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Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH

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Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

in Ihrem Unternehmen<br />

Rechte und Pflichten des internen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

Der interne bDSB muss über die erforderliche<br />

Fachkunde verfügen. D.h. er benötigt die für diese<br />

Aufgabe erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen<br />

Recht, BWL, EDV und innerbetriebliche<br />

Verfahrensabläufe. Er muss sich regelmäßig fortbilden.<br />

Der zeitliche Aufwand richtet sich stark nach den<br />

Gegebenheiten des Unternehmens als Durchschnittswert<br />

wird man von ca. 20% der Gesamtarbeitszeit<br />

des betreffenden Mitarbeiters ausgehen müssen.<br />

Ferner muss er zuverlässig sein. Hierbei ist nicht<br />

nur die persönliche Integrität, sondern auch die<br />

Vermeidung von Interessenkonflikten gemeint. Nicht<br />

geeignet sind somit Mitglieder der Unternehmensleitung<br />

sowie die Leiter betroffener Abteilungen<br />

(EDV, Personal, Kundenmanagement etc.).<br />

Soweit vorhanden, ist der Betriebsrat einzubeziehen.<br />

Dem internen bDSB müssen die erforderlichen<br />

Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere<br />

muss die Führung von vertraulichen Gesprächen<br />

in dafür geeigneten Räumen gewährleistet sein.<br />

Er darf aufgrund seiner Tätigkeit nicht benachteiligt<br />

werden.<br />

Der interne bDSB kann ohne sachliche Begründung<br />

nicht abberufen werden. Er genießt damit, ähnlich<br />

einem Betriebsratsmitglied, faktische Unkündbarkeit.<br />

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