Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH
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Der interne <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
in Ihrem Unternehmen<br />
Rechte und Pflichten des internen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
Der interne bDSB muss über die erforderliche<br />
Fachkunde verfügen. D.h. er benötigt die für diese<br />
Aufgabe erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen<br />
Recht, BWL, EDV und innerbetriebliche<br />
Verfahrensabläufe. Er muss sich regelmäßig fortbilden.<br />
Der zeitliche Aufwand richtet sich stark nach den<br />
Gegebenheiten des Unternehmens als Durchschnittswert<br />
wird man von ca. 20% der Gesamtarbeitszeit<br />
des betreffenden Mitarbeiters ausgehen müssen.<br />
Ferner muss er zuverlässig sein. Hierbei ist nicht<br />
nur die persönliche Integrität, sondern auch die<br />
Vermeidung von Interessenkonflikten gemeint. Nicht<br />
geeignet sind somit Mitglieder der Unternehmensleitung<br />
sowie die Leiter betroffener Abteilungen<br />
(EDV, Personal, Kundenmanagement etc.).<br />
Soweit vorhanden, ist der Betriebsrat einzubeziehen.<br />
Dem internen bDSB müssen die erforderlichen<br />
Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere<br />
muss die Führung von vertraulichen Gesprächen<br />
in dafür geeigneten Räumen gewährleistet sein.<br />
Er darf aufgrund seiner Tätigkeit nicht benachteiligt<br />
werden.<br />
Der interne bDSB kann ohne sachliche Begründung<br />
nicht abberufen werden. Er genießt damit, ähnlich<br />
einem Betriebsratsmitglied, faktische Unkündbarkeit.<br />
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