Pflegeversicherung (Deutsc egeversicherung (Deutschland) - Heloima
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Bei Unterbringung in einem Heim:<br />
- Leistungen für die Dauerpflege (vollstationäre Versorgung)<br />
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben in einem laufend aktualisierten gemeinsamen Rundschreiben zu<br />
den leistungsrechtlichen Vorschriften des Pflege Pflege-Versicherungsgesetzes Versicherungsgesetzes Stellung genommen. Das gemeinsame<br />
Rundschreiben kommentiert den Gesetzestext aus der Sicht der Pflegekassen, es enthält Verfahrenshinweise<br />
und konkretisiert die Umsetzung der einzelnen Leistungen und Leistungsbestandteile (siehe Weblinks).<br />
Befristung<br />
Die Zuordnung zu einer Pflegestufe, die Anerkennung als Härtefall sowie die Bewilligung von Leistungen dürfen<br />
ab dem 1. Juli li 2008 befristet werden. Die Befristung kann wiederholt werden und darf einen Zeitraum von bis<br />
zu 3 Jahren umfassen (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Die Befristung erfolgt, wenn und soweit eine Verringerung des<br />
Hilfebedarfs nach der Einschätzung des Medizinischen Di Dienstes enstes der Krankenversicherung zu erwarten ist.<br />
Leistungen bei häuslicher Pflege (häusliche Pflegehilfe)<br />
Im Jahr 2003 entschieden sich etwa zwei Drittel der Leistungsempfänger für die ambulante, häusliche Pflege. In<br />
der gewohnten häuslichen Umgebung fühlt sich der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen ger geringeren<br />
psychischen Belastungen ausgesetzt als bei einem Heimaufenthalt. Es besteht jedoch eine zunehmende<br />
Tendenz zugunsten stationärer Leistungen (Quelle: VDAK, „Zahlen, Daten, Fakten“, s. u.).<br />
Laufende Pflegeleistungen<br />
Pflegegeldzahlungen für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte<br />
Pflegepersonen<br />
Politisch ist diese Unterstützung ein Ausdruck der Anerke Anerkennung nnung privater Hilfe, die als „ehrenamtliche“ Tätigkeit<br />
gilt. Pflegepersonen stehen also nicht in einem Arbeitsverhältnis. . Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um<br />
Familienangehörige amilienangehörige oder Familienfremde handelt und ob diese für die persönliche Grundpflege oder die<br />
hauswirtschaftliche Versorgung tätig sind. Voraussetzung für diese Art der Pflege ist nur, dass sie hinreichend<br />
sichergestellt ist, was zunächst der Gutacht Gutachter er feststellt und bei den laufenden Qualitätssicherungsbesuchen<br />
bestätigt wird (vgl. den folgenden Abschnitt).<br />
Für diese häusliche Pflege werden dem Pflegebedürftigen „Geldleistungen“ gewährt. Diese betragen monatlich<br />
(in €)<br />
in Pflegestufe bis 30. Juni 2008 ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012<br />
I 205<br />
II 410<br />
III 665<br />
215 225 235<br />
420 430 440<br />
675 685 700<br />
Eine Härtefallregelung gibt es bei dieser eser „Geldleistung“ nicht. Die Pflege und das Pflegegeld kann der<br />
Pflegebedürftige auf mehr als eine Person aufteilen (beispielsweise persönliche Pflege durch den Ehepartner<br />
und die zur Pflege gehörige hauswirtschaftliche Versorgung durch eine familienfrem<br />
familienfremde de Person). Der<br />
Pflegebedürftige muss die Verwendung der Gelder nicht im Einzelnen nachweisen.<br />
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