Theodor-Heuss-Gymnasium Freyastraße 10 67059 Ludwigshafen ...
Theodor-Heuss-Gymnasium Freyastraße 10 67059 Ludwigshafen ...
Theodor-Heuss-Gymnasium Freyastraße 10 67059 Ludwigshafen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />
<strong>Freyastraße</strong> <strong>10</strong><br />
<strong>67059</strong> <strong>Ludwigshafen</strong>/Rhein<br />
Tel.: 0621/504-4317<strong>10</strong><br />
Fax: 0621/504-431798<br />
Internet: http://www.thg-lu.de<br />
Erster Elternbrief 2011/12<br />
<strong>Ludwigshafen</strong> am Rhein, den 08.08.2011<br />
An die Eltern und SchülerInnen des <strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Ludwigshafen</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe SchülerInnen,<br />
Zum ersten Schultag im neuen Schuljahr 2011/12 begrüße ich Sie und Euch alle recht herzlich;<br />
Euch Schülerinnen und Schülern wünsche ich einen guten Einstieg und eine erfolgreiche Arbeit<br />
auf der neuen Klassenstufe; ich hoffe, dass Ihr Euch auch in diesem Jahr wieder in Eurer<br />
Schule wohl fühlen könnt und gerne her kommt. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Part<br />
in der Schulgemeinschaft; als LehrerInnen und Schulleitung freuen wir uns auf eine gute<br />
Zusammenarbeit mit Ihnen und begrüßen auch Sie sehr herzlich im neuen Schuljahr.<br />
Am ersten Schultag begrüßen wir 88 neue SchülerInnen in den fünften Klassen, für die wir drei<br />
Parallelklassen eingerichtet haben. Ihnen wünschen wir einen guten Start in ihrer neuen<br />
Schule, der ja eine ganz neue Lebensphase einleitet. Wir werden alles tun, um ihnen das<br />
Eingewöhnen in die neue (Lern)-Umgebung zu erleichtern.<br />
Fast am Ende ihrer Schulzeit am <strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong> sind die SchülerInnen aus dem<br />
Jahrgang 13 angekommen. Mit Riesenschritten bewegt sich die Zeit auf die schriftlichen<br />
Abiturprüfungen im Januar zu und schon Ende März werden die AbiturientInnen nach der<br />
mündlichen Prüfung die Schule verlassen. Einige von ihnen werden sich nach dem<br />
abgeschlossenen Abitur auch noch den IB-Diploma Prüfungen stellen und sich neben dem<br />
rheinland-pfälzischen Abitur somit eine internationale Zusatzqualifikation erwerben. Wir sind<br />
sehr glücklich über die Tatsache, dass mit Hilfe aller Beteiligten die Implementationsphase<br />
erfolgreich abgeschlossen werden konnte und wir nach den ersten drei Durchläufen in die<br />
Qualitätsarbeit eingetreten sind.<br />
Für die Vorbereitungs- und Prüfungszeit werden alle unsere AbiturientInnen viel Kraft, Energie,<br />
Motivation für die Sache und Durchhaltevermögen brauchen, damit sie erfolgreich abschließen<br />
können. Das wünschen wir allen von Herzen.<br />
Nun wünsche ich uns allen für das neue Schuljahr einen guten gemeinsamen Start.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre<br />
Christa David-Wadle (Schulleiterin)<br />
Bitte lesen Sie auch die Rückseite!
Mit diesem Schreiben liegt Ihnen nur die erste, einleitende Seite zu unserem Elternbrief vor.<br />
Der komplette Elternbrief, der wichtige Informationen und Regelungen enthält, ist auf unserer<br />
Homepage www.thg-lu.de abgelegt.<br />
1. Elternbrief 2011/12: Themenübersicht:<br />
1. Personalnachrichten<br />
2. Epochalunterricht<br />
3. Arbeitsgemeinschaften<br />
4. Musischer Schwerpunkt und Instrumentalunterricht<br />
5. Wahlen<br />
6. Termine<br />
7. Regelungen im Schulleben<br />
8. Hygienebelehrung<br />
9. Neue Hausordnung<br />
<strong>10</strong>. Sonstiges<br />
Anhang: Die neue Hausordnung<br />
Bitte nehmen Sie ihn entweder über das Internet oder in gedruckter Form auf jeden Fall zur<br />
Kenntnis:<br />
- Wenn der Elternbrief für Sie im Internet zugänglich ist, sehen Sie ihn bitte dort ein.<br />
- Im anderen Fall wird der Klassenleiter / die Klassenleiterin Ihres Kindes die weiteren<br />
Informationen des Elternbriefes am Dienstag oder Mittwoch als gedruckte Version<br />
ausgeben.<br />
Bitte bestätigen Sie in jedem Fall den Empfang erst, wenn Sie den Brief auch tatsächlich<br />
gelesen haben.<br />
bitte hier abtrennen und umgehend an die Klassenleitung zurückgeben<br />
Empfangsbescheinigung<br />
Name der Schülerin/des Schülers<br />
Klasse<br />
Ich habe den ersten Elternbrief im Schuljahr 2011/12 des THG vom 08. August 2011 zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Ort und Datum<br />
Unterschrift (Erziehungsberechtigte( r ) oder<br />
volljährige SchülerInnen)<br />
2
1. Elternbrief 2011/12: Themenübersicht:<br />
1. Personalnachrichten<br />
2. Epochalunterricht<br />
3. Arbeitsgemeinschaften<br />
4. Musischer Schwerpunkt und Instrumentalunterricht<br />
5. Wahlen<br />
6. Termine<br />
7. Regelungen im Schulleben<br />
8. Hygienebelehrung<br />
9. Die neue Hausordnung<br />
<strong>10</strong>. Sonstiges<br />
Anhang: Die neue Hausordnung<br />
1. Personalnachrichten<br />
Zu Beginn des Schuljahres hinaus begrüßen eine neue Kollegin und einen neuen Kollegen; es<br />
sind Frau Rautenberg (Musik / ev. Religion), und Herr Bisson (Mathematik, Musik). Frau<br />
Stefanie Diener (BK / EK) kehrt aus ihrer Elternzeit zurück und schließt in diesem Halbjahr ihr<br />
Referendariat ab. Als Bibliothekskraft konnten wir Frau Esther Ziegler gewinnen.<br />
Ab September erwarten wir unsere Fremdsprachenassistentin, Frau Desrosiers, aus Kanada<br />
zurück. Sie hat sich im letzten Jahr am THG und bei ihrer Arbeit mit den Französischlernern am<br />
THG so wohl gefühlt, dass sie ein Verlängerungsjahr beantragt hat. Sie wird bis Ende des<br />
Schuljahres als „native speaker“ den Französischunterricht bereichern<br />
Allen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir einen guten Start an ihrer neuen Schule.<br />
Ein Nachtrag zum letzten Elternbrief des Schuljahres 20<strong>10</strong>/11: Bei der Aufstellung über die<br />
Leistungen unserer SchülerInnen bei „Jugend musiziert“ haben wir leider zwei Namen<br />
übersehen: es sind Luise Schädler (jetzt 7d), die einen tollen zweiten Platz in Klavier (solo),<br />
Altersgruppe II erreichte und Sebastian Klein (jetzt 9a), der einen dritten Platz erzielte.<br />
Ebenso ist unsere Preisträgerin in der dritten Runde der Mathematik-Olympiade, die sogar<br />
einen 1. Preis erzielt hat, Annika Fitz, jetzt Klasse 6c, nur mit den in der ersten und zweiten<br />
Runde erzielten Preisen genannt worden. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen: Natürlich<br />
freuen wir uns mit allen unseren SchülerInnen über deren guten Leistungen und gratulieren<br />
ihnen sehr herzlich dazu!<br />
2. Epochalunterricht<br />
In den Klassenstufen 9 und <strong>10</strong> wird Epochalunterricht erteilt.<br />
Wir möchten die betroffenen SchülerInnen und ihre Eltern auf die folgende Regelung<br />
aufmerksam machen:<br />
“Wird in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach Epochalunterricht nur im ersten Schulhalbjahr<br />
erteilt, so sind die Eltern zu Beginn des Schulhalbjahres darauf hinzuweisen, dass die<br />
Zeugnisnote des Halbjahreszeugnisses der Entscheidung über die Versetzung oder den<br />
erfolgreichen Besuch zugrunde gelegt wird”.(§ 56,8 ÜSchO).<br />
Übersicht über den Epochalunterricht im Schuljahr 2011/2012:<br />
Klasse<br />
1. Halbjahr<br />
Fächer<br />
2. Halbjahr<br />
Fächer<br />
9a Bk Mu<br />
3
Ek<br />
Ge<br />
9b Ge Bk<br />
Ek<br />
Mu<br />
9c Ek Bk<br />
Ge<br />
Mu<br />
9d Mu Bk<br />
Ek<br />
Ge<br />
<strong>10</strong>a Bk Ek<br />
Mu<br />
Sk<br />
<strong>10</strong>b Bk Ek<br />
Sk<br />
Mu<br />
<strong>10</strong>c Bk Ek<br />
Mu<br />
Sk<br />
<strong>10</strong>d Ek Mu<br />
Bio<br />
Bk<br />
3. Arbeitsgemeinschaften<br />
Auch in diesem Schuljahr können zahlreiche Arbeitsgemeinschaften (Bereiche: Musik, Kunst,<br />
Theater, Sport, Sprachen, Naturwissenschaften, Politik, Schulsanitätsdienst etc.) eingerichtet<br />
werden, teilweise auch in Zusammenarbeit mit der Anne- Frank-Realschule. Das Programm<br />
kann zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht vollständig dargestellt werden; die SchülerInnen<br />
werden per Aushang informiert, bitte konsultieren Sie in den ersten Wochen des neuen<br />
Schuljahres auch die Homepage des THG zu diesem Thema.<br />
4. Musischer Schwerpunkt und Instrumentalunterricht<br />
Das THG ist eines von sechs Gymnasien im Lande mit musischem Schwerpunkt. Dies<br />
bedeutet, dass wir für die fünften und sechsten Klassen ein verstärktes Angebot im<br />
Musikunterricht (3 anstatt 2 Wochenstunden) haben und darüber hinaus zahlreiche Musik-AGs<br />
anbieten. Ebenso kann in diesem Rahmen Instrumentalunterricht erteilt werden.<br />
Bitte informieren Sie sich über die besonderen Angebote und Bedingungen im Rahmen dieses<br />
Schwerpunktes über die MusiklehrerInnen und die Homepage der Schule.<br />
Dort finden Sie auch die Ankündigungen für unsere Konzerte. Wir freuen uns über eine rege<br />
Teilnahme der Schulgemeinschaft an unseren Aufführungen.<br />
5. Wahlen<br />
5.1. VertrauenslehrerInnen<br />
Schon am Ende des letzten Schuljahres wurden die Wahlen für die<br />
VertrauenslehrerInnen durchgeführt. Die SchülerInnen wählten Frau Mayer und Herrn<br />
Galla.<br />
5.2. Schülervertretung<br />
Zum Schülersprecher gewählt wurde Florian Sitrin (Jgst.12).<br />
5.3. Klassen- und Kurselternbeiräte, Schulelternbeirat<br />
4
In diesem Schuljahr stehen in fast allen Klassenstufen/Klassen Neuwahlen für die<br />
Elternvertretungen an. Die Wahlen sind für den 24.08 und 25.08.2011 vorgesehen. Konkrete<br />
Einladungen mit genauem Datum und Uhrzeit für Ihre Klasse / Ihren Kurs gehen Ihnen im Laufe<br />
dieser Woche zu.<br />
Die Wahlperiode des scheidenden Schulelternbeirats erstreckt sich noch bis zum Herbst 2011,<br />
so dass für den 26.09.2011 die Wahl zum Schulelternbeirat terminiert wurde. Auch hierfür wird<br />
eine konkrete Einladung noch rechtzeitig ergehen.<br />
Allen denjenigen, die sich bereit erklärt haben, für die Gemeinschaft Aufgaben zu übernehmen<br />
und von ihren jeweiligen Gremien mit einem Mandat beauftragt wurden, danken wir für ihr<br />
ehrenamtliches Engagement. Wir wünschen ihnen bei der Ausübung ihres Amtes viel Erfolg<br />
und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.<br />
6. Termine<br />
Diese Liste wird laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig auf der Homepage<br />
(Termine) nach der aktualisierten Version!<br />
12.08.2011 08.30 Uhr Schuljahreseröffnungsgottesdienst<br />
Aula<br />
Stundenplanmäßiger Unterricht ab der 3. Stunde<br />
15.08.-23.08.2011 (gestaffelt) Integrationsfahrten der <strong>10</strong>. Klassen, je zwei -<br />
tägig, nach Worms<br />
29.08.2011 - Integrationsfahrt der Klasse 5c mit den<br />
31.08.2011 KlassenleiterInnen, FachlehrInnen und PatInnen<br />
nach Altleiningen<br />
31.08.2011 Integrationsfahrt der Klassen 5a und 5b mit den<br />
02.09.2011 KlassenleiterInnen, FachlehrInnen und PatInnen<br />
nach Altleiningen<br />
24.08.2011 und<br />
25.08.2011 Wahlen zu den KEVs<br />
26.09.2011 Wahl des SEB<br />
28.09.2011 - Konzertreise nach Okemos<br />
08.<strong>10</strong>.2011<br />
19.11.2011 Tag der offenen Tür<br />
21.11.2011 unterrichtsfrei- Augleichstag f. Tag der offenen Tür<br />
27.11.2011 17.00 Uhr Benefizkonzert<br />
Christ-König-Kirche<br />
Oggersheim<br />
12.01.2012 – Schriftliche Abiturprüfungen<br />
26.01.2012<br />
27.01.2012 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für die Jahrgänge<br />
5 – 12<br />
30.01.2012 Beginn des 2. Schulhalbjahres, Wechsel des Epochalunterrichtes<br />
5
<strong>10</strong>.02.2012 ab 14.00 Uhr Elternsprechtag<br />
15.03.2012 und Mündliche Abiturprüfung<br />
16.03.2012 (unterrichtsfrei für die Jahrgangsstufen 5 – 12)<br />
23.03.2012 11.30 Uhr Ausgabe der Abiturzeugnisse, Verabschiedung<br />
Aula<br />
der AbiturientInnen<br />
(nach der 4. Stunde unterrichtsfrei für die Jahrgangsstufen<br />
5-12)<br />
11.04.2011- Betriebspraktikum der Jahrgangsstufe 11<br />
15.04.2011<br />
01.06.2011 Ausgabe der Jahreszeugnisse an SchülerInnen der<br />
Jahrgangsstufe 6<br />
08.06.2011 und Sommerkonzert (evtl auch 09.06 und <strong>10</strong>.06.2011, wird<br />
09.06.2011 noch festgelegt)<br />
22.06.2011 Letzter Schultag: Ausgabe der Jahreszeugnisse an<br />
SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 und 7-12<br />
Ferientermine im neuen Schuljahr (genannt sind jeweils der erste und der letzte Ferientag):<br />
04.<strong>10</strong>.2011 – 14.<strong>10</strong>.2011: Herbstferien<br />
22.12.2011 – 06.01.2012: Weihnachtsferien<br />
29.03.2012 – 13.04.2012: Osterferien<br />
02.07.2012 – <strong>10</strong>.08.2012: Sommerferien<br />
die beweglichen Ferientage/ sonstigen unterrichtsfreien Tage liegen an den folgenden<br />
Terminen:<br />
21.11.2011 Ausgleichstag für Tag der offenen Tür (19.11.2011)<br />
20.02.2012 Rosenmontag<br />
21.02.2012 Faschingsdienstag<br />
(15.03. und (Mündliches Abitur)<br />
16.03.2012)<br />
18.05.2012 “Brückentag” Christi Himmelfahrt<br />
08.06.2012 “Brückentag” nach Fronleichnam<br />
7. Regelungen im Schulleben<br />
7.1. Schülerkartei<br />
Wir bitten, Adressen-Änderungen unaufgefordert dem Sekretariat bekannt zu geben. Im<br />
täglichen Schulleben ist es notwendig, dass wir in die Schülerkartei, soweit möglich, auch Ihre<br />
Telefonnummer aufnehmen oder einen Anschluss, über den Sie erreichbar sind. Auch hier<br />
bitten wir um Angabe der Änderungen.<br />
7.2. GastschülerInnen<br />
Wir freuen uns, wenn wir die (ausländischen) Besucher Ihrer Kinder als Gäste in der Schule<br />
begrüßen können. Diese können auch mit Ihren Kindern den Unterricht besuchen. In diesem<br />
6
Fall bitten wir um eine schriftliche Voranmeldung mit Name und Angabe des<br />
Besuchszeitraumes sowie eine verbindliche Erklärung, dass der Gast privat ausreichend<br />
versichert ist.<br />
7.3. Unterrichtsversäumnisse<br />
Kann ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Eltern oder die volljährige<br />
Schülerin/der Schüler umgehend (am Schulvormittag Anruf im Sekretariat), spätestens aber<br />
am dritten Tag auch schriftlich die Schule (an die Klassenleitung) über den Grund der<br />
Abwesenheit. Bei Rückkehr wird eine von den Eltern / Erziehungsberechtigten unterzeichnete<br />
schriftliche Entschuldigung vorgelegt, aus der die Dauer der Abwesenheit und deren Grund<br />
hervorgehen.<br />
Sollte ein(e) SchülerIn während des Schultages erkranken, muss er / sie sich im Sekretariat<br />
abmelden. In der Regel werden die Erziehungsberechtigten telefonisch verständigt, wenn ein(e)<br />
SchülerIn vorzeitig krank nach Hause entlassen wird. Gegebenenfalls bitten wir auch die Eltern<br />
das erkrankte Kind abzuholen.<br />
7.4. Zahl der Klassenarbeiten im Schuljahr<br />
In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom<br />
18.08.1999 wird die Zahl der Klassenarbeiten geregelt:<br />
Fach<br />
Klassenstufe<br />
5 6 7 8 9 <strong>10</strong><br />
Deutsch<br />
(Verfassen von Texten//Diktat)<br />
4/2 4/2 4/2 4/2 4/2 4/0<br />
Mathematik 5 5 5 4 5 5<br />
Latein 1. FS 5 5 5 4 4 4<br />
Englisch 2. FS - 3 4 4 4 4<br />
Französisch 3. FS - - - 4 4 4<br />
Griechisch 3. FS - - - 4 4 4<br />
7.5. Sprechstunden der Lehrkräfte<br />
Da Einzelprobleme nicht in der Klassenelternversammlung behandelt werden können, ist es<br />
sinnvoll, wenn Sie regen Gebrauch von Lehrersprechstunden machen. In den nächsten Tagen<br />
wird ein Sprechstundenplan neben dem Sekretariat ausgehängt, ebenso finden Sie dann auch<br />
eine entsprechende Aufstellung auf der Homepage. Über das Sekretariat oder die Lehrkräfte<br />
unmittelbar können auch andere Sprechstunden vereinbart werden. Bitte melden Sie sich in<br />
jedem Fall vorher über Ihr Kind oder über das Sekretariat an, da die Lehrkräfte durch<br />
Klassenveranstaltungen, Krankheit oder Besuch von Fortbildungsveranstaltungen verhindert<br />
sein können. Da sich die Sprechstunden aus verschiedenen Gründen rasch ändern können,<br />
wird auf eine Angabe im Elternbrief verzichtet.<br />
Für Probleme in der Orientierungsstufe (Kl. 5 – 6) ist Herr Mikolasch Ihr Ansprechpartner, für<br />
die Mittelstufe (Kl. 7 - <strong>10</strong>) vermittelt Ihnen in der Vakanz der Mittelstufenleitungsstelle das<br />
Sekretariat kompetente Ansprechpartner für zusätzliche Beratungsgespräche. Für MSS-<br />
Angelegenheiten bitte ich, Herrn Pfeifer zu kontaktieren. Fragen zu unserem bilingualen<br />
Schwerpunkt und dem International Baccalaureate beantwortet Ihnen Frau Maaß.<br />
Gesprächstermine mit der Schulleitung vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat.<br />
7.6. Fundsachen<br />
Fundsachen werden beim Hausmeister hinterlegt und von diesem in den beiden Schränken mit<br />
Glastüren im Foyer, Ausgang West, ausgestellt. Verwertbare Objekte, die nach Ablauf des<br />
Schuljahres nicht abgeholt werden, stellen wir einer karitativen Organisation zur Verfügung.<br />
7
7.7. Wertsachen und Bargeld<br />
Wir bitten Sie, den Kindern keine größeren Geldbeträge oder Wertsachen mitzugeben. Ist die<br />
Mitnahme eines größeren Geldbetrages ausnahmsweise notwendig, so raten wir den Kindern,<br />
das Geld beim Hausmeister oder im Sekretariat in Verwahrung zu geben. Die Schule haftet<br />
keinesfalls für etwaigen Verlust. Während des Unterrichts in Sport nehmen die Lehrkräfte<br />
abgegebene Wertsachen unter Verschluss. Bitte auf keinen Fall Wertsachen in den<br />
Garderoben der Sporthalle lassen! Fahrkarten und kleinere Geldbeträge sollten in einem<br />
Brustbeutel aufbewahrt werden.<br />
7.8. Schülerversicherung<br />
Durch Gesetz sind alle SchülerInnen bei schulischen Veranstaltungen und auf den damit<br />
zusammenhängenden Schulwegen gegen die Folgen von Unfällen versichert. Die<br />
Schülerunfallversicherung deckt alle durch einen Unfall eintretenden Körperschäden. Die<br />
Leistungen umfassen Heilbehandlungen ohne zeitliche Begrenzung, Berufs- bzw. Schulhilfe<br />
zum Aufholen versäumten Unterrichts und eventuell eine Rente.<br />
Wir bitten die Erziehungsberechtigten um Mitteilung über Unfälle, von denen wir keine Kenntnis<br />
haben (z.B. Unfall auf dem Schulweg). Grundsätzlich sind Schülerunfälle dann zu melden,<br />
wenn ein Arzt aufgesucht wird, da die Krankenversicherungen in diesem Fall keine Kosten<br />
übernehmen.<br />
Die Stadt <strong>Ludwigshafen</strong> als Schulträger macht darauf aufmerksam, dass bei Schulunfällen<br />
keine privatärztliche Verrechnung möglich ist. Die Schulversicherung zahlt nur die vertraglich<br />
vereinbarten Sätze. Der behandelnde Arzt ist ggf. auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />
Bei den von der Schulleiterin anerkannten und durch Aufsicht geregelten verbindlichen<br />
Schulveranstaltungen (Klassenfahrten, Skifreizeiten, Studienaufenthalten, Wandertagen,<br />
Theaterbesuchen usw.) sind alle SchülerInnen versichert. Private Tätigkeiten während dieser<br />
Veranstaltungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Während des Schulweges bleibt<br />
der Schutz erhalten, selbst wenn ein Umweg gemacht wird, wenn dieser sicherer oder schulisch<br />
bedingt ist. Zu Hause sind SchülerInnen grundsätzlich nicht über die Schülerunfallversicherung<br />
versichert.<br />
Wenn SchülerInnen während der normalen Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen und<br />
sich damit der notwendigen Aufsicht entziehen, verlieren sie den Versicherungsschutz.<br />
Deswegen ist den Klassen 5-<strong>10</strong> das Verlassen des Schulgeländes in dieser Zeit nicht gestattet.<br />
Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss können alle SchülerInnen mit Zustimmung ihrer Eltern die<br />
Schule unmittelbar verlassen. Sollte von den Eltern in diesen Fällen jedoch eine<br />
Beaufsichtigung der SchülerInnen bis zum Ende der regelmäßigen Unterrichtszeit gewünscht<br />
werden, so bitten wir um eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung.<br />
7.9. Außerunterrichtliche Aktivitäten am THG<br />
Zur Ihrer Orientierung veröffentlichen wir hier einen Überblick über die im Rahmen unseres<br />
pädagogischen Konzepts (vgl. Qualitätsprogramm) für die verschiedenen Klassenstufen bzw.<br />
Gruppierungen regelmäßig vorgesehenen Fahrten und Freizeiten. Die konkret für Ihr Kind<br />
stattfindenden Projekte werden Ihnen rechtzeitig an Elternabenden oder in schriftlicher Form<br />
vorgestellt.<br />
Klassen- und Kursveranstaltungen sind verbindliche schulische Veranstaltungen; auch bei<br />
Orchester-, Theater-, Musical- und Chorseminaren ist die Teilnahme für die jeweiligen<br />
Mitglieder verbindlich.<br />
Klasse / Veranstaltung<br />
Dauer / Zeitpunkt<br />
Stufe<br />
5. Klasse Integrationsfahrt 1./2. Schulwoche<br />
3 Tage<br />
6. Klasse Fahrt zu Schauplätzen der Antike Ende des Schuljahres,<br />
8
2 Tage<br />
8. Klasse Skifreizeit Meransen Februar / März, 1<br />
Woche<br />
<strong>10</strong>. Klasse Haus der Geschichte, Bonn Meist 2. HJ, 2 Tage<br />
MSS 12 Studienfahrt 1 Woche<br />
MSS 11-13 Fachbezogene Studienfahrten i.S. von Unterricht an<br />
einem anderen Ort<br />
1-2 (3) Tage, nach<br />
Ansage<br />
Zusätzlich zu den verbindlichen Fahrten können sich SchülerInnen für die weiteren<br />
freiwilligen Angebote anmelden:<br />
- Austauschprogramm mit Sarreguemines / Frankreich in Klasse <strong>10</strong>, Austauschprogramm<br />
mit Kiew / Ukraine in Klasse <strong>10</strong> und MSS 11, Austauschprogramm mit Okemos / USA<br />
für Chormitglieder ab Klasse 8.<br />
- Sprachstudienfahrt nach England oder Frankreich am Ende der <strong>10</strong>. Klasse<br />
- Route Spirituelle in der vorletzten Schulwoche des Jahres<br />
7.<strong>10</strong>. Verkehrssituation im Schulgelände<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Schulgelände grundsätzlich Fußgängerbereich<br />
ist, und appellieren an alle, größte Vorsicht walten zu lassen. Eine Parkerlaubnis während der<br />
Schulzeit wird von der Schulleitung nur in Ausnahmefällen erteilt.<br />
8. Hygienebelehrung<br />
(mit Auszügen aus dem Infektionsschutzgesetz und dem Hygieneplan der Schule)<br />
Das Infektionsschutzgesetz regelt, bei welchen Erkrankungen die Kinder die Einrichtungen nicht<br />
betreten dürfen und welche sonstigen Verpflichtungen die Eltern haben, solange Ihre Kinder die<br />
Gemeinschaftseinrichtung besuchen. In § 34 Abs. 5 ist darüber hinaus vorgeschrieben, dass<br />
die Leitungen der Einrichtungen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei Aufnahme in die<br />
Gemeinschaftseinrichtung über diese Pflichten zu belehren hat.<br />
Bitte beachten Sie, dass Kinder, die mit den folgenden Krankheiten erkrankt sind, die Schule<br />
nicht betreten und an schulischen Veranstaltungen so lange nicht teilnehmen dürfen, bis nach<br />
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder Verlausung durch sie nicht mehr<br />
zu befürchten ist. Im Falle einer Erkrankung oder des Verdachts auf Erkrankung mit einer der<br />
u.g. Infektionenbitten wir um sofortige Information der Eltern an die Schulleitung.<br />
Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem<br />
hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa<br />
(ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern,<br />
Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach<br />
oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis,<br />
Virushepatitis A oder E, Windpocken<br />
Ausscheider von<br />
Vibrio cholerae O 1 und O 139, Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend, Salmonella Typhi,<br />
Salmonella Paratyphi, Shigella sp., enterohämorrhagischen E. coli (EHEC), dürfen nur mit<br />
Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und<br />
der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die Schule betreten, Einrichtungen<br />
der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung<br />
teilnehmen.<br />
Diese Regelungen gelten entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach<br />
ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Cholera, Diphtherie, Enteritis durch<br />
enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, Haemophilus<br />
influenzae Typ b-Meningitis, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-<br />
Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Shigellose, Typhus abdominalis,<br />
Virushepatitis A oder E aufgetreten ist.<br />
9
Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen<br />
Grundsätzlich ist nach § 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, die im Gesetz (§ 6)<br />
genannten Krankheiten zu melden.<br />
Liegt der Schulleitung hierüber jedoch kein Nachweis vor, bzw. treten die im § 34 Abs. 1 bis 3<br />
IfSG zusätzlich genannten Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen auf, so hat die<br />
Schulleitung über das Auftreten bzw. den Verdacht der genannten Erkrankungen unverzüglich<br />
(innerhalb von 24 Stunden) das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dies gilt auch<br />
beim Auftreten von 2 oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren<br />
Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind.<br />
Sondermaßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bei Auftreten von Kopflausbefall hat die Schulleitung unverzüglich das zuständige<br />
Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Wir bitten daher gegebenenfalls um entsprechende<br />
Mitteilungen.<br />
Eine Vorstellung beim Arzt mit anschließender Behandlung sollte durch die Eltern eingeleitet<br />
werden.<br />
Die Schule darf wieder besucht werden, wenn die 1. Behandlung durchgeführt wurde. Diese<br />
und die 2. Behandlung muss von den Eltern schriftlich bestätigt werden (siehe Merkblatt<br />
Anlage 7 und 8).<br />
Die Eltern der Schüler mit engem Kontakt zum befallenen Schüler müssen über das<br />
Auftreten von Kopfläusen unterrichtet werden. Diese Schüler sowie deren<br />
Familienangehörige, sollen sich einer Untersuchung und gegebenenfalls auch einer<br />
Behandlung unterziehen.<br />
Sind in einer Schulklasse Kopfläuse aufgetreten, sind für den Zeitraum von 6 Wochen 1 x<br />
wöchentlich gründliche Kontrollen auf Kopflausbefall empfehlenswert.<br />
9. Hausordnung<br />
Die ab diesem Schuljahr neu formulierte Hausordnung des <strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s<br />
finden Sie im Anhang an diesen Elternbrief.<br />
Alle schulischen Gremien waren bei ihrer Neuformulierung aktiv; deswegen wünschen wir uns<br />
alle sehr, dass sie entsprechend zur Kenntnis genommen und umgesetzt wird.<br />
Insbesondere weisen wir auf den neuen Pausenordnungsdienst hin, an dem wir jeweils für eine<br />
Woche die Klassenstufen 5 – <strong>10</strong> beteiligen werden.<br />
Bitte nehmen Sie die Hausordnung im Anhang zu diesem Elternbrief zur Kenntnis.<br />
Darüber hinaus wollen wir in einer Probephase bis zu den Herbstferien eine Maßnahme testen,<br />
von der wir vermuten, dass sie im Verwaltungstrakt zu mehr Ruhe und Arbeitsintensivität führen<br />
kann: In der 2. großen Pause soll es den SchülerInnen nicht mehr möglich sein, Lehrer aus<br />
dem Lehrerzimmer für Einzelgespräche anzufordern. Nach der Testphase werden wir im<br />
Gespräch mit allen schulischen Gremien die Erfahrungen austauschen und entsprechende<br />
verbindliche Vereinbarungen treffen.<br />
<strong>10</strong>. Sonstiges<br />
Mit dem “Elterntelefon” steht ab März 2001 Müttern und Vätern ein telefonisches Gesprächsund<br />
Beratungsangebot über Erziehungsfragen zur Verfügung. Die bundesweit kostenlose<br />
Rufnummer: 0800-11<strong>10</strong>550.<br />
Hinweis zu unserer Homepage:<br />
Unsere Schulseiten leben von Informationen, Berichten und selbstverständlich auch von Bildern<br />
unserer Schulveranstaltungen. Sollten Sie gegen die Veröffentlichung von Bildern Ihres Kindes<br />
Einwände haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich (über das Sekretariat) mit.<br />
<strong>10</strong>
Anhang: Die neue Hausordnung<br />
Vorbemerkung<br />
Da wir einen Großteil des Tages an der Schule verbringen, wollen wir erreichen, dass sich sämtliche<br />
Mitglieder der Schulgemeinschaft am THG wohl fühlen. Die gemeinsam vereinbarten Grundregeln sorgen<br />
für gute Arbeitsbedingungen, die Sicherheit aller und den Erhalt der Schule und ihrer Ausstattung. Für<br />
eine angenehme Atmosphäre sind ein freundlicher und respektvoller Umgang miteinander unverzichtbar.<br />
Höflichkeit und Pünktlichkeit sind ebenso im gemeinsamen Interesse wie Ordnung und Sauberkeit in<br />
allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände.<br />
Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für einen gelungenen Alltag in der Schulgemeinschaft mit.<br />
1. Unterricht<br />
2. Pausen<br />
3. Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände<br />
4. Alkohol<br />
5. Schulveranstaltungen<br />
6. Brand- und Gefahrfall<br />
7. Haftung und Versicherungsschutz<br />
8. Verstöße<br />
1. Unterricht<br />
1. Der Unterricht beginnt pünktlich. Lehrer wie Schüler 1 halten sich zuverlässig an die<br />
Unterrichtszeiten.<br />
2. Die Schüler halten sich bis zum ersten Läuten im Hof oder im Foyer auf.<br />
3. Der notwendige Wechsel zwischen den Unterrichtsräumen erfolgt auf kürzestem Weg, so dass<br />
möglichst wenig Zeit verloren geht.<br />
4. Ist zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft anwesend, meldet der/die<br />
Klassensprecher/in dies im Sekretariat.<br />
5. Schülern, die nicht unmittelbar nach Unterrichtsende nach Hause fahren können, stehen die<br />
Aufenthaltsräume im EG zur Verfügung.<br />
6. Essen während des Unterrichts ist untersagt, Trinken ist erlaubt.<br />
2. Pausen<br />
1. Die Schüler verbringen die Pausen von 9.35 – 9.50 Uhr und von 11.25 Uhr – 11.35 Uhr auf dem<br />
Schulgelände im Freien oder im Foyer. In den Hofpausen sind die Klassenzimmer abgeschlossen.<br />
2. Der Zugang zum Verwaltungstrakt ist den Schülern zu Sekretariatsgeschäften, zum Einholen von<br />
Informationen des Vertretungsplanes und zu Gesprächen mit den Lehrkräften gestattet.<br />
3. Aus Sicherheitsgründen sind untersagt:<br />
• das Rennen im Schulhaus<br />
• Ballspiele jeglicher Art innerhalb des Hauses<br />
• das Spielen mit harten Bällen im Außengelände<br />
• das Schneeballwerfen<br />
1 Der einfacheren Lesbarkeit wegen wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet, sie ist selbstverständlich impliziert.<br />
11
Eine Ausnahme bilden die im Hof eingezeichneten Prellballfelder, auf denen mit Tennisbällen<br />
gespielt<br />
werden darf.<br />
4. Schülern der Klassen 5 – <strong>10</strong> ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen nicht<br />
gestattet (Aufsichtspflicht und Unfallschutz). Ausnahmen sind nur mit Genehmigung einer<br />
Lehrkraft gestattet.<br />
3. Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände<br />
1. Alle Nutzer sind für den Zustand der Klassenräume und deren Einrichtung mitverantwortlich. Die<br />
Ausgestaltung der Klassenräume wird mit der Klassenleitung abgestimmt<br />
2. Vor den Pausen, bei Klassenraumwechsel und nach Unterrichtsschluss wird das Licht gelöscht.<br />
Alle Klassenräume bleiben verschlossen, solange dort kein Unterricht stattfindet. Nach der 6.<br />
Stunde bzw. nach Unterrichtsschluss ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Fenster<br />
geschlossen und die Stühle hochgestellt sind. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und<br />
schließt ihn ab.<br />
3. Der tägliche Ordnungsdienst sorgt für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im<br />
Foyer.<br />
4. Der wöchentliche Ordnungsdienst jeder Klasse sorgt für Reinigung der Tafel, für Kreide und ist<br />
mitverantwortlich für die Sauberkeit des Klassenraums. Außerdem sorgt jeder Schüler für<br />
Ordnung an seinem Platz.<br />
5. Alle Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit im Foyer und den Aufenthaltsräumen.<br />
6. Festgestellte Schäden werden von den Klassen- / Kursvertretungen unmittelbar im Sekretariat<br />
gemeldet. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung werden die Verursacher bzw. deren<br />
Erziehungsberechtigte zur Schadensregulierung herangezogen.<br />
5. In der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung.<br />
6. In den Fachsälen und der Turnhalle gelten die Regelungen der jeweiligen Fachschaft. Diese<br />
Räume sind außerhalb der dort stattfindenden Unterrichtsstunden verschlossen. Grundsätzlich ist<br />
das Essen und Trinken in den Fachsälen aus Sicherheitsgründen verboten. Ausnahmen von<br />
dieser Regelung sind nur durch den unterrichtenden Fachlehrer möglich.<br />
7. Hygiene und Rücksichtnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler erfordern Sauberkeit auf<br />
den Toiletten sowie in den Umkleide- und Duschräumen der Turnhalle.<br />
8. Das Aushängen und Verteilen von Schriftstücken oder Plakaten bedarf der Genehmigung durch<br />
die Schulleitung.<br />
9. Das gesamte Schulgelände ist Fußgängerbereich, das Fahren mit PKWs ist verboten.<br />
Ausnahmen regelt die Schulleitung. Fahrräder und Krafträder (und ggfs PKW) dürfen nur auf den<br />
vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden, die in Schrittgeschwindigkeit und auf direktem Weg<br />
angefahren werden.<br />
<strong>10</strong>. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Anfertigen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen<br />
untersagt. Ausnahmeregelungen können durch Lehrkräfte erteilt werden. Des Weiteren ist das<br />
Anschauen und Verbreiten von pornographischem, Gewalt verherrlichendem und nicht unserer<br />
freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechendem Material verboten. Während des<br />
Unterrichts sind sämtliche elektronischen Geräte abgeschaltet und in den Schultaschen verstaut.<br />
11. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Mitglieds der Schulgemeinschaft gilt: Fotos,<br />
Filme oder andere Aufzeichnungen von Schülern und Lehrern dürfen nur auf Nachfrage und nur<br />
mit deren ausdrücklicher Erlaubnis angefertigt und/oder veröffentlicht werden.<br />
12
4. Alkohol<br />
1. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich<br />
untersagt.<br />
2. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei außerunterrichtlichen gesellschaftlichen<br />
Veranstaltungen möglich und bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.<br />
5. Schulveranstaltungen<br />
1. Alle Schulveranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts müssen von der Schulleitung<br />
genehmigt werden.<br />
2. Mindestens eine Lehrkraft übernimmt als Verantwortliche die Aufsicht. Sie übt in Vertretung der<br />
Schulleitung das Hausrecht aus. Im Rahmen von § 34 (2) der Schulordnung können darüber<br />
hinaus auch ausgewählte Schüler sowie Eltern mit Aufsichtsaufgaben betraut werden.<br />
6. Brand- und Gefahrenfall<br />
1. Das Alarmsignal für Feueralarm ist ein Hupdauerton. Auf dieses Signal hin muss das<br />
Schulgebäude über den angezeigten Fluchtweg unverzüglich verlassen werden. In den<br />
Klassenzimmern hängen Evakuierungspläne, denen Folge zu leisten ist.<br />
2. Bei anderen Gefahrenlagen (z.B. Industrieunfall, Amok o.ä.) kann es notwendig sein, in den<br />
Unterrichtsräumen zu bleiben. Die Lehrer werden in diesen Fällen entsprechend informiert und<br />
veranlassen mit den Klassen die nötigen Schritte.<br />
7. Haftung und Versicherungsschutz<br />
1. Unfälle, die sich auf dem direkten Schulweg, auf dem Schulgelände oder während des Unterrichts<br />
ereignen, werden umgehend der Klassenleitung oder dem Sekretariat oder der Aufsicht gemeldet.<br />
Die angesprochenen Personen haben die Pflicht, sich unverzüglich um den verunglückten Schüler<br />
zu kümmern und die erforderliche Hilfe zu leisten.<br />
2. Gegenstände und Geräte, die nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nur dann – auf<br />
eigene Gefahr und Haftung – ins Schulgelände eingebracht werden, wenn sie nicht geeignet sind,<br />
den Schulbetrieb zu stören oder zu gefährden.<br />
3. Eine Garderobe- und Fahrradversicherung besteht von Seiten der Stadt <strong>Ludwigshafen</strong> nicht. Bei<br />
entstandenen Schäden kann gegebenenfalls die private Hausratversicherung eingeschaltet<br />
werden. Ist der Schädiger bekannt, sollte eine Regulierung der Kosten durch dessen Versicherung<br />
angestrebt werden.<br />
4. Auch für Krafträder und PKWs besteht kein schulseitiger Versicherungsschutz.<br />
5. Ausnahmsweise mitgebrachte größere Geldbeträge oder Wertgegenstände können während der<br />
Unterrichtszeit im Sekretariat deponiert werden.<br />
6. Über den Umgang mit Wertgegenständen während des Sportunterrichts informiert die<br />
Fachschaft.<br />
7. Mitgebrachte Musikinstrumente sollen in der Musikzelle II aufbewahrt werden. (Der Schlüssel<br />
kann bei den Musikfachlehrkräften abgeholt werden.)<br />
8. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Werden sie dort nicht innerhalb des laufenden<br />
Schuljahres vom Eigentümer abgeholt, können sie karitativen Organisationen übergeben oder<br />
anderweitig verwendet werden.<br />
13
8. Verstöße<br />
1. Den Anweisungen der Lehrkräfte muss Folge geleistet werden, um den individuellen<br />
Versicherungsschutz zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf der Schulorganisation zu<br />
sichern.<br />
2. Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen<br />
konsequent angewendet.<br />
14