumlicher<br />
Entwicklungsvoraussetzungen zu nutzen, ist die Regelungsabsicht<br />
dieses Grundsatzes. Für die Umsetzung des<br />
Grundsatzes stehen nicht nur <strong>Chemnitz</strong> und Zwickau in<br />
der Verpflichtung, sondern auch die Kreise <strong>Chemnitz</strong>er<br />
Land und Stollberg fungieren hierbei als wichtige Bindeglieder<br />
zwischen den Oberzentren. Diesen Teilraum als<br />
einheitlichen Wirtschafts- und Siedlungsraum zu begreifen,<br />
ist die Voraussetzung, um die diesbezüglich nutzbaren<br />
Funktionen und Strukturen regionsübergreifend handelnd<br />
zu stärken und auf einen bedarfsabhängigen Ausbau zu<br />
drängen. In dieses Aufgabenspektrum ordnen sich auch<br />
die Aktivitäten der <strong>Region</strong>alinitiative der Wirtschaftsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau ein.<br />
Zu 2.1.3<br />
Der Grundsatz orientiert die handelnden Akteure und<br />
Träger öffentlicher Belange auf eine Stärkung der wirtschaftsräumlichen,<br />
infrastrukturellen und verkehrlichen<br />
Verknüpfungen zwischen dem Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />
und Ostthüringen.<br />
Die räumliche Nähe der Städte Glauchau, Meerane,<br />
Crimmitschau, Schmölln und Gößnitz mit zusammen mehr<br />
als 80 TEW zu beiden Seiten der sächsisch-thüringischen<br />
Grenze hat schon bisher zu unterschiedlichen Formen der<br />
interkommunalen Zusammenarbeit geführt. Diese Zusammenarbeit<br />
zu vertiefen, soll mit dem Grundsatz der regionalplanerische<br />
Rahmen gegeben werden.<br />
Die Formulierung des Plansatzes wurde über die Beteiligung<br />
im Verfahren durch die Ostthüringer Seite eingebracht,<br />
so dass die Umsetzung des Grundsatzes in vollem<br />
Umfang vorausgesetzt werden kann.<br />
Zu 2.1.4<br />
B - 1<br />
Der ländliche Raum des Kreises Mittweida und der nördliche<br />
Kreis Freiberg besitzen durch ihre relative Nähe zu<br />
den Autobahnen A 4, A 14, A 72 (z.T. in Bau) und durch<br />
ihre günstige Lage zu den drei Oberzentren <strong>Chemnitz</strong>,<br />
Dresden und Leipzig Vorzugsbedingungen für die Wahrnehmung<br />
von Ergänzungsfunktionen für die entsprechenden<br />
drei Verdichtungsräume, d.h., dieser Teilraum zählt zu<br />
den wichtigsten Reserveräumen wirtschaftlicher Entwicklung<br />
der <strong>Region</strong>. Bei der Hinwirkung auf die infrastrukturelle<br />
Erschließung und Sicherung geeigneter großer Entwick-<br />
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lungsflächen für Industrie und Gewerbe sind sowohl die<br />
bestehende Teilfortschreibung „<strong>Region</strong>ale Vorsorgestandorte“,<br />
in Kraft getreten am 28.10.2004, zu beachten als<br />
auch die Prüfung der Flächennutzungsplanung unter<br />
diesem Aspekt und ggf. die Unterstützung gemeindeübergreifender<br />
Standortplanungen voranzubringen.<br />
Gleichzeitig ist auf den weithin typischen Hochflächen<br />
dieses Teilraumes mit den wertvollsten Böden der <strong>Region</strong><br />
der Erhalt der leistungsfähigen Agrarproduktion nachhaltig<br />
zu unterstützen.<br />
Die Standortgebundenheit der Rohstoffvorkommen führt<br />
zu regionalen Schwerpunkten des Rohstoffabbaues in<br />
diesem Teilraum, dessen Folgen des Abtransportes, aber<br />
auch der Bodenerschütterung und der Grundwasserabsenkung<br />
von der Bevölkerung teilweise als Belastungen<br />
empfunden werden. Sowohl im Vorfeld der Vorhaben<br />
bezogenen Genehmigungsverfahren als auch bei Konfliktschwerpunkten<br />
des Abbaubetriebes ist die Zusammenarbeit<br />
der Kommunen (betroffene Gemeinden, Landratsamt)<br />
bei der Verdeutlichung der Problemlage und Konfliktlösungen<br />
im Sinne aller Betroffenen unterstützend hilfreich.<br />
Der Grundsatz legt Wert darauf, dass durch kommunale<br />
Abstimmungen vor Abbaubeginn als auch bei auftretenden<br />
Problemen während des Abbaus von Rohstoffen in diesem<br />
Teilraum räumliche Belastungen erkannt und minimiert<br />
werden. Landratsämter und <strong>Planungsverband</strong> haben bei<br />
der Bündelung der Anliegen und Betroffenheiten eine<br />
wichtige Aufgabe.<br />
Zu 2.1.5<br />
Jahrhundertelanger Bergbau hat im Freiberger Raum im<br />
Zusammenhang mit Lehre und Forschung ein Zentrum des<br />
Montanwesens und davon abgeleiteter eigenständiger<br />
Wirtschaftsentwicklung hervorgebracht. Nach den Strukturbrüchen<br />
Anfang der 90er Jahre hat sich der Freiberger<br />
Raum zu einem Cluster innovativer Technologien und<br />
Branchen entwickelt, der in Verbindung mit seiner günstigen<br />
Lage zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Dresden, mit guten<br />
Verkehrsanschlüssen und mit hervorragenden Flächenreserven<br />
die Chance zur Stabilisierung als eigenständiger<br />
Teilraum mit Ausstrahlung auf weite Teile des Osterzgebirges<br />
nutzt. Behörden- und Verwaltungshandeln können<br />
diesen Stabilisierungsprozess nachhaltig unterstützen.<br />
Ausbau und Entwicklung der vorhandenen Tourismuspotenziale<br />
zwischen Freiberg und seinem erzgebirgischen<br />
Umland sind geeignet, zur Verstärkung der raumstrukturellen<br />
Stabilisierung beizutragen.<br />
Zu 2.1.6<br />
Im Erzgebirge ist die traditionelle Wirtschaftsfunktion stark<br />
entwickelt gewesen. Der teilweise industrielle Strukturbruch<br />
nach 1990 ist hier am deutlichsten spürbar. Insofern<br />
sind die Anpassungsstrategien, wie Erhalt und Revitalisierung<br />
industrieller Kerne sowie gleichzeitige ständige Bemühung<br />
um industriell-gewerbliche Neuansiedlung lebenswichtig.<br />
Die kulturräumliche Repräsentanz des Erzgebirges<br />
unter Einbeziehung der bergbaulichen Tradition<br />
und die verstärkten touristischen Entwicklungsabsichten<br />
können zwar nur ergänzend wirksam sein, dennoch sind<br />
die Träger öffentlicher Belange angehalten, auf die Entwicklung<br />
des Wirtschafts- und Kulturraumes Erzgebirge als<br />
Ganzes hinzuwirken. Die Bedeutung des Wintersportes in<br />
der touristischen Nutzung ist als Alleinstellungsmerkmal<br />
zumindest tendenziell, wenn auch nicht unbedingt absolut,<br />
zunehmend.<br />
Aus der Nähe zum Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />
leiten sich sowohl Leistungsaustauschbeziehungen im<br />
wirtschaftlichen Sinne als auch Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen<br />
als Rekreations- und Trinkwasserversorgungsraum<br />
ab.<br />
Für das Erzgebirge, insbesondere die Kreise Annaberg<br />
und Mittleres Erzgebirge, sind der Leistungsaustausch und<br />
eine breite Zusammenarbeit mit den Behörden und Kommunen<br />
des nordböhmischen Bezirkes Usti und des west-
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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böhmischen Bezirkes Karlovy Vary unentbehrlich und<br />
zukünftig von zunehmender Bedeutung. Eine Schlüsselrolle<br />
der Bemühungen hat die weitere Verbesserung der<br />
grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen.<br />
Zu 2.2.1<br />
Die Ziele für die Metropolregion „Sachsendreieck“ sind im<br />
LEP unter Kapitel 2.2. ausgewiesen.<br />
Das Ziel 2.2.1 im <strong>Region</strong>alplan hebt die aus regionaler<br />
Sicht entscheidenden Teilziele Innovation, Wachstum und<br />
Verkehrsanbindung für <strong>Chemnitz</strong> hervor, um eine angemessene<br />
Mitwirkung im Rahmen der Metropolregion zu<br />
ermöglichen.<br />
Die 33. Ministerkonferenz für Raumordnung hat am<br />
30.6.2006 in Berlin „Leitbilder und Handlungsstrategien für<br />
die Raumentwicklung in Deutschland“ beschlossen.<br />
Im Leitbild 1 „Wachstum und Innovation“ wird unter der<br />
Überschrift „Europäische Metropolregionen in Deutschland<br />
und ihre Vernetzung“ Folgendes empfohlen:<br />
„Das Konzept der Metropolregionen ist u.a. für den Wirtschaftsraum<br />
Mitteldeutschland eine besondere Chance,<br />
sich im europäischen Wettbewerb zu positionieren. Dazu<br />
sollen die Thüringer Städtereihe und die Oberzentren des<br />
Landes Sachsen-Anhalt in die Entwicklung der Metropolregion<br />
Halle/Leipzig-Sachsendreieck einbezogen werden.“<br />
Dieser Empfehlung ist Satz 3 dieses <strong>Region</strong>alplanzieles<br />
verpflichtet und bezieht insbesondere die Zusammenarbeit<br />
von <strong>Chemnitz</strong> mit der Thüringer Städtereihe in die Aussage<br />
ein, da sich die Lagevorzüge zueinander und die wirtschaftliche<br />
Kooperation auf der Ebene der Metropolregion<br />
als sachlich zweckmäßig aufdrängen.<br />
Auch der Endbericht des BMVBS/BBR-<br />
Forschungsprojektes „Metropolregionen – Chancen der<br />
Raumentwicklung durch Polyzentralität und regionale<br />
Kooperation“ empfiehlt für die Weiterentwicklung der<br />
Metropolregion „Sachsendreieck“ Szenarien einer erweiterten<br />
Kooperation, z.B. im Sinne „variabler Geometrien“.<br />
Bei der Bezeichnung der Metropolregion ist zu beachten:<br />
Im LEP wird die Metropolregion als „Sachsendreieck“, in<br />
den „Leitbildern und Handlungsstrategien der Raumentwicklung<br />
in Deutschland“ (Beschluss der MKRO vom<br />
30.6.2006) wird sie als „Metropolregion Halle/Leipzig –<br />
Sachsendreieck“ bezeichnet. Der gemeinsame Ausschuss<br />
der Metropolregion hat sich durch Beschluss auf die Bezeichnung<br />
„Metropolregion Sachsendreieck. <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Dresden-Halle-Leipzig-Zwickau“ geeinigt, die in der Zielformulierung<br />
verwendet wird. Ansonsten steht aus Praktikabilitätsgründen<br />
die mit dem LEP übereinstimmende<br />
verkürzte Bezeichnung „Metropolregion Sachsendreieck“<br />
im Text.<br />
einem Kompetenzzentrum als Netzwerk sächsischer<br />
Unternehmen und Partner mit seiner Geschäftsstelle am<br />
Ort präsent ist.<br />
Zunehmend bildet sich auch das Selbstverständnis als<br />
„Stadt der Moderne“ im Zusammenhang mit der Entwicklung<br />
des Bau- und Kulturgeschehens heraus.<br />
Zu Mittelzentren<br />
Die Aufgaben der Mittelzentren sind im LEP hinreichend<br />
konkret auch für die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge formuliert.<br />
Vom LEP sachlich erfasst ist auch die über den Mittelbereich<br />
hinausgehende Funktion der Hochschulstadt<br />
Mittweida, die als traditionsreiches Zentrum für Kommunikation<br />
und Begegnung vor allem im Bildungs-, Innovationsund<br />
Technologiebereich bekannt ist. Das Mittelzentrum<br />
Freiberg hat zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Dresden Teilfunktionen,<br />
die oberzentrale Qualität haben, Einzugsbereiche<br />
deutlich über 100 TEW.<br />
Zu den Einzugsbereichen der Mittelzentren: vgl. Karte<br />
„Mittelbereiche“, nachrichtlich übernommen vom SMI,<br />
Abt. 4<br />
Zu 2.3.2<br />
Der Plansatz bestimmt für Freiberg die oberzentralen<br />
Teilfunktionen konkret, die nach LEP Z 2.3.8 zu sichern<br />
sind. Die Bestimmung des Wissenschafts- und Forschungsbereiches<br />
werden insbesondere mit der TU Bergakademie<br />
Freiberg und industrienahen Forschungen<br />
begründet. Die Stärkung des Kultur- und Freizeitbereiches<br />
bezieht sich auf die dominierende Stellung der Stadt im<br />
Kulturraum einschließlich des Theaterbetriebes mit Döbeln<br />
im Verbund. Das spezialisierte Handelsangebot schließt<br />
als Einzugsbereich einen Teilraum zwischen <strong>Chemnitz</strong> und<br />
Dresden und teilweise zwischen Dresden und Leipzig ein<br />
und betrifft jeweils chemnitzferne und dresdenferne Gemeinden<br />
im osterzgebirgischen und mittelsächsischen<br />
Raum. Die Stärkung der Funktion im Gesundheitsbereich<br />
wird aus der Einstufung des Kreiskrankenhauses Freiberg<br />
in ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Krankenhausplan<br />
des Freistaates, Stand 01.01.2007, abgeleitet.<br />
In der Planungsregion betrifft diese Zuordnung nur<br />
noch das Klinikum <strong>Chemnitz</strong>.<br />
Zu 2.3.3<br />
Die Ausweisung der Grundzentren orientiert sich an den<br />
Vorgaben des LEP zu Zentralen Orten, insbesondere auch<br />
an der Begriffsbestimmung.<br />
Grundlegende Voraussetzungen:<br />
Zu 2.3.1<br />
- komplex ausgestatteter Schwerpunkt der Besiedlung mit<br />
städtischem oder stadtähnlichem Kern.<br />
Die Stellung von <strong>Chemnitz</strong> als Oberzentrum ist eine historisch<br />
Die Durchschnittswerte je Gemeinde in Sachsen, bedurch<br />
gewachsene Funktion. Sie begründet sich heute<br />
rechnet für 449 Gemeinden unter Abzug der 56 Ober-<br />
eine Vielzahl hochrangiger Aufgaben, die schwerpunktmäßig<br />
bzw. Mittelzentren des LEP, betragen 2006 für Einwohhung<br />
aufgeführt sind. Der Plansatz ist auf die Erhöner:<br />
3896 1) , Bestand an Wohnungen: 1915 und Sied-<br />
der Wirksamkeit des oberzentralen Leistungsspektrums<br />
lungs- und Verkehrsfläche: 291 ha.<br />
für die gesamte Planungsregion und darüber hinaus<br />
Die Kennzahlen für die ausgewiesenen Grundzentren<br />
gerichtet und betont die Notwendigkeit, unter den veränderten<br />
liegen teilweise weit über diesen Durchschnittswerten.<br />
demographischen Bedingungen und des Stadtum-<br />
Zum Nachweis dienen u.a. die Anlagen 2 B (für Ein-<br />
baus großstädtische Attraktivität und Lebensqualität zu<br />
wohner) und 2 E.<br />
gestalten.<br />
Die Wiederherstellung der Innenstadtfunktionen, die durch - Schwerpunkte der Wirtschaft<br />
die Zerstörung der Stadt 1945, durch den Wiederaufbau<br />
Zur Unterstützung bei der Bewertung werden die entsprechenden<br />
mit wesentlich geringerer Funktionsdichte, durch erheblichen<br />
Durchschnittswerte je Gemeinde für<br />
Neubau von Plattenwohnsiedlungen am Stadtrand<br />
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort<br />
und durch die Standorte des großflächigen Einzelhandels<br />
(30.06.2006) und der Gesamtumsatz des Verarbeitenden<br />
außerhalb des Stadtzentrums nach 1990 in ihrer Entfaltung<br />
Gewerbes und der Gewinnung von Steinen und Er-<br />
in außergewöhnlicher Weise benachteiligt wurden, ist<br />
für die zukünftige Entwicklung der Stadt und des Oberzentrums<br />
von grundsätzlicher Bedeutung.<br />
Bei der Entwicklung der Produktionsfunktion ist die Bedeutung<br />
des Maschinenbaus hervorzuheben, der auch in<br />
von Grundzentren.<br />
1) Der LEP verlangt hier nur 3000 EW im ländlichen Raum für die Ausweisung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 2
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
- Feststellung von ÖPNV-Knotenpunkten nach LEP<br />
den (2006) herangezogen. Diese betragen 897 2)<br />
Beschäftigte<br />
2) Laut LEP sind für Grundzentren jedoch 1000 Beschäftigte anzusetzen. mindestens 15000 EW dauerhaft (2015/2020)<br />
sowie 40 Mio. € (vgl. dazu Anlagen 2 C +<br />
2 E).<br />
Z 2.3.12:<br />
Da der LEP keine Definition von ÖPNV-Knotenpunkten<br />
enthält, wird festgelegt:<br />
- Vorhandensein eines Verflechtungsbereiches mit funktional<br />
zugeordneten Gemeinden<br />
Mindestanforderung: Kreuzungspunkt von zwei<br />
Zum Nachweis dienen die Anlagen 2 B und die Karte<br />
Buslinien<br />
„Grundzentrale Verflechtungsbereiche“.<br />
Regelanforderung: Ausgangs-/Zielpunkt von<br />
vier Buslinien oder Schnitt-<br />
- Auf der Grundlage der 4. regionalisierten Bevölkerungsprognose<br />
punkt Bus/Bahn<br />
für den Freistaat Sachsen bis 2020 gesicherte<br />
vgl. dazu: Anlage 2 D<br />
Schwellenwerte der Einwohnerzahlen für Einzugsbereiche<br />
(7000 EW im Ländlichen Raum und 15000 EW im<br />
Verdichtungsraum) sowie mindestens 3000 EW für den<br />
Zentralen Ort<br />
Eine Überschreitung der Schwellenwerte gegenwärtig<br />
- Prüfung, ob weitere Gemeinden mit einer Gemeindefläche<br />
über 50 km² und ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich<br />
die Kriterien für die Ausweisung eines<br />
Grundzentrums nach LEP Z 2.3.12 erfüllen.<br />
von 10 – 15 % garantiert näherungsweise Stabilität der<br />
Einzugsbereiche.<br />
Vergleiche dazu auch Anlage 2 B.<br />
Im Ergebnis der Prüfung hat sich gezeigt, dass keine<br />
weitere Gemeinde die Voraussetzungen für eine Ausweisung<br />
als Grundzentrum erfüllt.<br />
Weiterhin sind die Kriterien des LEP „Stabilisierung des<br />
ländlichen Raumes durch die Entwicklung leistungsfähiger<br />
In die Prüfung einbezogen wurden Großschirma, Rechenberg-Bienenmühle,<br />
Pfaffroda und Rossau.<br />
Städte“ sowie die „Fähigkeit, Entwicklungsaufgaben für<br />
den räumlichen Wirkungsbereich ausfüllen zu können“<br />
beachtet worden, soweit siedlungsstrukturelle Ansatzpunkte<br />
vorliegen. In Teilen des ländlichen Raumes, insbesondere<br />
auch im Osterzgebirge, gibt es schwächer ausgeprägte<br />
Schwerpunkte der Besiedlung. Ausgangspunkt der<br />
Bestimmung von Grundzentren ist das Ergänzungserfordernis,<br />
über den LEP hinaus weitere Zentralorte festzulegen.<br />
Für Großschirma gibt es durch die Nähe zu Freiberg kein<br />
Ergänzungserfordernis, keinen Verflechtungsbereich mit<br />
funktional zugeordneten Gemeinden. Der städtische Kern<br />
von Siebenlehn profitiert von seinen Lagevorteilen an der<br />
A 4 in unmittelbarer Nachbarschaft des Grundzentrums<br />
Nossen. Der Funktionsverlust nach der Eingemeindung<br />
nach Großschirma als Verwaltungsstandort und die nur<br />
noch als Ortsteil vorhandene Namensbezeichnung „Siebenlehn“<br />
ergeben keine grundzentral relevanten Sachverhalte<br />
Bestimmungsmethode zur Ausweisung von Grundzentren<br />
im Ländlichen Raum:<br />
für eine Ausweisung. Auch eine echte Knotenpunkt-<br />
funktion des ÖPNV, der klar auf Freiberg bzw. Nossen<br />
orientiert ist, kann nicht festgestellt werden.<br />
- bisheriges Mittelzentrum Olbernhau<br />
Rechenberg-Bienenmühle hat keinen Verflechtungsbereich<br />
mit funktional zugeordneten Gemeinden, keinen<br />
- bisheriges Unterzentrum Scheibenberg - Schlettau,<br />
Waldenburg<br />
Brand-Erbisdorf, Frauenstein, Oederan, Lengefeld -<br />
Pockau, Hainichen, Rochlitz, Penig.<br />
städtischen Kern und verfehlt mit 2300 EW den Schwellenwert<br />
von 3000 EW für ein Grundzentrum bzw. von 7000<br />
EW für den Einzugsbereich bei weitem. Auch die Schwelle<br />
von 1000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am<br />
Arbeitsort wird mit 627 (30.06.2006) nicht erreicht.<br />
Hier gilt die Regelvermutung eines Ausweisungserfordernisses,<br />
da bisher höher eingestuft als Grundzentrum. Pfaffroda hat keinen Verflechtungsbereich mit funktional<br />
zugeordneten Gemeinden, keinen städtischen Kern und ist<br />
- Ergänzungserfordernis nach LEP Z 2.3.12, Satz 1<br />
Ein Ergänzungserfordernis gibt es laut LEP bei Erreichbarkeitsdefiziten,<br />
die nur für den ländlichen Raum<br />
im LEP definiert sind (Begründung zu LEP Z 2.3.12,<br />
mit ca. 3000 EW weit von dem Schwellenwert 7000 EW für<br />
einen grundzentralen Einzugsbereich entfernt. Mit 533<br />
Beschäftigten am Arbeitsort wird nur knapp die Hälfte des<br />
Schwellenwertes (1000 Beschäftigte) erreicht.<br />
S. 20) und dann bestehen, wenn eine ÖPNV-Anbindung<br />
in 30 Minuten aus Ortsteilen an ein Mittelzentrum/Oberzentrum<br />
nicht gegeben ist.<br />
In analoger Anwendung soll die ÖPNV-Anbindung aus<br />
Ortsteilen an das nächstgelegene Grundzentrum 30 Minuten<br />
möglichst nicht überschreiten.<br />
vgl. dazu: Anlage 2 A<br />
Für Rossau gibt es durch die Nachbarschaft zum Mittelzentrum<br />
Mittweida, des Weiteren zu den benachbarten<br />
Städten Hainichen und Frankenberg kein Ergänzungserfordernis,<br />
somit auch keinen Verflechtungsbereich von<br />
zugeordneten Gemeinden. Es gibt keinen städtischen<br />
Kern. Der für grundzentrale Einzugsbereiche übliche Wert<br />
von 7000 EW im ländlichen Raum wird weit verfehlt.<br />
- Feststellung der Verflechtungsbereiche nach LEP<br />
Z 2.3.12:<br />
mindestens 7000 EW dauerhaft (2015/2020)<br />
Bestimmungsmethode zur Ausweisung von Grundzentren<br />
im Verdichtungsraum:<br />
mindestens 3000 EW im Zentralen Ort<br />
(Voraussetzung: städtischer oder stadtähnlicher Kern)<br />
vgl. dazu: Anlage 2 B und Karte „Grundzentrale Verflechtungsbereiche“<br />
- bisheriges Mittelzentrum Meerane, Flöha, Zschopau,<br />
Burgstädt, Frankenberg<br />
- bisheriges Unterzentrum Ehrenfriedersdorf - Thum,<br />
- Feststellung des herausgehobenen Arbeitsplatzangebotes<br />
nach LEP Z 2.3.12:<br />
Geyer<br />
Lugau - Oelsnitz, Thalheim, Zwönitz<br />
über 1000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im<br />
Grundzentrum,<br />
über 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze je<br />
1000 EW im Grundzentrum<br />
vgl. dazu: Anlage 2 C<br />
- Ableitung des Ergänzungserfordernisses aus „Bestand<br />
eines lokalen Versorgungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungszentrums“<br />
vgl. dazu auch: Anlagen 2 C und 2 E<br />
- Feststellung der Verflechtungsbereiche nach LEP<br />
Z 2.3.12:<br />
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B - 3
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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(Voraussetzung: städtischer oder stadtähnlicher Kern)<br />
vgl. dazu: Anlage 2 B und Karte „Grundzentrale Verflechtungsbereiche“<br />
- Feststellung des herausgehobenen Arbeitsplatzangebotes<br />
nach LEP Z 2.3.12:<br />
über 2000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im<br />
Grundzentrum<br />
über 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze je<br />
1000 EW im Grundzentrum<br />
vgl. dazu: Anlage 2 C<br />
- Feststellung von ÖPNV-Knotenpunkten nach LEP<br />
Z 2.3.12:<br />
wie im Ländlichen Raum<br />
vgl. dazu: Anlage 2 D<br />
Grundzentrale Verbünde<br />
- Ehrenfriedersdorf - Thum - Geyer<br />
Ehrenfriedersdorf, Thum und Geyer sind benachbarte<br />
Kleinstädte vergleichbarer Größenordnung, die sich<br />
um die Greifensteine gruppieren und untereinander in<br />
5 bis 15 Autominuten erreichbar sind. Die Funktionsteilung<br />
in Bezug auf die zentralörtliche Ausstattung drängt<br />
sich geradezu auf und wird durch den demographischen<br />
Wandel sich zwangsläufig intensivieren. Schon gegenwärtig<br />
bestehen im Freizeitbereich (Greifensteine-<br />
Naturtheater, Greifenbachstauweiher und Campingplatz<br />
sowie Freizeitbad „Ana Mare“) intensive Formen der Zusammenarbeit.<br />
Mit Gelenau und dem oberen Teil von Drebach (Einzugsbereich<br />
Thum bzw. Ehrenfriedersdorf), Tannenberg<br />
(teilweise Einzugsbereich Geyer) und den Ortsteilen<br />
Neundorf und Schönfeld (teilweise Einzugsbereich Ehrenfriedersdorf)<br />
ergibt sich für den grundzentralen Verbund<br />
ein Verflechtungsbereich von rd. 25 T Einwohnern,<br />
der eine funktionale Eigenständigkeit vom Mittelzentrum<br />
Annaberg-Buchholz besitzt. Eine zukünftige funktionale<br />
Konzentration auf nur eine Stadt ist weder erkennbar<br />
noch zweckmäßig, ebenso wenig wäre ein Verzicht auf<br />
die grundzentrale Mehrfachausweisung und eine Zuordnung<br />
ausschließlich zur Kreisstadt realistisch oder<br />
wünschenswert, da das Ausweisungserfordernis besteht.<br />
Somit werden die im Beteiligungsverfahren bekundeten<br />
Bemühungen der drei Städte, in einem grundzentralen<br />
Verbund zusammenzuarbeiten, als regionalplanerisch<br />
sachgemäß anerkannt.<br />
- Schlettau - Scheibenberg<br />
Schlettau und Scheibenberg sind benachbarte Kleinstädte<br />
vergleichbarer Größenordnung, die eine Verwaltungsgemeinschaft<br />
bilden und einen gemeinsamen<br />
Flächennutzungsplan, derzeit im Verfahren, aufgestellt<br />
haben. Die Funktionsteilung, z. B. Scheibenberg - Verwaltungssitz,<br />
Bauleitplanung, Schlettau - Sitz Naturpark,<br />
kulturelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Schloss<br />
u.a., wird sich weiter intensivieren.<br />
Im gemeinsamen Verflechtungsbereich mit Crottendorf<br />
und Elterlein leben rd. 13 T Einwohner. Als Mittelschulstandort<br />
wirkt Scheibenberg auch bis in die benachbarte<br />
Gemeinde Markersbach. Etwa in der Mitte zwischen<br />
Annaberg-Buchholz und Schwarzenberg gelegen, ist<br />
Scheibenberg der zentral gelegene städtische Ansatzpunkt<br />
und nur im Verbund mit Schlettau für grundzentrale<br />
Funktionen geeignet; die aktuelle zentralörtliche Ausstattung<br />
beider Städte (bisher mit Crottendorf im unterzentralen<br />
Verbund) rechtfertigt das Ausweisungserfordernis,<br />
obwohl die industriell-gewerblichen Schwerpunkte<br />
in Crottendorf und Elterlein liegen.<br />
und Pfaffroda, OT Haselbach einen Verflechtungsbereich<br />
von rd. 10 T Einwohnern.<br />
Die Nachbarschaftslage der Siedlungs- und Versorgungskerne<br />
Lengefeld und Pockau und deren zentralörtliche<br />
Ausstattung sind nur funktionsteilig grundzentral<br />
nutzbar. Die Intensivierung der Zusammenarbeit von<br />
Lengefeld und Pockau als grundzentraler Verbund ist<br />
zwangsläufig erforderlich, um die funktionale Eigenständigkeit<br />
dieses Raumes im Wirkungsbereich von Marienberg<br />
und Olbernhau weiterhin zu bewahren.<br />
- Oelsnitz - Lugau<br />
Der grundzentrale Verbund von Oelsnitz und Lugau umfasst<br />
einen Verflechtungsbereich im Verdichtungsraum<br />
von rd. 30 T EW. Die beiden Städte im ehemaligen<br />
Steinkohlengebiet gehen baulich auf breiter Front ineinander<br />
über.<br />
Gemeinsam bilden Oelsnitz und Lugau ein lokales Versorgungs-,<br />
Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum,<br />
das im Bildungs- und teilweise im Handelsbereich mittelzentrale<br />
Ausprägung besitzt. Beide Städte waren bisher<br />
als kooperierendes Unterzentrum ausgewiesen. Aus<br />
der bisher bestehenden engen Zusammenarbeit, z.B. im<br />
Rahmen von Projekten zur Überwindung von Folgen<br />
des Steinkohlenabbaus, befinden sich beide Städte auf<br />
dem Weg engerer verstetigter Kooperation, der auch<br />
einen gemeinsamen Flächennutzungsplan zweckmäßig<br />
macht.<br />
Ein Verzicht auf die durch den Verbund gebündelte<br />
grundzentrale Ausweisung mit dem Hinweis auf die Mittelzentren<br />
Stollberg bzw. den Städteverbund „Sachsenring“<br />
ginge an der Realität der vorhandenen, teilweise<br />
mittelzentralen Ausstattung mit einem Potenzial von 30<br />
T Einwohnern vorbei. Im Sinne einer ausgewogenen<br />
Landesentwicklung auch im Verdichtungsraum ist die<br />
Ausweisung des grundzentralen Verbundes Oelsnitz -<br />
Lugau unverzichtbar. Insbesondere trägt der Städteverbund<br />
der durch den demographischen Wandel begründeten<br />
Notwendigkeit weiterer funktionsteiliger Entwicklung<br />
am geeignetsten Rechnung.<br />
- Zwönitz - Thalheim<br />
Zwönitz und Thalheim waren bisher als Unterzentren mit<br />
jeweils eigenem Einzugsbereich ausgewiesen. Hinweise<br />
nach einer Ausweisung kooperierender Zentren waren<br />
von beiden Verwaltungen schon bei der Aufstellung des<br />
ersten Landesentwicklungsplanes gegeben worden, allerdings<br />
unter mittelzentralen Bezügen, z.B. im Bereich<br />
der Gymnasien.<br />
Für einen grundzentralen Verbund sprechen heute:<br />
· das Vorhandensein von zwei städtischen Kernen vergleichbarer<br />
Größenordnung<br />
· die Nachbarschaftslage (ununterbrochene Besiedlung<br />
im Zwönitztal, u.a. zwischen Thalheim bis Zwönitz)<br />
· die Überlappung von Einzugsbereichen von Thalheim<br />
mit den Zwönitzer Ortsteilen Brünlos und Dorfchemnitz<br />
und bei der Gemeinde Hormersdorf<br />
· die aus dem demographischen Wandel ableitbare<br />
Zweckmäßigkeit der funktionsteiligen Entwicklung<br />
· die zentralörtliche Ausstattung beider Städte, wobei<br />
Zwönitz z.B. im Bildungsbereich auch einen Einzugsbereich<br />
in die angrenzenden Kreise Annaberg bzw.<br />
Aue-Schwarzenberg hat (Überlappungen im Einzugsbereich<br />
mit Lößnitz und Schwarzenberg führen<br />
nicht zu einer Beeinträchtigung des mittelzentralen<br />
Städteverbundes „Silberberg“.)<br />
· die im Rahmen der Aufstellung des Planes bisher abgeschlossenen<br />
Vereinbarungen zur gegenseitigen<br />
Zusammenarbeit und Stadtratsbeschlüsse.<br />
- Lengefeld - Pockau<br />
Generell ist die Bedeutung der Ausweisung zentraler<br />
Im dünn besiedelten Flöhagebiet nördlich von Marienberg<br />
Orte unter den Bedingungen des demographischen Wan-<br />
bilden die Kleinstadt Lengefeld und die etwa dels für den Erhalt und den sachgerechten Umbau der<br />
gleichgroße Gemeinde Pockau (bisher als Kooperierendes<br />
Siedlungs- und Infrastruktur und der funktionalen Bezie-<br />
Unterzentrum fungierend) mit Zöblitz, OT Ansprung hungen nicht zu unterschätzen. Der fehlende wissen-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 4
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
schaftliche Vorlauf hinsichtlich langjähriger Erfahrungen<br />
mit diesbezüglichen Anpassungsstrategien sollte nicht<br />
verhindern, die im Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong> schon<br />
lange existierenden funktionsteiligen Strukturen weiterhin<br />
und gezielt als Städteverbünde im System zentralörtlicher<br />
Ausweisungen zu entwickeln.<br />
Zu 2.3.4<br />
Zu 2.3.6 und 2.3.7<br />
Zu 2.4.1<br />
Die Plansätze nehmen Bezug auf LEP G 5.1.1, der die<br />
Die LEP-Kriterien „Hochschuleinrichtungen in nichtzentralörtlichen<br />
Gemeinden“ sowie eine „vertiefte Ausbildung an<br />
<strong>Region</strong>alplanung ermächtigt, Versorgungs- und Siedlungskerne<br />
gemäß der Begriffsbestimmung auszuweisen.<br />
Gymnasien“ außerhalb von Ober- und Mittelzentren treffen<br />
Gleichzeitig heißt es dort, dass die Festlegung von Versorgungs-<br />
und Siedlungskernen in den <strong>Region</strong>alplänen<br />
auf diese Planungsregion nicht zu.<br />
Die besondere Gemeindefunktion „Bildung“ wird für nichtzentralörtliche<br />
Gemeinden ausgewiesen, wenn der Cha-<br />
erfolgen soll, „sofern ein überörtliches Regelungserfordernis<br />
raumordnerisch begründet ist“.<br />
rakter einer Gemeinde von der Bildungsfunktion dominiert<br />
Noch stärker als bei Wachstumsprozessen ist bei Bevölkerungsrückgang<br />
und funktionalem Wandel ein überörtliches<br />
wird. In den festgelegten Grundzentren stellt die Bildung<br />
eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den<br />
Interesse vorhanden, dass die bestehenden Versorgungsanderen<br />
Aufgaben des Grundzentrums dar.<br />
und Siedlungskerne in ihrer Funktion erhalten bleiben.<br />
Die Festlegung allein auf 3-zügige Mittelschulstandorte<br />
Gleichzeitig kann bei demographisch bedingten Neuordnungen<br />
des Funktionenspektrums im Einzelfall auch eine<br />
würde die Ausweisungen hinreichend unterstützen.<br />
Das Vorhandensein von im sachsenweiten Vergleich sehr<br />
Funktionserweiterung zweckmäßig sein.<br />
großen Grundzentren mit einer weit über dem Durchschnitt<br />
Die Ausweisung der Versorgungs- und Siedlungskerne<br />
liegenden Bedeutung der Bildungsfunktion in einigen<br />
stärkt die Grundzentren bei der Umsetzung ihrer Versorgungs-<br />
und Entwicklungsaufgaben gemäß Definition.<br />
Grundzentren erfordert aus regionaler Sicht die Einbeziehung<br />
dieses Sachverhaltes in die Festlegungen.<br />
Versorgungs- und Siedlungskerne sind hier die namengebenden<br />
städtischen Kerne der Grundzentren, bei Pockau<br />
Als ergänzende Definition wird der Standort eines Gymnasiums<br />
mit über 600 Schülern (Stand: 13.09.2007) und/oder<br />
eines aus einer Bahnhofssiedlung entwickelten verstädterten<br />
Kernes. Die Ausweisung von Neuoelsnitz entspricht<br />
eines Berufsschulzentrums mit über 1000 Schülern (Stand:<br />
05.11.2007) begründend eingeführt. In den übrigen Regioder<br />
realen Verstädterungssituation in Verbindung mit der<br />
Entstehung des Steinkohlengebietes und der nachfolgen-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
den wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Entwicklung,<br />
sie ist somit zwingend erforderlich.<br />
Die Versorgungs- und Siedlungskerne bilden das Grundgerüst<br />
der Siedlungsstruktur. Ihr Erhalt und ihre Stabilisierung<br />
ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit<br />
des Zentrale-Orte-Systems, auch auf der grundzentralen<br />
Ebene.<br />
Auch in der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge ist durch<br />
die deutlich verringerte Geburtenzahl und einen Wanderungsverlust<br />
überwiegend junger Bevölkerung seit mehr<br />
als 15 Jahren eine Veränderung der Altersstruktur der<br />
Bevölkerung eingetreten, die zu Standortschließungen im<br />
Infrastrukturbereich und der Daseinsvorsorge geführt<br />
haben und weiterhin führen werden. Gleichzeitig nimmt die<br />
Zahl älterer Menschen noch einige Jahre auch absolut zu,<br />
woraus sich im Zusammenleben der Generationen und im<br />
Dienstleistungsbereich auch neue Formen und Beziehungen<br />
entwickeln werden.<br />
Die standörtliche Entwicklung öffentlicher Einrichtungen,<br />
die von Tragfähigkeitsschwellen abhängig sind, lässt sich<br />
im Verdichtungsraum durch das dort vorhandene größere<br />
Bevölkerungspotenzial effektiver gestalten als im ländlichen<br />
Raum. Der Plansatz verpflichtet die Kommunen und<br />
Akteure, auf eine effektive Erschließung funktionsteiliger<br />
Nutzungsmöglichkeiten hinzuwirken. Dabei sind die<br />
Erfordernisse aus den Bevölkerungsstrukturveränderungen<br />
Ausgangs- und Zielpunkt des Gestaltungsprozesses.<br />
Neben den höherrangigen Zentren bieten sich in besonderem<br />
Maße die Grundzentren im Verdichtungsraum für<br />
eine funktionsteilige Entwicklung an. Die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
enden dort, wo es zu einer Beeinträchtigung der<br />
Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte käme.<br />
Zu 2.3.5<br />
Über längere Sicht ist der Bevölkerungsrückgang mit<br />
Schließung von Einrichtungen und mit Verlust von Siedlungsfunktionen<br />
verbunden. Unter Wachstumsbedingungen<br />
orientiert die Begriffsbestimmung für Zentrale Orte auf<br />
eine Schwerpunktbildung hinzuwachsender Infrastruktur<br />
und Siedlungsfunktionen. In gleicher Weise ist es erforderlich,<br />
Schrumpfungsprozesse mit Auswirkungen auf Siedlungsfunktionen<br />
so zu gestalten, dass die zentralörtlichen<br />
Funktionen in den Grundzentren im ländlichen Raum<br />
möglichst lange erhalten bleiben und wo es möglich ist,<br />
diese auch gestärkt werden. Der Plansatz verpflichtet die<br />
Träger öffentlicher Belange, auch bei rückläufiger Entwicklung<br />
im Sinne der Zentralortdefinition zu handeln.<br />
Zu 2.4<br />
Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
Laut Begriffsdefinition ist die Ausweisung besonderer<br />
Gemeindefunktionen zunächst für nichtzentralörtliche<br />
Gemeinden vorgesehen. Mit den Festlegungen des LEP<br />
zum höherrangigen Zentralortsystem (6 von 8 nicht mehr<br />
als Mittelzentren ausgewiesene Städte befinden sich in der<br />
<strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge) sind die ausgewiesenen<br />
Grundzentren dieser Planungsregion in ihrer Größe und<br />
ihrer Funktionalausstattung vielfach deutlich herausgehoben<br />
gegenüber den meisten Grundzentren in Sachsen.<br />
Dieser Sachverhalt erklärt die Notwendigkeit und das<br />
überörtliche Regelungserfordernis für besondere Gemeindefunktionen<br />
in einigen Grundzentren der Planungsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge. Die Ermächtigung dazu ist aus dem<br />
2. Teil des 1. Satzes der Begriffsbestimmung ableitbar.<br />
Nicht im LEP aufgezählt sind die Funktionen „Gesundheit/Soziales“<br />
und „Wintersport“. In Verbindung mit der<br />
nicht abschließenden Formulierung des LEP in der Begriffsbestimmung<br />
(„… kommen insbesondere in Betracht“)<br />
ist aus regionalplanerischer Sicht die Ausweisung der<br />
beiden o. a. zusätzlichen besonderen Funktionen unverzichtbar.<br />
Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sind ihrer<br />
Verwaltungsfunktion nach zumeist Einheitsgemeinden<br />
oder erfüllende Gemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft.<br />
Die Kriterienvorgaben des LEP haben zur Folge,<br />
dass ausnahmsweise auch Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften<br />
überörtlich bedeutsame Funktionen<br />
ausüben, die z.B. bei Elterlein zu einem Einpendlerüberschuss<br />
führen und die den wirtschaftlichen Charakter<br />
der Gemeinde dominieren. In gleicher Weise ist die Fremdenverkehrsbedeutung<br />
von Pobershau erklärbar, die nicht<br />
von Aufgabenübertragungen im Verwaltungsbereich<br />
durch die Kreisstadt Marienberg ersetzt werden kann. Die<br />
Lage an der tschechischen Grenze und die Realisierung<br />
regional bedeutsamer Projekte, wie bei der Gemeinde<br />
Deutschneudorf sind in erster Linie wiederum standortbezogen.<br />
In gleicher Weise ist die wirschaftlich-soziale Dominanzwirkung<br />
zu bewerten.<br />
B - 5
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
nen des Freistaates sind nur insgesamt sechs Städte<br />
betroffen, die diese Definition erfüllen. 3)<br />
Begründung für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Erzgebirge:<br />
Brand-Erbisdorf<br />
Eppendorf<br />
Flöha<br />
3-zügige Mittelschule, 285 Schüler,<br />
Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />
938 Schüler<br />
3-zügige Mittelschule, 418 Schüler<br />
3-zügige Mittelschule, 385 Schüler,<br />
Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />
605 Schüler<br />
Großrückerswalde 3-zügige Mittelschule (staatlich<br />
anerkannte Ersatzschule), 318<br />
Schüler<br />
Olbernhau<br />
Zschopau<br />
3-zügige Mittelschule, 434 Schüler,<br />
Gymnasium mit großem Einzugsbereich<br />
, 597 Schüler<br />
zwei 3-zügige Mittelschulen, zusammen<br />
646 Schüler, Berufsschulzentrum<br />
1350 Schüler, Gymnasium<br />
mit großem Einzugsbereich, 666<br />
Schüler<br />
Zu 2.4.2<br />
Die besondere Gemeindefunktion „Gewerbe“ wird für<br />
nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen, wenn der<br />
Charakter einer Gemeinde von der gewerblichen Funktion<br />
dominiert wird.<br />
Voraussetzung für besondere Funktion „Gewerbe“:<br />
- über 400 Arbeitsplätze je 1000 Einwohner in der<br />
Gemeinde (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />
am Arbeitsort)<br />
- hoher Besatz mit verarbeitendem Gewerbe (über 30<br />
%) - ohne Bauwirtschaft<br />
Die in der Sächsischen Gemeindestatistik ausgewiesenen<br />
Angaben liegen nicht für alle Gemeinden vor.<br />
Die Grenze von 20 und mehr Beschäftigten mag für<br />
eine landesstatistische Auswahl geeignet sein, ist a-<br />
ber keinesfalls hinreichend, um in jedem Fall die besondere<br />
Funktion „Gewerbe“ regional abschließend<br />
zu bestimmen.<br />
Weiterhin ist die Relativaussage (400 Arbeitsplätze je 1000<br />
EW) teilweise ungeeignet, wenn sie in kleinen Gemeinden<br />
erheblich überschritten wird, ohne von der Gesamtzahl<br />
entsprechende Bedeutung zu haben. Deshalb wird als<br />
ergänzendes Kriterium für die Begründung eines überörtlichen<br />
Regelungserfordernisses eingeführt:<br />
Frankenberg<br />
Rochlitz<br />
Zwönitz<br />
Oelsnitz<br />
3-zügige Mittelschule, 332 Schüler,<br />
Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />
634 Schüler<br />
3-zügige Mittelschule, 311 Schüler,<br />
Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />
769 Schüler<br />
3-zügige Mittelschule, 359 Schüler,<br />
Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />
675 Schüler<br />
3-zügige Mittelschule, 411 Schüler,<br />
Berufsschulzentrum, 1348 Schüler,<br />
Technisches Gymnasium.<br />
- mindestens 1000 Arbeitsplätze absolut in der Gemeinde<br />
im ländlichen Raum<br />
- mindestens 2000 Arbeitsplätze in der Gemeinde im<br />
Verdichtungsraum<br />
Begründung für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Erzgebirge:<br />
- Crottendorf (382 Arbeitsplätze je TEW, 57 %<br />
im verarbeitenden Gewerbe, 2004)<br />
1807 Beschäftigte am Arbeitsort<br />
- Elterlein (475 Arbeitsplätze je TEW, 66 %<br />
im verarbeitenden Gewerbe, 2005)<br />
1545 Beschäftigte am Arbeitsort<br />
Der <strong>Region</strong>ale <strong>Planungsverband</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
betrachtet das Vorhandensein eines Gymnasiums von<br />
mehr als 600 Schülern (2007) bei einem Durchschnitt von<br />
rd. 740 Schülern in den ausgewiesenen Mittelzentren des<br />
Freistaates als eine deutlich herausgehobene Funktion<br />
gegenüber anderen Aufgaben eines Grundzentrums.<br />
Diese Wertung steht auch in Übereinstimmung mit LEP<br />
Z 16.3.5, wo es heißt: „Gymnasien sollen in Ober- und<br />
Mittelzentren sowie bei tragfähigem Einzugsbereich in<br />
Grundzentren mit besonderer Funktion im Bildungsbereich<br />
(Gymnasium) zur Verfügung stehen.“ Weiterhin sei<br />
angemerkt, dass die durchschnittliche Zahl von Mittelschülern<br />
in den Mittelzentren in Sachsen ca. 550 beträgt.<br />
Schülerzahlen in Mittelschulen von Grundzentren mit mehr<br />
als 300 Schülern werden ebenfalls als eine deutlich gegenüber<br />
den anderen Aufgaben des Grundzentrums herausgehobene<br />
Funktion bewertet. Dementsprechend wird<br />
die Bedeutung eines Berufsschulzentrums mit mehr als<br />
1000 Schülern eingeschätzt. Außerdem ist der Kumulationseffekt<br />
mehrerer regionalbedeutsamer Schulstandorte<br />
als „Bildungszentrum“ unverkennbar.<br />
3) (Wilkau-Haßlau, Nossen, Sebnitz, Bischofswerda, Taucha,<br />
- Seiffen (398 Arbeitsplätze je TEW, über<br />
35 % im verarbeitenden Gewerbe,<br />
2004)<br />
1068 Beschäftigte am Arbeitsort<br />
- Venusberg (401 Arbeitsplätze je TEW, 51 %<br />
im verarbeitenden Gewerbe, 2004)<br />
- Hartmannsdorf (653 Arbeitsplätze je TEW, 2005)<br />
3111 Beschäftigte am Arbeitsort.<br />
Beschäftigtenzahlen unterliegen zum Teil erheblichen<br />
Schwankungen des Arbeitsmarktes.<br />
Die durch den <strong>Planungsverband</strong> entsprechend LEP-<br />
Kriterien bestimmten Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen<br />
müssen wenigstens einmal im Verfahrenszeitraum<br />
die Kriterien erfüllt haben.<br />
Zu 2.4.3<br />
Die besondere Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ wird<br />
für nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen, wenn der<br />
Charakter einer Gemeinde von der Fremdenverkehrsfunktion<br />
dominiert wird. In den festgelegten Grundzentren stellt<br />
der Fremdenverkehr eine deutlich herausgehobene Funktion<br />
gegenüber den anderen Aufgaben des Grundzentrums<br />
dar.<br />
Brandis)<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 6
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Voraussetzung für besondere Funktion „Fremdenverkehr“:<br />
- Kurortstatus oder<br />
- über 100 Übernachtungen pro Gästebett und Jahr<br />
und mindestens 50 000 Übernachtungen<br />
Begründungen für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge:<br />
Die Übernachtungszahlen sind in den letzten Jahren starken<br />
Schwankungen unterlegen, teilweise auch in Folge<br />
des Hochwassers.<br />
Die durch den <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong> entsprechend<br />
LEP-Kriterien bestimmten Gemeinden mit besonderen<br />
Gemeindefunktionen müssen wenigstens einmal in den<br />
letzten 5 Jahren die Kriterien erfüllt haben.<br />
Die Ausweisung von Geyer wird auch begründet mit 300<br />
Ferienplätzen und 600 Standplätzen auf dem Campingplatz<br />
am Greifenbachstauweiher, die in der veröffentlichten<br />
Statistik nicht erfasst sind. Die besondere Funktion „Fremdenverkehr“<br />
komplettieren die Jugendherberge Hormersdorf<br />
(600 Meter vom Campingplatz entfernt, 2006: 23000<br />
Übernachtungen), das Freizeitbad „Ana Mare“ (zwischen<br />
Geyer und Campingplatz) und das Naturtheater Greifensteine<br />
(Sommerspielstätte des Annaberger Theaters),<br />
jeweils rd. 800 m vom Campingplatz entfernt.<br />
In der Summe, nur in abweichender Verteilung, werden die<br />
50 000 Übernachtungen in Geyer auch dauerhaft erreicht.<br />
- Oberwiesenthal (rd. 550 000 Übernachtungen, 185<br />
Übernachtungen pro Bett 2005)<br />
- Geyer (> 50 000 1) Übernachtungen, 109<br />
Übernachtungen pro Bett 2002)<br />
Thermalbad (rd. 72 000 Übernachtungen, rd.<br />
Wiesenbad 219 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />
- Halsbrücke (rd. 111 000 Übernachtungen, rd.<br />
280 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />
- Rechenberg- (> 50 000 1) Übernachtungen, rd.<br />
Bienenmühle 120 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />
- Pobershau (rd. 54 000 Übernachtungen, rd.<br />
170 Übernachtungen pro Bett 2002)<br />
- Seiffen (rd. 70 000 Übernachtungen, 103<br />
Übernachtungen pro Bett 2003)<br />
- Wolkenstein (rd. 101 000 Übernachtungen, rd.<br />
182 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />
1)<br />
einschließlich Vermietungen bis 8 Betten<br />
Zu 2.4.4<br />
Die besondere Gemeindefunktion „Grenzübergreifende<br />
Kooperation“ wird ausgewiesen, wenn der Charakter einer<br />
Gemeinde von der Lage an der Staatsgrenze und der<br />
grenzübergreifenden Kooperation stark beeinflusst wird<br />
oder eine solche Beeinflussung in zunehmendem Maße zu<br />
erwarten ist.<br />
Voraussetzung für besondere Funktion „Grenzübergreifende<br />
Kooperation“<br />
- Lage im grenznahen Gebiet<br />
- Realisierung von deutsch-tschechischen Projekten im<br />
Verkehrs-, Fremdenverkehrs-, Wirtschafts-, Bildungs-,<br />
Sport- oder Kulturbereich<br />
Begründung für Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Erzgebirge:<br />
- Stadt Oberwiesenthal, (Grenzorte Oberwiesenthal,<br />
Unterwiesenthal, Hammerunterwiesenthal, 1 PKWund<br />
3 Fußgänger- bzw. Skiwanderer-<br />
Grenzübergänge, Zusammenarbeit mit Boži Dar und<br />
Loučna im Bereich Kitas, Feuerwehr, Rettungswesen,<br />
Winterdienst, Abwasser; grenzüberschreitende Radund<br />
Wanderrouten, Loipen-Skimagistrale, Naturschutz-Pöhlbachtal,<br />
Hochwasserschutz-Pöhlbach,<br />
beabsichtigt: gemeinsames Wintersportgebiet Fichtelberg-Keilberg,<br />
gemeinsame Werbung; Ausbau<br />
Grenzübergang Hammerunterwiesenthal geplant, im<br />
Verfahren: Gemeinsamer Flächennutzungsplan u.a.<br />
mit der VG Bärenstein und intensiver Abstimmung<br />
und gegenseitiger Unterrichtung der tschechischen<br />
Gemeinden Boži Dar und Loučna …)<br />
- Gemeinde Bärenstein (Grenzorte Bärenstein, Niederschlag,<br />
2 Grenzübergänge, Doppelort Bärenstein-<br />
Vejprty, gemeinsame Kläranlage, Zusammenarbeit<br />
auf allen Gebieten der Daseinsvorsorge, Eisenbahnund<br />
PKW-Grenzübergang, intensivste Direktkontakte<br />
mit Tschechien in der Planungsregion. Im Verfahren:<br />
Gemeinsamer Flächennutzungsplan u.a. der VG Bärenstein<br />
und mit intensiver Abstimmung und gegenseitiger<br />
Unterrichtung der tschechischen Gemeinde<br />
Vejprty …)<br />
- Stadt Jöhstadt (Grenzorte Jöhstadt, Schmalzgrube, 2<br />
Rad- und Wanderergrenzübergänge, geplanter PKW-<br />
Grenzübergang, kürzeste Verbindung von Annaberg-<br />
Buchholz nach Klösterle/Klašterec und Kaaden/Kadaň<br />
sowie Saaz/Žatec, touristische und kulturelle<br />
Zusammenarbeit, Verlängerung Kleinbahnprojekt<br />
im Entwurf des <strong>Region</strong>alplanes Ústi, Hochwasserschutz<br />
im Preßnitztal durch Talsperrenbewirtschaftung<br />
Přisečnice/Preßnitz und Zusammenarbeit<br />
Jöhstadt-Christophhammer/Kryštofovy Hamry…)<br />
- Stadt Olbernhau (Grenzorte Olbernhau-Grünthal und<br />
-Oberneuschönberg, Rothenthal,Hirschberg, Ausbau<br />
als PKW-Grenzübergang nahe Rothenthal, Fußgängergrenzübergang<br />
Grünthal, im Zusammenhang mit<br />
Grenzgewässern Natzschung, Flöha und Schweinitz<br />
und diese umgebende FFH-Gebiete intensive Abstimmungen<br />
zu möglicher Trinkwasserentnahme,<br />
Hochwasserschutz bzw. -rückhaltung und Naturschutz<br />
erforderlich, ständiger kommunaler Abstimmungsbedarf<br />
mit Nachbarorten Brandov und Hora<br />
Sv. Kateřiny, Vermittlung der tschechischen Sprache<br />
an Volkshochschule, Olbernhau ist die bevölkerungsreichste<br />
Stadt unmittelbar an sächsischtschechischen<br />
Staatsgrenze und nur wenige Autominuten<br />
von Chomutov, Most und Litvinov entfernt)<br />
- Gemeinde Deutschneudorf (Grenzorte Deutscheinsiedel,<br />
Deutschneudorf, Deutschkatharinenberg,<br />
Oberlochmühle, Brüderwiese, PKW-Grenzübergang<br />
Deutscheinsiedel, weitere PKW-Übergänge nach Hora<br />
Sv. Kateřiny geplant, Fußgängerübergänge nach<br />
Nová Ves v Horách und Hora Sv. Kateřiny, seit<br />
1.6.2007 auch für geplante Seilbahn aus Tschechien<br />
zum Schaubergwerk, zweisprachiger deutschtschechischer<br />
Kindergarten, Bemühung durch<br />
deutsch-tschechischen Schulverein um zweisprachige<br />
private Grundschule, besonders enge Zusammenarbeit<br />
mit Nachbargemeinden Mnišek, Nová Ves<br />
v Horách und Hora Sv. Kateřiny bezüglich Hochwasserschutz,<br />
Wasserbereitstellung, Naturschutz, Vereinswesen,<br />
Infrastruktur, Rettungswesen und Tourismus.<br />
Deutschneudorf ist der einzige Grenzübergang<br />
in der <strong>Region</strong>, von dem der Südfuß des Erzgebirges<br />
in Halbtageswanderungen erreichbar ist, PKW-<br />
Fahrzeit nach Litvinov bzw. Olbernhau annähernd<br />
gleich.)<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 7
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
- Gemeinde Neuhausen (Grenzorte Deutschgeorgenthal,<br />
Neuwernsdorf, Grenzübergang für Fußgänger,<br />
Radfahrer und Skiwanderer in Deutschgeorgenthal,<br />
Wanderergrenzübergang am Göhrener Tor und Erweiterung<br />
um PKW-Übergangsmöglichkeit nach<br />
Česky Jiřetin angestrebt, da Parkplatzknappheit im<br />
Trinkwassereinzugsgebiet. Deutsch-tschechische<br />
Grenze verläuft längs im Stauwurzelbereich der<br />
Trinkwassertalsperre Rauschenbach zwischen Neuwernsdorf<br />
und Česky Jiřetin/Deutschgeorgenthal.<br />
Enge Zusammenarbeit mit Nachbargemeinde im Bereich<br />
Wasserwirtschaft, Naturschutz, Infrastruktur,<br />
Rettungswesen, Tourismus. Abstimmungen bezüglich<br />
Bewirtschaftung der 4 km oberhalb der Talsperre<br />
Rauschenbach im Flöhatal gelegenen Trinkwassertalsperre<br />
Flaje. Zusammenarbeit gemeinsam mit der<br />
Stadt Sayda und Meziboři.)<br />
- Rechenberg-Bienenmühle(Grenzort Holzhau, Grenzübergang<br />
nach Moldava für Fußgänger, Radfahrer<br />
und Skiwanderer, Bemühungen um weiteren Wanderer-Grenzübergang<br />
Holzhau-Betteleck mit fußläufiger<br />
Erschließung des Gebietes um den Wieselstein – mit<br />
956 m ü NN der höchste Berg des Osterzgebirges.<br />
Weiterhin gibt es Bemühungen um die Reaktivierung<br />
der deutsch-tschechischen Bahnverbindung zwischen<br />
Holzhau und Moldava. Nächster PKW-<br />
Grenzübergang Neurehefeld 10 Autominuten entfernt.<br />
Enge Abstimmungserfordernisse in den Bereichen<br />
Tourismus, Naturschutz, Hochwasserschutz<br />
und Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit<br />
mit Moldava)<br />
Zu 2.4.5<br />
Die besondere Gemeindefunktion „Gesundheit/Soziales“<br />
wird für nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen,<br />
wenn der Charakter einer Gemeinde von der Gesundheitsfunktion<br />
dominiert wird. In den festgelegten Grundzentren<br />
stellt die Funktion „Gesundheit/Soziales“ eine deutlich<br />
herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben<br />
des Grundzentrums dar.<br />
Voraussetzung für besondere Funktion „Gesundheit/Soziales“:<br />
- Krankenhäuser mit mehr als 200 Betten<br />
Krankenhäuser dieser Größenordnung außerhalb von<br />
Ober- bzw. Mittelzentren sind in Sachsen äußerst selten<br />
und begründen somit hinreichend diesen Schwellenwert<br />
als eine deutlich herausgehobene Funktion.<br />
Begründung für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Erzgebirge:<br />
- Zschopau (320 Betten)<br />
- Hartmannsdorf (285 Betten)<br />
Zu 2.4.6<br />
Die besondere Gemeindefunktion „Wintersport“ wird für<br />
nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen, wenn der<br />
Charakter einer Gemeinde vom Wintersport dominiert wird.<br />
Voraussetzung für besondere Funktion „Wintersport“:<br />
- Wintersport-Leistungszentrum von gesamtsächsischer<br />
Bedeutung<br />
- Absoluter Schwerpunkt des touristischen Wintersports<br />
in Sachsen, auch in Verbindung mit der hohen<br />
Übernachtungskapazität mit mehr als 3000 Betten<br />
- Höhenlage: 800 - 1200 m ü. NN<br />
(als Begründung für möglichst langfristige Sicherheit<br />
der Funktion)<br />
Bedeutungszunahme des Kriteriums unter den Bedingungen<br />
des Klimawandels<br />
Zu 2.4.7<br />
Ausweisung in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge:<br />
- Oberwiesenthal<br />
Die aufgeführten besonderen Funktionen sind zu einem<br />
wesentlichen Teil Grundlage des Arbeitsplatzangebotes<br />
und kennzeichnen in ihrer Verteilung die Spezifik der<br />
<strong>Region</strong>. Das Vorhandensein höherrangiger, z. T. gleicher<br />
Funktionen in Mittelzentren oder im Oberzentrum ist bekannt,<br />
aber nicht Inhalt von 2.4.<br />
Die auf den Erhalt, im Einzelnen auch auf eine Entwicklung<br />
der bestehenden besonderen Gemeindefunktion<br />
gerichtete Zielaussage unterstützt die Ausprägung der<br />
<strong>Region</strong>sspezifik in Verbindung mit dem Bestand wichtiger<br />
Arbeitsplätze. Gleichzeitig kommt darin eine einzelfunktionsbezogene<br />
Ergänzung bzw. Erweiterung der zentralörtlichen<br />
Ausweisungen definitionsgemäß zum Tragen.<br />
Der Plansatz richtet sich an Träger öffentlicher Belange<br />
und regionale Akteure.<br />
Zu 2.5<br />
Zu 2.5.1<br />
Achsen<br />
Überregionale Verbindungsachsen Ausformung nach<br />
LEP Z 2.6.2<br />
„In den <strong>Region</strong>alplänen sind die überregionalen Verbindungsachsen<br />
auszuformen …“<br />
Ausweisung entsprechend Begründung zu LEP 2.6, S. 27:<br />
- „… verlaufen entlang von<br />
Autobahnen (hier: A 4, A 72)<br />
Bundesstraßen (hier: B 93, B 95, B 174),<br />
Eisenbahnen (hier: Sachsenmagistrale<br />
(KBS 510),KBS 520,240 nach Berlin, KBS 525 nach-<br />
Leipzig, Deutschland-Mitte-Verbindung, hier KBS<br />
540)“<br />
- „… verbinden sächsische Verdichtungsräume und<br />
Oberzentren miteinander und mit benachbarten<br />
Verdichtungsräumen außerhalb Sachsens.“<br />
Zu 2.5.2<br />
(hier: <strong>Chemnitz</strong> mit Dresden - Polen, mit Leipzig/Halle<br />
- Nordwestdeutschland, mit Berlin, mit Gera - Erfurt -<br />
Westdeutschland, mit Zwickau - Plauen - Süd- bzw.<br />
Südwestdeutschland, mit Praha/ Prag und Plzeň/Pilsen)<br />
<strong>Region</strong>ale Verbindungs- und Entwicklungsachsen <br />
Ausformung nach LEP Z 2.6.2<br />
„In den <strong>Region</strong>alplänen sind die überregionalen<br />
Verbindungsachsen … durch regionale Verbindungs- und<br />
Entwicklungsachsen zur Konzentration der<br />
Siedlungstätigkeit und Bündelung von Infrastruktureinrichtungen<br />
auf regionaler Ebene zu ergänzen.“<br />
Ausweisung entsprechend Begründung zu LEP 2.6, S. 28:<br />
- Anbindung der Mittelzentren an die sächsischen<br />
Oberzentren bzw. an Oberzentren benachbarter Bundesländer<br />
und Staaten<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 8
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
(hier: Annaberg-Buchholz - Zwickau(d), Marienberg -<br />
Most (Brüx)(n,p), Freiberg - Most (Brüx)(o) bzw. Teplice<br />
(Teplitz)(m), Freiberg - Dresden(l), Stollberg -<br />
<strong>Chemnitz</strong>(g), Lichtenstein - <strong>Chemnitz</strong>(a), Lichtenstein -<br />
Zwickau(a), Stollberg - „Städteverbund Sachsenring“ -<br />
Altenburg(e))<br />
- die Anbindung geeigneter Grundzentren an die Oberund<br />
Mittelzentren in der jeweiligen Planungsregion<br />
(hier: Rochlitz - Mittweida(c), Hainichen - Mittweida(c),<br />
Burgstädt - Mittweida(r), Burgstädt - Limbach-Oberfrohna(r),<br />
Olbernhau - Freiberg(n,o), Olbernhau - Marienberg(n),<br />
Lengefeld - Pockau - Marienberg(i,C), Lengefeld<br />
- Pockau - Freiberg(i), Zwönitz - Schwarzenberg(h),<br />
Zwönitz - Aue(g), Zwönitz - Stollberg(f), Zwönitz - Thalheim<br />
- <strong>Chemnitz</strong>(g), Zwönitz - Annaberg-Buchholz(f),<br />
Penig - Glauchau(b), Waldenburg – Glauchau(b)<br />
Weitere Anbindungen: s.o., eine Mehrfachbegründung<br />
ist nicht erforderlich, obwohl vielfach gegeben.<br />
- der Verlauf schienengebundener Nahverkehrsachsen<br />
(hier: Aue - Zwönitz - Thalheim - <strong>Chemnitz</strong>, Stollberg -<br />
<strong>Chemnitz</strong>, Stollberg - Glauchau)<br />
<strong>Region</strong>ale Achsen außerhalb der überregionalen<br />
Verbindungsachsen des LEP im Zuge des<br />
schienengebundenen Nahverkehrs werden nur im<br />
Verdichtungsraum dargestellt.<br />
- Bundes-/Staatsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion<br />
(hier: B 175 Rochlitz bzw. Penig an A 72,<br />
Rochlitz - Geithain, A 72 und Eisenbahnlinie 525, B 175<br />
Penig an A 4, Glauchau-Ost, B 101 Freiberg - Meißen,<br />
B 101 Freiberg - Annaberg-Buchholz, B 171 Marienberg<br />
- Dippoldiswalde, S 218/221 Annaberg-Buchholz -<br />
Marienberg, Abschnitte der B 169 und B 180)<br />
Die ausgeprägte Polyzentralität der Siedlungsstruktur<br />
ermöglicht vergleichsweise kurze Wege zur Inanspruchnahme<br />
überörtlicher Siedlungsfunktionen. Erhalt und<br />
Ausbau als Planzielformulierung sind vor allem auf diesen<br />
Aspekt bezogen. Gleichzeitig ruft die Polyzentralität vielfältige<br />
Überschneidungen zentralörtlicher Verflechtungsbereiche<br />
mit teilweise historisch bewährten Funktionsteilungen<br />
hervor. Neue Entwicklungen und zunehmende Wahlmöglichkeiten<br />
bei der Nutzung der Funktionen verändern<br />
das Beziehungsgefüge, das sich aus Tragfähigkeitsgründen<br />
noch stärker funktionsteilig entwickeln wird.<br />
Die angestrebte bevorzugte Stärkung des punkt-axialen<br />
Systems geht von dem Erfordernis einer überschaubaren<br />
Ordnung der siedlungsgebundenen Funktionen aus. Die<br />
Umsetzung beschränkt sich deshalb bewusst auf ein<br />
„Grundgerüst der Siedlungsstruktur“, das die höherrangigen<br />
Zentralen Orte (Ober-, Mittelzentren) und die <strong>Region</strong>alen<br />
Achsen im Zuge der Überregionalen Verbindungsachsen<br />
zusammenfasst.<br />
„Polyzentralität einschl. funktionsteilige Weiterentwicklung“<br />
sowie Stärkung des punkt-axialen Systems stehen zueinander<br />
nicht im Widerspruch.<br />
Auf nahezu 90 % der <strong>Region</strong>sfläche wird die Siedlungsstruktur<br />
durch Langreihendörfer mit Waldhufenflur, die<br />
sogenannten "Waldhufendörfer", vorgezeichnet, die die<br />
lockerste Siedlungsweise aller in sich geschlossenen<br />
Siedlungen darstellt. Auf insgesamt 1100 km Ortslänge<br />
verteilen sich zahlreiche infrastrukturelle Einrichtungen und<br />
bilden bei Häufung mehrerer Einrichtungen Konzentrationspunkte<br />
derselben.<br />
Hinzu kommt, dass einzelne infrastrukturelle Einrichtungen<br />
durch die Ortslänge im Nachbarort näher liegen können<br />
als im eigenen Ort, so dass die tatsächliche Ermittlung der<br />
Einzugsbereiche mit gemeinde- oder ortsbezogenen Bevölkerungszahlen<br />
oft nicht sinnvoll vorzunehmen ist.<br />
Die Spezifik dieser Funktionsverteilung hat sich - auch im<br />
Sinne wohnortnaher Angebote - immer wieder bewährt.<br />
Sie kommt einem Minimum an Wege- und Zeitaufwand<br />
zum Aufsuchen infrastruktureller Einrichtungen sehr nahe,<br />
während stärkere Konzentration diesen Aufwand erhöhen<br />
würde. Der Plansatz ist auf den prinzipiellen Erhalt dieser<br />
Funktionsverteilung gerichtet, ohne eine angemessene<br />
und wirtschaftlich sinnvolle Funktionskonzentration zu<br />
übersehen. Er richtet sich insbesondere an die öffentlichen<br />
Planungsträger, im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten<br />
die funktionale Spezifik der linearen Strukturen zu beachten<br />
und in diesem Sinne zu wirken.<br />
Zu 2.6<br />
Zu 2.6.1<br />
<strong>Region</strong>ale Siedlungsentwicklung<br />
und Stadtumbau<br />
Der hierarchisch gegliederte Funktionsaufbau des Siedlungsnetzes,<br />
der in Sachsen planerisch durch ein 3-<br />
stufiges Zentralortsystem beeinflusst wird, ist in der Planungsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge durch die historisch<br />
entstandene Verteilung der Siedlungsfunktionen auf eine<br />
größere Zahl von Orten als gemeinhin üblich gekennzeichnet.<br />
Diese „polyzentral funktionierende Vielfalt“ unter<br />
den spezifischen strukturellen Bedingungen vorherrschender<br />
linienhafter Besiedlung ist in verschiedenen Teilbereichen<br />
durch die Entstehung großflächiger Handelszentren<br />
in randstädtischer Lage einerseits erheblich erweitert,<br />
andererseits in ihrer historischen innerstädtischen Funktionsbedeutung<br />
und -begründung wirksam geschwächt<br />
worden. Kreis- und Funktionalreform differenzieren unter<br />
staatlichen Effektivitätskriterien ebenfalls die zentralörtliche<br />
Funktionsverteilung.<br />
Zu 2.6.2<br />
Der schon mehr als 30 Jahre anhaltende, in unterschiedlicher<br />
Stärke verlaufende Bevölkerungsrückgang in der<br />
<strong>Region</strong> hat zur Schließung zahlreicher Einrichtungen in der<br />
Fläche geführt. Am deutlichsten nachvollziehbar ist dieser<br />
Prozess in den letzten Jahren am Beispiel der Schulen<br />
und kleinen Handelseinrichtungen.<br />
Die traditionelle Funktionsvielfalt in der <strong>Region</strong>, die auch<br />
durch die vergleichsweise hohe Bevölkerungsdichte auf<br />
dem Lande und die im Durchschnitt relativ großen Einzelsiedlungen<br />
begründet ist, hat sich ausgedünnt, ist aber<br />
prinzipiell noch vorhanden. Auch im Zeitraum der Gültigkeit<br />
dieses Planes wird sich der demographisch bedingte<br />
Funktionsumbau fortsetzen.<br />
Im Rahmen des objektiv vorhandenen Gestaltungsspielraumes<br />
sind Träger öffentlicher Belange und Akteure<br />
angehalten, auf den Erhalt einer möglichst großen Funktionsvielfalt<br />
von Siedlungen hinzuwirken, da diese Funktionsvielfalt<br />
einen fast regionsweiten Standortvorteil repräsentiert.<br />
Zu 2.6.3<br />
Bei der Ausweisung der Versorgungs- und Siedlungskerne<br />
in nichtzentralörtlichen Gemeinden werden folgende Kriterien<br />
zur Nachweisführung im Sinne der Begriffsbestimmung<br />
mit herangezogen:<br />
· hohe Dichte der Bebauung und der Infrastruktur<br />
· überörtlicher Einzugsbereich, insbesondere benachbarte<br />
bzw. umliegende Ortsteile<br />
· 1500 bis 2000 EW pro km² bzw. km Ortslänge<br />
· Vorhandensein eines funktionierenden Ortskernes im<br />
Sinne der Definition.<br />
Ausnahmslos können diese Kriterien den namengebenden<br />
Siedlungen der Kleinstädte Elterlein, Jöhstadt, Oberwiesenthal,<br />
Augustusburg, Sayda, Wolkenstein, Zöblitz, Geringswalde<br />
und Lunzenau zugeordnet werden. Bei der<br />
Stadt Großschirma erfüllt nur Siebenlehn die Kriterien.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 9
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Im Zusammenhang mit der Verstädterung und Industrialisierung<br />
haben sich den Kleinstädten vergleichbare Kerne<br />
herausgebildet in Bärenstein, Untergelenau, Untermildenau,<br />
St. Egidien, Eppendorf, Neuhausen, Niederwiesa,<br />
Rechenberg-Bienenmühle, Gornau, Seiffen, Hartmannsdorf,<br />
Oberauerswalde-Oberlichtenau, Wechselburg, Burkhardtsdorf<br />
und Neukirchen, die durch Funktionskonzentration<br />
einen überörtlichen Einzugsbereich haben. Bei Gornau<br />
ist die Handelsfunktion zusätzlich herangezogen<br />
worden. Die zusätzliche Ausweisung von Obergelenau ist<br />
auf Grund der Ortslänge erforderlich und betrifft die Konzentration<br />
der gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten an<br />
der B 95.<br />
Zu 2.6.4<br />
Die weitere Siedlungstätigkeit ist vorzugsweise in den<br />
höherrangigen Zentralorten und in den Versorgungs- und<br />
Siedlungskernen der Grundzentren zu konzentrieren.<br />
Integrierte Entwicklungskonzepte der Zentralen Orte sind<br />
mit der demographischen Entwicklung abzustimmen. Für<br />
den regionalplanerischen Umgang mit langfristig rückläufigen<br />
Bevölkerungszahlen in ihren Auswirkungen auf die<br />
Siedlungsstruktur und Entwicklung gibt es erste Erfahrungen.<br />
Diese besagen, dass die in der Fläche erforderliche<br />
Stabilität des Siedlungsnetzes am besten umzusetzen ist,<br />
wenn die vorhandenen Funktionskonzentrationen möglichst<br />
lange erhalten bzw. den jeweiligen Erfordernissen<br />
entsprechend um- oder ausgebaut werden können. Die in<br />
2.6.3 aufgeführten Ortsteile sind geeignet, die Stabilisierung<br />
des Siedlungsnetzes im dargestellten Sinne und im<br />
jeweiligen Einzelfall umzusetzen. Sie sind als Ergänzung<br />
und nicht als Konkurrenz zur Grundversorgungsaufgabe<br />
der Grundzentren zu verstehen und garantieren insbesondere<br />
für die zunehmende Zahl älterer Einwohner die gewohnte<br />
Nähe von Versorgung und Dienstleistung.<br />
Zu 2.6.5<br />
Ungeachtet der bundes- und landespolitischen Zielsetzungen<br />
zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der<br />
diesbezüglich bereits erreichten guten Ergebnisse in der<br />
<strong>Region</strong>, bestehen auch hier noch Potenziale, um die Inanspruchnahme<br />
von Freiflächen weiter abzusenken und eine<br />
effektivere Flächennutzung zu erreichen.<br />
Neben der Revitalisierung von Industriebrachen u.ä. geht<br />
es dabei vor allem um flächensparende Bauformen, auf<br />
die die Kommunen z.B. im Rahmen der Bebauungsplanung<br />
von Gewerbegebieten stärker hinwirken sollten.<br />
Demgegenüber ist bei Eigenheimsiedlungen in Dorflagen<br />
eher eine Auflockerung anzustreben, da Kompaktsiedlungen<br />
mit städtischen Bebauungsdichten insbesondere dem<br />
Siedlungscharakter der noch ländlich strukturierten Waldhufendörfer<br />
nicht gerecht werden (siehe G 2.6.15).<br />
Eine Flächenvergeudung durch uneffektiv genutzte Flachbauten<br />
sollte insbesondere auf hochwertigen Ackerböden<br />
weitestgehend vermieden werden.<br />
Ergebnis eines komplexen Planungsprozesses und bieten<br />
daher die besten Voraussetzungen für den Erfolg vertiefender<br />
Untersuchungen zugunsten konkreter Vorhaben.<br />
Außerhalb dieser Standorte bestehen nur vergleichsweise<br />
geringe Erfolgsaussichten für konsensfähige Lösungen.<br />
Außerdem lässt sich die Freihaltefunktion der als Standortangebote<br />
zu verstehenden <strong>Region</strong>alen Vorsorgestandorten<br />
nur rechtfertigen, wenn sie innerhalb der <strong>Region</strong> die<br />
bevorzugten Ansatzpunkte für die territoriale Einordnung<br />
von gewerblich-industriellen Großvorhaben sind und folglich<br />
für die Außenbereiche der Siedlungen eine gewisse<br />
Ausnahmesituation darstellen.<br />
Zu 2.6.7 bis 2.6.9<br />
Der infolge der demografischen Entwicklung unvermeidbare<br />
Siedlungsrückbau sollte auch als Chance begriffen<br />
werden, um dabei städtebauliche Probleme zu lösen und<br />
Verbesserungen hinsichtlich der Wohnqualität zu erreichen.<br />
Ansatzpunkte für entsprechende Überlegungen sind insbesondere<br />
Wohnquartiere mit extrem hoher Bebauungsdichte,<br />
Bebauungsflächen mit starker Hochwassergefährdung<br />
oder auch Wohnstandorte mit starker Verkehrsbelastung,<br />
deren Wohnqualität mit vertretbarem Aufwand nicht<br />
wirksam verbessert werden kann. Dabei handelt es sich<br />
überwiegend um Gebäude und Wohngrundstücke, die nur<br />
noch eingeschränkt nutzbar und schwer zu vermieten sind<br />
und folglich besonders hohe Leerstände aufweisen bzw.<br />
zunehmend verfallen.<br />
Wenngleich unter rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen<br />
Bedingungen nicht willkürlich in Eigentümerrechte<br />
eingegriffen werden kann, sollte seitens der betroffenen<br />
Kommunen darauf hingewirkt werden, gemeinsam mit den<br />
Eigentümern und Nutzern solcher Gebäude und Wohngrundstücke<br />
eine städtebaulich befriedigende Lösung<br />
anzustreben und dabei alle sich bietenden Fördermöglichkeiten<br />
zu nutzen.<br />
In Anbetracht des erforderlichen Siedlungsrückbaus infolge<br />
der demografischen Entwicklung und der häufig unbefriedigenden<br />
Lösungen „vor Ort“ sind regionalplanerische<br />
Rahmenorientierungen zur Bewältigung dieser Probleme<br />
durchaus sinnvoll, ohne dadurch die kommunale Zuständigkeit<br />
und die bestehende Rechts- und Wirtschaftsordnung<br />
in Frage zu stellen.<br />
Die im Plansatz 2.6.7 angesprochene Auflockerung dicht<br />
bebauter Siedlungsgebiete ist nicht als Perforierung misszuverstehen,<br />
sondern kann auch ein wünschenswerter<br />
Ausgleich von Freiraumdefiziten sein, da es trotz allgemeiner<br />
Schrumpfung insbesondere in den gründerzeitlichen<br />
Stadtteilen auch noch Quartiere mit starker Überbauung<br />
gibt, deren teilweise Auflockerung unter Beachtung städtebaulicher,<br />
sozialer und erschließungstechnischer Kriterien<br />
durchaus sinnvoll ist. Zudem lässt sich der erforderliche<br />
Rückbau der Siedlungen bei realitätsbezogener und komplexer<br />
Betrachtung nicht ausschließlich von außen nach<br />
innen realisieren.<br />
Zu 2.6.6<br />
In Anbetracht der leidvollen Erfahrungen im Zusammenhang<br />
mit dem Hochwasser von 2002 sollte beim Stadtum-<br />
Die Ausdehnung der Siedlungen in den Außenbereich ist und Rückbau dieser im Plansatz 2.6.8 angesprochene<br />
in Anbetracht der demografischen Entwicklung nur in Aspekt nicht völlig vernachlässigt werden, so wie auch die<br />
begründeten Ausnahmefällen raumordnerisch vertretbar. Erkenntnis Platz greift, dass Wohnhäuser an stark belebten<br />
Dazu gehört die Ansiedlung gewerblich-industrieller Großvorhaben<br />
Verkehrstrassen vor allem unter dem Aspekt einer<br />
von regionaler Bedeutung, für die innerhalb der kinderfreundlichen Wohnqualität nicht mehr zukunftsfähig<br />
Siedlungen in der Regel keine geeigneten Flächen verfügbar<br />
sind und folglich deren im Plansatz 2.6.9 angeregte<br />
sind. In Anbetracht der konkreten Flächensituation in schrittweise Aufgabe zumindest hinsichtlich ihrer Reali-<br />
der <strong>Region</strong> sollten im Falle der beabsichtigten Neuansiedlung<br />
sierbarkeit geprüft werden sollte.<br />
gewerblich-industrieller Großvorhaben vorrangig die<br />
genehmigten „<strong>Region</strong>alen Vorsorgestandorte“ der 2004 in Entscheidend ist, dass der erforderliche Siedlungsrückbau<br />
Kraft getretenen 1. Teilfortschreibung des <strong>Region</strong>alplanes nicht systemlos verläuft und dabei konsensfähige Lösungen<br />
in Anspruch genommen werden, die in der Raumordnungskarte<br />
gefunden werden, die nicht nur Eigentümern und<br />
(Karte 2) dieses Planes als nachrichtliche Mietern gerecht werden, sondern auch städtebaulich,<br />
Übernahme dargestellt sind.<br />
denkmalpflegerisch und erschließungstechnisch zu verantworten<br />
Die im Einvernehmen mit den zuständigen Kommunen<br />
sind.<br />
ausgewiesenen <strong>Region</strong>alen Vorsorgestandorte sind das<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 10
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Grundsätzlich ist beim erforderlichen Rückbau von Gebäuden<br />
und Siedlungsflächen auf den Erhalt städtebaulich<br />
zusammenhängender Siedlungsgebiete hinzuwirken, um<br />
der drohenden Perforierung entgegenzutreten.<br />
Zu 2.6.10<br />
Die Netzentwicklung der Ver- und Entsorgungssysteme<br />
der technischen Infrastruktur muss nicht nur auf den allgemeinen<br />
Schrumpfungsprozess reagieren, sondern mehr<br />
noch die konkrete Entwicklung der Siedlungsflächen und<br />
deren teilweisen Rückbau hinreichend berücksichtigen.<br />
Folglich müssen alle Netzkonzeptionen auf die sich abzeichnende<br />
Siedlungsentwicklung abgestimmt sein, um<br />
Fehlinvestitionen zu vermeiden.<br />
Der öffentliche Personennahverkehr muss besser mit der<br />
aktuellen Siedlungsentwicklung abgestimmt werden, wobei<br />
das Routen- und Haltestellennetz sowie die Frequentierung<br />
der Strecken besser an die veränderten Anforderungen<br />
anzupassen sind. Der erforderliche Abstimmungsprozess<br />
sollte auch unter Nutzung des Gegenstromprinzips<br />
erfolgen und die gewerbliche Siedlungsentwicklung mit<br />
einbeziehen.<br />
Zu 2.6.11<br />
Ortsrandgestaltung im Gefolge baulicher Veränderungen,<br />
die keine störenden Auswirkungen auf das Ortsbild haben<br />
sollte.<br />
Neben dem Erhalt, Umbau und Rückbau der Siedlungen<br />
wird es unter den Bedingungen der Schrumpfung unabhängig<br />
vom vorherrschenden Siedlungsrückbau im beschränkten<br />
Umfang auch weiterhin Neubau geben.<br />
Siedlungsausbau und Einwohnerrückgang sind in vielen<br />
Orten der <strong>Region</strong> bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert<br />
zu verzeichnen. Eine Ablösung alter Bausubstanz<br />
durch Neubauten wird es auch in Zukunft geben, wobei die<br />
Neubautätigkeit nicht nur auf Abrissstandorten erfolgt,<br />
sondern immer wieder auch neue Wohngrundstücke und<br />
diverse Zweckbauten entstehen, die dem Anliegen des<br />
Plansatzes gerecht werden sollen. Trotz Schrumpfung und<br />
Einwohnerrückgang gibt es auch in jüngerer Zeit anschauliche<br />
Beispiele dafür, wie durch unpassende Bebauung<br />
bzw. falsche Standortwahl Ortsränder verunstaltet und<br />
wertvolle Sichtachsen zugebaut werden.<br />
Insbesondere beim Rückbau von Wohngebäuden ist auch<br />
auf Artenschutzbelange zu achten, damit es nicht zu größeren<br />
Verlusten von Nist- und Brutstätten Gebäude bewohnender<br />
Tierarten kommt.<br />
Zu 2.6.14<br />
Die demografische Entwicklung in Sachsen und darüber<br />
hinaus ist insbesondere ein gesamtgesellschaftliches<br />
Problem, dem die <strong>Region</strong>alplanung nicht grundsätzlich<br />
entgegenwirken kann.<br />
Dennoch wäre eine Beschränkung auf eine bloße Anpassungsplanung<br />
zu wenig, um längerfristig eine Trendwende<br />
zu ermöglichen.<br />
Der Um- und Rückbau der Siedlungen im Gefolge der<br />
Schrumpfung muss mit einer Verbesserung der Wohnbedingungen<br />
einhergehen, die insbesondere Familien mit<br />
Kindern zugute kommt aber auch dem wachsenden Anteil<br />
alter Menschen gerecht wird.<br />
Die daraus erwachsenden Anforderungen für die kommunale<br />
Bauleitplanung bis hin zur Umgestaltung vorhandener<br />
Wohngebiete lassen sich über die <strong>Region</strong>alplanung nur<br />
indirekt beeinflussen. Über die regionalplanerische Stellungnahmentätigkeit<br />
sind aber zumindest Hinweise zu<br />
standörtlichen Kriterien unter Beachtung wichtiger gesamträumlicher<br />
Verflechtungen und Bezüge durchaus möglich,<br />
auf die nicht von vornherein verzichtet werden sollte.<br />
Zu 2.6.12<br />
Die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung bedarf unter<br />
Schrumpfungsbedingungen verstärkt einer interkommunalen<br />
Abstimmung, die über eine abgestimmte Bauleitplanung<br />
weit hinausreicht. Im Gefolge rückläufiger Einwohnerentwicklung<br />
kommt es zunehmend zu Auslastungsproblemen<br />
der sozialen und technischen Infrastruktur,<br />
wenn bestimmte Effektivitätsschwellen unterschritten<br />
werden.<br />
Infrastruktureinrichtungen, deren effektive Auslastung auf<br />
örtlicher Ebene zunehmend nicht mehr gewährleistet ist,<br />
können künftig nur noch durch kommunale Kooperation<br />
(ggf. nach dem Verschränkungsprinzip) zumindest teilweise<br />
erhalten werden. Insbesondere kostenaufwändige<br />
Infrastruktureinrichtungen, die nicht anderweitig nutzbar<br />
sind, machen unter Schrumpfungsbedingungen eine interkommunale<br />
Kooperation zwingend erforderlich, um wenigstens<br />
die hochwertigen Einrichtungen zu erhalten und<br />
eine möglichst hohe Netzdichte bzw. Raumwirksamkeit der<br />
verbleibenden infrastrukturellen Einrichtungen zu sichern.<br />
Die derzeitige Neubautätigkeit nimmt zu wenig Rücksicht<br />
auf die regionalen Besonderheiten der historisch gewachsenen<br />
Siedlungslandschaft und verwischt immer mehr<br />
auch die baukulturelle Identität der Siedlungen, die im<br />
Wesentlichen noch kulturlandschaftstypisch geprägt sind.<br />
Besonders problematisch in der <strong>Region</strong> sind die durch<br />
Neubauten gestörten Dachlandschaften.<br />
Typisch für den erzgebirgischen Raum sind vor allem<br />
steile Satteldächer mit Dachneigungen von mindestens 45<br />
Grad, Dachdeckung mit Naturschiefer o. ä. dunkelgrauem<br />
Material, geringe Dachüberstände, Ausbildung eines<br />
Traufgesimses, untergeordnete Dachaufbauten, hochrechteckige<br />
Fensterformate sowie einfache Hausformen<br />
und ortsübliche Putze bei Vermeidung grell leuchtender<br />
Farben, aber auch die Verschieferung oder Holzverkleidung<br />
der Giebel (bei bevorzugter Verwendung des einheimischen<br />
Rohstoffes Holz).<br />
Die Bewahrung der baukulturellen Identität der Siedlungen<br />
soll ganz besonders in Orten mit Fremdenverkehr Gegenstand<br />
örtlicher Satzungen sein.<br />
Die Rahmenvorgaben zum Erhalt der erzgebirgstypischen<br />
Dachlandschaften sollten insbesondere Festsetzungen zu<br />
Dachform, Dachneigung und Dachfarbe enthalten.<br />
Zu 2.6.15<br />
Von dem überwiegend auf Sachsen beschränkten Verbreitungsgebiet<br />
der Waldhufendörfer entfällt der größte Anteil<br />
auf die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge, deren Siedlungslandschaft<br />
wie in keiner anderen <strong>Region</strong> von dieser Siedlungsform<br />
geprägt wird.<br />
Die von Haus aus aufgelockerte Siedlungsform der lang<br />
gestreckte Waldhufendörfer bot dem in der <strong>Region</strong> weit<br />
verbreiteten Verstädterungsprozess im Innenbereich der<br />
Dörfer sehr viel Raum, so dass viele Waldhufendörfer<br />
ganz oder zumindest abschnittsweise mit niedriger Bebauungsdichte<br />
erhalten blieben, wobei die relativ freistehenden<br />
Bauernhöfe selbst im Verdichtungsraum noch weithin<br />
ortsrandprägend sind.<br />
Außerdem ist besonders in ausgeräumten Agrarbereichen<br />
ein erheblicher Teil der realen Biotopwerte an vor allem<br />
noch bäuerlich geprägte Siedlungsflächen gebunden.<br />
Einige Tierarten sind speziell auf Siedlungsbiotope angewiesen.<br />
Die Erhaltung solcher Siedlungsteile ist sowohl im<br />
Sinne einer vielgestaltigen Siedlungslandschaft als auch<br />
des Biotop- und Artenschutzes erforderlich.<br />
Zu 2.6.13<br />
Bei der allgemeinen Siedlungsentwicklung dürfen die<br />
Wechselwirkungen von Orts- und Landschaftsbild nicht<br />
vernachlässigt werden. In diesem Zusammenhang kommt<br />
der Bewahrung wichtiger Sichtachsen und der Ortsrandgestaltung<br />
eine große Bedeutung zu. Prinzipiell geht es<br />
um eine städtebaulich und landschaftlich befriedigende<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 11
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Die im Baugesetzbuch bzw. in der Baunutzungsverordnung<br />
für Dorfgebiete (und Mischgebiete) zulässigen hohen<br />
Bebauungsdichten gefährden - begünstigt durch die aktuellen<br />
Baulandpreise - die Identität der Waldhufendörfer, so<br />
wie die Abgrenzung der Innenbereiche in den Klarstellungs-<br />
und Abrundungssatzungen häufig nicht siedlungsgerecht<br />
erfolgt und auf erhaltenswerte Ortsränder zu wenig<br />
Rücksicht nimmt.<br />
Da der nicht mehr vorhandene Siedlungsdruck unter Berücksichtigung<br />
der demografischen Entwicklung keine<br />
durchgängige Nachverdichtung der Innenbereiche oder<br />
Überbauung der Siedlungsränder erforderlich macht, ist es<br />
im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung möglich und<br />
wünschenswert, zusammenhängende Siedlungsabschnitte<br />
von Waldhufendörfern kulturlandschaftstypisch zu erhalten,<br />
worauf vor allem in Gebieten mit Fremdenverkehr und<br />
in ländlich geprägten Gemeinden mit gut erhaltener Dorfstruktur<br />
hinzuwirken ist.<br />
Diese Zielstellung gilt auch für eingemeindete städtische<br />
Vororte, sofern sie noch erhaltenswerte Dorfstrukturen<br />
aufweisen und als typische Waldhufendörfer erkennbar<br />
sind.<br />
Für nicht verstädterte Waldhufendörfer im Sinne des Plansatzes<br />
sind folgende Kriterien ausschlaggebend:<br />
· Die Außen- und Innenansicht der entsprechenden<br />
Dörfer bzw. Dorfabschnitte muss noch weitgehend<br />
durch die bauliche Dominanz der historischen Bauernhöfe<br />
geprägt sein, die bezüglich ihrer räumlichen Anordnung,<br />
ihres noch weitgehend lückenlosen Bestandes<br />
und ihres Erhaltungszustandes die für Waldhufendörfer<br />
typische Dorfanlage noch gut erkennen lassen.<br />
· Die betreffenden Dörfer bzw. Dorfabschnitte sollten pro<br />
laufenden Kilometer Ortslänge nicht mehr als 250 Einwohner<br />
haben und keine über den historischen Siedlungsrand<br />
hinausreichende Bebauung aufweisen.<br />
· Die erhaltenswerten, nicht verstädterten Waldhufendörfer<br />
bzw. Dorfabschnitte sollten zusammenhängende Bereiche<br />
von mindestens einem Kilometer Länge mit mindestens<br />
15 historischen Bauernhöfen umfassen.<br />
Den so beschriebenen Kriterien werden die in Karte 5.2<br />
„Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
- Kulturlandschaft“ auf empirischer Grundlage<br />
ausgewiesenen gering verdichteten Waldhufendörfer bzw.<br />
entsprechenden Siedlungsteile weitgehend gerecht.<br />
Zu 2.6.16<br />
Kleinsiedlungen an Wohn- und Gewerbeflächen sowie für<br />
andere Nutzungsansprüche, wie Zweitwohnungen für<br />
Besserverdienende oder „Urlaub auf dem Bauernhof“<br />
verstärkt über eine Reaktivierung der überkommenen<br />
landwirtschaftlichen Gebäudesubstanz erfolgt.<br />
Das zusammenhängende Verbreitungsgebiet der Kleinsiedlungen<br />
der Rochlitzer Pflege ist in Karte 5.2 „Bereiche<br />
der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen -<br />
Kulturlandschaft“ dargestellt.<br />
Zu 2.6.17<br />
Neben den überwiegend im grenznahen Raum vorhandenen<br />
Streusiedlungen und Streusiedlungsbereichen, unter<br />
denen der Ortsteil Rübenau der Stadt Marienberg das<br />
prägnanteste Beispiel ist, sind auch die Streusiedlungsbereiche<br />
im ehemaligen Freiberger Bergbaurevier, wie z. B.<br />
die aus sogen. Huthäusern hervorgegangenen Einzelwohnplätze<br />
des Freiberger Stadtteiles Zug eine kulturgeschichtliche<br />
Besonderheit des erzgebirgischen Raumes.<br />
Städte und Gemeinden mit erhaltenswerten Streusiedlungen<br />
und Streusiedlungsbereichen sind vor allem Freiberg,<br />
Halsbrücke mit Hetzdorf im Landkreis Freiberg sowie<br />
Ortsteile von Marienberg, Olbernhau, außerdem Pobershau<br />
und die Gemeinden des Seiffener Raumes im Mittleren<br />
Erzgebirgskreis.<br />
Die aktuellen Streusiedlungsbereiche sind in Karte 5.2<br />
„Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
- Kulturlandschaft“ dargestellt.<br />
Zu 2.6.18<br />
Auch in den in der <strong>Region</strong> weit verbreiteten Waldhufendörfern<br />
wird sich der demographisch verursachte Rückbau<br />
nicht mehr benötigter Substanz, dar. Wohnbausubstanz,<br />
aber auch Beendigungen gewerblicher Nutzungen häufiger<br />
vollziehen und stärker bemerkbar machen. Das Erfordernis<br />
des Plansatzes leitet sich ab aus der Besonderheit des auf<br />
die gesamte Ortlänge verteilten möglichen Rückbaus und<br />
dem planerischen Erfordernis, Flächen mit Funktionskonzentration<br />
zu bestimmen und diese zu erhalten, um auch<br />
in den lineardominierten Strukturen einen möglichst großen<br />
Anteil kurzer Wegebeziehungen längerfristig zu sichern.<br />
Die Hinwirkungsaufgabe richtet sich an die betroffenen<br />
Verwaltungen und Träger öffentlicher Belange, auf<br />
den Veränderungsprozess vorausschauend - soweit möglich<br />
- und konzeptionell Einfluss zu nehmen sowie räumliche<br />
Voraussetzungen für Funktionskonzentrationen zu<br />
schaffen.<br />
Die Altsiedellandschaft der Rochlitzer Pflege ist mit ihrer<br />
hohen Dichte dörflicher Kleinsiedlungen von der Umstrukturierung<br />
der Landwirtschaft besonders betroffen.<br />
Um die Identität der Rochlitzer Pflege zu erhalten, ist es<br />
erforderlich, einen zusammenhängenden Siedlungsbereich<br />
als schützenswerte Kulturlandschaft zu bewahren.<br />
Das zusammenhängende Verbreitungsgebiet der erhaltenswerten<br />
Kleinsiedlungen des Rochlitzer Altsiedellandes<br />
konzentriert sich auf das Gemeindegebiet Seelitz sowie<br />
Ortsteile der Stadt Rochlitz und der Gemeinden Königsfeld,<br />
Wechselburg und Zettlitz.<br />
Das Rochlitzer Land ist das einzige Gebiet der Planungsregion,<br />
das bereits seit dem Ende der letzten Eiszeit (etwa<br />
10 000 v. Chr.) dauerhaft von Menschen besiedelt wurde.<br />
Zu 2.6.19<br />
Mit fortschreitendem Bevölkerungsrückgang nimmt die<br />
Leerstandsproblematik weiter zu. Folglich gewinnt die<br />
Revitalisierung brachliegender Grundstücke bzw. die<br />
Nach- und Umnutzung leerstehender Gebäude zunehmend<br />
an Bedeutung<br />
Aufgrund der demografischen Entwicklung spitzen sich<br />
insbesondere die Probleme beim Erhalt und der Nutzung<br />
der denkmalgeschützten oder ortsbild- und kulturlandschaftsprägenden<br />
Gebäude immer mehr zu.<br />
Unter den ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten<br />
nehmen die historischen Bauernhöfe eine besondere<br />
Stellung ein, die auf Grund ihres großen Baukörpervolumens<br />
mehr als andere Gebäude das äußere Erscheinungsbild<br />
der Dörfer beeinflussen.<br />
Der außerordentlich hohe Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwand<br />
der größtenteils funktionslos gewordenen<br />
regionstypischen Vier- und Dreiseithöfe kann den meisten<br />
Eigentümern nicht zugemutet werden und erfordert daher<br />
optimale Rahmenbedingungen und konkrete Nutzungskonzepte<br />
mit finanziellen Anreizen, um möglichst viele<br />
Bauernhöfe vor dem weiteren Verfall und Abriss zu bewah-<br />
Die typische Siedlungsform der kleinen Rundweiler und<br />
Platzdörfer slawischen Ursprungs, die harmonisch in die<br />
Landschaft eingebettet sind, kann nur bewahrt werden,<br />
wenn die extensive Siedlungsentwicklung auf wenige<br />
Ortsteile beschränkt wird und wenn der Eigenbedarf der<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 12
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
ren. Vorstellbare Nachnutzungen sind z. B. der Um- und<br />
Ausbau zu Wohnungen, kleinen Gewerbebetrieben, gastronomischen<br />
und Fremdenverkehrsobjekten, Freizeitzentren<br />
und vieles andere mehr.<br />
Historische Bausubstanz, insbesondere in Verbindung mit<br />
erhaltener Funktionsfähigkeit entsprechend der ursprünglichen<br />
Zweckbestimmung trägt wesentlich zur Erlebbarkeit<br />
von Landeskultur und damit auch zur Attraktivität des<br />
Raumes bei.<br />
Im ländlichen Raum kommen hier neben allgemeinen<br />
Handwerksverbänden wie Schmieden, Gerbereien etc. vor<br />
allem Hofstellen und Mühlen hinzu, die zusätzlich Lebensraumfunktionen<br />
für Tiere und Pflanzen wahrnehmen.<br />
Die Bereitschaft zum Erhalt solcher Bausubstanz ist auch<br />
dadurch zu unterstützen, dass unverhältnismäßigen Belastungen<br />
bzw. Einschränkungen vorgebeugt wird. Wo dennoch<br />
kein Erhalt möglich ist, soll einem Verfall oder zusätzlicher<br />
Versiegelung durch Umnutzung solcher Bausubstanz<br />
begegnet werden.<br />
Zu 2.6.20<br />
Die Lage im Naturpark ist unter touristischen Gesichtspunkten<br />
langfristig ein Vorzug, insbesondere, wenn der<br />
Fremdenverkehr eine starke wirtschaftliche Stütze ist.<br />
Sie kann aber, wie im Raum Oberwiesenthal, auch limitierend<br />
bei der Entwicklung des Wintersports wirken.<br />
Nach dem industriellen Strukturbruch Anfang der 90er<br />
Jahre und einer allgemeinen Strukturschwäche kann für<br />
die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung auch die Lage<br />
im Naturpark zwischenzeitlich und im Einzelfall zur Beschränkung<br />
werden, insbesondere für die ebenfalls angestrebte<br />
Entwicklung im gewerblich-industriellen Bereich.<br />
Auch die Randlage, die Lage an der tschechischen Grenze<br />
mit einem weitreichenden, extrem dünn besiedelten Hinterland<br />
erfüllt gegenwärtig noch die „Voraussetzung“ für ein<br />
Belastungskriterium eingeschränkter wirtschaftlicher Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
Im gleichen Sinne und stellvertretend<br />
dokumentiert diesen Sachverhalt auch das Bestimmungskriterium<br />
„Entfernung zur nächstgelegenen Autobahnanschlussstelle“.<br />
Die demografische Entwicklung und die Herausbildung von<br />
Entwicklungsschwerpunkten dürfen nicht zum „Ausbluten“<br />
des ländlichen Raumes führen, der von der Gesamtentwicklung<br />
nicht abgekoppelt werden darf. Dabei soll die<br />
kulturlandschaftsprägende ländliche Siedlungsstruktur in<br />
ihrem Grundcharakter erhalten bleiben, wobei der Rückbau<br />
von Siedlungsteilen nicht zur kompletten Aufgabe<br />
ganzer Siedlungen führen soll. Wichtig ist, dass die historischen<br />
Dorfkerne erhalten bleiben, die nicht nur in besonderer<br />
Weise die Kulturlandschaft prägen, sondern vor<br />
allem auch örtlich und regional identitätsstiftend sind.<br />
Demgegenüber ist der Rückbau störender Bauten, wie z.B.<br />
funktionslos gewordener LPG-Ställe und sonstiger Einrichtungen<br />
der Landwirtschaft wünschenswert.<br />
Zu 2.7.1<br />
Zu den schwierigsten Problemen räumlicher Entwicklung<br />
in der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge zählt die<br />
Entwicklung der grenznahen Gemeinden, da in den<br />
Grenzgebieten zusätzliche Belastungen durch Luftverschmutzung,<br />
Randlage und Strukturschwäche sowie -<br />
naturgemäß - häufigere Witterungsunbilden in Zusammenhang<br />
mit der Höhenlage auftreten.<br />
In der Karte 6, „Grenznahe Gebiete“ sind „Gemeinden mit<br />
besonderen Belastungen“ hinsichtlich Randlage, Klimaungunst<br />
und wirtschaftlicher Strukturschwäche/Entwicklungsbeschränkungen<br />
ausgewiesen worden. In der<br />
Anlage 2 G sind die Bestimmungskriterien für die Gemeinden<br />
mit besonderen Belastungen detailliert aufgeführt.<br />
Der Plansatz richtet sich an alle Handlungsebenen und<br />
Behörden, im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeit Maßnahmen<br />
zur Erhöhung der Attraktivität der in Karte 6 aufgeführten<br />
Gemeinden bevorzugt zu befördern. Dabei sind<br />
Handlungsrichtungen, die auf die Verbesserung der<br />
Wohnqualität, der Arbeitsplatzvielfalt und des -angebotes<br />
sowie auf die Schaffung von Ausstattungsvorzügen zur<br />
Belebung des Fremdenverkehrs zielen, im Sinne der<br />
Planungsabsicht „geeignete Ausgleichsmaßnahmen“, um<br />
naturgegebenen oder noch auf absehbare Zeit wirksamen<br />
Benachteiligungen Vorzugswirkungen entgegenzusetzen.<br />
Zu 2.7.2<br />
Bergbaubedingte Folgeschäden, darunter an Umwelt,<br />
Gebäudesubstanz und Infrastruktur sollen durch geeignete<br />
Sanierungsmaßnahmen in den Erzbergbaugebieten von<br />
Freiberg, Ehrenfriedersdorf und St. Egidien oder im<br />
ehemaligen Steinkohlerevier Lugau-Oelsnitz beseitigt und<br />
ausgeglichen werden. Die Regelungsabsicht ist gerichtet<br />
auf die Überwindung räumlicher Benachteiligungen.<br />
Insbesondere sind die Träger öffentlicher Belange<br />
angesprochen, im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten die<br />
nachteiligen Wirkungen der Bergbaufolgeschäden zu<br />
verringern.<br />
Zu 2.7.3<br />
Im Jahr 2005 haben sich, unterstützt von der Wirtschaftsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau, neun Städte und Gemeinden im<br />
Gebiet mit Sanierungsbedarf Steinkohlenbergbau zusammengeschlossen,<br />
um gemeinsam Zukunftsperspektiven für<br />
Die Bestimmungskriterien sind Stellvertretergrößen für die vom Bergbau geschädigten Städte, Gemeinden und<br />
komplexere Zusammenhänge und Wirkungen. So steht Ortsteile zu entwickeln und geeignete Projekte gemeinsam<br />
das Belastungskriterium „Höhenlage“ im naturräumlichen umzusetzen. Neben den Städten Lugau, Oelsnitz/Erzgeb.,<br />
Sinn u. a. für niedrige Temperaturen im Jahresgang, längere<br />
Zwickau, Hartenstein und Lichtenstein sind die Gemeinden<br />
Schneedeckendauer und kürzere Vegetationsphase. Gersdorf, Hohndorf, Mülsen und Reinsdorf Teil der Koope-<br />
Die damit im Zusammmenhang stehenden Wirkungen ration. Der Teilraum befindet sich im Grenzbereich der<br />
bedeuten aber für das wirtschaftliche Leben zum Beispiel: Planungsregionen <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge und Südwestsachsen.<br />
− eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten der Landwirtschaft<br />
Im Teilraum sind die Folgen des Steinkohlenbergbaus<br />
als Erwerbsgrundlage<br />
(Halden, Schächte, Absenkungen, Industriebrachen etc.)<br />
− stärkere Auswirkungen auf die Winterarbeitslosigkeit, sowie der Steinkohlenverarbeitung und -veredlung (Absetzteiche<br />
darunter im Bauwesen<br />
der Kohlewäsche, Kokereien etc.) heute noch<br />
− erheblich höhere Raumheizungskosten im privaten wie deutlich erkennbar.<br />
öffentlichen Bereich<br />
Weitere Auswirkungen des Steinkohlenbergbaus sind<br />
− umfangreichere Winterdienstausgaben, höherer Reparaturaufwand<br />
der Straßen.<br />
däre Bodenbewegungen, die Schäden an der Gebäude-<br />
Senkungserscheinungen sowie noch andauernde sekunsubstanz<br />
sowie an den Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Seit 2006 wirkt die finanzielle Beteiligung des Freistaates bewirken. Zusammen mit den an der Erdoberfläche sichtbaren<br />
an den Winterdienstkosten genau im Sinne des Plansatzes.<br />
Hinterlassenschaften des Steinkohlenbergbaus stellt<br />
dies eine Herausforderung für die betroffenen Gebietskörperschaften<br />
hinsichtlich ihrer Entwicklung dar, die effektiver<br />
und effizienter gemeinsam bewältigt werden können.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 13
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Im Jahr 2006 wurde deshalb eine ganzheitliche integrierte<br />
Entwicklungsstrategie für den Teilraum Zwickau-Lugau-<br />
Oelsnitz/Erzgeb. erarbeitet. Mit der ganzheitlichen Entwicklungsstrategie<br />
werden erstmalig die Eckpunkte einer<br />
gemeinsamen interkommunalen Zusammenarbeit im<br />
Teilraum festgeschrieben.<br />
Zu den in der ganzheitlichen Entwicklungsstrategie für den<br />
Teilraum Zwickau-Lugau-Oelsnitz/Erzgeb. abgestimmten<br />
Handlungsfeldern zählen die Weiterentwicklung<br />
touristischer Angebote mit Steinkohlenbezug und Stärkung<br />
des Tagestourismus, die Suche nach gemeinsamen<br />
Wegen zur Sanierung und Entwicklung vorhandener<br />
bergbaubedingter Brachflächen und Infrastrukturen (z.B.<br />
Bahnhöfe), die innovative Haldenbewirtschaftung (z.B.<br />
gemeinsame Waldbewirtschaftung, energetische<br />
Nutzung), die Grundwassernutzung zur Wärmeerzeugung<br />
sowie die Erarbeitung gemeinsamer Anpassungsstrategien<br />
an die negative demographische Entwicklung. Daneben<br />
sollen die Erfahrungen mit internationalen Kooperationen<br />
(u.a. Beteiligungen an EU-Projekten) weiter ausgebaut<br />
werden.<br />
Zu 3 Schutz, Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft<br />
Leitbilder für Natur und Landschaft<br />
Die Erarbeitung und Fixierung von Leitbildern ist über<br />
deren engere landschaftsrahmenplanerische Aufgabe<br />
hinaus notwendig, um bei der Herleitung der speziellen<br />
Grundsätze und Ziele des <strong>Region</strong>alplanes auf einen sanktionierten<br />
und plausiblen Rahmen aus übergeordneter<br />
Naturschutzsicht zurückgreifen zu können. Leitbilder sind<br />
eine Zielvorstellung über den planerisch anzustrebenden<br />
perspektivischen Zustand von Natur und Landschaft und<br />
über Wege, auf denen diese Vision verwirklicht werden<br />
soll. Sie sind ein Rahmenkonzept teils allgemeiner, teils<br />
aber auch konkreter Art über den kurz- bis langfristigen<br />
Schutz sowie die Pflege und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft innerhalb eines Naturraumes auf der regionalen<br />
Ebene. Leitbilder sollen in sich stimmig, realitätsnah,<br />
auf einer breiteren Basis konsensfähig, aber auch anspruchsvoll<br />
sein. Den Leitbildaussagen muss prinzipiell<br />
eine Betrachtung der Landschaftsgeschichte, des Landschaftszustandes,<br />
der aktuellen Entwicklungstendenzen<br />
sowie der Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten zu<br />
Grunde liegen. Soweit vorhanden, sind übergeordnete<br />
gesetzliche und planerische Leitbildvorgaben zu beachten<br />
und regionsbezogen zu integrieren.<br />
naturraumspezifischen Leitbildern ein Leitbild für die Gesamtregion<br />
vorangestellt, das für alle Naturräume gilt.<br />
Der Inhalt der Leitbilder, die als „Gesamtkonzept für die<br />
Landschaftsentwicklung“ konzipiert sind, geht über den<br />
engeren Wirkungskreis der Raumordnung und Landesplanung<br />
hinaus (naturschutzfachliche Aspekte). Die Leitbilder<br />
für Natur und Landschaft sind Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
und somit neben ihrer orientierenden Funktion<br />
bei der Aufstellung des <strong>Region</strong>alplanes eine fachliche<br />
Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft. In Verwaltungsverfahren sowie<br />
in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen,<br />
die sich auf Natur und Landschaft auswirken können,<br />
sind sie bei Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen<br />
zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 SächsNatSchG).<br />
Maßnahmen<br />
Das SächsNatSchG regelt mit § 5 Abs. 2, dass im Zuge<br />
der Primärintegration der Landschaftsrahmenplanung u.a.<br />
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
soweit sie nicht unmittelbar durch Ziele oder Grundsätze<br />
der Raumordnung gesichert wurden, dem <strong>Region</strong>alplan<br />
als fachplanerische Anlage beigefügt werden. Die Maßnahmen<br />
(Inhalte der Landschaftsrahmenplanung) dienen<br />
der Umsetzung von fachlichen Zielen des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege sowie der dafür im <strong>Region</strong>alplan<br />
fixierten Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Der<br />
als nicht abschließend zu betrachtende Maßnahmenkatalog<br />
wurde entsprechend § 7 Abs. 2 SächsNatSchG in Abstimmung<br />
mit dem Umweltfachbereich <strong>Chemnitz</strong>, Referat<br />
Naturschutz und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums<br />
<strong>Chemnitz</strong> und unter dessen maßgeblicher Mitwirkung<br />
erarbeitet. Im Einzelnen handelt es sich dabei um<br />
Unterschutzstellungs-, Erfassungs- sowie Schutz-, Pflegeund<br />
Entwicklungsmaßnahmen, für deren Umsetzung die<br />
Naturschutzbehörden zuständig sind. Der Maßnahmenkatalog<br />
in Anlage 3 des <strong>Region</strong>alplanes umfasst Maßnahmen<br />
von regionaler Bedeutung (regionale Umsetzung von<br />
Landesmaßnahmen, regionale Maßnahmen). Auf diese<br />
Schwerpunkte sollen die zur Verfügung stehenden Mittel<br />
und Kapazitäten im naturschutzbehördlichen Wirkungsbereich<br />
konzentriert werden.<br />
<strong>Region</strong>ale Schutzgebietskonzeption<br />
Konkrete Gebiete, die aus naturschutzfachlicher und<br />
regionalplanerischer Sicht für die Ausweisung als Naturschutz-<br />
bzw. Landschaftsschutzgebiet oder für die Erweiterung<br />
des Naturparkes perspektivisch in erster Linie infrage<br />
kommen, gehen aus Punkt 1 des Maßnahmenkataloges<br />
hervor. Diese Zusammenstellung ist als längerfristige<br />
regionale Schutzgebietskonzeption zu behandeln. Dem<br />
unterschiedlichen Erkundungsstand im Einzelnen kommt<br />
die Trennung in „Untersuchungsgebiete“ und „Planungsgebiete“<br />
entgegen. Deren Abgrenzungen in Karte E „<strong>Region</strong>ale<br />
Schutzgebietskonzeption“ sind allerdings als grober<br />
Umgriff zu betrachten. Die genaue Grenze ergibt sich bei<br />
der konkreten Schutzgebietsplanung und im Zuge des<br />
Festsetzungsverfahrens. Gebietsinterne Siedlungsflächen,<br />
die in der Regel nicht mit unter Schutz gestellt werden,<br />
sind auf der Übersichtskarte nicht in jedem Fall gesondert<br />
ausgehalten. Die Karte enthält außerdem als nachrichtliche<br />
Darstellung festgesetzte und sichergestellte naturschutzrechtliche<br />
Schutzgebiete (NSG, LSG, NP, FND)<br />
sowie ausgewählte naturschutzbehördlich geplante FND.<br />
Die regionalen Leitbilder beziehen sich in erster Linie auf<br />
die in Karte A „Naturräumliche Gliederung“ dargestellten<br />
Naturräume. Auf Grund ihrer sehr ähnlichen Problemlage<br />
wurden die Leitbilder für das Untere Mittel- und Untere<br />
Osterzgebirge sowie für das Obere Mittel- und Obere<br />
Osterzgebirge jeweils zusammengefasst. Die Höhengliederung<br />
des Erzgebirges hat aus regionaler Sicht dominierende<br />
planerische Bedeutung. Andererseits wurden, um<br />
den sehr unterschiedlichen Bedingungen Rechnung tragen<br />
zu können, im Mulde-Lösshügelland für die waldarmen<br />
Löss-Plateauflächen und die strukturreichen Tallandschaften<br />
getrennte Leitbilder erarbeitet. Abweichend von der<br />
naturräumlichen Gliederung im engeren Sinn sind im<br />
Erzgebirgischen Becken die stark urbanisierten Bereiche<br />
als „Stadt-Umland-Systeme“ durch ein eigenes Leitbild Die regionale Schutzgebietskonzeption steht in enger inhaltlicher<br />
Beziehung zu den in Karte 2 „Raumnutzung“ für<br />
gesondert behandelt worden. Die Leitbilder konzentrieren<br />
sich auf die jeweiligen naturraumspezifischen Schwerpunkte.<br />
Sie gelten im Übrigen auch in anderen, insbesonbild/Landschaftserleben<br />
ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />
den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftsdere<br />
benachbarten Naturräumen, sofern dort im konkreten Bereichen für Natur und Landschaft. Prinzipiell sind aber<br />
Fall ähnliche Bedingungen vorliegen. Ihr Geltungsbereich aus planungssystematischen Gründen die Netze der nach<br />
ist aber auf den regionalen Anteil an den Naturräumen Naturschutzrecht geschützten bzw. zu schützenden Gebiebegrenzt.<br />
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird den<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 14
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
te und der regionalplanerisch ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />
Bereiche räumlich nicht deckungsgleich.<br />
<strong>Region</strong>ale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen<br />
Zu 3.0.1<br />
Entsprechend § 4 Abs. 3 Nr. 2c SächsLPlG können <strong>Region</strong>alpläne<br />
erforderlichenfalls Bereiche enthalten, in denen<br />
unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes<br />
an anderer Stelle ausgeglichen, ersetzt oder gemindert<br />
werden (regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen).<br />
Grundlage dafür bietet die rechtliche Möglichkeit,<br />
unter bestimmten Voraussetzungen Eingriff und<br />
Kompensation (Begriff: Kompensation umfasst Ausgleich<br />
und Ersatz) räumlich und zeitlich zu entkoppeln (§ 9<br />
SächsLPlG).<br />
Die regionale „Kompensationsflächenbevorratung“ soll die<br />
Verfügbarkeit geeigneter Flächen für künftige ausgleichspflichtige<br />
Maßnahmen sichern und gleichzeitig zu einer<br />
naturschutzoptimierten Flächenauswahl beitragen. Die<br />
Konzentration solcher Maßnahmen auf gezielt ausgewählte<br />
Gebiete führt zu Synergieeffekten. Bei den regionalen<br />
Gebieten für Kompensationsmaßnahmen handelt es sich<br />
um Gebiete, die für relativ großräumige und vielschichtige<br />
Maßnahmekomplexe geeignet sind.<br />
Eine Ausweisung solcher Bereiche im <strong>Region</strong>alplan soll<br />
gemäß SächsLPlG erfolgen, wenn und soweit es für die<br />
räumliche Ordnung, Entwicklung und Sicherung erforderlich<br />
ist. Ein besonderes Erfordernis besteht insbesondere<br />
im Bereich des Verdichtungsraumes <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau,<br />
weil hier einerseits ein erhöhter Bedarf an Kompensationsflächen<br />
durch überörtlich bedeutsame Vorhaben besteht<br />
und sich andererseits auf Grund multifunktionaler Raumnutzung<br />
die Flächenbereitstellung besonders kompliziert<br />
gestaltet. Der <strong>Region</strong>alplan greift daher die Flächen des<br />
„<strong>Region</strong>alen Ausgleichsflächenpools“ der Wirtschaftsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau (WIREG) auf und sichert diese mit<br />
Zielqualität als regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen<br />
vor (raumbedeutsamen) Veränderungen, die die<br />
Eignung der Gebiete für diesen Zweck in Frage stellen<br />
könnten.<br />
Organisatorisch anders eingeordnet (außerhalb des Ausgleichsflächenpools<br />
der WIREG), aber sachlich-inhaltlich<br />
vergleichbar ist das Projektgebiet zur Renaturierung der<br />
Zwickauer Mulde: „Auenrenaturierung der Zwickauer Mulde<br />
- Abschnitt Waldenburg/Wolkenburg“. Auch dieses ist in<br />
Karte 14 als regionales Gebiet für Kompensationsmaßnahmen<br />
ausgewiesen.<br />
Die ausgewiesenen Maßnahmegebiete sind gemäß <strong>Region</strong>alplan<br />
für Kompensationsmaßnahmen zu sichern. Das<br />
bedeutet, dass hier keine (raumbedeutsamen) Veränderungen<br />
erfolgen dürfen, die die Funktion als Gebiete für<br />
Kompensationsmaßnahmen in Frage stellen könnten, wie<br />
Bebauung, Trassierung von Verkehrswegen oder etwa<br />
fotovoltaische Nutzungen. Andere, insbesondere ergänzende<br />
Entwicklungsmaßnahmen im Interesse von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege sind nach Einzelfallprüfung<br />
möglich. Im Interesse einer effizienten Entwicklung dieser<br />
Gebiete (komplexe Aufwertung in einem überschaubaren<br />
Zeitraum) bestimmt Ziel 3.0.1 außerdem, dass die Kompensation<br />
von Eingriffen in Natur und Landschaft durch<br />
überörtlich bedeutsame Vorhaben künftig vorrangig in<br />
diesen Gebieten erfolgen soll. Die Öffnungsklausel des<br />
Zieles (vorrangig) gestattet es, im begründeten Fall auch<br />
andere Gebiete zur Kompensation von Eingriffen zu nutzen.<br />
Entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 4 SächsNatSchG sind bei<br />
der Festsetzung von Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen<br />
die Landschaftsrahmenpläne zu berücksich-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
tigen. Konkrete Kompensationsmaßnahmen in den ausgewiesenen<br />
Gebieten sind daher an Zielen und Grundsätzen<br />
des <strong>Region</strong>alplanes sowie an den als Fachplanerische<br />
Inhalte der Landschaftsrahmenplanung dem <strong>Region</strong>alplan<br />
beigefügten Leitbildern, Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
auszurichten. Für die Gebiete des WIREG-Ausgleichsflächenpools<br />
wurden entsprechende Maßnahmevorschläge<br />
bereits erarbeitet.<br />
Auch Kompensationsmaßnahmen außerhalb der im <strong>Region</strong>alplan<br />
dafür ausgewiesenen Gebiete sollten unter Beachtung<br />
der gesetzlich geltenden Regelungen vorrangig so<br />
erfolgen, dass sie das regionale ökologische Verbundsystem<br />
stützen (Karte 2 „Raumnutzung“), der Aufwertung<br />
schutzbedürftiger Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
dienen (gleiche Karte), zur Sanierung der<br />
regionalen Schwerpunkte für die Strukturanreicherung<br />
führen (Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“)<br />
oder/und zur Umsetzung der spezifischen Schutzund<br />
Entwicklungserfordernisse von Gebieten mit besonderer<br />
Erosionsgefährdung oder besonderen Anforderungen<br />
an den Wasserrückhalt beitragen (Karte 5.1 „Bereiche der<br />
Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt“).<br />
Mit Sicherung der Kompensationsfunktion als Ziel im <strong>Region</strong>alplan,<br />
sind günstige Voraussetzungen für das neu<br />
eingeführte naturschutzrechtliche Instrument des „Ökokontos“<br />
gegeben. Dessen Anwendung sollte auch auf überörtlicher<br />
Ebene geprüft werden.<br />
Großflächig unzerschnittene störungsarme<br />
Räume<br />
Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume sind in<br />
der Festlegungskarte 6 des LEP Sachsen 2003 bereits<br />
landesweit ausgewiesen. Ihre Multifunktionalität wird über<br />
LEP-Plansatz 4.2 vom Grundsatz her gesichert.<br />
Gemäß Landesentwicklungsplan handelt es sich hierbei<br />
um Räume außerhalb intensiv genutzter Verkehrs- und<br />
Siedlungsbereiche, die nicht von störungsintensiven Korridoren<br />
übergeordneter Straßen und Verkehrswege durchschnitten<br />
werden. Solche Räume sind im Freistaat Sachsen<br />
nur noch wenige vorhanden. Durch ihre relative Störungsarmut<br />
(bezüglich Siedlungen und Verkehr) besitzen<br />
sie besondere Bedeutung für bestimmte Tierarten mit<br />
großräumigen Lebensraumansprüchen, für die landschaftsbezogene<br />
Erholung und daneben auch für den<br />
abiotischen Naturhaushalt.<br />
In der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge gibt es großflächig<br />
unzerschnittene Räume ab 40 km² Größe im Sinne<br />
des LEP-Plansatz 4.2 ausschließlich in den Hochlagen des<br />
Erzgebirges entlang der Staatsgrenze zur Tschechischen<br />
Republik. Der Begründung zu Grundsatz 4.2 LEP Sachsen<br />
2003 ist zu entnehmen, dass in LEP-Karte 6 im Interesse<br />
einer landesweit einheitlichen Ermittlungsmethodik grenzüberschreitende<br />
großflächig unzerschnittene Räume nur<br />
dann dargestellt wurden, wenn bereits der sächsische<br />
Anteil die Mindestgröße von 40 km² aufweist. Damit bleiben<br />
einige vergleichbar bedeutsame grenzüberschreitende<br />
Räume unberücksichtigt. Nach Einzelfall bezogener konkretisierender<br />
regionalplanerischer Abschätzung greifen<br />
auf die Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge zumindest<br />
drei weitere grenzüberschreitende großflächig unzerschnittene<br />
störungsarme Räume mit über 100 km² Erstreckung<br />
über. Dies betrifft in der <strong>Region</strong> die waldgeprägten Räume<br />
nördlich des Natzschungtales, das Kohlberggebiet östlich<br />
von Neuhausen und das Gebiet um den Ringelwald südlich<br />
von Rechenberg-Bienenmühle. Diese wurden in Karte<br />
13 „Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume“<br />
ergänzt.<br />
B - 15
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Zu 3.1 Arten und Biotope, ökologisches<br />
Verbundsystem<br />
Zu 3.1.1<br />
Der vorangestellte Plansatz fixiert grundlegende regionalplanerische<br />
Positionen zum Arten- und Biotopschutz: Es<br />
geht um heimische Arten und dabei nicht nur um Artenvielfalt,<br />
sondern auch um die (genetische) Formenvielfalt<br />
innerhalb der Arten. Dazu sind viele Vorkommen einer Art<br />
erforderlich und nicht nur Beispielpopulationen. Arten- und<br />
Biotopschutz kann nicht auf den Freiraum begrenzt bleiben,<br />
sondern ist auf spezifische Weise auch im Siedlungsraum<br />
erforderlich. Nutzflächen besitzen diesbezüglich<br />
ebenfalls wichtige Funktionen, d.h. multifunktionale Raumnutzung<br />
ist regelmäßiges Planungsziel. Neben dem naturbürtigen<br />
Potenzial an Arten und Biotopen sind die kulturlandschaftlichen<br />
Elemente zu berücksichtigen. Ausgehend<br />
vom typischen Biotop- und Vorkommensinventar des<br />
Raumes müssen sowohl die Vielfalt als auch die charakteristische<br />
Eigenart - die Besonderheiten - im Blickfeld stehen.<br />
Die auf den einzelnen Standort bezogene Betrachtung<br />
bedarf der Ergänzung um den Vernetzungsaspekt.<br />
Sicherung des Vorhandenen ist mit Entwicklung zu verbinden.<br />
Entwicklung soll aber sowohl Potenzial bezogen sein<br />
als auch dem Charakter der Kulturlandschaft gerecht<br />
werden. Entwicklung im Bereich des Arten- und Biotopschutzes<br />
muss nachhaltig gestaltet werden und von einer<br />
Natur schonenden Landnutzung sowie rücksichtsvollen<br />
Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung mitgetragen sein.<br />
Arten- und Biotopschutz setzt den Schutz der abiotischen<br />
Naturgüter und einen funktionierenden Naturhaushalt voraus.<br />
Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes<br />
Zu 3.1.2<br />
Grundsatz 3.1.2 bezeichnet in Form einer Schwerpunktsetzung<br />
die regional bedeutsamen Biotope und Artvorkommen,<br />
die in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge vordringlich<br />
gesichert und entwickelt werden sollen.<br />
Die fachplanerische Anlage 3 des <strong>Region</strong>alplanes benennt<br />
in den Leitbildern für Natur und Landschaft bestimmte<br />
ausgewählte Biotope als „Leitbiotope“ und enthält eine<br />
Tabelle regionaler „Leitarten“. Leitbiotope und Leitarten im<br />
Sinne dieser Planung sind solche Biotope und Arten, die<br />
insbesondere für planungspraktische Fragen eine besondere,<br />
wegweisende („leitende“) Rolle übernehmen können<br />
und sollen.<br />
Leitbiotope und Leitarten wurden aus dem vorkommenden<br />
Biotop- bzw. Artenspektrum nach bestimmten, auch planerischen<br />
Gesichtspunkten ausgewählt und als Inhalte der<br />
Landschaftsrahmenplanung dem <strong>Region</strong>alplan beigefügt.<br />
Leitbiotope<br />
Wenngleich im Interesse der Vielfalt und der ökologischen<br />
Gesamtkapazität der Landschaft prinzipiell alle Biotope<br />
und ganz besonders solche mit hoher Natürlichkeit, Vielfalt,<br />
Gefährdung und Seltenheit wichtig sind, muss sich<br />
eine rahmenplanerische Konzeption primär auf die Biotope<br />
konzentrieren, die dem natur- und kulturlandschaftlichen<br />
Typ, dem Charakter der Landschaft und damit deren<br />
Biotoppotenzial entsprechen. Nur so kann die spezifische<br />
ökologische Eigenart der vielfältigen Landschaften effizient<br />
gesichert und entwickelt werden. Die Leitbilder (siehe<br />
Anlage 3) enthalten deshalb eine Zusammenstellung der<br />
für die Naturräume der <strong>Region</strong> jeweils wesentlichsten<br />
Biotope, die in diesem Sinne als „Leitbiotope“ zu verstehen<br />
sind. Für die Auswahl wurde auch auf die Ergebnisse der<br />
für den Freistaat Sachsen vorliegenden selektiven Biotopkartierung<br />
zurückgegriffen.<br />
<strong>Region</strong>al bedeutsame Leitarten<br />
Die Leitarten stehen mit der Summe ihrer Lebensraumansprüche<br />
stellvertretend für die Vielfalt des regionalen<br />
Artenspektrums. Es handelt sich zunächst um Arten, die in<br />
der <strong>Region</strong> durch ihr Vorkommen oder zumindest durch ihr<br />
besonders reichliches Auftreten mit Zuverlässigkeit Lebensräume<br />
anzeigen, die für den Arten- und Biotopschutz<br />
von besonderer Bedeutung sind (Indikatoraspekt). Sie sind<br />
zugleich die wichtigsten Arten, auf deren Lebensraumansprüche<br />
konkrete Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes<br />
in der <strong>Region</strong> vorrangig ausgerichtet werden<br />
sollten (Zielaspekt). Unter beiden Gesichtspunkten haben<br />
die Leitarten überdurchschnittliche planungspraktische<br />
Bedeutung. Ihre Vorkommen bedürfen der besonderen<br />
raum- und landschaftsplanerischen Berücksichtigung. Die<br />
Vorkommen der Leitarten in ihrer Gesamtheit sind bei<br />
sachgerechter Interpretation als wesentliches Kriterium für<br />
die Abgrenzung des raumplanerischen Flächensystems<br />
der Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) geeignet. Zugängliche Vorkommensdaten<br />
wurden dafür verwendet.<br />
Als Leitarten wurden vor allem kennzeichnende Arten für<br />
die in der <strong>Region</strong> maßgeblich vorkommenden, gemäß § 26<br />
SächsNatSchG besonders geschützten Biotope, Zeigerarten<br />
für extreme Lebensraumbedingungen (nass, trocken,<br />
moorig, nährstoffarm, kalkhaltig ...) und solche Arten ausgewählt,<br />
die an besondere Strukturvielfalt, Naturnähe,<br />
Extensivnutzung, Störarmut und saubere Naturgüter gebunden<br />
sind. Viele dieser Arten werden als seltene oder<br />
gefährdete Arten in den Roten Listen Sachsens geführt<br />
oder stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Extrem<br />
seltene Arten, die auch perspektivisch nur an einzelnen,<br />
zumeist ohnehin geschützten Standorten vorkommen<br />
werden, schwer bestimmbare Klein- und Unterarten sowie<br />
weniger bekannte Sippen sind zwar im konkreten Fall<br />
bedeutsam und zu berücksichtigen, aber planungspraktisch<br />
(Datenverfügbarkeit) als Leitarten von geringerer<br />
Relevanz und deshalb, sowie der Überschaubarkeit wegen,<br />
nicht in die Liste aufgenommen worden. Andererseits<br />
enthält die Liste auch einige Arten, deren aktuelles Vorkommen<br />
unsicher belegt ist, denen aber perspektivisch ein<br />
besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte. Selbstverständlich<br />
müssen Vorkommen anderer, hier nicht genannter,<br />
vor allem geschützter, gefährdeter oder seltener<br />
Arten im konkreten Fall bewertet und entsprechend berücksichtigt<br />
werden. Die Leitartenliste hat naturgemäß<br />
keinen abschließenden Charakter. Die Zusammenstellung<br />
der regional bedeutsamen Leitarten in Anlage 3 ist eine<br />
Auswahl besonders zu berücksichtigender Arten für die<br />
Planungspraxis. Aktuelle Vorkommen dieser Arten sind<br />
jedoch stets in Abhängigkeit vom Vorkommensstatus (z.B.<br />
Brutgebiet, Nahrungsgebiet) und von der Populationsgröße,<br />
in Verbindung mit dem begleitenden Artenspektrum,<br />
vor dem Hintergrund der vorhandenen Biotopstruktur und<br />
mit Blick auf die Spezifik der jeweiligen Art zu bewerten<br />
(sachgerechte Anwendung der Leitartenliste). Die planerische<br />
Bedeutung der einzelnen Arten ist unterschiedlich<br />
groß. Die Liste enthält als Übersicht zusätzlich einige<br />
wenige Angaben zu den maßgeblichen Lebensraumansprüchen<br />
der Arten und damit zur groben Richtung ihres<br />
spezifischen Leitwertes. Die dort vorgenommene Zuordnung<br />
ihres Verbreitungsschwerpunktes zu naturräumlichen<br />
Einheiten begrenzt ihre Funktion als Leitart jedoch keinesfalls<br />
auf diese Einheiten.<br />
Zu 3.1.3<br />
Ergänzend zur inhaltlichen Priorisierung des Plansatzes<br />
3.1.2 nimmt Grundsatz 3.1.3 eine räumliche Schwerpunktsetzung<br />
für den Arten- und Biotopschutz in der <strong>Region</strong><br />
unter übergeordneten Gesichtspunkten vor:<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 16
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Europäisches ökologisches Netz „NATURA 2000“<br />
Für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung auch der<br />
regionalen Pflanzen- und Tierwelt sind sehr konkrete<br />
europarechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die<br />
EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie<br />
92/43/EWG vom 21.05.1992 - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie,<br />
kurz: FFH-Richtlinie) und die Richtlinie über die<br />
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Richtlinie<br />
79/409/EWG vom 02.04.1979 - Vogelschutz-Richtlinie)<br />
verpflichten die Mitgliedstaaten zur Benennung und Ausweisung<br />
von besonderen Schutzgebieten. Ziel ist es, ein<br />
kohärentes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete<br />
in Europa mit der Bezeichnung "NATURA 2000" aufzubauen.<br />
Die Gebiete werden nach fachlichen Kriterien<br />
ausgewählt und der Europäischen Union vorgeschlagen.<br />
Maßgeblich ist dabei das Vorkommen bestimmter Lebensraumtypen<br />
sowie Tier- und Pflanzenarten, die in den entsprechenden<br />
Anhängen der Richtlinien aufgeführt sind. Bei<br />
der Gebietsauswahl stellen zudem Größe, Zustand, Repräsentanz<br />
und Entwicklungspotenzial sowie die räumliche<br />
Verteilung der maßgeblichen Arten und Lebensraumtypen<br />
im Naturraum und ihre Kohärenz wichtige Kriterien dar.<br />
Diese Gebietskulisse hat eine erhebliche, auch raumrelevante<br />
Funktion bei der Erhaltung und Entwicklung der<br />
biologischen Vielfalt in Europa. Für die Gebiete müssen<br />
spezifische Erhaltungsziele im Sinne der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />
festgelegt werden, die den Schutz oder<br />
die Entwicklung der vorkommenden Arten und Lebensraumtypen<br />
garantieren. Dabei sind die Mitgliedsstaaten<br />
verpflichtet, den so genannten günstigen Erhaltungszustand<br />
durch entsprechende Maßnahmen rechtlicher, administrativer<br />
oder vertraglicher Art zu gewährleisten oder<br />
wiederherzustellen, z.B. durch Ausweisung als Schutzgebiet<br />
nach nationalem Recht. Die Richtlinie sieht weiterhin<br />
vor, dass alle Pläne und Projekte, die ein Gebiet erheblich<br />
beeinträchtigen können, einer Prüfung auf Verträglichkeit<br />
mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu<br />
unterziehen sind. Raumplanerisch bedeutsam ist dabei,<br />
dass sich die Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung selbst<br />
dann ergibt, wenn Ausweisungen außerhalb der Grenzen<br />
des Gebietes liegen, sie aber in ihrer Auswirkung die<br />
gebietsspezifischen Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen<br />
könnten (funktionale Außenwirkung).<br />
Die Gebiete des aktuellen europäischen ökologischen<br />
Netzes „NATURA 2000“ sind in Karte B „Europäisches<br />
ökologisches Netz NATURA 2000 und Gebiete mit gesamtstaatlich<br />
repräsentativer Bedeutung für den Naturschutz“<br />
nachrichtlich dargestellt. In Karte 2 „Raumnutzung“<br />
werden die für Europa bedeutsamen Gebiete überwiegend<br />
durch regionale Schutzbedürftige Bereiche für Natur und<br />
Landschaft (Arten- und Biotopschutz), zumeist Vorranggebiete,<br />
repräsentiert, was ihrem Schutzerfordernis raumordnerisch<br />
entgegen kommt.<br />
Über die verbindlichen, aber selektiv wirksamen europarechtlichen<br />
Regelungen hinaus bilden die als NATURA<br />
2000 - Gebiete ausgewählten Bereiche auch aus regionaler<br />
Sicht sinnvolle Kernbereiche und komplexe räumliche<br />
Ansatzpunkte für den Arten- und Biotopschutz. Gemeinsam<br />
mit den folgenden Gebieten sind sie übergeordnete<br />
räumliche Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes.<br />
Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />
für den Naturschutz<br />
Die Auswahl der „Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />
Bedeutung“ für den Naturschutz erfolgte durch das<br />
Landesamt für Umwelt und Geologie des Freistaates<br />
Sachsen nach den Kriterien des Förderprogramms des<br />
Bundes „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile<br />
von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />
Bedeutung“. Auswahlkriterien waren dabei Repräsentanz,<br />
Großräumigkeit, Natürlichkeit bzw. Naturnähe, Ge-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
fährdung, Einmaligkeit und Beispielhaftigkeit. Die Gebietsabgrenzung<br />
ist der gesamtstaatlichen Betrachtungsebene<br />
entsprechend aber keinesfalls flächenscharf zu interpretieren.<br />
Die Gebiete mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung<br />
sind keine Schutzgebiete, sondern primär eine<br />
Gebietskulisse für entsprechende Fördervorhaben des<br />
Bundes (Naturschutzgroßprojekte). Wesentliches Ziel dieses<br />
Programms ist es, typische Landschaftsteile von<br />
herausragender nationaler Bedeutung, in denen die Eigentümlichkeiten<br />
der Naturausstattung der Bundesrepublik<br />
Deutschland zum Ausdruck kommen, zu bewahren. In Verbindung<br />
mit dem NATURA 2000 - Netz sind dies bei großräumiger<br />
(„gesamtstaatlicher“) und komplexer Betrachtung<br />
die für Naturschutz und Landschaftspflege bedeutsamsten<br />
Teilräume der <strong>Region</strong>. Auch Grundsatz 3.1.3 knüpft hier<br />
an, indem er darauf orientiert, dass in diesen Gebieten den<br />
Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege im<br />
größerräumigen Zusammenhang ein besonderes Gewicht<br />
beigemessen werden soll (räumliche Schwerpunktsetzung).<br />
Über die Lage dieser Gebiete mit gesamtstaatlich<br />
repräsentativer Bedeutung informiert Karte B der Anlage 3.<br />
Mehr noch als im übrigen <strong>Region</strong>sgebiet sollten beispielsweise<br />
in den für den Naturschutz gesamtstaatlich repräsentativen<br />
Teilen der oberen Lagen des Erzgebirges und<br />
in den von dieser Gebietskulisse sowie von den NATURA<br />
2000 - Gebieten erfassten Taltrakten Natur und Landschaft<br />
nicht nur punktuell entwickelt werden, sondern linien- und<br />
vor allem flächenhaft, durch die Sicherung und den Ausbau<br />
großräumiger Verbundbeziehungen und mit besonderer<br />
Komplexität und Konsequenz. Die hohe Dichte real<br />
schon vorhandener wertvoller Bereiche in Verbindung mit<br />
erheblichen Entwicklungspotenzialen gestatten hier Naturschutzmaßnahmen<br />
mit besonderer Effizienz, relativ geringem<br />
Konfliktpotenzial und nebenher positiven Effekten für<br />
die naturbezogene Erholung. Die Ausweisung des Naturparkes<br />
„Erzgebirge/Vogtland“ als geschlossenes Großschutzgebiet<br />
des Oberen Erzgebirges, die gezielte Erhaltung<br />
und Entwicklung von Moor-Verbundsystemen vor allem<br />
auf den Kammhochflächen des Erzgebirges oder der<br />
Ausbau der Schutzgebietsnetze in den Talzonen des Mulde-Zschopau-Flusssystems<br />
sind Beispiele für die Umsetzung<br />
dieses Grundsatzes. Neben den Naturschutzbehörden<br />
können dazu auch die Kommunen durch die Berücksichtigung<br />
dieses Gesichtspunktes im Zuge ihrer Landschafts-<br />
und Bauleitplanung beitragen.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für den Artenund<br />
Biotopschutz<br />
Zweckbestimmung:<br />
In den Schutzbedürftigen Bereichen für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) sollen die besonderen<br />
Biotopwerte und Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten<br />
(auch die damit im Zusammenhang stehenden besonderen<br />
Werte des Landschaftsbildes) gesichert, erforderlichenfalls<br />
wiederhergestellt sowie dem Landschaftscharakter<br />
entsprechend entwickelt werden. Die Gebiete sollen als<br />
Teil des regionalen ökologischen Verbundsystems Verbund<br />
fördernd entwickelt und insbesondere nicht besiedelt<br />
oder funktionsgefährdend zerschnitten werden.<br />
Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) entsprechen den Rahmenvorgaben<br />
des Landesentwicklungsplanes Sachsen<br />
2003. Demnach sind diese Gebiete ausgehend von der in<br />
LEP-Erläuterungskarte 7 dargestellten „Gebietskulisse für<br />
die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“ und<br />
den im LEP-Begründungstext aufgeführten Kriterien auszuweisen.<br />
Das von der landesweiten Gebietskulisse vorgezeichnete<br />
Netz ist dabei durch die Einbindung weiterer<br />
regional bedeutsamer Gebiete mit ökologischer Verbundfunktion<br />
bzw. mit Entwicklungspotenzial für die Übernahme<br />
von Funktionen im ökologischen Verbund zu ergänzen.<br />
Auf dieser Grundlage ist regionsweit ein ökologisches<br />
B - 17
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Verbundsystem zu sichern und als solches zu kennzeichnen.<br />
Das raumplanerische Flächensystem von Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft (Arten und<br />
Biotopschutz) ist ausdrücklich nicht identisch mit dem Netz<br />
der festgesetzten oder perspektivischen Schutzgebiete.<br />
Das Ziel besteht vielmehr in koordinierten raum- und<br />
fachplanerischen Flächensystemen, in denen vor allem die<br />
Naturschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und besonders<br />
geschützten Biotope Kernbereiche bilden, funktionsgerecht<br />
überlagert, ummantelt und ergänzt durch raumplanerische<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit gleicher<br />
Zielrichtung, aber andersartiger (raumordnerischer) Bindungswirkung.<br />
Die Sicherung und Entwicklung der wertvollsten<br />
Teile dieser Gebiete soll, soweit erforderlich, mit<br />
fachrechtlichen Mitteln (Schutzgebiete) und durch Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
unterstützt werden. Die kommunale Landschaftsplanung<br />
soll diese Gebiete örtlich ausformen, ergänzen und durch<br />
konkrete Maßnahmen untersetzen. Damit wird den Kommunen<br />
die gesetzlich vorgesehene Pflicht zur Anpassung<br />
(Vorranggebiete) bzw. zur besonders gewichtigen Berücksichtigung<br />
(Vorbehaltsgebiete) im Zuge der Bauleitplanung<br />
erleichtert.<br />
Das Netz der in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) wurde in Übereinstimmung mit<br />
den landesplanerischen Vorgaben auf der Grundlage einer<br />
Bewertung von Natur und Landschaft nach einer regionsweit<br />
einheitlichen Verfahrensweise erarbeitet. Es ist regionsübergreifend<br />
passfähig. Die aufeinander abgestimmten<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bilden ein zusammenhängendes<br />
System Schutzbedürftiger Bereiche. Die Vorrangund<br />
Vorbehaltsgebiete sind auch an den Leitbildern für<br />
Natur und Landschaft (siehe Anlage 3) orientiert.<br />
Die Vorranggebiete sind regional besonders bedeutsame<br />
Biotopkomplexe einschließlich wichtiger Ergänzungs-,<br />
Puffer- und Verbundzonen. Es sind vor allem landschaftstypische,<br />
vorzugsweise naturräumlich begrenzte Lebensraummosaike,<br />
die zumindest in ihrem Kern wesentlich von<br />
besonders geschützten Biotopen (§ 26 SächsNatschG)<br />
geprägt sind, in Verbindung mit weiteren, durch relativ<br />
hohe Natürlichkeit ausgezeichneten Landschaftsteilen.<br />
Neben den aktuell wertvollen Gebieten sind auch solche<br />
mit einem entsprechenden Entwicklungspotenzial eingeschlossen.<br />
Die Vorranggebiete decken zugleich die wesentlichsten<br />
Vorkommensorte der gefährdeten Arten, vor<br />
allem eines Großteils der regional bedeutsamen Leitarten,<br />
mit ab. Die Vorranggebiete sind in ihrer Gesamtheit die<br />
raumplanerisch wichtigsten Bausteine des regionsweiten<br />
ökologischen Verbundsystems. Sie sind außerdem die für<br />
das Landschaftsbild wesentlichsten natürlichen Strukturen.<br />
Die Flächen des europäischen ökologischen Netzes<br />
„NATURA 2000“ sind regelmäßig Bestandteil der Vorrangegebiete<br />
für Natur und Landschaft.<br />
Gefährdete Arten sind auf Grund ihrer ökologischen Ansprüche<br />
naturgemäß stark an ebenfalls gefährdete Lebensräume<br />
gebunden. Die zunächst in erster Linie biotopbezogen<br />
ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche<br />
(Teichgebiete, Hecken-/Steinrückengebiete, Moorgebiete<br />
usw.) beinhalten deshalb ohnehin im Regelfall einen typspezifischen<br />
Komplex gefährdeter Arten oder sind zumindest<br />
potenziell als Lebensraum solcher Arten prädestiniert.<br />
Im Übrigen wurde das Vorkommen bestimmter Leitarten<br />
begleitend als Bewertungskriterium für die konkrete Auswahl<br />
und Abgrenzung dieser Gebiete mit herangezogen.<br />
Im Ausnahmefall war es auf der regionalen Ebene bei der<br />
gewählten planungsmethodischen Vorgehensweise erforderlich,<br />
bestimmte Habitate einiger Arten gesondert, das<br />
heißt als eigenständiges, einen Schutzbedürftigen Bereich<br />
allein begründendes Kriterium zu berücksichtigen. Es<br />
handelt sich dabei um solche Habitate vor allem größerer<br />
und zugleich hochgradig gefährdeter Arten, die nicht unmittelbar<br />
an substanziell (im Sinne der Biotopkartierung)<br />
besonders wertvolle Biotope gebunden sind. Hierzu gehören<br />
etwa einige Horstbereiche des Schwarzstorches und<br />
bestimmte Balzplätze der Birkhühner. Die regionalplanerisch<br />
ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche umfassen<br />
also nicht nur den Grundstock der besonders geschützten<br />
Biotope, sondern gleichermaßen die Mehrzahl<br />
der Vorkommen gefährdeter Arten.<br />
Ergänzend wurden bei der konkreten Abgrenzung und<br />
Gewichtung (Vorrang oder Vorbehalt) der Lebensraumkomplexe<br />
im speziellen Fall auch deren landschaftsästhetische<br />
Qualitäten berücksichtigt. In jedem Fall sind aber für<br />
diese Schutzbedürftigen Bereiche die Kriterien des Artenund<br />
Biotopschutzes dominant.<br />
Bei der raumordnerischen Anwendung der Gebiete ist zu<br />
bedenken, dass diese als kartographische Planelemente<br />
der regionalen Ebene erst ab einer Größe von etwa 10 bis<br />
15 ha ausgewiesen werden. Das heißt, es gibt durchaus<br />
weitere kleinere Flächen, die sehr bedeutungsvoll sind,<br />
aber aus regionsweiter Sicht keine Berücksichtigung finden<br />
können. Im Übrigen ist die Abgrenzung der Gebiete<br />
dem Maßstab der Karte 2 „Raumnutzung“ entsprechend<br />
nur „gebietsscharf“. Hier liegen Ansatzpunkte für die kommunale<br />
Landschaftsplanung.<br />
Bezüglich touristischer Erschließungsvorhaben ist zu<br />
beachten, dass die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete solchen<br />
Planungen und Maßnahmen nicht entgegengehalten<br />
werden können, die die Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />
dieser Gebiete zugänglich machen, ohne die Werte für den<br />
Arten- und Biotopschutz zu gefährden.<br />
Überlagerung mit Überschwemmungsbereichen: Auf<br />
Karte 2 „Raumnutzung“ werden Vorranggebiete für Naturund<br />
Landschaft (Arten- und Biotopschutz) in Flussauen<br />
außerhalb von Siedlungen verbreitet von Vorranggebieten<br />
für Überschwemmungsbereiche überlagert. Die Erhaltung<br />
und Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten, insbesondere<br />
durch das Freihalten von Bebauung und die<br />
Rückverlagerung von Deichen, ist mit der Zweckbestimmung<br />
der in den Auen gleichzeitig ausgewiesenen Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft (Arten und Biotopschutz)<br />
regelmäßig konfliktfrei (Fließgewässer- und Auendynamik<br />
als Teil des Naturhaushaltes). Entwicklungsmaßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
sowie Hochwasserschutzmaßnahmen in Auen sollten im<br />
Interesse von Synergieeffekten im Einzelnen koordiniert<br />
werden.<br />
Die Vorbehaltsgebiete sind, abgesehen von ihrem geringeren<br />
planerischen Gewicht (Grundsätze), sachlich-inhaltlich<br />
den Vorranggebieten (Ziele) prinzipiell vergleichbar.<br />
Sie sind unter dem Aspekt des Arten- und Biotopschutzes<br />
vergleichsweise von geringerer Komplexwertigkeit, aber<br />
auch deutlich großräumiger gefasst als die Vorranggebiete.<br />
Die Vorbehaltsgebiete führen zu einer räumlichen, oft<br />
auch funktionalen Ergänzung (Erweiterung, Pufferung,<br />
Verbund) des Vorranggebietsnetzes und damit zu einem<br />
wesentlich weiterreichenden Umgriff dieser Schutzbedürftigen<br />
Bereiche. Sie bieten aber als Grundsätze im Gegensatz<br />
zu den Vorranggebieten auch eine angemessene <strong>Region</strong>al bedeutsame Lebensraumkomplexe<br />
Flexibilität im Rahmen der Abwägung mit konträren Anforderungen.<br />
Die Vorbehaltsgebiete umfassen außerhalb der Die für die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge ausgewiesenen<br />
Vorranggebiete die aus regionaler Sicht wesentlichsten Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft<br />
Teile des für den Arten- und Biotopschutz relevanten (Arten- und Biotopschutz) lassen sich bestimmten Gebietstypen<br />
zuordnen (Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete<br />
Landschaftsinventars.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 18
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
usw.). Diese zeichnen sich jeweils durch eine typspezifische<br />
Biotopausstattung, Artengarnitur und auch Bildwirksamkeit<br />
aus und unterscheiden sich durch ihre spezielle<br />
landespflegerische Problemlage. Bei der Zuordnung und<br />
planerischen Behandlung konkret ausgewiesener Gebiete<br />
ist zu beachten, dass real überwiegend Mischtypen auftreten,<br />
d.h. ein bestimmtes Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet<br />
entspricht in der Regel gleichzeitig mehreren Gebietstypen<br />
(z.B. Moorgebiet und Waldgebiet). Die den Gebietstypen<br />
entsprechenden konkreten Lebensraumkomplexe sind bei<br />
der Plananwendung in einer für die Rahmenplanungsebene<br />
hinreichenden Detailliertheit bestimmbar. Als Hilfestellung<br />
kann Karte C „<strong>Region</strong>ale Verbundkulisse“ der fachplanerischen<br />
Anlage 3 hinzugezogen werden. Diese Verbundkulisse<br />
ist allerdings ein generalisierendes Schema:<br />
Die in Karte C dargestellten „Verbundtypen der regionalen<br />
Verbundkulisse“ sind Dominanztypen. Sie bedürfen, wenn<br />
sie zur Bestimmung von Lebensraumkomplexen herangezogen<br />
werden, einer inhaltlich und räumlich konkretisierenden<br />
Betrachtung.<br />
In Anlage 3 Punkt 2.1.2 sind die für den Schutz sowie für<br />
die Pflege und Entwicklung solcher Lebensraumkomplexe<br />
aus überörtlicher Sicht wichtigsten fachlichen Ziele und<br />
Erfordernisse als Inhalt der Landschaftsrahmenplanung<br />
zusammengestellt.<br />
Bei der raumordnerische Anwendung der Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und<br />
Biotopschutz) bildet diese Anlage eine Orientierungshilfe<br />
zur vertiefenden inhaltlichen Bestimmung der Vorrangbzw.<br />
Vorbehaltsfunktion dieser Schutzbedürftigen Bereiche.<br />
Sie verdeutlicht für konkrete Anwendungsfälle den<br />
zunächst abstrakten Inhalt des allgemeinen und komplexen<br />
„Vorranges“ oder „Vorbehaltes für den Arten- und<br />
Biotopschutz“ lebensraumspezifisch - sie konkretisiert, was<br />
insbesondere Vorrang hat bzw. wofür ein besonderer<br />
Vorbehalt besteht.<br />
Anlage 3 Punkt 2.1.2 unterscheidet die als Schutzbedürftige<br />
Bereiche für Natur und Landschaft ausgewiesenen<br />
Lebensraumkomplexe der Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete,<br />
Heckengebiete/Steinrückengebiete, Wiesengebiete,<br />
Moorgebiete und besonders naturschutzrelevanten Abbaugebiete.<br />
Die folgende Kurzcharakteristik der Lebensraumkomplexe<br />
verdeutlicht die spezielle landespflegerische<br />
Problemlage:<br />
Talgebiete<br />
In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge spielen die Tallandschaften<br />
eine dominierende Rolle. Sie sind der verbreitetste<br />
Typ der besonders schutzwürdigen Gebiete und<br />
zugleich Leitlinien der regionalen ökologischen Verbundsysteme.<br />
Die Täler sind auf Grund ihrer natürlichen und<br />
kulturlandschaftlichen Vielgestaltigkeit, durch ihren Reichtum<br />
an extensiv genutzten und naturbetonten Flächen,<br />
wegen ihrer weit reichenden Verbundfunktion und nicht<br />
zuletzt infolge ihrer Schönheit für Naturschutz und Landschaftspflege<br />
von hervorragender und umfassender Bedeutung.<br />
Der außerordentliche Kontrast der typischen<br />
Tallebensräume reicht von den Fließgewässern, Teichen<br />
und Feuchtgebieten über die verschiedenartigsten offenen<br />
und bewaldeten Areale bis hin zu trockenwarmen Felsstandorten.<br />
Die Talsysteme sind die wichtigsten Komponenten<br />
der landesweiten Gebietskulisse für die Ausweisung<br />
eines ökologischen Verbundsystems.<br />
ihren naturnahen Charakter aus. Vor allem die Leitewälder<br />
des Erzgebirgsvorlandes (lang gestreckte Hangwälder)<br />
sind wichtige Elemente des Gehölzverbundes. Strukturreichtum,<br />
hoher Natürlichkeitsgrad und relative Störarmut<br />
machen die Talräume zu wertvollen Vorkommensgebieten<br />
für gefährdete, nicht selten vom Aussterben bedrohte Tierund<br />
Pflanzenarten. Die Brutplätze des Uhus, die Nahrungshabitate<br />
des Schwarzstorches, die Fortpflanzungsgewässer<br />
des Feuersalamanders sowie die Lebensräume<br />
von Wasseramsel, Eisvogel oder Flussbarbe sind Beispiele<br />
dafür. Für den Naturhaushalt von besonderer Bedeutung<br />
sind die Überschwemmungsgebiete.<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Tallebensräume<br />
müssen deshalb auf eine naturnahe Fließgewässer- und<br />
Auendynamik ausgerichtet werden. Handlungsschwerpunkte<br />
bilden die ökologische Struktur der Flüsse und<br />
Bäche, Überschwemmungsgebiete, die Vielfalt der auentypischen<br />
Biotope sowie der Wasserhaushalt.<br />
Teichgebiete<br />
Teichgebiete (hier einschließlich Restlochgewässer und<br />
kleinere Stauseen) können ökologisch in gewissem Maße<br />
als Ersatzlebensräume für die ehemals mit Altarmen und<br />
Tümpeln reich ausgestatteten Auenlandschaften betrachtet<br />
werden. Natürlich entstandene Stillgewässer fehlen<br />
heute in der <strong>Region</strong> praktisch vollständig. Teiche wurden<br />
vor allem zum Zwecke der Fischzucht, aber auch für die<br />
Nutz- und Brauchwasserbereitstellung angelegt. Teichgebiete<br />
sind Elemente der landesweiten Gebietskulisse für<br />
die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems.<br />
Teiche beleben nicht nur wie kaum ein anderes Element<br />
das Landschaftsbild, wirken ausgleichend auf den Wasserhaushalt,<br />
sondern sind vor allem neben ihrer primären<br />
Funktion Lebensraum für viele an das Wasser gebundene<br />
Tier- und Pflanzengruppen. Insbesondere naturnahe<br />
Teiche sind die wichtigsten Laichgewässer für die Mehrzahl<br />
der heimischen Amphibien. Der Wasservogelbestand<br />
unserer gewässerarmen <strong>Region</strong> ist in erheblichem Maße<br />
an die Teiche gebunden. Vor allem größere, offene Teichlandschaften<br />
sind wichtige Rast- und Nahrungsplätze für<br />
den Vogelzug. Teiche wurden vorzugsweise in Tälern oder<br />
staunassen Dellen und Niederungen angelegt. Sie sind<br />
deshalb regelmäßig mit nassen Wiesen und Gehölzen<br />
vergesellschaftet, was ökologisch von größter Bedeutung<br />
ist. Teiche mit angrenzenden Feuchtgebieten gehören zu<br />
den artenreichsten und wertvollsten Teilen unserer Kulturlandschaft.<br />
Naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche,<br />
Röhrichte, Nasswiesen, Bruch- und Sumpfwälder sind<br />
einige der unter besonderen gesetzlichen Schutz stehenden<br />
Biotope der Teichlandschaften.<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Teichlebensraumkomplexe<br />
müssen deshalb auf die Koordinierung der<br />
primären (in der Regel naturschutzfremden) Gewässerfunktion<br />
mit den Ansprüchen der an Stillgewässer bzw.<br />
Gewässernähe gebundenen heimischen Arten ausgerichtet<br />
werden. Handlungsschwerpunkte bilden eine naturschutzgemäße<br />
Fischerei, die Struktur der Uferzonen,<br />
saubere Zuflüsse und ggf. angrenzende Feuchtgebiete.<br />
Waldgebiete<br />
Naturbetonte Wälder sind großflächig die natürlichste<br />
Vegetationsform. Sie haben außer für den Arten- und Biotopschutz<br />
immense Bedeutung für den gesamten Naturhaushalt<br />
und das Landschaftsbild. Heute sind Wälder<br />
vorzugsweise auf landwirtschaftlich ungünstige, d.h. steile,<br />
nasse oder trockene, flachgründige, exponierte oder siedlungsferne<br />
Standorte begrenzt. Das ehemals an die Naturbedingungen<br />
differenziert angepasste geschlossene Waldkleid<br />
ist auf rund ein Viertel der Fläche reduziert, forstwirtschaftlich<br />
zumeist grundlegend verändert und zudem<br />
großflächig geschädigt. Um so wertvoller sind die Waldge-<br />
Ein Großteil der gesetzlich besonders geschützten Biotope<br />
ist in der <strong>Region</strong> mehr oder weniger auf die Tallandschaften<br />
konzentriert (Quellbereiche, naturnahe Bach- und<br />
Flussabschnitte, Altarme, naturnahe Kleingewässer, Röhrichte,<br />
Nass- und Magerwiesen, Auwälder, Schluchtwälder,<br />
offene Felsbildungen, Halbtrockenrasen, trockenwarme<br />
Gebüsche und Wälder u.a.). Viele Hangwälder, besonders<br />
an den stärker geneigten Tallehnen, zeichnen sich durch<br />
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B - 19
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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biete, die noch oder zumindest wieder den potenziellen<br />
Waldgesellschaften nahe kommen. Solche Bestände sind<br />
Lebensraum für eine Vielzahl bodenständiger Tier- und<br />
Pflanzenarten. Als Beispiel sei an die in Baumhöhlen<br />
brütenden Vögel, wie Schwarzspecht, Hohltaube und<br />
Raufußkauz oder an die Bilche und die Baum bewohnenden<br />
Fledermäuse erinnert. Neben naturnahen Wäldern<br />
„mittlerer Standorte“ sind für den Naturschutz die Wälder<br />
an Extremstandorten, wie Moor-, Sumpf-, Bruch-, Au-,<br />
Schlucht-, Schatthang- und Trockenwälder sowie bestimmte<br />
historische Waldnutzungsformen von besonderem<br />
Interesse. Diese Wälder sind zumeist zugleich Bestandteil<br />
anderer Lebensraumkomplexe (Talgebiete, Moorgebiete<br />
usw.). Eigenständige Bedeutung erhalten aber darüber<br />
hinaus vor allem die größeren, von der Buche geprägten<br />
Reste des Bergmischwaldes sowie (potenzielle) Standorte<br />
der hochmontanen Bergfichtenwälder. Generell bedeutsam<br />
sind Restwälder in ausgeräumten Agrargebieten als<br />
Trittsteinbiotope und als wichtige Elemente des Landschaftsbildes.<br />
Wald-Feld-Wechsel-Landschaften (engräumiger<br />
Wechsel von Wald und Landwirtschaftsflächen) sind<br />
auf Grund ihrer Strukturdichte von komplexer Bedeutung.<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Waldlebensräume<br />
müssen deshalb auf eine naturnahe (den potenziellen<br />
Verhältnissen nahe kommende) Waldstruktur im Allgemeinen<br />
und im Besonderen an naturräumlichen Extremstandorten<br />
ausgerichtet werden. Handlungsschwerpunkte bilden<br />
neben der Erhaltung der Waldfläche die vorhandenen<br />
Reste naturnaher Waldgesellschaften sowie generell die<br />
Baumarten-, Alters- und Waldrandstruktur.<br />
Heckengebiete/Steinrückengebiete<br />
Begriff:<br />
Der Plansatz betrifft die von linearen Gehölzbeständen<br />
geprägten Hecken- und Steinrückengebiete. Hecken und<br />
Steinrücken werden in der sächsischen Biotopkartierung<br />
als getrennte Biotope erfasst, Steinrücken sind bei entsprechender<br />
Ausbildung besonders geschützte Biotope<br />
gemäß § 26 SächsNatSchG. Die für Teile des Erzgebirges<br />
charakteristischen linearen Gehölzbestände sind teils<br />
Hecken im engeren Sinn (ohne Steinanhäufungen) und<br />
teils Steinrücken (mit Lesesteinwällen). In den vom Lösslehm<br />
geprägten Gebieten sind Steinrücken die Ausnahme.<br />
Auf Grund der oft engen räumlichen Verzahnung und der<br />
in vielen Punkten ähnlichen Problemlage werden im <strong>Region</strong>alplan<br />
beide Lebensräume im Zusammenhang behandelt.<br />
stellen prägende Elemente der Erzgebirgslandschaft dar<br />
und mindern überdies die Bodenerosion. Steinrückenlandschaften<br />
sind Elemente der landesweiten Gebietskulisse<br />
für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems<br />
und in Sachsen in erheblichem Maße auf die Planungsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge konzentriert.<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Hecken- / Steinrückenlebensräume<br />
müssen deshalb auf möglichst großräumig<br />
geschlossene, strukturreiche Gebiete orientieren.<br />
Handlungsschwerpunkte bilden Erhalt, Wiederherstellung<br />
und differenzierte Pflege der historischen Hecken- bzw.<br />
Steinrückenlandschaften des Erzgebirges.<br />
Wiesengebiete<br />
Extensiv bewirtschaftete Wiesen, Weiden und Rasen<br />
einschließlich ihrer Brachestadien sind halbnatürliche<br />
Ersatzgesellschaften für die ehemals vorhandenen Wälder.<br />
Für den Naturschutz von hervorgehobener Bedeutung<br />
sind vor allem Feucht- und Nasswiesen, magere Frischund<br />
Bergwiesen sowie die in der <strong>Region</strong> nur kleinflächig<br />
auftretenden Halbtrocken- und Borstgrasrasen. Solche<br />
Grünlandgesellschaften bedürfen ihrer traditionellen Nutzung<br />
(Mahd, Beweidung) oder einer entsprechenden<br />
Pflege. Auflassungsstadien bieten für eine begrenzte Zeit<br />
ebenfalls wertvolle Biotope. Schließlich führt aber Nutzungsaufgabe<br />
ebenso wie Übernutzung über kurz oder<br />
lang zur Zerstörung dieser bedeutsamen Lebensräume<br />
des Offenlandes. Die wenigen heute noch vorhandenen an<br />
gefährdeten und geschützten Arten reichen Wiesen sind<br />
oft akut bedroht (Entwässerung, Intensivierung, Umbruch,<br />
Nutzungsaufgabe, Aufforstung). Alte Wiesenbiotope sind<br />
aber, wenn überhaupt, dann nur über sehr lange Zeiträume<br />
ersetzbar. Ökologisch besonders wertvolle Wiesen und<br />
Weiden kommen vorzugsweise in den Tälern, in staunassen<br />
Senken und an exponierten Berglehnen, aber auch<br />
innerhalb dörflicher Siedlungen vor. Der Wert der Wiesengebiete<br />
wird durch die häufige Vergesellschaftung mit<br />
anderen schutzwürdigen Biotopen, wie Gewässern, Flurgehölzen<br />
oder Streuobstbeständen noch erhöht. Botanisch<br />
ist der Kräuter- und damit Blütenreichtum des Extensivgrünlandes<br />
hervorzuheben, wobei bestimmte Arten ausgesprochen<br />
attraktive Aspekte bilden. An den Blütenreichtum<br />
ist eine vielfältige Insektenfauna gebunden, darunter die<br />
meisten der heimischen Tagfalter. Besonders größere<br />
feuchte Wiesenareale sind Bruthabitat für die Wiesenbrüter<br />
wie Kiebitz, Braunkehlchen und Bekassine. Wald-,<br />
Waldrand- und Auwiesen spielen überdies eine besondere<br />
Rolle für das Landschaftsbild. Selbst intensiv genutzte<br />
Fettwiesen oder Fettweiden bieten zu bestimmten Blühaspekten<br />
erhebliche ästhetische Reize.<br />
Die Hecken- bzw. Steinrückenlandschaften, beispielhaft<br />
am Pöhlberg und um Großrückerswalde, gehören zu den<br />
beeindruckendsten Ausprägungen der erzgebirgischen<br />
Kulturlandschaft. Den Ausgangspunkt dieser in Jahrhunderten<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Wiesenlebensräu-<br />
entstandenen Gebiete bildeten vielfach Lesesteine, me müssen deshalb auf die Erhaltung wertvoller Gebiete<br />
die in Haufen und Wällen an den Bewirtschaftungsgrenzen als Offenland und die Regenerierung der standörtlichen<br />
der Waldhufenfluren abgelagert wurden. Lesesteinablagerungen<br />
Vielfalt ausgerichtet werden. Handlungsschwerpunkte<br />
finden sich besonders häufig auf steinigen Verwit-<br />
bilden eine Biotop fördernde, in der Regel extensive Nut-<br />
terungsböden der mittleren und oberen Gebirgslagen. Sie zung, erforderlichenfalls ersatzweise eine entsprechende<br />
sind heute überwiegend durch verschiedenartige, meist Pflege sowie ein funktionsangemessener Flurholzbestand.<br />
reich strukturierte Gehölzbestände und Krautsäume bewachsen.<br />
Allerdings macht sich vielerorts ein Pflegedefizit Moorgebiete<br />
bemerkbar, was im Laufe der Zeit zu ökologisch weniger<br />
reichhaltigen Baumreihen führt. Die Hecken bzw. Steinrücken<br />
Besonders in den mittleren und oberen Gebirgslagen<br />
bieten einer spezifischen Artengarnitur Lebensraum, (Kammgebiet) mit ihren höheren Niederschlagsmengen<br />
darunter auch seltenen und gefährdeten Arten, wie Feuerlilie,<br />
und relativ niedrigen Temperaturen kam es in abflussargern.<br />
Türkenbund, verschiedenen Reptilien und Kleinsäumen<br />
Geländepositionen zur Moorbildung (Hoch-, Zwi-<br />
Besonders hervorzuheben ist die vielfältige, für schen- und Niedermoore). Die Moorgebiete der <strong>Region</strong><br />
gehölzstrukturreiches Halboffenland und Waldränder sind aber nur in den seltensten Fällen annähernd naturnah<br />
typische Vogelwelt. Der ökologische Wert dieser Flurholzbestände<br />
geblieben. Überwiegend sind sie durch Torfstiche, Ent-<br />
wird durch das Nebeneinander mit extensivem wässerung und forst- oder landwirtschaftliche Inkulturnah-<br />
Grünland noch gefördert. Hecken bzw. Steinrücken sind me intensiv gestört. Moorwaldreste u.a. mit Spirken, sehr<br />
bedeutsame lineare Verbundelemente der Agrarlandschaft.<br />
untergeordnet offene Moorbereiche mit Latschen, Zwerg-<br />
Die mit reichen Vogelbeerbeständen durchsetzten sträuchern und Torfmoospolstern, ehemalige, teilweise<br />
Lesesteinhecken führen auch zu einer außerordentlichen regenerierende Torfstiche, Fichtenforsten, Teichanlagen<br />
Gliederung und Bereicherung des Landschaftsbildes, und Moorwiesen, selbst Ackerflächen kennzeichnen heute<br />
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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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diese Gebiete. Dennoch sind die wenigen Moorgebiete<br />
insgesamt, einschließlich der Torfstiche und Degenerationsstadien<br />
aus komplexer ökologischer Sicht außerordentlich<br />
bedeutsam. Gebiete mit Torfanreicherung bilden<br />
extreme Lebensräume, die für eine sehr spezialisierte und<br />
gefährdete Flora und Fauna zumindest potenziell geeignet<br />
sind. Exponierte Arten unserer Moorgebiete sind, um nur<br />
einige wenige zu nennen, Sonnentau, Fettkraut, Moos-,<br />
Trunkel- und Krähenbeere, Wollgräser, Kreuzotter, Birkhuhn<br />
und Hochmoorgelbling. Moore haben auch Bedeutung<br />
für das natürliche Wasserspeichervermögen der<br />
Landschaft und schließlich gehören insbesondere die<br />
Hochmoore physiognomisch zu den eigentümlichsten<br />
Landschaften, sind gleichsam Sinnbild der Urwüchsigkeit<br />
des Gebirgsraumes.<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Moorlebensräume<br />
müssen deshalb auf einen intakten Wasserhaushalt, geeignete<br />
geländeklimatische Bedingungen und das Fernhalten<br />
von unmittelbaren Störwirkungen ausgerichtet werden.<br />
Handlungsschwerpunkte bilden eine moorschonende<br />
Nutzung oder Nutzungsfreiheit, der Umgebungsschutz insbesondere<br />
in den hydro- und klimatologisch erforderlichen<br />
Pufferzonen und die Revitalisierung aller regenerationsfähigen<br />
Moorflächen.<br />
Abbaugebiete<br />
Zu den Abbaugebieten zählen hier Restlöcher von Sand-,<br />
Kies- und Lehmgruben sowie Steinbrüchen, dazugehörige<br />
Halden oder Kippen, Altbergbauhalden und Bingen. Die<br />
Entstehung solcher Bereiche ist zunächst in jedem Fall ein<br />
schwerwiegender Eingriff in Natur und Landschaft. Unter<br />
günstigen Umständen können sich jedoch Komplexe<br />
wertvoller Sekundärbiotope entwickeln, die ggf. den ökologischen<br />
Gesamtwert der Ausgangssituation übertreffen.<br />
Die Standortbedingungen solcher Folgelandschaften sind<br />
im Einzelnen sehr verschiedenartig. Typisch und bedeutsam<br />
sind aber in vielen Fällen nährstoffarme Rohböden,<br />
Strukturvielfalt mit extremen Standortgegensätzen, starke<br />
Sukzessionstendenzen und geringer Nutzungsdruck. Die<br />
zunächst unbesiedelten „Nullflächen“ bieten für Pionierarten,<br />
auch für konkurrenzschwache und deshalb gefährdete<br />
Gruppen, zumindest vorübergehend optimale Lebensräume.<br />
Ein Großteil der so genannten „Mangelbiotope“ der<br />
genutzten Kulturlandschaft kann in Abbaugebieten potenziell<br />
entstehen. Dazu gehören Felsbiotope, Trockenrasen,<br />
Trockengebüsch, steile Erdwände, Stillgewässer und die<br />
verschiedensten Formen der Uferzonen und Feuchtgebiete.<br />
In jungen Kiessandgruben finden sich Lebensräume,<br />
die den Kies- und Schotterfluren der ehemaligen Flussauen<br />
ähneln. Besonders bedeutsame Artvorkommen der<br />
Abbaugebiete sind unter anderem die Brutkolonien der<br />
Uferschwalben, Nahrungs- und Rastgebiete für Watvögel<br />
und die Laichplätze von Kreuz- und Wechselkröte. Im<br />
Übrigen ist nahezu die gesamte heimische Amphibien- und<br />
Reptilienfauna vertreten. An Kalk- und Serpentinitaufschlüsse<br />
sind seltene Pflanzenarten gebunden. Die Haldenlandschaften<br />
und Bingen des alten Bergbaues verkörpern<br />
kulturgeschichtliche Werte. Abbaugebiete bieten<br />
außerdem als geologische Aufschlüsse Einblicke in die<br />
Erdgeschichte (Geotope).<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Lebensraumkomplexe<br />
in Abbaugebieten müssen deshalb vor allem auf die<br />
Entfaltung der den sehr unterschiedlichen Standortbedingungen<br />
entsprechenden Entwicklungsabläufe ausgerichtet<br />
werden. Handlungsschwerpunkte bilden „gelenkte Sukzession“<br />
(natürliche Sukzession in Verbindung mit sparsamen<br />
Gestaltungsmaßnahmen), „Mangelbiotope“/Sonderstandorte<br />
sowie generell die Strukturvielfalt.<br />
Zu 3.1.4<br />
einschränkender Bedingungen) in den Schutzbedürftigen<br />
Bereichen für den Arten- und Biotopschutz möglich. Anzustreben<br />
sind aber besonders Natur schonende Bewirtschaftungsformen.<br />
Auch sollte durch Maßnahmen der<br />
ländlichen Neuordnung die Sicherung und Entwicklung<br />
dieser Schutzbedürftigen Bereiche unterstützt werden.<br />
Fördermöglichkeiten sollten gezielt genutzt werden.<br />
In der Regel kommt insbesondere auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen die natürliche standörtliche Vielfalt nur<br />
noch teilweise in entsprechenden Biotopstrukturen zum<br />
Tragen. Eine effiziente, technisierte Flächennutzung bedingt<br />
zwangsläufig ein bestimmtes Maß an Nivellierung.<br />
Andererseits sind besonders die naturräumlich extremen<br />
(Klein-)Standorte auch durch geringere natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
gekennzeichnet. Plansatz 3.1.4 orientiert deshalb<br />
auf die gezielte Nutzung der gegenläufigen Verbreitungscharakteristik<br />
von Ertragspotenzial und Biotopentwicklungspotenzial:<br />
Vom Grundsatz her sollen die Ziele<br />
und Erfordernisse des Arten- und Biotopschutzes in überdurchschnittlichem<br />
Maße auf besonders feuchten, trockenen,<br />
flächgründigen und anderen von den mittleren Verhältnissen<br />
abweichenden („extremen“) Standorten realisiert<br />
werden. Hier kann eine dem Landschaftscharakter<br />
entsprechende Entwicklung des Biotop- und Vorkommensreichtums<br />
bei geringen wirtschaftlichen Nachteilen erreicht<br />
werden. Die grundsätzlichen Erfordernisse der wirtschaftlich-ökologischen<br />
Funktionsüberlagerung (Schutzfunktionen<br />
auf Nutzflächen), der Entwicklung potenzialunabhängiger<br />
Pufferzonen und der Strukturierung auch standörtlich<br />
ggf. monotoner Großflächen wird dadurch nicht in Frage<br />
gestellt.<br />
Zu 3.1.5<br />
Der Grundsatz orientiert darauf, dass auf der örtlichen<br />
Planungsebene ausdrücklich geprüft wird, ob und in welcher<br />
Form in den regional ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />
Bereichen konkreter Handlungsbedarf zur Sicherung<br />
und Entwicklung von Biotopstrukturen und Artvorkommen<br />
besteht und dass erforderlichenfalls als Instrument der<br />
Bauleitplanung dort gezielt „Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“<br />
dargestellt werden. In vielen Fällen bestehen hier<br />
Planungsdefizite. Zur inhaltlichen Orientierung dient Anlage<br />
3 Abschnitt ... (Ziele und Erfordernisse für Lebensraumkomplexe)<br />
- sinnvollerweise auf dem Wege der kommunalen<br />
Landschaftsplanung örtlich konkretisiert. Durch<br />
die Darstellung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“<br />
kann die erforderliche bauleitplanerisch Anpassung an die<br />
Ziele der Raumordnung entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB<br />
erfolgen; rahmenplanerische Regelungen werden örtlich<br />
ausgeformt und sollten dabei, wo das sinnvoll ist, aus<br />
örtlicher Sicht auch ergänzt werden.<br />
Ökologisches Verbundsystem<br />
In der überwiegend intensiv genutzten Kulturlandschaft<br />
sind Populationen der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten<br />
und ihre Lebensräume der Gefahr einer zunehmenden<br />
Zerschneidung und Verinselung ausgesetzt. Dafür<br />
sind nicht nur die Verkehrstrassen verantwortlich, sondern<br />
auch andere Wanderungs- und Ausbreitungsbarrieren,<br />
z.B. intensiv genutzte, strukturlose Flächen. Der mögliche<br />
floristisch-faunistische Reichtum einer Landschaft hängt<br />
auch davon ab, ob es gelingt, die bedeutsamen räumlichfunktionalen<br />
Zusammenhänge im Gefüge der Lebensräume<br />
und Populationen zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br />
Dabei geht es nicht um das formale Vernetzen jeglicher<br />
wertvoller Bereiche und auch nicht ausschließlich um<br />
lineare Strukturen, wie z.B. Hecken, sondern um differenzierte,<br />
funktionsfähige und vor allem landschaftstypische<br />
Verbundstrukturen. Dieses Aufgabenfeld ist äußerst vielschichtig.<br />
Verbundstrukturen auf der regionalen Ebene<br />
Eine umweltgerechte Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft<br />
nach guter fachlicher Praxis ist (vorbehaltlich anderer<br />
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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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sind zumeist Bereiche, die zugleich für den abiotischen<br />
Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die naturbezogene<br />
Erholung bedeutsam sind. Die Notwendigkeit, mit den<br />
spezifischen Mitteln der <strong>Region</strong>alplanung einen Beitrag zur<br />
Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher Zusammenhänge,<br />
zu einem ökologischen Verbundsystem zu leisten,<br />
ist unbestritten. Nicht zuletzt hat das die Entschließung der<br />
Ministerkonferenz für Raumordnung zum „Aufbau eines<br />
ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung“<br />
(1992) bekräftigt.<br />
Verbundplanung in der Raumplanung: Im regionalplanerischen<br />
Wirkungskreis geht es zunächst um die generelle<br />
Sicherung von größeren wenig zerschnittenen und<br />
möglichst strukturreichen Freiräumen (allgemeiner Freiraumschutz).<br />
Insbesondere die <strong>Region</strong>alen Grünzüge und<br />
Grünzäsuren sind in diesem Sinne wirksam. Zweitens geht<br />
es um die raumplanerische Sicherung und Entwicklung<br />
von bedeutsamen Biotopen in landschaftsgemäß verbundenen<br />
und ausreichend großen Lebensraumkomplexen.<br />
Diese Aufgabe übernehmen vor allem die ausgewiesenen<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz). Schließlich geht es darüber<br />
hinaus drittens um den räumlichen Ausbau weiterer landschaftlicher<br />
Zusammenhänge, d.h. um weitere (zusätzliche)<br />
Verknüpfungen über größere Distanzen in Form<br />
landschaftstypischer, vornehmlich linearer strukturreicher<br />
Landschaftskorridore (dazu siehe G 3.1.7).<br />
Der § 1b Abs. 3 SächsNatSchG legt fest, dass bei der<br />
Auswahl konkreter Flächen für den Biotopverbund vorrangig<br />
auf solche zurückzugreifen ist, die bereits rechtlich<br />
gesichert sind, insbesondere durch planungsrechtliche<br />
Sicherung (usw.). Eine solche Sicherung bietet auf regionaler<br />
Ebene das im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesene ökologische<br />
Verbundsystem. Dessen noch raumplanerisch grobkörnigen<br />
Gebiete sind ein übergeordneter Rahmen für die<br />
Auswahl örtlich konkreter Biotopverbundflächen. Das<br />
regionale ökologische Verbundsystem steht somit in engem<br />
inhaltlichen Zusammenhang mit den Regelungen des<br />
§ 3 BNatSchG und des § 1b SächsNatSchG zur Schaffung<br />
eines „Netzes verbundener Biotope (Biotopverbund)“. Die<br />
regionalen Gebiete bilden zugleich das Bindeglied zur<br />
landesweiten Gebietskulisse für die Ausweisung eines<br />
ökologischen Verbundsystems.<br />
<strong>Region</strong>alplanerische Verbundaufgaben liegen dabei mehr<br />
in der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den<br />
Biotopverbund im klassischen Sinne (d.h. für die unmittelbare<br />
flächenkonkrete Biotopverbundplanung). Umfangreiche<br />
Verbundaufgaben sind auch auf den Fachebenen zu<br />
lösen. Aber auch hier gilt, dass der größte Effekt in einer<br />
koordinierten raum- und fachplanerischen Verbundplanung<br />
zu suchen ist, wobei der Raumordnung Rahmen setzende<br />
und Rahmen sichernde Aufgaben zukommen. Naturschutzgebiete,<br />
Flächennaturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
und die § 26-Biotope des Sächs-<br />
NatSchG sind fachrechtlich geschützte Kernbereiche des<br />
Verbundsystems. Landschaftsschutzgebiete bieten einen<br />
Verbund stützenden Rahmen. Die in Anlage 3 (Maßnahmenkatalog)<br />
aufgeführten potenziellen Schutzgebietsflächen<br />
sind u.a. nach Verbundgesichtspunkten konzipiert.<br />
demnach unter Berücksichtigung von Verbundprinzipien so<br />
auszuweisen, dass die erforderlichen räumlich-funktionalen<br />
Beziehungen zwischen einzelnen Lebensräumen,<br />
Vorkommen und Teilhabitaten in ausreichendem Maße<br />
möglich bleiben oder möglich werden. Eine ausschließlich<br />
Potenzial bezogene Planung ist dafür nicht ausreichend,<br />
wenngleich natürlich vor allem die naturräumlich und kulturlandschaftlich<br />
geprägten Realstrukturen das Grundmuster<br />
auch für das künftige Verbundsystem bilden müssen.<br />
Neu sind insbesondere die Vorgabe einer landesweiten<br />
Verbundkulisse und präzisierte Kriterien für die regionalplanerische<br />
Ausweisung. Die Übereinstimmung der regionalen<br />
Ausweisungen mit den lebensraumspezifischen<br />
Inhalten der landesweiten Gebietskulisse wird im zusammenhängenden<br />
regionalen Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan<br />
gemäß § 5 Abs. 1 SächsNatSchG dargelegt.<br />
<strong>Region</strong>ale Verbundkulisse: Die regionale Verbundkulisse<br />
ist ein im Zuge der Landschaftsrahmenplanung erarbeitetes<br />
grobes räumliches Schema für das regionale ökologische<br />
Verbundsystem. Die regionale Verbundkulisse ist in<br />
erster Linie als übergeordneter Rahmen für die konkrete<br />
Auswahl und Abgrenzung der Schutzbedürftigen Bereiche<br />
für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) unter<br />
Verbundgesichtspunkten und daneben auch als fachliches<br />
Orientierungsmuster für ggf. noch weitergehende, großräumige<br />
Vernetzungen vorgesehen (siehe Grundsatz 3.1.7).<br />
Die regionale Verbundkulisse ist in Karte C als <strong>Region</strong>sübersicht<br />
dargestellt. Die Abgrenzung der regionalen Verbundkulisse<br />
ist ein stark generalisierender und vorgezogener<br />
Arbeitsschritt, der auf die Herausarbeitung der wesentlichsten<br />
regional bedeutsamen Verbundstrukturen abzielt.<br />
Die „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen<br />
Verbundsystems“ aus Karte 7 LEP Sachsen 2003 enthält<br />
dafür landesweite Gesichtspunkte. Die in Karte C dargestellten<br />
Verbundtypen der regionalen Verbundkulisse - sie<br />
verdeutlichen ausgewählte, dominierende Lebensraumkomplexe<br />
- kennzeichnen wichtige inhaltliche Aspekte des<br />
Verbundsystems, sind aber nicht als abschließend zu werten.<br />
Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass im Regelfall<br />
in einem Gebiet zugleich mehrere Typen in räumlicher<br />
Überlagerung Relevanz besitzen.<br />
Der nur selten verzeichnete Verbundtyp der „dörflichen<br />
Siedlungsflächen“ ist in sonst strukturarmen Gebieten<br />
durchaus beachtlich, lässt sich aber mit den regionalen<br />
Instrumenten des ökologischen Verbundsystems (Vorrangund<br />
Vorbehaltsgebiete im Freiraum) ebenenbedingt und<br />
aus methodischen Gründen nicht adäquat sichern. Hier<br />
liegt eine besondere Verantwortung der örtlichen Planung.<br />
In der regionalen Verbundkulisse nicht ausdrücklich gekennzeichnet<br />
sind komplex wertvolle, vielfältige Bereiche<br />
ohne Dominanz einzelner Sachaspekte sowie solche,<br />
deren hervorgehobene Bedeutung sich primär aus dem<br />
Vorkommen bestimmter ausgewählter Arten herleitet.<br />
Die regionale Verbundkulisse ist i.d.R. gebietskonkret (als<br />
Fläche) dargestellt. Ausnahmsweise symbolisch in Form<br />
einer linienhaften Objektsignatur („Verbundbrücken“) werden<br />
Sonderfälle wiedergegeben (bei locker bebauten<br />
Siedlungsflächen mit wichtiger Funktion aus überörtlicher<br />
Verbundsicht, bei durch hochrangige Verkehrswege gestörten<br />
Verbundkorridoren und bei funktional sinnvollen,<br />
aber bestenfalls punktuell entwickelbaren Verbundbeziehungen).<br />
Landesplanerische Vorgaben: Der aktuelle LEP Sachsen<br />
2003 hält, anknüpfend an die Regelung des Landesentwicklungsplanes<br />
von 1994, ausdrücklich an der Verbindung<br />
zwischen der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
<strong>Region</strong>ales Verbundsystem: Das regionale ökologische<br />
für Natur und Landschaft (neu: Arten- und Verbundsystem im Sinne dieses Planes bilden zusam-<br />
Biotopschutz) und der Sicherung eines ökologischen Verbundsystems<br />
mengehörige (vernetzte) Landschaftsteile, die im Regio-<br />
fest. Diese Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nalplan regelmäßig durch Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete<br />
sind entsprechend LEP-Ziel 4.2.2 die primäre instrumentelle<br />
für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz), fall-<br />
Grundlage für die regionalplanerische Verbundplanung - weise auch durch Vorranggebiete Wald raumordnerisch<br />
auch wenn im Begründungstext des Landesentwicklungsplanes<br />
gesichert sind. Das ökologische Verbundsystem ist durch<br />
die Möglichkeit der Einbindung anderer Freiraum seine Ausweisung in Karte 2 „Raumnutzung“ auch ent-<br />
sichernder Planelemente dargelegt ist. Die Vorrang- und sprechend Ziel 4.2.2 LEP Sachsen 2003 als solches gekennzeichnet.<br />
Vorbehaltsgebiete für den Arten- und Biotopschutz sind<br />
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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Eine genauere Betrachtung macht aber auch deutlich,<br />
dass es sich funktional eigentlich um eine Vielzahl regionaler<br />
Verbundsysteme handelt, die durch natur- und kulturlandschaftlich<br />
bedingte Barrieren mehr oder weniger voneinander<br />
getrennt sind. Die Verbundbeziehungen können<br />
sowohl zwischen gleichartigen als auch zwischen verschiedenartigen<br />
Lebensräumen bestehen. Solche funktionalen<br />
räumlichen Zusammenhänge ergeben sich in vielfältiger<br />
Art und Weise aus den Lebensraumansprüchen der<br />
Tier- und Pflanzenarten (Habitatstruktur, saisonale Wanderungen)<br />
und ihren Ausbreitungsstrategien (Neu- und Wiederbesiedelung).<br />
Alle Populationen und Biotope benötigen<br />
für ihr nachhaltiges Fortbestehen auch aus genetischen<br />
Gründen bzw. im Interesse ihrer Stabilität einen ausreichend<br />
großen Raum oder zumindest in ausreichendem<br />
Umfang untereinander vernetzte Teilräume. Wirksame<br />
Verbundbeziehungen sind an bestimmte räumlichstrukturelle<br />
Voraussetzungen geknüpft. Diese werden von<br />
den naturräumlichen Vorbedingungen und deren kulturlandschaftlicher<br />
Überprägung bestimmt. Durch trennende<br />
oder fehlende geeignete Strukturen bzw. zu große Distanzen<br />
entstehen Barrieren.<br />
Herleitung des Verbundsystems: Die regionale Verbundkulisse<br />
ist der grundlegende Ausgangspunkt für die<br />
Auswahl der Gebiete des regionalen ökologischen Verbundsystems.<br />
Auch im Einzelnen, bei der Erarbeitung der<br />
konkreten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />
Landschaft (Arten- und Biotopschutz) wurden detailliert<br />
Verbundaspekte berücksichtigt. So handelt es sich bei den<br />
ausgewiesenen Gebieten in der Regel um vorhandene und<br />
entwickelbare landschaftstypische Komplexe von Biotopen<br />
und Artvorkommen („Verbundsysteme“) und nicht ausschließlich<br />
um real wertvolle Einzelflächen. Bei der Abgrenzung<br />
wurde systematisch die Zielstellung verfolgt,<br />
räumlich nahe liegende ähnliche Biotope (z.B. mehrere<br />
Teiche), typischerweise benachbarte Biotope (z.B. Teiche<br />
und nasse Auwiesen), real und potenziell wertvolle Biotope<br />
(z.B. binsenreiche Nasswiesen und nasses Intensivgrünland)<br />
unter Einschluss von "Verbundgliedern" (für die<br />
Bewegung der Populationen und Individuen wichtige<br />
"Zwischenflächen") und von Pufferzonen (Schutzabstände)<br />
in die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete einzubeziehen. In<br />
die Bindungswirkung dieser Gebiete sind folglich auch die<br />
Verbund fördernde Entwicklung und der Schutz vor Zerschneidung<br />
eingeschlossen.<br />
Typen des Biotopverbundes: Die Sicherung und der weitere<br />
Ausbau des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />
muss in den Grundzügen insbesondere am Fluss- und<br />
Bachnetz (Fließgewässer- und Auenverbund), am Verbreitungsmuster<br />
der Waldflächen und Flurgehölze (Gehölzverbund),<br />
an der Verbreitung der stehenden Gewässer (Stillgewässerverbund),<br />
der Moore und Sümpfe (Feuchtgebietsverbund)<br />
und des Grünlandes (Wiesenverbund) orientiert<br />
werden.<br />
die als Vorranggebiete für Verteidigung ausgewiesenen<br />
Standortübungsplätze der Bundeswehr bei Marienberg<br />
sowie bei Altenhain und Dittersbach (Frankenberg) besitzen<br />
erhebliche ökologische Bedeutung. Ohne die vorrangige<br />
Aufgabe in Frage zu stellen, wird aus regionalplanerischer<br />
Sicht auf diese ökologische Nebenfunktion hingewiesen.<br />
Indirekter Schutz von Verbundbeziehungen: Über das<br />
regionale ökologische Verbundsystem hinaus bestehen<br />
real weitere Verbundbeziehungen, die ebenfalls - mit<br />
anderen planerischen Mitteln, indirekt - geschützt werden<br />
sollten, letztlich möglichst gebietsdeckend. Dadurch wird<br />
das (eigentliche) „ökologisches Verbundsystem“ flankierend<br />
unterstützt.<br />
In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge geschieht das vor<br />
allem durch Grünzüge, Grünzäsuren, Vorbehaltsgebiete<br />
für die Landwirtschaft sowie durch die in Karte 4 „Sanierungsbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft“ ausgewiesenen<br />
regionalen Schwerpunkte für die Strukturanreicherung.<br />
Dies geschieht de facto, ohne dass diese Ausweisungen<br />
ausdrücklich als Bestandteil des ökologischen Verbundsystems<br />
bezeichnet werden. Diese Planelemente sichern<br />
auf ihre spezielle Weise ebenfalls Voraussetzungen für<br />
Verbundbeziehungen, indem sie den Freiraum als solchen<br />
vor Besiedelung bewahren, den Wirtschaftsraum der<br />
Landwirtschaft schützen oder Schwerpunkte für die Restrukturierung<br />
besonders ausgeräumter Bereiche setzen.<br />
Ihre primäre Funktion i.e.S. ist jedoch nicht der Verbund.<br />
Verbundfördernde Entwicklung: In den ausgewiesenen<br />
Schutzbedürftigen Bereichen sind Belange des Arten- und<br />
Biotopschutzes im Konfliktfall vorrangig zu beachten (Vorranggebiete)<br />
bzw. mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen<br />
(Vorbehaltsgebiete). Dies gilt ausdrücklich auch für<br />
den Verbundaspekt (siehe Zweckbestimmung). Verbundfördernde<br />
Sicherung und Entwicklung heißt, dass die für<br />
den Biotop- und Artenbestand des betreffenden Lebensraumkomplexes<br />
relevanten Verbundbeziehungen (funktionale<br />
räumliche Zusammenhänge) bei Planungen und<br />
Maßnahmen respektiert und erforderlichenfalls dem bioökologischen<br />
Landschaftscharakter entsprechend erweitert<br />
werden. Beispielhaft sei auf die Durchgängigkeit der Fließgewässerökosysteme,<br />
auf die Verknüpfung der Sommer-,<br />
Überwinterungs- und Fortpflanzungshabitate der Amphibien,<br />
die Relation zwischen den Nahrungs-, Balz- und<br />
Brutgebieten der Vögel oder den Gesichtspunkt der Mindestarealgrößen<br />
verwiesen. Zur Absicherung einer verbundfördernden<br />
Entwicklung sollten auch vorhandene<br />
Fördermöglichkeiten genutzt werden. Die ausgewiesenen<br />
Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft sind<br />
als „Grundgerüst“ zu betrachten, weil real durchaus auch<br />
deutlich darüber hinausgreifende Verbundbeziehungen<br />
bestehen und gefördert werden sollten (siehe insbesondere<br />
Z 3.1.6 und G 3.1.7).<br />
Verbundsicherung durch anderer Planelemente: Abweichend<br />
Zu 3.1.6<br />
von der regelmäßig vorgesehenen raumordneri-<br />
schen Sicherung durch Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Die Ökosysteme der Fließgewässer und Auen sind naturgemäß<br />
für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz), können<br />
linear erstreckt und geraten besonders im Verbrei-<br />
ausnahmsweise auch andere regionale Planelemente tungsgebiet der Waldhufendörfer regelmäßig mit dem<br />
den Verbundaspekt aufnehmen. Das ist dort sinnvoll, wo Siedlungsnetz in Kollision. Im Interesse funktionsfähiger<br />
das im Zuge der Landschaftsrahmenplanung erarbeitete Verbundsysteme soll deshalb im Rahmen einer langfristig<br />
ökologische Verbundsystem („Anspruchsfassung“) im Ergebnis<br />
orientierten sinnvollen städtebaulichen Ordnung ange-<br />
der gesamtplanerischen Abwägung „verdrängt“ strebt werden, dass Flüsse und Bäche auch innerhalb der<br />
wird und Teile der aus zunächst sektoraler Sicht konzipierten<br />
Ortschaften zumindest offen verlaufen, möglichst ein<br />
Schutzbedürftigen Bereiche für den Arten- und Biotop-<br />
naturnahes Gewässerbett und eine naturnahe Ufergestal-<br />
schutz durch andere Ausweisungen ersetzt werden. Den tung aufweisen und von schmalen, ökologisch wirksamen<br />
Verbundaspekt können allerdings nur solche Planelemente Grünstrukturen begleitet werden (Ufersäume, Ufergehölze,<br />
aufnehmen, die inhaltlich dazu geeignet sind. In der Planungsregion<br />
Auwiesenreste usw.). Unter anderem sollten unter diesem<br />
betrifft das die Vorranggebiete für den Wald Aspekt z.B. auch in Trockenbauweise gesetzte Uferbefes-<br />
und - funktional betrachtet - auch ausgewählte Vorrangebiete<br />
tigungen möglichst nicht durch strukturarme Mauern er-<br />
für die Landesverteidigung. Die multifunktionalen setzt werden. Da der regionale Fließgewässer- und<br />
Wald-Vorranggebiete sind wegen ihrer Biotop- und Habitatfunktionen<br />
Auenverbund nur dann hinreichend funktioniert, wenn<br />
Teil des regionalen Verbundsystems. Auch auch die besiedelten Abschnitte keine ökologisch unüber-<br />
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B - 23
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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brückbaren Barrieren bilden, besteht hieran ein erhebliches<br />
überörtliches Interesse - auch wenn die Umsetzung<br />
vorzugsweise mit den Mitteln der örtlichen Planung erfolgen<br />
muss. Räumliche Ansatzpunkte sind aus regionaler<br />
Sicht immer dort gegeben, wo im regionalen Freiraum als<br />
Teil des ökologischen Verbundsystems ausgewiesene<br />
Fließgewässer und Auen in den Siedlungsraum eintreten.<br />
Zu 3.1.7<br />
Durch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />
Landschaft (Arten- und Biotopschutz), fallweise auch durch<br />
die Vorranggebiete Wald, wird das regionale ökologische<br />
Verbundsystem raumplanerisch gesichert. Im Interesse<br />
der bioökologischen Vielfalt und Stabilität der <strong>Region</strong> ist<br />
aber eine noch weitergehende, großräumige Vernetzung<br />
(über das konkret ausgewiesene Verbundsystem hinaus)<br />
erstrebenswert - eine Anforderung, die mit dem Instrument<br />
der gebietsscharfen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete regionalplanerisch<br />
nicht angemessen fixiert werden kann. Plansatz<br />
3.1.7 enthält daher mit Grundsatzqualität eine entsprechende<br />
gesonderte Forderung. Strukturreiche „lineare<br />
Korridore“ sind für diesen Aspekt der regionalen Verbundplanung<br />
eine besonders effiziente Form.<br />
Bei der großräumigen Betrachtung des ausgewiesenen<br />
Verbundsystems, das zwar die für den Verbund wichtigsten<br />
regionalen Bereiche enthält, letztlich aber nur als<br />
Grundgerüst betrachtet werden kann, sind aus zunächst<br />
formaler Sicht „Fehlstellen“ erkennbar. Es wäre jedoch<br />
nicht sachgerecht, diese „Verbundlücken“ nach formalen<br />
Gesichtspunkten (etwa „netzförmig“) schließen zu wollen.<br />
Grundsatz 3.1.7 orientiert deshalb darauf, dass der großräumige<br />
Ausbau des regionalen Verbundsystems („Lückenschluss“<br />
und „Strukturverbreiterung“) landschaftsgemäß<br />
erfolgen soll. Landschaftsgemäß heißt, nach solchen<br />
Prinzipien, die dem natürlichen bzw. kulturlandschaftlichen<br />
„Bauplan“ der Landschaft entsprechen oder zumindest<br />
damit nicht in Konflikt geraten. Die Leitbilder für Natur<br />
und Landschaft (siehe Anlage 3) enthalten dafür Anhaltspunkte.<br />
Für die <strong>Region</strong> bedeutet dies, dass solche strukturreichen<br />
Landschaftskorridore vorzugsweise entlang<br />
der Täler, von den Haupttaltrakten über Seitentalzonen zu<br />
den größeren Waldgebieten, zwischen benachbarten<br />
Wäldern und im Zuge von Flurholzkomplexen, entlang der<br />
traditionell gehölzreichen Gemarkungsrandlagen sowie<br />
zwischen Teichgebieten, Mooren und sonstigen Feuchtflächen<br />
entwickelt werden sollen. Der weitaus wichtigste Typ<br />
solcher großräumigen Korridore sind in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
die Talsysteme.<br />
Ökologisch wertvolle lineare Korridore entlang der Gemarkungsgrenzen<br />
sind primär unter den Bedingungen der<br />
früheren bäuerlichen Landnutzung entstanden. Sie sind<br />
aber auch heute insbesondere in Form der mitunter perlschnurartig<br />
aufgereihten „Flurgrenzwälder“ (vor allem in<br />
den ausgeräumten Lösslehmgebieten) vielerorts noch<br />
vorhanden. Dieses von den Naturraumbedingungen abweichende<br />
Ordnungsprinzip bietet günstige Ansatzpunkte<br />
insbesondere für weiterreichende Gehölzverbundstrukturen<br />
und sollte, zwar nicht formal, aber in geeigneten Fällen<br />
bewusst aufgegriffen werden, zumal die Gemarkungsgrenzen<br />
auch heute zumeist noch Eigentums- und Nutzungsgrenzen<br />
sind.<br />
gezielten Ergänzung des ökologischen Verbundsystems<br />
im Sinne von Grundsatz 3.1.7 einsetzen.<br />
Zu 3.1.8<br />
Wenngleich das regionale ökologische Verbundsystem in<br />
erster Linie Freiraumstrukturen umfasst, darf dennoch<br />
nicht übersehen werden, dass insbesondere in ausgeräumten<br />
Ackerlandschaften vor allem dörflich geprägte<br />
Siedlungen nicht unerhebliche ökologische Werte aufweisen<br />
können - auch unter dem Gesichtspunkt der funktionalen<br />
Ergänzung des regionalen ökologischen Verbundsystems.<br />
Die Streuobstgürtel mancher Dörfer, der teils prächtige<br />
Bestand einheimischer Laubgehölze, herkömmlich<br />
genutzte „Hauswiesen“ und die Gewässer-Ufer-Zonen<br />
einiger Dorfbäche sind Gründe dafür. Eine möglichst<br />
geringe Neuversiegelung durch flächensparende Bauweisen<br />
schafft günstige Voraussetzungen für die Erhaltung<br />
verbundwirksamer Strukturen. Die funktionsfähige Verknüpfung<br />
der örtlichen Grünflächensysteme mit dem<br />
regionalen ökologischen Verbundsystem stützt beide<br />
Systeme und liegt somit sowohl im örtlichen als auch im<br />
regionalen Interesse.<br />
Zu 3.1.9<br />
Das im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesene ökologische Verbundsystem<br />
bildet einen planungsrechtlich gesicherten übergeordneten<br />
Rahmen für das entsprechend § 1b Sächs-<br />
NatSchG zu schaffende Netz verbundener Biotope, welches<br />
aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen<br />
besteht und der nachhaltigen Sicherung<br />
heimischer Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen<br />
einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und<br />
Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen<br />
dient.<br />
Ziel 3.1.9 formuliert Aufgaben für die kommunalen Planungen<br />
und für Fachplanungen. Die regionale Verbundplanung<br />
ist (siehe Begriff) Rahmenplanung. Sie bedarf der<br />
örtlichen und fachplanerischen Ausformung, Umsetzung<br />
und Ergänzung. Dabei sollten diese Planungen ihre jeweils<br />
spezifischen Möglichkeiten im Interesse des regionalen<br />
ökologischen Verbundsystems voll ausschöpfen. Im Übrigen<br />
erhöht die übergreifende Koordinierung aller verbundplanerischen<br />
Bestrebungen die Effizienz in diesem vielschichtigen<br />
Aufgabenfeld. Angesprochen sind mit diesem<br />
Ziel insbesondere Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung,<br />
Landschafts- und Grünordnungsplanung, agrarstrukturelle<br />
Entwicklungsplanung und Flurneuordnung,<br />
forstliche Rahmenplanung, wasserwirtschaftliche Rahmenund<br />
spezielle Fließgewässerrenaturierungsplanungen, die<br />
Dorfentwicklungsplanung und die Pflege- und Entwicklungsplanung<br />
für Schutzgebiete. Die örtliche Landschaftsplanung<br />
kann u.a. hierdurch einen Beitrag zur Verwirklichung<br />
der überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege leisten.<br />
Ausgewählte besondere Lebensräume<br />
Zu 3.1.10<br />
Agrargebiete<br />
<strong>Region</strong>ale Schwerpunkte für die Strukturanreicherung<br />
Neben den Leitbildern für Natur und Landschaft in Anlage<br />
3 enthalten die dem <strong>Region</strong>alplan beigefügten Inhalte der<br />
Landschaftsrahmenplanung weitere Ansatzpunkte für diesen<br />
extensiven Entwicklungsaspekt des Verbundsystems:<br />
insbesondere die in Karte C der fachplanerischen Anlage<br />
dargestellte regionale Verbundkulisse ist dafür geeignet.<br />
Als „großräumig sehr strukturarme Gebiete“ wurde im<br />
Ergebnis einer nach regionsweit einheitlichen Kriterien<br />
vorgenommenen Kartierung waldfernes, großflächig strukturverarmtes,<br />
insbesondere reliefarmes und von Gehölzen<br />
ausgeräumtes Offenland erfasst. Das sind Bereiche in<br />
denen eine Mindeststrukturdichte gesichert bzw. erst<br />
erreicht werden muss. Die Gebietsauswahl ist regionsbezogen<br />
erfolgt, d.h. die Gebiete sind, gemessen an den<br />
mittleren Verhältnissen der Planungsregion, vergleichsweise<br />
sehr strukturarm. Planerisch zu berücksichtigen sind<br />
G 3.1.7 richtet sich über die Bauleitplanung und die örtliche<br />
Landschaftsplanung sowie die in Ziel 3.1.9 konkret<br />
benannten weiteren Planungen hinaus an die Naturschutzbehörden:<br />
Diese sollten ihre Maßnahmen u.a. zur<br />
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B - 24
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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solche strukturverarmten Gebiete sowohl im Zusammenhang<br />
mit dem Landschaftsbild als auch unter ökologischen<br />
Gesichtspunkten. Allerdings ist aus gesamtplanerischer<br />
Sicht auch zu bedenken, dass damit zugleich regelmäßig<br />
die landwirtschaftlich leistungsfähigsten Räume der <strong>Region</strong><br />
angesprochen sind, dass bestimmte Offenlandarten<br />
gerade hier ihre Vorkommen haben und dass auch solche<br />
Gebiete in gewissem Maße zur landschaftlichen Vielfalt,<br />
zum visuellen Kontrast beitragen. Strukturierungsbestrebungen<br />
sollten hier also mit Augenmaß verfolgt werden.<br />
Die Orientierung auf eher lineare und punktuelle Elemente,<br />
vorzugsweise angelehnt an vorhandene Strukturen, kommt<br />
der landwirtschaftlichen Nutzung entgegen.<br />
Die Erhöhung des Flurholzbestandes und die Entwicklung/Duldung<br />
von u.a. Saumbiotopen, vor allem entlang<br />
von Struktur- und Nutzungsgrenzen, sind in ausgeräumten<br />
Agrargebieten nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern zugleich<br />
für das Landschaftsbild von größter Bedeutung.<br />
Selbst ein lediglich engräumigerer Nutzungswechsel kann<br />
bereits zur Erhöhung der Lebensraumkapazität der Landschaft<br />
beitragen. Die Erhaltung der dennoch vorhandenen<br />
wenigen Reststrukturen hat hier besonderes Gewicht.<br />
Naturnahe Restflächen besitzen regelmäßig Bedeutung<br />
als „Trittsteine“ des Biotopverbundes, was planerisch bei<br />
der Schaffung solcher Bereiche gezielt berücksichtigt<br />
werden sollte. Für das Niederwild werden durch Anreicherung<br />
der Feldflur mit naturnahen Strukturelementen (unter<br />
Berücksichtung der Interessen der Landwirtschaft) geeignete<br />
Lebensräume erhalten bzw. neue geschaffen.<br />
Großräumig sehr strukturarme Gebiete sind als regionale<br />
Schwerpunkte für die Strukturanreicherung ausgewiesen<br />
(Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“).<br />
Die Gebiete sind im Zusammenhang mit § 5 BNatSchG zu<br />
betrachten, wonach u.a. auf planungsrechtlichem Wege<br />
eine Mindeststrukturdichte im Offenland abgesichert werden<br />
soll. Diese Schwerpunktgebiete für die Strukturanreicherung<br />
erstrecken sich auch über Agrarräume der LEP-<br />
Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen<br />
Verbundsystems, gehen allerdings deutlich darüber hinaus.<br />
Die mit der Schwerpunktsetzung verfolgte regionalplanerische<br />
Orientierung auf „ökologische Feinstrukturen“<br />
kommt der Zielsetzung der landesweiten Gebietskulisse<br />
entgegen.<br />
Entsprechend Grundsatz 4.1.10 LEP Sachsen 2003 können<br />
in den <strong>Region</strong>alplänen regionale Schwerpunkte zur<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung von Baumbeständen an<br />
Straßen und Wegen ausgewiesen werden. Die 2004 abgeschlossene<br />
landesweite Kartierung von Alleen als historische<br />
und aktuelle Elemente der Kulturlandschaft (finanziert<br />
vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und<br />
Landwirtschaft) dokumentiert für die Planungsregion eine<br />
lückenhafte und außerhalb der Waldlandschaften relativ<br />
diffuse Verbreitung solcher Straßen begleitender Baumbestände.<br />
Abgeleitet vom generellen Strukturierungsbedarf in<br />
gehölzarmen, ausgeräumten Gebieten werden die regionalen<br />
Schwerpunkte für die Strukturanreicherung daher<br />
zugleich als regionale Schwerpunkte zur Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung von Baumbeständen an Straßen und<br />
Wegen entsprechend Grundsatz 4.1.10 LEP Sachsen<br />
2003 betrachtet (dazu siehe G 3.2.14).<br />
Hinsichtlich der in Grundsatz 4.1.10 LEP Sachsen 2003<br />
als planerische Option ebenfalls verankerten Ausweisung<br />
regionaler Schwerpunkte für die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Baumbeständen an Gewässern, wird auf<br />
die regelmäßige Einbindung der Gewässer in Schutzbedürftige<br />
Bereiche für Natur und Landschaft (Arten- und<br />
Biotopschutz) verwiesen. Die in Anlage 3 unter ... beigefügten<br />
Ziele und Erfordernisse für den Lebensraumkomplex<br />
der Talgebiete beinhalten auch die Entwicklung der<br />
Ufergehölzbestände. Eine darüber hinausgehende, zusätzliche<br />
Schwerpunktsetzung erfolgt im <strong>Region</strong>alplan nicht.<br />
Unter anderem durch Maßnahmen der ländlichen Neuordnung<br />
kann und sollte die Strukturanreicherung ausgeräumter<br />
Agrargebiete wirksam unterstützt werden.<br />
Zu 3.1.11<br />
Ackergebiete<br />
Äcker sind durch die häufig mit Umbruch verbundenen<br />
regelmäßigen Bewirtschaftungsmaßnahmen, durch den<br />
Anbau von zumeist jeweils nur einer einzigen Pflanzenart<br />
sowie durch periodische Nährstoffgaben und den Einsatz<br />
von Pflanzenschutzmitteln für die heimische Flora und<br />
Fauna recht naturferne Lebensräume. Dennoch sind diese<br />
Agrarökosysteme für eine Reihe von Tier- und Pflanzenarten<br />
der Kulturlandschaft bevorzugter oder zumindest<br />
komplementärer Lebensraum. Große, offene Ackerareale<br />
sind auch für zahlreiche Zugvogelarten als Rast-, Nahrungs-,<br />
und Überwinterungshabitate bedeutsam. Großräumige<br />
Ackerbaugebiete repräsentieren in der Regel<br />
hochwertige oder zumindest die relativ hochwertigsten<br />
Pflanzenbaustandorte eines Raumes, so dass die überwiegende<br />
Beibehaltung dieser Nutzungsform unter Erwerbsgesichtspunkten<br />
hier normalerweise außer Zweifel<br />
steht. Für den Naturschutz steht daher in Ackergebieten<br />
(neben der möglichst weitgehenden Umstellung auf den<br />
ökologischen Landbau) die Sicherung bzw. Entwicklung<br />
einer Mindeststrukturdichte und -vielfalt im Mittelpunkt.<br />
Dies sollte vorrangig so geschehen, dass eine effiziente<br />
Bewirtschaftung der Flächen nicht behindert wird.<br />
Da die ökologisch wertvollen Strukturelemente der Ackergebiete<br />
zumeist sehr kleinflächig sind, ist deren Funktionsschutz<br />
gegenüber Störungen von außen besonders wichtig.<br />
Deshalb sollte darauf hingewirkt werden, dass an<br />
Äcker angrenzende ökologisch wertvolle Bereiche nicht<br />
durch Boden-, Nährstoff- oder Pflanzenschutzmitteleinträge<br />
beeinträchtigt werden. Wenn auf Ackerschlägen Randstreifen<br />
vom Pflanzenschutzmittel- und Düngereinsatz<br />
ausgespart bleiben, werden einerseits solche Störwirkungen<br />
auf benachbarte Lebensräume vermieden, andererseits<br />
wird der Acker selbst dadurch als Lebensraum für<br />
bestimmte heimischen Pflanzen- und Tierarten aufgewertet<br />
(u.a. Ackerwildkräuter). Die Entwicklung von Saumbiotopen<br />
in Form möglichst strukturreicher Raine dient einem<br />
ähnlichen Zweck.<br />
Zu 3.1.12<br />
Siedlungsgebiete<br />
In die Siedlungen sind bisweilen ökologisch wertvolle<br />
Flächen eingeschlossen, die eher den Lebensraumtypen<br />
des Freiraumes entsprechen. Oft sind das Restwälder an<br />
steilen (unbebaubaren) Hängen oder schwer bebaubare<br />
Reste der ehemaligen Auenlandschaft. Solche naturnahen<br />
bzw. halbnatürlichen Restflächen (naturnah: anthropogen<br />
wenig verändert, z.B. ein Schluchtwald auf einem forstlich<br />
kaum beeinflussten felsigen Hang; halbnatürlich: ein Kulturlandschaftsbiotop<br />
aus ± einheimischen Arten, z.B. eine<br />
magere Frischwiese) sollten möglichst in Verbindung mit<br />
wertvollen siedlungsspezifischen Lebensräumen, wie<br />
Park- und Gartenflächen, erhalten werden. Siedlungen<br />
bieten selbst für einige gefährdete Arten, vor allem Höhlenbrüter<br />
und Gebäude bewohnende Tierarten, hochwertige<br />
Ersatzhabitate (Dohle, Mauersegler, Steinkauz, Schleiereule,<br />
Fledermäuse usw.). Manche dieser Arten kommen<br />
heute nahezu ausschließlich im Siedlungsraum vor. Eine<br />
aktuelle Aufgabe des Artenschutzes im Siedlungsraum<br />
besteht darin, die im Zuge der Gebäudesanierung<br />
und -modernisierung verloren gehenden Wohn-, Nist- und<br />
Zufluchtstätten für gefährdete gebäudebewohnende Arten<br />
zu ersetzen. Die Möglichkeiten des Naturschutzes im<br />
Siedlungsraum, die in der Regel auch mit einer Verbesserung<br />
der Wohnqualität einhergehen, sollten daher im<br />
Rahmen einer sinnvollen Siedlungsentwicklung gezielt<br />
genutzt werden. Parks und Gartenflächen z.B. sollten<br />
neben ihrer sozialen Funktion auch wertvolle siedlungsspezifische<br />
Biotope für die heimische Flora- und Fauna<br />
bieten.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 25
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Das ökologische Potential temporärer und dauerhafter<br />
Baubrachen im Siedlungsraum (ehemals/aktuell baulich<br />
beanspruchte, aber derzeit ungenutzte Flächen) sollte gezielt<br />
geprüft, im Rahmen einer sinnvollen städtebaulichen<br />
Ordnung berücksichtigt und ggf. entwickelt werden.<br />
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Vögel<br />
Aus internationalen Vereinbarungen und nationalen naturschutzrechtlichen<br />
Regelungen ergibt sich eine umfassende<br />
Verpflichtung zum Schutz von Vögeln. Auf Grund der<br />
besonderen und oftmals weiträumigen Lebensraumansprüche<br />
vieler Vogelarten, schon während der Brut und<br />
ganz besonders im Zusammenhang mit ihrem Zugverhalten,<br />
werden Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung<br />
von den als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
ausgewiesenen regionalplanerischen Schutzbedürftigen<br />
Bereichen für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)<br />
nur unvollständig räumlich abgedeckt. Auch durch<br />
die fachrechtlich geschützten Gebiete (z.B. NSG) ist ein<br />
ausreichender Schutz praktisch nicht möglich. Der Aspekt<br />
des Vogelschutzes bedarf deshalb im Zuge regionalplanerischer<br />
Ausweisungen einer gesonderten Betrachtung.<br />
Das Staatliche Umweltfachamt <strong>Chemnitz</strong>, Abteilung Naturschutz<br />
(jetzt: Umweltfachbereich <strong>Chemnitz</strong>, Referat Naturschutz<br />
und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums<br />
<strong>Chemnitz</strong>) hat auf Veranlassung des <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong>es<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge mit Stand vom<br />
Oktober 2003 hierfür ein Gutachten erarbeitet: „Gebiete<br />
mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz in der<br />
Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge“. Die Grundlage<br />
bilden Publikationen, Vorkommensdaten des Umweltfachbereiches<br />
<strong>Chemnitz</strong> und insbesondere gezielt zusammengefasste<br />
Mitteilungen (Beobachtungsdaten) der auf diesem<br />
Gebiet tätigen Naturschutz- und Fachverbände sowie<br />
von einzelnen Ornithologen. Ausgehend von einer kommentierten<br />
Artenliste der in der Planungsregion vorkommenden<br />
Brut- und Gastvogelarten wurde unter dem Blickwinkel<br />
der Aufgabenstellung (Vermeidung erheblicher<br />
avifaunistischer Konflikte bei der baulichen Inanspruchnahme<br />
des Freiraumes, insbesondere durch Windkraftanlagen)<br />
zunächst eine Auswahl der für die Untersuchung<br />
relevanten Vogelarten getroffen (besondere spezifische<br />
Störempfindlichkeit, allgemeiner Gefährdungsgrad, internationaler<br />
und nationaler Schutzstatus, regionale Repräsentanz<br />
...). Vorbereitend für die konkrete Abgrenzung von<br />
„Gebieten mit besonderer avifaunistischer Bedeutung“ sind<br />
Gebietstypen definiert worden:<br />
Gebietstyp<br />
dominante avifaunist. Bedeutung<br />
Brut / Nahrung<br />
Zug / Rast<br />
Tallebensräume × ×<br />
Standgewässerlebensräume × ×<br />
Waldlebensräume ×<br />
Offenlandlebensräume / Brut ×<br />
Offenlandlebensräume / Brut + Rast × ×<br />
Offenlandlebensräume / Rast ×<br />
Lebensräume hoher avifaun. Vielfalt × ×<br />
Europäische Vogelschutzgebiete × ×<br />
Brutplätze ausgewählter Arten ×<br />
Talhänge gebundenen Brutvogelvorkommen. Talräume<br />
der Flüsse und größeren Bäche sind darüber hinaus für<br />
bestimmte Arten bevorzugte Zug- und Rastkorridore und<br />
auch Leitlinien für z.B. Nahrungsflüge oder Flüge zu Rastbzw.<br />
Schlafplätzen. Die „Standgewässerlebensräume“ umfassen<br />
neben der Wasserfläche selbst auch Uferzonen<br />
und benachbarte terrestrische Rastflächen für gewässerorientierte<br />
Vogelarten. „Waldlebensräume“ schließen<br />
fallweise funktional damit im Zusammenhang zu betrachtende<br />
Waldumgebungszonen und auch weiteres waldbezogenes<br />
Offenland mit ein. Bei den eigentlichen „Offenlandlebensräumen“<br />
wird zwischen den Funktionstypen<br />
„Brut“, „Rast“ sowie „Brut und Rast“ unterschieden. Auch<br />
hier können untergeordnet halboffene und bewaldete<br />
Bereiche integriert sein. „Lebensräume hoher avifaunistischer<br />
Vielfalt“ sind komplex wertvoll, ohne dass einzelne<br />
Funktionen klar dominieren. Einzeln erfasst sind außerdem<br />
Brutplätze ausgewählter besonders empfindlicher Arten<br />
(Schwarzstorch, Weißstorch, Uhu, Schleiereule).<br />
Bei der Auswahl und Abgrenzung der zumindest regional<br />
bedeutsamen Gebiete wurden erforderliche „Pufferzonen“<br />
mit einbezogen. Nur örtlich bedeutsame, unbeständige<br />
oder unsicher belegte Vorkommensgebiete wurden nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung sind in<br />
Karte 15 dargestellt - im Interesse des Artenschutzes<br />
jedoch mit Ausnahme der unmittelbar Brutplatz bezogenen<br />
Bereiche für die oben aufgeführten ausgewählten Arten.<br />
Zu 3.1.13<br />
Vogelzuggebiete<br />
Der Aspekt des Vogelzuges bedarf bei der Prüfung raumbedeutsamer<br />
Planungen und Vorhaben einer gesonderten<br />
Beachtung. Dies gilt vor allem für bedeutende Konzentrationsgebiete.<br />
Solche Gebiete mit überörtlicher Bedeutung<br />
sind (Auswahl):<br />
• Wasservogelrastgebiete an stehenden Gewässern<br />
Großhartmannsdorfer Großteich, Oberer Großhartmannsdorfer<br />
Teich, Hüttenteich Berthelsdorf, Dörnthaler<br />
Teich, Greifenbachstauweiher, Stausee Glauchau,<br />
Limbacher Teichgebiet, Schafteich Limbach,<br />
Sandgrube Biesern, Sandgrube Penna, Stau Leutenhain<br />
sowie die Talsperren Saidenbach, Lichtenberg<br />
und Kriebstein<br />
• Fließgewässer begleitende Zug- und Rastkorridore<br />
Zwickauer Muldental, <strong>Chemnitz</strong>tal unterhalb <strong>Chemnitz</strong><br />
sowie Zschopautal, Striegistal, Freiberger Muldental<br />
und Bobritzschtal jeweils bis in die unteren Gebirgslagen<br />
• Offenlandrastgebiete<br />
bestimmte waldoffene Lössplateauflächen im Erzgebirgsvorland<br />
und weitere Offenlandlebensräume<br />
• große Schlafplätze überwinternder Arten<br />
Der Auswahl der konkret benannten Gebiete mit besonderer<br />
Bedeutung für den Vogelzug liegen insbesondere<br />
Vorkommen ziehender Vogelarten gemäß Anhang I der<br />
Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu Grunde. Für einen<br />
angemessenen Funktionsschutz (Vogelzug) sind vorhabensspezifische<br />
Prüfungen erforderlich, die auch das<br />
funktionsbedeutsame Umfeld mit einschließen müssen<br />
(siehe Karte 15 „Gebiete mit besonderer avifaunistischer<br />
Bedeutung“).<br />
Zu 3.1.14 Offenlandlebensräume für Brutvögel<br />
Die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) sind mit ihrer<br />
Gesamtfläche „Gebiete mit besonderer avifaunistischer<br />
Größere Offenlandlebensräume von besonders an solche<br />
Bedeutung“. „Tallebensräume“ repräsentieren den Komplex<br />
der an Fließgewässer, typische Auenbiotope oder an<br />
Landschaften gebundenen Vogelarten sind naturgemäß<br />
durch Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz<br />
nur sehr unvollständig gesichert. Karte 15 „Gedie<br />
i.d.R. steileren und relativ naturnahen Leitewälder der<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 26
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
biete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung“ enthält<br />
solche Gebiete mit überörtlicher Bedeutung. Bei Baumaßnahmen<br />
im Offenland soll diese besondere Funktion als<br />
Lebensraum berücksichtigt werden. Das gilt auch für die<br />
Umwandlung von Grünland in Acker und bei Erstaufforstungen.<br />
Vögel des Offenlandes benötigen verhältnismäßig großräumig<br />
störarme und offene Bereiche mit geeigneten<br />
Bruthabitaten, ausreichendem Nahrungsangebot und - von<br />
Art zu Art unterschiedlich - bestimmten Vertikalstrukturen<br />
(z.B. Flurgehölze). Eine Zerschneidung der Flächen durch<br />
Verkehrswege, die Errichtung baulicher Anlagen, wie Fotovoltaikanlagen<br />
und Windkraftanlagen, die Nutzung für den<br />
Modellflugsport, Grünlandumbruch und insbesondere<br />
Maßnahmen zur Beseitigung von Feuchtstellen führen hier<br />
in der Regel zur Beeinträchtigung oder zum Verlust der<br />
vorkommenden Vogelarten.<br />
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse<br />
Zu 3.1.15<br />
Alle Fledermausarten sind als Arten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse in den Anhängen II bzw. IV der FFH-<br />
Richtlinie benannt und deshalb in Deutschland streng<br />
geschützt. Auf Grund ihrer Lebensweise (sie bewohnen<br />
teils weit voneinander liegende Teillebensräume) und der<br />
daraus resultierenden spezifischen Gefährdung bedarf der<br />
Fledermausschutz - vergleichbar mit dem Schutz von<br />
Vögeln - im Zuge räumlicher Planungen einer gesonderten<br />
Betrachtung. Die inhaltlich komplexen Schutzbedürftigen<br />
Bereiche für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)<br />
können einige wesentliche, letztlich aber nur einen<br />
Teil der für die Populationen diese Artengruppe wichtigen<br />
Habitate abdecken. Insbesondere die an den Wechsel<br />
zwischen Sommer- und Winterquartieren gebunden Zugund<br />
Rasthabitate, aber auch das Umfeld bedeutender<br />
Quartiere greifen über die mit den Instrumenten des ökologischen<br />
Verbundsystems fassbaren Bereiche hinaus.<br />
Dabei sind die Habitatpräferenzen der Arten und deren<br />
Empfindlichkeiten gegenüber nutzungsbedingten Veränderungen<br />
ihrer Lebensstätten unterschiedlich und die Kenntnisse<br />
zu den Vorkommen noch lückenhaft. Dem Rechnung<br />
tragend beschränkt sich der <strong>Region</strong>alplan hier auf eine<br />
Grundsatzforderung zum Erhalt von ausgewählten Fledermauslebensräumen.<br />
Bezogen auf raumbedeutsame Windkraftanlagen enthält<br />
allerdings die „Teilfortschreibung des <strong>Region</strong>alplanes<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge bezüglich der Plansätze zur Nutzung<br />
der Windenergie“, in Kraft getreten am 20. Oktober 2005,<br />
eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Konkurrenzverhältnis<br />
zwischen Fledermäusen und dieser speziellen<br />
Nutzungsform.<br />
Ausgewählte Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse<br />
sind auch in Karte K1c-06 des Fachbeitrages<br />
zum Landschaftsrahmenplan dargestellt.<br />
Zu 3.2<br />
Zu 3.2.1<br />
Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
in vielen Fällen auch ökologisch von besonderer Bedeutung.<br />
In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge muss es hierbei<br />
vor allem um die Erhaltung der natürlichen und der im<br />
Zuge der über 1000-jährigen Landnutzungsgeschichte<br />
hinzugekommenen Vielfalt, charakteristischen Eigenart<br />
und Schönheit des Gebirgs- und Vorgebirgsraumes gehen.<br />
Störungen des Landschaftsbildes müssen vermieden,<br />
Schäden und Defizite möglichst saniert bzw. behoben<br />
werden. Das schließt zeitgemäße Veränderungen in der<br />
Physiognomie der Landschaft nicht aus. Diese sollten<br />
jedoch nicht die wertvollen traditionellen Züge verwischen<br />
und zu einer uniformen Allerweltslandschaft führen.<br />
Grundsätzlich sind diese Gesichtspunkte in der gesamten<br />
<strong>Region</strong> und sowohl im Freiraum als auch im besiedelten<br />
Bereich zu berücksichtigen. Plansatz 3.2.1 bezeichnet<br />
jedoch Räume, in denen diesbezüglich besonders hohe<br />
Ansprüche gestellt werden sollen: Dies sind einmal die auf<br />
Grund ihres hohen landschaftsästhetischen Potenzials im<br />
regionalen Freiraumkonzept ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />
Bereiche für Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />
und zum anderen die siedlungsnahen<br />
Freiräume auf Grund des hier besonders hohen<br />
Bedarfs an hochwertigen Räumen für die landschaftsbezogene<br />
Erholung.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
Zweckbestimmung:<br />
In den Schutzbedürftigen Bereichen für Natur und Landschaft<br />
(Landschaftsbild/Landschaftserleben) sollen das<br />
Landschaftsbild (Vielfalt, Eigenart, Schönheit) und die<br />
Erlebniswirksamkeit (Ruhe, saubere Luft ...), insbesondere<br />
für die naturbezogene Erholung, nicht beeinträchtigt,<br />
erforderlichenfalls verbessert werden.<br />
Die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />
entsprechen den Rahmenvorgaben<br />
des Landesentwicklungsplanes Sachsen<br />
2003. Entsprechend Ziel 4.1.9 LEP Sachsen 2003 sind<br />
„Gebiete von hohem landschaftsästhetischem Wert<br />
und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt“ und „Gebiete<br />
mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe<br />
Erholung“ auszuweisen. Dabei sind die im LEP-<br />
Begründungstext benannte Kriterien zu berücksichtigen.<br />
Bei den Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft<br />
(Landschaftsbild/Landschaftserleben) handelt es sich<br />
somit um großräumige Teile des Freiraumes mit besonders<br />
hohem, insbesondere naturbedingtem Erholungspotenzial.<br />
Der Ausweisung liegt eine Bewertung nach regionsweit<br />
vergleichbaren Maßstäben zu Grunde. Die Gebiete<br />
wurden ausgewiesen, sofern sie mindestens etwa 3 km²<br />
umfassen. Sie können auch Vorranggebiete anderer Funktionsbereiche<br />
formal überlagern, wenn sie mit diesen<br />
inhaltlich nicht im Widerspruch stehen. Eine Zielstellung<br />
zur touristischen Erschließung dieser Bereiche bzw. zur<br />
Entwicklung von Erholung und Fremdenverkehr ist ausdrücklich<br />
nicht Gegenstand dieses Planelementes (dazu<br />
siehe Plankapitel 9).<br />
Der hohe Bild-, Erlebnis- und Erholungswert ergibt sich vor<br />
allem aus dem Relief (Täler, Berge), den Gewässern<br />
(Fließgewässer, Stillgewässer), der Flächennutzung (Wälder,<br />
Grünland), den Vegetationsstrukturen (z.B. Hecken)<br />
sowie ergänzend auch aus kultureller Sicht (landschaftsästhetisch<br />
bedeutsame Siedlungsstrukturen, Baudenkmale).<br />
Im wesentlichen deckt dieses inhaltlich komplexe Vorbehaltsgebiet<br />
damit die erholungsbedeutsamsten Teile der<br />
Landschaftsschutzgebiete, die Schutzzonen des Naturparks,<br />
die Getälezonen der Flüsse mit ihren Auen, Gewässern<br />
und Hanglagen, die landschaftsbildprägenden Erhebungen<br />
(s.u.), Waldgebiete mit Rand- und Umgebungszonen,<br />
Heckenlandschaften, historische Bergbaufolgeland-<br />
Die Schönheit der Landschaft ist für das Wohlbefinden und<br />
die Heimatverbundenheit der hier lebenden Bürger und für<br />
die touristische Attraktivität der <strong>Region</strong> von grundlegender<br />
Bedeutung. Auch vom BNatSchG wird die Sicherung<br />
und Entwicklung des Landschaftsbildes gleichrangig neben<br />
die anderen Schutz- und Entwicklungsziele gestellt.<br />
Für das Landschaftsbild wertvolle Strukturen sind überdies<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 27
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
schaften sowie das Umfeld wertvoller Baudenkmale, Siedlungsstrukturen<br />
und Aussichtspunkte ab.<br />
Insbesondere die Punkte 2.5.2 und 2.5.3 der fachplanerischen<br />
Anlage 3 (fachliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele<br />
für das Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />
können als Orientierungshilfe zur vertiefenden inhaltlichen<br />
Bestimmung der Vorbehaltsfunktion herangezogen werden.<br />
Landschaftsbildprägende Erhebungen<br />
Zu 3.2.2<br />
Der LEP Sachsen 1994 hatte im Ziel III.2.2.8 die <strong>Region</strong>alplanung<br />
mit der Ausweisung landschaftsprägender Höhenrücken,<br />
Kuppen und Hanglagen beauftragt. Er orientierte<br />
darauf, dass „die Fülle typischer Reliefformen“, die „das<br />
Landschaftsbild in den einzelnen Naturräumen“ prägen,<br />
als „unverwechselbare Charakteristika einer Landschaft“<br />
bei der <strong>Region</strong>alplanung besonders berücksichtigt werden.<br />
Nach Umsetzung dieses Auftrages in den <strong>Region</strong>alplänen<br />
und Wegfall der damit im Zusammenhang stehenden<br />
Plansätze im LEP Sachsen 2003 sind im Zuge der Fortschreibung<br />
der <strong>Region</strong>alpläne eigene regionale Regelungen<br />
zu treffen. Dem kommt der <strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Erzgebirge mit Ziel 3.2.2 nach.<br />
Markante Hochlagen prägen durch ihre Fernwirkung den<br />
visuellen Landschaftscharakter großräumig und bieten als<br />
Aussichtpunkte optimale Fernsichten. Markante Berge sind<br />
überdies Punkte, auf die ein Großteil der regionalen Heimatverbundenheit<br />
räumlich fixiert ist. Infolge weit reichender<br />
Auswirkungen sind exponierte Erhebungen besonders<br />
empfindlich gegenüber Störungen des Landschaftsbildes.<br />
Aber auch ästhetisch interessante Felsbildungen sowie<br />
Block- und Geröllhalden treten (neben ihrer Hauptverbreitung<br />
in den steilhängigen Tälern) regelmäßig in solchen<br />
Reliefpositionen auf. Markante Kuppen sind unter den<br />
Bedingungen der <strong>Region</strong> in der Regel zumindest teilweise<br />
bewaldet. Besonderheiten des Geländeklimas, Flachgründigkeit<br />
und ggf. gesteinsbedingt besondere Bodeneigenschaften<br />
machen exponierte Höhenbereiche oft auch zu<br />
naturräumlichen Sonderstandorten.<br />
<strong>Region</strong>al bedeutsame landschaftsbildprägende Erhebungen<br />
sind in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“ ausgewiesen.<br />
Die charakteristische Ausprägung der zum Schutz<br />
des Landschaftsbildes hier ausgewiesenen Reliefgestalten<br />
ist unter landschaftsästhetischen Gesichtspunkten zu erhalten.<br />
Anknüpfend an die Ausweisung in Karte 5.2 sind im<br />
Bereich dieser prägenden Erhebungen in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
auch stets Schutzbedürftige Bereiche für Natur<br />
und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben) ausgewiesen.<br />
Dieses Planelement geht jedoch inhaltlich über<br />
den speziellen Gesichtpunkt der Erhaltung charakteristischer<br />
Reliefgestalten hinaus (komplexer Vorbehalt für das<br />
Landschaftsbild/Landschaftserleben) und ist deshalb auch<br />
nicht nur hier ausgewiesen. Weil bildprägende Erhebungen<br />
vielfach naturräumliche Sonderstandorte sind und als<br />
solche auch besondere Bedeutung für den Arten- und<br />
Biotopschutz besitzen, werden die prägenden Erhebungen<br />
in der Raumnutzungskarte in vielen Fällen von Schutzbedürftigen<br />
Bereichen für Natur und Landschaft (Arten- und<br />
Biotopschutz) überlagert. Einschränkungen für die landund<br />
forstwirtschaftliche Flächennutzung auf Grund der<br />
Ausweisung landschaftsbildprägender Erhebungen ergeben<br />
sich nicht.<br />
haben solche Erhebungen, die sich durch eine markante<br />
Gestalt und eine exponierte Hochlage von den (mittleren)<br />
Reliefverhältnissen ihrer naturräumlichen Umgebung<br />
erkennbar absetzen („markante Hochlagen“). Die besondere<br />
Bedeutung dieser (in der Regel überörtlich bekannten)<br />
Erhebungen wird in den meisten Fällen auch durch<br />
sprachlich alte, volkstümlich verankerte Bezeichnungen<br />
unterstrichen. Die Gebiete korrelieren in starkem Maße mit<br />
touristisch interessanten Aussichtspunkten und dem Wanderwegenetz.<br />
Morphometrische Kriterien (z.B. absolute<br />
und relative Höhe) als alleinige Kriterien versagen insbesondere<br />
im stärker reliefierten Mittelgebirgsraum bei der<br />
Ansprache prägender Reliefgestalten. Bei der Analyse<br />
wurden die Formtypen Kuppen/Einzelberge, Rücken/Riedel/Höhenzüge,<br />
Stufen/Hanggebiete und Hochflächen/Hochplateaus<br />
unterschieden, wobei im Einzelnen<br />
auch Mischformen und Formenkombinationen auftreten.<br />
Landschaftsbildprägende Erhebungen in der <strong>Region</strong>:<br />
Als die wichtigste bildprägende Erhebung des Mulde-<br />
Lösshügellandes überragt der Rochlitzer Berg die hier<br />
verbreiteten Lössplateaus und Taltrakte. Der Rabensteiner<br />
Höhenzug markiert auf über 12 km Länge die naturräumliche<br />
Grenze zum Erzgebirgischen Becken. Zwischen Stollberg<br />
und dem Striegistal westlich Freiberg beginnt das<br />
Erzgebirge mit einer markanten Randstufe, die allerdings<br />
durch Getälezonen mehrfach unterbrochen ist. Im Erzgebirge<br />
selbst heben sich die Basalt-Tafelberge (Pöhlberg,<br />
Scheibenberg, Bärenstein), Härtlingskuppen des Quarzporphyrs<br />
(z.B. Augustusburg), einige markante Riedel<br />
zwischen eng benachbarten Tälern (z.B. zwischen Zschopau-<br />
und Flöhatal), hoch gelegene Rückengebiete (z.B.<br />
Kalter Muff) - oft mit aufgesetzten Kuppen (z.B. Saydaer<br />
Höhe) - und großräumig vor allem im Naturparkgebiet die<br />
hochgelegenen kammnahen Hochflächen mit ihren steilen<br />
Randstufen von den im Übrigen vorherrschenden Tal-,<br />
Riedel-, Rücken- und Hochflächengebieten ab. Die schon<br />
den oberen Gebirgslagen zuzurechnende Geyersche<br />
Platte und vor allem das Fichtelberg-Keilberg-Massiv mit<br />
den angrenzenden Hochlagen gehören selbstverständlich<br />
zu den bedeutendsten Erhebungen des Erzgebirges. Die<br />
Kleinkuppengebiete im Unteren Osterzgebirge und eine<br />
Abraumhalde des Steinkohlenbergbaues sind kleinräumige<br />
Besonderheiten der Reliefgestalt der <strong>Region</strong>. Über die in<br />
Karte 5.2 ausgewiesenen regional bedeutsamen bildprägenden<br />
Erhebungen hinaus gibt es eine Vielzahl aus<br />
örtlicher Sicht durchaus markante Reliefgestalten, die aber<br />
im <strong>Region</strong>alplan keine explizite Berücksichtigung finden<br />
können.<br />
Für die gemäß Ziel 3.2.2 zu erhaltende charakteristische<br />
Ausprägung ist neben der Bewahrung der äußeren Gestalt<br />
(Rohstoffgewinnung!) vor allem wichtig, dass keine weithin<br />
sichtbaren störenden Bauwerke auf den bildprägenden<br />
Erhebungen errichtet werden. Störend sind solche Bauwerke,<br />
die von Standorten außerhalb der Erhebung sichtbar<br />
sind und auf Grund ihrer Größe, Gestalt, Farbgebung<br />
oder standörtlichen Einordnung das charakteristische Bild<br />
der Erhebung nicht nur unerheblich verändern. Dies ist<br />
regelmäßig dann der Fall, wenn die Bauwerke in der Silhouette<br />
der Erhebung in Erscheinung treten, wenn sie bei<br />
bewaldeten Erhebungen das Baumhöhenniveau erreichen,<br />
wenn sie den räumlichen oder gestalterischen Rahmen<br />
ggf. vorhandener Bauwerke oder Bauwerkskomplexe spürbar<br />
verlassen oder wenn sie durch ihre Größe, Gestalt<br />
oder Farbgebung den Blick in besonderer Weise binden.<br />
Für unmittelbar angrenzende Siedlungen ergeben sich<br />
Spielräume im Rahmen der nur gebietsscharfen Ausweisungen<br />
der <strong>Region</strong>alplanung, d.h. durch die generelle<br />
„Körnigkeit“ dieser Rahmenplanung.<br />
Die Auswahl und Abgrenzung der landschaftsbildprägenden<br />
Erhebungen erfolgte im Ergebnis flächendeckender Der Bau eines Aussichtsturmes in angemessener (funktional<br />
begründeter) Höhe und landschaftsverträglicher (an-<br />
Recherchen, gestützt auf mikrochorische Naturraumanalysen<br />
und Bewertungen im Gelände. Eine prägende Bedeutung<br />
im Sinne dieser Planung auf der regionalen Ebene 3.2.2. Nicht betroffen sind auch Vorhaben, die notwendigepasster)<br />
Bauweise steht nicht im Widerspruch zu Ziel<br />
gerweise unter fachplanerischen Aspekten und unter<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 28
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Beachtung des Schutzzweckes dort ihren Standort haben.<br />
Heute übliche raumbedeutsame Windkraftanlagen beeinträchtigen<br />
andererseits durch ihre funktional bedingte<br />
Größe, Gestalt und Bewegung das charakteristische Bild<br />
prägender Erhebungen stets so beträchtlich, dass sie auf<br />
diesen Erhebungen ausgeschlossen werden müssen. Sie<br />
sind auch keine Vorhaben die notwendigerweise dort ihren<br />
Standort haben.<br />
Zu beachten ist, dass sich der Schutz der landschaftsbildprägenden<br />
Erhebung (Erhaltung ihrer charakteristischen<br />
Ausprägung) auch auf deren bildbedeutsames Umfeld<br />
erstreckt. Das ist erforderlich, weil die mit dem Schutz der<br />
landschaftsbildprägenden Erhebungen verbundene Absicht<br />
auch durch eine unangepasste Gestaltung des Umfeldes<br />
- insbesondere durch hohe und großflächige Bauwerke<br />
- weitestgehend infrage gestellt werden kann. Im<br />
Regelfall umfasst das bildbedeutsame Umfeld einen Bereich<br />
von mehreren Kilometern Entfernung. Bauwerke, die<br />
auch im bildbedeutsamen Umfeld der prägenden Erhebungen<br />
nicht errichtet werden sollen, sind solche, die sich<br />
durch ihre besondere Höhe oder Großflächigkeit von den<br />
Maßstabsverhältnissen der sie umgebenden Kulturlandschaft<br />
(Baumhöhen, typische Gebäudeabmaße ...) erheblich<br />
unterscheiden, sich nicht in die gewachsene Siedlungslandschaft<br />
einfügen und an ihrem Standort (insbesondere<br />
exponiert im Freiraum oder am Siedlungsrand)<br />
geeignet sind, die charakteristische visuelle Gesamtwirkung<br />
der landschaftsbildprägenden Erhebung mehr als<br />
unerheblich zu beeinträchtigen. Hierfür sind Einzelfallprüfungen<br />
erforderlich.<br />
Prägende Bergkuppen sind nicht nur unter dem Ansichtsaspekt<br />
(Betrachtung ihrer Gestalt als Teil des Landschaftsbildes)<br />
von Bedeutung, sondern sie sind in vielen<br />
Fällen auch bevorzugte Aussichtspunkte (Orte des Landschaftserlebens).<br />
Um diese Funktion nicht durch Fahrverkehr<br />
und die dann erforderlichen Parkflächen zu beeinträchtigen,<br />
sollten prägende Bergkuppen vorzugsweise<br />
fußläufig erschlossen und vom individuellen Kfz-Verkehr in<br />
der Regel freigehalten werden. Allerdings ist hierbei eine<br />
auf die Umstände des Einzelfalles bezogene Abwägung<br />
erforderlich.<br />
Historische Kulturlandschaften<br />
Die Landschaften der <strong>Region</strong> werden seit Jahrhunderten<br />
durch menschliche Nutzungen überprägt. Die kulturellen<br />
Entwicklungen und Faktoren bewirken Veränderungen in<br />
der Erscheinung der Kulturlandschaft. An vielen Stellen<br />
findet man in der gegenwärtigen Landschaft deshalb<br />
historische Zeugnisse unterschiedlicher Kulturepochen.<br />
Solche historischen Kulturlandschaftselemente bestimmen<br />
das Erscheinungsbild der gegenwärtigen Landschaft mit<br />
und sind oft entscheidend für ihre unverwechselbare Ausprägung.<br />
Der Erhalt der Voraussetzungen für ästhetisch ansprechende,<br />
für den Naturgenuss und die Erholung geeigneter<br />
Landschaften gehört zum naturschutzgesetzlichen Auftrag,<br />
die Lebensgrundlagen des Menschen dauerhaft zu sichern.<br />
Diese Zielsetzung steht gleichrangig neben der<br />
Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts mit seinen abiotischen und biotischen<br />
Ressourcen.<br />
Die Landschaften der <strong>Region</strong> sind ausgeprägte Kulturlandschaften.<br />
Begrifflich zu unterscheiden ist dabei zwischen<br />
dem wertfreien Status jeglicher menschlich veränderter<br />
Landschaft als „Kulturlandschaft“ - im Gegensatz<br />
zur Naturlandschaft - und den heute besonders wertvollen<br />
(„kulturvollen“), insbesondere historisch-reliktischen „Kulturlandschaften“<br />
i.e.S., um die es hier geht.<br />
Unter diesem Blickwinkel heben sich die Rochlitzer Pflege,<br />
als ein, bedingt durch die Art der Besiedelung, bemerkenswerter<br />
Raum, die vom vergangenen Bergbau in besonderer<br />
Weise geprägten Landschaften und die aus dem<br />
Zusammentreffen der bäuerlichen Flächenerschließung in<br />
Form von Waldhufen mit dem Vorkommen steiniger Verwitterungsböden<br />
entsprungenen Hecken- und Steinrückengebiete<br />
ab. Daneben besitzt natürlich die „normale“<br />
Waldhufenlandschaft - sie entspricht dem kulturlandschaftlichen<br />
Grundtyp des nichturbanen Raumes der <strong>Region</strong> -<br />
ebenfalls wertvolle kulturlandschaftliche Züge. Als relativ<br />
großräumige und komplex wertvolle historische Kulturlandschaften<br />
charakterisieren aber die drei oben genannten<br />
Landschaftstypen die kulturlandschaftlichen Besonderheiten<br />
der Planungsregion.<br />
Diese in der Planungsregion unter regionalem Blickwinkel<br />
abgegrenzten historischen Kulturlandschaften sind auf<br />
Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
- Kulturlandschaft“ dargestellt.<br />
Zu 3.2.3<br />
Rochlitzer Pflege<br />
Unter „Rochlitzer Pflege“ wird der vergleichsweise schon<br />
früh besiedelte Raum beiderseits der Zwickauer Mulde,<br />
etwa zwischen Wechselburg und der nördlichen <strong>Region</strong>sgrenze,<br />
verstanden. Dieses von fruchtbaren Lössböden<br />
und mildem Klima geprägte Altsiedelland hebt sich noch<br />
heute durch die hier vorherrschenden auffallend kleinen<br />
Rundweiler und Platzdörfer altsorbischer Entstehung, die<br />
entsprechenden Flurformen, reiche Streuobstbestände an<br />
den Siedlungsrändern und im Freiraum sowie ein filigranes<br />
Wege- und Straßennetz vom umliegenden „Waldhufenland“<br />
markant ab. Historisch verbreitet ist die Verwendung<br />
des Rochlitzer Porphyrtuffs als Werkstein. In diesem kleingliedrigen<br />
Kulturlandschaftsraum mit besonderem Erholungspotenzial<br />
stellen sich besondere Anforderungen an<br />
die räumliche Planung aller Ebenen. Die Besonderheiten<br />
der „Rochlitzer Pflege“ sind nicht allein auf den visuellen<br />
Aspekt oder das Erholungspotenzial begrenzt. Diese alte<br />
Kulturlandschaft hat auch für den Arten- und Biotopschutz<br />
erhebliche Funktionen entwickelt.<br />
Zu 3.2.4<br />
Bergbaulandschaften<br />
Altbergbaulandschaft / Erz: Der inzwischen erloschene,<br />
insbesondere mittelalterliche Erzbergbau hat die Entwicklung<br />
der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge über Jahrhunderte<br />
geprägt. Sachzeugen dieser Epoche sind heute schützenswertes<br />
Kulturgut. Die bedeutsamen in der Landschaft<br />
sichtbaren Sachzeugen und technischen Denkmale des<br />
alten Bergbaues, wie Halden, Bingen, Raithalden, Stollenmundlöcher,<br />
Röschen, Kunstgräben und Kunstteiche,<br />
sollen im Kontext ihrer landschaftlichen Gesamtwirkung,<br />
d.h. möglichst im Rahmen zusammenhängender historischer<br />
Altbergbaulandschaften dauerhaft erhalten und<br />
erlebbar bleiben.<br />
Zu diesem Planungszweck wurden unter Verwendung<br />
regionaler Literaturquellen, topografischer Karten, aktueller<br />
Luftbilder sowie der Haldenerfassung des Sächsischen<br />
Bergamtes <strong>Chemnitz</strong> besondere Konzentrationsgebiete<br />
landschaftlich wahrnehmbarer Sachzeugen des Altbergbaues<br />
abgegrenzt. Der Auswahl der Gebiete liegen strenge<br />
Maßstäbe zu Grunde; auch blieben Einzelobjekte und<br />
kleinere Reviere unberücksichtigt. Bei den historischen<br />
Altbergbaulandschaften handelt es sich um produktionsgeschichtlich<br />
bedeutsame und teilweise auch heute industriell<br />
geprägte Räume.<br />
Für die regionale Ebene werden folgende Gebiete als<br />
„Altbergbaulandschaft / Erz“ betrachtet:<br />
• Raum Freiberg<br />
• Raum Annaberg<br />
• Raum Geyer/Ehrenfriedersdorf<br />
• Raum Wolkenstein-Marienberg-Pobershau<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 29
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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• Raum Seiffen<br />
• Raum Sachsenburg (Treppenhauer)<br />
Bergbaulandschaft / Steinkohle: Die heute ebenfalls<br />
schon als historisch zu betrachtende Bergbaulandschaft<br />
der Steinkohle im Agglomerationsraum des Erzgebirgischen<br />
Beckens bei Oelsnitz und Lugau ist nicht nur von<br />
erheblichen Bergschäden (Senkungsgebiet, Gebäudeschäden)<br />
betroffen, sondern zugleich auf Grund der noch<br />
sichtbaren Sachzeugen des Steinkohlenbergbaues von<br />
besonderem kulturlandschaftlichem Reiz. Zu den landschaftlichen<br />
Besonderheiten zählen neben den verbliebenen<br />
Schachtgebäuden und Anlagen vor allem die Abraumhalden,<br />
die heute als prägende Erhebungen sichtbar<br />
sind und durch ihre extremen Standortverhältnisse und die<br />
überwiegend sukzessiven Entwicklungsprozesse zugleich<br />
für Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten und<br />
Lebensgemeinschaften geeigneten Raum bieten. Im Überblick<br />
erlebbar ist diese Bergbaulandschaft besonders vom<br />
kürzlich auf der Deutschlandschacht-Halde errichteten<br />
touristischen Aussichtsturm („Glückaufturm“).<br />
Zu 3.2.5<br />
Hecken- und Steinrückengebiete<br />
Die Hecken- und Steinrückengebiete des Erzgebirges<br />
(auch kurz: Heckenlandschaften) gehören zu den beeindruckendsten<br />
Bereichen der erzgebirgischen Kulturlandschaft.<br />
Räume, in denen Hecken (gefährdeter Biotoptyp<br />
gemäß Roter Liste Sachsen 1999) und Steinrücken (stark<br />
gefährdet; nach SächsNatSchG besonders geschützt)<br />
nicht nur als isolierte Kulturlandschaftselemente, sondern<br />
„landschaftsbildend“ vorkommen, zeichnen sich stets<br />
durch eine besondere Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt<br />
und durch einen besonderen Bildwert aus, der im<br />
Gebirgsraum reliefbedingt in besonderem Maße erlebbar<br />
ist. Die Planungsregion trägt für die sächsischen Heckenlandschaften<br />
eine herausgehobene Verantwortung, weil<br />
ein erheblicher Teil dieses Landschaftstyps hier konzentriert<br />
ist.<br />
Als wertvolle historische Kulturlandschaftsbereiche im<br />
Sinne dieser Planung wurden auf der Grundlage der Ergebnisdaten<br />
des zweiten Durchganges der selektiven<br />
Biotopkartierung für den Freistaat Sachsen (LfUG 2004)<br />
Heckengebiete über etwa 2 km Längserstreckung mit<br />
überwiegend geschlossen („flächenhaft“) und in überdurchschnittlich<br />
hoher Dichte verbreiteten Hecken bzw.<br />
Steinrücken angesprochen. Das Vorkommen von „Hecken“<br />
und „Steinrücken“ im engeren Sinn ist eng verzahnt. Hecken-<br />
und Steinrückenlandschaften besitzen neben ihrer<br />
Bildbedeutung - wie die meisten historischen Kulturlandschaften<br />
- zugleich große Bedeutung unter dem Gesichtspunkt<br />
des Arten- und Biotopschutzes.<br />
Bei der Wiederherstellung ehemaliger Strukturen sind<br />
auch agrarstrukturelle und landwirtschaftliche Aspekte zu<br />
berücksichtigen.<br />
Ausgewählte Elemente für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
„laden zum Verweilen ein“ und bieten Ausblicksmöglichkeiten.<br />
Zum anderen verkörpern bestimmte, oft relativ engräumige<br />
Offenlandbereiche einen erheblichen Teil der<br />
kulturlandschaftlichen Eigenart des Raumes. Ränder und<br />
Säume besitzen zudem wertvolle Habitateigenschaften.<br />
Das gilt besonders für waldreiche Gebiete oder Geländesituationen.<br />
In der Planungsregion gehören hierzu die offenen<br />
Auwiesen bzw. -weiden sonst bewaldeter Täler.<br />
„Offene Talsohlen in waldreicher Lage“ wurden ausgewiesen,<br />
wenn die Talflanken vorherrschend bewaldet („Waldtal“),<br />
die Talsohle (i.d.R. die Aue oder Niederterrassen)<br />
aber überwiegend unbewaldet sind. Mit Blick auf die regionale<br />
Ebene bleiben sehr schmale Talzüge (bis rund 100<br />
m) und kürzere Talabschnitte unter etwa einem Kilometer<br />
Längserstreckung unberücksichtigt. Kleinere bewaldete<br />
Tatsohlenabschnitte und Siedlungsflächen können eingeschlossen<br />
sein. Die in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft<br />
mit besonderen Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“<br />
ausgewiesenen landschaftsästhetisch ausgesprochen<br />
wertvollen Talabschnitte sind als erste Annäherung<br />
zu betrachten. Bei der planerischen Anwendung von<br />
Grundsatz 3.2.6 ist stets eine Betrachtung der konkreten<br />
Einzelfallsituation erforderlich.<br />
Zu 3.2.7<br />
Gering verdichtete Waldhufendörfer: Der weit überwiegende<br />
Teil der Planungsregion ist „Waldhufenland“. Waldhufendörfer<br />
prägen den Siedlungscharakter - mit Ausnahme<br />
der Rochlitzer Pflege. Vom lang gestreckten Ortsumriss<br />
her ist der historische Siedlungstyp bei den meisten<br />
Siedlungen noch erkennbar. Allerdings ist die Mehrzahl<br />
durch spätere bauliche Verdichtung, flächenhafte Siedlungserweiterungen<br />
und durch die Integration oder den<br />
Anbau größerer Gewerbeobjekte und Anderes mehr oder<br />
weniger stark verändert. Insbesondere die Suburbanisationsprozesse<br />
im Agglomerationsraum zwischen <strong>Chemnitz</strong><br />
und der westlichen <strong>Region</strong>sgrenze haben die innere Struktur<br />
der Siedlungen („Industriedörfer“) und die Struktur des<br />
Siedlungsnetzes („Siedlungsbänder“) grundlegend verändert.<br />
Hinzu kommt, dass der Funktionswandel vom historischen<br />
Dorf als bäuerlicher Arbeits- und Wohnstätte hin zur<br />
heutigen multifunktionalen Siedlung (Wohnen, Erholen,<br />
Produzieren, Versorgen) der Bausubstanz vorherrschend<br />
ein ganz anderes Erscheinungsbild aufgeprägt hat.<br />
Für das Landschaftserleben und für das Erholungspotenzial<br />
spielen die noch verbliebenen (relativ) gering verdichteten<br />
Waldhufendörfer bzw. entsprechende Siedlungsteile<br />
eine wichtige Rolle. Sie prägen die visuelle Eigenart der<br />
regionalen Landschaften entscheidend mit. Es sollten<br />
daher auf örtlicher Ebene bauleitplanerische Strategien<br />
und praktikable bauliche Lösungsmöglichkeiten gesucht<br />
werden, hier zeitgemäße Siedlungsfunktionen mit der Bewahrung<br />
(der Reste) des wertvollen historischen Siedlungscharakters<br />
zu verbinden. Siedlungen oder Siedlungsteile,<br />
für die das aus regionaler Sicht besonders angezeigt<br />
ist, enthält Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“.<br />
Als „gering verdichtete Waldhufendörfer“ wurden solche<br />
Zu 3.2.6<br />
Siedlungen bzw. Siedlungsteile ausgewählt, bei denen der<br />
historische Charakter noch vergleichsweise - gemessen an<br />
Offene (unbewaldete) Talsohlen in waldreicher Lage:<br />
den heutigen mittleren Verhältnissen - gut erkennbar ist.<br />
Vor dem Hintergrund der gewollten und insgesamt sinnvollen<br />
Erhöhung des Waldanteiles in der Planungsregion<br />
Dazu gehört in erster Linie, dass die (in der Regel zwei)<br />
Güterzeilen (Mehrseithöfe) nicht allzu viele „Fehlstellen“<br />
erhebt sich die Frage nach der räumlichen Differenzierung.<br />
aufweisen und baulich überwiegend noch frei stehen.<br />
Unter Bildgesichtspunkten, begleitend aber auch aus<br />
Insbesondere durften die regelmäßig vorhandenen Häuslerzeilen<br />
nicht zu einer breiten und kompakten, die ur-<br />
Gründen des Arten- und Biotopschutzes, sollten im Rahmen<br />
eines komplexen Abwägungskalküls bestimmte Bereiche<br />
nicht für Erstaufforstungsmaßnahmen in Betracht<br />
sprünglichen Hofstellen ggf. sogar umschließenden Siedlungssubstanz<br />
ausgewachsen sein. Für den betreffenden<br />
gezogen werden: Zum einen geht vom Wald-Offenland-<br />
Siedlungsteil visuell dominante (großflächige, hohe) Gewerbebauten<br />
sollten nicht erkennbar sein. Ebenfalls als<br />
Kontrast ein erheblicher sinnlich wahrnehmbarer ästhetischer<br />
Reiz aus, der durch bioklimatische Effekte noch<br />
Negativ-Indikator wurde eine in der Ortsachse verlaufende<br />
unterstützt wird (rekreative „Waldrandeffekte“). Waldränder<br />
und breit ausgebaute Fernverkehrsstraße gewertet. Vor-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 30
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
aussetzung für die Aufnahme war ein weitgehend landwirtschaftlich<br />
geprägtes Umfeld. Der mit rahmenplanerischen<br />
Arbeitsweisen nur begrenzt beurteilbare Zustand der Höfe<br />
wurde hingegen nicht berücksichtigt.<br />
Streusiedlungen sind hier:<br />
• regellos angeordnete, sehr locker besiedelte Räume,<br />
die von Einzelhäusern, Häuslerzeilen geprägt sind,<br />
Die Auswahl wurde im Interesse regionsweit vergleichbarer<br />
Maßstäbe vor allem mittels Karten und Luftbilder<br />
durchgeführt. Es ist zunächst eine empirische Auswahl, die<br />
einer weiteren systematischen und präzisierenden Überprüfung<br />
unterzogen werden sollte. Die regionalplanerische<br />
Verknüpfung mit einem Grundsatz trägt dem Rechnung.<br />
Sie erfordert vertiefende und abwägende Überlegungen<br />
bei der Plananwendung.<br />
Verbreitungsschwerpunkte vor allem größerer „gering verdichteter<br />
Waldhufendörfer“ in der <strong>Region</strong> sind das Osterzgebirge<br />
und die Lössplateaus außerhalb des Agglomerationsraumes.<br />
Das Erzgebirgische Becken und das Mittelerzgebirge<br />
sind fast frei von kulturlandschaftlich besonders<br />
bedeutsamen Siedlungen dieses Typs.<br />
Zu 3.2.8<br />
Streusiedlungsbereiche: Streusiedlungen bzw. Streusiedlungsbereiche<br />
(Terminologie: Bei Siedlungskontakt mit<br />
einem Waldhufendorf oder einer Stadt sind es streng<br />
genommen keine eigenständigen „Streusiedlungen“, sondern<br />
„Streusiedlungsbereiche“) sind eine kulturgeschichtliche<br />
Besonderheit, vor allem des Erzgebirges, die siedlungsgenetisch<br />
überwiegend als eine Spätbesiedlung bzw.<br />
Restflächenaufsiedlung im 16. bis 18. Jahrhundert, weit<br />
nach Abschluss des bäuerlichen Landesausbaus, zu<br />
erklären ist.<br />
Wichtigster Anlass für die Entstehung dieser Spätbesiedlungen<br />
war im sächsisch-böhmischen Grenzraum der<br />
Zuzug böhmischer Exulanten nach dem 30-jährigen Krieg.<br />
Nicht zuletzt waren aber auch bergbaubedingte Anlagen<br />
(Zechenhäuser, Huthäuser, Häuslerzeilen für Berg- und<br />
Hüttenarbeiter) sowie Restflächenaufsiedlungen (Waldarbeiter-,<br />
Vorwerkssiedlungen) die Siedlungsgrundlage. Hin<br />
und wieder gab eine kleinbäuerliche Nebenbeschäftigung<br />
den Anlass.<br />
Die Bestimmung dieser Ortsform, die zumeist als nichtbäuerliche<br />
Kleinsiedlung aus Einzelwohnplätzen bzw.<br />
Häuslerzeilen auf Parzellenfluren in regelloser Form besteht,<br />
erfolgt hier nicht streng siedlungsgenetisch, nach<br />
historischen Kriterien, sondern vorrangig unter aktuellen<br />
physiognomischen Gesichtspunkten. Maßgeblich ist das<br />
heutige Erscheinungsbild. Das bedeutet, dass Flächen<br />
ehemaliger Streusiedlungen mit nachfolgender Überprägungen<br />
durch gewerbliche Besiedlung oder Wohnbebauung<br />
seit Mitte des 19. bis Ende des 20. Jahrhunderts hier<br />
i.d.R. nicht mit in die Streusiedlungen bzw. Streusiedlungsbereiche<br />
einbezogen werden. Festzuhalten ist ausdrücklich,<br />
dass Streusiedlungen bzw. Streusiedlungsbereiche,<br />
die heute als solche nicht mehr erkennbar bzw. durch<br />
Ausbau der „Zwischenräume“ im Sinne der Siedlungstypik<br />
zu stark „verfälscht“ sind, nicht erfasst werden.<br />
Die Außengrenze der Streusiedlungen und Streusiedlungsbereiche<br />
wurde - so weit möglich - in Anlehnung an<br />
den Wandel des für solche Siedlungen typischen kleinflächig<br />
parzellierten Nutzungsmusters, bestehend aus den<br />
Gebäuden, siedlungsnahem Grünland bzw. Gartenland/Ackerland<br />
hin zum großflächig bewirtschafteten Agrarbereich,<br />
gewählt. Wo dies im konkreten Fall Schwierigkeiten<br />
bereitete, wurde ein formaler „Randstreifen“ von<br />
etwa 100 bis 150 Metern zu den Gebäuden zu Grunde<br />
gelegt. Oft jedoch wurde, der nahe gelegene Waldrand zur<br />
Abgrenzung der Streusiedlung bzw. des Streusiedlungsbereiches<br />
verwendet. Flächen unter 10 ha wurden i.d.R. nicht<br />
erfasst.<br />
• in denen der Anteil der bebauten Fläche einschließlich<br />
des Gartenlandes deutlich unter 1 % liegt,<br />
• in denen gleichzeitig ein überdurchschnittlich hoher<br />
Bestand an Erschließungsstraßen bzw. -wegen vorhanden<br />
ist<br />
• und die überwiegend auf Hochflächen oder hochgelegenen<br />
Talbereichen angelegt wurden.<br />
Die größte Streusiedlung der Planungsregion - Rübenau -<br />
erreicht eine Gesamtfläche von ca. 8 km².<br />
Zu 3.2.9<br />
<strong>Region</strong>al freiraumrelevante Kulturdenkmale: Das Erscheinungsbild<br />
und damit die Erlebbarkeit von Kulturdenkmalen<br />
im Sinne von § 2 Abs. 5 Punkt a bis e SächsD-<br />
SchG wird von der Gestalt ihrer Umgebung mitbestimmt.<br />
Planerisch sind solche Denkmale zu beachten, deren<br />
bildbedeutsames Umfeld über den engeren Rahmen<br />
einzelner Siedlungen hinausgreift. <strong>Region</strong>al freiraumrelevant<br />
sind Kulturdenkmale dann, wenn sie im Freiraum<br />
lokalisiert oder zumindest in erheblichem Maße vom Freiraum<br />
aus als Denkmal erlebbar oder visuell zu beeinflussen<br />
sind. Überwiegend handelt es sich dabei um überörtlich<br />
bedeutsame Denkmale der Architektur und des Städtebaues,<br />
aber auch um Denkmale der Garten- und Landschaftsgestaltung<br />
(Burgen, Schlösser, Kirchen, Ortsansichten,<br />
historische Parks ...). Solche Denkmale prägen als<br />
Teil der gewachsenen Kulturlandschaft in Verbindung mit<br />
der Oberflächengestalt und der Landnutzung maßgeblich<br />
das regionale Landschaftsbild, sind Bezugspunkte der<br />
regionalen Heimatverbundenheit und positive Faktoren für<br />
den Fremdenverkehr.<br />
Bildkonflikte mit Planungen und konkurrierenden Vorhaben<br />
entstehen vor allem durch veränderte Dominanzverhältnisse<br />
zu Ungunsten der Denkmale, Harmonie störende Größendisproportionen,<br />
visuelle Ablenkung, störende Überoder<br />
Hinterschneidungen sowie durch Eingriffe in Sichtachsen.<br />
Maßgebliche Kriterien für die Auswahl waren:<br />
• der denkmalrechtliche Schutzstatus,<br />
• die denkmalpflegerische Bedeutungsstufe (raumbezogen:<br />
mindestens regional bedeutsam),<br />
• die Sichtbarkeit/Erlebbarkeit vom siedlungsumgebenden<br />
Freiraum aus (Position im Relief, visuell abschirmendes<br />
Siedlungsvorland vorhanden / nicht vorhanden),<br />
• die Bildvorbelastung durch störende Bauwerke (Ansicht<br />
vom Freiraum aus) sowie der<br />
• Denkmalcharakter (windkraftanlagenspezifische Empfindlichkeit).<br />
Die vorerst primär für die regionale Windkraftplanung<br />
getroffenen Auswahl aus der Vielzahl der vorhandenen<br />
Kulturdenkmale wurde im Zuge der Gesamtfortschreibung<br />
des <strong>Region</strong>alplanes unter erweiterter Betrachtung ergänzt.<br />
Einzelfallgesichtspunkte: Der Spezifik der in ihrer Lage und<br />
Typik sehr verschiedenartigen Kulturdenkmale ist bei<br />
planerischen Entscheidungen stete Rechnung zu tragen.<br />
Die Auswahl ist nicht zwingend als abgeschlossen zu<br />
betrachten.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 31
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Zu 3.2.10<br />
<strong>Region</strong>al bedeutsame Aussichtspunkte: Relevanz als<br />
regional bedeutsame Aussichtspunkte besitzen solche,<br />
zumeist traditionellen Punkte, die regelmäßig vor allem<br />
wegen des hervorragenden Ausblicks gezielt aufgesucht<br />
werden und zwar nicht nur von Besuchern aus den umliegenden<br />
Orten (→ stark frequentierte regional bedeutsame<br />
Aussichtspunkte). Dazu zählen besonders die Aussichtstürme,<br />
bestimmte Aussichtsfelsen, Burgen/Schlösser mit<br />
hervorragenden Ausblicksmöglichkeiten und weitere exponierte<br />
Orte. Die regional bedeutsamen Aussichtspunkte im<br />
Planungsgebiet wurden differenziert nach zwei Bedeutungsstufen<br />
(hoch, sehr hoch) erfasst. Die Vielzahl weiterer,<br />
örtlich durchaus interessanter Aussichtsmöglichkeiten<br />
blieb dabei unberücksichtigt.<br />
Damit diese Aussichtspunkte ihre besondere Funktion<br />
erfüllen können, sollen die jeweils wichtigen Blicksektoren<br />
in dem für den Ausblick relevanten Entfernungsbereich<br />
von visuellen Störfaktoren frei gehalten werden. Wichtige<br />
Sichtachsen sollten auch im Bereich der Aussichtspunkte<br />
selbst durch Gehölze nicht maßgeblich beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Zu 3.2.11<br />
Archäologische Denkmale und Fundstellen: Bei den<br />
archäologischen Denkmalen und Fundstellen handelt es<br />
sich in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge um eine sehr<br />
große Zahl in der Regel allerdings sehr kleiner Flächen.<br />
Dazu gehören mittelalterliche Wehr- und Befestigungsanlagen,<br />
historische Orts- und Dorfkerne, Dorf- und Hofwüstungen,<br />
Bergbau- und sonstige Produktionsspuren, Siedlungsspuren<br />
sowie steinzeitliche Lager- und Rastplätze,<br />
Grabfelder, Steinkreuze, Altstraßen u.v.m. Als Schwerpunkte<br />
des archäologischen Kulturdenkmalschutzes sind<br />
in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
- Kulturlandschaft“ Konzentrationsgebiete<br />
archäologischer Denkmale und Fundstellen gemäß<br />
Mitteilungen des Landesamtes für Archäologie (November<br />
2002) ausgewiesen.<br />
und vor allem eine flächig und konsequent angewandte<br />
konservierende (pfluglose) Bewirtschaftung geeignet.<br />
Das Sächsische Denkmalschutzgesetz stellt Kulturdenkmale<br />
unter Schutz. Dabei ist es, vor allem bei archäologischen<br />
Kulturdenkmalen, nicht Voraussetzung, dass diese<br />
schon bekannt und in Listen erfasst sind. Aus bisherigen<br />
archäologischen Untersuchungen ergibt sich, dass die<br />
bekannten Fundstellen nur ca. 20 bis 25 % des tatsächlichen<br />
Bestandes umfassen. Insbesondere in Bereichen, die<br />
sich schon jetzt durch eine hohe Dichte bekannter Fundstellen<br />
auszeichnen, muss mit umfangreichen weiteren<br />
archäologischen Kulturdenkmalen gerechnet werden. Der<br />
denkmalschutzrechtliche Charakter einer konkreten Fläche<br />
kann meist nur unter Einbeziehung und Wertung weiterer<br />
Faktoren, z.T. auch erst nach Untersuchungen vor Ort,<br />
eingeschätzt werden. Bei Baumaßnahmen muss daher<br />
eine denkmalschutzrechtliche Stellungnahme zu den archäologischen<br />
Belangen eingeholt werden.<br />
Die Archivfunktion des Bodens erstreckt sich auf die Gesamtheit<br />
aller bekannten und derzeit noch unbekannten<br />
archäologischen Kulturdenkmale als Quellen menschlicher<br />
Kulturgeschichte und nicht auf einzelne isolierte Kulturlandschaftsbereiche<br />
mit verdichteten archäologischen<br />
Fundstellen. Entsprechend ist Grundsatz 3.2.11 auf das<br />
visuelle Umfeld aller archäologischen Denkmale und Fundstellen<br />
bezogen, auch wenn Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft<br />
mit besonderen Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“<br />
als Schwerpunkte des archäologischen Kulturdenkmalschutzes<br />
nur ausgewählte Konzentrationsgebiete<br />
enthält.<br />
Zu 3.2.12<br />
Gewerblich-technische Dominanten: Gewerblich-industrielle<br />
sowie technische Vorbelastungen sind bei der Entwicklung<br />
des Raumes zu berücksichtigen - im Kontext von<br />
Plansatz 3.2.12 als Elemente des Landschaftsbildes,<br />
deren Störwirkungen durch entsprechende Anpassung<br />
minimiert werden sollen. Das Ziel besteht in einer möglichst<br />
verträglichen Einbindung in den Landschaftsraum.<br />
Das Archiv im Boden bildet einen wesentlichen Bestandteil<br />
der historischen Kulturlandschaft und besitzt einen unersetzbaren<br />
Quellenwert. Teile des Planungsgebietes gehören<br />
zu den für Sachsen archäologisch besonders wichtigen<br />
Altsiedellandschaften, die auf eine über 7000jährige<br />
Geschichte zurückblicken können.<br />
Die derzeit bekannten und kartierten Denkmalflächen<br />
machen lediglich einen geringen Prozentsatz der tatsächlich<br />
im Boden erhaltenen archäologischen Substanz aus;<br />
der Bestand an archäologischen Denkmalen ist tatsächlich<br />
wesentlich umfangreicher. In der gesamten <strong>Region</strong> muss<br />
in erheblichem Umfang mit weiteren Kulturdenkmalen gerechnet<br />
werden. Daraus leitet sich zunächst als Element<br />
einer nachhaltigen Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft<br />
das Ziel ab, archäologische Kulturdenkmale<br />
dauerhaft zu erhalten und im Boden zu schützen.<br />
Im Einzelnen handelt es sich hierbei vornehmlich um<br />
großflächige sichtexponierte Gewerbe- und Industriegebiete,<br />
Umspannwerke, Großstallanlagen (teilweise mit Hochsilos)<br />
und Aufbereitungsanlagen für Rohstoffe. Zu den<br />
gewerblich-industriellen bzw. technischen Dominanten<br />
zählen auch Windkraftanlagen, hochfrequentierte Verkehrswege<br />
sowie große Hochspannungsfreileitungen.<br />
Ausgewählte visuell bedeutende gewerblich-industrielle<br />
sowie technische Dominanten sind mit Bezug auf die<br />
regionale Windkraftplanung in Karte 15.1 der „Teilfortschreibung<br />
des <strong>Region</strong>alplanes <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge bezüglich<br />
der Plansätze zur Nutzung der Windenergie“ dargestellt.<br />
Zu 3.2.13<br />
Siedlungsränder sind die Nahtstellen zwischen dem<br />
Auf intensiv landwirtschaftlich genutzten, besonders auf Siedlungsraum und dem regionalen Freiraum. Ihre Gestaltung<br />
erosionsanfälligen Flächen (vgl. Karte 5.1 „Bereiche der<br />
(Bauhöhen, Bebauungsdichte, Nutzungsform, Grün-<br />
Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt“)<br />
bestand ...) bestimmt wesentlich das Landschaftsbild.<br />
stellen der flächenhafte Bodenabtrag durch Siedlungsränder können zwischen den Siedlungen im<br />
Starkniederschläge und mechanische Verlagerungen bei Einzelnen und den Siedlungslandschaften in charakteristischer<br />
der Feldbestellung eine ernsthafte Bedrohung archäologischer<br />
Weise unterschiedlich ausgebildet sein. In vielen<br />
Kulturdenkmale dar. Das gilt mit Einschränkung Fällen (z.B. „Streuobstgürtel“) bieten sie auch besondere<br />
auch für Boden verwundende forstliche Maßnahmen. Die ökologische Werte. Die Siedlungsränder bedürfen daher<br />
Zerstörung durch Erosion und mechanische Verlagerung der gezielten planerischen Berücksichtigung. Alte landschaftsgemäße<br />
bzw. Bodenverdichtung ist ein schleichender und irreversibler<br />
(„gewachsene“) Siedlungsrandbereiche<br />
Vorgang. Als Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz sollten möglichst erhalten werden. Zur landschaftsgemäßen<br />
archäologischer Kulturdenkmale sind etwa die Umwandlung<br />
Erhaltung und Gestaltung der Siedlungsränder gehört<br />
von Acker in Grünland, Aufforstungen, Flächenstilllegungen,<br />
auch die Verwendung standortgerechter einheimischer<br />
sonstige vor Erosion schützende Maßnahmen Gehölze. Durch Siedlungserweiterungen neu entstehende<br />
Randlagen müssen von vornherein möglichst landschafts-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 32
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
gemäß gestaltet werden. Landschaftsgemäße Gestaltung<br />
bedeutet aber nicht, dass Siedlungen komplett und stets<br />
massiv eingegrünt werden müssen, sondern differenziert<br />
und in Anpassung an die orts- und landschaftstypische<br />
Form. Selbstverständlich sind aufwändige Maßnahmen nur<br />
für dauerhafte Randlagen, d.h. sofern keine weitergehende<br />
Bebauung vorgesehen ist, sinnvoll.<br />
Zu 3.2.14<br />
Straßen- und Wegränder: Grundsatz 3.2.14 bringt zum<br />
Ausdruck, dass Straßen und Wege außerhalb der Wälder<br />
und Ortschaften in der Regel von Gehölzen gesäumt sein<br />
sollten. Auf diese Weise sind eine erhebliche Bereicherung<br />
des Landschaftsbildes und auch ein Beitrag zur ökologischen<br />
Aufwertung des Raumes möglich, ohne dass besondere<br />
Wirtschaftserschwernisse auf der Fläche entstehen.<br />
Ausnahmen sollten im Grunde auf längere Sicht nur<br />
dort akzeptiert werden, wo das mit Bezug auf die Nutzung<br />
der angrenzenden Flächen oder aus verkehrstechnischen<br />
Gründen zwingend erforderlich ist. In sehr gehölzarmen,<br />
ausgeräumten Gebieten sollten Straßen begleitende Gehölze<br />
mit besonderem Nachdruck gepflegt, erhalten und<br />
erforderlichenfalls neu angepflanzt werden. Der größte<br />
Effekt entsteht bei beidseitiger Bepflanzung (Allee!). Besonders<br />
bei Straßen sollte eine beidseitige Bepflanzung<br />
stets angestrebt werden. Zur Wahrung landwirtschaftlicher<br />
Interessen (z.B. Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />
und Geräten) ist insbesondere bei Feldwegen<br />
oftmals eine nur einseitige, dafür aber ggf. mehrreihige<br />
Bepflanzung angezeigt. Auch Hecken und differenzierte<br />
Gehölzpflanzungen kommen als Begleitgrün in Betracht.<br />
Besonderes Augenmerk sollte auf die Erhaltung und ggf.<br />
Rekonstruktion historischer Alleen gerichtet werden. Eine<br />
Neuanlage ehemaliger Alleen ist vor allem dann angezeigt,<br />
wenn sie zu historisch bedeutenden Bauwerken in Bezug<br />
stehen oder historische Wegeverbindungen repräsentieren.<br />
Bäume an Wegen und insbesondere Straßen sind vielfältigen<br />
spezifischen Gefahren ausgesetzt (Bodenversiegelung,<br />
Auftaumittel, Beschädigungen durch Fahrzeug und<br />
Bauarbeiten, unsachgemäßer Baumschnitt usw.). Bei Bauoder<br />
Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen sind<br />
insbesondere Wurzel- oder Stammverletzungen zu vermeiden.<br />
Zu 3.2.15<br />
<strong>Region</strong>ale Verantwortung der Kommunen: Der Schutz<br />
und die Aufwertung des für die <strong>Region</strong> insgesamt bedeutsamen<br />
(regionalen) Landschaftsbildes bedürfen in besonderem<br />
Maße der aktiven Unterstützung durch die örtliche<br />
Planung. Für eine sachgerechte Umsetzung der regionsweiten<br />
Rahmen-Zielsetzungen bezüglich des Landschaftsbildes<br />
sind weiterführende, örtlich konkretisierende landschaftsplanerische<br />
Bewertungen sinnvoll und erforderlich.<br />
Letztlich werden im Zuge der Bauleitplanung die auch für<br />
das regionale Landschaftsbild entscheidenden Weichen<br />
gestellt. Auf der Grundlage landschaftsplanerischer Bewertungen<br />
sollten deshalb mit den Mitteln der Bauleitplanung<br />
nicht nur regional bedeutsame hochwertige Bereiche für<br />
das Landschaftsbild/Landschaftserleben (Schutzbedürftige<br />
Bereiche) sondern auch die für das Bild und den Erlebniswert<br />
bedeutsamen Einzelobjekte der Natur- und Kulturlandschaft<br />
in ihrer ästhetischen Wirksamkeit erhalten,<br />
erforderlichenfalls aufgewertet bzw. vermehrt werden.<br />
Visuelle Störfaktoren an exponierten Standorten sollten<br />
beseitigt oder, sofern das nicht möglich ist, wirksam eingegrünt<br />
werden.<br />
Mit den Mitteln der Bauleitplanung sollen die für das Bild<br />
und den Erlebniswert der Landschaft besonders bedeutsamen<br />
(in der Summe regional bedeutsamen) Einzelobjekte<br />
hinsichtlich ihrer landschaftsästhetischen Wirk-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
samkeit erhalten, aufgewertet, erforderlichenfalls ersetzt<br />
oder vorausschauend erneuert (z.B. bestimmte Gehölze)<br />
und ggf. vermehrt werden. Dazu zählen viele Strukturelemente<br />
der Landschaft, die bei entsprechender Ausprägung<br />
schon als Biotope besonders geschützt sind (wie Teiche,<br />
Fließgewässer, Hecken ...), aber auch Solitärbäume,<br />
Kopfweiden, Baumreihen an Straßen und Wegen, Restwälder,<br />
Waldsäume, Waldwiesen, Uferzonen, geologische<br />
Aufschlüsse, Naturstein-Bogenbrücken, die o.g. Zeugen<br />
des Altbergbaues, wie Halden, Bingen, Kunstgräben,<br />
Röschen und Mundlöcher, Flurdenkmale, Bodendenkmale,<br />
sonstige Baudenkmale im Freiraum und Aussichtspunkte.<br />
Bei der Nutzung und Gestaltung des Freiraumes sind<br />
solche Landschaftselemente ausdrücklich nicht nur im<br />
Hinblick auf ihre sonstigen fachlichen Werte zu behandeln,<br />
sondern auch als Komponenten des überörtlichen Landschaftsbildes.<br />
Störfaktoren sind z.B. manche Stallanlagen, Futter- und<br />
Baustoffsilos oder bestimmte großvolumige Infrastrukturund<br />
Gewerbeanlagen, deren Rückbau nur in wenigen<br />
Fällen möglich bzw. sinnvoll sein wird. Die Störwirkungen<br />
sollten aber unter Beachtung der Spezifik des Einzelfalls<br />
durch architektonische Gestaltungsmaßnahmen oder eine<br />
wirksame Eingrünung gemindert werden. Diesbezüglich<br />
bestehen regionsweit erhebliche Defizite. Vielfach ist hier<br />
mit einem überschaubaren Aufwand ein deutlicher Beitrag<br />
zur Verbesserung des regionalen Landschaftsbildes möglich.<br />
Weithin sichtbare Objekte in Form von großvolumigen<br />
Baulichkeiten bestimmen die Silhouette einer Landschaft.<br />
Im Interesse der Erhaltung der regionalen Eigenart und<br />
Vielfalt des Landschaftsbildes sollte eine Überprägung der<br />
bäuerlichen Kulturlandschaft durch technisch-industrielle<br />
Dominanten möglichst vermieden werden. Generell sollten<br />
im ländlich geprägten Bereich weithin sichtbare, das Landschaftsbild<br />
erheblich störende großvolumige (unmaßstäbliche)<br />
Baulichkeiten möglichst nicht errichtet werden. Hochaufragende<br />
großvolumige Baulichkeiten sind typische<br />
Gestaltelemente städtisch-industrieller Räume. Sie sprengen<br />
aber die Maßstäblichkeit und Harmonie im ländlichen<br />
Bereich (zu gewerblich-technischen Dominanten siehe<br />
auch G 3.2.12).<br />
Zu 3.3<br />
Boden<br />
Der Boden (oberste, von der intensiven Verwitterung<br />
erfasste Schicht der Erdkruste zwischen Erdoberfläche<br />
und Gesteinsuntergrund) ist weit mehr als nur Fläche bzw.<br />
Standort für die Bautätigkeit und Besiedelung. Boden ist<br />
die entscheidende Ertragsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft<br />
(nutzbares Naturgut) und als Naturkörper das<br />
grundlegende Element im Naturhaushalt. Für Flora und<br />
Fauna ist er Lebensgrundlage und Lebensraum. An der<br />
Bodenoberfläche vollziehen sich für das Klima wichtige<br />
Prozesse des Energie- und Stoffhaushaltes. Als Bindeglied<br />
zwischen den Niederschlägen und dem Grund- und Oberflächenwasserabfluss<br />
ist die relativ dünne Bodenschicht<br />
ein Ausgleichsmedium des Wasserhaushaltes mit enormer<br />
Bedeutung (Leiter, Speicher, Filter). Zeitgemäßer Bodenschutz<br />
hat deshalb die umfassende (multifunktionale)<br />
Bedeutung des Bodens im Blickfeld:<br />
Der Boden soll wegen seiner Bedeutung für den Naturhaushalt<br />
und als nutzbares Naturgut umfassend und<br />
nachhaltig so geschützt, gepflegt und genutzt werden,<br />
dass die Erfüllung aller Bodenfunktionen sichergestellt ist.<br />
Versiegelung sowie bau- und nutzungsbedingte Eingriffe<br />
sollen auf das unvermeidliche Maß begrenzt und anfallendes<br />
Bodenaushubmaterial sinnvoll verwendet werden.<br />
Stoffliche Bodenbelastungen sollen vermieden, vorhandene<br />
Belastungen bei der Bodennutzung beachtet und erforderlichenfalls<br />
saniert werden.<br />
B - 33
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Bodenfunktionen<br />
Zu 3.3.1<br />
Funktional besonders bedeutsame Böden: Wenngleich<br />
Boden generell vor Versiegelung, Abgrabung, Aufschüttung,<br />
Erosion, Verdichtung und anthropogener stofflicher<br />
Belastung geschützt werden soll, sind räumliche Schwerpunkte<br />
dort zu setzen, wo der Boden besonders gewichtige<br />
oder vielfältige Funktionen erfüllt (real wertvolle Bereiche)<br />
oder erfüllen könnte (potenziell wertvolle Bereiche).<br />
Plansatz 3.3.1 bezeichnet solche Gebiete. In Böden dokumentiert<br />
sich auch die Landschaftsgeschichte einschließlich<br />
der landeskulturellen Einflussnahme des Menschen<br />
(Archivfunktion). Der Schutz besonderer Bodenbildungen<br />
für Zwecke der Forschung, der Bildung oder aus<br />
heimatkundlichen Gründen wurde bisher vernachlässigt,<br />
wird aber von Bodenkundlern heute nachdrücklich gefordert.<br />
Dies sollte mit den Mitteln des Naturschutzrechtes<br />
oder auf andere geeignete Weise erfolgen. Schutz vor<br />
Entzug und Belastung oder spezielle Bodenschutzmaßnahmen<br />
sind insbesondere dann dringend geboten, wenn<br />
funktional besonders wertvolle Bereiche mit ggf. hoher<br />
Empfindlichkeit einer akuten Gefährdung ausgesetzt sind.<br />
Das zentrale Umweltmedium Boden ist stofflicher Träger<br />
vielfältiger, räumlich sehr unterschiedlich verbreiteter natürlicher<br />
Funktionen und von Nutzungsfunktionen. Aus<br />
dem Grund wäre ein einzelnes, komplexes Planelement<br />
zum Bodenschutz wenig praktikabel. Andererseits schließen<br />
die probaten Instrumente des landschaftsordnerischen<br />
Schutzes von Raumfunktionen und Nutzungspotenzialen<br />
auf indirektem Wege Bodenschutz ein. So sind beispielsweise<br />
raumplanerischer Arten- und Biotopschutz oder die<br />
raumplanerische Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten<br />
nicht ohne Integration des jeweils<br />
vorhandenen Bodens mit seinem Biotopentwicklungs- bzw.<br />
Ertragspotenzial denkbar. Weil die Speicher-, Filter-, und<br />
Pufferfunktion und das Säurepuffervermögen des Bodens<br />
einerseits für den Wasserhaushalt Bedeutung besitzen,<br />
andererseits aber auch maßgebliche Faktoren der Produktionsfunktion<br />
sind, decken die mit Blick auf die natürliche<br />
Bodenfruchtbarkeit abgegrenzten Bereiche für die Landwirtschaft<br />
zugleich in erheblichem Umfang auch Gebiete<br />
mit hoher Bodenfunktionalität unter den o.g. Wasserhaushaltsaspekten<br />
räumlich mit ab. Im Kartenbezug vor Grundsatz<br />
3.3.1 wird auf wesentliche Aspekte der (indirekten)<br />
Übernahme von Funktionen des Bodenschutzes durch<br />
primär anders motivierte Ausweisungen verwiesen.<br />
Bodennutzung und Erosionsschutz<br />
Durch eine standortangepasste, Boden schonende Bewirtschaftung<br />
sollen physikalische Belastungen, wie Verdichtung<br />
oder Verschlämmung, Erosionsschäden und Belastungen<br />
durch Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel vermieden<br />
werden.<br />
Etwa 85 % der Bodenfläche der <strong>Region</strong> werden land- oder<br />
forstwirtschaftlich genutzt. Während die ordnungsgemäße<br />
Forstwirtschaft i.d.R. zur weitgehenden Entfaltung der<br />
natürlichen Bodenfunktionen beiträgt (Bodenschutzfunktion<br />
des Waldes), birgt die Landwirtschaft - vor allem in<br />
Form des Ackerbaus - mit ihren alljährlichen physikalischen<br />
und stofflichen Eingriffen naturgemäß vergleichsweise<br />
höhere und spezifische Risiken für den Boden:<br />
Großflächige Bodenverdichtungen beispielsweise vermindern<br />
das Wasserspeichervermögen und führen - in Verbindung<br />
mit anderen Faktoren - zu häufigeren und stärkeren<br />
Hochwassern. Überdosierte und zum ungünstigen<br />
Zeitpunkt ausgebrachte Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel<br />
können Boden und Grundwasser belasten. Zwischenzeitlich<br />
offen liegender Boden wird durch Niederschläge<br />
leichter erodiert als Boden unter Wald. Große offene und<br />
vor allem strukturarme Flächen bieten Angriffspunkte für<br />
die Winderosion.<br />
Die Bodennutzung sollte deshalb nicht undifferenziert,<br />
sondern möglichst Standort angepasst und Boden schonend<br />
erfolgen. Eine ordnungsgemäße Landwirtschaft im<br />
Sinne der Grundsätze der guten fachlichen Praxis (Bundesbodenschutzgesetz,<br />
Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz...)<br />
trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des<br />
Bodens als natürliche Ressource zu schonen. Darüber<br />
hinaus gehende Maßnahmen zur Stoffeintragsminimierung<br />
und Erosionsvermeidung (bodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen,<br />
wie dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung<br />
oder Direktsaat) können nach der Förderrichtlinie<br />
Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (RL<br />
AuW/2007) im Freistaat Sachsen gefördert werden (Agrarumweltprogramm,<br />
Förderperiode 2007-2013). Bisher diente<br />
dem das Förderprogramm „Umweltgerechte Landwirtschaft<br />
im Freistaat Sachsen“, an dem eine überwiegende<br />
Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe teilnahm.<br />
Zu 3.3.2 und 3.3.3<br />
Raumplanerisch relevant sind wegen der intensiven<br />
Wechselbeziehungen mit der Raumnutzung und Biotopstruktur<br />
des Raumes besonders die Fragen des Bodenerosionsschutzes.<br />
Erosionsschutzmaßnahmen dienen<br />
regelmäßig, besonders in potenziellen Hochwasserentstehungsgebieten,<br />
zugleich dem vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />
Für die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge hat in erster<br />
Linie die Wassererosion Bedeutung. Auf Karte 5.1 „Bereiche<br />
der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
- Naturhaushalt“ sind deshalb Gebiete mit besonderer<br />
potenzieller Erosionsgefährdung ausgewiesen (Quelle:<br />
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie).<br />
Zu beachtende (höherrangige) Naturschutzbelange, die<br />
einer Aufforstung gemäß Plansatz 3.3.2 Satz 2 entgegenstehen<br />
können, sind z.B. Vorkommen ökologisch wertvoller<br />
Wiesengesellschaften oder wertvolle Blickbereiche.<br />
Die spezifische Form und das Maß der Erosionsanfälligkeit<br />
und die für den konkreten Standort zweckmäßigen Maßnahmen<br />
können planerisch nur im Zuge der kommunalen<br />
Landschaftsplanung oder anderer fachlicher Planungen<br />
(z.B. Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung) flächenkonkret<br />
und unter Beachtung der jeweiligen Nutzungsanforderungen<br />
ermittelt werden. Für die sachgerechte Umsetzung<br />
der regionalen Schwerpunktsetzung im Einzelfall sind<br />
daher weitere konkretisierende Planungsschritte notwendig.<br />
Selbstverständlich werden sich bei örtlicher und<br />
vertiefender fachlicher Betrachtung über die ausgewiesenen<br />
Schwerpunkte hinaus weitere Ansatzpunkte für sinnvolle<br />
und erforderliche Erosionsschutzmaßnahmen ergeben.<br />
Die Realisierung von Erosionsschutzmaßnahmen<br />
sollte, soweit erforderlich, auch durch Verfahren der ländlichen<br />
Neuordnung unterstützt werden.<br />
Bodenversiegelung und Baumaßnahmen<br />
Zu 3.3.4<br />
Boden kann seine ökologischen Funktionen nur dann voll<br />
erfüllen, wenn er in die Stoff- und Energiekreisläufe des<br />
Naturhaushaltes eingebunden ist. Durch Bebauung oder<br />
eine den Luft- und Wasserzutritt behindernde Abdeckung<br />
(z.B. durch bituminöse Schichten) wird der zuvor belebte<br />
und ökologisch wirksame Bodenkörper zum Baugrund<br />
degradiert. Durch diese Versiegelung ist der Boden dem<br />
Naturhaushalt weitgehend entzogen. Er verliert vor allem<br />
seine filternde und ausgleichende Wirkung auf den Wasserhaushalt.<br />
Vor der Versiegelung weiterer Bodenflächen<br />
sollte stets geprüft werden, inwieweit die Inanspruchnahme<br />
baulich vorbelasteter Böden (z.B. Gewerbebrachen)<br />
möglich und sinnvoll ist. Die Versiegelung weiterer Flächen<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 34
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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im Gefolge der Siedlungsentwicklung ist jedoch praktisch<br />
unvermeidbar. Um so wichtiger ist es, generell und vor<br />
allem in den bodenfunktional besonders bedeutsamen<br />
Bereichen schon mit bauplanerischen Mitteln die Versiegelung<br />
auf das unumgängliche Maß zu beschränken und<br />
auch die (begrenzten) Möglichkeiten der Entsiegelung tatsächlich<br />
zu nutzen. Reserven liegen ebenfalls in der Beschränkung<br />
auf teilversiegelnde (teildurchlässige) Flächenbefestigungen.<br />
Im Interesse einer Eingriffsminimierung<br />
sollte zudem angestrebt werden, dass das auf versiegelten<br />
Flächen anfallende nicht schädlich verunreinigte<br />
Niederschlagswasser nicht über die Kanalisation abgeleitet,<br />
sondern möglichst nahe am Anfallort dem Wasserkreislauf<br />
wieder zugeführt wird. Zur Vermeidung zusätzlicher<br />
Bodeninanspruchnahme sollte die Versickerung dabei<br />
weitgehend ohne technische Anlagen erfolgen.<br />
Zu 3.3.5<br />
Bauen ist zwangsläufig mit örtlicher Zerstörung des natürlichen<br />
Bodenaufbaues verbunden. Das Bestreben muss<br />
darin bestehen, diesen Eingriff möglichst klein und auf den<br />
unmittelbaren Ort des Baugeschehens begrenzt zu halten.<br />
Es sollte insbesondere bereits planerisch dafür Sorge<br />
getragen werden, dass das anfallende Bodenaushubmaterial<br />
möglichst im Baugebiet selbst und unter Vermeidung<br />
zusätzlicher Flächeinanspruchnahme sinnvoll, etwa zum<br />
Lärm- oder Sichtschutzschutz oder zur gestalterischen<br />
Aufwertung, untergebracht werden kann (Massenausgleich).<br />
Ist das nicht realisierbar, sollte es entsprechend<br />
seiner Verwertungseignung z.B. zum Ausgleich eines Massendefizits<br />
an anderer Stelle oder zur Rekultivierung devastierter<br />
Flächen eingesetzt werden. Bei Rekultivierungsmaßnahmen<br />
wird der Aushub wieder als Boden funktional<br />
wirksam. Vor allem der Oberboden sollte separat gewonnen<br />
und zur Rekultivierung devastierter Flächen verwendet<br />
werden. Bodenaufschüttungen in der Landschaft - in der<br />
Praxis waren oft ökologisch wertvolle Bereiche betroffen -<br />
sollten künftig nicht mehr bzw. nur in sehr engem Rahmen<br />
erfolgen. Ökologisch sinnvoll können Bodenaufschüttungen<br />
beispielsweise dann sein, wenn sie zugleich deutliche<br />
Lärm- oder Sichtschutzfunktionen erfüllen. Flächiger Bodenauftrag<br />
auf Agrarflächen darf nicht unter Entsorgungsaspekten,<br />
sondern - wenn überhaupt - nur mit dem Ziel der<br />
Bodenverbesserung erfolgen.<br />
Bodenbelastung und Bodengefährdung<br />
Zu 3.3.6<br />
Im Erzgebirge und seinem Vorland sind bereits gesteinsbedingt<br />
in einigen Gebieten hohe Gehalte an umweltrelevanten<br />
Schwermetallen, wie Blei, Cadmium, Kupfer,<br />
Zink, Nickel, Chrom und auch von Arsen im Boden<br />
vorhanden. Und gerade diese bereits durch die Verwitterung<br />
erzhaltiger Gesteine geogen vorbelasteten Gebiete<br />
sind durch den bisweilen Jahrhunderte währenden Bergbau<br />
und die damit verbundene Hüttenindustrie und Metallverarbeitung<br />
zusätzlich anthropogen belastet. Großflächige<br />
Gebiete mit Anhaltspunkten für schädliche stoffliche<br />
Bodenveränderungen, in denen fallweise besondere Vorsorge-,<br />
Anpassungs- oder auch Sanierungsmaßnahmen<br />
erforderlich sind, treten insbesondere bei Freiberg/Brand-<br />
Erbisdorf und im mittleren Erzgebirge auf. Entsprechend<br />
Karte 8 „Gebiete mit speziellem Bodenschutzbedarf“ LEP<br />
Sachsen 2003 gehören auch die Auen der Zwickauer<br />
Mulde und der Zschopau in der gesamten Planungsregion<br />
zu solchen „Großflächigen Gebieten mit Anhaltspunkten<br />
für schädliche stoffliche Bodenveränderungen“. Auf der<br />
Grundlage geeigneter Bodenuntersuchungen, die für den<br />
jeweiligen konkreten Einzelfall aussagefähig sein müssen<br />
(die Belastungen sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich),<br />
müssen hier erforderlichenfalls im Zuge der Bau- und<br />
Agrarplanung besondere Maßnahmen zur Konfliktminimierung<br />
getroffen werden. Unter anderem sollen hier Einwirkungen<br />
auf den Boden, die zur Schadstoffmobilisierung<br />
führen, vermieden werden. Die Ausweisung von „Bodenplanungsgebieten“<br />
(§ 9 SächsABG) kann für Flächen, auf<br />
denen erhebliche Bodenbelastungen festgestellt wurden,<br />
verbindliche rechtliche Bedingungen schaffen. In Gebieten<br />
mit großflächigen stofflichen Bodenbelastungen sollte<br />
daher zur Gefahrenvorsorge, insbesondere zum Schutz<br />
der menschlichen Gesundheit und des Naturhaushaltes,<br />
die Festsetzung von Bodenplanungsgebieten angestrebt<br />
werden. Als Vorsorge-, Anpassungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen<br />
sollen, soweit das im konkreten Fall erforderlich<br />
und sinnvoll ist,<br />
• im Rahmen der Bauleitplanung eine gefährdungsmindernde<br />
Nutzungsverteilung angestrebt, d.h. sensible<br />
Bodennutzungen, wie Kinderspielplätze, Sport- und<br />
Kleingartenanlagen in weniger belasteten Bereichen<br />
eingeordnet,<br />
• in belasteten Baugebieten Vorsorgemaßnahmen, wie<br />
Flächenversiegelung, Bodenabdeckung mit bindigem<br />
Material, Oberbodenaustausch oder langfristige Boden<br />
stabilisierende Begrünung vorgesehen,<br />
• der bei Baumaßnahmen anfallende belastete Bodenaushub<br />
minimiert und unter Berücksichtigung möglicher<br />
Nutzungskonflikte maximal innerhalb des Baugebietes<br />
eingesetzt sowie<br />
• im Zuge der agrarstrukturellen Planungen landwirtschaftliche<br />
Anpassungsmaßnahmen an die spezifische<br />
Belastungssituation vorgesehen und deren Umsetzung<br />
bodenordnerisch durch Flurneuordnungsverfahren unterstützt<br />
werden.<br />
Zu 3.3.7<br />
Unter mitteleuropäischem Klima unterliegen Böden einer<br />
mehr oder weniger langsamen natürlichen Versauerung,<br />
die abhängig ist vom Säurepuffervermögen des Bodens,<br />
den Klimabedingungen und der Vegetation. Durch die<br />
Landbewirtschaftung und die Emissionen in die Atmosphäre<br />
beeinflusst der Mensch den Prozess der Versauerung.<br />
Ursache der unnatürlichen Bodenversauerung sind die<br />
anthropogenen, Säure bildenden Schwefel- und Stickstoffemissionen.<br />
Betroffen von der Bodenversauerung und der damit verbundenen,<br />
z.T. toxisch wirkenden Aluminium-Freisetzung<br />
sind die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen, die<br />
Regulationsfunktion im Stoffhaushalt und die Produktionsfunktion<br />
forstlicher Standorte. Darüber hinaus gelangen die<br />
Säuren und das Aluminium über das Bodenwasser in die<br />
Gewässer mit den entsprechenden negativen Auswirkungen<br />
auf die Gewässerbiozönose. Zusätzlich werden in Folge<br />
der Bodenversauerung im Boden befindliche Schwermetalle<br />
mobilisiert.<br />
Die Waldböden der <strong>Region</strong> sind auf großen Flächen,<br />
besonders im Bereich der Kammlagen des Erzgebirges,<br />
aufgrund der schwefelsauren Immissionen vergangener<br />
Jahrzehnte bis in den Unterboden extrem versauert. In<br />
Karte K2-13 des Fachbeitrages zum Landschaftsrahmenplan<br />
ist zum einen die natürliche Säureneutralisationskapazität<br />
von Böden (geogenes Puffervermögen gegenüber<br />
Säuereintrag) dargestellt und zum andern der aktuelle<br />
Säurezustand des mineralischen Oberbodens.<br />
In den vergangenen Jahren wurden in Sachsen vor allem<br />
im Mittelgebirge Waldböden gekalkt. Dies vermochte aber<br />
nur einen Teil der anthropogenen Versauerung zu kompensieren.<br />
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B - 35
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Zu 3.4<br />
Zu 3.4.1<br />
Siedlungsklima<br />
Die bioklimatischen Bedingungen (Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit,<br />
Luftbewegung, Strahlung) und die Luftzusammensetzung<br />
(Sauerstoff- und Fremdstoffgehalt) beeinflussen<br />
Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit des<br />
Menschen. Diese Faktoren können durch die Siedlungsund<br />
Freiraumplanung positiv gestaltet werden oder sich<br />
bei Missachtung klimaökologischer Zusammenhänge zu<br />
Stressfaktoren entwickeln.<br />
In den Siedlungen sollte durch einen hohen Grün-, insbesondere<br />
Gehölzflächenanteil, eine starke Bauflächendurchgrünung,<br />
einen niedrigen Versiegelungsgrad der<br />
Freiflächen sowie durch Fassaden- und Dachbegrünungen<br />
zur Verbesserung des Bioklimas und zur Luftreinhaltung<br />
beigetragen werden. Insbesondere der Aufbau einer großen<br />
Blattmasse, vor allem in großvolumigen Gehölzbeständen,<br />
und die Erhaltung der Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeit<br />
für das Niederschlagswasser (geringe<br />
Bodenversiegelung) sind wichtige klimawirksame Gestaltungsmittel<br />
für den Siedlungsraum.<br />
Bezogen auf den siedlungsnahen Freiraum liegen Schwerpunkte<br />
des Siedlungsklimaschutzes zunächst in der Erhaltung<br />
bzw. Schaffung klimawirksamer Vegetationsstrukturen,<br />
besonders von Wäldern und Parks sowie auch sonstigen<br />
begrünten Freiflächen (sog. Frischluftentstehungsgebiete;<br />
frisch = sauber) und in der Sicherung siedlungsrelevanter<br />
Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiete, schließlich<br />
aber auch in der Sicherung der geländeklimatischen Austauschprozesse<br />
zwischen dem Freiraum und den Siedlungen<br />
(Frisch- und Kaltluftzufuhr).<br />
Kaltluftentstehung: In wind- und wolkenarmen Nächten<br />
(„Strahlungswetter“) kühlt sich im offenen Gelände die<br />
bodennahe Luftschicht besonders stark ab. Die so entstehende<br />
Kaltluft fließt zunächst dem Hanggefälle folgend<br />
und dann konzentriert in Talsenken ab. Solche lokalen<br />
Luftströmungen führen, wenn sie abends und nachts in<br />
sommerlich überhitzte Siedlungen einfließen, zur angenehm<br />
empfundenen Abkühlung und außerdem zum Austausch<br />
der verunreinigten Siedlungsluft durch Frischluft.<br />
Freiräume mit besonders hoher siedlungswirksamer Kaltluftproduktion<br />
dürfen deshalb nicht bebaut oder mit Luftschadstoffen<br />
belastet werden. Bebauung mindert die<br />
Entstehung von Kaltluft und deren Abfluss. Luftverunreinigungen<br />
werden mit der Kaltluft in die Siedlungen transportiert.<br />
Frischluftentstehung: Vor allem größere Gehölzbestände<br />
(Wälder, Parks ...) können durch ihre erhebliche Oberflächenwirkung<br />
Staub und in gewissem Maße auch gasförmige<br />
Schadstoffe ausfiltern und binden („Frischluftentstehungsgebiete“).<br />
Zudem sind diese Flächen selbst i.d.R.<br />
immissionsfrei. Neben ihrem Erholungswert und der Biotopfunktion<br />
für Flora und Fauna haben siedlungsnahe<br />
Wald- und Parkflächen daher auch als „Grüne Lungen“<br />
lufthygienisch besondere Bedeutung und sollten auch<br />
deshalb erhalten und möglichst ausgedehnt werden. Auch<br />
landwirtschaftliche Flächen, Kleingartenanlagen und andere<br />
Grünflächen sind in diesem Sinne wirksam.<br />
Ventilationsbahnen: Vor allem die Siedlungsrandbereiche<br />
sollen so strukturiert werden, dass lokale Kaltluftströmungen<br />
(Hang- und Talabwinde) und die advektive Frischluft,<br />
d.h. der Wind (unter Vermeidung von Düseneffekten)<br />
weit in den Siedlungsraum eindringen bzw. diesen durchströmen<br />
können. Dies ist durch lockere, mit Grünflächen<br />
durchsetzte Bebauung und durch die Vermeidung einer<br />
abriegelnden Baukörperstellung zu erreichen. Großflächige<br />
Aufforstungen in diesen siedlungsklimatisch relevanten<br />
Ventilationsbahnen können ebenfalls die Durchlüftung behindern.<br />
Bereiche für das Siedlungsklima<br />
Sicherung siedlungsklimatisch bedeutsamer Bereiche:<br />
<strong>Region</strong>ale Grünzüge beziehen in ihre planerische Zielsetzung<br />
bereits Aspekte des Siedlungsklimaschutzes mit ein.<br />
Sie wurden u.a. zum Erhalt siedlungsklimatisch aktiver<br />
Gebiete als Freiraum ausgewiesen (Kaltluftsysteme, klimawirksame<br />
Vegetationsstrukturen). <strong>Region</strong>alplanerisch<br />
ist durch die Grünzüge (Ziele der Raumordnung) der<br />
Schutz vor Besiedelung als wichtigste Voraussetzung auch<br />
für die Erhaltung der Klimafunktion - im Sinne einer<br />
Grundsicherung - mit geregelt. Die überlagernde Ausweisung<br />
der Vorbehaltsgebiete Kaltluft (s.u.) in Karte 2<br />
„Raumnutzung“ kennzeichnet symbolhaft, wo diese spezielle<br />
Klimafunktion in den <strong>Region</strong>alen Grünzügen eine<br />
besondere Bedeutung besitzt. Darüber hinausgehende<br />
Konkretisierungen sind im Bereich der <strong>Region</strong>alen Grünzüge<br />
der kommunalen Planungsebene vorbehalten.<br />
Analog wurden bei Ausweisung der den Bestand multifunktionaler<br />
Wälder sichernden Vorranggebiete für den<br />
Wald von vornherein Klimaschutzfunktionen mit berücksichtigt.<br />
Diese Vorranggebiete sichern mit Zielqualität Wälder<br />
ausdrücklich auch als klimawirksame Vegetationsstrukturen.<br />
Die in Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit<br />
besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt“ ausgewiesenen<br />
Frischluftentstehungsgebiete (s.u.) zeigen daher<br />
hinsichtlich ihrer Lage deutliche Parallelen zu den in<br />
Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorranggebieten<br />
für den Wald.<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) führen neben ihrer eigentlichen<br />
Zweckbestimmung ebenfalls zur Sicherung siedlungsklimatisch<br />
bedeutsamer Bereiche (z.B. für den Arten- und<br />
Biotopschutz bedeutsame Wälder und Gehölze als zugleich<br />
klimawirksame Vegetationsstrukturen). Der Landwirtschaftsvorbehalt<br />
unterstützt in vielen Fällen den Erhalt<br />
von Kaltluft „produzierendem“ Offenland vor dem Entzug<br />
für nicht bodengebundene Nutzungen.<br />
Spezielle regionale Ausweisungen zum Siedlungsklimaschutz<br />
sind die Vorbehaltsgebiete Kaltluft (ausgewiesen<br />
als Schutzbedürftige Bereiche) und die Frischluftentstehungsgebiete<br />
(ausgewiesen als Bereiche der Landschaft<br />
mit besonderen Nutzungsanforderungen).<br />
Die Zweckbestimmung der Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete<br />
schließt ein, dass „entstandene“ Kalt- bzw.<br />
Frischluft die Möglichkeit behält, in die benachbarten<br />
Wirkräume, d.h. die angrenzenden oder nahe gelegenen<br />
ausgleichsbedürftigen Siedlungen, einzuströmen („Frischund<br />
Kaltluftbahnen“). Dabei handelt es sich jedoch nicht<br />
nur um Bahnen konzentrierten Zuflusses, sondern oft um<br />
breite Bereiche, in denen frische/kalte Luft aus dem Freiraum<br />
in den Siedlungsraum eindringt, abhängig auch von<br />
der Vegetationsstruktur und der Baukörperanordnung am<br />
Siedlungsrand. Dazu bedarf es orts- bzw. flächenkonkreter<br />
Untersuchungen und Festlegungen (siehe G 3.4.2).<br />
Schutzbedürftige Bereiche für das Siedlungsklima:<br />
Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiete<br />
Zweckbestimmung:<br />
Die Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiete sollen funktionsfähig,<br />
insbesondere baufrei und emissionsarm erhalten<br />
werden (Sicherung des klimatischen Ausgleichspotenzials).<br />
Der Zustrom frischer Kaltluft in den Siedlungsraum<br />
soll nicht behindert werden.<br />
Kaltluftzufuhr in den Siedlungsraum: Besonders klimaaktiv<br />
in diesem Sinne sind Flächen mit starker nächtlicher<br />
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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Abkühlung (z.B. Grünland und Ackerland) und hinreichender<br />
Geländeneigung. Allerdings können auch in Wäldern<br />
nicht unerhebliche Kaltluftmassenströme entstehen. Für<br />
Siedlungen sind solche Ausgleichsströmungen dann von<br />
Bedeutung, wenn sie entweder direkt in den Siedlungskörper<br />
eindringen können, oder indem sie stärkere, die Siedlungen<br />
durchdringende Talabwinde zusätzlich „speisen“.<br />
Freiräume mit besonders hoher siedlungswirksamer Kaltluftproduktion<br />
dürfen deshalb nicht bebaut oder mit Luftschadstoffen<br />
belastet werden. Bebauung mindert die<br />
Entstehung von Kaltluft und deren Abfluss. Luftverunreinigungen<br />
würden mit der Kaltluft in die Siedlungen transportiert.<br />
Bei großflächigen Aufforstungen muss mit geringerer<br />
Kaltluftproduktion, ggf. mit Behinderung des Zuflusses in<br />
den Siedlungsraum gerechnet werden.<br />
Grundlage für die Ermittlung solcher Gebiete bildet die<br />
„Klimauntersuchung für den Freistaat Sachsen“ des Deutschen<br />
Wetterdienstes/Dresden 1995/1996. Die regionale<br />
Planung erfolgte in zwei Schritten:<br />
a) Ermittlung von Siedlungsgebieten mit besonderem<br />
Sicherungsbedarf (Wirkräume): Dazu gehören Siedlungen<br />
mit ungünstigen siedlungsklimatischen/lufthygienischen<br />
Bedingungen, insbesondere im Agglomerationsraum,<br />
Städte und sonstige Siedlungen in<br />
Gebieten mit geringer bis mittlerer oder geringer bodennaher<br />
Durchlüftung und Siedlungen mit überdurchschnittlicher<br />
Wärmebelastung sowie ausgewählte<br />
Siedlungen mit höheren siedlungsklimatischen Anforderungen<br />
(Tourismus- und Erholungsschwerpunkte).<br />
b) Ermittlung der für diese Gebiete bedeutsamsten Ausgleichsräume<br />
für die Bildung und Zufuhr frischer Kaltluft:<br />
Als Ausgleichsräume in diesem Sinn wurden (klimatologisch<br />
belegte) Kaltluftsysteme (Entstehungsund<br />
Abflussgebiete) ausgewiesen, sofern es sich um<br />
direkte Zuflüsse zu den sicherungsbedürftigen Siedlungsbereichen<br />
oder um direkte und nahe liegende<br />
Einzugsgebiete der für diese Bereiche wirksamen Talabwindsysteme<br />
handelt. Eine Ausweisung erfolgte<br />
nicht in Kältestressgebieten und in Kaltluftsystemen<br />
mit starken bodennahen Emissionsquellen. Die aus<br />
den Ergebnissen der landesweiten Klimauntersuchung<br />
abgeleiteten Gebiete wurden einer Plausibilitätsprüfung<br />
unterzogen (Relief, Flächennutzung, Abflusshindernisse,<br />
Mindestgröße).<br />
Die Gebiete werden in Karte 2 „Raumnutzung“ durch eine<br />
Objektsignatur (Pfeil in gemittelter effektiver Abflussrichtung)<br />
symbolhaft dargestellt. Dies und der Vorbehaltsstatus<br />
erfordern bei der raumordnerischen Anwendung Einzelfall<br />
bezogene Betrachtungen. Die flächenkonkrete Abgrenzung<br />
dieser siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche<br />
bedarf ortskonkreter Untersuchungen. Im Rahmen der<br />
kommunalen Landschafts- und Grünordnungsplanung<br />
müssen daher die erforderlichen Voraussetzungen für eine<br />
verbindliche Regelung dieses Aspektes des Siedlungsklimaschutzes<br />
durch die Bauleitplanung geschaffen werden.<br />
Die Darstellung von Kaltluftsystemen im <strong>Region</strong>alplan gibt<br />
hierfür räumliche Schwerpunkte aus regionaler Sicht vor.<br />
Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen: Frischluftentstehungsgebiete<br />
Zweckbestimmung:<br />
In den Frischluftentstehungsgebieten soll der Wald als<br />
klimawirksame Vegetationsstruktur erhalten werden (Sicherung<br />
des klimatischen Ausgleichspotenzials). Der<br />
Zustrom von Frischluft in den benachbarten Siedlungsraum<br />
soll nicht behindert werden.<br />
wenn Gehölzbestände durchströmt werden, auch Auswirkungen<br />
auf die Luftqualität im Waldumland. Bei Temperaturunterschieden<br />
zwischen Wald und Umland kann die<br />
Ausgleichswirkung durch thermisch bedingte Strömungen<br />
unterstützt werden (nächtliche Kaltluftsysteme, Flurwindsysteme).<br />
Besonders bei Schwachwindwetterlagen können<br />
in Wäldern entstandene Frischluftmassenströme im Siedlungsraum<br />
hohen lufthygienischen Stellenwert erlangen.<br />
Zusammenhängende Waldflächen im Schwachwindluv von<br />
Siedlungen sind besonders wertvoll. Waldflächen führen<br />
zudem auf Grund ihrer „Rauigkeit“ zu Turbulenzen, die bei<br />
laminaren schadstoffbelasteten Strömungen Verdünnungseffekte<br />
zur Folge haben. Im Übrigen sind Waldgebiete<br />
regelmäßig frei von Emittenten.<br />
Vor der Bestimmung von konkreten Bereichen mit besonderer<br />
Funktion für die Frischluftentstehung sind grundsätzliche<br />
Überlegungen zum überörtlichen Handlungsbedarf<br />
erforderlich. Besonderer Handlungsbedarf besteht in<br />
solchen Räumen, wo einerseits größere Flächensiedlungen<br />
(insbesondere Städte) oder netzartige Siedlungsstrukturen<br />
mit hohen Bevölkerungskonzentrationen, gewerblichen<br />
Flächennutzungen und entsprechend starker Verkehrsfrequentierung<br />
vorhanden sind („Bedarfsräume“) und<br />
andererseits frischluftrelevante Vegetation („Funktionsräume“,<br />
insbesondere Wald) nur begrenzt zur Verfügung<br />
steht - waldarmes Umfeld. Für Siedlungen mit waldreicherem<br />
Umfeld besitzen benachbarte Waldflächen natürlich<br />
ebenfalls wichtige siedlungsklimatische Funktionen. Allerdings<br />
ist der planerische Handlungsbedarf hier geringer.<br />
Den Ausgangspunkt der konkretisierenden Überlegung<br />
bilden die Gebiete, in denen entsprechend der Ergebnisse<br />
der Waldfunktionenkartierung des Freistaates Sachsen<br />
Waldflächen eine regionale Klimaschutzfunktion besitzen<br />
(in der Planungsregion die Räume Glauchau / Meerane,<br />
<strong>Chemnitz</strong> und Freiberg / Brand-Erbisdorf; siehe auch<br />
Landesentwicklungsplan Sachsen 2003 Karte 10 „Landesweite<br />
Schwerpunkte der Waldmehrung“). In regionaler<br />
Konkretisierung und Ergänzung werden als Gebiete mit<br />
potenziellem Handlungsbedarf auch größere durch ein<br />
urban geprägtes Flächennutzungsmosaik gekennzeichnete<br />
Kleinlandschaften und generell die Siedlungsagglomeration<br />
im Raum <strong>Chemnitz</strong> / Burgstädt / Limbach-Oberfrohna /<br />
Hohenstein-Ernstthal / Lichtenstein / Oelsnitz / Stollberg<br />
betrachtet.<br />
Die Zufuhr der in den Wäldern „entstandenen“ Frischluft in<br />
den Siedlungsraum erfolgt auf advektivem Weg oder bei<br />
bestimmten Witterungssituationen auch mit Unterstützung<br />
durch thermische Ausgleichsströmungen. Da solche Wirkgefüge<br />
in räumlicher Hinsicht begrenzt sind, kommen<br />
insbesondere Wälder mit unmittelbarem Siedlungskontakt<br />
oder zumindest siedlungsnahe Wälder in Betracht. Insofern<br />
sind stadtnahe Erholungswälder vielfach zugleich als<br />
Frischluftentstehungsgebiete für den Siedlungsraum zu<br />
werten. Bei Städten in Tal- oder Beckenlage wurden die<br />
Wälder an den Tal- bzw. Beckenflanken erfasst.<br />
Eine Ausweisung erfolgt dort, wo entsprechend der topografischen<br />
Gegebenheiten ein klimafunktionaler Zusammenhang<br />
zwischen dem entsprechenden Waldgebiet und<br />
einem potenziellen Wirkraum (regional relevante Siedlungsfläche)<br />
auch in der Nahbereichsebene nachvollziehbar<br />
ist und das Waldgebiet bzw. der Waldflächenkomplex<br />
eine gewisse Mindestgröße (nur ausnahmsweise unter<br />
10 ha) besitzt. Näheres zur Gebietsauswahl enthält der<br />
<strong>Region</strong>ale Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan. Der<br />
Stand der Ausweisung entspricht einer Abschätzung.<br />
Zu 3.4.2<br />
Die flächenkonkrete Abgrenzung der siedlungsklimatisch<br />
bedeutsamen Bereiche einschließlich der für den<br />
Kalt- bzw. Frischluftzustrom in die Siedlungen erforderlichen<br />
Strukturierung der Siedlungsrandzone bedarf orts-<br />
Die „Frischluftwirkung“ vor allem größerer Gehölzbestände<br />
besteht zunächst für den Bestandsinnenraum, hat aber,<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 37
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
konkreter Untersuchungen. Im Rahmen der kommunalen<br />
Landschafts- und Grünordnungsplanung müssen daher die<br />
erforderlichen Voraussetzungen für eine verbindliche<br />
Regelung des Siedlungsklimaschutzes durch die Bauleitplanung<br />
geschaffen werden. Die Ausweisung von Kaltluftsystemen<br />
in Karte 2 „Raumnutzung“ als Schutzbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft und von Frischluftentstehungsgebieten<br />
in Karte 5.1 als Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen legt hierfür die räumlichen<br />
Schwerpunkte aus regionaler Sicht fest.<br />
Zu 3.5<br />
Freiraum und Siedlung<br />
Allgemeiner Freiraumschutz<br />
Plankapitel 3.5 hat den allgemeinen Freiraumschutz gegenüber<br />
Besiedelung zum Gegenstand. Hierbei geht es in<br />
allgemeiner Form um die Gestaltung des Verhältnisses<br />
zwischen dem (multifunktionalen) regionalen Freiraum und<br />
dem Siedlungsraum. Die grundlegende Regelungsabsicht<br />
besteht sowohl in der Bewahrung wertvoller Freiräume<br />
als auch in einer sinnvollen Gliederung des Siedlungsraumes.<br />
Dabei stehen die Erhaltung großer zusammenhängender<br />
Freiräume und die Vermeidung strukturloser<br />
Siedlungslandschaften durch die Anwendung der raumplanerischen<br />
Instrumente „<strong><strong>Region</strong>aler</strong> Grünzug“ und<br />
„Grünzäsur“ im Mittelpunkt.<br />
Zu 3.5.1 und 3.5.2<br />
Der regionale Freiraum, d.h. der Raum außerhalb von<br />
Siedlungen, ist Träger von ökologischen Funktionen und<br />
Nutzungspotenzialen und dabei auch Ausgleichsraum für<br />
die besiedelten Gebiete. Eine Erweiterung des Siedlungsraumes<br />
ist naturgemäß unvermeidbar mit Freiraumentzug<br />
verbunden. Im Interesse einer insgesamt leistungsfähigen<br />
Raumstruktur soll der Freiraum jedoch grundsätzlich vor<br />
Besiedelung (Entzug) bewahrt, im Zusammenhang erhalten<br />
(nicht zerschnitten) werden sowie funktionsfähig und<br />
nutzbar bleiben (frei von Beeinträchtigungen). Diese generellen<br />
Forderungen der regionalen Landschaftsordnung<br />
werden dort, wo der Freiraum besondere Funktionen oder<br />
Potenziale besitzt, durch spezifische Instrumente des regionalplanerischen<br />
Freiraumschutzes ergänzt und bekräftigt<br />
(Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Grünzüge, Grünzäsuren).<br />
Beeinträchtigungen bzw. Defizite sollen in sanierungsbedürftigen<br />
Bereichen der Landschaft beseitigt und<br />
in Bereichen der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
vermieden werden. Voraussetzung dafür<br />
bleibt aber in jedem Fall, dass der Freiraum als solcher erhalten<br />
wird.<br />
Zu 3.5.3<br />
Innerörtliche Grünbereiche (örtliche Freiräume) entfalten<br />
auf die Dauer einen größeren ökologischen Wert, wenn sie<br />
nicht verinseln, d.h. wenn die dort lebenden Tier- und<br />
Pflanzenpopulationen in möglichst ungehindertem Austausch<br />
mit den Populationen des regionalen Freiraumes<br />
bleiben. Auch unter dem Erholungsaspekt ist ihre Verknüpfung<br />
mit dem überörtlichen Freiraum sinnvoll.<br />
<strong>Region</strong>ale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
<strong>Region</strong>ale Grünzüge dienen der Erhaltung wertvoller<br />
Freiräume und gleichzeitig zur Gliederung der Siedlungslandschaft<br />
in dicht besiedelten Räumen. Sie sollen sichern,<br />
dass der regionale Freiraum möglichst als zusammenhängendes<br />
Freiraumsystem erhalten bleibt und die Identität<br />
räumlich eigenständiger Orte gewahrt wird. Sie verhindern<br />
insbesondere das netzförmige und flächenhafte Zusammenwachsen<br />
der Siedlungen. Eine Priorisierung einzelner<br />
Freiraumfunktionen erfolgt mit diesem Planelement jedoch<br />
nicht. Grünzüge in diesem raumplanerischen Sinn haben<br />
nicht zwangsläufig eine lineare Erstreckung und sind auch<br />
nicht unbedingt reich an Gehölzen oder floristisch-faunistisch<br />
wertvollen Strukturen. Eine einzelne Grünzug-<br />
Fläche wird ab einer Größe von i.d.R. mehreren km² ausgewiesen.<br />
Bei der Abgrenzung werden Verbundaspekte<br />
berücksichtigt.<br />
<strong>Region</strong>ale Grünzüge werden in den Teilen des Verdichteten<br />
Raumes ausgewiesen, in denen auf Grund bereits<br />
bestehender starker Verdichtungen und erheblicher Verdichtungsimpulse<br />
das ungeordnete netzförmige und flächenhafte<br />
Zusammenwachsen der Siedlungen zu befürchten<br />
ist. Sie werden ausgewiesen, wenn im konkreten<br />
Einzelfall besondere Gründe für die Erhaltung des Freiraumes<br />
sprechen. Als besondere Gründe gelten vor allem<br />
hervorgehobene Funktionen in den Bereichen<br />
• Erholung/Landschaftsbild<br />
• Biotope/Arten (auch Verbundfunktion)<br />
• Siedlungslandschaft/Ortsbild<br />
• Siedlungsklima<br />
• Boden<br />
• Landwirtschaft<br />
• Wald einschließlich Waldmehrung<br />
• Wassergewinnung/Hochwasserabfluss.<br />
<strong>Region</strong>ale Grünzüge (analog die Grünzäsuren) sind in<br />
ihrer Zweckbestimmung multifunktional, d.h. indirekt zielen<br />
sie auf die Sicherung einer Vielzahl von Freiraumfunktionen<br />
ab. Ihre Bindungswirkung ist hingegen auf das<br />
Freihalten von „Bebauung oder anderen funktionswidrigen<br />
Nutzungen“ beschränkt. „Funktionswidrige Nutzungen“ im<br />
Sinne dieses Planes sind alle siedlungstypischen Nutzungen,<br />
die in Verbindung mit der Bebauung zum „Freiraumentzug“,<br />
d.h. zu einer Besiedelung führen. <strong>Region</strong>ale<br />
Grünzüge (analog die Grünzäsuren) sollen als Freiraum<br />
erhalten, also nicht bzw. nicht über das ggf. bestehende<br />
Maß hinaus besiedelt werden. Der regionalplanerische<br />
Ausschluss von Besiedelung lässt mit engem Spielraum<br />
als Ausnahme die Entwicklung solcher Nutzungen zu, die<br />
zwar regionalplanerisch im weiteren Sinn überwiegend<br />
zum Siedlungsraum gerechnet werden, aber nicht zwangsläufig<br />
im grundlegenden Widerspruch zum Schutz der Freiraumfunktionen<br />
stehen müssen. Dazu können z.B. Parkanlagen,<br />
Zeltplätze, Sportplätze und Freibäder mit nur<br />
unerheblichen hochbaulichen Anlagen und Bodenversiegelungen<br />
zählen. Bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur,<br />
insbesondere Trassen, auch Kläranlagen, die<br />
naturgemäß durch den Freiraum führen bzw. in diesem<br />
lokalisiert sind, werden von diesen Planelementen des<br />
allgemeinen Freiraumschutzes nicht ausgeschlossen (keine<br />
Bebauung im Sinne von Besiedelung). Das Gleiche gilt<br />
für die Rohstoffgewinnung. Dieser Freiraumnutzung stehen<br />
<strong>Region</strong>ale Grünzüge und Grünzäsuren nicht entgegen,<br />
weil auch ein Gewinnungsgebiet Teil des Freiraumes<br />
bleibt. Allerdings sind hier zum endgültigen „Freiraumentzug“<br />
führende Folgenutzungen in Form einer Besiedelung<br />
(z.B. als Gewerbegebiet) ausgeschlossen. Rohstoffgewinnung<br />
im Bereich <strong><strong>Region</strong>aler</strong> Grünzüge oder Grünzäsuren<br />
erfordert freiraumtypische Folgefunktionen (insbesondere<br />
Naturschutz und Landschaftspflege, Forstwirtschaft, Landwirtschaft).<br />
Privilegierte Vorhaben gemäß § 35 BauGB und<br />
sonstige Vorhaben, die notwendigerweise im Freiraum<br />
erfolgen müssen, werden von diesem Ziel ebenfalls nicht<br />
berührt.<br />
Hinweis zur Abgrenzung der <strong>Region</strong>alen Grünzüge in<br />
Karte 2 „Raumnutzung“:<br />
<strong>Region</strong>ale Grünzüge werden in Vorranggebieten für Natur<br />
und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) und Vorranggebieten<br />
Wald nicht gesondert (überlagernd) ausgewiesen,<br />
da für diese Gebiete eine Besiedelung bereits durch die<br />
Vorrangausweisung mit Zielqualität ausgeschlossen ist.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 38
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Grünzäsuren dienen der Erhaltung wertvoller Freiräume<br />
zwischen eng benachbarten Siedlungen und gleichzeitig<br />
zur Gliederung der Siedlungslandschaft auf der regionalen<br />
Ebene. Sie sollen sichern, dass der regionale Freiraum als<br />
zusammenhängendes Freiraumsystem erhalten bleibt und<br />
die Identität räumlich eigenständiger Orte gewahrt wird.<br />
Sie verhindern insbesondere im Verlaufe von Achsen und<br />
bandförmigen Siedlungsstrukturen (Aneinanderreihung<br />
lang gestreckter Waldhufendörfer) die Entstehung ungegliederter<br />
Siedlungsbänder. Grünzäsuren sind nicht in<br />
jedem Fall reich an Gehölzen oder Biotopstrukturen. Sie<br />
sind auch als definierte regionale Planelemente inhaltlich<br />
ausdrücklich von örtlichen Grünzäsuren zu unterscheiden.<br />
Grünzäsuren werden im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesen, wenn<br />
der Abstand zwischen benachbarten Orten nur noch etwa<br />
1000 m oder bereits weniger, aber mindestens noch etwa<br />
200 m beträgt, wenn die Möglichkeit des Zusammenwachsens<br />
auf Grund der topographischen Verhältnisse<br />
zumindest theoretisch gegeben ist und wenn besondere<br />
Gründe im konkreten Einzelfall für die Erhaltung des bestehenden<br />
Siedlungszwischenraumes sprechen. Besondere<br />
Gründe liegen vor allem dann vor,<br />
• wenn durch das Zusammenwachsen viele Kilometer<br />
lange Siedlungsbänder entstehen oder Freiraumteile<br />
allseitig von Siedlungskörpern umschlossen würden,<br />
• wenn besonders hohe Freiraumwerte (siehe Grünzüge)<br />
gefährdet oder wichtige landschaftliche Zusammenhänge<br />
zerschnitten würden oder<br />
• wenn das Ortsbild oder der Charakter der Siedlungslandschaft<br />
beeinträchtigt würde.<br />
Innerhalb <strong><strong>Region</strong>aler</strong> Grünzüge übernehmen diese die<br />
Funktion der Grünzäsuren. Die Darstellung der Grünzäsuren<br />
erfolgt in Karte 2 „Raumnutzung“ nicht als Gebiet,<br />
sondern durch eine Objektsignatur (symbolhaft). Zur Bindungswirkung<br />
siehe <strong>Region</strong>ale Grünzüge.<br />
Zu 3.5.4<br />
Die Abgrenzung der <strong>Region</strong>alen Grünzüge und Grünzäsuren<br />
gegenüber dem Siedlungsraum ist nicht flächenscharf.<br />
Die örtliche Ausformung durch die Bauleitplanung (im<br />
Rahmen der Anpassung an die Ziele der Raumordnung)<br />
erfolgt dadurch, dass im <strong>Region</strong>alen Grünzug bzw. in den<br />
Grünzäsuren keine raumbedeutsamen Bauflächen im<br />
Sinne einer Besiedelung (Wohnbebauung, gewerblichindustrielle<br />
Bebauung) ausgewiesen werden, sondern<br />
Flächen für freiraumtypische Nutzungen und Funktionen<br />
(z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft). Die Zulässigkeit<br />
kleinflächiger Siedlungsabrundungen, die die komplexen<br />
Funktionen dieser Gebiete nicht gefährden dürfen, ist im<br />
Rahmen der raumordnerischen Einzelfallprüfung zu beurteilen.<br />
Kriterium für den Ermessensspielraum für kleinflächige<br />
Siedlungsabrundungen ist die Funktionssicherung<br />
der in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Bereiche im<br />
konkreten Fall.<br />
Zu 4<br />
Zu 4.1<br />
Erläuterungen<br />
Wasser<br />
Hochwasserschutz<br />
Durch die Hochwasserkatastrophe im August 2002 wurde<br />
deutlich, dass die fachplanerischen Voraussetzungen und<br />
gesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz und zur<br />
Hochwasservorsorge verbessert werden müssen.<br />
Ausgehend vom Grundsatz des vorbeugenden Hochwasserschutzes<br />
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG sind in den<br />
Raumordnungs- bzw. <strong>Region</strong>alplänen entsprechende Ziele<br />
und Grundsätze zu konkretisieren. Der Landesentwicklungsplan<br />
2003 weist im Kapitel 4.3 Aufträge zur Ausweisung<br />
von Gebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
aus, die gemäß § 9 Abs.2 S.1 ROG im <strong>Region</strong>alplan<br />
auszugestalten sind.<br />
Die fachlich übergreifende Koordinierungsfunktion der<br />
Raumordnung/<strong>Region</strong>alpläne mit der Zweckbestimmung,<br />
konkurrierende Raumnutzungen auszugleichen und aufeinander<br />
abzustimmen, ermöglicht es durch die Integration<br />
der Fachplanungen gemäß § 7 Abs.3 ROG die Anforderungen<br />
des Hochwasserschutzes im Sinne der planerischen<br />
Vorsorge umzusetzen.<br />
Eine wichtige fachplanerische Grundlage für die Fortschreibung<br />
des <strong>Region</strong>alplanes bilden die Hochwasserschutzkonzeptionen,<br />
die für das Gebiet der Planungsregion<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge folgende Flusseinzugsgebiete<br />
erfassen:<br />
• Freiberger Mulde – Bobritzsch (Nr. 13)<br />
• Zwickauer Mulde (Nr. 16)<br />
• Gimmlitz (Nr. 19)<br />
• Striegis (Nr. 20)<br />
• Natzschung (Nr.21)<br />
• Flöha bis Pegel Borstendorf/ Schweinitz/<br />
Schwarze Pockau (Nr. 22)<br />
• Zschopau Pegel Hopfgarten bis Mdg.Wilisch/<br />
Flöha Pegel Borstendorf/GroßeLößnitz (Nr. 23)<br />
• Zschopau bis Pegel Hopfgarten/Sehma/Pöhlbach/Preßnitz<br />
(Nr. 24)<br />
• Lungwitzbach (Nr. 26)<br />
• Zwönitz (Nr. 27).<br />
Die Hochwasserschutzkonzeptionen wurden 2004 durch<br />
das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />
(SMUL) bestätigt. Weiterführende Entscheidungen<br />
- wie die Planung und bauliche Umsetzung ausgewählter<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen - erfolgen durch<br />
die Landestalsperrenverwaltung Sachsen. Schutzmaßnahmen<br />
mit örtlicher Wirkung und an Gewässern 2. Ordnung<br />
stehen unter Verantwortung der jeweiligen Gemeinden.<br />
Darüber hinaus stellen die vom Landesamt für Umwelt und<br />
Geologie erarbeiteten Gefahrenhinweiskarten (1:100000)<br />
sowie die Gefahren- und Intensitätskarten (1:5000) der<br />
Landestalsperrenverwaltung Bewertungsgrundlagen für<br />
besondere Gefahrenintensitäten und Risikogebiete dar.<br />
Maßgebende fachgesetzliche Grundlage ist das Sächsische<br />
Wassergesetz.<br />
Die Vorranggebiete für Überschwemmungsbereiche werden<br />
entsprechend der in den Hochwasserschutzkonzeptionen<br />
ermittelten Überschwemmungsgebieten für ein hundertjähriges<br />
Hochwasser im Planungsmaßstab der regionalplanerischen<br />
Ebene ausgewiesen.<br />
Die nach § 100 Abs. 3 SächsWG festgelegten Überschwemmungsgebiete<br />
berücksichtigen den IST-Zustand<br />
bezüglich der vorhandenen Hochwasser-Schutzanlagen.<br />
Sofern die Realisierung von technischen Hochwasser-<br />
Schutzmaßnahmen bereits einen Stand erreicht hat, der<br />
erkennbare Auswirkungen auf die Ausdehnung des Überschwemmungsbereiches<br />
hat, wird dieser regionalplanerisch<br />
berücksichtigt. In Abhängigkeit der Umsetzung technischer<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen ist bei Bedarf eine<br />
Teilfortschreibung zu erwägen.<br />
Die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für Hochwasser –<br />
Risikobereiche werden auf der Grundlage der Gefahrenhinweiskarte<br />
ausgewiesen, die ein Versagen/Überfluten<br />
technischer Schutzanlagen bei der Flächenmodellierung<br />
berücksichtigt. Ergänzend dazu wurden die Gebietsausweisungen<br />
mit Hochwasserextremereignissen (HQ<br />
200/extrem) abgeglichen, um das bestehende Gefährdungspotenzial<br />
räumlich insgesamt zu erfassen. Durch<br />
das Geländerelief der <strong>Region</strong> unterscheiden sich diese<br />
Gebietskulissen jedoch nur unwesentlich in ihren Flächenausdehnungen.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 39
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Der regionalplanerische Maßstab der Ausweisung erfasst<br />
generalisierte Überschwemmungsquerschnitte an Flussläufen<br />
ab 100 m Breite (entspricht 1 mm auf der Raumnutzungskarte).<br />
Die darüber hinaus existierenden kleinräumigeren<br />
Gebiete sind für den regionalplanerischen Maßstab<br />
nicht relevant und werden daher auch nicht von der Planaussage<br />
erfasst.<br />
Für die weitere räumliche Konkretisierung auf der Ebene<br />
der Bauleitplanung/ Grünordnungsplanung wird auf die<br />
Gefahrenkarten bzw. auf die Arbeitskarten der Überschwemmungsgebiete<br />
hingewiesen.<br />
Zu 4.1.1<br />
Hochwasserschutz erfordert ein umfassendes überörtliches<br />
und auch transnationales Zusammenwirken in verschiedenen<br />
Handlungsfeldern. Neben den unmittelbar<br />
wirkenden operativen Maßnahmen ist der vorbeugende<br />
Hochwasserschutz insbesondere darauf ausgerichtet,<br />
durch nachhaltig wirkende Flächennutzungen oder den<br />
Ausbau von Hochwasserrückhaltesystemen die Voraussetzungen<br />
für einen verbesserten Wasserrückhalt in der<br />
Fläche zu unterstützen und Gefährdungspotenziale zu<br />
minimieren. Zur Minderung hochwasserbedingter Konflikte<br />
zwischen Ober - und Unterliegern sind die jeweiligen<br />
Gewässereinzugsgebiete als Gesamtraum zu behandeln<br />
und Anforderungen im Sinne eines Hochwassermanagements<br />
zu koordinieren.<br />
Die Sicherung und Wiederherstellung von Retentionsflächen,<br />
Renaturierungsmaßnahmen, die Rückgewinnung<br />
versiegelter Flächen, die konservierende Bodenbearbeitung<br />
(Mulchsaaten) / Direktsaat, die Umwandlung von<br />
Ackerland in Grünland sowie Anpflanzungen / Aufforstungen<br />
sind wesentliche Handlungsfelder zur Verbesserung<br />
des Wasserrückhaltes in der Fläche.<br />
Ergänzend dazu sind gemäß der Hochwasserschutzkonzeptionen<br />
Hochwasserrückhaltebecken und Deichbaumaßnahmen<br />
unter Berücksichtigung ihrer Priorität und der<br />
Belange der Umweltverträglichkeit zu realisieren. Neben<br />
zahlreichen Maßnahmen im örtlichen Bereich (Gewässer<br />
II. Ordnung) werden durch die Landestalsperrenverwaltung<br />
die Maßnahmen/Projekte mit überörtlicher Bedeutung<br />
geplant und umgesetzt. Ausgehend von den Ergebnissen<br />
der landesweiten Priorisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
vom 30.11.2005 und dem gegenwärtigem<br />
Planungsstand sind für das Gebiet der <strong>Region</strong> fünf prioritäre<br />
Standorte mit einer Realisierung bis 2013 geplant (siehe<br />
Anlage 4 und Umweltbericht). Die Standorte werden gemäß<br />
LEP Z 4.3.9 regionalplanerisch ausgewiesen bzw.<br />
dargestellt.<br />
Die thematische Auseinandersetzung mit Anforderungen<br />
zum Hochwasserschutz (auch in Trockenzeiten) stellt<br />
besonders gegenüber privaten Bauherren in Verbindung<br />
mit verfahrens- oder genehmigungsfreien Bauvorhaben<br />
einen wichtigen Teil der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der<br />
Hochwasservorsorge dar. Die bestehenden naturbedingten<br />
Gefahren für Menschen und Sachwerte erfordern ein<br />
aktives Gefahrenbewusstsein.<br />
In die allgemeine Hochwasservorsorge sind auch Gebiete<br />
mit hohem Grundwasserstand einzubeziehen, in denen<br />
nach ergiebigen Niederschlägen ebenfalls Hochwasser<br />
entsteht.<br />
Zu 4.1.2<br />
SächsWG festgesetzt. In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>- Erzgebirge<br />
wurden bislang keine Festsetzungen gemäß § 100 Abs.1<br />
SächsWG im Rahmen eines Verfahrens nach § 130<br />
SächsWG vorgenommen, so dass auch keine gebietsbezogenen<br />
Rechtsverordnungen vorliegen.<br />
Mit Hinweis auf die in 2006 zwischen SMUL und SMI<br />
gemeinsam mit den <strong>Region</strong>alen Planungsstellen im Rahmen<br />
des Arbeitskreises Hochwasserschutz abgestimmten<br />
Handlungsempfehlungen wurde festgestellt, dass die<br />
Überlagerung von wasserrechtlichen Überschwemmungsgebieten<br />
mit Vorranggebieten Hochwasserschutz grundsätzlich<br />
möglich und sinnvoll ist.<br />
Die ausgewiesenen Vorranggebiete sind gemäß § 2 Abs. 2<br />
Nr.8 Satz 7 ROG räumliche Steuerungsinstrumente, die<br />
auf die überörtliche Sicherung und Rückgewinnung von<br />
Retentionsflächen im Freiraum /Auen und überschwemmungsgefährdete<br />
Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
ausgerichtet sind. Dabei werden die rechtlichen<br />
Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gemäß<br />
§ 31 b beachtet.<br />
Die im Freiraum liegenden Vorranggebiete für Überschwemmungsbereiche<br />
überlagern sich in der Regel mit<br />
Vorranggebieten für Natur und Landschaft. Die hier betroffenen<br />
strukturbestimmenden Lebensraumtypen und Biotope<br />
sind an feuchte/nasse Standortbedingungen mit<br />
gelegentlichen Überflutungsereignissen gebunden, so<br />
dass die Überlagerung der Vorranggebiete miteinander<br />
vereinbar ist und keine Nutzungskonflikte auslöst.<br />
Darüber hinaus sind auch gemäß § 7 Abs.2 Nr. 2 ROG die<br />
Festlegungen im <strong>Region</strong>alplan für Freiräume zur Gewährleistung<br />
des vorbeugenden Hochwasserschutzes ausdrücklich<br />
vorzusehen.<br />
Überschwemmungsbereiche sollen insbesondere für die<br />
Inanspruchnahme durch zusätzliche Baugebiete ausgeschlossen<br />
werden. Mit der Vorrangausweisung werden<br />
Bindungswirkungen gemäß § 4 Abs. 1 ROG und § 1 Abs.4<br />
BauGB ausgelöst, die eine entsprechende Regelung im<br />
Rahmen der Bauleitplanung ermöglichen.<br />
Soweit ein hochwasserschutzgerechtes Bauen erfolgt,<br />
bleiben der bauliche Bestandsschutz sowie Bauvorhaben<br />
im Innenbereich gemäß § 34 BauGB davon unberührt.<br />
Unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen zu<br />
Entschädigungsleistungen bezieht sich der Anwendungsbereich<br />
des Planungszieles ferner nur auf Baugebiete, die<br />
noch kein Baurecht erlangt haben.<br />
Inwieweit ein nachträglicher Anpassungsbedarf der Bauleitplanung<br />
entsteht, hängt vom konkreten Einzelfall und<br />
dem planerischen Ermessen der Gemeinde ab.<br />
Da die <strong>Region</strong> noch über ausreichende Flächenpotenziale<br />
außerhalb Hochwasser gefährdeter Bereiche verfügt, die<br />
für die Wohnbebauung oder gewerbliche Nutzung geeignet<br />
sind und auch bereits planerisch vorgehalten werden und<br />
andererseits die demografische Entwicklung zu rückläufigen<br />
Bedarfsausweisungen führt, unterstützt das Planungsziel<br />
gleichermaßen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.<br />
Entsprechend der bestätigten Hochwasserschutzkonzeptionen<br />
sind überschwemmungsgefährdete Siedlungsbereiche<br />
durch bauliche Maßnahmen wirksamer vor Überflutungen<br />
zu schützen.<br />
.<br />
Zu 4.1.3<br />
Der Planungsgrundsatz dient der Konfliktminimierung. Die<br />
ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind besonders bei<br />
Änderungen der Flächennutzung bzw. Durchführung von<br />
Bauvorhaben in die Abwägung einzustellen.<br />
Mit der Ausweisung der Vorbehaltsgebiete werden die<br />
Gebiete mit einem erhöhten Hochwasserrisiko aufgezeigt,<br />
die unter bestimmten Voraussetzungen – wie Versagen<br />
technischer Schutzeinrichtungen, Extremereignisse –<br />
überflutet werden können. Durch die Ausweisung soll auch<br />
das Gefahrenbewusstsein sensibilisiert werden.<br />
In diesen Gebieten sind geeignete Vorsorgemaßnahmen<br />
zur Schadensminimierung zu treffen und die unterschiedlichen<br />
Raumnutzungen unter dem Gesichtspunkt der<br />
Hochwassergefährdung aufeinander abzustimmen. Mit<br />
Gemäß LEP Z 4.3.8 sind im <strong>Region</strong>alplan Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
auszuweisen und Festlegungen zu Art und Umfang<br />
der Nutzungen in diesen Gebieten zu treffen.<br />
Die als Vorranggebiete ausgewiesenen Überschwemmungsbereiche<br />
stehen im Rang von Überschwemmungsgebieten<br />
im Sinne des Wasserrechtes, im Übrigen bis<br />
HQ 100 .<br />
Die fachlichen Grundlagen für diese Gebietsausweisungen<br />
wurden im Rahmen der Hochwasserschutzkonzeptionen<br />
erstellt. Die Gebiete wurden gemäß § 100 Abs. 3<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 40
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Hinweis auf die Gefahrenkarten sind Differenzierungen der<br />
Gefährdungsintensität abzuleiten und erkennbare nutzungs-<br />
oder baubedingte Auswirkungen daraus auf angrenzende<br />
Gebiete und Unterlieger zu berücksichtigen.<br />
Hochwasser angepasstes Bauen soll beispielsweise Anforderungen<br />
zu Baugröße und –form, zur räumlichen<br />
Einordnung oder technischen Anordnung bestimmter<br />
Anlagen und Ausrüstungen optimieren, aber auch die<br />
Querschnittsdimensionierung und Ausführung von Brückenbauten<br />
beachten.<br />
Zu 4.1.4<br />
Der Planungsgrundsatz ist unter Berücksichtigung des<br />
jeweiligen Einzelfalles und der bestehenden wasser- und<br />
baurechtlichen Anforderungen auf eine Konfliktminimierung<br />
ausgerichtet.<br />
Nach § 100a SächsWG ist u.a. die Errichtung und wesentliche<br />
Änderung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten<br />
nur zulässig ist, wenn diese den Hochwasserabfluss<br />
nicht wesentlich beeinträchtigen.<br />
Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
gemäß § 34 BauGB besitzt auch im besiedelten Innenbereich<br />
der Schutz vor Hochwasser als Gemeinwohlaufgabe<br />
von hohem Rang zunehmende Bedeutung.<br />
Soweit es möglich ist, sollen die daraus resultierenden<br />
Anforderungen bei der Abwägung im Rahmen der Entscheidungsfindung<br />
von Bauvorhaben berücksichtigt werden.<br />
Ausgehend von den Schadensbilanzen des Hochwassers<br />
2002 wird deutlich, dass Sachschäden insbesondere an<br />
Gebäuden und Anlagen der Infrastruktur in dichter bebauten<br />
Siedlungsgebieten entlang der Flussläufe im Überschwemmungsraum<br />
und bei ungenügender Dimensionierung<br />
oder Versagen der Schutzeinrichtungen entstanden<br />
sind.<br />
Grundsätzlich ist ein umfassender Schutz vor Extremhochwasser-Ereignissen<br />
unrealistisch. Das Risikopotenzial<br />
ist jedoch auch durch bauliche Schutzvorkehrungen besonders<br />
im besiedelten Raum zu minimieren. Die Ergebnisse<br />
der Hochwasserschutzkonzeptionen zur Durchführung<br />
der jeweiligen Maßnahmen und Projekte sind in<br />
Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden weiter umzusetzen.<br />
Dabei sind Schutzanforderungen für örtliche Maßnahmen<br />
(Gewässer II. Ordnung) zu integrieren.<br />
Der ermittelte Planzustand mit geringer dimensionierten<br />
Überschwemmungsgebieten wird jedoch erst nach Realisierung<br />
der jeweiligen Schutzmaßnahmen im Einzugsbereich<br />
wirksam.<br />
Das Gefährdungspotenzial in Überschwemmungsgebieten,<br />
in denen die geplanten Schutzmaßnahmen noch nicht<br />
realisiert werden konnten, wird durch bauliche Nachverdichtungen<br />
und Flächenversiegelungen weiter erhöht. Dies<br />
gilt besonders für Gebiete, in denen aus technischen als<br />
auch aus wirtschaftlichen Gründen kein real durchsetzbares<br />
Schutzziel für ein HQ 100 erreichbar ist.<br />
Zu 4.1.5<br />
Formen der Landbewirtschaftung und Aufforstungen sind<br />
Abflusswerte zu minimieren.<br />
Infolge der schnellen Hochwasserbildung sind auch Gefahrenbereiche<br />
im Abflusssystem der Fließgewässer (z.B. für<br />
Verklausungen an Brückenbauwerken) weitestgehend zu<br />
reduzieren.<br />
Mit der Ausweisung der Gebiete wird ein vorläufiger Handlungsrahmen<br />
im Sinne des § 100b SächsWG gesetzt.<br />
Erläuterungen zur Ausweisung der Hochwasserrückhaltebecken<br />
Auf der Grundlage des Handlungsauftrages gemäß LEP<br />
Z 4.3.9 sind Vorrang – bzw. Vorbehaltsstandorte für Maßnahmen<br />
des technischen Hochwasserschutzes – wie<br />
Standorte für Talsperren oder Hochwasserrückhaltebecken<br />
– in den <strong>Region</strong>alplänen auszuweisen.<br />
Die fachlichen Grundlagen zur Errichtung technischer<br />
Schutzanlagen mit überörtlicher Bedeutung wurden im<br />
Rahmen der Hochwasserschutzkonzeptionen erstellt.<br />
Darauf aufbauend wurden bzw. werden durch die Landestalsperrenverwaltung<br />
Untersuchungen zur Machbarkeit<br />
und Wirksamkeit der Anlagen bis zur Projektgenehmigung<br />
weitergeführt. Ausgehend vom Gefährdungspotenzial und<br />
der Realisierbarkeit wurden Prioritäten zur Umsetzung<br />
ausgewählter raumbedeutsamer Anlagen bis 2013 festgelegt.<br />
Die Standorte für die Hochwasserrückhaltung überlagern<br />
regelmäßig hochwertige Naturräume. Ihre Zweckbestimmung<br />
dient jedoch dem Schutz vor Gefahren für Leib und<br />
Leben und begründet damit auch ein überwiegend öffentliches<br />
Interesse. Das Konfliktpotenzial ist Einzelfall bezogen<br />
zu bewerten.<br />
Für eine Ausweisung im <strong>Region</strong>alplan kommen – auch<br />
anhand des vorliegenden Planungsstandes – zunächst nur<br />
die prioritären Anlagen in Betracht (siehe Anlage 4), wobei<br />
die räumlich konkrete Standortfestlegung durch die Fachplanung<br />
eine wesentliche Voraussetzung darstellt.<br />
Im Rahmen der zu führenden Umweltprüfung (siehe Umweltbericht)<br />
ist zu berücksichtigen, dass die auszuweisenden<br />
Standorte mindestens über eine erste, durch den<br />
Fachplanungsträger zu erbringende Prüfung zur Machbarkeit<br />
und zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen<br />
verfügen müssen. Auf dieser Grundlage und der dabei in<br />
Ansatz gebrachten jeweiligen baulichen Ausführungsvariante<br />
sowie der vorgegebenen Dimensionierung erfolgt die<br />
Beurteilung der Raumverträglichkeit auf der Ebene der<br />
<strong>Region</strong>alplanung. Im Ergebnis der anhand der vorliegenden<br />
Daten durchgeführten Prüfungen werden die Standorte<br />
HRB 2 – Rödlitzbach (Nr.1), HRB 9 Kirchberger Dorfbach<br />
(Nr.2) und HRB Neuwürschnitz (Nr.3) als Vorranggebiete<br />
ausgewiesen.<br />
Da für die Standorte Mulda – HWR<br />
49 (Nr.15) und Oberbobritzsch – HWR 461 (Nr. 19) bedingt<br />
durch ihre Lage in Natura -2000- Gebieten im Rahmen<br />
der FFH – Verträglichkeitsprüfung Standort bezogene,<br />
entscheidungserhebliche Voraussetzungen abzuklären<br />
sind, werden diese Standorte nachrichtlich dargestellt.<br />
Alle übrigen geplanten Standorte werden ebenfalls nachrichtlich<br />
dargestellt. Ihr Planungsstand erlaubt noch keine<br />
raumordnerische Sicherung.<br />
Die ausgewiesenen Gebiete zur Erhöhung und Verbesserung<br />
des Wasserrückhaltevermögens stellen die Gebietskulisse<br />
der Hochwasserentstehungsgebiete dar, die durch<br />
das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie mit<br />
Hilfe des WBS FLAB (Wissensbasiertes System Flächen<br />
gleicher Abflussbildung) erarbeitet wurde. Es handelt sich<br />
Zu 4.2 Gewässersanierung<br />
dabei um Flächen, auf denen schnelle Abflusskomponenten<br />
(Oberflächen-, Sättigungsflächen-, schneller Zwi-<br />
der Fließgewässersanierung entsprechen denen, deren<br />
Die in Karte 4 ausgewiesenen regionalen Schwerpunkte<br />
schenabfluss) dominieren. In Überlagerung mit der Niederschlagshäufigkeit<br />
besitzen diese Gebiete für die Hochserrahmenrichtlinie<br />
(„guter Zustand“) ohne zusätzliche<br />
Zielerreichung zur Umsetzung der Europäischen Waswasserentstehung<br />
eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit.<br />
Die Flächennutzung ist deshalb auf das bestehende wahrscheinlich (Sanierungsbedarf) eingeschätzt wird.<br />
Maßnahmen als unklar (Untersuchungsbedarf) bzw. un-<br />
Gefahrenrisiko einzustellen, wobei der Wasserrückhalt in Bei den regionalen Schwerpunkten Grundwassersanierung<br />
der Fläche besondere Bedeutung erhält. Verschlechterungen<br />
durch Flächenneuversiegelungen sind durch sparsa-<br />
es sich um die Kategorie der Wasserrahmenrichtlinie,<br />
und dem Sanierungsbedarf stehender Gewässer handelt<br />
men Umgang mit Grund und Boden oder geeignete Ausgleichsmaßnahmen<br />
zu vermeiden. Durch standortgerechte<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 41
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
deren Zielerreichung ohne zusätzliche Maßnahmen als<br />
unwahrscheinlich eingeschätzt wird.<br />
Insbesondere für die Talsperre Kriebstein und die Zschopau<br />
müssen langfristige Konzepte für die Verbesserung<br />
des ökologischen Potenzials der Talsperre und des ökologischen<br />
Zustandes der Zschopau entwickelt werden, um<br />
auch die touristische Nutzung des Gebietes nachhaltig zu<br />
gewährleisten.<br />
(Ausweisungen erfolgen auf der Grundlage von Fachdaten<br />
des LfUG.)<br />
Anmerkung:<br />
Am 22. 12. 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />
(Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines<br />
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />
Bereich der Wasserpolitik, ABl. EG Nr. L 327 S. 1) in Kraft.<br />
Sie ist die erste europäische Richtlinie, die einen umfassenden,<br />
länderübergreifenden Schutz für das Schutzgut<br />
Wasser vorsieht. Ihr zentrales Ziel ist das Erreichen eines<br />
„guten Zustandes“ für alle Gewässer in der Europäischen<br />
Gemeinschaft bis zum Jahr 2015. Die Qualitätskriterien zur<br />
Zustandsbestimmung der Gewässer werden in der Richtlinie<br />
definiert. Als erster wesentlicher Schritt erfolgte eine<br />
umfassende Bestandsaufnahme der Gewässer, die bis<br />
2004 abzuschließen war. Sie ergab für Sachsen, dass<br />
ohne zusätzliche Maßnahmen für nur 15 % der Oberflächenwasserkörper<br />
und 54 % der Grundwasserkörper die<br />
Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie<br />
wahrscheinlich ist.<br />
Die Wasserrahmenrichtlinie erfasst Fließgewässer mit<br />
einem Einzugsgebiet > 10 qkm und stehende Gewässer<br />
mit einer Wasserfläche > 0,5 qkm. Das erklärt z. B. dass<br />
zahlreiche kleinere Gewässer nicht genannt werden.<br />
Ausnahmen bilden kleinere Flüsse und Bäche, welche<br />
nachweislich verantwortlich für die Verschmutzung größerer<br />
Flüsse sind.<br />
Zu 4.3 Gewässerschutz, Wasserversorgung<br />
und Abwasserentsorgung<br />
Zu 4.3.1<br />
Die Trinkwasserversorgung in der <strong>Region</strong> wird zu ca. 75 %<br />
über Fernwasserverbund realisiert. Die Einzugsgebiete der<br />
Oberflächengewässer sind vor schädlichen Stoffeinträgen<br />
(wie Nitrat) zu schützen.<br />
Rückhaltepuffer für Hochwasser und Vorsorgekapazitäten<br />
für zunehmend klimatisch bedingte Trockenwetterlagen<br />
erfordern ein ausgewogenes Bewirtschaftungsmanagement<br />
der Talsperren, das durch ein qualitativ und mengenmäßig<br />
gesichertes Grundwasserdargebot ausgewogen<br />
zu ergänzen ist. Als Folge größer werdender Trockenheit<br />
reduziert sich die Grundwasserneubildung, was sich auf<br />
die gesamte Entwicklung des Bodenwasserhaushalts<br />
auswirkt.<br />
Mit In-Kraft-Treten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am<br />
22.12.2000 wurde ein komplexer, langjähriger Prozess für<br />
die Bewertung und für erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />
von Oberflächengewässern und<br />
Grundwasserkörpern innerhalb der Europäischen Union<br />
eingeleitet.<br />
Ziel ist das Erreichen eines guten Zustandes gemäß<br />
WRRL bis 2015.<br />
Als Grundwasserkörper wird ein abgegrenztes Grundwasservolumen<br />
innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter<br />
definiert. Neben den oberirdischen Einzugsgebietsgrenzen<br />
sind besonders geologische und hydrogeologische<br />
Strukturen bestimmend. Die Grundwasserkörper der<br />
<strong>Region</strong> sind den (Teil)Einzugsgebieten der Freiberger<br />
Mulde, Striegis, Flöha, Zschopau, Schwarzwasser, Zwickauer<br />
Mulde, Lungwitzbach, <strong>Chemnitz</strong>, Weiße Elster<br />
sowie dem Elbeschlauch zugeordnet. Die Merkmale der<br />
Wasserkörper und die anthropogenen Belastungen sowie<br />
deren Auswirkungen auf die Grundwasserkörper wurden<br />
mit der vorliegenden Bestandsaufnahme (Beschreibung)<br />
durch das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie<br />
erfasst und nach Vorgaben der WRRL den zwei Kategorien<br />
Zielerreichung wahrscheinlich bzw. unklar/unwahrscheinlich<br />
zugeordnet.<br />
In Karte 4 werden die Gebiete ausgewiesen, deren Zielerreichung<br />
im Ergebnis der vorliegenden Beschreibung der<br />
Grundwasserkörper als unklar bzw. unwahrscheinlich<br />
bewertet wurde und deshalb Sanierungsbedarf besitzen.<br />
Gemäß WRRL sind bis 2009 entsprechende Bewirtschaftungspläne<br />
zu erstellen (Maßnahmeprogramme), die zur<br />
Erreichung des guten Zustandes erforderlich sind.<br />
Der Hauptgrund für die mögliche Nichterreichung des<br />
Zielzustandes der betroffenen Grundwasserkörper in der<br />
<strong>Region</strong> wird durch diffuse Stoffeinträge bestimmt. Sie<br />
resultieren im Wesentlichen aus Stickstoffeinträgen der<br />
Landwirtschaft, urbanen Landnutzungen, Luftschadstoffen<br />
aus Industrie, Verkehr, Haushalt und Landwirtschaft, sowie<br />
großen Industriegebieten und Verkehrsanlagen. Durch<br />
diese meist großflächig auftretenden Schadstoffquellen<br />
kann eine weiträumige Veränderung der natürlichen<br />
Grundwasserbeschaffenheit bewirkt werden. Besonders<br />
bei hohen Nitratkonzentrationen im Grundwasser und<br />
großen Siedlungs- und Verkehrsflächen wird eine Zielerreichung<br />
als unwahrscheinlich angesehen.<br />
Einer weiteren Verschlechterung des Zustandes ist entgegen<br />
zu wirken. Der Grundwasserschutz ist beispielsweise<br />
durch Projekte der umweltgerechten Landwirtschaft, Maßnahmen<br />
zur Flächenentsiegelung, Renaturierung oder<br />
Aufforstungen zu verbessern.<br />
Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers gegenüber<br />
Schadstoffen ist abhängig von den jeweiligen Boden- und<br />
Gesteinseigenschaften, dem Grundwasserstand und der<br />
Grundwasserneubildungsrate.<br />
Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird<br />
von der Struktur und Mächtigkeit der anstehenden Gesteine<br />
bestimmt und wird in drei Klassen eingeordnet: ungünstig,<br />
mittel und günstig.<br />
In Karte 5.1 werden gemäß LEP Z 4.3.1 die „Gebiete mit<br />
hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung“<br />
ausgewiesen, die besondere Nutzungsanforderungen und<br />
einen erhöhten Grundwasserschutz begründen.<br />
Diese Gebiete besitzen ein ungünstiges Schutzpotenzial<br />
der Grundwasserüberdeckung. Die Ermittlung des Schutzpotenzials<br />
der Grundwasserüberdeckung 1: 200 000<br />
basiert auf den geologischen Geometrien der digitalen<br />
Hydrogeologischen Übersichtskarte des Freistaates Sachsen<br />
(HÜK200dig.). Dabei werden die oberflächennahen<br />
Grundwasserleiter ohne wirksame Bedeckung durch bindige<br />
(wasserstauende) Deckschichten im geologischen<br />
Sinne a priori als ungeschützt eingestuft. In diesen Bereichen<br />
ist das Risiko einer Grundwasserverschmutzung<br />
gegenüber bedeckten Gebieten höher und das Schutzpotenzial<br />
dementsprechend als „ungünstig“ zu interpretieren.<br />
Eine angepasste Nutzung und Bewirtschaftung ist deshalb<br />
in diesen Gebieten zu berücksichtigen.<br />
Erläuterungen zur Ausweisung von Vorranggebieten<br />
für die Wasserbereitstellung<br />
Gemäß LEP Z 13.2 werden die Handlungsaufträge zur<br />
Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />
Wasserressourcen im <strong>Region</strong>alplan umgesetzt.<br />
Die ausgewiesenen Vorranggebiete wurden in Abstimmung<br />
mit der Abteilung Umwelt – Umweltfachbereich des<br />
Regierungspräsidiums <strong>Chemnitz</strong> als Entwurfsgrundlage<br />
und unter Berücksichtigung der vorliegenden Vorschläge<br />
der unteren Wasserbehörden, sowie des Landesamtes für<br />
Umwelt und Geologie erarbeitet.<br />
Die Auswahl der Gebiete als regionalplanerische Vorranggebiete<br />
erfolgte anhand folgender Kriterien:<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 42
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
• überörtliche Bedeutung, Bilanzdargebot mindestens<br />
200 m 3 /d<br />
• Gebietsgröße mindestens 100 ha<br />
• gesicherte Datengrundlage zur Gebietsabgrenzung<br />
• wasserwirtschaftliche Bedeutung<br />
• Prüfung der Raumverträglichkeit einschließlich<br />
der Beachtung vorhandener Trinkwasserschutzgebiete<br />
und Vorranggebiete Wasser bei räumlichen<br />
Überlagerungen<br />
Die ausgewiesenen Vorranggebiete sind Erkundungsgebiete,<br />
die auf der Grundlage der fachbehördlichen Gutachten<br />
ermittelt wurden und Gegenstand eines Festsetzungsverfahrens<br />
werden.<br />
Mit der Ausweisung ist die Zweckbestimmung verbunden,<br />
dass bestimmte raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen<br />
mit dem Schutz des Trinkwasserdargebotes in<br />
Menge und Qualität – im Sinne der Kriterien einer Schutzgebietsverordnung<br />
- vereinbar sind.<br />
Bei In-Kraft-Treten einer entsprechenden Rechtsverordnung<br />
wird der Status eines fachgesetzlich geschützten<br />
Trinkwasserschutzgebietes erreicht.<br />
Zu 4.3.2<br />
Bei den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten im Bereich<br />
der Natzschung und der Schweinitz handelt es sich um<br />
Gebiete, die noch nicht für die Trinkwasserversorgung<br />
genutzt werden. Ihre Vorhaltung im Sinne der langfristigen<br />
Daseinsvorsorge begründet sich durch bestehende bilaterale<br />
Vereinbarungen mit der Tschechischen Republik, die<br />
am 13.12.1995 vertraglich vereinbart wurden.<br />
Ausgehend von der gesicherten Versorgungsbilanz, der<br />
weiter rückläufigen Einwohnerentwicklung, sinkenden<br />
leitungsgebundenen Wasserverlusten und der Versorgungsstruktur<br />
in der <strong>Region</strong> ist die Vorhaltung und Ausweisung<br />
weiterer Vorbehaltsgebiete für die Trinkwasserbereitstellung<br />
nicht begründbar.<br />
Davon unberührt besteht auch in Verbindung mit der<br />
Umsetzung der WRRL der Grundsatz zum Schutz der<br />
Gewässer und Wasserressourcen.<br />
Zu 4.3.3<br />
Grundsätzlich hat die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />
ein hohes Niveau erreicht.<br />
Ausgehend vom Grundsatzplan 2002 Öffentliche Wasserversorgung<br />
des Freistaates Sachsen wird für den Anschlussgrad<br />
der Bevölkerung an die öffentliche Wasserversorgung<br />
bis 2010 das Ziel von 99,4 % vorgegeben.<br />
Gegenwärtig (Jahresbericht 2006) liegen in der <strong>Region</strong><br />
• Zweckverband Mittleres Erzgebirgsvorland, Hainichen<br />
mit ca. 94%<br />
• Wasserzweckverband Freiberg mit ca. 92,8%<br />
und<br />
• Zweckverband Mittleres Erzgebirge, Annaberg<br />
mit ca. 97,8%<br />
noch unter dieser Zielgröße.<br />
Insbesondere im Ländlichen Raum des nördlichen Landkreisgebietes<br />
von Mittweida und in den grenznahen Gebieten<br />
der Landkreise Freiberg und Mittlerer Erzgebirgskreis<br />
gibt es noch Ortsteile von Gemeinden, die nicht oder nur<br />
zum geringen Teil an die öffentliche Wasserversorgung<br />
angeschlossen sind. Hier ist durch die zuständigen Aufgabenträger<br />
ausgehend von der jeweiligen Bedarfssituation<br />
zu prüfen, wie diese Haushalte mit einem wirtschaftlich<br />
vertretbaren Aufwand an die öffentliche Wasserversorgung<br />
angeschlossen werden können.<br />
Soweit die Trinkwasserversorgung weiter über Eigenwasserversorgung<br />
(Hausbrunnen) erfolgen muss, sind besondere<br />
Schutzanforderungen für das Grundwassers, insbesondere<br />
gegenüber landwirtschaftlicher Düngemitteleinträge<br />
oder mikrobiologischen Belastungen, zu beachten, um<br />
Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.<br />
Mit den geplanten Ausbaumaßnahmen zur Gruppenwasserversorgung<br />
oder weiterer Fernwasserzuspeisungen ist<br />
dem Anspruch auf eine gesicherte und hygienisch einwandfreie<br />
Trinkwasserversorgung auch bei rückläufigen<br />
Einwohnerzahlen möglichst flächendeckend Rechnung zu<br />
tragen, wobei der jeweilige Einzelfall zu beachten ist.<br />
Insbesondere in den Gebieten mit starkem Bedarfsrückgang<br />
sind Anpassungen der Wasserversorgungsinfrastruktur<br />
erforderlich (z.B. Rückbaumaßnahmen). Dabei muss<br />
weiterhin gewährleistet sein, dass Trinkwasser in ausreichender<br />
Menge und Qualität zur Verfügung steht.<br />
Zu 4.3.4<br />
Die infrastrukturelle Ausstattung der Grenzgemeinden und<br />
ihrer Ortsteile soll weiter verbessert werden. Dabei sollen<br />
insbesondere Möglichkeiten zur Strukturverbesserung<br />
durch landesübergreifende Förderprojekte der EU genutzt<br />
werden.<br />
Mögliche koordinierende Ansatzpunkte werden beispielsweise<br />
auch für Gemeinden mit neuen gemeinsamen<br />
Grenzübergängen (siehe Kap. 8.6) gesehen.<br />
Zu 4.3.5 und 4.3.6<br />
Für die Reduzierung der Gewässerbelastungen sind insbesondere<br />
Emissionen aus kommunalen Kläranlagen und<br />
von urbanen Flächen zu minimieren. Gemäß Emissionsbericht<br />
Abwasser des LfUG von 2004 wird deutlich, dass<br />
diese Emissionen den entscheidenden Anteil der Abwassergesamtemissionen<br />
bilden. Eine weitere Entlastung von<br />
Abwasseremissionen ist auch unter Beachtung der Zielerreichung<br />
der WRRL erforderlich.<br />
Unter den Bedingungen der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung<br />
verschärft sich besonders in den ohnehin<br />
dünn besiedelten Räumen der Handlungsbedarf für bezahlbare,<br />
dezentrale Lösungen, die den Anforderungen<br />
des Gewässerschutzes Rechnung tragen und eine ordnungsgemäße<br />
Abwasserbehandlung ermöglichen.<br />
Mit der Kleinkläranlagenverordnung und dem Erlass des<br />
SMUL vom 04.10.2007 zu Grundsätzen gemäß § 9<br />
SächsWG für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen<br />
2007 - 2015 wurden insbesondere für diese Form der<br />
Abwasserentsorgung Regelungen getroffen. Bis 2015 sind<br />
alle vorhandenen Kleineinleitungen an den Stand der<br />
Technik anzupassen.<br />
Ausgehend von dem vorhandenen Anschlussgrad der<br />
Bevölkerung an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen<br />
in der <strong>Region</strong> wird ersichtlich, dass sich Anschlusswerte<br />
zwischen 0 – 30 % überwiegend in den Gemeinden des<br />
Ländlichen Raumes konzentrieren. Nach Einschätzung<br />
des SMUL werden auch längerfristig oder dauerhaft ca. 10<br />
% der sächsischen Bevölkerung in ländlichen Gebieten die<br />
Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen durchführen.<br />
Für die übrigen dichter besiedelten Gebiete mit bereits<br />
bestehenden zentralen Abwasserbehandlungsanlagen<br />
wird schrittweise die weitere Anbindung erfolgen.<br />
Die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem<br />
Niederschlagswasser oder dessen Rückhalt vor Ort unterstützt<br />
nicht nur naturnahe Wasserkreisläufe, sondern stellt<br />
auch gegenüber der Einleitung in das Rohrnetz eine<br />
weitaus wirtschaftlichere Form der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
dar, die zu Kosteneinsparungen führt. Die<br />
gemäß § 9 Abs.1 Pkt.14 des BauGB bestehende Rahmenvorgabe<br />
für Inhalte des Bebauungsplanes sollte deshalb<br />
grundsätzlich angewandt werden.<br />
Als bauliche Lösungen dafür bieten sich beispielsweise<br />
natürliche Rückhaltebecken oder Mulden-Rigolen-Systeme<br />
an.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 43
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Zu 5<br />
Zu 5.1<br />
Zu 5.1.1<br />
Gewerbliche Wirtschaft<br />
und Handel<br />
Industrie und Gewerbe<br />
An der Entwicklung der Wirtschaftstrukturen im Freistaat<br />
Sachsen wie auch in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
einschließlich der Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen<br />
haben kleine und mittelständische Industrieund<br />
Gewerbeunternehmen in den Städten und Gemeinden<br />
ohne zentralörtliche Funktion einen nicht unwesentlichen<br />
Anteil. Die Möglichkeiten der Erschließung und Nutzung<br />
kleinflächiger und siedlungsverträglicher Gewerbepotenziale<br />
sind mit den Anforderungen ortsansässiger und<br />
traditioneller Gewerbeunternehmen oft leichter zu vereinen<br />
als mit denen von Neuansiedlungen auswärtiger Investoren.<br />
Auch für die Revitalisierung oder (vor allem im Freiraum)<br />
die Renaturierung von brachgefallenen Gewerbeobjekten,<br />
deren sonstiger Verfall ein zunehmendes Gefahrenmoment<br />
bzw. zumindest einen auf Dauer unakzeptablen<br />
städtebaulichen Missstand darstellt, lassen sich hier oft<br />
auf die Belange der örtlichen Wirtschaft abgestimmte<br />
Lösungen entwickeln. Die Bewahrung von maßvollen<br />
Entwicklungsoptionen in solchen „Eigenentwicklergemeinden“<br />
wird daher auch künftig zu den Grundvoraussetzungen<br />
der Festigung und Vielfalt des räumlich gleichermaßen<br />
dezentralisierten wie vernetzten Wirtschaftsgefüges der<br />
<strong>Region</strong> gehören.<br />
Daneben verfügen einige Gemeinden über nach 1990<br />
genehmigte, bisher wenig beanspruchte Gewerbegebiete,<br />
welche im Rahmen jetzt vermehrter Gemeindezusammenschlüsse<br />
in der Bauleitplanung als Potenziale in die interkommunale<br />
Zusammenarbeit einzubringen sind und dadurch<br />
eine neue Qualität erhalten. Auch künftig erforderliche<br />
Abrundungen, Erweiterungen sowie Neuausweisungen<br />
von Gewerbeentwicklungsflächen in „Eigenentwicklergemeinden“<br />
bedürfen dagegen der realistischen Einschätzung<br />
des absehbaren Bedarfs und einer in aller Regel<br />
einschränkenden planerischen Umsetzung.<br />
Zu 5.1.3<br />
verstärkt zu berücksichtigen. Insbesondere hieraus erwächst<br />
die Notwendigkeit zu einer auch stärkeren planerischen<br />
Vernetzung der <strong>Region</strong>en <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge und<br />
Südwestsachsen, zu einer vermehrten gemeindeübergreifenden<br />
Bauleitplanung und zur interkommunalen „intelligenten“<br />
Kooperation beim Flächenmanagement.<br />
Ein stärkeres Gewicht gewinnen (teilweise von Förderprojekten<br />
begleitet) nunmehr auch die sich anbahnenden und<br />
zum Teil bereits verfestigenden Wirtschafts- und Kooperationsverbindungen<br />
deutscher und tschechischer KMU<br />
(kleiner bzw. mittelständischer Unternehmen). Sie erlangen<br />
für den Anschluss der beiderseitig strukturschwachen<br />
grenznahen Räume an die prosperierenden Teile ihrer<br />
jeweiligen <strong>Region</strong>en, aber auch für die Herausbildung<br />
eigener wirtschaftlicher Stärken und Profile zunehmende<br />
Bedeutung.<br />
Im Rahmen ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange<br />
an konkreten Vorhaben kann die <strong>Region</strong>alplanung hier zur<br />
Entstehung und Verfestigung von Kooperationsverbünden<br />
mit beitragen.<br />
Zu 5.1.4<br />
Die regionalen Technologie-, Gründer- und Dienstleistungszentren<br />
stellen für junge und innovative Unternehmensgründungen<br />
für begrenzte Zeit Mieträume und günstige<br />
Konditionen vom Start-up bis zur vollen Etablierung<br />
am Markt zur Verfügung. Erfolgreiche Ausgründungen aus<br />
solchen Zentren können, wie an Beispielen gezeigt werden<br />
kann, eine wertvolle Bereicherung für die Wirtschaftsstruktur<br />
der <strong>Region</strong> darstellen. Um ihr weiteres Wachstum<br />
möglichst auch hier fortzusetzen und bisherige Fühlungsvorteile<br />
nicht aufgeben zu müssen, benötigen solche<br />
Unternehmen allerdings auch weiterhin ein günstiges<br />
Umfeld, insbesondere attraktive nahräumliche Standortangebote<br />
sowie unbürokratische Unterstützung durch die<br />
regionalen Akteure bei der Etablierung.<br />
Die Schaffung solcher Voraussetzungen stellt gleichermaßen<br />
eine Herausforderung für Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften,<br />
Planungsverbände und Genehmigungsbehörden<br />
dar.<br />
Zu 5.1.5<br />
Nach dem mit der politischen Wende verbundenen Umbruch<br />
zu Beginn der 1990er Jahre befindet sich die Wirtschaft<br />
in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge inzwischen in<br />
einer an Dynamik, Umfang und Qualität zunehmenden<br />
Aufwärtsentwicklung. Es bilden sich regionale und regionsübergreifende<br />
Netzwerke, welche im Raum <strong>Chemnitz</strong> –<br />
Zwickau, aber auch in den anderen Teilgebieten der <strong>Region</strong><br />
in ausgewählten Branchen (wie z.B. dem Maschinenbau<br />
und der Kraftfahrzeugindustrie nebst Zulieferbereichen)<br />
auf traditionellen Stärken aufbauend, zielgerichtet<br />
eine Entwicklung zu bundesweiter und internationaler<br />
Kompetenz ansteuern. Der Raum Freiberg gewinnt<br />
daneben zunehmend an Bedeutung als Produktions- und<br />
Forschungsschwerpunkt im Bereich der Erneuerbaren<br />
Energien.<br />
Für eine nachhaltige Unterstützung der gewerblichen<br />
Wirtschaft durch die regionale und kommunale Planung<br />
sowie auf dem Gebiet der Raumordnung bedarf es einer<br />
konsequenten Anwendung der entsprechenden Planungsinstrumente<br />
bei der Ausweisung und Nutzung geeigneter<br />
Flächen und Standorte für Betriebsneugründungen und -<br />
erweiterungen mit dem Schwerpunkt bei mittleren und<br />
kleinen Unternehmen der Wirtschaft. Dabei sind zugleich<br />
limitierende Gesichtspunkte beim Flächenverbrauch wie<br />
die zunehmende Ausschöpfung der Reserven in den<br />
bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten sowie die<br />
Notwendigkeit zur Flächensparsamkeit und zur sinnvollen<br />
Weiternutzung von brach gefallenen Gewerbeflächen<br />
In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge weist das Handwerk<br />
innerhalb des Freistaates Sachsen eine besonders große<br />
Betriebsanzahl und vielseitige Gewerkestruktur auf. In<br />
seinen vielfältigen Funktionen sowohl als Produzent qualitativ<br />
hochwertiger und kundenspezifischer Ware als auch<br />
als Dienstleister für die Bevölkerung, für Industrie und<br />
Landwirtschaft sowie für den Tourismus stellt es ständig<br />
seine Flexibilität in der Verbindung von Traditionsbezogenheit<br />
und Innovation unter Beweis. Das öffentliche<br />
Leben und viele Wirtschaftsabläufe in der <strong>Region</strong> wären<br />
ohne eine starke Präsenz des Handwerks nur unter erheblichen<br />
Einschränkungen bzw. Verlust an Lebens- und<br />
Standortqualität vorstellbar.<br />
Der Erhalt eines auch an zukünftigen Entwicklungserfordernissen<br />
weiterhin orientierten Handwerks als starker<br />
regionaler Wirtschaftsfaktor liegt in allgemeinem öffentlichem<br />
Interesse.<br />
Ein aufgeschlossener und flexibler Umgang mit den Belangen<br />
des Handwerks, vor allem bei der Sicherung des<br />
Berufsnachwuchses und bei notwendigen räumlichen<br />
Entwicklungsbedingungen in allen regionalen Teilbereichen<br />
bzw. den Kommunen, vor allem mit Zentralortfunktion,<br />
ist deshalb eine unerlässliche Anforderung an alle<br />
regionalen Entscheidungsträger.<br />
Zu 5.1.6<br />
Die vielfältigen und nachhaltigen Impulse für die Lokalisierung<br />
industrieller und gewerblicher Unternehmen seit 1990<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 44
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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entlang der überregionalen Verbindungsachse <strong>Chemnitz</strong> –<br />
Leipzig lassen im Gefolge der dort entstehenden neuen<br />
Autobahnverbindung A 72 eine weitere Verstetigung und<br />
Belebung erwarten, welche durch Ansiedlung weiterer<br />
Investitionen der gewerblichen Wirtschaft das Einkommen<br />
der <strong>Region</strong> mittelbar oder unmittelbar steigen lässt. Bereits<br />
in der 1. Teilfortschreibung des <strong>Region</strong>alplanes wurden zur<br />
Sicherung künftiger Ansiedlungsmöglichkeiten für großflächige<br />
Investitionsvorhaben von regions- bzw. landesweiter<br />
Wirtschaftsbedeutung entlang dieser Autobahn die <strong>Region</strong>alen<br />
Vorsorgestandorte „Mühlau-West“ und „Obergräfenhain,<br />
Sandstraße“ festgeschrieben.<br />
Die in Folge des bisherigen Ansiedlungsgeschehens<br />
bereits zum Teil stark beanspruchten Gewerbe- und Industriegebiete<br />
der Kommunen <strong>Chemnitz</strong>, Limbach-<br />
Oberfrohna, Hartmannsdorf, Burgstädt, Mühlau und Penig<br />
entlang der Verbindungsachse <strong>Chemnitz</strong> – Leipzig verfügen<br />
noch in unterschiedlichem Umfang und Parzellenzuschnitt<br />
über Restpotenziale für weitere Betriebsgründungen<br />
im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen sowie<br />
nur eingeschränkt über Möglichkeiten zur Standorterweiterung.<br />
Um künftig zu erwartende Niederlassungswünsche<br />
weitgehend berücksichtigen zu können, erscheint es daher<br />
für diese Gemeinden gleichermaßen sinnvoll wie notwendig,<br />
Strategien zum gemeinsamen Nutzen bei der Verwertung<br />
dieser verbleibenden Gewerbeflächenpotenziale zu<br />
entwickeln und anzuwenden.<br />
Zu 5.2 Handel<br />
Zu 5.2.1<br />
Der Einzelhandel soll auch künftig seine Funktion zur<br />
Versorgung der Bevölkerung mit einem möglichst breit<br />
gefächerten Warenangebot trotz fortwährenden Wandels<br />
seiner inneren und äußeren Rahmenbedingungen wahrnehmen.<br />
Signifikante Aspekte dieses Wandels sind dabei<br />
Veränderungen in der Gesellschaft, insbesondere durch<br />
den regionsweiten, gleichwohl gebietlich differenzierten<br />
Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitig steigendem Anteil<br />
älterer Menschen. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen<br />
auf die Kaufkraft und das Kaufverhalten, auf die<br />
branchen- und sortimentsbezogene Nachfrage nach Waren<br />
sowie auf die Mobilität der künftigen Kunden werden<br />
vielfältig sein und für die Schwerpunkte der Handelstätigkeit<br />
und der Vertriebsformen neue Akzente setzen.<br />
Zur Sicherung der verbrauchernahen Grundversorgung<br />
sollen neben herkömmlichen auch neue, am örtlichen<br />
Bedarf orientierte Versorgungsmodelle unter Beachtung<br />
der demografischen Entwicklung in Verbindung mit dem<br />
Altersstrukturwandel umgesetzt werden (z.B. Verknüpfung<br />
des Einzelhandels mit Zusatzfunktionen, Nachbarschaftsläden,<br />
mobile Verkaufsangebote, Märkte).<br />
Zu 5.2.2<br />
Die Entwicklung der Zentralen Orte wie der <strong>Region</strong> insgesamt<br />
erfolgt auf absehbare Zeit unter den Bedingungen<br />
eines drastischen und anhaltenden Einwohnerrückganges<br />
bei gleichzeitig stark steigendem Anteil älterer Menschen<br />
an der Gesamtbevölkerung. Diese Entwicklung wirkt sich<br />
unweigerlich mit absehbaren Veränderungen bei der<br />
Kaufkraft, dem Kaufkraftverhalten, der Mobilität u.a. in<br />
prägnanter Weise auf den Einzelhandel aus. In einem<br />
solchen Umfeld die notwendige Erhaltung der Funktionalität<br />
und Lebensqualität der Bewohner im Zentralen Ort und<br />
in seinem Einzugs- bzw. Verflechtungsbereich zu gewährleisten,<br />
kann allein den Kräften des Marktes nicht überlassen<br />
werden. Die Verhinderung eines Zusammenbruchs<br />
der innerstädtischen Funktionsvielfalt und die Erhaltung<br />
der mit Leben erfüllten städtischen Ensembles und ihrer<br />
Bausubstanz ist in diesem Zusammenhang eine der originären<br />
Aufgaben von Raumordnung und <strong>Region</strong>alplanung,<br />
die hier auf Grund des überörtlichen und übergeordneten<br />
Interesses ausgehend vom LEP eine noch weiter gehende<br />
Regelung erfordert und rechtfertigt. Dies betrifft vor allem<br />
die räumliche Konzentration bestimmter zentralörtlicher<br />
Funktionen beim Stadtumbau. Der Einzelhandel besitzt für<br />
die Lebendigkeit und Funktionalität einer Stadt hier eine<br />
herausgehobene Bedeutung, da er vor allem in zentralen<br />
Lagen nicht allein für die Versorgung, sondern auch für<br />
Kommunikation, Architektur, Fremdenverkehr und Stadterleben<br />
wirkt und deshalb unverzichtbar ist. Darüber hinaus<br />
trägt der Einzelhandel in zentralen Lagen zur verbrauchernahen<br />
Versorgung der Bevölkerung bei.<br />
Zur Stärkung und Erhaltung der Einzelhandelsfunktion in<br />
städtebaulich integrierten Lagen der Zentralen Orte sind<br />
Neuansiedlungen, Erweiterungen oder wesentliche Änderungen<br />
von Einzelhandelsbetrieben mit über 800 m² Verkaufsfläche<br />
und mit überwiegend innenstadtrelevanten<br />
Sortimenten auf die dortigen Versorgungskerne des städtischen<br />
Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche<br />
zu beschränken, um wesentliche negative Auswirkungen<br />
auf bestehende Versorgungsbereiche auszuschließen.<br />
Ein diesbezüglicher spezieller Regelungsbedarf in der<br />
<strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge wird dabei sowohl beim<br />
Oberzentren <strong>Chemnitz</strong> als auch bei den Mittelzentren<br />
sowie für ausgewählte Grundzentren (Zentrale Orte mit<br />
mehr als 5.000 Einwohnern) als notwendig erkannt, weil<br />
der LEP trotz aller Stringenz in der Regelungsdichte keine<br />
räumlich exakter handhabbaren Festlegungen trifft. Mit der<br />
räumlichen Ausweisung der städtebaulich integrierten<br />
Lagen als regionale Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 für<br />
<strong>Chemnitz</strong> und die Mittelzentren sowie mit der räumlichen<br />
Konkretisierung von Versorgungskernen des städtischen<br />
Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereichen in<br />
den aufgeführten Grundzentren wird durch die <strong>Region</strong>alplanung<br />
in enger Abstimmung mit den betroffenen Zentralen<br />
Orten der fehlende räumliche Rahmen geschaffen.<br />
Als innerstädtische räumliche Bereiche für die Funktionsintegration<br />
in den Zentralen Orten werden folgende abgegrenzte<br />
Teilgebiete ausgewiesen. In Abstimmung mit den<br />
betreffenden Zentralen Orten stellen sie die zentralen bzw.<br />
zentrumsnahen Gebiete dar, die als „städtebaulich integrierte<br />
Lagen“ zu bezeichnen sind. Sie sind auf den in der<br />
Anlage 5 zum Plankapitel beigefügten Karten entsprechend<br />
gekennzeichnet.<br />
Versorgungskerne des städtischen Einzelhandels<br />
sind die zentralen Bereiche der Stadt, in denen auf relativ<br />
engem Raum eine intensive Funktionsdurchmischung von<br />
Wohnen, Einkaufen, Dienstleistungsangeboten besteht<br />
und in denen sich in der Regel auch die anderen Bereiche<br />
des öffentlichen Lebens konzentrieren. Typischerweise<br />
sind dies die Kernbereiche des Ortes oder die zentralen<br />
Verkehrs- und Geschäftslagen mit hoher Bebauungsdichte<br />
und kaum lückenhafter Funktionsunterlagerung in einer<br />
zumeist auch architektonisch anspruchsvollen Bausubstanz.<br />
Die Realisierung von Vorhaben des großflächigen<br />
Einzelhandels in solchen Versorgungskernen kann – wenn<br />
die räumlichen und sonstigen Voraussetzungen dafür<br />
herstellbar sind – in jedem Fall einen belebenden Einfluss<br />
auf die Funktionsvielfalt und die Attraktivität des Zentralen<br />
Ortes nehmen. Derartige Neulokalisierungen sind daher in<br />
aller Regel ohne tiefere regionalplanerische Prüfung möglich.<br />
Zentralörtliche Standortbereiche<br />
stellen bezüglich größerer Einzelhandelsvorhaben in fast<br />
allen größeren Städten notwendige Ergänzungsgebiete zu<br />
den Versorgungskernen des städtischen Einzelhandels<br />
dar. Sie sind ebenfalls noch durch innerstädtische bzw.<br />
integrierte Lage bzw. durch funktionalräumlichen Kontakt<br />
zu diesen Versorgungskernen gekennzeichnet; auch<br />
besteht hier zumindest in Ansätzen eine Funktionsunterlagerung<br />
der Bausubstanz bzw. eine Funktionsdurchmischung.<br />
An typischen Merkmalen weisen diese Bereiche<br />
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B - 45
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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eine geringere Baudichte bzw. ein jüngeres Alter der<br />
baulichen Substanz auf. Zentralörtliche Standortbereiche<br />
eröffnen entweder durch schon bestehende oder durch frei<br />
werdende Flächen (Brachen) im Zuge des Stadtumbaues<br />
Möglichkeiten für eine Neubebauung – ggf. für Vorhaben<br />
des großflächigen Einzelhandels – und dann zumeist auch<br />
ein Parkflächenangebot für motorisierte Kundschaft. Vor<br />
Ansiedlungsentscheidungen in Zentralörtlichen Standortbereichen<br />
ist durch die Kommune zu prüfen, ob das betreffende<br />
Vorhaben zur Stärkung der Zentralortfunktion auch<br />
unter Berücksichtigung der im Versorgungskern befindlichen<br />
Vielfalt des kleinteiligen Einzelhandels beiträgt.<br />
Wesentliche Beeinträchtigungen der in der Stadt gewachsenen<br />
Einzelhandelsstruktur infolge der Größe solcher<br />
Projekte, aber auch absehbar negative Auswirkungen auf<br />
die analoge Funktion in benachbarten Zentralen Orten<br />
stehen in raumordnerischer Hinsicht einer Genehmigung<br />
dann entgegen.<br />
Sonstige Einzelhandelsgroßstandorte<br />
sind zumeist in den 1990er Jahren an den Rändern einiger<br />
zentraler Orte der <strong>Region</strong> oder auch in angrenzenden<br />
Gemeinden errichtete große Einkaufszentren, die durch<br />
ihre Multifunktion, breit gefächerte Sortimente, ihre in<br />
Summe sehr bedeutenden Verkaufsflächen und durch ihre<br />
gute Erreichbarkeit insbesondere mit PKW weiterhin eine<br />
starke Magnetfunktion insbesondere für mobile Kunden<br />
des zentralörtlichen Verflechtungsbereiches besitzen. Sie<br />
genießen Bestandsschutz. Da sie fast ausschließlich in<br />
direkter Konkurrenz zur innerstädtischen Funktionsvielfalt<br />
bzw. zum innerstädtischen Einzelhandel stehen, würde<br />
sich ein weiterer Ausbau oder die Errichtung neuer derartiger<br />
Standorte jedoch gegen den Funktionserhalt bzw. die<br />
Stärkung des Zentralen Ortes richten und ist daher nicht<br />
zu unterstützen.<br />
Sonstige Einzelhandelsgroßstandorte werden nur nachrichtlich<br />
übernommen und ab einer Verkaufsflächengröße<br />
von 2.000 m² auf den Einzelblättern im Anhang dargestellt.<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> verfügt seit 2002 über ein gültiges<br />
und 2006 aktualisiertes 4-stufiges Zentrenkonzept zur<br />
räumlichen Ordnung des Einzelhandels, welches der<br />
Existenz und den Entwicklungserfordernissen der neben<br />
dem städtischen Kernbereich bestehenden Neben- und<br />
Stadtteilzentren Rechnung trägt. Für die von ihnen gebildeten<br />
Cluster ließ sich somit kein Zentralörtlicher Standortbereich<br />
gemäß der oben formulierten Definition abbilden.<br />
Die Darstellungen des <strong>Chemnitz</strong>er Einzelhandelskonzeptes<br />
mit dem A-Zentrum (analog „Versorgungskern“)<br />
und der weiteren Abstufung nach B-Zentrum, C- und D-<br />
Zentren wurden übernommen. Damit hat sich der <strong>Region</strong>alplan<br />
zugleich an das Zentrenkonzept der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
gebunden.<br />
Die Stringenz der Festlegungen des Zentrenkonzeptes<br />
geht jedoch über die Festlegungen dieses Plansatzes<br />
noch hinaus. Insofern ist auch aus dieser Sicht die Ausweisung<br />
eines zentralörtlichen Standortbereiches (→ wie<br />
auf den Einzelblättern der Anlage allgemein gelb hervorgehoben)<br />
für <strong>Chemnitz</strong> entbehrlich; das B- Zentrum und<br />
die C- und D-Zentren des Konzeptes stellen hier enger<br />
begrenzte und von einander getrennte Flächen dar.<br />
Das derzeit gültige Zentrenkonzept der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
wird weiterhin fortgeschrieben werden. Insofern dies innerhalb<br />
des Gültigkeitszeitraumes des <strong>Region</strong>alplanes<br />
geschieht, wird der Regelungsinhalt dieses Plansatzes<br />
dann nicht betroffen sein, wenn es sich um Festlegungen<br />
zu D-Zentren bzw. um geringfügige Änderungen von C-<br />
Zentren handelt. Weitere Regelungen werden sich aus<br />
heutiger Sicht nur auf Ausnahmefälle beschränken und<br />
werden entsprechend der Zielformulierung einvernehmlich<br />
mit dem zuständigen <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong> abgestimmt.<br />
Zentrale Orte mit vergleichbar verbindlichen Ordnungsvorstellungen<br />
für die künftige Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsobjekte<br />
bedürfen ebenfalls keiner weiteren<br />
Regelung durch den <strong>Region</strong>alplan. Es ist deshalb davon<br />
auszugehen, dass im vorliegenden Planungszeitraum bis<br />
2015 in Zentralen Orten der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
im Rahmen von Stadtentwicklungskonzepten (SEKO)<br />
weitere abgestimmte Einzelhandels- und Zentrenkonzepte<br />
erstellt werden, welche dann an diese Stelle treten können.<br />
Die im <strong>Region</strong>alplan bereits unter der maßgeblichen<br />
Mitwirkung der betroffenen Kommunen entwickelten kartografischen<br />
Ausweisungen stellen hierfür vorab ein planerisch<br />
handhabbares Ordnungsinstrument dar.<br />
Die Mittelzentren der <strong>Region</strong> (Annaberg-Buchholz, Glauchau,<br />
Städteverbund „Sachsenring“, Limbach-Oberfrohna,<br />
Freiberg, Marienberg, Mittweida, Stollberg) verfügen einschließlich<br />
ihrer Verflechtungsbereiche über die größten<br />
Einwohnerzahlen und somit besteht hier im Planungszeitraum<br />
ein unbestreitbares Regelungserfordernis für die<br />
Lokalisierung von eventuellen neuen Vorhaben des großflächigen<br />
Einzelhandels, verbunden mit stadtstrukturellen<br />
und funktionalen Gesichtspunkten. Die Beschränkung<br />
solcher künftiger Vorhaben auf die ausgewiesenen Versorgungskerne<br />
des städtischen Einzelhandels und zentralörtlichen<br />
Standortbereiche ist nach gemeinsamer Auffassung<br />
von Kommune, Industrie- und Handelskammer sowie<br />
Handelsverband und <strong>Region</strong>alplanung hier notwendig, um<br />
die städtischen Kernbereiche dieser bedeutenden Zentralen<br />
Orte auch unter den Bedingungen des mit dem Bevölkerungsrückgang<br />
einhergehenden Stadtumbaues in ihrer<br />
Funktion zu sichern, dazu auch das Nebeneinander der<br />
Vielfalt von Einzelhandels- und Dienstleistungsformen zu<br />
erhalten und zur Stärkung der Attraktivität der gesamten<br />
Stadt zu nutzen.<br />
Die in Z 5.2.2 einzeln genannten Grundzentren verfügen<br />
allgemein über eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl<br />
bereits recht hohe Ausstattung mit Verkaufsfläche pro<br />
Einwohner. Der weiteren extensiven Entwicklung mit<br />
Einzelhandelsgroßprojekten setzt zudem LEP Z 6.2.2<br />
relativ enge Grenzen. Dennoch ist gerade hier ein unvermindert<br />
starkes Ansiedlungsinteresse großer Handelsketten<br />
zu verzeichnen, wobei die negativen Folgen eines<br />
Verdrängungswettbewerbs bei Grundzentren schneller und<br />
auch nachhaltiger zutage treten als bei den mit größeren<br />
Einzugsbereichen ausgestatteten Mittelzentren. Hier besteht<br />
daher möglicherweise sogar das dringendste Erfordernis<br />
für eine regionale Regelung, solange diese Städte<br />
noch nicht über eigene Einzelhandelskonzepte verfügen.<br />
Ansiedlungsprojekte großflächigen Einzelhandels können<br />
sich darüber hinaus auch in den hier nicht besonders<br />
hervorgehobenen kleineren Grundzentren der <strong>Region</strong> mit<br />
weniger räumlich ausgeprägten Versorgungskernen des<br />
städtischen Einzelhandels weiterhin ergeben. Entscheidungen<br />
über ihre Einordnung bzw. den konkreten Standort<br />
bemessen sich hier allein nach den Vorgaben von LEP Z<br />
6.2.2.<br />
Auch wenn mit den Mitteln der Bauleitplanung und Stadtgestaltung<br />
kein direkter Einfluss auf den wirtschaftlichen<br />
Wettbewerb der einzelnen Handelsunternehmen erfolgt,<br />
dienen kommunale Satzungen, Konzepte zur Stadtentwicklung<br />
oder besser noch Einzelhandelskonzepte, die<br />
Aussagen darüber treffen, wo in den Kommunen Wettbewerb<br />
im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />
stattfinden soll, einer gezielten Steuerung der Handelstätigkeit.<br />
Sie tragen damit zum Erhalt dieser Vielfalt<br />
und zur Verhinderung stadtunverträglicher Verdrängungswettbewerbe<br />
bei.<br />
Zu 5.2.3<br />
FOC sind großflächige Einrichtungen, in denen viele Hersteller<br />
ihre zumeist hochwertigen Markenprodukte bzw.<br />
Designerwaren aus Produktionsüberhängen oder als<br />
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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Auslaufmodelle und 2.-Wahl-Artikel ohne Zwischenhandel<br />
mit Preisvorteil direkt an den Kunden abgeben. Neben<br />
„Premium-Marken-Herstellern“ treten zum Teil auch Hersteller<br />
mittelstarker und schwacher Marken als Anbieter<br />
dort mit in Erscheinung. Damit sind FOC im Unterschied<br />
zum einschlägigen Factory Outlet (kleine Läden mit einzelherstellerbezogenem,<br />
eng begrenztem Sortiment und<br />
damit normalen Fachgeschäften vergleichbar) in ihrer<br />
Gesamtpräsentation immer großflächig und zielen auf ein<br />
großes Kundeneinzugsgebiet. Durch die Fokussierung auf<br />
Markenartikel, die großflächige Konzipierung und die sich<br />
daraus ergebenden Anforderungen an eine große Zahl von<br />
potenziellen Kunden im Einzugsbereich der FOC ist eine<br />
standortverträgliche Integration in die bestehende Einzelhandelsstrukturen<br />
grundsätzlich problematischer zu bewerten<br />
als bei sonstigen Vorhaben des großflächigen<br />
Einzelhandels.<br />
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen in der Bundesrepublik<br />
Deutschland mit FOC übersteigt die Größe dieser<br />
Handelseinrichtungen in allen Fällen 5.000 m² Verkaufsfläche.<br />
Entsprechend Landesentwicklungsplan (LEP Z 6.2.1)<br />
kann die Ansiedlung von FOC außer in Oberzentren unter<br />
bestimmten Voraussetzungen auch in Mittelzentren vertretbar<br />
sein, wenn die funktionalen Auswirkungen der<br />
Ansiedlung für den Einzelhandel im Mittelzentrum und in<br />
seinem Verflechtungsbereich sowie nach gutachterlicher<br />
Prüfung als noch verträglich zu erachten sind.<br />
Die Mittelzentren der <strong>Region</strong> im Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />
– außer Annaberg-Buchholz – liegen nicht<br />
weiter als 15 km vom Rand des Oberzentrums entfernt<br />
und haben als Einzelstädte nur zwischen 12 TEW und 26<br />
TEW. Außer Freiberg verfügen die Mittelzentren des ländlichen<br />
Raumes in der <strong>Region</strong> ebenfalls nur über etwa 15<br />
TEW. Die mittelzentralen Einzugsbereiche überschneiden<br />
sich darüber hinaus beim Handel zumeist mit den Verflechtungsbereichen<br />
der beiden Oberzentren <strong>Chemnitz</strong><br />
und Zwickau. Bei fast allen Sortimenten besteht dort zudem<br />
bereits eine unverhältnismäßig hohe Präsenz von<br />
großen Warenanbietern. Zur Verträglichkeit einer möglichen<br />
Ansiedlung von FOC mit überwiegend modischen<br />
und hochpreisigen Warensortimenten in diesen Verflechtungsbereichen<br />
stehen auch das relativ hohe Durchschnittsalter<br />
und der anhaltend starke Rückgang der Zahl<br />
der Einwohner in deutlichem Kontrast.<br />
Unter Berücksichtigung aller dieser Faktoren werden in der<br />
<strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge außer im Oberzentrum<br />
<strong>Chemnitz</strong> in keinem der mittelzentralen Verflechtungsbereiche<br />
Voraussetzungen für eine funktionsverträgliche<br />
Ansiedlung von FOC gesehen.<br />
Zu 6 Land- und Forstwirtschaft<br />
Zu 6.1<br />
Landwirtschaft<br />
Als im Sinne dieser Planung besonders bedeutsame<br />
Bereiche für die Landwirtschaft<br />
Gebiete für die Landwirtschaft werden pedologisch-klimatisch<br />
hochwertige, schwach reliefierte, großflächig geschlossene<br />
und stofflich nicht erheblich belastete Agrarbe-<br />
Zweckbestimmung: Die Bereiche für die Landwirtschaft<br />
sollen vor dem Entzug für nicht bodengebundene Nutzungen<br />
und vor der Minderung der natürlichen Ertragsfähigkeit<br />
reiche betrachtet. Hochwertige Standorte sind unter den<br />
Bedingungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge lössbestimmte<br />
Böden (natürliche Standorteinheiten Lö3 - Lö6 ge-<br />
geschützt werden.<br />
mäß MMK 100) sowie weitere Gebiete mit relativ hohem<br />
Landesplanerische Vorgaben: Die Vorbehaltsgebiete für<br />
Ertragspotenzial im Bereich des Erzgebirgischen Beckens<br />
die Landwirtschaft setzen die Rahmenvorgabe des Landesentwicklungsplanes<br />
Sachsen 2003 um, wonach regio-<br />
und der unteren Gebirgslagen (ausgewählte V4- bis V7-<br />
Standorte). Dies entspricht in etwa Böden mit Ackerzahlen<br />
nal bedeutsame Flächen für die landwirtschaftliche Produktion<br />
- vorrangig in den auf Karte 8 „Gebiete mit speziel-<br />
ab 40. Bei der Feinabgrenzung der Gebiete wurden - teilweise<br />
von der Bodenwertigkeit abweichend - Korrekturen<br />
lem Bodenschutzbedarf“ des Landesentwicklungsplanes<br />
im Sinne der geschlossenen Einbindung zusammenhängender<br />
Wirtschaftsbereiche vorgenommen und die Ge-<br />
dargestellten Gebieten mit Bodenwertzahlen über 50 - als<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft<br />
bietsgrenzen an die Siedlungsflächen angepasst. Die im<br />
auszuweisen sind. Darüber hinaus sollen bei regionaler<br />
Zuge der Erarbeitung des fortzuschreibenden <strong>Region</strong>alplanes<br />
so ausgewählten Bereiche für die Landwirtschaft<br />
Bedeutung für die verbrauchernahe Versorgung von Ver-<br />
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dichtungsräumen, für die Futterversorgung großer Tierbestände<br />
oder im Anbau von Sonderkulturen die entsprechenden<br />
Flächen ebenfalls als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete<br />
mit ausgewiesen werden.<br />
In der Raumnutzungskarte des <strong>Region</strong>alplanes sind Vorbehaltsgebiete<br />
für die Landwirtschaft ausgewiesen, die in<br />
erheblichem Umfang über die in Karte 8 des LEP dargestellten<br />
Gebiete mit Bodenwertzahlen über 50 hinausreichen<br />
und auch für die Landwirtschaft bedeutsame Böden<br />
mit geringeren Bodenwertzahlen mit einbeziehen. Über<br />
Anbaugebiete mit besonderer Versorgungsfunktion für den<br />
Verdichtungsraum oder mit Sonderkulturen verfügt die<br />
<strong>Region</strong> jedoch ebenso wenig wie über Gebiete mit besonderer<br />
Bedeutung für den Bodenschutz (Vorranggebiete mit<br />
Bodenwertzahlen über 70). Dagegen befinden sich viele<br />
Stallanlagen der in der <strong>Region</strong> bedeutsamen Tierproduktion<br />
mit ihren zahlreichen und teilweise nur kleinen Futterversorgungsflächen<br />
außerhalb dieser Vorbehaltsgebiete in<br />
mittleren und höheren Lagen des Erzgebirges. Der Bestand<br />
dieser Anlagen gründet sich zudem vordergründig<br />
auf betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren und<br />
marktwirtschaftliche Voraussetzungen, was eine Ausweisung<br />
im Sinne von Vorbehalts- bzw. Vorranggebieten<br />
fragwürdig macht.<br />
Für die Planungsregion stellte sich daher nur die Frage<br />
nach der Ausweisung von Vorbehaltsgebieten.<br />
In solchen Gebieten mit vergleichsweise günstigen Bodenund<br />
Klimabedingungen sind die Chancen für eine zugleich<br />
erwerbswirksame und umweltschonende Erzeugung landwirtschaftlicher<br />
Produkte perspektivisch am größten. Die<br />
nachhaltige Sicherung solcher Flächen liegt im besonderen<br />
öffentlichen Interesse. Deshalb bringt der <strong>Region</strong>alplan<br />
im Sinne der dauerhaften Erhaltung dieser Flächen für die<br />
landwirtschaftliche Nutzung hier einen besonderen Vorbehalt<br />
zum Ausdruck. Indirekt wird der Agrarraum aber auch<br />
durch die in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen <strong>Region</strong>alen<br />
Grünzüge und Grünzäsuren (diese sollen nicht<br />
besiedelt werden) und durch die regionalplanerisch geregelte<br />
Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen<br />
Orte und Achsen geschützt.<br />
Selbstverständlich steht die weitere Nutzung auch aller<br />
anderen Landwirtschaftsflächen damit keinesfalls im Widerspruch.<br />
In vielen Fällen ist auch dort die Erhaltung der<br />
Landwirtschaft gerade auf Grund ihrer landschaftspflegerischen<br />
Funktion ausdrücklich von besonderer Bedeutung<br />
(Erhaltung des Charakters der Kulturlandschaft, Offenhaltung<br />
ökologisch wertvoller Bereiche ...). Die Flächenbewirtschaftung<br />
durch den einzelnen Nutzer wird in Vorbehaltsgebieten<br />
für die Landwirtschaft generell nicht geregelt.<br />
Andererseits entbindet die Ausweisung als landwirtschaftliches<br />
Vorbehaltsgebiet natürlich auch nicht von der Beachtung<br />
ökologischer Belange und kann Flur gestaltenden<br />
Maßnahmen (z.B. der Pflanzung von Flurgehölzen) nicht<br />
entgegengehalten werden.<br />
B - 47
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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bilden die Anspruchsfassung für die Integration in den<br />
<strong>Region</strong>alplan. Sie repräsentieren auch aus heutiger Sicht<br />
in hinreichender Näherung Bereiche mittlerer bis hoher<br />
natürlicher Bodenfruchtbarkeit entsprechend der aktuellen<br />
Kartenwerke des Bodenschutzes (Bodenübersichtskarte,<br />
Konzeptbodenkarte).<br />
Diese für die landwirtschaftliche Bodennutzung besonders<br />
bedeutsamen Gebiete werden als Vorbehaltsgebiete für<br />
die Landwirtschaft ausgewiesen, sofern sie keine regionale<br />
Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege, die<br />
Rohstoffgewinnung oder die Siedlungsentwicklung besitzen.<br />
Bereiche mit regionaler Naturschutzbedeutung werden<br />
als Bestandteile des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />
ausgewiesen und genießen dadurch auch<br />
einen besonderen Schutz vor dem Entzug für andere<br />
Nutzungen. Gebiete mit besonderen stofflichen Bodenbelastungen<br />
scheiden für die Vorbehaltsausweisung aus.<br />
Die überregional koordinierte Gebietsauswahl ist somit<br />
primär auf die Sicherung von Bereichen mit hohem natürlichem<br />
Ertragspotenzial ausgerichtet. Diese bilden eine stabile,<br />
an öffentlichen Interessen orientierte und von (veränderlichen)<br />
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen relativ<br />
unabhängige Bezugsgrundlage. Hinweise aus landwirtschaftsfachlicher<br />
Sicht wurden im Rahmen dieser Verfahrensweise,<br />
die der landesplanerischen Intention für die<br />
Erarbeitung dieses Planelementes entspricht, berücksichtigt.<br />
Durch Plansatz 6.1.3 werden, über die ausgewiesenen<br />
Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft hinaus, erforderliche<br />
Funktionsflächen größerer Tieranlagen vom Grundsatz<br />
her gesichert.<br />
Tätigkeit und für die Ausprägung der Kulturlandschaft dar.<br />
Ihrer hohen wirtschaftlichen Bedeutung, als regionaler<br />
Erzeuger von Grundnahrungsmitteln sowie als Lieferant<br />
von Rohstoffen für die Industrie und das verarbeitende<br />
Gewerbe vermag sie auch unter den modernen Marktmechanismen<br />
im Zeichen von Globalisierung und grenzüberschreitenden<br />
Stoffkreisläufen gerecht zu werden. Ihre<br />
Existenz hängt dabei auch zukünftig vom weitgehenden<br />
Erhalt der bewirtschaftbaren Flächen sowie von nachhaltigen,<br />
gesicherten Rahmenbedingungen für eine auf wirtschaftlichen<br />
Ertrag gegründete Tätigkeit ab.<br />
Durch agrarpolitische Anforderungen der EU, durch Vorgaben<br />
des Umweltschutzes, ein steigendes Qualitätsbewusstsein<br />
der Kundschaft beim Erwerb möglichst frischer,<br />
schadstofffreier Lebensmittel, wachsende Anteile von<br />
„Bio“-Produkten in den Regalen der großen Einzelhandelsketten<br />
sowie nicht zuletzt durch eine zunehmend<br />
bewusste Identifikation der Bevölkerung mit Landwirtschaftsprodukten<br />
„vom Hof“ bzw. „aus der <strong>Region</strong>“ erhöht<br />
sich die Bedeutung des Anbaues und der Vermarktung<br />
von ökologisch erzeugten Produkten wieder. Daraus erwachsen<br />
qualitative wie quantitative Anforderungen an den<br />
landwirtschaftlichen Flächengebrauch und an die Entwicklung<br />
entsprechender Verarbeitungskapazitäten und Vermarktungsmechanismen,<br />
die bei regionalen und kommunalen<br />
Planungsprozessen deshalb zunehmende Berücksichtigung<br />
finden müssen, vor allem in Gebieten mit häufigen<br />
konkurrierenden Nutzungsansprüchen für andere<br />
Raumnutzungen bzw. bei Erzeugern außerhalb der im<br />
<strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für die<br />
Landwirtschaft.<br />
Zu 6.1.1<br />
Die auch regionalplanerisch gewollte Erhöhung des Waldanteils<br />
ist praktisch nur unter Inanspruchnahme bislang<br />
landwirtschaftlich genutzter Flächen möglich. Deshalb<br />
stellt Grundsatz 6.1.1 ausdrücklich klar, dass Erstaufforstungen<br />
als ebenfalls bodengebundene Nutzungen raumordnerisch<br />
von vornherein nicht im Widerspruch zu dem<br />
für diese Bereiche geltenden besonderen Landwirtschaftsvorbehalt<br />
stehen: Das hohe Nutzungspotenzial dieser auf<br />
Grund der natürlichen Bedingungen wertvollen Standorte<br />
bleibt auch unter Wald auf lange Sicht erhalten.<br />
Unter Beachtung fachrechtlicher Bestimmungen (siehe<br />
§ 10 SächsWaldG) besteht ein Recht der Eigentümer zur<br />
Aufforstung. Da die Bereiche für die Landwirtschaft als<br />
Vorbehaltsgebiete der Abwägung zugänglich sind, wären<br />
z.B. auch bauleitplanerische Darstellungen für die Waldmehrung<br />
innerhalb dieser Vorbehaltsgebiete ohne Unterstützung<br />
durch Grundsatz 6.1.1 nicht grundsätzlich ausgeschlossen,<br />
sondern bei überwiegend dafür sprechenden<br />
Gründen im Einzelfall möglich. Weil aber die Waldmehrung<br />
in der Praxis außerhalb ökologisch sensibler Bereiche<br />
nicht im erwarteten Umfang erfolgt, etwa in der Nordwesthälfte<br />
der Planungsregion Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft<br />
im Freiraum außerhalb des ökologischen Verbundsystems<br />
einerseits nahezu gebietsdeckend ausgewiesen<br />
sind und andererseits der LEP Sachsen 2003 mit<br />
Karte 10 „Landesweite Schwerpunkte der Waldmehrung“<br />
im Interesse der Klimaschutzfunktion der Wälder und wegen<br />
der verbreiteten Waldarmut auch gerade hier Schwerpunkte<br />
für die Waldmehrung gesetzt hat, wurde mit Grundsatz<br />
6.1.1 eine explizite Öffnungsklausel für die Waldmehrung<br />
in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft eingeführt.<br />
Auch der <strong>Region</strong>ale <strong>Planungsverband</strong> misst damit<br />
der Waldmehrung große Bedeutung bei. Eine Verpflichtung<br />
für die Grundeigentümer leitet sich daraus nicht ab.<br />
Zu 6.1.2<br />
Bei der insgesamt vielfältigen regionalen Erzeugung und<br />
Vermarktung von Qualitätsobst ist insbesondere das in der<br />
Gemeinde Seelitz um Döhlen weiterhin bestehende gewerbliche<br />
Anbaugebiet mit ca. 100 ha als Einzelstandort<br />
von mehr als nur lokaler Bedeutung.<br />
Zu 6.1.3<br />
Das Gebot des sparsamen Flächenverbrauchs beim Entzug<br />
landwirtschaftlichen Bodens besitzt allgemeine Gültigkeit,<br />
denn mit der Versiegelung des Bodens bei Überbauung<br />
geht sein Potenzial für die Erzeugung von Nahrungsmitteln<br />
und Rohstoffen für immer oder doch zumindest für<br />
einen sehr langen Zeitraum verloren. Deshalb kommt<br />
diesem Gebot natürlich in Gebieten mit hoher Bodenfruchtbarkeit<br />
oder mit speziellen Erzeugnissen sowie auf<br />
Funktionalflächen für Tierhaltungsstandorte eine nochmals<br />
erhöhte Bedeutung zu.<br />
Zu 6.1.4<br />
In der <strong>Region</strong> bestehen zahlreiche bedeutende Anlagen<br />
der Nutztierhaltung und innerhalb Sachsens insbesondere<br />
ein überdurchschnittlicher Bestand an Rindern, Milchkühen<br />
und Jungtieren (siehe auch Karte 8). Dabei befinden sich<br />
die Standorte vieler dieser Ställe in Lagen des Erzgebirges,<br />
wo aufgrund niedriger Bodenwertzahlen die Ausweisung<br />
von Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft nicht<br />
mehr zu rechtfertigen ist. Ein angemessener Schutz insbesondere<br />
der Futtergewinnungsflächen wie auch der Flächen<br />
zur Verwertung der Nährstoffe aus Wirtschaftsdüngern<br />
vor fremder Bodeninanspruchnahme ist allerdings für<br />
die dort ansässigen Tierhaltungsbetriebe von ebenso<br />
existenzieller Bedeutung wie in den mit Bodenwertzahlen<br />
> 50 begünstigten Teilen der <strong>Region</strong>, in denen eine Vorbehaltsausweisung<br />
erfolgte.<br />
Im bisherigen Geltungszeitraum des <strong>Region</strong>alplanes wurde<br />
von Landwirten außerhalb der begünstigten Gebiete vor<br />
allem in den Beteiligungsverfahren zu Projekten und Vorhaben<br />
im Außenbereich mit erheblichem Entzug von<br />
landwirtschaftlicher Nutzfläche das fehlende Vorbehalts-<br />
Instrument häufig als Nachteil bei der Geltendmachung<br />
Seit der mittelalterlichen Besiedelung der <strong>Region</strong> stellt die<br />
Landwirtschaft einen der ältesten und primären Faktoren<br />
bei der Erschließung des Landes, in der wirtschaftlichen<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 48
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
eigener Belange wahrgenommen. Da bei Projekten für die<br />
Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächenentwicklung<br />
auch in den Vorgebirgs- und Gebirgslagen zumeist auf<br />
Standorte und Flächen mit der relativ höchsten landwirtschaftlichen<br />
Standortgunst (geringe Hangneigung; große<br />
unzerteilte Areale) zugegriffen wird, bestehen hier in besonderem<br />
Maße Konflikte zu Belangen der Landwirtschaft<br />
und begründen einen besonderen regionalplanerischen<br />
Regelungsbedarf zum Schutz ihrer Interessen und zur<br />
weitmöglichen Minderung des Bodenverbrauchs auch in<br />
den nicht begünstigten Gebieten.<br />
Zu 6.1.5<br />
Unter den Bedingungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
mit vielen auch kleineren landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben<br />
und Nebenerwerbslandwirten ist eine möglichst<br />
breite, auf Vielfalt beruhende Erwerbsgrundlage unverzichtbar<br />
für die Sicherung von deren wirtschaftlicher Existenz.<br />
Dabei nehmen Nebentätigkeiten wie Landschaftspflegemaßnahmen,<br />
touristische Angebote, Beherbergung<br />
von Urlaubern, der Anbau von Sonderkulturen, die eigene<br />
Vermarktung erzeugter Produkte etc. bereits einen festen<br />
Platz in den landwirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen ein.<br />
Aktuell nimmt zudem die Bedeutung der Landwirtschaft als<br />
Rohstofflieferant zu und es steigt die Nachfrage nach<br />
hochwertigen und in ihrer Herkunft bezeichneten Lebensmitteln.<br />
Dadurch eröffnen sich im Zusammenwirken der<br />
Landwirtschaft mit Industrie und Gewerbe vielfältige Möglichkeiten<br />
der Entwicklung neuer regionaler Wirtschaftskreisläufe,<br />
die nach Möglichkeit auch planerisch zu unterstützen<br />
sind.<br />
In Gebieten mit erheblichen Einschränkungen für eine<br />
intensiv betriebene Landwirtschaft – entweder aufgrund<br />
ungünstiger klimatischer Verhältnisse und geringerer<br />
Ertragskraft der Böden oder aufgrund großräumiger<br />
Schutzbereiche für die Trinkwasserbereitstellung – bestehen<br />
ebenfalls Erfordernisse zur Verbreiterung der Erwerbsgrundlagen,<br />
da übliche ertragssteigernde Maßnahmen<br />
der Bodenbearbeitung, Düngung und Schädlingsbekämpfung<br />
bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung oft<br />
nicht anwendbar sind. Die verstärkte Einführung des ökologischen<br />
Landbaus sowie besonders umweltschonende<br />
Maßnahmen und Verfahren des integrierten Landbaus<br />
können in Verbindung mit der Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten<br />
gerade hier Perspektiven für die landwirtschaftliche<br />
Erzeugung, insbesondere für hochwertige<br />
ökologisch und regional erzeugte Produkte, sein.<br />
Zu 6.1.6<br />
Die Fischwirtschaft besitzt in der <strong>Region</strong> als Wirtschaftsfaktor<br />
zwar nur eine geringe Bedeutung. Demgegenüber<br />
hat aber die überwiegend kleinflächige und relativ gleichmäßig<br />
über die <strong>Region</strong> verteilte, extensiv betriebene<br />
Teichwirtschaft einiges Gewicht als integrierter Bestandteil<br />
von Landesprogrammen zur Förderung und Entwicklung<br />
des Landschafts- und Naturschutzes. Teiche als Stillgewässer<br />
vermögen zum Erlebnis- und Erholungswert einer<br />
Landschaft erheblich beizutragen und üben auch als Biotope<br />
sowie als „Trittsteine“ innerhalb ökologischer Verbundsysteme<br />
eine wichtige Funktion aus.<br />
Bei Vermeidung bzw. Minderung von Umweltkonflikten im<br />
Rahmen einer extensiven Bewirtschaftung bestehen<br />
gleichwohl Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Nutzung<br />
der regionalen Gewässer für die Fischaufzucht bzw. für<br />
den Angelsport und damit auch für einen Beitrag zur Eigenversorgung<br />
der Bevölkerung, von lokaler Gastronomie<br />
und kleinen Lebensmittelgeschäften mit lokalen bzw.<br />
regionalen Fischerzeugnissen.<br />
Zu 6.1.7<br />
Weitere planmäßige Realisierungen von Maßnahmen des<br />
Verkehrswegebaues werden in der <strong>Region</strong> auch in den<br />
kommenden Jahren Bodenentzug hervorbringen. Ein<br />
flächenadäquater Ausgleich dieser Verluste durch Renaturierungs-<br />
und Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle<br />
und die Rückführung von Boden in die landwirtschaftliche<br />
Nutzung kann in diesem Zusammenhang auch weiterhin<br />
nicht erwartet werden. Dabei findet ein zusätzliche Verlust<br />
von landwirtschaftlicher Nutzfläche statt, der insbesondere<br />
durch bei der Anlegung von Verkehrstrassen und Zufahrten<br />
verbleibende Splitterflächen, durch eine fehlende oder<br />
zumindest erschwerte Erreichbarkeit abgeschnittener<br />
Restflächen und indirekt auch durch die Zerschneidung<br />
von optimal bewirtschaftbaren Schlägen entsteht. Obwohl<br />
bei der Kompliziertheit solcher Vorhaben die Abwägung<br />
der Belange der Landwirtschaft nur ein Element unter<br />
vielen darstellt, stellt sie doch mit ihren Flächen mit die<br />
wichtigste Grundlage für die Projektrealisierung bereit.<br />
Auch wenn die Notwendigkeit der Flächenbereitstellung<br />
bei Verkehrsprojekten, aber auch bei anderen Planungen<br />
mit dauerhaftem Bodenverbrauch grundsätzlich nicht in<br />
Frage zu stellen ist, scheint hierbei eine künftig bessere<br />
Vermeidung vor allem des übermäßigen „indirekten“ Flächenverbrauches<br />
notwendig und auch möglich. Dabei<br />
sollte insbesondere versucht werden, neu zu errichtende<br />
Verkehrswege noch stärker als bisher mit dem Verlauf<br />
schon vorhandener Trassen zu bündeln und nach optimalen<br />
Lösungen für die Gestaltung von Verkehrsknotenpunkten<br />
und von Zufahrten zu suchen. Weiterhin sollten für<br />
unvermeidbar der Landwirtschaft verlustig gehende Splitter-<br />
und Restflächen vermehrt auch andere Möglichkeiten<br />
einer sinnvollen Nachnutzung gesucht und geprüft werden,<br />
zum Beispiel zur Umwandlung von Sonnenenergie.<br />
Zu 6.1.8<br />
Bei allen notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der<br />
vorhersehbaren Folgen des weltweiten Klimawandels<br />
kommt sowohl beim Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung<br />
auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien<br />
als auch bei der Erschließung von Rohstoffen für die<br />
Verarbeitung in Gewerbe und Industrie dem Beitrag der<br />
Biomasse aus landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher<br />
Produktion besondere Bedeutung zu. Damit stehen die<br />
Forstwirtschaft, vor allem aber die auf kürzere Zyklen von<br />
Anbau und Ertrag ausgerichtete Landwirtschaft in der<br />
<strong>Region</strong> vor einer Erweiterung ihrer grundlegenden Aufgabe<br />
als Primärproduzent, welche in der Folge auch eine<br />
vermehrte Wiedereingliederung von Stilllegungsflächen in<br />
die landwirtschaftliche Produktion erwarten lässt. Zunehmend<br />
tritt dabei der Anbau von Rohstoff- und Energiepflanzen<br />
neben die Nahrungsmittelproduktion. Während<br />
sich so einerseits die potenziellen Erwerbsgrundlagen der<br />
landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe vergrößern, erfordert<br />
andererseits die stark wachsende wirtschaftliche<br />
Bedeutung dieses neuen Erwerbszweiges mit der Menge<br />
und Vielfalt ihrer Nutzungsmöglichkeiten auch eine stärkere<br />
Berücksichtigung von Umweltbelangen.<br />
Im Zusammenhang mit der wachsenden Rohstoffnachfrage<br />
für die unmittelbare Energieerzeugung und für die neu<br />
hinzukommende Produktion von flüssigen Energieträgern<br />
und Kraftstoffen ist eine Zunahme des Vertragsanbaues<br />
und z.B. die Anlage von Plantagen mit schnellwüchsigen<br />
Baumarten oder Gräsern (Weiden, Miscanthus o.ä.) auf<br />
Landwirtschaftsflächen bei den Produzenten zu erwarten.<br />
Unter dem Gesichtspunkt der Verträglichkeit der Einfügung<br />
in den Naturraum und das Landschaftsbild in der <strong>Region</strong><br />
ist dabei dann eine Anbaustruktur und Flächenaufteilung<br />
anzustreben, welche der Entstehung großer Monokulturen<br />
vorbeugt.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 49
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Da die Erzeugung von Biomasse prinzipiell überall möglich<br />
ist, der Transport über größere Entfernungen jedoch rasch<br />
an Grenzen der Rentabilität stößt, werden sich in überwiegender<br />
Weise Stoffkreisläufe zwischen Erzeugern und<br />
Verbrauchern auf regionaler Ebene entwickeln. Zur Einbindung<br />
der in der <strong>Region</strong> produzierten pflanzlichen und<br />
tierischen Biomassen in diese Kreisläufe müssen vor allem<br />
dort, wo zwischen Primärerzeugung und Verbrauch noch<br />
Prozesse der Lagerung, Verarbeitung und Stoffumwandlung<br />
geschaltet sind (z.B. durch die Aufbereitung von<br />
Biogas und Einspeisung in lokale Verteilernetze, durch die<br />
Produktion von Brenn- und Treibstoffen, durch Anlagen<br />
und Netze zentraler Wärmeversorger, durch Zwischenlager<br />
etc.) für eine entsprechende Anlagen-Infrastruktur die<br />
notwendigen standörtlichen Voraussetzungen hergestellt<br />
werden.<br />
Zu 6.2<br />
Forstwirtschaft<br />
Der Planteil Forstwirtschaft (Plansätze 6.2.1 - 6.2.12)<br />
basiert auf einem „Forstlichen Fachbeitrag zur <strong>Region</strong>alplanung“<br />
der Sächsischen Landesanstalt für Forsten in<br />
Graupa (heute: Staatsbetrieb Sachsenforst). Der Planteil<br />
misst dem Wald ein besonderes raumplanerisches Gewicht<br />
bei. Er trägt damit der vielfältigen Bedeutung der<br />
Wälder Rechnung, insbesondere für den Schutz der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen (darunter Bodenschutz, Hochwasserschutz,<br />
Trinkwasserschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz,<br />
Schutz von Flora und Fauna), als Erholungsraum<br />
sowie als Grundlage einer nachhaltigen und umweltfreundlichen<br />
Rohstoffversorgung. Des Weiteren werden<br />
mit der forstwirtschaftlichen Nutzung der Waldflächen<br />
Arbeitsplätze im ländlichen Raum sowie mittelbar über<br />
die Holz verarbeitenden Betriebe geschaffen.<br />
Adressaten für die fachlichen Grundsätze und Ziele in<br />
diesem Planteil sind insbesondere die Forstbehörden,<br />
Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden, aber auch die<br />
Kommunen als Träger der Bauleit- und Landschaftsplanung.<br />
So legt das SächsWaldG fest, dass die von den<br />
Forstbehörden durchzuführende forstliche Rahmenplanung<br />
in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung<br />
und Landesplanung zu erfolgen hat. Der Planteil<br />
„Forstwirtschaft“ enthält dafür ausdrückliche Anforderungen.<br />
Die als einer der ersten Schritte der forstlichen Rahmenplanung<br />
durchgeführte Erfassung der Waldbiotope<br />
und Waldfunktionen schafft z.B. auch notwendige forstfachliche<br />
Voraussetzungen, um regionalen Zielsetzungen<br />
für den Wald nachkommen zu können. Die unter forstfachlicher<br />
Beteiligung aufgestellten Grundsätze und Ziele<br />
sollen darüber hinaus unmittelbar in den von den Forstbehörden<br />
zu bewirtschaftenden Staatswäldern vorbildlich<br />
umgesetzt werden (analog im Körperschaftswald). Auf<br />
eine entsprechende Bewirtschaftung des Privatwaldes<br />
sollen die Forstbehörden bei ihrer Beratung, Betreuung,<br />
Unterstützung sowie Aus- und Fortbildung der Waldbesitzer<br />
im Rahmen und in den Grenzen des SächsWaldG<br />
hinwirken. Die Ausweisung von Gebieten für die Waldmehrung<br />
im <strong>Region</strong>alplan ist ein planerisches Angebot für<br />
raumverträgliche Erstaufforstungen. Ordnend wirksam wird<br />
der <strong>Region</strong>alplan andererseits auch dadurch, dass nach<br />
§ 10 SächsWaldG Erstaufforstungen die Genehmigung<br />
(zugleich Voraussetzung für eine Förderung gemäß<br />
RLAuW/2007) versagt werden darf, wenn Ziele der Raumordnung<br />
entgegenstehen. Die Kommunen sind angehalten,<br />
beispielsweise die aus überörtlicher Sicht getroffenen<br />
Maßgaben für die Waldmehrung in die Planung ihrer<br />
Flächennutzung einfließen zu lassen, wofür die örtlichen<br />
Landschaftspläne detaillierte fachliche Voraussetzungen<br />
schaffen sollten. Die Landschaftspläne bieten darüber<br />
hinaus vielfältige informelle Möglichkeiten, um die Umsetzung<br />
der regionalen Planinhalte bezüglich des Waldes<br />
adäquat vorzubereiten (Entwicklungsziele, Maßnahmenvorschläge,<br />
Baumartenempfehlungen). Auch die Staatlichen<br />
Ämter für ländliche Entwicklung können durch entsprechende<br />
Maßnahmen die Umsetzung insbesondere der<br />
Ziele zur Waldmehrung wirksam unterstützen. Schließlich<br />
stellen die Plansätze für private Einzelne (hier insbesondere<br />
die Waldeigentümer) eine Orientierungshilfe für eigene<br />
Entscheidungen dar.<br />
Zu 6.2.1<br />
Der Grundsatz bildet als integrierendes Element vor den<br />
spezielleren Plansätzen eine „Generalklausel“ für Wald<br />
und Forstwirtschaft im <strong>Region</strong>alplan. Insbesondere positioniert<br />
sich der <strong>Region</strong>ale <strong>Planungsverband</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />
Erzgebirge damit zur Erhaltung des Gesamtwaldbestandes.<br />
Die regionalplanerische Ausweisung von Bereichen<br />
für die Forstwirtschaft (s.u.) kann sich auf besonders<br />
bedeutsame (multifunktionale) Vorranggebiete beschränken,<br />
weil mit Grundsatz 6.2.1 für alle (lagemäßig hinreichend<br />
bestimmten) Waldflächen die Erhaltung vom Grundsatz<br />
her „vorbehaltsgleich“ geregelt ist. Raumplanerische<br />
Anforderungen an Bewirtschaftung, Sanierung und die<br />
gezielte Erweiterung des Waldes enthalten die folgenden<br />
Plansätze.<br />
Zu 6.2.2<br />
Die Funktionserfüllung der Wälder hängt nicht nur von den<br />
Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen im Einzelnen<br />
ab, sondern ist in vielen Punkten mit der Größe der zusammenhängenden<br />
(unzerschnittenen) Waldkomplexe<br />
positiv korreliert. Die Flächengröße ist ein wichtiges Kriterium<br />
für den ökologischen und rekreativen Wert eines<br />
Waldes. Beispielsweise für die Erholung besitzen große,<br />
geschlossene Waldgebiete eine spezifische Eignung als<br />
ruhebetonte Wandergebiete, eine Qualität, die kleinere<br />
Waldflächen nicht in vergleichbarem Maße entwickeln können.<br />
Die Lärm und Immissionen abschirmende und begrenzende<br />
Wirkung von Waldflächen erreicht erst in großen,<br />
insbesondere nicht von Straßen zerschnittenen Waldgebieten<br />
ihre volle Ausprägung. Auch profitieren bestimmte<br />
an Waldlebensräume gebundene Tierarten von großen<br />
unzerschnittenen und damit für diese Arten konfliktarmen<br />
Wäldern. Waldökosysteme sind von Natur aus großflächig.<br />
Plansatz 6.2.2 orientiert deshalb darauf, dass (insbesondere)<br />
großflächige Waldgebiete nicht durch Straßen, Leitungstrassen<br />
oder andere Zäsuren zerschnitten werden.<br />
Große Waldflächen sind in der Planungsregion verbreitet<br />
im Erzgebirge, besonders im Kammwaldgebiet, allerdings<br />
seltener aber auch im Vorland vorhanden. Naturgemäß<br />
lässt sich für „Großflächigkeit“ keine exakte und unter allen<br />
fachlichen Gesichtspunkten belastbare Größenschwelle<br />
benennen. Großflächigkeit kann relativ zu den mittleren<br />
Verhältnissen definiert werden und schließlich wären auch<br />
Formmerkmale in Rechnung zu stellen und topografische<br />
Zufälligkeiten zu eliminieren. Aus regionaler Sicht sollten<br />
Wälder ab größenordnungsmäßig 3 km² - ein empirischer<br />
Wert - als großflächig betrachtet werden.<br />
Bereiche für die Forstwirtschaft<br />
Zweckbestimmung:<br />
Die Bereiche für die Forstwirtschaft sollen vor dem Flächenentzug<br />
für andere Nutzungen, vor Zerschneidung und<br />
vor der Beeinträchtigung ihrer Schutz- und Erholungsfunktionen<br />
geschützt werden. Wegen ihrer Biotop- und Habitatfunktionen<br />
sind sie Bestandteil des ökologischen Verbundsystems.<br />
Die Planungsregion besitzt eine deutlich unterdurchschnittliche<br />
Bewaldung. Zum Vergleich: BRD ca. 29 %, Sachsen<br />
ca. 28 %, <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge ca. 25 % Flächenanteil.<br />
Berücksichtigt man die überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte<br />
der <strong>Region</strong>, so wird die spezifisch niedrige<br />
Ausstattung mit Wald noch deutlicher: BRD 0,13 ha, Sachsen<br />
0,11 ha, <strong>Region</strong> 0,07 ha Wald/Einwohner. Die beste-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 50
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
henden Wälder müssen demnach bei geringerer Fläche<br />
und gleichem Bedarf der Bevölkerung nach Schutz- und<br />
Erholungsfunktionen wesentlich höheren spezifischen Anforderungen<br />
an ihre Leistung gerecht werden. Eine weitere<br />
Reduzierung der Waldfläche ist daher in der <strong>Region</strong><br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge noch weniger akzeptabel als in anderen<br />
Landesteilen.<br />
Die in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorranggebiete<br />
Wald erfüllen mehrere (überwiegend drei und mehr)<br />
regional besonders bedeutsame Waldfunktionen (Schutzbzw.<br />
Erholungsfunktionen) und sind daher in ihrer Bedeutung<br />
für die Gesellschaft besonders hoch einzuschätzen.<br />
Zu den besonderen Schutzfunktionen gehören u.a. Klimaund<br />
Immissionsschutz. Die ausgewiesenen Waldgebiete<br />
besitzen stets Verbundfunktionen und werden deshalb<br />
obligatorische als Teil des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />
betrachtet. Sie liegen meist im Interessensbereich<br />
vieler anderer Flächennutzer (insbesondere im<br />
Verdichtungsraum), sind also potenziell auch überdurchschnittlich<br />
in ihrem Bestand und durch Störungen ihrer<br />
Struktur oder Vitalität in ihrer Leistungsfähigkeit gefährdet.<br />
Ferner verlangen Wälder mit mehreren regional bedeutsamen<br />
Funktionen eine besonders qualifizierte Behandlung,<br />
um die tatsächliche Leistungshergabe zu optimieren.<br />
Dieser Aspekt wird durch die fortgeschrittene Schädigung<br />
der Wälder (Immissionen) und die oft instabile und nicht<br />
funktionsgerechte Waldstruktur (Baumarten, Altersklassen,<br />
Besitzverhältnisse) verstärkt. Aus diesen Gründen (Bedeutung,<br />
Gefährdung, Behandlung) sind die ausgewiesenen<br />
Waldflächen besonders schutzwürdig. Ihrer Ausweisung<br />
liegt ein forstfachlicher Beitrag der Sächsischen Landesanstalt<br />
für Forsten in Graupa (heute: Staatsbetrieb Sachsenforst)<br />
zu Grunde.<br />
Aber auch für alle nicht als Vorranggebiet Wald ausgewiesenen<br />
Wälder gilt der unter 6.2.1 verankerte Grundsatz,<br />
wonach der Wald in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge in<br />
seinem Gesamtbestand (alle Waldflächen) erhalten werden<br />
soll. Damit erübrigt sich die zusätzliche Ausweisung<br />
von gesonderten Vorbehaltsgebieten für den Wald.<br />
Waldfunktionen<br />
Zu 6.2.3<br />
Der Begriff der Forstwirtschaft war bis Anfang der 90er<br />
Jahre des letzten Jahrhunderts vielfach zu stark auf die<br />
reine Holzproduktionsfunktion verengt. Die Einbeziehung<br />
aller Waldfunktionen in das Entscheidungskalkül soll als<br />
notwendige Bedingung eine Chance für die Erreichung<br />
eines gesellschaftlichen Wohlfahrtsoptimums bieten und<br />
ist daher für die Zukunft sicherzustellen. Nutz-, Schutzund<br />
Erholungsfunktionen sind prinzipiell gleichwertig<br />
und kommen mit unterschiedlicher Bedeutung im Einzelnen<br />
meist auf der gleichen Fläche vor („Multifunktionalität“).<br />
Neben der Nutzfunktion und den in der Waldfunktionenkartierung<br />
erfassten „besonderen“ Schutz- und Erholungsfunktionen<br />
muss deshalb stets der Gesamtkomplex<br />
der Waldfunktionen ins Kalkül gezogen werden. Ausschließliche<br />
Zuweisungen einzelner Waldfunktionen im<br />
Allgemeinen oder für bestimmte Waldgebiete im Besonderen<br />
ignorieren die Vielfalt der Anforderungen der Bevölkerung<br />
und der Umwelt in dieser dicht besiedelten, hoch<br />
industrialisierten und im Durchschnitt spezifisch waldarmen<br />
<strong>Region</strong>. Eine grundsätzliche und strenge Trennung<br />
(hier Erholung - dort Naturschutz - anderswo Holzproduktion)<br />
führt unbeabsichtigt insgesamt zum Verlust an Waldfunktionen<br />
und damit an Lebensqualität in der <strong>Region</strong>. Die<br />
Forderung nach Multifunktionalität steht nicht im Widerspruch<br />
zu differenzierten raumplanerischen Vorrang- und<br />
Vorbehaltsausweisungen auch im Wald. Die raumplanerischen<br />
Ausweisungen bewirken einen zusätzlichen Schutz<br />
der einbezogenen Waldflächen gegenüber konträren<br />
raumbedeutsamen Vorhaben Dritter. Sie bringen unter<br />
einem bestimmten Blickwinkel (z.B. Naturschutz, Wasserwirtschaft,<br />
Erholung) ein besonderes öffentliches Interesse<br />
auch an der Walderhaltung zum Ausdruck. Eine ordnungsgemäße<br />
Forstwirtschaft im Rahmen des Sächsischen<br />
Waldgesetzes wird dadurch nicht behindert.<br />
Zu 6.2.4<br />
Wegen ihrer Bedeutung für eine naturnahe Forstwirtschaft<br />
sollen die in Karte 9 nachrichtlich dargestellten Forstlichen<br />
Erntebestände (bisherige Bezeichnung: Forstsaatgutbestände),<br />
Versuchsflächen, Naturwaldzellen und Generhaltungsobjekte<br />
vor Beeinträchtigungen geschützt werden.<br />
Die hier dargestellten Flächenkomplexe wurden nachrichtlich<br />
vom Landesforstpräsidium (heute: Staatsbetrieb Sachsenforst)<br />
übernommen.<br />
Das Vermehrungsgut für forstliche Zwecke (Samen, Stecklinge,<br />
Jungpflanzen), seine Gewinnung und sein Vertrieb<br />
unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Es<br />
darf nur in speziell geprüften und von der Forstbehörde zur<br />
Beerntung zugelassenen Forstlichen Erntebeständen<br />
gewonnen werden. Großer Wert wird dabei auf eine bestmögliche<br />
Adaption an die ökologischen Verhältnisse gelegt,<br />
wie sie durch autochthone Bestände gewährleistet ist.<br />
Nur das Vermehrungsgut aus diesen Beständen in der<br />
<strong>Region</strong> bildet eine sichere Basis für die naturnahe Forstwirtschaft.<br />
Saat- und Pflanzgut aus sehr entfernten, andersartigen<br />
Naturräumen stellt ein schwer kalkulierbares<br />
Risiko dar. Da zugelassene Bestände zumeist relativ klein<br />
sind, ist die Gefahr ihrer Beseitigung oder Schädigung<br />
sehr groß, zumal sie keinen formalen gesetzlichen Schutz<br />
genießen. Wegen ihrer immensen, auch über den engeren<br />
forstlichen Interessenskreis hinausreichenden Bedeutung,<br />
ihrer hohen Empfindlichkeit und den besonderen Behandlungsansprüchen<br />
bedürfen diese Erntebestände der besonderen<br />
Beachtung.<br />
Die forstlichen Versuchsflächen (des Staatsbetrieb<br />
Sachsenforst bzw. der Technischen Universität Dresden -<br />
letztere sind in Karte 9 nicht dargestellt) dienen der Erforschung<br />
des Waldwachstums und seiner Beeinflussung<br />
durch Mensch und Umwelt. Bei „Produktionszeiten“ in der<br />
Forstwirtschaft von 100 bis 200 Jahren ist eine Forschung<br />
langfristig anzulegen. Die forstlichen Versuchsflächen sind<br />
i.d.R. sehr klein und daher auch gegenüber Störungen<br />
extrem empfindlich. Es gibt aber zurzeit keine Möglichkeit<br />
für einen formalen Schutz dieser Flächen. Die geringe<br />
Flächengröße lässt auch eine flächenkonkrete Darstellung<br />
und Sicherung auf der regionalen Ebene nicht zu.<br />
Die Naturwaldzellen besitzen einen Sonderstatus als<br />
Schutzwald entsprechend § 29 SächsWaldG. Naturwaldzellen<br />
bleiben ohne Bewirtschaftung.<br />
Die Generhaltungsobjekte (Auswahl durch das Landesforstpräsidium,<br />
heute: Staatsbetrieb Sachsenforst) haben<br />
eine den Forstlichen Erntebeständen ähnliche Ausrichtung,<br />
umfassen meist jedoch Baum- und Straucharten, die<br />
nicht unter das Forstvermehrungsgutgesetz fallen (seltene,<br />
oft auch nicht traditionell bewirtschaftete Arten) oder solche<br />
Bestände, die eine zu geringe Flächengröße für eine<br />
Zulassung besitzen. Es handelt sich oft um Einzelbäume,<br />
Baumgruppen oder Kleinstflächen, die aber wegen der<br />
großen Seltenheit der betreffenden Gehölze insbesondere<br />
unter dem Gesichtspunkt der Sicherung von genetischen<br />
Ressourcen im höchsten Maße erhaltungswürdig sind und<br />
die wegen der oft vorhandenen Konkurrenzschwäche<br />
gegenüber anderen Baumarten besonders gepflegt werden<br />
müssen. Daher sind diese Flächen ebenso als<br />
schutzwürdige Bereiche der Forstwirtschaft zu betrachten.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 51
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Waldbewirtschaftung<br />
Zu 6.2.5<br />
Die Baumartenzusammensetzung entscheidet maßgeblich<br />
darüber, inwieweit die Wälder die vielfältigen an sie<br />
gerichteten öffentlichen und privaten Erwartungen (Multifunktionalität)<br />
erfüllen können. Auch aus regionaler Sicht<br />
sollte daher auf eine Baumartenwahl, die sich bei deutlicher<br />
Erhöhung des Laubholzanteils an den Standortbedingungen,<br />
am Baumartenspektrum der potenziellen natürlichen<br />
Vegetation und an den zu erbringenden Waldfunktionen<br />
orientiert (standortgerecht - naturnah - funktionsgerecht),<br />
hingewirkt werden. Eine über lange Zeit einseitige<br />
Orientierung auf insbesondere Fichtenreinbestände hat in<br />
der <strong>Region</strong> beispielsweise wesentlich zur Verschärfung<br />
des aktuellen Waldschadgeschehens beigetragen. Auch<br />
die Erholungseignung der Waldbestände und ihr Wert als<br />
Lebensraum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt werden<br />
in starkem Maße unmittelbar von der Gehölzartenwahl<br />
bestimmt. Ähnliches gilt für die Erfüllung anderer Schutzfunktionen<br />
und selbstverständlich auch für die nachhaltige<br />
Nutzbarkeit der Wälder als Lieferant nachwachsender<br />
Rohstoffe. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches<br />
übergeordnetes Interesse an einer am Standort, an Naturnähe<br />
und den zu erbringenden Waldfunktionen orientierten<br />
ausgewogenen Baumartenwahl. Bei der Verjüngung und<br />
der Umgestaltung der heutigen Waldbestände (z.B. zusätzlicher<br />
Anbau von Baumarten, die unter der obersten<br />
Baumschicht eine weitere Schicht bilden sollen: Unterbau,<br />
Voranbau) sowie bei Erstaufforstungen sollen deshalb die<br />
Kriterien der Standortgerechtigkeit (Baumart muss zu<br />
Boden und Klima passen), der Funktionengerechtigkeit<br />
(Baumart muss die Erfüllung der örtlich gewünschten<br />
Waldfunktionen gewährleisten) und der Naturnähe (Baumart<br />
muss Bestandteil der potenziell natürlichen Waldgesellschaft<br />
sein) beachtet werden. Eine Orientierung an der<br />
potenziellen natürlichen Waldgesellschaft, auch unter<br />
Beachtung des prognostizierten Klimawandels, stellt ein<br />
Grundprinzip naturnaher Forstwirtschaft dar. Die sich<br />
daraus ergebende Naturnähe soll langfristige Stabilität der<br />
Wälder und einen möglichst großen Nutzen für den Naturhaushalt<br />
und die örtliche Umweltsituation bewirken.<br />
Wegen der geringen Ausstattung der hiesigen Wälder mit<br />
den von Natur aus hier dominierenden Laubbaumarten<br />
(z.Z. etwa 80 % Nadelholz) und wegen deren Bedeutung<br />
für die Stabilität und Sicherheit des Waldes sowie für<br />
Naturschutz und Landschaftspflege ist bei Verjüngung und<br />
Umbau auf hohe Laubbaumanteile zu orientieren. Diese<br />
Zielsetzung gilt allerdings in den obersten (orealen) Lagen,<br />
in denen von Natur aus Fichtenwälder vorkommen, in<br />
dieser Form nicht.<br />
Vielfältig nach Arten, Alter und Flächengrößen strukturierte<br />
Wälder bieten einer hohen Zahl von Tier- und Pflanzenarten<br />
ökologische Nischen und tragen zu einem natürlich<br />
wirkenden Waldbild bei. Sie reduzieren das Schadensrisiko<br />
im Fall von abiotischen und biotischen Gefahren und<br />
lassen auch eine höhere Flexibilität bei der Holznutzung<br />
erwarten. An einer vielfältigen Waldstruktur besteht daher<br />
über den engeren forstlichen Bereich hinaus ein großes<br />
öffentliches Interesse. Auch die raumplanerischen Erfordernisse<br />
erschöpfen sich nicht in der bloßen Erhaltung der<br />
Waldflächen, sondern zielen im Interesse der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes, der Erhöhung der Fremdenverkehrs-<br />
und Erholungseignung, der Entwicklung der<br />
„bioökologischen Kapazität“ des Raumes (Lebensraum für<br />
Tiere und Pflanzen) sowie im Interesse einer nachhaltigen<br />
Rohstofferzeugung auf komplex leistungsfähige Wälder<br />
ab. Die Waldstruktur soll aus regionalplanerischer Sicht<br />
durch Baumartenvielfalt, Ungleichaltrigkeit und Kleinflächigkeit<br />
geprägt sein. Großflächige und gleich alte Reinbestände<br />
sollten langfristig umgestaltet und nicht mehr neu<br />
angelegt werden.<br />
Die aktive Förderung des Natürlichkeitsgrades der Wälder<br />
ist in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge - nicht nur aus<br />
forstlicher Sicht - besonders wichtig, da die heutigen<br />
Waldstrukturen nach jahrzehntelanger Betonung der Holzproduktionsfunktion<br />
auf großen Flächen stark von einem<br />
naturnahen Leitbild abweichen und somit die Erwartungen<br />
im Hinblick auf Multifunktionalität nicht voll erfüllen. Die<br />
perspektivisch für alle Besitzarten erwünschte und im<br />
sächsischen Staatswald praktizierte naturnahe Forstwirtschaft<br />
folgt dem Prinzip größtmöglicher Schonung von<br />
Boden, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt im Zuge der Bewirtschaftung.<br />
Die Erhaltung oder Wiederherstellung des<br />
natürlichen Wasserregimes und die Anwendung der Naturverjüngung<br />
- unter Beachtung der Bedingungen am<br />
konkreten Standort - spielen dabei eine große Rolle. Ein<br />
naturnahes Hydroregime und Naturverjüngung sind für den<br />
Naturhaushalt und die Lebensraumfunktion der Wälder<br />
von herausragender Bedeutung. Die aus Naturverjüngung<br />
hervorgehenden Bestände fördern darüber hinaus in<br />
besonderem Maße den Erholungswert des Landschaftsraumes.<br />
Auch unter regionalplanerischen Gesichtspunkten<br />
sollte deshalb das natürliche Wasserregime im Wald nicht<br />
durch Meliorationsmaßnahmen verändert, erforderlichenfalls<br />
langfristig wiederhergestellt werden. In dafür geeigneten<br />
Beständen sollte die Naturverjüngung das Regelverfahren<br />
der Bestandsverjüngung bilden.<br />
Für die Waldbewirtschaftung ist eine angemessene Erreichbarkeit<br />
der Flächen wichtig. Insbesondere im Rahmen<br />
des ländlichen Wegebaus und der Flurneuordnung sollte<br />
daher - koordiniert mit den Erfordernissen der Landwirtschaft<br />
- eine zeitgemäße Anbindung der Waldflächen an<br />
das öffentliche Wegenetz angestrebt werden.<br />
Zu 6.2.6 und 6.2.7<br />
Waldränder sind neben den Gewässerufern die für das<br />
Bild der Landschaft wichtigsten Grenzsäume. Sie sind<br />
Träger eines Großteils der visuellen Landschaftswerte und<br />
gehören somit zu den natürlichen Grundlagen von Erholung<br />
und Fremdenverkehr. Waldränder spielen ökologisch<br />
als Lebensraum vor allem für Arten des Halboffenlandes<br />
eine besondere Rolle. Für die Waldbestände selbst bieten<br />
sie insbesondere Schutz vor Sturmschäden. Inwieweit<br />
Waldränder diese Funktion tatsächlich erfüllen können,<br />
hängt von ihrer Struktur ab. An einer geeigneten Waldrandstruktur<br />
besteht somit aus o.g. Gründen ein deutlich<br />
über den engeren forstlichen Rahmen hinausgehendes<br />
Interesse. Daher sollen sie mit Bezug auf ihre örtlich relevanten<br />
Funktionen gestaltet und besonders gepflegt werden.<br />
Das Artenspektrum der Waldmäntel sollte durch<br />
Standortgerechtigkeit, Naturnähe und Funktionsgerechtigkeit<br />
geprägt sein (zur Baumartenzusammensetzung siehe<br />
unter Zu 6.2.5). Ein stufiger, sich allmählich in Höhe und<br />
Artenstruktur vom Freiland zum Waldinnenraum entwickelnder<br />
Waldrand erfüllt im Allgemeinen die verschiedenen<br />
Anforderungen am besten. Waldränder bieten<br />
auch vielen Gehölzarten, die weniger konkurrenzstark<br />
sind, eine gute Lebens- und Entwicklungsmöglichkeit. Um<br />
den Wert von Waldrändern als Biotop zu steigern, sollten<br />
möglichst viele heimische Gehölzarten bei ihrer Begründung<br />
verwendet bzw. im Zuge der Entwicklung geduldet<br />
werden. So strukturierte Waldränder tragen als Elemente<br />
des regionalen ökologischen Verbundsystems auf spezifische<br />
Weise zum Biotop- und Habitatreichtum bei. Sie sind<br />
unverzichtbare Landschaftselemente. Aufwändige Maßnahmen<br />
empfehlen sich wegen des allgemein höheren<br />
Pflegeaufwands allerdings nur für dauerhafte Waldaußenränder.<br />
Neben dem artenreichen und gestuften Aufbau spielt auch<br />
die Waldrandführung eine entscheidende Rolle: sie sollte<br />
der Landschaft angepasst sein. Insbesondere sollen großräumig<br />
geradlinige Grenzen und sehr geometrische Formen<br />
vermieden werden, um ein harmonisches Wald-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 52
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Offenland-Mosaik zu schaffen. Anhaltspunkte dafür bieten<br />
die in Anpassung an die natürlichen und kulturlandschaftlichen<br />
Bedingungen entstandenen Grundrissmuster vieler<br />
alter („gewachsener“) Waldflächen. Eine hohe spezifische<br />
Waldrandlänge ist sowohl unter rekreativen Gesichtspunkten<br />
(„Waldrandeffekt“) als auch ökologisch bedeutsam<br />
(Saumbiotope).<br />
Waldsanierung<br />
Zu 6.2.8<br />
Als Waldschadensgebiet ist in Karte 4 „Sanierungsbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft“ des <strong>Region</strong>alplanes gemäß<br />
LEP Sachsen 2003 die Immissionsschadzone (Revitalisierungszone)<br />
dargestellt. Die Darstellung des Landesentwicklungsplanes<br />
wurde - aktualisiert nach Daten des<br />
Staatsbetrieb Sachsenforst - in Karte 4 übernommen. Dieses<br />
Waldschadensgebiet setzt die regionalen Schwerpunkte<br />
für die Waldsanierung. Örtlich treten Immissionsschäden<br />
darüber hinaus auch durch chronische Schadstoffbelastungen<br />
entlang hoch frequentierter Verkehrswege<br />
auf.<br />
Die zu lösenden Sanierungsaufgaben sind sehr vielschichtig.<br />
Ältere geschädigte Waldbestände sollen zunächst<br />
nicht flächig genutzt, sondern möglichst lange als<br />
Schutz von Boden und Jungwuchs am Leben erhalten<br />
werden. Die noch immer erfolgenden Immissionen überschreiten<br />
das Puffervermögen der Waldböden in den<br />
Hauptschadgebieten bei weitem. Eine Degeneration des<br />
Bodens ist die Folge. Die Ergebnisse einer Jahrtausende<br />
währenden natürlichen Bodenentwicklung, die die heutigen<br />
Bodenfunktionen bestimmen, werden in wenigen Jahrzehnten<br />
zerstört. Die Ernährungssituation insbesondere<br />
der langlebigen Gehölze gerät durch die fehlende Speicherkapazität<br />
für viele Nährstoffe ins Ungleichgewicht. Die<br />
Disposition für normalerweise ungefährliche Krankheiten<br />
steigt, die Abwehrkraft gegenüber eher harmlosen Insekten<br />
und Pilzen schwindet. Die „Versauerung“ des Bodens<br />
und des Bodenwassers schreitet verstärkt voran und<br />
gefährdet letztlich auch die wichtige Funktion des Waldes<br />
und des Waldbodens als Spender hochwertigen Trinkwassers.<br />
Der Fortgang dieser Immissionsschadwirkungen soll<br />
unter Beachtung von Naturschutzbelangen durch Kalkung<br />
des Waldbodens vermindert, z.T. auch gestoppt werden.<br />
In Immissionsschadgebieten entstandene Blößen sollen<br />
umgehend wieder bestockt werden. Bei längerer Freilage<br />
des Bodens, gerade in den klimatisch extremen Lagen des<br />
Oberen Erzgebirges, entstehen bei den meisten Baumarten<br />
erhebliche Probleme in der Kultur- und Jungwuchsphase.<br />
Bei starker Schädigung des Bodens oder bei extremen<br />
klimatischen Bedingungen müssen erforderlichenfalls<br />
zunächst Übergangs- bzw. Vorwälder aus Pionierbaumarten<br />
begründet und später in die Zielbestände<br />
überführt werden. Die Vorgänge der natürlichen Sukzession<br />
sollen dabei bewusst genutzt werden. Besondere Aspekte<br />
des speziellen Artenschutzes sollten in den Vorkommensgebieten<br />
des Birkhuhns berücksichtigt werden<br />
(siehe Leitbild Oberes Erzgebirge).<br />
Waldmehrung<br />
Zu 6.2.9<br />
Die Erhöhung des Waldanteils in Sachsen ist Ziel der<br />
Landesplanung. Sie liegt im Interesse der Erweiterung<br />
aller Funktionen des sächsischen Waldfonds. Die quantitative<br />
Zielstellung für die Planungsregion (27 % Wald) entspricht<br />
einer vorsichtigen Einschätzung über den maximal<br />
realisierbaren Umfang aus forstfachlicher Sicht und steht<br />
mit der landesweiten Zielsetzung (LEP Sachsen 2003: von<br />
28 auf 30 %) durchaus im Einklang: Der Waldanteil in den<br />
<strong>Region</strong>en Sachsens ist auf Grund unterschiedlicher kulturlandschaftlicher<br />
Entwicklungen sehr differenziert und eine<br />
landesweite Nivellierung wäre weder landschaftsordnerisch<br />
erstrebenswert noch ist sie realisierbar. Das regionale<br />
Ziel, den Waldanteil von derzeit etwa 25 % auf 27 % zu<br />
erhöhen, erfordert bereits eine Vergrößerung des Waldbestandes<br />
um etwa 8 %, was - relativ zum Waldbestand - im<br />
Rahmen der aktuellen landesweiten Bestrebungen liegt.<br />
Die Waldmehrung in Relation zum Waldbestand (in der<br />
<strong>Region</strong> von 100 auf 108 %) kann als eines der Indizien für<br />
die zu erwartenden Widerstände gewertet werden. Die<br />
Planungsregion unternimmt unter diesem Blickwinkel im<br />
Interesse des landesweiten Waldmehrungszieles angemessene<br />
Anstrengungen. Schwer zu beziffernde Grenzen<br />
der Waldmehrung ergeben sich für die oberen Gebirgslagen<br />
aus dem dort schon jetzt hohen Waldanteil und im Gebirgsvorland<br />
auf Grund der verbreitet hochwertigen Böden<br />
mit großer Bedeutung für die landwirtschaftliche Erzeugung.<br />
Die Umwandlung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />
in Wald führt im betroffenen Bereich zu einer grundlegenden<br />
landschaftlichen Veränderung. Die anspruchsvolle<br />
Zielsetzung zur Waldmehrung ist daher mit der Forderung<br />
nach Berücksichtigung fallweise konkurrierender<br />
Belange verbunden (Näheres siehe Begründung zu<br />
G 6.2.11).<br />
Bereiche für die Waldmehrung<br />
Zweckbestimmung: In den Bereichen für die Waldmehrung<br />
sollen, nach örtlich vertiefter Prüfung und räumlicher Konkretisierung<br />
(nachfolgende Planungs- bzw. Umsetzungsebenen),<br />
Erstaufforstungen erfolgen. In den Bereichen des<br />
Typs „Wald-Feld-Wechsel“ besteht die regionale Zielsetzung<br />
nicht in einer vollflächigen Aufforstung, sondern in<br />
der Entwicklung einer halboffenen, strukturreichen und an<br />
den Landschaftscharakter angepassten Wald-Feld-Wechsellandschaft.<br />
Die in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete<br />
für die Waldmehrung sind das Ergebnis einer<br />
regionsweiten Planung. Die vom Landesforstpräsidium<br />
(heute: Staatsbetrieb Sachsenforst) zur Verfügung gestellten<br />
aktuellen Ergebnisse der forstfachlichen Waldmehrungsplanung<br />
wurden dabei als Rahmen für die Gebietsauswahl<br />
verwendet. Eine Suche nach weiteren potenziellen<br />
Gebieten für die Waldmehrung ist regelmäßig nicht<br />
erfolgt. Die forstfachliche Waldmehrungsplanung weist für<br />
die Planungsregion ca. 2 200 Einzelflächen mit ca. 12 000<br />
ha Gesamtfläche aus.<br />
Die regionalplanerische Zielstellung bestand darin, ein<br />
ausreichendes „Angebot“ geeigneter, d.h. möglichst funktionsstarker<br />
und relativ konfliktarmer Bereiche aufzubereiten,<br />
das eine weitere (auch einschränkende) Auswahl aus<br />
örtlicher Sicht und aus Sicht der Landnutzer gestattet. Auf<br />
Grund der generell hohen Bedeutung von Wald, wurden<br />
Flächen der forstlichen Waldmehrungsplanung auch dann<br />
aufgenommen, wenn ausdrückliche regionalplanerisch<br />
fassbare Positivkriterien nicht zutreffen. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass die im Ergebnis der forstfachlichen<br />
Recherche vorgeschlagenen Gebiete im Regelfall den<br />
Grundanforderungen hinsichtlich Funktionalität und Praktikabilität<br />
entsprechen.<br />
Bei der Gebietsauswahl wurden auf landschaftsrahmenplanerischer<br />
Ebene Ausschlusskriterien (z.B. dominierende<br />
wertvolle Offenlandbiotope), Restriktionskriterien (z.B.<br />
avifaunistisch bedeutsames Offenland, Nivellierung der<br />
Wald-Offenland-Struktur, hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit)<br />
und Positivkriterien (besondere Funktionserfüllung:<br />
z.B. Erosionsschutz, Hochwasserschutz) zu Grunde gelegt.<br />
Der Umweltfachbereich <strong>Chemnitz</strong>, Referat Naturschutz<br />
und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums<br />
<strong>Chemnitz</strong> hat die Flächenbewertung naturschutzfachlich<br />
ergänzt.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 53
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Flächen der forstfachlichen Planung, die als Einzelfläche<br />
oder zumindest als Komplex benachbarter Flächen („Flächenaggregate“)<br />
kleiner als rund 10 ha waren, blieben<br />
Ebenen bedingt unberücksichtigt. Bei der Bewertung des<br />
Ausweisungsumfanges ist deshalb zu berücksichtigen,<br />
dass die Mehrzahl der potenziell zur Auswahl stehenden<br />
Flächen der forstfachlichen Planung hinsichtlich ihrer<br />
Größe unterhalb dieser regionalen Relevanzschwelle liegt.<br />
Neben Gebieten, die im Grunde vollständig aufgeforstet<br />
werden sollen (räumliche Details müssen auf folgenden<br />
Planungs- bzw. Umsetzungsebenen berücksichtigt werden),<br />
sind in Karte 2 „Raumnutzung“ auch Gebiete festgelegt<br />
worden, in denen ausdrücklich (nur) Wald-Feld-<br />
Wechsel-Landschaften entstehen oder weiterentwickelt<br />
werden sollen (Typ „Wald-Feld-Wechsel“). Das sind Gebiete,<br />
in denen eine großflächige Aufwaldung vor allem mit<br />
dem Charakter der Kulturlandschaft oder mit speziellen<br />
Belangen des Arten- und Biotopschutzes in Konflikt geraten<br />
würde. Diese Vorgehensweise, bei der die Stringenz<br />
der Waldmehrungsabsicht reduziert und die Konfliktlösung<br />
teilweise auf nachfolgende Ebenen verlagert („abgeschichtet“)<br />
wird, wurde für größere, im Einzelnen nicht unproblematische,<br />
aber aus Gesamtsicht für die Waldmehrung<br />
dennoch prädestinierte Gebiete gewählt. In diesen für die<br />
Waldmehrung (Typ: Wald-Feld-Wechsel) vorgesehenen<br />
Gebieten sind konkrete Flächen für die Erstaufforstung so<br />
auszuwählen, dass wertvolle Offenlandbereiche, insbesondere<br />
nach § 26 SächsNatSchG geschützte Offenlandbiotope<br />
und Vorkommen gefährdeten Arten des Offenlandes<br />
dadurch nicht beeinträchtigt oder zerstört werden.<br />
Im <strong>Region</strong>alplan sind nur Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung<br />
ausgewiesen, um - in Anbetracht des insgesamt<br />
großen Flächenumfanges der Ausweisungen für die<br />
Waldmehrung und der nur begrenzten Möglichkeiten einer<br />
örtlich konkreten Prüfung - Abwägungsspielräume für die<br />
kommunale Ebene und die Vorhabensumsetzung offen zu<br />
halten. Die Begrenzung auf den Vorbehaltsstatus und die<br />
fallweise Überlagerung mit Vorbehaltsgebieten für die<br />
Landwirtschaft soll auch möglichen betriebswirtschaftlichen<br />
Vorstellungen der (bisherigen) landwirtschaftlichen<br />
Flächennutzer entgegen kommen, die mit einer Aufforstung<br />
ggf. unvereinbar sein könnten. Ein „Doppelstatus“<br />
(Landwirtschaft/Waldmehrung) verweist auf ein besonderes<br />
Gewicht gegenüber sonstigen, bodennutzungsfremden<br />
Raumnutzungen. Da die regionale Gebietsausweisung keinen<br />
abschließenden Charakter trägt, sind andererseits<br />
Darstellungen von Flächen für Wald in Bauleitplänen unter<br />
Berücksichtigung von Plansatz 6.1.11 auch außerhalb dieser<br />
Gebiete raumordnerisch nach Einzelfallprüfung möglich.<br />
Bei der Gebietsauswahl kristallisiert sich das Untere Osterzgebirge<br />
als regionaler Schwerpunkt des Waldmehrungspotenzials<br />
heraus: Schon die forstfachliche Waldmehrungsplanung<br />
weist in diesem Raum eine besonders<br />
hohe Vorschlagsdichte auf. Die relative Waldarmut erheblicher<br />
Teile des Unteren Osterzgebirges, die Verbreitung<br />
großflächig strukturarmer Bereiche auf den Hochflächen<br />
und Riedelrücken, die im Vergleich mit dem Erzgebirgsvorland<br />
nur mittlere bis geringere Bodenfruchtbarkeit und die<br />
dabei großflächig mittelhohe bis hohe Wassererosionsgefährdung<br />
der Böden, vor allem unter Acker, die besondere<br />
Rolle der Höhenlagen von über etwa 500 m ü.NN bei der<br />
Entstehung von Hochwasser und speziell im Umfeld von<br />
Freiberg auch der „Waldbedarf“ unter dem siedlungsklimatischen<br />
und Erholungsaspekt, sprechen hier für eine deutliche<br />
Erhöhung des Waldanteils.<br />
Andererseits, und darauf weist das zuständige Amt für<br />
Landwirtschaft in Zug mit Nachdruck hin, spielt dieser<br />
Raum eine nicht unerhebliche Rolle bei der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugung. Vor allem der Flächenbedarf für die<br />
verbreitete Rinderhaltung setzt dem „Entzug“ landwirtschaftlicher<br />
Flächen für die Waldmehrung Grenzen. Die-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
sem agrarstrukturellen Erfordernis wurde in dem für die<br />
Waldmehrung besonders in Frage kommenden Raum tendenziell<br />
dadurch entsprochen, dass hier in einem weiteren<br />
Planungsschritt die potenziellen Waldmehrungsflächen<br />
einer nochmaligen, strengeren Prüfung unterzogen wurden.<br />
Dabei wurden einige Gebiete in enger Nachbarschaft<br />
größerer Rinder-Stallanlagen, weitere Gebiete mit (relativ)<br />
hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie generell einige<br />
aus komplexer Sicht grenzwertige (weil relativ konfliktreiche<br />
oder/und kleinflächige) Gebiete von der Ausweisung<br />
ausgeschlossen oder, wo das Konfliktpotenzial schon<br />
dadurch vermindert werden konnte, in den Vorbehaltsgebietstyp<br />
„Wald-Feld-Wechsel“ überführt.<br />
Zum Umfang der Flächenausweisung im <strong>Region</strong>alplan:<br />
Entsprechend Ziel 6.2.9 soll der Waldanteil in der Planungsregion<br />
mittelfristig von 25 auf 27 % erhöht werden.<br />
Zur Erreichung dieses quantitativen regionalen Waldmehrungszieles<br />
sind überschlägig 6500 ha Waldzuwachs erforderlich.<br />
Der angestrebte Waldzuwachs kann sich dabei sowohl<br />
durch Umsetzung der im <strong>Region</strong>alplan gesicherten<br />
Gebiete, als auch durch die Inanspruchnahme örtlich geplanter<br />
Waldflächen und darüber hinaus - von beiden Planungen<br />
unabhängig - auch aus weiteren Vorhaben der<br />
Erstaufforstung ergeben. Weder die regionale, noch die<br />
örtlichen Planungen sind bezüglich der Waldmehrung<br />
abschließend. Die im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen Bereiche<br />
für die Waldmehrung können dabei prinzipiell nur<br />
Waldmehrungsflächen mit mindestens regionaler Bedeutung<br />
enthalten. Ein Großteil der zahlreichen, kleineren<br />
Flächen der forstfachlichen Waldmehrungsplanung kommt<br />
daher für eine regionale Ausweisung von vornherein nicht<br />
in Betracht, wobei in ihrer Summe regional bedeutsame<br />
Aggregate benachbarter Einzelflächen regionalplanerisch<br />
natürlich mit ins Kalkül gezogen wurden. Waldmehrung<br />
erfolgt aber zusätzlich auf vielen kleineren, regional nicht<br />
ausweisbaren Flächen. Die im Regierungsbezirk <strong>Chemnitz</strong><br />
beispielsweise 2006 nach § 10 SächsWaldG genehmigten<br />
Waldmehrungsvorhaben hatten eine mittlere Flächengröße<br />
pro Antrag von etwa 1,7 ha.<br />
Vor diesem Hintergrund bieten die im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen<br />
259 Waldmehrungsgebiete (239 Einzelgebiete/-aggregate<br />
für vollflächige Aufforstung und zusätzlich 20<br />
Gebiete von Typ Wald-Feld-Wechsel) mit insgesamt ca.<br />
5110 ha Fläche (darunter ca. ¼ vom Typ Wald-Feld-<br />
Wechsel) eine wertvolle, anteilige Grundlage für die Erreichung<br />
des regionalen Waldmehrungszieles.<br />
Zu 6.2.10<br />
Die regionalplanerischen Ausweisungen sind Ebenen<br />
bedingt grobkörnig. Bei der tatsächlichen Inanspruchnahme<br />
für die Erstaufforstung müssen daher weitere örtliche<br />
Sachverhalte berücksichtigt werden, die regionalplanerisch<br />
keinen Eingang in die Gebietsauswahl und -abgrenzung<br />
finden konnten. Durch eine solche auf der Grundlage<br />
vertiefender landschaftsplanerischer Bewertungen erfolgende<br />
Ausformung können die Effizienz der Nutzungsänderung<br />
erhöht und Konflikte vermindert werden. Der regionalplanerische<br />
Status als Vorbehaltsgebiet eröffnet der<br />
örtlichen Planung konkretisierende Gestaltungsspielräume,<br />
die im Interesse der gewollten funktionsorientierten, aber<br />
landschafts- und sozialverträglichen Waldmehrung genutzt<br />
werden sollten. In den für die Waldmehrung vorgesehenen<br />
Gebieten sind Flächen für die Erstaufforstung z.B. so<br />
auszuwählen, dass nach § 26 SächsNatSchG besonders<br />
geschützte und weitere wertvolle Offenlandbiotope nicht<br />
beeinträchtigt werden. Solche Bereiche sind allerdings in<br />
den ausgewiesenen Gebieten nur ausnahmsweise vorhanden.<br />
Für die im Rahmen der Plan-Umweltprüfung prüfpflichtige<br />
Ausweisungen enthält der dem <strong>Region</strong>alplan<br />
beigefügte Umweltbericht Hinweise, die bei der weiteren<br />
Planung zu beachten sind.<br />
B - 54
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Zu 6.2.11<br />
Die Erhöhung des Waldanteils soll auch außerhalb der im<br />
<strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen Gebiete für die Waldmehrung<br />
nicht undifferenziert („irgendwo“) erfolgen, sondern<br />
vorzugsweise dort, wo zusätzlicher Wald der Gesellschaft<br />
einen deutlichen, örtlich spezifizierbaren Nutzen (besondere<br />
Schutz- und/oder Erholungsfunktionen) bringen würde.<br />
Bevorzugte räumliche Ansatzpunkte für Erstaufforstungen<br />
im Sinne dieses Grundsatzes liegen vor allem<br />
• in Wassergewinnungsgebieten, Hochwasserentstehungsgebieten,<br />
erosionsgefährdeten Hanglagen, auf<br />
exponierten Erhebungen (Kuppen usw.) sowie belasteten<br />
Böden (fallweise),<br />
• im siedlungsnahen Bereich, vor allem im Umfeld größerer<br />
Städte (Naherholung, Siedlungsklima, Lufthygiene),<br />
• im Zuge gehölzreicher Korridore in waldarmen <strong>Region</strong>steilen<br />
(ökologischer Verbundaspekt)<br />
sowie generell in Anlehnung an das landschaftstypische<br />
Waldverbreitungsmuster (Landschaftscharakter). Bedeutsame<br />
Wiesenbiotope, Heckengebiete/Steinrückengebiete,<br />
siedlungsklimatisch wichtige Offenbereiche, Blickschneisen<br />
und bestimmte offene Areale in waldreichen Lagen<br />
und größeren Wäldern (Waldwiesen, Wiesenauen ...)<br />
dürfen jedoch - nach Prüfung des Einzelfalles - nicht aufgeforstet<br />
werden. Die naturraumspezifischen Leitbilder<br />
(siehe fachplanerische Anlage 3) bieten Orientierungen für<br />
die Auswahl und Bewertung von Erstaufforstungsflächen<br />
unter dem Aspekt von Naturschutz und Landschaftspflege.<br />
Da die Erhöhung des Waldanteiles in vielen Fällen den<br />
Naturschutzbelangen entgegenkommt, sollten dafür geeignete<br />
Schutzbedürftige Bereiche für Natur und Landschaft<br />
nach Einzelfallprüfung bevorzugt in Betracht gezogen<br />
werden.<br />
Schwerpunkte für die Erhöhung des Waldanteils sollen<br />
also erstens Gebiete sein, in denen zusätzliche Waldflächen<br />
besonders vielfältige Schutz- und Erholungsfunktionen<br />
erwarten lassen (Gebiete mit multifunktionaler Walderwartung)<br />
und zweitens solche Räume, in denen ein sehr<br />
hohes Defizit an ökologisch wirksamen Ausgleichsflächen<br />
besteht (waldarmer Nordteil der <strong>Region</strong>). Aufforstungsmaßnahmen<br />
lassen hier Waldflächen erwarten, die in der<br />
Regel mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen (multifunktionale<br />
Walderwartung) oder eine besondere Rolle für die<br />
Sicherung der „Mindestausstattung“ der Landschaft mit<br />
ökologischen Ausgleichsflächen spielen (waldarme Räume).<br />
Aus forstlicher Sicht ist eine Waldmehrung regionsweit<br />
prinzipiell wünschenswert. Unter den o.g. Bedingungen<br />
sind Erstaufforstungen aber besonders dringlich. Auf<br />
solche Gebiete sollen sich Bemühungen zur Erhöhung des<br />
Waldanteils in besonderem Maße konzentrieren. Auch die<br />
Staatlichen Ämter für Ländliche Entwicklung sollten im<br />
Rahmen von Verfahren der ländlichen Neuordnung die<br />
Umsetzung der regionalen Zielstellung zur Waldmehrung<br />
insbesondere in solchen Bereichen wirksam unterstützen,<br />
die diesem Grundsatz entsprechen.<br />
Wild und Jagd<br />
Der Wildbestand und die Jagd befinden sich in einem<br />
vielpoligen Spannungsfeld. Neben ihrer wirtschaftlichen<br />
und kulturellen Relevanz konkurrieren sie mit der land- und<br />
forstwirtschaftlichen Raumnutzung, können auch zu einem<br />
Gefährdungsfaktor für den Naturhaushalt werden und Einschränkungen<br />
für bestimmte touristische Aktivitäten begründen.<br />
Auch aus regionaler Sicht sollten die dem Jagdrecht<br />
unterliegenden Tierarten so gehegt und/oder bejagt<br />
werden, dass sie in gesicherten Populationen dauerhaft erhalten<br />
bleiben, möglichst keine Schäden im Naturhaushalt<br />
verursachen und die nachhaltige Bewirtschaftung der landund<br />
forstwirtschaftlichen Nutzflächen gewährleistet ist. Ziel<br />
aus übergeordneter Sicht muss eine ausgewogene Einbindung<br />
von Wild und Jagd in das Funktions- und Nutzungsgefüge<br />
der <strong>Region</strong> sein. Der Lebensraum des Wildes sollte<br />
langfristig so gestaltet werden, dass nachhaltig jagdlich<br />
nutzbare und zugleich ökologisch und wirtschaftlich tragbare<br />
Wildbestände möglich sind. Um Populationen von<br />
Wildarten langfristig zu sichern, müssen diese ausreichend<br />
groß, vital, reproduktionsfähig und genetisch differenziert<br />
sein. Das Ausmaß der Schäden im Naturhaushalt sowie<br />
an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen hängt aber<br />
unter anderem von der Wilddichte ab. Für die Forstwirtschaft<br />
unbedenklich groß ist eine Schalenwildpopulation<br />
dann, wenn die natürliche Verjüngung der regional bedeutsamen<br />
Hauptbaumarten ohne Zaunschutz gewährleistet<br />
ist und Schäden an Bäumen nicht in einem solchen<br />
Ausmaß auftreten, bei dem die üblichen Wirtschaftsziele<br />
für die Waldbestände gefährdet sind.<br />
Zu 6.2.12<br />
Mit Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />
Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 21.4.1997<br />
(2004: SächsJagdVO) sind die <strong>Region</strong> betreffend folgende<br />
Schalenwildgebiete festgelegt: Rotwildgebiete Erzgebirge/Vogtland<br />
und Tharandter Wald, Damwildgebiete Hohenstein-Ernstthal<br />
und Colditz, Muffelwildgebiete Heinzebank<br />
und Mittweida. Weil die Hege dieser Schalenwildarten<br />
u.a. im Interesse der Wildschadensbegrenzung nur<br />
noch in den aufgeführten Gebieten zulässig ist, sind diese<br />
Gebiete von besonderer jagdlicher Bedeutung. Da jagdbare<br />
Wildbestände in der <strong>Region</strong> auch künftig vorhanden<br />
sein sollen, ist es aus übergeordneter Gesamtsicht erforderlich,<br />
dass bei raumbedeutsamen Maßnahmen im Außenbereich<br />
diese besondere Funktion der Schalenwildgebiete<br />
angemessen berücksichtigt wird. Eine (fortschreitende)<br />
Zerschneidung dieser Gebiete mit der Folge einer<br />
Isolation von Teilpopulationen würde auf Dauer zu genetischer<br />
Verarmung, Degeneration und eventuell zum Erlöschen<br />
der Wildpopulationen führen. Bei unvermeidbaren<br />
Lebensraumzerschneidungen müssen deshalb erforderlichenfalls<br />
in ausreichendem Umfang störungsarme Überwechselmöglichkeiten<br />
für die betroffenen Wildarten erhalten<br />
oder geschaffen werden. Die Einengung des Lebensraumes<br />
durch Bebauung sowie Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen<br />
reduziert i.d.R. auch die möglichen Ä-<br />
sungs-, Ruhe- und Regenerationsräume und führt zu<br />
einem stärkeren Verbissdruck auf die Vegetation des<br />
verbleibenden Lebensraumes. In den festgelegten Schalenwildgebieten<br />
soll deshalb auf die Habitatansprüche der<br />
genannten Wildarten besondere Rücksicht genommen<br />
werden.<br />
Zu 7 Oberflächennahe Rohstoffe<br />
Entsprechend Plansatz 7.2 des Landesentwicklungsplanes<br />
wird der <strong>Region</strong>alplanung die Aufgabe übertragen durch<br />
die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten eine<br />
vorsorgende Sicherung der Rohstofflagerstätten durchzusetzen<br />
und damit die raumordnerischen Voraussetzungen<br />
für eine geordnete Nutzung einheimischer Rohstoffe zu<br />
schaffen. Der Landesentwicklungsplan selbst weist keine<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dazu aus.<br />
Auf die Anwendung des Instruments von Eignungsgebieten<br />
wird bewusst verzichtet, da die Auffassung besteht,<br />
dass die Sicherung der Rohstoffversorgung auch unter der<br />
Maßgabe der Minimierung von Konflikten mit anderen<br />
Raumnutzungsansprüchen ebenso mit den Instrumenten<br />
der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu realisieren ist.<br />
Als wichtige Datengrundlage liegt seit 2002 das Fachgutachten<br />
Bewertung der Rohstoffvorkommen Sachsens<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 55
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
zur Fortschreibung der Rohstoffsicherung vor, welches<br />
im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft<br />
und Arbeit durch die Firma Beak Consultants GmbH<br />
Freiberg erarbeitet wurde. Darin erfolgte erstmals eine<br />
flächendeckende Bewertung der oberflächennahen Rohstoffe<br />
der Steine und Erden (Baurohstoffe) sowie ausgewählter<br />
Industrieminerale Sachsens nach einem landesweit<br />
einheitlichen Verfahren.<br />
Seitens des LfUG erfolgten daraufhin konkrete Flächenvorschläge<br />
zur Rohstoffsicherung in den Planungsregionen,<br />
einschließlich einer Vorratsschätzung.<br />
Einzelbetrieben sind aus Gründen des Datenschutzes<br />
nicht möglich.<br />
Quellen der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
sind die Gebiete des fortzuschreibenden <strong>Region</strong>alplanes,<br />
genehmigte bzw. in Abbau befindliche Lagerstätten,<br />
die bisher nicht im Plan ausgewiesen wurden und<br />
Vorschlagsflächen des Landesamtes für Umwelt und<br />
Geologie. Diese Flächen wurden einer Prüfung hinsichtlich<br />
Aktualität, regionaler Bedeutung, Raum- und Umweltverträglichkeit<br />
(Konfliktträchtigkeit) unterzogen.<br />
Zu 7.1<br />
Die in der Anlage 7 aufgeführten Hinweise sollen insbesondere<br />
auf mögliche räumliche Probleme aufmerksam<br />
machen und somit einer Konfliktminimierung im Falle eines<br />
Rohstoffabbaus dienen.<br />
Zu 7.2<br />
Die vorgenommenen Gebietsausweisungen sind Ergebnis<br />
von Abwägungen mit den verschiedenen Raumnutzungsansprüchen,<br />
um so eine geordnete und möglichst konfliktarme<br />
Gewinnung der Rohstoffe zu erreichen. Sie orientieren<br />
sich am kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf. Grundlage<br />
für die Bedarfseinschätzung bilden die verwertbaren<br />
Fördermengen der Jahre 1992 bis 2001 in Sachsen, unterteilt<br />
in Rohstoffgruppen.<br />
Als Basis der Berechnung des jeweiligen Anteils der Planungsregion<br />
an den für Sachsen ermittelten Zahlen dienen<br />
die Fördermengen des Jahres 2001.<br />
Für die beiden Rohstoffgruppen Hartgestein sowie Kiese<br />
und Kiessande ergibt sich folgende Bedarfseinschätzung<br />
für die <strong>Region</strong>:<br />
Mit den ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
ergeben sich folgende Vorratsmengen bzw. -zeiträume:<br />
Hartgestein<br />
Kiese und Kiessande<br />
Durchschnitt<br />
jährlich verwertbarer<br />
Fördermengen<br />
im Freistaat<br />
Sachsen in<br />
den Jahren<br />
1992 bis 2001<br />
[Mio. t]<br />
Vorratsmengen<br />
[Mio. t]<br />
Anteil der<br />
Planungsregion<br />
an<br />
der Gesamtfördermenge<br />
(2001)<br />
Hartgestein 26,84 25,38 %<br />
Kiese und<br />
Kiessande<br />
20,39 7,41 %<br />
Vorratszeitrum<br />
[Jahre]<br />
385,89 56<br />
93,35 61<br />
Bedarf<br />
für 20<br />
Jahre<br />
bzw.<br />
für 40<br />
Jahre<br />
[Mio. t]<br />
136,26<br />
bzw.<br />
272,53<br />
30,22<br />
bzw.<br />
60,44<br />
Die Werte wurden unter Zuhilfenahme der Vorratsschätzung<br />
noch unverritzter Flächen der Vorschläge des LfUG<br />
sowie vorhandener Restvorräte in Abbau befindlicher<br />
Lagerstätten ermittelt.<br />
Hinsichtlich dieser Orientierung besteht hinreichende<br />
konzeptionelle Sicherheit.<br />
Laufende bergrechtliche Verfahren zu Abbauvorhaben<br />
oberflächennaher Rohstoffe wurden generell in die Abwägung<br />
zu regionalplanerischen Ausweisungen eingestellt.<br />
Die Kiessandlagerstätte Kieferberg bei Burgstädt ist in<br />
Karte 2 „Raumnutzung“ mit Vorbehalten für Natur und<br />
Landschaft (Arten- und Biotopschutz), Natur und Landschaft<br />
(Landschaftsbild/Landschaftserleben) sowie für<br />
Landwirtschaft überlagert worden. Aus regionalplanerischer<br />
Sicht ist der Abbau mit erheblichem Konfliktpotenzial<br />
behaftet. Bedenken des <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong>es<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge im Hinblick auf eine bergbauliche<br />
Nutzung dieser Lagerstätte spiegeln sich in den Maßgaben<br />
des 2005 positiv beschiedenen Raumordnungsverfahrens<br />
wider. In der Ausweisung der o.g. Vorbehaltsgebiete im<br />
Bereich der Lagerstätte Kieferberg kommt auch der Wille<br />
des <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong>es zum Ausdruck, dem<br />
Belang des Rohstoffabbaus an diesem Standort kein<br />
Gewicht beizumessen. Einer Genehmigung zur Rohstoffgewinnung<br />
im Rahmen des laufenden Zulassungsverfahrens<br />
stehen die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete jedoch<br />
nicht entgegen.<br />
Zu 7.3<br />
Eine Inanspruchnahme der hier genannten Gebiete soll<br />
erst langfristig möglich sein, zumal die meisten hinsichtlich<br />
einer Rohstoffgewinnung ein erhöhtes Konfliktpotenzial zu<br />
anderen Raumnutzungsansprüchen aufweisen. Auf Grund<br />
der Kapazitäten bestehender Gewinnungsstätten sowie<br />
noch nicht in Anspruch genommener Vorräte in den meisten<br />
anderen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
besteht keine begründbare Notwendigkeit eines<br />
kurzfristigen Zugriffs.<br />
Zu 7.4<br />
Die oberflächennahen Rohstoffe wie Hartgesteine, Kalkstein,<br />
Sande, Kiese, Lehme und Tone besitzen als Massengüter<br />
für die Bau- und Baustoffindustrie, zur Werksteingewinnung,<br />
für die Ziegelherstellung sowie weitere<br />
Verwendungszwecke eine außerordentlich große volkswirtschaftliche<br />
Bedeutung. Ihre ausreichende Bereitstellung<br />
ist Grundvoraussetzung.<br />
Im Plansatz sind die wesentlichsten Belange aufgeführt,<br />
die bei Planung und Realisierung von Abbauvorhaben zu<br />
beachten sind. Ziel ist die möglichst frühzeitige Minderung<br />
möglicher Konflikte mit anderen Belangen. Nur damit kann<br />
die Akzeptanz von Abbaustätten in der Öffentlichkeit erhöht<br />
werden.<br />
Zu 7.5<br />
Bestehende Gewinnungsstätten sollen nach Möglichkeit<br />
vollständig ausgenutzt werden. Dies entspricht dem Gebot<br />
der Sparsamkeit im Umgang mit Rohstoffen und hilft letztendlich<br />
auf Neuaufschlüsse zu verzichten bzw. diese zu<br />
begrenzen.<br />
Anmerkung:<br />
Bei der Beurteilung vorgesehener Neuaufschlüsse ist die<br />
Angaben zu Fördermengen der Rohstoffgruppen Lehme<br />
Summenwirkung mit vorhandenen und geplanten benachbarten<br />
Gewinnungsstätten besonders zu beachten.<br />
und Tone sowie Kalkstein, Dolomit sowie Angaben zu<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 56<br />
Zu 7.6
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Die Konzentration mehrerer Abbaustätten, insbesondere<br />
für Massenrohstoffe mit entsprechend hoher Abbaukapazität<br />
hat auch eine Massierung negativer Effekte zur<br />
Folge bis hin zum Entstehen regelrechter Bergbaulandschaften.<br />
Die höchsten Konzentrationen von Gewinnungsstätten und<br />
Bergwerksfeldern weist der westliche Teil des Landkreises<br />
Mittweida auf, dabei besonders problematisch der Raum<br />
Penig sowie starke Tendenzen der Raum Königshain-<br />
Wiederau/Claußnitz/Taura.<br />
Zu 7.7<br />
Die Problematik der Massentransporte ist auch in Hinblick<br />
auf die lange Laufzeit von Abbaustätten eine der konfliktreichsten,<br />
zumal sie fast ausschließlich über die Straße<br />
erfolgen.<br />
Aus diesem Grunde ist bei der Planung und räumlichen<br />
Einordnung von Aufschlüssen der Verkehrserschließung<br />
besondere Beachtung beizumessen. Erforderlichenfalls<br />
sind die notwendigen technischen Ausbauparameter der<br />
betroffenen Straßen vor Inbetriebnahme einer Gewinnungsstätte<br />
herzustellen.<br />
Zu 7.8<br />
Besonders bei größeren Abbauflächen soll mit einer<br />
schrittweisen Rekultivierung die Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes verringert werden und verhindern helfen,<br />
dass es auf abgebauten Ödflächen zu ungewünschten<br />
Nutzungen kommt (z. B. illegale Müllablagerung).<br />
Zu 7.9<br />
Jeder Aufschluss zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe<br />
stellt einen mehr oder weniger schwerwiegenden,<br />
irreversiblen und meist über lange Zeiträume währenden<br />
Eingriff in Naturhaushalt und Landschaft dar.<br />
Aus diesem Grunde erfolgt die vorrangige Orientierung der<br />
Folgenutzung auf die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege.<br />
Dabei bieten ehemalige Abbauflächen und Restlöcher fast<br />
immer günstige Voraussetzungen für eine Renaturierung.<br />
Die Orientierung ist Rahmen gebend und bietet ein breites<br />
Spektrum von Möglichkeiten, wie die Schaffung von Biotopen,<br />
Waldflächen, Gewässern, landwirtschaftlichen Nutzungen<br />
u.v.m.<br />
Ziel sollte sein, die beanspruchten Flächen in das umliegende<br />
Landschaftsgefüge optimal zu reintegrieren und<br />
nach Möglichkeit ökologisch aufzuwerten.<br />
Die konkreten Planungen dazu sollen insbesondere mit<br />
den betroffenen Kommunen, den jeweils zuständigen<br />
Naturschutzbehörden sowie der <strong>Region</strong>alen Planungsstelle<br />
abgestimmt sein.<br />
Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />
Weite Teile der <strong>Region</strong> sind historisch geprägt von einer<br />
oft über Jahrhunderte währenden Bergbautätigkeit. Aus<br />
dieser Entwicklung resultieren zahlreiche altbergbaubelastete<br />
Gebiete (Bergschadensgebiete). Hinzu kommen<br />
unterirdische Hohlräume nichtbergbaulichen Ursprungs<br />
(z. B. Bergkeller und Höhler), unterirdische Hohlräume<br />
bergbaulicher Tätigkeit jüngerer Zeit, die dem Bundesberggesetz<br />
unterliegen sowie Hohlraumverdachtsflächen.<br />
Die nachrichtliche Darstellung dieser Gebiete im <strong>Region</strong>alplan<br />
dient nur der Übersicht. Im sächsischen Oberbergamt,<br />
als zuständige Behörde werden dazu Informationen,<br />
u. a. die digitale Karte „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“<br />
geführt und ständig aktualisiert.<br />
Als zusätzliche Information werden in der Karte Gebiete<br />
des Wismut-Altbergbaus dargestellt. Es handelt sich um<br />
den derzeitigen Kenntnisstand einer laufenden Untersuchung<br />
der Wismut GmbH. Die Gebiete geben lediglich die<br />
räumliche Verbreitung des ehemaligen Wismut-Bergbaus<br />
wieder, eventueller Sanierungsbedarf ist hieraus nicht<br />
abzuleiten.<br />
Zu 8 Verkehr<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV) gilt mit<br />
seinen Festlegungen bis 31.12.2011 fort.<br />
Ausgehend von den Handlungsvorgaben des LEP 2003<br />
sollen die Träger der <strong>Region</strong>alplanung gemäß G 10.14<br />
nach Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten die im FEV<br />
ausgewiesenen Planungen raumordnerisch sichern, wobei<br />
ergänzende Anforderungen für grenzübergreifende regionale<br />
und lokale Schienen- und Straßenverbindungen zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Die Regelungen für die Übernahme der Vorgaben des<br />
FEV resultieren aus den im August 2006 von den Vertretern<br />
des SMI und des SMWA vereinbarten „Leitsätzen<br />
(Planungsrechtliche Systematik) zur Integration des FEV in<br />
die <strong>Region</strong>alpläne“.<br />
Im beiliegenden Umweltbericht werden die planungsrechtlichen<br />
Auswirkungen in Verbindung mit den jeweiligen<br />
Ausweisungen im <strong>Region</strong>alplan erläutert.<br />
Zu 8.1.1<br />
Die Auflistung der Entwicklungsschwerpunkte baut auf<br />
einer Stärken-Schwäche Analyse der verkehrsinfrastrukturellen<br />
Ausstattung der <strong>Region</strong> auf.<br />
Im Wesentlichen erfolgt über das Straßennetz die überregionale<br />
Verkehrsanbindung. Es sind insbesondere Verbesserungen<br />
für das überregionalbedeutsame Schienennetz<br />
in Bezug auf Fernverkehrstauglichkeit und ausreichender<br />
Leistungspotenziale zur Verlagerung des Güterverkehrs<br />
erforderlich sowie der Ausbau grenzüberschreitender<br />
Verkehrsverbindungen nach Tschechien.<br />
Zur weiteren Stärkung des Wirtschaftswachstums ist eine<br />
leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur notwendig, die durch<br />
ihren Ausbauzustand und der zeitlichen Verfügbarkeit<br />
effiziente und wettbewerbsfähige Standortbedingungen<br />
unterstützt. Die Entwicklung der Metropolregion Sachsendreieck<br />
eröffnet wirtschaftliche Zukunftschancen.<br />
Ausgehend von den erkennbaren Auswirkungen der demografischen<br />
Entwicklung gewinnt die Erreichbarkeit<br />
zentralörtlicher Einrichtungen zunehmende Bedeutung.<br />
Durch eine gute Verkehrsanbindung von Tourismus- und<br />
Erholungsschwerpunkten entstehen Entwicklungsimpulse<br />
für das Freizeit- und Tourismusgewerbe, das vor allem in<br />
strukturschwachen Räumen zur wirtschaftlichen Stabilisierung<br />
beiträgt.<br />
Zu 8.2<br />
Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Von einer Vielzahl dieser Gebiete, speziell der, die sich in<br />
Bebauungsgebieten bzw. im unmittelbaren Bereich von<br />
öffentlichen Verkehrswegen befinden, gehen z. T. erhebliche<br />
Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicher-<br />
Zu 8.2.1<br />
heit aus. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind deshalb<br />
Durch die ÖPNV-Erreichbarkeit wird die räumliche Entwicklung<br />
und Funktion eines Gebietes beeinflusst.<br />
erforderlich.<br />
Die Einholung entsprechender Informationen dient der<br />
Die Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung<br />
Planung von Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr von Gefahren.<br />
der Bevölkerung mit technischen Infrastrukturleistungen<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 57
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
der Ver- und Entsorgung stellt einen raumordnerischen<br />
Grundsatz dar, der bei der weiteren Gestaltung des<br />
ÖPNV-Systems zu berücksichtigen ist.<br />
Mit der Fortschreibung der Nahverkehrspläne werden u.a.<br />
Kriterien für die Bedienungsqualität innerhalb des Nahverkehrsraumes<br />
definiert.<br />
Die demografische Entwicklung hat zur Reduzierung der<br />
Schülerzahlen geführt, die einen erheblichen Anteil im<br />
Nachfragepotenzial des ÖPNV bilden. Damit ergeben sich<br />
damit Auswirkungen auf die Verkehrsgestaltung.<br />
Andererseits sind vor allem für die zunehmend älteren und<br />
sozial schwachen Menschen ausreichende Mobilitätsvoraussetzungen<br />
zu erhalten. Bei einem geringeren Gesamtverkehrsaufkommen<br />
erfordert besonders der dünn besiedelte<br />
Ländliche Raum innovative und tragfähige Alternativen.<br />
Grundsätzlich sollen Ortsteile über öffentliche Anbindungsmöglichkeiten<br />
an die entsprechende Gemeinde<br />
bzw. den nächsten Zentralen Ort verfügen.<br />
Da es bei den vorhandenen Rahmenbedingungen für die<br />
Finanzierung der öffentlichen Daseinsfürsorge grundsätzlich<br />
keine zusätzlichen Mittel geben wird (geplante Kürzung<br />
der <strong>Region</strong>alisierungsmittel) erfordert die Gestaltung<br />
des ÖPNV verstärkte Optimierungsprozesse bei gleichzeitiger<br />
Sicherung attraktiver Verkehrsangebote.<br />
Neben veränderten Angebotsformen sind vor allem Parallelverkehre<br />
abzubauen und nach Möglichkeit neue zusätzliche<br />
Potenziale - beispielsweise im grenzüberschreitenden<br />
öffentlichen Nahverkehr mit Tschechien oder im Freizeitbereich<br />
- zu erschließen.<br />
Zu 8.2.2<br />
Die Verkehrsleistungen der jeweiligen Verkehrsträger<br />
sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass eine gute<br />
Erreichbarkeit der Versorgungs- und Siedlungskerne der<br />
zentralen Orte, geringe Umsteigezeiten und eine bedarfsorientierte<br />
Bedienungshäufigkeit auf der Grundlage von<br />
Taktfahrplänen erreicht werden.<br />
Die leistungsstarken SPNV-Linien sollen das Grundangebot<br />
bilden, das durch die Flächen erschließenden Verkehrsträger<br />
abgestimmt ergänzt wird.<br />
Bei der weiteren Gestaltung des grenzüberschreitenden<br />
Verkehrs sind insbesondere die Entwicklungspotenziale<br />
entlang der ausgewiesenen Verbindungsachsen zu berücksichtigen.<br />
Bei dem Planungsziel sind die zentralörtlichen Ausweisungen<br />
für die Siedlungsstruktur gemäß Karte 1 zu beachten.<br />
In den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
entsteht in der Regel aufgrund der besonderen Funktionsbestimmung<br />
auch ein erhöhter Mobilitätsbedarf im Sinne<br />
einer zentralörtlichen Bedeutung.<br />
Neben dem am dichtesten und größten dimensionierten<br />
Stadtliniennetz der <strong>Chemnitz</strong>er Verkehrs AG werden in der<br />
<strong>Region</strong> in Annaberg-Buchholz, Oberwiesenthal, Glauchau,<br />
Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Brand-<br />
Erbisdorf, Flöha, Freiberg, Marienberg, Zschopau, Mittweida,<br />
Burgstädt, Frankenberg, Rochlitz und Stollberg Stadtbuslinien<br />
betrieben.<br />
Diese Städte haben gemäß LEP 2003 einen Status als<br />
Mittelzentrum bzw. mittelzentraler Städteverbund oder<br />
werden im <strong>Region</strong>alpan als Grundzentrum bzw. Gemeinde<br />
mit besonderer Gemeindefunktion ausgewiesen.<br />
Zu 8.2.3<br />
Darüber hinaus soll es das Grundangebot auch ermöglichen,<br />
dass die Erreichbarkeit innerhalb bestehender Verwaltungsgemeinschaften<br />
bzw. Verwaltungsverbände<br />
gewährleistet ist, um eine bürgernahe örtliche Verwaltung<br />
zu unterstützen und es soll der Bedarf für arbeitswegtaugliche<br />
Anforderungen berücksichtigt werden.<br />
Zu 8.2.4<br />
Der Planungsgrundsatz soll bei der Erstellung von Verkehrskonzeptionen,<br />
der baulichen Umgestaltung oder<br />
städtebaulichen Neuordnungsmaßnahmen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Erschließungswirkung<br />
soll im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten der Kommunen die Anordnung von<br />
Haltepunkten in Abstimmung mit den jeweiligen Aufgabenund<br />
Verkehrsträger an die Bedarfsanforderungen angepasst<br />
werden. Die bessere Ausschöpfung und direkte<br />
Erschließung von Nachfragepotenzialen gestaltet den<br />
ÖPNV attraktiver und trägt zur Erhöhung des Auslastungsgrades<br />
in öffentlichen Verkehrsmitteln bei sowie zur<br />
Verhinderung von zusätzlichen MIV.<br />
Während der Bedarf für weitere bevorrechtigte Busfahrspuren<br />
vor allem im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> zu prüfen ist,<br />
bestehen in zahlreichen Gemeinden oder Ortsteilen geänderte<br />
Nutzungsstrukturen (z.B. Wegfall von Ausbildungseinrichtungen)<br />
oder Neuansiedlungen, die neue räumliche<br />
Bedarfsanforderungen für eine verbesserte Verkehrserschließung<br />
begründen.<br />
Die Planaussage unterstützt erforderliche Optimierungsmaßnahmen.<br />
Zu 8.2.5<br />
Durch den Neu- und Ausbau weiterer leistungsfähiger<br />
Übergangsstellen werden die räumlichen Voraussetzungen<br />
für optimale Verkehrsverknüpfungen geschaffen und<br />
die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs wird erhöht.<br />
Die Realisierung der geplanten Übergangsstellen im Verkehrsverbund<br />
Mittelsachsen erfordert einen längeren<br />
Zeitraum. Durch die jeweiligen Kommunen sollen die<br />
künftigen Standorte deshalb beispielsweise im Rahmen<br />
der Bauleitplanung als Verkehrsflächen mit besonderer<br />
Zweckbestimmung gesichert werden.<br />
Für die Standorte Bahnhof Rochlitz, Bahnhof Penig und<br />
Haltepunkt Seiffen sind die weiteren Entwicklungen von<br />
einer Wiederaufnahme des Bahnbetriebes abhängig.<br />
Während auf der Gesamtstrecke <strong>Chemnitz</strong> – Flöha –<br />
Pockau-Lengefeld / Olbernhau – Neuhausen lediglich auf<br />
der Teilstrecke Olbernhau Grünthal – Neuhausen der<br />
SPNV eingestellt wurde - wobei Ausbauplanungen für<br />
diesen Abschnitt zur Ertüchtigung der Strecke vorgesehen<br />
waren – besteht für die gesamte Muldentalbahn kein<br />
SPNV-Betrieb mehr. Deshalb ist der Planungsvorbehalt in<br />
Verbindung mit SPNV hier noch bestimmender und es<br />
erfolgt eine entsprechende Differenzierung (Anlage 8 A,<br />
Punkt 2).Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden seitens des<br />
Verkehrsverbundes Mittelsachsen keine Voraussetzungen<br />
zur Wiederinbetriebnahme und Bestellung von SPNV-<br />
Leistungen gesehen. Die Standorte sollen jedoch auch<br />
unter Beachtung des FEV, Z 1.5 bis auf Weiteres beibehalten<br />
werden, der die Eisenbahnstrecken Pockau - Neuhausen<br />
und Glauchau - Großbothen als für den Ausbau freizuhaltende<br />
Vorranggebiete ausweist.<br />
(Weiterführende Erläuterungen – siehe 8.2.7)<br />
Eine besondere Bedeutung für Tourismus und Erholung<br />
nimmt durch die Verbindung der Drahtseilbahn mit der<br />
Zschopautalbahn die Verknüpfungsstelle Erdmannsdorf –<br />
Augustusburg ein.<br />
Mit dem Planungsziel wird auf den Gleichwertigkeitsgrundsatz<br />
Bezug genommen. Dabei wird für den Ländlichen<br />
Raum die Gewährleistung bestimmter Mindeststandards<br />
bei öffentlichen Verkehrsangeboten in Ansatz gebracht.<br />
Die im Rahmen der Nahverkehrspläne zugrunde gelegten<br />
Richtwerte, wonach Orte ab 300 Einwohner montags bis<br />
freitags mindest eine tägliche Hin- und Rückfahrt in den Zu 8.2.6<br />
nächsten zentralen Ort haben sollen und Orte ab 2000<br />
Einwohner mindestens vier entsprechende Angebote, soll Die Planaussage stützt sich auf das Zielkonzept des FEV<br />
in den jeweiligen <strong>Region</strong>sgebieten im Sinne eines passfähigen<br />
Grundangebotes Anwendung finden.<br />
Modell“ und den jeweiligen Endpunkten in Limbachzum<br />
Ausbau des Streckennetzes nach dem „<strong>Chemnitz</strong>er<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 58
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Oberfrohna, Burgstädt, Hohenstein-Ernstthal und Flöha<br />
sowie ergänzend in Mittweida.<br />
Durch die bereits erfolgte Stilllegung des Bahnbetriebes<br />
zwischen Wittgensdorf und Limbach-Oberfrohna sind<br />
insbesondere für diesen Streckenabschnitt einschließlich<br />
der ehemaligen Haltepunkte Entscheidungen zur weiteren<br />
Umsetzung des <strong>Chemnitz</strong>er Modells durch die Aufgabenträger<br />
zu treffen.<br />
Die bereits in Betrieb befindlichen Streckenabschnitte des<br />
<strong>Chemnitz</strong>er Modells werden durch die geplanten Umbaumaßnahmen<br />
im Hauptbahnhof <strong>Chemnitz</strong> in ihrer Verkehrswirksamkeit<br />
und Attraktivität als umsteigefreie Stadt-<br />
Umland-Verbindungen weiter aufgewertet. Bei Einsatz<br />
moderner Hybridfahrzeuge eröffnen sich neue Möglichkeiten<br />
der Streckenführung.<br />
Die direkte Einbindung der Strecke <strong>Chemnitz</strong> –Mittweida<br />
trägt zur verbesserten räumlichen Vernetzung zwischen<br />
dem Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> und dem Mittelzentrum Mittweida<br />
und dem angrenzenden nördlichen <strong>Region</strong>sgebiet<br />
bei, was sich für die funktionsteiligen Entwicklungen<br />
positiv auswirken wird.<br />
Der Umbau des Knotenpunktes Hauptbahnhof <strong>Chemnitz</strong><br />
bildet den funktionellen Schwerpunkt bei der Schaffung<br />
von umsteigefreien Direktverbindungen zwischen Umland<br />
und Innenstadt.<br />
Zu 8.2.7 und 8.2.8<br />
Für eine Wiederaufnahme von SPNV-Leistungen über den<br />
Streckenabschnitt Rochlitz - Narsdorf wäre vor allem die<br />
wirtschaftliche Tragfähigkeit anhand zu bewertender Entwicklungspotenziale<br />
zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Rochlitz und<br />
unter weiterer Einbindung von Colditz (Schülerverkehr) zu<br />
prüfen.<br />
Unter Beachtung der regionsübergreifenden Abstimmung<br />
mit dem Planungsregion Westsachsen und des Zeitfensters<br />
des FEV bis 2011 soll die nachrichtliche Ausweisung<br />
der FEV-Vorranggebiete erhalten werden.<br />
Zu 8.2.9<br />
Die Reaktivierung der Verbindung Marienberg - Reitzenhain<br />
schafft eine weitere Möglichkeit des grenzüberschreitenden<br />
Schienenverkehrs entlang der überregionalen<br />
Verbindungsachse parallel zur B 174, erfordert aber<br />
grenzüberschreitende vertragliche Regelungen mit Tschechien<br />
und den Wiederaufbau der rückgebauten Gleisabschnitte.<br />
Darüber hinaus sind Planungserfordernisse für<br />
die im Vordringlichen Bedarf eingeordnete Ortsumgehung<br />
Reitzenhain der B 174 zu berücksichtigen.<br />
Unter Beachtung des bestehenden Abwägungsbedarfs<br />
erfolgt für die Freihaltung der Trasse eine Ausweisung als<br />
Vorbehaltsgebiet.<br />
Zu 8.2.10<br />
Grundlage des Plansatzes bildet der FEV Z 1.5, der diese<br />
Trassen als Vorranggebiete ausweist.<br />
Mit der weiteren mittelfristigen Ausweisung der genannten<br />
Strecken als Übernahme in den <strong>Region</strong>alplan wird das Ziel<br />
verfolgt, dass bei bestehendem Ausbaubedarf zweckgebundene<br />
Raumansprüche des Schienenverkehrs gegenüber<br />
anderen raumbedeutsamen Nutzungsinteressen<br />
Vorrang haben sollen.<br />
Eine Sonderstellung nehmen die Streckenabschnitte<br />
Glauchau - Großbothen, Rochlitz - Narsdorf und Olbernhau<br />
Grünthal - Neuhausen ein.<br />
Soweit auf dem Abschnitt Olbernhau Grünthal – Neuhausen<br />
für eine Wiederinbetriebnahme von SPNV-Verkehr<br />
keine ausreichenden Nachfragepotenziale erreicht werden<br />
können, bestehen auch für diesen im landesweit bedeutsamen<br />
Fremdenverkehrsgebiet liegenden Bahnabschnitt<br />
Ansatzpunkte für eine touristische Nutzung.<br />
Unter Berücksichtigung der „Leitsätze zur Integration des<br />
FEV in die <strong>Region</strong>alpläne“ vom August 2006 soll mit der<br />
Ausweisung als Vorranggebiet der Streckenabschnitt<br />
raumordnerisch gesichert werden.<br />
Auf den Strecken Glauchau - Großbothen und Narsdorf -<br />
Rochlitz, wo bereits die Genehmigungen zur dauernden<br />
Einstellung des Betriebes gemäß § 11 Abs. 2 Allgemeines<br />
Eisenbahngesetz (AEG) erteilt worden sind, ist durch die<br />
erfolgte vertragliche Übernahme und Trassensicherung<br />
der Deutschen <strong>Region</strong>aleisenbahn vorerst keine Entwidmung<br />
möglich.<br />
Anhand der bisher erreichten Festlegungen zur weiteren<br />
Koordinierung und Verkehrsdurchführung auf der Grundlage<br />
eines Fördervereins erfolgt zunächst entlang des Muldental-Abschnittes<br />
Glauchau - Waldenburg eine touristische<br />
Nutzung, die auch für die übrigen Streckenabschnitte<br />
konzipiert ist.<br />
Grundsätzlich besteht Klärungsbedarf zur Finanzierung<br />
erforderlicher Sanierungsmaßnahmen und zum künftigen<br />
Betreiberkonzept, sowie zur möglichen Betriebsdurchführung<br />
von Güterverkehr.<br />
Für die touristische Nutzung bietet das Tourismus und<br />
Erholungsgebiet „Ferienlandschaft Tal der Burgen“ gute<br />
Voraussetzungen. Mit einem entsprechenden touristischen<br />
Bahnangebot sind Voraussetzungen für die Entwicklung<br />
und Aufwertung der touristischen Infrastruktur entlang des<br />
Muldentals gegeben.<br />
Geeignete Bahnstrecken, deren dauernde Einstellung des<br />
Betriebes gemäß § 11 Abs. 2 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)<br />
genehmigt ist, die auch für eine Wiederinbetriebnahme<br />
des SPNV nicht in Betracht kommen und für<br />
die gemäß FEV kein Nutzungsvorrang besteht, sollen für<br />
eine touristische Nachnutzung - insbesondere als Radoder<br />
Wanderwege - erschlossen werden. Die Trassierungselemente<br />
von Bahnstrecken bieten eine benutzerfreundliche<br />
Linienführung und sichern damit auch eine<br />
entsprechend hohe Akzeptanz.<br />
Bei der als Vorbehaltsgebiet ausgewiesenen Strecke ist zu<br />
beachten, dass für den Fall der baulichen Umnutzung stets<br />
die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG<br />
erforderlich ist (Entwidmung). Mit der Freistellung endet<br />
die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn und<br />
eine neue Überbauung wird möglich.<br />
Mit Hinweis auf den bisher erreichten Umsetzungsstand<br />
für die geplanten Strecken der Radverkehrskonzeption des<br />
Freistaates Sachsen auf ehemaligen Bahntrassen (siehe<br />
Kapitel 9.5) kann festgestellt werden, dass durch bereits<br />
erteilte Freistellungsbescheide gemäß § 23 AEG entlang<br />
der Bahnstrecken Hainichen - Rosswein, Königswalde<br />
Oberer Bahnhof - Annaberg-Buchholz und <strong>Chemnitz</strong> Glösa<br />
- Wechselburg (<strong>Chemnitz</strong>talbahn) kein Erfordernis für<br />
einen Vorbehalt zur Änderung des Verkehrszweckes mehr<br />
besteht.<br />
Mit der Vorbehaltsausweisung für die Strecke Wüstenbrand<br />
- Lugau zur Änderung des Verkehrszweckes als<br />
Rad-/Wanderweg werden Voraussetzungen für eine Vernetzung<br />
zwischen dem Radfernweg „Sächsische Städteroute“<br />
und der <strong>Region</strong>alen Hauptradroute Nr. 52<br />
„Würschnitztalradweg“ geschaffen. Die weitere touristische<br />
Aufwertung dieses Gebietes wird unterstützt.<br />
Eine Verlängerung bis Neuoelsnitz (Endpunkt der ehemaligen<br />
Bahnstrecke) unter Einbeziehung der Gleistrasse ist<br />
nicht möglich, da dieser Streckenabschnitt für den Bahnbetrieb<br />
(RISS) genutzt wird.<br />
Zu 8.3<br />
Zu 8.3.1<br />
Schienenverkehr<br />
Im LEP 2003 werden unter Z 10. 5 bis Z 10.7 wesentliche<br />
Ausbauanforderungen zu den überregional bedeutsamen<br />
Schienenverbindungen als Planungsziele genannt. In den<br />
Ausbau der Streckeninfrastruktur sind die erforderlichen<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 59
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Schließungen der Elektrifizierungslücken zwischen Reichenbach<br />
und Nürnberg oder dem thüringischen Teil der<br />
Mitte-Deutschland-Verbindung (Gößnitz - Weimar) einbezogen.<br />
Die weitere Entwicklung für den Ausbau der Sachsen-<br />
Franken-Magistrale hat entscheidende Bedeutung für die<br />
gesamte Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau, stellt aber<br />
auch für die Metropolregion Sachsendreieck ein grundlegendes<br />
Qualitätsmerkmal der Leistungsfähigkeit seiner<br />
Schieneninfrastruktur dar und erfüllt wichtige Funktionen<br />
bei der Schienenverbindung mit der Metropolregion Nürnberg.<br />
Auf den innerregionalen Streckenabschnitt dominieren bei<br />
dem (derzeit) durch <strong>Region</strong>alexpressverkehr ersetzten,<br />
nicht mehr vorhandenen Fernverkehr und neben dem<br />
Güterverkehr Nahverkehrsprodukte.<br />
Die Realisierung der im Vordringlichen Bedarf eingeordneten,<br />
geplanten Ausbauabschnitte hat bei der Sachsen-<br />
Franken-Magistrale auf der Grundlage der im Sommer<br />
2004 vom BMVBW und DB AG überarbeiteten Mittelfristplanung<br />
bis 2008 zu erheblichen Verzögerungen geführt.<br />
(Baustopp Knoten Hauptbahnhof) Neben dem Hauptbahnhof<br />
selbst sind davon in der <strong>Region</strong> die Ausbauabschnitte<br />
im Knotenbereich des Hauptbahnhofes (<strong>Chemnitz</strong>-<br />
Hilbersdorf, -Süd, -Mitte) und zwischen Hohenstein-<br />
Ernstthal und St. Egidien mit Umbau des Bahnhofes Hohenstein-Ernstthal<br />
betroffen. Die Folge sind Leistungseinschnitte<br />
mit negativen Auswirkungen auf die gesamte<br />
Streckenqualität und ungenügende Planungssicherheit.<br />
Mit dem im Oktober 2006 verabschiedeten Investitionsrahmenplan<br />
2006 – 2010 werden u.a. Maßnahmen der<br />
Streckensanierung und des Knotens Hauptbahnhof<br />
<strong>Chemnitz</strong> erfasst.<br />
Durch die im März 2007 erfolgte Aufnahme des Neubauvorhabens<br />
der Elektrifizierung Reichenbach - Plauen - Hof<br />
in die Indikative Liste des Operationellen Programms<br />
Verkehr EFRE sind positive Ansatzpunkte für die Elektrifizierung<br />
erkennbar, wobei die Realisierung des Gesamtprojektes<br />
des Vordringlichen Bedarfes (Hof-Nürnberg) noch<br />
offen ist.<br />
Der geplante Ausbau der Mitte - Deutschland –Verbindung<br />
ist im Gebiet der Planungsregion mit Nahverkehrsqualität<br />
und Einsatz der Neigetechnik, ohne Elektrifizierung und<br />
mit der Option für spätere Zweigleisigkeit konzipiert.<br />
Eine Verkürzung der Reisezeit ist für die vom Verkehrsverbund<br />
Mittelsachsen bestellte <strong>Region</strong>alExpress-Linie<br />
<strong>Chemnitz</strong>/Zwickau - Gera - Erfurt - Göttingen dringend<br />
erforderlich. Die Entwicklung als attraktive Länderverbindung<br />
besitzt für die <strong>Region</strong> und den Wirtschaftsraum<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau sehr hohe Bedeutung, da sie als Ost-<br />
West-Magistrale die direkte Anbindung an die oberzentrale<br />
Thüringer Städtenetzkette Gera - Jena - Weimar - Erfurt -<br />
Gotha - Eisenach mit Fortführung nach Hessen und Nordrhein-<br />
Westfalen herstellt.<br />
Sowohl die Sachsen-Franken-Magistrale, als auch die<br />
Mitte-Deutschland-Verbindung sind Bestandteil des Transeuropäischen<br />
Schienennetzes.<br />
Die gegenwärtig einzige Strecke mit Fernverkehr (Randlage)<br />
stellt die aus dem Vogtland über Zwickau kommende<br />
Direktanbindung an die Bundeshauptstadt Berlin dar. Der<br />
Erhalt und die weitere Entwicklung dieses Fernverkehrsangebotes<br />
besitzen einen hohen Stellenwert. Die Schieneninfrastruktur<br />
(zweigleisig, elektrifiziert) verfügt über<br />
nachhaltiges Entwicklungspotenzial und der Wirtschaftsraum<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau benötigt unter Beachtung seiner<br />
Verkehrsbedeutung angemessene Fernverkehrsanbindungen.<br />
Um die Attraktivität der bestehenden übrigen Fahrtangebote<br />
mit Umstieg in Elsterwerda zu verbessern, würden –<br />
zumindest als Übergangslösung – auf der Relation (Zwickau)<br />
- <strong>Chemnitz</strong> - Mittweida - Döbeln - Riesa - Elsterwerda<br />
neben dem <strong>Region</strong>albahnverkehr auch schnellere<br />
<strong>Region</strong>alexpresslinien (Interregioqualität) das Angebot<br />
verbessern.<br />
Die mit Neigetechnik ausgebaute Strecke <strong>Chemnitz</strong> -<br />
Leipzig wird in der <strong>Region</strong> bis auf den Abschnitt Wittgensdorf<br />
Oberer Bahnhof - <strong>Chemnitz</strong>-Küchwald als eingleisige<br />
Nahverkehrsstrecke betrieben.<br />
Die Strecke besitzt besondere verkehrsstrategische Bedeutung.<br />
Ein durchgängiger zweigleisiger Ausbau ist vor<br />
allem unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktionen<br />
innerhalb der Metropolregion Sachsendreieck, für Anforderungen<br />
mit Fernverkehrsqualität, eine unabhängige Gestaltung<br />
des SPNV und für die Aufnahme des Güterverkehrs<br />
erforderlich.<br />
Die Elektrifizierung bis Geithain stellt die Voraussetzung<br />
für die Streckenführung durch den Citytunnel Leipzig dar<br />
und eröffnet Chancen für die angestrebte (Wieder) Einbindung<br />
in das Fernverkehrsnetz.<br />
Zu 8.3.2<br />
Die im Zuge der überregionalen Verbindungsachsen verlaufenden<br />
Schienenverbindungen sind besonders geeignet,<br />
ein hohes Nachfragepotenzial zu erschließen. Attraktive<br />
schienengebundene öffentliche Verkehrsangebote<br />
tragen zu einer nachhaltigen Verkehrsverlagerung bei.<br />
Vertaktete Verkehrsangebote und die Einbindung in das<br />
ITF(Integraler Taktfahrplan) -System der Bahn stellen<br />
zeitgemäße Angebote mit hoher Nachfrageresonanz dar.<br />
Mit der Planaussage wird gleichzeitig ein unmittelbarer<br />
Bezug zu dem im Rahmen des Sächsisch-Bayerischen-<br />
Städtenetzes laufenden Projektes „Konzept zur Wiederbelebung<br />
der Sachsen-Franken-Magistrale“ hergestellt,<br />
dessen Handlungsschwerpunkte ,auf die Einführung des<br />
ITF ausgerichtet sind und ein vom Ausbauzustand abhängiger<br />
Stufenplan zur Einführung des ITF entwickelt wurde.<br />
Die fahrplantechnische Umsetzung einschließlich des<br />
erforderlichen Fahrzeugeinsatzes im Fahrbetrieb wurde<br />
gemeinsam durch die Deutsche Bahn und die Verkehrsverbünde<br />
erarbeitet. Der seit Dezember 2006 mit Einführung<br />
des Sachsen-Franken-Express in Betrieb befindliche<br />
2-Stunden-Takt zwischen Nürnberg –<strong>Chemnitz</strong> und Dresden<br />
(4 h 20 min) ist weiter zu einem echten Integralen<br />
Taktfahrplan im 1-Stunden-Takt mit Anbindung der jeweiligen<br />
<strong>Region</strong>al- und Nahverkehrszüge in den Knotenbahnhöfen<br />
zu entwickeln. Die Realisierung der unter 8.3.1<br />
genannten Ausbaumaßnahmen bildet die wesentliche<br />
Voraussetzung für weitere Optimierungsmaßnahmen zur<br />
Umsetzung des ITF. Dabei wird mittelfristig die Rückkehr<br />
zu einem hochwertigen Fernverkehrsangebot angestrebt.<br />
Zu 8.3.3<br />
Durch die fortschreitenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur<br />
mit einem wachsenden Anteil älterer Menschen,<br />
die nicht mehr als Pendler im Berufsverkehr reisen,<br />
sondern Nachfrageentwicklungen im Freizeit- und Tourismusverkehr<br />
auslösen, sind auch in diesem Marktsegment<br />
Anpassungen vorzunehmen und Nachfragepotenziale zu<br />
erschließen.<br />
Darüber hinaus wird durch attraktive Fahrangebote - auch<br />
grenzüberschreitend - die zunehmend mit touristischen<br />
und kulturellen Angeboten verbunden werden, der schienengebundene<br />
<strong>Region</strong>al- und Nahverkehr für Wochenendund<br />
Ferienfahrten interessant.<br />
Zu 8.4<br />
Zu 8.4.1<br />
Güterverkehr<br />
Die <strong>Region</strong> verfügte einst durch ihre industrielle Bedeutung<br />
über ein sehr dichtes Netz von Anschlussbahnen zu Betrieben<br />
und technischen Anlagen bzw. waren zahlreiche<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 60
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Güterverkehrs- und Umschlagstellen sowie Güterbahnhöfe<br />
direkt mit dem Schienennetz verbunden.<br />
Mit den erfolgten Umstrukturierungsprozessen bei der<br />
Industrie und der Bahn, ist die Nutzung von Anschlussbahnen/-gleisen<br />
nur noch an ausgewählten Industrie- und<br />
Gewerbestandorte vorhanden. Der zunehmende Güterverkehr<br />
auf der Straße führt zu steigenden Umweltbelastungen<br />
und auch zu erhöhten Aufwendungen im Straßennetz.<br />
Die weitere Entwicklung lässt insbesondere durch die<br />
Wirtschaftsglobalisierung keinen rückläufigen Trend beim<br />
Transportaufkommen erkennen.<br />
Entwicklungschancen des Güterverkehrs auf der Schieneauch<br />
durch Nutzung innovativer gleisgebundener Umschlag-<br />
und Transporttechnologien sind deshalb verstärkt<br />
zu nutzen und weiter auszubauen. Bestehende oder reaktivierbare<br />
Gleisanlagen sind beispielsweise bei Gewerbeflächenplanungen<br />
oder im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen<br />
bevorzugt zu berücksichtigen.<br />
Zu 8.4.2<br />
Das aus mehreren Modulen bestehende Güterverkehrszentrum<br />
(GVZ) Südwestsachsen am Standort Glauchau<br />
verfügt über eine Gesamtnettofläche von über 150 ha.<br />
Die bereits jahrelangen Bestrebungen zum Bau des KLV-<br />
Terminals am Standort des ehemaligen Güterbahnhofes<br />
Glauchau konnten bislang nicht umgesetzt werden.<br />
Das besonders durch die Automobilindustrie geprägte<br />
Transportaufkommen stellt wachsende Ansprüche an ein<br />
funktionierendes und leistungsfähiges Logistiknetz.<br />
Die Realisierung des Umschlagterminals für den Kombinierten<br />
Ladungsverkehr besitzt deshalb prioritäre Bedeutung<br />
für den Wirtschaftsstandort <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau.<br />
Darüber hinaus erfordert die Einbindung in das Güterverkehrsnetz<br />
leistungsfähige Schienenwege, die den Anforderungen<br />
und Anschlussbedingungen für den kombinierten<br />
Ladungsverkehr gerecht werden.<br />
Zu 8.5 Straßenverkehr<br />
Anmerkung<br />
Gegenüber dem LEP von 1994 sieht der LEP 2003 für die<br />
<strong>Region</strong>alplanausweisungen in Karte 2 keine Darstellung<br />
der Verkehrsverbindungsfunktionsstufen mehr vor.<br />
Die Auswahl der Strichstärke in Karte 2 richtet sich nach<br />
der Kategorie der Straße.<br />
Um eine Überfrachtung der Raumnutzungskarte bei einer<br />
Darstellung des gesamten Staatsstraßennetzes zu vermeiden<br />
und eine sinnvolle Differenzierung zu erreichen,<br />
werden in Anlage 8 E die regionalbedeutsamen Staatsstraßen<br />
genannt und begründet, die für eine Darstellung in<br />
Karte 2 ausgewählt wurden.<br />
Damit wird gleichzeitig ein Handlungsbezug zur Ausweisung<br />
regionaler Verbindungs- und Entwicklungsachsen<br />
gemäß LEP Punkt 2.6 hergestellt.<br />
Zu 8.5.1<br />
Da die Straßeninfrastruktur die Hauptlast bei der Bewältigung<br />
von Mobilitätsbedürfnissen und Gütertransporten<br />
trägt, ist die Gewährleistung eines verkehrssicheren und<br />
nutzungsgerechten Zustandes ein zwingendes Erfordernis<br />
für die gesamten funktions- und arbeitsteiligen Handlungsprozesse.<br />
Gleichzeitig sind verkehrsbedingte Umweltbelastungen<br />
zu reduzieren.<br />
Gegenwärtig wird ca. die Hälfte aller Investitionsaufwendungen<br />
im Straßenbau für die Erhaltung und Sanierung<br />
der Straßeninfrastruktur benötigt.<br />
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung<br />
stellt die Investition in Verkehrsprojekte zunehmende<br />
Anforderungen an die damit erreichbaren Verbesserungen.<br />
Eine weiterführende Bewertung und Priorisierung der<br />
Verkehrsprojekte ist deshalb unumgänglich.<br />
Andererseits entstehen aus strukturell erforderlichen Konzentrationsprozessen<br />
- zum Beispiel der Neugliederung<br />
der Landkreise - neue Anforderungen an Verbindungsund<br />
Versorgungsfunktionen. Insbesondere sind auch<br />
zwischen den zentralen Orten innerhalb der neuen Landkreisgebiete<br />
die verkehrsinfrastrukturellen Voraussetzungen<br />
zur Wahrnehmung erforderlicher Aufgaben im Verflechtungsbereich<br />
zu gewährleisten. So ist beispielsweise<br />
die Verbindung zwischen Freiberg und Hainichen im neuen<br />
Landkreis Mittelsachsen als unzureichend zu bewerten<br />
und erfordert nach In-Kraft-Treten der Landkreisreform<br />
weiterführende Planungsansätze.<br />
Die aufgezeigten regionalen Schwerpunkte für geplante<br />
neue Straßenbauvorhaben sind darauf ausgerichtet, eine<br />
möglichst ausgewogene Entwicklung der <strong>Region</strong> zu unterstützen.<br />
Zu 8.5.2<br />
Die in Anlage 8 C und 8 D genannten Straßenverkehrsplanungen<br />
stellen den Verfahrensstand vom Februar 2008<br />
dar. Grundlagen für die Auswahl der Verkehrsprojekte sind<br />
das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes und der Staatstraßenausbauplan<br />
des Freistaates Sachsen in seiner<br />
aktuellen Fortschreibung.<br />
Der jeweilige Verfahrensstand unterliegt zwangsläufig<br />
einer hohen Dynamik. Die Ausweisung oder Darstellung in<br />
Karte 2 des <strong>Region</strong>alplans und die daraus resultierenden<br />
raumordnerischen Bindungswirkungen sind vom erreichten<br />
Planungsstand (Linienbestimmung, Bestätigung der Vorplanung)<br />
bzw. der umweltbezogenen Konfliktintensität<br />
abhängig (Lage in geschützten Gebieten, FFH, SPA). Die<br />
Regelungen zur Ausweisung/Darstellung wurden in Verbindung<br />
mit der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />
in den gemeinsamen o.g. Leitsätzen zwischen SMI<br />
und SMWA im August 2006 vereinbart. Eigene Ausweisungen,<br />
die demnach den erforderlichen Planungsstand<br />
mit bereits durchgeführter Umweltprüfung noch nicht<br />
erreicht haben, oder soweit zurückliegen, dass zwischenzeitlich<br />
andere Anforderungen zu beachten sind, sind auf<br />
Umweltverträglichkeit zu prüfen (siehe Umweltbericht).<br />
Soweit ein Vorhaben planfestgestellt ist, erfolgt die Ausweisung<br />
als Vorranggebiet oder je nach Vorbereitungsstand<br />
(Baubeginn) als Bestand.<br />
Bei dem Sonderfall der geplanten Ortsumgehung B 169<br />
Greifendorf (Weiterer Bedarf) ist anzumerken, dass die<br />
nachrichtliche Darstellung als Vorranggebiet des FEV trotz<br />
Änderung der Planungsvariante (siehe Anlage 8 C) aufrecht<br />
erhalten wurde, da die rechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Erklärung der Funktionslosigkeit der „alten“ Variante<br />
seitens des SMWA noch nicht gegeben sind.<br />
Mit der Sicherung von Trassenplanungen im <strong>Region</strong>alplan,<br />
die einen belastbaren Verfahrensstand erreicht haben und<br />
die für die räumliche Entwicklung des <strong>Region</strong>sgebietes von<br />
Bedeutung sind, wird dem landesplanerischen Auftrag<br />
gemäß § 4 Abs. 3 Punkt 3 SächsLPlG entsprochen.<br />
Raumbedeutsame Nutzungsansprüche sind besonders im<br />
Rahmen der Flächennutzungs- und Bauleitplanung, aber<br />
auch bei anderen Fachplanungen zu koordinieren. Die<br />
Ausweisungen des <strong>Region</strong>alplanes sind dabei zu beachten/berücksichtigen.<br />
Durch die oft langjährigen Planungsprozesse und damit<br />
fehlende Baureife und nicht verfügbare Investitionsmittel<br />
werden mit der Trassensicherung Raumansprüche für<br />
einen Nutzungsvorrang oder Vorbehalt gewährleistet oder<br />
unterstützt.<br />
Zu 8.5.3 bis 8.5.5<br />
Mit der Priorisierung der aufgelisteten Straßenbaumaßnahmen<br />
entlang der überregionalen und regionalen Verbindungsachsen<br />
werden die für die <strong>Region</strong> bedeutsamen<br />
Bedarfsschwerpunkte aufgezeigt.<br />
Für die Bewältigung der Anforderungen sich verändernder<br />
Bevölkerungsstrukturen und für die Sicherung der Entwick-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 61
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
lung wirtschaftlicher Wachstumskerne ist eine leistungsfähige<br />
und zugleich verstärkt auf Umweltschutz ausgerichtete<br />
Verkehrsinfrastruktur erforderlich.<br />
Der Abbau von Erreichbarkeitsdefiziten innerhalb der<br />
Metropolregion Sachsendreieck und zu den benachbarten<br />
Metropolregionen, die Stärkung der räumlichen Verflechtungen<br />
zwischen den zentralörtlichen Siedlungsschwerpunkten<br />
und ihres Einzugsbereiches, die Aufwertung von<br />
Innenstädten durch Verlagerung von Verkehrsströmen und<br />
Stärkung der Qualität des Wohnumfeldes, um auch Abwanderungen<br />
aus den Zentren entgegen zu wirken, sind<br />
entscheidende Voraussetzungen für die weitere wirtschaftliche<br />
Entwicklung und Lebensqualität in der <strong>Region</strong>.<br />
Darüber hinaus erfordert die Zusammenarbeit und Kooperation<br />
mit den neuen EU-Partnern gute Erreichbarkeiten,<br />
die durch den weiteren Ausbau der grenzüberschreitenden<br />
Verkehrsinfrastruktur speziell zu den benachbarten tschechischen<br />
Zentren, fortzusetzen sind. Über diese Achsen<br />
wird gleichermaßen die Anbindung des Erzgebirgsraumes<br />
beeinflusst.<br />
Bei den genannten vorrangig auszubauenden Straßenverbindungen<br />
sind teilweise bereits fertig gestellte Bauabschnitte<br />
für den Verkehr nutzbar bzw. befinden sich in Bau.<br />
Wesentlich ist die ganzheitliche Betrachtung der Achsenverbindungen,<br />
um die volle Verkehrswirksamkeit erreichen<br />
zu können und damit auch bereits realisierte Verkehrsinvestitionen<br />
effizient nutzen zu können.<br />
Besonderes Augenmerk ist auf „Lückenbereiche“ zu richten,<br />
wo noch keine belastbaren Planungsgrundlagen<br />
vorhanden sind (z.B. A 72 Frohburg - Borna/<strong>Region</strong><br />
Westsachsen/B 174 OU Marienberg/Reitzenhain, OU<br />
Großolbersdorf/Hohndorf, B 95 OU Thum, Ehrenfriedersdorf,<br />
Wiesa, B 173 V <strong>Chemnitz</strong> - Oberlungwitz, Bernsdorf,<br />
B 101 OU Brand-Erbisdorf, Annaberg-Buchholz).<br />
Von entscheidender Bedeutung für die Leistungsfähigkeit<br />
und Verkehrssicherheit ist der Ausbau der Verkehrsknotenpunkte.<br />
Dabei bestehen auch im Zuge der Bundesstraßen<br />
noch erhebliche Schwachstellen (wie z.B. B 95/S222<br />
Mönchsbad, B 95/S 261 Zschopautal).<br />
Bei den unter Z 8.5.4. genannten speziellen Anforderungen<br />
des Erzgebirgsraumes werden vor allem die Defizite<br />
erfasst, die deutliche Standortnachteile bewirken bzw. zu<br />
wirtschaftlichen Verschlechterungen führen können.. Mit<br />
diesem Planungsziel wird ein unmittelbarer Bezug zum<br />
Aktionsraum Erzgebirge - als Gebiet mit besonderem<br />
Entwicklungsbedarf und zu den im Rahmen des bestätigten<br />
Handlungs- und Entwicklungskonzeptes festgeschriebenen<br />
Entwicklungsschwerpunkten – wie dem definierten<br />
Kernstraßennetz - genommen.<br />
Besonders hervorzuheben ist der erforderliche Ausbau der<br />
Ost-West-Achse zwischen Annaberg-Buchholz und Marienberg<br />
- Olbernhau.<br />
Eine Schließung der „Verbindungslücke“ zwischen den<br />
Mittelzentren Annaberg-Buchholz - Marienberg und des<br />
Annaberger Raumes an die B 174 unterstützt auch unter<br />
dem Gesichtspunkt der neuen Landkreisstrukturen den<br />
Ausbau erforderlicher Verflechtungsbeziehungen.<br />
Das Planungsverfahren für das neu eingeordnete Vorhaben<br />
der Staatstraßenplanung S 218 - S 221 zwischen<br />
Annaberg-Buchholz und Marienberg ist deshalb möglichst<br />
zeitnah durchzuführen.<br />
Für den neuen Großkreis Erzgebirge ist auch die Verbindung<br />
zwischen Stollberg – Annaberg an die B 95 leistungsfähiger<br />
zu gestalten.<br />
Zu 8.5.6 Radverkehr<br />
Im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr ist das<br />
umweltfreundliche Verkehrsmittel „Fahrrad“ auf Kurzstrecken<br />
bis 10 km deutlich vorteilhafter und durch die Anlage<br />
von Radverkehrswegen kann der Gebrauch des Fahrrades<br />
erhöht werden. Das größte Entwicklungspotenzial liegt<br />
landesweit im Alltagsradverkehr.<br />
Das vorhandene Defizit an straßenbegleitenden Radwegen<br />
Mit einer höheren Vernetzung von grenzüberschreitenden<br />
lässt sich vor allem im Rahmen von Straßenbaumaß-<br />
Straßen wird eine bessere Verteilung des Verkehrs ermög-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
nahmen abbauen. Neben der Erhöhung der Radverkehrssicherheit<br />
kann dies auch zur Entlastung insbesondere<br />
städtischer Verkehrsnetze vom motorisierten Individualverkehr<br />
beitragen.<br />
Hinsichtlich der effektiven Auslastung dieser Radwege<br />
kommt es vor allem in den Siedlungsbereichen auf eine<br />
sinnvolle Verknüpfung von Alltags- und touristisch orientierten<br />
Radrouten an. Grundlage ist die seit November<br />
2005 durch das Sächsische Kabinett beschlossene Radverkehrskonzeption<br />
für den Freistaat Sachsen.<br />
Anzustreben ist die Ausweisung, der Ausbau und die<br />
Beschilderung geschlossener Radverkehrsnetze, die aus<br />
straßenbegleitenden Radwegen, Straßen und Wegen mit<br />
geringem Kfz-Verkehr sowie aus Feld- und Waldwegen<br />
bestehen.<br />
Zu 8.6 Neue Grenzübergänge<br />
zu 8.6.1<br />
Mit dem am 21.12.2007 vollzogenen Beitritt zum Schengen<br />
– Raum wurden folgende Bedingungen im grenzüberschreitenden<br />
Kraftfahrzeugverkehr mit der Tschechischen<br />
Republik hergestellt:<br />
Überregional bedeutsame Grenzübergänge<br />
ohne Nutzungseinschränkungen<br />
• Oberwiesenthal /B 95 - Boži Dar / I/25<br />
• Reitzenhain /B 174 – Hora Sv. Sebestiána<br />
<strong>Region</strong>al bedeutsame Grenzübergänge<br />
für Kfz bis 3,5 t / bzw.*) bis 7,5 t und **) Busse<br />
• Bärenstein / S 262 – Vejprty / II/219 *)<br />
• Deutschkatharinenberg / S 214 – Hora.Sv.<br />
Kateřiny / III/25220<br />
• Deutschneudorf / S 214 – Nová Ves v Horách /<br />
III/2545<br />
• Deutscheinsiedel / S 207 – Mniśek / II/271 **)<br />
• Deutschgeorgenthal /S 211 – Český Jiřetin /<br />
III/2545<br />
• (Neurehefeld / S 184 – Moldava / II/382).<br />
Unter Berücksichtigung der in 2005 zwischen Sachsen und<br />
Tschechien bestätigten Konzeption zusätzlicher Straßenverbindungen<br />
bestehen grundsätzliche Ausbauoptionen<br />
für weitere Grenzübergänge (ohne Prioritätsstufen). Die<br />
mit dem Schengenbeitritt geltenden Regelungen unterstützen<br />
dabei unmittelbare Entscheidungsfindungen und<br />
Abstimmungen vor Ort.<br />
Im Rahmen des gemeinsamen Flächennutzungsplans<br />
(Gemeinde Sehmatal, Oberwiesenthal, Verwaltungsverband<br />
Bärenstein /Königswalde) wurde die Schaffung eines<br />
weiteren Grenzüberganges im Bereich Bärenstein /B 95<br />
konzipiert, der vor allem mittelfristig für den Wirtschaftsverkehr<br />
entwickelt und ausgebaut werden soll.<br />
Es werden folgende Übergänge als nachrichtliche Planung<br />
in Karte 2 dargestellt:<br />
• Deutschkatharinenberg / S 214 – Hora Sv.<br />
Kateřiny / III/25220<br />
• Olbernhau, Rothenthal / S 216 – Brandov /<br />
III/25216<br />
• Rübenau / KS (Kommunale Straße) – Kalek / I-<br />
II/25217<br />
• Jöhstadt / KS – Černý Potok / III/22435<br />
• Bärenstein / B 95 – Vejprty / II/219<br />
• Hammerunterwiesenthal / S 266/KS – České<br />
Hamry III/21910<br />
• Oberwiesenthal /KS –Loućná I/II / III/21910<br />
B - 62
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
licht und das Zusammenwachsen des EU-Raumes damit<br />
gefördert. Von besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche<br />
Entwicklung sind geeignete, leistungsfähige Verkehrsachsen<br />
für den Gütertransport, die durch Ausbau und<br />
Bau von Ortsumgehungen auch in ihren Auswirkungen auf<br />
Mensch und Umwelt möglichst verträgliche Rahmenbedingungen<br />
gewährleisten.<br />
Beim Ausbau sind insbesondere Anforderungen des Natur-<br />
und Trinkwasserschutzes sowie die Erhaltung des<br />
natürlichen Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens<br />
zu beachten.<br />
Zu 8.6.2<br />
Für eine mögliche Reaktivierung der Bahnverbindung<br />
Freiberg - Holzhau - Moldava/Moldau - Brüx/Most wurden<br />
bereits Machbarkeitsprüfungen durchgeführt. Die erforderlichen<br />
Sanierungsaufwendungen und berechneten Nachfragewerte<br />
haben zu noch keiner Entscheidung für den<br />
Streckenausbau geführt. Darüber hinaus bestehen weitere<br />
Nutzungsinteressen und potenzielle Naturschutzkonflikte,<br />
die einer grundsätzlichen weiteren Klärung zuzuführen<br />
sind.<br />
Ausgehend von dem möglichen Erschließungsraum dieser<br />
Bahnverbindung von <strong>Chemnitz</strong> über Freiberg (bzw. über<br />
die wiederhergestellte Anbindung Nossen -/Döbeln) - Most<br />
- Teplice bis Usti nad Labem sind Entwicklungspotenziale<br />
vorhanden, die sich unter bestimmten Voraussetzungen<br />
als landesübergreifende Verkehrsverbindung wirtschaftlich<br />
darstellen lässt. Gegenwärtig wird eine touristische Nutzung<br />
anvisiert.<br />
Auf tschechischer Seite ist der bauliche Zustand der Strecke<br />
(ehemals Teplitzer Semmeringbahn) sanierungsbedürftig.<br />
Mit der Reaktivierung des grenzüberschreitenden<br />
Verkehrs werden auch Chancen für eine wirtschaftliche<br />
gemeinsame Betriebsführung gesehen.<br />
Mit dem Planungsgrundsatz soll die Reaktivierung als<br />
Handlungsoption berücksichtigt werden.<br />
Zu 8.7<br />
Zu 8.7.1<br />
Luftverkehr<br />
Der Verkehrslandeplatz (VLP) <strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf mit<br />
einer 900 m langen befestigten Start- und Landebahn<br />
sowie betrieblich erforderlichen Anlagen/Gebäuden soll<br />
bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Dazu zählt<br />
insbesondere die Erweiterung der Start- und Landebahn<br />
auf mindestens 1200 m.<br />
Die wirtschaftliche Bedeutung des Ballungsraumes <strong>Chemnitz</strong>–Zwickau<br />
mit seinem Spektrum bedeutender Unternehmen,<br />
wissenschaftlichen Einrichtungen und den<br />
bestehenden Messefunktionen sind vorrangige Herausforderungen<br />
für verbesserte Leistungsangebote des VLP<br />
<strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf.<br />
Infolge der Entfernungen zu den Internationalen Flughäfen<br />
sind auch Zubringerflüge als zeitschnelle Alternative für<br />
einen ausgewählten Kundenbedarf zu bedienen.<br />
Im räumlichen Vergleich der Netzdichte regionaler Verkehrslandeplätze<br />
erschließt der VLP <strong>Chemnitz</strong>- Jahnsdorf<br />
einen eigenen dicht besiedelten Einzugsbereich.<br />
Die Etablierung des Landeplatzes ist ein wichtiger Standortfaktor<br />
innerhalb der Wirtschaftregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau.<br />
Die Planungen im Umfeld des VLP sollen unter Beachtung<br />
der Entwicklungsziele des Platzes erfolgen. Konflikte zu<br />
Wohnbereichen, die zu nah heranwachsen, sind zu vermeiden.<br />
Zu 9<br />
Zu 9.1<br />
Zu 9.1.1<br />
Tourismus und Erholung<br />
Grundsätze für die gesamte<br />
<strong>Region</strong><br />
Der Tourismus zählt in der <strong>Region</strong> als bedeutender Beschäftigungsfaktor<br />
und Einkommensquelle der hier lebenden<br />
Menschen. Er stellt eine wichtige Zukunftsbranche der<br />
einheimischen Wirtschaft dar, die es zu stabilisieren und<br />
weiter auszubauen gilt. Seine wirtschaftliche Bedeutung<br />
erhält er nicht nur durch den Aufbau eines leistungsfähigen<br />
Tourismusgewerbes, sondern auch durch „Multiplikatoreneffekt“<br />
für einheimisches Handwerk, Handel und Dienstleistungen.<br />
Neben der touristischen Infrastruktur ist die Erholungseignung<br />
der Landschaft eine entscheidende Voraussetzung<br />
für die erfolgreiche Entwicklung entsprechender Aktivitäten,<br />
von denen auch die einheimische Bevölkerung im<br />
Rahmen der Daseinsvorsorge profitiert.<br />
Die Erholungseignung und der Ausbau der Infrastruktur<br />
sind an viele Kriterien gebunden, wobei die Belange der<br />
Grundeigentümer, des Biotop- und Artenschutzes aber<br />
z.T. auch der Klimawandel zu berücksichtigen sind.<br />
Besonders prädestiniert sind hierfür die im <strong>Region</strong>alplan<br />
ausgewiesenen Tourismus- und Erholungsgebiete sowie<br />
Tourismus- und Erholungsschwerpunkte, aber darüber<br />
hinaus auch weitere geeignete Orte.<br />
Tourismus und Erholung haben in der <strong>Region</strong> maßgeblich<br />
durch staatliche Förderung, Aktivitäten der Städte/Gemeinden<br />
und Kreise sowie nicht zuletzt erhebliche<br />
private Initiativen eine überaus positive Entwicklung genommen.<br />
Wichtiges Anliegen der nächsten Jahre ist die<br />
Verbesserung der Auslastungsquoten, wobei qualitative<br />
infrastrukturelle Verbesserungen dominieren. Mitunter<br />
bestehen wegen zu vielen gleichartigen Einrichtungen<br />
bereits Konkurrenzsituationen (z. B. Besucherbergwerke,<br />
Museen mit Fahrzeugausstellungen). Probleme gibt es<br />
auch noch in der Genehmigung der Ausschilderung touristischer<br />
Sehenswürdigkeiten an Autobahnen und Staatsstraßen.<br />
Die Weiterentwicklung von nachfrageorientierten touristischen<br />
Angeboten und eine marktgerechte Infrastruktur<br />
tragen dazu bei, Besucher zu halten und neue Gäste zu<br />
gewinnen.<br />
Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche tourismusrelevante<br />
Einrichtungen von tagestouristischer Nachfrage<br />
leben. Außerdem hält der Trend zu Kurzreisen unvermindert<br />
an. Längerfristiger Aufenthalt ist insbesondere an<br />
Kureinrichtungen gebunden.<br />
Zu 9.1.2<br />
Der erreichte Stand im Tourismus kann bei Zersplitterung<br />
der Aktivitäten weder gehalten geschweige denn verbessert<br />
werden. Zwischen den einzelnen Reisegebieten existiert<br />
eine starke Konkurrenz um Gäste. Deshalb erfordert<br />
die Weiterentwicklung von nachfrageorientierten touristischen<br />
Angeboten abgestimmtes Planen und Handeln aller<br />
Akteure in größeren Einheiten unabhängig bestehender<br />
administrativer Grenzen. Das Umdenken zu mehr Kooperation<br />
bzw. die Zusammenlegung der Strukturen zu leistungsfähigeren<br />
Einheiten ist stärker denn je erforderlich.<br />
Gemeinsame Marketingaktivitäten sind zudem kostengünstiger.<br />
Ebenso können bestehende Vereine in die<br />
Tourismusförderung einbezogen werden.<br />
Für die Grenzregionen in Sachsen und Böhmen bietet die<br />
Zusammenarbeit in der Tourismuswirtschaft gute Entwick-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 63
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
lungschancen. Positives Beispiel ist hier die KAMMtour –<br />
ein regions- und grenzübergreifendes Pauschalangebot für<br />
Aktivurlauber, wobei Wandern, Rad-und Skifahren möglich<br />
sind. Auch an der ErzgebirgsCard beteiligen sich erste<br />
Einrichtungen der Tschechischen Republik, die dann von<br />
Karteninhabern kostenlos besucht werden können.<br />
Zu 9.1.3<br />
Im Erzgebirge werden 60% und im Sächsischen Burgenund<br />
Heideland sogar 80% der Umsätze über Tagesgäste<br />
erzielt. Für diese ist eine gute Erreichbarkeit traditioneller<br />
Ziele des Ausflugsverkehrs besonders wichtig. Der Verkehrsverbund<br />
Mittelsachsen bietet günstige tarifliche<br />
Angebote für Tagesfahrten, jedoch wird der Fahrplan aus<br />
Kostengründen immer mehr ausgedünnt. Insbesondere<br />
am Wochenende gibt es kaum lukrative ÖPNV-<br />
Verbindungen, die zu einem Verzicht auf den PKW animieren.<br />
Hier ist das Zusammenwirken aller Beteiligten gefragt,<br />
um eine gegenläufige Entwicklung herbeizuführen. Wichtig<br />
sind der Erhalt und die Erhöhung der Attraktivität des<br />
Schienenverkehrs. So kann der SPNV (z.B. Erzgebirgsbahn)<br />
durch thematische Sonderfahrten, unterschiedliche<br />
Loks, Wagen und entsprechendes Marketing die touristischen<br />
Angebote verbessern. Ebenso ist der Transfer von<br />
und zum Bahnhof eine Möglichkeit, nicht motorisierten<br />
Gästen die An- und Abreise zu erleichtern.<br />
Das sächsische und böhmische Erzgebirge stellt eine<br />
einzigartige, über 800 Jahre vom Montanwesen geprägte<br />
mitteleuropäische Kulturlandschaft dar. Eine Projektgruppe Bedarfsbedingte Schließungen von Objekten mit geringer<br />
der TU Bergakademie Freiberg erarbeitete deshalb im Auslastung und hohem Sanierungsbedarf sind aus vorgenannten<br />
Gründen nicht auszuschließen.<br />
Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft<br />
und Kunst eine Studie, unter welchen Voraussetzungen<br />
die „Montanregion Erzgebirge“ in die Liste des Zu 9.1.8<br />
Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen werden<br />
kann. Im Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie erfüllt die Voraussetzungen für eine naturverträgliche Nutzung sind<br />
„Montanregion Erzgebirge“ die hierfür erforderlichen Krite-<br />
insbesondere Regelungen bzw. Normen hinsichtlich der<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
rien. Zur Unterstützung des Projektes wurde ein Förderverein<br />
mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft<br />
sowie von Verbänden und Vereinen gegründet. In der<br />
gegenwärtigen Phase erfolgt die Auswahl der in den Antrag<br />
zu übernehmenden Objekte.<br />
Neben einer Imageförderung und Hebung des internationalen<br />
Bekanntheitsgrades des Erzgebirges ist die Förderung<br />
des Tourismus eine wesentliche Zielstellung. Kulturdenkmale<br />
der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnen<br />
nachweislich steigende Besucherzahlen, darunter einen<br />
überdurchschnittlich hohen Anteil an ausländischen Besuchern.<br />
Zu 9.1.6<br />
Neben dem qualitativen Ausbau der touristischen Infrastruktur<br />
ist es ebenso wichtig, neue nachfrageorientierte<br />
touristische Angebote zu entwickeln. So wird der soziodemographische<br />
Wandel künftig den touristischen Markt<br />
beeinflussen. Der steigende Anteil älterer Menschen erfordert<br />
verstärkt kur- und gesundheitstouristische Offerten.<br />
Barrierefreie Angebote sind für in ihrer Mobilität eingeschränkte<br />
Personen hilfreich. Den individuellen Bedürfnisstrukturen<br />
hinsichtlich Qualität, Sicherheit, Service und<br />
Angeboten für eine Person ist zunehmend Rechnung zu<br />
tragen.<br />
Weitere Straßenbaumaßnahmen und verbesserte Besucherlenkungsmaßnahmen<br />
sind wesentliche Erfordernisse<br />
zum günstigen Erreichen der touristischen Zielgebiete im<br />
Rahmen des Individualverkehrs.<br />
Wichtig ist auch ein ausreichendes Besucherleitsystem,<br />
insbesondere die Beschilderung der Wegeführung zu den<br />
Sehenswürdigkeiten der <strong>Region</strong>, die auch grenzüberschreitend<br />
erfolgen sollte.<br />
Zu 9.1.4<br />
Bedeutsam für die touristische Profilierung der <strong>Region</strong> ist<br />
die Herausarbeitung von Alleinstellungsmerkmalen und<br />
deren Einbeziehung in die touristischen Angebote. Beispielgebend<br />
sind hier die weihnachtlichen Sitten und<br />
Bräuche im Erzgebirge. Die Bewahrung regionaler Traditionen,<br />
Lebensformen und kultureller Besonderheiten wird<br />
zum Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Zielgebieten.<br />
In allen Kreisen der <strong>Region</strong> und in <strong>Chemnitz</strong> existieren die<br />
unterschiedlichsten Zeugen des historischen Bergbaus.<br />
Insbesondere in den Kreisen Annaberg, Freiberg, Mittlerer<br />
Erzgebirgskreis und Stollberg trugen umfangreiche Maßnahmen<br />
dazu bei, diese montanistischen Zeitzeugen zu<br />
erhalten und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu<br />
machen. Reges Interesse besteht auch an regelmäßig<br />
stattfindenden Veranstaltungen wie Bergparaden, dem<br />
Tag des traditionellen Handwerks, dem Mittelsächsischen<br />
Kultursommer sowie dem Mühlentag.<br />
Marketingaktivitäten wie die ErzgebirgsCard (Tourismusverband<br />
Erzgebirge) und der Entdeckerpass (Tourismusverband<br />
Sächsisches Burgen- und Heideland) tragen dazu<br />
bei, Gäste mit regionstypischen Spezifika der verschiedensten<br />
Bereiche vertraut zu machen.<br />
Zu 9.1.5<br />
Auch die bisher teilweise fehlenden Möglichkeiten der<br />
Freizeitgestaltung für junge Leute können durch sportliche<br />
Angebote wie Wassersport, Reiten, Kartfahren, Mountainbiking<br />
oder Skating verbessert werden.<br />
Eine im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für<br />
Wirtschaft und Arbeit angefertigte Studie zur Entwicklung<br />
des Aktivtourismus entlang der Kammlage Erzgebirge/Vogtland<br />
zeigt beispielsweise auf, dass in Rechenberg-<br />
Bienenmühle und Scheibenberg kaum Aktivangebote<br />
existieren.<br />
Investitionen in diesen Bereichen bewirken auch eine<br />
höhere Lebensqualität für die ortsansässige Bevölkerung.<br />
Zu 9.1.7<br />
Die Anzahl der Camping- und Caravanplätze in der <strong>Region</strong><br />
hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt und<br />
beträgt nunmehr 29, wobei es sich bei den neu hinzugekommenen<br />
oftmals um kleinere Plätze, angrenzend an<br />
Bäder/Gewässer oder Hotels/Pensionen handelt. Die<br />
Auslastung ist starken Schwankungen in Abhängigkeit<br />
vom Wetter der jeweiligen Saison unterworfen, wobei<br />
Anlagen an Badegewässern stärker nachgefragt sind.<br />
Der Plansatz betont auch den Wert der traditionellen<br />
Angebotsstrukturen der Freizeitgestaltung von Kindern und<br />
Jugendlichen. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime<br />
sowie sonstige Herbergen verzeichnen teilweise<br />
leicht rückläufige Übernachtungen vor allem bei Klassenfahrten.<br />
Diese resultieren einerseits aus zurückgehenden<br />
Schülerzahlen, andererseits auch aus eingestellten<br />
Zuschüssen des Freistaates und damit gestiegenen Kosten<br />
für die Besucher. Eine gegenläufige Tendenz ist bei<br />
den Übernachtungszahlen von Familien zu verzeichnen.<br />
Insbesondere Jugendherbergen und Schullandheime<br />
bemühen sich um eigenständige Profile wie „familienfreundliches<br />
Haus“ in Hormersdorf, Sayda und Neudorf<br />
oder bieten verstärkt sportliche Angebote wie Skiunterricht<br />
in Sayda.<br />
B - 64
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
befahrbaren Fließgewässerabschnitte und der besonders<br />
zu schonenden Gewässer- und Uferstrukturen, der Nutzungsform<br />
(gewerbsmäßig geführte Bootstouren, individuelle<br />
Nutzung), der Frequentierung (Anzahl der Boote und<br />
Personen), der jahres- und tageszeitlichen Nutzbarkeit<br />
(Saison, Fahrzeiten), der Einstiegs- und Anlandestellen<br />
(Ufernutzung), der zulässigen Fahrzeuge und des Verhaltens<br />
während der Sportausübung. Bei einer gewerbsmäßigen<br />
Nutzung sind geführte Bootstouren mit begrenzter<br />
Kapazität und unter Leitung sachkundiger Mitarbeiter<br />
anzustreben (kein regelmäßiger Bootsverkehr). Für die<br />
Bootstouren müssen naturschutzfachlich begründete<br />
Verhaltensregeln vorgesehen werden.<br />
Als potenziell geeignete Fließgewässerabschnitte kommen<br />
in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge vor allem Teile der<br />
Zwickauer Mulde für den Schlauchboot- und Kanutourismus<br />
in Frage.<br />
Rechnung tragen. Das betrifft beispielsweise die Vermeidung<br />
oder Reduzierung von Störungen durch Industrie,<br />
Gewerbe oder Verkehr. Dabei gilt es nicht nur, die begrenzte<br />
Belastbarkeit des Naturhaushaltes zu berücksichtigen,<br />
sondern beispielsweise auch unangemessene bauliche<br />
Entwicklungen in den Siedlungen zu verhindern und<br />
regionstypische Siedlungsbilder wie die Waldhufendörfer<br />
im Erzgebirge weitgehend zu bewahren.<br />
Zu 9.2.1.2<br />
Die regionale Verteilung der im Tourismus im Rahmen der<br />
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />
Wirtschaftsstruktur“ ausgereichten Fördermittel zeigt, dass<br />
ca. 70 % der Investitionen in den Bestandsgebieten, also<br />
den traditionellen Erholungsgebieten des Erzgebirges und<br />
der Talsperre Kriebstein, erfolgten.<br />
Zu 9.2<br />
Tourismus- und Erholungsgebiete<br />
Der Begriff „Bestandsgebiete“ entspricht dem Begriff<br />
„Landesweit bedeutsame Gebiete mit bereits vorhandenem<br />
längerfristigem Fremdenverkehr“ des bisherigen<br />
<strong>Region</strong>alplanes.<br />
Der Begriff „Entwicklungsgebiet“ entspricht dem Begriff<br />
des bisherigen <strong>Region</strong>alplanes: „Landesweit bedeutsames<br />
Gebiet, das auf Grund seines Landschaftscharakters oder<br />
vorhandener kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten für<br />
eine Entwicklung des Fremdenverkehrs geeignet ist“.<br />
Die Abgrenzung der Bestands- und Entwicklungsgebiete<br />
auf Basis der Ortsteil- in Ausnahmefällen auch Gemarkungsgrenzen,<br />
wurde beibehalten.<br />
Die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“ stützt sich<br />
begrifflich auf eine etablierte touristische Marke, die sich<br />
bezüglich ihrer räumlichen Geltung auf 8.3 des LEP Sachsen<br />
2003 abstützt. Innerhalb der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
betrifft das die Tallandschaften der Zwickauer<br />
Mulde und der Zschopau.<br />
Im Kreis Annaberg und in den betreffenden Gemeinden<br />
der Kreise Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Mittweida<br />
sind auch bis zum gegenwärtigen Zeitraum die höchsten<br />
absoluten Zahlen sowie Zuwächse bei den Übernachtungen<br />
und – statistisch nur punktuell erfasst – Tagestouristen<br />
zu verzeichnen. Die erreichten Ergebnisse in diesen<br />
von den Gästen gut angenommenen Gebieten rechtfertigen<br />
hier neben dem generellen Ziel der qualitativen Verbesserungen<br />
auch den weiteren infrastrukturellen Ausbau<br />
in Abhängigkeit vom Bedarf. So ist beispielsweise in O-<br />
berwiesenthal bei steigender Nachfrage der Ausbau des<br />
Gastgewerbes denkbar.<br />
Weitere Erlebnisbereiche könne die Attraktivität der Bestandsgebiete<br />
noch erhöhen, um den Gästen eine breite<br />
Angebotspalette zu bieten, die Wettbewerbsfähigkeit zu<br />
sichern und nicht zuletzt die Aufenthaltsdauer zu verlängern.<br />
Zu 9.2.1.3<br />
Wintersport ist die einzige hiesige Freizeitaktivität, die an<br />
Raum und Klima gebunden ist. In den Höhenlagen der<br />
Landkreise Annaberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Freiberg<br />
mit relativer Schneesicherheit ab 700 m Höhe, existieren<br />
vielfältige Loipen, Skiwanderwege, aber auch Skihänge<br />
mit Lift, Rodelhänge und als relativ „junges“ Angebot<br />
eine Motorschlittenstrecke im Gebiet Sayda – Rechen-<br />
Der Begriff „Ergänzungsgebiete“ ist mit dem Begriff „<strong>Region</strong>al<br />
bedeutsame Gebieten für Fremdenverkehr und Erholung“<br />
des bishersigen <strong>Region</strong>alplanes vergleichbar.<br />
tersports (Abfahrtslauf) Touristen über den Tagesausflug<br />
berg-Bienenmühle. Um auch im Bereich des alpinen Win-<br />
hinaus binden zu können, ist eine qualitative wie auch<br />
Die neuen Begriffe wurden der besseren Handhabbarkeit quantitative Ausweitung des Angebotes unumgänglich. Die<br />
wegen gewählt. Änderungen der Definition, inzwischen Kammlagen des Erzgebirges sind besonders interessant<br />
umfangreichere Analysen der vorhandenen touristischen für Besucher aus dem Berliner Raum und Norddeutschland.<br />
Zunehmendes Interesse am Wintersport bei gleich-<br />
Infrastruktur, die Einbeziehung des Vorbehaltsgebietes<br />
Landschaftsbild/Landschaftserleben sowie die Entwicklung zeitig verbesserten infrastrukturellen Voraussetzungen –<br />
der letzten Jahre führten in einigen Bereichen zu einer z.B. künstlich beschneite Pisten in Oberwiesenthal und<br />
veränderten Gebietsabgrenzung.<br />
Augustusburg – führte zu einer Erhöhung der Gästezahlen.<br />
Umfassende Bemühungen wie ausgeschilderte Langlaufloipen,<br />
Ausleihstationen für Wintersportgeräte, Natur-<br />
Zu 9.2.1<br />
und Spritzeisbahnen sind erforderlich, um den Wintersport<br />
Änderungen der Gebietsabgrenzungen betreffen im Erzgebirge<br />
den Ortsteil Zwönitz der Stadt Zwönitz, die Gehandener<br />
Infrastruktur zu verbessern. Unabdingbar ist hier<br />
weiter auszubauen und damit auch die Auslastung vormeinde<br />
Gelenau, den Ortsteil Lippersdorf der Stadt Lengefeld<br />
und die Ortsteile Dörnthal und Haselbach der Ge-<br />
Gemeinden mit geringer Länge des Loipennetzes. Ge-<br />
die überkommunale Zusammenarbeit insbesondere von<br />
meinde Pfaffroda sowie an der Talsperre Kriebstein den meinsame Technik und der gemeinsame Netzbetrieb<br />
Ortsteil Mittweida der Stadt Mittweida, die Gemarkung gewährleisten zudem eine höhere Effizienz der Bewirtschaftung.<br />
Bei der Gestaltung der Wintersportmöglichkei-<br />
Weinsdorf der Gemeinde Rossau und den Ortsteil Beerwalde<br />
der Gemeinde Erlau, welche alle zusätzlich in das ten müssen generell die Belastbarkeit von Natur und<br />
Bestandsgebiet aufgenommen wurden.<br />
Landschaft aber auch die Belange der Land- und Forstwirtschaft<br />
und des Jagdwesens und zunehmend auch der<br />
Zu 9.2.1.1<br />
Klimawandel beachtet werden.<br />
Große und weiter wachsende Bedeutung ist dem grenzüberschreitenden<br />
Wintersport beizumessen, wobei das<br />
Das in den Bestandsgebieten mit ihren landschaftlichen<br />
und kulturhistorischen Besonderheiten sowie infrastrukturellen<br />
Voraussetzungen vorhandene touristische Potenzial zu einem grenzüberschreitenden Wintersportzentrum von<br />
Gebiet um Fichtelberg und Klinovec (Keilberg) langfristig<br />
soll erhalten und vor negativen Einflüssen bewahrt werden.<br />
Andere Nutzungsansprüche müssen hier den Belan-<br />
Klimawandel noch am ehesten als schneesicher anzuse-<br />
europäischer Bedeutung entwickelt werden sollte, das trotz<br />
gen von Tourismus und Erholung in besonderem Maße hen ist.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 65
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Auch die Skigebiete Neuhausen/Seifen und Lesná/Klíny<br />
(Ladung/Göhren) sollen perspektivisch zu einem qualitativ<br />
hochwertigen grenzüberschreitenden Skigebiet verknüpft<br />
werden, da ein Ausbau der höchstgelegenen Loipengebiete<br />
des mittleren Erzgebirges (Satzung, Seiffen/Neuhausen)<br />
innerhalb der Planungsregion stark eingeschränkt ist und<br />
die in Sachsen liegenden Teile des Hochplateaus nahezu<br />
ausgeschöpft sind. Wichtig ist daher die Verbindung mit<br />
benachbarten tschechischen Loipengebieten, da diese<br />
meist höher liegen und daher schneesicherer sind.<br />
Darüber hinaus ist das Loipengebiet Lesná mit anderen<br />
Skizentren auf dem Erzgebirgskamm verbunden.<br />
Zu 9.2.1.4<br />
Da auch auf tschechischer Seite umfangreiche touristische<br />
Wegenetze existieren, steht die grenzüberschreitende<br />
Vernetzung dieser Wege im Vordergrund.<br />
Weitere Grenzübergänge können den Tourismus sowohl<br />
im sächsischen als auch im böhmischen Teil des Erzgebirges<br />
beleben. So beantragten beispielsweise die Stadt<br />
Sayda und die Gemeinde Neuhausen sowie die Stadt<br />
Meziboři (Schönbach) und die Gemeinde Kliny (Göhren)<br />
den Grenzübergang „Göhrener Tor“ für Fußgänger, Radund<br />
Skifahrer, der aber nur im Einvernehmen mit den<br />
zuständigen tschechischen Partnern und bei Beachtung<br />
unabdingbarer naturschutzfachlicher Auflagen realisierbar<br />
ist.<br />
Die Stadt Marienberg hat eine Konzeption mit vier Grenzübergangsstellen<br />
für (Rad-)Wanderer erstellt, und zwar<br />
Satzung – Jilmova (Ulmbach), Reitzenhain – Pohranični,<br />
Kühnhaide – Kienhaid und Rübenau – Načetin (Natzschung).<br />
In Olbernhau ist als ein weiterer Übergang<br />
Hirschberg – Brandov (Brandau) geplant<br />
Der Tourismusverband Erzgebirge erarbeitet derzeit<br />
grenzüberschreitende Wanderwege auf ehemals zum<br />
Salztransport ins Böhmische genutzten Pfaden. Von 7<br />
dieser so genannten böhmischen Steige verlaufen 6 durch<br />
Teile der Planungsregion, wobei vorhandene Wege und<br />
Grenzübergänge genutzt werden und auch die Einbeziehung<br />
touristischer Sehenswürdigkeiten geplant ist.<br />
Im Zuge der Öffnung neuer touristischer Grenzübergänge<br />
sollte der Übergang Zebracky roh (Betteleck) als besonders<br />
geeignet für die Gebietserschließung und den Zugang<br />
zum Loučna (Wieselstein), dem höchsten Berg des Osterzgebirges,<br />
berücksichtigt werden.<br />
Auch der zeitweilige touristische Grenzübergang Natzschung/Načetin<br />
sollte in die Liste der Übergänge mit aufgenommen<br />
werden.<br />
Beispielgebend im Bereich des grenzüberschreitenden<br />
Tourismus ist die Skimagistrale, welche die Kammloipe im<br />
Vogtland mit der Osterzgebirgsloipe verbindet und zwischen<br />
deutschem und tschechischem Gebiet wechselt.<br />
Neben den beiden grenzüberschreitenden Reitwanderwegen<br />
von Deutschneudorf nach Nova Ves v Horach (Gebirgsneudorf)<br />
und Deutschgeorgenthal nach Český Jiřetin<br />
(Georgendorf) können zusätzliche Grenzübergänge auch<br />
für die Zielgruppe der Reittouristen das Angebot verbessern.<br />
Zu 9.2.1.5<br />
Zu 9.2.1.6<br />
Die touristische Entwicklung des oberen Erzgebirges im<br />
Einvernehmen mit dem Pflege- und Entwicklungskonzept<br />
des Naturparks Erzgebirge/Vogtland ökologisch nachhaltig<br />
zu gestalten, ist teilweise sehr schwierig und insbesondere<br />
in den Fremdenverkehrshochburgen außerordentlich<br />
kompliziert. Dabei sind kooperatives und konstruktives<br />
Verhalten aller betroffenen Interessenvertreter und die<br />
beiderseitige Bereitschaft zu Kompromissen unumgänglich.<br />
Zu 9.2.1.7<br />
Das Gebiet der Talsperre Kriebstein ist im rechtskräftigen<br />
Landesentwicklungsplan im Gegensatz zum Erzgebirge,<br />
Mulden- und Zschopautal nicht mehr als landesweit bedeutsames<br />
Tourismusgebiet benannt (Ziel 8.3). Unabhängig<br />
davon weist dieser <strong>Region</strong>alplan das Gebiet auf Grund<br />
seiner Spezifika (attraktive Landschaft, touristisch nutzbare<br />
Wasserfläche, Burg, touristisches Wegenetz) und der<br />
Besucherzahlen (ca. 300.000 Besucher pro Jahr) als<br />
Bestandsgebiet aus.<br />
Bei dem Bestandsgebiet „Talsperre Kriebstein“ handelt es<br />
sich im Vergleich zu anderen sächsischen Tourismusgebieten<br />
um eine relativ kleinflächige Ausweisung. Aus der<br />
teilweisen Lage im regionalplanerischen Vorranggebiet<br />
Natur und Landschaft, Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft<br />
sowie Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
resultiert, dass dem Schutz des<br />
Naturraumes besondere Aufmerksamkeit gelten muss.<br />
Die Talsperre Kriebstein ist eine der wenigen und zugleich<br />
die größte Wasserfläche der <strong>Region</strong> mit Möglichkeiten<br />
touristischer Nutzung. Die an das Wasser gebundene<br />
Erholungsform ist schon deshalb zu sichern, weil in der<br />
<strong>Region</strong> kaum natürliche Seen vorkommen.<br />
Das Talsperrengebiet wird sowohl von Tagesgästen als<br />
auch von länger verweilenden Gästen gern aufgesucht,<br />
wobei für letztere Übernachtungsmöglichkeiten auf mehreren<br />
Campingplätzen, in der Jugendherberge u.a. zur Verfügung<br />
stehen. Bereits vorhandene Angebote wie Linienschifffahrt<br />
und Fährbetrieb sowie Bootsverleih können<br />
durch weitere sportliche Aktivitäten, wie sie z.B. das Abenteuercamp<br />
veranstaltet, insbesondere für junge Menschen<br />
von Interesse sein. Trendsportarten im Bereich Mittweida<br />
kommen zudem auch den Studenten der ortsansässigen<br />
Hochschule zugute.<br />
Zu 9.2.2.1<br />
Die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“ umfasst wie im<br />
derzeit rechtskräftigen <strong>Region</strong>alplan die Flusstäler der<br />
Zschopau und Zwickauer Mulde und wurde daraus unverändert<br />
übernommen. Zschopau- und Muldental sind Bestandteil<br />
des Zieles 8.3 des Landesentwicklungsplanes mit<br />
der Maßgabe, die für den Ausbau des Tourismus notwendige<br />
Infrastruktur vorzuhalten und qualitativ zu entwickeln.<br />
Neben einer attraktiven Erholungslandschaft und einem<br />
gut ausgebauten touristischen Wegenetz bietet die Ferienlandschaft<br />
mittelalterliche Burgen und Schlösser mit einer<br />
Vielzahl musealer Sehenswürdigkeiten und kultureller<br />
Veranstaltungen.<br />
Zur Gewährleistung einer besseren Auslastung und Unterbreitung<br />
Umfangreiche Sanierungen in den vergangenen Jahren<br />
neuer Sportangebote ist die Nutzung von Liftanla-<br />
trugen zum Erhalt und zur verbesserten touristischen<br />
gen und Abfahrtshängen außerhalb der Wintersaison zu Nutzung der Burgen und Schlösser bei, z.B. im Schloss<br />
prüfen. Denkbar sind neue technische Abfahrtsmöglichkeiten<br />
Rochsburg, im Schloss Rochlitz, wo bisher 7 Mio € ver-<br />
mit Grasboard oder Kartmobil. Voraussetzung hierfür baut wurden und die Maßnahmen noch bis zum Jahr 2010<br />
ist in jedem Fall eine gesetzliche Einvernehmensregelung andauern oder auf Burg Kriebstein, wo ebenfalls 7 Mio €<br />
im Sinne einer naturschutzrechtlichen Zustimmung, die auf investiert wurden. Komplett restauriert kann in der Burg<br />
einer naturschutzfachlich nachgewiesenen Verträglichkeit Scharfenstein wieder eine touristische Nutzung erfolgen,<br />
mit den Belangen von Natur und Landschaft beruht.<br />
wobei hier noch verbesserte Zugangsmöglichkeiten ge-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 66
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
prüft werden. In den Erhalt des ebenfalls zur Sächsischen<br />
Schlösserverwaltung gehörenden Schlosses Lichtenwalde<br />
investierte der Freistaat Sachsen erhebliche Mittel, so<br />
dass mittlerweile fünf museale Einrichtungen und Gastronomie<br />
die Besucher erwarten.<br />
Für die bedeutsamen denkmalgeschützten Bauwerke, die<br />
sich teilweise in schlechtem Bauzustand befinden, fehlen<br />
häufig Investoren und Nutzungskonzepte. Umfangreiche<br />
Bemühungen der Landkreise <strong>Chemnitz</strong>er Land hinsichtlich<br />
des Schlosses Waldenburg und der Stadt Limbach-<br />
Oberfrohna hinsichtlich des Schlosses Wolkenburg führten<br />
zur schrittweisen Beseitigung gravierender Bauschäden<br />
und ermöglichen erste touristische Nutzungen. Wichtig ist<br />
die Fortsetzung derartiger Aktivitäten, was bei der schlechten<br />
Finanzausstattung der Kommunen zunehmend problematisch<br />
wird. Noch unklar sind die künftige Nutzung des<br />
Schlosses Wechselburg nach Auszug der Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie sowie des weitgehend leer stehenden<br />
Schlosses Sachsenburg.<br />
Besucheranalysen haben gezeigt, dass die Burgen und<br />
Schlösser der <strong>Region</strong> zu einem hohen Prozentsatz (Augustusburg<br />
80 %!) von Einheimischen aufgesucht werden,<br />
so dass immer neue Ideen wichtig sind, um die Besucherzahlen<br />
zu halten oder zu verbessern.<br />
zunehmend sportliche Angebote wie Reittouristik in der<br />
Stadt Zwönitz oder Motorsport und ein Erlebnisbad in der<br />
Stadt Thalheim. Dominanter Besucherschwerpunkt mit<br />
überregionaler Bedeutung ist die Stadt Augustusburg, die<br />
neben dem Schlosskomplex mit seinen vielseitigen Veranstaltungen<br />
auch neue Sportmöglichkeiten bietet. Der<br />
östliche Teil des Entwicklungsgebietes ist eine von jahrhundertealtem<br />
Bergbau mit all seinen Begleit – und Folgeerscheinungen<br />
geprägte Landschaft. Sie weist eine Vielzahl<br />
von Relikten des ehemaligen Erzbergbaues, der<br />
Verhüttung und Weiterverarbeitung auf. Zentrum dieses<br />
Teilgebietes ist die Stadt Freiberg, ein landesweit bedeutsamer<br />
Schwerpunkt des Städtetourismus.<br />
Wie im Bestandsgebiet „Erzgebirge“ überlagern sich auch<br />
hier Tages- und übernachtungsgebundener Tourismus,<br />
wobei der Tagestourismus insgesamt dominiert. Auf das<br />
Gebiet bezogene überdurchschnittliche Tourismusintensität<br />
(Übernachtungen pro 100 Einwohner) ist bisher lediglich<br />
in Augustusburg, Freiberg, Thalheim und Zwönitz zu<br />
verzeichnen. Defizite an Gästebetten bestehen noch<br />
immer in der Stadt Zschopau. Eine Vernetzung der vielfältigen<br />
Angebote mit denen des Bestandsgebietes Erzgebirge<br />
und deren weitere Ergänzung können sowohl zum<br />
mehrtägigen Aufenthalt der Gäste beitragen als auch die<br />
Ausflugs- und Naherholungsfunktion sichern.<br />
Zu 9.2.2.2<br />
Nach Freizug des Wechselburger Schlosses – hier war die<br />
Kinder- und Jugendneuropsychiatrie untergebracht –<br />
interessiert sich die im Ort schon ansässige Benedektinerabtei<br />
Ettal für den Kauf des Objektes. Sofern nicht das<br />
gesamte Schloss für klösterliche Nutzung benötigt wird,<br />
sollte der breiten Öffentlichkeit zumindest teilweise Zugang<br />
zu diesem historischen Bauwerk und wie bisher auch zum<br />
angrenzenden Schlosspark gewährt werden.<br />
Die 2004 durchgeführte baugeschichtliche Untersuchung<br />
zum Schloss Erdmannsdorf ist eine gute Grundlage für die<br />
Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes unter Berücksichtigung<br />
touristischer Belange und die Einbeziehung des<br />
Objektes in die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“.<br />
Das Schloss befindet sich in Eigentum der Stadt Augustusburg,<br />
wird nur teilweise für Wohnzwecke genutzt, ist<br />
aber noch weitgehend unsaniert.<br />
Zu 9.2.3.1<br />
Zusätzlich in das Entwicklungsgebiet Unteres Erzgebirge<br />
wurden der Ortsteil Oederan der Stadt Oederan, die<br />
Ortsteile Lichtenberg und Weigmannsdorf der Gemeinde<br />
Lichtenberg sowie der Ortsteil Burkersdorf der Stadt Frauenstein<br />
aufgenommen.<br />
Nicht mehr Bestandteil des Entwicklungsgebietes sind der<br />
Ortsteil Meinersdorf der Gemeinde Burkhardtsdorf, die<br />
Ortsteile Euba und Berbisdorf der Stadt <strong>Chemnitz</strong>, der<br />
Ortsteil Eppendorf der Gemeinde Eppendorf, der Ortsteil<br />
Gränitz der Stadt Brand-Erbisdorf, der Ortsteil Reichenbach<br />
der Stadt Großschirma, der Ortsteil Dittmannsdorf<br />
der Gemeinde Reinsberg und der Ortsteil Berthelsdorf der<br />
Gemeinde Weißenborn. Hauptgrund der Ausgliederung ist<br />
fehlende oder nur ansatzweise vorhandene touristische<br />
Infrastruktur ohne regionale Bedeutung.<br />
Das Entwicklungsgebiet Unteres Erzgebirge ist nur ein Teil<br />
des Naturraumes Unteres Erzgebirge. Es erstreckt sich<br />
vom Bereich des Zwönitztales im Westen über das Gebiet<br />
Augustusburg - Oederan bis zur Bergbau- und Kulturlandschaft<br />
Freiberg – Brand-Erbisdorf und schließt nördlich an<br />
das Bestandsgebiet „Erzgebirge“ an.<br />
Der Erhalt und die qualitative Verbesserung der Tourismusfunktion<br />
tragen zur Ergänzung touristischer Strukturen<br />
im Bestandsgebiet „Erzgebirge“ bei.<br />
Zu 9.2.4<br />
Änderungen der räumlichen Abgrenzung der Ergänzungsgebiete<br />
– in den meisten Fällen Vergrößerungen – resultieren<br />
aus Einbeziehung des regionalplanerischen Vorbehaltsgebietes<br />
Landschaftsbild/Landschaftserleben und<br />
vorhandener touristischer Infrastruktur. Das <strong>Region</strong>al<br />
bedeutsame Gebiet für Fremdenverkehr und Erholung<br />
„Rümpfwald“ des <strong>Region</strong>alplanes vom 12.9.2002 wurde<br />
deshalb in Ergänzungsgebiet „Rümpfwald – Lichtenstein –<br />
Oelsnitz“ umbenannt.<br />
Zu 9.2.4.1<br />
In den Ergänzungsgebieten dominiert der Tagestourismus.<br />
Eine Ausnahme bildet das Gebiet Rabensteiner<br />
Höhenzug, in dem neben Tagestouristen vorwiegend aus<br />
dem <strong>Chemnitz</strong>er Raum auch längerfristig verweilende<br />
Gäste auf den Campingplätzen (mit Bademöglichkeiten)<br />
Urlaub machen. Diese Gebiete stellen überwiegend räumliche<br />
Erweiterungen der Ferienlandschaft bzw. des Entwicklungsgebietes<br />
dar, weisen jedoch diesen gegenüber<br />
eine geringere infrastrukturelle Ausstattung auf. Sie dienen<br />
deshalb in erster Linie der landschaftsbezogenen, ruhigen<br />
Erholung wie Wandern, Radfahren und Reiten. Diesem<br />
Charakter dürfen infrastrukturelle Ergänzungen nicht<br />
zuwider laufen, die deshalb mit Ausnahme touristischer<br />
Wege in erster Linie innerhalb der Siedlungen zu realisieren<br />
sind. Ein gutes Beispiel hierfür sind die in den letzten<br />
Jahren in den Striegistälern angelegten Rundwanderwege,<br />
deren Zugang zudem teilweise von neu angelegten Parkplätzen<br />
möglich ist. Anzustreben ist außerdem eine Nutzung<br />
der Mühlen entlang der Striegis unter touristischen<br />
Gesichtspunkten.<br />
Im touristisch nur wenig erschlossenen Ergänzungsgebiet<br />
<strong>Chemnitz</strong>tal bemühen sich die Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der<br />
Landkreis Mittweida um eine touristische Nutzung der<br />
stillgelegten Bahnstrecke zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Wechselburg<br />
bzw. Rochlitz als Radweg oder einer Befahrung<br />
mit Draisinen. Damit könnte der landschaftlich schönste<br />
Teil des Gebietes mit der Ferienlandschaft „Tal der Burgen“<br />
verbunden werden.<br />
Analog kann auch die touristische Nachnutzung der stillgelegten<br />
Bahnstrecke Hainichen – Rosswein, die gleichfalls<br />
Es ist insgesamt sehr unterschiedlich strukturiert, woraus<br />
sich vielfältige Möglichkeiten der touristischen Nutzung<br />
ergeben. Neben Bereichen mit landschaftsbezogenen<br />
Erholungsformen etablierten sich in den letzten Jahren<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 67
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
für den Radverkehr vorgesehen ist, den Erholungswert der<br />
Striegistäler erhöhen.<br />
Zu 9.2.4.2<br />
Das Ergänzungsgebiet „Rochlitzer Pflege“ ist besonders<br />
für einen Aufenthalt von Familien mit Kindern geeignet.<br />
Durch weitere Angebote der Freizeitgestaltung wie Kinderspielplätze,<br />
Streichelgehege, Grillplätze oder Naturlehrpfade<br />
ist auch ein mehrtägiger Aufenthalt im ländlich geprägten<br />
Altsiedelland denkbar. Mit der Umnutzung leer stehender<br />
Gebäude für Beherbergung, Verkauf ländlicher Produkte<br />
oder weitere Freizeitangebote kann ein kleiner<br />
Beitrag zum Erhalt der Siedlungsstruktur mit ihrer hohen<br />
Dichte an Kleinsiedlungen geleistet werden. Positiv sei hier<br />
auf den Ausbau eines ehemaligen Stallgebäudes des<br />
Vierseithofes im Seelitzer Ortsteil Sörnzig unter Leitung<br />
des Muldentaler Intarsienkunstvereines zum Europäischen<br />
Holzkunst - und Erlebniszentrum verwiesen. Gleichzeitig<br />
wird für interessierte Besucher ein weiteres Angebot mit<br />
Erlebnischarakter geschaffen.<br />
Zu 9.3<br />
Zu 9.3.1<br />
Thematische<br />
Tourismusangebote<br />
Die vom Südwesten nach Nordosten durch die <strong>Region</strong><br />
verlaufende Ferienstraße „Silberstraße“ verbindet sehenswerte,<br />
vom Bergbau geprägte Städte wie Annaberg-<br />
Buchholz, Wolkenstein, Marienberg und Freiberg. Besucherbergwerke,<br />
Technische Denkmäler und andere bergbaugeschichtliche<br />
Zeitzeugen demonstrieren den Erhalt<br />
und die Pflege historischer Zeugnisse. Eine Vielzahl von<br />
Veranstaltungen, z.B. Bergaufzüge und -paraden dienen<br />
ebenfalls der Bewahrung und Weiterführung typischer<br />
Traditionen, wovon neben der einheimischen Bevölkerung<br />
zunehmend auch Gäste profitieren. Die mit dem Montanwesen<br />
in enger Beziehung stehenden Kultur-, Bau- und<br />
Kunstdenkmale stellen ein erhebliches Potenzial dar,<br />
welches verstärkt zur Erweiterung bzw. Ergänzung der<br />
touristischen Angebote geeignet ist.<br />
Zu 9.3.2<br />
Die im Plansatz angesprochenen thematischen Angebote<br />
ermöglichen, sowohl regionsspezifische Besonderheiten<br />
aufzugreifen als auch den differenzierten Bedürfnissen der<br />
Gäste gerecht zu werden.<br />
Praktizierte Beispiele, wie thematische Angebote zu Mühlen<br />
im Kreis <strong>Chemnitz</strong>er Land und im Mittleren Erzgebirgskreis,<br />
das Erlernen traditioneller und handwerklicher Tätigkeiten<br />
im Erzgebirge, Aktivangebote an der Talsperre<br />
Kriebstein und der Freiberger Mulde oder auch die touristische<br />
Erschließung der Flößereigeschichte im Bereich der<br />
oberen Freiberger Mulde - beginnend in Moldava (Moldau)<br />
bis Clausnitz - sowie der in Entstehung begriffene Glasmacherwanderpfad,<br />
der an einen bereits vorhandenen<br />
tschechischen Pfad bei Moldava anschließt und bei vorläufigem<br />
Ausbau bis ins Schwartenberggebiet perspektivisch<br />
bis ins Vogtland weiterführen soll, sind durch neue Angebote<br />
zu bereichern, wobei insbesondere geprüft werden<br />
soll, inwieweit in den Katalog der thematischen touristischen<br />
Angebote die bedeutsame Industriegeschichte des<br />
Erzgebirges und seines Vorlandes mit aufgenommen<br />
werden kann (z. Z. Motorrad-, Auto- und Textilindustrie).<br />
Interessant sind in diesem Zusammenhang verschiedene<br />
Buchungsmöglichkeiten zum Thema „Erlebnis Technik“<br />
des Tourismusverbandes Sächsisches Burgen- und Heideland.<br />
Hier werden für unterschiedliche Zielgruppen Einblicke<br />
in Bereiche gewährt, die ansonsten der Öffentlichkeit<br />
nicht zugänglich sind.<br />
Die Vielfalt thematischer Tourismusangebote ist in der<br />
<strong>Region</strong> sehr groß, zumal bereits verschiedene Einzelobjekte<br />
in mehrfacher Hinsicht interessant sind, wie z.B. die<br />
Deutschlandschachthalde in Oelsnitz/E., die gleichermaßen<br />
historischer Zeuge des früheren Steinkohlenbergbaus,<br />
hervorragender Aussichtspunkt (sogen. Glückaufturm) und<br />
Anschauungsobjekt für geothermische Aktivität ist.<br />
Ein beispielhaftes thematisches Tourismusangebot ist das<br />
Projekt „Alte Salzstraße“ im Landkreis Freiberg. Dieser<br />
historische Fernhandelsweg („Böhmischer Steig“) soll zur<br />
Destination mit ganzjährigen Angeboten für verschiedene<br />
Zielgruppen entwickelt werden.<br />
Um über das kontrollierte „Erlebnis Natur“ Verständnis für<br />
die Natur und deren Kreisläufe zu wecken und das Kennenlernen<br />
einheimischer Tierarten zu befördern, sollen<br />
künftig verstärkt entsprechende Tourismusangebote genutzt<br />
werden.<br />
Weitere thematische Angebote tragen zu einem längerem<br />
Aufenthalt - dieser beträgt im <strong>Region</strong>sdurchschnitt nur 2,7<br />
Tage - und einer besseren Auslastung der Einrichtungen<br />
bei. In Abhängigkeit ihrer Themen bedeuten sie zudem<br />
eine Spezialisierung auf bestimmte Gästetypen.<br />
Zu 9.4 Tourismus und Erholungsschwerpunkte<br />
Der aktuellere Begriff „Tourismus- und Erholungsschwerpunkt“<br />
entspricht dem „Fremdenverkehrsschwerpunkt“ des<br />
ersten <strong>Region</strong>alplanes.<br />
Die landesweiten Schwerpunkte des Städtetourismus<br />
wurden aus dem Landesentwicklungsplan nachrichtlich<br />
übernommen, für die Stadt Marienberg ist eine derartige<br />
Entwicklung geplant.<br />
Um zumindest eine grobe Wertung vorzunehmen, erfolgte<br />
eine Klassifizierung aller weiteren Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />
in zwei Kategorien. Überregional<br />
bedeutsame Schwerpunkte verzeichnen mindestens 1500<br />
Übernachtungen pro 100 Einwohner oder mindestens<br />
150.000 Besucher pro Jahr. Darunter liegende Schwerpunkte<br />
sind regional bedeutsam.<br />
Des Weiteren wurden Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte<br />
nachrichtlich übernommen. Da der Titel mitunter<br />
nur auf Gemeindeteilbasis bezogen ist, kann es auf dem<br />
Territorium einer Gemeinde mehrere Erholungsorte geben<br />
– z.B. Jöhstadt, Gemeindeteil (GT) der Stadt Jöhstadt,<br />
Schmalzgrube, GT der Stadt Jöhstadt sowie Steinbach<br />
und Oberschmiedeberg im Verbund, GT der Stadt Jöhstadt.<br />
In der vorliegenden Fassung des <strong>Region</strong>alplanes entfällt<br />
die Differenzierung der Schwerpunkte in Bestand und<br />
Planung („Entwicklung zum Fremdenverkehrsschwerpunkt“).<br />
Gemeinden oder Gemeindeteile, die im <strong>Region</strong>alplan vom<br />
12.09.2002 zum regional bedeutsamen Fremdenverkehrsschwerpunkt<br />
entwickelt werden sollten sowie einzelne<br />
regional bedeutsame Schwerpunkte wurden bezüglich<br />
ihrer regionalplanerischen Ausweisung nochmals geprüft.<br />
Kriterien hierbei waren die Anzahl der Gästebetten, Besucherzahlen,<br />
vorhandene und geplante touristische Infrastruktur,<br />
touristische Angebote, Gaststättenplätze, regelmäßig<br />
stattfindende Veranstaltungen und nach 1990 im<br />
Bereich Tourismus, Sport, Freizeit realisierte Vorhaben.<br />
Mitunter wurden auch in Anspruch genommene Fördermittel<br />
in die Beurteilung einbezogen.<br />
Bestandteil der Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />
mit überregionaler Bedeutung sind Gemeinden mit beson-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 68
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
derer Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“. Nähere Hinweise<br />
hierzu enthält Kapitel 2, Ziel 2.4.3.<br />
Auf Grund der positiven Entwicklung der letzten Jahre<br />
wurde die Gemeinde Gelenau als regionaler Tourismusund<br />
Erholungsschwerpunkt aufgenommen. Neben der<br />
Modernisierung des Freibades einschließlich dessen<br />
Ergänzung durch Sportanlagen entstanden hier das Sportareal<br />
„Erzgebirgsblick“, Wildgehege, Aussichtsturm, Alpine<br />
Coaster-Bahn u.a. neu.<br />
Ebenso neu ausgewiesen wurde die Gemeinde Lichtenau,<br />
wo der Erlebnis- und Freizeitpark „Sonnenland“ eröffnet<br />
wurde.<br />
Die Gemeinden/Gemeindeteile Mildenau, Gahlenz, Mulda,<br />
Großolbersdorf, Pfaffroda, Penig und Niederwürschnitz<br />
entwickelten sich durch Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur<br />
in den vergangenen Jahren zu regional bedeutsamen<br />
Tourismus- und Erholungsschwerpunkten.<br />
Die Städte Brand-Erbisdorf und Hainichen sind keine<br />
regional bedeutsamen Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />
mehr. Sie weisen kaum eine über ihre zentralörtliche<br />
Funktion hinausgehende infrastrukturelle Ausstattung<br />
aus, zudem liegt die Anzahl der Übernachtungen pro 100<br />
Einwohner wesentlich unter dem <strong>Region</strong>sdurchschnitt. Das<br />
Ergänzungsgebiet „Striegistäler“ umfasst jedoch jetzt auch<br />
das Territorium der Stadt Hainichen.<br />
Stollberg und Niederwürschnitz erfüllen nur gemeinsam<br />
die Anforderungen eines regionalen Tourismus- und Erholungsschwerpunktes.<br />
Folgende Gemeinden/Gemeindeteile entwickelten sich<br />
nach Prüfung der o.g. Kriterien nicht zu regional bedeutsamen<br />
Tourismus- und Erholungsschwerpunkten : Elterlein,<br />
Bobritzsch, GT Naundorf, Dorfchemnitz (Kreis Freiberg),<br />
Oberschöna, GT Bräunsdorf, Frankenberg, GT<br />
Sachsenburg und Rossau, GT Schönborn.<br />
Zu 9.4.1<br />
Im LEP sind die beiden Städte Freiberg und Annaberg-<br />
Buchholz als Tourismusschwerpunkte Städtetourismus<br />
dargestellt. Sie sollen in ihrer internationalen Attraktivität<br />
gestärkt werden.<br />
Die Stadt bietet durch Technische Universität und umfangreiche<br />
In beiden Städten gibt es neben Theatern bedeutsame<br />
Tagungsstätten sowie Kongress- und Tagungsho-<br />
Sakralbauten, Museen und Besucherbergwerke mit hohem tels, die in einer Internetpräsentation veröffentlicht sind,<br />
Erlebniswert. Hochrangige kulturelle Angebote und traditionelle<br />
gute Voraussetzungen zur weiteren Entwicklung des<br />
Veranstaltungen wie die jährlich stattfindenden Kongress- und Tagungstourismus.<br />
Bergparaden oder Weihnachtsmärkte wirken weit über den<br />
mittelzentralen Einzugsbereich hinaus. In der Stadt Annaberg-Buchholz<br />
Der „Versteinerte Wald von <strong>Chemnitz</strong>“ besitzt durch seinen<br />
werden für Touristen Lehrgänge zum Erler-<br />
relativ geringen Bekanntheitsgrad ein touristisch wenig<br />
nen der traditionellen Handwerke des Schnitzens und ausgeschöpftes Potenzial. Die derzeitigen Bestrebungen<br />
Klöppelns angeboten. Freiberg hat das von der Stadt zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Weltnaturerbes<br />
erworbene Schloss Freudenstein saniert, um darin das sind zu unterstützen und die Hochrangigkeit dieses in<br />
Bergarchiv aufzunehmen sowie eine der größten Minera-<br />
Europa nahezu einmaligen Geotops herauszustellen.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
liensammlungen zu präsentieren. Die Einbindung dieser<br />
und weiterer Aktivitäten in die touristischen Angebote trägt<br />
zur Stärkung des Städtetourismus in beiden Schwerpunkten<br />
bei.<br />
Tradition hat auch die TU Bergakademie Freiberg als erste<br />
montanistische Hochschule der Welt. In Verbindung mit<br />
der Universität gewinnt der Kongress- und Tagungstourismus<br />
in der Stadt zunehmend an Bedeutung.<br />
Zu 9.4.2.<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist ebenfalls im LEP als Tourismusschwerpunkt<br />
Städtetourismus dargestellt, der in seiner<br />
internationalen Attraktivität gestärkt werden soll.<br />
Im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> ist ein hohes Niveau im Bereich<br />
Kunst und Kultur zu verzeichnen. Das betrifft beispielsweise<br />
die Aufführungen im Opernhaus oder die Sonderausstellungen<br />
in den Kunstsammlungen, die einen wesentlichen<br />
Beitrag zur Imageverbesserung der Stadt leisten.<br />
Ebenfalls einen bedeutsamen Stellenwert nehmen langjährig<br />
etablierte kulturelle Höhepunkte ein wie das Kulturfestival<br />
„Begegnungen“ oder das Sächsische Mozartfest“. Trotz<br />
rückläufiger kommunaler Finanzen müssen die Bestrebungen<br />
dahin gehen, dieses - auch qualitativ hohe - Niveau<br />
zu halten. Im neu errichteten zweiten Veranstaltungszentrum<br />
„Arena“ etablieren sich zunehmend Messen und<br />
Ausstellungen zu verschiedensten Themen, Sportveranstaltungen<br />
und große Shows.<br />
<strong>Chemnitz</strong> verfügt über eine ungewöhnlich breite und facettenreiche<br />
Museumslandschaft, die teilweise weit über die<br />
<strong>Region</strong> hinaus ausstrahlt.<br />
Ein neues Glanzlicht innerhalb der Städtischen Kunstsammlungen<br />
ist das Museum Gunzenhauser, wo nach<br />
dem gelungenen Umbau eines ehemaligen Sparkassengebäudes<br />
die größte private Sammlung deutscher Malerei<br />
des 20. Jahrhunderts präsentiert wird. Hervorzuheben sind<br />
auch das Museum für Naturkunde mit dem berühmten<br />
„Versteinerten Wald“ im sogen. Kulturkaufhaus Tietz und<br />
das Industriemuseum auf dem Gelände einer ehemaligen<br />
Industriebrache.<br />
Im ehemaligen Kaufhaus „Schocken“ soll laut Zusage der<br />
Landesregierung das Archäologiemuseum eingerichtet<br />
werden.<br />
Beide an der Ferienstraße „Silberstraße“ gelegenen Bergstädte<br />
weisen eine denkmalgeschützte und in den letzten<br />
Jahren überwiegend sanierte historische Altstadt auf. Im<br />
Rahmen des Stadtumbaues ist der Erhalt der Stadtkernstruktur<br />
mit einer Funktionsmischung aus Wohnen, Handel,<br />
Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen eine<br />
wichtige Zielstellung, von der auch Besucher der Stadt<br />
profitieren. Aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept<br />
der Stadt Annaberg-Buchholz geht hervor, dass der höchste<br />
Wohnungsleerstand in unsanierten Gebäuden der<br />
Altstadt zu verzeichnen ist. Nur durch Verbesserung der<br />
Wohnqualität und damit Nutzung der Häuser ist deren<br />
Erhalt gewährleistet.<br />
Zur Stärkung des Tourismus ist der Entwicklung der Altstädte<br />
gegenüber allen anderen Stadtgebieten der Vorrang<br />
einzuräumen.<br />
Bedarf besteht noch bei der Profilierung des Wasserschlosses<br />
im Ortsteil Klaffenbach als Kultur- und Ausflugsstätte.<br />
Repräsentative Fabrikbauten, Büro- und Geschäftshäuser<br />
zählen in <strong>Chemnitz</strong> zu den bedeutendsten Zeugnissen des<br />
Industriezeitalters. Erfreulicher Weise ist es der Stadt<br />
gelungen, eine Reihe dieser oft leer stehenden Architekturdenkmale<br />
umzunutzen und damit zu erhalten. Einige<br />
Gebäude wie das Industriemuseum, die „Arena“ und die<br />
Esche-Villa sind auch hinsichtlich ihrer Nutzung Bestandteil<br />
touristischer Angebote. Auf weitere Denkmale der<br />
Industriearchitektur muss verstärkt im Rahmen von Stadtrundfahrten<br />
oder als gesondertes Thema aufmerksam<br />
gemacht werden.<br />
B - 69
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Die Verknüpfung von Kulturangeboten der Stadt mit Ausflügen<br />
in das Umland (Erzgebirge, Täler der Zwickauer<br />
Mulde und Zschopau) führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer<br />
und damit besseren Auslastung der Hotels in<br />
<strong>Chemnitz</strong>.<br />
Zu 9.4.3<br />
Das Hinwirkungsziel ist vorrangig als Selbstverpflichtung<br />
der Stadtverwaltung Marienberg zu verstehen, die ihrerseits<br />
bestrebt sein muss, zusätzliche Unterstützung von<br />
anderer Seite zu erhalten (z.B. Landkreisverwaltung oder<br />
Fremdenverkehrsverband).<br />
Wichtig sind neben der Einbindung weiterer Partner vor<br />
allem die Ankurbelung örtlicher Initiativen und die Gewinnung<br />
von Sponsoren, die zur Aufwertung der Fremdenverkehrsqualität<br />
beitragen können.<br />
Für die landesweite Bedeutung des Tourismuspotenzials<br />
von Marienberg sprechen u.a. folgende Fakten:<br />
Der im 16. Jahrhundert geschaffene quadratische Stadtgrundriss<br />
der Bergstadt Marienberg nimmt eine herausragende<br />
Stellung in der Geschichte des Städtebaues ein.<br />
Hier wurden erstmals nördlich der Alpen städtebauliche<br />
Vorstellungen der italienischen Renaissance verwirklicht.<br />
Der Markt gilt als der größte historische Marktplatz Sachsens.<br />
Neben dieser Spezifik (gemeint ist die historische<br />
Stadtanlage mit dem größten historischen Marktplatz<br />
Sachsens) kann der interessierte Besucher eine Reihe<br />
wertvoller Baudenkmale, darunter die Stadtkirche<br />
St. Marien, das Zschopauer Tor und das Bergmagazin<br />
kennen lernen. Letztgenanntes ist seit April 2006 als Museum<br />
sächsisch-böhmisches Erzgebirge und Bibliothek<br />
geöffnet. Hierbei handelt es sich um ein INTEREG III A-<br />
Projekt.<br />
Im Ortsteil Lauta ist ein Besucherzentrum entstanden, in<br />
dem alte Bergbautechnik auf dem Gelände eines historischen<br />
Schachtes gezeigt wird. Auch auf sportlichem Gebiet<br />
bietet die Stadt mit dem Erlebnisbad „Aqua Marien“<br />
und ausgedehnten Wander- und Radwegen sowie Skiloipen<br />
in ihrer Umgebung vielfältige Betätigungsmöglichkeiten.<br />
Geplant ist weiterhin der Neubau einer Eissporthalle.<br />
Heilstollen in Ehrenfriedersdorf (zur „Gesundheitsregion<br />
Erzgebirge“) und in Freiberg bieten für Erkrankungen der<br />
Atemwege ebenfalls Behandlungen an, wobei die Finanzierung<br />
nach gegenwärtigem Stand nicht von den Versicherungsträgern<br />
übernommen wird. Auch hier sind die<br />
Sicherung und der weitere Ausbau zweckmäßig, zumal es<br />
sich um Spezialangebote handelt. Der deutsche Heilbäderverband<br />
hat die Höhlentherapie in Ehrenfriedersdorf in<br />
die Kurortmedizin aufgenommen. Eine Kooperation mit<br />
den Kurorten Warmbad und Wiesenbad ist vorgesehen.<br />
Nach Inkrafttreten der Novellierung des SächsKurG wird<br />
auch eine Prädikatisierung als „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“<br />
möglich sein.<br />
Zu 9.4.5<br />
In der <strong>Region</strong> tragen 26 Gemeinden bzw. Gemeindeteile<br />
den Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“, wobei 16<br />
Erholungsorte noch Bestandsschutz bis zum Jahr 2010<br />
haben (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums<br />
für Wirtschaft und Arbeit über die Änderung der Liste<br />
der Sächsischen Kur- und Erholungsorte gemäß § 3 Abs.<br />
5 Sächsisches Kurortgesetz vom 25. Oktober 2006) und<br />
10 Erholungsorte schon neue Prädikate tragen.<br />
Die Staatlich anerkannten Erholungsorte mit ihrem gut<br />
ausgebildeten Gastgewerbe sowie einer Vielzahl kultureller<br />
und sportlicher Angebote weisen mit Abstand die<br />
höchsten Zahlen an Gästebetten sowie Übernachtungen,<br />
bezogen auf die jeweiligen Einwohnerzahlen, auf. Hinzu<br />
kommen vor allem an den Wochenenden und in den<br />
Schulferien Tagesbesucher.<br />
Der mehrtägig verweilende Gast hält sich in der Regel<br />
nicht nur in dem Erholungsort auf, wo er sein Quartier<br />
gebucht hat, sondern bezieht ein größeres Umfeld in seine<br />
Aktivitäten ein. Um ihn zu einem längeren und wiederholten<br />
Aufenthalt zu veranlassen, muss - initialisiert durch die<br />
Erholungsorte - die touristische Infrastruktur auch in den<br />
umliegenden Gemeinden gut ausgebaut sein. Hier tragen<br />
die überörtlichen Tourismusgemeinschaften hinsichtlich<br />
Abstimmung und Vernetzung eine große Verantwortung.<br />
Zu 9.4.4<br />
Das Kur- und Bäderwesen stellt einen bedeutenden Teilbereich<br />
der Tourismuswirtschaft dar. Die Infrastruktur der<br />
Kurkliniken in den beiden Kurorten Thermalbad Wiesenbad<br />
und Kurort Wolkenstein/Warmbad wurde in den vergangenen<br />
Jahren mit hohem Aufwand erneuert bzw.<br />
vollständig saniert, so dass nunmehr moderne Einrichtungen<br />
für umfassende therapeutische Behandlungen zur<br />
Verfügung stehen. Derzeitige Belegungsrückgänge resultieren<br />
aus der wirtschaftlichen Gesamtsituation und der<br />
Verlagerung von stationären zu ambulanten Maßnahmen.<br />
Zur Sicherung beider Kurorte sind zunehmend Angebote<br />
aus dem Gesundheits- und Wellnessbereich für selbst<br />
zahlende Gäste erforderlich, um die Ausfälle zu kompensieren<br />
und eine wirtschaftliche Auslastung zu erzielen.<br />
Differenzierte und auf einander abgestimmte Profile der<br />
beiden nahe gelegenen Kureinrichtungen („Gesundheitsregion<br />
Erzgebirge“) tragen dazu bei, eine gegenseitige<br />
negative Beeinflussung auszuschließen.<br />
Auch in der neu gebauten Rehabilitationsklinik „Am Tharandter<br />
Wald“ in Hetzdorf verbessern private Kuren und<br />
zusätzliche attraktive Pauschalangebote deren Auslastung.<br />
Verschiedenste kulturelle Veranstaltungen und Ausflugsprogramme<br />
gestalten den Aufenthalt der Patienten interessant<br />
und abwechslungsreich und tragen nicht unwesentlich<br />
zu einem Imagegewinn der jeweiligen Einrichtungen<br />
bei.<br />
In der Karte „Tourismus und Erholung“ sind die Staatlich<br />
anerkannten Erholungsorte nachrichtlich übernommen,<br />
wobei ihnen wie allen anderen Tourismus- und Erholungsschwerpunkten<br />
regionalplanerisch die Hauptfunktionen<br />
Städtetourismus, Urlaubsverkehr, Ausflugsverkehr, Wintersport<br />
und Kuren zugeordnet wurden. Kartographisch<br />
nicht dargestellt wurde der Erholungsort Görsdorf, Gemeindeteil<br />
der Gemeinde Pockau (Bekanntmachung des<br />
SMWA über die Änderung der Liste der sächsischen Kurund<br />
Erholungsorte gemäß § 3 Abs. 5 Sächsisches Kurortgesetz<br />
vom 25. Oktober 2006, Liste 2). Auf der Urkunde<br />
ist die Gemeinde Pockau zum Erholungsort ernannt worden,<br />
zu der im Ausstellungsjahr 1988 auch der Gemeindeteil<br />
Görsdorf gehörte. Da es in Görsdorf außer Wanderwegen<br />
kaum touristische Infrastruktur gibt, handelt es sich<br />
hierbei offensichtlich um eine Fehlausweisung, die nicht<br />
nachrichtlich übernommen wird.<br />
Zu 9.4.6<br />
Die Hauptfunktion Städtetourismus wurde Tourismus- und<br />
Erholungsschwerpunkten mit Stadtrecht zugeordnet, die<br />
hochwertige Kulturdenkmale, kulturelle Einrichtungen,<br />
historisch bedeutende Altstadtbereiche und/oder kulturhistorische<br />
Sehenswürdigkeiten aufweisen. Ein weiteres<br />
Merkmal können Tagungen und Kongresse sein.<br />
Die Hauptfunktion Urlaubsverkehr ist an mindestens 150<br />
Übernachtungen pro 100 Einwohner gebunden, wobei aus<br />
den vergangenen Jahren der jeweils höchste Wert verwendet<br />
wurde. Hierzu zählt auch der übernachtungsgebundene<br />
Geschäftstourismus, der statistisch nicht separat<br />
erfasst wird.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 70
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Die Hauptfunktion Wintersport setzt das Vorhandensein<br />
von Loipen bzw. Skiwanderwegen, Skihängen und/oder<br />
Rodelhängen voraus.<br />
Die Hauptfunktion Ausflugsverkehr tragen Schwerpunkte<br />
mit unterschiedlichster touristischer Infrastruktur, die hier<br />
nur beispielhaft erläutert werden kann: bedeutende Sehenswürdigkeiten<br />
wie Schlösser (Rochlitz, Lichtenstein)<br />
oder Museen (Saigerhütte Olbernhau, Bergbaumuseum<br />
Oelsnitz), Badegewässer (Stausee Rabenstein, Greifenbachstauweiher),<br />
Freizeit- und Erlebnisbäder (Thalheim,<br />
Geyer), Sportstätten (Golfplatz Gahlenz, Flugplatz Großrückerswalde)<br />
und hochrangige/stark frequentierte Ausflugsziele,<br />
die sich auch außerhalb der eigentlichen Siedlung<br />
befinden können (Stausee Oberwald, Freizeitpark Lichtenau).<br />
Die Hauptfunktion Kuren bedingt das Vorhandensein<br />
großer entsprechender Einrichtungen, die unter Punkt 4.<br />
benannt sind.<br />
Die Zuordnung der Hauptfunktionen widerspiegelt die<br />
jeweiligen Stärken der Tourismus – und Erholungsschwerpunkte,<br />
die es auch künftig zu erhalten, in guter Qualität zu<br />
präsentieren und weiter auszubauen gilt. Aufbauend auf<br />
Tourismuskonzepte ist ebenso eine angemessene Flächensicherung<br />
im Rahmen der örtlichen Bauleitplanung<br />
wichtig, auch wenn eine Bebauung bzw. Nutzung erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />
Die Ortsbildgestaltung wurde in den vergangenen Jahren<br />
durch sanierte Gebäude, Abriss von Brachen und Lückenbebauung<br />
wesentlich verbessert. Im Rahmen des Siedlungsumbaues<br />
müssen Rückbau und Aufwertung so miteinander<br />
verbunden werden, dass die Schwerpunkte<br />
weiter an Attraktivität gewinnen. Von besonderer touristischer<br />
Bedeutung ist auch der Erhalt historisch wertvoller<br />
Stadtkerne. So stehen beispielsweise in Augustusburg,<br />
Oederan und Zschopau die Altstadtkerne unter Denkmalschutz.<br />
Weitere Denkmalschutzgebietssatzungen existieren<br />
als Entwurf.<br />
Negativ wirken sich mitunter noch die Ortseingangsgestaltung<br />
und brachliegende Gebäude innerhalb der Siedlungen<br />
aus.<br />
Ein breit gefächertes Angebotsspektrum umfasst neben<br />
kulturellen und sportlichen Veranstaltungen auch aktive<br />
Betätigungsmöglichkeiten für die Gäste. Spezialangebote<br />
für saisonal schwach besuchte Zeiträume können zudem<br />
die Auslastung der touristischen Einrichtungen verbessern.<br />
Besucherumfragen ergaben, dass im Vordergrund ihrer<br />
Interessen das Erleben der Natur steht. Neben dem<br />
Schutz der Schönheit und Vielfalt der Landschaft tragen<br />
auch der Erhalt der historischen Siedlungsstrukturen wie<br />
der noch nicht oder nur teilweise verstädterten Waldhufendörfer<br />
oder der Ortsbild prägenden Bauernhöfe zur Stärkung<br />
der regionalen Identität bei.<br />
Zu 9.5<br />
Zu 9.5.1. und 9.5.2<br />
Touristisch genutztes Wegenetz<br />
Durch die <strong>Region</strong> verlaufen die europäischen Fernwanderwege<br />
„EB“ und „E 3“, die Hauptwanderwege/nationalen<br />
Fernwanderwege „Ostsee – Saaletalsperren“, „Weg der<br />
Deutschen Einheit“, „Zittau – Wernigerode“ und „Görlitz –<br />
Greiz“ sowie die Gebietswanderwege „Erzgebirge – Vogtland“,<br />
„Talweg der Zwickauer Mulde“, „Schwarzwasser-,<br />
Zwönitz – <strong>Chemnitz</strong>talweg“, „Zschopautalweg“, „Flöhatalweg“,<br />
„Großer Striegistalweg“ und „Talweg der Freiberger<br />
Mulde“. Sowohl das Netz der überregional als auch der<br />
regional bedeutsamen Wanderwege wird als ausreichend<br />
beurteilt. Diese Wege verlaufen durch die touristisch wertvollsten<br />
Gebiete, wobei die Dichte im Erzgebirge mit Abstand<br />
am größten ist. Beim Ausbau dieses Aktivangebotes<br />
steht der qualitative Aspekt im Vordergrund, wobei hierzu<br />
auch die kontinuierliche Kontrolle der Ausschilderung und<br />
gegebenenfalls deren Erneuerung gehören. Änderungen<br />
der Wegführung sind dort notwendig, wo längere Abschnitte<br />
auf befestigten Flächen oder öffentlichen Straßen verlaufen.<br />
In den Kammlagen des Erzgebirges verlaufende Wanderwege<br />
sind mit ihren eindrucksvollen Aussichtsmöglichkeiten<br />
besonders geeignet, die Anziehungskraft des Wegenetzes<br />
weiter zu verbessern. Diesem Anliegen wird mit der<br />
Erhöhung der Attraktivität des Kammweges (Hauptwanderweg<br />
Zittau – Wernigerode) entsprochen. Die Ausgestaltung<br />
mit Rastplätzen, Schutzhütten, Picknick- und Spielplätzen<br />
und das Aufstellen von Informationstafeln mit<br />
Hinweisen auf naturkundlich, historisch und kulturell interessante<br />
Anlaufpunkte können diesen Wanderweg zusätzlich<br />
aufwerten.<br />
Der Muldental- und der Zschopautal-Wanderweg werden<br />
als überregional bedeutsame Wanderwege im Rahmen<br />
des Pauschalangebotes „Wandern ohne Gepäck“ vermarktet.<br />
Aufgrund häufiger Kritik an noch bestehenden infrastrukturellen<br />
Mängeln ist eine entsprechende Aufwertung<br />
dringend geboten.<br />
Ebenso Ausschlag gebend für die Attraktivität des überregional<br />
und regional bedeutsamen Wegenetzes ist der<br />
Zugang hierzu von örtlichen Wanderwegen, was in den<br />
touristisch am meisten frequentierten Gebieten der <strong>Region</strong><br />
besonders wichtig ist. Durch derartige Verbindungen<br />
können vielfältige Streckenführungen unterschiedlicher<br />
Länge angeboten werden.<br />
Um das sächsisch-böhmische Erzgebirge als gemeinsamen<br />
Natur- und Kulturraum sowie als „praktizierte“ Euroregion<br />
direkt erleben zu können, ist im Grenzgebiet zur<br />
Tschechischen Republik eine bessere Verknüpfung mit<br />
dem tschechischen Wegenetz wünschenswert.<br />
Analog zu den Wanderwegen ist auch bei den Ski-<br />
Langlaufstrecken eine bessere Verknüpfung und Koordinierung<br />
unter Beteiligung der betroffenen sächsischen und<br />
böhmischen Grenzgemeinden zweckmäßig und wünschenswert,<br />
wofür die Langlaufstrecke in der Gemarkung<br />
Lesná (Ladung) der Gemeinde Nová Ves v Horách (Gebirgsneudorf)<br />
stellvertretend genannt sei.<br />
Zu 9.5.3<br />
Wie in ganz Sachsen gewinnt auch in der <strong>Region</strong> die<br />
Reittouristik zunehmend an Bedeutung. Bei der Umsetzung<br />
der kreislichen Reitroutenkonzeptionen konnten in<br />
den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt<br />
werden. Mittlerweile liegen regionsweit Reitwegekarten<br />
vor. Hier sind – für ganz Sachsen einheitlich geregelt –<br />
kartographische Angaben zu Reitrouten, reittouristischen<br />
Leistungsträgern und wichtige Serviceinformationen rund<br />
ums Reiten vereint.<br />
Neben dem Erhalt vorhandener Reitrouten resultiert Planungsbedarf<br />
insbesondere aus dem Lückenschluss bzw.<br />
der Schaffung neuer Verbindungen zwischen vorhandenen<br />
Reitwegen im Wald und in der offenen Landschaft. Bei der<br />
Planung von Reitwegen ist ebenso wie bei den Wanderwegen<br />
von einer Nutzung landschaftlich attraktiver Wege<br />
und der Erschließung interessanter touristischer Zielpunkte<br />
und Sehenswürdigkeiten auszugehen, wobei mit Ausnahme<br />
der Fahrwege für Kutschen/Kremser öffentliche Straßen<br />
und befestigte Wege weitgehend zu vermeiden sind.<br />
Ebenso wichtig sind Verbindungen zu Reiterhöfen. Das<br />
betrifft Fern-, <strong>Region</strong>al- und Lokalrouten gleichermaßen.<br />
Weiterhin ist auch ein entsprechendes Marketing erforderlich.<br />
So hat der Tourismusverband „Erzgebirge“ die Broschüre<br />
„Zu Pferd durch’s Erzgebirge“ erarbeitet. Nach wie<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 71
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
vor problematisch ist die rechtliche Absicherung der Reitwege<br />
im Offenland.<br />
Der Auf- und Ausbau des Wegenetzes trägt zu einem<br />
Aufschwung des Reittourismus bei. Neben Urlaub auf dem<br />
Reiterhof interessieren sich zunehmend Gäste für Wanderoder<br />
Sternreiten. Daneben ist das Hobby „Reiten“ insbesondere<br />
für junge Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.<br />
Nicht zuletzt stellt die Reittouristik auch einen<br />
Wirtschaftsfaktor dar – vier Pferde stehen für einen Arbeitsplatz.<br />
Zu 9.5.4<br />
Das Herstellen von Verknüpfungsstellen der touristischen<br />
Wegenetze mit den Netzen des ÖPNV erhöht die Attraktivität<br />
der angebotenen Freizeitwege. Positiv wirkt sich<br />
hierbei die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern und<br />
Skiern im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsverbundes<br />
Mittelsachsen aus.<br />
Ebenso wichtig sind Zugangsstellen vom motorisierten<br />
Individualverkehr zu den Freizeitwegen. Auch können<br />
Parkplätze im Freiraum die innerhalb der Siedlungen oft<br />
beschränkten Parkflächen entlasten. Im Kreis Annaberg<br />
fehlen noch Wanderparkplätze als Ausgangspunkt für<br />
Wandern, Ski- und Radfahren.<br />
Zu 9.5.5<br />
Die im Plansatz konkret angesprochenen Hauptrouten,<br />
nämlich der Zschopautal- und der Muldental-<br />
Radwanderweg sind zwar überwiegend bedeutsam, bedürfen<br />
aber einer qualitativen Aufwertung sowohl hinsichtlich<br />
der Routenführung als auch in Bezug auf die Wegbeschaffenheit<br />
bzw. die Ausstattung.<br />
Die im Plansatz für das Grenzgebiet zur Tschechischen<br />
Republik angemahnte Verknüpfung mit dem tschechischen<br />
Radwegenetz bedarf in Anbetracht der wachsenden Bedeutung<br />
des grenzüberschreitenden Tourismus einer<br />
generellen Verbesserung. Besonders hervorzuheben ist<br />
hierbei das durch den Olbernhauer Radtour e.V. konzipierte<br />
Radwegeprojekt Erzgebirge, das jeweils mehrere Orte<br />
auf sächsischer und böhmischer Seite integriert und somit<br />
einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung des<br />
Plansatzes leistet.<br />
Zu 9.5.6<br />
Gegenwärtig sind einige Routenabschnitte noch identisch<br />
mit belebten Kfz-Straßen, wo noch ein relativ hohes Konfliktpotenzial<br />
bzw. Sicherheitsrisiko besteht und folglich<br />
entsprechend den Qualitätsstandards ein weiterer Ausbau<br />
erforderlich wird.<br />
Andererseits ist eine völlige Trennung von Fahrrad- und<br />
Kfz-Verkehr weder möglich noch sinnvoll.<br />
Wichtig ist die Vernetzung des touristischen Hauptroutennetzes<br />
mit den örtlichen Radwegen, die das Hauptnetz<br />
sinnvoll ergänzen und die notwendige Verbindung der<br />
Hauptrouten mit dem örtlichen Ziel- und Quellverkehr<br />
gewährleisten.<br />
Zu 10<br />
Zu 10.1.1<br />
Energieversorgung und<br />
erneuerbare Energien<br />
Anforderungen beim künftigen Gebrauch und Verbrauch<br />
von Energie so eingebunden werden, dass Energie als<br />
allgemeines Gut weiterhin überall ausreichend und zeitgerecht<br />
zur Verfügung steht. Mehr als bisher muss dabei<br />
aber auch ein intelligenter, sparsamer Gebrauch von<br />
Energie zur Maxime werden, da besonders bei der Elektroenergie<br />
die vielseitige und bequeme Nutzbarkeit mit<br />
verfahrensbedingt hohen Verlusten von der Erzeugung bis<br />
zum Verbrauch beim Endkunden erkauft ist.<br />
Im Zusammenhang mit der absehbaren und auch gewollten<br />
weiteren Diversifizierung sowohl auf der Erzeuger- als<br />
auch auf der Abnehmerseite werden in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
in den nächsten Jahren weitere Aus- und<br />
Umbauten von Versorgungsnetzen und neue Standortgründungen<br />
erfolgen, die sich dann verstärkt auf kleiner<br />
dimensionierte Anlagen zur lokalen bzw. nahräumlichen<br />
Energiebereitstellung konzentrieren. Die Sicherung ihrer<br />
Realisierung und raumverträglichen Einordnung ist dabei<br />
nur im Rahmen einer ausreichenden und abgestimmten<br />
Planung zu gewährleisten.<br />
Zu 10.1.2<br />
Der weitere Ausbau des Verteilernetzes für Elektroenergie<br />
und seiner zugehörigen Anlagen als Grundbedingung für<br />
eine weiterhin flächendeckend gesicherte Elektrizitätsversorgung<br />
vollzieht sich unter Bedingungen einer zunehmenden<br />
Intensivierung der Raumnutzung. Dabei gewinnen<br />
neben den Vorhaben der Netzbetreiber zum Ausbau auch<br />
solche raumordnerischen Belange an Bedeutung, die im<br />
Zuge solcher Ausbauvorhaben auf Anpassungen (insbesondere<br />
in Teilbereichen der <strong>Region</strong> mit hohem Stellenwert<br />
für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft) oder – bei schon bestehenden<br />
Anlagen – mitunter auch auf Änderungen gerichtet sein<br />
können (z.B. bei Erweiterungen von Gewerbegebieten und<br />
der Freihaltung <strong><strong>Region</strong>aler</strong> Vorsorgestandorte für Gewerbe<br />
und Industrie). Zunehmend werden hierbei Lösungen mit<br />
streckenweiser Verkabelung von Leitungstrassen zu betrachten<br />
sein.<br />
Zur weitgehenden Vermeidung oder zur Minimierung von<br />
Konflikten bei diesen Maßnahmen und auch unter Berücksichtigung<br />
der dabei entstehenden Kosten wird eine umfassende<br />
und rechtzeitige Abstimmung aller an solchen<br />
Planungen Beteiligten künftig noch weiter an Bedeutung<br />
gewinnen.<br />
Zu 10.1.3<br />
Mit dem Ausbau des Netzes der Erdgasversorgung in<br />
sensiblen regionalen Teilräumen kann dem Anliegen einer<br />
stabilen und gleichermaßen unter Umweltaspekten konfliktarmen<br />
Grundversorgung am besten entsprochen werden.<br />
Infolge der demografischen Entwicklung mit einer<br />
weiterhin rückläufigen Zahl von Abnehmern und Endkunden<br />
in den dünn besiedelten großräumigen Trinkwasserschutzgebieten<br />
bzw. im oberen Mittel- und Osterzgebirge<br />
sind für die Realisierungserwartungen der noch fehlenden<br />
Netzergänzungen auch betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte<br />
der Versorger mit zu beachten.<br />
Dennoch ist für die Orte<br />
• Burkersdorf, Dittersbach, Frauenstein (im Einzugsgebiet<br />
der Talsperre Lichtenberg)<br />
• Holzhau, Nassau (im Einzugsgebiet der Oberen<br />
Freiberger Mulde)<br />
• Cämmerswalde (im Bereich der Überleitung von<br />
der TS Rauschenbach zur TS Saidenbach)<br />
• Dörnthal, Forchheim (im Einzugsgebiet der Talsperre<br />
Saidenbach)<br />
Die Versorgung mit Energie stellt eine Grundvoraussetzung<br />
für das Funktionieren aller Bereiche des öffentlichen<br />
und privaten Lebens und insbesondere für alle Bereiche<br />
der Wirtschaft und des Verkehrs dar. Dabei müssen neue<br />
Herausforderungen aus dem international wachsenden<br />
Energiebedarf mit schwindenden Primärenergieressourcen,<br />
steigenden Preisen auf den Märkten und aus dem<br />
Klimawandel angenommen und in entstehende neue<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 72
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
• Börnichen (im randlichen Schutzbereich des<br />
Trinkwasserableitungsstollens aus der TS Saidenbach)<br />
sowie<br />
• Satzung, Kühnhaide, Rübenau, Deutschneudorf,<br />
Kurort Seiffen (für Immissionen besonders sensible<br />
kammnahe Bereiche des Erzgebirges)<br />
der Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz weiterhin<br />
anzustreben.<br />
Zu 10.1.4<br />
Bei den regionalen Fernwärmeversorgungsunternehmen<br />
ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Bereitstellung<br />
auch von elektrischer Energie (durch Wärme-Kraft-<br />
Kopplung) sowie des Einsatzes Erneuerbarer Energien bei<br />
der Wärme- und Krafterzeugung zu verzeichnen. Die<br />
Fernwärmeversorgung bleibt deshalb ein wichtiges Element<br />
und eine sowohl umweltschonende wie kostengünstige<br />
Möglichkeit im Mix der verschiedenen Angebotsformen<br />
für Energie in der <strong>Region</strong>.<br />
Da sich diese Entwicklung zur Diversifizierung des Energieträgereinsatzes<br />
und zur technischen Innovation nach<br />
Aussage der betreibenden Unternehmen kurz- und mittelfristig<br />
fortsetzen wird, können gegenläufige Trends, die<br />
aus dem Bevölkerungsrückgang und steigenden Wohnungsleerstand<br />
vor allem in Städten bzw. einem Rückgang<br />
bei fernwärmeversorgtem Wohnraum resultieren, damit –<br />
wenn auch nur in begrenztem Umfang – wirtschaftlich<br />
aufgefangen werden. Eine Kompensation zum allmählichen<br />
Rückgang der Besiedlungsdichte in ehemals hoch<br />
verdichteten Gebieten kann aber auch in einer Erhöhung<br />
des Fernwärmeversorgungsgrades bei gewerblichen<br />
Abnehmern gesucht werden und sollte deshalb noch<br />
gezielter angestrebt werden. Angesichts einer sich stetig<br />
verbessernden wirtschaftlichen Situation in regionalen<br />
Produktions- und Dienstleistungsunternehmen ist die<br />
Wärmelastdichte an gut ausgelasteten Industrie- und<br />
Gewerbestandorten ebenfalls beachtlich gewachsen.<br />
<strong>Region</strong>al bedeutsame Heizwerke mit ≥ 5 MW installierter<br />
thermischer Leistung bestehen gegenwärtig<br />
• im Landkreis Annaberg: in Annaberg-Buchholz,<br />
Ehrenfriedersdorf, Oberwiesenthal<br />
• im Landkreis <strong>Chemnitz</strong>er Land: in Glauchau, Hohenstein-Ernstthal<br />
(2 Anlagen), Lichtenstein, Limbach-<br />
Oberfrohna, Meerane, Oberlungwitz<br />
• im Landkreis Freiberg: in Brand-Erbisdorf (2 Anlagen),<br />
Flöha, Freiberg<br />
• im Mittleren Erzgebirgskreis: in Marienberg, Zschopau<br />
• im Landkreis Mittweida: in Frankenberg, Rochlitz<br />
• im Landkreis Stollberg: in Stollberg, Thalheim, Zwönitz<br />
sowie<br />
• in der Stadt <strong>Chemnitz</strong>: (2 Anlagen)<br />
Bedeutendster Fernwärmeversorger in der <strong>Region</strong> ist das<br />
Heizkraftwerk <strong>Chemnitz</strong>-Nord II mit über 800 MW thermischer<br />
und 240 MW elektrischer Leistung.<br />
Obwohl sich im Siedlungsbereich weit weniger Möglichkeiten<br />
für zu errichtende große Fotovoltaiksysteme bieten,<br />
Zu 10.2.1<br />
kann der zu erwartende starke Zuwachs dieser Nutzungsform<br />
von Erneuerbarer Energie dennoch hier durch die<br />
Die Sonne ist die primäre Kraftquelle fast aller Erneuerbaren<br />
Energien. Sonnenenergie steht vor allem im Nieder-<br />
erhebliche Anzahl verfügbarer gebäudeintegrierter und<br />
sonstig geeigneter Flächen weitgehend konfliktfrei abgedeckt<br />
werden. Zudem lassen sich hier kürzere<br />
temperatur-Wärmebereich fast überall ausreichend für<br />
technische Nutzanwendungen zur Verfügung. Da der<br />
Verbrauchswege für den regenerativ erzeugten Strom<br />
Hauptanteil des Energieverbrauchs in Haushalten und in<br />
einrichten und die zum Anschluss an die Netze der öffentlichen<br />
Energieversorger an abgelegenen Standorten im<br />
vielen öffentlichen Einrichtungen auf die Wärmeversorgung<br />
entfällt, liegt bei allen Nutzanwendungen von regenerativen<br />
Energien gerade im verstärkten Ausbau von solar-<br />
Außenbereich sonst zu erbringenden Aufwendungen<br />
sowie die entstehenden Fortleitungsverluste senken.<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
thermischen Systemen, die gut in Gebäude und bauliche<br />
Anlagen integrierbar sind, ein besonders großes, ausbaufähiges<br />
und positiv klimawirksames Potenzial. Solare<br />
Wärmegewinnung eignet sich insbesondere für lokale<br />
Versorgungsaufgaben und evtl. für die Nahwärmeversorgung;<br />
oft zur Unterstützung bestehender konventioneller<br />
Einrichtungen.<br />
Interessante Perspektiven bestehen im Hinblick auf eine<br />
künftige Reduktion von Wärmegestehungskosten insbesondere<br />
bei den auch für die Klimatisierung nutzbaren<br />
Großanlagen, die in öffentlichen Bereichen wie Sportkomplexen,<br />
großen Verwaltungseinheiten, Schulen und Hochschulen,<br />
Forschungseinrichtungen, Technologiecentern,<br />
größeren Bahnhofsgebäuden etc. oder beim Stadtumbau<br />
für Wohn- und Sozialbereiche zum Einsatz kommen können<br />
und deshalb planerisch zu unterstützen sind. Bei der<br />
Erstellung und Realisierung von derartigen Projekten<br />
müssen dann auch neue planerische Anforderungen mit<br />
berücksichtigt werden, wie z. B. ein besonderer Flächenbedarf<br />
zur Anlage von saisonalen Wärmespeichern (großvolumige<br />
unterirdisch angelegte Speicher wie der 8.000 m³<br />
Kies und Wasser enthaltende Wärmespeicher im Solaris-<br />
Park <strong>Chemnitz</strong>).<br />
Zu 10.2.2<br />
Im Vergleich zur solarthermischen Nutzung erfordern<br />
Systeme zur fotovoltaischen Stromgewinnung einen höheren<br />
technischen Aufwand und verfügen in Bezug auf die<br />
Nutzung des solaren Strahlungsspektrums über einen<br />
vergleichsweise niedrigeren Wirkungsgrad. Sie erzeugen<br />
zwar mit der unmittelbaren Gewinnung von elektrischem<br />
Strom aus den Fotovoltaikmodulen eine besonders wertvolle<br />
und vielseitig verwendbare Energie, dennoch räumte<br />
der Baugesetzgeber dieser Gewinnungsform im Außenbereich<br />
keine besonderen Privilegien ein.<br />
Da eine Solarzelle unter deutschen Klimaverhältnissen<br />
kaum eine größere Leistung vergleichbar 1.000 Volllaststunden<br />
zu erbringen vermag, werden zur Gewinnung von<br />
Strommengen im Megawatt-Leistungsbereich Modulflächen<br />
bzw. Fotovoltaikanlagen von erheblicher Größe (etwa<br />
2 ha pro installierte MWp) benötigt. Bezogen auf die „Leistungsdichte“<br />
stehen Fotovoltaiksysteme damit hinter Anlagen<br />
zur Nutzung der Windenergie oder Wasserkraftanlagen<br />
deutlich zurück. Abgesehen von der „technisch“ landschaftsprägenden<br />
Wirkung von im Außenbereich aufgestellten<br />
Fotovoltaik-Großanlagen soll sich deren Eignung<br />
auf brach gefallene Flächen, Halden, Konversionsflächen<br />
und evtl. mit Altlasten behaftete Standorte beschränken,<br />
über welche die <strong>Region</strong> jedoch nicht in großem Umfang<br />
verfügt. Landwirtschaftliche Nutzflächen, auch mit geringerer<br />
Bodenwertzahl, sind hierfür in aller Regel bereits ein<br />
wertvolleres Potenzial, da sie prinzipiell die Gewinnung<br />
von Erneuerbarer Energie durch landschaftsverträglichen<br />
Anbau von Biomasse erlauben, dazu auch eine zusätzlich<br />
rohstoffliche Verwendung des Erntegutes ermöglichen und<br />
somit im Vergleich zur Fotovoltaik in höherem Maße nutzbar<br />
sind. Auch die anderen genannten Belange Hochwasserschutz,<br />
Naturschutz und Landschaftsschutz gehen bei<br />
beabsichtigten Planungen der fotovoltaischen Nutzung im<br />
Konfliktfall vor.<br />
B - 73
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Zu 10.2.3<br />
Die Einsatzmöglichkeiten von Biomasse im Spektrum der<br />
Erneuerbaren Energien sind besonders groß, da im Prinzip<br />
jegliche organische Substanz entweder direkt in pflanzlicher<br />
fester Form oder nach Umwandlung in Biogas genutzt<br />
werden kann. Prinzipiell könnte Biomasse bereits heute<br />
einen Anteil von 10% zum sächsischen Energieverbrauch<br />
beisteuern, der sich langfristig noch auf 15% …17% steigern<br />
ließe. Gegenwärtig erfolgt marktseitig der größte<br />
Zugriff auf Holz, das wegen seiner günstigen stofflichen<br />
Eigenschaften für die Weiterverarbeitung und für die thermische<br />
Verwertung bislang bevorzugt wird. Vorhandene<br />
und auch noch ausbaufähige Aufkommensquellen insbesondere<br />
für Altholz und Dünnholz bzw. Waldrestholz müssen<br />
bei stark steigender Nachfrage bereits in naher Zukunft<br />
durch schnellwüchsiges Holz aus Energieplantagen<br />
und Abfälle (Stroh etc.) und durch Energiepflanzenanbau<br />
und durch Nutzung von Biomasse aus Landwirtschaft und<br />
Landschaftspflege ergänzt werden.<br />
Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass durch die<br />
„Energie-Landwirtschaft“ strukturelle Veränderungen der<br />
Landnutzung bzw. Stoffein- und Stoffausträge mit negativen<br />
Wirkungen auf die biologische Vielfalt sowie den<br />
Naturhaushalt (insbesondere Boden-, Gewässer- und<br />
Hochwasserschutz) auftreten können, die es soweit als<br />
möglich zu vermeiden gilt.<br />
Der relativ gute Heizwert und das Brennverhalten sowie<br />
die Möglichkeiten zur Vergasung von Holz und anderer<br />
trockener Biomasse erlauben sowohl die Zufeuerung in<br />
bestehenden Wärmeerzeugeranlagen als auch die Errichtung<br />
von eigens mit nachwachsenden Rohstoffen betriebenen<br />
Heiz- und Heizkraftwerken. Besonders bei letzteren<br />
sollten Neuplanungen entsprechend der erreichten technischen<br />
Standards immer die besonders energieeffiziente<br />
Möglichkeit der Kopplung von Wärme- und Kraftanlage<br />
beinhalten.<br />
Die in der <strong>Region</strong> stark an Bedeutung gewinnende Erzeugung<br />
und Verstromung von Biogas in landwirtschaftlichen<br />
Großanlagen mittels Großmotoren beinhaltet bereits diese<br />
Kopplung, wobei wiederum die Suche nach wirtschaftlichen<br />
Verwendungsmöglichkeiten für die als Nebenprodukt<br />
der Stromgewinnung anfallende Wärme zu intensivieren<br />
ist. Perspektivreich und alternativ zugleich sind hier Möglichkeiten<br />
der Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität<br />
und die Einspeisung in die Verteilnetze der regionalen<br />
Erdgasversorger bzw. der Einsatz in Erdgasfahrzeugen.<br />
Mit der Inbetriebnahme der weltweit ersten großtechnisch<br />
betriebenen Anlage für synthetisch erzeugten Dieselkraftstoff<br />
aus Biomasse („Sundiesel“ bzw. Biomass to Liquid –<br />
BtL) 2008 in Freiberg erwachsen noch weiter reichende<br />
Perspektiven für den künftigen Einsatz von nachwachsenden<br />
Rohstoffen aus der <strong>Region</strong>. Die erfolgreiche Markteinführung<br />
dieses qualitativ hochwertigen Kraftstoffes wird<br />
auch über seinen Erzeugerpreis mit entschieden. Eine der<br />
Voraussetzungen bildet hierfür die ausreichende und<br />
transportkostengünstige Bereitstellung von jährlich rund<br />
65.000 t Holz und trockener Biomasse aus dem überwiegend<br />
regionalen Aufkommen.<br />
Zu 10.2.4<br />
Als älteste Nutzanwendung Erneuerbarer Energien in der<br />
<strong>Region</strong> verfügt die Wasserkraft im Hinblick auf alle notwendigen<br />
Anforderungen, welche sich zum Erhalt des<br />
„Multifunktionsystems“ Fließgewässer als Ökosystem und<br />
in seiner Bedeutung als Bestandteil von Natur und Landschaft,<br />
für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser,<br />
für den Hochwasserschutz, für Tourismus und Erholung<br />
sowie für die Fischerei ergeben, inzwischen über kein<br />
zusätzlich erschließbares Potenzial mehr. Die Entwicklung<br />
der Wasserkraftnutzung seit 1990 ist hauptsächlich da-<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
durch gekennzeichnet, dass bestehende ältere Anlagen<br />
technisch und baulich modernisiert und nachgerüstet<br />
sowie brach gefallene Anlagen mit Wassernutzungsrecht<br />
wieder reaktiviert wurden und werden. Diese Maßnahmen<br />
zur Ertüchtigung von Anlagen und die Möglichkeit ihres<br />
weiteren Betriebes bilden die Voraussetzung, dass die<br />
Wasserkraft als Teilbereich der Nutzung Erneuerbarer<br />
Energien in der <strong>Region</strong> auch künftig einen wichtigen Beitrag<br />
erbringen kann.<br />
Aufgrund der genannten Funktionsvielfalt von Fließgewässern<br />
besteht bei der Wasserkraftnutzung aber auch weiterhin<br />
durch die von ihr bewirkten Eingriffe in den natürlichen<br />
Flusslauf und sein Abflussregime (Verbauung) ein<br />
besonderes Konfliktpotenzial zu anderen, vor allem den<br />
ökologischen Fließgewässerfunktionen. Die vorrangig zu<br />
lösenden Aufgaben sind hierbei die Gewährleistung der<br />
ökologischen Durchgängigkeit sowohl für Aufwärts- als<br />
auch für Abwärtswanderungen sowie die Gewährleistung<br />
des ökologisch begründeten Mindestabflusses im Gewässersystem.<br />
Im Rahmen der von der Europäischen Gemeinschaft<br />
auf den Weg gebrachten Richtlinie zur Schaffung<br />
eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich<br />
der Wasserpolitik (Europäische Wasserrahmenrichtlinie –<br />
WRRL), welche die Herstellung eines „guten Zustandes“<br />
für die europäischen Gewässer bis 2015 zum Ziel hat,<br />
wurde im Freistaat Sachsen im Jahr 2004 eine Bestandsaufnahme<br />
des hiesigen Gewässerzustandes vorgelegt,<br />
aus der sich Hinweise für wesentliche Maßnahmen<br />
der notwendigen Sanierung und für die weitere Nutzbarkeit<br />
der Fließgewässer ableiten. Die Zukunft der Gewinnung<br />
von elektrischer Energie aus Wasserkraft in der <strong>Region</strong><br />
wird sich daher in diesem Rahmen vollziehen.<br />
Zu 10.2.5<br />
Die Nutzung der Potenziale des Erdinnern für Zwecke der<br />
Wärmeversorgung steht in der <strong>Region</strong> erst am Beginn der<br />
Entwicklung. Obwohl hier bis 2007 bereits ca. 1.000<br />
Wärmepumpen vorwiegend in Privathaushalten angeschlossen<br />
wurden, beschränken sich Einsatz und Betriebserfahrungen<br />
bei der Versorgung von großen Objekten<br />
oder von Abnehmergemeinschaften (im Zusammenhang<br />
mit Fernwärmelieferungen) vorerst noch auf Einzelbeispiele.<br />
Gerade hier sind aufgrund der besonders im<br />
Erzgebirgsraum vielfach und reichlich vorhandenen Grubenwässer<br />
und auch der zahlreich von der Rohstofferkundung<br />
hinterlassenen Bohrungen relativ problemlos<br />
Einsatzmöglichkeiten für eine Geothermienutzung auf<br />
Grundlage von groß dimensionierten und leistungsfähigen<br />
Wärmepumpen zu schaffen, wenn sich entsprechende<br />
Abnehmer in der Nähe befinden. Die Notwendigkeit zur<br />
weiteren aktiven Erkundung solcher oberflächennaher<br />
Potenziale richtet sich dabei nach den jeweiligen Standortverhältnissen<br />
der infragekommenden Wärmenutzer.<br />
<strong>Region</strong>ale Unternehmen der Fernwärmeversorgung gehören<br />
gegenwärtig zu den ersten Anwendern, die den Einsatz<br />
großer Anlagen planen oder bereits unmittelbar realisieren.<br />
Die Erkundung und Erschließung von Potenzialen der<br />
tiefen Geothermie hoher Temperatur zur Stromgewinnung<br />
erfordert demgegenüber sehr hohe Aufwendungen und<br />
noch weiteren Forschungsvorlauf. Eine Forcierung dieser<br />
Nutzanwendung in der <strong>Region</strong> ist für den Planungszeitraum<br />
bis 2015 noch nicht zu erwarten.<br />
B - 74
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Zu 11<br />
Daseinsvorsorge<br />
Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung ist durch Abnahme<br />
insbesondere der Zahl jüngerer Einwohner und Alterung<br />
in Verbindung mit einer zeitlich befristeten Zunahme<br />
älterer Personen geprägt. Daraus resultieren zwangsläufig<br />
Änderungen in der Anzahl und der räumlichen Verteilung<br />
von Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Hinzu kommt,<br />
dass ein Teil der Einrichtungen/Angebote (Bereich Sport,<br />
Kultur Freizeit) keine Pflichtaufgaben der Gemeinden<br />
darstellen und die zur Verfügung stehenden finanziellen<br />
Mittel hierfür nicht ausreichen. Besonders gravierend<br />
stellen sich bereits gegenwärtig, bedingt durch stark rückläufige<br />
Schülerzahlen, raumstrukturelle Änderungen im<br />
Schulbereich dar. Ebenso ist eine erhöhte Nachfrage nach<br />
altengerechter Infrastruktur zu erwarten.<br />
Der Bevölkerungsrückgang führt zu generellen Tragfähigkeitsproblemen.<br />
Anpassungsleistungen erfordern deshalb<br />
die räumliche Bündelung von Einrichtungen und Dienstleistungen<br />
in den Zentralen Orten. Nur so können effektive<br />
und Kosten sparende Strukturen, die zudem im Allgemeinen<br />
auch mit dem ÖPNV gut erreichbar sind, erhalten<br />
bleiben.<br />
Zu 11.1<br />
Zu 11.1.1<br />
Bildung<br />
Einschließlich des Schuljahres 2004/05 wurden in der<br />
<strong>Region</strong> 96 Grundschulen, 39 Mittelschulen, 4 Gymnasien<br />
und 10 Förderschulen geschlossen (Ergebnis ist saldiert,<br />
das heißt, neben Schulschließungen kamen auch neue<br />
Schulen hinzu). Die Anzahl der Berufsbildenden Schulen<br />
hat sich hingegen um 13 erhöht. In Abhängigkeit von der<br />
Entwicklung der Schülerzahlen und politischer Entscheidungen<br />
(z.B. Mindestklassenstärke, Zugangskriterien zu<br />
Gymnasien) werden auch überarbeitete Schulnetzplanungen<br />
der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der Landkreise künftig ggf.<br />
weitere Schulschließungen beinhalten.<br />
Nachholebedarf besteht noch bei der Schulsanierung.<br />
Vorrangig müssen deshalb diejenigen Objekte saniert und<br />
modernisiert werden, die sich in zentralen Orten befinden<br />
und deren Fortbestand langfristig gesichert ist. Auf Grund<br />
der finanziellen Situation vieler Kommunen sind auch<br />
Defizite bei den Lehr- und Lernmitteln zu verzeichnen.<br />
Besonders wichtig ist es, noch vorhandene Lücken in der<br />
Computertechnik zu schließen. Zur Qualitätssicherung und<br />
Weiterentwicklung des Unterrichts ist eine zeitgemäße<br />
Ausstattung unerlässlich.<br />
Die vorgeschlagene behindertengerechte Gestaltung von<br />
Schulen ermöglicht den integrativen Unterricht von Schülern<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf und nicht<br />
behinderten Schülern. Durch den wohnortnahen Unterricht<br />
kann für einen Teil der Schüler eine Unterbringung im<br />
Heim entfallen.<br />
Zu 11.1.2.<br />
Nicht jede Förderschulart ist in jedem Landkreis vorhanden.<br />
Während im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> das gesamte<br />
Spektrum der Förderschulen vorhanden ist, gibt es nur<br />
noch im Kreis Mittweida (Gemeindeteil Schweikershain der<br />
Gemeinde Erlau) eine Schule für Erziehungshilfe. Die im<br />
Plansatz angesprochene verbesserte kommunale Zusammenarbeit<br />
bezieht sich auf die Abstimmung von Möglichkeiten<br />
zur Erleichterung der Teilnahme von Schülern im<br />
Einzugsbereich am Förderschulunterricht. Unstimmigkeiten<br />
dürfen nicht zu Lasten der betroffenen Schüler gehen.<br />
Auch die Möglichkeiten überkreislicher Zusammenarbeit<br />
im Interesse betroffener Schüler sollen geprüft und erschlossen<br />
werden.<br />
Zu 11.1.3<br />
In der <strong>Region</strong> wurden in den vergangenen Jahren drei<br />
berufliche Schulzentren und das Berufsbildungszentrum<br />
der Handwerkskammer neu errichtet. Darüber hinaus<br />
erfolgte insbesondere über Fördermittel aus dem Europäischen<br />
Fonds für regionale Entwicklung eine umfangreiche<br />
Sanierung und Modernisierung beruflicher Bildungsstätten.<br />
Erforderlich sind noch Maßnahmen an der Industrieschule<br />
<strong>Chemnitz</strong>, der mit über 2000 Schülern größten berufsbildenden<br />
Schule der <strong>Region</strong>, und am BSZ Technik, Wirtschaft,<br />
Hauswirtschaft in Oelsnitz.<br />
Bewährt hat sich die Eingliederung der ehemals selbständigen<br />
beruflichen Förderschulen für Behinderte in die<br />
Beruflichen Schulzentren.<br />
Infolge niedriger Geburtenraten ist künftig insbesondere in<br />
der Wirtschaft ein fehlender qualifizierter Nachwuchs zu<br />
erwarten. Die Jugendlichen müssen demzufolge entsprechend<br />
des regionalen Bedarfes ausgebildet werden. Die<br />
Ausrichtung der perspektivischen Ausbildungsprofile kann<br />
nur in überkreislicher Zusammenarbeit unter Einbeziehung<br />
der Schulträger und der Sächsischen Bildungsagentur<br />
sowie in Abstimmung mit der Wirtschaft und zu deren<br />
Anforderungen erfolgen. Stärkere Wirtschaftsnähe sollte<br />
auch durch die Einbeziehung der zuständigen Kammern<br />
(IHK, HWK) angestrebt werden.<br />
Zu 11.1.4.<br />
Neben umfangreichen Rekonstruktionen wurden in der<br />
<strong>Region</strong> in den letzten Jahren 35 neue Sporthallen unterschiedlicher<br />
Größe (ein bis vier Felder) errichtet. Mehrere<br />
in Flussauen gelegene und vom Hochwasser 2002 zerstörte<br />
Sportplätze konnten inzwischen wieder hergerichtet<br />
werden. Weitere Sportanlagen sind noch erforderlich, um<br />
den Grundbedarf beim Schulsport zu decken. Sanierungen<br />
müssen außerdem an Turnhallen älteren Bautyps bei<br />
einigen langfristig gesicherten Schulstandorten erfolgen.<br />
Auch das Vorhandensein von Turnhallen sollte bei der<br />
Schulnetzplanung Berücksichtigung finden, denn nicht<br />
jede Schule hat eine Turnhalle.<br />
Zu 11.1.5<br />
Der Freistaat Sachsen erhält bis zum Jahr 2007 aus dem<br />
Bund-Länder-Abkommen 200 Mio. € zum Aus- und Aufbau<br />
von Schulen mit Ganztagsangeboten. Schulen mit Ganztagsangeboten<br />
zeichnen sich durch ein pädagogisches<br />
Konzept und entsprechende räumliche Ausstattung aus.<br />
Zudem muss der Schulstandort langfristig gesichert sein.<br />
Ziele sind u.a. die Unterstützung lernschwacher Schüler,<br />
Hausaufgabenbetreuung und verbesserte Freizeitmöglichkeiten<br />
der Schüler. Diese Schulform gibt es bisher nur an<br />
privaten Schulen. In Abhängigkeit vom Bedarf – die Eltern<br />
müssen hier verbindlich zustimmen – können weitere<br />
Ganztagesangebote in der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und allen<br />
Kreisen der <strong>Region</strong> an den Mittelschulen, Gymnasien und<br />
Förderschulen eingerichtet werden. In zahlreichen Schulen,<br />
darunter in der Stadt <strong>Chemnitz</strong> wurde davon schon<br />
Gebrauch gemacht.<br />
Zu 11.1.6.<br />
Die im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> und in allen Landkreisen<br />
vorhandenen Volkshochschulen erfüllen eine wichtige<br />
Weiterbildungsaufgabe. Den Erhalt dieser Bildungsaufgabe<br />
sowohl allgemein in den Landkreisen und im Oberzentrum<br />
als auch in der räumlichen Streuung nach Mittelzentren<br />
und ausgewählten Grundzentren, um die Erreichbarkeitschancen<br />
für alle Bewohner zu sichern, unterstützt<br />
dieser Plansatz. Grundzentren als Bildungsstandorte von<br />
Volkshochschulen sind u.a. Zschopau, Olbernhau, Flöha,<br />
Burgstädt, Frankenberg, Rochlitz, Hainichen, die durch<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 75
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
ihre Einzugsbereiche für den ländlichen Raum unverzichtbar<br />
sind.<br />
geeigneter Räume in kommunalen Objekten oder die<br />
finanzielle Unterstützung der Vereine.<br />
Zu 11.2<br />
Zu 11.2.1<br />
Kultur, Freizeit, Sport<br />
Theateraufführungen und Musikveranstaltungen gestalten<br />
in besonderer Weise das kulturelle Leben der Einwohner<br />
und Besucher.<br />
Neben den regional bedeutsamen Angeboten im Oberzentrum<br />
<strong>Chemnitz</strong>, in den Mittelzentren Freiberg (Mittelsächsische<br />
Theater- und Philharmonie gGmbH) und Annaberg-Buchholz<br />
(Erzgebirgische Theater- und Orchester<br />
GmbH) gibt es eine Vielzahl von Chören, weiteren Orchestern<br />
und Laienspieltheatern. Um in allen Teilen der <strong>Region</strong><br />
eine gleichwertige Versorgung der Bevölkerung zu erreichen,<br />
kommt den Zentralen Orten eine Schlüsselrolle bei<br />
der erforderlichen Erhaltung dieser Einrichtungen zu.<br />
Zu 11.2.2<br />
In der <strong>Region</strong> gibt es eine Vielzahl von Museen von überregionaler,<br />
regionaler oder örtlicher Bedeutung. Diese sind<br />
oftmals in denkmalgeschützten Objekten, wie z. B. Burgen<br />
oder Schlössern untergebracht oder an bergbauliche<br />
Anlagen gebunden.<br />
Neben der Sicherung der materiellen und personellen<br />
Substanz der Museen ist auch deren weiterer Ausbau<br />
angesichts des steigenden Interesses der Bevölkerung an<br />
der Vergangenheit erforderlich.<br />
Als Anziehungspunkte für den Tourismus und als spezifische<br />
Kultur- und Bildungsangebote erfüllen Museen einen<br />
unverzichtbaren Aspekt hochwertiger Daseinsvorsorge mit<br />
regionaler Bedeutsamkeit.<br />
Zu 11.2.3<br />
Ein möglichst dichtes Netz an Bibliotheken mit aktuellen<br />
Medienangeboten ist ein wichtiges Anliegen der Daseinsvorsorge.<br />
Der Erhalt Öffentlicher Bibliotheken soll auch als<br />
eine Schwerpunktaufgabe Zentraler Orte verstanden<br />
werden.<br />
Zu 11.2.4<br />
Für das Kulturleben der <strong>Region</strong> sind traditionelle Veranstaltungen<br />
mit erheblichem Besucheraufkommen sowie<br />
regional bedeutsame Kunst- und Kulturinitiativen identitätsstiftend<br />
und in ihrer Gesamtheit erhaltens- und unterstützungswert.<br />
Die Hervorhebung einzelner Veranstaltungen<br />
ist nicht abschließend zu verstehen.<br />
Zu 11.2.5<br />
Die Pflege von kulturellem Brauchtum und der Erhalt von<br />
Einrichtungen für Volkskunst ist nicht nur ein Bildungs- und<br />
Freizeitfaktor, sondern prägt auch wesentlich das Ansehen<br />
einer <strong>Region</strong>. Ein besonderer Ausdruck der differenzierten<br />
Kulturlandschaft ist die Pflege der vielseitigen Formen des<br />
Brauchtums. Hierzu gehören in der <strong>Region</strong> beispielsweise<br />
handwerkliche Traditionen (Schnitzen, Drechseln, Klöppeln,<br />
Töpfern), aber auch Folkloregruppen und das Führen<br />
von Ortschroniken. Besonders verbreitet sind die Pflege<br />
des Brauchtums und der Bestand von Volkskunsteinrichtungen<br />
im Erzgebirge. So existieren allein im Mittleren<br />
Erzgebirgskreis: 5 bergmännische Vereine, 9 Erzgebirgszweigvereine,<br />
37 Klöppel- und/oder Schnitzvereine bzw.<br />
-gruppen sowie 22 Heimatvereine.<br />
Die Kommunen sind angehalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />
in geeigneter Weise das kulturelle Brauchtum zu<br />
unterstützen. Beispiele hierfür sind die Bereitstellung<br />
Zu 11.2.6<br />
Auf der Grundlage sorgfältig recherchierter Analysen, wie<br />
z. B. einer Studie zur Sportstättenbilanz, sollten qualitative<br />
und quantitative Defizite des Sportstättenbedarfes sichtbar<br />
gemacht und in kommunale, d.h. gemeindliche oder kreisliche<br />
Sportentwicklungspläne mit Prioritätensetzung Eingang<br />
finden.<br />
Das Angebot an Kernsportanlagen (Sportplätze, Sporthallen,<br />
Hallenbäder, Freibäder) mit breitest möglichem Nutzungszugang<br />
soll schwerpunktmäßig und bedarfsabhängig<br />
in den Zentralen Orten ausgebaut werden, auch um den<br />
qualitativen Effekt weiträumig zu erschließen.<br />
Der Erhalt oder die Verbesserung des Anlagenzustandes<br />
durch Sanierung und Modernisierung sollte generell angestrebt<br />
werden.<br />
Zu 11.2.7<br />
Mit dem Rückgang der Kinderzahl in den Jahren nach<br />
1990 sind in der <strong>Region</strong> über 100 Schulen geschlossen<br />
wurden.<br />
Sportstätten in Verbindung mit ehemaligen Schulstandorten<br />
werden aber oft auch von Sportvereinen vor Ort genutzt,<br />
deren Mitgliederzahl von dem Geburtenausfall zunächst<br />
wenig oder nicht betroffen ist. Eine Schließung der<br />
Sportstätten infolge der Schulschließung bedeutet regelmäßig<br />
eine Verschlechterung der Daseinsvorsorge.<br />
Der Plansatz verpflichtet die Träger öffentlicher Belange,<br />
im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten den Erhalt von<br />
Sportstätten an ehemaligen Schulstandorten zu unterstützen.<br />
Zu 11.2.8<br />
Sondersportanlagen mit teilweise hohem Besucheraufkommen<br />
sind für die Bekanntheit der <strong>Region</strong> überörtlich<br />
bedeutsam. Sie erfüllen somit eine wichtige regionsweite<br />
Aufgabe und üben als „weiche“ Standortfaktoren einen<br />
positiven Einfluss auf die Ansiedlung der Wirtschaft und<br />
die Entwicklung des Fremdenverkehrs aus. Der Erhalt und<br />
der bedarfsabhängige Ausbau einzelner Sondersportanlagen<br />
ist ein regionalplanerisches Erfordernis, das der Plansatz<br />
vom Grundsatz her sichern soll.<br />
Die Aufzählung der Sondersportanlagen ist nicht als abschließend<br />
zu verstehen.<br />
Zu 11.2.9<br />
Bäder gehören zu den attraktivsten Vorhaben im Sinne der<br />
kommunalen Daseinsvorsorge. Insbesondere Hallenbäder<br />
sind auch für den Schwimmunterricht im Rahmen des<br />
Schulsports erforderlich.<br />
Spaß- bzw. Erlebnisbäder, d. h. kombinierte Hallen-/Freibäder<br />
mit verschiedenen Attraktionen haben in Abhängigkeit<br />
von ihrer Größe einen Einzugsradius von ½ bis 1<br />
Autostunde.<br />
Dem (regionsübergreifenden) sehr guten Angebot an<br />
Bädern im Erzgebirge und Vogtland steht ein Defizit an<br />
Hallenwasserfläche im Kreis Mittweida, vor allem auch im<br />
Mittelzentrum und Hochschulstandort Mittweida (ohne<br />
Wettkampfanforderungen entsprechendes Hallenbad)<br />
gegenüber. Die aus Landessicht erfolgte Feststellung,<br />
dass im Freistaat Sachsen kein zusätzlicher Bedarf an<br />
Hallenbadfläche besteht, wird aus regionalplanerischer<br />
Sicht im Einzelfall modifiziert bewertet.<br />
Die Plansätze sollen einen sachlichen und räumlichen<br />
Rahmen für den Einsatz öffentlicher Mittel, überwiegend<br />
für den Erhalt und teilweise attraktiven Ausbau der Freizeit-,<br />
Hallen-, Frei- und Naturbäder in Zentralen Orten und<br />
Tourismusgebieten geben. Durch Privilegierung dieser<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 76
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Städte wird zum einen ein entsprechendes Bevölkerungspotenzial<br />
(einschließlich des Einzugsgebietes) erfasst,<br />
zum anderen ist auch die geforderte ÖPNV-Anbindung<br />
gegeben.<br />
Die Umsetzung des Plansatzes in Tourismusgebieten<br />
dient der Stärkung des Fremdenverkehrs als Wirtschaftsfaktor.<br />
Der Weiterbetrieb vorhandener Bäder ist an die Einhaltung<br />
der hierfür geltenden Bestimmungen gebunden. Bezüglich<br />
Modernisierung und Sanierung besteht generell ein hoher<br />
Nachholebedarf.<br />
Auch im raumordnerischen Sinne zweckmäßig ist die<br />
Verbindung derartiger Maßnahmen mit einer Umgestaltung<br />
der Bäder entsprechend der veränderten Nutzerbedürfnisse.<br />
Ältere Bäder können durch Zusatzeinrichtungen sportliche,<br />
gesundheitliche und schulische Nutzungsmöglichkeiten<br />
vereinen.<br />
Benachbarte Kommunen sind angehalten, zur Feststellung<br />
und Umsetzung gemeinsamer Projekte sich abzustimmen,<br />
um weitere Möglichkeiten der Verbesserung dieses Bereiches<br />
der Daseinsvorsorge zu erschließen und zu unterstützen.<br />
Zu 11.2.10<br />
<strong>Region</strong>al bedeutsame Parkanlagen stellen unverzichtbare<br />
Schwerpunkte der Erholung, Bildung und Freizeitgestaltung<br />
von Besuchern in Verbindung mit der Außenwirkung<br />
der <strong>Region</strong> und für die einheimische Bevölkerung dar.<br />
Der Erhalt dieser Parkanlagen und ihre öffentliche Zugängigkeit<br />
sind erforderliche Voraussetzungen für die weitere<br />
dauerhafte Nutzung dieser historisch überkommenen<br />
Kulturdenkmale des Landschafts- und Gartenbaus.<br />
Zu 11.2.11<br />
Insbesondere Kleingartenanlagen haben in der <strong>Region</strong><br />
eine teils über 100jährige Tradition und sind pro 1000<br />
Einwohner deutlich häufiger vorhanden als im Bundesdurchschnitt.<br />
Ihre Bedeutung für die Freizeitgestaltung in<br />
der <strong>Region</strong> ist somit unstrittig. Dies gilt auch für die zukünftigen<br />
Jahre bis 2020 und darüber hinaus. Allerdings ist aus<br />
der Bevölkerungsentwicklung absehbar, dass der Bedarf<br />
langfristig wohl rückläufig sein wird. Der im Plansatz formulierte<br />
Erhalt der Kleingartenanlagen ist somit an den<br />
vorhandenen Bedarf gebunden.<br />
Die stärker an den sich entwickelnden Wohlstand gebundene<br />
Entstehung und Nutzung von Wochenendhausgebieten<br />
ist – insoweit auch eine Feriennutzung von Besuchern<br />
verbunden ist – möglicherweise von leichter Zunahme<br />
gekennzeichnet. Gleichwohl ist auch hier der demographische<br />
Aspekt wirksam und zumindest langfristig für die<br />
Umsetzung des Plansatzes zu berücksichtigen.<br />
Eine innerregionale Differenzierung der Entwicklung ist<br />
gegenwärtig nicht erkennbar.<br />
Zu 11.2.12<br />
Der regional bedeutsame Botanische Garten der Stadt<br />
<strong>Chemnitz</strong> ist die einzige derartige Einrichtung der <strong>Region</strong>.<br />
Zu ihm gehören Schulbiologiezentrum und Zentralschulgarten,<br />
wo Kindergarten- und Hortgruppen, Schulklassen<br />
sowie Arbeitsgemeinschaften naturbezogene Kenntnisse<br />
erwerben können. Neben seinem Bildungsauftrag trägt der<br />
Botanische Garten als weicher Standortfaktor dem Bedürfnis<br />
nach abwechslungsreicher Freizeitgestaltung Rechnung.<br />
Die weitere Unterstützung der Einrichtung durch die<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> liegt im regionalen Interesse.<br />
konzeptionelle Modifizierungen erfolgen, ist für die regionalplanerische<br />
Zielaussage nicht von Belang.<br />
Zu 11.3<br />
Zu 11.3.1<br />
Gesundheits- und Sozialwesen,<br />
Jugendhilfe<br />
Die Sicherung einer bedarfsgerechten, aber auch leistungsfähigen<br />
und humanen medizinischen Versorgung<br />
unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte ist ein übergeordnetes<br />
Ziel der Daseinsvorsorge auch aus regionalplanerischer<br />
Sicht.<br />
Neben völlig neu erbauten Krankenhäusern in Hartmannsdorf<br />
und Zschopau flossen in alle weiteren Krankenhäuser<br />
der <strong>Region</strong> in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel<br />
für Ergänzungs-, Ersatz- und Erweiterungsbauten bzw.<br />
Sanierungen einschließlich zugehöriger Ausrüstungen.<br />
Mögliche künftige investive Schwerpunkte zur Erhaltung<br />
der Leistungsfähigkeit der Krankenversorgung z.B. im<br />
Klinikum <strong>Chemnitz</strong> gGmbH (Schwerpunktversorgung), im<br />
DRK-Krankenhaus <strong>Chemnitz</strong>-Rabenstein und in den Zeisigwaldkliniken<br />
Bethanien <strong>Chemnitz</strong> oder auch in einer<br />
weiterhin flächendeckenden Versorgung werden sachgerecht<br />
aus regionaler Sicht unterstützt. Sie sind auf Grund<br />
des fachplanerischen Finanzierungsvorbehaltes hier kein<br />
zulässiger Gegenstand regionalplanerischer Zielaussagen.<br />
Zu 11.3.2<br />
Bereits in den letzten Jahren sind in der <strong>Region</strong> zunehmend<br />
offene Fachgebiete zu verzeichnen. Diese Tendenz<br />
wird sich nach Einschätzung durch das Gesundheitsministerium<br />
und die Landesärztekammer künftig noch verstärken,<br />
wobei die größten Probleme im ländlichen Raum zu<br />
erwarten sind. Die Verbesserung dieser Situation ist ein<br />
regionsweites Anliegen mit hoher Priorität, dessen regionalplanerischer<br />
Aspekt in der Verhinderung der Verletzung<br />
der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu sehen ist.<br />
Zu 11.3.3<br />
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Form von<br />
Jugendzentren (mit pädagogischem Personal und einem<br />
differenzierten Freizeit- und Bildungsangebot) sowie Jugendräume<br />
wurden in den Jahren 1998 und 2002 statistisch<br />
erfasst. In diesem Zeitraum ist ein Anwachsen derartiger<br />
Einrichtungen in der <strong>Region</strong> von 173 auf 224 zu<br />
verzeichnen. Da das Betreiben derartiger Einrichtungen<br />
nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört, sind<br />
Schließungen in finanzschwachen Kommunen zu befürchten.<br />
Soweit schulische Belange nicht beeinträchtigt werden,<br />
kann die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden<br />
helfen, Betriebskosten zu sparen. Somit können evtl.<br />
erforderliche Schließungen verhindert werden. Ein pädagogisch<br />
geleitetes Freizeitangebot findet sich auch in den<br />
Schulen mit Ganztagesangeboten in Form von Schulklubs,<br />
Arbeitsgemeinschaften oder Angeboten der Schuljugendarbeit.<br />
Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Gebietsgrenzen<br />
überschreitenden Zusammenarbeit der freien<br />
Träger im Bereich Jugend und Soziales erschlossen und<br />
im Rahmen entsprechender Projekte umgesetzt werden.<br />
Zu 11.3.4<br />
In den vergangenen Jahren entstanden im Oberzentrum<br />
<strong>Chemnitz</strong> und in allen Kreisen der <strong>Region</strong> neue Altenpflegeheime,<br />
zum Großteil über staatliche Förderprogramme,<br />
Zu 11.2.13<br />
teilweise aber auch frei finanziert. Vorhandene Heime<br />
Das im ehemaligen Kaufhaus Schocken geplante Landesmuseum<br />
stellt für das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> einen dards angepasst. Die Grundversorgung mit Plätzen in<br />
wurden saniert und den neuen Anforderungen und Stan-<br />
unverzichtbaren weiteren kulturellen Entwicklungsimpuls Altenpflegeheimen kann gegenwärtig als abgesichert<br />
dar. Inwieweit für das Haus der Archäologie ggf. noch eingeschätzt werden. Defizite bestehen an Pflegeheimplätzen<br />
für Menschen mit besonders hohem Bedarf an<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
B - 77
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Betreuung und Pflege (Demenzkranke, chronisch und<br />
mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke, Menschen im<br />
Wachkoma). Derartige Spezialeinrichtungen, darunter<br />
auch Hospize, sind nicht in jedem Kreis erforderlich und<br />
möglich, weshalb eine überkommunale Abstimmung bereits<br />
in der Planungsphase erfolgen muss.<br />
Zu 11.3.5<br />
In der <strong>Region</strong> wurden nach der Wende 18 Werkstätten und<br />
19 Wohnheime/-stätten für Behinderte neu errichtet. Damit<br />
verbesserte sich insbesondere die Situation der geistig<br />
und mehrfach Behinderten. Weitere Werkstätten und<br />
Wohnheime für Behinderte in den Landkreisen <strong>Chemnitz</strong>er<br />
Land und Annaberg sind erforderlich, um noch vorhandene<br />
Defizite abzubauen.<br />
Zu 11.3.6<br />
Betreutes Wohnen für Jugendliche bedeutet den Übergang<br />
vom Wohnen im Heim zur selbständigen Lebensführung<br />
mit eigener Wohnung, wobei auch mehrere Jugendliche in<br />
einer Wohnung leben können. Während im Jahr 1998<br />
lediglich 13 derartige Einrichtungen in der <strong>Region</strong> vorhanden<br />
waren, gab es sechs Jahre später bereits 34 (Statistisches<br />
Landesamt des Freistaates Sachsen, „Einrichtungen<br />
der Jugendhilfe im Freistaat Sachsen“). Die meisten derartigen<br />
Wohnformen sind im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> und in<br />
Zentralen Orten der Kreise Freiberg und Mittweida vorhanden.<br />
Im Kreis Annaberg gibt es keine betreute Wohnform<br />
für Jugendliche.<br />
Für Senioren ermöglicht betreutes Wohnen im Gegensatz<br />
zur Unterbringung im Pflegeheim Selbständigkeit bei<br />
bedarfsabhängiger Hilfe und Pflege. Das Angebot an<br />
dieser alternativen Wohnform in freigemeinnütziger und<br />
privater Trägerschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen.<br />
Diese Wohnform ist überwiegend in Zentralen Orten zu<br />
finden. Außerhalb dieser bieten sich auch die Versorgungs-<br />
und Siedlungskerne nach Z 2.6.3 an.<br />
Defizite in der Anzahl der Wohnungen sind momentan<br />
nicht zu verzeichnen. Allerdings wird der Bedarf steigen,<br />
da die Anzahl der Einwohner in der Altersgruppe über 65<br />
Jahre in den nächsten Jahren weiter zunimmt. Beim betreuten<br />
Wohnen für Senioren gibt es erhebliche qualitative<br />
Unterschiede, da der Bezeichnung keine einheitlichen<br />
Kriterien zugrunde liegen.<br />
Betreutes Wohnen für Behinderte bedeutet Wohnen in<br />
privatem Wohnraum, teilweise auch in Wohngemeinschaften,<br />
mit ambulanter Hilfe durch soziale Dienste. Besonders<br />
für junge Menschen kann das Wohnen in einer derartigen<br />
Wohnform einen Heimaufenthalt vermeiden.<br />
Die Gleichstellung behinderter Menschen bedingt die<br />
Bereitstellung entsprechenden Wohnraumes, wobei hier<br />
noch erhebliche Defizite bestehen. In den Zentralen Orten<br />
<strong>Chemnitz</strong>, Annaberg-Buchholz, Limbach-Oberfrohna und<br />
Glauchau wurden ganze Wohngebäude behindertengerecht<br />
gestaltet. Neben körperlich Behinderten können auch<br />
chronisch psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen<br />
durch betreute Wohnformen mehr Selbständigkeit<br />
erlangen.<br />
Zu 12<br />
Zu 12.1<br />
Zu 12.1.1<br />
Technischer Umweltschutz,<br />
technische Medien<br />
Abfallentsorgung<br />
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen sind die Abfallverbände<br />
als Öffentlich Rechtliche Entsorgungsträger in<br />
der Aufgabenpflicht, die Abfallentsorgungsanlagen einschließlich<br />
der Anlagen zum Umschlag von Abfällen zu<br />
errichten und zu betreuen.<br />
Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sollen<br />
erforderliche Anlagenkapazitäten mindestens für einen<br />
Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt sein. Dieser Zeitrahmen<br />
gilt auch für entsprechende vertragliche Regelungen über<br />
Leistungen Dritter.<br />
Die zum 01.06.2005 geschlossenen Siedlungsabfalldeponien<br />
- Deponieklasse 2 - am Weißen Weg in <strong>Chemnitz</strong> und<br />
in Niederdorf werden auf Grundlage entsprechender Genehmigungen,<br />
befristet bis maximal 2009, als Abfalldeponieklasse<br />
1 nur für spezielle Abfälle (keine Siedlungsabfälle)<br />
weiterbetrieben. Parallel zur Verwahrung und Kontrollüberwachung<br />
der Deponiealtkörper werden die Standorte<br />
weiterhin für Prozesse der Vorbehandlung genutzt.<br />
Für das Gebiet des Abfallwirtschaftsverbandes <strong>Chemnitz</strong><br />
erfolgt am Standort Weißer Weg die mechanischphysikalische<br />
Vorbehandlung (Trocknung, Pelletierung,<br />
max. 150.000 t/a) mit anschließender Behandlung der<br />
Pellets.<br />
Im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Südwestsachsen<br />
wird der Restabfall über die Umladestationen<br />
in Niederdorf, Glauchau-Lipprandis und am Standort<br />
„Himmlisch Heer“ in Annaberg-Buchholz erfasst und verpresst<br />
(ca. 70.000 t/a) und anschließend zur thermischen<br />
Abfallbehandlung nach Zorbau (Sachsen-Anhalt) transportiert.<br />
Durch die zusätzlichen Behandlungs- und Umschlagsprozesse<br />
entstehen erhöhte Aufwendungen. Zur Sicherung<br />
stabiler und sozialverträglicher Kostenstrukturen sind diese<br />
Prozesse zu optimieren und bei geänderten Rahmenbedingungen<br />
entsprechend anzupassen.<br />
Unter Beachtung wachsender Transportkosten auf der<br />
Straße, sollte auch gleisgebundener Transport geprüft<br />
werden.<br />
Für die getrennte Entsorgung (z.B. Elektronikabfälle) sind<br />
an den Bedarf angepasste Erfassungssysteme vorzuhalten,<br />
die eine für den Bürger zweckmäßige und akzeptable<br />
Entsorgung ermöglichen.<br />
Zu 12.1.2<br />
Das Erfordernis der Flächenvorsorge für Katastrophenfälle<br />
wurde insbesondere bei der Beräumung der Hochwasserschäden<br />
im August 2002 deutlich. Grundsätzlich sind<br />
bestimmte Flächenvorhaltungen für Zwischenablagerungen<br />
bei besonderen Schadenssituationen (wie Brandereignisse)<br />
erforderlich, die überörtlich genutzt werden<br />
können. Gemäß § 19 KrW-AbfG sind dazu in den Abfallwirtschaftskonzeptionen<br />
entsprechende Festlegungen zu<br />
treffen.<br />
Unter G 14.2 gibt der LEP 2003 vor, dass in den allgemeinen<br />
Katastrophenschutzplänen Festlegungen für Flächenvorhaltungen<br />
durch die Öffentlich-Rechtlichen-<br />
Entsorgungsträger getroffen werden sollen.<br />
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, entsprechende<br />
Lagerplätze im Rahmen der Bauleitplanung auszuweisen.<br />
Unter Beachtung der speziellen Anforderungen an diese<br />
Flächen hinsichtlich Gefährdungs- und Konfliktpotenzial<br />
sollten insbesondere vorhandene Standorte, die bereits für<br />
die Abfallwirtschaft genutzt werden, dafür vorgesehen<br />
werden.<br />
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B - 78
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Zu 12.2<br />
Zu 12.2.1<br />
<strong>Region</strong>ale Schwerpunkte der<br />
Altlastensanierung<br />
Die Erfassung und Bewertung von altlastverdächtigen<br />
Flächen und Altlasten sowie die daraus erwachsende<br />
Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung<br />
oder Verminderung von Schutzgutgefährdungen entsprechend<br />
gesetzlich geregelter Abläufe nach BBodSchG bzw.<br />
BBodSchV ist neben der Sanierung militärischer Liegenschaften<br />
besonders für Industriebrachen von zumeist<br />
regionaler Bedeutung, da diese sowohl auf Grund ihrer<br />
Schadstoffpotenziale und latenten Umweltgefährdung als<br />
auch wegen ihrer Flächengrößen als Brachenstandorte<br />
Handlungserfordernisse darstellen und einer sinnvollen<br />
Endverwendung zuzuführen sind.<br />
Die Revitalisierung der genannten industriellen Altlastenstandorte<br />
kann heute auf Grund eines veränderten wirtschaftlichen<br />
Umfeldes, eines des auch nach Abschluss der<br />
Sanierung verbleibenden Restrisikos von Schadstoffen im<br />
Boden sowie wegen fehlender Belastbarkeit des Baugrundes<br />
nicht in jedem Fall mehr in eine industrielle oder gewerbliche<br />
Nachnutzung münden und muss letztlich dann in<br />
der Renaturierung ihren Abschluss finden. Dagegen ist sie<br />
für den Standort Freiberg - Altlastenprojekt „Saxonia“ -<br />
zumindest teilweise gesichert und im Vollzug. Für das erst<br />
in jüngster Zeit als regional bedeutsamer Altlaststandort<br />
erkannte Betriebsgelände des ehemaligen Steinkohlemahlwerkes<br />
in Hohndorf steht eine abschließende Beurteilung<br />
noch aus. Eine gewerbliche Weiterverwendung käme<br />
der Gemeinde Hohndorf zugute, die bisher über kein<br />
eigenes Gewerbegebiet verfügt.<br />
Zu 12.3<br />
Immissionsschutz<br />
Durch ein dichtes Messnetz werden Daten zur Immissionssituation<br />
im Freistaat Sachsen umfassend erfasst. Für<br />
Immissionsbelastungen durch Luftschadstoffe gelten die<br />
Grenzwerte der 22. BImSchV. Die Zielwerte zum Schutz<br />
der menschlichen Gesundheit und der Vegetation von<br />
bodennahem Ozon ergeben sich aus der 33. BImschV.<br />
Der Verkehr ist im <strong>Region</strong>sgebiet die stärkste Emissionsquelle.<br />
Das trifft vor allem für Stickoxide und Kohlenwasserstoffe<br />
zu. Entsprechend sind entlang der stark befahrenen<br />
Autobahnen, Bundesstraßen und innerörtlichen<br />
Hauptstraßen die Belastungen durch Luftschadstoffe am<br />
höchsten. Der Erhalt von Grünzügen und (Rest-) Waldflächen<br />
ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung.<br />
Soweit ein Handlungsrahmen für planerische Vorsorgemaßnahmen<br />
im Rahmen der Bebauungsplanung besteht,<br />
sind gemäß § 9 Abs.1 Nr.24 BauGB Schutzflächen frei zu<br />
halten.<br />
Neben der Erhöhung des Anteils im SPNV /ÖPNV, die bei<br />
der spezifischen CO 2 -Emission gegenüber dem motorisierten<br />
Individualverkehr ca. 1/3 der Emissionen bringen, sind<br />
besonders für den straßengebundenen Güterverkehr<br />
Entlastungsmaßnahmen im Siedlungsbereich dringend<br />
geboten. Dabei sind beispielsweise ergänzende Verkehrsanordnungen<br />
in besonders betroffenen Gemeinden mit<br />
hohem Durchgangsverkehr zu prüfen.<br />
Grundsätzlich sind die im Kapitel Verkehr genannten<br />
Planungsziele und Grundsätze geeignet, um spezifische<br />
Belastungen und aus Überlastung resultierende Umweltbeeinträchtigungen<br />
(Luftschadstoffe, Feinstaub, Lärm) zu<br />
reduzieren.<br />
hängt vor allem mit der intensiven Sonneneinstrahlung bei<br />
sommerlichen Hochdruckwetterlagen und den nur sehr<br />
langsam ablaufenden Ozonabbauprozessen zusammen.<br />
Besondere Belastungssituationen bestehen im grenznahen<br />
Raum zur Tschechischen Republik infolge von Ferntransporten<br />
aus dem nordböhmischen Industriegebiet. Es<br />
treten temporär Luft- und Geruchsbelästigungen auf, deren<br />
Ursachen noch nicht völlig geklärt sind.<br />
Das grenznahe Gebiet hat darüber hinaus auch die höchsten<br />
SO 2 - Belastungen in Sachsen.<br />
In den Kur- und Erholungsorten sowie schutzbedürftigen<br />
Sondergebieten sind im besonderen Maße gesetzliche<br />
Anforderungen zum Immissionsschutz und zur Standortqualität<br />
einzuhalten.<br />
Zur weiteren Konfliktminimierung sind für Gebiete mit<br />
hohen Immissionsbelastungen entsprechende Ursachen<br />
zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten zur Entlastung<br />
zu erarbeiten.<br />
In verschiedenen Städten und Gemeinden der <strong>Region</strong><br />
wurden bereits Schallimmissions- und Lärmminderungspläne<br />
entsprechend Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
aufgestellt bzw. Maßnahmen umgesetzt.<br />
Auf der Grundlage der neuen EU-Umgebungsrichtlinie sind<br />
u.a. in Ballungsräumen an Hauptverkehrsstraßen strategische<br />
Lärmkarten zu erstellen, die in entsprechende Aktionspläne<br />
einfließen. In der <strong>Region</strong> sind bereits zahlreiche<br />
Städte und Gemeinden (24 Stand 03/2007), die an den<br />
Bundesautobahnen oder stark befahrenen Bundes- und<br />
Hauptverkehrsstraßen liegen, in die strategische Lärmkartierung<br />
einbezogen. Aus den Aktionsplänen sind Maßnahmen<br />
zur Reduzierung der vorhandenen Beeinträchtigungen<br />
und zur Verhinderung zusätzlicher Lärmbelastungen<br />
zu entwickeln, die u.a. bei der Erstellung oder Fortschreibung<br />
von Bauleitplänen Anwendung finden.<br />
Damit wird gleichzeitig eine nachhaltige Minimierung<br />
verkehrsspezifischer Immissionsbelastungen erreicht.<br />
Für die Stadt <strong>Chemnitz</strong> wird darüber hinaus wegen<br />
Grenzwertüberschreitung von Feinstaub ein Luftreinhalteplan<br />
erarbeitet.<br />
Zu 12.4<br />
Telekommunikation<br />
Die flächendeckende Verteilung von modernen Informations-<br />
und Kommunikationssystemen ist unverzichtbarer<br />
Bestandteil für die verschiedensten gesellschaftlichen,<br />
wirtschaftlichen und privaten Anforderungen. Sie sind die<br />
Voraussetzung für innovative Entwicklungen und sichern<br />
Chancen am Wettbewerb.<br />
Von den neuen Angeboten im Breitbandmarkt werden<br />
ergänzend zu UMTS verstärkte Impulse für das Wachstum<br />
der Dienstleistungsangebote im Mobilfunk entstehen.<br />
Gleichzeitig ist der erforderliche Netzausbau nicht abgeschlossen<br />
und es sind weiterhin Investitionen durchzuführen.<br />
Ausgehend von dem bereits dichten Netz von Funk- und<br />
Telekommunikationsanlagen mit Antennen- und Sendetürmen<br />
besteht bei der weiteren Standortentwicklung<br />
Koordinierungs- und Bündelungsbedarf.<br />
Da die Netzbetreiber aufgrund einer Selbstverpflichtungserklärung<br />
neue Standorte in Abstimmung mit der jeweiligen<br />
kommunalen Behörde planen, sind im Bedarfsfall<br />
funktechnisch geeignete Alternativstandorte möglich. Im<br />
Rahmen dieser konzeptionellen Zusammenarbeit sind die<br />
jeweiligen Standortansprüche im Sinne der Konfliktminimierung<br />
zu koordinieren. Es sollen insbesondere Standorteinordnungen,<br />
von denen ein erhebliches Störpotenzial<br />
ausgeht, vermieden werden. Dazu gehören u.a. Standorte<br />
auf regionalbedeutsamen, landschaftsprägenden Erhebungen<br />
oder in der Nähe zu denkmalgeschützten baulichen<br />
Ensembles.<br />
Es ist dabei auch zu beachten, dass die Funktionsfähigkeit<br />
von Funkstellen und Radaranlagen in Verbindung mit<br />
Bauvorhaben im Außenbereich gemäß BauGB einen<br />
öffentlichen Belang darstellt.<br />
Besondere Belastungssituationen bestehen im grenznahen<br />
Raum zur Tschechischen Republik. In diesem Raum<br />
treten neben temporären Geruchsbelästigungen, zu denen<br />
in länderübergreifenden Gremien eine Klärung herbeigeführt<br />
werden soll, besonders im Sommerhalbjahr erhöhte<br />
Ozonwerte auf. Die höchsten Ozonkonzentrationen werden<br />
in den Gipfellagen des Erzgebirges gemessen. Das<br />
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B - 79
<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />
Fortschreibung<br />
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Zu 13<br />
Verteidigung<br />
Zu 13.1<br />
Die beiden Städte Frankenberg und Marienberg werden<br />
gemäß LEP Z 2.4.3 als Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
„Verteidigung“ ausgewiesen. Damit wird<br />
die landesweite Bedeutung als Standorte der Bundeswehr<br />
herausgestellt und eine langfristige Sicherung dieser<br />
besonderen Gemeindefunktion angestrebt.<br />
Durch die Bundeswehrstandorte wird die wirtschaftliche<br />
Entwicklung und Bedeutung der beiden Städte und ihres<br />
Einzugsbereiches wesentlich gestärkt.<br />
Es werden Arbeitsplätze gesichert und vorhandene Infrastruktureinrichtungen<br />
zweckentsprechend genutzt.<br />
Die Ausweisung der Standorte in Karte 2 erfolgt entsprechend<br />
des LEP Zieles 17.11. Ein regionalplanerischer<br />
Handlungsrahmen zur Gebietsabgrenzung ist durch die<br />
Sonderstellung der Bundeswehr nicht gegeben.<br />
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B - 80