04.11.2014 Aufrufe

Theodor-Heuss-Gymnasium Freyastraße 10 67059 Ludwigshafen ...

Theodor-Heuss-Gymnasium Freyastraße 10 67059 Ludwigshafen ...

Theodor-Heuss-Gymnasium Freyastraße 10 67059 Ludwigshafen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>Freyastraße</strong> <strong>10</strong><br />

<strong>67059</strong> <strong>Ludwigshafen</strong>/Rhein<br />

Tel.: 0621/504-4317<strong>10</strong><br />

Fax: 0621/504-431798<br />

Internet: http://www.thg-lu.de<br />

Erster Elternbrief 2011/12<br />

<strong>Ludwigshafen</strong> am Rhein, den 08.08.2011<br />

An die Eltern und SchülerInnen des <strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Ludwigshafen</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe SchülerInnen,<br />

Zum ersten Schultag im neuen Schuljahr 2011/12 begrüße ich Sie und Euch alle recht herzlich;<br />

Euch Schülerinnen und Schülern wünsche ich einen guten Einstieg und eine erfolgreiche Arbeit<br />

auf der neuen Klassenstufe; ich hoffe, dass Ihr Euch auch in diesem Jahr wieder in Eurer<br />

Schule wohl fühlen könnt und gerne her kommt. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Part<br />

in der Schulgemeinschaft; als LehrerInnen und Schulleitung freuen wir uns auf eine gute<br />

Zusammenarbeit mit Ihnen und begrüßen auch Sie sehr herzlich im neuen Schuljahr.<br />

Am ersten Schultag begrüßen wir 88 neue SchülerInnen in den fünften Klassen, für die wir drei<br />

Parallelklassen eingerichtet haben. Ihnen wünschen wir einen guten Start in ihrer neuen<br />

Schule, der ja eine ganz neue Lebensphase einleitet. Wir werden alles tun, um ihnen das<br />

Eingewöhnen in die neue (Lern)-Umgebung zu erleichtern.<br />

Fast am Ende ihrer Schulzeit am <strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong> sind die SchülerInnen aus dem<br />

Jahrgang 13 angekommen. Mit Riesenschritten bewegt sich die Zeit auf die schriftlichen<br />

Abiturprüfungen im Januar zu und schon Ende März werden die AbiturientInnen nach der<br />

mündlichen Prüfung die Schule verlassen. Einige von ihnen werden sich nach dem<br />

abgeschlossenen Abitur auch noch den IB-Diploma Prüfungen stellen und sich neben dem<br />

rheinland-pfälzischen Abitur somit eine internationale Zusatzqualifikation erwerben. Wir sind<br />

sehr glücklich über die Tatsache, dass mit Hilfe aller Beteiligten die Implementationsphase<br />

erfolgreich abgeschlossen werden konnte und wir nach den ersten drei Durchläufen in die<br />

Qualitätsarbeit eingetreten sind.<br />

Für die Vorbereitungs- und Prüfungszeit werden alle unsere AbiturientInnen viel Kraft, Energie,<br />

Motivation für die Sache und Durchhaltevermögen brauchen, damit sie erfolgreich abschließen<br />

können. Das wünschen wir allen von Herzen.<br />

Nun wünsche ich uns allen für das neue Schuljahr einen guten gemeinsamen Start.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre<br />

Christa David-Wadle (Schulleiterin)<br />

Bitte lesen Sie auch die Rückseite!


Mit diesem Schreiben liegt Ihnen nur die erste, einleitende Seite zu unserem Elternbrief vor.<br />

Der komplette Elternbrief, der wichtige Informationen und Regelungen enthält, ist auf unserer<br />

Homepage www.thg-lu.de abgelegt.<br />

1. Elternbrief 2011/12: Themenübersicht:<br />

1. Personalnachrichten<br />

2. Epochalunterricht<br />

3. Arbeitsgemeinschaften<br />

4. Musischer Schwerpunkt und Instrumentalunterricht<br />

5. Wahlen<br />

6. Termine<br />

7. Regelungen im Schulleben<br />

8. Hygienebelehrung<br />

9. Neue Hausordnung<br />

<strong>10</strong>. Sonstiges<br />

Anhang: Die neue Hausordnung<br />

Bitte nehmen Sie ihn entweder über das Internet oder in gedruckter Form auf jeden Fall zur<br />

Kenntnis:<br />

- Wenn der Elternbrief für Sie im Internet zugänglich ist, sehen Sie ihn bitte dort ein.<br />

- Im anderen Fall wird der Klassenleiter / die Klassenleiterin Ihres Kindes die weiteren<br />

Informationen des Elternbriefes am Dienstag oder Mittwoch als gedruckte Version<br />

ausgeben.<br />

Bitte bestätigen Sie in jedem Fall den Empfang erst, wenn Sie den Brief auch tatsächlich<br />

gelesen haben.<br />

bitte hier abtrennen und umgehend an die Klassenleitung zurückgeben<br />

Empfangsbescheinigung<br />

Name der Schülerin/des Schülers<br />

Klasse<br />

Ich habe den ersten Elternbrief im Schuljahr 2011/12 des THG vom 08. August 2011 zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Ort und Datum<br />

Unterschrift (Erziehungsberechtigte( r ) oder<br />

volljährige SchülerInnen)<br />

2


1. Elternbrief 2011/12: Themenübersicht:<br />

1. Personalnachrichten<br />

2. Epochalunterricht<br />

3. Arbeitsgemeinschaften<br />

4. Musischer Schwerpunkt und Instrumentalunterricht<br />

5. Wahlen<br />

6. Termine<br />

7. Regelungen im Schulleben<br />

8. Hygienebelehrung<br />

9. Die neue Hausordnung<br />

<strong>10</strong>. Sonstiges<br />

Anhang: Die neue Hausordnung<br />

1. Personalnachrichten<br />

Zu Beginn des Schuljahres hinaus begrüßen eine neue Kollegin und einen neuen Kollegen; es<br />

sind Frau Rautenberg (Musik / ev. Religion), und Herr Bisson (Mathematik, Musik). Frau<br />

Stefanie Diener (BK / EK) kehrt aus ihrer Elternzeit zurück und schließt in diesem Halbjahr ihr<br />

Referendariat ab. Als Bibliothekskraft konnten wir Frau Esther Ziegler gewinnen.<br />

Ab September erwarten wir unsere Fremdsprachenassistentin, Frau Desrosiers, aus Kanada<br />

zurück. Sie hat sich im letzten Jahr am THG und bei ihrer Arbeit mit den Französischlernern am<br />

THG so wohl gefühlt, dass sie ein Verlängerungsjahr beantragt hat. Sie wird bis Ende des<br />

Schuljahres als „native speaker“ den Französischunterricht bereichern<br />

Allen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir einen guten Start an ihrer neuen Schule.<br />

Ein Nachtrag zum letzten Elternbrief des Schuljahres 20<strong>10</strong>/11: Bei der Aufstellung über die<br />

Leistungen unserer SchülerInnen bei „Jugend musiziert“ haben wir leider zwei Namen<br />

übersehen: es sind Luise Schädler (jetzt 7d), die einen tollen zweiten Platz in Klavier (solo),<br />

Altersgruppe II erreichte und Sebastian Klein (jetzt 9a), der einen dritten Platz erzielte.<br />

Ebenso ist unsere Preisträgerin in der dritten Runde der Mathematik-Olympiade, die sogar<br />

einen 1. Preis erzielt hat, Annika Fitz, jetzt Klasse 6c, nur mit den in der ersten und zweiten<br />

Runde erzielten Preisen genannt worden. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen: Natürlich<br />

freuen wir uns mit allen unseren SchülerInnen über deren guten Leistungen und gratulieren<br />

ihnen sehr herzlich dazu!<br />

2. Epochalunterricht<br />

In den Klassenstufen 9 und <strong>10</strong> wird Epochalunterricht erteilt.<br />

Wir möchten die betroffenen SchülerInnen und ihre Eltern auf die folgende Regelung<br />

aufmerksam machen:<br />

“Wird in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach Epochalunterricht nur im ersten Schulhalbjahr<br />

erteilt, so sind die Eltern zu Beginn des Schulhalbjahres darauf hinzuweisen, dass die<br />

Zeugnisnote des Halbjahreszeugnisses der Entscheidung über die Versetzung oder den<br />

erfolgreichen Besuch zugrunde gelegt wird”.(§ 56,8 ÜSchO).<br />

Übersicht über den Epochalunterricht im Schuljahr 2011/2012:<br />

Klasse<br />

1. Halbjahr<br />

Fächer<br />

2. Halbjahr<br />

Fächer<br />

9a Bk Mu<br />

3


Ek<br />

Ge<br />

9b Ge Bk<br />

Ek<br />

Mu<br />

9c Ek Bk<br />

Ge<br />

Mu<br />

9d Mu Bk<br />

Ek<br />

Ge<br />

<strong>10</strong>a Bk Ek<br />

Mu<br />

Sk<br />

<strong>10</strong>b Bk Ek<br />

Sk<br />

Mu<br />

<strong>10</strong>c Bk Ek<br />

Mu<br />

Sk<br />

<strong>10</strong>d Ek Mu<br />

Bio<br />

Bk<br />

3. Arbeitsgemeinschaften<br />

Auch in diesem Schuljahr können zahlreiche Arbeitsgemeinschaften (Bereiche: Musik, Kunst,<br />

Theater, Sport, Sprachen, Naturwissenschaften, Politik, Schulsanitätsdienst etc.) eingerichtet<br />

werden, teilweise auch in Zusammenarbeit mit der Anne- Frank-Realschule. Das Programm<br />

kann zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht vollständig dargestellt werden; die SchülerInnen<br />

werden per Aushang informiert, bitte konsultieren Sie in den ersten Wochen des neuen<br />

Schuljahres auch die Homepage des THG zu diesem Thema.<br />

4. Musischer Schwerpunkt und Instrumentalunterricht<br />

Das THG ist eines von sechs Gymnasien im Lande mit musischem Schwerpunkt. Dies<br />

bedeutet, dass wir für die fünften und sechsten Klassen ein verstärktes Angebot im<br />

Musikunterricht (3 anstatt 2 Wochenstunden) haben und darüber hinaus zahlreiche Musik-AGs<br />

anbieten. Ebenso kann in diesem Rahmen Instrumentalunterricht erteilt werden.<br />

Bitte informieren Sie sich über die besonderen Angebote und Bedingungen im Rahmen dieses<br />

Schwerpunktes über die MusiklehrerInnen und die Homepage der Schule.<br />

Dort finden Sie auch die Ankündigungen für unsere Konzerte. Wir freuen uns über eine rege<br />

Teilnahme der Schulgemeinschaft an unseren Aufführungen.<br />

5. Wahlen<br />

5.1. VertrauenslehrerInnen<br />

Schon am Ende des letzten Schuljahres wurden die Wahlen für die<br />

VertrauenslehrerInnen durchgeführt. Die SchülerInnen wählten Frau Mayer und Herrn<br />

Galla.<br />

5.2. Schülervertretung<br />

Zum Schülersprecher gewählt wurde Florian Sitrin (Jgst.12).<br />

5.3. Klassen- und Kurselternbeiräte, Schulelternbeirat<br />

4


In diesem Schuljahr stehen in fast allen Klassenstufen/Klassen Neuwahlen für die<br />

Elternvertretungen an. Die Wahlen sind für den 24.08 und 25.08.2011 vorgesehen. Konkrete<br />

Einladungen mit genauem Datum und Uhrzeit für Ihre Klasse / Ihren Kurs gehen Ihnen im Laufe<br />

dieser Woche zu.<br />

Die Wahlperiode des scheidenden Schulelternbeirats erstreckt sich noch bis zum Herbst 2011,<br />

so dass für den 26.09.2011 die Wahl zum Schulelternbeirat terminiert wurde. Auch hierfür wird<br />

eine konkrete Einladung noch rechtzeitig ergehen.<br />

Allen denjenigen, die sich bereit erklärt haben, für die Gemeinschaft Aufgaben zu übernehmen<br />

und von ihren jeweiligen Gremien mit einem Mandat beauftragt wurden, danken wir für ihr<br />

ehrenamtliches Engagement. Wir wünschen ihnen bei der Ausübung ihres Amtes viel Erfolg<br />

und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.<br />

6. Termine<br />

Diese Liste wird laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig auf der Homepage<br />

(Termine) nach der aktualisierten Version!<br />

12.08.2011 08.30 Uhr Schuljahreseröffnungsgottesdienst<br />

Aula<br />

Stundenplanmäßiger Unterricht ab der 3. Stunde<br />

15.08.-23.08.2011 (gestaffelt) Integrationsfahrten der <strong>10</strong>. Klassen, je zwei -<br />

tägig, nach Worms<br />

29.08.2011 - Integrationsfahrt der Klasse 5c mit den<br />

31.08.2011 KlassenleiterInnen, FachlehrInnen und PatInnen<br />

nach Altleiningen<br />

31.08.2011 Integrationsfahrt der Klassen 5a und 5b mit den<br />

02.09.2011 KlassenleiterInnen, FachlehrInnen und PatInnen<br />

nach Altleiningen<br />

24.08.2011 und<br />

25.08.2011 Wahlen zu den KEVs<br />

26.09.2011 Wahl des SEB<br />

28.09.2011 - Konzertreise nach Okemos<br />

08.<strong>10</strong>.2011<br />

19.11.2011 Tag der offenen Tür<br />

21.11.2011 unterrichtsfrei- Augleichstag f. Tag der offenen Tür<br />

27.11.2011 17.00 Uhr Benefizkonzert<br />

Christ-König-Kirche<br />

Oggersheim<br />

12.01.2012 – Schriftliche Abiturprüfungen<br />

26.01.2012<br />

27.01.2012 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für die Jahrgänge<br />

5 – 12<br />

30.01.2012 Beginn des 2. Schulhalbjahres, Wechsel des Epochalunterrichtes<br />

5


<strong>10</strong>.02.2012 ab 14.00 Uhr Elternsprechtag<br />

15.03.2012 und Mündliche Abiturprüfung<br />

16.03.2012 (unterrichtsfrei für die Jahrgangsstufen 5 – 12)<br />

23.03.2012 11.30 Uhr Ausgabe der Abiturzeugnisse, Verabschiedung<br />

Aula<br />

der AbiturientInnen<br />

(nach der 4. Stunde unterrichtsfrei für die Jahrgangsstufen<br />

5-12)<br />

11.04.2011- Betriebspraktikum der Jahrgangsstufe 11<br />

15.04.2011<br />

01.06.2011 Ausgabe der Jahreszeugnisse an SchülerInnen der<br />

Jahrgangsstufe 6<br />

08.06.2011 und Sommerkonzert (evtl auch 09.06 und <strong>10</strong>.06.2011, wird<br />

09.06.2011 noch festgelegt)<br />

22.06.2011 Letzter Schultag: Ausgabe der Jahreszeugnisse an<br />

SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 und 7-12<br />

Ferientermine im neuen Schuljahr (genannt sind jeweils der erste und der letzte Ferientag):<br />

04.<strong>10</strong>.2011 – 14.<strong>10</strong>.2011: Herbstferien<br />

22.12.2011 – 06.01.2012: Weihnachtsferien<br />

29.03.2012 – 13.04.2012: Osterferien<br />

02.07.2012 – <strong>10</strong>.08.2012: Sommerferien<br />

die beweglichen Ferientage/ sonstigen unterrichtsfreien Tage liegen an den folgenden<br />

Terminen:<br />

21.11.2011 Ausgleichstag für Tag der offenen Tür (19.11.2011)<br />

20.02.2012 Rosenmontag<br />

21.02.2012 Faschingsdienstag<br />

(15.03. und (Mündliches Abitur)<br />

16.03.2012)<br />

18.05.2012 “Brückentag” Christi Himmelfahrt<br />

08.06.2012 “Brückentag” nach Fronleichnam<br />

7. Regelungen im Schulleben<br />

7.1. Schülerkartei<br />

Wir bitten, Adressen-Änderungen unaufgefordert dem Sekretariat bekannt zu geben. Im<br />

täglichen Schulleben ist es notwendig, dass wir in die Schülerkartei, soweit möglich, auch Ihre<br />

Telefonnummer aufnehmen oder einen Anschluss, über den Sie erreichbar sind. Auch hier<br />

bitten wir um Angabe der Änderungen.<br />

7.2. GastschülerInnen<br />

Wir freuen uns, wenn wir die (ausländischen) Besucher Ihrer Kinder als Gäste in der Schule<br />

begrüßen können. Diese können auch mit Ihren Kindern den Unterricht besuchen. In diesem<br />

6


Fall bitten wir um eine schriftliche Voranmeldung mit Name und Angabe des<br />

Besuchszeitraumes sowie eine verbindliche Erklärung, dass der Gast privat ausreichend<br />

versichert ist.<br />

7.3. Unterrichtsversäumnisse<br />

Kann ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen, informieren die Eltern oder die volljährige<br />

Schülerin/der Schüler umgehend (am Schulvormittag Anruf im Sekretariat), spätestens aber<br />

am dritten Tag auch schriftlich die Schule (an die Klassenleitung) über den Grund der<br />

Abwesenheit. Bei Rückkehr wird eine von den Eltern / Erziehungsberechtigten unterzeichnete<br />

schriftliche Entschuldigung vorgelegt, aus der die Dauer der Abwesenheit und deren Grund<br />

hervorgehen.<br />

Sollte ein(e) SchülerIn während des Schultages erkranken, muss er / sie sich im Sekretariat<br />

abmelden. In der Regel werden die Erziehungsberechtigten telefonisch verständigt, wenn ein(e)<br />

SchülerIn vorzeitig krank nach Hause entlassen wird. Gegebenenfalls bitten wir auch die Eltern<br />

das erkrankte Kind abzuholen.<br />

7.4. Zahl der Klassenarbeiten im Schuljahr<br />

In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom<br />

18.08.1999 wird die Zahl der Klassenarbeiten geregelt:<br />

Fach<br />

Klassenstufe<br />

5 6 7 8 9 <strong>10</strong><br />

Deutsch<br />

(Verfassen von Texten//Diktat)<br />

4/2 4/2 4/2 4/2 4/2 4/0<br />

Mathematik 5 5 5 4 5 5<br />

Latein 1. FS 5 5 5 4 4 4<br />

Englisch 2. FS - 3 4 4 4 4<br />

Französisch 3. FS - - - 4 4 4<br />

Griechisch 3. FS - - - 4 4 4<br />

7.5. Sprechstunden der Lehrkräfte<br />

Da Einzelprobleme nicht in der Klassenelternversammlung behandelt werden können, ist es<br />

sinnvoll, wenn Sie regen Gebrauch von Lehrersprechstunden machen. In den nächsten Tagen<br />

wird ein Sprechstundenplan neben dem Sekretariat ausgehängt, ebenso finden Sie dann auch<br />

eine entsprechende Aufstellung auf der Homepage. Über das Sekretariat oder die Lehrkräfte<br />

unmittelbar können auch andere Sprechstunden vereinbart werden. Bitte melden Sie sich in<br />

jedem Fall vorher über Ihr Kind oder über das Sekretariat an, da die Lehrkräfte durch<br />

Klassenveranstaltungen, Krankheit oder Besuch von Fortbildungsveranstaltungen verhindert<br />

sein können. Da sich die Sprechstunden aus verschiedenen Gründen rasch ändern können,<br />

wird auf eine Angabe im Elternbrief verzichtet.<br />

Für Probleme in der Orientierungsstufe (Kl. 5 – 6) ist Herr Mikolasch Ihr Ansprechpartner, für<br />

die Mittelstufe (Kl. 7 - <strong>10</strong>) vermittelt Ihnen in der Vakanz der Mittelstufenleitungsstelle das<br />

Sekretariat kompetente Ansprechpartner für zusätzliche Beratungsgespräche. Für MSS-<br />

Angelegenheiten bitte ich, Herrn Pfeifer zu kontaktieren. Fragen zu unserem bilingualen<br />

Schwerpunkt und dem International Baccalaureate beantwortet Ihnen Frau Maaß.<br />

Gesprächstermine mit der Schulleitung vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat.<br />

7.6. Fundsachen<br />

Fundsachen werden beim Hausmeister hinterlegt und von diesem in den beiden Schränken mit<br />

Glastüren im Foyer, Ausgang West, ausgestellt. Verwertbare Objekte, die nach Ablauf des<br />

Schuljahres nicht abgeholt werden, stellen wir einer karitativen Organisation zur Verfügung.<br />

7


7.7. Wertsachen und Bargeld<br />

Wir bitten Sie, den Kindern keine größeren Geldbeträge oder Wertsachen mitzugeben. Ist die<br />

Mitnahme eines größeren Geldbetrages ausnahmsweise notwendig, so raten wir den Kindern,<br />

das Geld beim Hausmeister oder im Sekretariat in Verwahrung zu geben. Die Schule haftet<br />

keinesfalls für etwaigen Verlust. Während des Unterrichts in Sport nehmen die Lehrkräfte<br />

abgegebene Wertsachen unter Verschluss. Bitte auf keinen Fall Wertsachen in den<br />

Garderoben der Sporthalle lassen! Fahrkarten und kleinere Geldbeträge sollten in einem<br />

Brustbeutel aufbewahrt werden.<br />

7.8. Schülerversicherung<br />

Durch Gesetz sind alle SchülerInnen bei schulischen Veranstaltungen und auf den damit<br />

zusammenhängenden Schulwegen gegen die Folgen von Unfällen versichert. Die<br />

Schülerunfallversicherung deckt alle durch einen Unfall eintretenden Körperschäden. Die<br />

Leistungen umfassen Heilbehandlungen ohne zeitliche Begrenzung, Berufs- bzw. Schulhilfe<br />

zum Aufholen versäumten Unterrichts und eventuell eine Rente.<br />

Wir bitten die Erziehungsberechtigten um Mitteilung über Unfälle, von denen wir keine Kenntnis<br />

haben (z.B. Unfall auf dem Schulweg). Grundsätzlich sind Schülerunfälle dann zu melden,<br />

wenn ein Arzt aufgesucht wird, da die Krankenversicherungen in diesem Fall keine Kosten<br />

übernehmen.<br />

Die Stadt <strong>Ludwigshafen</strong> als Schulträger macht darauf aufmerksam, dass bei Schulunfällen<br />

keine privatärztliche Verrechnung möglich ist. Die Schulversicherung zahlt nur die vertraglich<br />

vereinbarten Sätze. Der behandelnde Arzt ist ggf. auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />

Bei den von der Schulleiterin anerkannten und durch Aufsicht geregelten verbindlichen<br />

Schulveranstaltungen (Klassenfahrten, Skifreizeiten, Studienaufenthalten, Wandertagen,<br />

Theaterbesuchen usw.) sind alle SchülerInnen versichert. Private Tätigkeiten während dieser<br />

Veranstaltungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Während des Schulweges bleibt<br />

der Schutz erhalten, selbst wenn ein Umweg gemacht wird, wenn dieser sicherer oder schulisch<br />

bedingt ist. Zu Hause sind SchülerInnen grundsätzlich nicht über die Schülerunfallversicherung<br />

versichert.<br />

Wenn SchülerInnen während der normalen Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen und<br />

sich damit der notwendigen Aufsicht entziehen, verlieren sie den Versicherungsschutz.<br />

Deswegen ist den Klassen 5-<strong>10</strong> das Verlassen des Schulgeländes in dieser Zeit nicht gestattet.<br />

Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss können alle SchülerInnen mit Zustimmung ihrer Eltern die<br />

Schule unmittelbar verlassen. Sollte von den Eltern in diesen Fällen jedoch eine<br />

Beaufsichtigung der SchülerInnen bis zum Ende der regelmäßigen Unterrichtszeit gewünscht<br />

werden, so bitten wir um eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung.<br />

7.9. Außerunterrichtliche Aktivitäten am THG<br />

Zur Ihrer Orientierung veröffentlichen wir hier einen Überblick über die im Rahmen unseres<br />

pädagogischen Konzepts (vgl. Qualitätsprogramm) für die verschiedenen Klassenstufen bzw.<br />

Gruppierungen regelmäßig vorgesehenen Fahrten und Freizeiten. Die konkret für Ihr Kind<br />

stattfindenden Projekte werden Ihnen rechtzeitig an Elternabenden oder in schriftlicher Form<br />

vorgestellt.<br />

Klassen- und Kursveranstaltungen sind verbindliche schulische Veranstaltungen; auch bei<br />

Orchester-, Theater-, Musical- und Chorseminaren ist die Teilnahme für die jeweiligen<br />

Mitglieder verbindlich.<br />

Klasse / Veranstaltung<br />

Dauer / Zeitpunkt<br />

Stufe<br />

5. Klasse Integrationsfahrt 1./2. Schulwoche<br />

3 Tage<br />

6. Klasse Fahrt zu Schauplätzen der Antike Ende des Schuljahres,<br />

8


2 Tage<br />

8. Klasse Skifreizeit Meransen Februar / März, 1<br />

Woche<br />

<strong>10</strong>. Klasse Haus der Geschichte, Bonn Meist 2. HJ, 2 Tage<br />

MSS 12 Studienfahrt 1 Woche<br />

MSS 11-13 Fachbezogene Studienfahrten i.S. von Unterricht an<br />

einem anderen Ort<br />

1-2 (3) Tage, nach<br />

Ansage<br />

Zusätzlich zu den verbindlichen Fahrten können sich SchülerInnen für die weiteren<br />

freiwilligen Angebote anmelden:<br />

- Austauschprogramm mit Sarreguemines / Frankreich in Klasse <strong>10</strong>, Austauschprogramm<br />

mit Kiew / Ukraine in Klasse <strong>10</strong> und MSS 11, Austauschprogramm mit Okemos / USA<br />

für Chormitglieder ab Klasse 8.<br />

- Sprachstudienfahrt nach England oder Frankreich am Ende der <strong>10</strong>. Klasse<br />

- Route Spirituelle in der vorletzten Schulwoche des Jahres<br />

7.<strong>10</strong>. Verkehrssituation im Schulgelände<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Schulgelände grundsätzlich Fußgängerbereich<br />

ist, und appellieren an alle, größte Vorsicht walten zu lassen. Eine Parkerlaubnis während der<br />

Schulzeit wird von der Schulleitung nur in Ausnahmefällen erteilt.<br />

8. Hygienebelehrung<br />

(mit Auszügen aus dem Infektionsschutzgesetz und dem Hygieneplan der Schule)<br />

Das Infektionsschutzgesetz regelt, bei welchen Erkrankungen die Kinder die Einrichtungen nicht<br />

betreten dürfen und welche sonstigen Verpflichtungen die Eltern haben, solange Ihre Kinder die<br />

Gemeinschaftseinrichtung besuchen. In § 34 Abs. 5 ist darüber hinaus vorgeschrieben, dass<br />

die Leitungen der Einrichtungen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei Aufnahme in die<br />

Gemeinschaftseinrichtung über diese Pflichten zu belehren hat.<br />

Bitte beachten Sie, dass Kinder, die mit den folgenden Krankheiten erkrankt sind, die Schule<br />

nicht betreten und an schulischen Veranstaltungen so lange nicht teilnehmen dürfen, bis nach<br />

ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder Verlausung durch sie nicht mehr<br />

zu befürchten ist. Im Falle einer Erkrankung oder des Verdachts auf Erkrankung mit einer der<br />

u.g. Infektionenbitten wir um sofortige Information der Eltern an die Schulleitung.<br />

Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem<br />

hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa<br />

(ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern,<br />

Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach<br />

oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis,<br />

Virushepatitis A oder E, Windpocken<br />

Ausscheider von<br />

Vibrio cholerae O 1 und O 139, Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend, Salmonella Typhi,<br />

Salmonella Paratyphi, Shigella sp., enterohämorrhagischen E. coli (EHEC), dürfen nur mit<br />

Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und<br />

der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die Schule betreten, Einrichtungen<br />

der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung<br />

teilnehmen.<br />

Diese Regelungen gelten entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach<br />

ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Cholera, Diphtherie, Enteritis durch<br />

enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, Haemophilus<br />

influenzae Typ b-Meningitis, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-<br />

Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Shigellose, Typhus abdominalis,<br />

Virushepatitis A oder E aufgetreten ist.<br />

9


Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen<br />

Grundsätzlich ist nach § 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, die im Gesetz (§ 6)<br />

genannten Krankheiten zu melden.<br />

Liegt der Schulleitung hierüber jedoch kein Nachweis vor, bzw. treten die im § 34 Abs. 1 bis 3<br />

IfSG zusätzlich genannten Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen auf, so hat die<br />

Schulleitung über das Auftreten bzw. den Verdacht der genannten Erkrankungen unverzüglich<br />

(innerhalb von 24 Stunden) das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dies gilt auch<br />

beim Auftreten von 2 oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren<br />

Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind.<br />

Sondermaßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bei Auftreten von Kopflausbefall hat die Schulleitung unverzüglich das zuständige<br />

Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Wir bitten daher gegebenenfalls um entsprechende<br />

Mitteilungen.<br />

Eine Vorstellung beim Arzt mit anschließender Behandlung sollte durch die Eltern eingeleitet<br />

werden.<br />

Die Schule darf wieder besucht werden, wenn die 1. Behandlung durchgeführt wurde. Diese<br />

und die 2. Behandlung muss von den Eltern schriftlich bestätigt werden (siehe Merkblatt<br />

Anlage 7 und 8).<br />

Die Eltern der Schüler mit engem Kontakt zum befallenen Schüler müssen über das<br />

Auftreten von Kopfläusen unterrichtet werden. Diese Schüler sowie deren<br />

Familienangehörige, sollen sich einer Untersuchung und gegebenenfalls auch einer<br />

Behandlung unterziehen.<br />

Sind in einer Schulklasse Kopfläuse aufgetreten, sind für den Zeitraum von 6 Wochen 1 x<br />

wöchentlich gründliche Kontrollen auf Kopflausbefall empfehlenswert.<br />

9. Hausordnung<br />

Die ab diesem Schuljahr neu formulierte Hausordnung des <strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s<br />

finden Sie im Anhang an diesen Elternbrief.<br />

Alle schulischen Gremien waren bei ihrer Neuformulierung aktiv; deswegen wünschen wir uns<br />

alle sehr, dass sie entsprechend zur Kenntnis genommen und umgesetzt wird.<br />

Insbesondere weisen wir auf den neuen Pausenordnungsdienst hin, an dem wir jeweils für eine<br />

Woche die Klassenstufen 5 – <strong>10</strong> beteiligen werden.<br />

Bitte nehmen Sie die Hausordnung im Anhang zu diesem Elternbrief zur Kenntnis.<br />

Darüber hinaus wollen wir in einer Probephase bis zu den Herbstferien eine Maßnahme testen,<br />

von der wir vermuten, dass sie im Verwaltungstrakt zu mehr Ruhe und Arbeitsintensivität führen<br />

kann: In der 2. großen Pause soll es den SchülerInnen nicht mehr möglich sein, Lehrer aus<br />

dem Lehrerzimmer für Einzelgespräche anzufordern. Nach der Testphase werden wir im<br />

Gespräch mit allen schulischen Gremien die Erfahrungen austauschen und entsprechende<br />

verbindliche Vereinbarungen treffen.<br />

<strong>10</strong>. Sonstiges<br />

Mit dem “Elterntelefon” steht ab März 2001 Müttern und Vätern ein telefonisches Gesprächsund<br />

Beratungsangebot über Erziehungsfragen zur Verfügung. Die bundesweit kostenlose<br />

Rufnummer: 0800-11<strong>10</strong>550.<br />

Hinweis zu unserer Homepage:<br />

Unsere Schulseiten leben von Informationen, Berichten und selbstverständlich auch von Bildern<br />

unserer Schulveranstaltungen. Sollten Sie gegen die Veröffentlichung von Bildern Ihres Kindes<br />

Einwände haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich (über das Sekretariat) mit.<br />

<strong>10</strong>


Anhang: Die neue Hausordnung<br />

Vorbemerkung<br />

Da wir einen Großteil des Tages an der Schule verbringen, wollen wir erreichen, dass sich sämtliche<br />

Mitglieder der Schulgemeinschaft am THG wohl fühlen. Die gemeinsam vereinbarten Grundregeln sorgen<br />

für gute Arbeitsbedingungen, die Sicherheit aller und den Erhalt der Schule und ihrer Ausstattung. Für<br />

eine angenehme Atmosphäre sind ein freundlicher und respektvoller Umgang miteinander unverzichtbar.<br />

Höflichkeit und Pünktlichkeit sind ebenso im gemeinsamen Interesse wie Ordnung und Sauberkeit in<br />

allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände.<br />

Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für einen gelungenen Alltag in der Schulgemeinschaft mit.<br />

1. Unterricht<br />

2. Pausen<br />

3. Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände<br />

4. Alkohol<br />

5. Schulveranstaltungen<br />

6. Brand- und Gefahrfall<br />

7. Haftung und Versicherungsschutz<br />

8. Verstöße<br />

1. Unterricht<br />

1. Der Unterricht beginnt pünktlich. Lehrer wie Schüler 1 halten sich zuverlässig an die<br />

Unterrichtszeiten.<br />

2. Die Schüler halten sich bis zum ersten Läuten im Hof oder im Foyer auf.<br />

3. Der notwendige Wechsel zwischen den Unterrichtsräumen erfolgt auf kürzestem Weg, so dass<br />

möglichst wenig Zeit verloren geht.<br />

4. Ist zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft anwesend, meldet der/die<br />

Klassensprecher/in dies im Sekretariat.<br />

5. Schülern, die nicht unmittelbar nach Unterrichtsende nach Hause fahren können, stehen die<br />

Aufenthaltsräume im EG zur Verfügung.<br />

6. Essen während des Unterrichts ist untersagt, Trinken ist erlaubt.<br />

2. Pausen<br />

1. Die Schüler verbringen die Pausen von 9.35 – 9.50 Uhr und von 11.25 Uhr – 11.35 Uhr auf dem<br />

Schulgelände im Freien oder im Foyer. In den Hofpausen sind die Klassenzimmer abgeschlossen.<br />

2. Der Zugang zum Verwaltungstrakt ist den Schülern zu Sekretariatsgeschäften, zum Einholen von<br />

Informationen des Vertretungsplanes und zu Gesprächen mit den Lehrkräften gestattet.<br />

3. Aus Sicherheitsgründen sind untersagt:<br />

• das Rennen im Schulhaus<br />

• Ballspiele jeglicher Art innerhalb des Hauses<br />

• das Spielen mit harten Bällen im Außengelände<br />

• das Schneeballwerfen<br />

1 Der einfacheren Lesbarkeit wegen wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet, sie ist selbstverständlich impliziert.<br />

11


Eine Ausnahme bilden die im Hof eingezeichneten Prellballfelder, auf denen mit Tennisbällen<br />

gespielt<br />

werden darf.<br />

4. Schülern der Klassen 5 – <strong>10</strong> ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen nicht<br />

gestattet (Aufsichtspflicht und Unfallschutz). Ausnahmen sind nur mit Genehmigung einer<br />

Lehrkraft gestattet.<br />

3. Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände<br />

1. Alle Nutzer sind für den Zustand der Klassenräume und deren Einrichtung mitverantwortlich. Die<br />

Ausgestaltung der Klassenräume wird mit der Klassenleitung abgestimmt<br />

2. Vor den Pausen, bei Klassenraumwechsel und nach Unterrichtsschluss wird das Licht gelöscht.<br />

Alle Klassenräume bleiben verschlossen, solange dort kein Unterricht stattfindet. Nach der 6.<br />

Stunde bzw. nach Unterrichtsschluss ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Fenster<br />

geschlossen und die Stühle hochgestellt sind. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und<br />

schließt ihn ab.<br />

3. Der tägliche Ordnungsdienst sorgt für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im<br />

Foyer.<br />

4. Der wöchentliche Ordnungsdienst jeder Klasse sorgt für Reinigung der Tafel, für Kreide und ist<br />

mitverantwortlich für die Sauberkeit des Klassenraums. Außerdem sorgt jeder Schüler für<br />

Ordnung an seinem Platz.<br />

5. Alle Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit im Foyer und den Aufenthaltsräumen.<br />

6. Festgestellte Schäden werden von den Klassen- / Kursvertretungen unmittelbar im Sekretariat<br />

gemeldet. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung werden die Verursacher bzw. deren<br />

Erziehungsberechtigte zur Schadensregulierung herangezogen.<br />

5. In der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung.<br />

6. In den Fachsälen und der Turnhalle gelten die Regelungen der jeweiligen Fachschaft. Diese<br />

Räume sind außerhalb der dort stattfindenden Unterrichtsstunden verschlossen. Grundsätzlich ist<br />

das Essen und Trinken in den Fachsälen aus Sicherheitsgründen verboten. Ausnahmen von<br />

dieser Regelung sind nur durch den unterrichtenden Fachlehrer möglich.<br />

7. Hygiene und Rücksichtnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler erfordern Sauberkeit auf<br />

den Toiletten sowie in den Umkleide- und Duschräumen der Turnhalle.<br />

8. Das Aushängen und Verteilen von Schriftstücken oder Plakaten bedarf der Genehmigung durch<br />

die Schulleitung.<br />

9. Das gesamte Schulgelände ist Fußgängerbereich, das Fahren mit PKWs ist verboten.<br />

Ausnahmen regelt die Schulleitung. Fahrräder und Krafträder (und ggfs PKW) dürfen nur auf den<br />

vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden, die in Schrittgeschwindigkeit und auf direktem Weg<br />

angefahren werden.<br />

<strong>10</strong>. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Anfertigen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen<br />

untersagt. Ausnahmeregelungen können durch Lehrkräfte erteilt werden. Des Weiteren ist das<br />

Anschauen und Verbreiten von pornographischem, Gewalt verherrlichendem und nicht unserer<br />

freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechendem Material verboten. Während des<br />

Unterrichts sind sämtliche elektronischen Geräte abgeschaltet und in den Schultaschen verstaut.<br />

11. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Mitglieds der Schulgemeinschaft gilt: Fotos,<br />

Filme oder andere Aufzeichnungen von Schülern und Lehrern dürfen nur auf Nachfrage und nur<br />

mit deren ausdrücklicher Erlaubnis angefertigt und/oder veröffentlicht werden.<br />

12


4. Alkohol<br />

1. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich<br />

untersagt.<br />

2. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei außerunterrichtlichen gesellschaftlichen<br />

Veranstaltungen möglich und bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.<br />

5. Schulveranstaltungen<br />

1. Alle Schulveranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts müssen von der Schulleitung<br />

genehmigt werden.<br />

2. Mindestens eine Lehrkraft übernimmt als Verantwortliche die Aufsicht. Sie übt in Vertretung der<br />

Schulleitung das Hausrecht aus. Im Rahmen von § 34 (2) der Schulordnung können darüber<br />

hinaus auch ausgewählte Schüler sowie Eltern mit Aufsichtsaufgaben betraut werden.<br />

6. Brand- und Gefahrenfall<br />

1. Das Alarmsignal für Feueralarm ist ein Hupdauerton. Auf dieses Signal hin muss das<br />

Schulgebäude über den angezeigten Fluchtweg unverzüglich verlassen werden. In den<br />

Klassenzimmern hängen Evakuierungspläne, denen Folge zu leisten ist.<br />

2. Bei anderen Gefahrenlagen (z.B. Industrieunfall, Amok o.ä.) kann es notwendig sein, in den<br />

Unterrichtsräumen zu bleiben. Die Lehrer werden in diesen Fällen entsprechend informiert und<br />

veranlassen mit den Klassen die nötigen Schritte.<br />

7. Haftung und Versicherungsschutz<br />

1. Unfälle, die sich auf dem direkten Schulweg, auf dem Schulgelände oder während des Unterrichts<br />

ereignen, werden umgehend der Klassenleitung oder dem Sekretariat oder der Aufsicht gemeldet.<br />

Die angesprochenen Personen haben die Pflicht, sich unverzüglich um den verunglückten Schüler<br />

zu kümmern und die erforderliche Hilfe zu leisten.<br />

2. Gegenstände und Geräte, die nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nur dann – auf<br />

eigene Gefahr und Haftung – ins Schulgelände eingebracht werden, wenn sie nicht geeignet sind,<br />

den Schulbetrieb zu stören oder zu gefährden.<br />

3. Eine Garderobe- und Fahrradversicherung besteht von Seiten der Stadt <strong>Ludwigshafen</strong> nicht. Bei<br />

entstandenen Schäden kann gegebenenfalls die private Hausratversicherung eingeschaltet<br />

werden. Ist der Schädiger bekannt, sollte eine Regulierung der Kosten durch dessen Versicherung<br />

angestrebt werden.<br />

4. Auch für Krafträder und PKWs besteht kein schulseitiger Versicherungsschutz.<br />

5. Ausnahmsweise mitgebrachte größere Geldbeträge oder Wertgegenstände können während der<br />

Unterrichtszeit im Sekretariat deponiert werden.<br />

6. Über den Umgang mit Wertgegenständen während des Sportunterrichts informiert die<br />

Fachschaft.<br />

7. Mitgebrachte Musikinstrumente sollen in der Musikzelle II aufbewahrt werden. (Der Schlüssel<br />

kann bei den Musikfachlehrkräften abgeholt werden.)<br />

8. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Werden sie dort nicht innerhalb des laufenden<br />

Schuljahres vom Eigentümer abgeholt, können sie karitativen Organisationen übergeben oder<br />

anderweitig verwendet werden.<br />

13


8. Verstöße<br />

1. Den Anweisungen der Lehrkräfte muss Folge geleistet werden, um den individuellen<br />

Versicherungsschutz zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf der Schulorganisation zu<br />

sichern.<br />

2. Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen<br />

konsequent angewendet.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!