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Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH

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<strong>Datenschutz</strong> / <strong>Datensicherheit</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Rechtliche Grundlagen des <strong>Datenschutz</strong>es in Deutschland<br />

Das Bundesdatenschutzgesetz und seine Ergänzungen<br />

Die gesetzliche Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>Datenschutz</strong> für alle<br />

Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> stellt sich vor<br />

Der maßgeschneiderte <strong>Datenschutz</strong>beauftragte für Sie<br />

Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

Der externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte in Ihrem Unternehmen<br />

Der <strong>Datenschutz</strong>beauftragte ­<br />

Zusammenfassende Gegenüberstellung<br />

<strong>Kedua</strong> <strong>Datenschutz</strong> ist maßgeschneiderter <strong>Datenschutz</strong><br />

Was Sie noch beachten sollten<br />

Gute Gründe für modernen <strong>Datenschutz</strong><br />

Chance <strong>Datenschutz</strong><br />

Kontakt<br />

Seite 1<br />

Seite 2<br />

Seite 3<br />

Seite 4<br />

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Seite 9<br />

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Seite 11<br />

Seite 12<br />

Seite 13<br />

Seite 14


Rechtliche Grundlagen des<br />

<strong>Datenschutz</strong>es in Deutschland<br />

Was ist das BDSG?<br />

Wie das BDSG gegliedert ist<br />

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die zentrale Regelung<br />

für den <strong>Datenschutz</strong> in Deutschland. Es setzt eine<br />

Richtlinie der EU in nationales Recht um. Damit ist ein<br />

annähernd gleicher <strong>Datenschutz</strong>­Standard in allen Mitgliedsländern<br />

der EU gewährleistet. Dieser wiederum ist<br />

die Grundlage für den freien Datentransfer innerhalb der EU.<br />

Das BDSG gliedert sich in sechs Abschnitte. Der erste<br />

Abschnitt enthält die allgemeinen Regelungen und<br />

Definitionen. Der dritte Abschnitt beinhaltet die für den<br />

Bereich der privaten Wirtschaft relevanten Normen. Diese<br />

beiden Abschnitte sind für den betrieblichen<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragten besonders wichtig.<br />

Das BDSG wird jedoch von zahlreichen bereichsspezifischen<br />

Spezialgesetzen ergänzt. Regeln Vorschriften<br />

eines einschlägigen Spezialgesetzes einen konkreten<br />

Tatbestand, wird das BDSG insoweit verdrängt, es ist<br />

subsidiär.<br />

Die Landesdatenschutzgesetze gelten dagegen nur für<br />

die öffentliche Verwaltung und sind für den Bereich der<br />

privaten Wirtschaft nicht relevant.<br />

Der vierte Abschnitt enthält Regelungen für bestimmte<br />

Berufs­ und Anwendungsgruppen. Der fünfte Abschnitt<br />

beinhaltet Ordnungswidrigkeits­ und Strafbestimmungen,<br />

die im Falle des Verstoßes gegen das BDSG zur<br />

Anwendung gelangen können. Im sechsten Abschnitt<br />

befinden sich Übergangs­ und Schlussvorschriften.<br />

Nicht relevant ist der zweite Abschnitt. Hier finden sich<br />

Regelungen für die öffentliche Verwaltung des Bundes.<br />

1


Das Bundesdatenschutzgesetz<br />

und seine Ergänzungen<br />

BDSG<br />

B u n d e s d a t e n s c h u t z g e s e t z<br />

Telemediengesetz<br />

(TMG)<br />

Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG)<br />

§<br />

Betriebsverfassungsgesetz<br />

(BetrVG)<br />

Sonstige bereichsspezifische<br />

Gesetze<br />

Landesdatenschutzgesetze<br />

2


Die gesetzliche<br />

Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />

Betrachtet man die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen mit ihren sich teilweise gegenseitig ausschließenden und<br />

verdrängenden Tatbeständen stellen sich zunächst einige grundsätzliche Fragen:<br />

Für welche Unternehmen besteht die<br />

gesetzliche Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong>?<br />

Braucht mein Unternehmen<br />

einen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten?<br />

Die Antwort ist einfach: Für alle! Der Paragraph 4 Abs.1<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 4 Abs.1 BDSG) regelt<br />

die Nutzung personenbezogener Daten, ohne dass dabei<br />

nach der Art des Unternehmens, dessen Größe oder<br />

Tätigkeitsbereich unterschieden wird. Bestätigt wird das<br />

durch die Bußgeld­ und Strafvorschriften des BDSG, die<br />

bestimmte Verstöße gegen dieses Gesetz sanktionieren.<br />

Auch hier wird nicht nach den besonderen Merkmalen<br />

eines Unternehmens gefragt, sondern allein nach der<br />

Zulässigkeit oder des Verbotes von Verhaltensweisen.<br />

Ausgenommenist lediglich die Speicherung<br />

personenbezogener Daten für familiäre oder rein<br />

persönliche Zwecke.<br />

Die Pflicht zur Bestellung eines <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

ist nicht unmittelbar an die Größe eines Unternehmens<br />

geknüpft. Sie richtet sich vielmehr nach der Anzahl der<br />

Mitarbeiter, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder<br />

Nutzung personenbezogener Daten betraut sind. Sind<br />

mehr als neun Personen, also auch Teilzeit­ und<br />

Aushilfskräfte, mit der automatisierten oder mehr als 20<br />

mit der nicht automatisierten Erhebung, Verarbeitung<br />

oder Nutzung regelmäßig beschäftigt, so muss<br />

ein betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter bestellt werden.<br />

Unabhängig davon besteht diese Pflicht, wenn besonders<br />

sensible Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,<br />

oder wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig<br />

übermittelt<br />

werden.<br />

Welche Daten sind betroffen?<br />

Alle personenbezogenen Daten. Das sind solche Daten,<br />

die unmittelbar eine natürliche Person identifizieren oder<br />

identifizierbar machen. Juristische Personen sind dann<br />

betroffen, wenn sich aus der Firma ein Rückschluss auf<br />

eine natürliche Person ziehen lässt („Otto Müller <strong>GmbH</strong>“).<br />

Auch betroffen sind Personaldaten. Hier gelten besonders<br />

strenge Bestimmungen.<br />

3


<strong>Datenschutz</strong> für alle<br />

BDSG<br />

P f l i c h t z u m D a t e n s c h u t z f ü r a l l e<br />

Die Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />

besteht für alle<br />

bei der Erhebung,<br />

Verarbeitung und Nutzung<br />

personenbezogener Daten.<br />

Pflicht zu Bestellung eines<br />

betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

auch für viele kleine<br />

und mittlere Unternehmen<br />

4


Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong><br />

stellt sich Ihnen vor<br />

Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> ­<br />

Ihre <strong>Datenschutz</strong>kompetenz<br />

Aufgaben und Ziele der <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> wurde 1998 mit Sitz im<br />

brandenburgischen Velten gegründet. Ziel ihrer<br />

geschäftlichen Tätigkeit war und ist die Erbringung<br />

verschiedener Diensteistungen im schnell wachsenden<br />

Online ­ Marktsegment, wozu auchSchulungen im Hinblick<br />

auf den praxisbezogenen und problemorientierten Umgang<br />

mit einschlägiger Office­Software gehören.<br />

Seit 2003 erfolgt der Geschäftsbetrieb auch durch die<br />

Niederlassung in Berlin­Reinickendorf, von wo aus das<br />

Angebotssegment „<strong>Datenschutz</strong>“ entwickelt und betreut<br />

wird. Seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) im Jahr 2001 gewinnt dieser Bereich zunehmend<br />

an Bedeutung, da die gesetzliche Pflicht zur Bestellung<br />

eines <strong>Datenschutz</strong>beauftragten erheblich erweitert wurde.<br />

Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten<br />

erhebt, verarbeitet oder nutzt ist zum <strong>Datenschutz</strong><br />

verpflichtet. Die Nichteinhaltung der <strong>Datenschutz</strong>richtlinien<br />

kann mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

Ziel der <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> ist es, ihren Kunden auf einer Ist­<br />

Analyse basierende Vorschläge zur Implementierung und<br />

Aufrechterhaltung eines gesetzeskonformen <strong>Datenschutz</strong>managements<br />

anzubieten und umzusetzen. Hierbei wird in<br />

der Regel der wirtschaftlichsten Alternative der Vorzug<br />

einzuräumen sein.<br />

Ein besonders weitreichender <strong>Datenschutz</strong> kann aber auch<br />

einen Wettbewerbsvorteil darstellen.<br />

Ob der <strong>Datenschutz</strong> in Ihrem Unternehmen den<br />

gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wieviel<br />

Handlungsbedarf besteht, darin beraten wir Sie gern.<br />

5


Der maßgeschneiderte<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragte für Sie<br />

Sie benötigen für Ihr Unternehmen einen betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten (bDSB) und stellen sich nun die<br />

Frage, wie sich die gesetzlichen Vorgaben möglichst kostengünstig realisieren lassen?<br />

Zwei Wege zum Ziel<br />

Sie können eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter<br />

Ihres Unternehmens zum internen bDSB bestellen<br />

oder<br />

Sie beauftragen einen externen Dienstleistungsanbieter<br />

mit der Implementierung eines <strong>Datenschutz</strong>managements<br />

für Ihr Unternehmen.<br />

Der <strong>Datenschutz</strong>beauftragte muss über umfangreiche fachliche Kenntnisse verfügen. Es darf kein Interessenkonflikt<br />

aufgrund der sonstigen von ihm für das Unternehmen ausgeübten Tätigkeit entstehen. Dies ist sowohl bei Geschäftsführern<br />

und Gesellschaftern als auch bei IT­ oder Personalverantwortlichen der Fall.<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragte können sowohl im Unternehmen beschäftigt sein als auch von qualifizierten Dienstleistern<br />

gestellt werden (externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte). In welchen Fällen ein interner und wann ein externer <strong>Datenschutz</strong>beauftragter<br />

die günstigere Wahl darstellt, lässt sich nicht pauschal feststellen. Maßgebliche Faktoren für diese<br />

Entscheidung dürften jedoch einerseits die Größe Ihres Unternehmens und andererseits die Intensität der Verarbeitung<br />

schutzbedürftiger Daten sein.<br />

6


Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

in Ihrem Unternehmen<br />

Rechte und Pflichten des internen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

Der interne bDSB muss über die erforderliche<br />

Fachkunde verfügen. D.h. er benötigt die für diese<br />

Aufgabe erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen<br />

Recht, BWL, EDV und innerbetriebliche<br />

Verfahrensabläufe. Er muss sich regelmäßig fortbilden.<br />

Der zeitliche Aufwand richtet sich stark nach den<br />

Gegebenheiten des Unternehmens als Durchschnittswert<br />

wird man von ca. 20% der Gesamtarbeitszeit<br />

des betreffenden Mitarbeiters ausgehen müssen.<br />

Ferner muss er zuverlässig sein. Hierbei ist nicht<br />

nur die persönliche Integrität, sondern auch die<br />

Vermeidung von Interessenkonflikten gemeint. Nicht<br />

geeignet sind somit Mitglieder der Unternehmensleitung<br />

sowie die Leiter betroffener Abteilungen<br />

(EDV, Personal, Kundenmanagement etc.).<br />

Soweit vorhanden, ist der Betriebsrat einzubeziehen.<br />

Dem internen bDSB müssen die erforderlichen<br />

Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere<br />

muss die Führung von vertraulichen Gesprächen<br />

in dafür geeigneten Räumen gewährleistet sein.<br />

Er darf aufgrund seiner Tätigkeit nicht benachteiligt<br />

werden.<br />

Der interne bDSB kann ohne sachliche Begründung<br />

nicht abberufen werden. Er genießt damit, ähnlich<br />

einem Betriebsratsmitglied, faktische Unkündbarkeit.<br />

7


Der externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

in Ihrem Unternehmen<br />

Rechte und Pflichten des externen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

Der externe bDSB wird von einem durch das<br />

Unternehmen beauftragten Dienstleister gestellt. Dieser<br />

ist verantwortlich für die Fachkunde und Zuverlässigkeit<br />

des DSB.<br />

Der externe bDSB berät die Auftraggeber ferner<br />

bei der Einführung neuer Verfahren oder Software.<br />

Der externe bDSB verfügt aufgrund seiner Tätigkeit<br />

über ausgeprägte datenschutzrechtliche Kenntnisse.<br />

Lösungen, die sich in anderen Unternehmen<br />

bereits bewährt haben, können zum Vorbild genommen<br />

und ggf. entsprechend modifiziert werden.<br />

Der externe bDSB fungiert als Bindeglied zur<br />

Aufsichtsbehörde, dem jeweiligen Landesbeauftragten<br />

für den <strong>Datenschutz</strong>.<br />

Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit ordentlich<br />

gekündigt werden.<br />

Der externe bDSB besucht das beauftragende<br />

Unternehmen regelmäßig und führt ggf. Überprüfungen<br />

des <strong>Datenschutz</strong>niveaus durch. Er schult die Mitarbeiter<br />

des Auftraggebers in allen <strong>Datenschutz</strong>angelegenheiten.<br />

Ansonsten steht er jederzeit für Rückfragen<br />

oder bei Problemen zur Verfügung.<br />

Die Bestellung eines externen bDSB kann dazu<br />

beitragen, innerbetriebliche Konflikte zu vermeiden.<br />

Der externe bDSB genießt oftmals eine höhere<br />

Akzeptanz.<br />

8


Der <strong>Datenschutz</strong>beauftragte ­<br />

Zusammenfassende Gegenüberstellung<br />

Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

Der externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

Der Mitarbeiter muß folgende Kriterien erfüllen:<br />

Der Dienstleister stellt dem Unternehmen:<br />

regelmäßige Fortbildung, Kenntnis innerbetrieblicher<br />

Verfahrensabläufe, Fachkunde (Recht, BWL, EDV)<br />

Fachkunde und Zuverlässigkeit des<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

Zuverlässigkeit, persönliche Integrität zur<br />

Vermeidung von Interessenkonflikten<br />

ausgeprägte datenschutzrechtliche Kenntnisse<br />

(bereits in der Praxis bewährt)<br />

räumliche und Sachmittel bezogene Unabhängigkeit<br />

(darf in seiner Tätigkeit nicht benachteiligt<br />

werden)<br />

regelmäßige Überprüfung des <strong>Datenschutz</strong>niveaus,<br />

Schulungen, ständige Verfügbarkeit<br />

bei Rückfragen<br />

zeitlicher Aufwand von ca. 20% der Gesamtarbeitszeit<br />

Beratung bei Einführung neuer Verfahren und Software<br />

Einbeziehung des Betriebsrates<br />

Bindeglied zur Aufsichtsbehörde<br />

faktische Unkündbarkeit (kann ohne sachlichen<br />

Grund nicht abberufen werden )<br />

Dienstleistervertrag kann jederzeit ordentlich<br />

gekündigt werden<br />

hohe innerbetriebliche Akzeptanz, Vermeidung<br />

innerbetrieblicher Konflikte<br />

9


<strong>Kedua</strong> <strong>Datenschutz</strong> ist<br />

maßgeschneiderter <strong>Datenschutz</strong><br />

Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> berät Sie gerne vor Ort zu allen Belangen des <strong>Datenschutz</strong>es für Ihr Unternehmen. Anhand einer<br />

Soll/Ist­Analyse wird der gegenwärtige Stand des <strong>Datenschutz</strong>es festgestellt und mit den gesetzlichen Anforderungen<br />

verglichen. Anschließend fertigen wir einen Katalog der die zur Erreichung eines gesetzeskonformen <strong>Datenschutz</strong>es<br />

erforderlichen Maßnahmen benennt und erarbeiten ein Lösungskonzept.<br />

Hierbei wägen wir auch die Vor­ und Nachteile der<br />

Bestellung eines internen oder eines externen betrieblichen<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragten unter Berücksichtigung der<br />

konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens<br />

gegeneinander ab.<br />

Gleichgültig, ob Sie sich für einen internen oder einen<br />

externen betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

entscheiden oder ob Sie sich und Ihre Mitarbeiter schulen<br />

lassen wollen ­ die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> bietet Ihnen die<br />

maßgeschneiderte Lösung.<br />

Unsere Leistungen auf einen Blick<br />

Schulung Ihrer Mitarbeiter<br />

Schulung Ihres internen betrieblichen<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

Implementierung eines <strong>Datenschutz</strong>managements<br />

und Bereitstellung eines externen<br />

betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

Beratung bei der Überprüfung vorhandener und<br />

der Einrichtung neuer Datenverarbeitungsprozesse<br />

10


Was Sie noch beachten sollten<br />

BDSG<br />

A n m e r k u n g e n z u m D a t e n s c h u t z<br />

Für alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verwendet<br />

werden, sieht der Gesetzgeber die Führung von Verfahrensverzeichnissen<br />

vor. Jedermann, gleichgültig, ob er voneiner Maßnahme betroffen ist, hat ein<br />

Recht auf Einsichtnahmein diese Verzeichnisse.<br />

Für verschiedene Berufsgruppen bestehen erweiterte Schweige­ und<br />

Schutzpflichten, insbesondere dann, wenn sensitive Datenerhoben, bearbeitet<br />

oder genutzt werden.<br />

Auch Personaldaten sind personenbezogen, sie unterliegen einem gesteigerten<br />

Schutz.<br />

Bei der Anwendung von Direktmarketing als Werbemittelkommt dem<br />

<strong>Datenschutz</strong> eine besondere Bedeutung zu. Vor allem die Verwendung von<br />

Kundenkarten ist in jüngster Zeit ins Augenmerk der Datenschützer geraten.<br />

11


Gute Gründe für<br />

modernen <strong>Datenschutz</strong><br />

Bereits seit geraumer Zeit währt die Diskussion um Vor­ und Nachteile des <strong>Datenschutz</strong>es. Dessen Gegner haben die<br />

damit verbundenen Kosten stets als Wettbewerbsnachteil, ja sogar als einen negativen Faktor für den Standort Deutschland<br />

gewertet.<br />

Neue Europäische Richtlinie in Kraft<br />

<strong>Datenschutz</strong> im eigenen Interesse<br />

Ob dieses Argument zutreffend ist oder ob vielmehr ein<br />

gesteigertes Kundenvertrauen die Kosten zumindest<br />

kompensiert, kann seit dem Inkrafttreten der europäischen<br />

Richtlinie dahin gestellt bleiben.<br />

Diese Richtlinie, die zwischenzeitlich in allen<br />

Mitgliedsländern der EU in nationales Recht transformiert<br />

wurde, sorgt für ein nahezu einheitliches <strong>Datenschutz</strong>niveau<br />

auf europäischer Ebene.<br />

Darüber hinaus sind Datenexporte in Drittländer nur<br />

gestattet, wenn diese Länder einen vergleichbaren Standard<br />

aufweisen. Somit ergeben sich europaweit ähnliche Kosten<br />

zur Erfüllung des jeweiligen nationalen <strong>Datenschutz</strong>rechts<br />

­ eine Wettbewerbsverzerrung ist weitgehend<br />

ausgeschlossen.<br />

Gerade im Bereich des E­Commerce haben bereits viele<br />

Verbraucher schlechte Erfahrungen nicht nur im Hinblick<br />

auf Produkte und Vertragstreue vieler dort tätiger<br />

Unternehmen, sondern gerade auch im Hinblick auf den<br />

sorglosen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten<br />

gemacht.<br />

Oftmals wurden und werden solche Daten verkauft,<br />

missbraucht oder in unzulässiger Weise in Drittländer<br />

übermittelt. Dieser Umstand wird allgemein als<br />

Hauptursache dafür gewertet, dass der E­Commerce nie die<br />

in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen konnte. Ein<br />

ausgeprägtes und funktionstüchtiges <strong>Datenschutz</strong>management<br />

kann einen erheblichen Vorteil für das<br />

betreffende Unternehmen darstellen und verlorenes<br />

Vertrauen zurück gewinnen.<br />

Auch Unternehmen in Ländern, die in enger<br />

Zusammenarbeit mit in der EU ansässigen Partnern stehen,<br />

werden mittelfristig nicht auf einen adäquaten <strong>Datenschutz</strong><br />

verzichten können.<br />

Auch im Bereich der Werbung fühlen sich Verbraucher<br />

zunehmend belästigt und reagieren sensibel auf den<br />

Verkauf ihrer Daten durch Adresshändler oder das Anlegen<br />

von Kundenprofilen mittels Payback­Karten oder ähnlichen<br />

Maßnahmen. Die beabsichtigte flächendeckende Einführung<br />

von RFId­Chips, also elektronischen Minisendern, die an<br />

der Ware befestigt werden, trägt derzeit nicht zur Stärkung<br />

des Vertrauens bei.<br />

12


Chance <strong>Datenschutz</strong><br />

Ein nachweisbarer gesetzeskonformer <strong>Datenschutz</strong> vermeidet nicht nur ordnungs­ oder strafrechtliche Sanktionen,<br />

sondern kann vielmehr auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken und einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen.<br />

Ihre Vorteile<br />

<strong>Datenschutz</strong> bedeutet grundrechtlich verbürgten<br />

Persönlichkeitsschutz<br />

Der Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen ist<br />

im Zeitalter der Informationsgesellschaft unerlässlich<br />

<strong>Datenschutz</strong> bedeutet im modernen Wirtschaftsleben<br />

einen Qualitäts­ und Wettbewerbsfaktor<br />

<strong>Datenschutz</strong> und <strong>Datensicherheit</strong> stärken das Vertrauen<br />

der Kunden und Belegschaft in das Unternehmen<br />

Im Zuge der Globalisierung gewinnt der <strong>Datenschutz</strong><br />

auch international an Bedeutung<br />

13


Kontakt<br />

Wir freuen und bedanken uns für Ihr Interesse an unseren<br />

Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und<br />

Erwartungen an Ihr <strong>Datenschutz</strong>management konsequent<br />

und erfolgreich umzusetzen. Dabei bieten wir Ihnen erstklassige<br />

Beratung und Betreuung durch kompetentes, gut<br />

geschultes Personal.<br />

Haben Sie noch Fragen, Wünsche oder Anregungen?<br />

Wir und unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Verfügung<br />

und freuen uns darauf Sie beraten zu dürfen.<br />

<strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Wallenroder Straße 1<br />

13435 Berlin<br />

Tel: 030 4377 8625<br />

Fax: 030 4377 8623<br />

14


Kontaktformular<br />

bitte per Fax senden an:<br />

+49 30 / 4377 8623<br />

Bitte informieren Sie mich unverbindlich über die<br />

Leistungen der <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> im Bereich:<br />

externer betrieblicher <strong>Datenschutz</strong><br />

Seminare betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter<br />

<strong>Datenschutz</strong>beratung<br />

<strong>Datenschutz</strong>konzeption<br />

Mitarbeiterunterweisungen<br />

(bitte ankreuzen)<br />

Bitte senden Sie die Informationen per Post, Fax oder eMail an:<br />

Bitte rufen Sie mich an unter:<br />

Datum, Unterschrift

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