2-3-2-01-03 Anmeldebogen - Handwerkskammer Bremen
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Anmeldung<br />
Erstellt: <strong>03</strong>.<strong>01</strong>.11<br />
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HandWERK gemeinnützige GmbH<br />
Das Kompetenzzentrum der<br />
<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />
Schongauer Str. 2<br />
28219 <strong>Bremen</strong><br />
FAX: 0421/ 222 744 - 495<br />
Beate Schröder, Tel. 0421 - 222744 - 422<br />
Email: schroeder.beate@handwerkbremen.de<br />
Katharina Krey, Tel. 0421 - 222744 - 421<br />
Email: krey.katharina@handwerkbremen.de<br />
Nr.:<br />
Lehrgang*:<br />
Name*:<br />
Vorname*:<br />
Strasse*:<br />
PLZ/Ort*:<br />
Beruf * : geb. am*: in*:<br />
Tel. Privat*: Mobil-Telefon * :<br />
E-Mail:<br />
beschäftigt bei:<br />
Rechnungsempfänger*<br />
Anschrift des Rechnungsempfängers:<br />
Teilnehmer/In<br />
Arbeitgeber<br />
Sonstige (Arbeitsagentur, BFD, etc.)<br />
Die Teilnahmebedingungen (Seite 2 dieser PDF) der HandWERK gemeinnützige GmbH erkenne<br />
ich an. Die Lehrgangskosten entsprechen den Angaben im aktuellen Lehrgangsprogramm ** .<br />
Ort Datum Unterschrift<br />
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?<br />
Zeitungsanzeige Flyer/Lehrgangsheft Internet Bekannte / Freunde sonstiges<br />
* Pflichtfelder<br />
** www.handwerkbremen.de<br />
Datenspeicherung<br />
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz werden Namen und Anschrift der Teilnehmer sowie alle für die Auftragsabwicklung<br />
erforderlichen Daten von der HandWERK gGmbH in automatischen Dateien gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt<br />
sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und<br />
Prüfungsabwicklung einverstanden.<br />
2-3-2-<strong>01</strong>-<strong>03</strong> <strong>Anmeldebogen</strong>-ONLINE_PDF
Anmeldung<br />
Erstellt: <strong>03</strong>.<strong>01</strong>.11<br />
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Teilnahmebedingungen<br />
Das HandWERK ist das Kompetenzzentrum der <strong>Handwerkskammer</strong><br />
<strong>Bremen</strong>. Wir sind die Anlaufstelle in <strong>Bremen</strong> für alle, die das Know-how der<br />
Bremer Handwerkerschaft für sich nutzbar machen wollen.<br />
• überbetriebliche Lehrlingsunterweisung<br />
• berufliche Weiterbildung<br />
• Meistervorbereitung<br />
• Berufsorientierung<br />
1. Teilnahmeberechtigung<br />
Teilnehmen kann jeder, der Interesse an einer beruflichen Weiter-bildung<br />
hat.<br />
Wenn für die Lehrgangsteilnahme oder die Zulassung zu einer<br />
Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen<br />
gelten, muss der Teilnehmer diese erfüllen.<br />
2. Anmeldung<br />
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der HandWERK gemeinnützigen<br />
GmbH muss schriftlich per Anmeldekarte / -formular oder online, jeweils<br />
unter Angabe des vollen Namens sowie der Wohn- und<br />
Rechnungsanschrift, erfolgen. Telefonische Anmeldungen werden erst<br />
durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers wirksam. Anmeldungen<br />
können nur berücksichtigt werden, wenn die in den<br />
Veranstaltungsunterlagen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt<br />
sind und in der gewünschten Veranstaltung noch Plätze frei sind.<br />
Die Anmeldungen werden dabei grundsätzlich in der Reihenfolge ihres<br />
Eingangs berücksichtigt. Erst die Anmeldebestätigung berechtigt zur<br />
Teilnahme an den Kursen; ein Besuch des Lehrgangs ohne vorherige<br />
Anmeldebestätigung ist nicht möglich.<br />
Der Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift die Teilnahme an der<br />
Veranstaltung und garantiert, die dafür zu entrichtende Lehrgangsgebühr<br />
fristgerecht zu bezahlen. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular<br />
erkennt der Teilnehmer weiterhin diese Teilnahmebedingungen als<br />
Vertragsbestandteil an. Nach erfolgter Anmeldung sind Änderungen der<br />
persönlichen Daten (z.B. Wohnortwechsel) der HandWERK gemeinnützige<br />
GmbH umgehend mitzuteilen.<br />
3. Rücktritt des Teilnehmers<br />
Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt des Teilnehmers nur unter den<br />
nachstehenden Bedingungen möglich:<br />
1. Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Erhalt<br />
der Anmeldebestätigung zurückzutreten. Er hat jedoch in<br />
diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro<br />
zu zahlen.<br />
2. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine<br />
Bearbeitungsgebühr von 20% der Veranstaltungsgebühr,<br />
mindestens jedoch ein Betrag von 25,- Euro vom Teilnehmer<br />
zu zahlen.<br />
3. Bei Rücktritt vom 13. bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist<br />
eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der<br />
Veranstaltungskosten vom Teilnehmer zu zahlen.<br />
4. Nach Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht<br />
mehr möglich. Bei einer späteren Absage als bis zum 1. Tag<br />
vor Veranstaltungsbeginn, ist die volle Veranstaltungsgebühr<br />
zu zahlen.<br />
Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Von<br />
Teilnehmern, die ohne schriftliche Abmeldung nicht zu der Veranstaltung<br />
erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, ist die gesamte<br />
Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen.<br />
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
4. Rücktritt des Veranstalters<br />
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines<br />
Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn der<br />
Veranstaltung zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden in voller<br />
Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer,<br />
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.<br />
5. Kosten<br />
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenpflichtig.<br />
Die Lehrgangskosten sind nach Erhalt der Rechnung umgehend zu<br />
zahlen. Die Kosten und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen<br />
Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst)<br />
oder Gründen die in der Person der Teilnehmers liegen (z.B.<br />
Arbeitslosigkeit, Krankheit) zu zahlen. Teilnehmer, die der<br />
Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn<br />
nachkommen, können von der Teilnahme an der betreffenden<br />
Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der<br />
Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt. Bei längerfristigen<br />
Lehrgängen, kann auf schriftlichen Antrag eine Ratenzahlung vereinbart<br />
werden.<br />
Die Lehrgangskosten bemessen sich nach dem zum Lehrgangsbeginn<br />
geltenden Satz. Sie sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines<br />
der Konten der HandWERK gemeinnützige GmbH zu entrichten.<br />
6. Änderungen<br />
Die HandWERK gemeinnützige GmbH behält sich das Recht vor,<br />
organisatorische Änderungen (z.B. Termine, Stundenzahlen), inhaltliche<br />
Änderungen sowie Änderungen bezüglich des Einsatzes von Ausbildern in<br />
geringfügigem Umfang vorzunehmen, soweit dadurch der Lehrgang<br />
qualitativ gleichwertig bleibt. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.<br />
7. Kündigung während des Lehrgangs<br />
Die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Laufzeit von mehr als sechs<br />
Monaten kann – mit einer Frist von sechs Wochen – erstmals zum Ende<br />
des ersten Halbjahres, danach jeweils zum Schluss eines Vierteljahres,<br />
gerechnet vom ersten Lehrgangstag an, gekündigt werden. Die Kündigung<br />
muss schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Mitteilungen an den<br />
Veranstalter sowie mündliche oder telefonische Mitteilungen an den<br />
Dozenten reichen nicht aus. Bloßes Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt<br />
oder Kündigung.<br />
Im Falle der Kündigung werden die Lehrgangsgebühren anteilig erlassen,<br />
wenn der zu erlassende Teil mehr als 10% der Gesamtkosten ausmacht.<br />
Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers zur Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Kündigt der Teilnehmer außerordentlich so bleibt er zur Zahlung des<br />
anteiligen Lehrgangsentgelts und der bis dahin anfallenden Kosten<br />
verpflichtet.<br />
Bei außerordentlicher Kündigung durch den Veranstalter aufgrund<br />
alleinigen Verschuldens des Teilnehmers ist dieser zur Zahlung des<br />
anteiligen Lehrgangsentgelts, mindestens jedoch in Höhe von 20% des<br />
gesamten Lehrgangsentgelts verpflichtet.<br />
8. Urheberrecht<br />
Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich überlassenen<br />
Unterrichtsmittel oder Vervielfältigungen sind nur für den privaten<br />
Gebrauch bestimmt. Sie dürfen ausdrücklich nur mit Zustimmung der<br />
HandWERK gemeinnützige GmbH an Dritte weitergegeben oder<br />
veröffentlicht werden.<br />
Bei Veranstaltungen mit EDV-Einsatz ist die Manipulation von Hard- und<br />
Software in jeglicher Form verboten. Das Kopieren, die Weitergabe an<br />
Dritte oder die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützter Software<br />
ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechts-Inhabers zulässig.<br />
9. Hausordnung<br />
Für die Benutzung der Einrichtungen der HandWERK gemeinnützige<br />
GmbH gilt die jeweilige Hausordnung. Das Hausrecht übt der jeweilige<br />
Lehrgangsleiter aus.<br />
10. Datenschutz<br />
Die HandWERK gGmbH speichert Ihre personenbezogenen Daten unter<br />
Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),<br />
soweit dies für interne Verwaltungsarbeiten im Rahmen der Abwicklung<br />
des Vertragsverhältnisses, sowie für Zwecke der Lehrgangs- und<br />
Prüfungsabwicklung erforderlich ist.<br />
11. Abweichende Vereinbarungen<br />
Die von diesen Teilnahmebedingungen abweichend oder ergänzend<br />
getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist HandWERK gemeinnützige GmbH.<br />
Gerichtsstand ist <strong>Bremen</strong>.<br />
13. Salvatorische Klausel<br />
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden<br />
Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.<br />
HandWERK gemeinnützige GmbH<br />
Das Kompetenzzentrum der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />
Schongauer Straße 2, 28219 <strong>Bremen</strong><br />
Tel.: 0421-22744-0 / Fax: 0421-222744-459<br />
Mail: info@handwerkbremen.de<br />
Amtsgericht <strong>Bremen</strong>, HRB 23456HB<br />
Stand: <strong>01</strong>.06.2<strong>01</strong>1<br />
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