Verordnung gymnasiale Oberstufe - Halepaghen-Schule
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<strong>Verordnung</strong><br />
Ergänzungen<br />
haben, sind während des ersten und<br />
zweiten Schulhalbjahres auch mehr als<br />
jeweils eine Klausur oder zwei Klausuren<br />
möglich, die dafür allerdings kürzer ausfallen<br />
können. Im dritten oder vierten<br />
Schulhalbjahr schreibt jede Schülerin<br />
und jeder Schüler in den vier schriftlichen<br />
Prüfungsfächern jeweils mindestens<br />
eine Klausur von Art und Dauer der<br />
Abiturprüfungsarbeit; die zeitliche Festlegung<br />
erfolgt durch die <strong>Schule</strong>.<br />
Leistungsfeststellungen im Seminarfach<br />
10.10 In einem Schulhalbjahr der Qualifikationsphase<br />
wird im Seminarfach eine<br />
Facharbeit geschrieben. Die Facharbeit<br />
gibt den Schülerinnen und Schülern exemplarisch<br />
Gelegenheit zur vertieften<br />
selbstständigen wissenschaftspropädeutischen<br />
Arbeit. Sie bezieht sich auf den<br />
Unterrichtsgegenstand des Schulhalbjahres<br />
und soll den Rahmen von 15<br />
Textseiten in Maschinenschrift nicht<br />
überschreiten. Die Schülerin oder der<br />
Schüler hat durch Unterschrift am Ende<br />
der Facharbeit zu versichern, dass sie<br />
oder er diese selbstständig angefertigt,<br />
keine anderen als die angegebenen<br />
Hilfsmittel benutzt und die Stellen der<br />
Facharbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen<br />
Inhalt anderen Werken entnommen<br />
wurden, mit genauer Quellenangabe<br />
kenntlich gemacht hat. Die<br />
Facharbeit kann als Einzel- oder Gruppenarbeit<br />
angefertigt werden, wobei im<br />
Falle der Gruppenarbeit die Einzelleistung<br />
der Schülerin oder des Schülers<br />
klar ersichtlich sein muss. Das Thema<br />
der Facharbeit wird von der Fachlehrerin<br />
oder dem Fachlehrer gestellt; die Facharbeit<br />
wird von ihr oder von ihm bewertet,<br />
stellt die schriftliche Leistungsüberprüfung<br />
in dem Schulhalbjahr dar und<br />
geht mit einem Anteil von 50% in die<br />
Gesamtbewertung des Schulhalbjahres<br />
ein.<br />
10.11 In den übrigen Schulhalbjahren<br />
treten im Seminarfach an die Stelle von<br />
Klausuren nach Nrn. 10.8 und 10.9<br />
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