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Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH

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Der externe <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

in Ihrem Unternehmen<br />

Rechte und Pflichten des externen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

Der externe bDSB wird von einem durch das<br />

Unternehmen beauftragten Dienstleister gestellt. Dieser<br />

ist verantwortlich für die Fachkunde und Zuverlässigkeit<br />

des DSB.<br />

Der externe bDSB berät die Auftraggeber ferner<br />

bei der Einführung neuer Verfahren oder Software.<br />

Der externe bDSB verfügt aufgrund seiner Tätigkeit<br />

über ausgeprägte datenschutzrechtliche Kenntnisse.<br />

Lösungen, die sich in anderen Unternehmen<br />

bereits bewährt haben, können zum Vorbild genommen<br />

und ggf. entsprechend modifiziert werden.<br />

Der externe bDSB fungiert als Bindeglied zur<br />

Aufsichtsbehörde, dem jeweiligen Landesbeauftragten<br />

für den <strong>Datenschutz</strong>.<br />

Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit ordentlich<br />

gekündigt werden.<br />

Der externe bDSB besucht das beauftragende<br />

Unternehmen regelmäßig und führt ggf. Überprüfungen<br />

des <strong>Datenschutz</strong>niveaus durch. Er schult die Mitarbeiter<br />

des Auftraggebers in allen <strong>Datenschutz</strong>angelegenheiten.<br />

Ansonsten steht er jederzeit für Rückfragen<br />

oder bei Problemen zur Verfügung.<br />

Die Bestellung eines externen bDSB kann dazu<br />

beitragen, innerbetriebliche Konflikte zu vermeiden.<br />

Der externe bDSB genießt oftmals eine höhere<br />

Akzeptanz.<br />

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