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Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH

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Die gesetzliche<br />

Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong><br />

Betrachtet man die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen mit ihren sich teilweise gegenseitig ausschließenden und<br />

verdrängenden Tatbeständen stellen sich zunächst einige grundsätzliche Fragen:<br />

Für welche Unternehmen besteht die<br />

gesetzliche Pflicht zum <strong>Datenschutz</strong>?<br />

Braucht mein Unternehmen<br />

einen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten?<br />

Die Antwort ist einfach: Für alle! Der Paragraph 4 Abs.1<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 4 Abs.1 BDSG) regelt<br />

die Nutzung personenbezogener Daten, ohne dass dabei<br />

nach der Art des Unternehmens, dessen Größe oder<br />

Tätigkeitsbereich unterschieden wird. Bestätigt wird das<br />

durch die Bußgeld­ und Strafvorschriften des BDSG, die<br />

bestimmte Verstöße gegen dieses Gesetz sanktionieren.<br />

Auch hier wird nicht nach den besonderen Merkmalen<br />

eines Unternehmens gefragt, sondern allein nach der<br />

Zulässigkeit oder des Verbotes von Verhaltensweisen.<br />

Ausgenommenist lediglich die Speicherung<br />

personenbezogener Daten für familiäre oder rein<br />

persönliche Zwecke.<br />

Die Pflicht zur Bestellung eines <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

ist nicht unmittelbar an die Größe eines Unternehmens<br />

geknüpft. Sie richtet sich vielmehr nach der Anzahl der<br />

Mitarbeiter, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder<br />

Nutzung personenbezogener Daten betraut sind. Sind<br />

mehr als neun Personen, also auch Teilzeit­ und<br />

Aushilfskräfte, mit der automatisierten oder mehr als 20<br />

mit der nicht automatisierten Erhebung, Verarbeitung<br />

oder Nutzung regelmäßig beschäftigt, so muss<br />

ein betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter bestellt werden.<br />

Unabhängig davon besteht diese Pflicht, wenn besonders<br />

sensible Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,<br />

oder wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig<br />

übermittelt<br />

werden.<br />

Welche Daten sind betroffen?<br />

Alle personenbezogenen Daten. Das sind solche Daten,<br />

die unmittelbar eine natürliche Person identifizieren oder<br />

identifizierbar machen. Juristische Personen sind dann<br />

betroffen, wenn sich aus der Firma ein Rückschluss auf<br />

eine natürliche Person ziehen lässt („Otto Müller <strong>GmbH</strong>“).<br />

Auch betroffen sind Personaldaten. Hier gelten besonders<br />

strenge Bestimmungen.<br />

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