Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH
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<strong>Datenschutz</strong> / <strong>Datensicherheit</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
Rechtliche Grundlagen des <strong>Datenschutz</strong>es in Deutschland<br />
Das Bundesdatenschutzgesetz und seine Ergänzungen<br />
Die gesetzliche Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong> für alle<br />
Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> stellt sich vor<br />
Der maßgeschneiderte <strong>Datenschutz</strong>beauftragte für Sie<br />
Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
Der externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte in Ihrem Unternehmen<br />
Der <strong>Datenschutz</strong>beauftragte <br />
Zusammenfassende Gegenüberstellung<br />
<strong>Kedua</strong> <strong>Datenschutz</strong> ist maßgeschneiderter <strong>Datenschutz</strong><br />
Was Sie noch beachten sollten<br />
Gute Gründe für modernen <strong>Datenschutz</strong><br />
Chance <strong>Datenschutz</strong><br />
Kontakt<br />
Seite 1<br />
Seite 2<br />
Seite 3<br />
Seite 4<br />
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Seite 7<br />
Seite 8<br />
Seite 9<br />
Seite 10<br />
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Rechtliche Grundlagen des<br />
<strong>Datenschutz</strong>es in Deutschland<br />
Was ist das BDSG?<br />
Wie das BDSG gegliedert ist<br />
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die zentrale Regelung<br />
für den <strong>Datenschutz</strong> in Deutschland. Es setzt eine<br />
Richtlinie der EU in nationales Recht um. Damit ist ein<br />
annähernd gleicher <strong>Datenschutz</strong>Standard in allen Mitgliedsländern<br />
der EU gewährleistet. Dieser wiederum ist<br />
die Grundlage für den freien Datentransfer innerhalb der EU.<br />
Das BDSG gliedert sich in sechs Abschnitte. Der erste<br />
Abschnitt enthält die allgemeinen Regelungen und<br />
Definitionen. Der dritte Abschnitt beinhaltet die für den<br />
Bereich der privaten Wirtschaft relevanten Normen. Diese<br />
beiden Abschnitte sind für den betrieblichen<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragten besonders wichtig.<br />
Das BDSG wird jedoch von zahlreichen bereichsspezifischen<br />
Spezialgesetzen ergänzt. Regeln Vorschriften<br />
eines einschlägigen Spezialgesetzes einen konkreten<br />
Tatbestand, wird das BDSG insoweit verdrängt, es ist<br />
subsidiär.<br />
Die Landesdatenschutzgesetze gelten dagegen nur für<br />
die öffentliche Verwaltung und sind für den Bereich der<br />
privaten Wirtschaft nicht relevant.<br />
Der vierte Abschnitt enthält Regelungen für bestimmte<br />
Berufs und Anwendungsgruppen. Der fünfte Abschnitt<br />
beinhaltet Ordnungswidrigkeits und Strafbestimmungen,<br />
die im Falle des Verstoßes gegen das BDSG zur<br />
Anwendung gelangen können. Im sechsten Abschnitt<br />
befinden sich Übergangs und Schlussvorschriften.<br />
Nicht relevant ist der zweite Abschnitt. Hier finden sich<br />
Regelungen für die öffentliche Verwaltung des Bundes.<br />
1
Das Bundesdatenschutzgesetz<br />
und seine Ergänzungen<br />
BDSG<br />
B u n d e s d a t e n s c h u t z g e s e t z<br />
Telemediengesetz<br />
(TMG)<br />
Telekommunikationsgesetz<br />
(TKG)<br />
§<br />
Betriebsverfassungsgesetz<br />
(BetrVG)<br />
Sonstige bereichsspezifische<br />
Gesetze<br />
Landesdatenschutzgesetze<br />
2
Die gesetzliche<br />
Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />
Betrachtet man die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen mit ihren sich teilweise gegenseitig ausschließenden und<br />
verdrängenden Tatbeständen stellen sich zunächst einige grundsätzliche Fragen:<br />
Für welche Unternehmen besteht die<br />
gesetzliche Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong>?<br />
Braucht mein Unternehmen<br />
einen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten?<br />
Die Antwort ist einfach: Für alle! Der Paragraph 4 Abs.1<br />
des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 4 Abs.1 BDSG) regelt<br />
die Nutzung personenbezogener Daten, ohne dass dabei<br />
nach der Art des Unternehmens, dessen Größe oder<br />
Tätigkeitsbereich unterschieden wird. Bestätigt wird das<br />
durch die Bußgeld und Strafvorschriften des BDSG, die<br />
bestimmte Verstöße gegen dieses Gesetz sanktionieren.<br />
Auch hier wird nicht nach den besonderen Merkmalen<br />
eines Unternehmens gefragt, sondern allein nach der<br />
Zulässigkeit oder des Verbotes von Verhaltensweisen.<br />
Ausgenommenist lediglich die Speicherung<br />
personenbezogener Daten für familiäre oder rein<br />
persönliche Zwecke.<br />
Die Pflicht zur Bestellung eines <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
ist nicht unmittelbar an die Größe eines Unternehmens<br />
geknüpft. Sie richtet sich vielmehr nach der Anzahl der<br />
Mitarbeiter, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder<br />
Nutzung personenbezogener Daten betraut sind. Sind<br />
mehr als neun Personen, also auch Teilzeit und<br />
Aushilfskräfte, mit der automatisierten oder mehr als 20<br />
mit der nicht automatisierten Erhebung, Verarbeitung<br />
oder Nutzung regelmäßig beschäftigt, so muss<br />
ein betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter bestellt werden.<br />
Unabhängig davon besteht diese Pflicht, wenn besonders<br />
sensible Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,<br />
oder wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig<br />
übermittelt<br />
werden.<br />
Welche Daten sind betroffen?<br />
Alle personenbezogenen Daten. Das sind solche Daten,<br />
die unmittelbar eine natürliche Person identifizieren oder<br />
identifizierbar machen. Juristische Personen sind dann<br />
betroffen, wenn sich aus der Firma ein Rückschluss auf<br />
eine natürliche Person ziehen lässt („Otto Müller <strong>GmbH</strong>“).<br />
Auch betroffen sind Personaldaten. Hier gelten besonders<br />
strenge Bestimmungen.<br />
3
<strong>Datenschutz</strong> für alle<br />
BDSG<br />
P f l i c h t z u m D a t e n s c h u t z f ü r a l l e<br />
Die Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />
besteht für alle<br />
bei der Erhebung,<br />
Verarbeitung und Nutzung<br />
personenbezogener Daten.<br />
Pflicht zu Bestellung eines<br />
betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
auch für viele kleine<br />
und mittlere Unternehmen<br />
4
Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong><br />
stellt sich Ihnen vor<br />
Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> <br />
Ihre <strong>Datenschutz</strong>kompetenz<br />
Aufgaben und Ziele der <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> wurde 1998 mit Sitz im<br />
brandenburgischen Velten gegründet. Ziel ihrer<br />
geschäftlichen Tätigkeit war und ist die Erbringung<br />
verschiedener Diensteistungen im schnell wachsenden<br />
Online Marktsegment, wozu auchSchulungen im Hinblick<br />
auf den praxisbezogenen und problemorientierten Umgang<br />
mit einschlägiger OfficeSoftware gehören.<br />
Seit 2003 erfolgt der Geschäftsbetrieb auch durch die<br />
Niederlassung in BerlinReinickendorf, von wo aus das<br />
Angebotssegment „<strong>Datenschutz</strong>“ entwickelt und betreut<br />
wird. Seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
(BDSG) im Jahr 2001 gewinnt dieser Bereich zunehmend<br />
an Bedeutung, da die gesetzliche Pflicht zur Bestellung<br />
eines <strong>Datenschutz</strong>beauftragten erheblich erweitert wurde.<br />
Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten<br />
erhebt, verarbeitet oder nutzt ist zum <strong>Datenschutz</strong><br />
verpflichtet. Die Nichteinhaltung der <strong>Datenschutz</strong>richtlinien<br />
kann mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
Ziel der <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> ist es, ihren Kunden auf einer Ist<br />
Analyse basierende Vorschläge zur Implementierung und<br />
Aufrechterhaltung eines gesetzeskonformen <strong>Datenschutz</strong>managements<br />
anzubieten und umzusetzen. Hierbei wird in<br />
der Regel der wirtschaftlichsten Alternative der Vorzug<br />
einzuräumen sein.<br />
Ein besonders weitreichender <strong>Datenschutz</strong> kann aber auch<br />
einen Wettbewerbsvorteil darstellen.<br />
Ob der <strong>Datenschutz</strong> in Ihrem Unternehmen den<br />
gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wieviel<br />
Handlungsbedarf besteht, darin beraten wir Sie gern.<br />
5
Der maßgeschneiderte<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragte für Sie<br />
Sie benötigen für Ihr Unternehmen einen betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten (bDSB) und stellen sich nun die<br />
Frage, wie sich die gesetzlichen Vorgaben möglichst kostengünstig realisieren lassen?<br />
Zwei Wege zum Ziel<br />
Sie können eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter<br />
Ihres Unternehmens zum internen bDSB bestellen<br />
oder<br />
Sie beauftragen einen externen Dienstleistungsanbieter<br />
mit der Implementierung eines <strong>Datenschutz</strong>managements<br />
für Ihr Unternehmen.<br />
Der <strong>Datenschutz</strong>beauftragte muss über umfangreiche fachliche Kenntnisse verfügen. Es darf kein Interessenkonflikt<br />
aufgrund der sonstigen von ihm für das Unternehmen ausgeübten Tätigkeit entstehen. Dies ist sowohl bei Geschäftsführern<br />
und Gesellschaftern als auch bei IT oder Personalverantwortlichen der Fall.<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragte können sowohl im Unternehmen beschäftigt sein als auch von qualifizierten Dienstleistern<br />
gestellt werden (externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte). In welchen Fällen ein interner und wann ein externer <strong>Datenschutz</strong>beauftragter<br />
die günstigere Wahl darstellt, lässt sich nicht pauschal feststellen. Maßgebliche Faktoren für diese<br />
Entscheidung dürften jedoch einerseits die Größe Ihres Unternehmens und andererseits die Intensität der Verarbeitung<br />
schutzbedürftiger Daten sein.<br />
6
Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
in Ihrem Unternehmen<br />
Rechte und Pflichten des internen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
Der interne bDSB muss über die erforderliche<br />
Fachkunde verfügen. D.h. er benötigt die für diese<br />
Aufgabe erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen<br />
Recht, BWL, EDV und innerbetriebliche<br />
Verfahrensabläufe. Er muss sich regelmäßig fortbilden.<br />
Der zeitliche Aufwand richtet sich stark nach den<br />
Gegebenheiten des Unternehmens als Durchschnittswert<br />
wird man von ca. 20% der Gesamtarbeitszeit<br />
des betreffenden Mitarbeiters ausgehen müssen.<br />
Ferner muss er zuverlässig sein. Hierbei ist nicht<br />
nur die persönliche Integrität, sondern auch die<br />
Vermeidung von Interessenkonflikten gemeint. Nicht<br />
geeignet sind somit Mitglieder der Unternehmensleitung<br />
sowie die Leiter betroffener Abteilungen<br />
(EDV, Personal, Kundenmanagement etc.).<br />
Soweit vorhanden, ist der Betriebsrat einzubeziehen.<br />
Dem internen bDSB müssen die erforderlichen<br />
Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere<br />
muss die Führung von vertraulichen Gesprächen<br />
in dafür geeigneten Räumen gewährleistet sein.<br />
Er darf aufgrund seiner Tätigkeit nicht benachteiligt<br />
werden.<br />
Der interne bDSB kann ohne sachliche Begründung<br />
nicht abberufen werden. Er genießt damit, ähnlich<br />
einem Betriebsratsmitglied, faktische Unkündbarkeit.<br />
7
Der externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
in Ihrem Unternehmen<br />
Rechte und Pflichten des externen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
Der externe bDSB wird von einem durch das<br />
Unternehmen beauftragten Dienstleister gestellt. Dieser<br />
ist verantwortlich für die Fachkunde und Zuverlässigkeit<br />
des DSB.<br />
Der externe bDSB berät die Auftraggeber ferner<br />
bei der Einführung neuer Verfahren oder Software.<br />
Der externe bDSB verfügt aufgrund seiner Tätigkeit<br />
über ausgeprägte datenschutzrechtliche Kenntnisse.<br />
Lösungen, die sich in anderen Unternehmen<br />
bereits bewährt haben, können zum Vorbild genommen<br />
und ggf. entsprechend modifiziert werden.<br />
Der externe bDSB fungiert als Bindeglied zur<br />
Aufsichtsbehörde, dem jeweiligen Landesbeauftragten<br />
für den <strong>Datenschutz</strong>.<br />
Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit ordentlich<br />
gekündigt werden.<br />
Der externe bDSB besucht das beauftragende<br />
Unternehmen regelmäßig und führt ggf. Überprüfungen<br />
des <strong>Datenschutz</strong>niveaus durch. Er schult die Mitarbeiter<br />
des Auftraggebers in allen <strong>Datenschutz</strong>angelegenheiten.<br />
Ansonsten steht er jederzeit für Rückfragen<br />
oder bei Problemen zur Verfügung.<br />
Die Bestellung eines externen bDSB kann dazu<br />
beitragen, innerbetriebliche Konflikte zu vermeiden.<br />
Der externe bDSB genießt oftmals eine höhere<br />
Akzeptanz.<br />
8
Der <strong>Datenschutz</strong>beauftragte <br />
Zusammenfassende Gegenüberstellung<br />
Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
Der externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
Der Mitarbeiter muß folgende Kriterien erfüllen:<br />
Der Dienstleister stellt dem Unternehmen:<br />
regelmäßige Fortbildung, Kenntnis innerbetrieblicher<br />
Verfahrensabläufe, Fachkunde (Recht, BWL, EDV)<br />
Fachkunde und Zuverlässigkeit des<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
Zuverlässigkeit, persönliche Integrität zur<br />
Vermeidung von Interessenkonflikten<br />
ausgeprägte datenschutzrechtliche Kenntnisse<br />
(bereits in der Praxis bewährt)<br />
räumliche und Sachmittel bezogene Unabhängigkeit<br />
(darf in seiner Tätigkeit nicht benachteiligt<br />
werden)<br />
regelmäßige Überprüfung des <strong>Datenschutz</strong>niveaus,<br />
Schulungen, ständige Verfügbarkeit<br />
bei Rückfragen<br />
zeitlicher Aufwand von ca. 20% der Gesamtarbeitszeit<br />
Beratung bei Einführung neuer Verfahren und Software<br />
Einbeziehung des Betriebsrates<br />
Bindeglied zur Aufsichtsbehörde<br />
faktische Unkündbarkeit (kann ohne sachlichen<br />
Grund nicht abberufen werden )<br />
Dienstleistervertrag kann jederzeit ordentlich<br />
gekündigt werden<br />
hohe innerbetriebliche Akzeptanz, Vermeidung<br />
innerbetrieblicher Konflikte<br />
9
<strong>Kedua</strong> <strong>Datenschutz</strong> ist<br />
maßgeschneiderter <strong>Datenschutz</strong><br />
Die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> berät Sie gerne vor Ort zu allen Belangen des <strong>Datenschutz</strong>es für Ihr Unternehmen. Anhand einer<br />
Soll/IstAnalyse wird der gegenwärtige Stand des <strong>Datenschutz</strong>es festgestellt und mit den gesetzlichen Anforderungen<br />
verglichen. Anschließend fertigen wir einen Katalog der die zur Erreichung eines gesetzeskonformen <strong>Datenschutz</strong>es<br />
erforderlichen Maßnahmen benennt und erarbeiten ein Lösungskonzept.<br />
Hierbei wägen wir auch die Vor und Nachteile der<br />
Bestellung eines internen oder eines externen betrieblichen<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragten unter Berücksichtigung der<br />
konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens<br />
gegeneinander ab.<br />
Gleichgültig, ob Sie sich für einen internen oder einen<br />
externen betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
entscheiden oder ob Sie sich und Ihre Mitarbeiter schulen<br />
lassen wollen die <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> bietet Ihnen die<br />
maßgeschneiderte Lösung.<br />
Unsere Leistungen auf einen Blick<br />
Schulung Ihrer Mitarbeiter<br />
Schulung Ihres internen betrieblichen<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
Implementierung eines <strong>Datenschutz</strong>managements<br />
und Bereitstellung eines externen<br />
betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
Beratung bei der Überprüfung vorhandener und<br />
der Einrichtung neuer Datenverarbeitungsprozesse<br />
10
Was Sie noch beachten sollten<br />
BDSG<br />
A n m e r k u n g e n z u m D a t e n s c h u t z<br />
Für alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verwendet<br />
werden, sieht der Gesetzgeber die Führung von Verfahrensverzeichnissen<br />
vor. Jedermann, gleichgültig, ob er voneiner Maßnahme betroffen ist, hat ein<br />
Recht auf Einsichtnahmein diese Verzeichnisse.<br />
Für verschiedene Berufsgruppen bestehen erweiterte Schweige und<br />
Schutzpflichten, insbesondere dann, wenn sensitive Datenerhoben, bearbeitet<br />
oder genutzt werden.<br />
Auch Personaldaten sind personenbezogen, sie unterliegen einem gesteigerten<br />
Schutz.<br />
Bei der Anwendung von Direktmarketing als Werbemittelkommt dem<br />
<strong>Datenschutz</strong> eine besondere Bedeutung zu. Vor allem die Verwendung von<br />
Kundenkarten ist in jüngster Zeit ins Augenmerk der Datenschützer geraten.<br />
11
Gute Gründe für<br />
modernen <strong>Datenschutz</strong><br />
Bereits seit geraumer Zeit währt die Diskussion um Vor und Nachteile des <strong>Datenschutz</strong>es. Dessen Gegner haben die<br />
damit verbundenen Kosten stets als Wettbewerbsnachteil, ja sogar als einen negativen Faktor für den Standort Deutschland<br />
gewertet.<br />
Neue Europäische Richtlinie in Kraft<br />
<strong>Datenschutz</strong> im eigenen Interesse<br />
Ob dieses Argument zutreffend ist oder ob vielmehr ein<br />
gesteigertes Kundenvertrauen die Kosten zumindest<br />
kompensiert, kann seit dem Inkrafttreten der europäischen<br />
Richtlinie dahin gestellt bleiben.<br />
Diese Richtlinie, die zwischenzeitlich in allen<br />
Mitgliedsländern der EU in nationales Recht transformiert<br />
wurde, sorgt für ein nahezu einheitliches <strong>Datenschutz</strong>niveau<br />
auf europäischer Ebene.<br />
Darüber hinaus sind Datenexporte in Drittländer nur<br />
gestattet, wenn diese Länder einen vergleichbaren Standard<br />
aufweisen. Somit ergeben sich europaweit ähnliche Kosten<br />
zur Erfüllung des jeweiligen nationalen <strong>Datenschutz</strong>rechts<br />
eine Wettbewerbsverzerrung ist weitgehend<br />
ausgeschlossen.<br />
Gerade im Bereich des ECommerce haben bereits viele<br />
Verbraucher schlechte Erfahrungen nicht nur im Hinblick<br />
auf Produkte und Vertragstreue vieler dort tätiger<br />
Unternehmen, sondern gerade auch im Hinblick auf den<br />
sorglosen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten<br />
gemacht.<br />
Oftmals wurden und werden solche Daten verkauft,<br />
missbraucht oder in unzulässiger Weise in Drittländer<br />
übermittelt. Dieser Umstand wird allgemein als<br />
Hauptursache dafür gewertet, dass der ECommerce nie die<br />
in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen konnte. Ein<br />
ausgeprägtes und funktionstüchtiges <strong>Datenschutz</strong>management<br />
kann einen erheblichen Vorteil für das<br />
betreffende Unternehmen darstellen und verlorenes<br />
Vertrauen zurück gewinnen.<br />
Auch Unternehmen in Ländern, die in enger<br />
Zusammenarbeit mit in der EU ansässigen Partnern stehen,<br />
werden mittelfristig nicht auf einen adäquaten <strong>Datenschutz</strong><br />
verzichten können.<br />
Auch im Bereich der Werbung fühlen sich Verbraucher<br />
zunehmend belästigt und reagieren sensibel auf den<br />
Verkauf ihrer Daten durch Adresshändler oder das Anlegen<br />
von Kundenprofilen mittels PaybackKarten oder ähnlichen<br />
Maßnahmen. Die beabsichtigte flächendeckende Einführung<br />
von RFIdChips, also elektronischen Minisendern, die an<br />
der Ware befestigt werden, trägt derzeit nicht zur Stärkung<br />
des Vertrauens bei.<br />
12
Chance <strong>Datenschutz</strong><br />
Ein nachweisbarer gesetzeskonformer <strong>Datenschutz</strong> vermeidet nicht nur ordnungs oder strafrechtliche Sanktionen,<br />
sondern kann vielmehr auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken und einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen.<br />
Ihre Vorteile<br />
<strong>Datenschutz</strong> bedeutet grundrechtlich verbürgten<br />
Persönlichkeitsschutz<br />
Der Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen ist<br />
im Zeitalter der Informationsgesellschaft unerlässlich<br />
<strong>Datenschutz</strong> bedeutet im modernen Wirtschaftsleben<br />
einen Qualitäts und Wettbewerbsfaktor<br />
<strong>Datenschutz</strong> und <strong>Datensicherheit</strong> stärken das Vertrauen<br />
der Kunden und Belegschaft in das Unternehmen<br />
Im Zuge der Globalisierung gewinnt der <strong>Datenschutz</strong><br />
auch international an Bedeutung<br />
13
Kontakt<br />
Wir freuen und bedanken uns für Ihr Interesse an unseren<br />
Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und<br />
Erwartungen an Ihr <strong>Datenschutz</strong>management konsequent<br />
und erfolgreich umzusetzen. Dabei bieten wir Ihnen erstklassige<br />
Beratung und Betreuung durch kompetentes, gut<br />
geschultes Personal.<br />
Haben Sie noch Fragen, Wünsche oder Anregungen?<br />
Wir und unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Verfügung<br />
und freuen uns darauf Sie beraten zu dürfen.<br />
<strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Wallenroder Straße 1<br />
13435 Berlin<br />
Tel: 030 4377 8625<br />
Fax: 030 4377 8623<br />
14
Kontaktformular<br />
bitte per Fax senden an:<br />
+49 30 / 4377 8623<br />
Bitte informieren Sie mich unverbindlich über die<br />
Leistungen der <strong>Kedua</strong> <strong>GmbH</strong> im Bereich:<br />
externer betrieblicher <strong>Datenschutz</strong><br />
Seminare betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter<br />
<strong>Datenschutz</strong>beratung<br />
<strong>Datenschutz</strong>konzeption<br />
Mitarbeiterunterweisungen<br />
(bitte ankreuzen)<br />
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Bitte rufen Sie mich an unter:<br />
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