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BEGRÜNDUNGEN - Regionaler Planungsverband Region Chemnitz

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BEGRÜNDUNGEN


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 2 <strong>Region</strong>ale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

Zu 2.1.1<br />

Die Gestaltung ausgewogener Bedingungen für Wirtschaft,<br />

Daseinsvorsorge und Ökologie nach Teilräumen ist ein<br />

Weg raumordnerischer Einflussnahme zur Verringerung<br />

von Strukturschwächen.<br />

Behörden und Träger öffentlicher Belange sollen im Rahmen<br />

ihrer Stellungnahmen- und Genehmigungstätigkeit<br />

sowie sonstiger Einflussmöglichkeiten durch Berücksichtigung<br />

der raumstrukturellen Stärken der Teilräume zu<br />

deren Erhalt beitragen und in geeigneter Weise unterstützen<br />

und/oder bei der Verringerung noch bestehender<br />

Strukturschwächen mithelfen. Dabei sollen wirtschaftliche<br />

Unterstützung und raumordnerische Instrumente gezielt<br />

eingesetzt werden, indem raumbedeutsame Maßnahmen<br />

hinsichtlich vorgenannter Wirkungen bewertet und dementsprechend<br />

abwägend berücksichtigt werden.<br />

Zu 2.1.2<br />

Der regionsübergreifende Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Zwickau bietet – räumlich gesehen – das größte Potenzial<br />

für Entwicklung, Verknüpfung und Zusammenarbeit in den<br />

Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft einschließlich<br />

Forschung, der Kultur, Freizeit und des Umweltschutzes.<br />

Dieses Potenzial zu erschließen und mit Unterstützung der<br />

Verwaltungen für die Schaffung günstiger räumlicher<br />

Entwicklungsvoraussetzungen zu nutzen, ist die Regelungsabsicht<br />

dieses Grundsatzes. Für die Umsetzung des<br />

Grundsatzes stehen nicht nur <strong>Chemnitz</strong> und Zwickau in<br />

der Verpflichtung, sondern auch die Kreise <strong>Chemnitz</strong>er<br />

Land und Stollberg fungieren hierbei als wichtige Bindeglieder<br />

zwischen den Oberzentren. Diesen Teilraum als<br />

einheitlichen Wirtschafts- und Siedlungsraum zu begreifen,<br />

ist die Voraussetzung, um die diesbezüglich nutzbaren<br />

Funktionen und Strukturen regionsübergreifend handelnd<br />

zu stärken und auf einen bedarfsabhängigen Ausbau zu<br />

drängen. In dieses Aufgabenspektrum ordnen sich auch<br />

die Aktivitäten der <strong>Region</strong>alinitiative der Wirtschaftsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau ein.<br />

Zu 2.1.3<br />

Der Grundsatz orientiert die handelnden Akteure und<br />

Träger öffentlicher Belange auf eine Stärkung der wirtschaftsräumlichen,<br />

infrastrukturellen und verkehrlichen<br />

Verknüpfungen zwischen dem Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />

und Ostthüringen.<br />

Die räumliche Nähe der Städte Glauchau, Meerane,<br />

Crimmitschau, Schmölln und Gößnitz mit zusammen mehr<br />

als 80 TEW zu beiden Seiten der sächsisch-thüringischen<br />

Grenze hat schon bisher zu unterschiedlichen Formen der<br />

interkommunalen Zusammenarbeit geführt. Diese Zusammenarbeit<br />

zu vertiefen, soll mit dem Grundsatz der regionalplanerische<br />

Rahmen gegeben werden.<br />

Die Formulierung des Plansatzes wurde über die Beteiligung<br />

im Verfahren durch die Ostthüringer Seite eingebracht,<br />

so dass die Umsetzung des Grundsatzes in vollem<br />

Umfang vorausgesetzt werden kann.<br />

Zu 2.1.4<br />

B - 1<br />

Der ländliche Raum des Kreises Mittweida und der nördliche<br />

Kreis Freiberg besitzen durch ihre relative Nähe zu<br />

den Autobahnen A 4, A 14, A 72 (z.T. in Bau) und durch<br />

ihre günstige Lage zu den drei Oberzentren <strong>Chemnitz</strong>,<br />

Dresden und Leipzig Vorzugsbedingungen für die Wahrnehmung<br />

von Ergänzungsfunktionen für die entsprechenden<br />

drei Verdichtungsräume, d.h., dieser Teilraum zählt zu<br />

den wichtigsten Reserveräumen wirtschaftlicher Entwicklung<br />

der <strong>Region</strong>. Bei der Hinwirkung auf die infrastrukturelle<br />

Erschließung und Sicherung geeigneter großer Entwick-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

lungsflächen für Industrie und Gewerbe sind sowohl die<br />

bestehende Teilfortschreibung „<strong>Region</strong>ale Vorsorgestandorte“,<br />

in Kraft getreten am 28.10.2004, zu beachten als<br />

auch die Prüfung der Flächennutzungsplanung unter<br />

diesem Aspekt und ggf. die Unterstützung gemeindeübergreifender<br />

Standortplanungen voranzubringen.<br />

Gleichzeitig ist auf den weithin typischen Hochflächen<br />

dieses Teilraumes mit den wertvollsten Böden der <strong>Region</strong><br />

der Erhalt der leistungsfähigen Agrarproduktion nachhaltig<br />

zu unterstützen.<br />

Die Standortgebundenheit der Rohstoffvorkommen führt<br />

zu regionalen Schwerpunkten des Rohstoffabbaues in<br />

diesem Teilraum, dessen Folgen des Abtransportes, aber<br />

auch der Bodenerschütterung und der Grundwasserabsenkung<br />

von der Bevölkerung teilweise als Belastungen<br />

empfunden werden. Sowohl im Vorfeld der Vorhaben<br />

bezogenen Genehmigungsverfahren als auch bei Konfliktschwerpunkten<br />

des Abbaubetriebes ist die Zusammenarbeit<br />

der Kommunen (betroffene Gemeinden, Landratsamt)<br />

bei der Verdeutlichung der Problemlage und Konfliktlösungen<br />

im Sinne aller Betroffenen unterstützend hilfreich.<br />

Der Grundsatz legt Wert darauf, dass durch kommunale<br />

Abstimmungen vor Abbaubeginn als auch bei auftretenden<br />

Problemen während des Abbaus von Rohstoffen in diesem<br />

Teilraum räumliche Belastungen erkannt und minimiert<br />

werden. Landratsämter und <strong>Planungsverband</strong> haben bei<br />

der Bündelung der Anliegen und Betroffenheiten eine<br />

wichtige Aufgabe.<br />

Zu 2.1.5<br />

Jahrhundertelanger Bergbau hat im Freiberger Raum im<br />

Zusammenhang mit Lehre und Forschung ein Zentrum des<br />

Montanwesens und davon abgeleiteter eigenständiger<br />

Wirtschaftsentwicklung hervorgebracht. Nach den Strukturbrüchen<br />

Anfang der 90er Jahre hat sich der Freiberger<br />

Raum zu einem Cluster innovativer Technologien und<br />

Branchen entwickelt, der in Verbindung mit seiner günstigen<br />

Lage zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Dresden, mit guten<br />

Verkehrsanschlüssen und mit hervorragenden Flächenreserven<br />

die Chance zur Stabilisierung als eigenständiger<br />

Teilraum mit Ausstrahlung auf weite Teile des Osterzgebirges<br />

nutzt. Behörden- und Verwaltungshandeln können<br />

diesen Stabilisierungsprozess nachhaltig unterstützen.<br />

Ausbau und Entwicklung der vorhandenen Tourismuspotenziale<br />

zwischen Freiberg und seinem erzgebirgischen<br />

Umland sind geeignet, zur Verstärkung der raumstrukturellen<br />

Stabilisierung beizutragen.<br />

Zu 2.1.6<br />

Im Erzgebirge ist die traditionelle Wirtschaftsfunktion stark<br />

entwickelt gewesen. Der teilweise industrielle Strukturbruch<br />

nach 1990 ist hier am deutlichsten spürbar. Insofern<br />

sind die Anpassungsstrategien, wie Erhalt und Revitalisierung<br />

industrieller Kerne sowie gleichzeitige ständige Bemühung<br />

um industriell-gewerbliche Neuansiedlung lebenswichtig.<br />

Die kulturräumliche Repräsentanz des Erzgebirges<br />

unter Einbeziehung der bergbaulichen Tradition<br />

und die verstärkten touristischen Entwicklungsabsichten<br />

können zwar nur ergänzend wirksam sein, dennoch sind<br />

die Träger öffentlicher Belange angehalten, auf die Entwicklung<br />

des Wirtschafts- und Kulturraumes Erzgebirge als<br />

Ganzes hinzuwirken. Die Bedeutung des Wintersportes in<br />

der touristischen Nutzung ist als Alleinstellungsmerkmal<br />

zumindest tendenziell, wenn auch nicht unbedingt absolut,<br />

zunehmend.<br />

Aus der Nähe zum Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />

leiten sich sowohl Leistungsaustauschbeziehungen im<br />

wirtschaftlichen Sinne als auch Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen<br />

als Rekreations- und Trinkwasserversorgungsraum<br />

ab.<br />

Für das Erzgebirge, insbesondere die Kreise Annaberg<br />

und Mittleres Erzgebirge, sind der Leistungsaustausch und<br />

eine breite Zusammenarbeit mit den Behörden und Kommunen<br />

des nordböhmischen Bezirkes Usti und des west-


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

böhmischen Bezirkes Karlovy Vary unentbehrlich und<br />

zukünftig von zunehmender Bedeutung. Eine Schlüsselrolle<br />

der Bemühungen hat die weitere Verbesserung der<br />

grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen.<br />

Zu 2.2.1<br />

Die Ziele für die Metropolregion „Sachsendreieck“ sind im<br />

LEP unter Kapitel 2.2. ausgewiesen.<br />

Das Ziel 2.2.1 im <strong>Region</strong>alplan hebt die aus regionaler<br />

Sicht entscheidenden Teilziele Innovation, Wachstum und<br />

Verkehrsanbindung für <strong>Chemnitz</strong> hervor, um eine angemessene<br />

Mitwirkung im Rahmen der Metropolregion zu<br />

ermöglichen.<br />

Die 33. Ministerkonferenz für Raumordnung hat am<br />

30.6.2006 in Berlin „Leitbilder und Handlungsstrategien für<br />

die Raumentwicklung in Deutschland“ beschlossen.<br />

Im Leitbild 1 „Wachstum und Innovation“ wird unter der<br />

Überschrift „Europäische Metropolregionen in Deutschland<br />

und ihre Vernetzung“ Folgendes empfohlen:<br />

„Das Konzept der Metropolregionen ist u.a. für den Wirtschaftsraum<br />

Mitteldeutschland eine besondere Chance,<br />

sich im europäischen Wettbewerb zu positionieren. Dazu<br />

sollen die Thüringer Städtereihe und die Oberzentren des<br />

Landes Sachsen-Anhalt in die Entwicklung der Metropolregion<br />

Halle/Leipzig-Sachsendreieck einbezogen werden.“<br />

Dieser Empfehlung ist Satz 3 dieses <strong>Region</strong>alplanzieles<br />

verpflichtet und bezieht insbesondere die Zusammenarbeit<br />

von <strong>Chemnitz</strong> mit der Thüringer Städtereihe in die Aussage<br />

ein, da sich die Lagevorzüge zueinander und die wirtschaftliche<br />

Kooperation auf der Ebene der Metropolregion<br />

als sachlich zweckmäßig aufdrängen.<br />

Auch der Endbericht des BMVBS/BBR-<br />

Forschungsprojektes „Metropolregionen – Chancen der<br />

Raumentwicklung durch Polyzentralität und regionale<br />

Kooperation“ empfiehlt für die Weiterentwicklung der<br />

Metropolregion „Sachsendreieck“ Szenarien einer erweiterten<br />

Kooperation, z.B. im Sinne „variabler Geometrien“.<br />

Bei der Bezeichnung der Metropolregion ist zu beachten:<br />

Im LEP wird die Metropolregion als „Sachsendreieck“, in<br />

den „Leitbildern und Handlungsstrategien der Raumentwicklung<br />

in Deutschland“ (Beschluss der MKRO vom<br />

30.6.2006) wird sie als „Metropolregion Halle/Leipzig –<br />

Sachsendreieck“ bezeichnet. Der gemeinsame Ausschuss<br />

der Metropolregion hat sich durch Beschluss auf die Bezeichnung<br />

„Metropolregion Sachsendreieck. <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Dresden-Halle-Leipzig-Zwickau“ geeinigt, die in der Zielformulierung<br />

verwendet wird. Ansonsten steht aus Praktikabilitätsgründen<br />

die mit dem LEP übereinstimmende<br />

verkürzte Bezeichnung „Metropolregion Sachsendreieck“<br />

im Text.<br />

einem Kompetenzzentrum als Netzwerk sächsischer<br />

Unternehmen und Partner mit seiner Geschäftsstelle am<br />

Ort präsent ist.<br />

Zunehmend bildet sich auch das Selbstverständnis als<br />

„Stadt der Moderne“ im Zusammenhang mit der Entwicklung<br />

des Bau- und Kulturgeschehens heraus.<br />

Zu Mittelzentren<br />

Die Aufgaben der Mittelzentren sind im LEP hinreichend<br />

konkret auch für die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge formuliert.<br />

Vom LEP sachlich erfasst ist auch die über den Mittelbereich<br />

hinausgehende Funktion der Hochschulstadt<br />

Mittweida, die als traditionsreiches Zentrum für Kommunikation<br />

und Begegnung vor allem im Bildungs-, Innovationsund<br />

Technologiebereich bekannt ist. Das Mittelzentrum<br />

Freiberg hat zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Dresden Teilfunktionen,<br />

die oberzentrale Qualität haben, Einzugsbereiche<br />

deutlich über 100 TEW.<br />

Zu den Einzugsbereichen der Mittelzentren: vgl. Karte<br />

„Mittelbereiche“, nachrichtlich übernommen vom SMI,<br />

Abt. 4<br />

Zu 2.3.2<br />

Der Plansatz bestimmt für Freiberg die oberzentralen<br />

Teilfunktionen konkret, die nach LEP Z 2.3.8 zu sichern<br />

sind. Die Bestimmung des Wissenschafts- und Forschungsbereiches<br />

werden insbesondere mit der TU Bergakademie<br />

Freiberg und industrienahen Forschungen<br />

begründet. Die Stärkung des Kultur- und Freizeitbereiches<br />

bezieht sich auf die dominierende Stellung der Stadt im<br />

Kulturraum einschließlich des Theaterbetriebes mit Döbeln<br />

im Verbund. Das spezialisierte Handelsangebot schließt<br />

als Einzugsbereich einen Teilraum zwischen <strong>Chemnitz</strong> und<br />

Dresden und teilweise zwischen Dresden und Leipzig ein<br />

und betrifft jeweils chemnitzferne und dresdenferne Gemeinden<br />

im osterzgebirgischen und mittelsächsischen<br />

Raum. Die Stärkung der Funktion im Gesundheitsbereich<br />

wird aus der Einstufung des Kreiskrankenhauses Freiberg<br />

in ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Krankenhausplan<br />

des Freistaates, Stand 01.01.2007, abgeleitet.<br />

In der Planungsregion betrifft diese Zuordnung nur<br />

noch das Klinikum <strong>Chemnitz</strong>.<br />

Zu 2.3.3<br />

Die Ausweisung der Grundzentren orientiert sich an den<br />

Vorgaben des LEP zu Zentralen Orten, insbesondere auch<br />

an der Begriffsbestimmung.<br />

Grundlegende Voraussetzungen:<br />

Zu 2.3.1<br />

- komplex ausgestatteter Schwerpunkt der Besiedlung mit<br />

städtischem oder stadtähnlichem Kern.<br />

Die Stellung von <strong>Chemnitz</strong> als Oberzentrum ist eine historisch<br />

Die Durchschnittswerte je Gemeinde in Sachsen, bedurch<br />

gewachsene Funktion. Sie begründet sich heute<br />

rechnet für 449 Gemeinden unter Abzug der 56 Ober-<br />

eine Vielzahl hochrangiger Aufgaben, die schwerpunktmäßig<br />

bzw. Mittelzentren des LEP, betragen 2006 für Einwohhung<br />

aufgeführt sind. Der Plansatz ist auf die Erhöner:<br />

3896 1) , Bestand an Wohnungen: 1915 und Sied-<br />

der Wirksamkeit des oberzentralen Leistungsspektrums<br />

lungs- und Verkehrsfläche: 291 ha.<br />

für die gesamte Planungsregion und darüber hinaus<br />

Die Kennzahlen für die ausgewiesenen Grundzentren<br />

gerichtet und betont die Notwendigkeit, unter den veränderten<br />

liegen teilweise weit über diesen Durchschnittswerten.<br />

demographischen Bedingungen und des Stadtum-<br />

Zum Nachweis dienen u.a. die Anlagen 2 B (für Ein-<br />

baus großstädtische Attraktivität und Lebensqualität zu<br />

wohner) und 2 E.<br />

gestalten.<br />

Die Wiederherstellung der Innenstadtfunktionen, die durch - Schwerpunkte der Wirtschaft<br />

die Zerstörung der Stadt 1945, durch den Wiederaufbau<br />

Zur Unterstützung bei der Bewertung werden die entsprechenden<br />

mit wesentlich geringerer Funktionsdichte, durch erheblichen<br />

Durchschnittswerte je Gemeinde für<br />

Neubau von Plattenwohnsiedlungen am Stadtrand<br />

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort<br />

und durch die Standorte des großflächigen Einzelhandels<br />

(30.06.2006) und der Gesamtumsatz des Verarbeitenden<br />

außerhalb des Stadtzentrums nach 1990 in ihrer Entfaltung<br />

Gewerbes und der Gewinnung von Steinen und Er-<br />

in außergewöhnlicher Weise benachteiligt wurden, ist<br />

für die zukünftige Entwicklung der Stadt und des Oberzentrums<br />

von grundsätzlicher Bedeutung.<br />

Bei der Entwicklung der Produktionsfunktion ist die Bedeutung<br />

des Maschinenbaus hervorzuheben, der auch in<br />

von Grundzentren.<br />

1) Der LEP verlangt hier nur 3000 EW im ländlichen Raum für die Ausweisung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 2


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

- Feststellung von ÖPNV-Knotenpunkten nach LEP<br />

den (2006) herangezogen. Diese betragen 897 2)<br />

Beschäftigte<br />

2) Laut LEP sind für Grundzentren jedoch 1000 Beschäftigte anzusetzen. mindestens 15000 EW dauerhaft (2015/2020)<br />

sowie 40 Mio. € (vgl. dazu Anlagen 2 C +<br />

2 E).<br />

Z 2.3.12:<br />

Da der LEP keine Definition von ÖPNV-Knotenpunkten<br />

enthält, wird festgelegt:<br />

- Vorhandensein eines Verflechtungsbereiches mit funktional<br />

zugeordneten Gemeinden<br />

Mindestanforderung: Kreuzungspunkt von zwei<br />

Zum Nachweis dienen die Anlagen 2 B und die Karte<br />

Buslinien<br />

„Grundzentrale Verflechtungsbereiche“.<br />

Regelanforderung: Ausgangs-/Zielpunkt von<br />

vier Buslinien oder Schnitt-<br />

- Auf der Grundlage der 4. regionalisierten Bevölkerungsprognose<br />

punkt Bus/Bahn<br />

für den Freistaat Sachsen bis 2020 gesicherte<br />

vgl. dazu: Anlage 2 D<br />

Schwellenwerte der Einwohnerzahlen für Einzugsbereiche<br />

(7000 EW im Ländlichen Raum und 15000 EW im<br />

Verdichtungsraum) sowie mindestens 3000 EW für den<br />

Zentralen Ort<br />

Eine Überschreitung der Schwellenwerte gegenwärtig<br />

- Prüfung, ob weitere Gemeinden mit einer Gemeindefläche<br />

über 50 km² und ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich<br />

die Kriterien für die Ausweisung eines<br />

Grundzentrums nach LEP Z 2.3.12 erfüllen.<br />

von 10 – 15 % garantiert näherungsweise Stabilität der<br />

Einzugsbereiche.<br />

Vergleiche dazu auch Anlage 2 B.<br />

Im Ergebnis der Prüfung hat sich gezeigt, dass keine<br />

weitere Gemeinde die Voraussetzungen für eine Ausweisung<br />

als Grundzentrum erfüllt.<br />

Weiterhin sind die Kriterien des LEP „Stabilisierung des<br />

ländlichen Raumes durch die Entwicklung leistungsfähiger<br />

In die Prüfung einbezogen wurden Großschirma, Rechenberg-Bienenmühle,<br />

Pfaffroda und Rossau.<br />

Städte“ sowie die „Fähigkeit, Entwicklungsaufgaben für<br />

den räumlichen Wirkungsbereich ausfüllen zu können“<br />

beachtet worden, soweit siedlungsstrukturelle Ansatzpunkte<br />

vorliegen. In Teilen des ländlichen Raumes, insbesondere<br />

auch im Osterzgebirge, gibt es schwächer ausgeprägte<br />

Schwerpunkte der Besiedlung. Ausgangspunkt der<br />

Bestimmung von Grundzentren ist das Ergänzungserfordernis,<br />

über den LEP hinaus weitere Zentralorte festzulegen.<br />

Für Großschirma gibt es durch die Nähe zu Freiberg kein<br />

Ergänzungserfordernis, keinen Verflechtungsbereich mit<br />

funktional zugeordneten Gemeinden. Der städtische Kern<br />

von Siebenlehn profitiert von seinen Lagevorteilen an der<br />

A 4 in unmittelbarer Nachbarschaft des Grundzentrums<br />

Nossen. Der Funktionsverlust nach der Eingemeindung<br />

nach Großschirma als Verwaltungsstandort und die nur<br />

noch als Ortsteil vorhandene Namensbezeichnung „Siebenlehn“<br />

ergeben keine grundzentral relevanten Sachverhalte<br />

Bestimmungsmethode zur Ausweisung von Grundzentren<br />

im Ländlichen Raum:<br />

für eine Ausweisung. Auch eine echte Knotenpunkt-<br />

funktion des ÖPNV, der klar auf Freiberg bzw. Nossen<br />

orientiert ist, kann nicht festgestellt werden.<br />

- bisheriges Mittelzentrum Olbernhau<br />

Rechenberg-Bienenmühle hat keinen Verflechtungsbereich<br />

mit funktional zugeordneten Gemeinden, keinen<br />

- bisheriges Unterzentrum Scheibenberg - Schlettau,<br />

Waldenburg<br />

Brand-Erbisdorf, Frauenstein, Oederan, Lengefeld -<br />

Pockau, Hainichen, Rochlitz, Penig.<br />

städtischen Kern und verfehlt mit 2300 EW den Schwellenwert<br />

von 3000 EW für ein Grundzentrum bzw. von 7000<br />

EW für den Einzugsbereich bei weitem. Auch die Schwelle<br />

von 1000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am<br />

Arbeitsort wird mit 627 (30.06.2006) nicht erreicht.<br />

Hier gilt die Regelvermutung eines Ausweisungserfordernisses,<br />

da bisher höher eingestuft als Grundzentrum. Pfaffroda hat keinen Verflechtungsbereich mit funktional<br />

zugeordneten Gemeinden, keinen städtischen Kern und ist<br />

- Ergänzungserfordernis nach LEP Z 2.3.12, Satz 1<br />

Ein Ergänzungserfordernis gibt es laut LEP bei Erreichbarkeitsdefiziten,<br />

die nur für den ländlichen Raum<br />

im LEP definiert sind (Begründung zu LEP Z 2.3.12,<br />

mit ca. 3000 EW weit von dem Schwellenwert 7000 EW für<br />

einen grundzentralen Einzugsbereich entfernt. Mit 533<br />

Beschäftigten am Arbeitsort wird nur knapp die Hälfte des<br />

Schwellenwertes (1000 Beschäftigte) erreicht.<br />

S. 20) und dann bestehen, wenn eine ÖPNV-Anbindung<br />

in 30 Minuten aus Ortsteilen an ein Mittelzentrum/Oberzentrum<br />

nicht gegeben ist.<br />

In analoger Anwendung soll die ÖPNV-Anbindung aus<br />

Ortsteilen an das nächstgelegene Grundzentrum 30 Minuten<br />

möglichst nicht überschreiten.<br />

vgl. dazu: Anlage 2 A<br />

Für Rossau gibt es durch die Nachbarschaft zum Mittelzentrum<br />

Mittweida, des Weiteren zu den benachbarten<br />

Städten Hainichen und Frankenberg kein Ergänzungserfordernis,<br />

somit auch keinen Verflechtungsbereich von<br />

zugeordneten Gemeinden. Es gibt keinen städtischen<br />

Kern. Der für grundzentrale Einzugsbereiche übliche Wert<br />

von 7000 EW im ländlichen Raum wird weit verfehlt.<br />

- Feststellung der Verflechtungsbereiche nach LEP<br />

Z 2.3.12:<br />

mindestens 7000 EW dauerhaft (2015/2020)<br />

Bestimmungsmethode zur Ausweisung von Grundzentren<br />

im Verdichtungsraum:<br />

mindestens 3000 EW im Zentralen Ort<br />

(Voraussetzung: städtischer oder stadtähnlicher Kern)<br />

vgl. dazu: Anlage 2 B und Karte „Grundzentrale Verflechtungsbereiche“<br />

- bisheriges Mittelzentrum Meerane, Flöha, Zschopau,<br />

Burgstädt, Frankenberg<br />

- bisheriges Unterzentrum Ehrenfriedersdorf - Thum,<br />

- Feststellung des herausgehobenen Arbeitsplatzangebotes<br />

nach LEP Z 2.3.12:<br />

Geyer<br />

Lugau - Oelsnitz, Thalheim, Zwönitz<br />

über 1000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im<br />

Grundzentrum,<br />

über 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze je<br />

1000 EW im Grundzentrum<br />

vgl. dazu: Anlage 2 C<br />

- Ableitung des Ergänzungserfordernisses aus „Bestand<br />

eines lokalen Versorgungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungszentrums“<br />

vgl. dazu auch: Anlagen 2 C und 2 E<br />

- Feststellung der Verflechtungsbereiche nach LEP<br />

Z 2.3.12:<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 3


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

(Voraussetzung: städtischer oder stadtähnlicher Kern)<br />

vgl. dazu: Anlage 2 B und Karte „Grundzentrale Verflechtungsbereiche“<br />

- Feststellung des herausgehobenen Arbeitsplatzangebotes<br />

nach LEP Z 2.3.12:<br />

über 2000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im<br />

Grundzentrum<br />

über 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze je<br />

1000 EW im Grundzentrum<br />

vgl. dazu: Anlage 2 C<br />

- Feststellung von ÖPNV-Knotenpunkten nach LEP<br />

Z 2.3.12:<br />

wie im Ländlichen Raum<br />

vgl. dazu: Anlage 2 D<br />

Grundzentrale Verbünde<br />

- Ehrenfriedersdorf - Thum - Geyer<br />

Ehrenfriedersdorf, Thum und Geyer sind benachbarte<br />

Kleinstädte vergleichbarer Größenordnung, die sich<br />

um die Greifensteine gruppieren und untereinander in<br />

5 bis 15 Autominuten erreichbar sind. Die Funktionsteilung<br />

in Bezug auf die zentralörtliche Ausstattung drängt<br />

sich geradezu auf und wird durch den demographischen<br />

Wandel sich zwangsläufig intensivieren. Schon gegenwärtig<br />

bestehen im Freizeitbereich (Greifensteine-<br />

Naturtheater, Greifenbachstauweiher und Campingplatz<br />

sowie Freizeitbad „Ana Mare“) intensive Formen der Zusammenarbeit.<br />

Mit Gelenau und dem oberen Teil von Drebach (Einzugsbereich<br />

Thum bzw. Ehrenfriedersdorf), Tannenberg<br />

(teilweise Einzugsbereich Geyer) und den Ortsteilen<br />

Neundorf und Schönfeld (teilweise Einzugsbereich Ehrenfriedersdorf)<br />

ergibt sich für den grundzentralen Verbund<br />

ein Verflechtungsbereich von rd. 25 T Einwohnern,<br />

der eine funktionale Eigenständigkeit vom Mittelzentrum<br />

Annaberg-Buchholz besitzt. Eine zukünftige funktionale<br />

Konzentration auf nur eine Stadt ist weder erkennbar<br />

noch zweckmäßig, ebenso wenig wäre ein Verzicht auf<br />

die grundzentrale Mehrfachausweisung und eine Zuordnung<br />

ausschließlich zur Kreisstadt realistisch oder<br />

wünschenswert, da das Ausweisungserfordernis besteht.<br />

Somit werden die im Beteiligungsverfahren bekundeten<br />

Bemühungen der drei Städte, in einem grundzentralen<br />

Verbund zusammenzuarbeiten, als regionalplanerisch<br />

sachgemäß anerkannt.<br />

- Schlettau - Scheibenberg<br />

Schlettau und Scheibenberg sind benachbarte Kleinstädte<br />

vergleichbarer Größenordnung, die eine Verwaltungsgemeinschaft<br />

bilden und einen gemeinsamen<br />

Flächennutzungsplan, derzeit im Verfahren, aufgestellt<br />

haben. Die Funktionsteilung, z. B. Scheibenberg - Verwaltungssitz,<br />

Bauleitplanung, Schlettau - Sitz Naturpark,<br />

kulturelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Schloss<br />

u.a., wird sich weiter intensivieren.<br />

Im gemeinsamen Verflechtungsbereich mit Crottendorf<br />

und Elterlein leben rd. 13 T Einwohner. Als Mittelschulstandort<br />

wirkt Scheibenberg auch bis in die benachbarte<br />

Gemeinde Markersbach. Etwa in der Mitte zwischen<br />

Annaberg-Buchholz und Schwarzenberg gelegen, ist<br />

Scheibenberg der zentral gelegene städtische Ansatzpunkt<br />

und nur im Verbund mit Schlettau für grundzentrale<br />

Funktionen geeignet; die aktuelle zentralörtliche Ausstattung<br />

beider Städte (bisher mit Crottendorf im unterzentralen<br />

Verbund) rechtfertigt das Ausweisungserfordernis,<br />

obwohl die industriell-gewerblichen Schwerpunkte<br />

in Crottendorf und Elterlein liegen.<br />

und Pfaffroda, OT Haselbach einen Verflechtungsbereich<br />

von rd. 10 T Einwohnern.<br />

Die Nachbarschaftslage der Siedlungs- und Versorgungskerne<br />

Lengefeld und Pockau und deren zentralörtliche<br />

Ausstattung sind nur funktionsteilig grundzentral<br />

nutzbar. Die Intensivierung der Zusammenarbeit von<br />

Lengefeld und Pockau als grundzentraler Verbund ist<br />

zwangsläufig erforderlich, um die funktionale Eigenständigkeit<br />

dieses Raumes im Wirkungsbereich von Marienberg<br />

und Olbernhau weiterhin zu bewahren.<br />

- Oelsnitz - Lugau<br />

Der grundzentrale Verbund von Oelsnitz und Lugau umfasst<br />

einen Verflechtungsbereich im Verdichtungsraum<br />

von rd. 30 T EW. Die beiden Städte im ehemaligen<br />

Steinkohlengebiet gehen baulich auf breiter Front ineinander<br />

über.<br />

Gemeinsam bilden Oelsnitz und Lugau ein lokales Versorgungs-,<br />

Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum,<br />

das im Bildungs- und teilweise im Handelsbereich mittelzentrale<br />

Ausprägung besitzt. Beide Städte waren bisher<br />

als kooperierendes Unterzentrum ausgewiesen. Aus<br />

der bisher bestehenden engen Zusammenarbeit, z.B. im<br />

Rahmen von Projekten zur Überwindung von Folgen<br />

des Steinkohlenabbaus, befinden sich beide Städte auf<br />

dem Weg engerer verstetigter Kooperation, der auch<br />

einen gemeinsamen Flächennutzungsplan zweckmäßig<br />

macht.<br />

Ein Verzicht auf die durch den Verbund gebündelte<br />

grundzentrale Ausweisung mit dem Hinweis auf die Mittelzentren<br />

Stollberg bzw. den Städteverbund „Sachsenring“<br />

ginge an der Realität der vorhandenen, teilweise<br />

mittelzentralen Ausstattung mit einem Potenzial von 30<br />

T Einwohnern vorbei. Im Sinne einer ausgewogenen<br />

Landesentwicklung auch im Verdichtungsraum ist die<br />

Ausweisung des grundzentralen Verbundes Oelsnitz -<br />

Lugau unverzichtbar. Insbesondere trägt der Städteverbund<br />

der durch den demographischen Wandel begründeten<br />

Notwendigkeit weiterer funktionsteiliger Entwicklung<br />

am geeignetsten Rechnung.<br />

- Zwönitz - Thalheim<br />

Zwönitz und Thalheim waren bisher als Unterzentren mit<br />

jeweils eigenem Einzugsbereich ausgewiesen. Hinweise<br />

nach einer Ausweisung kooperierender Zentren waren<br />

von beiden Verwaltungen schon bei der Aufstellung des<br />

ersten Landesentwicklungsplanes gegeben worden, allerdings<br />

unter mittelzentralen Bezügen, z.B. im Bereich<br />

der Gymnasien.<br />

Für einen grundzentralen Verbund sprechen heute:<br />

· das Vorhandensein von zwei städtischen Kernen vergleichbarer<br />

Größenordnung<br />

· die Nachbarschaftslage (ununterbrochene Besiedlung<br />

im Zwönitztal, u.a. zwischen Thalheim bis Zwönitz)<br />

· die Überlappung von Einzugsbereichen von Thalheim<br />

mit den Zwönitzer Ortsteilen Brünlos und Dorfchemnitz<br />

und bei der Gemeinde Hormersdorf<br />

· die aus dem demographischen Wandel ableitbare<br />

Zweckmäßigkeit der funktionsteiligen Entwicklung<br />

· die zentralörtliche Ausstattung beider Städte, wobei<br />

Zwönitz z.B. im Bildungsbereich auch einen Einzugsbereich<br />

in die angrenzenden Kreise Annaberg bzw.<br />

Aue-Schwarzenberg hat (Überlappungen im Einzugsbereich<br />

mit Lößnitz und Schwarzenberg führen<br />

nicht zu einer Beeinträchtigung des mittelzentralen<br />

Städteverbundes „Silberberg“.)<br />

· die im Rahmen der Aufstellung des Planes bisher abgeschlossenen<br />

Vereinbarungen zur gegenseitigen<br />

Zusammenarbeit und Stadtratsbeschlüsse.<br />

- Lengefeld - Pockau<br />

Generell ist die Bedeutung der Ausweisung zentraler<br />

Im dünn besiedelten Flöhagebiet nördlich von Marienberg<br />

Orte unter den Bedingungen des demographischen Wan-<br />

bilden die Kleinstadt Lengefeld und die etwa dels für den Erhalt und den sachgerechten Umbau der<br />

gleichgroße Gemeinde Pockau (bisher als Kooperierendes<br />

Siedlungs- und Infrastruktur und der funktionalen Bezie-<br />

Unterzentrum fungierend) mit Zöblitz, OT Ansprung hungen nicht zu unterschätzen. Der fehlende wissen-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 4


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

schaftliche Vorlauf hinsichtlich langjähriger Erfahrungen<br />

mit diesbezüglichen Anpassungsstrategien sollte nicht<br />

verhindern, die im Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong> schon<br />

lange existierenden funktionsteiligen Strukturen weiterhin<br />

und gezielt als Städteverbünde im System zentralörtlicher<br />

Ausweisungen zu entwickeln.<br />

Zu 2.3.4<br />

Zu 2.3.6 und 2.3.7<br />

Zu 2.4.1<br />

Die Plansätze nehmen Bezug auf LEP G 5.1.1, der die<br />

Die LEP-Kriterien „Hochschuleinrichtungen in nichtzentralörtlichen<br />

Gemeinden“ sowie eine „vertiefte Ausbildung an<br />

<strong>Region</strong>alplanung ermächtigt, Versorgungs- und Siedlungskerne<br />

gemäß der Begriffsbestimmung auszuweisen.<br />

Gymnasien“ außerhalb von Ober- und Mittelzentren treffen<br />

Gleichzeitig heißt es dort, dass die Festlegung von Versorgungs-<br />

und Siedlungskernen in den <strong>Region</strong>alplänen<br />

auf diese Planungsregion nicht zu.<br />

Die besondere Gemeindefunktion „Bildung“ wird für nichtzentralörtliche<br />

Gemeinden ausgewiesen, wenn der Cha-<br />

erfolgen soll, „sofern ein überörtliches Regelungserfordernis<br />

raumordnerisch begründet ist“.<br />

rakter einer Gemeinde von der Bildungsfunktion dominiert<br />

Noch stärker als bei Wachstumsprozessen ist bei Bevölkerungsrückgang<br />

und funktionalem Wandel ein überörtliches<br />

wird. In den festgelegten Grundzentren stellt die Bildung<br />

eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den<br />

Interesse vorhanden, dass die bestehenden Versorgungsanderen<br />

Aufgaben des Grundzentrums dar.<br />

und Siedlungskerne in ihrer Funktion erhalten bleiben.<br />

Die Festlegung allein auf 3-zügige Mittelschulstandorte<br />

Gleichzeitig kann bei demographisch bedingten Neuordnungen<br />

des Funktionenspektrums im Einzelfall auch eine<br />

würde die Ausweisungen hinreichend unterstützen.<br />

Das Vorhandensein von im sachsenweiten Vergleich sehr<br />

Funktionserweiterung zweckmäßig sein.<br />

großen Grundzentren mit einer weit über dem Durchschnitt<br />

Die Ausweisung der Versorgungs- und Siedlungskerne<br />

liegenden Bedeutung der Bildungsfunktion in einigen<br />

stärkt die Grundzentren bei der Umsetzung ihrer Versorgungs-<br />

und Entwicklungsaufgaben gemäß Definition.<br />

Grundzentren erfordert aus regionaler Sicht die Einbeziehung<br />

dieses Sachverhaltes in die Festlegungen.<br />

Versorgungs- und Siedlungskerne sind hier die namengebenden<br />

städtischen Kerne der Grundzentren, bei Pockau<br />

Als ergänzende Definition wird der Standort eines Gymnasiums<br />

mit über 600 Schülern (Stand: 13.09.2007) und/oder<br />

eines aus einer Bahnhofssiedlung entwickelten verstädterten<br />

Kernes. Die Ausweisung von Neuoelsnitz entspricht<br />

eines Berufsschulzentrums mit über 1000 Schülern (Stand:<br />

05.11.2007) begründend eingeführt. In den übrigen Regioder<br />

realen Verstädterungssituation in Verbindung mit der<br />

Entstehung des Steinkohlengebietes und der nachfolgen-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

den wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Entwicklung,<br />

sie ist somit zwingend erforderlich.<br />

Die Versorgungs- und Siedlungskerne bilden das Grundgerüst<br />

der Siedlungsstruktur. Ihr Erhalt und ihre Stabilisierung<br />

ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit<br />

des Zentrale-Orte-Systems, auch auf der grundzentralen<br />

Ebene.<br />

Auch in der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge ist durch<br />

die deutlich verringerte Geburtenzahl und einen Wanderungsverlust<br />

überwiegend junger Bevölkerung seit mehr<br />

als 15 Jahren eine Veränderung der Altersstruktur der<br />

Bevölkerung eingetreten, die zu Standortschließungen im<br />

Infrastrukturbereich und der Daseinsvorsorge geführt<br />

haben und weiterhin führen werden. Gleichzeitig nimmt die<br />

Zahl älterer Menschen noch einige Jahre auch absolut zu,<br />

woraus sich im Zusammenleben der Generationen und im<br />

Dienstleistungsbereich auch neue Formen und Beziehungen<br />

entwickeln werden.<br />

Die standörtliche Entwicklung öffentlicher Einrichtungen,<br />

die von Tragfähigkeitsschwellen abhängig sind, lässt sich<br />

im Verdichtungsraum durch das dort vorhandene größere<br />

Bevölkerungspotenzial effektiver gestalten als im ländlichen<br />

Raum. Der Plansatz verpflichtet die Kommunen und<br />

Akteure, auf eine effektive Erschließung funktionsteiliger<br />

Nutzungsmöglichkeiten hinzuwirken. Dabei sind die<br />

Erfordernisse aus den Bevölkerungsstrukturveränderungen<br />

Ausgangs- und Zielpunkt des Gestaltungsprozesses.<br />

Neben den höherrangigen Zentren bieten sich in besonderem<br />

Maße die Grundzentren im Verdichtungsraum für<br />

eine funktionsteilige Entwicklung an. Die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

enden dort, wo es zu einer Beeinträchtigung der<br />

Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte käme.<br />

Zu 2.3.5<br />

Über längere Sicht ist der Bevölkerungsrückgang mit<br />

Schließung von Einrichtungen und mit Verlust von Siedlungsfunktionen<br />

verbunden. Unter Wachstumsbedingungen<br />

orientiert die Begriffsbestimmung für Zentrale Orte auf<br />

eine Schwerpunktbildung hinzuwachsender Infrastruktur<br />

und Siedlungsfunktionen. In gleicher Weise ist es erforderlich,<br />

Schrumpfungsprozesse mit Auswirkungen auf Siedlungsfunktionen<br />

so zu gestalten, dass die zentralörtlichen<br />

Funktionen in den Grundzentren im ländlichen Raum<br />

möglichst lange erhalten bleiben und wo es möglich ist,<br />

diese auch gestärkt werden. Der Plansatz verpflichtet die<br />

Träger öffentlicher Belange, auch bei rückläufiger Entwicklung<br />

im Sinne der Zentralortdefinition zu handeln.<br />

Zu 2.4<br />

Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

Laut Begriffsdefinition ist die Ausweisung besonderer<br />

Gemeindefunktionen zunächst für nichtzentralörtliche<br />

Gemeinden vorgesehen. Mit den Festlegungen des LEP<br />

zum höherrangigen Zentralortsystem (6 von 8 nicht mehr<br />

als Mittelzentren ausgewiesene Städte befinden sich in der<br />

<strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge) sind die ausgewiesenen<br />

Grundzentren dieser Planungsregion in ihrer Größe und<br />

ihrer Funktionalausstattung vielfach deutlich herausgehoben<br />

gegenüber den meisten Grundzentren in Sachsen.<br />

Dieser Sachverhalt erklärt die Notwendigkeit und das<br />

überörtliche Regelungserfordernis für besondere Gemeindefunktionen<br />

in einigen Grundzentren der Planungsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge. Die Ermächtigung dazu ist aus dem<br />

2. Teil des 1. Satzes der Begriffsbestimmung ableitbar.<br />

Nicht im LEP aufgezählt sind die Funktionen „Gesundheit/Soziales“<br />

und „Wintersport“. In Verbindung mit der<br />

nicht abschließenden Formulierung des LEP in der Begriffsbestimmung<br />

(„… kommen insbesondere in Betracht“)<br />

ist aus regionalplanerischer Sicht die Ausweisung der<br />

beiden o. a. zusätzlichen besonderen Funktionen unverzichtbar.<br />

Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sind ihrer<br />

Verwaltungsfunktion nach zumeist Einheitsgemeinden<br />

oder erfüllende Gemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft.<br />

Die Kriterienvorgaben des LEP haben zur Folge,<br />

dass ausnahmsweise auch Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften<br />

überörtlich bedeutsame Funktionen<br />

ausüben, die z.B. bei Elterlein zu einem Einpendlerüberschuss<br />

führen und die den wirtschaftlichen Charakter<br />

der Gemeinde dominieren. In gleicher Weise ist die Fremdenverkehrsbedeutung<br />

von Pobershau erklärbar, die nicht<br />

von Aufgabenübertragungen im Verwaltungsbereich<br />

durch die Kreisstadt Marienberg ersetzt werden kann. Die<br />

Lage an der tschechischen Grenze und die Realisierung<br />

regional bedeutsamer Projekte, wie bei der Gemeinde<br />

Deutschneudorf sind in erster Linie wiederum standortbezogen.<br />

In gleicher Weise ist die wirschaftlich-soziale Dominanzwirkung<br />

zu bewerten.<br />

B - 5


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

nen des Freistaates sind nur insgesamt sechs Städte<br />

betroffen, die diese Definition erfüllen. 3)<br />

Begründung für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Erzgebirge:<br />

Brand-Erbisdorf<br />

Eppendorf<br />

Flöha<br />

3-zügige Mittelschule, 285 Schüler,<br />

Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />

938 Schüler<br />

3-zügige Mittelschule, 418 Schüler<br />

3-zügige Mittelschule, 385 Schüler,<br />

Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />

605 Schüler<br />

Großrückerswalde 3-zügige Mittelschule (staatlich<br />

anerkannte Ersatzschule), 318<br />

Schüler<br />

Olbernhau<br />

Zschopau<br />

3-zügige Mittelschule, 434 Schüler,<br />

Gymnasium mit großem Einzugsbereich<br />

, 597 Schüler<br />

zwei 3-zügige Mittelschulen, zusammen<br />

646 Schüler, Berufsschulzentrum<br />

1350 Schüler, Gymnasium<br />

mit großem Einzugsbereich, 666<br />

Schüler<br />

Zu 2.4.2<br />

Die besondere Gemeindefunktion „Gewerbe“ wird für<br />

nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen, wenn der<br />

Charakter einer Gemeinde von der gewerblichen Funktion<br />

dominiert wird.<br />

Voraussetzung für besondere Funktion „Gewerbe“:<br />

- über 400 Arbeitsplätze je 1000 Einwohner in der<br />

Gemeinde (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

am Arbeitsort)<br />

- hoher Besatz mit verarbeitendem Gewerbe (über 30<br />

%) - ohne Bauwirtschaft<br />

Die in der Sächsischen Gemeindestatistik ausgewiesenen<br />

Angaben liegen nicht für alle Gemeinden vor.<br />

Die Grenze von 20 und mehr Beschäftigten mag für<br />

eine landesstatistische Auswahl geeignet sein, ist a-<br />

ber keinesfalls hinreichend, um in jedem Fall die besondere<br />

Funktion „Gewerbe“ regional abschließend<br />

zu bestimmen.<br />

Weiterhin ist die Relativaussage (400 Arbeitsplätze je 1000<br />

EW) teilweise ungeeignet, wenn sie in kleinen Gemeinden<br />

erheblich überschritten wird, ohne von der Gesamtzahl<br />

entsprechende Bedeutung zu haben. Deshalb wird als<br />

ergänzendes Kriterium für die Begründung eines überörtlichen<br />

Regelungserfordernisses eingeführt:<br />

Frankenberg<br />

Rochlitz<br />

Zwönitz<br />

Oelsnitz<br />

3-zügige Mittelschule, 332 Schüler,<br />

Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />

634 Schüler<br />

3-zügige Mittelschule, 311 Schüler,<br />

Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />

769 Schüler<br />

3-zügige Mittelschule, 359 Schüler,<br />

Gymnasium mit großem Einzugsbereich,<br />

675 Schüler<br />

3-zügige Mittelschule, 411 Schüler,<br />

Berufsschulzentrum, 1348 Schüler,<br />

Technisches Gymnasium.<br />

- mindestens 1000 Arbeitsplätze absolut in der Gemeinde<br />

im ländlichen Raum<br />

- mindestens 2000 Arbeitsplätze in der Gemeinde im<br />

Verdichtungsraum<br />

Begründung für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Erzgebirge:<br />

- Crottendorf (382 Arbeitsplätze je TEW, 57 %<br />

im verarbeitenden Gewerbe, 2004)<br />

1807 Beschäftigte am Arbeitsort<br />

- Elterlein (475 Arbeitsplätze je TEW, 66 %<br />

im verarbeitenden Gewerbe, 2005)<br />

1545 Beschäftigte am Arbeitsort<br />

Der <strong>Region</strong>ale <strong>Planungsverband</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

betrachtet das Vorhandensein eines Gymnasiums von<br />

mehr als 600 Schülern (2007) bei einem Durchschnitt von<br />

rd. 740 Schülern in den ausgewiesenen Mittelzentren des<br />

Freistaates als eine deutlich herausgehobene Funktion<br />

gegenüber anderen Aufgaben eines Grundzentrums.<br />

Diese Wertung steht auch in Übereinstimmung mit LEP<br />

Z 16.3.5, wo es heißt: „Gymnasien sollen in Ober- und<br />

Mittelzentren sowie bei tragfähigem Einzugsbereich in<br />

Grundzentren mit besonderer Funktion im Bildungsbereich<br />

(Gymnasium) zur Verfügung stehen.“ Weiterhin sei<br />

angemerkt, dass die durchschnittliche Zahl von Mittelschülern<br />

in den Mittelzentren in Sachsen ca. 550 beträgt.<br />

Schülerzahlen in Mittelschulen von Grundzentren mit mehr<br />

als 300 Schülern werden ebenfalls als eine deutlich gegenüber<br />

den anderen Aufgaben des Grundzentrums herausgehobene<br />

Funktion bewertet. Dementsprechend wird<br />

die Bedeutung eines Berufsschulzentrums mit mehr als<br />

1000 Schülern eingeschätzt. Außerdem ist der Kumulationseffekt<br />

mehrerer regionalbedeutsamer Schulstandorte<br />

als „Bildungszentrum“ unverkennbar.<br />

3) (Wilkau-Haßlau, Nossen, Sebnitz, Bischofswerda, Taucha,<br />

- Seiffen (398 Arbeitsplätze je TEW, über<br />

35 % im verarbeitenden Gewerbe,<br />

2004)<br />

1068 Beschäftigte am Arbeitsort<br />

- Venusberg (401 Arbeitsplätze je TEW, 51 %<br />

im verarbeitenden Gewerbe, 2004)<br />

- Hartmannsdorf (653 Arbeitsplätze je TEW, 2005)<br />

3111 Beschäftigte am Arbeitsort.<br />

Beschäftigtenzahlen unterliegen zum Teil erheblichen<br />

Schwankungen des Arbeitsmarktes.<br />

Die durch den <strong>Planungsverband</strong> entsprechend LEP-<br />

Kriterien bestimmten Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen<br />

müssen wenigstens einmal im Verfahrenszeitraum<br />

die Kriterien erfüllt haben.<br />

Zu 2.4.3<br />

Die besondere Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ wird<br />

für nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen, wenn der<br />

Charakter einer Gemeinde von der Fremdenverkehrsfunktion<br />

dominiert wird. In den festgelegten Grundzentren stellt<br />

der Fremdenverkehr eine deutlich herausgehobene Funktion<br />

gegenüber den anderen Aufgaben des Grundzentrums<br />

dar.<br />

Brandis)<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 6


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Voraussetzung für besondere Funktion „Fremdenverkehr“:<br />

- Kurortstatus oder<br />

- über 100 Übernachtungen pro Gästebett und Jahr<br />

und mindestens 50 000 Übernachtungen<br />

Begründungen für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge:<br />

Die Übernachtungszahlen sind in den letzten Jahren starken<br />

Schwankungen unterlegen, teilweise auch in Folge<br />

des Hochwassers.<br />

Die durch den <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong> entsprechend<br />

LEP-Kriterien bestimmten Gemeinden mit besonderen<br />

Gemeindefunktionen müssen wenigstens einmal in den<br />

letzten 5 Jahren die Kriterien erfüllt haben.<br />

Die Ausweisung von Geyer wird auch begründet mit 300<br />

Ferienplätzen und 600 Standplätzen auf dem Campingplatz<br />

am Greifenbachstauweiher, die in der veröffentlichten<br />

Statistik nicht erfasst sind. Die besondere Funktion „Fremdenverkehr“<br />

komplettieren die Jugendherberge Hormersdorf<br />

(600 Meter vom Campingplatz entfernt, 2006: 23000<br />

Übernachtungen), das Freizeitbad „Ana Mare“ (zwischen<br />

Geyer und Campingplatz) und das Naturtheater Greifensteine<br />

(Sommerspielstätte des Annaberger Theaters),<br />

jeweils rd. 800 m vom Campingplatz entfernt.<br />

In der Summe, nur in abweichender Verteilung, werden die<br />

50 000 Übernachtungen in Geyer auch dauerhaft erreicht.<br />

- Oberwiesenthal (rd. 550 000 Übernachtungen, 185<br />

Übernachtungen pro Bett 2005)<br />

- Geyer (> 50 000 1) Übernachtungen, 109<br />

Übernachtungen pro Bett 2002)<br />

Thermalbad (rd. 72 000 Übernachtungen, rd.<br />

Wiesenbad 219 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />

- Halsbrücke (rd. 111 000 Übernachtungen, rd.<br />

280 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />

- Rechenberg- (> 50 000 1) Übernachtungen, rd.<br />

Bienenmühle 120 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />

- Pobershau (rd. 54 000 Übernachtungen, rd.<br />

170 Übernachtungen pro Bett 2002)<br />

- Seiffen (rd. 70 000 Übernachtungen, 103<br />

Übernachtungen pro Bett 2003)<br />

- Wolkenstein (rd. 101 000 Übernachtungen, rd.<br />

182 Übernachtungen pro Bett 2005)<br />

1)<br />

einschließlich Vermietungen bis 8 Betten<br />

Zu 2.4.4<br />

Die besondere Gemeindefunktion „Grenzübergreifende<br />

Kooperation“ wird ausgewiesen, wenn der Charakter einer<br />

Gemeinde von der Lage an der Staatsgrenze und der<br />

grenzübergreifenden Kooperation stark beeinflusst wird<br />

oder eine solche Beeinflussung in zunehmendem Maße zu<br />

erwarten ist.<br />

Voraussetzung für besondere Funktion „Grenzübergreifende<br />

Kooperation“<br />

- Lage im grenznahen Gebiet<br />

- Realisierung von deutsch-tschechischen Projekten im<br />

Verkehrs-, Fremdenverkehrs-, Wirtschafts-, Bildungs-,<br />

Sport- oder Kulturbereich<br />

Begründung für Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Erzgebirge:<br />

- Stadt Oberwiesenthal, (Grenzorte Oberwiesenthal,<br />

Unterwiesenthal, Hammerunterwiesenthal, 1 PKWund<br />

3 Fußgänger- bzw. Skiwanderer-<br />

Grenzübergänge, Zusammenarbeit mit Boži Dar und<br />

Loučna im Bereich Kitas, Feuerwehr, Rettungswesen,<br />

Winterdienst, Abwasser; grenzüberschreitende Radund<br />

Wanderrouten, Loipen-Skimagistrale, Naturschutz-Pöhlbachtal,<br />

Hochwasserschutz-Pöhlbach,<br />

beabsichtigt: gemeinsames Wintersportgebiet Fichtelberg-Keilberg,<br />

gemeinsame Werbung; Ausbau<br />

Grenzübergang Hammerunterwiesenthal geplant, im<br />

Verfahren: Gemeinsamer Flächennutzungsplan u.a.<br />

mit der VG Bärenstein und intensiver Abstimmung<br />

und gegenseitiger Unterrichtung der tschechischen<br />

Gemeinden Boži Dar und Loučna …)<br />

- Gemeinde Bärenstein (Grenzorte Bärenstein, Niederschlag,<br />

2 Grenzübergänge, Doppelort Bärenstein-<br />

Vejprty, gemeinsame Kläranlage, Zusammenarbeit<br />

auf allen Gebieten der Daseinsvorsorge, Eisenbahnund<br />

PKW-Grenzübergang, intensivste Direktkontakte<br />

mit Tschechien in der Planungsregion. Im Verfahren:<br />

Gemeinsamer Flächennutzungsplan u.a. der VG Bärenstein<br />

und mit intensiver Abstimmung und gegenseitiger<br />

Unterrichtung der tschechischen Gemeinde<br />

Vejprty …)<br />

- Stadt Jöhstadt (Grenzorte Jöhstadt, Schmalzgrube, 2<br />

Rad- und Wanderergrenzübergänge, geplanter PKW-<br />

Grenzübergang, kürzeste Verbindung von Annaberg-<br />

Buchholz nach Klösterle/Klašterec und Kaaden/Kadaň<br />

sowie Saaz/Žatec, touristische und kulturelle<br />

Zusammenarbeit, Verlängerung Kleinbahnprojekt<br />

im Entwurf des <strong>Region</strong>alplanes Ústi, Hochwasserschutz<br />

im Preßnitztal durch Talsperrenbewirtschaftung<br />

Přisečnice/Preßnitz und Zusammenarbeit<br />

Jöhstadt-Christophhammer/Kryštofovy Hamry…)<br />

- Stadt Olbernhau (Grenzorte Olbernhau-Grünthal und<br />

-Oberneuschönberg, Rothenthal,Hirschberg, Ausbau<br />

als PKW-Grenzübergang nahe Rothenthal, Fußgängergrenzübergang<br />

Grünthal, im Zusammenhang mit<br />

Grenzgewässern Natzschung, Flöha und Schweinitz<br />

und diese umgebende FFH-Gebiete intensive Abstimmungen<br />

zu möglicher Trinkwasserentnahme,<br />

Hochwasserschutz bzw. -rückhaltung und Naturschutz<br />

erforderlich, ständiger kommunaler Abstimmungsbedarf<br />

mit Nachbarorten Brandov und Hora<br />

Sv. Kateřiny, Vermittlung der tschechischen Sprache<br />

an Volkshochschule, Olbernhau ist die bevölkerungsreichste<br />

Stadt unmittelbar an sächsischtschechischen<br />

Staatsgrenze und nur wenige Autominuten<br />

von Chomutov, Most und Litvinov entfernt)<br />

- Gemeinde Deutschneudorf (Grenzorte Deutscheinsiedel,<br />

Deutschneudorf, Deutschkatharinenberg,<br />

Oberlochmühle, Brüderwiese, PKW-Grenzübergang<br />

Deutscheinsiedel, weitere PKW-Übergänge nach Hora<br />

Sv. Kateřiny geplant, Fußgängerübergänge nach<br />

Nová Ves v Horách und Hora Sv. Kateřiny, seit<br />

1.6.2007 auch für geplante Seilbahn aus Tschechien<br />

zum Schaubergwerk, zweisprachiger deutschtschechischer<br />

Kindergarten, Bemühung durch<br />

deutsch-tschechischen Schulverein um zweisprachige<br />

private Grundschule, besonders enge Zusammenarbeit<br />

mit Nachbargemeinden Mnišek, Nová Ves<br />

v Horách und Hora Sv. Kateřiny bezüglich Hochwasserschutz,<br />

Wasserbereitstellung, Naturschutz, Vereinswesen,<br />

Infrastruktur, Rettungswesen und Tourismus.<br />

Deutschneudorf ist der einzige Grenzübergang<br />

in der <strong>Region</strong>, von dem der Südfuß des Erzgebirges<br />

in Halbtageswanderungen erreichbar ist, PKW-<br />

Fahrzeit nach Litvinov bzw. Olbernhau annähernd<br />

gleich.)<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 7


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

- Gemeinde Neuhausen (Grenzorte Deutschgeorgenthal,<br />

Neuwernsdorf, Grenzübergang für Fußgänger,<br />

Radfahrer und Skiwanderer in Deutschgeorgenthal,<br />

Wanderergrenzübergang am Göhrener Tor und Erweiterung<br />

um PKW-Übergangsmöglichkeit nach<br />

Česky Jiřetin angestrebt, da Parkplatzknappheit im<br />

Trinkwassereinzugsgebiet. Deutsch-tschechische<br />

Grenze verläuft längs im Stauwurzelbereich der<br />

Trinkwassertalsperre Rauschenbach zwischen Neuwernsdorf<br />

und Česky Jiřetin/Deutschgeorgenthal.<br />

Enge Zusammenarbeit mit Nachbargemeinde im Bereich<br />

Wasserwirtschaft, Naturschutz, Infrastruktur,<br />

Rettungswesen, Tourismus. Abstimmungen bezüglich<br />

Bewirtschaftung der 4 km oberhalb der Talsperre<br />

Rauschenbach im Flöhatal gelegenen Trinkwassertalsperre<br />

Flaje. Zusammenarbeit gemeinsam mit der<br />

Stadt Sayda und Meziboři.)<br />

- Rechenberg-Bienenmühle(Grenzort Holzhau, Grenzübergang<br />

nach Moldava für Fußgänger, Radfahrer<br />

und Skiwanderer, Bemühungen um weiteren Wanderer-Grenzübergang<br />

Holzhau-Betteleck mit fußläufiger<br />

Erschließung des Gebietes um den Wieselstein – mit<br />

956 m ü NN der höchste Berg des Osterzgebirges.<br />

Weiterhin gibt es Bemühungen um die Reaktivierung<br />

der deutsch-tschechischen Bahnverbindung zwischen<br />

Holzhau und Moldava. Nächster PKW-<br />

Grenzübergang Neurehefeld 10 Autominuten entfernt.<br />

Enge Abstimmungserfordernisse in den Bereichen<br />

Tourismus, Naturschutz, Hochwasserschutz<br />

und Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit<br />

mit Moldava)<br />

Zu 2.4.5<br />

Die besondere Gemeindefunktion „Gesundheit/Soziales“<br />

wird für nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen,<br />

wenn der Charakter einer Gemeinde von der Gesundheitsfunktion<br />

dominiert wird. In den festgelegten Grundzentren<br />

stellt die Funktion „Gesundheit/Soziales“ eine deutlich<br />

herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben<br />

des Grundzentrums dar.<br />

Voraussetzung für besondere Funktion „Gesundheit/Soziales“:<br />

- Krankenhäuser mit mehr als 200 Betten<br />

Krankenhäuser dieser Größenordnung außerhalb von<br />

Ober- bzw. Mittelzentren sind in Sachsen äußerst selten<br />

und begründen somit hinreichend diesen Schwellenwert<br />

als eine deutlich herausgehobene Funktion.<br />

Begründung für die Ausweisungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Erzgebirge:<br />

- Zschopau (320 Betten)<br />

- Hartmannsdorf (285 Betten)<br />

Zu 2.4.6<br />

Die besondere Gemeindefunktion „Wintersport“ wird für<br />

nichtzentralörtliche Gemeinden ausgewiesen, wenn der<br />

Charakter einer Gemeinde vom Wintersport dominiert wird.<br />

Voraussetzung für besondere Funktion „Wintersport“:<br />

- Wintersport-Leistungszentrum von gesamtsächsischer<br />

Bedeutung<br />

- Absoluter Schwerpunkt des touristischen Wintersports<br />

in Sachsen, auch in Verbindung mit der hohen<br />

Übernachtungskapazität mit mehr als 3000 Betten<br />

- Höhenlage: 800 - 1200 m ü. NN<br />

(als Begründung für möglichst langfristige Sicherheit<br />

der Funktion)<br />

Bedeutungszunahme des Kriteriums unter den Bedingungen<br />

des Klimawandels<br />

Zu 2.4.7<br />

Ausweisung in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge:<br />

- Oberwiesenthal<br />

Die aufgeführten besonderen Funktionen sind zu einem<br />

wesentlichen Teil Grundlage des Arbeitsplatzangebotes<br />

und kennzeichnen in ihrer Verteilung die Spezifik der<br />

<strong>Region</strong>. Das Vorhandensein höherrangiger, z. T. gleicher<br />

Funktionen in Mittelzentren oder im Oberzentrum ist bekannt,<br />

aber nicht Inhalt von 2.4.<br />

Die auf den Erhalt, im Einzelnen auch auf eine Entwicklung<br />

der bestehenden besonderen Gemeindefunktion<br />

gerichtete Zielaussage unterstützt die Ausprägung der<br />

<strong>Region</strong>sspezifik in Verbindung mit dem Bestand wichtiger<br />

Arbeitsplätze. Gleichzeitig kommt darin eine einzelfunktionsbezogene<br />

Ergänzung bzw. Erweiterung der zentralörtlichen<br />

Ausweisungen definitionsgemäß zum Tragen.<br />

Der Plansatz richtet sich an Träger öffentlicher Belange<br />

und regionale Akteure.<br />

Zu 2.5<br />

Zu 2.5.1<br />

Achsen<br />

Überregionale Verbindungsachsen Ausformung nach<br />

LEP Z 2.6.2<br />

„In den <strong>Region</strong>alplänen sind die überregionalen Verbindungsachsen<br />

auszuformen …“<br />

Ausweisung entsprechend Begründung zu LEP 2.6, S. 27:<br />

- „… verlaufen entlang von<br />

Autobahnen (hier: A 4, A 72)<br />

Bundesstraßen (hier: B 93, B 95, B 174),<br />

Eisenbahnen (hier: Sachsenmagistrale<br />

(KBS 510),KBS 520,240 nach Berlin, KBS 525 nach-<br />

Leipzig, Deutschland-Mitte-Verbindung, hier KBS<br />

540)“<br />

- „… verbinden sächsische Verdichtungsräume und<br />

Oberzentren miteinander und mit benachbarten<br />

Verdichtungsräumen außerhalb Sachsens.“<br />

Zu 2.5.2<br />

(hier: <strong>Chemnitz</strong> mit Dresden - Polen, mit Leipzig/Halle<br />

- Nordwestdeutschland, mit Berlin, mit Gera - Erfurt -<br />

Westdeutschland, mit Zwickau - Plauen - Süd- bzw.<br />

Südwestdeutschland, mit Praha/ Prag und Plzeň/Pilsen)<br />

<strong>Region</strong>ale Verbindungs- und Entwicklungsachsen <br />

Ausformung nach LEP Z 2.6.2<br />

„In den <strong>Region</strong>alplänen sind die überregionalen<br />

Verbindungsachsen … durch regionale Verbindungs- und<br />

Entwicklungsachsen zur Konzentration der<br />

Siedlungstätigkeit und Bündelung von Infrastruktureinrichtungen<br />

auf regionaler Ebene zu ergänzen.“<br />

Ausweisung entsprechend Begründung zu LEP 2.6, S. 28:<br />

- Anbindung der Mittelzentren an die sächsischen<br />

Oberzentren bzw. an Oberzentren benachbarter Bundesländer<br />

und Staaten<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 8


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

(hier: Annaberg-Buchholz - Zwickau(d), Marienberg -<br />

Most (Brüx)(n,p), Freiberg - Most (Brüx)(o) bzw. Teplice<br />

(Teplitz)(m), Freiberg - Dresden(l), Stollberg -<br />

<strong>Chemnitz</strong>(g), Lichtenstein - <strong>Chemnitz</strong>(a), Lichtenstein -<br />

Zwickau(a), Stollberg - „Städteverbund Sachsenring“ -<br />

Altenburg(e))<br />

- die Anbindung geeigneter Grundzentren an die Oberund<br />

Mittelzentren in der jeweiligen Planungsregion<br />

(hier: Rochlitz - Mittweida(c), Hainichen - Mittweida(c),<br />

Burgstädt - Mittweida(r), Burgstädt - Limbach-Oberfrohna(r),<br />

Olbernhau - Freiberg(n,o), Olbernhau - Marienberg(n),<br />

Lengefeld - Pockau - Marienberg(i,C), Lengefeld<br />

- Pockau - Freiberg(i), Zwönitz - Schwarzenberg(h),<br />

Zwönitz - Aue(g), Zwönitz - Stollberg(f), Zwönitz - Thalheim<br />

- <strong>Chemnitz</strong>(g), Zwönitz - Annaberg-Buchholz(f),<br />

Penig - Glauchau(b), Waldenburg – Glauchau(b)<br />

Weitere Anbindungen: s.o., eine Mehrfachbegründung<br />

ist nicht erforderlich, obwohl vielfach gegeben.<br />

- der Verlauf schienengebundener Nahverkehrsachsen<br />

(hier: Aue - Zwönitz - Thalheim - <strong>Chemnitz</strong>, Stollberg -<br />

<strong>Chemnitz</strong>, Stollberg - Glauchau)<br />

<strong>Region</strong>ale Achsen außerhalb der überregionalen<br />

Verbindungsachsen des LEP im Zuge des<br />

schienengebundenen Nahverkehrs werden nur im<br />

Verdichtungsraum dargestellt.<br />

- Bundes-/Staatsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion<br />

(hier: B 175 Rochlitz bzw. Penig an A 72,<br />

Rochlitz - Geithain, A 72 und Eisenbahnlinie 525, B 175<br />

Penig an A 4, Glauchau-Ost, B 101 Freiberg - Meißen,<br />

B 101 Freiberg - Annaberg-Buchholz, B 171 Marienberg<br />

- Dippoldiswalde, S 218/221 Annaberg-Buchholz -<br />

Marienberg, Abschnitte der B 169 und B 180)<br />

Die ausgeprägte Polyzentralität der Siedlungsstruktur<br />

ermöglicht vergleichsweise kurze Wege zur Inanspruchnahme<br />

überörtlicher Siedlungsfunktionen. Erhalt und<br />

Ausbau als Planzielformulierung sind vor allem auf diesen<br />

Aspekt bezogen. Gleichzeitig ruft die Polyzentralität vielfältige<br />

Überschneidungen zentralörtlicher Verflechtungsbereiche<br />

mit teilweise historisch bewährten Funktionsteilungen<br />

hervor. Neue Entwicklungen und zunehmende Wahlmöglichkeiten<br />

bei der Nutzung der Funktionen verändern<br />

das Beziehungsgefüge, das sich aus Tragfähigkeitsgründen<br />

noch stärker funktionsteilig entwickeln wird.<br />

Die angestrebte bevorzugte Stärkung des punkt-axialen<br />

Systems geht von dem Erfordernis einer überschaubaren<br />

Ordnung der siedlungsgebundenen Funktionen aus. Die<br />

Umsetzung beschränkt sich deshalb bewusst auf ein<br />

„Grundgerüst der Siedlungsstruktur“, das die höherrangigen<br />

Zentralen Orte (Ober-, Mittelzentren) und die <strong>Region</strong>alen<br />

Achsen im Zuge der Überregionalen Verbindungsachsen<br />

zusammenfasst.<br />

„Polyzentralität einschl. funktionsteilige Weiterentwicklung“<br />

sowie Stärkung des punkt-axialen Systems stehen zueinander<br />

nicht im Widerspruch.<br />

Auf nahezu 90 % der <strong>Region</strong>sfläche wird die Siedlungsstruktur<br />

durch Langreihendörfer mit Waldhufenflur, die<br />

sogenannten "Waldhufendörfer", vorgezeichnet, die die<br />

lockerste Siedlungsweise aller in sich geschlossenen<br />

Siedlungen darstellt. Auf insgesamt 1100 km Ortslänge<br />

verteilen sich zahlreiche infrastrukturelle Einrichtungen und<br />

bilden bei Häufung mehrerer Einrichtungen Konzentrationspunkte<br />

derselben.<br />

Hinzu kommt, dass einzelne infrastrukturelle Einrichtungen<br />

durch die Ortslänge im Nachbarort näher liegen können<br />

als im eigenen Ort, so dass die tatsächliche Ermittlung der<br />

Einzugsbereiche mit gemeinde- oder ortsbezogenen Bevölkerungszahlen<br />

oft nicht sinnvoll vorzunehmen ist.<br />

Die Spezifik dieser Funktionsverteilung hat sich - auch im<br />

Sinne wohnortnaher Angebote - immer wieder bewährt.<br />

Sie kommt einem Minimum an Wege- und Zeitaufwand<br />

zum Aufsuchen infrastruktureller Einrichtungen sehr nahe,<br />

während stärkere Konzentration diesen Aufwand erhöhen<br />

würde. Der Plansatz ist auf den prinzipiellen Erhalt dieser<br />

Funktionsverteilung gerichtet, ohne eine angemessene<br />

und wirtschaftlich sinnvolle Funktionskonzentration zu<br />

übersehen. Er richtet sich insbesondere an die öffentlichen<br />

Planungsträger, im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten<br />

die funktionale Spezifik der linearen Strukturen zu beachten<br />

und in diesem Sinne zu wirken.<br />

Zu 2.6<br />

Zu 2.6.1<br />

<strong>Region</strong>ale Siedlungsentwicklung<br />

und Stadtumbau<br />

Der hierarchisch gegliederte Funktionsaufbau des Siedlungsnetzes,<br />

der in Sachsen planerisch durch ein 3-<br />

stufiges Zentralortsystem beeinflusst wird, ist in der Planungsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge durch die historisch<br />

entstandene Verteilung der Siedlungsfunktionen auf eine<br />

größere Zahl von Orten als gemeinhin üblich gekennzeichnet.<br />

Diese „polyzentral funktionierende Vielfalt“ unter<br />

den spezifischen strukturellen Bedingungen vorherrschender<br />

linienhafter Besiedlung ist in verschiedenen Teilbereichen<br />

durch die Entstehung großflächiger Handelszentren<br />

in randstädtischer Lage einerseits erheblich erweitert,<br />

andererseits in ihrer historischen innerstädtischen Funktionsbedeutung<br />

und -begründung wirksam geschwächt<br />

worden. Kreis- und Funktionalreform differenzieren unter<br />

staatlichen Effektivitätskriterien ebenfalls die zentralörtliche<br />

Funktionsverteilung.<br />

Zu 2.6.2<br />

Der schon mehr als 30 Jahre anhaltende, in unterschiedlicher<br />

Stärke verlaufende Bevölkerungsrückgang in der<br />

<strong>Region</strong> hat zur Schließung zahlreicher Einrichtungen in der<br />

Fläche geführt. Am deutlichsten nachvollziehbar ist dieser<br />

Prozess in den letzten Jahren am Beispiel der Schulen<br />

und kleinen Handelseinrichtungen.<br />

Die traditionelle Funktionsvielfalt in der <strong>Region</strong>, die auch<br />

durch die vergleichsweise hohe Bevölkerungsdichte auf<br />

dem Lande und die im Durchschnitt relativ großen Einzelsiedlungen<br />

begründet ist, hat sich ausgedünnt, ist aber<br />

prinzipiell noch vorhanden. Auch im Zeitraum der Gültigkeit<br />

dieses Planes wird sich der demographisch bedingte<br />

Funktionsumbau fortsetzen.<br />

Im Rahmen des objektiv vorhandenen Gestaltungsspielraumes<br />

sind Träger öffentlicher Belange und Akteure<br />

angehalten, auf den Erhalt einer möglichst großen Funktionsvielfalt<br />

von Siedlungen hinzuwirken, da diese Funktionsvielfalt<br />

einen fast regionsweiten Standortvorteil repräsentiert.<br />

Zu 2.6.3<br />

Bei der Ausweisung der Versorgungs- und Siedlungskerne<br />

in nichtzentralörtlichen Gemeinden werden folgende Kriterien<br />

zur Nachweisführung im Sinne der Begriffsbestimmung<br />

mit herangezogen:<br />

· hohe Dichte der Bebauung und der Infrastruktur<br />

· überörtlicher Einzugsbereich, insbesondere benachbarte<br />

bzw. umliegende Ortsteile<br />

· 1500 bis 2000 EW pro km² bzw. km Ortslänge<br />

· Vorhandensein eines funktionierenden Ortskernes im<br />

Sinne der Definition.<br />

Ausnahmslos können diese Kriterien den namengebenden<br />

Siedlungen der Kleinstädte Elterlein, Jöhstadt, Oberwiesenthal,<br />

Augustusburg, Sayda, Wolkenstein, Zöblitz, Geringswalde<br />

und Lunzenau zugeordnet werden. Bei der<br />

Stadt Großschirma erfüllt nur Siebenlehn die Kriterien.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 9


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Im Zusammenhang mit der Verstädterung und Industrialisierung<br />

haben sich den Kleinstädten vergleichbare Kerne<br />

herausgebildet in Bärenstein, Untergelenau, Untermildenau,<br />

St. Egidien, Eppendorf, Neuhausen, Niederwiesa,<br />

Rechenberg-Bienenmühle, Gornau, Seiffen, Hartmannsdorf,<br />

Oberauerswalde-Oberlichtenau, Wechselburg, Burkhardtsdorf<br />

und Neukirchen, die durch Funktionskonzentration<br />

einen überörtlichen Einzugsbereich haben. Bei Gornau<br />

ist die Handelsfunktion zusätzlich herangezogen<br />

worden. Die zusätzliche Ausweisung von Obergelenau ist<br />

auf Grund der Ortslänge erforderlich und betrifft die Konzentration<br />

der gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten an<br />

der B 95.<br />

Zu 2.6.4<br />

Die weitere Siedlungstätigkeit ist vorzugsweise in den<br />

höherrangigen Zentralorten und in den Versorgungs- und<br />

Siedlungskernen der Grundzentren zu konzentrieren.<br />

Integrierte Entwicklungskonzepte der Zentralen Orte sind<br />

mit der demographischen Entwicklung abzustimmen. Für<br />

den regionalplanerischen Umgang mit langfristig rückläufigen<br />

Bevölkerungszahlen in ihren Auswirkungen auf die<br />

Siedlungsstruktur und Entwicklung gibt es erste Erfahrungen.<br />

Diese besagen, dass die in der Fläche erforderliche<br />

Stabilität des Siedlungsnetzes am besten umzusetzen ist,<br />

wenn die vorhandenen Funktionskonzentrationen möglichst<br />

lange erhalten bzw. den jeweiligen Erfordernissen<br />

entsprechend um- oder ausgebaut werden können. Die in<br />

2.6.3 aufgeführten Ortsteile sind geeignet, die Stabilisierung<br />

des Siedlungsnetzes im dargestellten Sinne und im<br />

jeweiligen Einzelfall umzusetzen. Sie sind als Ergänzung<br />

und nicht als Konkurrenz zur Grundversorgungsaufgabe<br />

der Grundzentren zu verstehen und garantieren insbesondere<br />

für die zunehmende Zahl älterer Einwohner die gewohnte<br />

Nähe von Versorgung und Dienstleistung.<br />

Zu 2.6.5<br />

Ungeachtet der bundes- und landespolitischen Zielsetzungen<br />

zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der<br />

diesbezüglich bereits erreichten guten Ergebnisse in der<br />

<strong>Region</strong>, bestehen auch hier noch Potenziale, um die Inanspruchnahme<br />

von Freiflächen weiter abzusenken und eine<br />

effektivere Flächennutzung zu erreichen.<br />

Neben der Revitalisierung von Industriebrachen u.ä. geht<br />

es dabei vor allem um flächensparende Bauformen, auf<br />

die die Kommunen z.B. im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

von Gewerbegebieten stärker hinwirken sollten.<br />

Demgegenüber ist bei Eigenheimsiedlungen in Dorflagen<br />

eher eine Auflockerung anzustreben, da Kompaktsiedlungen<br />

mit städtischen Bebauungsdichten insbesondere dem<br />

Siedlungscharakter der noch ländlich strukturierten Waldhufendörfer<br />

nicht gerecht werden (siehe G 2.6.15).<br />

Eine Flächenvergeudung durch uneffektiv genutzte Flachbauten<br />

sollte insbesondere auf hochwertigen Ackerböden<br />

weitestgehend vermieden werden.<br />

Ergebnis eines komplexen Planungsprozesses und bieten<br />

daher die besten Voraussetzungen für den Erfolg vertiefender<br />

Untersuchungen zugunsten konkreter Vorhaben.<br />

Außerhalb dieser Standorte bestehen nur vergleichsweise<br />

geringe Erfolgsaussichten für konsensfähige Lösungen.<br />

Außerdem lässt sich die Freihaltefunktion der als Standortangebote<br />

zu verstehenden <strong>Region</strong>alen Vorsorgestandorten<br />

nur rechtfertigen, wenn sie innerhalb der <strong>Region</strong> die<br />

bevorzugten Ansatzpunkte für die territoriale Einordnung<br />

von gewerblich-industriellen Großvorhaben sind und folglich<br />

für die Außenbereiche der Siedlungen eine gewisse<br />

Ausnahmesituation darstellen.<br />

Zu 2.6.7 bis 2.6.9<br />

Der infolge der demografischen Entwicklung unvermeidbare<br />

Siedlungsrückbau sollte auch als Chance begriffen<br />

werden, um dabei städtebauliche Probleme zu lösen und<br />

Verbesserungen hinsichtlich der Wohnqualität zu erreichen.<br />

Ansatzpunkte für entsprechende Überlegungen sind insbesondere<br />

Wohnquartiere mit extrem hoher Bebauungsdichte,<br />

Bebauungsflächen mit starker Hochwassergefährdung<br />

oder auch Wohnstandorte mit starker Verkehrsbelastung,<br />

deren Wohnqualität mit vertretbarem Aufwand nicht<br />

wirksam verbessert werden kann. Dabei handelt es sich<br />

überwiegend um Gebäude und Wohngrundstücke, die nur<br />

noch eingeschränkt nutzbar und schwer zu vermieten sind<br />

und folglich besonders hohe Leerstände aufweisen bzw.<br />

zunehmend verfallen.<br />

Wenngleich unter rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen<br />

Bedingungen nicht willkürlich in Eigentümerrechte<br />

eingegriffen werden kann, sollte seitens der betroffenen<br />

Kommunen darauf hingewirkt werden, gemeinsam mit den<br />

Eigentümern und Nutzern solcher Gebäude und Wohngrundstücke<br />

eine städtebaulich befriedigende Lösung<br />

anzustreben und dabei alle sich bietenden Fördermöglichkeiten<br />

zu nutzen.<br />

In Anbetracht des erforderlichen Siedlungsrückbaus infolge<br />

der demografischen Entwicklung und der häufig unbefriedigenden<br />

Lösungen „vor Ort“ sind regionalplanerische<br />

Rahmenorientierungen zur Bewältigung dieser Probleme<br />

durchaus sinnvoll, ohne dadurch die kommunale Zuständigkeit<br />

und die bestehende Rechts- und Wirtschaftsordnung<br />

in Frage zu stellen.<br />

Die im Plansatz 2.6.7 angesprochene Auflockerung dicht<br />

bebauter Siedlungsgebiete ist nicht als Perforierung misszuverstehen,<br />

sondern kann auch ein wünschenswerter<br />

Ausgleich von Freiraumdefiziten sein, da es trotz allgemeiner<br />

Schrumpfung insbesondere in den gründerzeitlichen<br />

Stadtteilen auch noch Quartiere mit starker Überbauung<br />

gibt, deren teilweise Auflockerung unter Beachtung städtebaulicher,<br />

sozialer und erschließungstechnischer Kriterien<br />

durchaus sinnvoll ist. Zudem lässt sich der erforderliche<br />

Rückbau der Siedlungen bei realitätsbezogener und komplexer<br />

Betrachtung nicht ausschließlich von außen nach<br />

innen realisieren.<br />

Zu 2.6.6<br />

In Anbetracht der leidvollen Erfahrungen im Zusammenhang<br />

mit dem Hochwasser von 2002 sollte beim Stadtum-<br />

Die Ausdehnung der Siedlungen in den Außenbereich ist und Rückbau dieser im Plansatz 2.6.8 angesprochene<br />

in Anbetracht der demografischen Entwicklung nur in Aspekt nicht völlig vernachlässigt werden, so wie auch die<br />

begründeten Ausnahmefällen raumordnerisch vertretbar. Erkenntnis Platz greift, dass Wohnhäuser an stark belebten<br />

Dazu gehört die Ansiedlung gewerblich-industrieller Großvorhaben<br />

Verkehrstrassen vor allem unter dem Aspekt einer<br />

von regionaler Bedeutung, für die innerhalb der kinderfreundlichen Wohnqualität nicht mehr zukunftsfähig<br />

Siedlungen in der Regel keine geeigneten Flächen verfügbar<br />

sind und folglich deren im Plansatz 2.6.9 angeregte<br />

sind. In Anbetracht der konkreten Flächensituation in schrittweise Aufgabe zumindest hinsichtlich ihrer Reali-<br />

der <strong>Region</strong> sollten im Falle der beabsichtigten Neuansiedlung<br />

sierbarkeit geprüft werden sollte.<br />

gewerblich-industrieller Großvorhaben vorrangig die<br />

genehmigten „<strong>Region</strong>alen Vorsorgestandorte“ der 2004 in Entscheidend ist, dass der erforderliche Siedlungsrückbau<br />

Kraft getretenen 1. Teilfortschreibung des <strong>Region</strong>alplanes nicht systemlos verläuft und dabei konsensfähige Lösungen<br />

in Anspruch genommen werden, die in der Raumordnungskarte<br />

gefunden werden, die nicht nur Eigentümern und<br />

(Karte 2) dieses Planes als nachrichtliche Mietern gerecht werden, sondern auch städtebaulich,<br />

Übernahme dargestellt sind.<br />

denkmalpflegerisch und erschließungstechnisch zu verantworten<br />

Die im Einvernehmen mit den zuständigen Kommunen<br />

sind.<br />

ausgewiesenen <strong>Region</strong>alen Vorsorgestandorte sind das<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 10


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Grundsätzlich ist beim erforderlichen Rückbau von Gebäuden<br />

und Siedlungsflächen auf den Erhalt städtebaulich<br />

zusammenhängender Siedlungsgebiete hinzuwirken, um<br />

der drohenden Perforierung entgegenzutreten.<br />

Zu 2.6.10<br />

Die Netzentwicklung der Ver- und Entsorgungssysteme<br />

der technischen Infrastruktur muss nicht nur auf den allgemeinen<br />

Schrumpfungsprozess reagieren, sondern mehr<br />

noch die konkrete Entwicklung der Siedlungsflächen und<br />

deren teilweisen Rückbau hinreichend berücksichtigen.<br />

Folglich müssen alle Netzkonzeptionen auf die sich abzeichnende<br />

Siedlungsentwicklung abgestimmt sein, um<br />

Fehlinvestitionen zu vermeiden.<br />

Der öffentliche Personennahverkehr muss besser mit der<br />

aktuellen Siedlungsentwicklung abgestimmt werden, wobei<br />

das Routen- und Haltestellennetz sowie die Frequentierung<br />

der Strecken besser an die veränderten Anforderungen<br />

anzupassen sind. Der erforderliche Abstimmungsprozess<br />

sollte auch unter Nutzung des Gegenstromprinzips<br />

erfolgen und die gewerbliche Siedlungsentwicklung mit<br />

einbeziehen.<br />

Zu 2.6.11<br />

Ortsrandgestaltung im Gefolge baulicher Veränderungen,<br />

die keine störenden Auswirkungen auf das Ortsbild haben<br />

sollte.<br />

Neben dem Erhalt, Umbau und Rückbau der Siedlungen<br />

wird es unter den Bedingungen der Schrumpfung unabhängig<br />

vom vorherrschenden Siedlungsrückbau im beschränkten<br />

Umfang auch weiterhin Neubau geben.<br />

Siedlungsausbau und Einwohnerrückgang sind in vielen<br />

Orten der <strong>Region</strong> bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert<br />

zu verzeichnen. Eine Ablösung alter Bausubstanz<br />

durch Neubauten wird es auch in Zukunft geben, wobei die<br />

Neubautätigkeit nicht nur auf Abrissstandorten erfolgt,<br />

sondern immer wieder auch neue Wohngrundstücke und<br />

diverse Zweckbauten entstehen, die dem Anliegen des<br />

Plansatzes gerecht werden sollen. Trotz Schrumpfung und<br />

Einwohnerrückgang gibt es auch in jüngerer Zeit anschauliche<br />

Beispiele dafür, wie durch unpassende Bebauung<br />

bzw. falsche Standortwahl Ortsränder verunstaltet und<br />

wertvolle Sichtachsen zugebaut werden.<br />

Insbesondere beim Rückbau von Wohngebäuden ist auch<br />

auf Artenschutzbelange zu achten, damit es nicht zu größeren<br />

Verlusten von Nist- und Brutstätten Gebäude bewohnender<br />

Tierarten kommt.<br />

Zu 2.6.14<br />

Die demografische Entwicklung in Sachsen und darüber<br />

hinaus ist insbesondere ein gesamtgesellschaftliches<br />

Problem, dem die <strong>Region</strong>alplanung nicht grundsätzlich<br />

entgegenwirken kann.<br />

Dennoch wäre eine Beschränkung auf eine bloße Anpassungsplanung<br />

zu wenig, um längerfristig eine Trendwende<br />

zu ermöglichen.<br />

Der Um- und Rückbau der Siedlungen im Gefolge der<br />

Schrumpfung muss mit einer Verbesserung der Wohnbedingungen<br />

einhergehen, die insbesondere Familien mit<br />

Kindern zugute kommt aber auch dem wachsenden Anteil<br />

alter Menschen gerecht wird.<br />

Die daraus erwachsenden Anforderungen für die kommunale<br />

Bauleitplanung bis hin zur Umgestaltung vorhandener<br />

Wohngebiete lassen sich über die <strong>Region</strong>alplanung nur<br />

indirekt beeinflussen. Über die regionalplanerische Stellungnahmentätigkeit<br />

sind aber zumindest Hinweise zu<br />

standörtlichen Kriterien unter Beachtung wichtiger gesamträumlicher<br />

Verflechtungen und Bezüge durchaus möglich,<br />

auf die nicht von vornherein verzichtet werden sollte.<br />

Zu 2.6.12<br />

Die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung bedarf unter<br />

Schrumpfungsbedingungen verstärkt einer interkommunalen<br />

Abstimmung, die über eine abgestimmte Bauleitplanung<br />

weit hinausreicht. Im Gefolge rückläufiger Einwohnerentwicklung<br />

kommt es zunehmend zu Auslastungsproblemen<br />

der sozialen und technischen Infrastruktur,<br />

wenn bestimmte Effektivitätsschwellen unterschritten<br />

werden.<br />

Infrastruktureinrichtungen, deren effektive Auslastung auf<br />

örtlicher Ebene zunehmend nicht mehr gewährleistet ist,<br />

können künftig nur noch durch kommunale Kooperation<br />

(ggf. nach dem Verschränkungsprinzip) zumindest teilweise<br />

erhalten werden. Insbesondere kostenaufwändige<br />

Infrastruktureinrichtungen, die nicht anderweitig nutzbar<br />

sind, machen unter Schrumpfungsbedingungen eine interkommunale<br />

Kooperation zwingend erforderlich, um wenigstens<br />

die hochwertigen Einrichtungen zu erhalten und<br />

eine möglichst hohe Netzdichte bzw. Raumwirksamkeit der<br />

verbleibenden infrastrukturellen Einrichtungen zu sichern.<br />

Die derzeitige Neubautätigkeit nimmt zu wenig Rücksicht<br />

auf die regionalen Besonderheiten der historisch gewachsenen<br />

Siedlungslandschaft und verwischt immer mehr<br />

auch die baukulturelle Identität der Siedlungen, die im<br />

Wesentlichen noch kulturlandschaftstypisch geprägt sind.<br />

Besonders problematisch in der <strong>Region</strong> sind die durch<br />

Neubauten gestörten Dachlandschaften.<br />

Typisch für den erzgebirgischen Raum sind vor allem<br />

steile Satteldächer mit Dachneigungen von mindestens 45<br />

Grad, Dachdeckung mit Naturschiefer o. ä. dunkelgrauem<br />

Material, geringe Dachüberstände, Ausbildung eines<br />

Traufgesimses, untergeordnete Dachaufbauten, hochrechteckige<br />

Fensterformate sowie einfache Hausformen<br />

und ortsübliche Putze bei Vermeidung grell leuchtender<br />

Farben, aber auch die Verschieferung oder Holzverkleidung<br />

der Giebel (bei bevorzugter Verwendung des einheimischen<br />

Rohstoffes Holz).<br />

Die Bewahrung der baukulturellen Identität der Siedlungen<br />

soll ganz besonders in Orten mit Fremdenverkehr Gegenstand<br />

örtlicher Satzungen sein.<br />

Die Rahmenvorgaben zum Erhalt der erzgebirgstypischen<br />

Dachlandschaften sollten insbesondere Festsetzungen zu<br />

Dachform, Dachneigung und Dachfarbe enthalten.<br />

Zu 2.6.15<br />

Von dem überwiegend auf Sachsen beschränkten Verbreitungsgebiet<br />

der Waldhufendörfer entfällt der größte Anteil<br />

auf die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge, deren Siedlungslandschaft<br />

wie in keiner anderen <strong>Region</strong> von dieser Siedlungsform<br />

geprägt wird.<br />

Die von Haus aus aufgelockerte Siedlungsform der lang<br />

gestreckte Waldhufendörfer bot dem in der <strong>Region</strong> weit<br />

verbreiteten Verstädterungsprozess im Innenbereich der<br />

Dörfer sehr viel Raum, so dass viele Waldhufendörfer<br />

ganz oder zumindest abschnittsweise mit niedriger Bebauungsdichte<br />

erhalten blieben, wobei die relativ freistehenden<br />

Bauernhöfe selbst im Verdichtungsraum noch weithin<br />

ortsrandprägend sind.<br />

Außerdem ist besonders in ausgeräumten Agrarbereichen<br />

ein erheblicher Teil der realen Biotopwerte an vor allem<br />

noch bäuerlich geprägte Siedlungsflächen gebunden.<br />

Einige Tierarten sind speziell auf Siedlungsbiotope angewiesen.<br />

Die Erhaltung solcher Siedlungsteile ist sowohl im<br />

Sinne einer vielgestaltigen Siedlungslandschaft als auch<br />

des Biotop- und Artenschutzes erforderlich.<br />

Zu 2.6.13<br />

Bei der allgemeinen Siedlungsentwicklung dürfen die<br />

Wechselwirkungen von Orts- und Landschaftsbild nicht<br />

vernachlässigt werden. In diesem Zusammenhang kommt<br />

der Bewahrung wichtiger Sichtachsen und der Ortsrandgestaltung<br />

eine große Bedeutung zu. Prinzipiell geht es<br />

um eine städtebaulich und landschaftlich befriedigende<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 11


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Die im Baugesetzbuch bzw. in der Baunutzungsverordnung<br />

für Dorfgebiete (und Mischgebiete) zulässigen hohen<br />

Bebauungsdichten gefährden - begünstigt durch die aktuellen<br />

Baulandpreise - die Identität der Waldhufendörfer, so<br />

wie die Abgrenzung der Innenbereiche in den Klarstellungs-<br />

und Abrundungssatzungen häufig nicht siedlungsgerecht<br />

erfolgt und auf erhaltenswerte Ortsränder zu wenig<br />

Rücksicht nimmt.<br />

Da der nicht mehr vorhandene Siedlungsdruck unter Berücksichtigung<br />

der demografischen Entwicklung keine<br />

durchgängige Nachverdichtung der Innenbereiche oder<br />

Überbauung der Siedlungsränder erforderlich macht, ist es<br />

im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung möglich und<br />

wünschenswert, zusammenhängende Siedlungsabschnitte<br />

von Waldhufendörfern kulturlandschaftstypisch zu erhalten,<br />

worauf vor allem in Gebieten mit Fremdenverkehr und<br />

in ländlich geprägten Gemeinden mit gut erhaltener Dorfstruktur<br />

hinzuwirken ist.<br />

Diese Zielstellung gilt auch für eingemeindete städtische<br />

Vororte, sofern sie noch erhaltenswerte Dorfstrukturen<br />

aufweisen und als typische Waldhufendörfer erkennbar<br />

sind.<br />

Für nicht verstädterte Waldhufendörfer im Sinne des Plansatzes<br />

sind folgende Kriterien ausschlaggebend:<br />

· Die Außen- und Innenansicht der entsprechenden<br />

Dörfer bzw. Dorfabschnitte muss noch weitgehend<br />

durch die bauliche Dominanz der historischen Bauernhöfe<br />

geprägt sein, die bezüglich ihrer räumlichen Anordnung,<br />

ihres noch weitgehend lückenlosen Bestandes<br />

und ihres Erhaltungszustandes die für Waldhufendörfer<br />

typische Dorfanlage noch gut erkennen lassen.<br />

· Die betreffenden Dörfer bzw. Dorfabschnitte sollten pro<br />

laufenden Kilometer Ortslänge nicht mehr als 250 Einwohner<br />

haben und keine über den historischen Siedlungsrand<br />

hinausreichende Bebauung aufweisen.<br />

· Die erhaltenswerten, nicht verstädterten Waldhufendörfer<br />

bzw. Dorfabschnitte sollten zusammenhängende Bereiche<br />

von mindestens einem Kilometer Länge mit mindestens<br />

15 historischen Bauernhöfen umfassen.<br />

Den so beschriebenen Kriterien werden die in Karte 5.2<br />

„Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

- Kulturlandschaft“ auf empirischer Grundlage<br />

ausgewiesenen gering verdichteten Waldhufendörfer bzw.<br />

entsprechenden Siedlungsteile weitgehend gerecht.<br />

Zu 2.6.16<br />

Kleinsiedlungen an Wohn- und Gewerbeflächen sowie für<br />

andere Nutzungsansprüche, wie Zweitwohnungen für<br />

Besserverdienende oder „Urlaub auf dem Bauernhof“<br />

verstärkt über eine Reaktivierung der überkommenen<br />

landwirtschaftlichen Gebäudesubstanz erfolgt.<br />

Das zusammenhängende Verbreitungsgebiet der Kleinsiedlungen<br />

der Rochlitzer Pflege ist in Karte 5.2 „Bereiche<br />

der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen -<br />

Kulturlandschaft“ dargestellt.<br />

Zu 2.6.17<br />

Neben den überwiegend im grenznahen Raum vorhandenen<br />

Streusiedlungen und Streusiedlungsbereichen, unter<br />

denen der Ortsteil Rübenau der Stadt Marienberg das<br />

prägnanteste Beispiel ist, sind auch die Streusiedlungsbereiche<br />

im ehemaligen Freiberger Bergbaurevier, wie z. B.<br />

die aus sogen. Huthäusern hervorgegangenen Einzelwohnplätze<br />

des Freiberger Stadtteiles Zug eine kulturgeschichtliche<br />

Besonderheit des erzgebirgischen Raumes.<br />

Städte und Gemeinden mit erhaltenswerten Streusiedlungen<br />

und Streusiedlungsbereichen sind vor allem Freiberg,<br />

Halsbrücke mit Hetzdorf im Landkreis Freiberg sowie<br />

Ortsteile von Marienberg, Olbernhau, außerdem Pobershau<br />

und die Gemeinden des Seiffener Raumes im Mittleren<br />

Erzgebirgskreis.<br />

Die aktuellen Streusiedlungsbereiche sind in Karte 5.2<br />

„Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

- Kulturlandschaft“ dargestellt.<br />

Zu 2.6.18<br />

Auch in den in der <strong>Region</strong> weit verbreiteten Waldhufendörfern<br />

wird sich der demographisch verursachte Rückbau<br />

nicht mehr benötigter Substanz, dar. Wohnbausubstanz,<br />

aber auch Beendigungen gewerblicher Nutzungen häufiger<br />

vollziehen und stärker bemerkbar machen. Das Erfordernis<br />

des Plansatzes leitet sich ab aus der Besonderheit des auf<br />

die gesamte Ortlänge verteilten möglichen Rückbaus und<br />

dem planerischen Erfordernis, Flächen mit Funktionskonzentration<br />

zu bestimmen und diese zu erhalten, um auch<br />

in den lineardominierten Strukturen einen möglichst großen<br />

Anteil kurzer Wegebeziehungen längerfristig zu sichern.<br />

Die Hinwirkungsaufgabe richtet sich an die betroffenen<br />

Verwaltungen und Träger öffentlicher Belange, auf<br />

den Veränderungsprozess vorausschauend - soweit möglich<br />

- und konzeptionell Einfluss zu nehmen sowie räumliche<br />

Voraussetzungen für Funktionskonzentrationen zu<br />

schaffen.<br />

Die Altsiedellandschaft der Rochlitzer Pflege ist mit ihrer<br />

hohen Dichte dörflicher Kleinsiedlungen von der Umstrukturierung<br />

der Landwirtschaft besonders betroffen.<br />

Um die Identität der Rochlitzer Pflege zu erhalten, ist es<br />

erforderlich, einen zusammenhängenden Siedlungsbereich<br />

als schützenswerte Kulturlandschaft zu bewahren.<br />

Das zusammenhängende Verbreitungsgebiet der erhaltenswerten<br />

Kleinsiedlungen des Rochlitzer Altsiedellandes<br />

konzentriert sich auf das Gemeindegebiet Seelitz sowie<br />

Ortsteile der Stadt Rochlitz und der Gemeinden Königsfeld,<br />

Wechselburg und Zettlitz.<br />

Das Rochlitzer Land ist das einzige Gebiet der Planungsregion,<br />

das bereits seit dem Ende der letzten Eiszeit (etwa<br />

10 000 v. Chr.) dauerhaft von Menschen besiedelt wurde.<br />

Zu 2.6.19<br />

Mit fortschreitendem Bevölkerungsrückgang nimmt die<br />

Leerstandsproblematik weiter zu. Folglich gewinnt die<br />

Revitalisierung brachliegender Grundstücke bzw. die<br />

Nach- und Umnutzung leerstehender Gebäude zunehmend<br />

an Bedeutung<br />

Aufgrund der demografischen Entwicklung spitzen sich<br />

insbesondere die Probleme beim Erhalt und der Nutzung<br />

der denkmalgeschützten oder ortsbild- und kulturlandschaftsprägenden<br />

Gebäude immer mehr zu.<br />

Unter den ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten<br />

nehmen die historischen Bauernhöfe eine besondere<br />

Stellung ein, die auf Grund ihres großen Baukörpervolumens<br />

mehr als andere Gebäude das äußere Erscheinungsbild<br />

der Dörfer beeinflussen.<br />

Der außerordentlich hohe Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwand<br />

der größtenteils funktionslos gewordenen<br />

regionstypischen Vier- und Dreiseithöfe kann den meisten<br />

Eigentümern nicht zugemutet werden und erfordert daher<br />

optimale Rahmenbedingungen und konkrete Nutzungskonzepte<br />

mit finanziellen Anreizen, um möglichst viele<br />

Bauernhöfe vor dem weiteren Verfall und Abriss zu bewah-<br />

Die typische Siedlungsform der kleinen Rundweiler und<br />

Platzdörfer slawischen Ursprungs, die harmonisch in die<br />

Landschaft eingebettet sind, kann nur bewahrt werden,<br />

wenn die extensive Siedlungsentwicklung auf wenige<br />

Ortsteile beschränkt wird und wenn der Eigenbedarf der<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 12


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

ren. Vorstellbare Nachnutzungen sind z. B. der Um- und<br />

Ausbau zu Wohnungen, kleinen Gewerbebetrieben, gastronomischen<br />

und Fremdenverkehrsobjekten, Freizeitzentren<br />

und vieles andere mehr.<br />

Historische Bausubstanz, insbesondere in Verbindung mit<br />

erhaltener Funktionsfähigkeit entsprechend der ursprünglichen<br />

Zweckbestimmung trägt wesentlich zur Erlebbarkeit<br />

von Landeskultur und damit auch zur Attraktivität des<br />

Raumes bei.<br />

Im ländlichen Raum kommen hier neben allgemeinen<br />

Handwerksverbänden wie Schmieden, Gerbereien etc. vor<br />

allem Hofstellen und Mühlen hinzu, die zusätzlich Lebensraumfunktionen<br />

für Tiere und Pflanzen wahrnehmen.<br />

Die Bereitschaft zum Erhalt solcher Bausubstanz ist auch<br />

dadurch zu unterstützen, dass unverhältnismäßigen Belastungen<br />

bzw. Einschränkungen vorgebeugt wird. Wo dennoch<br />

kein Erhalt möglich ist, soll einem Verfall oder zusätzlicher<br />

Versiegelung durch Umnutzung solcher Bausubstanz<br />

begegnet werden.<br />

Zu 2.6.20<br />

Die Lage im Naturpark ist unter touristischen Gesichtspunkten<br />

langfristig ein Vorzug, insbesondere, wenn der<br />

Fremdenverkehr eine starke wirtschaftliche Stütze ist.<br />

Sie kann aber, wie im Raum Oberwiesenthal, auch limitierend<br />

bei der Entwicklung des Wintersports wirken.<br />

Nach dem industriellen Strukturbruch Anfang der 90er<br />

Jahre und einer allgemeinen Strukturschwäche kann für<br />

die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung auch die Lage<br />

im Naturpark zwischenzeitlich und im Einzelfall zur Beschränkung<br />

werden, insbesondere für die ebenfalls angestrebte<br />

Entwicklung im gewerblich-industriellen Bereich.<br />

Auch die Randlage, die Lage an der tschechischen Grenze<br />

mit einem weitreichenden, extrem dünn besiedelten Hinterland<br />

erfüllt gegenwärtig noch die „Voraussetzung“ für ein<br />

Belastungskriterium eingeschränkter wirtschaftlicher Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Im gleichen Sinne und stellvertretend<br />

dokumentiert diesen Sachverhalt auch das Bestimmungskriterium<br />

„Entfernung zur nächstgelegenen Autobahnanschlussstelle“.<br />

Die demografische Entwicklung und die Herausbildung von<br />

Entwicklungsschwerpunkten dürfen nicht zum „Ausbluten“<br />

des ländlichen Raumes führen, der von der Gesamtentwicklung<br />

nicht abgekoppelt werden darf. Dabei soll die<br />

kulturlandschaftsprägende ländliche Siedlungsstruktur in<br />

ihrem Grundcharakter erhalten bleiben, wobei der Rückbau<br />

von Siedlungsteilen nicht zur kompletten Aufgabe<br />

ganzer Siedlungen führen soll. Wichtig ist, dass die historischen<br />

Dorfkerne erhalten bleiben, die nicht nur in besonderer<br />

Weise die Kulturlandschaft prägen, sondern vor<br />

allem auch örtlich und regional identitätsstiftend sind.<br />

Demgegenüber ist der Rückbau störender Bauten, wie z.B.<br />

funktionslos gewordener LPG-Ställe und sonstiger Einrichtungen<br />

der Landwirtschaft wünschenswert.<br />

Zu 2.7.1<br />

Zu den schwierigsten Problemen räumlicher Entwicklung<br />

in der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge zählt die<br />

Entwicklung der grenznahen Gemeinden, da in den<br />

Grenzgebieten zusätzliche Belastungen durch Luftverschmutzung,<br />

Randlage und Strukturschwäche sowie -<br />

naturgemäß - häufigere Witterungsunbilden in Zusammenhang<br />

mit der Höhenlage auftreten.<br />

In der Karte 6, „Grenznahe Gebiete“ sind „Gemeinden mit<br />

besonderen Belastungen“ hinsichtlich Randlage, Klimaungunst<br />

und wirtschaftlicher Strukturschwäche/Entwicklungsbeschränkungen<br />

ausgewiesen worden. In der<br />

Anlage 2 G sind die Bestimmungskriterien für die Gemeinden<br />

mit besonderen Belastungen detailliert aufgeführt.<br />

Der Plansatz richtet sich an alle Handlungsebenen und<br />

Behörden, im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeit Maßnahmen<br />

zur Erhöhung der Attraktivität der in Karte 6 aufgeführten<br />

Gemeinden bevorzugt zu befördern. Dabei sind<br />

Handlungsrichtungen, die auf die Verbesserung der<br />

Wohnqualität, der Arbeitsplatzvielfalt und des -angebotes<br />

sowie auf die Schaffung von Ausstattungsvorzügen zur<br />

Belebung des Fremdenverkehrs zielen, im Sinne der<br />

Planungsabsicht „geeignete Ausgleichsmaßnahmen“, um<br />

naturgegebenen oder noch auf absehbare Zeit wirksamen<br />

Benachteiligungen Vorzugswirkungen entgegenzusetzen.<br />

Zu 2.7.2<br />

Bergbaubedingte Folgeschäden, darunter an Umwelt,<br />

Gebäudesubstanz und Infrastruktur sollen durch geeignete<br />

Sanierungsmaßnahmen in den Erzbergbaugebieten von<br />

Freiberg, Ehrenfriedersdorf und St. Egidien oder im<br />

ehemaligen Steinkohlerevier Lugau-Oelsnitz beseitigt und<br />

ausgeglichen werden. Die Regelungsabsicht ist gerichtet<br />

auf die Überwindung räumlicher Benachteiligungen.<br />

Insbesondere sind die Träger öffentlicher Belange<br />

angesprochen, im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten die<br />

nachteiligen Wirkungen der Bergbaufolgeschäden zu<br />

verringern.<br />

Zu 2.7.3<br />

Im Jahr 2005 haben sich, unterstützt von der Wirtschaftsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau, neun Städte und Gemeinden im<br />

Gebiet mit Sanierungsbedarf Steinkohlenbergbau zusammengeschlossen,<br />

um gemeinsam Zukunftsperspektiven für<br />

Die Bestimmungskriterien sind Stellvertretergrößen für die vom Bergbau geschädigten Städte, Gemeinden und<br />

komplexere Zusammenhänge und Wirkungen. So steht Ortsteile zu entwickeln und geeignete Projekte gemeinsam<br />

das Belastungskriterium „Höhenlage“ im naturräumlichen umzusetzen. Neben den Städten Lugau, Oelsnitz/Erzgeb.,<br />

Sinn u. a. für niedrige Temperaturen im Jahresgang, längere<br />

Zwickau, Hartenstein und Lichtenstein sind die Gemeinden<br />

Schneedeckendauer und kürzere Vegetationsphase. Gersdorf, Hohndorf, Mülsen und Reinsdorf Teil der Koope-<br />

Die damit im Zusammmenhang stehenden Wirkungen ration. Der Teilraum befindet sich im Grenzbereich der<br />

bedeuten aber für das wirtschaftliche Leben zum Beispiel: Planungsregionen <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge und Südwestsachsen.<br />

− eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten der Landwirtschaft<br />

Im Teilraum sind die Folgen des Steinkohlenbergbaus<br />

als Erwerbsgrundlage<br />

(Halden, Schächte, Absenkungen, Industriebrachen etc.)<br />

− stärkere Auswirkungen auf die Winterarbeitslosigkeit, sowie der Steinkohlenverarbeitung und -veredlung (Absetzteiche<br />

darunter im Bauwesen<br />

der Kohlewäsche, Kokereien etc.) heute noch<br />

− erheblich höhere Raumheizungskosten im privaten wie deutlich erkennbar.<br />

öffentlichen Bereich<br />

Weitere Auswirkungen des Steinkohlenbergbaus sind<br />

− umfangreichere Winterdienstausgaben, höherer Reparaturaufwand<br />

der Straßen.<br />

däre Bodenbewegungen, die Schäden an der Gebäude-<br />

Senkungserscheinungen sowie noch andauernde sekunsubstanz<br />

sowie an den Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Seit 2006 wirkt die finanzielle Beteiligung des Freistaates bewirken. Zusammen mit den an der Erdoberfläche sichtbaren<br />

an den Winterdienstkosten genau im Sinne des Plansatzes.<br />

Hinterlassenschaften des Steinkohlenbergbaus stellt<br />

dies eine Herausforderung für die betroffenen Gebietskörperschaften<br />

hinsichtlich ihrer Entwicklung dar, die effektiver<br />

und effizienter gemeinsam bewältigt werden können.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 13


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Im Jahr 2006 wurde deshalb eine ganzheitliche integrierte<br />

Entwicklungsstrategie für den Teilraum Zwickau-Lugau-<br />

Oelsnitz/Erzgeb. erarbeitet. Mit der ganzheitlichen Entwicklungsstrategie<br />

werden erstmalig die Eckpunkte einer<br />

gemeinsamen interkommunalen Zusammenarbeit im<br />

Teilraum festgeschrieben.<br />

Zu den in der ganzheitlichen Entwicklungsstrategie für den<br />

Teilraum Zwickau-Lugau-Oelsnitz/Erzgeb. abgestimmten<br />

Handlungsfeldern zählen die Weiterentwicklung<br />

touristischer Angebote mit Steinkohlenbezug und Stärkung<br />

des Tagestourismus, die Suche nach gemeinsamen<br />

Wegen zur Sanierung und Entwicklung vorhandener<br />

bergbaubedingter Brachflächen und Infrastrukturen (z.B.<br />

Bahnhöfe), die innovative Haldenbewirtschaftung (z.B.<br />

gemeinsame Waldbewirtschaftung, energetische<br />

Nutzung), die Grundwassernutzung zur Wärmeerzeugung<br />

sowie die Erarbeitung gemeinsamer Anpassungsstrategien<br />

an die negative demographische Entwicklung. Daneben<br />

sollen die Erfahrungen mit internationalen Kooperationen<br />

(u.a. Beteiligungen an EU-Projekten) weiter ausgebaut<br />

werden.<br />

Zu 3 Schutz, Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft<br />

Leitbilder für Natur und Landschaft<br />

Die Erarbeitung und Fixierung von Leitbildern ist über<br />

deren engere landschaftsrahmenplanerische Aufgabe<br />

hinaus notwendig, um bei der Herleitung der speziellen<br />

Grundsätze und Ziele des <strong>Region</strong>alplanes auf einen sanktionierten<br />

und plausiblen Rahmen aus übergeordneter<br />

Naturschutzsicht zurückgreifen zu können. Leitbilder sind<br />

eine Zielvorstellung über den planerisch anzustrebenden<br />

perspektivischen Zustand von Natur und Landschaft und<br />

über Wege, auf denen diese Vision verwirklicht werden<br />

soll. Sie sind ein Rahmenkonzept teils allgemeiner, teils<br />

aber auch konkreter Art über den kurz- bis langfristigen<br />

Schutz sowie die Pflege und Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft innerhalb eines Naturraumes auf der regionalen<br />

Ebene. Leitbilder sollen in sich stimmig, realitätsnah,<br />

auf einer breiteren Basis konsensfähig, aber auch anspruchsvoll<br />

sein. Den Leitbildaussagen muss prinzipiell<br />

eine Betrachtung der Landschaftsgeschichte, des Landschaftszustandes,<br />

der aktuellen Entwicklungstendenzen<br />

sowie der Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten zu<br />

Grunde liegen. Soweit vorhanden, sind übergeordnete<br />

gesetzliche und planerische Leitbildvorgaben zu beachten<br />

und regionsbezogen zu integrieren.<br />

naturraumspezifischen Leitbildern ein Leitbild für die Gesamtregion<br />

vorangestellt, das für alle Naturräume gilt.<br />

Der Inhalt der Leitbilder, die als „Gesamtkonzept für die<br />

Landschaftsentwicklung“ konzipiert sind, geht über den<br />

engeren Wirkungskreis der Raumordnung und Landesplanung<br />

hinaus (naturschutzfachliche Aspekte). Die Leitbilder<br />

für Natur und Landschaft sind Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

und somit neben ihrer orientierenden Funktion<br />

bei der Aufstellung des <strong>Region</strong>alplanes eine fachliche<br />

Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft. In Verwaltungsverfahren sowie<br />

in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen,<br />

die sich auf Natur und Landschaft auswirken können,<br />

sind sie bei Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen<br />

zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 SächsNatSchG).<br />

Maßnahmen<br />

Das SächsNatSchG regelt mit § 5 Abs. 2, dass im Zuge<br />

der Primärintegration der Landschaftsrahmenplanung u.a.<br />

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />

soweit sie nicht unmittelbar durch Ziele oder Grundsätze<br />

der Raumordnung gesichert wurden, dem <strong>Region</strong>alplan<br />

als fachplanerische Anlage beigefügt werden. Die Maßnahmen<br />

(Inhalte der Landschaftsrahmenplanung) dienen<br />

der Umsetzung von fachlichen Zielen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege sowie der dafür im <strong>Region</strong>alplan<br />

fixierten Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Der<br />

als nicht abschließend zu betrachtende Maßnahmenkatalog<br />

wurde entsprechend § 7 Abs. 2 SächsNatSchG in Abstimmung<br />

mit dem Umweltfachbereich <strong>Chemnitz</strong>, Referat<br />

Naturschutz und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums<br />

<strong>Chemnitz</strong> und unter dessen maßgeblicher Mitwirkung<br />

erarbeitet. Im Einzelnen handelt es sich dabei um<br />

Unterschutzstellungs-, Erfassungs- sowie Schutz-, Pflegeund<br />

Entwicklungsmaßnahmen, für deren Umsetzung die<br />

Naturschutzbehörden zuständig sind. Der Maßnahmenkatalog<br />

in Anlage 3 des <strong>Region</strong>alplanes umfasst Maßnahmen<br />

von regionaler Bedeutung (regionale Umsetzung von<br />

Landesmaßnahmen, regionale Maßnahmen). Auf diese<br />

Schwerpunkte sollen die zur Verfügung stehenden Mittel<br />

und Kapazitäten im naturschutzbehördlichen Wirkungsbereich<br />

konzentriert werden.<br />

<strong>Region</strong>ale Schutzgebietskonzeption<br />

Konkrete Gebiete, die aus naturschutzfachlicher und<br />

regionalplanerischer Sicht für die Ausweisung als Naturschutz-<br />

bzw. Landschaftsschutzgebiet oder für die Erweiterung<br />

des Naturparkes perspektivisch in erster Linie infrage<br />

kommen, gehen aus Punkt 1 des Maßnahmenkataloges<br />

hervor. Diese Zusammenstellung ist als längerfristige<br />

regionale Schutzgebietskonzeption zu behandeln. Dem<br />

unterschiedlichen Erkundungsstand im Einzelnen kommt<br />

die Trennung in „Untersuchungsgebiete“ und „Planungsgebiete“<br />

entgegen. Deren Abgrenzungen in Karte E „<strong>Region</strong>ale<br />

Schutzgebietskonzeption“ sind allerdings als grober<br />

Umgriff zu betrachten. Die genaue Grenze ergibt sich bei<br />

der konkreten Schutzgebietsplanung und im Zuge des<br />

Festsetzungsverfahrens. Gebietsinterne Siedlungsflächen,<br />

die in der Regel nicht mit unter Schutz gestellt werden,<br />

sind auf der Übersichtskarte nicht in jedem Fall gesondert<br />

ausgehalten. Die Karte enthält außerdem als nachrichtliche<br />

Darstellung festgesetzte und sichergestellte naturschutzrechtliche<br />

Schutzgebiete (NSG, LSG, NP, FND)<br />

sowie ausgewählte naturschutzbehördlich geplante FND.<br />

Die regionalen Leitbilder beziehen sich in erster Linie auf<br />

die in Karte A „Naturräumliche Gliederung“ dargestellten<br />

Naturräume. Auf Grund ihrer sehr ähnlichen Problemlage<br />

wurden die Leitbilder für das Untere Mittel- und Untere<br />

Osterzgebirge sowie für das Obere Mittel- und Obere<br />

Osterzgebirge jeweils zusammengefasst. Die Höhengliederung<br />

des Erzgebirges hat aus regionaler Sicht dominierende<br />

planerische Bedeutung. Andererseits wurden, um<br />

den sehr unterschiedlichen Bedingungen Rechnung tragen<br />

zu können, im Mulde-Lösshügelland für die waldarmen<br />

Löss-Plateauflächen und die strukturreichen Tallandschaften<br />

getrennte Leitbilder erarbeitet. Abweichend von der<br />

naturräumlichen Gliederung im engeren Sinn sind im<br />

Erzgebirgischen Becken die stark urbanisierten Bereiche<br />

als „Stadt-Umland-Systeme“ durch ein eigenes Leitbild Die regionale Schutzgebietskonzeption steht in enger inhaltlicher<br />

Beziehung zu den in Karte 2 „Raumnutzung“ für<br />

gesondert behandelt worden. Die Leitbilder konzentrieren<br />

sich auf die jeweiligen naturraumspezifischen Schwerpunkte.<br />

Sie gelten im Übrigen auch in anderen, insbesonbild/Landschaftserleben<br />

ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />

den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftsdere<br />

benachbarten Naturräumen, sofern dort im konkreten Bereichen für Natur und Landschaft. Prinzipiell sind aber<br />

Fall ähnliche Bedingungen vorliegen. Ihr Geltungsbereich aus planungssystematischen Gründen die Netze der nach<br />

ist aber auf den regionalen Anteil an den Naturräumen Naturschutzrecht geschützten bzw. zu schützenden Gebiebegrenzt.<br />

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird den<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 14


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

te und der regionalplanerisch ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />

Bereiche räumlich nicht deckungsgleich.<br />

<strong>Region</strong>ale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen<br />

Zu 3.0.1<br />

Entsprechend § 4 Abs. 3 Nr. 2c SächsLPlG können <strong>Region</strong>alpläne<br />

erforderlichenfalls Bereiche enthalten, in denen<br />

unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes<br />

an anderer Stelle ausgeglichen, ersetzt oder gemindert<br />

werden (regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen).<br />

Grundlage dafür bietet die rechtliche Möglichkeit,<br />

unter bestimmten Voraussetzungen Eingriff und<br />

Kompensation (Begriff: Kompensation umfasst Ausgleich<br />

und Ersatz) räumlich und zeitlich zu entkoppeln (§ 9<br />

SächsLPlG).<br />

Die regionale „Kompensationsflächenbevorratung“ soll die<br />

Verfügbarkeit geeigneter Flächen für künftige ausgleichspflichtige<br />

Maßnahmen sichern und gleichzeitig zu einer<br />

naturschutzoptimierten Flächenauswahl beitragen. Die<br />

Konzentration solcher Maßnahmen auf gezielt ausgewählte<br />

Gebiete führt zu Synergieeffekten. Bei den regionalen<br />

Gebieten für Kompensationsmaßnahmen handelt es sich<br />

um Gebiete, die für relativ großräumige und vielschichtige<br />

Maßnahmekomplexe geeignet sind.<br />

Eine Ausweisung solcher Bereiche im <strong>Region</strong>alplan soll<br />

gemäß SächsLPlG erfolgen, wenn und soweit es für die<br />

räumliche Ordnung, Entwicklung und Sicherung erforderlich<br />

ist. Ein besonderes Erfordernis besteht insbesondere<br />

im Bereich des Verdichtungsraumes <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau,<br />

weil hier einerseits ein erhöhter Bedarf an Kompensationsflächen<br />

durch überörtlich bedeutsame Vorhaben besteht<br />

und sich andererseits auf Grund multifunktionaler Raumnutzung<br />

die Flächenbereitstellung besonders kompliziert<br />

gestaltet. Der <strong>Region</strong>alplan greift daher die Flächen des<br />

„<strong>Region</strong>alen Ausgleichsflächenpools“ der Wirtschaftsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau (WIREG) auf und sichert diese mit<br />

Zielqualität als regionale Gebiete für Kompensationsmaßnahmen<br />

vor (raumbedeutsamen) Veränderungen, die die<br />

Eignung der Gebiete für diesen Zweck in Frage stellen<br />

könnten.<br />

Organisatorisch anders eingeordnet (außerhalb des Ausgleichsflächenpools<br />

der WIREG), aber sachlich-inhaltlich<br />

vergleichbar ist das Projektgebiet zur Renaturierung der<br />

Zwickauer Mulde: „Auenrenaturierung der Zwickauer Mulde<br />

- Abschnitt Waldenburg/Wolkenburg“. Auch dieses ist in<br />

Karte 14 als regionales Gebiet für Kompensationsmaßnahmen<br />

ausgewiesen.<br />

Die ausgewiesenen Maßnahmegebiete sind gemäß <strong>Region</strong>alplan<br />

für Kompensationsmaßnahmen zu sichern. Das<br />

bedeutet, dass hier keine (raumbedeutsamen) Veränderungen<br />

erfolgen dürfen, die die Funktion als Gebiete für<br />

Kompensationsmaßnahmen in Frage stellen könnten, wie<br />

Bebauung, Trassierung von Verkehrswegen oder etwa<br />

fotovoltaische Nutzungen. Andere, insbesondere ergänzende<br />

Entwicklungsmaßnahmen im Interesse von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sind nach Einzelfallprüfung<br />

möglich. Im Interesse einer effizienten Entwicklung dieser<br />

Gebiete (komplexe Aufwertung in einem überschaubaren<br />

Zeitraum) bestimmt Ziel 3.0.1 außerdem, dass die Kompensation<br />

von Eingriffen in Natur und Landschaft durch<br />

überörtlich bedeutsame Vorhaben künftig vorrangig in<br />

diesen Gebieten erfolgen soll. Die Öffnungsklausel des<br />

Zieles (vorrangig) gestattet es, im begründeten Fall auch<br />

andere Gebiete zur Kompensation von Eingriffen zu nutzen.<br />

Entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 4 SächsNatSchG sind bei<br />

der Festsetzung von Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen<br />

die Landschaftsrahmenpläne zu berücksich-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

tigen. Konkrete Kompensationsmaßnahmen in den ausgewiesenen<br />

Gebieten sind daher an Zielen und Grundsätzen<br />

des <strong>Region</strong>alplanes sowie an den als Fachplanerische<br />

Inhalte der Landschaftsrahmenplanung dem <strong>Region</strong>alplan<br />

beigefügten Leitbildern, Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

auszurichten. Für die Gebiete des WIREG-Ausgleichsflächenpools<br />

wurden entsprechende Maßnahmevorschläge<br />

bereits erarbeitet.<br />

Auch Kompensationsmaßnahmen außerhalb der im <strong>Region</strong>alplan<br />

dafür ausgewiesenen Gebiete sollten unter Beachtung<br />

der gesetzlich geltenden Regelungen vorrangig so<br />

erfolgen, dass sie das regionale ökologische Verbundsystem<br />

stützen (Karte 2 „Raumnutzung“), der Aufwertung<br />

schutzbedürftiger Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

dienen (gleiche Karte), zur Sanierung der<br />

regionalen Schwerpunkte für die Strukturanreicherung<br />

führen (Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“)<br />

oder/und zur Umsetzung der spezifischen Schutzund<br />

Entwicklungserfordernisse von Gebieten mit besonderer<br />

Erosionsgefährdung oder besonderen Anforderungen<br />

an den Wasserrückhalt beitragen (Karte 5.1 „Bereiche der<br />

Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt“).<br />

Mit Sicherung der Kompensationsfunktion als Ziel im <strong>Region</strong>alplan,<br />

sind günstige Voraussetzungen für das neu<br />

eingeführte naturschutzrechtliche Instrument des „Ökokontos“<br />

gegeben. Dessen Anwendung sollte auch auf überörtlicher<br />

Ebene geprüft werden.<br />

Großflächig unzerschnittene störungsarme<br />

Räume<br />

Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume sind in<br />

der Festlegungskarte 6 des LEP Sachsen 2003 bereits<br />

landesweit ausgewiesen. Ihre Multifunktionalität wird über<br />

LEP-Plansatz 4.2 vom Grundsatz her gesichert.<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan handelt es sich hierbei<br />

um Räume außerhalb intensiv genutzter Verkehrs- und<br />

Siedlungsbereiche, die nicht von störungsintensiven Korridoren<br />

übergeordneter Straßen und Verkehrswege durchschnitten<br />

werden. Solche Räume sind im Freistaat Sachsen<br />

nur noch wenige vorhanden. Durch ihre relative Störungsarmut<br />

(bezüglich Siedlungen und Verkehr) besitzen<br />

sie besondere Bedeutung für bestimmte Tierarten mit<br />

großräumigen Lebensraumansprüchen, für die landschaftsbezogene<br />

Erholung und daneben auch für den<br />

abiotischen Naturhaushalt.<br />

In der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge gibt es großflächig<br />

unzerschnittene Räume ab 40 km² Größe im Sinne<br />

des LEP-Plansatz 4.2 ausschließlich in den Hochlagen des<br />

Erzgebirges entlang der Staatsgrenze zur Tschechischen<br />

Republik. Der Begründung zu Grundsatz 4.2 LEP Sachsen<br />

2003 ist zu entnehmen, dass in LEP-Karte 6 im Interesse<br />

einer landesweit einheitlichen Ermittlungsmethodik grenzüberschreitende<br />

großflächig unzerschnittene Räume nur<br />

dann dargestellt wurden, wenn bereits der sächsische<br />

Anteil die Mindestgröße von 40 km² aufweist. Damit bleiben<br />

einige vergleichbar bedeutsame grenzüberschreitende<br />

Räume unberücksichtigt. Nach Einzelfall bezogener konkretisierender<br />

regionalplanerischer Abschätzung greifen<br />

auf die Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge zumindest<br />

drei weitere grenzüberschreitende großflächig unzerschnittene<br />

störungsarme Räume mit über 100 km² Erstreckung<br />

über. Dies betrifft in der <strong>Region</strong> die waldgeprägten Räume<br />

nördlich des Natzschungtales, das Kohlberggebiet östlich<br />

von Neuhausen und das Gebiet um den Ringelwald südlich<br />

von Rechenberg-Bienenmühle. Diese wurden in Karte<br />

13 „Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume“<br />

ergänzt.<br />

B - 15


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 3.1 Arten und Biotope, ökologisches<br />

Verbundsystem<br />

Zu 3.1.1<br />

Der vorangestellte Plansatz fixiert grundlegende regionalplanerische<br />

Positionen zum Arten- und Biotopschutz: Es<br />

geht um heimische Arten und dabei nicht nur um Artenvielfalt,<br />

sondern auch um die (genetische) Formenvielfalt<br />

innerhalb der Arten. Dazu sind viele Vorkommen einer Art<br />

erforderlich und nicht nur Beispielpopulationen. Arten- und<br />

Biotopschutz kann nicht auf den Freiraum begrenzt bleiben,<br />

sondern ist auf spezifische Weise auch im Siedlungsraum<br />

erforderlich. Nutzflächen besitzen diesbezüglich<br />

ebenfalls wichtige Funktionen, d.h. multifunktionale Raumnutzung<br />

ist regelmäßiges Planungsziel. Neben dem naturbürtigen<br />

Potenzial an Arten und Biotopen sind die kulturlandschaftlichen<br />

Elemente zu berücksichtigen. Ausgehend<br />

vom typischen Biotop- und Vorkommensinventar des<br />

Raumes müssen sowohl die Vielfalt als auch die charakteristische<br />

Eigenart - die Besonderheiten - im Blickfeld stehen.<br />

Die auf den einzelnen Standort bezogene Betrachtung<br />

bedarf der Ergänzung um den Vernetzungsaspekt.<br />

Sicherung des Vorhandenen ist mit Entwicklung zu verbinden.<br />

Entwicklung soll aber sowohl Potenzial bezogen sein<br />

als auch dem Charakter der Kulturlandschaft gerecht<br />

werden. Entwicklung im Bereich des Arten- und Biotopschutzes<br />

muss nachhaltig gestaltet werden und von einer<br />

Natur schonenden Landnutzung sowie rücksichtsvollen<br />

Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung mitgetragen sein.<br />

Arten- und Biotopschutz setzt den Schutz der abiotischen<br />

Naturgüter und einen funktionierenden Naturhaushalt voraus.<br />

Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes<br />

Zu 3.1.2<br />

Grundsatz 3.1.2 bezeichnet in Form einer Schwerpunktsetzung<br />

die regional bedeutsamen Biotope und Artvorkommen,<br />

die in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge vordringlich<br />

gesichert und entwickelt werden sollen.<br />

Die fachplanerische Anlage 3 des <strong>Region</strong>alplanes benennt<br />

in den Leitbildern für Natur und Landschaft bestimmte<br />

ausgewählte Biotope als „Leitbiotope“ und enthält eine<br />

Tabelle regionaler „Leitarten“. Leitbiotope und Leitarten im<br />

Sinne dieser Planung sind solche Biotope und Arten, die<br />

insbesondere für planungspraktische Fragen eine besondere,<br />

wegweisende („leitende“) Rolle übernehmen können<br />

und sollen.<br />

Leitbiotope und Leitarten wurden aus dem vorkommenden<br />

Biotop- bzw. Artenspektrum nach bestimmten, auch planerischen<br />

Gesichtspunkten ausgewählt und als Inhalte der<br />

Landschaftsrahmenplanung dem <strong>Region</strong>alplan beigefügt.<br />

Leitbiotope<br />

Wenngleich im Interesse der Vielfalt und der ökologischen<br />

Gesamtkapazität der Landschaft prinzipiell alle Biotope<br />

und ganz besonders solche mit hoher Natürlichkeit, Vielfalt,<br />

Gefährdung und Seltenheit wichtig sind, muss sich<br />

eine rahmenplanerische Konzeption primär auf die Biotope<br />

konzentrieren, die dem natur- und kulturlandschaftlichen<br />

Typ, dem Charakter der Landschaft und damit deren<br />

Biotoppotenzial entsprechen. Nur so kann die spezifische<br />

ökologische Eigenart der vielfältigen Landschaften effizient<br />

gesichert und entwickelt werden. Die Leitbilder (siehe<br />

Anlage 3) enthalten deshalb eine Zusammenstellung der<br />

für die Naturräume der <strong>Region</strong> jeweils wesentlichsten<br />

Biotope, die in diesem Sinne als „Leitbiotope“ zu verstehen<br />

sind. Für die Auswahl wurde auch auf die Ergebnisse der<br />

für den Freistaat Sachsen vorliegenden selektiven Biotopkartierung<br />

zurückgegriffen.<br />

<strong>Region</strong>al bedeutsame Leitarten<br />

Die Leitarten stehen mit der Summe ihrer Lebensraumansprüche<br />

stellvertretend für die Vielfalt des regionalen<br />

Artenspektrums. Es handelt sich zunächst um Arten, die in<br />

der <strong>Region</strong> durch ihr Vorkommen oder zumindest durch ihr<br />

besonders reichliches Auftreten mit Zuverlässigkeit Lebensräume<br />

anzeigen, die für den Arten- und Biotopschutz<br />

von besonderer Bedeutung sind (Indikatoraspekt). Sie sind<br />

zugleich die wichtigsten Arten, auf deren Lebensraumansprüche<br />

konkrete Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes<br />

in der <strong>Region</strong> vorrangig ausgerichtet werden<br />

sollten (Zielaspekt). Unter beiden Gesichtspunkten haben<br />

die Leitarten überdurchschnittliche planungspraktische<br />

Bedeutung. Ihre Vorkommen bedürfen der besonderen<br />

raum- und landschaftsplanerischen Berücksichtigung. Die<br />

Vorkommen der Leitarten in ihrer Gesamtheit sind bei<br />

sachgerechter Interpretation als wesentliches Kriterium für<br />

die Abgrenzung des raumplanerischen Flächensystems<br />

der Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) geeignet. Zugängliche Vorkommensdaten<br />

wurden dafür verwendet.<br />

Als Leitarten wurden vor allem kennzeichnende Arten für<br />

die in der <strong>Region</strong> maßgeblich vorkommenden, gemäß § 26<br />

SächsNatSchG besonders geschützten Biotope, Zeigerarten<br />

für extreme Lebensraumbedingungen (nass, trocken,<br />

moorig, nährstoffarm, kalkhaltig ...) und solche Arten ausgewählt,<br />

die an besondere Strukturvielfalt, Naturnähe,<br />

Extensivnutzung, Störarmut und saubere Naturgüter gebunden<br />

sind. Viele dieser Arten werden als seltene oder<br />

gefährdete Arten in den Roten Listen Sachsens geführt<br />

oder stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Extrem<br />

seltene Arten, die auch perspektivisch nur an einzelnen,<br />

zumeist ohnehin geschützten Standorten vorkommen<br />

werden, schwer bestimmbare Klein- und Unterarten sowie<br />

weniger bekannte Sippen sind zwar im konkreten Fall<br />

bedeutsam und zu berücksichtigen, aber planungspraktisch<br />

(Datenverfügbarkeit) als Leitarten von geringerer<br />

Relevanz und deshalb, sowie der Überschaubarkeit wegen,<br />

nicht in die Liste aufgenommen worden. Andererseits<br />

enthält die Liste auch einige Arten, deren aktuelles Vorkommen<br />

unsicher belegt ist, denen aber perspektivisch ein<br />

besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte. Selbstverständlich<br />

müssen Vorkommen anderer, hier nicht genannter,<br />

vor allem geschützter, gefährdeter oder seltener<br />

Arten im konkreten Fall bewertet und entsprechend berücksichtigt<br />

werden. Die Leitartenliste hat naturgemäß<br />

keinen abschließenden Charakter. Die Zusammenstellung<br />

der regional bedeutsamen Leitarten in Anlage 3 ist eine<br />

Auswahl besonders zu berücksichtigender Arten für die<br />

Planungspraxis. Aktuelle Vorkommen dieser Arten sind<br />

jedoch stets in Abhängigkeit vom Vorkommensstatus (z.B.<br />

Brutgebiet, Nahrungsgebiet) und von der Populationsgröße,<br />

in Verbindung mit dem begleitenden Artenspektrum,<br />

vor dem Hintergrund der vorhandenen Biotopstruktur und<br />

mit Blick auf die Spezifik der jeweiligen Art zu bewerten<br />

(sachgerechte Anwendung der Leitartenliste). Die planerische<br />

Bedeutung der einzelnen Arten ist unterschiedlich<br />

groß. Die Liste enthält als Übersicht zusätzlich einige<br />

wenige Angaben zu den maßgeblichen Lebensraumansprüchen<br />

der Arten und damit zur groben Richtung ihres<br />

spezifischen Leitwertes. Die dort vorgenommene Zuordnung<br />

ihres Verbreitungsschwerpunktes zu naturräumlichen<br />

Einheiten begrenzt ihre Funktion als Leitart jedoch keinesfalls<br />

auf diese Einheiten.<br />

Zu 3.1.3<br />

Ergänzend zur inhaltlichen Priorisierung des Plansatzes<br />

3.1.2 nimmt Grundsatz 3.1.3 eine räumliche Schwerpunktsetzung<br />

für den Arten- und Biotopschutz in der <strong>Region</strong><br />

unter übergeordneten Gesichtspunkten vor:<br />

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B - 16


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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Europäisches ökologisches Netz „NATURA 2000“<br />

Für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung auch der<br />

regionalen Pflanzen- und Tierwelt sind sehr konkrete<br />

europarechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die<br />

EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie<br />

92/43/EWG vom 21.05.1992 - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie,<br />

kurz: FFH-Richtlinie) und die Richtlinie über die<br />

Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Richtlinie<br />

79/409/EWG vom 02.04.1979 - Vogelschutz-Richtlinie)<br />

verpflichten die Mitgliedstaaten zur Benennung und Ausweisung<br />

von besonderen Schutzgebieten. Ziel ist es, ein<br />

kohärentes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete<br />

in Europa mit der Bezeichnung "NATURA 2000" aufzubauen.<br />

Die Gebiete werden nach fachlichen Kriterien<br />

ausgewählt und der Europäischen Union vorgeschlagen.<br />

Maßgeblich ist dabei das Vorkommen bestimmter Lebensraumtypen<br />

sowie Tier- und Pflanzenarten, die in den entsprechenden<br />

Anhängen der Richtlinien aufgeführt sind. Bei<br />

der Gebietsauswahl stellen zudem Größe, Zustand, Repräsentanz<br />

und Entwicklungspotenzial sowie die räumliche<br />

Verteilung der maßgeblichen Arten und Lebensraumtypen<br />

im Naturraum und ihre Kohärenz wichtige Kriterien dar.<br />

Diese Gebietskulisse hat eine erhebliche, auch raumrelevante<br />

Funktion bei der Erhaltung und Entwicklung der<br />

biologischen Vielfalt in Europa. Für die Gebiete müssen<br />

spezifische Erhaltungsziele im Sinne der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />

festgelegt werden, die den Schutz oder<br />

die Entwicklung der vorkommenden Arten und Lebensraumtypen<br />

garantieren. Dabei sind die Mitgliedsstaaten<br />

verpflichtet, den so genannten günstigen Erhaltungszustand<br />

durch entsprechende Maßnahmen rechtlicher, administrativer<br />

oder vertraglicher Art zu gewährleisten oder<br />

wiederherzustellen, z.B. durch Ausweisung als Schutzgebiet<br />

nach nationalem Recht. Die Richtlinie sieht weiterhin<br />

vor, dass alle Pläne und Projekte, die ein Gebiet erheblich<br />

beeinträchtigen können, einer Prüfung auf Verträglichkeit<br />

mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu<br />

unterziehen sind. Raumplanerisch bedeutsam ist dabei,<br />

dass sich die Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung selbst<br />

dann ergibt, wenn Ausweisungen außerhalb der Grenzen<br />

des Gebietes liegen, sie aber in ihrer Auswirkung die<br />

gebietsspezifischen Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen<br />

könnten (funktionale Außenwirkung).<br />

Die Gebiete des aktuellen europäischen ökologischen<br />

Netzes „NATURA 2000“ sind in Karte B „Europäisches<br />

ökologisches Netz NATURA 2000 und Gebiete mit gesamtstaatlich<br />

repräsentativer Bedeutung für den Naturschutz“<br />

nachrichtlich dargestellt. In Karte 2 „Raumnutzung“<br />

werden die für Europa bedeutsamen Gebiete überwiegend<br />

durch regionale Schutzbedürftige Bereiche für Natur und<br />

Landschaft (Arten- und Biotopschutz), zumeist Vorranggebiete,<br />

repräsentiert, was ihrem Schutzerfordernis raumordnerisch<br />

entgegen kommt.<br />

Über die verbindlichen, aber selektiv wirksamen europarechtlichen<br />

Regelungen hinaus bilden die als NATURA<br />

2000 - Gebiete ausgewählten Bereiche auch aus regionaler<br />

Sicht sinnvolle Kernbereiche und komplexe räumliche<br />

Ansatzpunkte für den Arten- und Biotopschutz. Gemeinsam<br />

mit den folgenden Gebieten sind sie übergeordnete<br />

räumliche Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes.<br />

Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />

für den Naturschutz<br />

Die Auswahl der „Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />

Bedeutung“ für den Naturschutz erfolgte durch das<br />

Landesamt für Umwelt und Geologie des Freistaates<br />

Sachsen nach den Kriterien des Förderprogramms des<br />

Bundes „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile<br />

von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />

Bedeutung“. Auswahlkriterien waren dabei Repräsentanz,<br />

Großräumigkeit, Natürlichkeit bzw. Naturnähe, Ge-<br />

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fährdung, Einmaligkeit und Beispielhaftigkeit. Die Gebietsabgrenzung<br />

ist der gesamtstaatlichen Betrachtungsebene<br />

entsprechend aber keinesfalls flächenscharf zu interpretieren.<br />

Die Gebiete mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung<br />

sind keine Schutzgebiete, sondern primär eine<br />

Gebietskulisse für entsprechende Fördervorhaben des<br />

Bundes (Naturschutzgroßprojekte). Wesentliches Ziel dieses<br />

Programms ist es, typische Landschaftsteile von<br />

herausragender nationaler Bedeutung, in denen die Eigentümlichkeiten<br />

der Naturausstattung der Bundesrepublik<br />

Deutschland zum Ausdruck kommen, zu bewahren. In Verbindung<br />

mit dem NATURA 2000 - Netz sind dies bei großräumiger<br />

(„gesamtstaatlicher“) und komplexer Betrachtung<br />

die für Naturschutz und Landschaftspflege bedeutsamsten<br />

Teilräume der <strong>Region</strong>. Auch Grundsatz 3.1.3 knüpft hier<br />

an, indem er darauf orientiert, dass in diesen Gebieten den<br />

Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege im<br />

größerräumigen Zusammenhang ein besonderes Gewicht<br />

beigemessen werden soll (räumliche Schwerpunktsetzung).<br />

Über die Lage dieser Gebiete mit gesamtstaatlich<br />

repräsentativer Bedeutung informiert Karte B der Anlage 3.<br />

Mehr noch als im übrigen <strong>Region</strong>sgebiet sollten beispielsweise<br />

in den für den Naturschutz gesamtstaatlich repräsentativen<br />

Teilen der oberen Lagen des Erzgebirges und<br />

in den von dieser Gebietskulisse sowie von den NATURA<br />

2000 - Gebieten erfassten Taltrakten Natur und Landschaft<br />

nicht nur punktuell entwickelt werden, sondern linien- und<br />

vor allem flächenhaft, durch die Sicherung und den Ausbau<br />

großräumiger Verbundbeziehungen und mit besonderer<br />

Komplexität und Konsequenz. Die hohe Dichte real<br />

schon vorhandener wertvoller Bereiche in Verbindung mit<br />

erheblichen Entwicklungspotenzialen gestatten hier Naturschutzmaßnahmen<br />

mit besonderer Effizienz, relativ geringem<br />

Konfliktpotenzial und nebenher positiven Effekten für<br />

die naturbezogene Erholung. Die Ausweisung des Naturparkes<br />

„Erzgebirge/Vogtland“ als geschlossenes Großschutzgebiet<br />

des Oberen Erzgebirges, die gezielte Erhaltung<br />

und Entwicklung von Moor-Verbundsystemen vor allem<br />

auf den Kammhochflächen des Erzgebirges oder der<br />

Ausbau der Schutzgebietsnetze in den Talzonen des Mulde-Zschopau-Flusssystems<br />

sind Beispiele für die Umsetzung<br />

dieses Grundsatzes. Neben den Naturschutzbehörden<br />

können dazu auch die Kommunen durch die Berücksichtigung<br />

dieses Gesichtspunktes im Zuge ihrer Landschafts-<br />

und Bauleitplanung beitragen.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für den Artenund<br />

Biotopschutz<br />

Zweckbestimmung:<br />

In den Schutzbedürftigen Bereichen für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) sollen die besonderen<br />

Biotopwerte und Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten<br />

(auch die damit im Zusammenhang stehenden besonderen<br />

Werte des Landschaftsbildes) gesichert, erforderlichenfalls<br />

wiederhergestellt sowie dem Landschaftscharakter<br />

entsprechend entwickelt werden. Die Gebiete sollen als<br />

Teil des regionalen ökologischen Verbundsystems Verbund<br />

fördernd entwickelt und insbesondere nicht besiedelt<br />

oder funktionsgefährdend zerschnitten werden.<br />

Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) entsprechen den Rahmenvorgaben<br />

des Landesentwicklungsplanes Sachsen<br />

2003. Demnach sind diese Gebiete ausgehend von der in<br />

LEP-Erläuterungskarte 7 dargestellten „Gebietskulisse für<br />

die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“ und<br />

den im LEP-Begründungstext aufgeführten Kriterien auszuweisen.<br />

Das von der landesweiten Gebietskulisse vorgezeichnete<br />

Netz ist dabei durch die Einbindung weiterer<br />

regional bedeutsamer Gebiete mit ökologischer Verbundfunktion<br />

bzw. mit Entwicklungspotenzial für die Übernahme<br />

von Funktionen im ökologischen Verbund zu ergänzen.<br />

Auf dieser Grundlage ist regionsweit ein ökologisches<br />

B - 17


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Verbundsystem zu sichern und als solches zu kennzeichnen.<br />

Das raumplanerische Flächensystem von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft (Arten und<br />

Biotopschutz) ist ausdrücklich nicht identisch mit dem Netz<br />

der festgesetzten oder perspektivischen Schutzgebiete.<br />

Das Ziel besteht vielmehr in koordinierten raum- und<br />

fachplanerischen Flächensystemen, in denen vor allem die<br />

Naturschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und besonders<br />

geschützten Biotope Kernbereiche bilden, funktionsgerecht<br />

überlagert, ummantelt und ergänzt durch raumplanerische<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit gleicher<br />

Zielrichtung, aber andersartiger (raumordnerischer) Bindungswirkung.<br />

Die Sicherung und Entwicklung der wertvollsten<br />

Teile dieser Gebiete soll, soweit erforderlich, mit<br />

fachrechtlichen Mitteln (Schutzgebiete) und durch Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

unterstützt werden. Die kommunale Landschaftsplanung<br />

soll diese Gebiete örtlich ausformen, ergänzen und durch<br />

konkrete Maßnahmen untersetzen. Damit wird den Kommunen<br />

die gesetzlich vorgesehene Pflicht zur Anpassung<br />

(Vorranggebiete) bzw. zur besonders gewichtigen Berücksichtigung<br />

(Vorbehaltsgebiete) im Zuge der Bauleitplanung<br />

erleichtert.<br />

Das Netz der in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) wurde in Übereinstimmung mit<br />

den landesplanerischen Vorgaben auf der Grundlage einer<br />

Bewertung von Natur und Landschaft nach einer regionsweit<br />

einheitlichen Verfahrensweise erarbeitet. Es ist regionsübergreifend<br />

passfähig. Die aufeinander abgestimmten<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bilden ein zusammenhängendes<br />

System Schutzbedürftiger Bereiche. Die Vorrangund<br />

Vorbehaltsgebiete sind auch an den Leitbildern für<br />

Natur und Landschaft (siehe Anlage 3) orientiert.<br />

Die Vorranggebiete sind regional besonders bedeutsame<br />

Biotopkomplexe einschließlich wichtiger Ergänzungs-,<br />

Puffer- und Verbundzonen. Es sind vor allem landschaftstypische,<br />

vorzugsweise naturräumlich begrenzte Lebensraummosaike,<br />

die zumindest in ihrem Kern wesentlich von<br />

besonders geschützten Biotopen (§ 26 SächsNatschG)<br />

geprägt sind, in Verbindung mit weiteren, durch relativ<br />

hohe Natürlichkeit ausgezeichneten Landschaftsteilen.<br />

Neben den aktuell wertvollen Gebieten sind auch solche<br />

mit einem entsprechenden Entwicklungspotenzial eingeschlossen.<br />

Die Vorranggebiete decken zugleich die wesentlichsten<br />

Vorkommensorte der gefährdeten Arten, vor<br />

allem eines Großteils der regional bedeutsamen Leitarten,<br />

mit ab. Die Vorranggebiete sind in ihrer Gesamtheit die<br />

raumplanerisch wichtigsten Bausteine des regionsweiten<br />

ökologischen Verbundsystems. Sie sind außerdem die für<br />

das Landschaftsbild wesentlichsten natürlichen Strukturen.<br />

Die Flächen des europäischen ökologischen Netzes<br />

„NATURA 2000“ sind regelmäßig Bestandteil der Vorrangegebiete<br />

für Natur und Landschaft.<br />

Gefährdete Arten sind auf Grund ihrer ökologischen Ansprüche<br />

naturgemäß stark an ebenfalls gefährdete Lebensräume<br />

gebunden. Die zunächst in erster Linie biotopbezogen<br />

ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche<br />

(Teichgebiete, Hecken-/Steinrückengebiete, Moorgebiete<br />

usw.) beinhalten deshalb ohnehin im Regelfall einen typspezifischen<br />

Komplex gefährdeter Arten oder sind zumindest<br />

potenziell als Lebensraum solcher Arten prädestiniert.<br />

Im Übrigen wurde das Vorkommen bestimmter Leitarten<br />

begleitend als Bewertungskriterium für die konkrete Auswahl<br />

und Abgrenzung dieser Gebiete mit herangezogen.<br />

Im Ausnahmefall war es auf der regionalen Ebene bei der<br />

gewählten planungsmethodischen Vorgehensweise erforderlich,<br />

bestimmte Habitate einiger Arten gesondert, das<br />

heißt als eigenständiges, einen Schutzbedürftigen Bereich<br />

allein begründendes Kriterium zu berücksichtigen. Es<br />

handelt sich dabei um solche Habitate vor allem größerer<br />

und zugleich hochgradig gefährdeter Arten, die nicht unmittelbar<br />

an substanziell (im Sinne der Biotopkartierung)<br />

besonders wertvolle Biotope gebunden sind. Hierzu gehören<br />

etwa einige Horstbereiche des Schwarzstorches und<br />

bestimmte Balzplätze der Birkhühner. Die regionalplanerisch<br />

ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche umfassen<br />

also nicht nur den Grundstock der besonders geschützten<br />

Biotope, sondern gleichermaßen die Mehrzahl<br />

der Vorkommen gefährdeter Arten.<br />

Ergänzend wurden bei der konkreten Abgrenzung und<br />

Gewichtung (Vorrang oder Vorbehalt) der Lebensraumkomplexe<br />

im speziellen Fall auch deren landschaftsästhetische<br />

Qualitäten berücksichtigt. In jedem Fall sind aber für<br />

diese Schutzbedürftigen Bereiche die Kriterien des Artenund<br />

Biotopschutzes dominant.<br />

Bei der raumordnerischen Anwendung der Gebiete ist zu<br />

bedenken, dass diese als kartographische Planelemente<br />

der regionalen Ebene erst ab einer Größe von etwa 10 bis<br />

15 ha ausgewiesen werden. Das heißt, es gibt durchaus<br />

weitere kleinere Flächen, die sehr bedeutungsvoll sind,<br />

aber aus regionsweiter Sicht keine Berücksichtigung finden<br />

können. Im Übrigen ist die Abgrenzung der Gebiete<br />

dem Maßstab der Karte 2 „Raumnutzung“ entsprechend<br />

nur „gebietsscharf“. Hier liegen Ansatzpunkte für die kommunale<br />

Landschaftsplanung.<br />

Bezüglich touristischer Erschließungsvorhaben ist zu<br />

beachten, dass die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete solchen<br />

Planungen und Maßnahmen nicht entgegengehalten<br />

werden können, die die Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />

dieser Gebiete zugänglich machen, ohne die Werte für den<br />

Arten- und Biotopschutz zu gefährden.<br />

Überlagerung mit Überschwemmungsbereichen: Auf<br />

Karte 2 „Raumnutzung“ werden Vorranggebiete für Naturund<br />

Landschaft (Arten- und Biotopschutz) in Flussauen<br />

außerhalb von Siedlungen verbreitet von Vorranggebieten<br />

für Überschwemmungsbereiche überlagert. Die Erhaltung<br />

und Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten, insbesondere<br />

durch das Freihalten von Bebauung und die<br />

Rückverlagerung von Deichen, ist mit der Zweckbestimmung<br />

der in den Auen gleichzeitig ausgewiesenen Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft (Arten und Biotopschutz)<br />

regelmäßig konfliktfrei (Fließgewässer- und Auendynamik<br />

als Teil des Naturhaushaltes). Entwicklungsmaßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

sowie Hochwasserschutzmaßnahmen in Auen sollten im<br />

Interesse von Synergieeffekten im Einzelnen koordiniert<br />

werden.<br />

Die Vorbehaltsgebiete sind, abgesehen von ihrem geringeren<br />

planerischen Gewicht (Grundsätze), sachlich-inhaltlich<br />

den Vorranggebieten (Ziele) prinzipiell vergleichbar.<br />

Sie sind unter dem Aspekt des Arten- und Biotopschutzes<br />

vergleichsweise von geringerer Komplexwertigkeit, aber<br />

auch deutlich großräumiger gefasst als die Vorranggebiete.<br />

Die Vorbehaltsgebiete führen zu einer räumlichen, oft<br />

auch funktionalen Ergänzung (Erweiterung, Pufferung,<br />

Verbund) des Vorranggebietsnetzes und damit zu einem<br />

wesentlich weiterreichenden Umgriff dieser Schutzbedürftigen<br />

Bereiche. Sie bieten aber als Grundsätze im Gegensatz<br />

zu den Vorranggebieten auch eine angemessene <strong>Region</strong>al bedeutsame Lebensraumkomplexe<br />

Flexibilität im Rahmen der Abwägung mit konträren Anforderungen.<br />

Die Vorbehaltsgebiete umfassen außerhalb der Die für die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge ausgewiesenen<br />

Vorranggebiete die aus regionaler Sicht wesentlichsten Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft<br />

Teile des für den Arten- und Biotopschutz relevanten (Arten- und Biotopschutz) lassen sich bestimmten Gebietstypen<br />

zuordnen (Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete<br />

Landschaftsinventars.<br />

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B - 18


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

usw.). Diese zeichnen sich jeweils durch eine typspezifische<br />

Biotopausstattung, Artengarnitur und auch Bildwirksamkeit<br />

aus und unterscheiden sich durch ihre spezielle<br />

landespflegerische Problemlage. Bei der Zuordnung und<br />

planerischen Behandlung konkret ausgewiesener Gebiete<br />

ist zu beachten, dass real überwiegend Mischtypen auftreten,<br />

d.h. ein bestimmtes Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet<br />

entspricht in der Regel gleichzeitig mehreren Gebietstypen<br />

(z.B. Moorgebiet und Waldgebiet). Die den Gebietstypen<br />

entsprechenden konkreten Lebensraumkomplexe sind bei<br />

der Plananwendung in einer für die Rahmenplanungsebene<br />

hinreichenden Detailliertheit bestimmbar. Als Hilfestellung<br />

kann Karte C „<strong>Region</strong>ale Verbundkulisse“ der fachplanerischen<br />

Anlage 3 hinzugezogen werden. Diese Verbundkulisse<br />

ist allerdings ein generalisierendes Schema:<br />

Die in Karte C dargestellten „Verbundtypen der regionalen<br />

Verbundkulisse“ sind Dominanztypen. Sie bedürfen, wenn<br />

sie zur Bestimmung von Lebensraumkomplexen herangezogen<br />

werden, einer inhaltlich und räumlich konkretisierenden<br />

Betrachtung.<br />

In Anlage 3 Punkt 2.1.2 sind die für den Schutz sowie für<br />

die Pflege und Entwicklung solcher Lebensraumkomplexe<br />

aus überörtlicher Sicht wichtigsten fachlichen Ziele und<br />

Erfordernisse als Inhalt der Landschaftsrahmenplanung<br />

zusammengestellt.<br />

Bei der raumordnerische Anwendung der Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und<br />

Biotopschutz) bildet diese Anlage eine Orientierungshilfe<br />

zur vertiefenden inhaltlichen Bestimmung der Vorrangbzw.<br />

Vorbehaltsfunktion dieser Schutzbedürftigen Bereiche.<br />

Sie verdeutlicht für konkrete Anwendungsfälle den<br />

zunächst abstrakten Inhalt des allgemeinen und komplexen<br />

„Vorranges“ oder „Vorbehaltes für den Arten- und<br />

Biotopschutz“ lebensraumspezifisch - sie konkretisiert, was<br />

insbesondere Vorrang hat bzw. wofür ein besonderer<br />

Vorbehalt besteht.<br />

Anlage 3 Punkt 2.1.2 unterscheidet die als Schutzbedürftige<br />

Bereiche für Natur und Landschaft ausgewiesenen<br />

Lebensraumkomplexe der Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete,<br />

Heckengebiete/Steinrückengebiete, Wiesengebiete,<br />

Moorgebiete und besonders naturschutzrelevanten Abbaugebiete.<br />

Die folgende Kurzcharakteristik der Lebensraumkomplexe<br />

verdeutlicht die spezielle landespflegerische<br />

Problemlage:<br />

Talgebiete<br />

In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge spielen die Tallandschaften<br />

eine dominierende Rolle. Sie sind der verbreitetste<br />

Typ der besonders schutzwürdigen Gebiete und<br />

zugleich Leitlinien der regionalen ökologischen Verbundsysteme.<br />

Die Täler sind auf Grund ihrer natürlichen und<br />

kulturlandschaftlichen Vielgestaltigkeit, durch ihren Reichtum<br />

an extensiv genutzten und naturbetonten Flächen,<br />

wegen ihrer weit reichenden Verbundfunktion und nicht<br />

zuletzt infolge ihrer Schönheit für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

von hervorragender und umfassender Bedeutung.<br />

Der außerordentliche Kontrast der typischen<br />

Tallebensräume reicht von den Fließgewässern, Teichen<br />

und Feuchtgebieten über die verschiedenartigsten offenen<br />

und bewaldeten Areale bis hin zu trockenwarmen Felsstandorten.<br />

Die Talsysteme sind die wichtigsten Komponenten<br />

der landesweiten Gebietskulisse für die Ausweisung<br />

eines ökologischen Verbundsystems.<br />

ihren naturnahen Charakter aus. Vor allem die Leitewälder<br />

des Erzgebirgsvorlandes (lang gestreckte Hangwälder)<br />

sind wichtige Elemente des Gehölzverbundes. Strukturreichtum,<br />

hoher Natürlichkeitsgrad und relative Störarmut<br />

machen die Talräume zu wertvollen Vorkommensgebieten<br />

für gefährdete, nicht selten vom Aussterben bedrohte Tierund<br />

Pflanzenarten. Die Brutplätze des Uhus, die Nahrungshabitate<br />

des Schwarzstorches, die Fortpflanzungsgewässer<br />

des Feuersalamanders sowie die Lebensräume<br />

von Wasseramsel, Eisvogel oder Flussbarbe sind Beispiele<br />

dafür. Für den Naturhaushalt von besonderer Bedeutung<br />

sind die Überschwemmungsgebiete.<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Tallebensräume<br />

müssen deshalb auf eine naturnahe Fließgewässer- und<br />

Auendynamik ausgerichtet werden. Handlungsschwerpunkte<br />

bilden die ökologische Struktur der Flüsse und<br />

Bäche, Überschwemmungsgebiete, die Vielfalt der auentypischen<br />

Biotope sowie der Wasserhaushalt.<br />

Teichgebiete<br />

Teichgebiete (hier einschließlich Restlochgewässer und<br />

kleinere Stauseen) können ökologisch in gewissem Maße<br />

als Ersatzlebensräume für die ehemals mit Altarmen und<br />

Tümpeln reich ausgestatteten Auenlandschaften betrachtet<br />

werden. Natürlich entstandene Stillgewässer fehlen<br />

heute in der <strong>Region</strong> praktisch vollständig. Teiche wurden<br />

vor allem zum Zwecke der Fischzucht, aber auch für die<br />

Nutz- und Brauchwasserbereitstellung angelegt. Teichgebiete<br />

sind Elemente der landesweiten Gebietskulisse für<br />

die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems.<br />

Teiche beleben nicht nur wie kaum ein anderes Element<br />

das Landschaftsbild, wirken ausgleichend auf den Wasserhaushalt,<br />

sondern sind vor allem neben ihrer primären<br />

Funktion Lebensraum für viele an das Wasser gebundene<br />

Tier- und Pflanzengruppen. Insbesondere naturnahe<br />

Teiche sind die wichtigsten Laichgewässer für die Mehrzahl<br />

der heimischen Amphibien. Der Wasservogelbestand<br />

unserer gewässerarmen <strong>Region</strong> ist in erheblichem Maße<br />

an die Teiche gebunden. Vor allem größere, offene Teichlandschaften<br />

sind wichtige Rast- und Nahrungsplätze für<br />

den Vogelzug. Teiche wurden vorzugsweise in Tälern oder<br />

staunassen Dellen und Niederungen angelegt. Sie sind<br />

deshalb regelmäßig mit nassen Wiesen und Gehölzen<br />

vergesellschaftet, was ökologisch von größter Bedeutung<br />

ist. Teiche mit angrenzenden Feuchtgebieten gehören zu<br />

den artenreichsten und wertvollsten Teilen unserer Kulturlandschaft.<br />

Naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche,<br />

Röhrichte, Nasswiesen, Bruch- und Sumpfwälder sind<br />

einige der unter besonderen gesetzlichen Schutz stehenden<br />

Biotope der Teichlandschaften.<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Teichlebensraumkomplexe<br />

müssen deshalb auf die Koordinierung der<br />

primären (in der Regel naturschutzfremden) Gewässerfunktion<br />

mit den Ansprüchen der an Stillgewässer bzw.<br />

Gewässernähe gebundenen heimischen Arten ausgerichtet<br />

werden. Handlungsschwerpunkte bilden eine naturschutzgemäße<br />

Fischerei, die Struktur der Uferzonen,<br />

saubere Zuflüsse und ggf. angrenzende Feuchtgebiete.<br />

Waldgebiete<br />

Naturbetonte Wälder sind großflächig die natürlichste<br />

Vegetationsform. Sie haben außer für den Arten- und Biotopschutz<br />

immense Bedeutung für den gesamten Naturhaushalt<br />

und das Landschaftsbild. Heute sind Wälder<br />

vorzugsweise auf landwirtschaftlich ungünstige, d.h. steile,<br />

nasse oder trockene, flachgründige, exponierte oder siedlungsferne<br />

Standorte begrenzt. Das ehemals an die Naturbedingungen<br />

differenziert angepasste geschlossene Waldkleid<br />

ist auf rund ein Viertel der Fläche reduziert, forstwirtschaftlich<br />

zumeist grundlegend verändert und zudem<br />

großflächig geschädigt. Um so wertvoller sind die Waldge-<br />

Ein Großteil der gesetzlich besonders geschützten Biotope<br />

ist in der <strong>Region</strong> mehr oder weniger auf die Tallandschaften<br />

konzentriert (Quellbereiche, naturnahe Bach- und<br />

Flussabschnitte, Altarme, naturnahe Kleingewässer, Röhrichte,<br />

Nass- und Magerwiesen, Auwälder, Schluchtwälder,<br />

offene Felsbildungen, Halbtrockenrasen, trockenwarme<br />

Gebüsche und Wälder u.a.). Viele Hangwälder, besonders<br />

an den stärker geneigten Tallehnen, zeichnen sich durch<br />

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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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biete, die noch oder zumindest wieder den potenziellen<br />

Waldgesellschaften nahe kommen. Solche Bestände sind<br />

Lebensraum für eine Vielzahl bodenständiger Tier- und<br />

Pflanzenarten. Als Beispiel sei an die in Baumhöhlen<br />

brütenden Vögel, wie Schwarzspecht, Hohltaube und<br />

Raufußkauz oder an die Bilche und die Baum bewohnenden<br />

Fledermäuse erinnert. Neben naturnahen Wäldern<br />

„mittlerer Standorte“ sind für den Naturschutz die Wälder<br />

an Extremstandorten, wie Moor-, Sumpf-, Bruch-, Au-,<br />

Schlucht-, Schatthang- und Trockenwälder sowie bestimmte<br />

historische Waldnutzungsformen von besonderem<br />

Interesse. Diese Wälder sind zumeist zugleich Bestandteil<br />

anderer Lebensraumkomplexe (Talgebiete, Moorgebiete<br />

usw.). Eigenständige Bedeutung erhalten aber darüber<br />

hinaus vor allem die größeren, von der Buche geprägten<br />

Reste des Bergmischwaldes sowie (potenzielle) Standorte<br />

der hochmontanen Bergfichtenwälder. Generell bedeutsam<br />

sind Restwälder in ausgeräumten Agrargebieten als<br />

Trittsteinbiotope und als wichtige Elemente des Landschaftsbildes.<br />

Wald-Feld-Wechsel-Landschaften (engräumiger<br />

Wechsel von Wald und Landwirtschaftsflächen) sind<br />

auf Grund ihrer Strukturdichte von komplexer Bedeutung.<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Waldlebensräume<br />

müssen deshalb auf eine naturnahe (den potenziellen<br />

Verhältnissen nahe kommende) Waldstruktur im Allgemeinen<br />

und im Besonderen an naturräumlichen Extremstandorten<br />

ausgerichtet werden. Handlungsschwerpunkte bilden<br />

neben der Erhaltung der Waldfläche die vorhandenen<br />

Reste naturnaher Waldgesellschaften sowie generell die<br />

Baumarten-, Alters- und Waldrandstruktur.<br />

Heckengebiete/Steinrückengebiete<br />

Begriff:<br />

Der Plansatz betrifft die von linearen Gehölzbeständen<br />

geprägten Hecken- und Steinrückengebiete. Hecken und<br />

Steinrücken werden in der sächsischen Biotopkartierung<br />

als getrennte Biotope erfasst, Steinrücken sind bei entsprechender<br />

Ausbildung besonders geschützte Biotope<br />

gemäß § 26 SächsNatSchG. Die für Teile des Erzgebirges<br />

charakteristischen linearen Gehölzbestände sind teils<br />

Hecken im engeren Sinn (ohne Steinanhäufungen) und<br />

teils Steinrücken (mit Lesesteinwällen). In den vom Lösslehm<br />

geprägten Gebieten sind Steinrücken die Ausnahme.<br />

Auf Grund der oft engen räumlichen Verzahnung und der<br />

in vielen Punkten ähnlichen Problemlage werden im <strong>Region</strong>alplan<br />

beide Lebensräume im Zusammenhang behandelt.<br />

stellen prägende Elemente der Erzgebirgslandschaft dar<br />

und mindern überdies die Bodenerosion. Steinrückenlandschaften<br />

sind Elemente der landesweiten Gebietskulisse<br />

für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems<br />

und in Sachsen in erheblichem Maße auf die Planungsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge konzentriert.<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Hecken- / Steinrückenlebensräume<br />

müssen deshalb auf möglichst großräumig<br />

geschlossene, strukturreiche Gebiete orientieren.<br />

Handlungsschwerpunkte bilden Erhalt, Wiederherstellung<br />

und differenzierte Pflege der historischen Hecken- bzw.<br />

Steinrückenlandschaften des Erzgebirges.<br />

Wiesengebiete<br />

Extensiv bewirtschaftete Wiesen, Weiden und Rasen<br />

einschließlich ihrer Brachestadien sind halbnatürliche<br />

Ersatzgesellschaften für die ehemals vorhandenen Wälder.<br />

Für den Naturschutz von hervorgehobener Bedeutung<br />

sind vor allem Feucht- und Nasswiesen, magere Frischund<br />

Bergwiesen sowie die in der <strong>Region</strong> nur kleinflächig<br />

auftretenden Halbtrocken- und Borstgrasrasen. Solche<br />

Grünlandgesellschaften bedürfen ihrer traditionellen Nutzung<br />

(Mahd, Beweidung) oder einer entsprechenden<br />

Pflege. Auflassungsstadien bieten für eine begrenzte Zeit<br />

ebenfalls wertvolle Biotope. Schließlich führt aber Nutzungsaufgabe<br />

ebenso wie Übernutzung über kurz oder<br />

lang zur Zerstörung dieser bedeutsamen Lebensräume<br />

des Offenlandes. Die wenigen heute noch vorhandenen an<br />

gefährdeten und geschützten Arten reichen Wiesen sind<br />

oft akut bedroht (Entwässerung, Intensivierung, Umbruch,<br />

Nutzungsaufgabe, Aufforstung). Alte Wiesenbiotope sind<br />

aber, wenn überhaupt, dann nur über sehr lange Zeiträume<br />

ersetzbar. Ökologisch besonders wertvolle Wiesen und<br />

Weiden kommen vorzugsweise in den Tälern, in staunassen<br />

Senken und an exponierten Berglehnen, aber auch<br />

innerhalb dörflicher Siedlungen vor. Der Wert der Wiesengebiete<br />

wird durch die häufige Vergesellschaftung mit<br />

anderen schutzwürdigen Biotopen, wie Gewässern, Flurgehölzen<br />

oder Streuobstbeständen noch erhöht. Botanisch<br />

ist der Kräuter- und damit Blütenreichtum des Extensivgrünlandes<br />

hervorzuheben, wobei bestimmte Arten ausgesprochen<br />

attraktive Aspekte bilden. An den Blütenreichtum<br />

ist eine vielfältige Insektenfauna gebunden, darunter die<br />

meisten der heimischen Tagfalter. Besonders größere<br />

feuchte Wiesenareale sind Bruthabitat für die Wiesenbrüter<br />

wie Kiebitz, Braunkehlchen und Bekassine. Wald-,<br />

Waldrand- und Auwiesen spielen überdies eine besondere<br />

Rolle für das Landschaftsbild. Selbst intensiv genutzte<br />

Fettwiesen oder Fettweiden bieten zu bestimmten Blühaspekten<br />

erhebliche ästhetische Reize.<br />

Die Hecken- bzw. Steinrückenlandschaften, beispielhaft<br />

am Pöhlberg und um Großrückerswalde, gehören zu den<br />

beeindruckendsten Ausprägungen der erzgebirgischen<br />

Kulturlandschaft. Den Ausgangspunkt dieser in Jahrhunderten<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Wiesenlebensräu-<br />

entstandenen Gebiete bildeten vielfach Lesesteine, me müssen deshalb auf die Erhaltung wertvoller Gebiete<br />

die in Haufen und Wällen an den Bewirtschaftungsgrenzen als Offenland und die Regenerierung der standörtlichen<br />

der Waldhufenfluren abgelagert wurden. Lesesteinablagerungen<br />

Vielfalt ausgerichtet werden. Handlungsschwerpunkte<br />

finden sich besonders häufig auf steinigen Verwit-<br />

bilden eine Biotop fördernde, in der Regel extensive Nut-<br />

terungsböden der mittleren und oberen Gebirgslagen. Sie zung, erforderlichenfalls ersatzweise eine entsprechende<br />

sind heute überwiegend durch verschiedenartige, meist Pflege sowie ein funktionsangemessener Flurholzbestand.<br />

reich strukturierte Gehölzbestände und Krautsäume bewachsen.<br />

Allerdings macht sich vielerorts ein Pflegedefizit Moorgebiete<br />

bemerkbar, was im Laufe der Zeit zu ökologisch weniger<br />

reichhaltigen Baumreihen führt. Die Hecken bzw. Steinrücken<br />

Besonders in den mittleren und oberen Gebirgslagen<br />

bieten einer spezifischen Artengarnitur Lebensraum, (Kammgebiet) mit ihren höheren Niederschlagsmengen<br />

darunter auch seltenen und gefährdeten Arten, wie Feuerlilie,<br />

und relativ niedrigen Temperaturen kam es in abflussargern.<br />

Türkenbund, verschiedenen Reptilien und Kleinsäumen<br />

Geländepositionen zur Moorbildung (Hoch-, Zwi-<br />

Besonders hervorzuheben ist die vielfältige, für schen- und Niedermoore). Die Moorgebiete der <strong>Region</strong><br />

gehölzstrukturreiches Halboffenland und Waldränder sind aber nur in den seltensten Fällen annähernd naturnah<br />

typische Vogelwelt. Der ökologische Wert dieser Flurholzbestände<br />

geblieben. Überwiegend sind sie durch Torfstiche, Ent-<br />

wird durch das Nebeneinander mit extensivem wässerung und forst- oder landwirtschaftliche Inkulturnah-<br />

Grünland noch gefördert. Hecken bzw. Steinrücken sind me intensiv gestört. Moorwaldreste u.a. mit Spirken, sehr<br />

bedeutsame lineare Verbundelemente der Agrarlandschaft.<br />

untergeordnet offene Moorbereiche mit Latschen, Zwerg-<br />

Die mit reichen Vogelbeerbeständen durchsetzten sträuchern und Torfmoospolstern, ehemalige, teilweise<br />

Lesesteinhecken führen auch zu einer außerordentlichen regenerierende Torfstiche, Fichtenforsten, Teichanlagen<br />

Gliederung und Bereicherung des Landschaftsbildes, und Moorwiesen, selbst Ackerflächen kennzeichnen heute<br />

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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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diese Gebiete. Dennoch sind die wenigen Moorgebiete<br />

insgesamt, einschließlich der Torfstiche und Degenerationsstadien<br />

aus komplexer ökologischer Sicht außerordentlich<br />

bedeutsam. Gebiete mit Torfanreicherung bilden<br />

extreme Lebensräume, die für eine sehr spezialisierte und<br />

gefährdete Flora und Fauna zumindest potenziell geeignet<br />

sind. Exponierte Arten unserer Moorgebiete sind, um nur<br />

einige wenige zu nennen, Sonnentau, Fettkraut, Moos-,<br />

Trunkel- und Krähenbeere, Wollgräser, Kreuzotter, Birkhuhn<br />

und Hochmoorgelbling. Moore haben auch Bedeutung<br />

für das natürliche Wasserspeichervermögen der<br />

Landschaft und schließlich gehören insbesondere die<br />

Hochmoore physiognomisch zu den eigentümlichsten<br />

Landschaften, sind gleichsam Sinnbild der Urwüchsigkeit<br />

des Gebirgsraumes.<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Moorlebensräume<br />

müssen deshalb auf einen intakten Wasserhaushalt, geeignete<br />

geländeklimatische Bedingungen und das Fernhalten<br />

von unmittelbaren Störwirkungen ausgerichtet werden.<br />

Handlungsschwerpunkte bilden eine moorschonende<br />

Nutzung oder Nutzungsfreiheit, der Umgebungsschutz insbesondere<br />

in den hydro- und klimatologisch erforderlichen<br />

Pufferzonen und die Revitalisierung aller regenerationsfähigen<br />

Moorflächen.<br />

Abbaugebiete<br />

Zu den Abbaugebieten zählen hier Restlöcher von Sand-,<br />

Kies- und Lehmgruben sowie Steinbrüchen, dazugehörige<br />

Halden oder Kippen, Altbergbauhalden und Bingen. Die<br />

Entstehung solcher Bereiche ist zunächst in jedem Fall ein<br />

schwerwiegender Eingriff in Natur und Landschaft. Unter<br />

günstigen Umständen können sich jedoch Komplexe<br />

wertvoller Sekundärbiotope entwickeln, die ggf. den ökologischen<br />

Gesamtwert der Ausgangssituation übertreffen.<br />

Die Standortbedingungen solcher Folgelandschaften sind<br />

im Einzelnen sehr verschiedenartig. Typisch und bedeutsam<br />

sind aber in vielen Fällen nährstoffarme Rohböden,<br />

Strukturvielfalt mit extremen Standortgegensätzen, starke<br />

Sukzessionstendenzen und geringer Nutzungsdruck. Die<br />

zunächst unbesiedelten „Nullflächen“ bieten für Pionierarten,<br />

auch für konkurrenzschwache und deshalb gefährdete<br />

Gruppen, zumindest vorübergehend optimale Lebensräume.<br />

Ein Großteil der so genannten „Mangelbiotope“ der<br />

genutzten Kulturlandschaft kann in Abbaugebieten potenziell<br />

entstehen. Dazu gehören Felsbiotope, Trockenrasen,<br />

Trockengebüsch, steile Erdwände, Stillgewässer und die<br />

verschiedensten Formen der Uferzonen und Feuchtgebiete.<br />

In jungen Kiessandgruben finden sich Lebensräume,<br />

die den Kies- und Schotterfluren der ehemaligen Flussauen<br />

ähneln. Besonders bedeutsame Artvorkommen der<br />

Abbaugebiete sind unter anderem die Brutkolonien der<br />

Uferschwalben, Nahrungs- und Rastgebiete für Watvögel<br />

und die Laichplätze von Kreuz- und Wechselkröte. Im<br />

Übrigen ist nahezu die gesamte heimische Amphibien- und<br />

Reptilienfauna vertreten. An Kalk- und Serpentinitaufschlüsse<br />

sind seltene Pflanzenarten gebunden. Die Haldenlandschaften<br />

und Bingen des alten Bergbaues verkörpern<br />

kulturgeschichtliche Werte. Abbaugebiete bieten<br />

außerdem als geologische Aufschlüsse Einblicke in die<br />

Erdgeschichte (Geotope).<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Lebensraumkomplexe<br />

in Abbaugebieten müssen deshalb vor allem auf die<br />

Entfaltung der den sehr unterschiedlichen Standortbedingungen<br />

entsprechenden Entwicklungsabläufe ausgerichtet<br />

werden. Handlungsschwerpunkte bilden „gelenkte Sukzession“<br />

(natürliche Sukzession in Verbindung mit sparsamen<br />

Gestaltungsmaßnahmen), „Mangelbiotope“/Sonderstandorte<br />

sowie generell die Strukturvielfalt.<br />

Zu 3.1.4<br />

einschränkender Bedingungen) in den Schutzbedürftigen<br />

Bereichen für den Arten- und Biotopschutz möglich. Anzustreben<br />

sind aber besonders Natur schonende Bewirtschaftungsformen.<br />

Auch sollte durch Maßnahmen der<br />

ländlichen Neuordnung die Sicherung und Entwicklung<br />

dieser Schutzbedürftigen Bereiche unterstützt werden.<br />

Fördermöglichkeiten sollten gezielt genutzt werden.<br />

In der Regel kommt insbesondere auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen die natürliche standörtliche Vielfalt nur<br />

noch teilweise in entsprechenden Biotopstrukturen zum<br />

Tragen. Eine effiziente, technisierte Flächennutzung bedingt<br />

zwangsläufig ein bestimmtes Maß an Nivellierung.<br />

Andererseits sind besonders die naturräumlich extremen<br />

(Klein-)Standorte auch durch geringere natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

gekennzeichnet. Plansatz 3.1.4 orientiert deshalb<br />

auf die gezielte Nutzung der gegenläufigen Verbreitungscharakteristik<br />

von Ertragspotenzial und Biotopentwicklungspotenzial:<br />

Vom Grundsatz her sollen die Ziele<br />

und Erfordernisse des Arten- und Biotopschutzes in überdurchschnittlichem<br />

Maße auf besonders feuchten, trockenen,<br />

flächgründigen und anderen von den mittleren Verhältnissen<br />

abweichenden („extremen“) Standorten realisiert<br />

werden. Hier kann eine dem Landschaftscharakter<br />

entsprechende Entwicklung des Biotop- und Vorkommensreichtums<br />

bei geringen wirtschaftlichen Nachteilen erreicht<br />

werden. Die grundsätzlichen Erfordernisse der wirtschaftlich-ökologischen<br />

Funktionsüberlagerung (Schutzfunktionen<br />

auf Nutzflächen), der Entwicklung potenzialunabhängiger<br />

Pufferzonen und der Strukturierung auch standörtlich<br />

ggf. monotoner Großflächen wird dadurch nicht in Frage<br />

gestellt.<br />

Zu 3.1.5<br />

Der Grundsatz orientiert darauf, dass auf der örtlichen<br />

Planungsebene ausdrücklich geprüft wird, ob und in welcher<br />

Form in den regional ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />

Bereichen konkreter Handlungsbedarf zur Sicherung<br />

und Entwicklung von Biotopstrukturen und Artvorkommen<br />

besteht und dass erforderlichenfalls als Instrument der<br />

Bauleitplanung dort gezielt „Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“<br />

dargestellt werden. In vielen Fällen bestehen hier<br />

Planungsdefizite. Zur inhaltlichen Orientierung dient Anlage<br />

3 Abschnitt ... (Ziele und Erfordernisse für Lebensraumkomplexe)<br />

- sinnvollerweise auf dem Wege der kommunalen<br />

Landschaftsplanung örtlich konkretisiert. Durch<br />

die Darstellung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“<br />

kann die erforderliche bauleitplanerisch Anpassung an die<br />

Ziele der Raumordnung entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB<br />

erfolgen; rahmenplanerische Regelungen werden örtlich<br />

ausgeformt und sollten dabei, wo das sinnvoll ist, aus<br />

örtlicher Sicht auch ergänzt werden.<br />

Ökologisches Verbundsystem<br />

In der überwiegend intensiv genutzten Kulturlandschaft<br />

sind Populationen der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten<br />

und ihre Lebensräume der Gefahr einer zunehmenden<br />

Zerschneidung und Verinselung ausgesetzt. Dafür<br />

sind nicht nur die Verkehrstrassen verantwortlich, sondern<br />

auch andere Wanderungs- und Ausbreitungsbarrieren,<br />

z.B. intensiv genutzte, strukturlose Flächen. Der mögliche<br />

floristisch-faunistische Reichtum einer Landschaft hängt<br />

auch davon ab, ob es gelingt, die bedeutsamen räumlichfunktionalen<br />

Zusammenhänge im Gefüge der Lebensräume<br />

und Populationen zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br />

Dabei geht es nicht um das formale Vernetzen jeglicher<br />

wertvoller Bereiche und auch nicht ausschließlich um<br />

lineare Strukturen, wie z.B. Hecken, sondern um differenzierte,<br />

funktionsfähige und vor allem landschaftstypische<br />

Verbundstrukturen. Dieses Aufgabenfeld ist äußerst vielschichtig.<br />

Verbundstrukturen auf der regionalen Ebene<br />

Eine umweltgerechte Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft<br />

nach guter fachlicher Praxis ist (vorbehaltlich anderer<br />

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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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sind zumeist Bereiche, die zugleich für den abiotischen<br />

Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die naturbezogene<br />

Erholung bedeutsam sind. Die Notwendigkeit, mit den<br />

spezifischen Mitteln der <strong>Region</strong>alplanung einen Beitrag zur<br />

Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher Zusammenhänge,<br />

zu einem ökologischen Verbundsystem zu leisten,<br />

ist unbestritten. Nicht zuletzt hat das die Entschließung der<br />

Ministerkonferenz für Raumordnung zum „Aufbau eines<br />

ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung“<br />

(1992) bekräftigt.<br />

Verbundplanung in der Raumplanung: Im regionalplanerischen<br />

Wirkungskreis geht es zunächst um die generelle<br />

Sicherung von größeren wenig zerschnittenen und<br />

möglichst strukturreichen Freiräumen (allgemeiner Freiraumschutz).<br />

Insbesondere die <strong>Region</strong>alen Grünzüge und<br />

Grünzäsuren sind in diesem Sinne wirksam. Zweitens geht<br />

es um die raumplanerische Sicherung und Entwicklung<br />

von bedeutsamen Biotopen in landschaftsgemäß verbundenen<br />

und ausreichend großen Lebensraumkomplexen.<br />

Diese Aufgabe übernehmen vor allem die ausgewiesenen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz). Schließlich geht es darüber<br />

hinaus drittens um den räumlichen Ausbau weiterer landschaftlicher<br />

Zusammenhänge, d.h. um weitere (zusätzliche)<br />

Verknüpfungen über größere Distanzen in Form<br />

landschaftstypischer, vornehmlich linearer strukturreicher<br />

Landschaftskorridore (dazu siehe G 3.1.7).<br />

Der § 1b Abs. 3 SächsNatSchG legt fest, dass bei der<br />

Auswahl konkreter Flächen für den Biotopverbund vorrangig<br />

auf solche zurückzugreifen ist, die bereits rechtlich<br />

gesichert sind, insbesondere durch planungsrechtliche<br />

Sicherung (usw.). Eine solche Sicherung bietet auf regionaler<br />

Ebene das im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesene ökologische<br />

Verbundsystem. Dessen noch raumplanerisch grobkörnigen<br />

Gebiete sind ein übergeordneter Rahmen für die<br />

Auswahl örtlich konkreter Biotopverbundflächen. Das<br />

regionale ökologische Verbundsystem steht somit in engem<br />

inhaltlichen Zusammenhang mit den Regelungen des<br />

§ 3 BNatSchG und des § 1b SächsNatSchG zur Schaffung<br />

eines „Netzes verbundener Biotope (Biotopverbund)“. Die<br />

regionalen Gebiete bilden zugleich das Bindeglied zur<br />

landesweiten Gebietskulisse für die Ausweisung eines<br />

ökologischen Verbundsystems.<br />

<strong>Region</strong>alplanerische Verbundaufgaben liegen dabei mehr<br />

in der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den<br />

Biotopverbund im klassischen Sinne (d.h. für die unmittelbare<br />

flächenkonkrete Biotopverbundplanung). Umfangreiche<br />

Verbundaufgaben sind auch auf den Fachebenen zu<br />

lösen. Aber auch hier gilt, dass der größte Effekt in einer<br />

koordinierten raum- und fachplanerischen Verbundplanung<br />

zu suchen ist, wobei der Raumordnung Rahmen setzende<br />

und Rahmen sichernde Aufgaben zukommen. Naturschutzgebiete,<br />

Flächennaturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

und die § 26-Biotope des Sächs-<br />

NatSchG sind fachrechtlich geschützte Kernbereiche des<br />

Verbundsystems. Landschaftsschutzgebiete bieten einen<br />

Verbund stützenden Rahmen. Die in Anlage 3 (Maßnahmenkatalog)<br />

aufgeführten potenziellen Schutzgebietsflächen<br />

sind u.a. nach Verbundgesichtspunkten konzipiert.<br />

demnach unter Berücksichtigung von Verbundprinzipien so<br />

auszuweisen, dass die erforderlichen räumlich-funktionalen<br />

Beziehungen zwischen einzelnen Lebensräumen,<br />

Vorkommen und Teilhabitaten in ausreichendem Maße<br />

möglich bleiben oder möglich werden. Eine ausschließlich<br />

Potenzial bezogene Planung ist dafür nicht ausreichend,<br />

wenngleich natürlich vor allem die naturräumlich und kulturlandschaftlich<br />

geprägten Realstrukturen das Grundmuster<br />

auch für das künftige Verbundsystem bilden müssen.<br />

Neu sind insbesondere die Vorgabe einer landesweiten<br />

Verbundkulisse und präzisierte Kriterien für die regionalplanerische<br />

Ausweisung. Die Übereinstimmung der regionalen<br />

Ausweisungen mit den lebensraumspezifischen<br />

Inhalten der landesweiten Gebietskulisse wird im zusammenhängenden<br />

regionalen Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan<br />

gemäß § 5 Abs. 1 SächsNatSchG dargelegt.<br />

<strong>Region</strong>ale Verbundkulisse: Die regionale Verbundkulisse<br />

ist ein im Zuge der Landschaftsrahmenplanung erarbeitetes<br />

grobes räumliches Schema für das regionale ökologische<br />

Verbundsystem. Die regionale Verbundkulisse ist in<br />

erster Linie als übergeordneter Rahmen für die konkrete<br />

Auswahl und Abgrenzung der Schutzbedürftigen Bereiche<br />

für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) unter<br />

Verbundgesichtspunkten und daneben auch als fachliches<br />

Orientierungsmuster für ggf. noch weitergehende, großräumige<br />

Vernetzungen vorgesehen (siehe Grundsatz 3.1.7).<br />

Die regionale Verbundkulisse ist in Karte C als <strong>Region</strong>sübersicht<br />

dargestellt. Die Abgrenzung der regionalen Verbundkulisse<br />

ist ein stark generalisierender und vorgezogener<br />

Arbeitsschritt, der auf die Herausarbeitung der wesentlichsten<br />

regional bedeutsamen Verbundstrukturen abzielt.<br />

Die „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen<br />

Verbundsystems“ aus Karte 7 LEP Sachsen 2003 enthält<br />

dafür landesweite Gesichtspunkte. Die in Karte C dargestellten<br />

Verbundtypen der regionalen Verbundkulisse - sie<br />

verdeutlichen ausgewählte, dominierende Lebensraumkomplexe<br />

- kennzeichnen wichtige inhaltliche Aspekte des<br />

Verbundsystems, sind aber nicht als abschließend zu werten.<br />

Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass im Regelfall<br />

in einem Gebiet zugleich mehrere Typen in räumlicher<br />

Überlagerung Relevanz besitzen.<br />

Der nur selten verzeichnete Verbundtyp der „dörflichen<br />

Siedlungsflächen“ ist in sonst strukturarmen Gebieten<br />

durchaus beachtlich, lässt sich aber mit den regionalen<br />

Instrumenten des ökologischen Verbundsystems (Vorrangund<br />

Vorbehaltsgebiete im Freiraum) ebenenbedingt und<br />

aus methodischen Gründen nicht adäquat sichern. Hier<br />

liegt eine besondere Verantwortung der örtlichen Planung.<br />

In der regionalen Verbundkulisse nicht ausdrücklich gekennzeichnet<br />

sind komplex wertvolle, vielfältige Bereiche<br />

ohne Dominanz einzelner Sachaspekte sowie solche,<br />

deren hervorgehobene Bedeutung sich primär aus dem<br />

Vorkommen bestimmter ausgewählter Arten herleitet.<br />

Die regionale Verbundkulisse ist i.d.R. gebietskonkret (als<br />

Fläche) dargestellt. Ausnahmsweise symbolisch in Form<br />

einer linienhaften Objektsignatur („Verbundbrücken“) werden<br />

Sonderfälle wiedergegeben (bei locker bebauten<br />

Siedlungsflächen mit wichtiger Funktion aus überörtlicher<br />

Verbundsicht, bei durch hochrangige Verkehrswege gestörten<br />

Verbundkorridoren und bei funktional sinnvollen,<br />

aber bestenfalls punktuell entwickelbaren Verbundbeziehungen).<br />

Landesplanerische Vorgaben: Der aktuelle LEP Sachsen<br />

2003 hält, anknüpfend an die Regelung des Landesentwicklungsplanes<br />

von 1994, ausdrücklich an der Verbindung<br />

zwischen der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

<strong>Region</strong>ales Verbundsystem: Das regionale ökologische<br />

für Natur und Landschaft (neu: Arten- und Verbundsystem im Sinne dieses Planes bilden zusam-<br />

Biotopschutz) und der Sicherung eines ökologischen Verbundsystems<br />

mengehörige (vernetzte) Landschaftsteile, die im Regio-<br />

fest. Diese Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nalplan regelmäßig durch Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete<br />

sind entsprechend LEP-Ziel 4.2.2 die primäre instrumentelle<br />

für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz), fall-<br />

Grundlage für die regionalplanerische Verbundplanung - weise auch durch Vorranggebiete Wald raumordnerisch<br />

auch wenn im Begründungstext des Landesentwicklungsplanes<br />

gesichert sind. Das ökologische Verbundsystem ist durch<br />

die Möglichkeit der Einbindung anderer Freiraum seine Ausweisung in Karte 2 „Raumnutzung“ auch ent-<br />

sichernder Planelemente dargelegt ist. Die Vorrang- und sprechend Ziel 4.2.2 LEP Sachsen 2003 als solches gekennzeichnet.<br />

Vorbehaltsgebiete für den Arten- und Biotopschutz sind<br />

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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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Eine genauere Betrachtung macht aber auch deutlich,<br />

dass es sich funktional eigentlich um eine Vielzahl regionaler<br />

Verbundsysteme handelt, die durch natur- und kulturlandschaftlich<br />

bedingte Barrieren mehr oder weniger voneinander<br />

getrennt sind. Die Verbundbeziehungen können<br />

sowohl zwischen gleichartigen als auch zwischen verschiedenartigen<br />

Lebensräumen bestehen. Solche funktionalen<br />

räumlichen Zusammenhänge ergeben sich in vielfältiger<br />

Art und Weise aus den Lebensraumansprüchen der<br />

Tier- und Pflanzenarten (Habitatstruktur, saisonale Wanderungen)<br />

und ihren Ausbreitungsstrategien (Neu- und Wiederbesiedelung).<br />

Alle Populationen und Biotope benötigen<br />

für ihr nachhaltiges Fortbestehen auch aus genetischen<br />

Gründen bzw. im Interesse ihrer Stabilität einen ausreichend<br />

großen Raum oder zumindest in ausreichendem<br />

Umfang untereinander vernetzte Teilräume. Wirksame<br />

Verbundbeziehungen sind an bestimmte räumlichstrukturelle<br />

Voraussetzungen geknüpft. Diese werden von<br />

den naturräumlichen Vorbedingungen und deren kulturlandschaftlicher<br />

Überprägung bestimmt. Durch trennende<br />

oder fehlende geeignete Strukturen bzw. zu große Distanzen<br />

entstehen Barrieren.<br />

Herleitung des Verbundsystems: Die regionale Verbundkulisse<br />

ist der grundlegende Ausgangspunkt für die<br />

Auswahl der Gebiete des regionalen ökologischen Verbundsystems.<br />

Auch im Einzelnen, bei der Erarbeitung der<br />

konkreten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />

Landschaft (Arten- und Biotopschutz) wurden detailliert<br />

Verbundaspekte berücksichtigt. So handelt es sich bei den<br />

ausgewiesenen Gebieten in der Regel um vorhandene und<br />

entwickelbare landschaftstypische Komplexe von Biotopen<br />

und Artvorkommen („Verbundsysteme“) und nicht ausschließlich<br />

um real wertvolle Einzelflächen. Bei der Abgrenzung<br />

wurde systematisch die Zielstellung verfolgt,<br />

räumlich nahe liegende ähnliche Biotope (z.B. mehrere<br />

Teiche), typischerweise benachbarte Biotope (z.B. Teiche<br />

und nasse Auwiesen), real und potenziell wertvolle Biotope<br />

(z.B. binsenreiche Nasswiesen und nasses Intensivgrünland)<br />

unter Einschluss von "Verbundgliedern" (für die<br />

Bewegung der Populationen und Individuen wichtige<br />

"Zwischenflächen") und von Pufferzonen (Schutzabstände)<br />

in die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete einzubeziehen. In<br />

die Bindungswirkung dieser Gebiete sind folglich auch die<br />

Verbund fördernde Entwicklung und der Schutz vor Zerschneidung<br />

eingeschlossen.<br />

Typen des Biotopverbundes: Die Sicherung und der weitere<br />

Ausbau des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />

muss in den Grundzügen insbesondere am Fluss- und<br />

Bachnetz (Fließgewässer- und Auenverbund), am Verbreitungsmuster<br />

der Waldflächen und Flurgehölze (Gehölzverbund),<br />

an der Verbreitung der stehenden Gewässer (Stillgewässerverbund),<br />

der Moore und Sümpfe (Feuchtgebietsverbund)<br />

und des Grünlandes (Wiesenverbund) orientiert<br />

werden.<br />

die als Vorranggebiete für Verteidigung ausgewiesenen<br />

Standortübungsplätze der Bundeswehr bei Marienberg<br />

sowie bei Altenhain und Dittersbach (Frankenberg) besitzen<br />

erhebliche ökologische Bedeutung. Ohne die vorrangige<br />

Aufgabe in Frage zu stellen, wird aus regionalplanerischer<br />

Sicht auf diese ökologische Nebenfunktion hingewiesen.<br />

Indirekter Schutz von Verbundbeziehungen: Über das<br />

regionale ökologische Verbundsystem hinaus bestehen<br />

real weitere Verbundbeziehungen, die ebenfalls - mit<br />

anderen planerischen Mitteln, indirekt - geschützt werden<br />

sollten, letztlich möglichst gebietsdeckend. Dadurch wird<br />

das (eigentliche) „ökologisches Verbundsystem“ flankierend<br />

unterstützt.<br />

In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge geschieht das vor<br />

allem durch Grünzüge, Grünzäsuren, Vorbehaltsgebiete<br />

für die Landwirtschaft sowie durch die in Karte 4 „Sanierungsbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft“ ausgewiesenen<br />

regionalen Schwerpunkte für die Strukturanreicherung.<br />

Dies geschieht de facto, ohne dass diese Ausweisungen<br />

ausdrücklich als Bestandteil des ökologischen Verbundsystems<br />

bezeichnet werden. Diese Planelemente sichern<br />

auf ihre spezielle Weise ebenfalls Voraussetzungen für<br />

Verbundbeziehungen, indem sie den Freiraum als solchen<br />

vor Besiedelung bewahren, den Wirtschaftsraum der<br />

Landwirtschaft schützen oder Schwerpunkte für die Restrukturierung<br />

besonders ausgeräumter Bereiche setzen.<br />

Ihre primäre Funktion i.e.S. ist jedoch nicht der Verbund.<br />

Verbundfördernde Entwicklung: In den ausgewiesenen<br />

Schutzbedürftigen Bereichen sind Belange des Arten- und<br />

Biotopschutzes im Konfliktfall vorrangig zu beachten (Vorranggebiete)<br />

bzw. mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen<br />

(Vorbehaltsgebiete). Dies gilt ausdrücklich auch für<br />

den Verbundaspekt (siehe Zweckbestimmung). Verbundfördernde<br />

Sicherung und Entwicklung heißt, dass die für<br />

den Biotop- und Artenbestand des betreffenden Lebensraumkomplexes<br />

relevanten Verbundbeziehungen (funktionale<br />

räumliche Zusammenhänge) bei Planungen und<br />

Maßnahmen respektiert und erforderlichenfalls dem bioökologischen<br />

Landschaftscharakter entsprechend erweitert<br />

werden. Beispielhaft sei auf die Durchgängigkeit der Fließgewässerökosysteme,<br />

auf die Verknüpfung der Sommer-,<br />

Überwinterungs- und Fortpflanzungshabitate der Amphibien,<br />

die Relation zwischen den Nahrungs-, Balz- und<br />

Brutgebieten der Vögel oder den Gesichtspunkt der Mindestarealgrößen<br />

verwiesen. Zur Absicherung einer verbundfördernden<br />

Entwicklung sollten auch vorhandene<br />

Fördermöglichkeiten genutzt werden. Die ausgewiesenen<br />

Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft sind<br />

als „Grundgerüst“ zu betrachten, weil real durchaus auch<br />

deutlich darüber hinausgreifende Verbundbeziehungen<br />

bestehen und gefördert werden sollten (siehe insbesondere<br />

Z 3.1.6 und G 3.1.7).<br />

Verbundsicherung durch anderer Planelemente: Abweichend<br />

Zu 3.1.6<br />

von der regelmäßig vorgesehenen raumordneri-<br />

schen Sicherung durch Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Die Ökosysteme der Fließgewässer und Auen sind naturgemäß<br />

für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz), können<br />

linear erstreckt und geraten besonders im Verbrei-<br />

ausnahmsweise auch andere regionale Planelemente tungsgebiet der Waldhufendörfer regelmäßig mit dem<br />

den Verbundaspekt aufnehmen. Das ist dort sinnvoll, wo Siedlungsnetz in Kollision. Im Interesse funktionsfähiger<br />

das im Zuge der Landschaftsrahmenplanung erarbeitete Verbundsysteme soll deshalb im Rahmen einer langfristig<br />

ökologische Verbundsystem („Anspruchsfassung“) im Ergebnis<br />

orientierten sinnvollen städtebaulichen Ordnung ange-<br />

der gesamtplanerischen Abwägung „verdrängt“ strebt werden, dass Flüsse und Bäche auch innerhalb der<br />

wird und Teile der aus zunächst sektoraler Sicht konzipierten<br />

Ortschaften zumindest offen verlaufen, möglichst ein<br />

Schutzbedürftigen Bereiche für den Arten- und Biotop-<br />

naturnahes Gewässerbett und eine naturnahe Ufergestal-<br />

schutz durch andere Ausweisungen ersetzt werden. Den tung aufweisen und von schmalen, ökologisch wirksamen<br />

Verbundaspekt können allerdings nur solche Planelemente Grünstrukturen begleitet werden (Ufersäume, Ufergehölze,<br />

aufnehmen, die inhaltlich dazu geeignet sind. In der Planungsregion<br />

Auwiesenreste usw.). Unter anderem sollten unter diesem<br />

betrifft das die Vorranggebiete für den Wald Aspekt z.B. auch in Trockenbauweise gesetzte Uferbefes-<br />

und - funktional betrachtet - auch ausgewählte Vorrangebiete<br />

tigungen möglichst nicht durch strukturarme Mauern er-<br />

für die Landesverteidigung. Die multifunktionalen setzt werden. Da der regionale Fließgewässer- und<br />

Wald-Vorranggebiete sind wegen ihrer Biotop- und Habitatfunktionen<br />

Auenverbund nur dann hinreichend funktioniert, wenn<br />

Teil des regionalen Verbundsystems. Auch auch die besiedelten Abschnitte keine ökologisch unüber-<br />

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B - 23


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

brückbaren Barrieren bilden, besteht hieran ein erhebliches<br />

überörtliches Interesse - auch wenn die Umsetzung<br />

vorzugsweise mit den Mitteln der örtlichen Planung erfolgen<br />

muss. Räumliche Ansatzpunkte sind aus regionaler<br />

Sicht immer dort gegeben, wo im regionalen Freiraum als<br />

Teil des ökologischen Verbundsystems ausgewiesene<br />

Fließgewässer und Auen in den Siedlungsraum eintreten.<br />

Zu 3.1.7<br />

Durch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und<br />

Landschaft (Arten- und Biotopschutz), fallweise auch durch<br />

die Vorranggebiete Wald, wird das regionale ökologische<br />

Verbundsystem raumplanerisch gesichert. Im Interesse<br />

der bioökologischen Vielfalt und Stabilität der <strong>Region</strong> ist<br />

aber eine noch weitergehende, großräumige Vernetzung<br />

(über das konkret ausgewiesene Verbundsystem hinaus)<br />

erstrebenswert - eine Anforderung, die mit dem Instrument<br />

der gebietsscharfen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete regionalplanerisch<br />

nicht angemessen fixiert werden kann. Plansatz<br />

3.1.7 enthält daher mit Grundsatzqualität eine entsprechende<br />

gesonderte Forderung. Strukturreiche „lineare<br />

Korridore“ sind für diesen Aspekt der regionalen Verbundplanung<br />

eine besonders effiziente Form.<br />

Bei der großräumigen Betrachtung des ausgewiesenen<br />

Verbundsystems, das zwar die für den Verbund wichtigsten<br />

regionalen Bereiche enthält, letztlich aber nur als<br />

Grundgerüst betrachtet werden kann, sind aus zunächst<br />

formaler Sicht „Fehlstellen“ erkennbar. Es wäre jedoch<br />

nicht sachgerecht, diese „Verbundlücken“ nach formalen<br />

Gesichtspunkten (etwa „netzförmig“) schließen zu wollen.<br />

Grundsatz 3.1.7 orientiert deshalb darauf, dass der großräumige<br />

Ausbau des regionalen Verbundsystems („Lückenschluss“<br />

und „Strukturverbreiterung“) landschaftsgemäß<br />

erfolgen soll. Landschaftsgemäß heißt, nach solchen<br />

Prinzipien, die dem natürlichen bzw. kulturlandschaftlichen<br />

„Bauplan“ der Landschaft entsprechen oder zumindest<br />

damit nicht in Konflikt geraten. Die Leitbilder für Natur<br />

und Landschaft (siehe Anlage 3) enthalten dafür Anhaltspunkte.<br />

Für die <strong>Region</strong> bedeutet dies, dass solche strukturreichen<br />

Landschaftskorridore vorzugsweise entlang<br />

der Täler, von den Haupttaltrakten über Seitentalzonen zu<br />

den größeren Waldgebieten, zwischen benachbarten<br />

Wäldern und im Zuge von Flurholzkomplexen, entlang der<br />

traditionell gehölzreichen Gemarkungsrandlagen sowie<br />

zwischen Teichgebieten, Mooren und sonstigen Feuchtflächen<br />

entwickelt werden sollen. Der weitaus wichtigste Typ<br />

solcher großräumigen Korridore sind in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

die Talsysteme.<br />

Ökologisch wertvolle lineare Korridore entlang der Gemarkungsgrenzen<br />

sind primär unter den Bedingungen der<br />

früheren bäuerlichen Landnutzung entstanden. Sie sind<br />

aber auch heute insbesondere in Form der mitunter perlschnurartig<br />

aufgereihten „Flurgrenzwälder“ (vor allem in<br />

den ausgeräumten Lösslehmgebieten) vielerorts noch<br />

vorhanden. Dieses von den Naturraumbedingungen abweichende<br />

Ordnungsprinzip bietet günstige Ansatzpunkte<br />

insbesondere für weiterreichende Gehölzverbundstrukturen<br />

und sollte, zwar nicht formal, aber in geeigneten Fällen<br />

bewusst aufgegriffen werden, zumal die Gemarkungsgrenzen<br />

auch heute zumeist noch Eigentums- und Nutzungsgrenzen<br />

sind.<br />

gezielten Ergänzung des ökologischen Verbundsystems<br />

im Sinne von Grundsatz 3.1.7 einsetzen.<br />

Zu 3.1.8<br />

Wenngleich das regionale ökologische Verbundsystem in<br />

erster Linie Freiraumstrukturen umfasst, darf dennoch<br />

nicht übersehen werden, dass insbesondere in ausgeräumten<br />

Ackerlandschaften vor allem dörflich geprägte<br />

Siedlungen nicht unerhebliche ökologische Werte aufweisen<br />

können - auch unter dem Gesichtspunkt der funktionalen<br />

Ergänzung des regionalen ökologischen Verbundsystems.<br />

Die Streuobstgürtel mancher Dörfer, der teils prächtige<br />

Bestand einheimischer Laubgehölze, herkömmlich<br />

genutzte „Hauswiesen“ und die Gewässer-Ufer-Zonen<br />

einiger Dorfbäche sind Gründe dafür. Eine möglichst<br />

geringe Neuversiegelung durch flächensparende Bauweisen<br />

schafft günstige Voraussetzungen für die Erhaltung<br />

verbundwirksamer Strukturen. Die funktionsfähige Verknüpfung<br />

der örtlichen Grünflächensysteme mit dem<br />

regionalen ökologischen Verbundsystem stützt beide<br />

Systeme und liegt somit sowohl im örtlichen als auch im<br />

regionalen Interesse.<br />

Zu 3.1.9<br />

Das im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesene ökologische Verbundsystem<br />

bildet einen planungsrechtlich gesicherten übergeordneten<br />

Rahmen für das entsprechend § 1b Sächs-<br />

NatSchG zu schaffende Netz verbundener Biotope, welches<br />

aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen<br />

besteht und der nachhaltigen Sicherung<br />

heimischer Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen<br />

einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und<br />

Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen<br />

dient.<br />

Ziel 3.1.9 formuliert Aufgaben für die kommunalen Planungen<br />

und für Fachplanungen. Die regionale Verbundplanung<br />

ist (siehe Begriff) Rahmenplanung. Sie bedarf der<br />

örtlichen und fachplanerischen Ausformung, Umsetzung<br />

und Ergänzung. Dabei sollten diese Planungen ihre jeweils<br />

spezifischen Möglichkeiten im Interesse des regionalen<br />

ökologischen Verbundsystems voll ausschöpfen. Im Übrigen<br />

erhöht die übergreifende Koordinierung aller verbundplanerischen<br />

Bestrebungen die Effizienz in diesem vielschichtigen<br />

Aufgabenfeld. Angesprochen sind mit diesem<br />

Ziel insbesondere Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung,<br />

Landschafts- und Grünordnungsplanung, agrarstrukturelle<br />

Entwicklungsplanung und Flurneuordnung,<br />

forstliche Rahmenplanung, wasserwirtschaftliche Rahmenund<br />

spezielle Fließgewässerrenaturierungsplanungen, die<br />

Dorfentwicklungsplanung und die Pflege- und Entwicklungsplanung<br />

für Schutzgebiete. Die örtliche Landschaftsplanung<br />

kann u.a. hierdurch einen Beitrag zur Verwirklichung<br />

der überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege leisten.<br />

Ausgewählte besondere Lebensräume<br />

Zu 3.1.10<br />

Agrargebiete<br />

<strong>Region</strong>ale Schwerpunkte für die Strukturanreicherung<br />

Neben den Leitbildern für Natur und Landschaft in Anlage<br />

3 enthalten die dem <strong>Region</strong>alplan beigefügten Inhalte der<br />

Landschaftsrahmenplanung weitere Ansatzpunkte für diesen<br />

extensiven Entwicklungsaspekt des Verbundsystems:<br />

insbesondere die in Karte C der fachplanerischen Anlage<br />

dargestellte regionale Verbundkulisse ist dafür geeignet.<br />

Als „großräumig sehr strukturarme Gebiete“ wurde im<br />

Ergebnis einer nach regionsweit einheitlichen Kriterien<br />

vorgenommenen Kartierung waldfernes, großflächig strukturverarmtes,<br />

insbesondere reliefarmes und von Gehölzen<br />

ausgeräumtes Offenland erfasst. Das sind Bereiche in<br />

denen eine Mindeststrukturdichte gesichert bzw. erst<br />

erreicht werden muss. Die Gebietsauswahl ist regionsbezogen<br />

erfolgt, d.h. die Gebiete sind, gemessen an den<br />

mittleren Verhältnissen der Planungsregion, vergleichsweise<br />

sehr strukturarm. Planerisch zu berücksichtigen sind<br />

G 3.1.7 richtet sich über die Bauleitplanung und die örtliche<br />

Landschaftsplanung sowie die in Ziel 3.1.9 konkret<br />

benannten weiteren Planungen hinaus an die Naturschutzbehörden:<br />

Diese sollten ihre Maßnahmen u.a. zur<br />

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B - 24


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

solche strukturverarmten Gebiete sowohl im Zusammenhang<br />

mit dem Landschaftsbild als auch unter ökologischen<br />

Gesichtspunkten. Allerdings ist aus gesamtplanerischer<br />

Sicht auch zu bedenken, dass damit zugleich regelmäßig<br />

die landwirtschaftlich leistungsfähigsten Räume der <strong>Region</strong><br />

angesprochen sind, dass bestimmte Offenlandarten<br />

gerade hier ihre Vorkommen haben und dass auch solche<br />

Gebiete in gewissem Maße zur landschaftlichen Vielfalt,<br />

zum visuellen Kontrast beitragen. Strukturierungsbestrebungen<br />

sollten hier also mit Augenmaß verfolgt werden.<br />

Die Orientierung auf eher lineare und punktuelle Elemente,<br />

vorzugsweise angelehnt an vorhandene Strukturen, kommt<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung entgegen.<br />

Die Erhöhung des Flurholzbestandes und die Entwicklung/Duldung<br />

von u.a. Saumbiotopen, vor allem entlang<br />

von Struktur- und Nutzungsgrenzen, sind in ausgeräumten<br />

Agrargebieten nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern zugleich<br />

für das Landschaftsbild von größter Bedeutung.<br />

Selbst ein lediglich engräumigerer Nutzungswechsel kann<br />

bereits zur Erhöhung der Lebensraumkapazität der Landschaft<br />

beitragen. Die Erhaltung der dennoch vorhandenen<br />

wenigen Reststrukturen hat hier besonderes Gewicht.<br />

Naturnahe Restflächen besitzen regelmäßig Bedeutung<br />

als „Trittsteine“ des Biotopverbundes, was planerisch bei<br />

der Schaffung solcher Bereiche gezielt berücksichtigt<br />

werden sollte. Für das Niederwild werden durch Anreicherung<br />

der Feldflur mit naturnahen Strukturelementen (unter<br />

Berücksichtung der Interessen der Landwirtschaft) geeignete<br />

Lebensräume erhalten bzw. neue geschaffen.<br />

Großräumig sehr strukturarme Gebiete sind als regionale<br />

Schwerpunkte für die Strukturanreicherung ausgewiesen<br />

(Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“).<br />

Die Gebiete sind im Zusammenhang mit § 5 BNatSchG zu<br />

betrachten, wonach u.a. auf planungsrechtlichem Wege<br />

eine Mindeststrukturdichte im Offenland abgesichert werden<br />

soll. Diese Schwerpunktgebiete für die Strukturanreicherung<br />

erstrecken sich auch über Agrarräume der LEP-<br />

Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen<br />

Verbundsystems, gehen allerdings deutlich darüber hinaus.<br />

Die mit der Schwerpunktsetzung verfolgte regionalplanerische<br />

Orientierung auf „ökologische Feinstrukturen“<br />

kommt der Zielsetzung der landesweiten Gebietskulisse<br />

entgegen.<br />

Entsprechend Grundsatz 4.1.10 LEP Sachsen 2003 können<br />

in den <strong>Region</strong>alplänen regionale Schwerpunkte zur<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung von Baumbeständen an<br />

Straßen und Wegen ausgewiesen werden. Die 2004 abgeschlossene<br />

landesweite Kartierung von Alleen als historische<br />

und aktuelle Elemente der Kulturlandschaft (finanziert<br />

vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und<br />

Landwirtschaft) dokumentiert für die Planungsregion eine<br />

lückenhafte und außerhalb der Waldlandschaften relativ<br />

diffuse Verbreitung solcher Straßen begleitender Baumbestände.<br />

Abgeleitet vom generellen Strukturierungsbedarf in<br />

gehölzarmen, ausgeräumten Gebieten werden die regionalen<br />

Schwerpunkte für die Strukturanreicherung daher<br />

zugleich als regionale Schwerpunkte zur Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung von Baumbeständen an Straßen und<br />

Wegen entsprechend Grundsatz 4.1.10 LEP Sachsen<br />

2003 betrachtet (dazu siehe G 3.2.14).<br />

Hinsichtlich der in Grundsatz 4.1.10 LEP Sachsen 2003<br />

als planerische Option ebenfalls verankerten Ausweisung<br />

regionaler Schwerpunkte für die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

von Baumbeständen an Gewässern, wird auf<br />

die regelmäßige Einbindung der Gewässer in Schutzbedürftige<br />

Bereiche für Natur und Landschaft (Arten- und<br />

Biotopschutz) verwiesen. Die in Anlage 3 unter ... beigefügten<br />

Ziele und Erfordernisse für den Lebensraumkomplex<br />

der Talgebiete beinhalten auch die Entwicklung der<br />

Ufergehölzbestände. Eine darüber hinausgehende, zusätzliche<br />

Schwerpunktsetzung erfolgt im <strong>Region</strong>alplan nicht.<br />

Unter anderem durch Maßnahmen der ländlichen Neuordnung<br />

kann und sollte die Strukturanreicherung ausgeräumter<br />

Agrargebiete wirksam unterstützt werden.<br />

Zu 3.1.11<br />

Ackergebiete<br />

Äcker sind durch die häufig mit Umbruch verbundenen<br />

regelmäßigen Bewirtschaftungsmaßnahmen, durch den<br />

Anbau von zumeist jeweils nur einer einzigen Pflanzenart<br />

sowie durch periodische Nährstoffgaben und den Einsatz<br />

von Pflanzenschutzmitteln für die heimische Flora und<br />

Fauna recht naturferne Lebensräume. Dennoch sind diese<br />

Agrarökosysteme für eine Reihe von Tier- und Pflanzenarten<br />

der Kulturlandschaft bevorzugter oder zumindest<br />

komplementärer Lebensraum. Große, offene Ackerareale<br />

sind auch für zahlreiche Zugvogelarten als Rast-, Nahrungs-,<br />

und Überwinterungshabitate bedeutsam. Großräumige<br />

Ackerbaugebiete repräsentieren in der Regel<br />

hochwertige oder zumindest die relativ hochwertigsten<br />

Pflanzenbaustandorte eines Raumes, so dass die überwiegende<br />

Beibehaltung dieser Nutzungsform unter Erwerbsgesichtspunkten<br />

hier normalerweise außer Zweifel<br />

steht. Für den Naturschutz steht daher in Ackergebieten<br />

(neben der möglichst weitgehenden Umstellung auf den<br />

ökologischen Landbau) die Sicherung bzw. Entwicklung<br />

einer Mindeststrukturdichte und -vielfalt im Mittelpunkt.<br />

Dies sollte vorrangig so geschehen, dass eine effiziente<br />

Bewirtschaftung der Flächen nicht behindert wird.<br />

Da die ökologisch wertvollen Strukturelemente der Ackergebiete<br />

zumeist sehr kleinflächig sind, ist deren Funktionsschutz<br />

gegenüber Störungen von außen besonders wichtig.<br />

Deshalb sollte darauf hingewirkt werden, dass an<br />

Äcker angrenzende ökologisch wertvolle Bereiche nicht<br />

durch Boden-, Nährstoff- oder Pflanzenschutzmitteleinträge<br />

beeinträchtigt werden. Wenn auf Ackerschlägen Randstreifen<br />

vom Pflanzenschutzmittel- und Düngereinsatz<br />

ausgespart bleiben, werden einerseits solche Störwirkungen<br />

auf benachbarte Lebensräume vermieden, andererseits<br />

wird der Acker selbst dadurch als Lebensraum für<br />

bestimmte heimischen Pflanzen- und Tierarten aufgewertet<br />

(u.a. Ackerwildkräuter). Die Entwicklung von Saumbiotopen<br />

in Form möglichst strukturreicher Raine dient einem<br />

ähnlichen Zweck.<br />

Zu 3.1.12<br />

Siedlungsgebiete<br />

In die Siedlungen sind bisweilen ökologisch wertvolle<br />

Flächen eingeschlossen, die eher den Lebensraumtypen<br />

des Freiraumes entsprechen. Oft sind das Restwälder an<br />

steilen (unbebaubaren) Hängen oder schwer bebaubare<br />

Reste der ehemaligen Auenlandschaft. Solche naturnahen<br />

bzw. halbnatürlichen Restflächen (naturnah: anthropogen<br />

wenig verändert, z.B. ein Schluchtwald auf einem forstlich<br />

kaum beeinflussten felsigen Hang; halbnatürlich: ein Kulturlandschaftsbiotop<br />

aus ± einheimischen Arten, z.B. eine<br />

magere Frischwiese) sollten möglichst in Verbindung mit<br />

wertvollen siedlungsspezifischen Lebensräumen, wie<br />

Park- und Gartenflächen, erhalten werden. Siedlungen<br />

bieten selbst für einige gefährdete Arten, vor allem Höhlenbrüter<br />

und Gebäude bewohnende Tierarten, hochwertige<br />

Ersatzhabitate (Dohle, Mauersegler, Steinkauz, Schleiereule,<br />

Fledermäuse usw.). Manche dieser Arten kommen<br />

heute nahezu ausschließlich im Siedlungsraum vor. Eine<br />

aktuelle Aufgabe des Artenschutzes im Siedlungsraum<br />

besteht darin, die im Zuge der Gebäudesanierung<br />

und -modernisierung verloren gehenden Wohn-, Nist- und<br />

Zufluchtstätten für gefährdete gebäudebewohnende Arten<br />

zu ersetzen. Die Möglichkeiten des Naturschutzes im<br />

Siedlungsraum, die in der Regel auch mit einer Verbesserung<br />

der Wohnqualität einhergehen, sollten daher im<br />

Rahmen einer sinnvollen Siedlungsentwicklung gezielt<br />

genutzt werden. Parks und Gartenflächen z.B. sollten<br />

neben ihrer sozialen Funktion auch wertvolle siedlungsspezifische<br />

Biotope für die heimische Flora- und Fauna<br />

bieten.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 25


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Das ökologische Potential temporärer und dauerhafter<br />

Baubrachen im Siedlungsraum (ehemals/aktuell baulich<br />

beanspruchte, aber derzeit ungenutzte Flächen) sollte gezielt<br />

geprüft, im Rahmen einer sinnvollen städtebaulichen<br />

Ordnung berücksichtigt und ggf. entwickelt werden.<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Vögel<br />

Aus internationalen Vereinbarungen und nationalen naturschutzrechtlichen<br />

Regelungen ergibt sich eine umfassende<br />

Verpflichtung zum Schutz von Vögeln. Auf Grund der<br />

besonderen und oftmals weiträumigen Lebensraumansprüche<br />

vieler Vogelarten, schon während der Brut und<br />

ganz besonders im Zusammenhang mit ihrem Zugverhalten,<br />

werden Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung<br />

von den als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesenen regionalplanerischen Schutzbedürftigen<br />

Bereichen für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)<br />

nur unvollständig räumlich abgedeckt. Auch durch<br />

die fachrechtlich geschützten Gebiete (z.B. NSG) ist ein<br />

ausreichender Schutz praktisch nicht möglich. Der Aspekt<br />

des Vogelschutzes bedarf deshalb im Zuge regionalplanerischer<br />

Ausweisungen einer gesonderten Betrachtung.<br />

Das Staatliche Umweltfachamt <strong>Chemnitz</strong>, Abteilung Naturschutz<br />

(jetzt: Umweltfachbereich <strong>Chemnitz</strong>, Referat Naturschutz<br />

und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums<br />

<strong>Chemnitz</strong>) hat auf Veranlassung des <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong>es<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge mit Stand vom<br />

Oktober 2003 hierfür ein Gutachten erarbeitet: „Gebiete<br />

mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz in der<br />

Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge“. Die Grundlage<br />

bilden Publikationen, Vorkommensdaten des Umweltfachbereiches<br />

<strong>Chemnitz</strong> und insbesondere gezielt zusammengefasste<br />

Mitteilungen (Beobachtungsdaten) der auf diesem<br />

Gebiet tätigen Naturschutz- und Fachverbände sowie<br />

von einzelnen Ornithologen. Ausgehend von einer kommentierten<br />

Artenliste der in der Planungsregion vorkommenden<br />

Brut- und Gastvogelarten wurde unter dem Blickwinkel<br />

der Aufgabenstellung (Vermeidung erheblicher<br />

avifaunistischer Konflikte bei der baulichen Inanspruchnahme<br />

des Freiraumes, insbesondere durch Windkraftanlagen)<br />

zunächst eine Auswahl der für die Untersuchung<br />

relevanten Vogelarten getroffen (besondere spezifische<br />

Störempfindlichkeit, allgemeiner Gefährdungsgrad, internationaler<br />

und nationaler Schutzstatus, regionale Repräsentanz<br />

...). Vorbereitend für die konkrete Abgrenzung von<br />

„Gebieten mit besonderer avifaunistischer Bedeutung“ sind<br />

Gebietstypen definiert worden:<br />

Gebietstyp<br />

dominante avifaunist. Bedeutung<br />

Brut / Nahrung<br />

Zug / Rast<br />

Tallebensräume × ×<br />

Standgewässerlebensräume × ×<br />

Waldlebensräume ×<br />

Offenlandlebensräume / Brut ×<br />

Offenlandlebensräume / Brut + Rast × ×<br />

Offenlandlebensräume / Rast ×<br />

Lebensräume hoher avifaun. Vielfalt × ×<br />

Europäische Vogelschutzgebiete × ×<br />

Brutplätze ausgewählter Arten ×<br />

Talhänge gebundenen Brutvogelvorkommen. Talräume<br />

der Flüsse und größeren Bäche sind darüber hinaus für<br />

bestimmte Arten bevorzugte Zug- und Rastkorridore und<br />

auch Leitlinien für z.B. Nahrungsflüge oder Flüge zu Rastbzw.<br />

Schlafplätzen. Die „Standgewässerlebensräume“ umfassen<br />

neben der Wasserfläche selbst auch Uferzonen<br />

und benachbarte terrestrische Rastflächen für gewässerorientierte<br />

Vogelarten. „Waldlebensräume“ schließen<br />

fallweise funktional damit im Zusammenhang zu betrachtende<br />

Waldumgebungszonen und auch weiteres waldbezogenes<br />

Offenland mit ein. Bei den eigentlichen „Offenlandlebensräumen“<br />

wird zwischen den Funktionstypen<br />

„Brut“, „Rast“ sowie „Brut und Rast“ unterschieden. Auch<br />

hier können untergeordnet halboffene und bewaldete<br />

Bereiche integriert sein. „Lebensräume hoher avifaunistischer<br />

Vielfalt“ sind komplex wertvoll, ohne dass einzelne<br />

Funktionen klar dominieren. Einzeln erfasst sind außerdem<br />

Brutplätze ausgewählter besonders empfindlicher Arten<br />

(Schwarzstorch, Weißstorch, Uhu, Schleiereule).<br />

Bei der Auswahl und Abgrenzung der zumindest regional<br />

bedeutsamen Gebiete wurden erforderliche „Pufferzonen“<br />

mit einbezogen. Nur örtlich bedeutsame, unbeständige<br />

oder unsicher belegte Vorkommensgebiete wurden nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung sind in<br />

Karte 15 dargestellt - im Interesse des Artenschutzes<br />

jedoch mit Ausnahme der unmittelbar Brutplatz bezogenen<br />

Bereiche für die oben aufgeführten ausgewählten Arten.<br />

Zu 3.1.13<br />

Vogelzuggebiete<br />

Der Aspekt des Vogelzuges bedarf bei der Prüfung raumbedeutsamer<br />

Planungen und Vorhaben einer gesonderten<br />

Beachtung. Dies gilt vor allem für bedeutende Konzentrationsgebiete.<br />

Solche Gebiete mit überörtlicher Bedeutung<br />

sind (Auswahl):<br />

• Wasservogelrastgebiete an stehenden Gewässern<br />

Großhartmannsdorfer Großteich, Oberer Großhartmannsdorfer<br />

Teich, Hüttenteich Berthelsdorf, Dörnthaler<br />

Teich, Greifenbachstauweiher, Stausee Glauchau,<br />

Limbacher Teichgebiet, Schafteich Limbach,<br />

Sandgrube Biesern, Sandgrube Penna, Stau Leutenhain<br />

sowie die Talsperren Saidenbach, Lichtenberg<br />

und Kriebstein<br />

• Fließgewässer begleitende Zug- und Rastkorridore<br />

Zwickauer Muldental, <strong>Chemnitz</strong>tal unterhalb <strong>Chemnitz</strong><br />

sowie Zschopautal, Striegistal, Freiberger Muldental<br />

und Bobritzschtal jeweils bis in die unteren Gebirgslagen<br />

• Offenlandrastgebiete<br />

bestimmte waldoffene Lössplateauflächen im Erzgebirgsvorland<br />

und weitere Offenlandlebensräume<br />

• große Schlafplätze überwinternder Arten<br />

Der Auswahl der konkret benannten Gebiete mit besonderer<br />

Bedeutung für den Vogelzug liegen insbesondere<br />

Vorkommen ziehender Vogelarten gemäß Anhang I der<br />

Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu Grunde. Für einen<br />

angemessenen Funktionsschutz (Vogelzug) sind vorhabensspezifische<br />

Prüfungen erforderlich, die auch das<br />

funktionsbedeutsame Umfeld mit einschließen müssen<br />

(siehe Karte 15 „Gebiete mit besonderer avifaunistischer<br />

Bedeutung“).<br />

Zu 3.1.14 Offenlandlebensräume für Brutvögel<br />

Die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) sind mit ihrer<br />

Gesamtfläche „Gebiete mit besonderer avifaunistischer<br />

Größere Offenlandlebensräume von besonders an solche<br />

Bedeutung“. „Tallebensräume“ repräsentieren den Komplex<br />

der an Fließgewässer, typische Auenbiotope oder an<br />

Landschaften gebundenen Vogelarten sind naturgemäß<br />

durch Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz<br />

nur sehr unvollständig gesichert. Karte 15 „Gedie<br />

i.d.R. steileren und relativ naturnahen Leitewälder der<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 26


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

biete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung“ enthält<br />

solche Gebiete mit überörtlicher Bedeutung. Bei Baumaßnahmen<br />

im Offenland soll diese besondere Funktion als<br />

Lebensraum berücksichtigt werden. Das gilt auch für die<br />

Umwandlung von Grünland in Acker und bei Erstaufforstungen.<br />

Vögel des Offenlandes benötigen verhältnismäßig großräumig<br />

störarme und offene Bereiche mit geeigneten<br />

Bruthabitaten, ausreichendem Nahrungsangebot und - von<br />

Art zu Art unterschiedlich - bestimmten Vertikalstrukturen<br />

(z.B. Flurgehölze). Eine Zerschneidung der Flächen durch<br />

Verkehrswege, die Errichtung baulicher Anlagen, wie Fotovoltaikanlagen<br />

und Windkraftanlagen, die Nutzung für den<br />

Modellflugsport, Grünlandumbruch und insbesondere<br />

Maßnahmen zur Beseitigung von Feuchtstellen führen hier<br />

in der Regel zur Beeinträchtigung oder zum Verlust der<br />

vorkommenden Vogelarten.<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse<br />

Zu 3.1.15<br />

Alle Fledermausarten sind als Arten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse in den Anhängen II bzw. IV der FFH-<br />

Richtlinie benannt und deshalb in Deutschland streng<br />

geschützt. Auf Grund ihrer Lebensweise (sie bewohnen<br />

teils weit voneinander liegende Teillebensräume) und der<br />

daraus resultierenden spezifischen Gefährdung bedarf der<br />

Fledermausschutz - vergleichbar mit dem Schutz von<br />

Vögeln - im Zuge räumlicher Planungen einer gesonderten<br />

Betrachtung. Die inhaltlich komplexen Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)<br />

können einige wesentliche, letztlich aber nur einen<br />

Teil der für die Populationen diese Artengruppe wichtigen<br />

Habitate abdecken. Insbesondere die an den Wechsel<br />

zwischen Sommer- und Winterquartieren gebunden Zugund<br />

Rasthabitate, aber auch das Umfeld bedeutender<br />

Quartiere greifen über die mit den Instrumenten des ökologischen<br />

Verbundsystems fassbaren Bereiche hinaus.<br />

Dabei sind die Habitatpräferenzen der Arten und deren<br />

Empfindlichkeiten gegenüber nutzungsbedingten Veränderungen<br />

ihrer Lebensstätten unterschiedlich und die Kenntnisse<br />

zu den Vorkommen noch lückenhaft. Dem Rechnung<br />

tragend beschränkt sich der <strong>Region</strong>alplan hier auf eine<br />

Grundsatzforderung zum Erhalt von ausgewählten Fledermauslebensräumen.<br />

Bezogen auf raumbedeutsame Windkraftanlagen enthält<br />

allerdings die „Teilfortschreibung des <strong>Region</strong>alplanes<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge bezüglich der Plansätze zur Nutzung<br />

der Windenergie“, in Kraft getreten am 20. Oktober 2005,<br />

eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Konkurrenzverhältnis<br />

zwischen Fledermäusen und dieser speziellen<br />

Nutzungsform.<br />

Ausgewählte Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse<br />

sind auch in Karte K1c-06 des Fachbeitrages<br />

zum Landschaftsrahmenplan dargestellt.<br />

Zu 3.2<br />

Zu 3.2.1<br />

Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

in vielen Fällen auch ökologisch von besonderer Bedeutung.<br />

In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge muss es hierbei<br />

vor allem um die Erhaltung der natürlichen und der im<br />

Zuge der über 1000-jährigen Landnutzungsgeschichte<br />

hinzugekommenen Vielfalt, charakteristischen Eigenart<br />

und Schönheit des Gebirgs- und Vorgebirgsraumes gehen.<br />

Störungen des Landschaftsbildes müssen vermieden,<br />

Schäden und Defizite möglichst saniert bzw. behoben<br />

werden. Das schließt zeitgemäße Veränderungen in der<br />

Physiognomie der Landschaft nicht aus. Diese sollten<br />

jedoch nicht die wertvollen traditionellen Züge verwischen<br />

und zu einer uniformen Allerweltslandschaft führen.<br />

Grundsätzlich sind diese Gesichtspunkte in der gesamten<br />

<strong>Region</strong> und sowohl im Freiraum als auch im besiedelten<br />

Bereich zu berücksichtigen. Plansatz 3.2.1 bezeichnet<br />

jedoch Räume, in denen diesbezüglich besonders hohe<br />

Ansprüche gestellt werden sollen: Dies sind einmal die auf<br />

Grund ihres hohen landschaftsästhetischen Potenzials im<br />

regionalen Freiraumkonzept ausgewiesenen Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

und zum anderen die siedlungsnahen<br />

Freiräume auf Grund des hier besonders hohen<br />

Bedarfs an hochwertigen Räumen für die landschaftsbezogene<br />

Erholung.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

Zweckbestimmung:<br />

In den Schutzbedürftigen Bereichen für Natur und Landschaft<br />

(Landschaftsbild/Landschaftserleben) sollen das<br />

Landschaftsbild (Vielfalt, Eigenart, Schönheit) und die<br />

Erlebniswirksamkeit (Ruhe, saubere Luft ...), insbesondere<br />

für die naturbezogene Erholung, nicht beeinträchtigt,<br />

erforderlichenfalls verbessert werden.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

entsprechen den Rahmenvorgaben<br />

des Landesentwicklungsplanes Sachsen<br />

2003. Entsprechend Ziel 4.1.9 LEP Sachsen 2003 sind<br />

„Gebiete von hohem landschaftsästhetischem Wert<br />

und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt“ und „Gebiete<br />

mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe<br />

Erholung“ auszuweisen. Dabei sind die im LEP-<br />

Begründungstext benannte Kriterien zu berücksichtigen.<br />

Bei den Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft<br />

(Landschaftsbild/Landschaftserleben) handelt es sich<br />

somit um großräumige Teile des Freiraumes mit besonders<br />

hohem, insbesondere naturbedingtem Erholungspotenzial.<br />

Der Ausweisung liegt eine Bewertung nach regionsweit<br />

vergleichbaren Maßstäben zu Grunde. Die Gebiete<br />

wurden ausgewiesen, sofern sie mindestens etwa 3 km²<br />

umfassen. Sie können auch Vorranggebiete anderer Funktionsbereiche<br />

formal überlagern, wenn sie mit diesen<br />

inhaltlich nicht im Widerspruch stehen. Eine Zielstellung<br />

zur touristischen Erschließung dieser Bereiche bzw. zur<br />

Entwicklung von Erholung und Fremdenverkehr ist ausdrücklich<br />

nicht Gegenstand dieses Planelementes (dazu<br />

siehe Plankapitel 9).<br />

Der hohe Bild-, Erlebnis- und Erholungswert ergibt sich vor<br />

allem aus dem Relief (Täler, Berge), den Gewässern<br />

(Fließgewässer, Stillgewässer), der Flächennutzung (Wälder,<br />

Grünland), den Vegetationsstrukturen (z.B. Hecken)<br />

sowie ergänzend auch aus kultureller Sicht (landschaftsästhetisch<br />

bedeutsame Siedlungsstrukturen, Baudenkmale).<br />

Im wesentlichen deckt dieses inhaltlich komplexe Vorbehaltsgebiet<br />

damit die erholungsbedeutsamsten Teile der<br />

Landschaftsschutzgebiete, die Schutzzonen des Naturparks,<br />

die Getälezonen der Flüsse mit ihren Auen, Gewässern<br />

und Hanglagen, die landschaftsbildprägenden Erhebungen<br />

(s.u.), Waldgebiete mit Rand- und Umgebungszonen,<br />

Heckenlandschaften, historische Bergbaufolgeland-<br />

Die Schönheit der Landschaft ist für das Wohlbefinden und<br />

die Heimatverbundenheit der hier lebenden Bürger und für<br />

die touristische Attraktivität der <strong>Region</strong> von grundlegender<br />

Bedeutung. Auch vom BNatSchG wird die Sicherung<br />

und Entwicklung des Landschaftsbildes gleichrangig neben<br />

die anderen Schutz- und Entwicklungsziele gestellt.<br />

Für das Landschaftsbild wertvolle Strukturen sind überdies<br />

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B - 27


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

schaften sowie das Umfeld wertvoller Baudenkmale, Siedlungsstrukturen<br />

und Aussichtspunkte ab.<br />

Insbesondere die Punkte 2.5.2 und 2.5.3 der fachplanerischen<br />

Anlage 3 (fachliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele<br />

für das Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

können als Orientierungshilfe zur vertiefenden inhaltlichen<br />

Bestimmung der Vorbehaltsfunktion herangezogen werden.<br />

Landschaftsbildprägende Erhebungen<br />

Zu 3.2.2<br />

Der LEP Sachsen 1994 hatte im Ziel III.2.2.8 die <strong>Region</strong>alplanung<br />

mit der Ausweisung landschaftsprägender Höhenrücken,<br />

Kuppen und Hanglagen beauftragt. Er orientierte<br />

darauf, dass „die Fülle typischer Reliefformen“, die „das<br />

Landschaftsbild in den einzelnen Naturräumen“ prägen,<br />

als „unverwechselbare Charakteristika einer Landschaft“<br />

bei der <strong>Region</strong>alplanung besonders berücksichtigt werden.<br />

Nach Umsetzung dieses Auftrages in den <strong>Region</strong>alplänen<br />

und Wegfall der damit im Zusammenhang stehenden<br />

Plansätze im LEP Sachsen 2003 sind im Zuge der Fortschreibung<br />

der <strong>Region</strong>alpläne eigene regionale Regelungen<br />

zu treffen. Dem kommt der <strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Erzgebirge mit Ziel 3.2.2 nach.<br />

Markante Hochlagen prägen durch ihre Fernwirkung den<br />

visuellen Landschaftscharakter großräumig und bieten als<br />

Aussichtpunkte optimale Fernsichten. Markante Berge sind<br />

überdies Punkte, auf die ein Großteil der regionalen Heimatverbundenheit<br />

räumlich fixiert ist. Infolge weit reichender<br />

Auswirkungen sind exponierte Erhebungen besonders<br />

empfindlich gegenüber Störungen des Landschaftsbildes.<br />

Aber auch ästhetisch interessante Felsbildungen sowie<br />

Block- und Geröllhalden treten (neben ihrer Hauptverbreitung<br />

in den steilhängigen Tälern) regelmäßig in solchen<br />

Reliefpositionen auf. Markante Kuppen sind unter den<br />

Bedingungen der <strong>Region</strong> in der Regel zumindest teilweise<br />

bewaldet. Besonderheiten des Geländeklimas, Flachgründigkeit<br />

und ggf. gesteinsbedingt besondere Bodeneigenschaften<br />

machen exponierte Höhenbereiche oft auch zu<br />

naturräumlichen Sonderstandorten.<br />

<strong>Region</strong>al bedeutsame landschaftsbildprägende Erhebungen<br />

sind in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“ ausgewiesen.<br />

Die charakteristische Ausprägung der zum Schutz<br />

des Landschaftsbildes hier ausgewiesenen Reliefgestalten<br />

ist unter landschaftsästhetischen Gesichtspunkten zu erhalten.<br />

Anknüpfend an die Ausweisung in Karte 5.2 sind im<br />

Bereich dieser prägenden Erhebungen in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

auch stets Schutzbedürftige Bereiche für Natur<br />

und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben) ausgewiesen.<br />

Dieses Planelement geht jedoch inhaltlich über<br />

den speziellen Gesichtpunkt der Erhaltung charakteristischer<br />

Reliefgestalten hinaus (komplexer Vorbehalt für das<br />

Landschaftsbild/Landschaftserleben) und ist deshalb auch<br />

nicht nur hier ausgewiesen. Weil bildprägende Erhebungen<br />

vielfach naturräumliche Sonderstandorte sind und als<br />

solche auch besondere Bedeutung für den Arten- und<br />

Biotopschutz besitzen, werden die prägenden Erhebungen<br />

in der Raumnutzungskarte in vielen Fällen von Schutzbedürftigen<br />

Bereichen für Natur und Landschaft (Arten- und<br />

Biotopschutz) überlagert. Einschränkungen für die landund<br />

forstwirtschaftliche Flächennutzung auf Grund der<br />

Ausweisung landschaftsbildprägender Erhebungen ergeben<br />

sich nicht.<br />

haben solche Erhebungen, die sich durch eine markante<br />

Gestalt und eine exponierte Hochlage von den (mittleren)<br />

Reliefverhältnissen ihrer naturräumlichen Umgebung<br />

erkennbar absetzen („markante Hochlagen“). Die besondere<br />

Bedeutung dieser (in der Regel überörtlich bekannten)<br />

Erhebungen wird in den meisten Fällen auch durch<br />

sprachlich alte, volkstümlich verankerte Bezeichnungen<br />

unterstrichen. Die Gebiete korrelieren in starkem Maße mit<br />

touristisch interessanten Aussichtspunkten und dem Wanderwegenetz.<br />

Morphometrische Kriterien (z.B. absolute<br />

und relative Höhe) als alleinige Kriterien versagen insbesondere<br />

im stärker reliefierten Mittelgebirgsraum bei der<br />

Ansprache prägender Reliefgestalten. Bei der Analyse<br />

wurden die Formtypen Kuppen/Einzelberge, Rücken/Riedel/Höhenzüge,<br />

Stufen/Hanggebiete und Hochflächen/Hochplateaus<br />

unterschieden, wobei im Einzelnen<br />

auch Mischformen und Formenkombinationen auftreten.<br />

Landschaftsbildprägende Erhebungen in der <strong>Region</strong>:<br />

Als die wichtigste bildprägende Erhebung des Mulde-<br />

Lösshügellandes überragt der Rochlitzer Berg die hier<br />

verbreiteten Lössplateaus und Taltrakte. Der Rabensteiner<br />

Höhenzug markiert auf über 12 km Länge die naturräumliche<br />

Grenze zum Erzgebirgischen Becken. Zwischen Stollberg<br />

und dem Striegistal westlich Freiberg beginnt das<br />

Erzgebirge mit einer markanten Randstufe, die allerdings<br />

durch Getälezonen mehrfach unterbrochen ist. Im Erzgebirge<br />

selbst heben sich die Basalt-Tafelberge (Pöhlberg,<br />

Scheibenberg, Bärenstein), Härtlingskuppen des Quarzporphyrs<br />

(z.B. Augustusburg), einige markante Riedel<br />

zwischen eng benachbarten Tälern (z.B. zwischen Zschopau-<br />

und Flöhatal), hoch gelegene Rückengebiete (z.B.<br />

Kalter Muff) - oft mit aufgesetzten Kuppen (z.B. Saydaer<br />

Höhe) - und großräumig vor allem im Naturparkgebiet die<br />

hochgelegenen kammnahen Hochflächen mit ihren steilen<br />

Randstufen von den im Übrigen vorherrschenden Tal-,<br />

Riedel-, Rücken- und Hochflächengebieten ab. Die schon<br />

den oberen Gebirgslagen zuzurechnende Geyersche<br />

Platte und vor allem das Fichtelberg-Keilberg-Massiv mit<br />

den angrenzenden Hochlagen gehören selbstverständlich<br />

zu den bedeutendsten Erhebungen des Erzgebirges. Die<br />

Kleinkuppengebiete im Unteren Osterzgebirge und eine<br />

Abraumhalde des Steinkohlenbergbaues sind kleinräumige<br />

Besonderheiten der Reliefgestalt der <strong>Region</strong>. Über die in<br />

Karte 5.2 ausgewiesenen regional bedeutsamen bildprägenden<br />

Erhebungen hinaus gibt es eine Vielzahl aus<br />

örtlicher Sicht durchaus markante Reliefgestalten, die aber<br />

im <strong>Region</strong>alplan keine explizite Berücksichtigung finden<br />

können.<br />

Für die gemäß Ziel 3.2.2 zu erhaltende charakteristische<br />

Ausprägung ist neben der Bewahrung der äußeren Gestalt<br />

(Rohstoffgewinnung!) vor allem wichtig, dass keine weithin<br />

sichtbaren störenden Bauwerke auf den bildprägenden<br />

Erhebungen errichtet werden. Störend sind solche Bauwerke,<br />

die von Standorten außerhalb der Erhebung sichtbar<br />

sind und auf Grund ihrer Größe, Gestalt, Farbgebung<br />

oder standörtlichen Einordnung das charakteristische Bild<br />

der Erhebung nicht nur unerheblich verändern. Dies ist<br />

regelmäßig dann der Fall, wenn die Bauwerke in der Silhouette<br />

der Erhebung in Erscheinung treten, wenn sie bei<br />

bewaldeten Erhebungen das Baumhöhenniveau erreichen,<br />

wenn sie den räumlichen oder gestalterischen Rahmen<br />

ggf. vorhandener Bauwerke oder Bauwerkskomplexe spürbar<br />

verlassen oder wenn sie durch ihre Größe, Gestalt<br />

oder Farbgebung den Blick in besonderer Weise binden.<br />

Für unmittelbar angrenzende Siedlungen ergeben sich<br />

Spielräume im Rahmen der nur gebietsscharfen Ausweisungen<br />

der <strong>Region</strong>alplanung, d.h. durch die generelle<br />

„Körnigkeit“ dieser Rahmenplanung.<br />

Die Auswahl und Abgrenzung der landschaftsbildprägenden<br />

Erhebungen erfolgte im Ergebnis flächendeckender Der Bau eines Aussichtsturmes in angemessener (funktional<br />

begründeter) Höhe und landschaftsverträglicher (an-<br />

Recherchen, gestützt auf mikrochorische Naturraumanalysen<br />

und Bewertungen im Gelände. Eine prägende Bedeutung<br />

im Sinne dieser Planung auf der regionalen Ebene 3.2.2. Nicht betroffen sind auch Vorhaben, die notwendigepasster)<br />

Bauweise steht nicht im Widerspruch zu Ziel<br />

gerweise unter fachplanerischen Aspekten und unter<br />

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B - 28


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Beachtung des Schutzzweckes dort ihren Standort haben.<br />

Heute übliche raumbedeutsame Windkraftanlagen beeinträchtigen<br />

andererseits durch ihre funktional bedingte<br />

Größe, Gestalt und Bewegung das charakteristische Bild<br />

prägender Erhebungen stets so beträchtlich, dass sie auf<br />

diesen Erhebungen ausgeschlossen werden müssen. Sie<br />

sind auch keine Vorhaben die notwendigerweise dort ihren<br />

Standort haben.<br />

Zu beachten ist, dass sich der Schutz der landschaftsbildprägenden<br />

Erhebung (Erhaltung ihrer charakteristischen<br />

Ausprägung) auch auf deren bildbedeutsames Umfeld<br />

erstreckt. Das ist erforderlich, weil die mit dem Schutz der<br />

landschaftsbildprägenden Erhebungen verbundene Absicht<br />

auch durch eine unangepasste Gestaltung des Umfeldes<br />

- insbesondere durch hohe und großflächige Bauwerke<br />

- weitestgehend infrage gestellt werden kann. Im<br />

Regelfall umfasst das bildbedeutsame Umfeld einen Bereich<br />

von mehreren Kilometern Entfernung. Bauwerke, die<br />

auch im bildbedeutsamen Umfeld der prägenden Erhebungen<br />

nicht errichtet werden sollen, sind solche, die sich<br />

durch ihre besondere Höhe oder Großflächigkeit von den<br />

Maßstabsverhältnissen der sie umgebenden Kulturlandschaft<br />

(Baumhöhen, typische Gebäudeabmaße ...) erheblich<br />

unterscheiden, sich nicht in die gewachsene Siedlungslandschaft<br />

einfügen und an ihrem Standort (insbesondere<br />

exponiert im Freiraum oder am Siedlungsrand)<br />

geeignet sind, die charakteristische visuelle Gesamtwirkung<br />

der landschaftsbildprägenden Erhebung mehr als<br />

unerheblich zu beeinträchtigen. Hierfür sind Einzelfallprüfungen<br />

erforderlich.<br />

Prägende Bergkuppen sind nicht nur unter dem Ansichtsaspekt<br />

(Betrachtung ihrer Gestalt als Teil des Landschaftsbildes)<br />

von Bedeutung, sondern sie sind in vielen<br />

Fällen auch bevorzugte Aussichtspunkte (Orte des Landschaftserlebens).<br />

Um diese Funktion nicht durch Fahrverkehr<br />

und die dann erforderlichen Parkflächen zu beeinträchtigen,<br />

sollten prägende Bergkuppen vorzugsweise<br />

fußläufig erschlossen und vom individuellen Kfz-Verkehr in<br />

der Regel freigehalten werden. Allerdings ist hierbei eine<br />

auf die Umstände des Einzelfalles bezogene Abwägung<br />

erforderlich.<br />

Historische Kulturlandschaften<br />

Die Landschaften der <strong>Region</strong> werden seit Jahrhunderten<br />

durch menschliche Nutzungen überprägt. Die kulturellen<br />

Entwicklungen und Faktoren bewirken Veränderungen in<br />

der Erscheinung der Kulturlandschaft. An vielen Stellen<br />

findet man in der gegenwärtigen Landschaft deshalb<br />

historische Zeugnisse unterschiedlicher Kulturepochen.<br />

Solche historischen Kulturlandschaftselemente bestimmen<br />

das Erscheinungsbild der gegenwärtigen Landschaft mit<br />

und sind oft entscheidend für ihre unverwechselbare Ausprägung.<br />

Der Erhalt der Voraussetzungen für ästhetisch ansprechende,<br />

für den Naturgenuss und die Erholung geeigneter<br />

Landschaften gehört zum naturschutzgesetzlichen Auftrag,<br />

die Lebensgrundlagen des Menschen dauerhaft zu sichern.<br />

Diese Zielsetzung steht gleichrangig neben der<br />

Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts mit seinen abiotischen und biotischen<br />

Ressourcen.<br />

Die Landschaften der <strong>Region</strong> sind ausgeprägte Kulturlandschaften.<br />

Begrifflich zu unterscheiden ist dabei zwischen<br />

dem wertfreien Status jeglicher menschlich veränderter<br />

Landschaft als „Kulturlandschaft“ - im Gegensatz<br />

zur Naturlandschaft - und den heute besonders wertvollen<br />

(„kulturvollen“), insbesondere historisch-reliktischen „Kulturlandschaften“<br />

i.e.S., um die es hier geht.<br />

Unter diesem Blickwinkel heben sich die Rochlitzer Pflege,<br />

als ein, bedingt durch die Art der Besiedelung, bemerkenswerter<br />

Raum, die vom vergangenen Bergbau in besonderer<br />

Weise geprägten Landschaften und die aus dem<br />

Zusammentreffen der bäuerlichen Flächenerschließung in<br />

Form von Waldhufen mit dem Vorkommen steiniger Verwitterungsböden<br />

entsprungenen Hecken- und Steinrückengebiete<br />

ab. Daneben besitzt natürlich die „normale“<br />

Waldhufenlandschaft - sie entspricht dem kulturlandschaftlichen<br />

Grundtyp des nichturbanen Raumes der <strong>Region</strong> -<br />

ebenfalls wertvolle kulturlandschaftliche Züge. Als relativ<br />

großräumige und komplex wertvolle historische Kulturlandschaften<br />

charakterisieren aber die drei oben genannten<br />

Landschaftstypen die kulturlandschaftlichen Besonderheiten<br />

der Planungsregion.<br />

Diese in der Planungsregion unter regionalem Blickwinkel<br />

abgegrenzten historischen Kulturlandschaften sind auf<br />

Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

- Kulturlandschaft“ dargestellt.<br />

Zu 3.2.3<br />

Rochlitzer Pflege<br />

Unter „Rochlitzer Pflege“ wird der vergleichsweise schon<br />

früh besiedelte Raum beiderseits der Zwickauer Mulde,<br />

etwa zwischen Wechselburg und der nördlichen <strong>Region</strong>sgrenze,<br />

verstanden. Dieses von fruchtbaren Lössböden<br />

und mildem Klima geprägte Altsiedelland hebt sich noch<br />

heute durch die hier vorherrschenden auffallend kleinen<br />

Rundweiler und Platzdörfer altsorbischer Entstehung, die<br />

entsprechenden Flurformen, reiche Streuobstbestände an<br />

den Siedlungsrändern und im Freiraum sowie ein filigranes<br />

Wege- und Straßennetz vom umliegenden „Waldhufenland“<br />

markant ab. Historisch verbreitet ist die Verwendung<br />

des Rochlitzer Porphyrtuffs als Werkstein. In diesem kleingliedrigen<br />

Kulturlandschaftsraum mit besonderem Erholungspotenzial<br />

stellen sich besondere Anforderungen an<br />

die räumliche Planung aller Ebenen. Die Besonderheiten<br />

der „Rochlitzer Pflege“ sind nicht allein auf den visuellen<br />

Aspekt oder das Erholungspotenzial begrenzt. Diese alte<br />

Kulturlandschaft hat auch für den Arten- und Biotopschutz<br />

erhebliche Funktionen entwickelt.<br />

Zu 3.2.4<br />

Bergbaulandschaften<br />

Altbergbaulandschaft / Erz: Der inzwischen erloschene,<br />

insbesondere mittelalterliche Erzbergbau hat die Entwicklung<br />

der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge über Jahrhunderte<br />

geprägt. Sachzeugen dieser Epoche sind heute schützenswertes<br />

Kulturgut. Die bedeutsamen in der Landschaft<br />

sichtbaren Sachzeugen und technischen Denkmale des<br />

alten Bergbaues, wie Halden, Bingen, Raithalden, Stollenmundlöcher,<br />

Röschen, Kunstgräben und Kunstteiche,<br />

sollen im Kontext ihrer landschaftlichen Gesamtwirkung,<br />

d.h. möglichst im Rahmen zusammenhängender historischer<br />

Altbergbaulandschaften dauerhaft erhalten und<br />

erlebbar bleiben.<br />

Zu diesem Planungszweck wurden unter Verwendung<br />

regionaler Literaturquellen, topografischer Karten, aktueller<br />

Luftbilder sowie der Haldenerfassung des Sächsischen<br />

Bergamtes <strong>Chemnitz</strong> besondere Konzentrationsgebiete<br />

landschaftlich wahrnehmbarer Sachzeugen des Altbergbaues<br />

abgegrenzt. Der Auswahl der Gebiete liegen strenge<br />

Maßstäbe zu Grunde; auch blieben Einzelobjekte und<br />

kleinere Reviere unberücksichtigt. Bei den historischen<br />

Altbergbaulandschaften handelt es sich um produktionsgeschichtlich<br />

bedeutsame und teilweise auch heute industriell<br />

geprägte Räume.<br />

Für die regionale Ebene werden folgende Gebiete als<br />

„Altbergbaulandschaft / Erz“ betrachtet:<br />

• Raum Freiberg<br />

• Raum Annaberg<br />

• Raum Geyer/Ehrenfriedersdorf<br />

• Raum Wolkenstein-Marienberg-Pobershau<br />

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B - 29


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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• Raum Seiffen<br />

• Raum Sachsenburg (Treppenhauer)<br />

Bergbaulandschaft / Steinkohle: Die heute ebenfalls<br />

schon als historisch zu betrachtende Bergbaulandschaft<br />

der Steinkohle im Agglomerationsraum des Erzgebirgischen<br />

Beckens bei Oelsnitz und Lugau ist nicht nur von<br />

erheblichen Bergschäden (Senkungsgebiet, Gebäudeschäden)<br />

betroffen, sondern zugleich auf Grund der noch<br />

sichtbaren Sachzeugen des Steinkohlenbergbaues von<br />

besonderem kulturlandschaftlichem Reiz. Zu den landschaftlichen<br />

Besonderheiten zählen neben den verbliebenen<br />

Schachtgebäuden und Anlagen vor allem die Abraumhalden,<br />

die heute als prägende Erhebungen sichtbar<br />

sind und durch ihre extremen Standortverhältnisse und die<br />

überwiegend sukzessiven Entwicklungsprozesse zugleich<br />

für Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten und<br />

Lebensgemeinschaften geeigneten Raum bieten. Im Überblick<br />

erlebbar ist diese Bergbaulandschaft besonders vom<br />

kürzlich auf der Deutschlandschacht-Halde errichteten<br />

touristischen Aussichtsturm („Glückaufturm“).<br />

Zu 3.2.5<br />

Hecken- und Steinrückengebiete<br />

Die Hecken- und Steinrückengebiete des Erzgebirges<br />

(auch kurz: Heckenlandschaften) gehören zu den beeindruckendsten<br />

Bereichen der erzgebirgischen Kulturlandschaft.<br />

Räume, in denen Hecken (gefährdeter Biotoptyp<br />

gemäß Roter Liste Sachsen 1999) und Steinrücken (stark<br />

gefährdet; nach SächsNatSchG besonders geschützt)<br />

nicht nur als isolierte Kulturlandschaftselemente, sondern<br />

„landschaftsbildend“ vorkommen, zeichnen sich stets<br />

durch eine besondere Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt<br />

und durch einen besonderen Bildwert aus, der im<br />

Gebirgsraum reliefbedingt in besonderem Maße erlebbar<br />

ist. Die Planungsregion trägt für die sächsischen Heckenlandschaften<br />

eine herausgehobene Verantwortung, weil<br />

ein erheblicher Teil dieses Landschaftstyps hier konzentriert<br />

ist.<br />

Als wertvolle historische Kulturlandschaftsbereiche im<br />

Sinne dieser Planung wurden auf der Grundlage der Ergebnisdaten<br />

des zweiten Durchganges der selektiven<br />

Biotopkartierung für den Freistaat Sachsen (LfUG 2004)<br />

Heckengebiete über etwa 2 km Längserstreckung mit<br />

überwiegend geschlossen („flächenhaft“) und in überdurchschnittlich<br />

hoher Dichte verbreiteten Hecken bzw.<br />

Steinrücken angesprochen. Das Vorkommen von „Hecken“<br />

und „Steinrücken“ im engeren Sinn ist eng verzahnt. Hecken-<br />

und Steinrückenlandschaften besitzen neben ihrer<br />

Bildbedeutung - wie die meisten historischen Kulturlandschaften<br />

- zugleich große Bedeutung unter dem Gesichtspunkt<br />

des Arten- und Biotopschutzes.<br />

Bei der Wiederherstellung ehemaliger Strukturen sind<br />

auch agrarstrukturelle und landwirtschaftliche Aspekte zu<br />

berücksichtigen.<br />

Ausgewählte Elemente für das Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

„laden zum Verweilen ein“ und bieten Ausblicksmöglichkeiten.<br />

Zum anderen verkörpern bestimmte, oft relativ engräumige<br />

Offenlandbereiche einen erheblichen Teil der<br />

kulturlandschaftlichen Eigenart des Raumes. Ränder und<br />

Säume besitzen zudem wertvolle Habitateigenschaften.<br />

Das gilt besonders für waldreiche Gebiete oder Geländesituationen.<br />

In der Planungsregion gehören hierzu die offenen<br />

Auwiesen bzw. -weiden sonst bewaldeter Täler.<br />

„Offene Talsohlen in waldreicher Lage“ wurden ausgewiesen,<br />

wenn die Talflanken vorherrschend bewaldet („Waldtal“),<br />

die Talsohle (i.d.R. die Aue oder Niederterrassen)<br />

aber überwiegend unbewaldet sind. Mit Blick auf die regionale<br />

Ebene bleiben sehr schmale Talzüge (bis rund 100<br />

m) und kürzere Talabschnitte unter etwa einem Kilometer<br />

Längserstreckung unberücksichtigt. Kleinere bewaldete<br />

Tatsohlenabschnitte und Siedlungsflächen können eingeschlossen<br />

sein. Die in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft<br />

mit besonderen Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“<br />

ausgewiesenen landschaftsästhetisch ausgesprochen<br />

wertvollen Talabschnitte sind als erste Annäherung<br />

zu betrachten. Bei der planerischen Anwendung von<br />

Grundsatz 3.2.6 ist stets eine Betrachtung der konkreten<br />

Einzelfallsituation erforderlich.<br />

Zu 3.2.7<br />

Gering verdichtete Waldhufendörfer: Der weit überwiegende<br />

Teil der Planungsregion ist „Waldhufenland“. Waldhufendörfer<br />

prägen den Siedlungscharakter - mit Ausnahme<br />

der Rochlitzer Pflege. Vom lang gestreckten Ortsumriss<br />

her ist der historische Siedlungstyp bei den meisten<br />

Siedlungen noch erkennbar. Allerdings ist die Mehrzahl<br />

durch spätere bauliche Verdichtung, flächenhafte Siedlungserweiterungen<br />

und durch die Integration oder den<br />

Anbau größerer Gewerbeobjekte und Anderes mehr oder<br />

weniger stark verändert. Insbesondere die Suburbanisationsprozesse<br />

im Agglomerationsraum zwischen <strong>Chemnitz</strong><br />

und der westlichen <strong>Region</strong>sgrenze haben die innere Struktur<br />

der Siedlungen („Industriedörfer“) und die Struktur des<br />

Siedlungsnetzes („Siedlungsbänder“) grundlegend verändert.<br />

Hinzu kommt, dass der Funktionswandel vom historischen<br />

Dorf als bäuerlicher Arbeits- und Wohnstätte hin zur<br />

heutigen multifunktionalen Siedlung (Wohnen, Erholen,<br />

Produzieren, Versorgen) der Bausubstanz vorherrschend<br />

ein ganz anderes Erscheinungsbild aufgeprägt hat.<br />

Für das Landschaftserleben und für das Erholungspotenzial<br />

spielen die noch verbliebenen (relativ) gering verdichteten<br />

Waldhufendörfer bzw. entsprechende Siedlungsteile<br />

eine wichtige Rolle. Sie prägen die visuelle Eigenart der<br />

regionalen Landschaften entscheidend mit. Es sollten<br />

daher auf örtlicher Ebene bauleitplanerische Strategien<br />

und praktikable bauliche Lösungsmöglichkeiten gesucht<br />

werden, hier zeitgemäße Siedlungsfunktionen mit der Bewahrung<br />

(der Reste) des wertvollen historischen Siedlungscharakters<br />

zu verbinden. Siedlungen oder Siedlungsteile,<br />

für die das aus regionaler Sicht besonders angezeigt<br />

ist, enthält Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“.<br />

Als „gering verdichtete Waldhufendörfer“ wurden solche<br />

Zu 3.2.6<br />

Siedlungen bzw. Siedlungsteile ausgewählt, bei denen der<br />

historische Charakter noch vergleichsweise - gemessen an<br />

Offene (unbewaldete) Talsohlen in waldreicher Lage:<br />

den heutigen mittleren Verhältnissen - gut erkennbar ist.<br />

Vor dem Hintergrund der gewollten und insgesamt sinnvollen<br />

Erhöhung des Waldanteiles in der Planungsregion<br />

Dazu gehört in erster Linie, dass die (in der Regel zwei)<br />

Güterzeilen (Mehrseithöfe) nicht allzu viele „Fehlstellen“<br />

erhebt sich die Frage nach der räumlichen Differenzierung.<br />

aufweisen und baulich überwiegend noch frei stehen.<br />

Unter Bildgesichtspunkten, begleitend aber auch aus<br />

Insbesondere durften die regelmäßig vorhandenen Häuslerzeilen<br />

nicht zu einer breiten und kompakten, die ur-<br />

Gründen des Arten- und Biotopschutzes, sollten im Rahmen<br />

eines komplexen Abwägungskalküls bestimmte Bereiche<br />

nicht für Erstaufforstungsmaßnahmen in Betracht<br />

sprünglichen Hofstellen ggf. sogar umschließenden Siedlungssubstanz<br />

ausgewachsen sein. Für den betreffenden<br />

gezogen werden: Zum einen geht vom Wald-Offenland-<br />

Siedlungsteil visuell dominante (großflächige, hohe) Gewerbebauten<br />

sollten nicht erkennbar sein. Ebenfalls als<br />

Kontrast ein erheblicher sinnlich wahrnehmbarer ästhetischer<br />

Reiz aus, der durch bioklimatische Effekte noch<br />

Negativ-Indikator wurde eine in der Ortsachse verlaufende<br />

unterstützt wird (rekreative „Waldrandeffekte“). Waldränder<br />

und breit ausgebaute Fernverkehrsstraße gewertet. Vor-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 30


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

aussetzung für die Aufnahme war ein weitgehend landwirtschaftlich<br />

geprägtes Umfeld. Der mit rahmenplanerischen<br />

Arbeitsweisen nur begrenzt beurteilbare Zustand der Höfe<br />

wurde hingegen nicht berücksichtigt.<br />

Streusiedlungen sind hier:<br />

• regellos angeordnete, sehr locker besiedelte Räume,<br />

die von Einzelhäusern, Häuslerzeilen geprägt sind,<br />

Die Auswahl wurde im Interesse regionsweit vergleichbarer<br />

Maßstäbe vor allem mittels Karten und Luftbilder<br />

durchgeführt. Es ist zunächst eine empirische Auswahl, die<br />

einer weiteren systematischen und präzisierenden Überprüfung<br />

unterzogen werden sollte. Die regionalplanerische<br />

Verknüpfung mit einem Grundsatz trägt dem Rechnung.<br />

Sie erfordert vertiefende und abwägende Überlegungen<br />

bei der Plananwendung.<br />

Verbreitungsschwerpunkte vor allem größerer „gering verdichteter<br />

Waldhufendörfer“ in der <strong>Region</strong> sind das Osterzgebirge<br />

und die Lössplateaus außerhalb des Agglomerationsraumes.<br />

Das Erzgebirgische Becken und das Mittelerzgebirge<br />

sind fast frei von kulturlandschaftlich besonders<br />

bedeutsamen Siedlungen dieses Typs.<br />

Zu 3.2.8<br />

Streusiedlungsbereiche: Streusiedlungen bzw. Streusiedlungsbereiche<br />

(Terminologie: Bei Siedlungskontakt mit<br />

einem Waldhufendorf oder einer Stadt sind es streng<br />

genommen keine eigenständigen „Streusiedlungen“, sondern<br />

„Streusiedlungsbereiche“) sind eine kulturgeschichtliche<br />

Besonderheit, vor allem des Erzgebirges, die siedlungsgenetisch<br />

überwiegend als eine Spätbesiedlung bzw.<br />

Restflächenaufsiedlung im 16. bis 18. Jahrhundert, weit<br />

nach Abschluss des bäuerlichen Landesausbaus, zu<br />

erklären ist.<br />

Wichtigster Anlass für die Entstehung dieser Spätbesiedlungen<br />

war im sächsisch-böhmischen Grenzraum der<br />

Zuzug böhmischer Exulanten nach dem 30-jährigen Krieg.<br />

Nicht zuletzt waren aber auch bergbaubedingte Anlagen<br />

(Zechenhäuser, Huthäuser, Häuslerzeilen für Berg- und<br />

Hüttenarbeiter) sowie Restflächenaufsiedlungen (Waldarbeiter-,<br />

Vorwerkssiedlungen) die Siedlungsgrundlage. Hin<br />

und wieder gab eine kleinbäuerliche Nebenbeschäftigung<br />

den Anlass.<br />

Die Bestimmung dieser Ortsform, die zumeist als nichtbäuerliche<br />

Kleinsiedlung aus Einzelwohnplätzen bzw.<br />

Häuslerzeilen auf Parzellenfluren in regelloser Form besteht,<br />

erfolgt hier nicht streng siedlungsgenetisch, nach<br />

historischen Kriterien, sondern vorrangig unter aktuellen<br />

physiognomischen Gesichtspunkten. Maßgeblich ist das<br />

heutige Erscheinungsbild. Das bedeutet, dass Flächen<br />

ehemaliger Streusiedlungen mit nachfolgender Überprägungen<br />

durch gewerbliche Besiedlung oder Wohnbebauung<br />

seit Mitte des 19. bis Ende des 20. Jahrhunderts hier<br />

i.d.R. nicht mit in die Streusiedlungen bzw. Streusiedlungsbereiche<br />

einbezogen werden. Festzuhalten ist ausdrücklich,<br />

dass Streusiedlungen bzw. Streusiedlungsbereiche,<br />

die heute als solche nicht mehr erkennbar bzw. durch<br />

Ausbau der „Zwischenräume“ im Sinne der Siedlungstypik<br />

zu stark „verfälscht“ sind, nicht erfasst werden.<br />

Die Außengrenze der Streusiedlungen und Streusiedlungsbereiche<br />

wurde - so weit möglich - in Anlehnung an<br />

den Wandel des für solche Siedlungen typischen kleinflächig<br />

parzellierten Nutzungsmusters, bestehend aus den<br />

Gebäuden, siedlungsnahem Grünland bzw. Gartenland/Ackerland<br />

hin zum großflächig bewirtschafteten Agrarbereich,<br />

gewählt. Wo dies im konkreten Fall Schwierigkeiten<br />

bereitete, wurde ein formaler „Randstreifen“ von<br />

etwa 100 bis 150 Metern zu den Gebäuden zu Grunde<br />

gelegt. Oft jedoch wurde, der nahe gelegene Waldrand zur<br />

Abgrenzung der Streusiedlung bzw. des Streusiedlungsbereiches<br />

verwendet. Flächen unter 10 ha wurden i.d.R. nicht<br />

erfasst.<br />

• in denen der Anteil der bebauten Fläche einschließlich<br />

des Gartenlandes deutlich unter 1 % liegt,<br />

• in denen gleichzeitig ein überdurchschnittlich hoher<br />

Bestand an Erschließungsstraßen bzw. -wegen vorhanden<br />

ist<br />

• und die überwiegend auf Hochflächen oder hochgelegenen<br />

Talbereichen angelegt wurden.<br />

Die größte Streusiedlung der Planungsregion - Rübenau -<br />

erreicht eine Gesamtfläche von ca. 8 km².<br />

Zu 3.2.9<br />

<strong>Region</strong>al freiraumrelevante Kulturdenkmale: Das Erscheinungsbild<br />

und damit die Erlebbarkeit von Kulturdenkmalen<br />

im Sinne von § 2 Abs. 5 Punkt a bis e SächsD-<br />

SchG wird von der Gestalt ihrer Umgebung mitbestimmt.<br />

Planerisch sind solche Denkmale zu beachten, deren<br />

bildbedeutsames Umfeld über den engeren Rahmen<br />

einzelner Siedlungen hinausgreift. <strong>Region</strong>al freiraumrelevant<br />

sind Kulturdenkmale dann, wenn sie im Freiraum<br />

lokalisiert oder zumindest in erheblichem Maße vom Freiraum<br />

aus als Denkmal erlebbar oder visuell zu beeinflussen<br />

sind. Überwiegend handelt es sich dabei um überörtlich<br />

bedeutsame Denkmale der Architektur und des Städtebaues,<br />

aber auch um Denkmale der Garten- und Landschaftsgestaltung<br />

(Burgen, Schlösser, Kirchen, Ortsansichten,<br />

historische Parks ...). Solche Denkmale prägen als<br />

Teil der gewachsenen Kulturlandschaft in Verbindung mit<br />

der Oberflächengestalt und der Landnutzung maßgeblich<br />

das regionale Landschaftsbild, sind Bezugspunkte der<br />

regionalen Heimatverbundenheit und positive Faktoren für<br />

den Fremdenverkehr.<br />

Bildkonflikte mit Planungen und konkurrierenden Vorhaben<br />

entstehen vor allem durch veränderte Dominanzverhältnisse<br />

zu Ungunsten der Denkmale, Harmonie störende Größendisproportionen,<br />

visuelle Ablenkung, störende Überoder<br />

Hinterschneidungen sowie durch Eingriffe in Sichtachsen.<br />

Maßgebliche Kriterien für die Auswahl waren:<br />

• der denkmalrechtliche Schutzstatus,<br />

• die denkmalpflegerische Bedeutungsstufe (raumbezogen:<br />

mindestens regional bedeutsam),<br />

• die Sichtbarkeit/Erlebbarkeit vom siedlungsumgebenden<br />

Freiraum aus (Position im Relief, visuell abschirmendes<br />

Siedlungsvorland vorhanden / nicht vorhanden),<br />

• die Bildvorbelastung durch störende Bauwerke (Ansicht<br />

vom Freiraum aus) sowie der<br />

• Denkmalcharakter (windkraftanlagenspezifische Empfindlichkeit).<br />

Die vorerst primär für die regionale Windkraftplanung<br />

getroffenen Auswahl aus der Vielzahl der vorhandenen<br />

Kulturdenkmale wurde im Zuge der Gesamtfortschreibung<br />

des <strong>Region</strong>alplanes unter erweiterter Betrachtung ergänzt.<br />

Einzelfallgesichtspunkte: Der Spezifik der in ihrer Lage und<br />

Typik sehr verschiedenartigen Kulturdenkmale ist bei<br />

planerischen Entscheidungen stete Rechnung zu tragen.<br />

Die Auswahl ist nicht zwingend als abgeschlossen zu<br />

betrachten.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 31


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 3.2.10<br />

<strong>Region</strong>al bedeutsame Aussichtspunkte: Relevanz als<br />

regional bedeutsame Aussichtspunkte besitzen solche,<br />

zumeist traditionellen Punkte, die regelmäßig vor allem<br />

wegen des hervorragenden Ausblicks gezielt aufgesucht<br />

werden und zwar nicht nur von Besuchern aus den umliegenden<br />

Orten (→ stark frequentierte regional bedeutsame<br />

Aussichtspunkte). Dazu zählen besonders die Aussichtstürme,<br />

bestimmte Aussichtsfelsen, Burgen/Schlösser mit<br />

hervorragenden Ausblicksmöglichkeiten und weitere exponierte<br />

Orte. Die regional bedeutsamen Aussichtspunkte im<br />

Planungsgebiet wurden differenziert nach zwei Bedeutungsstufen<br />

(hoch, sehr hoch) erfasst. Die Vielzahl weiterer,<br />

örtlich durchaus interessanter Aussichtsmöglichkeiten<br />

blieb dabei unberücksichtigt.<br />

Damit diese Aussichtspunkte ihre besondere Funktion<br />

erfüllen können, sollen die jeweils wichtigen Blicksektoren<br />

in dem für den Ausblick relevanten Entfernungsbereich<br />

von visuellen Störfaktoren frei gehalten werden. Wichtige<br />

Sichtachsen sollten auch im Bereich der Aussichtspunkte<br />

selbst durch Gehölze nicht maßgeblich beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Zu 3.2.11<br />

Archäologische Denkmale und Fundstellen: Bei den<br />

archäologischen Denkmalen und Fundstellen handelt es<br />

sich in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge um eine sehr<br />

große Zahl in der Regel allerdings sehr kleiner Flächen.<br />

Dazu gehören mittelalterliche Wehr- und Befestigungsanlagen,<br />

historische Orts- und Dorfkerne, Dorf- und Hofwüstungen,<br />

Bergbau- und sonstige Produktionsspuren, Siedlungsspuren<br />

sowie steinzeitliche Lager- und Rastplätze,<br />

Grabfelder, Steinkreuze, Altstraßen u.v.m. Als Schwerpunkte<br />

des archäologischen Kulturdenkmalschutzes sind<br />

in Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

- Kulturlandschaft“ Konzentrationsgebiete<br />

archäologischer Denkmale und Fundstellen gemäß<br />

Mitteilungen des Landesamtes für Archäologie (November<br />

2002) ausgewiesen.<br />

und vor allem eine flächig und konsequent angewandte<br />

konservierende (pfluglose) Bewirtschaftung geeignet.<br />

Das Sächsische Denkmalschutzgesetz stellt Kulturdenkmale<br />

unter Schutz. Dabei ist es, vor allem bei archäologischen<br />

Kulturdenkmalen, nicht Voraussetzung, dass diese<br />

schon bekannt und in Listen erfasst sind. Aus bisherigen<br />

archäologischen Untersuchungen ergibt sich, dass die<br />

bekannten Fundstellen nur ca. 20 bis 25 % des tatsächlichen<br />

Bestandes umfassen. Insbesondere in Bereichen, die<br />

sich schon jetzt durch eine hohe Dichte bekannter Fundstellen<br />

auszeichnen, muss mit umfangreichen weiteren<br />

archäologischen Kulturdenkmalen gerechnet werden. Der<br />

denkmalschutzrechtliche Charakter einer konkreten Fläche<br />

kann meist nur unter Einbeziehung und Wertung weiterer<br />

Faktoren, z.T. auch erst nach Untersuchungen vor Ort,<br />

eingeschätzt werden. Bei Baumaßnahmen muss daher<br />

eine denkmalschutzrechtliche Stellungnahme zu den archäologischen<br />

Belangen eingeholt werden.<br />

Die Archivfunktion des Bodens erstreckt sich auf die Gesamtheit<br />

aller bekannten und derzeit noch unbekannten<br />

archäologischen Kulturdenkmale als Quellen menschlicher<br />

Kulturgeschichte und nicht auf einzelne isolierte Kulturlandschaftsbereiche<br />

mit verdichteten archäologischen<br />

Fundstellen. Entsprechend ist Grundsatz 3.2.11 auf das<br />

visuelle Umfeld aller archäologischen Denkmale und Fundstellen<br />

bezogen, auch wenn Karte 5.2 „Bereiche der Landschaft<br />

mit besonderen Nutzungsanforderungen - Kulturlandschaft“<br />

als Schwerpunkte des archäologischen Kulturdenkmalschutzes<br />

nur ausgewählte Konzentrationsgebiete<br />

enthält.<br />

Zu 3.2.12<br />

Gewerblich-technische Dominanten: Gewerblich-industrielle<br />

sowie technische Vorbelastungen sind bei der Entwicklung<br />

des Raumes zu berücksichtigen - im Kontext von<br />

Plansatz 3.2.12 als Elemente des Landschaftsbildes,<br />

deren Störwirkungen durch entsprechende Anpassung<br />

minimiert werden sollen. Das Ziel besteht in einer möglichst<br />

verträglichen Einbindung in den Landschaftsraum.<br />

Das Archiv im Boden bildet einen wesentlichen Bestandteil<br />

der historischen Kulturlandschaft und besitzt einen unersetzbaren<br />

Quellenwert. Teile des Planungsgebietes gehören<br />

zu den für Sachsen archäologisch besonders wichtigen<br />

Altsiedellandschaften, die auf eine über 7000jährige<br />

Geschichte zurückblicken können.<br />

Die derzeit bekannten und kartierten Denkmalflächen<br />

machen lediglich einen geringen Prozentsatz der tatsächlich<br />

im Boden erhaltenen archäologischen Substanz aus;<br />

der Bestand an archäologischen Denkmalen ist tatsächlich<br />

wesentlich umfangreicher. In der gesamten <strong>Region</strong> muss<br />

in erheblichem Umfang mit weiteren Kulturdenkmalen gerechnet<br />

werden. Daraus leitet sich zunächst als Element<br />

einer nachhaltigen Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft<br />

das Ziel ab, archäologische Kulturdenkmale<br />

dauerhaft zu erhalten und im Boden zu schützen.<br />

Im Einzelnen handelt es sich hierbei vornehmlich um<br />

großflächige sichtexponierte Gewerbe- und Industriegebiete,<br />

Umspannwerke, Großstallanlagen (teilweise mit Hochsilos)<br />

und Aufbereitungsanlagen für Rohstoffe. Zu den<br />

gewerblich-industriellen bzw. technischen Dominanten<br />

zählen auch Windkraftanlagen, hochfrequentierte Verkehrswege<br />

sowie große Hochspannungsfreileitungen.<br />

Ausgewählte visuell bedeutende gewerblich-industrielle<br />

sowie technische Dominanten sind mit Bezug auf die<br />

regionale Windkraftplanung in Karte 15.1 der „Teilfortschreibung<br />

des <strong>Region</strong>alplanes <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge bezüglich<br />

der Plansätze zur Nutzung der Windenergie“ dargestellt.<br />

Zu 3.2.13<br />

Siedlungsränder sind die Nahtstellen zwischen dem<br />

Auf intensiv landwirtschaftlich genutzten, besonders auf Siedlungsraum und dem regionalen Freiraum. Ihre Gestaltung<br />

erosionsanfälligen Flächen (vgl. Karte 5.1 „Bereiche der<br />

(Bauhöhen, Bebauungsdichte, Nutzungsform, Grün-<br />

Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt“)<br />

bestand ...) bestimmt wesentlich das Landschaftsbild.<br />

stellen der flächenhafte Bodenabtrag durch Siedlungsränder können zwischen den Siedlungen im<br />

Starkniederschläge und mechanische Verlagerungen bei Einzelnen und den Siedlungslandschaften in charakteristischer<br />

der Feldbestellung eine ernsthafte Bedrohung archäologischer<br />

Weise unterschiedlich ausgebildet sein. In vielen<br />

Kulturdenkmale dar. Das gilt mit Einschränkung Fällen (z.B. „Streuobstgürtel“) bieten sie auch besondere<br />

auch für Boden verwundende forstliche Maßnahmen. Die ökologische Werte. Die Siedlungsränder bedürfen daher<br />

Zerstörung durch Erosion und mechanische Verlagerung der gezielten planerischen Berücksichtigung. Alte landschaftsgemäße<br />

bzw. Bodenverdichtung ist ein schleichender und irreversibler<br />

(„gewachsene“) Siedlungsrandbereiche<br />

Vorgang. Als Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz sollten möglichst erhalten werden. Zur landschaftsgemäßen<br />

archäologischer Kulturdenkmale sind etwa die Umwandlung<br />

Erhaltung und Gestaltung der Siedlungsränder gehört<br />

von Acker in Grünland, Aufforstungen, Flächenstilllegungen,<br />

auch die Verwendung standortgerechter einheimischer<br />

sonstige vor Erosion schützende Maßnahmen Gehölze. Durch Siedlungserweiterungen neu entstehende<br />

Randlagen müssen von vornherein möglichst landschafts-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 32


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

gemäß gestaltet werden. Landschaftsgemäße Gestaltung<br />

bedeutet aber nicht, dass Siedlungen komplett und stets<br />

massiv eingegrünt werden müssen, sondern differenziert<br />

und in Anpassung an die orts- und landschaftstypische<br />

Form. Selbstverständlich sind aufwändige Maßnahmen nur<br />

für dauerhafte Randlagen, d.h. sofern keine weitergehende<br />

Bebauung vorgesehen ist, sinnvoll.<br />

Zu 3.2.14<br />

Straßen- und Wegränder: Grundsatz 3.2.14 bringt zum<br />

Ausdruck, dass Straßen und Wege außerhalb der Wälder<br />

und Ortschaften in der Regel von Gehölzen gesäumt sein<br />

sollten. Auf diese Weise sind eine erhebliche Bereicherung<br />

des Landschaftsbildes und auch ein Beitrag zur ökologischen<br />

Aufwertung des Raumes möglich, ohne dass besondere<br />

Wirtschaftserschwernisse auf der Fläche entstehen.<br />

Ausnahmen sollten im Grunde auf längere Sicht nur<br />

dort akzeptiert werden, wo das mit Bezug auf die Nutzung<br />

der angrenzenden Flächen oder aus verkehrstechnischen<br />

Gründen zwingend erforderlich ist. In sehr gehölzarmen,<br />

ausgeräumten Gebieten sollten Straßen begleitende Gehölze<br />

mit besonderem Nachdruck gepflegt, erhalten und<br />

erforderlichenfalls neu angepflanzt werden. Der größte<br />

Effekt entsteht bei beidseitiger Bepflanzung (Allee!). Besonders<br />

bei Straßen sollte eine beidseitige Bepflanzung<br />

stets angestrebt werden. Zur Wahrung landwirtschaftlicher<br />

Interessen (z.B. Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />

und Geräten) ist insbesondere bei Feldwegen<br />

oftmals eine nur einseitige, dafür aber ggf. mehrreihige<br />

Bepflanzung angezeigt. Auch Hecken und differenzierte<br />

Gehölzpflanzungen kommen als Begleitgrün in Betracht.<br />

Besonderes Augenmerk sollte auf die Erhaltung und ggf.<br />

Rekonstruktion historischer Alleen gerichtet werden. Eine<br />

Neuanlage ehemaliger Alleen ist vor allem dann angezeigt,<br />

wenn sie zu historisch bedeutenden Bauwerken in Bezug<br />

stehen oder historische Wegeverbindungen repräsentieren.<br />

Bäume an Wegen und insbesondere Straßen sind vielfältigen<br />

spezifischen Gefahren ausgesetzt (Bodenversiegelung,<br />

Auftaumittel, Beschädigungen durch Fahrzeug und<br />

Bauarbeiten, unsachgemäßer Baumschnitt usw.). Bei Bauoder<br />

Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen sind<br />

insbesondere Wurzel- oder Stammverletzungen zu vermeiden.<br />

Zu 3.2.15<br />

<strong>Region</strong>ale Verantwortung der Kommunen: Der Schutz<br />

und die Aufwertung des für die <strong>Region</strong> insgesamt bedeutsamen<br />

(regionalen) Landschaftsbildes bedürfen in besonderem<br />

Maße der aktiven Unterstützung durch die örtliche<br />

Planung. Für eine sachgerechte Umsetzung der regionsweiten<br />

Rahmen-Zielsetzungen bezüglich des Landschaftsbildes<br />

sind weiterführende, örtlich konkretisierende landschaftsplanerische<br />

Bewertungen sinnvoll und erforderlich.<br />

Letztlich werden im Zuge der Bauleitplanung die auch für<br />

das regionale Landschaftsbild entscheidenden Weichen<br />

gestellt. Auf der Grundlage landschaftsplanerischer Bewertungen<br />

sollten deshalb mit den Mitteln der Bauleitplanung<br />

nicht nur regional bedeutsame hochwertige Bereiche für<br />

das Landschaftsbild/Landschaftserleben (Schutzbedürftige<br />

Bereiche) sondern auch die für das Bild und den Erlebniswert<br />

bedeutsamen Einzelobjekte der Natur- und Kulturlandschaft<br />

in ihrer ästhetischen Wirksamkeit erhalten,<br />

erforderlichenfalls aufgewertet bzw. vermehrt werden.<br />

Visuelle Störfaktoren an exponierten Standorten sollten<br />

beseitigt oder, sofern das nicht möglich ist, wirksam eingegrünt<br />

werden.<br />

Mit den Mitteln der Bauleitplanung sollen die für das Bild<br />

und den Erlebniswert der Landschaft besonders bedeutsamen<br />

(in der Summe regional bedeutsamen) Einzelobjekte<br />

hinsichtlich ihrer landschaftsästhetischen Wirk-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

samkeit erhalten, aufgewertet, erforderlichenfalls ersetzt<br />

oder vorausschauend erneuert (z.B. bestimmte Gehölze)<br />

und ggf. vermehrt werden. Dazu zählen viele Strukturelemente<br />

der Landschaft, die bei entsprechender Ausprägung<br />

schon als Biotope besonders geschützt sind (wie Teiche,<br />

Fließgewässer, Hecken ...), aber auch Solitärbäume,<br />

Kopfweiden, Baumreihen an Straßen und Wegen, Restwälder,<br />

Waldsäume, Waldwiesen, Uferzonen, geologische<br />

Aufschlüsse, Naturstein-Bogenbrücken, die o.g. Zeugen<br />

des Altbergbaues, wie Halden, Bingen, Kunstgräben,<br />

Röschen und Mundlöcher, Flurdenkmale, Bodendenkmale,<br />

sonstige Baudenkmale im Freiraum und Aussichtspunkte.<br />

Bei der Nutzung und Gestaltung des Freiraumes sind<br />

solche Landschaftselemente ausdrücklich nicht nur im<br />

Hinblick auf ihre sonstigen fachlichen Werte zu behandeln,<br />

sondern auch als Komponenten des überörtlichen Landschaftsbildes.<br />

Störfaktoren sind z.B. manche Stallanlagen, Futter- und<br />

Baustoffsilos oder bestimmte großvolumige Infrastrukturund<br />

Gewerbeanlagen, deren Rückbau nur in wenigen<br />

Fällen möglich bzw. sinnvoll sein wird. Die Störwirkungen<br />

sollten aber unter Beachtung der Spezifik des Einzelfalls<br />

durch architektonische Gestaltungsmaßnahmen oder eine<br />

wirksame Eingrünung gemindert werden. Diesbezüglich<br />

bestehen regionsweit erhebliche Defizite. Vielfach ist hier<br />

mit einem überschaubaren Aufwand ein deutlicher Beitrag<br />

zur Verbesserung des regionalen Landschaftsbildes möglich.<br />

Weithin sichtbare Objekte in Form von großvolumigen<br />

Baulichkeiten bestimmen die Silhouette einer Landschaft.<br />

Im Interesse der Erhaltung der regionalen Eigenart und<br />

Vielfalt des Landschaftsbildes sollte eine Überprägung der<br />

bäuerlichen Kulturlandschaft durch technisch-industrielle<br />

Dominanten möglichst vermieden werden. Generell sollten<br />

im ländlich geprägten Bereich weithin sichtbare, das Landschaftsbild<br />

erheblich störende großvolumige (unmaßstäbliche)<br />

Baulichkeiten möglichst nicht errichtet werden. Hochaufragende<br />

großvolumige Baulichkeiten sind typische<br />

Gestaltelemente städtisch-industrieller Räume. Sie sprengen<br />

aber die Maßstäblichkeit und Harmonie im ländlichen<br />

Bereich (zu gewerblich-technischen Dominanten siehe<br />

auch G 3.2.12).<br />

Zu 3.3<br />

Boden<br />

Der Boden (oberste, von der intensiven Verwitterung<br />

erfasste Schicht der Erdkruste zwischen Erdoberfläche<br />

und Gesteinsuntergrund) ist weit mehr als nur Fläche bzw.<br />

Standort für die Bautätigkeit und Besiedelung. Boden ist<br />

die entscheidende Ertragsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft<br />

(nutzbares Naturgut) und als Naturkörper das<br />

grundlegende Element im Naturhaushalt. Für Flora und<br />

Fauna ist er Lebensgrundlage und Lebensraum. An der<br />

Bodenoberfläche vollziehen sich für das Klima wichtige<br />

Prozesse des Energie- und Stoffhaushaltes. Als Bindeglied<br />

zwischen den Niederschlägen und dem Grund- und Oberflächenwasserabfluss<br />

ist die relativ dünne Bodenschicht<br />

ein Ausgleichsmedium des Wasserhaushaltes mit enormer<br />

Bedeutung (Leiter, Speicher, Filter). Zeitgemäßer Bodenschutz<br />

hat deshalb die umfassende (multifunktionale)<br />

Bedeutung des Bodens im Blickfeld:<br />

Der Boden soll wegen seiner Bedeutung für den Naturhaushalt<br />

und als nutzbares Naturgut umfassend und<br />

nachhaltig so geschützt, gepflegt und genutzt werden,<br />

dass die Erfüllung aller Bodenfunktionen sichergestellt ist.<br />

Versiegelung sowie bau- und nutzungsbedingte Eingriffe<br />

sollen auf das unvermeidliche Maß begrenzt und anfallendes<br />

Bodenaushubmaterial sinnvoll verwendet werden.<br />

Stoffliche Bodenbelastungen sollen vermieden, vorhandene<br />

Belastungen bei der Bodennutzung beachtet und erforderlichenfalls<br />

saniert werden.<br />

B - 33


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Bodenfunktionen<br />

Zu 3.3.1<br />

Funktional besonders bedeutsame Böden: Wenngleich<br />

Boden generell vor Versiegelung, Abgrabung, Aufschüttung,<br />

Erosion, Verdichtung und anthropogener stofflicher<br />

Belastung geschützt werden soll, sind räumliche Schwerpunkte<br />

dort zu setzen, wo der Boden besonders gewichtige<br />

oder vielfältige Funktionen erfüllt (real wertvolle Bereiche)<br />

oder erfüllen könnte (potenziell wertvolle Bereiche).<br />

Plansatz 3.3.1 bezeichnet solche Gebiete. In Böden dokumentiert<br />

sich auch die Landschaftsgeschichte einschließlich<br />

der landeskulturellen Einflussnahme des Menschen<br />

(Archivfunktion). Der Schutz besonderer Bodenbildungen<br />

für Zwecke der Forschung, der Bildung oder aus<br />

heimatkundlichen Gründen wurde bisher vernachlässigt,<br />

wird aber von Bodenkundlern heute nachdrücklich gefordert.<br />

Dies sollte mit den Mitteln des Naturschutzrechtes<br />

oder auf andere geeignete Weise erfolgen. Schutz vor<br />

Entzug und Belastung oder spezielle Bodenschutzmaßnahmen<br />

sind insbesondere dann dringend geboten, wenn<br />

funktional besonders wertvolle Bereiche mit ggf. hoher<br />

Empfindlichkeit einer akuten Gefährdung ausgesetzt sind.<br />

Das zentrale Umweltmedium Boden ist stofflicher Träger<br />

vielfältiger, räumlich sehr unterschiedlich verbreiteter natürlicher<br />

Funktionen und von Nutzungsfunktionen. Aus<br />

dem Grund wäre ein einzelnes, komplexes Planelement<br />

zum Bodenschutz wenig praktikabel. Andererseits schließen<br />

die probaten Instrumente des landschaftsordnerischen<br />

Schutzes von Raumfunktionen und Nutzungspotenzialen<br />

auf indirektem Wege Bodenschutz ein. So sind beispielsweise<br />

raumplanerischer Arten- und Biotopschutz oder die<br />

raumplanerische Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten<br />

nicht ohne Integration des jeweils<br />

vorhandenen Bodens mit seinem Biotopentwicklungs- bzw.<br />

Ertragspotenzial denkbar. Weil die Speicher-, Filter-, und<br />

Pufferfunktion und das Säurepuffervermögen des Bodens<br />

einerseits für den Wasserhaushalt Bedeutung besitzen,<br />

andererseits aber auch maßgebliche Faktoren der Produktionsfunktion<br />

sind, decken die mit Blick auf die natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit abgegrenzten Bereiche für die Landwirtschaft<br />

zugleich in erheblichem Umfang auch Gebiete<br />

mit hoher Bodenfunktionalität unter den o.g. Wasserhaushaltsaspekten<br />

räumlich mit ab. Im Kartenbezug vor Grundsatz<br />

3.3.1 wird auf wesentliche Aspekte der (indirekten)<br />

Übernahme von Funktionen des Bodenschutzes durch<br />

primär anders motivierte Ausweisungen verwiesen.<br />

Bodennutzung und Erosionsschutz<br />

Durch eine standortangepasste, Boden schonende Bewirtschaftung<br />

sollen physikalische Belastungen, wie Verdichtung<br />

oder Verschlämmung, Erosionsschäden und Belastungen<br />

durch Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel vermieden<br />

werden.<br />

Etwa 85 % der Bodenfläche der <strong>Region</strong> werden land- oder<br />

forstwirtschaftlich genutzt. Während die ordnungsgemäße<br />

Forstwirtschaft i.d.R. zur weitgehenden Entfaltung der<br />

natürlichen Bodenfunktionen beiträgt (Bodenschutzfunktion<br />

des Waldes), birgt die Landwirtschaft - vor allem in<br />

Form des Ackerbaus - mit ihren alljährlichen physikalischen<br />

und stofflichen Eingriffen naturgemäß vergleichsweise<br />

höhere und spezifische Risiken für den Boden:<br />

Großflächige Bodenverdichtungen beispielsweise vermindern<br />

das Wasserspeichervermögen und führen - in Verbindung<br />

mit anderen Faktoren - zu häufigeren und stärkeren<br />

Hochwassern. Überdosierte und zum ungünstigen<br />

Zeitpunkt ausgebrachte Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel<br />

können Boden und Grundwasser belasten. Zwischenzeitlich<br />

offen liegender Boden wird durch Niederschläge<br />

leichter erodiert als Boden unter Wald. Große offene und<br />

vor allem strukturarme Flächen bieten Angriffspunkte für<br />

die Winderosion.<br />

Die Bodennutzung sollte deshalb nicht undifferenziert,<br />

sondern möglichst Standort angepasst und Boden schonend<br />

erfolgen. Eine ordnungsgemäße Landwirtschaft im<br />

Sinne der Grundsätze der guten fachlichen Praxis (Bundesbodenschutzgesetz,<br />

Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz...)<br />

trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des<br />

Bodens als natürliche Ressource zu schonen. Darüber<br />

hinaus gehende Maßnahmen zur Stoffeintragsminimierung<br />

und Erosionsvermeidung (bodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen,<br />

wie dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung<br />

oder Direktsaat) können nach der Förderrichtlinie<br />

Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (RL<br />

AuW/2007) im Freistaat Sachsen gefördert werden (Agrarumweltprogramm,<br />

Förderperiode 2007-2013). Bisher diente<br />

dem das Förderprogramm „Umweltgerechte Landwirtschaft<br />

im Freistaat Sachsen“, an dem eine überwiegende<br />

Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe teilnahm.<br />

Zu 3.3.2 und 3.3.3<br />

Raumplanerisch relevant sind wegen der intensiven<br />

Wechselbeziehungen mit der Raumnutzung und Biotopstruktur<br />

des Raumes besonders die Fragen des Bodenerosionsschutzes.<br />

Erosionsschutzmaßnahmen dienen<br />

regelmäßig, besonders in potenziellen Hochwasserentstehungsgebieten,<br />

zugleich dem vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />

Für die <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge hat in erster<br />

Linie die Wassererosion Bedeutung. Auf Karte 5.1 „Bereiche<br />

der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

- Naturhaushalt“ sind deshalb Gebiete mit besonderer<br />

potenzieller Erosionsgefährdung ausgewiesen (Quelle:<br />

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie).<br />

Zu beachtende (höherrangige) Naturschutzbelange, die<br />

einer Aufforstung gemäß Plansatz 3.3.2 Satz 2 entgegenstehen<br />

können, sind z.B. Vorkommen ökologisch wertvoller<br />

Wiesengesellschaften oder wertvolle Blickbereiche.<br />

Die spezifische Form und das Maß der Erosionsanfälligkeit<br />

und die für den konkreten Standort zweckmäßigen Maßnahmen<br />

können planerisch nur im Zuge der kommunalen<br />

Landschaftsplanung oder anderer fachlicher Planungen<br />

(z.B. Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung) flächenkonkret<br />

und unter Beachtung der jeweiligen Nutzungsanforderungen<br />

ermittelt werden. Für die sachgerechte Umsetzung<br />

der regionalen Schwerpunktsetzung im Einzelfall sind<br />

daher weitere konkretisierende Planungsschritte notwendig.<br />

Selbstverständlich werden sich bei örtlicher und<br />

vertiefender fachlicher Betrachtung über die ausgewiesenen<br />

Schwerpunkte hinaus weitere Ansatzpunkte für sinnvolle<br />

und erforderliche Erosionsschutzmaßnahmen ergeben.<br />

Die Realisierung von Erosionsschutzmaßnahmen<br />

sollte, soweit erforderlich, auch durch Verfahren der ländlichen<br />

Neuordnung unterstützt werden.<br />

Bodenversiegelung und Baumaßnahmen<br />

Zu 3.3.4<br />

Boden kann seine ökologischen Funktionen nur dann voll<br />

erfüllen, wenn er in die Stoff- und Energiekreisläufe des<br />

Naturhaushaltes eingebunden ist. Durch Bebauung oder<br />

eine den Luft- und Wasserzutritt behindernde Abdeckung<br />

(z.B. durch bituminöse Schichten) wird der zuvor belebte<br />

und ökologisch wirksame Bodenkörper zum Baugrund<br />

degradiert. Durch diese Versiegelung ist der Boden dem<br />

Naturhaushalt weitgehend entzogen. Er verliert vor allem<br />

seine filternde und ausgleichende Wirkung auf den Wasserhaushalt.<br />

Vor der Versiegelung weiterer Bodenflächen<br />

sollte stets geprüft werden, inwieweit die Inanspruchnahme<br />

baulich vorbelasteter Böden (z.B. Gewerbebrachen)<br />

möglich und sinnvoll ist. Die Versiegelung weiterer Flächen<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 34


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

im Gefolge der Siedlungsentwicklung ist jedoch praktisch<br />

unvermeidbar. Um so wichtiger ist es, generell und vor<br />

allem in den bodenfunktional besonders bedeutsamen<br />

Bereichen schon mit bauplanerischen Mitteln die Versiegelung<br />

auf das unumgängliche Maß zu beschränken und<br />

auch die (begrenzten) Möglichkeiten der Entsiegelung tatsächlich<br />

zu nutzen. Reserven liegen ebenfalls in der Beschränkung<br />

auf teilversiegelnde (teildurchlässige) Flächenbefestigungen.<br />

Im Interesse einer Eingriffsminimierung<br />

sollte zudem angestrebt werden, dass das auf versiegelten<br />

Flächen anfallende nicht schädlich verunreinigte<br />

Niederschlagswasser nicht über die Kanalisation abgeleitet,<br />

sondern möglichst nahe am Anfallort dem Wasserkreislauf<br />

wieder zugeführt wird. Zur Vermeidung zusätzlicher<br />

Bodeninanspruchnahme sollte die Versickerung dabei<br />

weitgehend ohne technische Anlagen erfolgen.<br />

Zu 3.3.5<br />

Bauen ist zwangsläufig mit örtlicher Zerstörung des natürlichen<br />

Bodenaufbaues verbunden. Das Bestreben muss<br />

darin bestehen, diesen Eingriff möglichst klein und auf den<br />

unmittelbaren Ort des Baugeschehens begrenzt zu halten.<br />

Es sollte insbesondere bereits planerisch dafür Sorge<br />

getragen werden, dass das anfallende Bodenaushubmaterial<br />

möglichst im Baugebiet selbst und unter Vermeidung<br />

zusätzlicher Flächeinanspruchnahme sinnvoll, etwa zum<br />

Lärm- oder Sichtschutzschutz oder zur gestalterischen<br />

Aufwertung, untergebracht werden kann (Massenausgleich).<br />

Ist das nicht realisierbar, sollte es entsprechend<br />

seiner Verwertungseignung z.B. zum Ausgleich eines Massendefizits<br />

an anderer Stelle oder zur Rekultivierung devastierter<br />

Flächen eingesetzt werden. Bei Rekultivierungsmaßnahmen<br />

wird der Aushub wieder als Boden funktional<br />

wirksam. Vor allem der Oberboden sollte separat gewonnen<br />

und zur Rekultivierung devastierter Flächen verwendet<br />

werden. Bodenaufschüttungen in der Landschaft - in der<br />

Praxis waren oft ökologisch wertvolle Bereiche betroffen -<br />

sollten künftig nicht mehr bzw. nur in sehr engem Rahmen<br />

erfolgen. Ökologisch sinnvoll können Bodenaufschüttungen<br />

beispielsweise dann sein, wenn sie zugleich deutliche<br />

Lärm- oder Sichtschutzfunktionen erfüllen. Flächiger Bodenauftrag<br />

auf Agrarflächen darf nicht unter Entsorgungsaspekten,<br />

sondern - wenn überhaupt - nur mit dem Ziel der<br />

Bodenverbesserung erfolgen.<br />

Bodenbelastung und Bodengefährdung<br />

Zu 3.3.6<br />

Im Erzgebirge und seinem Vorland sind bereits gesteinsbedingt<br />

in einigen Gebieten hohe Gehalte an umweltrelevanten<br />

Schwermetallen, wie Blei, Cadmium, Kupfer,<br />

Zink, Nickel, Chrom und auch von Arsen im Boden<br />

vorhanden. Und gerade diese bereits durch die Verwitterung<br />

erzhaltiger Gesteine geogen vorbelasteten Gebiete<br />

sind durch den bisweilen Jahrhunderte währenden Bergbau<br />

und die damit verbundene Hüttenindustrie und Metallverarbeitung<br />

zusätzlich anthropogen belastet. Großflächige<br />

Gebiete mit Anhaltspunkten für schädliche stoffliche<br />

Bodenveränderungen, in denen fallweise besondere Vorsorge-,<br />

Anpassungs- oder auch Sanierungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind, treten insbesondere bei Freiberg/Brand-<br />

Erbisdorf und im mittleren Erzgebirge auf. Entsprechend<br />

Karte 8 „Gebiete mit speziellem Bodenschutzbedarf“ LEP<br />

Sachsen 2003 gehören auch die Auen der Zwickauer<br />

Mulde und der Zschopau in der gesamten Planungsregion<br />

zu solchen „Großflächigen Gebieten mit Anhaltspunkten<br />

für schädliche stoffliche Bodenveränderungen“. Auf der<br />

Grundlage geeigneter Bodenuntersuchungen, die für den<br />

jeweiligen konkreten Einzelfall aussagefähig sein müssen<br />

(die Belastungen sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich),<br />

müssen hier erforderlichenfalls im Zuge der Bau- und<br />

Agrarplanung besondere Maßnahmen zur Konfliktminimierung<br />

getroffen werden. Unter anderem sollen hier Einwirkungen<br />

auf den Boden, die zur Schadstoffmobilisierung<br />

führen, vermieden werden. Die Ausweisung von „Bodenplanungsgebieten“<br />

(§ 9 SächsABG) kann für Flächen, auf<br />

denen erhebliche Bodenbelastungen festgestellt wurden,<br />

verbindliche rechtliche Bedingungen schaffen. In Gebieten<br />

mit großflächigen stofflichen Bodenbelastungen sollte<br />

daher zur Gefahrenvorsorge, insbesondere zum Schutz<br />

der menschlichen Gesundheit und des Naturhaushaltes,<br />

die Festsetzung von Bodenplanungsgebieten angestrebt<br />

werden. Als Vorsorge-, Anpassungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen<br />

sollen, soweit das im konkreten Fall erforderlich<br />

und sinnvoll ist,<br />

• im Rahmen der Bauleitplanung eine gefährdungsmindernde<br />

Nutzungsverteilung angestrebt, d.h. sensible<br />

Bodennutzungen, wie Kinderspielplätze, Sport- und<br />

Kleingartenanlagen in weniger belasteten Bereichen<br />

eingeordnet,<br />

• in belasteten Baugebieten Vorsorgemaßnahmen, wie<br />

Flächenversiegelung, Bodenabdeckung mit bindigem<br />

Material, Oberbodenaustausch oder langfristige Boden<br />

stabilisierende Begrünung vorgesehen,<br />

• der bei Baumaßnahmen anfallende belastete Bodenaushub<br />

minimiert und unter Berücksichtigung möglicher<br />

Nutzungskonflikte maximal innerhalb des Baugebietes<br />

eingesetzt sowie<br />

• im Zuge der agrarstrukturellen Planungen landwirtschaftliche<br />

Anpassungsmaßnahmen an die spezifische<br />

Belastungssituation vorgesehen und deren Umsetzung<br />

bodenordnerisch durch Flurneuordnungsverfahren unterstützt<br />

werden.<br />

Zu 3.3.7<br />

Unter mitteleuropäischem Klima unterliegen Böden einer<br />

mehr oder weniger langsamen natürlichen Versauerung,<br />

die abhängig ist vom Säurepuffervermögen des Bodens,<br />

den Klimabedingungen und der Vegetation. Durch die<br />

Landbewirtschaftung und die Emissionen in die Atmosphäre<br />

beeinflusst der Mensch den Prozess der Versauerung.<br />

Ursache der unnatürlichen Bodenversauerung sind die<br />

anthropogenen, Säure bildenden Schwefel- und Stickstoffemissionen.<br />

Betroffen von der Bodenversauerung und der damit verbundenen,<br />

z.T. toxisch wirkenden Aluminium-Freisetzung<br />

sind die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen, die<br />

Regulationsfunktion im Stoffhaushalt und die Produktionsfunktion<br />

forstlicher Standorte. Darüber hinaus gelangen die<br />

Säuren und das Aluminium über das Bodenwasser in die<br />

Gewässer mit den entsprechenden negativen Auswirkungen<br />

auf die Gewässerbiozönose. Zusätzlich werden in Folge<br />

der Bodenversauerung im Boden befindliche Schwermetalle<br />

mobilisiert.<br />

Die Waldböden der <strong>Region</strong> sind auf großen Flächen,<br />

besonders im Bereich der Kammlagen des Erzgebirges,<br />

aufgrund der schwefelsauren Immissionen vergangener<br />

Jahrzehnte bis in den Unterboden extrem versauert. In<br />

Karte K2-13 des Fachbeitrages zum Landschaftsrahmenplan<br />

ist zum einen die natürliche Säureneutralisationskapazität<br />

von Böden (geogenes Puffervermögen gegenüber<br />

Säuereintrag) dargestellt und zum andern der aktuelle<br />

Säurezustand des mineralischen Oberbodens.<br />

In den vergangenen Jahren wurden in Sachsen vor allem<br />

im Mittelgebirge Waldböden gekalkt. Dies vermochte aber<br />

nur einen Teil der anthropogenen Versauerung zu kompensieren.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 35


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 3.4<br />

Zu 3.4.1<br />

Siedlungsklima<br />

Die bioklimatischen Bedingungen (Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit,<br />

Luftbewegung, Strahlung) und die Luftzusammensetzung<br />

(Sauerstoff- und Fremdstoffgehalt) beeinflussen<br />

Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit des<br />

Menschen. Diese Faktoren können durch die Siedlungsund<br />

Freiraumplanung positiv gestaltet werden oder sich<br />

bei Missachtung klimaökologischer Zusammenhänge zu<br />

Stressfaktoren entwickeln.<br />

In den Siedlungen sollte durch einen hohen Grün-, insbesondere<br />

Gehölzflächenanteil, eine starke Bauflächendurchgrünung,<br />

einen niedrigen Versiegelungsgrad der<br />

Freiflächen sowie durch Fassaden- und Dachbegrünungen<br />

zur Verbesserung des Bioklimas und zur Luftreinhaltung<br />

beigetragen werden. Insbesondere der Aufbau einer großen<br />

Blattmasse, vor allem in großvolumigen Gehölzbeständen,<br />

und die Erhaltung der Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeit<br />

für das Niederschlagswasser (geringe<br />

Bodenversiegelung) sind wichtige klimawirksame Gestaltungsmittel<br />

für den Siedlungsraum.<br />

Bezogen auf den siedlungsnahen Freiraum liegen Schwerpunkte<br />

des Siedlungsklimaschutzes zunächst in der Erhaltung<br />

bzw. Schaffung klimawirksamer Vegetationsstrukturen,<br />

besonders von Wäldern und Parks sowie auch sonstigen<br />

begrünten Freiflächen (sog. Frischluftentstehungsgebiete;<br />

frisch = sauber) und in der Sicherung siedlungsrelevanter<br />

Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiete, schließlich<br />

aber auch in der Sicherung der geländeklimatischen Austauschprozesse<br />

zwischen dem Freiraum und den Siedlungen<br />

(Frisch- und Kaltluftzufuhr).<br />

Kaltluftentstehung: In wind- und wolkenarmen Nächten<br />

(„Strahlungswetter“) kühlt sich im offenen Gelände die<br />

bodennahe Luftschicht besonders stark ab. Die so entstehende<br />

Kaltluft fließt zunächst dem Hanggefälle folgend<br />

und dann konzentriert in Talsenken ab. Solche lokalen<br />

Luftströmungen führen, wenn sie abends und nachts in<br />

sommerlich überhitzte Siedlungen einfließen, zur angenehm<br />

empfundenen Abkühlung und außerdem zum Austausch<br />

der verunreinigten Siedlungsluft durch Frischluft.<br />

Freiräume mit besonders hoher siedlungswirksamer Kaltluftproduktion<br />

dürfen deshalb nicht bebaut oder mit Luftschadstoffen<br />

belastet werden. Bebauung mindert die<br />

Entstehung von Kaltluft und deren Abfluss. Luftverunreinigungen<br />

werden mit der Kaltluft in die Siedlungen transportiert.<br />

Frischluftentstehung: Vor allem größere Gehölzbestände<br />

(Wälder, Parks ...) können durch ihre erhebliche Oberflächenwirkung<br />

Staub und in gewissem Maße auch gasförmige<br />

Schadstoffe ausfiltern und binden („Frischluftentstehungsgebiete“).<br />

Zudem sind diese Flächen selbst i.d.R.<br />

immissionsfrei. Neben ihrem Erholungswert und der Biotopfunktion<br />

für Flora und Fauna haben siedlungsnahe<br />

Wald- und Parkflächen daher auch als „Grüne Lungen“<br />

lufthygienisch besondere Bedeutung und sollten auch<br />

deshalb erhalten und möglichst ausgedehnt werden. Auch<br />

landwirtschaftliche Flächen, Kleingartenanlagen und andere<br />

Grünflächen sind in diesem Sinne wirksam.<br />

Ventilationsbahnen: Vor allem die Siedlungsrandbereiche<br />

sollen so strukturiert werden, dass lokale Kaltluftströmungen<br />

(Hang- und Talabwinde) und die advektive Frischluft,<br />

d.h. der Wind (unter Vermeidung von Düseneffekten)<br />

weit in den Siedlungsraum eindringen bzw. diesen durchströmen<br />

können. Dies ist durch lockere, mit Grünflächen<br />

durchsetzte Bebauung und durch die Vermeidung einer<br />

abriegelnden Baukörperstellung zu erreichen. Großflächige<br />

Aufforstungen in diesen siedlungsklimatisch relevanten<br />

Ventilationsbahnen können ebenfalls die Durchlüftung behindern.<br />

Bereiche für das Siedlungsklima<br />

Sicherung siedlungsklimatisch bedeutsamer Bereiche:<br />

<strong>Region</strong>ale Grünzüge beziehen in ihre planerische Zielsetzung<br />

bereits Aspekte des Siedlungsklimaschutzes mit ein.<br />

Sie wurden u.a. zum Erhalt siedlungsklimatisch aktiver<br />

Gebiete als Freiraum ausgewiesen (Kaltluftsysteme, klimawirksame<br />

Vegetationsstrukturen). <strong>Region</strong>alplanerisch<br />

ist durch die Grünzüge (Ziele der Raumordnung) der<br />

Schutz vor Besiedelung als wichtigste Voraussetzung auch<br />

für die Erhaltung der Klimafunktion - im Sinne einer<br />

Grundsicherung - mit geregelt. Die überlagernde Ausweisung<br />

der Vorbehaltsgebiete Kaltluft (s.u.) in Karte 2<br />

„Raumnutzung“ kennzeichnet symbolhaft, wo diese spezielle<br />

Klimafunktion in den <strong>Region</strong>alen Grünzügen eine<br />

besondere Bedeutung besitzt. Darüber hinausgehende<br />

Konkretisierungen sind im Bereich der <strong>Region</strong>alen Grünzüge<br />

der kommunalen Planungsebene vorbehalten.<br />

Analog wurden bei Ausweisung der den Bestand multifunktionaler<br />

Wälder sichernden Vorranggebiete für den<br />

Wald von vornherein Klimaschutzfunktionen mit berücksichtigt.<br />

Diese Vorranggebiete sichern mit Zielqualität Wälder<br />

ausdrücklich auch als klimawirksame Vegetationsstrukturen.<br />

Die in Karte 5.1 „Bereiche der Landschaft mit<br />

besonderen Nutzungsanforderungen - Naturhaushalt“ ausgewiesenen<br />

Frischluftentstehungsgebiete (s.u.) zeigen daher<br />

hinsichtlich ihrer Lage deutliche Parallelen zu den in<br />

Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorranggebieten<br />

für den Wald.<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) führen neben ihrer eigentlichen<br />

Zweckbestimmung ebenfalls zur Sicherung siedlungsklimatisch<br />

bedeutsamer Bereiche (z.B. für den Arten- und<br />

Biotopschutz bedeutsame Wälder und Gehölze als zugleich<br />

klimawirksame Vegetationsstrukturen). Der Landwirtschaftsvorbehalt<br />

unterstützt in vielen Fällen den Erhalt<br />

von Kaltluft „produzierendem“ Offenland vor dem Entzug<br />

für nicht bodengebundene Nutzungen.<br />

Spezielle regionale Ausweisungen zum Siedlungsklimaschutz<br />

sind die Vorbehaltsgebiete Kaltluft (ausgewiesen<br />

als Schutzbedürftige Bereiche) und die Frischluftentstehungsgebiete<br />

(ausgewiesen als Bereiche der Landschaft<br />

mit besonderen Nutzungsanforderungen).<br />

Die Zweckbestimmung der Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete<br />

schließt ein, dass „entstandene“ Kalt- bzw.<br />

Frischluft die Möglichkeit behält, in die benachbarten<br />

Wirkräume, d.h. die angrenzenden oder nahe gelegenen<br />

ausgleichsbedürftigen Siedlungen, einzuströmen („Frischund<br />

Kaltluftbahnen“). Dabei handelt es sich jedoch nicht<br />

nur um Bahnen konzentrierten Zuflusses, sondern oft um<br />

breite Bereiche, in denen frische/kalte Luft aus dem Freiraum<br />

in den Siedlungsraum eindringt, abhängig auch von<br />

der Vegetationsstruktur und der Baukörperanordnung am<br />

Siedlungsrand. Dazu bedarf es orts- bzw. flächenkonkreter<br />

Untersuchungen und Festlegungen (siehe G 3.4.2).<br />

Schutzbedürftige Bereiche für das Siedlungsklima:<br />

Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiete<br />

Zweckbestimmung:<br />

Die Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiete sollen funktionsfähig,<br />

insbesondere baufrei und emissionsarm erhalten<br />

werden (Sicherung des klimatischen Ausgleichspotenzials).<br />

Der Zustrom frischer Kaltluft in den Siedlungsraum<br />

soll nicht behindert werden.<br />

Kaltluftzufuhr in den Siedlungsraum: Besonders klimaaktiv<br />

in diesem Sinne sind Flächen mit starker nächtlicher<br />

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B - 36


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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Abkühlung (z.B. Grünland und Ackerland) und hinreichender<br />

Geländeneigung. Allerdings können auch in Wäldern<br />

nicht unerhebliche Kaltluftmassenströme entstehen. Für<br />

Siedlungen sind solche Ausgleichsströmungen dann von<br />

Bedeutung, wenn sie entweder direkt in den Siedlungskörper<br />

eindringen können, oder indem sie stärkere, die Siedlungen<br />

durchdringende Talabwinde zusätzlich „speisen“.<br />

Freiräume mit besonders hoher siedlungswirksamer Kaltluftproduktion<br />

dürfen deshalb nicht bebaut oder mit Luftschadstoffen<br />

belastet werden. Bebauung mindert die<br />

Entstehung von Kaltluft und deren Abfluss. Luftverunreinigungen<br />

würden mit der Kaltluft in die Siedlungen transportiert.<br />

Bei großflächigen Aufforstungen muss mit geringerer<br />

Kaltluftproduktion, ggf. mit Behinderung des Zuflusses in<br />

den Siedlungsraum gerechnet werden.<br />

Grundlage für die Ermittlung solcher Gebiete bildet die<br />

„Klimauntersuchung für den Freistaat Sachsen“ des Deutschen<br />

Wetterdienstes/Dresden 1995/1996. Die regionale<br />

Planung erfolgte in zwei Schritten:<br />

a) Ermittlung von Siedlungsgebieten mit besonderem<br />

Sicherungsbedarf (Wirkräume): Dazu gehören Siedlungen<br />

mit ungünstigen siedlungsklimatischen/lufthygienischen<br />

Bedingungen, insbesondere im Agglomerationsraum,<br />

Städte und sonstige Siedlungen in<br />

Gebieten mit geringer bis mittlerer oder geringer bodennaher<br />

Durchlüftung und Siedlungen mit überdurchschnittlicher<br />

Wärmebelastung sowie ausgewählte<br />

Siedlungen mit höheren siedlungsklimatischen Anforderungen<br />

(Tourismus- und Erholungsschwerpunkte).<br />

b) Ermittlung der für diese Gebiete bedeutsamsten Ausgleichsräume<br />

für die Bildung und Zufuhr frischer Kaltluft:<br />

Als Ausgleichsräume in diesem Sinn wurden (klimatologisch<br />

belegte) Kaltluftsysteme (Entstehungsund<br />

Abflussgebiete) ausgewiesen, sofern es sich um<br />

direkte Zuflüsse zu den sicherungsbedürftigen Siedlungsbereichen<br />

oder um direkte und nahe liegende<br />

Einzugsgebiete der für diese Bereiche wirksamen Talabwindsysteme<br />

handelt. Eine Ausweisung erfolgte<br />

nicht in Kältestressgebieten und in Kaltluftsystemen<br />

mit starken bodennahen Emissionsquellen. Die aus<br />

den Ergebnissen der landesweiten Klimauntersuchung<br />

abgeleiteten Gebiete wurden einer Plausibilitätsprüfung<br />

unterzogen (Relief, Flächennutzung, Abflusshindernisse,<br />

Mindestgröße).<br />

Die Gebiete werden in Karte 2 „Raumnutzung“ durch eine<br />

Objektsignatur (Pfeil in gemittelter effektiver Abflussrichtung)<br />

symbolhaft dargestellt. Dies und der Vorbehaltsstatus<br />

erfordern bei der raumordnerischen Anwendung Einzelfall<br />

bezogene Betrachtungen. Die flächenkonkrete Abgrenzung<br />

dieser siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche<br />

bedarf ortskonkreter Untersuchungen. Im Rahmen der<br />

kommunalen Landschafts- und Grünordnungsplanung<br />

müssen daher die erforderlichen Voraussetzungen für eine<br />

verbindliche Regelung dieses Aspektes des Siedlungsklimaschutzes<br />

durch die Bauleitplanung geschaffen werden.<br />

Die Darstellung von Kaltluftsystemen im <strong>Region</strong>alplan gibt<br />

hierfür räumliche Schwerpunkte aus regionaler Sicht vor.<br />

Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen: Frischluftentstehungsgebiete<br />

Zweckbestimmung:<br />

In den Frischluftentstehungsgebieten soll der Wald als<br />

klimawirksame Vegetationsstruktur erhalten werden (Sicherung<br />

des klimatischen Ausgleichspotenzials). Der<br />

Zustrom von Frischluft in den benachbarten Siedlungsraum<br />

soll nicht behindert werden.<br />

wenn Gehölzbestände durchströmt werden, auch Auswirkungen<br />

auf die Luftqualität im Waldumland. Bei Temperaturunterschieden<br />

zwischen Wald und Umland kann die<br />

Ausgleichswirkung durch thermisch bedingte Strömungen<br />

unterstützt werden (nächtliche Kaltluftsysteme, Flurwindsysteme).<br />

Besonders bei Schwachwindwetterlagen können<br />

in Wäldern entstandene Frischluftmassenströme im Siedlungsraum<br />

hohen lufthygienischen Stellenwert erlangen.<br />

Zusammenhängende Waldflächen im Schwachwindluv von<br />

Siedlungen sind besonders wertvoll. Waldflächen führen<br />

zudem auf Grund ihrer „Rauigkeit“ zu Turbulenzen, die bei<br />

laminaren schadstoffbelasteten Strömungen Verdünnungseffekte<br />

zur Folge haben. Im Übrigen sind Waldgebiete<br />

regelmäßig frei von Emittenten.<br />

Vor der Bestimmung von konkreten Bereichen mit besonderer<br />

Funktion für die Frischluftentstehung sind grundsätzliche<br />

Überlegungen zum überörtlichen Handlungsbedarf<br />

erforderlich. Besonderer Handlungsbedarf besteht in<br />

solchen Räumen, wo einerseits größere Flächensiedlungen<br />

(insbesondere Städte) oder netzartige Siedlungsstrukturen<br />

mit hohen Bevölkerungskonzentrationen, gewerblichen<br />

Flächennutzungen und entsprechend starker Verkehrsfrequentierung<br />

vorhanden sind („Bedarfsräume“) und<br />

andererseits frischluftrelevante Vegetation („Funktionsräume“,<br />

insbesondere Wald) nur begrenzt zur Verfügung<br />

steht - waldarmes Umfeld. Für Siedlungen mit waldreicherem<br />

Umfeld besitzen benachbarte Waldflächen natürlich<br />

ebenfalls wichtige siedlungsklimatische Funktionen. Allerdings<br />

ist der planerische Handlungsbedarf hier geringer.<br />

Den Ausgangspunkt der konkretisierenden Überlegung<br />

bilden die Gebiete, in denen entsprechend der Ergebnisse<br />

der Waldfunktionenkartierung des Freistaates Sachsen<br />

Waldflächen eine regionale Klimaschutzfunktion besitzen<br />

(in der Planungsregion die Räume Glauchau / Meerane,<br />

<strong>Chemnitz</strong> und Freiberg / Brand-Erbisdorf; siehe auch<br />

Landesentwicklungsplan Sachsen 2003 Karte 10 „Landesweite<br />

Schwerpunkte der Waldmehrung“). In regionaler<br />

Konkretisierung und Ergänzung werden als Gebiete mit<br />

potenziellem Handlungsbedarf auch größere durch ein<br />

urban geprägtes Flächennutzungsmosaik gekennzeichnete<br />

Kleinlandschaften und generell die Siedlungsagglomeration<br />

im Raum <strong>Chemnitz</strong> / Burgstädt / Limbach-Oberfrohna /<br />

Hohenstein-Ernstthal / Lichtenstein / Oelsnitz / Stollberg<br />

betrachtet.<br />

Die Zufuhr der in den Wäldern „entstandenen“ Frischluft in<br />

den Siedlungsraum erfolgt auf advektivem Weg oder bei<br />

bestimmten Witterungssituationen auch mit Unterstützung<br />

durch thermische Ausgleichsströmungen. Da solche Wirkgefüge<br />

in räumlicher Hinsicht begrenzt sind, kommen<br />

insbesondere Wälder mit unmittelbarem Siedlungskontakt<br />

oder zumindest siedlungsnahe Wälder in Betracht. Insofern<br />

sind stadtnahe Erholungswälder vielfach zugleich als<br />

Frischluftentstehungsgebiete für den Siedlungsraum zu<br />

werten. Bei Städten in Tal- oder Beckenlage wurden die<br />

Wälder an den Tal- bzw. Beckenflanken erfasst.<br />

Eine Ausweisung erfolgt dort, wo entsprechend der topografischen<br />

Gegebenheiten ein klimafunktionaler Zusammenhang<br />

zwischen dem entsprechenden Waldgebiet und<br />

einem potenziellen Wirkraum (regional relevante Siedlungsfläche)<br />

auch in der Nahbereichsebene nachvollziehbar<br />

ist und das Waldgebiet bzw. der Waldflächenkomplex<br />

eine gewisse Mindestgröße (nur ausnahmsweise unter<br />

10 ha) besitzt. Näheres zur Gebietsauswahl enthält der<br />

<strong>Region</strong>ale Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan. Der<br />

Stand der Ausweisung entspricht einer Abschätzung.<br />

Zu 3.4.2<br />

Die flächenkonkrete Abgrenzung der siedlungsklimatisch<br />

bedeutsamen Bereiche einschließlich der für den<br />

Kalt- bzw. Frischluftzustrom in die Siedlungen erforderlichen<br />

Strukturierung der Siedlungsrandzone bedarf orts-<br />

Die „Frischluftwirkung“ vor allem größerer Gehölzbestände<br />

besteht zunächst für den Bestandsinnenraum, hat aber,<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 37


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

konkreter Untersuchungen. Im Rahmen der kommunalen<br />

Landschafts- und Grünordnungsplanung müssen daher die<br />

erforderlichen Voraussetzungen für eine verbindliche<br />

Regelung des Siedlungsklimaschutzes durch die Bauleitplanung<br />

geschaffen werden. Die Ausweisung von Kaltluftsystemen<br />

in Karte 2 „Raumnutzung“ als Schutzbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft und von Frischluftentstehungsgebieten<br />

in Karte 5.1 als Bereiche der Landschaft mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen legt hierfür die räumlichen<br />

Schwerpunkte aus regionaler Sicht fest.<br />

Zu 3.5<br />

Freiraum und Siedlung<br />

Allgemeiner Freiraumschutz<br />

Plankapitel 3.5 hat den allgemeinen Freiraumschutz gegenüber<br />

Besiedelung zum Gegenstand. Hierbei geht es in<br />

allgemeiner Form um die Gestaltung des Verhältnisses<br />

zwischen dem (multifunktionalen) regionalen Freiraum und<br />

dem Siedlungsraum. Die grundlegende Regelungsabsicht<br />

besteht sowohl in der Bewahrung wertvoller Freiräume<br />

als auch in einer sinnvollen Gliederung des Siedlungsraumes.<br />

Dabei stehen die Erhaltung großer zusammenhängender<br />

Freiräume und die Vermeidung strukturloser<br />

Siedlungslandschaften durch die Anwendung der raumplanerischen<br />

Instrumente „<strong><strong>Region</strong>aler</strong> Grünzug“ und<br />

„Grünzäsur“ im Mittelpunkt.<br />

Zu 3.5.1 und 3.5.2<br />

Der regionale Freiraum, d.h. der Raum außerhalb von<br />

Siedlungen, ist Träger von ökologischen Funktionen und<br />

Nutzungspotenzialen und dabei auch Ausgleichsraum für<br />

die besiedelten Gebiete. Eine Erweiterung des Siedlungsraumes<br />

ist naturgemäß unvermeidbar mit Freiraumentzug<br />

verbunden. Im Interesse einer insgesamt leistungsfähigen<br />

Raumstruktur soll der Freiraum jedoch grundsätzlich vor<br />

Besiedelung (Entzug) bewahrt, im Zusammenhang erhalten<br />

(nicht zerschnitten) werden sowie funktionsfähig und<br />

nutzbar bleiben (frei von Beeinträchtigungen). Diese generellen<br />

Forderungen der regionalen Landschaftsordnung<br />

werden dort, wo der Freiraum besondere Funktionen oder<br />

Potenziale besitzt, durch spezifische Instrumente des regionalplanerischen<br />

Freiraumschutzes ergänzt und bekräftigt<br />

(Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Grünzüge, Grünzäsuren).<br />

Beeinträchtigungen bzw. Defizite sollen in sanierungsbedürftigen<br />

Bereichen der Landschaft beseitigt und<br />

in Bereichen der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

vermieden werden. Voraussetzung dafür<br />

bleibt aber in jedem Fall, dass der Freiraum als solcher erhalten<br />

wird.<br />

Zu 3.5.3<br />

Innerörtliche Grünbereiche (örtliche Freiräume) entfalten<br />

auf die Dauer einen größeren ökologischen Wert, wenn sie<br />

nicht verinseln, d.h. wenn die dort lebenden Tier- und<br />

Pflanzenpopulationen in möglichst ungehindertem Austausch<br />

mit den Populationen des regionalen Freiraumes<br />

bleiben. Auch unter dem Erholungsaspekt ist ihre Verknüpfung<br />

mit dem überörtlichen Freiraum sinnvoll.<br />

<strong>Region</strong>ale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

<strong>Region</strong>ale Grünzüge dienen der Erhaltung wertvoller<br />

Freiräume und gleichzeitig zur Gliederung der Siedlungslandschaft<br />

in dicht besiedelten Räumen. Sie sollen sichern,<br />

dass der regionale Freiraum möglichst als zusammenhängendes<br />

Freiraumsystem erhalten bleibt und die Identität<br />

räumlich eigenständiger Orte gewahrt wird. Sie verhindern<br />

insbesondere das netzförmige und flächenhafte Zusammenwachsen<br />

der Siedlungen. Eine Priorisierung einzelner<br />

Freiraumfunktionen erfolgt mit diesem Planelement jedoch<br />

nicht. Grünzüge in diesem raumplanerischen Sinn haben<br />

nicht zwangsläufig eine lineare Erstreckung und sind auch<br />

nicht unbedingt reich an Gehölzen oder floristisch-faunistisch<br />

wertvollen Strukturen. Eine einzelne Grünzug-<br />

Fläche wird ab einer Größe von i.d.R. mehreren km² ausgewiesen.<br />

Bei der Abgrenzung werden Verbundaspekte<br />

berücksichtigt.<br />

<strong>Region</strong>ale Grünzüge werden in den Teilen des Verdichteten<br />

Raumes ausgewiesen, in denen auf Grund bereits<br />

bestehender starker Verdichtungen und erheblicher Verdichtungsimpulse<br />

das ungeordnete netzförmige und flächenhafte<br />

Zusammenwachsen der Siedlungen zu befürchten<br />

ist. Sie werden ausgewiesen, wenn im konkreten<br />

Einzelfall besondere Gründe für die Erhaltung des Freiraumes<br />

sprechen. Als besondere Gründe gelten vor allem<br />

hervorgehobene Funktionen in den Bereichen<br />

• Erholung/Landschaftsbild<br />

• Biotope/Arten (auch Verbundfunktion)<br />

• Siedlungslandschaft/Ortsbild<br />

• Siedlungsklima<br />

• Boden<br />

• Landwirtschaft<br />

• Wald einschließlich Waldmehrung<br />

• Wassergewinnung/Hochwasserabfluss.<br />

<strong>Region</strong>ale Grünzüge (analog die Grünzäsuren) sind in<br />

ihrer Zweckbestimmung multifunktional, d.h. indirekt zielen<br />

sie auf die Sicherung einer Vielzahl von Freiraumfunktionen<br />

ab. Ihre Bindungswirkung ist hingegen auf das<br />

Freihalten von „Bebauung oder anderen funktionswidrigen<br />

Nutzungen“ beschränkt. „Funktionswidrige Nutzungen“ im<br />

Sinne dieses Planes sind alle siedlungstypischen Nutzungen,<br />

die in Verbindung mit der Bebauung zum „Freiraumentzug“,<br />

d.h. zu einer Besiedelung führen. <strong>Region</strong>ale<br />

Grünzüge (analog die Grünzäsuren) sollen als Freiraum<br />

erhalten, also nicht bzw. nicht über das ggf. bestehende<br />

Maß hinaus besiedelt werden. Der regionalplanerische<br />

Ausschluss von Besiedelung lässt mit engem Spielraum<br />

als Ausnahme die Entwicklung solcher Nutzungen zu, die<br />

zwar regionalplanerisch im weiteren Sinn überwiegend<br />

zum Siedlungsraum gerechnet werden, aber nicht zwangsläufig<br />

im grundlegenden Widerspruch zum Schutz der Freiraumfunktionen<br />

stehen müssen. Dazu können z.B. Parkanlagen,<br />

Zeltplätze, Sportplätze und Freibäder mit nur<br />

unerheblichen hochbaulichen Anlagen und Bodenversiegelungen<br />

zählen. Bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur,<br />

insbesondere Trassen, auch Kläranlagen, die<br />

naturgemäß durch den Freiraum führen bzw. in diesem<br />

lokalisiert sind, werden von diesen Planelementen des<br />

allgemeinen Freiraumschutzes nicht ausgeschlossen (keine<br />

Bebauung im Sinne von Besiedelung). Das Gleiche gilt<br />

für die Rohstoffgewinnung. Dieser Freiraumnutzung stehen<br />

<strong>Region</strong>ale Grünzüge und Grünzäsuren nicht entgegen,<br />

weil auch ein Gewinnungsgebiet Teil des Freiraumes<br />

bleibt. Allerdings sind hier zum endgültigen „Freiraumentzug“<br />

führende Folgenutzungen in Form einer Besiedelung<br />

(z.B. als Gewerbegebiet) ausgeschlossen. Rohstoffgewinnung<br />

im Bereich <strong><strong>Region</strong>aler</strong> Grünzüge oder Grünzäsuren<br />

erfordert freiraumtypische Folgefunktionen (insbesondere<br />

Naturschutz und Landschaftspflege, Forstwirtschaft, Landwirtschaft).<br />

Privilegierte Vorhaben gemäß § 35 BauGB und<br />

sonstige Vorhaben, die notwendigerweise im Freiraum<br />

erfolgen müssen, werden von diesem Ziel ebenfalls nicht<br />

berührt.<br />

Hinweis zur Abgrenzung der <strong>Region</strong>alen Grünzüge in<br />

Karte 2 „Raumnutzung“:<br />

<strong>Region</strong>ale Grünzüge werden in Vorranggebieten für Natur<br />

und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) und Vorranggebieten<br />

Wald nicht gesondert (überlagernd) ausgewiesen,<br />

da für diese Gebiete eine Besiedelung bereits durch die<br />

Vorrangausweisung mit Zielqualität ausgeschlossen ist.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 38


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Grünzäsuren dienen der Erhaltung wertvoller Freiräume<br />

zwischen eng benachbarten Siedlungen und gleichzeitig<br />

zur Gliederung der Siedlungslandschaft auf der regionalen<br />

Ebene. Sie sollen sichern, dass der regionale Freiraum als<br />

zusammenhängendes Freiraumsystem erhalten bleibt und<br />

die Identität räumlich eigenständiger Orte gewahrt wird.<br />

Sie verhindern insbesondere im Verlaufe von Achsen und<br />

bandförmigen Siedlungsstrukturen (Aneinanderreihung<br />

lang gestreckter Waldhufendörfer) die Entstehung ungegliederter<br />

Siedlungsbänder. Grünzäsuren sind nicht in<br />

jedem Fall reich an Gehölzen oder Biotopstrukturen. Sie<br />

sind auch als definierte regionale Planelemente inhaltlich<br />

ausdrücklich von örtlichen Grünzäsuren zu unterscheiden.<br />

Grünzäsuren werden im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesen, wenn<br />

der Abstand zwischen benachbarten Orten nur noch etwa<br />

1000 m oder bereits weniger, aber mindestens noch etwa<br />

200 m beträgt, wenn die Möglichkeit des Zusammenwachsens<br />

auf Grund der topographischen Verhältnisse<br />

zumindest theoretisch gegeben ist und wenn besondere<br />

Gründe im konkreten Einzelfall für die Erhaltung des bestehenden<br />

Siedlungszwischenraumes sprechen. Besondere<br />

Gründe liegen vor allem dann vor,<br />

• wenn durch das Zusammenwachsen viele Kilometer<br />

lange Siedlungsbänder entstehen oder Freiraumteile<br />

allseitig von Siedlungskörpern umschlossen würden,<br />

• wenn besonders hohe Freiraumwerte (siehe Grünzüge)<br />

gefährdet oder wichtige landschaftliche Zusammenhänge<br />

zerschnitten würden oder<br />

• wenn das Ortsbild oder der Charakter der Siedlungslandschaft<br />

beeinträchtigt würde.<br />

Innerhalb <strong><strong>Region</strong>aler</strong> Grünzüge übernehmen diese die<br />

Funktion der Grünzäsuren. Die Darstellung der Grünzäsuren<br />

erfolgt in Karte 2 „Raumnutzung“ nicht als Gebiet,<br />

sondern durch eine Objektsignatur (symbolhaft). Zur Bindungswirkung<br />

siehe <strong>Region</strong>ale Grünzüge.<br />

Zu 3.5.4<br />

Die Abgrenzung der <strong>Region</strong>alen Grünzüge und Grünzäsuren<br />

gegenüber dem Siedlungsraum ist nicht flächenscharf.<br />

Die örtliche Ausformung durch die Bauleitplanung (im<br />

Rahmen der Anpassung an die Ziele der Raumordnung)<br />

erfolgt dadurch, dass im <strong>Region</strong>alen Grünzug bzw. in den<br />

Grünzäsuren keine raumbedeutsamen Bauflächen im<br />

Sinne einer Besiedelung (Wohnbebauung, gewerblichindustrielle<br />

Bebauung) ausgewiesen werden, sondern<br />

Flächen für freiraumtypische Nutzungen und Funktionen<br />

(z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft). Die Zulässigkeit<br />

kleinflächiger Siedlungsabrundungen, die die komplexen<br />

Funktionen dieser Gebiete nicht gefährden dürfen, ist im<br />

Rahmen der raumordnerischen Einzelfallprüfung zu beurteilen.<br />

Kriterium für den Ermessensspielraum für kleinflächige<br />

Siedlungsabrundungen ist die Funktionssicherung<br />

der in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Bereiche im<br />

konkreten Fall.<br />

Zu 4<br />

Zu 4.1<br />

Erläuterungen<br />

Wasser<br />

Hochwasserschutz<br />

Durch die Hochwasserkatastrophe im August 2002 wurde<br />

deutlich, dass die fachplanerischen Voraussetzungen und<br />

gesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz und zur<br />

Hochwasservorsorge verbessert werden müssen.<br />

Ausgehend vom Grundsatz des vorbeugenden Hochwasserschutzes<br />

gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG sind in den<br />

Raumordnungs- bzw. <strong>Region</strong>alplänen entsprechende Ziele<br />

und Grundsätze zu konkretisieren. Der Landesentwicklungsplan<br />

2003 weist im Kapitel 4.3 Aufträge zur Ausweisung<br />

von Gebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

aus, die gemäß § 9 Abs.2 S.1 ROG im <strong>Region</strong>alplan<br />

auszugestalten sind.<br />

Die fachlich übergreifende Koordinierungsfunktion der<br />

Raumordnung/<strong>Region</strong>alpläne mit der Zweckbestimmung,<br />

konkurrierende Raumnutzungen auszugleichen und aufeinander<br />

abzustimmen, ermöglicht es durch die Integration<br />

der Fachplanungen gemäß § 7 Abs.3 ROG die Anforderungen<br />

des Hochwasserschutzes im Sinne der planerischen<br />

Vorsorge umzusetzen.<br />

Eine wichtige fachplanerische Grundlage für die Fortschreibung<br />

des <strong>Region</strong>alplanes bilden die Hochwasserschutzkonzeptionen,<br />

die für das Gebiet der Planungsregion<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge folgende Flusseinzugsgebiete<br />

erfassen:<br />

• Freiberger Mulde – Bobritzsch (Nr. 13)<br />

• Zwickauer Mulde (Nr. 16)<br />

• Gimmlitz (Nr. 19)<br />

• Striegis (Nr. 20)<br />

• Natzschung (Nr.21)<br />

• Flöha bis Pegel Borstendorf/ Schweinitz/<br />

Schwarze Pockau (Nr. 22)<br />

• Zschopau Pegel Hopfgarten bis Mdg.Wilisch/<br />

Flöha Pegel Borstendorf/GroßeLößnitz (Nr. 23)<br />

• Zschopau bis Pegel Hopfgarten/Sehma/Pöhlbach/Preßnitz<br />

(Nr. 24)<br />

• Lungwitzbach (Nr. 26)<br />

• Zwönitz (Nr. 27).<br />

Die Hochwasserschutzkonzeptionen wurden 2004 durch<br />

das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />

(SMUL) bestätigt. Weiterführende Entscheidungen<br />

- wie die Planung und bauliche Umsetzung ausgewählter<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen - erfolgen durch<br />

die Landestalsperrenverwaltung Sachsen. Schutzmaßnahmen<br />

mit örtlicher Wirkung und an Gewässern 2. Ordnung<br />

stehen unter Verantwortung der jeweiligen Gemeinden.<br />

Darüber hinaus stellen die vom Landesamt für Umwelt und<br />

Geologie erarbeiteten Gefahrenhinweiskarten (1:100000)<br />

sowie die Gefahren- und Intensitätskarten (1:5000) der<br />

Landestalsperrenverwaltung Bewertungsgrundlagen für<br />

besondere Gefahrenintensitäten und Risikogebiete dar.<br />

Maßgebende fachgesetzliche Grundlage ist das Sächsische<br />

Wassergesetz.<br />

Die Vorranggebiete für Überschwemmungsbereiche werden<br />

entsprechend der in den Hochwasserschutzkonzeptionen<br />

ermittelten Überschwemmungsgebieten für ein hundertjähriges<br />

Hochwasser im Planungsmaßstab der regionalplanerischen<br />

Ebene ausgewiesen.<br />

Die nach § 100 Abs. 3 SächsWG festgelegten Überschwemmungsgebiete<br />

berücksichtigen den IST-Zustand<br />

bezüglich der vorhandenen Hochwasser-Schutzanlagen.<br />

Sofern die Realisierung von technischen Hochwasser-<br />

Schutzmaßnahmen bereits einen Stand erreicht hat, der<br />

erkennbare Auswirkungen auf die Ausdehnung des Überschwemmungsbereiches<br />

hat, wird dieser regionalplanerisch<br />

berücksichtigt. In Abhängigkeit der Umsetzung technischer<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen ist bei Bedarf eine<br />

Teilfortschreibung zu erwägen.<br />

Die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für Hochwasser –<br />

Risikobereiche werden auf der Grundlage der Gefahrenhinweiskarte<br />

ausgewiesen, die ein Versagen/Überfluten<br />

technischer Schutzanlagen bei der Flächenmodellierung<br />

berücksichtigt. Ergänzend dazu wurden die Gebietsausweisungen<br />

mit Hochwasserextremereignissen (HQ<br />

200/extrem) abgeglichen, um das bestehende Gefährdungspotenzial<br />

räumlich insgesamt zu erfassen. Durch<br />

das Geländerelief der <strong>Region</strong> unterscheiden sich diese<br />

Gebietskulissen jedoch nur unwesentlich in ihren Flächenausdehnungen.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 39


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Der regionalplanerische Maßstab der Ausweisung erfasst<br />

generalisierte Überschwemmungsquerschnitte an Flussläufen<br />

ab 100 m Breite (entspricht 1 mm auf der Raumnutzungskarte).<br />

Die darüber hinaus existierenden kleinräumigeren<br />

Gebiete sind für den regionalplanerischen Maßstab<br />

nicht relevant und werden daher auch nicht von der Planaussage<br />

erfasst.<br />

Für die weitere räumliche Konkretisierung auf der Ebene<br />

der Bauleitplanung/ Grünordnungsplanung wird auf die<br />

Gefahrenkarten bzw. auf die Arbeitskarten der Überschwemmungsgebiete<br />

hingewiesen.<br />

Zu 4.1.1<br />

Hochwasserschutz erfordert ein umfassendes überörtliches<br />

und auch transnationales Zusammenwirken in verschiedenen<br />

Handlungsfeldern. Neben den unmittelbar<br />

wirkenden operativen Maßnahmen ist der vorbeugende<br />

Hochwasserschutz insbesondere darauf ausgerichtet,<br />

durch nachhaltig wirkende Flächennutzungen oder den<br />

Ausbau von Hochwasserrückhaltesystemen die Voraussetzungen<br />

für einen verbesserten Wasserrückhalt in der<br />

Fläche zu unterstützen und Gefährdungspotenziale zu<br />

minimieren. Zur Minderung hochwasserbedingter Konflikte<br />

zwischen Ober - und Unterliegern sind die jeweiligen<br />

Gewässereinzugsgebiete als Gesamtraum zu behandeln<br />

und Anforderungen im Sinne eines Hochwassermanagements<br />

zu koordinieren.<br />

Die Sicherung und Wiederherstellung von Retentionsflächen,<br />

Renaturierungsmaßnahmen, die Rückgewinnung<br />

versiegelter Flächen, die konservierende Bodenbearbeitung<br />

(Mulchsaaten) / Direktsaat, die Umwandlung von<br />

Ackerland in Grünland sowie Anpflanzungen / Aufforstungen<br />

sind wesentliche Handlungsfelder zur Verbesserung<br />

des Wasserrückhaltes in der Fläche.<br />

Ergänzend dazu sind gemäß der Hochwasserschutzkonzeptionen<br />

Hochwasserrückhaltebecken und Deichbaumaßnahmen<br />

unter Berücksichtigung ihrer Priorität und der<br />

Belange der Umweltverträglichkeit zu realisieren. Neben<br />

zahlreichen Maßnahmen im örtlichen Bereich (Gewässer<br />

II. Ordnung) werden durch die Landestalsperrenverwaltung<br />

die Maßnahmen/Projekte mit überörtlicher Bedeutung<br />

geplant und umgesetzt. Ausgehend von den Ergebnissen<br />

der landesweiten Priorisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

vom 30.11.2005 und dem gegenwärtigem<br />

Planungsstand sind für das Gebiet der <strong>Region</strong> fünf prioritäre<br />

Standorte mit einer Realisierung bis 2013 geplant (siehe<br />

Anlage 4 und Umweltbericht). Die Standorte werden gemäß<br />

LEP Z 4.3.9 regionalplanerisch ausgewiesen bzw.<br />

dargestellt.<br />

Die thematische Auseinandersetzung mit Anforderungen<br />

zum Hochwasserschutz (auch in Trockenzeiten) stellt<br />

besonders gegenüber privaten Bauherren in Verbindung<br />

mit verfahrens- oder genehmigungsfreien Bauvorhaben<br />

einen wichtigen Teil der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der<br />

Hochwasservorsorge dar. Die bestehenden naturbedingten<br />

Gefahren für Menschen und Sachwerte erfordern ein<br />

aktives Gefahrenbewusstsein.<br />

In die allgemeine Hochwasservorsorge sind auch Gebiete<br />

mit hohem Grundwasserstand einzubeziehen, in denen<br />

nach ergiebigen Niederschlägen ebenfalls Hochwasser<br />

entsteht.<br />

Zu 4.1.2<br />

SächsWG festgesetzt. In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>- Erzgebirge<br />

wurden bislang keine Festsetzungen gemäß § 100 Abs.1<br />

SächsWG im Rahmen eines Verfahrens nach § 130<br />

SächsWG vorgenommen, so dass auch keine gebietsbezogenen<br />

Rechtsverordnungen vorliegen.<br />

Mit Hinweis auf die in 2006 zwischen SMUL und SMI<br />

gemeinsam mit den <strong>Region</strong>alen Planungsstellen im Rahmen<br />

des Arbeitskreises Hochwasserschutz abgestimmten<br />

Handlungsempfehlungen wurde festgestellt, dass die<br />

Überlagerung von wasserrechtlichen Überschwemmungsgebieten<br />

mit Vorranggebieten Hochwasserschutz grundsätzlich<br />

möglich und sinnvoll ist.<br />

Die ausgewiesenen Vorranggebiete sind gemäß § 2 Abs. 2<br />

Nr.8 Satz 7 ROG räumliche Steuerungsinstrumente, die<br />

auf die überörtliche Sicherung und Rückgewinnung von<br />

Retentionsflächen im Freiraum /Auen und überschwemmungsgefährdete<br />

Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

ausgerichtet sind. Dabei werden die rechtlichen<br />

Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gemäß<br />

§ 31 b beachtet.<br />

Die im Freiraum liegenden Vorranggebiete für Überschwemmungsbereiche<br />

überlagern sich in der Regel mit<br />

Vorranggebieten für Natur und Landschaft. Die hier betroffenen<br />

strukturbestimmenden Lebensraumtypen und Biotope<br />

sind an feuchte/nasse Standortbedingungen mit<br />

gelegentlichen Überflutungsereignissen gebunden, so<br />

dass die Überlagerung der Vorranggebiete miteinander<br />

vereinbar ist und keine Nutzungskonflikte auslöst.<br />

Darüber hinaus sind auch gemäß § 7 Abs.2 Nr. 2 ROG die<br />

Festlegungen im <strong>Region</strong>alplan für Freiräume zur Gewährleistung<br />

des vorbeugenden Hochwasserschutzes ausdrücklich<br />

vorzusehen.<br />

Überschwemmungsbereiche sollen insbesondere für die<br />

Inanspruchnahme durch zusätzliche Baugebiete ausgeschlossen<br />

werden. Mit der Vorrangausweisung werden<br />

Bindungswirkungen gemäß § 4 Abs. 1 ROG und § 1 Abs.4<br />

BauGB ausgelöst, die eine entsprechende Regelung im<br />

Rahmen der Bauleitplanung ermöglichen.<br />

Soweit ein hochwasserschutzgerechtes Bauen erfolgt,<br />

bleiben der bauliche Bestandsschutz sowie Bauvorhaben<br />

im Innenbereich gemäß § 34 BauGB davon unberührt.<br />

Unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen zu<br />

Entschädigungsleistungen bezieht sich der Anwendungsbereich<br />

des Planungszieles ferner nur auf Baugebiete, die<br />

noch kein Baurecht erlangt haben.<br />

Inwieweit ein nachträglicher Anpassungsbedarf der Bauleitplanung<br />

entsteht, hängt vom konkreten Einzelfall und<br />

dem planerischen Ermessen der Gemeinde ab.<br />

Da die <strong>Region</strong> noch über ausreichende Flächenpotenziale<br />

außerhalb Hochwasser gefährdeter Bereiche verfügt, die<br />

für die Wohnbebauung oder gewerbliche Nutzung geeignet<br />

sind und auch bereits planerisch vorgehalten werden und<br />

andererseits die demografische Entwicklung zu rückläufigen<br />

Bedarfsausweisungen führt, unterstützt das Planungsziel<br />

gleichermaßen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.<br />

Entsprechend der bestätigten Hochwasserschutzkonzeptionen<br />

sind überschwemmungsgefährdete Siedlungsbereiche<br />

durch bauliche Maßnahmen wirksamer vor Überflutungen<br />

zu schützen.<br />

.<br />

Zu 4.1.3<br />

Der Planungsgrundsatz dient der Konfliktminimierung. Die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind besonders bei<br />

Änderungen der Flächennutzung bzw. Durchführung von<br />

Bauvorhaben in die Abwägung einzustellen.<br />

Mit der Ausweisung der Vorbehaltsgebiete werden die<br />

Gebiete mit einem erhöhten Hochwasserrisiko aufgezeigt,<br />

die unter bestimmten Voraussetzungen – wie Versagen<br />

technischer Schutzeinrichtungen, Extremereignisse –<br />

überflutet werden können. Durch die Ausweisung soll auch<br />

das Gefahrenbewusstsein sensibilisiert werden.<br />

In diesen Gebieten sind geeignete Vorsorgemaßnahmen<br />

zur Schadensminimierung zu treffen und die unterschiedlichen<br />

Raumnutzungen unter dem Gesichtspunkt der<br />

Hochwassergefährdung aufeinander abzustimmen. Mit<br />

Gemäß LEP Z 4.3.8 sind im <strong>Region</strong>alplan Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

auszuweisen und Festlegungen zu Art und Umfang<br />

der Nutzungen in diesen Gebieten zu treffen.<br />

Die als Vorranggebiete ausgewiesenen Überschwemmungsbereiche<br />

stehen im Rang von Überschwemmungsgebieten<br />

im Sinne des Wasserrechtes, im Übrigen bis<br />

HQ 100 .<br />

Die fachlichen Grundlagen für diese Gebietsausweisungen<br />

wurden im Rahmen der Hochwasserschutzkonzeptionen<br />

erstellt. Die Gebiete wurden gemäß § 100 Abs. 3<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 40


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Hinweis auf die Gefahrenkarten sind Differenzierungen der<br />

Gefährdungsintensität abzuleiten und erkennbare nutzungs-<br />

oder baubedingte Auswirkungen daraus auf angrenzende<br />

Gebiete und Unterlieger zu berücksichtigen.<br />

Hochwasser angepasstes Bauen soll beispielsweise Anforderungen<br />

zu Baugröße und –form, zur räumlichen<br />

Einordnung oder technischen Anordnung bestimmter<br />

Anlagen und Ausrüstungen optimieren, aber auch die<br />

Querschnittsdimensionierung und Ausführung von Brückenbauten<br />

beachten.<br />

Zu 4.1.4<br />

Der Planungsgrundsatz ist unter Berücksichtigung des<br />

jeweiligen Einzelfalles und der bestehenden wasser- und<br />

baurechtlichen Anforderungen auf eine Konfliktminimierung<br />

ausgerichtet.<br />

Nach § 100a SächsWG ist u.a. die Errichtung und wesentliche<br />

Änderung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten<br />

nur zulässig ist, wenn diese den Hochwasserabfluss<br />

nicht wesentlich beeinträchtigen.<br />

Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

gemäß § 34 BauGB besitzt auch im besiedelten Innenbereich<br />

der Schutz vor Hochwasser als Gemeinwohlaufgabe<br />

von hohem Rang zunehmende Bedeutung.<br />

Soweit es möglich ist, sollen die daraus resultierenden<br />

Anforderungen bei der Abwägung im Rahmen der Entscheidungsfindung<br />

von Bauvorhaben berücksichtigt werden.<br />

Ausgehend von den Schadensbilanzen des Hochwassers<br />

2002 wird deutlich, dass Sachschäden insbesondere an<br />

Gebäuden und Anlagen der Infrastruktur in dichter bebauten<br />

Siedlungsgebieten entlang der Flussläufe im Überschwemmungsraum<br />

und bei ungenügender Dimensionierung<br />

oder Versagen der Schutzeinrichtungen entstanden<br />

sind.<br />

Grundsätzlich ist ein umfassender Schutz vor Extremhochwasser-Ereignissen<br />

unrealistisch. Das Risikopotenzial<br />

ist jedoch auch durch bauliche Schutzvorkehrungen besonders<br />

im besiedelten Raum zu minimieren. Die Ergebnisse<br />

der Hochwasserschutzkonzeptionen zur Durchführung<br />

der jeweiligen Maßnahmen und Projekte sind in<br />

Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden weiter umzusetzen.<br />

Dabei sind Schutzanforderungen für örtliche Maßnahmen<br />

(Gewässer II. Ordnung) zu integrieren.<br />

Der ermittelte Planzustand mit geringer dimensionierten<br />

Überschwemmungsgebieten wird jedoch erst nach Realisierung<br />

der jeweiligen Schutzmaßnahmen im Einzugsbereich<br />

wirksam.<br />

Das Gefährdungspotenzial in Überschwemmungsgebieten,<br />

in denen die geplanten Schutzmaßnahmen noch nicht<br />

realisiert werden konnten, wird durch bauliche Nachverdichtungen<br />

und Flächenversiegelungen weiter erhöht. Dies<br />

gilt besonders für Gebiete, in denen aus technischen als<br />

auch aus wirtschaftlichen Gründen kein real durchsetzbares<br />

Schutzziel für ein HQ 100 erreichbar ist.<br />

Zu 4.1.5<br />

Formen der Landbewirtschaftung und Aufforstungen sind<br />

Abflusswerte zu minimieren.<br />

Infolge der schnellen Hochwasserbildung sind auch Gefahrenbereiche<br />

im Abflusssystem der Fließgewässer (z.B. für<br />

Verklausungen an Brückenbauwerken) weitestgehend zu<br />

reduzieren.<br />

Mit der Ausweisung der Gebiete wird ein vorläufiger Handlungsrahmen<br />

im Sinne des § 100b SächsWG gesetzt.<br />

Erläuterungen zur Ausweisung der Hochwasserrückhaltebecken<br />

Auf der Grundlage des Handlungsauftrages gemäß LEP<br />

Z 4.3.9 sind Vorrang – bzw. Vorbehaltsstandorte für Maßnahmen<br />

des technischen Hochwasserschutzes – wie<br />

Standorte für Talsperren oder Hochwasserrückhaltebecken<br />

– in den <strong>Region</strong>alplänen auszuweisen.<br />

Die fachlichen Grundlagen zur Errichtung technischer<br />

Schutzanlagen mit überörtlicher Bedeutung wurden im<br />

Rahmen der Hochwasserschutzkonzeptionen erstellt.<br />

Darauf aufbauend wurden bzw. werden durch die Landestalsperrenverwaltung<br />

Untersuchungen zur Machbarkeit<br />

und Wirksamkeit der Anlagen bis zur Projektgenehmigung<br />

weitergeführt. Ausgehend vom Gefährdungspotenzial und<br />

der Realisierbarkeit wurden Prioritäten zur Umsetzung<br />

ausgewählter raumbedeutsamer Anlagen bis 2013 festgelegt.<br />

Die Standorte für die Hochwasserrückhaltung überlagern<br />

regelmäßig hochwertige Naturräume. Ihre Zweckbestimmung<br />

dient jedoch dem Schutz vor Gefahren für Leib und<br />

Leben und begründet damit auch ein überwiegend öffentliches<br />

Interesse. Das Konfliktpotenzial ist Einzelfall bezogen<br />

zu bewerten.<br />

Für eine Ausweisung im <strong>Region</strong>alplan kommen – auch<br />

anhand des vorliegenden Planungsstandes – zunächst nur<br />

die prioritären Anlagen in Betracht (siehe Anlage 4), wobei<br />

die räumlich konkrete Standortfestlegung durch die Fachplanung<br />

eine wesentliche Voraussetzung darstellt.<br />

Im Rahmen der zu führenden Umweltprüfung (siehe Umweltbericht)<br />

ist zu berücksichtigen, dass die auszuweisenden<br />

Standorte mindestens über eine erste, durch den<br />

Fachplanungsträger zu erbringende Prüfung zur Machbarkeit<br />

und zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen<br />

verfügen müssen. Auf dieser Grundlage und der dabei in<br />

Ansatz gebrachten jeweiligen baulichen Ausführungsvariante<br />

sowie der vorgegebenen Dimensionierung erfolgt die<br />

Beurteilung der Raumverträglichkeit auf der Ebene der<br />

<strong>Region</strong>alplanung. Im Ergebnis der anhand der vorliegenden<br />

Daten durchgeführten Prüfungen werden die Standorte<br />

HRB 2 – Rödlitzbach (Nr.1), HRB 9 Kirchberger Dorfbach<br />

(Nr.2) und HRB Neuwürschnitz (Nr.3) als Vorranggebiete<br />

ausgewiesen.<br />

Da für die Standorte Mulda – HWR<br />

49 (Nr.15) und Oberbobritzsch – HWR 461 (Nr. 19) bedingt<br />

durch ihre Lage in Natura -2000- Gebieten im Rahmen<br />

der FFH – Verträglichkeitsprüfung Standort bezogene,<br />

entscheidungserhebliche Voraussetzungen abzuklären<br />

sind, werden diese Standorte nachrichtlich dargestellt.<br />

Alle übrigen geplanten Standorte werden ebenfalls nachrichtlich<br />

dargestellt. Ihr Planungsstand erlaubt noch keine<br />

raumordnerische Sicherung.<br />

Die ausgewiesenen Gebiete zur Erhöhung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhaltevermögens stellen die Gebietskulisse<br />

der Hochwasserentstehungsgebiete dar, die durch<br />

das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie mit<br />

Hilfe des WBS FLAB (Wissensbasiertes System Flächen<br />

gleicher Abflussbildung) erarbeitet wurde. Es handelt sich<br />

Zu 4.2 Gewässersanierung<br />

dabei um Flächen, auf denen schnelle Abflusskomponenten<br />

(Oberflächen-, Sättigungsflächen-, schneller Zwi-<br />

der Fließgewässersanierung entsprechen denen, deren<br />

Die in Karte 4 ausgewiesenen regionalen Schwerpunkte<br />

schenabfluss) dominieren. In Überlagerung mit der Niederschlagshäufigkeit<br />

besitzen diese Gebiete für die Hochserrahmenrichtlinie<br />

(„guter Zustand“) ohne zusätzliche<br />

Zielerreichung zur Umsetzung der Europäischen Waswasserentstehung<br />

eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit.<br />

Die Flächennutzung ist deshalb auf das bestehende wahrscheinlich (Sanierungsbedarf) eingeschätzt wird.<br />

Maßnahmen als unklar (Untersuchungsbedarf) bzw. un-<br />

Gefahrenrisiko einzustellen, wobei der Wasserrückhalt in Bei den regionalen Schwerpunkten Grundwassersanierung<br />

der Fläche besondere Bedeutung erhält. Verschlechterungen<br />

durch Flächenneuversiegelungen sind durch sparsa-<br />

es sich um die Kategorie der Wasserrahmenrichtlinie,<br />

und dem Sanierungsbedarf stehender Gewässer handelt<br />

men Umgang mit Grund und Boden oder geeignete Ausgleichsmaßnahmen<br />

zu vermeiden. Durch standortgerechte<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 41


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

deren Zielerreichung ohne zusätzliche Maßnahmen als<br />

unwahrscheinlich eingeschätzt wird.<br />

Insbesondere für die Talsperre Kriebstein und die Zschopau<br />

müssen langfristige Konzepte für die Verbesserung<br />

des ökologischen Potenzials der Talsperre und des ökologischen<br />

Zustandes der Zschopau entwickelt werden, um<br />

auch die touristische Nutzung des Gebietes nachhaltig zu<br />

gewährleisten.<br />

(Ausweisungen erfolgen auf der Grundlage von Fachdaten<br />

des LfUG.)<br />

Anmerkung:<br />

Am 22. 12. 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />

(Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines<br />

Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />

Bereich der Wasserpolitik, ABl. EG Nr. L 327 S. 1) in Kraft.<br />

Sie ist die erste europäische Richtlinie, die einen umfassenden,<br />

länderübergreifenden Schutz für das Schutzgut<br />

Wasser vorsieht. Ihr zentrales Ziel ist das Erreichen eines<br />

„guten Zustandes“ für alle Gewässer in der Europäischen<br />

Gemeinschaft bis zum Jahr 2015. Die Qualitätskriterien zur<br />

Zustandsbestimmung der Gewässer werden in der Richtlinie<br />

definiert. Als erster wesentlicher Schritt erfolgte eine<br />

umfassende Bestandsaufnahme der Gewässer, die bis<br />

2004 abzuschließen war. Sie ergab für Sachsen, dass<br />

ohne zusätzliche Maßnahmen für nur 15 % der Oberflächenwasserkörper<br />

und 54 % der Grundwasserkörper die<br />

Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie<br />

wahrscheinlich ist.<br />

Die Wasserrahmenrichtlinie erfasst Fließgewässer mit<br />

einem Einzugsgebiet > 10 qkm und stehende Gewässer<br />

mit einer Wasserfläche > 0,5 qkm. Das erklärt z. B. dass<br />

zahlreiche kleinere Gewässer nicht genannt werden.<br />

Ausnahmen bilden kleinere Flüsse und Bäche, welche<br />

nachweislich verantwortlich für die Verschmutzung größerer<br />

Flüsse sind.<br />

Zu 4.3 Gewässerschutz, Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung<br />

Zu 4.3.1<br />

Die Trinkwasserversorgung in der <strong>Region</strong> wird zu ca. 75 %<br />

über Fernwasserverbund realisiert. Die Einzugsgebiete der<br />

Oberflächengewässer sind vor schädlichen Stoffeinträgen<br />

(wie Nitrat) zu schützen.<br />

Rückhaltepuffer für Hochwasser und Vorsorgekapazitäten<br />

für zunehmend klimatisch bedingte Trockenwetterlagen<br />

erfordern ein ausgewogenes Bewirtschaftungsmanagement<br />

der Talsperren, das durch ein qualitativ und mengenmäßig<br />

gesichertes Grundwasserdargebot ausgewogen<br />

zu ergänzen ist. Als Folge größer werdender Trockenheit<br />

reduziert sich die Grundwasserneubildung, was sich auf<br />

die gesamte Entwicklung des Bodenwasserhaushalts<br />

auswirkt.<br />

Mit In-Kraft-Treten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am<br />

22.12.2000 wurde ein komplexer, langjähriger Prozess für<br />

die Bewertung und für erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />

von Oberflächengewässern und<br />

Grundwasserkörpern innerhalb der Europäischen Union<br />

eingeleitet.<br />

Ziel ist das Erreichen eines guten Zustandes gemäß<br />

WRRL bis 2015.<br />

Als Grundwasserkörper wird ein abgegrenztes Grundwasservolumen<br />

innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter<br />

definiert. Neben den oberirdischen Einzugsgebietsgrenzen<br />

sind besonders geologische und hydrogeologische<br />

Strukturen bestimmend. Die Grundwasserkörper der<br />

<strong>Region</strong> sind den (Teil)Einzugsgebieten der Freiberger<br />

Mulde, Striegis, Flöha, Zschopau, Schwarzwasser, Zwickauer<br />

Mulde, Lungwitzbach, <strong>Chemnitz</strong>, Weiße Elster<br />

sowie dem Elbeschlauch zugeordnet. Die Merkmale der<br />

Wasserkörper und die anthropogenen Belastungen sowie<br />

deren Auswirkungen auf die Grundwasserkörper wurden<br />

mit der vorliegenden Bestandsaufnahme (Beschreibung)<br />

durch das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

erfasst und nach Vorgaben der WRRL den zwei Kategorien<br />

Zielerreichung wahrscheinlich bzw. unklar/unwahrscheinlich<br />

zugeordnet.<br />

In Karte 4 werden die Gebiete ausgewiesen, deren Zielerreichung<br />

im Ergebnis der vorliegenden Beschreibung der<br />

Grundwasserkörper als unklar bzw. unwahrscheinlich<br />

bewertet wurde und deshalb Sanierungsbedarf besitzen.<br />

Gemäß WRRL sind bis 2009 entsprechende Bewirtschaftungspläne<br />

zu erstellen (Maßnahmeprogramme), die zur<br />

Erreichung des guten Zustandes erforderlich sind.<br />

Der Hauptgrund für die mögliche Nichterreichung des<br />

Zielzustandes der betroffenen Grundwasserkörper in der<br />

<strong>Region</strong> wird durch diffuse Stoffeinträge bestimmt. Sie<br />

resultieren im Wesentlichen aus Stickstoffeinträgen der<br />

Landwirtschaft, urbanen Landnutzungen, Luftschadstoffen<br />

aus Industrie, Verkehr, Haushalt und Landwirtschaft, sowie<br />

großen Industriegebieten und Verkehrsanlagen. Durch<br />

diese meist großflächig auftretenden Schadstoffquellen<br />

kann eine weiträumige Veränderung der natürlichen<br />

Grundwasserbeschaffenheit bewirkt werden. Besonders<br />

bei hohen Nitratkonzentrationen im Grundwasser und<br />

großen Siedlungs- und Verkehrsflächen wird eine Zielerreichung<br />

als unwahrscheinlich angesehen.<br />

Einer weiteren Verschlechterung des Zustandes ist entgegen<br />

zu wirken. Der Grundwasserschutz ist beispielsweise<br />

durch Projekte der umweltgerechten Landwirtschaft, Maßnahmen<br />

zur Flächenentsiegelung, Renaturierung oder<br />

Aufforstungen zu verbessern.<br />

Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers gegenüber<br />

Schadstoffen ist abhängig von den jeweiligen Boden- und<br />

Gesteinseigenschaften, dem Grundwasserstand und der<br />

Grundwasserneubildungsrate.<br />

Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird<br />

von der Struktur und Mächtigkeit der anstehenden Gesteine<br />

bestimmt und wird in drei Klassen eingeordnet: ungünstig,<br />

mittel und günstig.<br />

In Karte 5.1 werden gemäß LEP Z 4.3.1 die „Gebiete mit<br />

hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung“<br />

ausgewiesen, die besondere Nutzungsanforderungen und<br />

einen erhöhten Grundwasserschutz begründen.<br />

Diese Gebiete besitzen ein ungünstiges Schutzpotenzial<br />

der Grundwasserüberdeckung. Die Ermittlung des Schutzpotenzials<br />

der Grundwasserüberdeckung 1: 200 000<br />

basiert auf den geologischen Geometrien der digitalen<br />

Hydrogeologischen Übersichtskarte des Freistaates Sachsen<br />

(HÜK200dig.). Dabei werden die oberflächennahen<br />

Grundwasserleiter ohne wirksame Bedeckung durch bindige<br />

(wasserstauende) Deckschichten im geologischen<br />

Sinne a priori als ungeschützt eingestuft. In diesen Bereichen<br />

ist das Risiko einer Grundwasserverschmutzung<br />

gegenüber bedeckten Gebieten höher und das Schutzpotenzial<br />

dementsprechend als „ungünstig“ zu interpretieren.<br />

Eine angepasste Nutzung und Bewirtschaftung ist deshalb<br />

in diesen Gebieten zu berücksichtigen.<br />

Erläuterungen zur Ausweisung von Vorranggebieten<br />

für die Wasserbereitstellung<br />

Gemäß LEP Z 13.2 werden die Handlungsaufträge zur<br />

Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für<br />

Wasserressourcen im <strong>Region</strong>alplan umgesetzt.<br />

Die ausgewiesenen Vorranggebiete wurden in Abstimmung<br />

mit der Abteilung Umwelt – Umweltfachbereich des<br />

Regierungspräsidiums <strong>Chemnitz</strong> als Entwurfsgrundlage<br />

und unter Berücksichtigung der vorliegenden Vorschläge<br />

der unteren Wasserbehörden, sowie des Landesamtes für<br />

Umwelt und Geologie erarbeitet.<br />

Die Auswahl der Gebiete als regionalplanerische Vorranggebiete<br />

erfolgte anhand folgender Kriterien:<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 42


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

• überörtliche Bedeutung, Bilanzdargebot mindestens<br />

200 m 3 /d<br />

• Gebietsgröße mindestens 100 ha<br />

• gesicherte Datengrundlage zur Gebietsabgrenzung<br />

• wasserwirtschaftliche Bedeutung<br />

• Prüfung der Raumverträglichkeit einschließlich<br />

der Beachtung vorhandener Trinkwasserschutzgebiete<br />

und Vorranggebiete Wasser bei räumlichen<br />

Überlagerungen<br />

Die ausgewiesenen Vorranggebiete sind Erkundungsgebiete,<br />

die auf der Grundlage der fachbehördlichen Gutachten<br />

ermittelt wurden und Gegenstand eines Festsetzungsverfahrens<br />

werden.<br />

Mit der Ausweisung ist die Zweckbestimmung verbunden,<br />

dass bestimmte raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen<br />

mit dem Schutz des Trinkwasserdargebotes in<br />

Menge und Qualität – im Sinne der Kriterien einer Schutzgebietsverordnung<br />

- vereinbar sind.<br />

Bei In-Kraft-Treten einer entsprechenden Rechtsverordnung<br />

wird der Status eines fachgesetzlich geschützten<br />

Trinkwasserschutzgebietes erreicht.<br />

Zu 4.3.2<br />

Bei den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten im Bereich<br />

der Natzschung und der Schweinitz handelt es sich um<br />

Gebiete, die noch nicht für die Trinkwasserversorgung<br />

genutzt werden. Ihre Vorhaltung im Sinne der langfristigen<br />

Daseinsvorsorge begründet sich durch bestehende bilaterale<br />

Vereinbarungen mit der Tschechischen Republik, die<br />

am 13.12.1995 vertraglich vereinbart wurden.<br />

Ausgehend von der gesicherten Versorgungsbilanz, der<br />

weiter rückläufigen Einwohnerentwicklung, sinkenden<br />

leitungsgebundenen Wasserverlusten und der Versorgungsstruktur<br />

in der <strong>Region</strong> ist die Vorhaltung und Ausweisung<br />

weiterer Vorbehaltsgebiete für die Trinkwasserbereitstellung<br />

nicht begründbar.<br />

Davon unberührt besteht auch in Verbindung mit der<br />

Umsetzung der WRRL der Grundsatz zum Schutz der<br />

Gewässer und Wasserressourcen.<br />

Zu 4.3.3<br />

Grundsätzlich hat die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />

ein hohes Niveau erreicht.<br />

Ausgehend vom Grundsatzplan 2002 Öffentliche Wasserversorgung<br />

des Freistaates Sachsen wird für den Anschlussgrad<br />

der Bevölkerung an die öffentliche Wasserversorgung<br />

bis 2010 das Ziel von 99,4 % vorgegeben.<br />

Gegenwärtig (Jahresbericht 2006) liegen in der <strong>Region</strong><br />

• Zweckverband Mittleres Erzgebirgsvorland, Hainichen<br />

mit ca. 94%<br />

• Wasserzweckverband Freiberg mit ca. 92,8%<br />

und<br />

• Zweckverband Mittleres Erzgebirge, Annaberg<br />

mit ca. 97,8%<br />

noch unter dieser Zielgröße.<br />

Insbesondere im Ländlichen Raum des nördlichen Landkreisgebietes<br />

von Mittweida und in den grenznahen Gebieten<br />

der Landkreise Freiberg und Mittlerer Erzgebirgskreis<br />

gibt es noch Ortsteile von Gemeinden, die nicht oder nur<br />

zum geringen Teil an die öffentliche Wasserversorgung<br />

angeschlossen sind. Hier ist durch die zuständigen Aufgabenträger<br />

ausgehend von der jeweiligen Bedarfssituation<br />

zu prüfen, wie diese Haushalte mit einem wirtschaftlich<br />

vertretbaren Aufwand an die öffentliche Wasserversorgung<br />

angeschlossen werden können.<br />

Soweit die Trinkwasserversorgung weiter über Eigenwasserversorgung<br />

(Hausbrunnen) erfolgen muss, sind besondere<br />

Schutzanforderungen für das Grundwassers, insbesondere<br />

gegenüber landwirtschaftlicher Düngemitteleinträge<br />

oder mikrobiologischen Belastungen, zu beachten, um<br />

Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.<br />

Mit den geplanten Ausbaumaßnahmen zur Gruppenwasserversorgung<br />

oder weiterer Fernwasserzuspeisungen ist<br />

dem Anspruch auf eine gesicherte und hygienisch einwandfreie<br />

Trinkwasserversorgung auch bei rückläufigen<br />

Einwohnerzahlen möglichst flächendeckend Rechnung zu<br />

tragen, wobei der jeweilige Einzelfall zu beachten ist.<br />

Insbesondere in den Gebieten mit starkem Bedarfsrückgang<br />

sind Anpassungen der Wasserversorgungsinfrastruktur<br />

erforderlich (z.B. Rückbaumaßnahmen). Dabei muss<br />

weiterhin gewährleistet sein, dass Trinkwasser in ausreichender<br />

Menge und Qualität zur Verfügung steht.<br />

Zu 4.3.4<br />

Die infrastrukturelle Ausstattung der Grenzgemeinden und<br />

ihrer Ortsteile soll weiter verbessert werden. Dabei sollen<br />

insbesondere Möglichkeiten zur Strukturverbesserung<br />

durch landesübergreifende Förderprojekte der EU genutzt<br />

werden.<br />

Mögliche koordinierende Ansatzpunkte werden beispielsweise<br />

auch für Gemeinden mit neuen gemeinsamen<br />

Grenzübergängen (siehe Kap. 8.6) gesehen.<br />

Zu 4.3.5 und 4.3.6<br />

Für die Reduzierung der Gewässerbelastungen sind insbesondere<br />

Emissionen aus kommunalen Kläranlagen und<br />

von urbanen Flächen zu minimieren. Gemäß Emissionsbericht<br />

Abwasser des LfUG von 2004 wird deutlich, dass<br />

diese Emissionen den entscheidenden Anteil der Abwassergesamtemissionen<br />

bilden. Eine weitere Entlastung von<br />

Abwasseremissionen ist auch unter Beachtung der Zielerreichung<br />

der WRRL erforderlich.<br />

Unter den Bedingungen der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung<br />

verschärft sich besonders in den ohnehin<br />

dünn besiedelten Räumen der Handlungsbedarf für bezahlbare,<br />

dezentrale Lösungen, die den Anforderungen<br />

des Gewässerschutzes Rechnung tragen und eine ordnungsgemäße<br />

Abwasserbehandlung ermöglichen.<br />

Mit der Kleinkläranlagenverordnung und dem Erlass des<br />

SMUL vom 04.10.2007 zu Grundsätzen gemäß § 9<br />

SächsWG für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen<br />

2007 - 2015 wurden insbesondere für diese Form der<br />

Abwasserentsorgung Regelungen getroffen. Bis 2015 sind<br />

alle vorhandenen Kleineinleitungen an den Stand der<br />

Technik anzupassen.<br />

Ausgehend von dem vorhandenen Anschlussgrad der<br />

Bevölkerung an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen<br />

in der <strong>Region</strong> wird ersichtlich, dass sich Anschlusswerte<br />

zwischen 0 – 30 % überwiegend in den Gemeinden des<br />

Ländlichen Raumes konzentrieren. Nach Einschätzung<br />

des SMUL werden auch längerfristig oder dauerhaft ca. 10<br />

% der sächsischen Bevölkerung in ländlichen Gebieten die<br />

Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen durchführen.<br />

Für die übrigen dichter besiedelten Gebiete mit bereits<br />

bestehenden zentralen Abwasserbehandlungsanlagen<br />

wird schrittweise die weitere Anbindung erfolgen.<br />

Die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem<br />

Niederschlagswasser oder dessen Rückhalt vor Ort unterstützt<br />

nicht nur naturnahe Wasserkreisläufe, sondern stellt<br />

auch gegenüber der Einleitung in das Rohrnetz eine<br />

weitaus wirtschaftlichere Form der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

dar, die zu Kosteneinsparungen führt. Die<br />

gemäß § 9 Abs.1 Pkt.14 des BauGB bestehende Rahmenvorgabe<br />

für Inhalte des Bebauungsplanes sollte deshalb<br />

grundsätzlich angewandt werden.<br />

Als bauliche Lösungen dafür bieten sich beispielsweise<br />

natürliche Rückhaltebecken oder Mulden-Rigolen-Systeme<br />

an.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 43


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 5<br />

Zu 5.1<br />

Zu 5.1.1<br />

Gewerbliche Wirtschaft<br />

und Handel<br />

Industrie und Gewerbe<br />

An der Entwicklung der Wirtschaftstrukturen im Freistaat<br />

Sachsen wie auch in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

einschließlich der Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

haben kleine und mittelständische Industrieund<br />

Gewerbeunternehmen in den Städten und Gemeinden<br />

ohne zentralörtliche Funktion einen nicht unwesentlichen<br />

Anteil. Die Möglichkeiten der Erschließung und Nutzung<br />

kleinflächiger und siedlungsverträglicher Gewerbepotenziale<br />

sind mit den Anforderungen ortsansässiger und<br />

traditioneller Gewerbeunternehmen oft leichter zu vereinen<br />

als mit denen von Neuansiedlungen auswärtiger Investoren.<br />

Auch für die Revitalisierung oder (vor allem im Freiraum)<br />

die Renaturierung von brachgefallenen Gewerbeobjekten,<br />

deren sonstiger Verfall ein zunehmendes Gefahrenmoment<br />

bzw. zumindest einen auf Dauer unakzeptablen<br />

städtebaulichen Missstand darstellt, lassen sich hier oft<br />

auf die Belange der örtlichen Wirtschaft abgestimmte<br />

Lösungen entwickeln. Die Bewahrung von maßvollen<br />

Entwicklungsoptionen in solchen „Eigenentwicklergemeinden“<br />

wird daher auch künftig zu den Grundvoraussetzungen<br />

der Festigung und Vielfalt des räumlich gleichermaßen<br />

dezentralisierten wie vernetzten Wirtschaftsgefüges der<br />

<strong>Region</strong> gehören.<br />

Daneben verfügen einige Gemeinden über nach 1990<br />

genehmigte, bisher wenig beanspruchte Gewerbegebiete,<br />

welche im Rahmen jetzt vermehrter Gemeindezusammenschlüsse<br />

in der Bauleitplanung als Potenziale in die interkommunale<br />

Zusammenarbeit einzubringen sind und dadurch<br />

eine neue Qualität erhalten. Auch künftig erforderliche<br />

Abrundungen, Erweiterungen sowie Neuausweisungen<br />

von Gewerbeentwicklungsflächen in „Eigenentwicklergemeinden“<br />

bedürfen dagegen der realistischen Einschätzung<br />

des absehbaren Bedarfs und einer in aller Regel<br />

einschränkenden planerischen Umsetzung.<br />

Zu 5.1.3<br />

verstärkt zu berücksichtigen. Insbesondere hieraus erwächst<br />

die Notwendigkeit zu einer auch stärkeren planerischen<br />

Vernetzung der <strong>Region</strong>en <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge und<br />

Südwestsachsen, zu einer vermehrten gemeindeübergreifenden<br />

Bauleitplanung und zur interkommunalen „intelligenten“<br />

Kooperation beim Flächenmanagement.<br />

Ein stärkeres Gewicht gewinnen (teilweise von Förderprojekten<br />

begleitet) nunmehr auch die sich anbahnenden und<br />

zum Teil bereits verfestigenden Wirtschafts- und Kooperationsverbindungen<br />

deutscher und tschechischer KMU<br />

(kleiner bzw. mittelständischer Unternehmen). Sie erlangen<br />

für den Anschluss der beiderseitig strukturschwachen<br />

grenznahen Räume an die prosperierenden Teile ihrer<br />

jeweiligen <strong>Region</strong>en, aber auch für die Herausbildung<br />

eigener wirtschaftlicher Stärken und Profile zunehmende<br />

Bedeutung.<br />

Im Rahmen ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange<br />

an konkreten Vorhaben kann die <strong>Region</strong>alplanung hier zur<br />

Entstehung und Verfestigung von Kooperationsverbünden<br />

mit beitragen.<br />

Zu 5.1.4<br />

Die regionalen Technologie-, Gründer- und Dienstleistungszentren<br />

stellen für junge und innovative Unternehmensgründungen<br />

für begrenzte Zeit Mieträume und günstige<br />

Konditionen vom Start-up bis zur vollen Etablierung<br />

am Markt zur Verfügung. Erfolgreiche Ausgründungen aus<br />

solchen Zentren können, wie an Beispielen gezeigt werden<br />

kann, eine wertvolle Bereicherung für die Wirtschaftsstruktur<br />

der <strong>Region</strong> darstellen. Um ihr weiteres Wachstum<br />

möglichst auch hier fortzusetzen und bisherige Fühlungsvorteile<br />

nicht aufgeben zu müssen, benötigen solche<br />

Unternehmen allerdings auch weiterhin ein günstiges<br />

Umfeld, insbesondere attraktive nahräumliche Standortangebote<br />

sowie unbürokratische Unterstützung durch die<br />

regionalen Akteure bei der Etablierung.<br />

Die Schaffung solcher Voraussetzungen stellt gleichermaßen<br />

eine Herausforderung für Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften,<br />

Planungsverbände und Genehmigungsbehörden<br />

dar.<br />

Zu 5.1.5<br />

Nach dem mit der politischen Wende verbundenen Umbruch<br />

zu Beginn der 1990er Jahre befindet sich die Wirtschaft<br />

in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge inzwischen in<br />

einer an Dynamik, Umfang und Qualität zunehmenden<br />

Aufwärtsentwicklung. Es bilden sich regionale und regionsübergreifende<br />

Netzwerke, welche im Raum <strong>Chemnitz</strong> –<br />

Zwickau, aber auch in den anderen Teilgebieten der <strong>Region</strong><br />

in ausgewählten Branchen (wie z.B. dem Maschinenbau<br />

und der Kraftfahrzeugindustrie nebst Zulieferbereichen)<br />

auf traditionellen Stärken aufbauend, zielgerichtet<br />

eine Entwicklung zu bundesweiter und internationaler<br />

Kompetenz ansteuern. Der Raum Freiberg gewinnt<br />

daneben zunehmend an Bedeutung als Produktions- und<br />

Forschungsschwerpunkt im Bereich der Erneuerbaren<br />

Energien.<br />

Für eine nachhaltige Unterstützung der gewerblichen<br />

Wirtschaft durch die regionale und kommunale Planung<br />

sowie auf dem Gebiet der Raumordnung bedarf es einer<br />

konsequenten Anwendung der entsprechenden Planungsinstrumente<br />

bei der Ausweisung und Nutzung geeigneter<br />

Flächen und Standorte für Betriebsneugründungen und -<br />

erweiterungen mit dem Schwerpunkt bei mittleren und<br />

kleinen Unternehmen der Wirtschaft. Dabei sind zugleich<br />

limitierende Gesichtspunkte beim Flächenverbrauch wie<br />

die zunehmende Ausschöpfung der Reserven in den<br />

bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten sowie die<br />

Notwendigkeit zur Flächensparsamkeit und zur sinnvollen<br />

Weiternutzung von brach gefallenen Gewerbeflächen<br />

In der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge weist das Handwerk<br />

innerhalb des Freistaates Sachsen eine besonders große<br />

Betriebsanzahl und vielseitige Gewerkestruktur auf. In<br />

seinen vielfältigen Funktionen sowohl als Produzent qualitativ<br />

hochwertiger und kundenspezifischer Ware als auch<br />

als Dienstleister für die Bevölkerung, für Industrie und<br />

Landwirtschaft sowie für den Tourismus stellt es ständig<br />

seine Flexibilität in der Verbindung von Traditionsbezogenheit<br />

und Innovation unter Beweis. Das öffentliche<br />

Leben und viele Wirtschaftsabläufe in der <strong>Region</strong> wären<br />

ohne eine starke Präsenz des Handwerks nur unter erheblichen<br />

Einschränkungen bzw. Verlust an Lebens- und<br />

Standortqualität vorstellbar.<br />

Der Erhalt eines auch an zukünftigen Entwicklungserfordernissen<br />

weiterhin orientierten Handwerks als starker<br />

regionaler Wirtschaftsfaktor liegt in allgemeinem öffentlichem<br />

Interesse.<br />

Ein aufgeschlossener und flexibler Umgang mit den Belangen<br />

des Handwerks, vor allem bei der Sicherung des<br />

Berufsnachwuchses und bei notwendigen räumlichen<br />

Entwicklungsbedingungen in allen regionalen Teilbereichen<br />

bzw. den Kommunen, vor allem mit Zentralortfunktion,<br />

ist deshalb eine unerlässliche Anforderung an alle<br />

regionalen Entscheidungsträger.<br />

Zu 5.1.6<br />

Die vielfältigen und nachhaltigen Impulse für die Lokalisierung<br />

industrieller und gewerblicher Unternehmen seit 1990<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 44


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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entlang der überregionalen Verbindungsachse <strong>Chemnitz</strong> –<br />

Leipzig lassen im Gefolge der dort entstehenden neuen<br />

Autobahnverbindung A 72 eine weitere Verstetigung und<br />

Belebung erwarten, welche durch Ansiedlung weiterer<br />

Investitionen der gewerblichen Wirtschaft das Einkommen<br />

der <strong>Region</strong> mittelbar oder unmittelbar steigen lässt. Bereits<br />

in der 1. Teilfortschreibung des <strong>Region</strong>alplanes wurden zur<br />

Sicherung künftiger Ansiedlungsmöglichkeiten für großflächige<br />

Investitionsvorhaben von regions- bzw. landesweiter<br />

Wirtschaftsbedeutung entlang dieser Autobahn die <strong>Region</strong>alen<br />

Vorsorgestandorte „Mühlau-West“ und „Obergräfenhain,<br />

Sandstraße“ festgeschrieben.<br />

Die in Folge des bisherigen Ansiedlungsgeschehens<br />

bereits zum Teil stark beanspruchten Gewerbe- und Industriegebiete<br />

der Kommunen <strong>Chemnitz</strong>, Limbach-<br />

Oberfrohna, Hartmannsdorf, Burgstädt, Mühlau und Penig<br />

entlang der Verbindungsachse <strong>Chemnitz</strong> – Leipzig verfügen<br />

noch in unterschiedlichem Umfang und Parzellenzuschnitt<br />

über Restpotenziale für weitere Betriebsgründungen<br />

im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen sowie<br />

nur eingeschränkt über Möglichkeiten zur Standorterweiterung.<br />

Um künftig zu erwartende Niederlassungswünsche<br />

weitgehend berücksichtigen zu können, erscheint es daher<br />

für diese Gemeinden gleichermaßen sinnvoll wie notwendig,<br />

Strategien zum gemeinsamen Nutzen bei der Verwertung<br />

dieser verbleibenden Gewerbeflächenpotenziale zu<br />

entwickeln und anzuwenden.<br />

Zu 5.2 Handel<br />

Zu 5.2.1<br />

Der Einzelhandel soll auch künftig seine Funktion zur<br />

Versorgung der Bevölkerung mit einem möglichst breit<br />

gefächerten Warenangebot trotz fortwährenden Wandels<br />

seiner inneren und äußeren Rahmenbedingungen wahrnehmen.<br />

Signifikante Aspekte dieses Wandels sind dabei<br />

Veränderungen in der Gesellschaft, insbesondere durch<br />

den regionsweiten, gleichwohl gebietlich differenzierten<br />

Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitig steigendem Anteil<br />

älterer Menschen. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen<br />

auf die Kaufkraft und das Kaufverhalten, auf die<br />

branchen- und sortimentsbezogene Nachfrage nach Waren<br />

sowie auf die Mobilität der künftigen Kunden werden<br />

vielfältig sein und für die Schwerpunkte der Handelstätigkeit<br />

und der Vertriebsformen neue Akzente setzen.<br />

Zur Sicherung der verbrauchernahen Grundversorgung<br />

sollen neben herkömmlichen auch neue, am örtlichen<br />

Bedarf orientierte Versorgungsmodelle unter Beachtung<br />

der demografischen Entwicklung in Verbindung mit dem<br />

Altersstrukturwandel umgesetzt werden (z.B. Verknüpfung<br />

des Einzelhandels mit Zusatzfunktionen, Nachbarschaftsläden,<br />

mobile Verkaufsangebote, Märkte).<br />

Zu 5.2.2<br />

Die Entwicklung der Zentralen Orte wie der <strong>Region</strong> insgesamt<br />

erfolgt auf absehbare Zeit unter den Bedingungen<br />

eines drastischen und anhaltenden Einwohnerrückganges<br />

bei gleichzeitig stark steigendem Anteil älterer Menschen<br />

an der Gesamtbevölkerung. Diese Entwicklung wirkt sich<br />

unweigerlich mit absehbaren Veränderungen bei der<br />

Kaufkraft, dem Kaufkraftverhalten, der Mobilität u.a. in<br />

prägnanter Weise auf den Einzelhandel aus. In einem<br />

solchen Umfeld die notwendige Erhaltung der Funktionalität<br />

und Lebensqualität der Bewohner im Zentralen Ort und<br />

in seinem Einzugs- bzw. Verflechtungsbereich zu gewährleisten,<br />

kann allein den Kräften des Marktes nicht überlassen<br />

werden. Die Verhinderung eines Zusammenbruchs<br />

der innerstädtischen Funktionsvielfalt und die Erhaltung<br />

der mit Leben erfüllten städtischen Ensembles und ihrer<br />

Bausubstanz ist in diesem Zusammenhang eine der originären<br />

Aufgaben von Raumordnung und <strong>Region</strong>alplanung,<br />

die hier auf Grund des überörtlichen und übergeordneten<br />

Interesses ausgehend vom LEP eine noch weiter gehende<br />

Regelung erfordert und rechtfertigt. Dies betrifft vor allem<br />

die räumliche Konzentration bestimmter zentralörtlicher<br />

Funktionen beim Stadtumbau. Der Einzelhandel besitzt für<br />

die Lebendigkeit und Funktionalität einer Stadt hier eine<br />

herausgehobene Bedeutung, da er vor allem in zentralen<br />

Lagen nicht allein für die Versorgung, sondern auch für<br />

Kommunikation, Architektur, Fremdenverkehr und Stadterleben<br />

wirkt und deshalb unverzichtbar ist. Darüber hinaus<br />

trägt der Einzelhandel in zentralen Lagen zur verbrauchernahen<br />

Versorgung der Bevölkerung bei.<br />

Zur Stärkung und Erhaltung der Einzelhandelsfunktion in<br />

städtebaulich integrierten Lagen der Zentralen Orte sind<br />

Neuansiedlungen, Erweiterungen oder wesentliche Änderungen<br />

von Einzelhandelsbetrieben mit über 800 m² Verkaufsfläche<br />

und mit überwiegend innenstadtrelevanten<br />

Sortimenten auf die dortigen Versorgungskerne des städtischen<br />

Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche<br />

zu beschränken, um wesentliche negative Auswirkungen<br />

auf bestehende Versorgungsbereiche auszuschließen.<br />

Ein diesbezüglicher spezieller Regelungsbedarf in der<br />

<strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge wird dabei sowohl beim<br />

Oberzentren <strong>Chemnitz</strong> als auch bei den Mittelzentren<br />

sowie für ausgewählte Grundzentren (Zentrale Orte mit<br />

mehr als 5.000 Einwohnern) als notwendig erkannt, weil<br />

der LEP trotz aller Stringenz in der Regelungsdichte keine<br />

räumlich exakter handhabbaren Festlegungen trifft. Mit der<br />

räumlichen Ausweisung der städtebaulich integrierten<br />

Lagen als regionale Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 für<br />

<strong>Chemnitz</strong> und die Mittelzentren sowie mit der räumlichen<br />

Konkretisierung von Versorgungskernen des städtischen<br />

Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereichen in<br />

den aufgeführten Grundzentren wird durch die <strong>Region</strong>alplanung<br />

in enger Abstimmung mit den betroffenen Zentralen<br />

Orten der fehlende räumliche Rahmen geschaffen.<br />

Als innerstädtische räumliche Bereiche für die Funktionsintegration<br />

in den Zentralen Orten werden folgende abgegrenzte<br />

Teilgebiete ausgewiesen. In Abstimmung mit den<br />

betreffenden Zentralen Orten stellen sie die zentralen bzw.<br />

zentrumsnahen Gebiete dar, die als „städtebaulich integrierte<br />

Lagen“ zu bezeichnen sind. Sie sind auf den in der<br />

Anlage 5 zum Plankapitel beigefügten Karten entsprechend<br />

gekennzeichnet.<br />

Versorgungskerne des städtischen Einzelhandels<br />

sind die zentralen Bereiche der Stadt, in denen auf relativ<br />

engem Raum eine intensive Funktionsdurchmischung von<br />

Wohnen, Einkaufen, Dienstleistungsangeboten besteht<br />

und in denen sich in der Regel auch die anderen Bereiche<br />

des öffentlichen Lebens konzentrieren. Typischerweise<br />

sind dies die Kernbereiche des Ortes oder die zentralen<br />

Verkehrs- und Geschäftslagen mit hoher Bebauungsdichte<br />

und kaum lückenhafter Funktionsunterlagerung in einer<br />

zumeist auch architektonisch anspruchsvollen Bausubstanz.<br />

Die Realisierung von Vorhaben des großflächigen<br />

Einzelhandels in solchen Versorgungskernen kann – wenn<br />

die räumlichen und sonstigen Voraussetzungen dafür<br />

herstellbar sind – in jedem Fall einen belebenden Einfluss<br />

auf die Funktionsvielfalt und die Attraktivität des Zentralen<br />

Ortes nehmen. Derartige Neulokalisierungen sind daher in<br />

aller Regel ohne tiefere regionalplanerische Prüfung möglich.<br />

Zentralörtliche Standortbereiche<br />

stellen bezüglich größerer Einzelhandelsvorhaben in fast<br />

allen größeren Städten notwendige Ergänzungsgebiete zu<br />

den Versorgungskernen des städtischen Einzelhandels<br />

dar. Sie sind ebenfalls noch durch innerstädtische bzw.<br />

integrierte Lage bzw. durch funktionalräumlichen Kontakt<br />

zu diesen Versorgungskernen gekennzeichnet; auch<br />

besteht hier zumindest in Ansätzen eine Funktionsunterlagerung<br />

der Bausubstanz bzw. eine Funktionsdurchmischung.<br />

An typischen Merkmalen weisen diese Bereiche<br />

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B - 45


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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eine geringere Baudichte bzw. ein jüngeres Alter der<br />

baulichen Substanz auf. Zentralörtliche Standortbereiche<br />

eröffnen entweder durch schon bestehende oder durch frei<br />

werdende Flächen (Brachen) im Zuge des Stadtumbaues<br />

Möglichkeiten für eine Neubebauung – ggf. für Vorhaben<br />

des großflächigen Einzelhandels – und dann zumeist auch<br />

ein Parkflächenangebot für motorisierte Kundschaft. Vor<br />

Ansiedlungsentscheidungen in Zentralörtlichen Standortbereichen<br />

ist durch die Kommune zu prüfen, ob das betreffende<br />

Vorhaben zur Stärkung der Zentralortfunktion auch<br />

unter Berücksichtigung der im Versorgungskern befindlichen<br />

Vielfalt des kleinteiligen Einzelhandels beiträgt.<br />

Wesentliche Beeinträchtigungen der in der Stadt gewachsenen<br />

Einzelhandelsstruktur infolge der Größe solcher<br />

Projekte, aber auch absehbar negative Auswirkungen auf<br />

die analoge Funktion in benachbarten Zentralen Orten<br />

stehen in raumordnerischer Hinsicht einer Genehmigung<br />

dann entgegen.<br />

Sonstige Einzelhandelsgroßstandorte<br />

sind zumeist in den 1990er Jahren an den Rändern einiger<br />

zentraler Orte der <strong>Region</strong> oder auch in angrenzenden<br />

Gemeinden errichtete große Einkaufszentren, die durch<br />

ihre Multifunktion, breit gefächerte Sortimente, ihre in<br />

Summe sehr bedeutenden Verkaufsflächen und durch ihre<br />

gute Erreichbarkeit insbesondere mit PKW weiterhin eine<br />

starke Magnetfunktion insbesondere für mobile Kunden<br />

des zentralörtlichen Verflechtungsbereiches besitzen. Sie<br />

genießen Bestandsschutz. Da sie fast ausschließlich in<br />

direkter Konkurrenz zur innerstädtischen Funktionsvielfalt<br />

bzw. zum innerstädtischen Einzelhandel stehen, würde<br />

sich ein weiterer Ausbau oder die Errichtung neuer derartiger<br />

Standorte jedoch gegen den Funktionserhalt bzw. die<br />

Stärkung des Zentralen Ortes richten und ist daher nicht<br />

zu unterstützen.<br />

Sonstige Einzelhandelsgroßstandorte werden nur nachrichtlich<br />

übernommen und ab einer Verkaufsflächengröße<br />

von 2.000 m² auf den Einzelblättern im Anhang dargestellt.<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> verfügt seit 2002 über ein gültiges<br />

und 2006 aktualisiertes 4-stufiges Zentrenkonzept zur<br />

räumlichen Ordnung des Einzelhandels, welches der<br />

Existenz und den Entwicklungserfordernissen der neben<br />

dem städtischen Kernbereich bestehenden Neben- und<br />

Stadtteilzentren Rechnung trägt. Für die von ihnen gebildeten<br />

Cluster ließ sich somit kein Zentralörtlicher Standortbereich<br />

gemäß der oben formulierten Definition abbilden.<br />

Die Darstellungen des <strong>Chemnitz</strong>er Einzelhandelskonzeptes<br />

mit dem A-Zentrum (analog „Versorgungskern“)<br />

und der weiteren Abstufung nach B-Zentrum, C- und D-<br />

Zentren wurden übernommen. Damit hat sich der <strong>Region</strong>alplan<br />

zugleich an das Zentrenkonzept der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

gebunden.<br />

Die Stringenz der Festlegungen des Zentrenkonzeptes<br />

geht jedoch über die Festlegungen dieses Plansatzes<br />

noch hinaus. Insofern ist auch aus dieser Sicht die Ausweisung<br />

eines zentralörtlichen Standortbereiches (→ wie<br />

auf den Einzelblättern der Anlage allgemein gelb hervorgehoben)<br />

für <strong>Chemnitz</strong> entbehrlich; das B- Zentrum und<br />

die C- und D-Zentren des Konzeptes stellen hier enger<br />

begrenzte und von einander getrennte Flächen dar.<br />

Das derzeit gültige Zentrenkonzept der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

wird weiterhin fortgeschrieben werden. Insofern dies innerhalb<br />

des Gültigkeitszeitraumes des <strong>Region</strong>alplanes<br />

geschieht, wird der Regelungsinhalt dieses Plansatzes<br />

dann nicht betroffen sein, wenn es sich um Festlegungen<br />

zu D-Zentren bzw. um geringfügige Änderungen von C-<br />

Zentren handelt. Weitere Regelungen werden sich aus<br />

heutiger Sicht nur auf Ausnahmefälle beschränken und<br />

werden entsprechend der Zielformulierung einvernehmlich<br />

mit dem zuständigen <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong> abgestimmt.<br />

Zentrale Orte mit vergleichbar verbindlichen Ordnungsvorstellungen<br />

für die künftige Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsobjekte<br />

bedürfen ebenfalls keiner weiteren<br />

Regelung durch den <strong>Region</strong>alplan. Es ist deshalb davon<br />

auszugehen, dass im vorliegenden Planungszeitraum bis<br />

2015 in Zentralen Orten der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

im Rahmen von Stadtentwicklungskonzepten (SEKO)<br />

weitere abgestimmte Einzelhandels- und Zentrenkonzepte<br />

erstellt werden, welche dann an diese Stelle treten können.<br />

Die im <strong>Region</strong>alplan bereits unter der maßgeblichen<br />

Mitwirkung der betroffenen Kommunen entwickelten kartografischen<br />

Ausweisungen stellen hierfür vorab ein planerisch<br />

handhabbares Ordnungsinstrument dar.<br />

Die Mittelzentren der <strong>Region</strong> (Annaberg-Buchholz, Glauchau,<br />

Städteverbund „Sachsenring“, Limbach-Oberfrohna,<br />

Freiberg, Marienberg, Mittweida, Stollberg) verfügen einschließlich<br />

ihrer Verflechtungsbereiche über die größten<br />

Einwohnerzahlen und somit besteht hier im Planungszeitraum<br />

ein unbestreitbares Regelungserfordernis für die<br />

Lokalisierung von eventuellen neuen Vorhaben des großflächigen<br />

Einzelhandels, verbunden mit stadtstrukturellen<br />

und funktionalen Gesichtspunkten. Die Beschränkung<br />

solcher künftiger Vorhaben auf die ausgewiesenen Versorgungskerne<br />

des städtischen Einzelhandels und zentralörtlichen<br />

Standortbereiche ist nach gemeinsamer Auffassung<br />

von Kommune, Industrie- und Handelskammer sowie<br />

Handelsverband und <strong>Region</strong>alplanung hier notwendig, um<br />

die städtischen Kernbereiche dieser bedeutenden Zentralen<br />

Orte auch unter den Bedingungen des mit dem Bevölkerungsrückgang<br />

einhergehenden Stadtumbaues in ihrer<br />

Funktion zu sichern, dazu auch das Nebeneinander der<br />

Vielfalt von Einzelhandels- und Dienstleistungsformen zu<br />

erhalten und zur Stärkung der Attraktivität der gesamten<br />

Stadt zu nutzen.<br />

Die in Z 5.2.2 einzeln genannten Grundzentren verfügen<br />

allgemein über eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl<br />

bereits recht hohe Ausstattung mit Verkaufsfläche pro<br />

Einwohner. Der weiteren extensiven Entwicklung mit<br />

Einzelhandelsgroßprojekten setzt zudem LEP Z 6.2.2<br />

relativ enge Grenzen. Dennoch ist gerade hier ein unvermindert<br />

starkes Ansiedlungsinteresse großer Handelsketten<br />

zu verzeichnen, wobei die negativen Folgen eines<br />

Verdrängungswettbewerbs bei Grundzentren schneller und<br />

auch nachhaltiger zutage treten als bei den mit größeren<br />

Einzugsbereichen ausgestatteten Mittelzentren. Hier besteht<br />

daher möglicherweise sogar das dringendste Erfordernis<br />

für eine regionale Regelung, solange diese Städte<br />

noch nicht über eigene Einzelhandelskonzepte verfügen.<br />

Ansiedlungsprojekte großflächigen Einzelhandels können<br />

sich darüber hinaus auch in den hier nicht besonders<br />

hervorgehobenen kleineren Grundzentren der <strong>Region</strong> mit<br />

weniger räumlich ausgeprägten Versorgungskernen des<br />

städtischen Einzelhandels weiterhin ergeben. Entscheidungen<br />

über ihre Einordnung bzw. den konkreten Standort<br />

bemessen sich hier allein nach den Vorgaben von LEP Z<br />

6.2.2.<br />

Auch wenn mit den Mitteln der Bauleitplanung und Stadtgestaltung<br />

kein direkter Einfluss auf den wirtschaftlichen<br />

Wettbewerb der einzelnen Handelsunternehmen erfolgt,<br />

dienen kommunale Satzungen, Konzepte zur Stadtentwicklung<br />

oder besser noch Einzelhandelskonzepte, die<br />

Aussagen darüber treffen, wo in den Kommunen Wettbewerb<br />

im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />

stattfinden soll, einer gezielten Steuerung der Handelstätigkeit.<br />

Sie tragen damit zum Erhalt dieser Vielfalt<br />

und zur Verhinderung stadtunverträglicher Verdrängungswettbewerbe<br />

bei.<br />

Zu 5.2.3<br />

FOC sind großflächige Einrichtungen, in denen viele Hersteller<br />

ihre zumeist hochwertigen Markenprodukte bzw.<br />

Designerwaren aus Produktionsüberhängen oder als<br />

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<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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Auslaufmodelle und 2.-Wahl-Artikel ohne Zwischenhandel<br />

mit Preisvorteil direkt an den Kunden abgeben. Neben<br />

„Premium-Marken-Herstellern“ treten zum Teil auch Hersteller<br />

mittelstarker und schwacher Marken als Anbieter<br />

dort mit in Erscheinung. Damit sind FOC im Unterschied<br />

zum einschlägigen Factory Outlet (kleine Läden mit einzelherstellerbezogenem,<br />

eng begrenztem Sortiment und<br />

damit normalen Fachgeschäften vergleichbar) in ihrer<br />

Gesamtpräsentation immer großflächig und zielen auf ein<br />

großes Kundeneinzugsgebiet. Durch die Fokussierung auf<br />

Markenartikel, die großflächige Konzipierung und die sich<br />

daraus ergebenden Anforderungen an eine große Zahl von<br />

potenziellen Kunden im Einzugsbereich der FOC ist eine<br />

standortverträgliche Integration in die bestehende Einzelhandelsstrukturen<br />

grundsätzlich problematischer zu bewerten<br />

als bei sonstigen Vorhaben des großflächigen<br />

Einzelhandels.<br />

Nach bisher vorliegenden Erfahrungen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland mit FOC übersteigt die Größe dieser<br />

Handelseinrichtungen in allen Fällen 5.000 m² Verkaufsfläche.<br />

Entsprechend Landesentwicklungsplan (LEP Z 6.2.1)<br />

kann die Ansiedlung von FOC außer in Oberzentren unter<br />

bestimmten Voraussetzungen auch in Mittelzentren vertretbar<br />

sein, wenn die funktionalen Auswirkungen der<br />

Ansiedlung für den Einzelhandel im Mittelzentrum und in<br />

seinem Verflechtungsbereich sowie nach gutachterlicher<br />

Prüfung als noch verträglich zu erachten sind.<br />

Die Mittelzentren der <strong>Region</strong> im Verdichtungsraum <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau<br />

– außer Annaberg-Buchholz – liegen nicht<br />

weiter als 15 km vom Rand des Oberzentrums entfernt<br />

und haben als Einzelstädte nur zwischen 12 TEW und 26<br />

TEW. Außer Freiberg verfügen die Mittelzentren des ländlichen<br />

Raumes in der <strong>Region</strong> ebenfalls nur über etwa 15<br />

TEW. Die mittelzentralen Einzugsbereiche überschneiden<br />

sich darüber hinaus beim Handel zumeist mit den Verflechtungsbereichen<br />

der beiden Oberzentren <strong>Chemnitz</strong><br />

und Zwickau. Bei fast allen Sortimenten besteht dort zudem<br />

bereits eine unverhältnismäßig hohe Präsenz von<br />

großen Warenanbietern. Zur Verträglichkeit einer möglichen<br />

Ansiedlung von FOC mit überwiegend modischen<br />

und hochpreisigen Warensortimenten in diesen Verflechtungsbereichen<br />

stehen auch das relativ hohe Durchschnittsalter<br />

und der anhaltend starke Rückgang der Zahl<br />

der Einwohner in deutlichem Kontrast.<br />

Unter Berücksichtigung aller dieser Faktoren werden in der<br />

<strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge außer im Oberzentrum<br />

<strong>Chemnitz</strong> in keinem der mittelzentralen Verflechtungsbereiche<br />

Voraussetzungen für eine funktionsverträgliche<br />

Ansiedlung von FOC gesehen.<br />

Zu 6 Land- und Forstwirtschaft<br />

Zu 6.1<br />

Landwirtschaft<br />

Als im Sinne dieser Planung besonders bedeutsame<br />

Bereiche für die Landwirtschaft<br />

Gebiete für die Landwirtschaft werden pedologisch-klimatisch<br />

hochwertige, schwach reliefierte, großflächig geschlossene<br />

und stofflich nicht erheblich belastete Agrarbe-<br />

Zweckbestimmung: Die Bereiche für die Landwirtschaft<br />

sollen vor dem Entzug für nicht bodengebundene Nutzungen<br />

und vor der Minderung der natürlichen Ertragsfähigkeit<br />

reiche betrachtet. Hochwertige Standorte sind unter den<br />

Bedingungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge lössbestimmte<br />

Böden (natürliche Standorteinheiten Lö3 - Lö6 ge-<br />

geschützt werden.<br />

mäß MMK 100) sowie weitere Gebiete mit relativ hohem<br />

Landesplanerische Vorgaben: Die Vorbehaltsgebiete für<br />

Ertragspotenzial im Bereich des Erzgebirgischen Beckens<br />

die Landwirtschaft setzen die Rahmenvorgabe des Landesentwicklungsplanes<br />

Sachsen 2003 um, wonach regio-<br />

und der unteren Gebirgslagen (ausgewählte V4- bis V7-<br />

Standorte). Dies entspricht in etwa Böden mit Ackerzahlen<br />

nal bedeutsame Flächen für die landwirtschaftliche Produktion<br />

- vorrangig in den auf Karte 8 „Gebiete mit speziel-<br />

ab 40. Bei der Feinabgrenzung der Gebiete wurden - teilweise<br />

von der Bodenwertigkeit abweichend - Korrekturen<br />

lem Bodenschutzbedarf“ des Landesentwicklungsplanes<br />

im Sinne der geschlossenen Einbindung zusammenhängender<br />

Wirtschaftsbereiche vorgenommen und die Ge-<br />

dargestellten Gebieten mit Bodenwertzahlen über 50 - als<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft<br />

bietsgrenzen an die Siedlungsflächen angepasst. Die im<br />

auszuweisen sind. Darüber hinaus sollen bei regionaler<br />

Zuge der Erarbeitung des fortzuschreibenden <strong>Region</strong>alplanes<br />

so ausgewählten Bereiche für die Landwirtschaft<br />

Bedeutung für die verbrauchernahe Versorgung von Ver-<br />

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dichtungsräumen, für die Futterversorgung großer Tierbestände<br />

oder im Anbau von Sonderkulturen die entsprechenden<br />

Flächen ebenfalls als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete<br />

mit ausgewiesen werden.<br />

In der Raumnutzungskarte des <strong>Region</strong>alplanes sind Vorbehaltsgebiete<br />

für die Landwirtschaft ausgewiesen, die in<br />

erheblichem Umfang über die in Karte 8 des LEP dargestellten<br />

Gebiete mit Bodenwertzahlen über 50 hinausreichen<br />

und auch für die Landwirtschaft bedeutsame Böden<br />

mit geringeren Bodenwertzahlen mit einbeziehen. Über<br />

Anbaugebiete mit besonderer Versorgungsfunktion für den<br />

Verdichtungsraum oder mit Sonderkulturen verfügt die<br />

<strong>Region</strong> jedoch ebenso wenig wie über Gebiete mit besonderer<br />

Bedeutung für den Bodenschutz (Vorranggebiete mit<br />

Bodenwertzahlen über 70). Dagegen befinden sich viele<br />

Stallanlagen der in der <strong>Region</strong> bedeutsamen Tierproduktion<br />

mit ihren zahlreichen und teilweise nur kleinen Futterversorgungsflächen<br />

außerhalb dieser Vorbehaltsgebiete in<br />

mittleren und höheren Lagen des Erzgebirges. Der Bestand<br />

dieser Anlagen gründet sich zudem vordergründig<br />

auf betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren und<br />

marktwirtschaftliche Voraussetzungen, was eine Ausweisung<br />

im Sinne von Vorbehalts- bzw. Vorranggebieten<br />

fragwürdig macht.<br />

Für die Planungsregion stellte sich daher nur die Frage<br />

nach der Ausweisung von Vorbehaltsgebieten.<br />

In solchen Gebieten mit vergleichsweise günstigen Bodenund<br />

Klimabedingungen sind die Chancen für eine zugleich<br />

erwerbswirksame und umweltschonende Erzeugung landwirtschaftlicher<br />

Produkte perspektivisch am größten. Die<br />

nachhaltige Sicherung solcher Flächen liegt im besonderen<br />

öffentlichen Interesse. Deshalb bringt der <strong>Region</strong>alplan<br />

im Sinne der dauerhaften Erhaltung dieser Flächen für die<br />

landwirtschaftliche Nutzung hier einen besonderen Vorbehalt<br />

zum Ausdruck. Indirekt wird der Agrarraum aber auch<br />

durch die in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen <strong>Region</strong>alen<br />

Grünzüge und Grünzäsuren (diese sollen nicht<br />

besiedelt werden) und durch die regionalplanerisch geregelte<br />

Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen<br />

Orte und Achsen geschützt.<br />

Selbstverständlich steht die weitere Nutzung auch aller<br />

anderen Landwirtschaftsflächen damit keinesfalls im Widerspruch.<br />

In vielen Fällen ist auch dort die Erhaltung der<br />

Landwirtschaft gerade auf Grund ihrer landschaftspflegerischen<br />

Funktion ausdrücklich von besonderer Bedeutung<br />

(Erhaltung des Charakters der Kulturlandschaft, Offenhaltung<br />

ökologisch wertvoller Bereiche ...). Die Flächenbewirtschaftung<br />

durch den einzelnen Nutzer wird in Vorbehaltsgebieten<br />

für die Landwirtschaft generell nicht geregelt.<br />

Andererseits entbindet die Ausweisung als landwirtschaftliches<br />

Vorbehaltsgebiet natürlich auch nicht von der Beachtung<br />

ökologischer Belange und kann Flur gestaltenden<br />

Maßnahmen (z.B. der Pflanzung von Flurgehölzen) nicht<br />

entgegengehalten werden.<br />

B - 47


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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bilden die Anspruchsfassung für die Integration in den<br />

<strong>Region</strong>alplan. Sie repräsentieren auch aus heutiger Sicht<br />

in hinreichender Näherung Bereiche mittlerer bis hoher<br />

natürlicher Bodenfruchtbarkeit entsprechend der aktuellen<br />

Kartenwerke des Bodenschutzes (Bodenübersichtskarte,<br />

Konzeptbodenkarte).<br />

Diese für die landwirtschaftliche Bodennutzung besonders<br />

bedeutsamen Gebiete werden als Vorbehaltsgebiete für<br />

die Landwirtschaft ausgewiesen, sofern sie keine regionale<br />

Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege, die<br />

Rohstoffgewinnung oder die Siedlungsentwicklung besitzen.<br />

Bereiche mit regionaler Naturschutzbedeutung werden<br />

als Bestandteile des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />

ausgewiesen und genießen dadurch auch<br />

einen besonderen Schutz vor dem Entzug für andere<br />

Nutzungen. Gebiete mit besonderen stofflichen Bodenbelastungen<br />

scheiden für die Vorbehaltsausweisung aus.<br />

Die überregional koordinierte Gebietsauswahl ist somit<br />

primär auf die Sicherung von Bereichen mit hohem natürlichem<br />

Ertragspotenzial ausgerichtet. Diese bilden eine stabile,<br />

an öffentlichen Interessen orientierte und von (veränderlichen)<br />

betriebswirtschaftlichen Erfordernissen relativ<br />

unabhängige Bezugsgrundlage. Hinweise aus landwirtschaftsfachlicher<br />

Sicht wurden im Rahmen dieser Verfahrensweise,<br />

die der landesplanerischen Intention für die<br />

Erarbeitung dieses Planelementes entspricht, berücksichtigt.<br />

Durch Plansatz 6.1.3 werden, über die ausgewiesenen<br />

Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft hinaus, erforderliche<br />

Funktionsflächen größerer Tieranlagen vom Grundsatz<br />

her gesichert.<br />

Tätigkeit und für die Ausprägung der Kulturlandschaft dar.<br />

Ihrer hohen wirtschaftlichen Bedeutung, als regionaler<br />

Erzeuger von Grundnahrungsmitteln sowie als Lieferant<br />

von Rohstoffen für die Industrie und das verarbeitende<br />

Gewerbe vermag sie auch unter den modernen Marktmechanismen<br />

im Zeichen von Globalisierung und grenzüberschreitenden<br />

Stoffkreisläufen gerecht zu werden. Ihre<br />

Existenz hängt dabei auch zukünftig vom weitgehenden<br />

Erhalt der bewirtschaftbaren Flächen sowie von nachhaltigen,<br />

gesicherten Rahmenbedingungen für eine auf wirtschaftlichen<br />

Ertrag gegründete Tätigkeit ab.<br />

Durch agrarpolitische Anforderungen der EU, durch Vorgaben<br />

des Umweltschutzes, ein steigendes Qualitätsbewusstsein<br />

der Kundschaft beim Erwerb möglichst frischer,<br />

schadstofffreier Lebensmittel, wachsende Anteile von<br />

„Bio“-Produkten in den Regalen der großen Einzelhandelsketten<br />

sowie nicht zuletzt durch eine zunehmend<br />

bewusste Identifikation der Bevölkerung mit Landwirtschaftsprodukten<br />

„vom Hof“ bzw. „aus der <strong>Region</strong>“ erhöht<br />

sich die Bedeutung des Anbaues und der Vermarktung<br />

von ökologisch erzeugten Produkten wieder. Daraus erwachsen<br />

qualitative wie quantitative Anforderungen an den<br />

landwirtschaftlichen Flächengebrauch und an die Entwicklung<br />

entsprechender Verarbeitungskapazitäten und Vermarktungsmechanismen,<br />

die bei regionalen und kommunalen<br />

Planungsprozessen deshalb zunehmende Berücksichtigung<br />

finden müssen, vor allem in Gebieten mit häufigen<br />

konkurrierenden Nutzungsansprüchen für andere<br />

Raumnutzungen bzw. bei Erzeugern außerhalb der im<br />

<strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für die<br />

Landwirtschaft.<br />

Zu 6.1.1<br />

Die auch regionalplanerisch gewollte Erhöhung des Waldanteils<br />

ist praktisch nur unter Inanspruchnahme bislang<br />

landwirtschaftlich genutzter Flächen möglich. Deshalb<br />

stellt Grundsatz 6.1.1 ausdrücklich klar, dass Erstaufforstungen<br />

als ebenfalls bodengebundene Nutzungen raumordnerisch<br />

von vornherein nicht im Widerspruch zu dem<br />

für diese Bereiche geltenden besonderen Landwirtschaftsvorbehalt<br />

stehen: Das hohe Nutzungspotenzial dieser auf<br />

Grund der natürlichen Bedingungen wertvollen Standorte<br />

bleibt auch unter Wald auf lange Sicht erhalten.<br />

Unter Beachtung fachrechtlicher Bestimmungen (siehe<br />

§ 10 SächsWaldG) besteht ein Recht der Eigentümer zur<br />

Aufforstung. Da die Bereiche für die Landwirtschaft als<br />

Vorbehaltsgebiete der Abwägung zugänglich sind, wären<br />

z.B. auch bauleitplanerische Darstellungen für die Waldmehrung<br />

innerhalb dieser Vorbehaltsgebiete ohne Unterstützung<br />

durch Grundsatz 6.1.1 nicht grundsätzlich ausgeschlossen,<br />

sondern bei überwiegend dafür sprechenden<br />

Gründen im Einzelfall möglich. Weil aber die Waldmehrung<br />

in der Praxis außerhalb ökologisch sensibler Bereiche<br />

nicht im erwarteten Umfang erfolgt, etwa in der Nordwesthälfte<br />

der Planungsregion Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft<br />

im Freiraum außerhalb des ökologischen Verbundsystems<br />

einerseits nahezu gebietsdeckend ausgewiesen<br />

sind und andererseits der LEP Sachsen 2003 mit<br />

Karte 10 „Landesweite Schwerpunkte der Waldmehrung“<br />

im Interesse der Klimaschutzfunktion der Wälder und wegen<br />

der verbreiteten Waldarmut auch gerade hier Schwerpunkte<br />

für die Waldmehrung gesetzt hat, wurde mit Grundsatz<br />

6.1.1 eine explizite Öffnungsklausel für die Waldmehrung<br />

in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft eingeführt.<br />

Auch der <strong>Region</strong>ale <strong>Planungsverband</strong> misst damit<br />

der Waldmehrung große Bedeutung bei. Eine Verpflichtung<br />

für die Grundeigentümer leitet sich daraus nicht ab.<br />

Zu 6.1.2<br />

Bei der insgesamt vielfältigen regionalen Erzeugung und<br />

Vermarktung von Qualitätsobst ist insbesondere das in der<br />

Gemeinde Seelitz um Döhlen weiterhin bestehende gewerbliche<br />

Anbaugebiet mit ca. 100 ha als Einzelstandort<br />

von mehr als nur lokaler Bedeutung.<br />

Zu 6.1.3<br />

Das Gebot des sparsamen Flächenverbrauchs beim Entzug<br />

landwirtschaftlichen Bodens besitzt allgemeine Gültigkeit,<br />

denn mit der Versiegelung des Bodens bei Überbauung<br />

geht sein Potenzial für die Erzeugung von Nahrungsmitteln<br />

und Rohstoffen für immer oder doch zumindest für<br />

einen sehr langen Zeitraum verloren. Deshalb kommt<br />

diesem Gebot natürlich in Gebieten mit hoher Bodenfruchtbarkeit<br />

oder mit speziellen Erzeugnissen sowie auf<br />

Funktionalflächen für Tierhaltungsstandorte eine nochmals<br />

erhöhte Bedeutung zu.<br />

Zu 6.1.4<br />

In der <strong>Region</strong> bestehen zahlreiche bedeutende Anlagen<br />

der Nutztierhaltung und innerhalb Sachsens insbesondere<br />

ein überdurchschnittlicher Bestand an Rindern, Milchkühen<br />

und Jungtieren (siehe auch Karte 8). Dabei befinden sich<br />

die Standorte vieler dieser Ställe in Lagen des Erzgebirges,<br />

wo aufgrund niedriger Bodenwertzahlen die Ausweisung<br />

von Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft nicht<br />

mehr zu rechtfertigen ist. Ein angemessener Schutz insbesondere<br />

der Futtergewinnungsflächen wie auch der Flächen<br />

zur Verwertung der Nährstoffe aus Wirtschaftsdüngern<br />

vor fremder Bodeninanspruchnahme ist allerdings für<br />

die dort ansässigen Tierhaltungsbetriebe von ebenso<br />

existenzieller Bedeutung wie in den mit Bodenwertzahlen<br />

> 50 begünstigten Teilen der <strong>Region</strong>, in denen eine Vorbehaltsausweisung<br />

erfolgte.<br />

Im bisherigen Geltungszeitraum des <strong>Region</strong>alplanes wurde<br />

von Landwirten außerhalb der begünstigten Gebiete vor<br />

allem in den Beteiligungsverfahren zu Projekten und Vorhaben<br />

im Außenbereich mit erheblichem Entzug von<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche das fehlende Vorbehalts-<br />

Instrument häufig als Nachteil bei der Geltendmachung<br />

Seit der mittelalterlichen Besiedelung der <strong>Region</strong> stellt die<br />

Landwirtschaft einen der ältesten und primären Faktoren<br />

bei der Erschließung des Landes, in der wirtschaftlichen<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 48


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

eigener Belange wahrgenommen. Da bei Projekten für die<br />

Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächenentwicklung<br />

auch in den Vorgebirgs- und Gebirgslagen zumeist auf<br />

Standorte und Flächen mit der relativ höchsten landwirtschaftlichen<br />

Standortgunst (geringe Hangneigung; große<br />

unzerteilte Areale) zugegriffen wird, bestehen hier in besonderem<br />

Maße Konflikte zu Belangen der Landwirtschaft<br />

und begründen einen besonderen regionalplanerischen<br />

Regelungsbedarf zum Schutz ihrer Interessen und zur<br />

weitmöglichen Minderung des Bodenverbrauchs auch in<br />

den nicht begünstigten Gebieten.<br />

Zu 6.1.5<br />

Unter den Bedingungen der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

mit vielen auch kleineren landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben<br />

und Nebenerwerbslandwirten ist eine möglichst<br />

breite, auf Vielfalt beruhende Erwerbsgrundlage unverzichtbar<br />

für die Sicherung von deren wirtschaftlicher Existenz.<br />

Dabei nehmen Nebentätigkeiten wie Landschaftspflegemaßnahmen,<br />

touristische Angebote, Beherbergung<br />

von Urlaubern, der Anbau von Sonderkulturen, die eigene<br />

Vermarktung erzeugter Produkte etc. bereits einen festen<br />

Platz in den landwirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen ein.<br />

Aktuell nimmt zudem die Bedeutung der Landwirtschaft als<br />

Rohstofflieferant zu und es steigt die Nachfrage nach<br />

hochwertigen und in ihrer Herkunft bezeichneten Lebensmitteln.<br />

Dadurch eröffnen sich im Zusammenwirken der<br />

Landwirtschaft mit Industrie und Gewerbe vielfältige Möglichkeiten<br />

der Entwicklung neuer regionaler Wirtschaftskreisläufe,<br />

die nach Möglichkeit auch planerisch zu unterstützen<br />

sind.<br />

In Gebieten mit erheblichen Einschränkungen für eine<br />

intensiv betriebene Landwirtschaft – entweder aufgrund<br />

ungünstiger klimatischer Verhältnisse und geringerer<br />

Ertragskraft der Böden oder aufgrund großräumiger<br />

Schutzbereiche für die Trinkwasserbereitstellung – bestehen<br />

ebenfalls Erfordernisse zur Verbreiterung der Erwerbsgrundlagen,<br />

da übliche ertragssteigernde Maßnahmen<br />

der Bodenbearbeitung, Düngung und Schädlingsbekämpfung<br />

bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung oft<br />

nicht anwendbar sind. Die verstärkte Einführung des ökologischen<br />

Landbaus sowie besonders umweltschonende<br />

Maßnahmen und Verfahren des integrierten Landbaus<br />

können in Verbindung mit der Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten<br />

gerade hier Perspektiven für die landwirtschaftliche<br />

Erzeugung, insbesondere für hochwertige<br />

ökologisch und regional erzeugte Produkte, sein.<br />

Zu 6.1.6<br />

Die Fischwirtschaft besitzt in der <strong>Region</strong> als Wirtschaftsfaktor<br />

zwar nur eine geringe Bedeutung. Demgegenüber<br />

hat aber die überwiegend kleinflächige und relativ gleichmäßig<br />

über die <strong>Region</strong> verteilte, extensiv betriebene<br />

Teichwirtschaft einiges Gewicht als integrierter Bestandteil<br />

von Landesprogrammen zur Förderung und Entwicklung<br />

des Landschafts- und Naturschutzes. Teiche als Stillgewässer<br />

vermögen zum Erlebnis- und Erholungswert einer<br />

Landschaft erheblich beizutragen und üben auch als Biotope<br />

sowie als „Trittsteine“ innerhalb ökologischer Verbundsysteme<br />

eine wichtige Funktion aus.<br />

Bei Vermeidung bzw. Minderung von Umweltkonflikten im<br />

Rahmen einer extensiven Bewirtschaftung bestehen<br />

gleichwohl Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Nutzung<br />

der regionalen Gewässer für die Fischaufzucht bzw. für<br />

den Angelsport und damit auch für einen Beitrag zur Eigenversorgung<br />

der Bevölkerung, von lokaler Gastronomie<br />

und kleinen Lebensmittelgeschäften mit lokalen bzw.<br />

regionalen Fischerzeugnissen.<br />

Zu 6.1.7<br />

Weitere planmäßige Realisierungen von Maßnahmen des<br />

Verkehrswegebaues werden in der <strong>Region</strong> auch in den<br />

kommenden Jahren Bodenentzug hervorbringen. Ein<br />

flächenadäquater Ausgleich dieser Verluste durch Renaturierungs-<br />

und Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle<br />

und die Rückführung von Boden in die landwirtschaftliche<br />

Nutzung kann in diesem Zusammenhang auch weiterhin<br />

nicht erwartet werden. Dabei findet ein zusätzliche Verlust<br />

von landwirtschaftlicher Nutzfläche statt, der insbesondere<br />

durch bei der Anlegung von Verkehrstrassen und Zufahrten<br />

verbleibende Splitterflächen, durch eine fehlende oder<br />

zumindest erschwerte Erreichbarkeit abgeschnittener<br />

Restflächen und indirekt auch durch die Zerschneidung<br />

von optimal bewirtschaftbaren Schlägen entsteht. Obwohl<br />

bei der Kompliziertheit solcher Vorhaben die Abwägung<br />

der Belange der Landwirtschaft nur ein Element unter<br />

vielen darstellt, stellt sie doch mit ihren Flächen mit die<br />

wichtigste Grundlage für die Projektrealisierung bereit.<br />

Auch wenn die Notwendigkeit der Flächenbereitstellung<br />

bei Verkehrsprojekten, aber auch bei anderen Planungen<br />

mit dauerhaftem Bodenverbrauch grundsätzlich nicht in<br />

Frage zu stellen ist, scheint hierbei eine künftig bessere<br />

Vermeidung vor allem des übermäßigen „indirekten“ Flächenverbrauches<br />

notwendig und auch möglich. Dabei<br />

sollte insbesondere versucht werden, neu zu errichtende<br />

Verkehrswege noch stärker als bisher mit dem Verlauf<br />

schon vorhandener Trassen zu bündeln und nach optimalen<br />

Lösungen für die Gestaltung von Verkehrsknotenpunkten<br />

und von Zufahrten zu suchen. Weiterhin sollten für<br />

unvermeidbar der Landwirtschaft verlustig gehende Splitter-<br />

und Restflächen vermehrt auch andere Möglichkeiten<br />

einer sinnvollen Nachnutzung gesucht und geprüft werden,<br />

zum Beispiel zur Umwandlung von Sonnenenergie.<br />

Zu 6.1.8<br />

Bei allen notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der<br />

vorhersehbaren Folgen des weltweiten Klimawandels<br />

kommt sowohl beim Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung<br />

auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien<br />

als auch bei der Erschließung von Rohstoffen für die<br />

Verarbeitung in Gewerbe und Industrie dem Beitrag der<br />

Biomasse aus landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher<br />

Produktion besondere Bedeutung zu. Damit stehen die<br />

Forstwirtschaft, vor allem aber die auf kürzere Zyklen von<br />

Anbau und Ertrag ausgerichtete Landwirtschaft in der<br />

<strong>Region</strong> vor einer Erweiterung ihrer grundlegenden Aufgabe<br />

als Primärproduzent, welche in der Folge auch eine<br />

vermehrte Wiedereingliederung von Stilllegungsflächen in<br />

die landwirtschaftliche Produktion erwarten lässt. Zunehmend<br />

tritt dabei der Anbau von Rohstoff- und Energiepflanzen<br />

neben die Nahrungsmittelproduktion. Während<br />

sich so einerseits die potenziellen Erwerbsgrundlagen der<br />

landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe vergrößern, erfordert<br />

andererseits die stark wachsende wirtschaftliche<br />

Bedeutung dieses neuen Erwerbszweiges mit der Menge<br />

und Vielfalt ihrer Nutzungsmöglichkeiten auch eine stärkere<br />

Berücksichtigung von Umweltbelangen.<br />

Im Zusammenhang mit der wachsenden Rohstoffnachfrage<br />

für die unmittelbare Energieerzeugung und für die neu<br />

hinzukommende Produktion von flüssigen Energieträgern<br />

und Kraftstoffen ist eine Zunahme des Vertragsanbaues<br />

und z.B. die Anlage von Plantagen mit schnellwüchsigen<br />

Baumarten oder Gräsern (Weiden, Miscanthus o.ä.) auf<br />

Landwirtschaftsflächen bei den Produzenten zu erwarten.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Verträglichkeit der Einfügung<br />

in den Naturraum und das Landschaftsbild in der <strong>Region</strong><br />

ist dabei dann eine Anbaustruktur und Flächenaufteilung<br />

anzustreben, welche der Entstehung großer Monokulturen<br />

vorbeugt.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 49


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Da die Erzeugung von Biomasse prinzipiell überall möglich<br />

ist, der Transport über größere Entfernungen jedoch rasch<br />

an Grenzen der Rentabilität stößt, werden sich in überwiegender<br />

Weise Stoffkreisläufe zwischen Erzeugern und<br />

Verbrauchern auf regionaler Ebene entwickeln. Zur Einbindung<br />

der in der <strong>Region</strong> produzierten pflanzlichen und<br />

tierischen Biomassen in diese Kreisläufe müssen vor allem<br />

dort, wo zwischen Primärerzeugung und Verbrauch noch<br />

Prozesse der Lagerung, Verarbeitung und Stoffumwandlung<br />

geschaltet sind (z.B. durch die Aufbereitung von<br />

Biogas und Einspeisung in lokale Verteilernetze, durch die<br />

Produktion von Brenn- und Treibstoffen, durch Anlagen<br />

und Netze zentraler Wärmeversorger, durch Zwischenlager<br />

etc.) für eine entsprechende Anlagen-Infrastruktur die<br />

notwendigen standörtlichen Voraussetzungen hergestellt<br />

werden.<br />

Zu 6.2<br />

Forstwirtschaft<br />

Der Planteil Forstwirtschaft (Plansätze 6.2.1 - 6.2.12)<br />

basiert auf einem „Forstlichen Fachbeitrag zur <strong>Region</strong>alplanung“<br />

der Sächsischen Landesanstalt für Forsten in<br />

Graupa (heute: Staatsbetrieb Sachsenforst). Der Planteil<br />

misst dem Wald ein besonderes raumplanerisches Gewicht<br />

bei. Er trägt damit der vielfältigen Bedeutung der<br />

Wälder Rechnung, insbesondere für den Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (darunter Bodenschutz, Hochwasserschutz,<br />

Trinkwasserschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz,<br />

Schutz von Flora und Fauna), als Erholungsraum<br />

sowie als Grundlage einer nachhaltigen und umweltfreundlichen<br />

Rohstoffversorgung. Des Weiteren werden<br />

mit der forstwirtschaftlichen Nutzung der Waldflächen<br />

Arbeitsplätze im ländlichen Raum sowie mittelbar über<br />

die Holz verarbeitenden Betriebe geschaffen.<br />

Adressaten für die fachlichen Grundsätze und Ziele in<br />

diesem Planteil sind insbesondere die Forstbehörden,<br />

Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden, aber auch die<br />

Kommunen als Träger der Bauleit- und Landschaftsplanung.<br />

So legt das SächsWaldG fest, dass die von den<br />

Forstbehörden durchzuführende forstliche Rahmenplanung<br />

in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung<br />

und Landesplanung zu erfolgen hat. Der Planteil<br />

„Forstwirtschaft“ enthält dafür ausdrückliche Anforderungen.<br />

Die als einer der ersten Schritte der forstlichen Rahmenplanung<br />

durchgeführte Erfassung der Waldbiotope<br />

und Waldfunktionen schafft z.B. auch notwendige forstfachliche<br />

Voraussetzungen, um regionalen Zielsetzungen<br />

für den Wald nachkommen zu können. Die unter forstfachlicher<br />

Beteiligung aufgestellten Grundsätze und Ziele<br />

sollen darüber hinaus unmittelbar in den von den Forstbehörden<br />

zu bewirtschaftenden Staatswäldern vorbildlich<br />

umgesetzt werden (analog im Körperschaftswald). Auf<br />

eine entsprechende Bewirtschaftung des Privatwaldes<br />

sollen die Forstbehörden bei ihrer Beratung, Betreuung,<br />

Unterstützung sowie Aus- und Fortbildung der Waldbesitzer<br />

im Rahmen und in den Grenzen des SächsWaldG<br />

hinwirken. Die Ausweisung von Gebieten für die Waldmehrung<br />

im <strong>Region</strong>alplan ist ein planerisches Angebot für<br />

raumverträgliche Erstaufforstungen. Ordnend wirksam wird<br />

der <strong>Region</strong>alplan andererseits auch dadurch, dass nach<br />

§ 10 SächsWaldG Erstaufforstungen die Genehmigung<br />

(zugleich Voraussetzung für eine Förderung gemäß<br />

RLAuW/2007) versagt werden darf, wenn Ziele der Raumordnung<br />

entgegenstehen. Die Kommunen sind angehalten,<br />

beispielsweise die aus überörtlicher Sicht getroffenen<br />

Maßgaben für die Waldmehrung in die Planung ihrer<br />

Flächennutzung einfließen zu lassen, wofür die örtlichen<br />

Landschaftspläne detaillierte fachliche Voraussetzungen<br />

schaffen sollten. Die Landschaftspläne bieten darüber<br />

hinaus vielfältige informelle Möglichkeiten, um die Umsetzung<br />

der regionalen Planinhalte bezüglich des Waldes<br />

adäquat vorzubereiten (Entwicklungsziele, Maßnahmenvorschläge,<br />

Baumartenempfehlungen). Auch die Staatlichen<br />

Ämter für ländliche Entwicklung können durch entsprechende<br />

Maßnahmen die Umsetzung insbesondere der<br />

Ziele zur Waldmehrung wirksam unterstützen. Schließlich<br />

stellen die Plansätze für private Einzelne (hier insbesondere<br />

die Waldeigentümer) eine Orientierungshilfe für eigene<br />

Entscheidungen dar.<br />

Zu 6.2.1<br />

Der Grundsatz bildet als integrierendes Element vor den<br />

spezielleren Plansätzen eine „Generalklausel“ für Wald<br />

und Forstwirtschaft im <strong>Region</strong>alplan. Insbesondere positioniert<br />

sich der <strong>Region</strong>ale <strong>Planungsverband</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<br />

Erzgebirge damit zur Erhaltung des Gesamtwaldbestandes.<br />

Die regionalplanerische Ausweisung von Bereichen<br />

für die Forstwirtschaft (s.u.) kann sich auf besonders<br />

bedeutsame (multifunktionale) Vorranggebiete beschränken,<br />

weil mit Grundsatz 6.2.1 für alle (lagemäßig hinreichend<br />

bestimmten) Waldflächen die Erhaltung vom Grundsatz<br />

her „vorbehaltsgleich“ geregelt ist. Raumplanerische<br />

Anforderungen an Bewirtschaftung, Sanierung und die<br />

gezielte Erweiterung des Waldes enthalten die folgenden<br />

Plansätze.<br />

Zu 6.2.2<br />

Die Funktionserfüllung der Wälder hängt nicht nur von den<br />

Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen im Einzelnen<br />

ab, sondern ist in vielen Punkten mit der Größe der zusammenhängenden<br />

(unzerschnittenen) Waldkomplexe<br />

positiv korreliert. Die Flächengröße ist ein wichtiges Kriterium<br />

für den ökologischen und rekreativen Wert eines<br />

Waldes. Beispielsweise für die Erholung besitzen große,<br />

geschlossene Waldgebiete eine spezifische Eignung als<br />

ruhebetonte Wandergebiete, eine Qualität, die kleinere<br />

Waldflächen nicht in vergleichbarem Maße entwickeln können.<br />

Die Lärm und Immissionen abschirmende und begrenzende<br />

Wirkung von Waldflächen erreicht erst in großen,<br />

insbesondere nicht von Straßen zerschnittenen Waldgebieten<br />

ihre volle Ausprägung. Auch profitieren bestimmte<br />

an Waldlebensräume gebundene Tierarten von großen<br />

unzerschnittenen und damit für diese Arten konfliktarmen<br />

Wäldern. Waldökosysteme sind von Natur aus großflächig.<br />

Plansatz 6.2.2 orientiert deshalb darauf, dass (insbesondere)<br />

großflächige Waldgebiete nicht durch Straßen, Leitungstrassen<br />

oder andere Zäsuren zerschnitten werden.<br />

Große Waldflächen sind in der Planungsregion verbreitet<br />

im Erzgebirge, besonders im Kammwaldgebiet, allerdings<br />

seltener aber auch im Vorland vorhanden. Naturgemäß<br />

lässt sich für „Großflächigkeit“ keine exakte und unter allen<br />

fachlichen Gesichtspunkten belastbare Größenschwelle<br />

benennen. Großflächigkeit kann relativ zu den mittleren<br />

Verhältnissen definiert werden und schließlich wären auch<br />

Formmerkmale in Rechnung zu stellen und topografische<br />

Zufälligkeiten zu eliminieren. Aus regionaler Sicht sollten<br />

Wälder ab größenordnungsmäßig 3 km² - ein empirischer<br />

Wert - als großflächig betrachtet werden.<br />

Bereiche für die Forstwirtschaft<br />

Zweckbestimmung:<br />

Die Bereiche für die Forstwirtschaft sollen vor dem Flächenentzug<br />

für andere Nutzungen, vor Zerschneidung und<br />

vor der Beeinträchtigung ihrer Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

geschützt werden. Wegen ihrer Biotop- und Habitatfunktionen<br />

sind sie Bestandteil des ökologischen Verbundsystems.<br />

Die Planungsregion besitzt eine deutlich unterdurchschnittliche<br />

Bewaldung. Zum Vergleich: BRD ca. 29 %, Sachsen<br />

ca. 28 %, <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge ca. 25 % Flächenanteil.<br />

Berücksichtigt man die überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte<br />

der <strong>Region</strong>, so wird die spezifisch niedrige<br />

Ausstattung mit Wald noch deutlicher: BRD 0,13 ha, Sachsen<br />

0,11 ha, <strong>Region</strong> 0,07 ha Wald/Einwohner. Die beste-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 50


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

henden Wälder müssen demnach bei geringerer Fläche<br />

und gleichem Bedarf der Bevölkerung nach Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen wesentlich höheren spezifischen Anforderungen<br />

an ihre Leistung gerecht werden. Eine weitere<br />

Reduzierung der Waldfläche ist daher in der <strong>Region</strong><br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge noch weniger akzeptabel als in anderen<br />

Landesteilen.<br />

Die in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorranggebiete<br />

Wald erfüllen mehrere (überwiegend drei und mehr)<br />

regional besonders bedeutsame Waldfunktionen (Schutzbzw.<br />

Erholungsfunktionen) und sind daher in ihrer Bedeutung<br />

für die Gesellschaft besonders hoch einzuschätzen.<br />

Zu den besonderen Schutzfunktionen gehören u.a. Klimaund<br />

Immissionsschutz. Die ausgewiesenen Waldgebiete<br />

besitzen stets Verbundfunktionen und werden deshalb<br />

obligatorische als Teil des regionalen ökologischen Verbundsystems<br />

betrachtet. Sie liegen meist im Interessensbereich<br />

vieler anderer Flächennutzer (insbesondere im<br />

Verdichtungsraum), sind also potenziell auch überdurchschnittlich<br />

in ihrem Bestand und durch Störungen ihrer<br />

Struktur oder Vitalität in ihrer Leistungsfähigkeit gefährdet.<br />

Ferner verlangen Wälder mit mehreren regional bedeutsamen<br />

Funktionen eine besonders qualifizierte Behandlung,<br />

um die tatsächliche Leistungshergabe zu optimieren.<br />

Dieser Aspekt wird durch die fortgeschrittene Schädigung<br />

der Wälder (Immissionen) und die oft instabile und nicht<br />

funktionsgerechte Waldstruktur (Baumarten, Altersklassen,<br />

Besitzverhältnisse) verstärkt. Aus diesen Gründen (Bedeutung,<br />

Gefährdung, Behandlung) sind die ausgewiesenen<br />

Waldflächen besonders schutzwürdig. Ihrer Ausweisung<br />

liegt ein forstfachlicher Beitrag der Sächsischen Landesanstalt<br />

für Forsten in Graupa (heute: Staatsbetrieb Sachsenforst)<br />

zu Grunde.<br />

Aber auch für alle nicht als Vorranggebiet Wald ausgewiesenen<br />

Wälder gilt der unter 6.2.1 verankerte Grundsatz,<br />

wonach der Wald in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge in<br />

seinem Gesamtbestand (alle Waldflächen) erhalten werden<br />

soll. Damit erübrigt sich die zusätzliche Ausweisung<br />

von gesonderten Vorbehaltsgebieten für den Wald.<br />

Waldfunktionen<br />

Zu 6.2.3<br />

Der Begriff der Forstwirtschaft war bis Anfang der 90er<br />

Jahre des letzten Jahrhunderts vielfach zu stark auf die<br />

reine Holzproduktionsfunktion verengt. Die Einbeziehung<br />

aller Waldfunktionen in das Entscheidungskalkül soll als<br />

notwendige Bedingung eine Chance für die Erreichung<br />

eines gesellschaftlichen Wohlfahrtsoptimums bieten und<br />

ist daher für die Zukunft sicherzustellen. Nutz-, Schutzund<br />

Erholungsfunktionen sind prinzipiell gleichwertig<br />

und kommen mit unterschiedlicher Bedeutung im Einzelnen<br />

meist auf der gleichen Fläche vor („Multifunktionalität“).<br />

Neben der Nutzfunktion und den in der Waldfunktionenkartierung<br />

erfassten „besonderen“ Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

muss deshalb stets der Gesamtkomplex<br />

der Waldfunktionen ins Kalkül gezogen werden. Ausschließliche<br />

Zuweisungen einzelner Waldfunktionen im<br />

Allgemeinen oder für bestimmte Waldgebiete im Besonderen<br />

ignorieren die Vielfalt der Anforderungen der Bevölkerung<br />

und der Umwelt in dieser dicht besiedelten, hoch<br />

industrialisierten und im Durchschnitt spezifisch waldarmen<br />

<strong>Region</strong>. Eine grundsätzliche und strenge Trennung<br />

(hier Erholung - dort Naturschutz - anderswo Holzproduktion)<br />

führt unbeabsichtigt insgesamt zum Verlust an Waldfunktionen<br />

und damit an Lebensqualität in der <strong>Region</strong>. Die<br />

Forderung nach Multifunktionalität steht nicht im Widerspruch<br />

zu differenzierten raumplanerischen Vorrang- und<br />

Vorbehaltsausweisungen auch im Wald. Die raumplanerischen<br />

Ausweisungen bewirken einen zusätzlichen Schutz<br />

der einbezogenen Waldflächen gegenüber konträren<br />

raumbedeutsamen Vorhaben Dritter. Sie bringen unter<br />

einem bestimmten Blickwinkel (z.B. Naturschutz, Wasserwirtschaft,<br />

Erholung) ein besonderes öffentliches Interesse<br />

auch an der Walderhaltung zum Ausdruck. Eine ordnungsgemäße<br />

Forstwirtschaft im Rahmen des Sächsischen<br />

Waldgesetzes wird dadurch nicht behindert.<br />

Zu 6.2.4<br />

Wegen ihrer Bedeutung für eine naturnahe Forstwirtschaft<br />

sollen die in Karte 9 nachrichtlich dargestellten Forstlichen<br />

Erntebestände (bisherige Bezeichnung: Forstsaatgutbestände),<br />

Versuchsflächen, Naturwaldzellen und Generhaltungsobjekte<br />

vor Beeinträchtigungen geschützt werden.<br />

Die hier dargestellten Flächenkomplexe wurden nachrichtlich<br />

vom Landesforstpräsidium (heute: Staatsbetrieb Sachsenforst)<br />

übernommen.<br />

Das Vermehrungsgut für forstliche Zwecke (Samen, Stecklinge,<br />

Jungpflanzen), seine Gewinnung und sein Vertrieb<br />

unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Es<br />

darf nur in speziell geprüften und von der Forstbehörde zur<br />

Beerntung zugelassenen Forstlichen Erntebeständen<br />

gewonnen werden. Großer Wert wird dabei auf eine bestmögliche<br />

Adaption an die ökologischen Verhältnisse gelegt,<br />

wie sie durch autochthone Bestände gewährleistet ist.<br />

Nur das Vermehrungsgut aus diesen Beständen in der<br />

<strong>Region</strong> bildet eine sichere Basis für die naturnahe Forstwirtschaft.<br />

Saat- und Pflanzgut aus sehr entfernten, andersartigen<br />

Naturräumen stellt ein schwer kalkulierbares<br />

Risiko dar. Da zugelassene Bestände zumeist relativ klein<br />

sind, ist die Gefahr ihrer Beseitigung oder Schädigung<br />

sehr groß, zumal sie keinen formalen gesetzlichen Schutz<br />

genießen. Wegen ihrer immensen, auch über den engeren<br />

forstlichen Interessenskreis hinausreichenden Bedeutung,<br />

ihrer hohen Empfindlichkeit und den besonderen Behandlungsansprüchen<br />

bedürfen diese Erntebestände der besonderen<br />

Beachtung.<br />

Die forstlichen Versuchsflächen (des Staatsbetrieb<br />

Sachsenforst bzw. der Technischen Universität Dresden -<br />

letztere sind in Karte 9 nicht dargestellt) dienen der Erforschung<br />

des Waldwachstums und seiner Beeinflussung<br />

durch Mensch und Umwelt. Bei „Produktionszeiten“ in der<br />

Forstwirtschaft von 100 bis 200 Jahren ist eine Forschung<br />

langfristig anzulegen. Die forstlichen Versuchsflächen sind<br />

i.d.R. sehr klein und daher auch gegenüber Störungen<br />

extrem empfindlich. Es gibt aber zurzeit keine Möglichkeit<br />

für einen formalen Schutz dieser Flächen. Die geringe<br />

Flächengröße lässt auch eine flächenkonkrete Darstellung<br />

und Sicherung auf der regionalen Ebene nicht zu.<br />

Die Naturwaldzellen besitzen einen Sonderstatus als<br />

Schutzwald entsprechend § 29 SächsWaldG. Naturwaldzellen<br />

bleiben ohne Bewirtschaftung.<br />

Die Generhaltungsobjekte (Auswahl durch das Landesforstpräsidium,<br />

heute: Staatsbetrieb Sachsenforst) haben<br />

eine den Forstlichen Erntebeständen ähnliche Ausrichtung,<br />

umfassen meist jedoch Baum- und Straucharten, die<br />

nicht unter das Forstvermehrungsgutgesetz fallen (seltene,<br />

oft auch nicht traditionell bewirtschaftete Arten) oder solche<br />

Bestände, die eine zu geringe Flächengröße für eine<br />

Zulassung besitzen. Es handelt sich oft um Einzelbäume,<br />

Baumgruppen oder Kleinstflächen, die aber wegen der<br />

großen Seltenheit der betreffenden Gehölze insbesondere<br />

unter dem Gesichtspunkt der Sicherung von genetischen<br />

Ressourcen im höchsten Maße erhaltungswürdig sind und<br />

die wegen der oft vorhandenen Konkurrenzschwäche<br />

gegenüber anderen Baumarten besonders gepflegt werden<br />

müssen. Daher sind diese Flächen ebenso als<br />

schutzwürdige Bereiche der Forstwirtschaft zu betrachten.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 51


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Waldbewirtschaftung<br />

Zu 6.2.5<br />

Die Baumartenzusammensetzung entscheidet maßgeblich<br />

darüber, inwieweit die Wälder die vielfältigen an sie<br />

gerichteten öffentlichen und privaten Erwartungen (Multifunktionalität)<br />

erfüllen können. Auch aus regionaler Sicht<br />

sollte daher auf eine Baumartenwahl, die sich bei deutlicher<br />

Erhöhung des Laubholzanteils an den Standortbedingungen,<br />

am Baumartenspektrum der potenziellen natürlichen<br />

Vegetation und an den zu erbringenden Waldfunktionen<br />

orientiert (standortgerecht - naturnah - funktionsgerecht),<br />

hingewirkt werden. Eine über lange Zeit einseitige<br />

Orientierung auf insbesondere Fichtenreinbestände hat in<br />

der <strong>Region</strong> beispielsweise wesentlich zur Verschärfung<br />

des aktuellen Waldschadgeschehens beigetragen. Auch<br />

die Erholungseignung der Waldbestände und ihr Wert als<br />

Lebensraum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt werden<br />

in starkem Maße unmittelbar von der Gehölzartenwahl<br />

bestimmt. Ähnliches gilt für die Erfüllung anderer Schutzfunktionen<br />

und selbstverständlich auch für die nachhaltige<br />

Nutzbarkeit der Wälder als Lieferant nachwachsender<br />

Rohstoffe. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches<br />

übergeordnetes Interesse an einer am Standort, an Naturnähe<br />

und den zu erbringenden Waldfunktionen orientierten<br />

ausgewogenen Baumartenwahl. Bei der Verjüngung und<br />

der Umgestaltung der heutigen Waldbestände (z.B. zusätzlicher<br />

Anbau von Baumarten, die unter der obersten<br />

Baumschicht eine weitere Schicht bilden sollen: Unterbau,<br />

Voranbau) sowie bei Erstaufforstungen sollen deshalb die<br />

Kriterien der Standortgerechtigkeit (Baumart muss zu<br />

Boden und Klima passen), der Funktionengerechtigkeit<br />

(Baumart muss die Erfüllung der örtlich gewünschten<br />

Waldfunktionen gewährleisten) und der Naturnähe (Baumart<br />

muss Bestandteil der potenziell natürlichen Waldgesellschaft<br />

sein) beachtet werden. Eine Orientierung an der<br />

potenziellen natürlichen Waldgesellschaft, auch unter<br />

Beachtung des prognostizierten Klimawandels, stellt ein<br />

Grundprinzip naturnaher Forstwirtschaft dar. Die sich<br />

daraus ergebende Naturnähe soll langfristige Stabilität der<br />

Wälder und einen möglichst großen Nutzen für den Naturhaushalt<br />

und die örtliche Umweltsituation bewirken.<br />

Wegen der geringen Ausstattung der hiesigen Wälder mit<br />

den von Natur aus hier dominierenden Laubbaumarten<br />

(z.Z. etwa 80 % Nadelholz) und wegen deren Bedeutung<br />

für die Stabilität und Sicherheit des Waldes sowie für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege ist bei Verjüngung und<br />

Umbau auf hohe Laubbaumanteile zu orientieren. Diese<br />

Zielsetzung gilt allerdings in den obersten (orealen) Lagen,<br />

in denen von Natur aus Fichtenwälder vorkommen, in<br />

dieser Form nicht.<br />

Vielfältig nach Arten, Alter und Flächengrößen strukturierte<br />

Wälder bieten einer hohen Zahl von Tier- und Pflanzenarten<br />

ökologische Nischen und tragen zu einem natürlich<br />

wirkenden Waldbild bei. Sie reduzieren das Schadensrisiko<br />

im Fall von abiotischen und biotischen Gefahren und<br />

lassen auch eine höhere Flexibilität bei der Holznutzung<br />

erwarten. An einer vielfältigen Waldstruktur besteht daher<br />

über den engeren forstlichen Bereich hinaus ein großes<br />

öffentliches Interesse. Auch die raumplanerischen Erfordernisse<br />

erschöpfen sich nicht in der bloßen Erhaltung der<br />

Waldflächen, sondern zielen im Interesse der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes, der Erhöhung der Fremdenverkehrs-<br />

und Erholungseignung, der Entwicklung der<br />

„bioökologischen Kapazität“ des Raumes (Lebensraum für<br />

Tiere und Pflanzen) sowie im Interesse einer nachhaltigen<br />

Rohstofferzeugung auf komplex leistungsfähige Wälder<br />

ab. Die Waldstruktur soll aus regionalplanerischer Sicht<br />

durch Baumartenvielfalt, Ungleichaltrigkeit und Kleinflächigkeit<br />

geprägt sein. Großflächige und gleich alte Reinbestände<br />

sollten langfristig umgestaltet und nicht mehr neu<br />

angelegt werden.<br />

Die aktive Förderung des Natürlichkeitsgrades der Wälder<br />

ist in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge - nicht nur aus<br />

forstlicher Sicht - besonders wichtig, da die heutigen<br />

Waldstrukturen nach jahrzehntelanger Betonung der Holzproduktionsfunktion<br />

auf großen Flächen stark von einem<br />

naturnahen Leitbild abweichen und somit die Erwartungen<br />

im Hinblick auf Multifunktionalität nicht voll erfüllen. Die<br />

perspektivisch für alle Besitzarten erwünschte und im<br />

sächsischen Staatswald praktizierte naturnahe Forstwirtschaft<br />

folgt dem Prinzip größtmöglicher Schonung von<br />

Boden, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt im Zuge der Bewirtschaftung.<br />

Die Erhaltung oder Wiederherstellung des<br />

natürlichen Wasserregimes und die Anwendung der Naturverjüngung<br />

- unter Beachtung der Bedingungen am<br />

konkreten Standort - spielen dabei eine große Rolle. Ein<br />

naturnahes Hydroregime und Naturverjüngung sind für den<br />

Naturhaushalt und die Lebensraumfunktion der Wälder<br />

von herausragender Bedeutung. Die aus Naturverjüngung<br />

hervorgehenden Bestände fördern darüber hinaus in<br />

besonderem Maße den Erholungswert des Landschaftsraumes.<br />

Auch unter regionalplanerischen Gesichtspunkten<br />

sollte deshalb das natürliche Wasserregime im Wald nicht<br />

durch Meliorationsmaßnahmen verändert, erforderlichenfalls<br />

langfristig wiederhergestellt werden. In dafür geeigneten<br />

Beständen sollte die Naturverjüngung das Regelverfahren<br />

der Bestandsverjüngung bilden.<br />

Für die Waldbewirtschaftung ist eine angemessene Erreichbarkeit<br />

der Flächen wichtig. Insbesondere im Rahmen<br />

des ländlichen Wegebaus und der Flurneuordnung sollte<br />

daher - koordiniert mit den Erfordernissen der Landwirtschaft<br />

- eine zeitgemäße Anbindung der Waldflächen an<br />

das öffentliche Wegenetz angestrebt werden.<br />

Zu 6.2.6 und 6.2.7<br />

Waldränder sind neben den Gewässerufern die für das<br />

Bild der Landschaft wichtigsten Grenzsäume. Sie sind<br />

Träger eines Großteils der visuellen Landschaftswerte und<br />

gehören somit zu den natürlichen Grundlagen von Erholung<br />

und Fremdenverkehr. Waldränder spielen ökologisch<br />

als Lebensraum vor allem für Arten des Halboffenlandes<br />

eine besondere Rolle. Für die Waldbestände selbst bieten<br />

sie insbesondere Schutz vor Sturmschäden. Inwieweit<br />

Waldränder diese Funktion tatsächlich erfüllen können,<br />

hängt von ihrer Struktur ab. An einer geeigneten Waldrandstruktur<br />

besteht somit aus o.g. Gründen ein deutlich<br />

über den engeren forstlichen Rahmen hinausgehendes<br />

Interesse. Daher sollen sie mit Bezug auf ihre örtlich relevanten<br />

Funktionen gestaltet und besonders gepflegt werden.<br />

Das Artenspektrum der Waldmäntel sollte durch<br />

Standortgerechtigkeit, Naturnähe und Funktionsgerechtigkeit<br />

geprägt sein (zur Baumartenzusammensetzung siehe<br />

unter Zu 6.2.5). Ein stufiger, sich allmählich in Höhe und<br />

Artenstruktur vom Freiland zum Waldinnenraum entwickelnder<br />

Waldrand erfüllt im Allgemeinen die verschiedenen<br />

Anforderungen am besten. Waldränder bieten<br />

auch vielen Gehölzarten, die weniger konkurrenzstark<br />

sind, eine gute Lebens- und Entwicklungsmöglichkeit. Um<br />

den Wert von Waldrändern als Biotop zu steigern, sollten<br />

möglichst viele heimische Gehölzarten bei ihrer Begründung<br />

verwendet bzw. im Zuge der Entwicklung geduldet<br />

werden. So strukturierte Waldränder tragen als Elemente<br />

des regionalen ökologischen Verbundsystems auf spezifische<br />

Weise zum Biotop- und Habitatreichtum bei. Sie sind<br />

unverzichtbare Landschaftselemente. Aufwändige Maßnahmen<br />

empfehlen sich wegen des allgemein höheren<br />

Pflegeaufwands allerdings nur für dauerhafte Waldaußenränder.<br />

Neben dem artenreichen und gestuften Aufbau spielt auch<br />

die Waldrandführung eine entscheidende Rolle: sie sollte<br />

der Landschaft angepasst sein. Insbesondere sollen großräumig<br />

geradlinige Grenzen und sehr geometrische Formen<br />

vermieden werden, um ein harmonisches Wald-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 52


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Offenland-Mosaik zu schaffen. Anhaltspunkte dafür bieten<br />

die in Anpassung an die natürlichen und kulturlandschaftlichen<br />

Bedingungen entstandenen Grundrissmuster vieler<br />

alter („gewachsener“) Waldflächen. Eine hohe spezifische<br />

Waldrandlänge ist sowohl unter rekreativen Gesichtspunkten<br />

(„Waldrandeffekt“) als auch ökologisch bedeutsam<br />

(Saumbiotope).<br />

Waldsanierung<br />

Zu 6.2.8<br />

Als Waldschadensgebiet ist in Karte 4 „Sanierungsbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft“ des <strong>Region</strong>alplanes gemäß<br />

LEP Sachsen 2003 die Immissionsschadzone (Revitalisierungszone)<br />

dargestellt. Die Darstellung des Landesentwicklungsplanes<br />

wurde - aktualisiert nach Daten des<br />

Staatsbetrieb Sachsenforst - in Karte 4 übernommen. Dieses<br />

Waldschadensgebiet setzt die regionalen Schwerpunkte<br />

für die Waldsanierung. Örtlich treten Immissionsschäden<br />

darüber hinaus auch durch chronische Schadstoffbelastungen<br />

entlang hoch frequentierter Verkehrswege<br />

auf.<br />

Die zu lösenden Sanierungsaufgaben sind sehr vielschichtig.<br />

Ältere geschädigte Waldbestände sollen zunächst<br />

nicht flächig genutzt, sondern möglichst lange als<br />

Schutz von Boden und Jungwuchs am Leben erhalten<br />

werden. Die noch immer erfolgenden Immissionen überschreiten<br />

das Puffervermögen der Waldböden in den<br />

Hauptschadgebieten bei weitem. Eine Degeneration des<br />

Bodens ist die Folge. Die Ergebnisse einer Jahrtausende<br />

währenden natürlichen Bodenentwicklung, die die heutigen<br />

Bodenfunktionen bestimmen, werden in wenigen Jahrzehnten<br />

zerstört. Die Ernährungssituation insbesondere<br />

der langlebigen Gehölze gerät durch die fehlende Speicherkapazität<br />

für viele Nährstoffe ins Ungleichgewicht. Die<br />

Disposition für normalerweise ungefährliche Krankheiten<br />

steigt, die Abwehrkraft gegenüber eher harmlosen Insekten<br />

und Pilzen schwindet. Die „Versauerung“ des Bodens<br />

und des Bodenwassers schreitet verstärkt voran und<br />

gefährdet letztlich auch die wichtige Funktion des Waldes<br />

und des Waldbodens als Spender hochwertigen Trinkwassers.<br />

Der Fortgang dieser Immissionsschadwirkungen soll<br />

unter Beachtung von Naturschutzbelangen durch Kalkung<br />

des Waldbodens vermindert, z.T. auch gestoppt werden.<br />

In Immissionsschadgebieten entstandene Blößen sollen<br />

umgehend wieder bestockt werden. Bei längerer Freilage<br />

des Bodens, gerade in den klimatisch extremen Lagen des<br />

Oberen Erzgebirges, entstehen bei den meisten Baumarten<br />

erhebliche Probleme in der Kultur- und Jungwuchsphase.<br />

Bei starker Schädigung des Bodens oder bei extremen<br />

klimatischen Bedingungen müssen erforderlichenfalls<br />

zunächst Übergangs- bzw. Vorwälder aus Pionierbaumarten<br />

begründet und später in die Zielbestände<br />

überführt werden. Die Vorgänge der natürlichen Sukzession<br />

sollen dabei bewusst genutzt werden. Besondere Aspekte<br />

des speziellen Artenschutzes sollten in den Vorkommensgebieten<br />

des Birkhuhns berücksichtigt werden<br />

(siehe Leitbild Oberes Erzgebirge).<br />

Waldmehrung<br />

Zu 6.2.9<br />

Die Erhöhung des Waldanteils in Sachsen ist Ziel der<br />

Landesplanung. Sie liegt im Interesse der Erweiterung<br />

aller Funktionen des sächsischen Waldfonds. Die quantitative<br />

Zielstellung für die Planungsregion (27 % Wald) entspricht<br />

einer vorsichtigen Einschätzung über den maximal<br />

realisierbaren Umfang aus forstfachlicher Sicht und steht<br />

mit der landesweiten Zielsetzung (LEP Sachsen 2003: von<br />

28 auf 30 %) durchaus im Einklang: Der Waldanteil in den<br />

<strong>Region</strong>en Sachsens ist auf Grund unterschiedlicher kulturlandschaftlicher<br />

Entwicklungen sehr differenziert und eine<br />

landesweite Nivellierung wäre weder landschaftsordnerisch<br />

erstrebenswert noch ist sie realisierbar. Das regionale<br />

Ziel, den Waldanteil von derzeit etwa 25 % auf 27 % zu<br />

erhöhen, erfordert bereits eine Vergrößerung des Waldbestandes<br />

um etwa 8 %, was - relativ zum Waldbestand - im<br />

Rahmen der aktuellen landesweiten Bestrebungen liegt.<br />

Die Waldmehrung in Relation zum Waldbestand (in der<br />

<strong>Region</strong> von 100 auf 108 %) kann als eines der Indizien für<br />

die zu erwartenden Widerstände gewertet werden. Die<br />

Planungsregion unternimmt unter diesem Blickwinkel im<br />

Interesse des landesweiten Waldmehrungszieles angemessene<br />

Anstrengungen. Schwer zu beziffernde Grenzen<br />

der Waldmehrung ergeben sich für die oberen Gebirgslagen<br />

aus dem dort schon jetzt hohen Waldanteil und im Gebirgsvorland<br />

auf Grund der verbreitet hochwertigen Böden<br />

mit großer Bedeutung für die landwirtschaftliche Erzeugung.<br />

Die Umwandlung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />

in Wald führt im betroffenen Bereich zu einer grundlegenden<br />

landschaftlichen Veränderung. Die anspruchsvolle<br />

Zielsetzung zur Waldmehrung ist daher mit der Forderung<br />

nach Berücksichtigung fallweise konkurrierender<br />

Belange verbunden (Näheres siehe Begründung zu<br />

G 6.2.11).<br />

Bereiche für die Waldmehrung<br />

Zweckbestimmung: In den Bereichen für die Waldmehrung<br />

sollen, nach örtlich vertiefter Prüfung und räumlicher Konkretisierung<br />

(nachfolgende Planungs- bzw. Umsetzungsebenen),<br />

Erstaufforstungen erfolgen. In den Bereichen des<br />

Typs „Wald-Feld-Wechsel“ besteht die regionale Zielsetzung<br />

nicht in einer vollflächigen Aufforstung, sondern in<br />

der Entwicklung einer halboffenen, strukturreichen und an<br />

den Landschaftscharakter angepassten Wald-Feld-Wechsellandschaft.<br />

Die in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete<br />

für die Waldmehrung sind das Ergebnis einer<br />

regionsweiten Planung. Die vom Landesforstpräsidium<br />

(heute: Staatsbetrieb Sachsenforst) zur Verfügung gestellten<br />

aktuellen Ergebnisse der forstfachlichen Waldmehrungsplanung<br />

wurden dabei als Rahmen für die Gebietsauswahl<br />

verwendet. Eine Suche nach weiteren potenziellen<br />

Gebieten für die Waldmehrung ist regelmäßig nicht<br />

erfolgt. Die forstfachliche Waldmehrungsplanung weist für<br />

die Planungsregion ca. 2 200 Einzelflächen mit ca. 12 000<br />

ha Gesamtfläche aus.<br />

Die regionalplanerische Zielstellung bestand darin, ein<br />

ausreichendes „Angebot“ geeigneter, d.h. möglichst funktionsstarker<br />

und relativ konfliktarmer Bereiche aufzubereiten,<br />

das eine weitere (auch einschränkende) Auswahl aus<br />

örtlicher Sicht und aus Sicht der Landnutzer gestattet. Auf<br />

Grund der generell hohen Bedeutung von Wald, wurden<br />

Flächen der forstlichen Waldmehrungsplanung auch dann<br />

aufgenommen, wenn ausdrückliche regionalplanerisch<br />

fassbare Positivkriterien nicht zutreffen. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die im Ergebnis der forstfachlichen<br />

Recherche vorgeschlagenen Gebiete im Regelfall den<br />

Grundanforderungen hinsichtlich Funktionalität und Praktikabilität<br />

entsprechen.<br />

Bei der Gebietsauswahl wurden auf landschaftsrahmenplanerischer<br />

Ebene Ausschlusskriterien (z.B. dominierende<br />

wertvolle Offenlandbiotope), Restriktionskriterien (z.B.<br />

avifaunistisch bedeutsames Offenland, Nivellierung der<br />

Wald-Offenland-Struktur, hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit)<br />

und Positivkriterien (besondere Funktionserfüllung:<br />

z.B. Erosionsschutz, Hochwasserschutz) zu Grunde gelegt.<br />

Der Umweltfachbereich <strong>Chemnitz</strong>, Referat Naturschutz<br />

und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums<br />

<strong>Chemnitz</strong> hat die Flächenbewertung naturschutzfachlich<br />

ergänzt.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 53


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Flächen der forstfachlichen Planung, die als Einzelfläche<br />

oder zumindest als Komplex benachbarter Flächen („Flächenaggregate“)<br />

kleiner als rund 10 ha waren, blieben<br />

Ebenen bedingt unberücksichtigt. Bei der Bewertung des<br />

Ausweisungsumfanges ist deshalb zu berücksichtigen,<br />

dass die Mehrzahl der potenziell zur Auswahl stehenden<br />

Flächen der forstfachlichen Planung hinsichtlich ihrer<br />

Größe unterhalb dieser regionalen Relevanzschwelle liegt.<br />

Neben Gebieten, die im Grunde vollständig aufgeforstet<br />

werden sollen (räumliche Details müssen auf folgenden<br />

Planungs- bzw. Umsetzungsebenen berücksichtigt werden),<br />

sind in Karte 2 „Raumnutzung“ auch Gebiete festgelegt<br />

worden, in denen ausdrücklich (nur) Wald-Feld-<br />

Wechsel-Landschaften entstehen oder weiterentwickelt<br />

werden sollen (Typ „Wald-Feld-Wechsel“). Das sind Gebiete,<br />

in denen eine großflächige Aufwaldung vor allem mit<br />

dem Charakter der Kulturlandschaft oder mit speziellen<br />

Belangen des Arten- und Biotopschutzes in Konflikt geraten<br />

würde. Diese Vorgehensweise, bei der die Stringenz<br />

der Waldmehrungsabsicht reduziert und die Konfliktlösung<br />

teilweise auf nachfolgende Ebenen verlagert („abgeschichtet“)<br />

wird, wurde für größere, im Einzelnen nicht unproblematische,<br />

aber aus Gesamtsicht für die Waldmehrung<br />

dennoch prädestinierte Gebiete gewählt. In diesen für die<br />

Waldmehrung (Typ: Wald-Feld-Wechsel) vorgesehenen<br />

Gebieten sind konkrete Flächen für die Erstaufforstung so<br />

auszuwählen, dass wertvolle Offenlandbereiche, insbesondere<br />

nach § 26 SächsNatSchG geschützte Offenlandbiotope<br />

und Vorkommen gefährdeten Arten des Offenlandes<br />

dadurch nicht beeinträchtigt oder zerstört werden.<br />

Im <strong>Region</strong>alplan sind nur Vorbehaltsgebiete für die Waldmehrung<br />

ausgewiesen, um - in Anbetracht des insgesamt<br />

großen Flächenumfanges der Ausweisungen für die<br />

Waldmehrung und der nur begrenzten Möglichkeiten einer<br />

örtlich konkreten Prüfung - Abwägungsspielräume für die<br />

kommunale Ebene und die Vorhabensumsetzung offen zu<br />

halten. Die Begrenzung auf den Vorbehaltsstatus und die<br />

fallweise Überlagerung mit Vorbehaltsgebieten für die<br />

Landwirtschaft soll auch möglichen betriebswirtschaftlichen<br />

Vorstellungen der (bisherigen) landwirtschaftlichen<br />

Flächennutzer entgegen kommen, die mit einer Aufforstung<br />

ggf. unvereinbar sein könnten. Ein „Doppelstatus“<br />

(Landwirtschaft/Waldmehrung) verweist auf ein besonderes<br />

Gewicht gegenüber sonstigen, bodennutzungsfremden<br />

Raumnutzungen. Da die regionale Gebietsausweisung keinen<br />

abschließenden Charakter trägt, sind andererseits<br />

Darstellungen von Flächen für Wald in Bauleitplänen unter<br />

Berücksichtigung von Plansatz 6.1.11 auch außerhalb dieser<br />

Gebiete raumordnerisch nach Einzelfallprüfung möglich.<br />

Bei der Gebietsauswahl kristallisiert sich das Untere Osterzgebirge<br />

als regionaler Schwerpunkt des Waldmehrungspotenzials<br />

heraus: Schon die forstfachliche Waldmehrungsplanung<br />

weist in diesem Raum eine besonders<br />

hohe Vorschlagsdichte auf. Die relative Waldarmut erheblicher<br />

Teile des Unteren Osterzgebirges, die Verbreitung<br />

großflächig strukturarmer Bereiche auf den Hochflächen<br />

und Riedelrücken, die im Vergleich mit dem Erzgebirgsvorland<br />

nur mittlere bis geringere Bodenfruchtbarkeit und die<br />

dabei großflächig mittelhohe bis hohe Wassererosionsgefährdung<br />

der Böden, vor allem unter Acker, die besondere<br />

Rolle der Höhenlagen von über etwa 500 m ü.NN bei der<br />

Entstehung von Hochwasser und speziell im Umfeld von<br />

Freiberg auch der „Waldbedarf“ unter dem siedlungsklimatischen<br />

und Erholungsaspekt, sprechen hier für eine deutliche<br />

Erhöhung des Waldanteils.<br />

Andererseits, und darauf weist das zuständige Amt für<br />

Landwirtschaft in Zug mit Nachdruck hin, spielt dieser<br />

Raum eine nicht unerhebliche Rolle bei der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugung. Vor allem der Flächenbedarf für die<br />

verbreitete Rinderhaltung setzt dem „Entzug“ landwirtschaftlicher<br />

Flächen für die Waldmehrung Grenzen. Die-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

sem agrarstrukturellen Erfordernis wurde in dem für die<br />

Waldmehrung besonders in Frage kommenden Raum tendenziell<br />

dadurch entsprochen, dass hier in einem weiteren<br />

Planungsschritt die potenziellen Waldmehrungsflächen<br />

einer nochmaligen, strengeren Prüfung unterzogen wurden.<br />

Dabei wurden einige Gebiete in enger Nachbarschaft<br />

größerer Rinder-Stallanlagen, weitere Gebiete mit (relativ)<br />

hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie generell einige<br />

aus komplexer Sicht grenzwertige (weil relativ konfliktreiche<br />

oder/und kleinflächige) Gebiete von der Ausweisung<br />

ausgeschlossen oder, wo das Konfliktpotenzial schon<br />

dadurch vermindert werden konnte, in den Vorbehaltsgebietstyp<br />

„Wald-Feld-Wechsel“ überführt.<br />

Zum Umfang der Flächenausweisung im <strong>Region</strong>alplan:<br />

Entsprechend Ziel 6.2.9 soll der Waldanteil in der Planungsregion<br />

mittelfristig von 25 auf 27 % erhöht werden.<br />

Zur Erreichung dieses quantitativen regionalen Waldmehrungszieles<br />

sind überschlägig 6500 ha Waldzuwachs erforderlich.<br />

Der angestrebte Waldzuwachs kann sich dabei sowohl<br />

durch Umsetzung der im <strong>Region</strong>alplan gesicherten<br />

Gebiete, als auch durch die Inanspruchnahme örtlich geplanter<br />

Waldflächen und darüber hinaus - von beiden Planungen<br />

unabhängig - auch aus weiteren Vorhaben der<br />

Erstaufforstung ergeben. Weder die regionale, noch die<br />

örtlichen Planungen sind bezüglich der Waldmehrung<br />

abschließend. Die im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen Bereiche<br />

für die Waldmehrung können dabei prinzipiell nur<br />

Waldmehrungsflächen mit mindestens regionaler Bedeutung<br />

enthalten. Ein Großteil der zahlreichen, kleineren<br />

Flächen der forstfachlichen Waldmehrungsplanung kommt<br />

daher für eine regionale Ausweisung von vornherein nicht<br />

in Betracht, wobei in ihrer Summe regional bedeutsame<br />

Aggregate benachbarter Einzelflächen regionalplanerisch<br />

natürlich mit ins Kalkül gezogen wurden. Waldmehrung<br />

erfolgt aber zusätzlich auf vielen kleineren, regional nicht<br />

ausweisbaren Flächen. Die im Regierungsbezirk <strong>Chemnitz</strong><br />

beispielsweise 2006 nach § 10 SächsWaldG genehmigten<br />

Waldmehrungsvorhaben hatten eine mittlere Flächengröße<br />

pro Antrag von etwa 1,7 ha.<br />

Vor diesem Hintergrund bieten die im <strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen<br />

259 Waldmehrungsgebiete (239 Einzelgebiete/-aggregate<br />

für vollflächige Aufforstung und zusätzlich 20<br />

Gebiete von Typ Wald-Feld-Wechsel) mit insgesamt ca.<br />

5110 ha Fläche (darunter ca. ¼ vom Typ Wald-Feld-<br />

Wechsel) eine wertvolle, anteilige Grundlage für die Erreichung<br />

des regionalen Waldmehrungszieles.<br />

Zu 6.2.10<br />

Die regionalplanerischen Ausweisungen sind Ebenen<br />

bedingt grobkörnig. Bei der tatsächlichen Inanspruchnahme<br />

für die Erstaufforstung müssen daher weitere örtliche<br />

Sachverhalte berücksichtigt werden, die regionalplanerisch<br />

keinen Eingang in die Gebietsauswahl und -abgrenzung<br />

finden konnten. Durch eine solche auf der Grundlage<br />

vertiefender landschaftsplanerischer Bewertungen erfolgende<br />

Ausformung können die Effizienz der Nutzungsänderung<br />

erhöht und Konflikte vermindert werden. Der regionalplanerische<br />

Status als Vorbehaltsgebiet eröffnet der<br />

örtlichen Planung konkretisierende Gestaltungsspielräume,<br />

die im Interesse der gewollten funktionsorientierten, aber<br />

landschafts- und sozialverträglichen Waldmehrung genutzt<br />

werden sollten. In den für die Waldmehrung vorgesehenen<br />

Gebieten sind Flächen für die Erstaufforstung z.B. so<br />

auszuwählen, dass nach § 26 SächsNatSchG besonders<br />

geschützte und weitere wertvolle Offenlandbiotope nicht<br />

beeinträchtigt werden. Solche Bereiche sind allerdings in<br />

den ausgewiesenen Gebieten nur ausnahmsweise vorhanden.<br />

Für die im Rahmen der Plan-Umweltprüfung prüfpflichtige<br />

Ausweisungen enthält der dem <strong>Region</strong>alplan<br />

beigefügte Umweltbericht Hinweise, die bei der weiteren<br />

Planung zu beachten sind.<br />

B - 54


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 6.2.11<br />

Die Erhöhung des Waldanteils soll auch außerhalb der im<br />

<strong>Region</strong>alplan ausgewiesenen Gebiete für die Waldmehrung<br />

nicht undifferenziert („irgendwo“) erfolgen, sondern<br />

vorzugsweise dort, wo zusätzlicher Wald der Gesellschaft<br />

einen deutlichen, örtlich spezifizierbaren Nutzen (besondere<br />

Schutz- und/oder Erholungsfunktionen) bringen würde.<br />

Bevorzugte räumliche Ansatzpunkte für Erstaufforstungen<br />

im Sinne dieses Grundsatzes liegen vor allem<br />

• in Wassergewinnungsgebieten, Hochwasserentstehungsgebieten,<br />

erosionsgefährdeten Hanglagen, auf<br />

exponierten Erhebungen (Kuppen usw.) sowie belasteten<br />

Böden (fallweise),<br />

• im siedlungsnahen Bereich, vor allem im Umfeld größerer<br />

Städte (Naherholung, Siedlungsklima, Lufthygiene),<br />

• im Zuge gehölzreicher Korridore in waldarmen <strong>Region</strong>steilen<br />

(ökologischer Verbundaspekt)<br />

sowie generell in Anlehnung an das landschaftstypische<br />

Waldverbreitungsmuster (Landschaftscharakter). Bedeutsame<br />

Wiesenbiotope, Heckengebiete/Steinrückengebiete,<br />

siedlungsklimatisch wichtige Offenbereiche, Blickschneisen<br />

und bestimmte offene Areale in waldreichen Lagen<br />

und größeren Wäldern (Waldwiesen, Wiesenauen ...)<br />

dürfen jedoch - nach Prüfung des Einzelfalles - nicht aufgeforstet<br />

werden. Die naturraumspezifischen Leitbilder<br />

(siehe fachplanerische Anlage 3) bieten Orientierungen für<br />

die Auswahl und Bewertung von Erstaufforstungsflächen<br />

unter dem Aspekt von Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Da die Erhöhung des Waldanteiles in vielen Fällen den<br />

Naturschutzbelangen entgegenkommt, sollten dafür geeignete<br />

Schutzbedürftige Bereiche für Natur und Landschaft<br />

nach Einzelfallprüfung bevorzugt in Betracht gezogen<br />

werden.<br />

Schwerpunkte für die Erhöhung des Waldanteils sollen<br />

also erstens Gebiete sein, in denen zusätzliche Waldflächen<br />

besonders vielfältige Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

erwarten lassen (Gebiete mit multifunktionaler Walderwartung)<br />

und zweitens solche Räume, in denen ein sehr<br />

hohes Defizit an ökologisch wirksamen Ausgleichsflächen<br />

besteht (waldarmer Nordteil der <strong>Region</strong>). Aufforstungsmaßnahmen<br />

lassen hier Waldflächen erwarten, die in der<br />

Regel mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen (multifunktionale<br />

Walderwartung) oder eine besondere Rolle für die<br />

Sicherung der „Mindestausstattung“ der Landschaft mit<br />

ökologischen Ausgleichsflächen spielen (waldarme Räume).<br />

Aus forstlicher Sicht ist eine Waldmehrung regionsweit<br />

prinzipiell wünschenswert. Unter den o.g. Bedingungen<br />

sind Erstaufforstungen aber besonders dringlich. Auf<br />

solche Gebiete sollen sich Bemühungen zur Erhöhung des<br />

Waldanteils in besonderem Maße konzentrieren. Auch die<br />

Staatlichen Ämter für Ländliche Entwicklung sollten im<br />

Rahmen von Verfahren der ländlichen Neuordnung die<br />

Umsetzung der regionalen Zielstellung zur Waldmehrung<br />

insbesondere in solchen Bereichen wirksam unterstützen,<br />

die diesem Grundsatz entsprechen.<br />

Wild und Jagd<br />

Der Wildbestand und die Jagd befinden sich in einem<br />

vielpoligen Spannungsfeld. Neben ihrer wirtschaftlichen<br />

und kulturellen Relevanz konkurrieren sie mit der land- und<br />

forstwirtschaftlichen Raumnutzung, können auch zu einem<br />

Gefährdungsfaktor für den Naturhaushalt werden und Einschränkungen<br />

für bestimmte touristische Aktivitäten begründen.<br />

Auch aus regionaler Sicht sollten die dem Jagdrecht<br />

unterliegenden Tierarten so gehegt und/oder bejagt<br />

werden, dass sie in gesicherten Populationen dauerhaft erhalten<br />

bleiben, möglichst keine Schäden im Naturhaushalt<br />

verursachen und die nachhaltige Bewirtschaftung der landund<br />

forstwirtschaftlichen Nutzflächen gewährleistet ist. Ziel<br />

aus übergeordneter Sicht muss eine ausgewogene Einbindung<br />

von Wild und Jagd in das Funktions- und Nutzungsgefüge<br />

der <strong>Region</strong> sein. Der Lebensraum des Wildes sollte<br />

langfristig so gestaltet werden, dass nachhaltig jagdlich<br />

nutzbare und zugleich ökologisch und wirtschaftlich tragbare<br />

Wildbestände möglich sind. Um Populationen von<br />

Wildarten langfristig zu sichern, müssen diese ausreichend<br />

groß, vital, reproduktionsfähig und genetisch differenziert<br />

sein. Das Ausmaß der Schäden im Naturhaushalt sowie<br />

an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen hängt aber<br />

unter anderem von der Wilddichte ab. Für die Forstwirtschaft<br />

unbedenklich groß ist eine Schalenwildpopulation<br />

dann, wenn die natürliche Verjüngung der regional bedeutsamen<br />

Hauptbaumarten ohne Zaunschutz gewährleistet<br />

ist und Schäden an Bäumen nicht in einem solchen<br />

Ausmaß auftreten, bei dem die üblichen Wirtschaftsziele<br />

für die Waldbestände gefährdet sind.<br />

Zu 6.2.12<br />

Mit Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 21.4.1997<br />

(2004: SächsJagdVO) sind die <strong>Region</strong> betreffend folgende<br />

Schalenwildgebiete festgelegt: Rotwildgebiete Erzgebirge/Vogtland<br />

und Tharandter Wald, Damwildgebiete Hohenstein-Ernstthal<br />

und Colditz, Muffelwildgebiete Heinzebank<br />

und Mittweida. Weil die Hege dieser Schalenwildarten<br />

u.a. im Interesse der Wildschadensbegrenzung nur<br />

noch in den aufgeführten Gebieten zulässig ist, sind diese<br />

Gebiete von besonderer jagdlicher Bedeutung. Da jagdbare<br />

Wildbestände in der <strong>Region</strong> auch künftig vorhanden<br />

sein sollen, ist es aus übergeordneter Gesamtsicht erforderlich,<br />

dass bei raumbedeutsamen Maßnahmen im Außenbereich<br />

diese besondere Funktion der Schalenwildgebiete<br />

angemessen berücksichtigt wird. Eine (fortschreitende)<br />

Zerschneidung dieser Gebiete mit der Folge einer<br />

Isolation von Teilpopulationen würde auf Dauer zu genetischer<br />

Verarmung, Degeneration und eventuell zum Erlöschen<br />

der Wildpopulationen führen. Bei unvermeidbaren<br />

Lebensraumzerschneidungen müssen deshalb erforderlichenfalls<br />

in ausreichendem Umfang störungsarme Überwechselmöglichkeiten<br />

für die betroffenen Wildarten erhalten<br />

oder geschaffen werden. Die Einengung des Lebensraumes<br />

durch Bebauung sowie Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen<br />

reduziert i.d.R. auch die möglichen Ä-<br />

sungs-, Ruhe- und Regenerationsräume und führt zu<br />

einem stärkeren Verbissdruck auf die Vegetation des<br />

verbleibenden Lebensraumes. In den festgelegten Schalenwildgebieten<br />

soll deshalb auf die Habitatansprüche der<br />

genannten Wildarten besondere Rücksicht genommen<br />

werden.<br />

Zu 7 Oberflächennahe Rohstoffe<br />

Entsprechend Plansatz 7.2 des Landesentwicklungsplanes<br />

wird der <strong>Region</strong>alplanung die Aufgabe übertragen durch<br />

die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten eine<br />

vorsorgende Sicherung der Rohstofflagerstätten durchzusetzen<br />

und damit die raumordnerischen Voraussetzungen<br />

für eine geordnete Nutzung einheimischer Rohstoffe zu<br />

schaffen. Der Landesentwicklungsplan selbst weist keine<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dazu aus.<br />

Auf die Anwendung des Instruments von Eignungsgebieten<br />

wird bewusst verzichtet, da die Auffassung besteht,<br />

dass die Sicherung der Rohstoffversorgung auch unter der<br />

Maßgabe der Minimierung von Konflikten mit anderen<br />

Raumnutzungsansprüchen ebenso mit den Instrumenten<br />

der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu realisieren ist.<br />

Als wichtige Datengrundlage liegt seit 2002 das Fachgutachten<br />

Bewertung der Rohstoffvorkommen Sachsens<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 55


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

zur Fortschreibung der Rohstoffsicherung vor, welches<br />

im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft<br />

und Arbeit durch die Firma Beak Consultants GmbH<br />

Freiberg erarbeitet wurde. Darin erfolgte erstmals eine<br />

flächendeckende Bewertung der oberflächennahen Rohstoffe<br />

der Steine und Erden (Baurohstoffe) sowie ausgewählter<br />

Industrieminerale Sachsens nach einem landesweit<br />

einheitlichen Verfahren.<br />

Seitens des LfUG erfolgten daraufhin konkrete Flächenvorschläge<br />

zur Rohstoffsicherung in den Planungsregionen,<br />

einschließlich einer Vorratsschätzung.<br />

Einzelbetrieben sind aus Gründen des Datenschutzes<br />

nicht möglich.<br />

Quellen der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

sind die Gebiete des fortzuschreibenden <strong>Region</strong>alplanes,<br />

genehmigte bzw. in Abbau befindliche Lagerstätten,<br />

die bisher nicht im Plan ausgewiesen wurden und<br />

Vorschlagsflächen des Landesamtes für Umwelt und<br />

Geologie. Diese Flächen wurden einer Prüfung hinsichtlich<br />

Aktualität, regionaler Bedeutung, Raum- und Umweltverträglichkeit<br />

(Konfliktträchtigkeit) unterzogen.<br />

Zu 7.1<br />

Die in der Anlage 7 aufgeführten Hinweise sollen insbesondere<br />

auf mögliche räumliche Probleme aufmerksam<br />

machen und somit einer Konfliktminimierung im Falle eines<br />

Rohstoffabbaus dienen.<br />

Zu 7.2<br />

Die vorgenommenen Gebietsausweisungen sind Ergebnis<br />

von Abwägungen mit den verschiedenen Raumnutzungsansprüchen,<br />

um so eine geordnete und möglichst konfliktarme<br />

Gewinnung der Rohstoffe zu erreichen. Sie orientieren<br />

sich am kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf. Grundlage<br />

für die Bedarfseinschätzung bilden die verwertbaren<br />

Fördermengen der Jahre 1992 bis 2001 in Sachsen, unterteilt<br />

in Rohstoffgruppen.<br />

Als Basis der Berechnung des jeweiligen Anteils der Planungsregion<br />

an den für Sachsen ermittelten Zahlen dienen<br />

die Fördermengen des Jahres 2001.<br />

Für die beiden Rohstoffgruppen Hartgestein sowie Kiese<br />

und Kiessande ergibt sich folgende Bedarfseinschätzung<br />

für die <strong>Region</strong>:<br />

Mit den ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

ergeben sich folgende Vorratsmengen bzw. -zeiträume:<br />

Hartgestein<br />

Kiese und Kiessande<br />

Durchschnitt<br />

jährlich verwertbarer<br />

Fördermengen<br />

im Freistaat<br />

Sachsen in<br />

den Jahren<br />

1992 bis 2001<br />

[Mio. t]<br />

Vorratsmengen<br />

[Mio. t]<br />

Anteil der<br />

Planungsregion<br />

an<br />

der Gesamtfördermenge<br />

(2001)<br />

Hartgestein 26,84 25,38 %<br />

Kiese und<br />

Kiessande<br />

20,39 7,41 %<br />

Vorratszeitrum<br />

[Jahre]<br />

385,89 56<br />

93,35 61<br />

Bedarf<br />

für 20<br />

Jahre<br />

bzw.<br />

für 40<br />

Jahre<br />

[Mio. t]<br />

136,26<br />

bzw.<br />

272,53<br />

30,22<br />

bzw.<br />

60,44<br />

Die Werte wurden unter Zuhilfenahme der Vorratsschätzung<br />

noch unverritzter Flächen der Vorschläge des LfUG<br />

sowie vorhandener Restvorräte in Abbau befindlicher<br />

Lagerstätten ermittelt.<br />

Hinsichtlich dieser Orientierung besteht hinreichende<br />

konzeptionelle Sicherheit.<br />

Laufende bergrechtliche Verfahren zu Abbauvorhaben<br />

oberflächennaher Rohstoffe wurden generell in die Abwägung<br />

zu regionalplanerischen Ausweisungen eingestellt.<br />

Die Kiessandlagerstätte Kieferberg bei Burgstädt ist in<br />

Karte 2 „Raumnutzung“ mit Vorbehalten für Natur und<br />

Landschaft (Arten- und Biotopschutz), Natur und Landschaft<br />

(Landschaftsbild/Landschaftserleben) sowie für<br />

Landwirtschaft überlagert worden. Aus regionalplanerischer<br />

Sicht ist der Abbau mit erheblichem Konfliktpotenzial<br />

behaftet. Bedenken des <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong>es<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge im Hinblick auf eine bergbauliche<br />

Nutzung dieser Lagerstätte spiegeln sich in den Maßgaben<br />

des 2005 positiv beschiedenen Raumordnungsverfahrens<br />

wider. In der Ausweisung der o.g. Vorbehaltsgebiete im<br />

Bereich der Lagerstätte Kieferberg kommt auch der Wille<br />

des <strong>Region</strong>alen <strong>Planungsverband</strong>es zum Ausdruck, dem<br />

Belang des Rohstoffabbaus an diesem Standort kein<br />

Gewicht beizumessen. Einer Genehmigung zur Rohstoffgewinnung<br />

im Rahmen des laufenden Zulassungsverfahrens<br />

stehen die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete jedoch<br />

nicht entgegen.<br />

Zu 7.3<br />

Eine Inanspruchnahme der hier genannten Gebiete soll<br />

erst langfristig möglich sein, zumal die meisten hinsichtlich<br />

einer Rohstoffgewinnung ein erhöhtes Konfliktpotenzial zu<br />

anderen Raumnutzungsansprüchen aufweisen. Auf Grund<br />

der Kapazitäten bestehender Gewinnungsstätten sowie<br />

noch nicht in Anspruch genommener Vorräte in den meisten<br />

anderen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

besteht keine begründbare Notwendigkeit eines<br />

kurzfristigen Zugriffs.<br />

Zu 7.4<br />

Die oberflächennahen Rohstoffe wie Hartgesteine, Kalkstein,<br />

Sande, Kiese, Lehme und Tone besitzen als Massengüter<br />

für die Bau- und Baustoffindustrie, zur Werksteingewinnung,<br />

für die Ziegelherstellung sowie weitere<br />

Verwendungszwecke eine außerordentlich große volkswirtschaftliche<br />

Bedeutung. Ihre ausreichende Bereitstellung<br />

ist Grundvoraussetzung.<br />

Im Plansatz sind die wesentlichsten Belange aufgeführt,<br />

die bei Planung und Realisierung von Abbauvorhaben zu<br />

beachten sind. Ziel ist die möglichst frühzeitige Minderung<br />

möglicher Konflikte mit anderen Belangen. Nur damit kann<br />

die Akzeptanz von Abbaustätten in der Öffentlichkeit erhöht<br />

werden.<br />

Zu 7.5<br />

Bestehende Gewinnungsstätten sollen nach Möglichkeit<br />

vollständig ausgenutzt werden. Dies entspricht dem Gebot<br />

der Sparsamkeit im Umgang mit Rohstoffen und hilft letztendlich<br />

auf Neuaufschlüsse zu verzichten bzw. diese zu<br />

begrenzen.<br />

Anmerkung:<br />

Bei der Beurteilung vorgesehener Neuaufschlüsse ist die<br />

Angaben zu Fördermengen der Rohstoffgruppen Lehme<br />

Summenwirkung mit vorhandenen und geplanten benachbarten<br />

Gewinnungsstätten besonders zu beachten.<br />

und Tone sowie Kalkstein, Dolomit sowie Angaben zu<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 56<br />

Zu 7.6


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Die Konzentration mehrerer Abbaustätten, insbesondere<br />

für Massenrohstoffe mit entsprechend hoher Abbaukapazität<br />

hat auch eine Massierung negativer Effekte zur<br />

Folge bis hin zum Entstehen regelrechter Bergbaulandschaften.<br />

Die höchsten Konzentrationen von Gewinnungsstätten und<br />

Bergwerksfeldern weist der westliche Teil des Landkreises<br />

Mittweida auf, dabei besonders problematisch der Raum<br />

Penig sowie starke Tendenzen der Raum Königshain-<br />

Wiederau/Claußnitz/Taura.<br />

Zu 7.7<br />

Die Problematik der Massentransporte ist auch in Hinblick<br />

auf die lange Laufzeit von Abbaustätten eine der konfliktreichsten,<br />

zumal sie fast ausschließlich über die Straße<br />

erfolgen.<br />

Aus diesem Grunde ist bei der Planung und räumlichen<br />

Einordnung von Aufschlüssen der Verkehrserschließung<br />

besondere Beachtung beizumessen. Erforderlichenfalls<br />

sind die notwendigen technischen Ausbauparameter der<br />

betroffenen Straßen vor Inbetriebnahme einer Gewinnungsstätte<br />

herzustellen.<br />

Zu 7.8<br />

Besonders bei größeren Abbauflächen soll mit einer<br />

schrittweisen Rekultivierung die Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes verringert werden und verhindern helfen,<br />

dass es auf abgebauten Ödflächen zu ungewünschten<br />

Nutzungen kommt (z. B. illegale Müllablagerung).<br />

Zu 7.9<br />

Jeder Aufschluss zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe<br />

stellt einen mehr oder weniger schwerwiegenden,<br />

irreversiblen und meist über lange Zeiträume währenden<br />

Eingriff in Naturhaushalt und Landschaft dar.<br />

Aus diesem Grunde erfolgt die vorrangige Orientierung der<br />

Folgenutzung auf die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Dabei bieten ehemalige Abbauflächen und Restlöcher fast<br />

immer günstige Voraussetzungen für eine Renaturierung.<br />

Die Orientierung ist Rahmen gebend und bietet ein breites<br />

Spektrum von Möglichkeiten, wie die Schaffung von Biotopen,<br />

Waldflächen, Gewässern, landwirtschaftlichen Nutzungen<br />

u.v.m.<br />

Ziel sollte sein, die beanspruchten Flächen in das umliegende<br />

Landschaftsgefüge optimal zu reintegrieren und<br />

nach Möglichkeit ökologisch aufzuwerten.<br />

Die konkreten Planungen dazu sollen insbesondere mit<br />

den betroffenen Kommunen, den jeweils zuständigen<br />

Naturschutzbehörden sowie der <strong>Region</strong>alen Planungsstelle<br />

abgestimmt sein.<br />

Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />

Weite Teile der <strong>Region</strong> sind historisch geprägt von einer<br />

oft über Jahrhunderte währenden Bergbautätigkeit. Aus<br />

dieser Entwicklung resultieren zahlreiche altbergbaubelastete<br />

Gebiete (Bergschadensgebiete). Hinzu kommen<br />

unterirdische Hohlräume nichtbergbaulichen Ursprungs<br />

(z. B. Bergkeller und Höhler), unterirdische Hohlräume<br />

bergbaulicher Tätigkeit jüngerer Zeit, die dem Bundesberggesetz<br />

unterliegen sowie Hohlraumverdachtsflächen.<br />

Die nachrichtliche Darstellung dieser Gebiete im <strong>Region</strong>alplan<br />

dient nur der Übersicht. Im sächsischen Oberbergamt,<br />

als zuständige Behörde werden dazu Informationen,<br />

u. a. die digitale Karte „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“<br />

geführt und ständig aktualisiert.<br />

Als zusätzliche Information werden in der Karte Gebiete<br />

des Wismut-Altbergbaus dargestellt. Es handelt sich um<br />

den derzeitigen Kenntnisstand einer laufenden Untersuchung<br />

der Wismut GmbH. Die Gebiete geben lediglich die<br />

räumliche Verbreitung des ehemaligen Wismut-Bergbaus<br />

wieder, eventueller Sanierungsbedarf ist hieraus nicht<br />

abzuleiten.<br />

Zu 8 Verkehr<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV) gilt mit<br />

seinen Festlegungen bis 31.12.2011 fort.<br />

Ausgehend von den Handlungsvorgaben des LEP 2003<br />

sollen die Träger der <strong>Region</strong>alplanung gemäß G 10.14<br />

nach Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten die im FEV<br />

ausgewiesenen Planungen raumordnerisch sichern, wobei<br />

ergänzende Anforderungen für grenzübergreifende regionale<br />

und lokale Schienen- und Straßenverbindungen zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Die Regelungen für die Übernahme der Vorgaben des<br />

FEV resultieren aus den im August 2006 von den Vertretern<br />

des SMI und des SMWA vereinbarten „Leitsätzen<br />

(Planungsrechtliche Systematik) zur Integration des FEV in<br />

die <strong>Region</strong>alpläne“.<br />

Im beiliegenden Umweltbericht werden die planungsrechtlichen<br />

Auswirkungen in Verbindung mit den jeweiligen<br />

Ausweisungen im <strong>Region</strong>alplan erläutert.<br />

Zu 8.1.1<br />

Die Auflistung der Entwicklungsschwerpunkte baut auf<br />

einer Stärken-Schwäche Analyse der verkehrsinfrastrukturellen<br />

Ausstattung der <strong>Region</strong> auf.<br />

Im Wesentlichen erfolgt über das Straßennetz die überregionale<br />

Verkehrsanbindung. Es sind insbesondere Verbesserungen<br />

für das überregionalbedeutsame Schienennetz<br />

in Bezug auf Fernverkehrstauglichkeit und ausreichender<br />

Leistungspotenziale zur Verlagerung des Güterverkehrs<br />

erforderlich sowie der Ausbau grenzüberschreitender<br />

Verkehrsverbindungen nach Tschechien.<br />

Zur weiteren Stärkung des Wirtschaftswachstums ist eine<br />

leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur notwendig, die durch<br />

ihren Ausbauzustand und der zeitlichen Verfügbarkeit<br />

effiziente und wettbewerbsfähige Standortbedingungen<br />

unterstützt. Die Entwicklung der Metropolregion Sachsendreieck<br />

eröffnet wirtschaftliche Zukunftschancen.<br />

Ausgehend von den erkennbaren Auswirkungen der demografischen<br />

Entwicklung gewinnt die Erreichbarkeit<br />

zentralörtlicher Einrichtungen zunehmende Bedeutung.<br />

Durch eine gute Verkehrsanbindung von Tourismus- und<br />

Erholungsschwerpunkten entstehen Entwicklungsimpulse<br />

für das Freizeit- und Tourismusgewerbe, das vor allem in<br />

strukturschwachen Räumen zur wirtschaftlichen Stabilisierung<br />

beiträgt.<br />

Zu 8.2<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Von einer Vielzahl dieser Gebiete, speziell der, die sich in<br />

Bebauungsgebieten bzw. im unmittelbaren Bereich von<br />

öffentlichen Verkehrswegen befinden, gehen z. T. erhebliche<br />

Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicher-<br />

Zu 8.2.1<br />

heit aus. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind deshalb<br />

Durch die ÖPNV-Erreichbarkeit wird die räumliche Entwicklung<br />

und Funktion eines Gebietes beeinflusst.<br />

erforderlich.<br />

Die Einholung entsprechender Informationen dient der<br />

Die Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung<br />

Planung von Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr von Gefahren.<br />

der Bevölkerung mit technischen Infrastrukturleistungen<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 57


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

der Ver- und Entsorgung stellt einen raumordnerischen<br />

Grundsatz dar, der bei der weiteren Gestaltung des<br />

ÖPNV-Systems zu berücksichtigen ist.<br />

Mit der Fortschreibung der Nahverkehrspläne werden u.a.<br />

Kriterien für die Bedienungsqualität innerhalb des Nahverkehrsraumes<br />

definiert.<br />

Die demografische Entwicklung hat zur Reduzierung der<br />

Schülerzahlen geführt, die einen erheblichen Anteil im<br />

Nachfragepotenzial des ÖPNV bilden. Damit ergeben sich<br />

damit Auswirkungen auf die Verkehrsgestaltung.<br />

Andererseits sind vor allem für die zunehmend älteren und<br />

sozial schwachen Menschen ausreichende Mobilitätsvoraussetzungen<br />

zu erhalten. Bei einem geringeren Gesamtverkehrsaufkommen<br />

erfordert besonders der dünn besiedelte<br />

Ländliche Raum innovative und tragfähige Alternativen.<br />

Grundsätzlich sollen Ortsteile über öffentliche Anbindungsmöglichkeiten<br />

an die entsprechende Gemeinde<br />

bzw. den nächsten Zentralen Ort verfügen.<br />

Da es bei den vorhandenen Rahmenbedingungen für die<br />

Finanzierung der öffentlichen Daseinsfürsorge grundsätzlich<br />

keine zusätzlichen Mittel geben wird (geplante Kürzung<br />

der <strong>Region</strong>alisierungsmittel) erfordert die Gestaltung<br />

des ÖPNV verstärkte Optimierungsprozesse bei gleichzeitiger<br />

Sicherung attraktiver Verkehrsangebote.<br />

Neben veränderten Angebotsformen sind vor allem Parallelverkehre<br />

abzubauen und nach Möglichkeit neue zusätzliche<br />

Potenziale - beispielsweise im grenzüberschreitenden<br />

öffentlichen Nahverkehr mit Tschechien oder im Freizeitbereich<br />

- zu erschließen.<br />

Zu 8.2.2<br />

Die Verkehrsleistungen der jeweiligen Verkehrsträger<br />

sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass eine gute<br />

Erreichbarkeit der Versorgungs- und Siedlungskerne der<br />

zentralen Orte, geringe Umsteigezeiten und eine bedarfsorientierte<br />

Bedienungshäufigkeit auf der Grundlage von<br />

Taktfahrplänen erreicht werden.<br />

Die leistungsstarken SPNV-Linien sollen das Grundangebot<br />

bilden, das durch die Flächen erschließenden Verkehrsträger<br />

abgestimmt ergänzt wird.<br />

Bei der weiteren Gestaltung des grenzüberschreitenden<br />

Verkehrs sind insbesondere die Entwicklungspotenziale<br />

entlang der ausgewiesenen Verbindungsachsen zu berücksichtigen.<br />

Bei dem Planungsziel sind die zentralörtlichen Ausweisungen<br />

für die Siedlungsstruktur gemäß Karte 1 zu beachten.<br />

In den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

entsteht in der Regel aufgrund der besonderen Funktionsbestimmung<br />

auch ein erhöhter Mobilitätsbedarf im Sinne<br />

einer zentralörtlichen Bedeutung.<br />

Neben dem am dichtesten und größten dimensionierten<br />

Stadtliniennetz der <strong>Chemnitz</strong>er Verkehrs AG werden in der<br />

<strong>Region</strong> in Annaberg-Buchholz, Oberwiesenthal, Glauchau,<br />

Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Brand-<br />

Erbisdorf, Flöha, Freiberg, Marienberg, Zschopau, Mittweida,<br />

Burgstädt, Frankenberg, Rochlitz und Stollberg Stadtbuslinien<br />

betrieben.<br />

Diese Städte haben gemäß LEP 2003 einen Status als<br />

Mittelzentrum bzw. mittelzentraler Städteverbund oder<br />

werden im <strong>Region</strong>alpan als Grundzentrum bzw. Gemeinde<br />

mit besonderer Gemeindefunktion ausgewiesen.<br />

Zu 8.2.3<br />

Darüber hinaus soll es das Grundangebot auch ermöglichen,<br />

dass die Erreichbarkeit innerhalb bestehender Verwaltungsgemeinschaften<br />

bzw. Verwaltungsverbände<br />

gewährleistet ist, um eine bürgernahe örtliche Verwaltung<br />

zu unterstützen und es soll der Bedarf für arbeitswegtaugliche<br />

Anforderungen berücksichtigt werden.<br />

Zu 8.2.4<br />

Der Planungsgrundsatz soll bei der Erstellung von Verkehrskonzeptionen,<br />

der baulichen Umgestaltung oder<br />

städtebaulichen Neuordnungsmaßnahmen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Erschließungswirkung<br />

soll im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten der Kommunen die Anordnung von<br />

Haltepunkten in Abstimmung mit den jeweiligen Aufgabenund<br />

Verkehrsträger an die Bedarfsanforderungen angepasst<br />

werden. Die bessere Ausschöpfung und direkte<br />

Erschließung von Nachfragepotenzialen gestaltet den<br />

ÖPNV attraktiver und trägt zur Erhöhung des Auslastungsgrades<br />

in öffentlichen Verkehrsmitteln bei sowie zur<br />

Verhinderung von zusätzlichen MIV.<br />

Während der Bedarf für weitere bevorrechtigte Busfahrspuren<br />

vor allem im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> zu prüfen ist,<br />

bestehen in zahlreichen Gemeinden oder Ortsteilen geänderte<br />

Nutzungsstrukturen (z.B. Wegfall von Ausbildungseinrichtungen)<br />

oder Neuansiedlungen, die neue räumliche<br />

Bedarfsanforderungen für eine verbesserte Verkehrserschließung<br />

begründen.<br />

Die Planaussage unterstützt erforderliche Optimierungsmaßnahmen.<br />

Zu 8.2.5<br />

Durch den Neu- und Ausbau weiterer leistungsfähiger<br />

Übergangsstellen werden die räumlichen Voraussetzungen<br />

für optimale Verkehrsverknüpfungen geschaffen und<br />

die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs wird erhöht.<br />

Die Realisierung der geplanten Übergangsstellen im Verkehrsverbund<br />

Mittelsachsen erfordert einen längeren<br />

Zeitraum. Durch die jeweiligen Kommunen sollen die<br />

künftigen Standorte deshalb beispielsweise im Rahmen<br />

der Bauleitplanung als Verkehrsflächen mit besonderer<br />

Zweckbestimmung gesichert werden.<br />

Für die Standorte Bahnhof Rochlitz, Bahnhof Penig und<br />

Haltepunkt Seiffen sind die weiteren Entwicklungen von<br />

einer Wiederaufnahme des Bahnbetriebes abhängig.<br />

Während auf der Gesamtstrecke <strong>Chemnitz</strong> – Flöha –<br />

Pockau-Lengefeld / Olbernhau – Neuhausen lediglich auf<br />

der Teilstrecke Olbernhau Grünthal – Neuhausen der<br />

SPNV eingestellt wurde - wobei Ausbauplanungen für<br />

diesen Abschnitt zur Ertüchtigung der Strecke vorgesehen<br />

waren – besteht für die gesamte Muldentalbahn kein<br />

SPNV-Betrieb mehr. Deshalb ist der Planungsvorbehalt in<br />

Verbindung mit SPNV hier noch bestimmender und es<br />

erfolgt eine entsprechende Differenzierung (Anlage 8 A,<br />

Punkt 2).Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden seitens des<br />

Verkehrsverbundes Mittelsachsen keine Voraussetzungen<br />

zur Wiederinbetriebnahme und Bestellung von SPNV-<br />

Leistungen gesehen. Die Standorte sollen jedoch auch<br />

unter Beachtung des FEV, Z 1.5 bis auf Weiteres beibehalten<br />

werden, der die Eisenbahnstrecken Pockau - Neuhausen<br />

und Glauchau - Großbothen als für den Ausbau freizuhaltende<br />

Vorranggebiete ausweist.<br />

(Weiterführende Erläuterungen – siehe 8.2.7)<br />

Eine besondere Bedeutung für Tourismus und Erholung<br />

nimmt durch die Verbindung der Drahtseilbahn mit der<br />

Zschopautalbahn die Verknüpfungsstelle Erdmannsdorf –<br />

Augustusburg ein.<br />

Mit dem Planungsziel wird auf den Gleichwertigkeitsgrundsatz<br />

Bezug genommen. Dabei wird für den Ländlichen<br />

Raum die Gewährleistung bestimmter Mindeststandards<br />

bei öffentlichen Verkehrsangeboten in Ansatz gebracht.<br />

Die im Rahmen der Nahverkehrspläne zugrunde gelegten<br />

Richtwerte, wonach Orte ab 300 Einwohner montags bis<br />

freitags mindest eine tägliche Hin- und Rückfahrt in den Zu 8.2.6<br />

nächsten zentralen Ort haben sollen und Orte ab 2000<br />

Einwohner mindestens vier entsprechende Angebote, soll Die Planaussage stützt sich auf das Zielkonzept des FEV<br />

in den jeweiligen <strong>Region</strong>sgebieten im Sinne eines passfähigen<br />

Grundangebotes Anwendung finden.<br />

Modell“ und den jeweiligen Endpunkten in Limbachzum<br />

Ausbau des Streckennetzes nach dem „<strong>Chemnitz</strong>er<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 58


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Oberfrohna, Burgstädt, Hohenstein-Ernstthal und Flöha<br />

sowie ergänzend in Mittweida.<br />

Durch die bereits erfolgte Stilllegung des Bahnbetriebes<br />

zwischen Wittgensdorf und Limbach-Oberfrohna sind<br />

insbesondere für diesen Streckenabschnitt einschließlich<br />

der ehemaligen Haltepunkte Entscheidungen zur weiteren<br />

Umsetzung des <strong>Chemnitz</strong>er Modells durch die Aufgabenträger<br />

zu treffen.<br />

Die bereits in Betrieb befindlichen Streckenabschnitte des<br />

<strong>Chemnitz</strong>er Modells werden durch die geplanten Umbaumaßnahmen<br />

im Hauptbahnhof <strong>Chemnitz</strong> in ihrer Verkehrswirksamkeit<br />

und Attraktivität als umsteigefreie Stadt-<br />

Umland-Verbindungen weiter aufgewertet. Bei Einsatz<br />

moderner Hybridfahrzeuge eröffnen sich neue Möglichkeiten<br />

der Streckenführung.<br />

Die direkte Einbindung der Strecke <strong>Chemnitz</strong> –Mittweida<br />

trägt zur verbesserten räumlichen Vernetzung zwischen<br />

dem Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> und dem Mittelzentrum Mittweida<br />

und dem angrenzenden nördlichen <strong>Region</strong>sgebiet<br />

bei, was sich für die funktionsteiligen Entwicklungen<br />

positiv auswirken wird.<br />

Der Umbau des Knotenpunktes Hauptbahnhof <strong>Chemnitz</strong><br />

bildet den funktionellen Schwerpunkt bei der Schaffung<br />

von umsteigefreien Direktverbindungen zwischen Umland<br />

und Innenstadt.<br />

Zu 8.2.7 und 8.2.8<br />

Für eine Wiederaufnahme von SPNV-Leistungen über den<br />

Streckenabschnitt Rochlitz - Narsdorf wäre vor allem die<br />

wirtschaftliche Tragfähigkeit anhand zu bewertender Entwicklungspotenziale<br />

zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Rochlitz und<br />

unter weiterer Einbindung von Colditz (Schülerverkehr) zu<br />

prüfen.<br />

Unter Beachtung der regionsübergreifenden Abstimmung<br />

mit dem Planungsregion Westsachsen und des Zeitfensters<br />

des FEV bis 2011 soll die nachrichtliche Ausweisung<br />

der FEV-Vorranggebiete erhalten werden.<br />

Zu 8.2.9<br />

Die Reaktivierung der Verbindung Marienberg - Reitzenhain<br />

schafft eine weitere Möglichkeit des grenzüberschreitenden<br />

Schienenverkehrs entlang der überregionalen<br />

Verbindungsachse parallel zur B 174, erfordert aber<br />

grenzüberschreitende vertragliche Regelungen mit Tschechien<br />

und den Wiederaufbau der rückgebauten Gleisabschnitte.<br />

Darüber hinaus sind Planungserfordernisse für<br />

die im Vordringlichen Bedarf eingeordnete Ortsumgehung<br />

Reitzenhain der B 174 zu berücksichtigen.<br />

Unter Beachtung des bestehenden Abwägungsbedarfs<br />

erfolgt für die Freihaltung der Trasse eine Ausweisung als<br />

Vorbehaltsgebiet.<br />

Zu 8.2.10<br />

Grundlage des Plansatzes bildet der FEV Z 1.5, der diese<br />

Trassen als Vorranggebiete ausweist.<br />

Mit der weiteren mittelfristigen Ausweisung der genannten<br />

Strecken als Übernahme in den <strong>Region</strong>alplan wird das Ziel<br />

verfolgt, dass bei bestehendem Ausbaubedarf zweckgebundene<br />

Raumansprüche des Schienenverkehrs gegenüber<br />

anderen raumbedeutsamen Nutzungsinteressen<br />

Vorrang haben sollen.<br />

Eine Sonderstellung nehmen die Streckenabschnitte<br />

Glauchau - Großbothen, Rochlitz - Narsdorf und Olbernhau<br />

Grünthal - Neuhausen ein.<br />

Soweit auf dem Abschnitt Olbernhau Grünthal – Neuhausen<br />

für eine Wiederinbetriebnahme von SPNV-Verkehr<br />

keine ausreichenden Nachfragepotenziale erreicht werden<br />

können, bestehen auch für diesen im landesweit bedeutsamen<br />

Fremdenverkehrsgebiet liegenden Bahnabschnitt<br />

Ansatzpunkte für eine touristische Nutzung.<br />

Unter Berücksichtigung der „Leitsätze zur Integration des<br />

FEV in die <strong>Region</strong>alpläne“ vom August 2006 soll mit der<br />

Ausweisung als Vorranggebiet der Streckenabschnitt<br />

raumordnerisch gesichert werden.<br />

Auf den Strecken Glauchau - Großbothen und Narsdorf -<br />

Rochlitz, wo bereits die Genehmigungen zur dauernden<br />

Einstellung des Betriebes gemäß § 11 Abs. 2 Allgemeines<br />

Eisenbahngesetz (AEG) erteilt worden sind, ist durch die<br />

erfolgte vertragliche Übernahme und Trassensicherung<br />

der Deutschen <strong>Region</strong>aleisenbahn vorerst keine Entwidmung<br />

möglich.<br />

Anhand der bisher erreichten Festlegungen zur weiteren<br />

Koordinierung und Verkehrsdurchführung auf der Grundlage<br />

eines Fördervereins erfolgt zunächst entlang des Muldental-Abschnittes<br />

Glauchau - Waldenburg eine touristische<br />

Nutzung, die auch für die übrigen Streckenabschnitte<br />

konzipiert ist.<br />

Grundsätzlich besteht Klärungsbedarf zur Finanzierung<br />

erforderlicher Sanierungsmaßnahmen und zum künftigen<br />

Betreiberkonzept, sowie zur möglichen Betriebsdurchführung<br />

von Güterverkehr.<br />

Für die touristische Nutzung bietet das Tourismus und<br />

Erholungsgebiet „Ferienlandschaft Tal der Burgen“ gute<br />

Voraussetzungen. Mit einem entsprechenden touristischen<br />

Bahnangebot sind Voraussetzungen für die Entwicklung<br />

und Aufwertung der touristischen Infrastruktur entlang des<br />

Muldentals gegeben.<br />

Geeignete Bahnstrecken, deren dauernde Einstellung des<br />

Betriebes gemäß § 11 Abs. 2 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)<br />

genehmigt ist, die auch für eine Wiederinbetriebnahme<br />

des SPNV nicht in Betracht kommen und für<br />

die gemäß FEV kein Nutzungsvorrang besteht, sollen für<br />

eine touristische Nachnutzung - insbesondere als Radoder<br />

Wanderwege - erschlossen werden. Die Trassierungselemente<br />

von Bahnstrecken bieten eine benutzerfreundliche<br />

Linienführung und sichern damit auch eine<br />

entsprechend hohe Akzeptanz.<br />

Bei der als Vorbehaltsgebiet ausgewiesenen Strecke ist zu<br />

beachten, dass für den Fall der baulichen Umnutzung stets<br />

die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG<br />

erforderlich ist (Entwidmung). Mit der Freistellung endet<br />

die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn und<br />

eine neue Überbauung wird möglich.<br />

Mit Hinweis auf den bisher erreichten Umsetzungsstand<br />

für die geplanten Strecken der Radverkehrskonzeption des<br />

Freistaates Sachsen auf ehemaligen Bahntrassen (siehe<br />

Kapitel 9.5) kann festgestellt werden, dass durch bereits<br />

erteilte Freistellungsbescheide gemäß § 23 AEG entlang<br />

der Bahnstrecken Hainichen - Rosswein, Königswalde<br />

Oberer Bahnhof - Annaberg-Buchholz und <strong>Chemnitz</strong> Glösa<br />

- Wechselburg (<strong>Chemnitz</strong>talbahn) kein Erfordernis für<br />

einen Vorbehalt zur Änderung des Verkehrszweckes mehr<br />

besteht.<br />

Mit der Vorbehaltsausweisung für die Strecke Wüstenbrand<br />

- Lugau zur Änderung des Verkehrszweckes als<br />

Rad-/Wanderweg werden Voraussetzungen für eine Vernetzung<br />

zwischen dem Radfernweg „Sächsische Städteroute“<br />

und der <strong>Region</strong>alen Hauptradroute Nr. 52<br />

„Würschnitztalradweg“ geschaffen. Die weitere touristische<br />

Aufwertung dieses Gebietes wird unterstützt.<br />

Eine Verlängerung bis Neuoelsnitz (Endpunkt der ehemaligen<br />

Bahnstrecke) unter Einbeziehung der Gleistrasse ist<br />

nicht möglich, da dieser Streckenabschnitt für den Bahnbetrieb<br />

(RISS) genutzt wird.<br />

Zu 8.3<br />

Zu 8.3.1<br />

Schienenverkehr<br />

Im LEP 2003 werden unter Z 10. 5 bis Z 10.7 wesentliche<br />

Ausbauanforderungen zu den überregional bedeutsamen<br />

Schienenverbindungen als Planungsziele genannt. In den<br />

Ausbau der Streckeninfrastruktur sind die erforderlichen<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 59


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Schließungen der Elektrifizierungslücken zwischen Reichenbach<br />

und Nürnberg oder dem thüringischen Teil der<br />

Mitte-Deutschland-Verbindung (Gößnitz - Weimar) einbezogen.<br />

Die weitere Entwicklung für den Ausbau der Sachsen-<br />

Franken-Magistrale hat entscheidende Bedeutung für die<br />

gesamte Wirtschaftsregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau, stellt aber<br />

auch für die Metropolregion Sachsendreieck ein grundlegendes<br />

Qualitätsmerkmal der Leistungsfähigkeit seiner<br />

Schieneninfrastruktur dar und erfüllt wichtige Funktionen<br />

bei der Schienenverbindung mit der Metropolregion Nürnberg.<br />

Auf den innerregionalen Streckenabschnitt dominieren bei<br />

dem (derzeit) durch <strong>Region</strong>alexpressverkehr ersetzten,<br />

nicht mehr vorhandenen Fernverkehr und neben dem<br />

Güterverkehr Nahverkehrsprodukte.<br />

Die Realisierung der im Vordringlichen Bedarf eingeordneten,<br />

geplanten Ausbauabschnitte hat bei der Sachsen-<br />

Franken-Magistrale auf der Grundlage der im Sommer<br />

2004 vom BMVBW und DB AG überarbeiteten Mittelfristplanung<br />

bis 2008 zu erheblichen Verzögerungen geführt.<br />

(Baustopp Knoten Hauptbahnhof) Neben dem Hauptbahnhof<br />

selbst sind davon in der <strong>Region</strong> die Ausbauabschnitte<br />

im Knotenbereich des Hauptbahnhofes (<strong>Chemnitz</strong>-<br />

Hilbersdorf, -Süd, -Mitte) und zwischen Hohenstein-<br />

Ernstthal und St. Egidien mit Umbau des Bahnhofes Hohenstein-Ernstthal<br />

betroffen. Die Folge sind Leistungseinschnitte<br />

mit negativen Auswirkungen auf die gesamte<br />

Streckenqualität und ungenügende Planungssicherheit.<br />

Mit dem im Oktober 2006 verabschiedeten Investitionsrahmenplan<br />

2006 – 2010 werden u.a. Maßnahmen der<br />

Streckensanierung und des Knotens Hauptbahnhof<br />

<strong>Chemnitz</strong> erfasst.<br />

Durch die im März 2007 erfolgte Aufnahme des Neubauvorhabens<br />

der Elektrifizierung Reichenbach - Plauen - Hof<br />

in die Indikative Liste des Operationellen Programms<br />

Verkehr EFRE sind positive Ansatzpunkte für die Elektrifizierung<br />

erkennbar, wobei die Realisierung des Gesamtprojektes<br />

des Vordringlichen Bedarfes (Hof-Nürnberg) noch<br />

offen ist.<br />

Der geplante Ausbau der Mitte - Deutschland –Verbindung<br />

ist im Gebiet der Planungsregion mit Nahverkehrsqualität<br />

und Einsatz der Neigetechnik, ohne Elektrifizierung und<br />

mit der Option für spätere Zweigleisigkeit konzipiert.<br />

Eine Verkürzung der Reisezeit ist für die vom Verkehrsverbund<br />

Mittelsachsen bestellte <strong>Region</strong>alExpress-Linie<br />

<strong>Chemnitz</strong>/Zwickau - Gera - Erfurt - Göttingen dringend<br />

erforderlich. Die Entwicklung als attraktive Länderverbindung<br />

besitzt für die <strong>Region</strong> und den Wirtschaftsraum<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau sehr hohe Bedeutung, da sie als Ost-<br />

West-Magistrale die direkte Anbindung an die oberzentrale<br />

Thüringer Städtenetzkette Gera - Jena - Weimar - Erfurt -<br />

Gotha - Eisenach mit Fortführung nach Hessen und Nordrhein-<br />

Westfalen herstellt.<br />

Sowohl die Sachsen-Franken-Magistrale, als auch die<br />

Mitte-Deutschland-Verbindung sind Bestandteil des Transeuropäischen<br />

Schienennetzes.<br />

Die gegenwärtig einzige Strecke mit Fernverkehr (Randlage)<br />

stellt die aus dem Vogtland über Zwickau kommende<br />

Direktanbindung an die Bundeshauptstadt Berlin dar. Der<br />

Erhalt und die weitere Entwicklung dieses Fernverkehrsangebotes<br />

besitzen einen hohen Stellenwert. Die Schieneninfrastruktur<br />

(zweigleisig, elektrifiziert) verfügt über<br />

nachhaltiges Entwicklungspotenzial und der Wirtschaftsraum<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Zwickau benötigt unter Beachtung seiner<br />

Verkehrsbedeutung angemessene Fernverkehrsanbindungen.<br />

Um die Attraktivität der bestehenden übrigen Fahrtangebote<br />

mit Umstieg in Elsterwerda zu verbessern, würden –<br />

zumindest als Übergangslösung – auf der Relation (Zwickau)<br />

- <strong>Chemnitz</strong> - Mittweida - Döbeln - Riesa - Elsterwerda<br />

neben dem <strong>Region</strong>albahnverkehr auch schnellere<br />

<strong>Region</strong>alexpresslinien (Interregioqualität) das Angebot<br />

verbessern.<br />

Die mit Neigetechnik ausgebaute Strecke <strong>Chemnitz</strong> -<br />

Leipzig wird in der <strong>Region</strong> bis auf den Abschnitt Wittgensdorf<br />

Oberer Bahnhof - <strong>Chemnitz</strong>-Küchwald als eingleisige<br />

Nahverkehrsstrecke betrieben.<br />

Die Strecke besitzt besondere verkehrsstrategische Bedeutung.<br />

Ein durchgängiger zweigleisiger Ausbau ist vor<br />

allem unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktionen<br />

innerhalb der Metropolregion Sachsendreieck, für Anforderungen<br />

mit Fernverkehrsqualität, eine unabhängige Gestaltung<br />

des SPNV und für die Aufnahme des Güterverkehrs<br />

erforderlich.<br />

Die Elektrifizierung bis Geithain stellt die Voraussetzung<br />

für die Streckenführung durch den Citytunnel Leipzig dar<br />

und eröffnet Chancen für die angestrebte (Wieder) Einbindung<br />

in das Fernverkehrsnetz.<br />

Zu 8.3.2<br />

Die im Zuge der überregionalen Verbindungsachsen verlaufenden<br />

Schienenverbindungen sind besonders geeignet,<br />

ein hohes Nachfragepotenzial zu erschließen. Attraktive<br />

schienengebundene öffentliche Verkehrsangebote<br />

tragen zu einer nachhaltigen Verkehrsverlagerung bei.<br />

Vertaktete Verkehrsangebote und die Einbindung in das<br />

ITF(Integraler Taktfahrplan) -System der Bahn stellen<br />

zeitgemäße Angebote mit hoher Nachfrageresonanz dar.<br />

Mit der Planaussage wird gleichzeitig ein unmittelbarer<br />

Bezug zu dem im Rahmen des Sächsisch-Bayerischen-<br />

Städtenetzes laufenden Projektes „Konzept zur Wiederbelebung<br />

der Sachsen-Franken-Magistrale“ hergestellt,<br />

dessen Handlungsschwerpunkte ,auf die Einführung des<br />

ITF ausgerichtet sind und ein vom Ausbauzustand abhängiger<br />

Stufenplan zur Einführung des ITF entwickelt wurde.<br />

Die fahrplantechnische Umsetzung einschließlich des<br />

erforderlichen Fahrzeugeinsatzes im Fahrbetrieb wurde<br />

gemeinsam durch die Deutsche Bahn und die Verkehrsverbünde<br />

erarbeitet. Der seit Dezember 2006 mit Einführung<br />

des Sachsen-Franken-Express in Betrieb befindliche<br />

2-Stunden-Takt zwischen Nürnberg –<strong>Chemnitz</strong> und Dresden<br />

(4 h 20 min) ist weiter zu einem echten Integralen<br />

Taktfahrplan im 1-Stunden-Takt mit Anbindung der jeweiligen<br />

<strong>Region</strong>al- und Nahverkehrszüge in den Knotenbahnhöfen<br />

zu entwickeln. Die Realisierung der unter 8.3.1<br />

genannten Ausbaumaßnahmen bildet die wesentliche<br />

Voraussetzung für weitere Optimierungsmaßnahmen zur<br />

Umsetzung des ITF. Dabei wird mittelfristig die Rückkehr<br />

zu einem hochwertigen Fernverkehrsangebot angestrebt.<br />

Zu 8.3.3<br />

Durch die fortschreitenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur<br />

mit einem wachsenden Anteil älterer Menschen,<br />

die nicht mehr als Pendler im Berufsverkehr reisen,<br />

sondern Nachfrageentwicklungen im Freizeit- und Tourismusverkehr<br />

auslösen, sind auch in diesem Marktsegment<br />

Anpassungen vorzunehmen und Nachfragepotenziale zu<br />

erschließen.<br />

Darüber hinaus wird durch attraktive Fahrangebote - auch<br />

grenzüberschreitend - die zunehmend mit touristischen<br />

und kulturellen Angeboten verbunden werden, der schienengebundene<br />

<strong>Region</strong>al- und Nahverkehr für Wochenendund<br />

Ferienfahrten interessant.<br />

Zu 8.4<br />

Zu 8.4.1<br />

Güterverkehr<br />

Die <strong>Region</strong> verfügte einst durch ihre industrielle Bedeutung<br />

über ein sehr dichtes Netz von Anschlussbahnen zu Betrieben<br />

und technischen Anlagen bzw. waren zahlreiche<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 60


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Güterverkehrs- und Umschlagstellen sowie Güterbahnhöfe<br />

direkt mit dem Schienennetz verbunden.<br />

Mit den erfolgten Umstrukturierungsprozessen bei der<br />

Industrie und der Bahn, ist die Nutzung von Anschlussbahnen/-gleisen<br />

nur noch an ausgewählten Industrie- und<br />

Gewerbestandorte vorhanden. Der zunehmende Güterverkehr<br />

auf der Straße führt zu steigenden Umweltbelastungen<br />

und auch zu erhöhten Aufwendungen im Straßennetz.<br />

Die weitere Entwicklung lässt insbesondere durch die<br />

Wirtschaftsglobalisierung keinen rückläufigen Trend beim<br />

Transportaufkommen erkennen.<br />

Entwicklungschancen des Güterverkehrs auf der Schieneauch<br />

durch Nutzung innovativer gleisgebundener Umschlag-<br />

und Transporttechnologien sind deshalb verstärkt<br />

zu nutzen und weiter auszubauen. Bestehende oder reaktivierbare<br />

Gleisanlagen sind beispielsweise bei Gewerbeflächenplanungen<br />

oder im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen<br />

bevorzugt zu berücksichtigen.<br />

Zu 8.4.2<br />

Das aus mehreren Modulen bestehende Güterverkehrszentrum<br />

(GVZ) Südwestsachsen am Standort Glauchau<br />

verfügt über eine Gesamtnettofläche von über 150 ha.<br />

Die bereits jahrelangen Bestrebungen zum Bau des KLV-<br />

Terminals am Standort des ehemaligen Güterbahnhofes<br />

Glauchau konnten bislang nicht umgesetzt werden.<br />

Das besonders durch die Automobilindustrie geprägte<br />

Transportaufkommen stellt wachsende Ansprüche an ein<br />

funktionierendes und leistungsfähiges Logistiknetz.<br />

Die Realisierung des Umschlagterminals für den Kombinierten<br />

Ladungsverkehr besitzt deshalb prioritäre Bedeutung<br />

für den Wirtschaftsstandort <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau.<br />

Darüber hinaus erfordert die Einbindung in das Güterverkehrsnetz<br />

leistungsfähige Schienenwege, die den Anforderungen<br />

und Anschlussbedingungen für den kombinierten<br />

Ladungsverkehr gerecht werden.<br />

Zu 8.5 Straßenverkehr<br />

Anmerkung<br />

Gegenüber dem LEP von 1994 sieht der LEP 2003 für die<br />

<strong>Region</strong>alplanausweisungen in Karte 2 keine Darstellung<br />

der Verkehrsverbindungsfunktionsstufen mehr vor.<br />

Die Auswahl der Strichstärke in Karte 2 richtet sich nach<br />

der Kategorie der Straße.<br />

Um eine Überfrachtung der Raumnutzungskarte bei einer<br />

Darstellung des gesamten Staatsstraßennetzes zu vermeiden<br />

und eine sinnvolle Differenzierung zu erreichen,<br />

werden in Anlage 8 E die regionalbedeutsamen Staatsstraßen<br />

genannt und begründet, die für eine Darstellung in<br />

Karte 2 ausgewählt wurden.<br />

Damit wird gleichzeitig ein Handlungsbezug zur Ausweisung<br />

regionaler Verbindungs- und Entwicklungsachsen<br />

gemäß LEP Punkt 2.6 hergestellt.<br />

Zu 8.5.1<br />

Da die Straßeninfrastruktur die Hauptlast bei der Bewältigung<br />

von Mobilitätsbedürfnissen und Gütertransporten<br />

trägt, ist die Gewährleistung eines verkehrssicheren und<br />

nutzungsgerechten Zustandes ein zwingendes Erfordernis<br />

für die gesamten funktions- und arbeitsteiligen Handlungsprozesse.<br />

Gleichzeitig sind verkehrsbedingte Umweltbelastungen<br />

zu reduzieren.<br />

Gegenwärtig wird ca. die Hälfte aller Investitionsaufwendungen<br />

im Straßenbau für die Erhaltung und Sanierung<br />

der Straßeninfrastruktur benötigt.<br />

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung<br />

stellt die Investition in Verkehrsprojekte zunehmende<br />

Anforderungen an die damit erreichbaren Verbesserungen.<br />

Eine weiterführende Bewertung und Priorisierung der<br />

Verkehrsprojekte ist deshalb unumgänglich.<br />

Andererseits entstehen aus strukturell erforderlichen Konzentrationsprozessen<br />

- zum Beispiel der Neugliederung<br />

der Landkreise - neue Anforderungen an Verbindungsund<br />

Versorgungsfunktionen. Insbesondere sind auch<br />

zwischen den zentralen Orten innerhalb der neuen Landkreisgebiete<br />

die verkehrsinfrastrukturellen Voraussetzungen<br />

zur Wahrnehmung erforderlicher Aufgaben im Verflechtungsbereich<br />

zu gewährleisten. So ist beispielsweise<br />

die Verbindung zwischen Freiberg und Hainichen im neuen<br />

Landkreis Mittelsachsen als unzureichend zu bewerten<br />

und erfordert nach In-Kraft-Treten der Landkreisreform<br />

weiterführende Planungsansätze.<br />

Die aufgezeigten regionalen Schwerpunkte für geplante<br />

neue Straßenbauvorhaben sind darauf ausgerichtet, eine<br />

möglichst ausgewogene Entwicklung der <strong>Region</strong> zu unterstützen.<br />

Zu 8.5.2<br />

Die in Anlage 8 C und 8 D genannten Straßenverkehrsplanungen<br />

stellen den Verfahrensstand vom Februar 2008<br />

dar. Grundlagen für die Auswahl der Verkehrsprojekte sind<br />

das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes und der Staatstraßenausbauplan<br />

des Freistaates Sachsen in seiner<br />

aktuellen Fortschreibung.<br />

Der jeweilige Verfahrensstand unterliegt zwangsläufig<br />

einer hohen Dynamik. Die Ausweisung oder Darstellung in<br />

Karte 2 des <strong>Region</strong>alplans und die daraus resultierenden<br />

raumordnerischen Bindungswirkungen sind vom erreichten<br />

Planungsstand (Linienbestimmung, Bestätigung der Vorplanung)<br />

bzw. der umweltbezogenen Konfliktintensität<br />

abhängig (Lage in geschützten Gebieten, FFH, SPA). Die<br />

Regelungen zur Ausweisung/Darstellung wurden in Verbindung<br />

mit der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />

in den gemeinsamen o.g. Leitsätzen zwischen SMI<br />

und SMWA im August 2006 vereinbart. Eigene Ausweisungen,<br />

die demnach den erforderlichen Planungsstand<br />

mit bereits durchgeführter Umweltprüfung noch nicht<br />

erreicht haben, oder soweit zurückliegen, dass zwischenzeitlich<br />

andere Anforderungen zu beachten sind, sind auf<br />

Umweltverträglichkeit zu prüfen (siehe Umweltbericht).<br />

Soweit ein Vorhaben planfestgestellt ist, erfolgt die Ausweisung<br />

als Vorranggebiet oder je nach Vorbereitungsstand<br />

(Baubeginn) als Bestand.<br />

Bei dem Sonderfall der geplanten Ortsumgehung B 169<br />

Greifendorf (Weiterer Bedarf) ist anzumerken, dass die<br />

nachrichtliche Darstellung als Vorranggebiet des FEV trotz<br />

Änderung der Planungsvariante (siehe Anlage 8 C) aufrecht<br />

erhalten wurde, da die rechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Erklärung der Funktionslosigkeit der „alten“ Variante<br />

seitens des SMWA noch nicht gegeben sind.<br />

Mit der Sicherung von Trassenplanungen im <strong>Region</strong>alplan,<br />

die einen belastbaren Verfahrensstand erreicht haben und<br />

die für die räumliche Entwicklung des <strong>Region</strong>sgebietes von<br />

Bedeutung sind, wird dem landesplanerischen Auftrag<br />

gemäß § 4 Abs. 3 Punkt 3 SächsLPlG entsprochen.<br />

Raumbedeutsame Nutzungsansprüche sind besonders im<br />

Rahmen der Flächennutzungs- und Bauleitplanung, aber<br />

auch bei anderen Fachplanungen zu koordinieren. Die<br />

Ausweisungen des <strong>Region</strong>alplanes sind dabei zu beachten/berücksichtigen.<br />

Durch die oft langjährigen Planungsprozesse und damit<br />

fehlende Baureife und nicht verfügbare Investitionsmittel<br />

werden mit der Trassensicherung Raumansprüche für<br />

einen Nutzungsvorrang oder Vorbehalt gewährleistet oder<br />

unterstützt.<br />

Zu 8.5.3 bis 8.5.5<br />

Mit der Priorisierung der aufgelisteten Straßenbaumaßnahmen<br />

entlang der überregionalen und regionalen Verbindungsachsen<br />

werden die für die <strong>Region</strong> bedeutsamen<br />

Bedarfsschwerpunkte aufgezeigt.<br />

Für die Bewältigung der Anforderungen sich verändernder<br />

Bevölkerungsstrukturen und für die Sicherung der Entwick-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 61


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

lung wirtschaftlicher Wachstumskerne ist eine leistungsfähige<br />

und zugleich verstärkt auf Umweltschutz ausgerichtete<br />

Verkehrsinfrastruktur erforderlich.<br />

Der Abbau von Erreichbarkeitsdefiziten innerhalb der<br />

Metropolregion Sachsendreieck und zu den benachbarten<br />

Metropolregionen, die Stärkung der räumlichen Verflechtungen<br />

zwischen den zentralörtlichen Siedlungsschwerpunkten<br />

und ihres Einzugsbereiches, die Aufwertung von<br />

Innenstädten durch Verlagerung von Verkehrsströmen und<br />

Stärkung der Qualität des Wohnumfeldes, um auch Abwanderungen<br />

aus den Zentren entgegen zu wirken, sind<br />

entscheidende Voraussetzungen für die weitere wirtschaftliche<br />

Entwicklung und Lebensqualität in der <strong>Region</strong>.<br />

Darüber hinaus erfordert die Zusammenarbeit und Kooperation<br />

mit den neuen EU-Partnern gute Erreichbarkeiten,<br />

die durch den weiteren Ausbau der grenzüberschreitenden<br />

Verkehrsinfrastruktur speziell zu den benachbarten tschechischen<br />

Zentren, fortzusetzen sind. Über diese Achsen<br />

wird gleichermaßen die Anbindung des Erzgebirgsraumes<br />

beeinflusst.<br />

Bei den genannten vorrangig auszubauenden Straßenverbindungen<br />

sind teilweise bereits fertig gestellte Bauabschnitte<br />

für den Verkehr nutzbar bzw. befinden sich in Bau.<br />

Wesentlich ist die ganzheitliche Betrachtung der Achsenverbindungen,<br />

um die volle Verkehrswirksamkeit erreichen<br />

zu können und damit auch bereits realisierte Verkehrsinvestitionen<br />

effizient nutzen zu können.<br />

Besonderes Augenmerk ist auf „Lückenbereiche“ zu richten,<br />

wo noch keine belastbaren Planungsgrundlagen<br />

vorhanden sind (z.B. A 72 Frohburg - Borna/<strong>Region</strong><br />

Westsachsen/B 174 OU Marienberg/Reitzenhain, OU<br />

Großolbersdorf/Hohndorf, B 95 OU Thum, Ehrenfriedersdorf,<br />

Wiesa, B 173 V <strong>Chemnitz</strong> - Oberlungwitz, Bernsdorf,<br />

B 101 OU Brand-Erbisdorf, Annaberg-Buchholz).<br />

Von entscheidender Bedeutung für die Leistungsfähigkeit<br />

und Verkehrssicherheit ist der Ausbau der Verkehrsknotenpunkte.<br />

Dabei bestehen auch im Zuge der Bundesstraßen<br />

noch erhebliche Schwachstellen (wie z.B. B 95/S222<br />

Mönchsbad, B 95/S 261 Zschopautal).<br />

Bei den unter Z 8.5.4. genannten speziellen Anforderungen<br />

des Erzgebirgsraumes werden vor allem die Defizite<br />

erfasst, die deutliche Standortnachteile bewirken bzw. zu<br />

wirtschaftlichen Verschlechterungen führen können.. Mit<br />

diesem Planungsziel wird ein unmittelbarer Bezug zum<br />

Aktionsraum Erzgebirge - als Gebiet mit besonderem<br />

Entwicklungsbedarf und zu den im Rahmen des bestätigten<br />

Handlungs- und Entwicklungskonzeptes festgeschriebenen<br />

Entwicklungsschwerpunkten – wie dem definierten<br />

Kernstraßennetz - genommen.<br />

Besonders hervorzuheben ist der erforderliche Ausbau der<br />

Ost-West-Achse zwischen Annaberg-Buchholz und Marienberg<br />

- Olbernhau.<br />

Eine Schließung der „Verbindungslücke“ zwischen den<br />

Mittelzentren Annaberg-Buchholz - Marienberg und des<br />

Annaberger Raumes an die B 174 unterstützt auch unter<br />

dem Gesichtspunkt der neuen Landkreisstrukturen den<br />

Ausbau erforderlicher Verflechtungsbeziehungen.<br />

Das Planungsverfahren für das neu eingeordnete Vorhaben<br />

der Staatstraßenplanung S 218 - S 221 zwischen<br />

Annaberg-Buchholz und Marienberg ist deshalb möglichst<br />

zeitnah durchzuführen.<br />

Für den neuen Großkreis Erzgebirge ist auch die Verbindung<br />

zwischen Stollberg – Annaberg an die B 95 leistungsfähiger<br />

zu gestalten.<br />

Zu 8.5.6 Radverkehr<br />

Im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr ist das<br />

umweltfreundliche Verkehrsmittel „Fahrrad“ auf Kurzstrecken<br />

bis 10 km deutlich vorteilhafter und durch die Anlage<br />

von Radverkehrswegen kann der Gebrauch des Fahrrades<br />

erhöht werden. Das größte Entwicklungspotenzial liegt<br />

landesweit im Alltagsradverkehr.<br />

Das vorhandene Defizit an straßenbegleitenden Radwegen<br />

Mit einer höheren Vernetzung von grenzüberschreitenden<br />

lässt sich vor allem im Rahmen von Straßenbaumaß-<br />

Straßen wird eine bessere Verteilung des Verkehrs ermög-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

nahmen abbauen. Neben der Erhöhung der Radverkehrssicherheit<br />

kann dies auch zur Entlastung insbesondere<br />

städtischer Verkehrsnetze vom motorisierten Individualverkehr<br />

beitragen.<br />

Hinsichtlich der effektiven Auslastung dieser Radwege<br />

kommt es vor allem in den Siedlungsbereichen auf eine<br />

sinnvolle Verknüpfung von Alltags- und touristisch orientierten<br />

Radrouten an. Grundlage ist die seit November<br />

2005 durch das Sächsische Kabinett beschlossene Radverkehrskonzeption<br />

für den Freistaat Sachsen.<br />

Anzustreben ist die Ausweisung, der Ausbau und die<br />

Beschilderung geschlossener Radverkehrsnetze, die aus<br />

straßenbegleitenden Radwegen, Straßen und Wegen mit<br />

geringem Kfz-Verkehr sowie aus Feld- und Waldwegen<br />

bestehen.<br />

Zu 8.6 Neue Grenzübergänge<br />

zu 8.6.1<br />

Mit dem am 21.12.2007 vollzogenen Beitritt zum Schengen<br />

– Raum wurden folgende Bedingungen im grenzüberschreitenden<br />

Kraftfahrzeugverkehr mit der Tschechischen<br />

Republik hergestellt:<br />

Überregional bedeutsame Grenzübergänge<br />

ohne Nutzungseinschränkungen<br />

• Oberwiesenthal /B 95 - Boži Dar / I/25<br />

• Reitzenhain /B 174 – Hora Sv. Sebestiána<br />

<strong>Region</strong>al bedeutsame Grenzübergänge<br />

für Kfz bis 3,5 t / bzw.*) bis 7,5 t und **) Busse<br />

• Bärenstein / S 262 – Vejprty / II/219 *)<br />

• Deutschkatharinenberg / S 214 – Hora.Sv.<br />

Kateřiny / III/25220<br />

• Deutschneudorf / S 214 – Nová Ves v Horách /<br />

III/2545<br />

• Deutscheinsiedel / S 207 – Mniśek / II/271 **)<br />

• Deutschgeorgenthal /S 211 – Český Jiřetin /<br />

III/2545<br />

• (Neurehefeld / S 184 – Moldava / II/382).<br />

Unter Berücksichtigung der in 2005 zwischen Sachsen und<br />

Tschechien bestätigten Konzeption zusätzlicher Straßenverbindungen<br />

bestehen grundsätzliche Ausbauoptionen<br />

für weitere Grenzübergänge (ohne Prioritätsstufen). Die<br />

mit dem Schengenbeitritt geltenden Regelungen unterstützen<br />

dabei unmittelbare Entscheidungsfindungen und<br />

Abstimmungen vor Ort.<br />

Im Rahmen des gemeinsamen Flächennutzungsplans<br />

(Gemeinde Sehmatal, Oberwiesenthal, Verwaltungsverband<br />

Bärenstein /Königswalde) wurde die Schaffung eines<br />

weiteren Grenzüberganges im Bereich Bärenstein /B 95<br />

konzipiert, der vor allem mittelfristig für den Wirtschaftsverkehr<br />

entwickelt und ausgebaut werden soll.<br />

Es werden folgende Übergänge als nachrichtliche Planung<br />

in Karte 2 dargestellt:<br />

• Deutschkatharinenberg / S 214 – Hora Sv.<br />

Kateřiny / III/25220<br />

• Olbernhau, Rothenthal / S 216 – Brandov /<br />

III/25216<br />

• Rübenau / KS (Kommunale Straße) – Kalek / I-<br />

II/25217<br />

• Jöhstadt / KS – Černý Potok / III/22435<br />

• Bärenstein / B 95 – Vejprty / II/219<br />

• Hammerunterwiesenthal / S 266/KS – České<br />

Hamry III/21910<br />

• Oberwiesenthal /KS –Loućná I/II / III/21910<br />

B - 62


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

licht und das Zusammenwachsen des EU-Raumes damit<br />

gefördert. Von besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung sind geeignete, leistungsfähige Verkehrsachsen<br />

für den Gütertransport, die durch Ausbau und<br />

Bau von Ortsumgehungen auch in ihren Auswirkungen auf<br />

Mensch und Umwelt möglichst verträgliche Rahmenbedingungen<br />

gewährleisten.<br />

Beim Ausbau sind insbesondere Anforderungen des Natur-<br />

und Trinkwasserschutzes sowie die Erhaltung des<br />

natürlichen Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens<br />

zu beachten.<br />

Zu 8.6.2<br />

Für eine mögliche Reaktivierung der Bahnverbindung<br />

Freiberg - Holzhau - Moldava/Moldau - Brüx/Most wurden<br />

bereits Machbarkeitsprüfungen durchgeführt. Die erforderlichen<br />

Sanierungsaufwendungen und berechneten Nachfragewerte<br />

haben zu noch keiner Entscheidung für den<br />

Streckenausbau geführt. Darüber hinaus bestehen weitere<br />

Nutzungsinteressen und potenzielle Naturschutzkonflikte,<br />

die einer grundsätzlichen weiteren Klärung zuzuführen<br />

sind.<br />

Ausgehend von dem möglichen Erschließungsraum dieser<br />

Bahnverbindung von <strong>Chemnitz</strong> über Freiberg (bzw. über<br />

die wiederhergestellte Anbindung Nossen -/Döbeln) - Most<br />

- Teplice bis Usti nad Labem sind Entwicklungspotenziale<br />

vorhanden, die sich unter bestimmten Voraussetzungen<br />

als landesübergreifende Verkehrsverbindung wirtschaftlich<br />

darstellen lässt. Gegenwärtig wird eine touristische Nutzung<br />

anvisiert.<br />

Auf tschechischer Seite ist der bauliche Zustand der Strecke<br />

(ehemals Teplitzer Semmeringbahn) sanierungsbedürftig.<br />

Mit der Reaktivierung des grenzüberschreitenden<br />

Verkehrs werden auch Chancen für eine wirtschaftliche<br />

gemeinsame Betriebsführung gesehen.<br />

Mit dem Planungsgrundsatz soll die Reaktivierung als<br />

Handlungsoption berücksichtigt werden.<br />

Zu 8.7<br />

Zu 8.7.1<br />

Luftverkehr<br />

Der Verkehrslandeplatz (VLP) <strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf mit<br />

einer 900 m langen befestigten Start- und Landebahn<br />

sowie betrieblich erforderlichen Anlagen/Gebäuden soll<br />

bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Dazu zählt<br />

insbesondere die Erweiterung der Start- und Landebahn<br />

auf mindestens 1200 m.<br />

Die wirtschaftliche Bedeutung des Ballungsraumes <strong>Chemnitz</strong>–Zwickau<br />

mit seinem Spektrum bedeutender Unternehmen,<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen und den<br />

bestehenden Messefunktionen sind vorrangige Herausforderungen<br />

für verbesserte Leistungsangebote des VLP<br />

<strong>Chemnitz</strong>-Jahnsdorf.<br />

Infolge der Entfernungen zu den Internationalen Flughäfen<br />

sind auch Zubringerflüge als zeitschnelle Alternative für<br />

einen ausgewählten Kundenbedarf zu bedienen.<br />

Im räumlichen Vergleich der Netzdichte regionaler Verkehrslandeplätze<br />

erschließt der VLP <strong>Chemnitz</strong>- Jahnsdorf<br />

einen eigenen dicht besiedelten Einzugsbereich.<br />

Die Etablierung des Landeplatzes ist ein wichtiger Standortfaktor<br />

innerhalb der Wirtschaftregion <strong>Chemnitz</strong>-Zwickau.<br />

Die Planungen im Umfeld des VLP sollen unter Beachtung<br />

der Entwicklungsziele des Platzes erfolgen. Konflikte zu<br />

Wohnbereichen, die zu nah heranwachsen, sind zu vermeiden.<br />

Zu 9<br />

Zu 9.1<br />

Zu 9.1.1<br />

Tourismus und Erholung<br />

Grundsätze für die gesamte<br />

<strong>Region</strong><br />

Der Tourismus zählt in der <strong>Region</strong> als bedeutender Beschäftigungsfaktor<br />

und Einkommensquelle der hier lebenden<br />

Menschen. Er stellt eine wichtige Zukunftsbranche der<br />

einheimischen Wirtschaft dar, die es zu stabilisieren und<br />

weiter auszubauen gilt. Seine wirtschaftliche Bedeutung<br />

erhält er nicht nur durch den Aufbau eines leistungsfähigen<br />

Tourismusgewerbes, sondern auch durch „Multiplikatoreneffekt“<br />

für einheimisches Handwerk, Handel und Dienstleistungen.<br />

Neben der touristischen Infrastruktur ist die Erholungseignung<br />

der Landschaft eine entscheidende Voraussetzung<br />

für die erfolgreiche Entwicklung entsprechender Aktivitäten,<br />

von denen auch die einheimische Bevölkerung im<br />

Rahmen der Daseinsvorsorge profitiert.<br />

Die Erholungseignung und der Ausbau der Infrastruktur<br />

sind an viele Kriterien gebunden, wobei die Belange der<br />

Grundeigentümer, des Biotop- und Artenschutzes aber<br />

z.T. auch der Klimawandel zu berücksichtigen sind.<br />

Besonders prädestiniert sind hierfür die im <strong>Region</strong>alplan<br />

ausgewiesenen Tourismus- und Erholungsgebiete sowie<br />

Tourismus- und Erholungsschwerpunkte, aber darüber<br />

hinaus auch weitere geeignete Orte.<br />

Tourismus und Erholung haben in der <strong>Region</strong> maßgeblich<br />

durch staatliche Förderung, Aktivitäten der Städte/Gemeinden<br />

und Kreise sowie nicht zuletzt erhebliche<br />

private Initiativen eine überaus positive Entwicklung genommen.<br />

Wichtiges Anliegen der nächsten Jahre ist die<br />

Verbesserung der Auslastungsquoten, wobei qualitative<br />

infrastrukturelle Verbesserungen dominieren. Mitunter<br />

bestehen wegen zu vielen gleichartigen Einrichtungen<br />

bereits Konkurrenzsituationen (z. B. Besucherbergwerke,<br />

Museen mit Fahrzeugausstellungen). Probleme gibt es<br />

auch noch in der Genehmigung der Ausschilderung touristischer<br />

Sehenswürdigkeiten an Autobahnen und Staatsstraßen.<br />

Die Weiterentwicklung von nachfrageorientierten touristischen<br />

Angeboten und eine marktgerechte Infrastruktur<br />

tragen dazu bei, Besucher zu halten und neue Gäste zu<br />

gewinnen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche tourismusrelevante<br />

Einrichtungen von tagestouristischer Nachfrage<br />

leben. Außerdem hält der Trend zu Kurzreisen unvermindert<br />

an. Längerfristiger Aufenthalt ist insbesondere an<br />

Kureinrichtungen gebunden.<br />

Zu 9.1.2<br />

Der erreichte Stand im Tourismus kann bei Zersplitterung<br />

der Aktivitäten weder gehalten geschweige denn verbessert<br />

werden. Zwischen den einzelnen Reisegebieten existiert<br />

eine starke Konkurrenz um Gäste. Deshalb erfordert<br />

die Weiterentwicklung von nachfrageorientierten touristischen<br />

Angeboten abgestimmtes Planen und Handeln aller<br />

Akteure in größeren Einheiten unabhängig bestehender<br />

administrativer Grenzen. Das Umdenken zu mehr Kooperation<br />

bzw. die Zusammenlegung der Strukturen zu leistungsfähigeren<br />

Einheiten ist stärker denn je erforderlich.<br />

Gemeinsame Marketingaktivitäten sind zudem kostengünstiger.<br />

Ebenso können bestehende Vereine in die<br />

Tourismusförderung einbezogen werden.<br />

Für die Grenzregionen in Sachsen und Böhmen bietet die<br />

Zusammenarbeit in der Tourismuswirtschaft gute Entwick-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 63


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

lungschancen. Positives Beispiel ist hier die KAMMtour –<br />

ein regions- und grenzübergreifendes Pauschalangebot für<br />

Aktivurlauber, wobei Wandern, Rad-und Skifahren möglich<br />

sind. Auch an der ErzgebirgsCard beteiligen sich erste<br />

Einrichtungen der Tschechischen Republik, die dann von<br />

Karteninhabern kostenlos besucht werden können.<br />

Zu 9.1.3<br />

Im Erzgebirge werden 60% und im Sächsischen Burgenund<br />

Heideland sogar 80% der Umsätze über Tagesgäste<br />

erzielt. Für diese ist eine gute Erreichbarkeit traditioneller<br />

Ziele des Ausflugsverkehrs besonders wichtig. Der Verkehrsverbund<br />

Mittelsachsen bietet günstige tarifliche<br />

Angebote für Tagesfahrten, jedoch wird der Fahrplan aus<br />

Kostengründen immer mehr ausgedünnt. Insbesondere<br />

am Wochenende gibt es kaum lukrative ÖPNV-<br />

Verbindungen, die zu einem Verzicht auf den PKW animieren.<br />

Hier ist das Zusammenwirken aller Beteiligten gefragt,<br />

um eine gegenläufige Entwicklung herbeizuführen. Wichtig<br />

sind der Erhalt und die Erhöhung der Attraktivität des<br />

Schienenverkehrs. So kann der SPNV (z.B. Erzgebirgsbahn)<br />

durch thematische Sonderfahrten, unterschiedliche<br />

Loks, Wagen und entsprechendes Marketing die touristischen<br />

Angebote verbessern. Ebenso ist der Transfer von<br />

und zum Bahnhof eine Möglichkeit, nicht motorisierten<br />

Gästen die An- und Abreise zu erleichtern.<br />

Das sächsische und böhmische Erzgebirge stellt eine<br />

einzigartige, über 800 Jahre vom Montanwesen geprägte<br />

mitteleuropäische Kulturlandschaft dar. Eine Projektgruppe Bedarfsbedingte Schließungen von Objekten mit geringer<br />

der TU Bergakademie Freiberg erarbeitete deshalb im Auslastung und hohem Sanierungsbedarf sind aus vorgenannten<br />

Gründen nicht auszuschließen.<br />

Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft<br />

und Kunst eine Studie, unter welchen Voraussetzungen<br />

die „Montanregion Erzgebirge“ in die Liste des Zu 9.1.8<br />

Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen werden<br />

kann. Im Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie erfüllt die Voraussetzungen für eine naturverträgliche Nutzung sind<br />

„Montanregion Erzgebirge“ die hierfür erforderlichen Krite-<br />

insbesondere Regelungen bzw. Normen hinsichtlich der<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

rien. Zur Unterstützung des Projektes wurde ein Förderverein<br />

mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft<br />

sowie von Verbänden und Vereinen gegründet. In der<br />

gegenwärtigen Phase erfolgt die Auswahl der in den Antrag<br />

zu übernehmenden Objekte.<br />

Neben einer Imageförderung und Hebung des internationalen<br />

Bekanntheitsgrades des Erzgebirges ist die Förderung<br />

des Tourismus eine wesentliche Zielstellung. Kulturdenkmale<br />

der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnen<br />

nachweislich steigende Besucherzahlen, darunter einen<br />

überdurchschnittlich hohen Anteil an ausländischen Besuchern.<br />

Zu 9.1.6<br />

Neben dem qualitativen Ausbau der touristischen Infrastruktur<br />

ist es ebenso wichtig, neue nachfrageorientierte<br />

touristische Angebote zu entwickeln. So wird der soziodemographische<br />

Wandel künftig den touristischen Markt<br />

beeinflussen. Der steigende Anteil älterer Menschen erfordert<br />

verstärkt kur- und gesundheitstouristische Offerten.<br />

Barrierefreie Angebote sind für in ihrer Mobilität eingeschränkte<br />

Personen hilfreich. Den individuellen Bedürfnisstrukturen<br />

hinsichtlich Qualität, Sicherheit, Service und<br />

Angeboten für eine Person ist zunehmend Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Weitere Straßenbaumaßnahmen und verbesserte Besucherlenkungsmaßnahmen<br />

sind wesentliche Erfordernisse<br />

zum günstigen Erreichen der touristischen Zielgebiete im<br />

Rahmen des Individualverkehrs.<br />

Wichtig ist auch ein ausreichendes Besucherleitsystem,<br />

insbesondere die Beschilderung der Wegeführung zu den<br />

Sehenswürdigkeiten der <strong>Region</strong>, die auch grenzüberschreitend<br />

erfolgen sollte.<br />

Zu 9.1.4<br />

Bedeutsam für die touristische Profilierung der <strong>Region</strong> ist<br />

die Herausarbeitung von Alleinstellungsmerkmalen und<br />

deren Einbeziehung in die touristischen Angebote. Beispielgebend<br />

sind hier die weihnachtlichen Sitten und<br />

Bräuche im Erzgebirge. Die Bewahrung regionaler Traditionen,<br />

Lebensformen und kultureller Besonderheiten wird<br />

zum Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Zielgebieten.<br />

In allen Kreisen der <strong>Region</strong> und in <strong>Chemnitz</strong> existieren die<br />

unterschiedlichsten Zeugen des historischen Bergbaus.<br />

Insbesondere in den Kreisen Annaberg, Freiberg, Mittlerer<br />

Erzgebirgskreis und Stollberg trugen umfangreiche Maßnahmen<br />

dazu bei, diese montanistischen Zeitzeugen zu<br />

erhalten und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu<br />

machen. Reges Interesse besteht auch an regelmäßig<br />

stattfindenden Veranstaltungen wie Bergparaden, dem<br />

Tag des traditionellen Handwerks, dem Mittelsächsischen<br />

Kultursommer sowie dem Mühlentag.<br />

Marketingaktivitäten wie die ErzgebirgsCard (Tourismusverband<br />

Erzgebirge) und der Entdeckerpass (Tourismusverband<br />

Sächsisches Burgen- und Heideland) tragen dazu<br />

bei, Gäste mit regionstypischen Spezifika der verschiedensten<br />

Bereiche vertraut zu machen.<br />

Zu 9.1.5<br />

Auch die bisher teilweise fehlenden Möglichkeiten der<br />

Freizeitgestaltung für junge Leute können durch sportliche<br />

Angebote wie Wassersport, Reiten, Kartfahren, Mountainbiking<br />

oder Skating verbessert werden.<br />

Eine im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Wirtschaft und Arbeit angefertigte Studie zur Entwicklung<br />

des Aktivtourismus entlang der Kammlage Erzgebirge/Vogtland<br />

zeigt beispielsweise auf, dass in Rechenberg-<br />

Bienenmühle und Scheibenberg kaum Aktivangebote<br />

existieren.<br />

Investitionen in diesen Bereichen bewirken auch eine<br />

höhere Lebensqualität für die ortsansässige Bevölkerung.<br />

Zu 9.1.7<br />

Die Anzahl der Camping- und Caravanplätze in der <strong>Region</strong><br />

hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt und<br />

beträgt nunmehr 29, wobei es sich bei den neu hinzugekommenen<br />

oftmals um kleinere Plätze, angrenzend an<br />

Bäder/Gewässer oder Hotels/Pensionen handelt. Die<br />

Auslastung ist starken Schwankungen in Abhängigkeit<br />

vom Wetter der jeweiligen Saison unterworfen, wobei<br />

Anlagen an Badegewässern stärker nachgefragt sind.<br />

Der Plansatz betont auch den Wert der traditionellen<br />

Angebotsstrukturen der Freizeitgestaltung von Kindern und<br />

Jugendlichen. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime<br />

sowie sonstige Herbergen verzeichnen teilweise<br />

leicht rückläufige Übernachtungen vor allem bei Klassenfahrten.<br />

Diese resultieren einerseits aus zurückgehenden<br />

Schülerzahlen, andererseits auch aus eingestellten<br />

Zuschüssen des Freistaates und damit gestiegenen Kosten<br />

für die Besucher. Eine gegenläufige Tendenz ist bei<br />

den Übernachtungszahlen von Familien zu verzeichnen.<br />

Insbesondere Jugendherbergen und Schullandheime<br />

bemühen sich um eigenständige Profile wie „familienfreundliches<br />

Haus“ in Hormersdorf, Sayda und Neudorf<br />

oder bieten verstärkt sportliche Angebote wie Skiunterricht<br />

in Sayda.<br />

B - 64


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

befahrbaren Fließgewässerabschnitte und der besonders<br />

zu schonenden Gewässer- und Uferstrukturen, der Nutzungsform<br />

(gewerbsmäßig geführte Bootstouren, individuelle<br />

Nutzung), der Frequentierung (Anzahl der Boote und<br />

Personen), der jahres- und tageszeitlichen Nutzbarkeit<br />

(Saison, Fahrzeiten), der Einstiegs- und Anlandestellen<br />

(Ufernutzung), der zulässigen Fahrzeuge und des Verhaltens<br />

während der Sportausübung. Bei einer gewerbsmäßigen<br />

Nutzung sind geführte Bootstouren mit begrenzter<br />

Kapazität und unter Leitung sachkundiger Mitarbeiter<br />

anzustreben (kein regelmäßiger Bootsverkehr). Für die<br />

Bootstouren müssen naturschutzfachlich begründete<br />

Verhaltensregeln vorgesehen werden.<br />

Als potenziell geeignete Fließgewässerabschnitte kommen<br />

in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge vor allem Teile der<br />

Zwickauer Mulde für den Schlauchboot- und Kanutourismus<br />

in Frage.<br />

Rechnung tragen. Das betrifft beispielsweise die Vermeidung<br />

oder Reduzierung von Störungen durch Industrie,<br />

Gewerbe oder Verkehr. Dabei gilt es nicht nur, die begrenzte<br />

Belastbarkeit des Naturhaushaltes zu berücksichtigen,<br />

sondern beispielsweise auch unangemessene bauliche<br />

Entwicklungen in den Siedlungen zu verhindern und<br />

regionstypische Siedlungsbilder wie die Waldhufendörfer<br />

im Erzgebirge weitgehend zu bewahren.<br />

Zu 9.2.1.2<br />

Die regionale Verteilung der im Tourismus im Rahmen der<br />

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur“ ausgereichten Fördermittel zeigt, dass<br />

ca. 70 % der Investitionen in den Bestandsgebieten, also<br />

den traditionellen Erholungsgebieten des Erzgebirges und<br />

der Talsperre Kriebstein, erfolgten.<br />

Zu 9.2<br />

Tourismus- und Erholungsgebiete<br />

Der Begriff „Bestandsgebiete“ entspricht dem Begriff<br />

„Landesweit bedeutsame Gebiete mit bereits vorhandenem<br />

längerfristigem Fremdenverkehr“ des bisherigen<br />

<strong>Region</strong>alplanes.<br />

Der Begriff „Entwicklungsgebiet“ entspricht dem Begriff<br />

des bisherigen <strong>Region</strong>alplanes: „Landesweit bedeutsames<br />

Gebiet, das auf Grund seines Landschaftscharakters oder<br />

vorhandener kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten für<br />

eine Entwicklung des Fremdenverkehrs geeignet ist“.<br />

Die Abgrenzung der Bestands- und Entwicklungsgebiete<br />

auf Basis der Ortsteil- in Ausnahmefällen auch Gemarkungsgrenzen,<br />

wurde beibehalten.<br />

Die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“ stützt sich<br />

begrifflich auf eine etablierte touristische Marke, die sich<br />

bezüglich ihrer räumlichen Geltung auf 8.3 des LEP Sachsen<br />

2003 abstützt. Innerhalb der Planungsregion <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

betrifft das die Tallandschaften der Zwickauer<br />

Mulde und der Zschopau.<br />

Im Kreis Annaberg und in den betreffenden Gemeinden<br />

der Kreise Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Mittweida<br />

sind auch bis zum gegenwärtigen Zeitraum die höchsten<br />

absoluten Zahlen sowie Zuwächse bei den Übernachtungen<br />

und – statistisch nur punktuell erfasst – Tagestouristen<br />

zu verzeichnen. Die erreichten Ergebnisse in diesen<br />

von den Gästen gut angenommenen Gebieten rechtfertigen<br />

hier neben dem generellen Ziel der qualitativen Verbesserungen<br />

auch den weiteren infrastrukturellen Ausbau<br />

in Abhängigkeit vom Bedarf. So ist beispielsweise in O-<br />

berwiesenthal bei steigender Nachfrage der Ausbau des<br />

Gastgewerbes denkbar.<br />

Weitere Erlebnisbereiche könne die Attraktivität der Bestandsgebiete<br />

noch erhöhen, um den Gästen eine breite<br />

Angebotspalette zu bieten, die Wettbewerbsfähigkeit zu<br />

sichern und nicht zuletzt die Aufenthaltsdauer zu verlängern.<br />

Zu 9.2.1.3<br />

Wintersport ist die einzige hiesige Freizeitaktivität, die an<br />

Raum und Klima gebunden ist. In den Höhenlagen der<br />

Landkreise Annaberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Freiberg<br />

mit relativer Schneesicherheit ab 700 m Höhe, existieren<br />

vielfältige Loipen, Skiwanderwege, aber auch Skihänge<br />

mit Lift, Rodelhänge und als relativ „junges“ Angebot<br />

eine Motorschlittenstrecke im Gebiet Sayda – Rechen-<br />

Der Begriff „Ergänzungsgebiete“ ist mit dem Begriff „<strong>Region</strong>al<br />

bedeutsame Gebieten für Fremdenverkehr und Erholung“<br />

des bishersigen <strong>Region</strong>alplanes vergleichbar.<br />

tersports (Abfahrtslauf) Touristen über den Tagesausflug<br />

berg-Bienenmühle. Um auch im Bereich des alpinen Win-<br />

hinaus binden zu können, ist eine qualitative wie auch<br />

Die neuen Begriffe wurden der besseren Handhabbarkeit quantitative Ausweitung des Angebotes unumgänglich. Die<br />

wegen gewählt. Änderungen der Definition, inzwischen Kammlagen des Erzgebirges sind besonders interessant<br />

umfangreichere Analysen der vorhandenen touristischen für Besucher aus dem Berliner Raum und Norddeutschland.<br />

Zunehmendes Interesse am Wintersport bei gleich-<br />

Infrastruktur, die Einbeziehung des Vorbehaltsgebietes<br />

Landschaftsbild/Landschaftserleben sowie die Entwicklung zeitig verbesserten infrastrukturellen Voraussetzungen –<br />

der letzten Jahre führten in einigen Bereichen zu einer z.B. künstlich beschneite Pisten in Oberwiesenthal und<br />

veränderten Gebietsabgrenzung.<br />

Augustusburg – führte zu einer Erhöhung der Gästezahlen.<br />

Umfassende Bemühungen wie ausgeschilderte Langlaufloipen,<br />

Ausleihstationen für Wintersportgeräte, Natur-<br />

Zu 9.2.1<br />

und Spritzeisbahnen sind erforderlich, um den Wintersport<br />

Änderungen der Gebietsabgrenzungen betreffen im Erzgebirge<br />

den Ortsteil Zwönitz der Stadt Zwönitz, die Gehandener<br />

Infrastruktur zu verbessern. Unabdingbar ist hier<br />

weiter auszubauen und damit auch die Auslastung vormeinde<br />

Gelenau, den Ortsteil Lippersdorf der Stadt Lengefeld<br />

und die Ortsteile Dörnthal und Haselbach der Ge-<br />

Gemeinden mit geringer Länge des Loipennetzes. Ge-<br />

die überkommunale Zusammenarbeit insbesondere von<br />

meinde Pfaffroda sowie an der Talsperre Kriebstein den meinsame Technik und der gemeinsame Netzbetrieb<br />

Ortsteil Mittweida der Stadt Mittweida, die Gemarkung gewährleisten zudem eine höhere Effizienz der Bewirtschaftung.<br />

Bei der Gestaltung der Wintersportmöglichkei-<br />

Weinsdorf der Gemeinde Rossau und den Ortsteil Beerwalde<br />

der Gemeinde Erlau, welche alle zusätzlich in das ten müssen generell die Belastbarkeit von Natur und<br />

Bestandsgebiet aufgenommen wurden.<br />

Landschaft aber auch die Belange der Land- und Forstwirtschaft<br />

und des Jagdwesens und zunehmend auch der<br />

Zu 9.2.1.1<br />

Klimawandel beachtet werden.<br />

Große und weiter wachsende Bedeutung ist dem grenzüberschreitenden<br />

Wintersport beizumessen, wobei das<br />

Das in den Bestandsgebieten mit ihren landschaftlichen<br />

und kulturhistorischen Besonderheiten sowie infrastrukturellen<br />

Voraussetzungen vorhandene touristische Potenzial zu einem grenzüberschreitenden Wintersportzentrum von<br />

Gebiet um Fichtelberg und Klinovec (Keilberg) langfristig<br />

soll erhalten und vor negativen Einflüssen bewahrt werden.<br />

Andere Nutzungsansprüche müssen hier den Belan-<br />

Klimawandel noch am ehesten als schneesicher anzuse-<br />

europäischer Bedeutung entwickelt werden sollte, das trotz<br />

gen von Tourismus und Erholung in besonderem Maße hen ist.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 65


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Auch die Skigebiete Neuhausen/Seifen und Lesná/Klíny<br />

(Ladung/Göhren) sollen perspektivisch zu einem qualitativ<br />

hochwertigen grenzüberschreitenden Skigebiet verknüpft<br />

werden, da ein Ausbau der höchstgelegenen Loipengebiete<br />

des mittleren Erzgebirges (Satzung, Seiffen/Neuhausen)<br />

innerhalb der Planungsregion stark eingeschränkt ist und<br />

die in Sachsen liegenden Teile des Hochplateaus nahezu<br />

ausgeschöpft sind. Wichtig ist daher die Verbindung mit<br />

benachbarten tschechischen Loipengebieten, da diese<br />

meist höher liegen und daher schneesicherer sind.<br />

Darüber hinaus ist das Loipengebiet Lesná mit anderen<br />

Skizentren auf dem Erzgebirgskamm verbunden.<br />

Zu 9.2.1.4<br />

Da auch auf tschechischer Seite umfangreiche touristische<br />

Wegenetze existieren, steht die grenzüberschreitende<br />

Vernetzung dieser Wege im Vordergrund.<br />

Weitere Grenzübergänge können den Tourismus sowohl<br />

im sächsischen als auch im böhmischen Teil des Erzgebirges<br />

beleben. So beantragten beispielsweise die Stadt<br />

Sayda und die Gemeinde Neuhausen sowie die Stadt<br />

Meziboři (Schönbach) und die Gemeinde Kliny (Göhren)<br />

den Grenzübergang „Göhrener Tor“ für Fußgänger, Radund<br />

Skifahrer, der aber nur im Einvernehmen mit den<br />

zuständigen tschechischen Partnern und bei Beachtung<br />

unabdingbarer naturschutzfachlicher Auflagen realisierbar<br />

ist.<br />

Die Stadt Marienberg hat eine Konzeption mit vier Grenzübergangsstellen<br />

für (Rad-)Wanderer erstellt, und zwar<br />

Satzung – Jilmova (Ulmbach), Reitzenhain – Pohranični,<br />

Kühnhaide – Kienhaid und Rübenau – Načetin (Natzschung).<br />

In Olbernhau ist als ein weiterer Übergang<br />

Hirschberg – Brandov (Brandau) geplant<br />

Der Tourismusverband Erzgebirge erarbeitet derzeit<br />

grenzüberschreitende Wanderwege auf ehemals zum<br />

Salztransport ins Böhmische genutzten Pfaden. Von 7<br />

dieser so genannten böhmischen Steige verlaufen 6 durch<br />

Teile der Planungsregion, wobei vorhandene Wege und<br />

Grenzübergänge genutzt werden und auch die Einbeziehung<br />

touristischer Sehenswürdigkeiten geplant ist.<br />

Im Zuge der Öffnung neuer touristischer Grenzübergänge<br />

sollte der Übergang Zebracky roh (Betteleck) als besonders<br />

geeignet für die Gebietserschließung und den Zugang<br />

zum Loučna (Wieselstein), dem höchsten Berg des Osterzgebirges,<br />

berücksichtigt werden.<br />

Auch der zeitweilige touristische Grenzübergang Natzschung/Načetin<br />

sollte in die Liste der Übergänge mit aufgenommen<br />

werden.<br />

Beispielgebend im Bereich des grenzüberschreitenden<br />

Tourismus ist die Skimagistrale, welche die Kammloipe im<br />

Vogtland mit der Osterzgebirgsloipe verbindet und zwischen<br />

deutschem und tschechischem Gebiet wechselt.<br />

Neben den beiden grenzüberschreitenden Reitwanderwegen<br />

von Deutschneudorf nach Nova Ves v Horach (Gebirgsneudorf)<br />

und Deutschgeorgenthal nach Český Jiřetin<br />

(Georgendorf) können zusätzliche Grenzübergänge auch<br />

für die Zielgruppe der Reittouristen das Angebot verbessern.<br />

Zu 9.2.1.5<br />

Zu 9.2.1.6<br />

Die touristische Entwicklung des oberen Erzgebirges im<br />

Einvernehmen mit dem Pflege- und Entwicklungskonzept<br />

des Naturparks Erzgebirge/Vogtland ökologisch nachhaltig<br />

zu gestalten, ist teilweise sehr schwierig und insbesondere<br />

in den Fremdenverkehrshochburgen außerordentlich<br />

kompliziert. Dabei sind kooperatives und konstruktives<br />

Verhalten aller betroffenen Interessenvertreter und die<br />

beiderseitige Bereitschaft zu Kompromissen unumgänglich.<br />

Zu 9.2.1.7<br />

Das Gebiet der Talsperre Kriebstein ist im rechtskräftigen<br />

Landesentwicklungsplan im Gegensatz zum Erzgebirge,<br />

Mulden- und Zschopautal nicht mehr als landesweit bedeutsames<br />

Tourismusgebiet benannt (Ziel 8.3). Unabhängig<br />

davon weist dieser <strong>Region</strong>alplan das Gebiet auf Grund<br />

seiner Spezifika (attraktive Landschaft, touristisch nutzbare<br />

Wasserfläche, Burg, touristisches Wegenetz) und der<br />

Besucherzahlen (ca. 300.000 Besucher pro Jahr) als<br />

Bestandsgebiet aus.<br />

Bei dem Bestandsgebiet „Talsperre Kriebstein“ handelt es<br />

sich im Vergleich zu anderen sächsischen Tourismusgebieten<br />

um eine relativ kleinflächige Ausweisung. Aus der<br />

teilweisen Lage im regionalplanerischen Vorranggebiet<br />

Natur und Landschaft, Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft<br />

sowie Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

resultiert, dass dem Schutz des<br />

Naturraumes besondere Aufmerksamkeit gelten muss.<br />

Die Talsperre Kriebstein ist eine der wenigen und zugleich<br />

die größte Wasserfläche der <strong>Region</strong> mit Möglichkeiten<br />

touristischer Nutzung. Die an das Wasser gebundene<br />

Erholungsform ist schon deshalb zu sichern, weil in der<br />

<strong>Region</strong> kaum natürliche Seen vorkommen.<br />

Das Talsperrengebiet wird sowohl von Tagesgästen als<br />

auch von länger verweilenden Gästen gern aufgesucht,<br />

wobei für letztere Übernachtungsmöglichkeiten auf mehreren<br />

Campingplätzen, in der Jugendherberge u.a. zur Verfügung<br />

stehen. Bereits vorhandene Angebote wie Linienschifffahrt<br />

und Fährbetrieb sowie Bootsverleih können<br />

durch weitere sportliche Aktivitäten, wie sie z.B. das Abenteuercamp<br />

veranstaltet, insbesondere für junge Menschen<br />

von Interesse sein. Trendsportarten im Bereich Mittweida<br />

kommen zudem auch den Studenten der ortsansässigen<br />

Hochschule zugute.<br />

Zu 9.2.2.1<br />

Die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“ umfasst wie im<br />

derzeit rechtskräftigen <strong>Region</strong>alplan die Flusstäler der<br />

Zschopau und Zwickauer Mulde und wurde daraus unverändert<br />

übernommen. Zschopau- und Muldental sind Bestandteil<br />

des Zieles 8.3 des Landesentwicklungsplanes mit<br />

der Maßgabe, die für den Ausbau des Tourismus notwendige<br />

Infrastruktur vorzuhalten und qualitativ zu entwickeln.<br />

Neben einer attraktiven Erholungslandschaft und einem<br />

gut ausgebauten touristischen Wegenetz bietet die Ferienlandschaft<br />

mittelalterliche Burgen und Schlösser mit einer<br />

Vielzahl musealer Sehenswürdigkeiten und kultureller<br />

Veranstaltungen.<br />

Zur Gewährleistung einer besseren Auslastung und Unterbreitung<br />

Umfangreiche Sanierungen in den vergangenen Jahren<br />

neuer Sportangebote ist die Nutzung von Liftanla-<br />

trugen zum Erhalt und zur verbesserten touristischen<br />

gen und Abfahrtshängen außerhalb der Wintersaison zu Nutzung der Burgen und Schlösser bei, z.B. im Schloss<br />

prüfen. Denkbar sind neue technische Abfahrtsmöglichkeiten<br />

Rochsburg, im Schloss Rochlitz, wo bisher 7 Mio € ver-<br />

mit Grasboard oder Kartmobil. Voraussetzung hierfür baut wurden und die Maßnahmen noch bis zum Jahr 2010<br />

ist in jedem Fall eine gesetzliche Einvernehmensregelung andauern oder auf Burg Kriebstein, wo ebenfalls 7 Mio €<br />

im Sinne einer naturschutzrechtlichen Zustimmung, die auf investiert wurden. Komplett restauriert kann in der Burg<br />

einer naturschutzfachlich nachgewiesenen Verträglichkeit Scharfenstein wieder eine touristische Nutzung erfolgen,<br />

mit den Belangen von Natur und Landschaft beruht.<br />

wobei hier noch verbesserte Zugangsmöglichkeiten ge-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 66


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

prüft werden. In den Erhalt des ebenfalls zur Sächsischen<br />

Schlösserverwaltung gehörenden Schlosses Lichtenwalde<br />

investierte der Freistaat Sachsen erhebliche Mittel, so<br />

dass mittlerweile fünf museale Einrichtungen und Gastronomie<br />

die Besucher erwarten.<br />

Für die bedeutsamen denkmalgeschützten Bauwerke, die<br />

sich teilweise in schlechtem Bauzustand befinden, fehlen<br />

häufig Investoren und Nutzungskonzepte. Umfangreiche<br />

Bemühungen der Landkreise <strong>Chemnitz</strong>er Land hinsichtlich<br />

des Schlosses Waldenburg und der Stadt Limbach-<br />

Oberfrohna hinsichtlich des Schlosses Wolkenburg führten<br />

zur schrittweisen Beseitigung gravierender Bauschäden<br />

und ermöglichen erste touristische Nutzungen. Wichtig ist<br />

die Fortsetzung derartiger Aktivitäten, was bei der schlechten<br />

Finanzausstattung der Kommunen zunehmend problematisch<br />

wird. Noch unklar sind die künftige Nutzung des<br />

Schlosses Wechselburg nach Auszug der Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie sowie des weitgehend leer stehenden<br />

Schlosses Sachsenburg.<br />

Besucheranalysen haben gezeigt, dass die Burgen und<br />

Schlösser der <strong>Region</strong> zu einem hohen Prozentsatz (Augustusburg<br />

80 %!) von Einheimischen aufgesucht werden,<br />

so dass immer neue Ideen wichtig sind, um die Besucherzahlen<br />

zu halten oder zu verbessern.<br />

zunehmend sportliche Angebote wie Reittouristik in der<br />

Stadt Zwönitz oder Motorsport und ein Erlebnisbad in der<br />

Stadt Thalheim. Dominanter Besucherschwerpunkt mit<br />

überregionaler Bedeutung ist die Stadt Augustusburg, die<br />

neben dem Schlosskomplex mit seinen vielseitigen Veranstaltungen<br />

auch neue Sportmöglichkeiten bietet. Der<br />

östliche Teil des Entwicklungsgebietes ist eine von jahrhundertealtem<br />

Bergbau mit all seinen Begleit – und Folgeerscheinungen<br />

geprägte Landschaft. Sie weist eine Vielzahl<br />

von Relikten des ehemaligen Erzbergbaues, der<br />

Verhüttung und Weiterverarbeitung auf. Zentrum dieses<br />

Teilgebietes ist die Stadt Freiberg, ein landesweit bedeutsamer<br />

Schwerpunkt des Städtetourismus.<br />

Wie im Bestandsgebiet „Erzgebirge“ überlagern sich auch<br />

hier Tages- und übernachtungsgebundener Tourismus,<br />

wobei der Tagestourismus insgesamt dominiert. Auf das<br />

Gebiet bezogene überdurchschnittliche Tourismusintensität<br />

(Übernachtungen pro 100 Einwohner) ist bisher lediglich<br />

in Augustusburg, Freiberg, Thalheim und Zwönitz zu<br />

verzeichnen. Defizite an Gästebetten bestehen noch<br />

immer in der Stadt Zschopau. Eine Vernetzung der vielfältigen<br />

Angebote mit denen des Bestandsgebietes Erzgebirge<br />

und deren weitere Ergänzung können sowohl zum<br />

mehrtägigen Aufenthalt der Gäste beitragen als auch die<br />

Ausflugs- und Naherholungsfunktion sichern.<br />

Zu 9.2.2.2<br />

Nach Freizug des Wechselburger Schlosses – hier war die<br />

Kinder- und Jugendneuropsychiatrie untergebracht –<br />

interessiert sich die im Ort schon ansässige Benedektinerabtei<br />

Ettal für den Kauf des Objektes. Sofern nicht das<br />

gesamte Schloss für klösterliche Nutzung benötigt wird,<br />

sollte der breiten Öffentlichkeit zumindest teilweise Zugang<br />

zu diesem historischen Bauwerk und wie bisher auch zum<br />

angrenzenden Schlosspark gewährt werden.<br />

Die 2004 durchgeführte baugeschichtliche Untersuchung<br />

zum Schloss Erdmannsdorf ist eine gute Grundlage für die<br />

Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes unter Berücksichtigung<br />

touristischer Belange und die Einbeziehung des<br />

Objektes in die Ferienlandschaft „Das Tal der Burgen“.<br />

Das Schloss befindet sich in Eigentum der Stadt Augustusburg,<br />

wird nur teilweise für Wohnzwecke genutzt, ist<br />

aber noch weitgehend unsaniert.<br />

Zu 9.2.3.1<br />

Zusätzlich in das Entwicklungsgebiet Unteres Erzgebirge<br />

wurden der Ortsteil Oederan der Stadt Oederan, die<br />

Ortsteile Lichtenberg und Weigmannsdorf der Gemeinde<br />

Lichtenberg sowie der Ortsteil Burkersdorf der Stadt Frauenstein<br />

aufgenommen.<br />

Nicht mehr Bestandteil des Entwicklungsgebietes sind der<br />

Ortsteil Meinersdorf der Gemeinde Burkhardtsdorf, die<br />

Ortsteile Euba und Berbisdorf der Stadt <strong>Chemnitz</strong>, der<br />

Ortsteil Eppendorf der Gemeinde Eppendorf, der Ortsteil<br />

Gränitz der Stadt Brand-Erbisdorf, der Ortsteil Reichenbach<br />

der Stadt Großschirma, der Ortsteil Dittmannsdorf<br />

der Gemeinde Reinsberg und der Ortsteil Berthelsdorf der<br />

Gemeinde Weißenborn. Hauptgrund der Ausgliederung ist<br />

fehlende oder nur ansatzweise vorhandene touristische<br />

Infrastruktur ohne regionale Bedeutung.<br />

Das Entwicklungsgebiet Unteres Erzgebirge ist nur ein Teil<br />

des Naturraumes Unteres Erzgebirge. Es erstreckt sich<br />

vom Bereich des Zwönitztales im Westen über das Gebiet<br />

Augustusburg - Oederan bis zur Bergbau- und Kulturlandschaft<br />

Freiberg – Brand-Erbisdorf und schließt nördlich an<br />

das Bestandsgebiet „Erzgebirge“ an.<br />

Der Erhalt und die qualitative Verbesserung der Tourismusfunktion<br />

tragen zur Ergänzung touristischer Strukturen<br />

im Bestandsgebiet „Erzgebirge“ bei.<br />

Zu 9.2.4<br />

Änderungen der räumlichen Abgrenzung der Ergänzungsgebiete<br />

– in den meisten Fällen Vergrößerungen – resultieren<br />

aus Einbeziehung des regionalplanerischen Vorbehaltsgebietes<br />

Landschaftsbild/Landschaftserleben und<br />

vorhandener touristischer Infrastruktur. Das <strong>Region</strong>al<br />

bedeutsame Gebiet für Fremdenverkehr und Erholung<br />

„Rümpfwald“ des <strong>Region</strong>alplanes vom 12.9.2002 wurde<br />

deshalb in Ergänzungsgebiet „Rümpfwald – Lichtenstein –<br />

Oelsnitz“ umbenannt.<br />

Zu 9.2.4.1<br />

In den Ergänzungsgebieten dominiert der Tagestourismus.<br />

Eine Ausnahme bildet das Gebiet Rabensteiner<br />

Höhenzug, in dem neben Tagestouristen vorwiegend aus<br />

dem <strong>Chemnitz</strong>er Raum auch längerfristig verweilende<br />

Gäste auf den Campingplätzen (mit Bademöglichkeiten)<br />

Urlaub machen. Diese Gebiete stellen überwiegend räumliche<br />

Erweiterungen der Ferienlandschaft bzw. des Entwicklungsgebietes<br />

dar, weisen jedoch diesen gegenüber<br />

eine geringere infrastrukturelle Ausstattung auf. Sie dienen<br />

deshalb in erster Linie der landschaftsbezogenen, ruhigen<br />

Erholung wie Wandern, Radfahren und Reiten. Diesem<br />

Charakter dürfen infrastrukturelle Ergänzungen nicht<br />

zuwider laufen, die deshalb mit Ausnahme touristischer<br />

Wege in erster Linie innerhalb der Siedlungen zu realisieren<br />

sind. Ein gutes Beispiel hierfür sind die in den letzten<br />

Jahren in den Striegistälern angelegten Rundwanderwege,<br />

deren Zugang zudem teilweise von neu angelegten Parkplätzen<br />

möglich ist. Anzustreben ist außerdem eine Nutzung<br />

der Mühlen entlang der Striegis unter touristischen<br />

Gesichtspunkten.<br />

Im touristisch nur wenig erschlossenen Ergänzungsgebiet<br />

<strong>Chemnitz</strong>tal bemühen sich die Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der<br />

Landkreis Mittweida um eine touristische Nutzung der<br />

stillgelegten Bahnstrecke zwischen <strong>Chemnitz</strong> und Wechselburg<br />

bzw. Rochlitz als Radweg oder einer Befahrung<br />

mit Draisinen. Damit könnte der landschaftlich schönste<br />

Teil des Gebietes mit der Ferienlandschaft „Tal der Burgen“<br />

verbunden werden.<br />

Analog kann auch die touristische Nachnutzung der stillgelegten<br />

Bahnstrecke Hainichen – Rosswein, die gleichfalls<br />

Es ist insgesamt sehr unterschiedlich strukturiert, woraus<br />

sich vielfältige Möglichkeiten der touristischen Nutzung<br />

ergeben. Neben Bereichen mit landschaftsbezogenen<br />

Erholungsformen etablierten sich in den letzten Jahren<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 67


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

für den Radverkehr vorgesehen ist, den Erholungswert der<br />

Striegistäler erhöhen.<br />

Zu 9.2.4.2<br />

Das Ergänzungsgebiet „Rochlitzer Pflege“ ist besonders<br />

für einen Aufenthalt von Familien mit Kindern geeignet.<br />

Durch weitere Angebote der Freizeitgestaltung wie Kinderspielplätze,<br />

Streichelgehege, Grillplätze oder Naturlehrpfade<br />

ist auch ein mehrtägiger Aufenthalt im ländlich geprägten<br />

Altsiedelland denkbar. Mit der Umnutzung leer stehender<br />

Gebäude für Beherbergung, Verkauf ländlicher Produkte<br />

oder weitere Freizeitangebote kann ein kleiner<br />

Beitrag zum Erhalt der Siedlungsstruktur mit ihrer hohen<br />

Dichte an Kleinsiedlungen geleistet werden. Positiv sei hier<br />

auf den Ausbau eines ehemaligen Stallgebäudes des<br />

Vierseithofes im Seelitzer Ortsteil Sörnzig unter Leitung<br />

des Muldentaler Intarsienkunstvereines zum Europäischen<br />

Holzkunst - und Erlebniszentrum verwiesen. Gleichzeitig<br />

wird für interessierte Besucher ein weiteres Angebot mit<br />

Erlebnischarakter geschaffen.<br />

Zu 9.3<br />

Zu 9.3.1<br />

Thematische<br />

Tourismusangebote<br />

Die vom Südwesten nach Nordosten durch die <strong>Region</strong><br />

verlaufende Ferienstraße „Silberstraße“ verbindet sehenswerte,<br />

vom Bergbau geprägte Städte wie Annaberg-<br />

Buchholz, Wolkenstein, Marienberg und Freiberg. Besucherbergwerke,<br />

Technische Denkmäler und andere bergbaugeschichtliche<br />

Zeitzeugen demonstrieren den Erhalt<br />

und die Pflege historischer Zeugnisse. Eine Vielzahl von<br />

Veranstaltungen, z.B. Bergaufzüge und -paraden dienen<br />

ebenfalls der Bewahrung und Weiterführung typischer<br />

Traditionen, wovon neben der einheimischen Bevölkerung<br />

zunehmend auch Gäste profitieren. Die mit dem Montanwesen<br />

in enger Beziehung stehenden Kultur-, Bau- und<br />

Kunstdenkmale stellen ein erhebliches Potenzial dar,<br />

welches verstärkt zur Erweiterung bzw. Ergänzung der<br />

touristischen Angebote geeignet ist.<br />

Zu 9.3.2<br />

Die im Plansatz angesprochenen thematischen Angebote<br />

ermöglichen, sowohl regionsspezifische Besonderheiten<br />

aufzugreifen als auch den differenzierten Bedürfnissen der<br />

Gäste gerecht zu werden.<br />

Praktizierte Beispiele, wie thematische Angebote zu Mühlen<br />

im Kreis <strong>Chemnitz</strong>er Land und im Mittleren Erzgebirgskreis,<br />

das Erlernen traditioneller und handwerklicher Tätigkeiten<br />

im Erzgebirge, Aktivangebote an der Talsperre<br />

Kriebstein und der Freiberger Mulde oder auch die touristische<br />

Erschließung der Flößereigeschichte im Bereich der<br />

oberen Freiberger Mulde - beginnend in Moldava (Moldau)<br />

bis Clausnitz - sowie der in Entstehung begriffene Glasmacherwanderpfad,<br />

der an einen bereits vorhandenen<br />

tschechischen Pfad bei Moldava anschließt und bei vorläufigem<br />

Ausbau bis ins Schwartenberggebiet perspektivisch<br />

bis ins Vogtland weiterführen soll, sind durch neue Angebote<br />

zu bereichern, wobei insbesondere geprüft werden<br />

soll, inwieweit in den Katalog der thematischen touristischen<br />

Angebote die bedeutsame Industriegeschichte des<br />

Erzgebirges und seines Vorlandes mit aufgenommen<br />

werden kann (z. Z. Motorrad-, Auto- und Textilindustrie).<br />

Interessant sind in diesem Zusammenhang verschiedene<br />

Buchungsmöglichkeiten zum Thema „Erlebnis Technik“<br />

des Tourismusverbandes Sächsisches Burgen- und Heideland.<br />

Hier werden für unterschiedliche Zielgruppen Einblicke<br />

in Bereiche gewährt, die ansonsten der Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich sind.<br />

Die Vielfalt thematischer Tourismusangebote ist in der<br />

<strong>Region</strong> sehr groß, zumal bereits verschiedene Einzelobjekte<br />

in mehrfacher Hinsicht interessant sind, wie z.B. die<br />

Deutschlandschachthalde in Oelsnitz/E., die gleichermaßen<br />

historischer Zeuge des früheren Steinkohlenbergbaus,<br />

hervorragender Aussichtspunkt (sogen. Glückaufturm) und<br />

Anschauungsobjekt für geothermische Aktivität ist.<br />

Ein beispielhaftes thematisches Tourismusangebot ist das<br />

Projekt „Alte Salzstraße“ im Landkreis Freiberg. Dieser<br />

historische Fernhandelsweg („Böhmischer Steig“) soll zur<br />

Destination mit ganzjährigen Angeboten für verschiedene<br />

Zielgruppen entwickelt werden.<br />

Um über das kontrollierte „Erlebnis Natur“ Verständnis für<br />

die Natur und deren Kreisläufe zu wecken und das Kennenlernen<br />

einheimischer Tierarten zu befördern, sollen<br />

künftig verstärkt entsprechende Tourismusangebote genutzt<br />

werden.<br />

Weitere thematische Angebote tragen zu einem längerem<br />

Aufenthalt - dieser beträgt im <strong>Region</strong>sdurchschnitt nur 2,7<br />

Tage - und einer besseren Auslastung der Einrichtungen<br />

bei. In Abhängigkeit ihrer Themen bedeuten sie zudem<br />

eine Spezialisierung auf bestimmte Gästetypen.<br />

Zu 9.4 Tourismus und Erholungsschwerpunkte<br />

Der aktuellere Begriff „Tourismus- und Erholungsschwerpunkt“<br />

entspricht dem „Fremdenverkehrsschwerpunkt“ des<br />

ersten <strong>Region</strong>alplanes.<br />

Die landesweiten Schwerpunkte des Städtetourismus<br />

wurden aus dem Landesentwicklungsplan nachrichtlich<br />

übernommen, für die Stadt Marienberg ist eine derartige<br />

Entwicklung geplant.<br />

Um zumindest eine grobe Wertung vorzunehmen, erfolgte<br />

eine Klassifizierung aller weiteren Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />

in zwei Kategorien. Überregional<br />

bedeutsame Schwerpunkte verzeichnen mindestens 1500<br />

Übernachtungen pro 100 Einwohner oder mindestens<br />

150.000 Besucher pro Jahr. Darunter liegende Schwerpunkte<br />

sind regional bedeutsam.<br />

Des Weiteren wurden Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte<br />

nachrichtlich übernommen. Da der Titel mitunter<br />

nur auf Gemeindeteilbasis bezogen ist, kann es auf dem<br />

Territorium einer Gemeinde mehrere Erholungsorte geben<br />

– z.B. Jöhstadt, Gemeindeteil (GT) der Stadt Jöhstadt,<br />

Schmalzgrube, GT der Stadt Jöhstadt sowie Steinbach<br />

und Oberschmiedeberg im Verbund, GT der Stadt Jöhstadt.<br />

In der vorliegenden Fassung des <strong>Region</strong>alplanes entfällt<br />

die Differenzierung der Schwerpunkte in Bestand und<br />

Planung („Entwicklung zum Fremdenverkehrsschwerpunkt“).<br />

Gemeinden oder Gemeindeteile, die im <strong>Region</strong>alplan vom<br />

12.09.2002 zum regional bedeutsamen Fremdenverkehrsschwerpunkt<br />

entwickelt werden sollten sowie einzelne<br />

regional bedeutsame Schwerpunkte wurden bezüglich<br />

ihrer regionalplanerischen Ausweisung nochmals geprüft.<br />

Kriterien hierbei waren die Anzahl der Gästebetten, Besucherzahlen,<br />

vorhandene und geplante touristische Infrastruktur,<br />

touristische Angebote, Gaststättenplätze, regelmäßig<br />

stattfindende Veranstaltungen und nach 1990 im<br />

Bereich Tourismus, Sport, Freizeit realisierte Vorhaben.<br />

Mitunter wurden auch in Anspruch genommene Fördermittel<br />

in die Beurteilung einbezogen.<br />

Bestandteil der Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />

mit überregionaler Bedeutung sind Gemeinden mit beson-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 68


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

derer Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“. Nähere Hinweise<br />

hierzu enthält Kapitel 2, Ziel 2.4.3.<br />

Auf Grund der positiven Entwicklung der letzten Jahre<br />

wurde die Gemeinde Gelenau als regionaler Tourismusund<br />

Erholungsschwerpunkt aufgenommen. Neben der<br />

Modernisierung des Freibades einschließlich dessen<br />

Ergänzung durch Sportanlagen entstanden hier das Sportareal<br />

„Erzgebirgsblick“, Wildgehege, Aussichtsturm, Alpine<br />

Coaster-Bahn u.a. neu.<br />

Ebenso neu ausgewiesen wurde die Gemeinde Lichtenau,<br />

wo der Erlebnis- und Freizeitpark „Sonnenland“ eröffnet<br />

wurde.<br />

Die Gemeinden/Gemeindeteile Mildenau, Gahlenz, Mulda,<br />

Großolbersdorf, Pfaffroda, Penig und Niederwürschnitz<br />

entwickelten sich durch Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur<br />

in den vergangenen Jahren zu regional bedeutsamen<br />

Tourismus- und Erholungsschwerpunkten.<br />

Die Städte Brand-Erbisdorf und Hainichen sind keine<br />

regional bedeutsamen Tourismus- und Erholungsschwerpunkte<br />

mehr. Sie weisen kaum eine über ihre zentralörtliche<br />

Funktion hinausgehende infrastrukturelle Ausstattung<br />

aus, zudem liegt die Anzahl der Übernachtungen pro 100<br />

Einwohner wesentlich unter dem <strong>Region</strong>sdurchschnitt. Das<br />

Ergänzungsgebiet „Striegistäler“ umfasst jedoch jetzt auch<br />

das Territorium der Stadt Hainichen.<br />

Stollberg und Niederwürschnitz erfüllen nur gemeinsam<br />

die Anforderungen eines regionalen Tourismus- und Erholungsschwerpunktes.<br />

Folgende Gemeinden/Gemeindeteile entwickelten sich<br />

nach Prüfung der o.g. Kriterien nicht zu regional bedeutsamen<br />

Tourismus- und Erholungsschwerpunkten : Elterlein,<br />

Bobritzsch, GT Naundorf, Dorfchemnitz (Kreis Freiberg),<br />

Oberschöna, GT Bräunsdorf, Frankenberg, GT<br />

Sachsenburg und Rossau, GT Schönborn.<br />

Zu 9.4.1<br />

Im LEP sind die beiden Städte Freiberg und Annaberg-<br />

Buchholz als Tourismusschwerpunkte Städtetourismus<br />

dargestellt. Sie sollen in ihrer internationalen Attraktivität<br />

gestärkt werden.<br />

Die Stadt bietet durch Technische Universität und umfangreiche<br />

In beiden Städten gibt es neben Theatern bedeutsame<br />

Tagungsstätten sowie Kongress- und Tagungsho-<br />

Sakralbauten, Museen und Besucherbergwerke mit hohem tels, die in einer Internetpräsentation veröffentlicht sind,<br />

Erlebniswert. Hochrangige kulturelle Angebote und traditionelle<br />

gute Voraussetzungen zur weiteren Entwicklung des<br />

Veranstaltungen wie die jährlich stattfindenden Kongress- und Tagungstourismus.<br />

Bergparaden oder Weihnachtsmärkte wirken weit über den<br />

mittelzentralen Einzugsbereich hinaus. In der Stadt Annaberg-Buchholz<br />

Der „Versteinerte Wald von <strong>Chemnitz</strong>“ besitzt durch seinen<br />

werden für Touristen Lehrgänge zum Erler-<br />

relativ geringen Bekanntheitsgrad ein touristisch wenig<br />

nen der traditionellen Handwerke des Schnitzens und ausgeschöpftes Potenzial. Die derzeitigen Bestrebungen<br />

Klöppelns angeboten. Freiberg hat das von der Stadt zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Weltnaturerbes<br />

erworbene Schloss Freudenstein saniert, um darin das sind zu unterstützen und die Hochrangigkeit dieses in<br />

Bergarchiv aufzunehmen sowie eine der größten Minera-<br />

Europa nahezu einmaligen Geotops herauszustellen.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

liensammlungen zu präsentieren. Die Einbindung dieser<br />

und weiterer Aktivitäten in die touristischen Angebote trägt<br />

zur Stärkung des Städtetourismus in beiden Schwerpunkten<br />

bei.<br />

Tradition hat auch die TU Bergakademie Freiberg als erste<br />

montanistische Hochschule der Welt. In Verbindung mit<br />

der Universität gewinnt der Kongress- und Tagungstourismus<br />

in der Stadt zunehmend an Bedeutung.<br />

Zu 9.4.2.<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist ebenfalls im LEP als Tourismusschwerpunkt<br />

Städtetourismus dargestellt, der in seiner<br />

internationalen Attraktivität gestärkt werden soll.<br />

Im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> ist ein hohes Niveau im Bereich<br />

Kunst und Kultur zu verzeichnen. Das betrifft beispielsweise<br />

die Aufführungen im Opernhaus oder die Sonderausstellungen<br />

in den Kunstsammlungen, die einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Imageverbesserung der Stadt leisten.<br />

Ebenfalls einen bedeutsamen Stellenwert nehmen langjährig<br />

etablierte kulturelle Höhepunkte ein wie das Kulturfestival<br />

„Begegnungen“ oder das Sächsische Mozartfest“. Trotz<br />

rückläufiger kommunaler Finanzen müssen die Bestrebungen<br />

dahin gehen, dieses - auch qualitativ hohe - Niveau<br />

zu halten. Im neu errichteten zweiten Veranstaltungszentrum<br />

„Arena“ etablieren sich zunehmend Messen und<br />

Ausstellungen zu verschiedensten Themen, Sportveranstaltungen<br />

und große Shows.<br />

<strong>Chemnitz</strong> verfügt über eine ungewöhnlich breite und facettenreiche<br />

Museumslandschaft, die teilweise weit über die<br />

<strong>Region</strong> hinaus ausstrahlt.<br />

Ein neues Glanzlicht innerhalb der Städtischen Kunstsammlungen<br />

ist das Museum Gunzenhauser, wo nach<br />

dem gelungenen Umbau eines ehemaligen Sparkassengebäudes<br />

die größte private Sammlung deutscher Malerei<br />

des 20. Jahrhunderts präsentiert wird. Hervorzuheben sind<br />

auch das Museum für Naturkunde mit dem berühmten<br />

„Versteinerten Wald“ im sogen. Kulturkaufhaus Tietz und<br />

das Industriemuseum auf dem Gelände einer ehemaligen<br />

Industriebrache.<br />

Im ehemaligen Kaufhaus „Schocken“ soll laut Zusage der<br />

Landesregierung das Archäologiemuseum eingerichtet<br />

werden.<br />

Beide an der Ferienstraße „Silberstraße“ gelegenen Bergstädte<br />

weisen eine denkmalgeschützte und in den letzten<br />

Jahren überwiegend sanierte historische Altstadt auf. Im<br />

Rahmen des Stadtumbaues ist der Erhalt der Stadtkernstruktur<br />

mit einer Funktionsmischung aus Wohnen, Handel,<br />

Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen eine<br />

wichtige Zielstellung, von der auch Besucher der Stadt<br />

profitieren. Aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept<br />

der Stadt Annaberg-Buchholz geht hervor, dass der höchste<br />

Wohnungsleerstand in unsanierten Gebäuden der<br />

Altstadt zu verzeichnen ist. Nur durch Verbesserung der<br />

Wohnqualität und damit Nutzung der Häuser ist deren<br />

Erhalt gewährleistet.<br />

Zur Stärkung des Tourismus ist der Entwicklung der Altstädte<br />

gegenüber allen anderen Stadtgebieten der Vorrang<br />

einzuräumen.<br />

Bedarf besteht noch bei der Profilierung des Wasserschlosses<br />

im Ortsteil Klaffenbach als Kultur- und Ausflugsstätte.<br />

Repräsentative Fabrikbauten, Büro- und Geschäftshäuser<br />

zählen in <strong>Chemnitz</strong> zu den bedeutendsten Zeugnissen des<br />

Industriezeitalters. Erfreulicher Weise ist es der Stadt<br />

gelungen, eine Reihe dieser oft leer stehenden Architekturdenkmale<br />

umzunutzen und damit zu erhalten. Einige<br />

Gebäude wie das Industriemuseum, die „Arena“ und die<br />

Esche-Villa sind auch hinsichtlich ihrer Nutzung Bestandteil<br />

touristischer Angebote. Auf weitere Denkmale der<br />

Industriearchitektur muss verstärkt im Rahmen von Stadtrundfahrten<br />

oder als gesondertes Thema aufmerksam<br />

gemacht werden.<br />

B - 69


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Die Verknüpfung von Kulturangeboten der Stadt mit Ausflügen<br />

in das Umland (Erzgebirge, Täler der Zwickauer<br />

Mulde und Zschopau) führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer<br />

und damit besseren Auslastung der Hotels in<br />

<strong>Chemnitz</strong>.<br />

Zu 9.4.3<br />

Das Hinwirkungsziel ist vorrangig als Selbstverpflichtung<br />

der Stadtverwaltung Marienberg zu verstehen, die ihrerseits<br />

bestrebt sein muss, zusätzliche Unterstützung von<br />

anderer Seite zu erhalten (z.B. Landkreisverwaltung oder<br />

Fremdenverkehrsverband).<br />

Wichtig sind neben der Einbindung weiterer Partner vor<br />

allem die Ankurbelung örtlicher Initiativen und die Gewinnung<br />

von Sponsoren, die zur Aufwertung der Fremdenverkehrsqualität<br />

beitragen können.<br />

Für die landesweite Bedeutung des Tourismuspotenzials<br />

von Marienberg sprechen u.a. folgende Fakten:<br />

Der im 16. Jahrhundert geschaffene quadratische Stadtgrundriss<br />

der Bergstadt Marienberg nimmt eine herausragende<br />

Stellung in der Geschichte des Städtebaues ein.<br />

Hier wurden erstmals nördlich der Alpen städtebauliche<br />

Vorstellungen der italienischen Renaissance verwirklicht.<br />

Der Markt gilt als der größte historische Marktplatz Sachsens.<br />

Neben dieser Spezifik (gemeint ist die historische<br />

Stadtanlage mit dem größten historischen Marktplatz<br />

Sachsens) kann der interessierte Besucher eine Reihe<br />

wertvoller Baudenkmale, darunter die Stadtkirche<br />

St. Marien, das Zschopauer Tor und das Bergmagazin<br />

kennen lernen. Letztgenanntes ist seit April 2006 als Museum<br />

sächsisch-böhmisches Erzgebirge und Bibliothek<br />

geöffnet. Hierbei handelt es sich um ein INTEREG III A-<br />

Projekt.<br />

Im Ortsteil Lauta ist ein Besucherzentrum entstanden, in<br />

dem alte Bergbautechnik auf dem Gelände eines historischen<br />

Schachtes gezeigt wird. Auch auf sportlichem Gebiet<br />

bietet die Stadt mit dem Erlebnisbad „Aqua Marien“<br />

und ausgedehnten Wander- und Radwegen sowie Skiloipen<br />

in ihrer Umgebung vielfältige Betätigungsmöglichkeiten.<br />

Geplant ist weiterhin der Neubau einer Eissporthalle.<br />

Heilstollen in Ehrenfriedersdorf (zur „Gesundheitsregion<br />

Erzgebirge“) und in Freiberg bieten für Erkrankungen der<br />

Atemwege ebenfalls Behandlungen an, wobei die Finanzierung<br />

nach gegenwärtigem Stand nicht von den Versicherungsträgern<br />

übernommen wird. Auch hier sind die<br />

Sicherung und der weitere Ausbau zweckmäßig, zumal es<br />

sich um Spezialangebote handelt. Der deutsche Heilbäderverband<br />

hat die Höhlentherapie in Ehrenfriedersdorf in<br />

die Kurortmedizin aufgenommen. Eine Kooperation mit<br />

den Kurorten Warmbad und Wiesenbad ist vorgesehen.<br />

Nach Inkrafttreten der Novellierung des SächsKurG wird<br />

auch eine Prädikatisierung als „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“<br />

möglich sein.<br />

Zu 9.4.5<br />

In der <strong>Region</strong> tragen 26 Gemeinden bzw. Gemeindeteile<br />

den Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“, wobei 16<br />

Erholungsorte noch Bestandsschutz bis zum Jahr 2010<br />

haben (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Wirtschaft und Arbeit über die Änderung der Liste<br />

der Sächsischen Kur- und Erholungsorte gemäß § 3 Abs.<br />

5 Sächsisches Kurortgesetz vom 25. Oktober 2006) und<br />

10 Erholungsorte schon neue Prädikate tragen.<br />

Die Staatlich anerkannten Erholungsorte mit ihrem gut<br />

ausgebildeten Gastgewerbe sowie einer Vielzahl kultureller<br />

und sportlicher Angebote weisen mit Abstand die<br />

höchsten Zahlen an Gästebetten sowie Übernachtungen,<br />

bezogen auf die jeweiligen Einwohnerzahlen, auf. Hinzu<br />

kommen vor allem an den Wochenenden und in den<br />

Schulferien Tagesbesucher.<br />

Der mehrtägig verweilende Gast hält sich in der Regel<br />

nicht nur in dem Erholungsort auf, wo er sein Quartier<br />

gebucht hat, sondern bezieht ein größeres Umfeld in seine<br />

Aktivitäten ein. Um ihn zu einem längeren und wiederholten<br />

Aufenthalt zu veranlassen, muss - initialisiert durch die<br />

Erholungsorte - die touristische Infrastruktur auch in den<br />

umliegenden Gemeinden gut ausgebaut sein. Hier tragen<br />

die überörtlichen Tourismusgemeinschaften hinsichtlich<br />

Abstimmung und Vernetzung eine große Verantwortung.<br />

Zu 9.4.4<br />

Das Kur- und Bäderwesen stellt einen bedeutenden Teilbereich<br />

der Tourismuswirtschaft dar. Die Infrastruktur der<br />

Kurkliniken in den beiden Kurorten Thermalbad Wiesenbad<br />

und Kurort Wolkenstein/Warmbad wurde in den vergangenen<br />

Jahren mit hohem Aufwand erneuert bzw.<br />

vollständig saniert, so dass nunmehr moderne Einrichtungen<br />

für umfassende therapeutische Behandlungen zur<br />

Verfügung stehen. Derzeitige Belegungsrückgänge resultieren<br />

aus der wirtschaftlichen Gesamtsituation und der<br />

Verlagerung von stationären zu ambulanten Maßnahmen.<br />

Zur Sicherung beider Kurorte sind zunehmend Angebote<br />

aus dem Gesundheits- und Wellnessbereich für selbst<br />

zahlende Gäste erforderlich, um die Ausfälle zu kompensieren<br />

und eine wirtschaftliche Auslastung zu erzielen.<br />

Differenzierte und auf einander abgestimmte Profile der<br />

beiden nahe gelegenen Kureinrichtungen („Gesundheitsregion<br />

Erzgebirge“) tragen dazu bei, eine gegenseitige<br />

negative Beeinflussung auszuschließen.<br />

Auch in der neu gebauten Rehabilitationsklinik „Am Tharandter<br />

Wald“ in Hetzdorf verbessern private Kuren und<br />

zusätzliche attraktive Pauschalangebote deren Auslastung.<br />

Verschiedenste kulturelle Veranstaltungen und Ausflugsprogramme<br />

gestalten den Aufenthalt der Patienten interessant<br />

und abwechslungsreich und tragen nicht unwesentlich<br />

zu einem Imagegewinn der jeweiligen Einrichtungen<br />

bei.<br />

In der Karte „Tourismus und Erholung“ sind die Staatlich<br />

anerkannten Erholungsorte nachrichtlich übernommen,<br />

wobei ihnen wie allen anderen Tourismus- und Erholungsschwerpunkten<br />

regionalplanerisch die Hauptfunktionen<br />

Städtetourismus, Urlaubsverkehr, Ausflugsverkehr, Wintersport<br />

und Kuren zugeordnet wurden. Kartographisch<br />

nicht dargestellt wurde der Erholungsort Görsdorf, Gemeindeteil<br />

der Gemeinde Pockau (Bekanntmachung des<br />

SMWA über die Änderung der Liste der sächsischen Kurund<br />

Erholungsorte gemäß § 3 Abs. 5 Sächsisches Kurortgesetz<br />

vom 25. Oktober 2006, Liste 2). Auf der Urkunde<br />

ist die Gemeinde Pockau zum Erholungsort ernannt worden,<br />

zu der im Ausstellungsjahr 1988 auch der Gemeindeteil<br />

Görsdorf gehörte. Da es in Görsdorf außer Wanderwegen<br />

kaum touristische Infrastruktur gibt, handelt es sich<br />

hierbei offensichtlich um eine Fehlausweisung, die nicht<br />

nachrichtlich übernommen wird.<br />

Zu 9.4.6<br />

Die Hauptfunktion Städtetourismus wurde Tourismus- und<br />

Erholungsschwerpunkten mit Stadtrecht zugeordnet, die<br />

hochwertige Kulturdenkmale, kulturelle Einrichtungen,<br />

historisch bedeutende Altstadtbereiche und/oder kulturhistorische<br />

Sehenswürdigkeiten aufweisen. Ein weiteres<br />

Merkmal können Tagungen und Kongresse sein.<br />

Die Hauptfunktion Urlaubsverkehr ist an mindestens 150<br />

Übernachtungen pro 100 Einwohner gebunden, wobei aus<br />

den vergangenen Jahren der jeweils höchste Wert verwendet<br />

wurde. Hierzu zählt auch der übernachtungsgebundene<br />

Geschäftstourismus, der statistisch nicht separat<br />

erfasst wird.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 70


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Die Hauptfunktion Wintersport setzt das Vorhandensein<br />

von Loipen bzw. Skiwanderwegen, Skihängen und/oder<br />

Rodelhängen voraus.<br />

Die Hauptfunktion Ausflugsverkehr tragen Schwerpunkte<br />

mit unterschiedlichster touristischer Infrastruktur, die hier<br />

nur beispielhaft erläutert werden kann: bedeutende Sehenswürdigkeiten<br />

wie Schlösser (Rochlitz, Lichtenstein)<br />

oder Museen (Saigerhütte Olbernhau, Bergbaumuseum<br />

Oelsnitz), Badegewässer (Stausee Rabenstein, Greifenbachstauweiher),<br />

Freizeit- und Erlebnisbäder (Thalheim,<br />

Geyer), Sportstätten (Golfplatz Gahlenz, Flugplatz Großrückerswalde)<br />

und hochrangige/stark frequentierte Ausflugsziele,<br />

die sich auch außerhalb der eigentlichen Siedlung<br />

befinden können (Stausee Oberwald, Freizeitpark Lichtenau).<br />

Die Hauptfunktion Kuren bedingt das Vorhandensein<br />

großer entsprechender Einrichtungen, die unter Punkt 4.<br />

benannt sind.<br />

Die Zuordnung der Hauptfunktionen widerspiegelt die<br />

jeweiligen Stärken der Tourismus – und Erholungsschwerpunkte,<br />

die es auch künftig zu erhalten, in guter Qualität zu<br />

präsentieren und weiter auszubauen gilt. Aufbauend auf<br />

Tourismuskonzepte ist ebenso eine angemessene Flächensicherung<br />

im Rahmen der örtlichen Bauleitplanung<br />

wichtig, auch wenn eine Bebauung bzw. Nutzung erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Die Ortsbildgestaltung wurde in den vergangenen Jahren<br />

durch sanierte Gebäude, Abriss von Brachen und Lückenbebauung<br />

wesentlich verbessert. Im Rahmen des Siedlungsumbaues<br />

müssen Rückbau und Aufwertung so miteinander<br />

verbunden werden, dass die Schwerpunkte<br />

weiter an Attraktivität gewinnen. Von besonderer touristischer<br />

Bedeutung ist auch der Erhalt historisch wertvoller<br />

Stadtkerne. So stehen beispielsweise in Augustusburg,<br />

Oederan und Zschopau die Altstadtkerne unter Denkmalschutz.<br />

Weitere Denkmalschutzgebietssatzungen existieren<br />

als Entwurf.<br />

Negativ wirken sich mitunter noch die Ortseingangsgestaltung<br />

und brachliegende Gebäude innerhalb der Siedlungen<br />

aus.<br />

Ein breit gefächertes Angebotsspektrum umfasst neben<br />

kulturellen und sportlichen Veranstaltungen auch aktive<br />

Betätigungsmöglichkeiten für die Gäste. Spezialangebote<br />

für saisonal schwach besuchte Zeiträume können zudem<br />

die Auslastung der touristischen Einrichtungen verbessern.<br />

Besucherumfragen ergaben, dass im Vordergrund ihrer<br />

Interessen das Erleben der Natur steht. Neben dem<br />

Schutz der Schönheit und Vielfalt der Landschaft tragen<br />

auch der Erhalt der historischen Siedlungsstrukturen wie<br />

der noch nicht oder nur teilweise verstädterten Waldhufendörfer<br />

oder der Ortsbild prägenden Bauernhöfe zur Stärkung<br />

der regionalen Identität bei.<br />

Zu 9.5<br />

Zu 9.5.1. und 9.5.2<br />

Touristisch genutztes Wegenetz<br />

Durch die <strong>Region</strong> verlaufen die europäischen Fernwanderwege<br />

„EB“ und „E 3“, die Hauptwanderwege/nationalen<br />

Fernwanderwege „Ostsee – Saaletalsperren“, „Weg der<br />

Deutschen Einheit“, „Zittau – Wernigerode“ und „Görlitz –<br />

Greiz“ sowie die Gebietswanderwege „Erzgebirge – Vogtland“,<br />

„Talweg der Zwickauer Mulde“, „Schwarzwasser-,<br />

Zwönitz – <strong>Chemnitz</strong>talweg“, „Zschopautalweg“, „Flöhatalweg“,<br />

„Großer Striegistalweg“ und „Talweg der Freiberger<br />

Mulde“. Sowohl das Netz der überregional als auch der<br />

regional bedeutsamen Wanderwege wird als ausreichend<br />

beurteilt. Diese Wege verlaufen durch die touristisch wertvollsten<br />

Gebiete, wobei die Dichte im Erzgebirge mit Abstand<br />

am größten ist. Beim Ausbau dieses Aktivangebotes<br />

steht der qualitative Aspekt im Vordergrund, wobei hierzu<br />

auch die kontinuierliche Kontrolle der Ausschilderung und<br />

gegebenenfalls deren Erneuerung gehören. Änderungen<br />

der Wegführung sind dort notwendig, wo längere Abschnitte<br />

auf befestigten Flächen oder öffentlichen Straßen verlaufen.<br />

In den Kammlagen des Erzgebirges verlaufende Wanderwege<br />

sind mit ihren eindrucksvollen Aussichtsmöglichkeiten<br />

besonders geeignet, die Anziehungskraft des Wegenetzes<br />

weiter zu verbessern. Diesem Anliegen wird mit der<br />

Erhöhung der Attraktivität des Kammweges (Hauptwanderweg<br />

Zittau – Wernigerode) entsprochen. Die Ausgestaltung<br />

mit Rastplätzen, Schutzhütten, Picknick- und Spielplätzen<br />

und das Aufstellen von Informationstafeln mit<br />

Hinweisen auf naturkundlich, historisch und kulturell interessante<br />

Anlaufpunkte können diesen Wanderweg zusätzlich<br />

aufwerten.<br />

Der Muldental- und der Zschopautal-Wanderweg werden<br />

als überregional bedeutsame Wanderwege im Rahmen<br />

des Pauschalangebotes „Wandern ohne Gepäck“ vermarktet.<br />

Aufgrund häufiger Kritik an noch bestehenden infrastrukturellen<br />

Mängeln ist eine entsprechende Aufwertung<br />

dringend geboten.<br />

Ebenso Ausschlag gebend für die Attraktivität des überregional<br />

und regional bedeutsamen Wegenetzes ist der<br />

Zugang hierzu von örtlichen Wanderwegen, was in den<br />

touristisch am meisten frequentierten Gebieten der <strong>Region</strong><br />

besonders wichtig ist. Durch derartige Verbindungen<br />

können vielfältige Streckenführungen unterschiedlicher<br />

Länge angeboten werden.<br />

Um das sächsisch-böhmische Erzgebirge als gemeinsamen<br />

Natur- und Kulturraum sowie als „praktizierte“ Euroregion<br />

direkt erleben zu können, ist im Grenzgebiet zur<br />

Tschechischen Republik eine bessere Verknüpfung mit<br />

dem tschechischen Wegenetz wünschenswert.<br />

Analog zu den Wanderwegen ist auch bei den Ski-<br />

Langlaufstrecken eine bessere Verknüpfung und Koordinierung<br />

unter Beteiligung der betroffenen sächsischen und<br />

böhmischen Grenzgemeinden zweckmäßig und wünschenswert,<br />

wofür die Langlaufstrecke in der Gemarkung<br />

Lesná (Ladung) der Gemeinde Nová Ves v Horách (Gebirgsneudorf)<br />

stellvertretend genannt sei.<br />

Zu 9.5.3<br />

Wie in ganz Sachsen gewinnt auch in der <strong>Region</strong> die<br />

Reittouristik zunehmend an Bedeutung. Bei der Umsetzung<br />

der kreislichen Reitroutenkonzeptionen konnten in<br />

den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt<br />

werden. Mittlerweile liegen regionsweit Reitwegekarten<br />

vor. Hier sind – für ganz Sachsen einheitlich geregelt –<br />

kartographische Angaben zu Reitrouten, reittouristischen<br />

Leistungsträgern und wichtige Serviceinformationen rund<br />

ums Reiten vereint.<br />

Neben dem Erhalt vorhandener Reitrouten resultiert Planungsbedarf<br />

insbesondere aus dem Lückenschluss bzw.<br />

der Schaffung neuer Verbindungen zwischen vorhandenen<br />

Reitwegen im Wald und in der offenen Landschaft. Bei der<br />

Planung von Reitwegen ist ebenso wie bei den Wanderwegen<br />

von einer Nutzung landschaftlich attraktiver Wege<br />

und der Erschließung interessanter touristischer Zielpunkte<br />

und Sehenswürdigkeiten auszugehen, wobei mit Ausnahme<br />

der Fahrwege für Kutschen/Kremser öffentliche Straßen<br />

und befestigte Wege weitgehend zu vermeiden sind.<br />

Ebenso wichtig sind Verbindungen zu Reiterhöfen. Das<br />

betrifft Fern-, <strong>Region</strong>al- und Lokalrouten gleichermaßen.<br />

Weiterhin ist auch ein entsprechendes Marketing erforderlich.<br />

So hat der Tourismusverband „Erzgebirge“ die Broschüre<br />

„Zu Pferd durch’s Erzgebirge“ erarbeitet. Nach wie<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 71


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

vor problematisch ist die rechtliche Absicherung der Reitwege<br />

im Offenland.<br />

Der Auf- und Ausbau des Wegenetzes trägt zu einem<br />

Aufschwung des Reittourismus bei. Neben Urlaub auf dem<br />

Reiterhof interessieren sich zunehmend Gäste für Wanderoder<br />

Sternreiten. Daneben ist das Hobby „Reiten“ insbesondere<br />

für junge Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.<br />

Nicht zuletzt stellt die Reittouristik auch einen<br />

Wirtschaftsfaktor dar – vier Pferde stehen für einen Arbeitsplatz.<br />

Zu 9.5.4<br />

Das Herstellen von Verknüpfungsstellen der touristischen<br />

Wegenetze mit den Netzen des ÖPNV erhöht die Attraktivität<br />

der angebotenen Freizeitwege. Positiv wirkt sich<br />

hierbei die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern und<br />

Skiern im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsverbundes<br />

Mittelsachsen aus.<br />

Ebenso wichtig sind Zugangsstellen vom motorisierten<br />

Individualverkehr zu den Freizeitwegen. Auch können<br />

Parkplätze im Freiraum die innerhalb der Siedlungen oft<br />

beschränkten Parkflächen entlasten. Im Kreis Annaberg<br />

fehlen noch Wanderparkplätze als Ausgangspunkt für<br />

Wandern, Ski- und Radfahren.<br />

Zu 9.5.5<br />

Die im Plansatz konkret angesprochenen Hauptrouten,<br />

nämlich der Zschopautal- und der Muldental-<br />

Radwanderweg sind zwar überwiegend bedeutsam, bedürfen<br />

aber einer qualitativen Aufwertung sowohl hinsichtlich<br />

der Routenführung als auch in Bezug auf die Wegbeschaffenheit<br />

bzw. die Ausstattung.<br />

Die im Plansatz für das Grenzgebiet zur Tschechischen<br />

Republik angemahnte Verknüpfung mit dem tschechischen<br />

Radwegenetz bedarf in Anbetracht der wachsenden Bedeutung<br />

des grenzüberschreitenden Tourismus einer<br />

generellen Verbesserung. Besonders hervorzuheben ist<br />

hierbei das durch den Olbernhauer Radtour e.V. konzipierte<br />

Radwegeprojekt Erzgebirge, das jeweils mehrere Orte<br />

auf sächsischer und böhmischer Seite integriert und somit<br />

einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung des<br />

Plansatzes leistet.<br />

Zu 9.5.6<br />

Gegenwärtig sind einige Routenabschnitte noch identisch<br />

mit belebten Kfz-Straßen, wo noch ein relativ hohes Konfliktpotenzial<br />

bzw. Sicherheitsrisiko besteht und folglich<br />

entsprechend den Qualitätsstandards ein weiterer Ausbau<br />

erforderlich wird.<br />

Andererseits ist eine völlige Trennung von Fahrrad- und<br />

Kfz-Verkehr weder möglich noch sinnvoll.<br />

Wichtig ist die Vernetzung des touristischen Hauptroutennetzes<br />

mit den örtlichen Radwegen, die das Hauptnetz<br />

sinnvoll ergänzen und die notwendige Verbindung der<br />

Hauptrouten mit dem örtlichen Ziel- und Quellverkehr<br />

gewährleisten.<br />

Zu 10<br />

Zu 10.1.1<br />

Energieversorgung und<br />

erneuerbare Energien<br />

Anforderungen beim künftigen Gebrauch und Verbrauch<br />

von Energie so eingebunden werden, dass Energie als<br />

allgemeines Gut weiterhin überall ausreichend und zeitgerecht<br />

zur Verfügung steht. Mehr als bisher muss dabei<br />

aber auch ein intelligenter, sparsamer Gebrauch von<br />

Energie zur Maxime werden, da besonders bei der Elektroenergie<br />

die vielseitige und bequeme Nutzbarkeit mit<br />

verfahrensbedingt hohen Verlusten von der Erzeugung bis<br />

zum Verbrauch beim Endkunden erkauft ist.<br />

Im Zusammenhang mit der absehbaren und auch gewollten<br />

weiteren Diversifizierung sowohl auf der Erzeuger- als<br />

auch auf der Abnehmerseite werden in der <strong>Region</strong> <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

in den nächsten Jahren weitere Aus- und<br />

Umbauten von Versorgungsnetzen und neue Standortgründungen<br />

erfolgen, die sich dann verstärkt auf kleiner<br />

dimensionierte Anlagen zur lokalen bzw. nahräumlichen<br />

Energiebereitstellung konzentrieren. Die Sicherung ihrer<br />

Realisierung und raumverträglichen Einordnung ist dabei<br />

nur im Rahmen einer ausreichenden und abgestimmten<br />

Planung zu gewährleisten.<br />

Zu 10.1.2<br />

Der weitere Ausbau des Verteilernetzes für Elektroenergie<br />

und seiner zugehörigen Anlagen als Grundbedingung für<br />

eine weiterhin flächendeckend gesicherte Elektrizitätsversorgung<br />

vollzieht sich unter Bedingungen einer zunehmenden<br />

Intensivierung der Raumnutzung. Dabei gewinnen<br />

neben den Vorhaben der Netzbetreiber zum Ausbau auch<br />

solche raumordnerischen Belange an Bedeutung, die im<br />

Zuge solcher Ausbauvorhaben auf Anpassungen (insbesondere<br />

in Teilbereichen der <strong>Region</strong> mit hohem Stellenwert<br />

für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft) oder – bei schon bestehenden<br />

Anlagen – mitunter auch auf Änderungen gerichtet sein<br />

können (z.B. bei Erweiterungen von Gewerbegebieten und<br />

der Freihaltung <strong><strong>Region</strong>aler</strong> Vorsorgestandorte für Gewerbe<br />

und Industrie). Zunehmend werden hierbei Lösungen mit<br />

streckenweiser Verkabelung von Leitungstrassen zu betrachten<br />

sein.<br />

Zur weitgehenden Vermeidung oder zur Minimierung von<br />

Konflikten bei diesen Maßnahmen und auch unter Berücksichtigung<br />

der dabei entstehenden Kosten wird eine umfassende<br />

und rechtzeitige Abstimmung aller an solchen<br />

Planungen Beteiligten künftig noch weiter an Bedeutung<br />

gewinnen.<br />

Zu 10.1.3<br />

Mit dem Ausbau des Netzes der Erdgasversorgung in<br />

sensiblen regionalen Teilräumen kann dem Anliegen einer<br />

stabilen und gleichermaßen unter Umweltaspekten konfliktarmen<br />

Grundversorgung am besten entsprochen werden.<br />

Infolge der demografischen Entwicklung mit einer<br />

weiterhin rückläufigen Zahl von Abnehmern und Endkunden<br />

in den dünn besiedelten großräumigen Trinkwasserschutzgebieten<br />

bzw. im oberen Mittel- und Osterzgebirge<br />

sind für die Realisierungserwartungen der noch fehlenden<br />

Netzergänzungen auch betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte<br />

der Versorger mit zu beachten.<br />

Dennoch ist für die Orte<br />

• Burkersdorf, Dittersbach, Frauenstein (im Einzugsgebiet<br />

der Talsperre Lichtenberg)<br />

• Holzhau, Nassau (im Einzugsgebiet der Oberen<br />

Freiberger Mulde)<br />

• Cämmerswalde (im Bereich der Überleitung von<br />

der TS Rauschenbach zur TS Saidenbach)<br />

• Dörnthal, Forchheim (im Einzugsgebiet der Talsperre<br />

Saidenbach)<br />

Die Versorgung mit Energie stellt eine Grundvoraussetzung<br />

für das Funktionieren aller Bereiche des öffentlichen<br />

und privaten Lebens und insbesondere für alle Bereiche<br />

der Wirtschaft und des Verkehrs dar. Dabei müssen neue<br />

Herausforderungen aus dem international wachsenden<br />

Energiebedarf mit schwindenden Primärenergieressourcen,<br />

steigenden Preisen auf den Märkten und aus dem<br />

Klimawandel angenommen und in entstehende neue<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 72


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

• Börnichen (im randlichen Schutzbereich des<br />

Trinkwasserableitungsstollens aus der TS Saidenbach)<br />

sowie<br />

• Satzung, Kühnhaide, Rübenau, Deutschneudorf,<br />

Kurort Seiffen (für Immissionen besonders sensible<br />

kammnahe Bereiche des Erzgebirges)<br />

der Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz weiterhin<br />

anzustreben.<br />

Zu 10.1.4<br />

Bei den regionalen Fernwärmeversorgungsunternehmen<br />

ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Bereitstellung<br />

auch von elektrischer Energie (durch Wärme-Kraft-<br />

Kopplung) sowie des Einsatzes Erneuerbarer Energien bei<br />

der Wärme- und Krafterzeugung zu verzeichnen. Die<br />

Fernwärmeversorgung bleibt deshalb ein wichtiges Element<br />

und eine sowohl umweltschonende wie kostengünstige<br />

Möglichkeit im Mix der verschiedenen Angebotsformen<br />

für Energie in der <strong>Region</strong>.<br />

Da sich diese Entwicklung zur Diversifizierung des Energieträgereinsatzes<br />

und zur technischen Innovation nach<br />

Aussage der betreibenden Unternehmen kurz- und mittelfristig<br />

fortsetzen wird, können gegenläufige Trends, die<br />

aus dem Bevölkerungsrückgang und steigenden Wohnungsleerstand<br />

vor allem in Städten bzw. einem Rückgang<br />

bei fernwärmeversorgtem Wohnraum resultieren, damit –<br />

wenn auch nur in begrenztem Umfang – wirtschaftlich<br />

aufgefangen werden. Eine Kompensation zum allmählichen<br />

Rückgang der Besiedlungsdichte in ehemals hoch<br />

verdichteten Gebieten kann aber auch in einer Erhöhung<br />

des Fernwärmeversorgungsgrades bei gewerblichen<br />

Abnehmern gesucht werden und sollte deshalb noch<br />

gezielter angestrebt werden. Angesichts einer sich stetig<br />

verbessernden wirtschaftlichen Situation in regionalen<br />

Produktions- und Dienstleistungsunternehmen ist die<br />

Wärmelastdichte an gut ausgelasteten Industrie- und<br />

Gewerbestandorten ebenfalls beachtlich gewachsen.<br />

<strong>Region</strong>al bedeutsame Heizwerke mit ≥ 5 MW installierter<br />

thermischer Leistung bestehen gegenwärtig<br />

• im Landkreis Annaberg: in Annaberg-Buchholz,<br />

Ehrenfriedersdorf, Oberwiesenthal<br />

• im Landkreis <strong>Chemnitz</strong>er Land: in Glauchau, Hohenstein-Ernstthal<br />

(2 Anlagen), Lichtenstein, Limbach-<br />

Oberfrohna, Meerane, Oberlungwitz<br />

• im Landkreis Freiberg: in Brand-Erbisdorf (2 Anlagen),<br />

Flöha, Freiberg<br />

• im Mittleren Erzgebirgskreis: in Marienberg, Zschopau<br />

• im Landkreis Mittweida: in Frankenberg, Rochlitz<br />

• im Landkreis Stollberg: in Stollberg, Thalheim, Zwönitz<br />

sowie<br />

• in der Stadt <strong>Chemnitz</strong>: (2 Anlagen)<br />

Bedeutendster Fernwärmeversorger in der <strong>Region</strong> ist das<br />

Heizkraftwerk <strong>Chemnitz</strong>-Nord II mit über 800 MW thermischer<br />

und 240 MW elektrischer Leistung.<br />

Obwohl sich im Siedlungsbereich weit weniger Möglichkeiten<br />

für zu errichtende große Fotovoltaiksysteme bieten,<br />

Zu 10.2.1<br />

kann der zu erwartende starke Zuwachs dieser Nutzungsform<br />

von Erneuerbarer Energie dennoch hier durch die<br />

Die Sonne ist die primäre Kraftquelle fast aller Erneuerbaren<br />

Energien. Sonnenenergie steht vor allem im Nieder-<br />

erhebliche Anzahl verfügbarer gebäudeintegrierter und<br />

sonstig geeigneter Flächen weitgehend konfliktfrei abgedeckt<br />

werden. Zudem lassen sich hier kürzere<br />

temperatur-Wärmebereich fast überall ausreichend für<br />

technische Nutzanwendungen zur Verfügung. Da der<br />

Verbrauchswege für den regenerativ erzeugten Strom<br />

Hauptanteil des Energieverbrauchs in Haushalten und in<br />

einrichten und die zum Anschluss an die Netze der öffentlichen<br />

Energieversorger an abgelegenen Standorten im<br />

vielen öffentlichen Einrichtungen auf die Wärmeversorgung<br />

entfällt, liegt bei allen Nutzanwendungen von regenerativen<br />

Energien gerade im verstärkten Ausbau von solar-<br />

Außenbereich sonst zu erbringenden Aufwendungen<br />

sowie die entstehenden Fortleitungsverluste senken.<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

thermischen Systemen, die gut in Gebäude und bauliche<br />

Anlagen integrierbar sind, ein besonders großes, ausbaufähiges<br />

und positiv klimawirksames Potenzial. Solare<br />

Wärmegewinnung eignet sich insbesondere für lokale<br />

Versorgungsaufgaben und evtl. für die Nahwärmeversorgung;<br />

oft zur Unterstützung bestehender konventioneller<br />

Einrichtungen.<br />

Interessante Perspektiven bestehen im Hinblick auf eine<br />

künftige Reduktion von Wärmegestehungskosten insbesondere<br />

bei den auch für die Klimatisierung nutzbaren<br />

Großanlagen, die in öffentlichen Bereichen wie Sportkomplexen,<br />

großen Verwaltungseinheiten, Schulen und Hochschulen,<br />

Forschungseinrichtungen, Technologiecentern,<br />

größeren Bahnhofsgebäuden etc. oder beim Stadtumbau<br />

für Wohn- und Sozialbereiche zum Einsatz kommen können<br />

und deshalb planerisch zu unterstützen sind. Bei der<br />

Erstellung und Realisierung von derartigen Projekten<br />

müssen dann auch neue planerische Anforderungen mit<br />

berücksichtigt werden, wie z. B. ein besonderer Flächenbedarf<br />

zur Anlage von saisonalen Wärmespeichern (großvolumige<br />

unterirdisch angelegte Speicher wie der 8.000 m³<br />

Kies und Wasser enthaltende Wärmespeicher im Solaris-<br />

Park <strong>Chemnitz</strong>).<br />

Zu 10.2.2<br />

Im Vergleich zur solarthermischen Nutzung erfordern<br />

Systeme zur fotovoltaischen Stromgewinnung einen höheren<br />

technischen Aufwand und verfügen in Bezug auf die<br />

Nutzung des solaren Strahlungsspektrums über einen<br />

vergleichsweise niedrigeren Wirkungsgrad. Sie erzeugen<br />

zwar mit der unmittelbaren Gewinnung von elektrischem<br />

Strom aus den Fotovoltaikmodulen eine besonders wertvolle<br />

und vielseitig verwendbare Energie, dennoch räumte<br />

der Baugesetzgeber dieser Gewinnungsform im Außenbereich<br />

keine besonderen Privilegien ein.<br />

Da eine Solarzelle unter deutschen Klimaverhältnissen<br />

kaum eine größere Leistung vergleichbar 1.000 Volllaststunden<br />

zu erbringen vermag, werden zur Gewinnung von<br />

Strommengen im Megawatt-Leistungsbereich Modulflächen<br />

bzw. Fotovoltaikanlagen von erheblicher Größe (etwa<br />

2 ha pro installierte MWp) benötigt. Bezogen auf die „Leistungsdichte“<br />

stehen Fotovoltaiksysteme damit hinter Anlagen<br />

zur Nutzung der Windenergie oder Wasserkraftanlagen<br />

deutlich zurück. Abgesehen von der „technisch“ landschaftsprägenden<br />

Wirkung von im Außenbereich aufgestellten<br />

Fotovoltaik-Großanlagen soll sich deren Eignung<br />

auf brach gefallene Flächen, Halden, Konversionsflächen<br />

und evtl. mit Altlasten behaftete Standorte beschränken,<br />

über welche die <strong>Region</strong> jedoch nicht in großem Umfang<br />

verfügt. Landwirtschaftliche Nutzflächen, auch mit geringerer<br />

Bodenwertzahl, sind hierfür in aller Regel bereits ein<br />

wertvolleres Potenzial, da sie prinzipiell die Gewinnung<br />

von Erneuerbarer Energie durch landschaftsverträglichen<br />

Anbau von Biomasse erlauben, dazu auch eine zusätzlich<br />

rohstoffliche Verwendung des Erntegutes ermöglichen und<br />

somit im Vergleich zur Fotovoltaik in höherem Maße nutzbar<br />

sind. Auch die anderen genannten Belange Hochwasserschutz,<br />

Naturschutz und Landschaftsschutz gehen bei<br />

beabsichtigten Planungen der fotovoltaischen Nutzung im<br />

Konfliktfall vor.<br />

B - 73


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 10.2.3<br />

Die Einsatzmöglichkeiten von Biomasse im Spektrum der<br />

Erneuerbaren Energien sind besonders groß, da im Prinzip<br />

jegliche organische Substanz entweder direkt in pflanzlicher<br />

fester Form oder nach Umwandlung in Biogas genutzt<br />

werden kann. Prinzipiell könnte Biomasse bereits heute<br />

einen Anteil von 10% zum sächsischen Energieverbrauch<br />

beisteuern, der sich langfristig noch auf 15% …17% steigern<br />

ließe. Gegenwärtig erfolgt marktseitig der größte<br />

Zugriff auf Holz, das wegen seiner günstigen stofflichen<br />

Eigenschaften für die Weiterverarbeitung und für die thermische<br />

Verwertung bislang bevorzugt wird. Vorhandene<br />

und auch noch ausbaufähige Aufkommensquellen insbesondere<br />

für Altholz und Dünnholz bzw. Waldrestholz müssen<br />

bei stark steigender Nachfrage bereits in naher Zukunft<br />

durch schnellwüchsiges Holz aus Energieplantagen<br />

und Abfälle (Stroh etc.) und durch Energiepflanzenanbau<br />

und durch Nutzung von Biomasse aus Landwirtschaft und<br />

Landschaftspflege ergänzt werden.<br />

Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass durch die<br />

„Energie-Landwirtschaft“ strukturelle Veränderungen der<br />

Landnutzung bzw. Stoffein- und Stoffausträge mit negativen<br />

Wirkungen auf die biologische Vielfalt sowie den<br />

Naturhaushalt (insbesondere Boden-, Gewässer- und<br />

Hochwasserschutz) auftreten können, die es soweit als<br />

möglich zu vermeiden gilt.<br />

Der relativ gute Heizwert und das Brennverhalten sowie<br />

die Möglichkeiten zur Vergasung von Holz und anderer<br />

trockener Biomasse erlauben sowohl die Zufeuerung in<br />

bestehenden Wärmeerzeugeranlagen als auch die Errichtung<br />

von eigens mit nachwachsenden Rohstoffen betriebenen<br />

Heiz- und Heizkraftwerken. Besonders bei letzteren<br />

sollten Neuplanungen entsprechend der erreichten technischen<br />

Standards immer die besonders energieeffiziente<br />

Möglichkeit der Kopplung von Wärme- und Kraftanlage<br />

beinhalten.<br />

Die in der <strong>Region</strong> stark an Bedeutung gewinnende Erzeugung<br />

und Verstromung von Biogas in landwirtschaftlichen<br />

Großanlagen mittels Großmotoren beinhaltet bereits diese<br />

Kopplung, wobei wiederum die Suche nach wirtschaftlichen<br />

Verwendungsmöglichkeiten für die als Nebenprodukt<br />

der Stromgewinnung anfallende Wärme zu intensivieren<br />

ist. Perspektivreich und alternativ zugleich sind hier Möglichkeiten<br />

der Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität<br />

und die Einspeisung in die Verteilnetze der regionalen<br />

Erdgasversorger bzw. der Einsatz in Erdgasfahrzeugen.<br />

Mit der Inbetriebnahme der weltweit ersten großtechnisch<br />

betriebenen Anlage für synthetisch erzeugten Dieselkraftstoff<br />

aus Biomasse („Sundiesel“ bzw. Biomass to Liquid –<br />

BtL) 2008 in Freiberg erwachsen noch weiter reichende<br />

Perspektiven für den künftigen Einsatz von nachwachsenden<br />

Rohstoffen aus der <strong>Region</strong>. Die erfolgreiche Markteinführung<br />

dieses qualitativ hochwertigen Kraftstoffes wird<br />

auch über seinen Erzeugerpreis mit entschieden. Eine der<br />

Voraussetzungen bildet hierfür die ausreichende und<br />

transportkostengünstige Bereitstellung von jährlich rund<br />

65.000 t Holz und trockener Biomasse aus dem überwiegend<br />

regionalen Aufkommen.<br />

Zu 10.2.4<br />

Als älteste Nutzanwendung Erneuerbarer Energien in der<br />

<strong>Region</strong> verfügt die Wasserkraft im Hinblick auf alle notwendigen<br />

Anforderungen, welche sich zum Erhalt des<br />

„Multifunktionsystems“ Fließgewässer als Ökosystem und<br />

in seiner Bedeutung als Bestandteil von Natur und Landschaft,<br />

für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser,<br />

für den Hochwasserschutz, für Tourismus und Erholung<br />

sowie für die Fischerei ergeben, inzwischen über kein<br />

zusätzlich erschließbares Potenzial mehr. Die Entwicklung<br />

der Wasserkraftnutzung seit 1990 ist hauptsächlich da-<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

durch gekennzeichnet, dass bestehende ältere Anlagen<br />

technisch und baulich modernisiert und nachgerüstet<br />

sowie brach gefallene Anlagen mit Wassernutzungsrecht<br />

wieder reaktiviert wurden und werden. Diese Maßnahmen<br />

zur Ertüchtigung von Anlagen und die Möglichkeit ihres<br />

weiteren Betriebes bilden die Voraussetzung, dass die<br />

Wasserkraft als Teilbereich der Nutzung Erneuerbarer<br />

Energien in der <strong>Region</strong> auch künftig einen wichtigen Beitrag<br />

erbringen kann.<br />

Aufgrund der genannten Funktionsvielfalt von Fließgewässern<br />

besteht bei der Wasserkraftnutzung aber auch weiterhin<br />

durch die von ihr bewirkten Eingriffe in den natürlichen<br />

Flusslauf und sein Abflussregime (Verbauung) ein<br />

besonderes Konfliktpotenzial zu anderen, vor allem den<br />

ökologischen Fließgewässerfunktionen. Die vorrangig zu<br />

lösenden Aufgaben sind hierbei die Gewährleistung der<br />

ökologischen Durchgängigkeit sowohl für Aufwärts- als<br />

auch für Abwärtswanderungen sowie die Gewährleistung<br />

des ökologisch begründeten Mindestabflusses im Gewässersystem.<br />

Im Rahmen der von der Europäischen Gemeinschaft<br />

auf den Weg gebrachten Richtlinie zur Schaffung<br />

eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich<br />

der Wasserpolitik (Europäische Wasserrahmenrichtlinie –<br />

WRRL), welche die Herstellung eines „guten Zustandes“<br />

für die europäischen Gewässer bis 2015 zum Ziel hat,<br />

wurde im Freistaat Sachsen im Jahr 2004 eine Bestandsaufnahme<br />

des hiesigen Gewässerzustandes vorgelegt,<br />

aus der sich Hinweise für wesentliche Maßnahmen<br />

der notwendigen Sanierung und für die weitere Nutzbarkeit<br />

der Fließgewässer ableiten. Die Zukunft der Gewinnung<br />

von elektrischer Energie aus Wasserkraft in der <strong>Region</strong><br />

wird sich daher in diesem Rahmen vollziehen.<br />

Zu 10.2.5<br />

Die Nutzung der Potenziale des Erdinnern für Zwecke der<br />

Wärmeversorgung steht in der <strong>Region</strong> erst am Beginn der<br />

Entwicklung. Obwohl hier bis 2007 bereits ca. 1.000<br />

Wärmepumpen vorwiegend in Privathaushalten angeschlossen<br />

wurden, beschränken sich Einsatz und Betriebserfahrungen<br />

bei der Versorgung von großen Objekten<br />

oder von Abnehmergemeinschaften (im Zusammenhang<br />

mit Fernwärmelieferungen) vorerst noch auf Einzelbeispiele.<br />

Gerade hier sind aufgrund der besonders im<br />

Erzgebirgsraum vielfach und reichlich vorhandenen Grubenwässer<br />

und auch der zahlreich von der Rohstofferkundung<br />

hinterlassenen Bohrungen relativ problemlos<br />

Einsatzmöglichkeiten für eine Geothermienutzung auf<br />

Grundlage von groß dimensionierten und leistungsfähigen<br />

Wärmepumpen zu schaffen, wenn sich entsprechende<br />

Abnehmer in der Nähe befinden. Die Notwendigkeit zur<br />

weiteren aktiven Erkundung solcher oberflächennaher<br />

Potenziale richtet sich dabei nach den jeweiligen Standortverhältnissen<br />

der infragekommenden Wärmenutzer.<br />

<strong>Region</strong>ale Unternehmen der Fernwärmeversorgung gehören<br />

gegenwärtig zu den ersten Anwendern, die den Einsatz<br />

großer Anlagen planen oder bereits unmittelbar realisieren.<br />

Die Erkundung und Erschließung von Potenzialen der<br />

tiefen Geothermie hoher Temperatur zur Stromgewinnung<br />

erfordert demgegenüber sehr hohe Aufwendungen und<br />

noch weiteren Forschungsvorlauf. Eine Forcierung dieser<br />

Nutzanwendung in der <strong>Region</strong> ist für den Planungszeitraum<br />

bis 2015 noch nicht zu erwarten.<br />

B - 74


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Zu 11<br />

Daseinsvorsorge<br />

Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung ist durch Abnahme<br />

insbesondere der Zahl jüngerer Einwohner und Alterung<br />

in Verbindung mit einer zeitlich befristeten Zunahme<br />

älterer Personen geprägt. Daraus resultieren zwangsläufig<br />

Änderungen in der Anzahl und der räumlichen Verteilung<br />

von Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Hinzu kommt,<br />

dass ein Teil der Einrichtungen/Angebote (Bereich Sport,<br />

Kultur Freizeit) keine Pflichtaufgaben der Gemeinden<br />

darstellen und die zur Verfügung stehenden finanziellen<br />

Mittel hierfür nicht ausreichen. Besonders gravierend<br />

stellen sich bereits gegenwärtig, bedingt durch stark rückläufige<br />

Schülerzahlen, raumstrukturelle Änderungen im<br />

Schulbereich dar. Ebenso ist eine erhöhte Nachfrage nach<br />

altengerechter Infrastruktur zu erwarten.<br />

Der Bevölkerungsrückgang führt zu generellen Tragfähigkeitsproblemen.<br />

Anpassungsleistungen erfordern deshalb<br />

die räumliche Bündelung von Einrichtungen und Dienstleistungen<br />

in den Zentralen Orten. Nur so können effektive<br />

und Kosten sparende Strukturen, die zudem im Allgemeinen<br />

auch mit dem ÖPNV gut erreichbar sind, erhalten<br />

bleiben.<br />

Zu 11.1<br />

Zu 11.1.1<br />

Bildung<br />

Einschließlich des Schuljahres 2004/05 wurden in der<br />

<strong>Region</strong> 96 Grundschulen, 39 Mittelschulen, 4 Gymnasien<br />

und 10 Förderschulen geschlossen (Ergebnis ist saldiert,<br />

das heißt, neben Schulschließungen kamen auch neue<br />

Schulen hinzu). Die Anzahl der Berufsbildenden Schulen<br />

hat sich hingegen um 13 erhöht. In Abhängigkeit von der<br />

Entwicklung der Schülerzahlen und politischer Entscheidungen<br />

(z.B. Mindestklassenstärke, Zugangskriterien zu<br />

Gymnasien) werden auch überarbeitete Schulnetzplanungen<br />

der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der Landkreise künftig ggf.<br />

weitere Schulschließungen beinhalten.<br />

Nachholebedarf besteht noch bei der Schulsanierung.<br />

Vorrangig müssen deshalb diejenigen Objekte saniert und<br />

modernisiert werden, die sich in zentralen Orten befinden<br />

und deren Fortbestand langfristig gesichert ist. Auf Grund<br />

der finanziellen Situation vieler Kommunen sind auch<br />

Defizite bei den Lehr- und Lernmitteln zu verzeichnen.<br />

Besonders wichtig ist es, noch vorhandene Lücken in der<br />

Computertechnik zu schließen. Zur Qualitätssicherung und<br />

Weiterentwicklung des Unterrichts ist eine zeitgemäße<br />

Ausstattung unerlässlich.<br />

Die vorgeschlagene behindertengerechte Gestaltung von<br />

Schulen ermöglicht den integrativen Unterricht von Schülern<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf und nicht<br />

behinderten Schülern. Durch den wohnortnahen Unterricht<br />

kann für einen Teil der Schüler eine Unterbringung im<br />

Heim entfallen.<br />

Zu 11.1.2.<br />

Nicht jede Förderschulart ist in jedem Landkreis vorhanden.<br />

Während im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> das gesamte<br />

Spektrum der Förderschulen vorhanden ist, gibt es nur<br />

noch im Kreis Mittweida (Gemeindeteil Schweikershain der<br />

Gemeinde Erlau) eine Schule für Erziehungshilfe. Die im<br />

Plansatz angesprochene verbesserte kommunale Zusammenarbeit<br />

bezieht sich auf die Abstimmung von Möglichkeiten<br />

zur Erleichterung der Teilnahme von Schülern im<br />

Einzugsbereich am Förderschulunterricht. Unstimmigkeiten<br />

dürfen nicht zu Lasten der betroffenen Schüler gehen.<br />

Auch die Möglichkeiten überkreislicher Zusammenarbeit<br />

im Interesse betroffener Schüler sollen geprüft und erschlossen<br />

werden.<br />

Zu 11.1.3<br />

In der <strong>Region</strong> wurden in den vergangenen Jahren drei<br />

berufliche Schulzentren und das Berufsbildungszentrum<br />

der Handwerkskammer neu errichtet. Darüber hinaus<br />

erfolgte insbesondere über Fördermittel aus dem Europäischen<br />

Fonds für regionale Entwicklung eine umfangreiche<br />

Sanierung und Modernisierung beruflicher Bildungsstätten.<br />

Erforderlich sind noch Maßnahmen an der Industrieschule<br />

<strong>Chemnitz</strong>, der mit über 2000 Schülern größten berufsbildenden<br />

Schule der <strong>Region</strong>, und am BSZ Technik, Wirtschaft,<br />

Hauswirtschaft in Oelsnitz.<br />

Bewährt hat sich die Eingliederung der ehemals selbständigen<br />

beruflichen Förderschulen für Behinderte in die<br />

Beruflichen Schulzentren.<br />

Infolge niedriger Geburtenraten ist künftig insbesondere in<br />

der Wirtschaft ein fehlender qualifizierter Nachwuchs zu<br />

erwarten. Die Jugendlichen müssen demzufolge entsprechend<br />

des regionalen Bedarfes ausgebildet werden. Die<br />

Ausrichtung der perspektivischen Ausbildungsprofile kann<br />

nur in überkreislicher Zusammenarbeit unter Einbeziehung<br />

der Schulträger und der Sächsischen Bildungsagentur<br />

sowie in Abstimmung mit der Wirtschaft und zu deren<br />

Anforderungen erfolgen. Stärkere Wirtschaftsnähe sollte<br />

auch durch die Einbeziehung der zuständigen Kammern<br />

(IHK, HWK) angestrebt werden.<br />

Zu 11.1.4.<br />

Neben umfangreichen Rekonstruktionen wurden in der<br />

<strong>Region</strong> in den letzten Jahren 35 neue Sporthallen unterschiedlicher<br />

Größe (ein bis vier Felder) errichtet. Mehrere<br />

in Flussauen gelegene und vom Hochwasser 2002 zerstörte<br />

Sportplätze konnten inzwischen wieder hergerichtet<br />

werden. Weitere Sportanlagen sind noch erforderlich, um<br />

den Grundbedarf beim Schulsport zu decken. Sanierungen<br />

müssen außerdem an Turnhallen älteren Bautyps bei<br />

einigen langfristig gesicherten Schulstandorten erfolgen.<br />

Auch das Vorhandensein von Turnhallen sollte bei der<br />

Schulnetzplanung Berücksichtigung finden, denn nicht<br />

jede Schule hat eine Turnhalle.<br />

Zu 11.1.5<br />

Der Freistaat Sachsen erhält bis zum Jahr 2007 aus dem<br />

Bund-Länder-Abkommen 200 Mio. € zum Aus- und Aufbau<br />

von Schulen mit Ganztagsangeboten. Schulen mit Ganztagsangeboten<br />

zeichnen sich durch ein pädagogisches<br />

Konzept und entsprechende räumliche Ausstattung aus.<br />

Zudem muss der Schulstandort langfristig gesichert sein.<br />

Ziele sind u.a. die Unterstützung lernschwacher Schüler,<br />

Hausaufgabenbetreuung und verbesserte Freizeitmöglichkeiten<br />

der Schüler. Diese Schulform gibt es bisher nur an<br />

privaten Schulen. In Abhängigkeit vom Bedarf – die Eltern<br />

müssen hier verbindlich zustimmen – können weitere<br />

Ganztagesangebote in der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und allen<br />

Kreisen der <strong>Region</strong> an den Mittelschulen, Gymnasien und<br />

Förderschulen eingerichtet werden. In zahlreichen Schulen,<br />

darunter in der Stadt <strong>Chemnitz</strong> wurde davon schon<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Zu 11.1.6.<br />

Die im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> und in allen Landkreisen<br />

vorhandenen Volkshochschulen erfüllen eine wichtige<br />

Weiterbildungsaufgabe. Den Erhalt dieser Bildungsaufgabe<br />

sowohl allgemein in den Landkreisen und im Oberzentrum<br />

als auch in der räumlichen Streuung nach Mittelzentren<br />

und ausgewählten Grundzentren, um die Erreichbarkeitschancen<br />

für alle Bewohner zu sichern, unterstützt<br />

dieser Plansatz. Grundzentren als Bildungsstandorte von<br />

Volkshochschulen sind u.a. Zschopau, Olbernhau, Flöha,<br />

Burgstädt, Frankenberg, Rochlitz, Hainichen, die durch<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 75


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

ihre Einzugsbereiche für den ländlichen Raum unverzichtbar<br />

sind.<br />

geeigneter Räume in kommunalen Objekten oder die<br />

finanzielle Unterstützung der Vereine.<br />

Zu 11.2<br />

Zu 11.2.1<br />

Kultur, Freizeit, Sport<br />

Theateraufführungen und Musikveranstaltungen gestalten<br />

in besonderer Weise das kulturelle Leben der Einwohner<br />

und Besucher.<br />

Neben den regional bedeutsamen Angeboten im Oberzentrum<br />

<strong>Chemnitz</strong>, in den Mittelzentren Freiberg (Mittelsächsische<br />

Theater- und Philharmonie gGmbH) und Annaberg-Buchholz<br />

(Erzgebirgische Theater- und Orchester<br />

GmbH) gibt es eine Vielzahl von Chören, weiteren Orchestern<br />

und Laienspieltheatern. Um in allen Teilen der <strong>Region</strong><br />

eine gleichwertige Versorgung der Bevölkerung zu erreichen,<br />

kommt den Zentralen Orten eine Schlüsselrolle bei<br />

der erforderlichen Erhaltung dieser Einrichtungen zu.<br />

Zu 11.2.2<br />

In der <strong>Region</strong> gibt es eine Vielzahl von Museen von überregionaler,<br />

regionaler oder örtlicher Bedeutung. Diese sind<br />

oftmals in denkmalgeschützten Objekten, wie z. B. Burgen<br />

oder Schlössern untergebracht oder an bergbauliche<br />

Anlagen gebunden.<br />

Neben der Sicherung der materiellen und personellen<br />

Substanz der Museen ist auch deren weiterer Ausbau<br />

angesichts des steigenden Interesses der Bevölkerung an<br />

der Vergangenheit erforderlich.<br />

Als Anziehungspunkte für den Tourismus und als spezifische<br />

Kultur- und Bildungsangebote erfüllen Museen einen<br />

unverzichtbaren Aspekt hochwertiger Daseinsvorsorge mit<br />

regionaler Bedeutsamkeit.<br />

Zu 11.2.3<br />

Ein möglichst dichtes Netz an Bibliotheken mit aktuellen<br />

Medienangeboten ist ein wichtiges Anliegen der Daseinsvorsorge.<br />

Der Erhalt Öffentlicher Bibliotheken soll auch als<br />

eine Schwerpunktaufgabe Zentraler Orte verstanden<br />

werden.<br />

Zu 11.2.4<br />

Für das Kulturleben der <strong>Region</strong> sind traditionelle Veranstaltungen<br />

mit erheblichem Besucheraufkommen sowie<br />

regional bedeutsame Kunst- und Kulturinitiativen identitätsstiftend<br />

und in ihrer Gesamtheit erhaltens- und unterstützungswert.<br />

Die Hervorhebung einzelner Veranstaltungen<br />

ist nicht abschließend zu verstehen.<br />

Zu 11.2.5<br />

Die Pflege von kulturellem Brauchtum und der Erhalt von<br />

Einrichtungen für Volkskunst ist nicht nur ein Bildungs- und<br />

Freizeitfaktor, sondern prägt auch wesentlich das Ansehen<br />

einer <strong>Region</strong>. Ein besonderer Ausdruck der differenzierten<br />

Kulturlandschaft ist die Pflege der vielseitigen Formen des<br />

Brauchtums. Hierzu gehören in der <strong>Region</strong> beispielsweise<br />

handwerkliche Traditionen (Schnitzen, Drechseln, Klöppeln,<br />

Töpfern), aber auch Folkloregruppen und das Führen<br />

von Ortschroniken. Besonders verbreitet sind die Pflege<br />

des Brauchtums und der Bestand von Volkskunsteinrichtungen<br />

im Erzgebirge. So existieren allein im Mittleren<br />

Erzgebirgskreis: 5 bergmännische Vereine, 9 Erzgebirgszweigvereine,<br />

37 Klöppel- und/oder Schnitzvereine bzw.<br />

-gruppen sowie 22 Heimatvereine.<br />

Die Kommunen sind angehalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

in geeigneter Weise das kulturelle Brauchtum zu<br />

unterstützen. Beispiele hierfür sind die Bereitstellung<br />

Zu 11.2.6<br />

Auf der Grundlage sorgfältig recherchierter Analysen, wie<br />

z. B. einer Studie zur Sportstättenbilanz, sollten qualitative<br />

und quantitative Defizite des Sportstättenbedarfes sichtbar<br />

gemacht und in kommunale, d.h. gemeindliche oder kreisliche<br />

Sportentwicklungspläne mit Prioritätensetzung Eingang<br />

finden.<br />

Das Angebot an Kernsportanlagen (Sportplätze, Sporthallen,<br />

Hallenbäder, Freibäder) mit breitest möglichem Nutzungszugang<br />

soll schwerpunktmäßig und bedarfsabhängig<br />

in den Zentralen Orten ausgebaut werden, auch um den<br />

qualitativen Effekt weiträumig zu erschließen.<br />

Der Erhalt oder die Verbesserung des Anlagenzustandes<br />

durch Sanierung und Modernisierung sollte generell angestrebt<br />

werden.<br />

Zu 11.2.7<br />

Mit dem Rückgang der Kinderzahl in den Jahren nach<br />

1990 sind in der <strong>Region</strong> über 100 Schulen geschlossen<br />

wurden.<br />

Sportstätten in Verbindung mit ehemaligen Schulstandorten<br />

werden aber oft auch von Sportvereinen vor Ort genutzt,<br />

deren Mitgliederzahl von dem Geburtenausfall zunächst<br />

wenig oder nicht betroffen ist. Eine Schließung der<br />

Sportstätten infolge der Schulschließung bedeutet regelmäßig<br />

eine Verschlechterung der Daseinsvorsorge.<br />

Der Plansatz verpflichtet die Träger öffentlicher Belange,<br />

im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten den Erhalt von<br />

Sportstätten an ehemaligen Schulstandorten zu unterstützen.<br />

Zu 11.2.8<br />

Sondersportanlagen mit teilweise hohem Besucheraufkommen<br />

sind für die Bekanntheit der <strong>Region</strong> überörtlich<br />

bedeutsam. Sie erfüllen somit eine wichtige regionsweite<br />

Aufgabe und üben als „weiche“ Standortfaktoren einen<br />

positiven Einfluss auf die Ansiedlung der Wirtschaft und<br />

die Entwicklung des Fremdenverkehrs aus. Der Erhalt und<br />

der bedarfsabhängige Ausbau einzelner Sondersportanlagen<br />

ist ein regionalplanerisches Erfordernis, das der Plansatz<br />

vom Grundsatz her sichern soll.<br />

Die Aufzählung der Sondersportanlagen ist nicht als abschließend<br />

zu verstehen.<br />

Zu 11.2.9<br />

Bäder gehören zu den attraktivsten Vorhaben im Sinne der<br />

kommunalen Daseinsvorsorge. Insbesondere Hallenbäder<br />

sind auch für den Schwimmunterricht im Rahmen des<br />

Schulsports erforderlich.<br />

Spaß- bzw. Erlebnisbäder, d. h. kombinierte Hallen-/Freibäder<br />

mit verschiedenen Attraktionen haben in Abhängigkeit<br />

von ihrer Größe einen Einzugsradius von ½ bis 1<br />

Autostunde.<br />

Dem (regionsübergreifenden) sehr guten Angebot an<br />

Bädern im Erzgebirge und Vogtland steht ein Defizit an<br />

Hallenwasserfläche im Kreis Mittweida, vor allem auch im<br />

Mittelzentrum und Hochschulstandort Mittweida (ohne<br />

Wettkampfanforderungen entsprechendes Hallenbad)<br />

gegenüber. Die aus Landessicht erfolgte Feststellung,<br />

dass im Freistaat Sachsen kein zusätzlicher Bedarf an<br />

Hallenbadfläche besteht, wird aus regionalplanerischer<br />

Sicht im Einzelfall modifiziert bewertet.<br />

Die Plansätze sollen einen sachlichen und räumlichen<br />

Rahmen für den Einsatz öffentlicher Mittel, überwiegend<br />

für den Erhalt und teilweise attraktiven Ausbau der Freizeit-,<br />

Hallen-, Frei- und Naturbäder in Zentralen Orten und<br />

Tourismusgebieten geben. Durch Privilegierung dieser<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 76


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Städte wird zum einen ein entsprechendes Bevölkerungspotenzial<br />

(einschließlich des Einzugsgebietes) erfasst,<br />

zum anderen ist auch die geforderte ÖPNV-Anbindung<br />

gegeben.<br />

Die Umsetzung des Plansatzes in Tourismusgebieten<br />

dient der Stärkung des Fremdenverkehrs als Wirtschaftsfaktor.<br />

Der Weiterbetrieb vorhandener Bäder ist an die Einhaltung<br />

der hierfür geltenden Bestimmungen gebunden. Bezüglich<br />

Modernisierung und Sanierung besteht generell ein hoher<br />

Nachholebedarf.<br />

Auch im raumordnerischen Sinne zweckmäßig ist die<br />

Verbindung derartiger Maßnahmen mit einer Umgestaltung<br />

der Bäder entsprechend der veränderten Nutzerbedürfnisse.<br />

Ältere Bäder können durch Zusatzeinrichtungen sportliche,<br />

gesundheitliche und schulische Nutzungsmöglichkeiten<br />

vereinen.<br />

Benachbarte Kommunen sind angehalten, zur Feststellung<br />

und Umsetzung gemeinsamer Projekte sich abzustimmen,<br />

um weitere Möglichkeiten der Verbesserung dieses Bereiches<br />

der Daseinsvorsorge zu erschließen und zu unterstützen.<br />

Zu 11.2.10<br />

<strong>Region</strong>al bedeutsame Parkanlagen stellen unverzichtbare<br />

Schwerpunkte der Erholung, Bildung und Freizeitgestaltung<br />

von Besuchern in Verbindung mit der Außenwirkung<br />

der <strong>Region</strong> und für die einheimische Bevölkerung dar.<br />

Der Erhalt dieser Parkanlagen und ihre öffentliche Zugängigkeit<br />

sind erforderliche Voraussetzungen für die weitere<br />

dauerhafte Nutzung dieser historisch überkommenen<br />

Kulturdenkmale des Landschafts- und Gartenbaus.<br />

Zu 11.2.11<br />

Insbesondere Kleingartenanlagen haben in der <strong>Region</strong><br />

eine teils über 100jährige Tradition und sind pro 1000<br />

Einwohner deutlich häufiger vorhanden als im Bundesdurchschnitt.<br />

Ihre Bedeutung für die Freizeitgestaltung in<br />

der <strong>Region</strong> ist somit unstrittig. Dies gilt auch für die zukünftigen<br />

Jahre bis 2020 und darüber hinaus. Allerdings ist aus<br />

der Bevölkerungsentwicklung absehbar, dass der Bedarf<br />

langfristig wohl rückläufig sein wird. Der im Plansatz formulierte<br />

Erhalt der Kleingartenanlagen ist somit an den<br />

vorhandenen Bedarf gebunden.<br />

Die stärker an den sich entwickelnden Wohlstand gebundene<br />

Entstehung und Nutzung von Wochenendhausgebieten<br />

ist – insoweit auch eine Feriennutzung von Besuchern<br />

verbunden ist – möglicherweise von leichter Zunahme<br />

gekennzeichnet. Gleichwohl ist auch hier der demographische<br />

Aspekt wirksam und zumindest langfristig für die<br />

Umsetzung des Plansatzes zu berücksichtigen.<br />

Eine innerregionale Differenzierung der Entwicklung ist<br />

gegenwärtig nicht erkennbar.<br />

Zu 11.2.12<br />

Der regional bedeutsame Botanische Garten der Stadt<br />

<strong>Chemnitz</strong> ist die einzige derartige Einrichtung der <strong>Region</strong>.<br />

Zu ihm gehören Schulbiologiezentrum und Zentralschulgarten,<br />

wo Kindergarten- und Hortgruppen, Schulklassen<br />

sowie Arbeitsgemeinschaften naturbezogene Kenntnisse<br />

erwerben können. Neben seinem Bildungsauftrag trägt der<br />

Botanische Garten als weicher Standortfaktor dem Bedürfnis<br />

nach abwechslungsreicher Freizeitgestaltung Rechnung.<br />

Die weitere Unterstützung der Einrichtung durch die<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> liegt im regionalen Interesse.<br />

konzeptionelle Modifizierungen erfolgen, ist für die regionalplanerische<br />

Zielaussage nicht von Belang.<br />

Zu 11.3<br />

Zu 11.3.1<br />

Gesundheits- und Sozialwesen,<br />

Jugendhilfe<br />

Die Sicherung einer bedarfsgerechten, aber auch leistungsfähigen<br />

und humanen medizinischen Versorgung<br />

unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte ist ein übergeordnetes<br />

Ziel der Daseinsvorsorge auch aus regionalplanerischer<br />

Sicht.<br />

Neben völlig neu erbauten Krankenhäusern in Hartmannsdorf<br />

und Zschopau flossen in alle weiteren Krankenhäuser<br />

der <strong>Region</strong> in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel<br />

für Ergänzungs-, Ersatz- und Erweiterungsbauten bzw.<br />

Sanierungen einschließlich zugehöriger Ausrüstungen.<br />

Mögliche künftige investive Schwerpunkte zur Erhaltung<br />

der Leistungsfähigkeit der Krankenversorgung z.B. im<br />

Klinikum <strong>Chemnitz</strong> gGmbH (Schwerpunktversorgung), im<br />

DRK-Krankenhaus <strong>Chemnitz</strong>-Rabenstein und in den Zeisigwaldkliniken<br />

Bethanien <strong>Chemnitz</strong> oder auch in einer<br />

weiterhin flächendeckenden Versorgung werden sachgerecht<br />

aus regionaler Sicht unterstützt. Sie sind auf Grund<br />

des fachplanerischen Finanzierungsvorbehaltes hier kein<br />

zulässiger Gegenstand regionalplanerischer Zielaussagen.<br />

Zu 11.3.2<br />

Bereits in den letzten Jahren sind in der <strong>Region</strong> zunehmend<br />

offene Fachgebiete zu verzeichnen. Diese Tendenz<br />

wird sich nach Einschätzung durch das Gesundheitsministerium<br />

und die Landesärztekammer künftig noch verstärken,<br />

wobei die größten Probleme im ländlichen Raum zu<br />

erwarten sind. Die Verbesserung dieser Situation ist ein<br />

regionsweites Anliegen mit hoher Priorität, dessen regionalplanerischer<br />

Aspekt in der Verhinderung der Verletzung<br />

der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu sehen ist.<br />

Zu 11.3.3<br />

Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Form von<br />

Jugendzentren (mit pädagogischem Personal und einem<br />

differenzierten Freizeit- und Bildungsangebot) sowie Jugendräume<br />

wurden in den Jahren 1998 und 2002 statistisch<br />

erfasst. In diesem Zeitraum ist ein Anwachsen derartiger<br />

Einrichtungen in der <strong>Region</strong> von 173 auf 224 zu<br />

verzeichnen. Da das Betreiben derartiger Einrichtungen<br />

nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört, sind<br />

Schließungen in finanzschwachen Kommunen zu befürchten.<br />

Soweit schulische Belange nicht beeinträchtigt werden,<br />

kann die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden<br />

helfen, Betriebskosten zu sparen. Somit können evtl.<br />

erforderliche Schließungen verhindert werden. Ein pädagogisch<br />

geleitetes Freizeitangebot findet sich auch in den<br />

Schulen mit Ganztagesangeboten in Form von Schulklubs,<br />

Arbeitsgemeinschaften oder Angeboten der Schuljugendarbeit.<br />

Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Gebietsgrenzen<br />

überschreitenden Zusammenarbeit der freien<br />

Träger im Bereich Jugend und Soziales erschlossen und<br />

im Rahmen entsprechender Projekte umgesetzt werden.<br />

Zu 11.3.4<br />

In den vergangenen Jahren entstanden im Oberzentrum<br />

<strong>Chemnitz</strong> und in allen Kreisen der <strong>Region</strong> neue Altenpflegeheime,<br />

zum Großteil über staatliche Förderprogramme,<br />

Zu 11.2.13<br />

teilweise aber auch frei finanziert. Vorhandene Heime<br />

Das im ehemaligen Kaufhaus Schocken geplante Landesmuseum<br />

stellt für das Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> einen dards angepasst. Die Grundversorgung mit Plätzen in<br />

wurden saniert und den neuen Anforderungen und Stan-<br />

unverzichtbaren weiteren kulturellen Entwicklungsimpuls Altenpflegeheimen kann gegenwärtig als abgesichert<br />

dar. Inwieweit für das Haus der Archäologie ggf. noch eingeschätzt werden. Defizite bestehen an Pflegeheimplätzen<br />

für Menschen mit besonders hohem Bedarf an<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

B - 77


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Betreuung und Pflege (Demenzkranke, chronisch und<br />

mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke, Menschen im<br />

Wachkoma). Derartige Spezialeinrichtungen, darunter<br />

auch Hospize, sind nicht in jedem Kreis erforderlich und<br />

möglich, weshalb eine überkommunale Abstimmung bereits<br />

in der Planungsphase erfolgen muss.<br />

Zu 11.3.5<br />

In der <strong>Region</strong> wurden nach der Wende 18 Werkstätten und<br />

19 Wohnheime/-stätten für Behinderte neu errichtet. Damit<br />

verbesserte sich insbesondere die Situation der geistig<br />

und mehrfach Behinderten. Weitere Werkstätten und<br />

Wohnheime für Behinderte in den Landkreisen <strong>Chemnitz</strong>er<br />

Land und Annaberg sind erforderlich, um noch vorhandene<br />

Defizite abzubauen.<br />

Zu 11.3.6<br />

Betreutes Wohnen für Jugendliche bedeutet den Übergang<br />

vom Wohnen im Heim zur selbständigen Lebensführung<br />

mit eigener Wohnung, wobei auch mehrere Jugendliche in<br />

einer Wohnung leben können. Während im Jahr 1998<br />

lediglich 13 derartige Einrichtungen in der <strong>Region</strong> vorhanden<br />

waren, gab es sechs Jahre später bereits 34 (Statistisches<br />

Landesamt des Freistaates Sachsen, „Einrichtungen<br />

der Jugendhilfe im Freistaat Sachsen“). Die meisten derartigen<br />

Wohnformen sind im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> und in<br />

Zentralen Orten der Kreise Freiberg und Mittweida vorhanden.<br />

Im Kreis Annaberg gibt es keine betreute Wohnform<br />

für Jugendliche.<br />

Für Senioren ermöglicht betreutes Wohnen im Gegensatz<br />

zur Unterbringung im Pflegeheim Selbständigkeit bei<br />

bedarfsabhängiger Hilfe und Pflege. Das Angebot an<br />

dieser alternativen Wohnform in freigemeinnütziger und<br />

privater Trägerschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen.<br />

Diese Wohnform ist überwiegend in Zentralen Orten zu<br />

finden. Außerhalb dieser bieten sich auch die Versorgungs-<br />

und Siedlungskerne nach Z 2.6.3 an.<br />

Defizite in der Anzahl der Wohnungen sind momentan<br />

nicht zu verzeichnen. Allerdings wird der Bedarf steigen,<br />

da die Anzahl der Einwohner in der Altersgruppe über 65<br />

Jahre in den nächsten Jahren weiter zunimmt. Beim betreuten<br />

Wohnen für Senioren gibt es erhebliche qualitative<br />

Unterschiede, da der Bezeichnung keine einheitlichen<br />

Kriterien zugrunde liegen.<br />

Betreutes Wohnen für Behinderte bedeutet Wohnen in<br />

privatem Wohnraum, teilweise auch in Wohngemeinschaften,<br />

mit ambulanter Hilfe durch soziale Dienste. Besonders<br />

für junge Menschen kann das Wohnen in einer derartigen<br />

Wohnform einen Heimaufenthalt vermeiden.<br />

Die Gleichstellung behinderter Menschen bedingt die<br />

Bereitstellung entsprechenden Wohnraumes, wobei hier<br />

noch erhebliche Defizite bestehen. In den Zentralen Orten<br />

<strong>Chemnitz</strong>, Annaberg-Buchholz, Limbach-Oberfrohna und<br />

Glauchau wurden ganze Wohngebäude behindertengerecht<br />

gestaltet. Neben körperlich Behinderten können auch<br />

chronisch psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen<br />

durch betreute Wohnformen mehr Selbständigkeit<br />

erlangen.<br />

Zu 12<br />

Zu 12.1<br />

Zu 12.1.1<br />

Technischer Umweltschutz,<br />

technische Medien<br />

Abfallentsorgung<br />

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen sind die Abfallverbände<br />

als Öffentlich Rechtliche Entsorgungsträger in<br />

der Aufgabenpflicht, die Abfallentsorgungsanlagen einschließlich<br />

der Anlagen zum Umschlag von Abfällen zu<br />

errichten und zu betreuen.<br />

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sollen<br />

erforderliche Anlagenkapazitäten mindestens für einen<br />

Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt sein. Dieser Zeitrahmen<br />

gilt auch für entsprechende vertragliche Regelungen über<br />

Leistungen Dritter.<br />

Die zum 01.06.2005 geschlossenen Siedlungsabfalldeponien<br />

- Deponieklasse 2 - am Weißen Weg in <strong>Chemnitz</strong> und<br />

in Niederdorf werden auf Grundlage entsprechender Genehmigungen,<br />

befristet bis maximal 2009, als Abfalldeponieklasse<br />

1 nur für spezielle Abfälle (keine Siedlungsabfälle)<br />

weiterbetrieben. Parallel zur Verwahrung und Kontrollüberwachung<br />

der Deponiealtkörper werden die Standorte<br />

weiterhin für Prozesse der Vorbehandlung genutzt.<br />

Für das Gebiet des Abfallwirtschaftsverbandes <strong>Chemnitz</strong><br />

erfolgt am Standort Weißer Weg die mechanischphysikalische<br />

Vorbehandlung (Trocknung, Pelletierung,<br />

max. 150.000 t/a) mit anschließender Behandlung der<br />

Pellets.<br />

Im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Südwestsachsen<br />

wird der Restabfall über die Umladestationen<br />

in Niederdorf, Glauchau-Lipprandis und am Standort<br />

„Himmlisch Heer“ in Annaberg-Buchholz erfasst und verpresst<br />

(ca. 70.000 t/a) und anschließend zur thermischen<br />

Abfallbehandlung nach Zorbau (Sachsen-Anhalt) transportiert.<br />

Durch die zusätzlichen Behandlungs- und Umschlagsprozesse<br />

entstehen erhöhte Aufwendungen. Zur Sicherung<br />

stabiler und sozialverträglicher Kostenstrukturen sind diese<br />

Prozesse zu optimieren und bei geänderten Rahmenbedingungen<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Unter Beachtung wachsender Transportkosten auf der<br />

Straße, sollte auch gleisgebundener Transport geprüft<br />

werden.<br />

Für die getrennte Entsorgung (z.B. Elektronikabfälle) sind<br />

an den Bedarf angepasste Erfassungssysteme vorzuhalten,<br />

die eine für den Bürger zweckmäßige und akzeptable<br />

Entsorgung ermöglichen.<br />

Zu 12.1.2<br />

Das Erfordernis der Flächenvorsorge für Katastrophenfälle<br />

wurde insbesondere bei der Beräumung der Hochwasserschäden<br />

im August 2002 deutlich. Grundsätzlich sind<br />

bestimmte Flächenvorhaltungen für Zwischenablagerungen<br />

bei besonderen Schadenssituationen (wie Brandereignisse)<br />

erforderlich, die überörtlich genutzt werden<br />

können. Gemäß § 19 KrW-AbfG sind dazu in den Abfallwirtschaftskonzeptionen<br />

entsprechende Festlegungen zu<br />

treffen.<br />

Unter G 14.2 gibt der LEP 2003 vor, dass in den allgemeinen<br />

Katastrophenschutzplänen Festlegungen für Flächenvorhaltungen<br />

durch die Öffentlich-Rechtlichen-<br />

Entsorgungsträger getroffen werden sollen.<br />

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, entsprechende<br />

Lagerplätze im Rahmen der Bauleitplanung auszuweisen.<br />

Unter Beachtung der speziellen Anforderungen an diese<br />

Flächen hinsichtlich Gefährdungs- und Konfliktpotenzial<br />

sollten insbesondere vorhandene Standorte, die bereits für<br />

die Abfallwirtschaft genutzt werden, dafür vorgesehen<br />

werden.<br />

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B - 78


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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Zu 12.2<br />

Zu 12.2.1<br />

<strong>Region</strong>ale Schwerpunkte der<br />

Altlastensanierung<br />

Die Erfassung und Bewertung von altlastverdächtigen<br />

Flächen und Altlasten sowie die daraus erwachsende<br />

Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung<br />

oder Verminderung von Schutzgutgefährdungen entsprechend<br />

gesetzlich geregelter Abläufe nach BBodSchG bzw.<br />

BBodSchV ist neben der Sanierung militärischer Liegenschaften<br />

besonders für Industriebrachen von zumeist<br />

regionaler Bedeutung, da diese sowohl auf Grund ihrer<br />

Schadstoffpotenziale und latenten Umweltgefährdung als<br />

auch wegen ihrer Flächengrößen als Brachenstandorte<br />

Handlungserfordernisse darstellen und einer sinnvollen<br />

Endverwendung zuzuführen sind.<br />

Die Revitalisierung der genannten industriellen Altlastenstandorte<br />

kann heute auf Grund eines veränderten wirtschaftlichen<br />

Umfeldes, eines des auch nach Abschluss der<br />

Sanierung verbleibenden Restrisikos von Schadstoffen im<br />

Boden sowie wegen fehlender Belastbarkeit des Baugrundes<br />

nicht in jedem Fall mehr in eine industrielle oder gewerbliche<br />

Nachnutzung münden und muss letztlich dann in<br />

der Renaturierung ihren Abschluss finden. Dagegen ist sie<br />

für den Standort Freiberg - Altlastenprojekt „Saxonia“ -<br />

zumindest teilweise gesichert und im Vollzug. Für das erst<br />

in jüngster Zeit als regional bedeutsamer Altlaststandort<br />

erkannte Betriebsgelände des ehemaligen Steinkohlemahlwerkes<br />

in Hohndorf steht eine abschließende Beurteilung<br />

noch aus. Eine gewerbliche Weiterverwendung käme<br />

der Gemeinde Hohndorf zugute, die bisher über kein<br />

eigenes Gewerbegebiet verfügt.<br />

Zu 12.3<br />

Immissionsschutz<br />

Durch ein dichtes Messnetz werden Daten zur Immissionssituation<br />

im Freistaat Sachsen umfassend erfasst. Für<br />

Immissionsbelastungen durch Luftschadstoffe gelten die<br />

Grenzwerte der 22. BImSchV. Die Zielwerte zum Schutz<br />

der menschlichen Gesundheit und der Vegetation von<br />

bodennahem Ozon ergeben sich aus der 33. BImschV.<br />

Der Verkehr ist im <strong>Region</strong>sgebiet die stärkste Emissionsquelle.<br />

Das trifft vor allem für Stickoxide und Kohlenwasserstoffe<br />

zu. Entsprechend sind entlang der stark befahrenen<br />

Autobahnen, Bundesstraßen und innerörtlichen<br />

Hauptstraßen die Belastungen durch Luftschadstoffe am<br />

höchsten. Der Erhalt von Grünzügen und (Rest-) Waldflächen<br />

ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung.<br />

Soweit ein Handlungsrahmen für planerische Vorsorgemaßnahmen<br />

im Rahmen der Bebauungsplanung besteht,<br />

sind gemäß § 9 Abs.1 Nr.24 BauGB Schutzflächen frei zu<br />

halten.<br />

Neben der Erhöhung des Anteils im SPNV /ÖPNV, die bei<br />

der spezifischen CO 2 -Emission gegenüber dem motorisierten<br />

Individualverkehr ca. 1/3 der Emissionen bringen, sind<br />

besonders für den straßengebundenen Güterverkehr<br />

Entlastungsmaßnahmen im Siedlungsbereich dringend<br />

geboten. Dabei sind beispielsweise ergänzende Verkehrsanordnungen<br />

in besonders betroffenen Gemeinden mit<br />

hohem Durchgangsverkehr zu prüfen.<br />

Grundsätzlich sind die im Kapitel Verkehr genannten<br />

Planungsziele und Grundsätze geeignet, um spezifische<br />

Belastungen und aus Überlastung resultierende Umweltbeeinträchtigungen<br />

(Luftschadstoffe, Feinstaub, Lärm) zu<br />

reduzieren.<br />

hängt vor allem mit der intensiven Sonneneinstrahlung bei<br />

sommerlichen Hochdruckwetterlagen und den nur sehr<br />

langsam ablaufenden Ozonabbauprozessen zusammen.<br />

Besondere Belastungssituationen bestehen im grenznahen<br />

Raum zur Tschechischen Republik infolge von Ferntransporten<br />

aus dem nordböhmischen Industriegebiet. Es<br />

treten temporär Luft- und Geruchsbelästigungen auf, deren<br />

Ursachen noch nicht völlig geklärt sind.<br />

Das grenznahe Gebiet hat darüber hinaus auch die höchsten<br />

SO 2 - Belastungen in Sachsen.<br />

In den Kur- und Erholungsorten sowie schutzbedürftigen<br />

Sondergebieten sind im besonderen Maße gesetzliche<br />

Anforderungen zum Immissionsschutz und zur Standortqualität<br />

einzuhalten.<br />

Zur weiteren Konfliktminimierung sind für Gebiete mit<br />

hohen Immissionsbelastungen entsprechende Ursachen<br />

zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten zur Entlastung<br />

zu erarbeiten.<br />

In verschiedenen Städten und Gemeinden der <strong>Region</strong><br />

wurden bereits Schallimmissions- und Lärmminderungspläne<br />

entsprechend Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

aufgestellt bzw. Maßnahmen umgesetzt.<br />

Auf der Grundlage der neuen EU-Umgebungsrichtlinie sind<br />

u.a. in Ballungsräumen an Hauptverkehrsstraßen strategische<br />

Lärmkarten zu erstellen, die in entsprechende Aktionspläne<br />

einfließen. In der <strong>Region</strong> sind bereits zahlreiche<br />

Städte und Gemeinden (24 Stand 03/2007), die an den<br />

Bundesautobahnen oder stark befahrenen Bundes- und<br />

Hauptverkehrsstraßen liegen, in die strategische Lärmkartierung<br />

einbezogen. Aus den Aktionsplänen sind Maßnahmen<br />

zur Reduzierung der vorhandenen Beeinträchtigungen<br />

und zur Verhinderung zusätzlicher Lärmbelastungen<br />

zu entwickeln, die u.a. bei der Erstellung oder Fortschreibung<br />

von Bauleitplänen Anwendung finden.<br />

Damit wird gleichzeitig eine nachhaltige Minimierung<br />

verkehrsspezifischer Immissionsbelastungen erreicht.<br />

Für die Stadt <strong>Chemnitz</strong> wird darüber hinaus wegen<br />

Grenzwertüberschreitung von Feinstaub ein Luftreinhalteplan<br />

erarbeitet.<br />

Zu 12.4<br />

Telekommunikation<br />

Die flächendeckende Verteilung von modernen Informations-<br />

und Kommunikationssystemen ist unverzichtbarer<br />

Bestandteil für die verschiedensten gesellschaftlichen,<br />

wirtschaftlichen und privaten Anforderungen. Sie sind die<br />

Voraussetzung für innovative Entwicklungen und sichern<br />

Chancen am Wettbewerb.<br />

Von den neuen Angeboten im Breitbandmarkt werden<br />

ergänzend zu UMTS verstärkte Impulse für das Wachstum<br />

der Dienstleistungsangebote im Mobilfunk entstehen.<br />

Gleichzeitig ist der erforderliche Netzausbau nicht abgeschlossen<br />

und es sind weiterhin Investitionen durchzuführen.<br />

Ausgehend von dem bereits dichten Netz von Funk- und<br />

Telekommunikationsanlagen mit Antennen- und Sendetürmen<br />

besteht bei der weiteren Standortentwicklung<br />

Koordinierungs- und Bündelungsbedarf.<br />

Da die Netzbetreiber aufgrund einer Selbstverpflichtungserklärung<br />

neue Standorte in Abstimmung mit der jeweiligen<br />

kommunalen Behörde planen, sind im Bedarfsfall<br />

funktechnisch geeignete Alternativstandorte möglich. Im<br />

Rahmen dieser konzeptionellen Zusammenarbeit sind die<br />

jeweiligen Standortansprüche im Sinne der Konfliktminimierung<br />

zu koordinieren. Es sollen insbesondere Standorteinordnungen,<br />

von denen ein erhebliches Störpotenzial<br />

ausgeht, vermieden werden. Dazu gehören u.a. Standorte<br />

auf regionalbedeutsamen, landschaftsprägenden Erhebungen<br />

oder in der Nähe zu denkmalgeschützten baulichen<br />

Ensembles.<br />

Es ist dabei auch zu beachten, dass die Funktionsfähigkeit<br />

von Funkstellen und Radaranlagen in Verbindung mit<br />

Bauvorhaben im Außenbereich gemäß BauGB einen<br />

öffentlichen Belang darstellt.<br />

Besondere Belastungssituationen bestehen im grenznahen<br />

Raum zur Tschechischen Republik. In diesem Raum<br />

treten neben temporären Geruchsbelästigungen, zu denen<br />

in länderübergreifenden Gremien eine Klärung herbeigeführt<br />

werden soll, besonders im Sommerhalbjahr erhöhte<br />

Ozonwerte auf. Die höchsten Ozonkonzentrationen werden<br />

in den Gipfellagen des Erzgebirges gemessen. Das<br />

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B - 79


<strong>Region</strong>alplan <strong>Chemnitz</strong>-Erzgebirge<br />

Fortschreibung<br />

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Zu 13<br />

Verteidigung<br />

Zu 13.1<br />

Die beiden Städte Frankenberg und Marienberg werden<br />

gemäß LEP Z 2.4.3 als Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

„Verteidigung“ ausgewiesen. Damit wird<br />

die landesweite Bedeutung als Standorte der Bundeswehr<br />

herausgestellt und eine langfristige Sicherung dieser<br />

besonderen Gemeindefunktion angestrebt.<br />

Durch die Bundeswehrstandorte wird die wirtschaftliche<br />

Entwicklung und Bedeutung der beiden Städte und ihres<br />

Einzugsbereiches wesentlich gestärkt.<br />

Es werden Arbeitsplätze gesichert und vorhandene Infrastruktureinrichtungen<br />

zweckentsprechend genutzt.<br />

Die Ausweisung der Standorte in Karte 2 erfolgt entsprechend<br />

des LEP Zieles 17.11. Ein regionalplanerischer<br />

Handlungsrahmen zur Gebietsabgrenzung ist durch die<br />

Sonderstellung der Bundeswehr nicht gegeben.<br />

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B - 80

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