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2-3-2-01-03 Anmeldebogen - Handwerkskammer Bremen

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Anmeldung<br />

Erstellt: <strong>03</strong>.<strong>01</strong>.11<br />

Seite: 1/2<br />

HandWERK gemeinnützige GmbH<br />

Das Kompetenzzentrum der<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Schongauer Str. 2<br />

28219 <strong>Bremen</strong><br />

FAX: 0421/ 222 744 - 495<br />

Beate Schröder, Tel. 0421 - 222744 - 422<br />

Email: schroeder.beate@handwerkbremen.de<br />

Katharina Krey, Tel. 0421 - 222744 - 421<br />

Email: krey.katharina@handwerkbremen.de<br />

Nr.:<br />

Lehrgang*:<br />

Name*:<br />

Vorname*:<br />

Strasse*:<br />

PLZ/Ort*:<br />

Beruf * : geb. am*: in*:<br />

Tel. Privat*: Mobil-Telefon * :<br />

E-Mail:<br />

beschäftigt bei:<br />

Rechnungsempfänger*<br />

Anschrift des Rechnungsempfängers:<br />

Teilnehmer/In<br />

Arbeitgeber<br />

Sonstige (Arbeitsagentur, BFD, etc.)<br />

Die Teilnahmebedingungen (Seite 2 dieser PDF) der HandWERK gemeinnützige GmbH erkenne<br />

ich an. Die Lehrgangskosten entsprechen den Angaben im aktuellen Lehrgangsprogramm ** .<br />

Ort Datum Unterschrift<br />

Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?<br />

Zeitungsanzeige Flyer/Lehrgangsheft Internet Bekannte / Freunde sonstiges<br />

* Pflichtfelder<br />

** www.handwerkbremen.de<br />

Datenspeicherung<br />

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz werden Namen und Anschrift der Teilnehmer sowie alle für die Auftragsabwicklung<br />

erforderlichen Daten von der HandWERK gGmbH in automatischen Dateien gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt<br />

sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und<br />

Prüfungsabwicklung einverstanden.<br />

2-3-2-<strong>01</strong>-<strong>03</strong> <strong>Anmeldebogen</strong>-ONLINE_PDF


Anmeldung<br />

Erstellt: <strong>03</strong>.<strong>01</strong>.11<br />

Seite: 2/2<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Das HandWERK ist das Kompetenzzentrum der <strong>Handwerkskammer</strong><br />

<strong>Bremen</strong>. Wir sind die Anlaufstelle in <strong>Bremen</strong> für alle, die das Know-how der<br />

Bremer Handwerkerschaft für sich nutzbar machen wollen.<br />

• überbetriebliche Lehrlingsunterweisung<br />

• berufliche Weiterbildung<br />

• Meistervorbereitung<br />

• Berufsorientierung<br />

1. Teilnahmeberechtigung<br />

Teilnehmen kann jeder, der Interesse an einer beruflichen Weiter-bildung<br />

hat.<br />

Wenn für die Lehrgangsteilnahme oder die Zulassung zu einer<br />

Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen<br />

gelten, muss der Teilnehmer diese erfüllen.<br />

2. Anmeldung<br />

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der HandWERK gemeinnützigen<br />

GmbH muss schriftlich per Anmeldekarte / -formular oder online, jeweils<br />

unter Angabe des vollen Namens sowie der Wohn- und<br />

Rechnungsanschrift, erfolgen. Telefonische Anmeldungen werden erst<br />

durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers wirksam. Anmeldungen<br />

können nur berücksichtigt werden, wenn die in den<br />

Veranstaltungsunterlagen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt<br />

sind und in der gewünschten Veranstaltung noch Plätze frei sind.<br />

Die Anmeldungen werden dabei grundsätzlich in der Reihenfolge ihres<br />

Eingangs berücksichtigt. Erst die Anmeldebestätigung berechtigt zur<br />

Teilnahme an den Kursen; ein Besuch des Lehrgangs ohne vorherige<br />

Anmeldebestätigung ist nicht möglich.<br />

Der Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift die Teilnahme an der<br />

Veranstaltung und garantiert, die dafür zu entrichtende Lehrgangsgebühr<br />

fristgerecht zu bezahlen. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular<br />

erkennt der Teilnehmer weiterhin diese Teilnahmebedingungen als<br />

Vertragsbestandteil an. Nach erfolgter Anmeldung sind Änderungen der<br />

persönlichen Daten (z.B. Wohnortwechsel) der HandWERK gemeinnützige<br />

GmbH umgehend mitzuteilen.<br />

3. Rücktritt des Teilnehmers<br />

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt des Teilnehmers nur unter den<br />

nachstehenden Bedingungen möglich:<br />

1. Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Erhalt<br />

der Anmeldebestätigung zurückzutreten. Er hat jedoch in<br />

diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro<br />

zu zahlen.<br />

2. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine<br />

Bearbeitungsgebühr von 20% der Veranstaltungsgebühr,<br />

mindestens jedoch ein Betrag von 25,- Euro vom Teilnehmer<br />

zu zahlen.<br />

3. Bei Rücktritt vom 13. bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist<br />

eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der<br />

Veranstaltungskosten vom Teilnehmer zu zahlen.<br />

4. Nach Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht<br />

mehr möglich. Bei einer späteren Absage als bis zum 1. Tag<br />

vor Veranstaltungsbeginn, ist die volle Veranstaltungsgebühr<br />

zu zahlen.<br />

Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Von<br />

Teilnehmern, die ohne schriftliche Abmeldung nicht zu der Veranstaltung<br />

erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, ist die gesamte<br />

Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen.<br />

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

4. Rücktritt des Veranstalters<br />

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines<br />

Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn der<br />

Veranstaltung zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden in voller<br />

Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer,<br />

insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.<br />

5. Kosten<br />

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenpflichtig.<br />

Die Lehrgangskosten sind nach Erhalt der Rechnung umgehend zu<br />

zahlen. Die Kosten und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen<br />

Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst)<br />

oder Gründen die in der Person der Teilnehmers liegen (z.B.<br />

Arbeitslosigkeit, Krankheit) zu zahlen. Teilnehmer, die der<br />

Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn<br />

nachkommen, können von der Teilnahme an der betreffenden<br />

Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der<br />

Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt. Bei längerfristigen<br />

Lehrgängen, kann auf schriftlichen Antrag eine Ratenzahlung vereinbart<br />

werden.<br />

Die Lehrgangskosten bemessen sich nach dem zum Lehrgangsbeginn<br />

geltenden Satz. Sie sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines<br />

der Konten der HandWERK gemeinnützige GmbH zu entrichten.<br />

6. Änderungen<br />

Die HandWERK gemeinnützige GmbH behält sich das Recht vor,<br />

organisatorische Änderungen (z.B. Termine, Stundenzahlen), inhaltliche<br />

Änderungen sowie Änderungen bezüglich des Einsatzes von Ausbildern in<br />

geringfügigem Umfang vorzunehmen, soweit dadurch der Lehrgang<br />

qualitativ gleichwertig bleibt. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.<br />

7. Kündigung während des Lehrgangs<br />

Die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Laufzeit von mehr als sechs<br />

Monaten kann – mit einer Frist von sechs Wochen – erstmals zum Ende<br />

des ersten Halbjahres, danach jeweils zum Schluss eines Vierteljahres,<br />

gerechnet vom ersten Lehrgangstag an, gekündigt werden. Die Kündigung<br />

muss schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Mitteilungen an den<br />

Veranstalter sowie mündliche oder telefonische Mitteilungen an den<br />

Dozenten reichen nicht aus. Bloßes Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt<br />

oder Kündigung.<br />

Im Falle der Kündigung werden die Lehrgangsgebühren anteilig erlassen,<br />

wenn der zu erlassende Teil mehr als 10% der Gesamtkosten ausmacht.<br />

Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers zur Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Kündigt der Teilnehmer außerordentlich so bleibt er zur Zahlung des<br />

anteiligen Lehrgangsentgelts und der bis dahin anfallenden Kosten<br />

verpflichtet.<br />

Bei außerordentlicher Kündigung durch den Veranstalter aufgrund<br />

alleinigen Verschuldens des Teilnehmers ist dieser zur Zahlung des<br />

anteiligen Lehrgangsentgelts, mindestens jedoch in Höhe von 20% des<br />

gesamten Lehrgangsentgelts verpflichtet.<br />

8. Urheberrecht<br />

Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich überlassenen<br />

Unterrichtsmittel oder Vervielfältigungen sind nur für den privaten<br />

Gebrauch bestimmt. Sie dürfen ausdrücklich nur mit Zustimmung der<br />

HandWERK gemeinnützige GmbH an Dritte weitergegeben oder<br />

veröffentlicht werden.<br />

Bei Veranstaltungen mit EDV-Einsatz ist die Manipulation von Hard- und<br />

Software in jeglicher Form verboten. Das Kopieren, die Weitergabe an<br />

Dritte oder die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützter Software<br />

ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechts-Inhabers zulässig.<br />

9. Hausordnung<br />

Für die Benutzung der Einrichtungen der HandWERK gemeinnützige<br />

GmbH gilt die jeweilige Hausordnung. Das Hausrecht übt der jeweilige<br />

Lehrgangsleiter aus.<br />

10. Datenschutz<br />

Die HandWERK gGmbH speichert Ihre personenbezogenen Daten unter<br />

Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),<br />

soweit dies für interne Verwaltungsarbeiten im Rahmen der Abwicklung<br />

des Vertragsverhältnisses, sowie für Zwecke der Lehrgangs- und<br />

Prüfungsabwicklung erforderlich ist.<br />

11. Abweichende Vereinbarungen<br />

Die von diesen Teilnahmebedingungen abweichend oder ergänzend<br />

getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort ist HandWERK gemeinnützige GmbH.<br />

Gerichtsstand ist <strong>Bremen</strong>.<br />

13. Salvatorische Klausel<br />

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden<br />

Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.<br />

HandWERK gemeinnützige GmbH<br />

Das Kompetenzzentrum der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Schongauer Straße 2, 28219 <strong>Bremen</strong><br />

Tel.: 0421-22744-0 / Fax: 0421-222744-459<br />

Mail: info@handwerkbremen.de<br />

Amtsgericht <strong>Bremen</strong>, HRB 23456HB<br />

Stand: <strong>01</strong>.06.2<strong>01</strong>1<br />

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