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Verordnung gymnasiale Oberstufe - Halepaghen-Schule

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<strong>Verordnung</strong><br />

Ergänzungen<br />

haben, sind während des ersten und<br />

zweiten Schulhalbjahres auch mehr als<br />

jeweils eine Klausur oder zwei Klausuren<br />

möglich, die dafür allerdings kürzer ausfallen<br />

können. Im dritten oder vierten<br />

Schulhalbjahr schreibt jede Schülerin<br />

und jeder Schüler in den vier schriftlichen<br />

Prüfungsfächern jeweils mindestens<br />

eine Klausur von Art und Dauer der<br />

Abiturprüfungsarbeit; die zeitliche Festlegung<br />

erfolgt durch die <strong>Schule</strong>.<br />

Leistungsfeststellungen im Seminarfach<br />

10.10 In einem Schulhalbjahr der Qualifikationsphase<br />

wird im Seminarfach eine<br />

Facharbeit geschrieben. Die Facharbeit<br />

gibt den Schülerinnen und Schülern exemplarisch<br />

Gelegenheit zur vertieften<br />

selbstständigen wissenschaftspropädeutischen<br />

Arbeit. Sie bezieht sich auf den<br />

Unterrichtsgegenstand des Schulhalbjahres<br />

und soll den Rahmen von 15<br />

Textseiten in Maschinenschrift nicht<br />

überschreiten. Die Schülerin oder der<br />

Schüler hat durch Unterschrift am Ende<br />

der Facharbeit zu versichern, dass sie<br />

oder er diese selbstständig angefertigt,<br />

keine anderen als die angegebenen<br />

Hilfsmittel benutzt und die Stellen der<br />

Facharbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen<br />

Inhalt anderen Werken entnommen<br />

wurden, mit genauer Quellenangabe<br />

kenntlich gemacht hat. Die<br />

Facharbeit kann als Einzel- oder Gruppenarbeit<br />

angefertigt werden, wobei im<br />

Falle der Gruppenarbeit die Einzelleistung<br />

der Schülerin oder des Schülers<br />

klar ersichtlich sein muss. Das Thema<br />

der Facharbeit wird von der Fachlehrerin<br />

oder dem Fachlehrer gestellt; die Facharbeit<br />

wird von ihr oder von ihm bewertet,<br />

stellt die schriftliche Leistungsüberprüfung<br />

in dem Schulhalbjahr dar und<br />

geht mit einem Anteil von 50% in die<br />

Gesamtbewertung des Schulhalbjahres<br />

ein.<br />

10.11 In den übrigen Schulhalbjahren<br />

treten im Seminarfach an die Stelle von<br />

Klausuren nach Nrn. 10.8 und 10.9<br />

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