Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH
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Die gesetzliche<br />
Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />
Betrachtet man die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen mit ihren sich teilweise gegenseitig ausschließenden und<br />
verdrängenden Tatbeständen stellen sich zunächst einige grundsätzliche Fragen:<br />
Für welche Unternehmen besteht die<br />
gesetzliche Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong>?<br />
Braucht mein Unternehmen<br />
einen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten?<br />
Die Antwort ist einfach: Für alle! Der Paragraph 4 Abs.1<br />
des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 4 Abs.1 BDSG) regelt<br />
die Nutzung personenbezogener Daten, ohne dass dabei<br />
nach der Art des Unternehmens, dessen Größe oder<br />
Tätigkeitsbereich unterschieden wird. Bestätigt wird das<br />
durch die Bußgeld und Strafvorschriften des BDSG, die<br />
bestimmte Verstöße gegen dieses Gesetz sanktionieren.<br />
Auch hier wird nicht nach den besonderen Merkmalen<br />
eines Unternehmens gefragt, sondern allein nach der<br />
Zulässigkeit oder des Verbotes von Verhaltensweisen.<br />
Ausgenommenist lediglich die Speicherung<br />
personenbezogener Daten für familiäre oder rein<br />
persönliche Zwecke.<br />
Die Pflicht zur Bestellung eines <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
ist nicht unmittelbar an die Größe eines Unternehmens<br />
geknüpft. Sie richtet sich vielmehr nach der Anzahl der<br />
Mitarbeiter, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder<br />
Nutzung personenbezogener Daten betraut sind. Sind<br />
mehr als neun Personen, also auch Teilzeit und<br />
Aushilfskräfte, mit der automatisierten oder mehr als 20<br />
mit der nicht automatisierten Erhebung, Verarbeitung<br />
oder Nutzung regelmäßig beschäftigt, so muss<br />
ein betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter bestellt werden.<br />
Unabhängig davon besteht diese Pflicht, wenn besonders<br />
sensible Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,<br />
oder wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig<br />
übermittelt<br />
werden.<br />
Welche Daten sind betroffen?<br />
Alle personenbezogenen Daten. Das sind solche Daten,<br />
die unmittelbar eine natürliche Person identifizieren oder<br />
identifizierbar machen. Juristische Personen sind dann<br />
betroffen, wenn sich aus der Firma ein Rückschluss auf<br />
eine natürliche Person ziehen lässt („Otto Müller <strong>GmbH</strong>“).<br />
Auch betroffen sind Personaldaten. Hier gelten besonders<br />
strenge Bestimmungen.<br />
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